Bericht über die Gemeinderatssitzung am 23. Februar 2010

Vor Eröffnung der Gemeinderatssitzung gedenkt das Gremium dem verstorbenen ehemaligen Gemeinderat Bruno Haug.
Der Tagesordnungspunkt 5 „Zukünftige Angebote der Kinderbetreuung in Lichtenwald“ wird von Seiten der Vorsitzenden von der Tagesordnung genommen, weil noch sachliche und rechtliche Aspekte zu klären sind.

Bürgerfragestunde

Ein Bürger bittet um Mitteilung, wie hoch die Gesamtkosten für die Erstellung des zweiten Sportplatzes seien und wie viele Zuschüsse hierfür eingenommen wurden. Des Weiteren bittet er um die Einschätzung der Verwaltung, ob in der Zukunft eine dauerhafte Nutzung des Platzes möglich sei.
Die Bürgermeisterin erläutert die bisherigen Einnahmen und Ausgaben: Ausgaben 943.000,- €. Einnahmen 260.000,- €, davon 150.000,- € Ausgleichstockzuschüsse.
Die Bürgermeisterin verweist im Übrigen auf das noch nicht beendete Gerichtsverfahren. Weitere Entscheidungen werden erst getroffen, sofern über die Schadensersatzansprüche der Gemeinde Lichtenwald entschieden ist.

Eine Bürgerin möchte grundsätzlich wissen, wer über die Verwendung der Finanzmittel in der Gemeinde entscheide. Die Vorsitzende erläutert, dass dies ein Hoheitsrecht des Gemeinderats sei. Sie selbst bzw. ihre Mitarbeiter vollziehen den vom Gemeinderat beschlossenen Haushalt dann im Laufe des Haushaltsjahres entsprechend.

Befristete Sperrung der Landesstrasse L1151 für LKW über 7,5 to

Am 01. Februar 2010 war der „Esslinger Zeitung“ zu entnehmen, dass Regierungspräsident Johannes Schmalzl anlässlich eines Neujahrempfang erklärte, den Durchgangsverkehr über den Schurwald für LKW im Zusammenhang mit dem Luftreinhalte-/Aktionsplan des Regierungsbezirks Stuttgart zu sperren.
Am 05. Februar 2010 besuchte eine Delegation des Regierungspräsidiums Stuttgart, der Polizei und des Landratsamts Esslingen die an der Landesstrasse L1151 und L1150 gelegenen Kommunen und machte sich ein Bild vor Ort. In Lichtenwald konnte in den Kurvenbereichen anschaulich demonstriert werden, dass LKW diese nicht bewältigen. In der Hegenloher Kurve fuhr ein großer Lastwagen deutlich über die Mittellinie. Auf den Gehwegen in den Kurvenbereichen sind Risse zu erkennen, die ebenfalls demonstrieren, dass LKW über die Gehwege fahren.

Im Rahmen der anschließenden Besprechung war erstmals von einer Befristung die Rede. Diese sei zu begründen mit der Baustelle zwischen Schlichten und Schorndorf und dem Ausweichen von LKW auf andere Strecken, wodurch insbesondere Baltmannsweiler und Winterbach belastet werden. Bis Mitte 2011 solle durch Verkehrsmessungen geprüft werden, ob LKW-Verkehr auf andere Schurwaldübergänge ausweicht und dort höhere Lärm- und Immissionswerte verursacht. Aufgrund der Neuberechnung der Universität Stuttgart dezimiere sich der für Lichtenwald erwartete zusätzliche LKW-Verkehr auf 100 LKW pro Tag, wodurch eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte nicht mehr zu erwarten sei. Die Straßenverkehrsordnung lasse es nicht zu, Straßenabschnitte zur sperren, die dann in anderen Kommunen zu Grenzwertüberschreitungen führen.
Selbstverständlich haben die betroffenen Bürgermeister von Reichenbach und Lichtenwald diese Argumentation energisch zurück gewiesen. BM Herrmann hat darüber hinaus die nicht haltbare Öffentlichkeitsarbeit des RP Stuttgart kritisiert. Dass dies nicht ganz glücklich gelaufen ist, wurde auch eingeräumt. Folgende offizielle Erklärung hat das Regierungspräsidium Stuttgart bisher abgegeben: „Ab dem 1. März 2010 wird das Regierungspräsidium Stuttgart in einem 1. Schritt während der nun angelaufenen Baumaßnahme an der L 1151 zwischen Schlichten und Schorndorf die Schurwaldübergänge zwischen Plochingen und Winterbach (L 1201 und  L 1150) und zwischen Reichenbach und Schorndorf (L 1151) sowie die K 1208 aus Gründen der Verkehrssicherheit für den Schwerlastverkehr über 7,5 t sperren. Eine zeitlich unbefristete Sperrung ist derzeit aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Für die Zeit nach Abschluss der genannten Baumaßnahme soll in einem zweiten Schritt  über die Gesamtsituation auf der Grundlage einer gesicherten Datenbasis im Rahmen einer Gesamtkonzeption  bzw. eines Lkw-Lenkungskonzepts für die Schurwaldübergänge befunden werden."

