|
In seiner Stellungnahme zur Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans lehnt das Landratsamt Esslingen das Durchfahrtsverbot für LKWs durch das Stadtgebiet Stuttgart ab.
Das Landratsamt führt in seinem Schreiben an das Regierungspräsidium aus, dass es angesichts der aktuellen Rechtssituation Verständnis für die zügige Umsetzung des Aktionsplans durch das Regierungspräsidium Stuttgart habe. Weiter führt das Landratsamt aus: „Allerdings darf nicht verkannt werden, dass der LKW-Verkehr mit insgesamt 16 % zur Feinstaubbelastung beiträgt. Es werden lediglich 5 % des LKW-Verkehrs im Zentrum von Stuttgart von der Maßnahme erfasst. Damit wird ein verschwindend kleiner Anteil von unter 1 % an der Feinstaubbelastung, der allein durch den LKW-Verkehr im Stuttgarter Zentrum verursacht wird, vermieden. Die in Stuttgart durch das Fahrverbot eingesparten 24.000 LKW-Kilometer führen zu einer Zunahme des Verkehrs in der Gesamtregion auf 35.000 LKW-Kilometer und zu zusätzlichen Feinstaubbelastungen.“
Hierzu erklärt Landrat Heinz Eininger, „Es macht keinen Sinn, zusätzliche Emissionen im Umland von Stuttgart zu produzieren, um in Stuttgart Emissionen zu senken. Der minimale Effekt für Stuttgart hat erhebliche, unverhältnismäßige Auswirkungen auf die umliegende Region. In einer Gesamtkonzeption müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, um die Emissionen an der Quelle zu reduzieren, bevor zusätzliche, weit höhere Verkehrsbelastungen erzeugt werden. Der jetzt vorliegende Aktionsplan ist insoweit zu überarbeiten. Es ist zu berücksichtigen, dass durch die Maßnahmen keine Emissionswerte in anderen Bereichen erhöht werden und der Verkehr nicht auf ungeeignete Straßen gelenkt wird. Ziel muss es sein, den LKW-Verkehr auf der Autobahn und geeigneten 4-spurig ausgebauten Bundesstraßen zu halten und u. a. nicht auf kleinere Nebenstraßen und Ortsdurchfahrten zu verdrängen.“
Weiter erkennt das Landratsamt in seiner Stellungnahme an, dass die Maßnahme den Filderbereich und Teile von Esslingen entlaste. Jedoch führe das Durchfahrtsverbot auch zu einer Verlagerung des Verkehrs durch das Neckartal und Filstal (B 10/B 313) sowie auf den Schurwald. Weiterhin werde eine Verlagerung in den Raum Wendlingen, Wernau, Hochdorf und Kirchheim befürchtet. Bereits bisher sei die BAB-Anschluss-stelle Wendlingen, Auffahrt von der B 313 aus Plochingen Richtung Stuttgart, im morgendlichen Berufsverkehr erheblich überlastet. Bei einem noch höheren LKW-Anteil würde der Rückstau weiter zunehmen und die Leistungsfähigkeit der B 313 weiter gemindert.
Sollte das Durchfahrtsverbot jedoch umgesetzt werden, seien unbedingt weitergehende Maßnahmen zur Reduzierung der unzumutbaren Mehrbelastungen vor allem auf der B 10 und der B 313 erforderlich. Durch den zusätzlichen Verkehr auf diesen beiden Bundesstraßen werde es zu noch mehr und größeren Staus kommen, was zu noch mehr Ausweichverkehr über die Ortsdurchfahrten führen werde. Für diese Räume sei dann die Ausdehnung eines LKW-Durchfahrtsverbots unbedingt erforderlich. (Pressemitteilung des Landratsamts Esslingen vom 26.01.2010)
|