Dem Regierungspräsidium Stuttgart wurde zwischenzeitlich die Kritik des Lichtenwalder Gemeinderats übermittelt. Ebenfalls ist das RP darum gebeten worden, spätestens bis zum 23.02.2010 Informationen über die rechtlichen Grundlagen für die befristete Sperrung und die vorgesehenen Verkehrsmessungen schriftlich herein zugeben.

Bürgermeisterin Herrmann führt aus, selbstverständlich werde mit dem Regierungspräsidium Stuttgart weiterhin Kontakt gehalten, Messergebnisse von Verkehrszählungen würden abgefragt.  Für ein dauerhaftes Durchfahrtsverbot der L1151 für LKW werde gekämpft. Im Anschluss erläutert sie die Begründung des Regierungspräsidiums Stuttgart für die Befristung:

„Die Begründung des Regierungspräsidiums Stuttgart bzgl. der Befristung der Sperrung der L1151 und L1150 für den LKW-Verkehr über 7,5 t ist dem Gemeinderat per E-Mail zugegangen. Ich darf die Ausführungen des Regierungspräsidiums zusammenfassen:

- Eine endgültige Sperrung ist nur möglich, wenn diese zwingend notwendig wäre. Die Voraussetzungen „wünschenswert“ oder „nötig“ genügen nicht.

- Es muss ein erheblicher Mehrverkehr bestehen. Beispielsweise wenn die Lärmbelästigung um 3 dB überschritten wird. Wenn der Lärmwert bereits überschritten sein sollte, genügt der Nachweis des Mehrverkehrs.

- Eine Sperrung darf nicht zu erheblichen Mehrbelastungen an anderer Stelle führen.

- Die Bedingungen erheblicher Mehrbelastungen sind zurzeit wegen der Doppelbelastung „Baustelle“ und „Verdrängungsverkehr“ vorübergehend erfüllt.

- Ob der erhebliche Mehrverkehr danach auch noch besteht, soll im Rahmen sog. Verkehrssimulationen für alle Schurwaldübergänge festgestellt werden.

- D. h. im Endergebnis, eine dauerhafte Sperrung für den LKW-Verkehr über 7,5 t hängt davon ab, wie sich die Belastungen auf anderen Strecken entwickeln.

Das RP Stuttgart ist der Meinung, dass bei uns weder Lärm- noch Schadstoffwerte überschritten werden und deshalb zurzeit keine dauerhafte Sperrung angeordnet werden kann.“

Ein Gemeinderat teilt sein Unverständnis gegenüber der abgegebenen Begründung mit. In der ersten Pressemitteilung sei die Verkehrssicherheit als Grund für die Sperrung genannt worden, obwohl aufgrund der Ausbaumaßnahmen zwischen Schorndorf und Schlichten derzeit weniger Lkw-Verkehr vorherrsche.  Die nun vorgelegte Begründung widerspreche der ursprünglichen Aussage des RP. Er habe sich mit den rechtlichen Gegebenheiten auseinandergesetzt und ist der Ansicht, dass eine unbefristete Sperrung durchaus möglich wäre.

Die Bürgermeisterin ist der Ansicht, dass das Regierungspräsidium den Schurwaldgemeinden entgegen gekommen sei und nun im Nachhinein eine Begründung für die zugesagte Sperrung suche. Auch ihr ist die vorgelegte Begründung nicht stichhaltig genug.

Eine Gemeinderätin betont, dass weitere Aktionen in Angriff genommen werden müssen. Sie bemängelt, dass bisher noch keine Antwort vom Regierungspräsidium auf die zahlreichen Schreiben aus der Lichtenwalder Bürgerschaft eingegangen sei. Ein Kollege regt an, deshalb eine Untätigkeitsbeschwerde beim RP einzureichen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wird vorgeschlagen, einen Gutachter zu beauftragen, damit mit tatsächlichen Messergebnissen argumentiert werden könne. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Mitbürger sich bereit erklärt habe, bei der Erstellung eines Gutachten behilflich zu sein. Die Bürgermeisterin ergänzt, dass das Gutachten etwa 2.000,- € kosten würde.

Eine Kollegin bittet darum, dass auch Schlichten involviert wird, um gegen die Befristung der Sperrung vorzugehen. Die Bürgermeisterin bestätigt, dass dies bereits geschehen und ein Kontakt hergestellt sei.
Es soll nun Kontakt mit einem Gutachter aufgenommen werden.

Verabschiedung des Haushaltsplans 2010
Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes von 370% auf 400%

Nachfolgender Auszug aus dem Vorbericht zur Haushaltsplanung für das Jahr 2010 ergibt einen Überblick zu dem gesamten Zahlenwerk des Haushaltsplans:

I. Allgemeines

1. Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt

Der Gesamtplan besteht aus dem Verwaltungs- und dem Vermögenshaushalt. Ab 2013 wird es diese Aufteilung in veränderter Form geben. Statt dem Verwaltungshaushalt sieht das Neue Kommunale Haushaltsrecht einen Ergebnishaushalt und statt des Vermögenshaushalts einen Finanzhaushalt – beide produktorientiert – vor.

Der derzeitige Verwaltungshaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben, der Vermögenshaushalt insbesondere die Krediteinnahmen, die Vermögenserlöse, die projektbezogenen Zuweisungen des Landes für Investitionsvorhaben, die Investitionsausgaben und die Tilgungsausgaben für Kredite (vermögenswirksame Einnahmen und Ausgaben). Durch die Trennung in einen Verwaltungs- und einen Vermögenshaushalt wird erreicht, dass aus dem Haushalt ersichtlich ist, wie hoch die Ausgaben der Gemeinde für Investitionen und Kredite und wie hoch die Ausgaben der Gemeinde für die laufende Verwaltung sind.

2. Betriebswirtschaftliche Rechnungsweise bei den Gebührenhaushalten

Die öffentlichen Einrichtungen, für deren Benutzung Benutzungsgebühren erhoben werden, sind im Haushaltsplan nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen auszuweisen. Dies bedeutet, dass bei diesen Einrichtungen auf der Ausgabenseite Abschreibungen und die Verzinsung des Anlagekapitals veranschlagt werden müssen.
Die Vermögensbewertung für diese öffentlichen Einrichtungen ist abgeschlossen auf 31.12.2008. Die sich aus der Afa-Vorschau für 2010 ergebenden kalkulatorischen Kosten sind veranschlagt für die Abwasserbeseitigung und für den seit 01.01.2006 gegründeten Eigenbetrieb Wasserversorgung.
Zusätzlich werden seit 1990 für die Kindergärten und das Bestattungswesen, sowie beim Bauhof - auf Forderung des Rechnungsprüfungsamtes - ebenfalls kalkulatorische Kosten angesetzt und seit 1997 auch für die Feuerwehr.

Die betriebswirtschaftlichen Komponenten werden ab 01.01.2013 durchgängig im gesamten Haushalt Einzug finden, da zu diesem Zeitpunkt das NKHR (Neues Kommunales Haushaltsrecht) eingeführt wird. In die Eröffnungsbilanz werden alle kommunalen Einrichtungen und das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen einfliessen. Die Verwaltung beginnt ab dem Haushaltsjahr 2010 mit der Erfassung und Bewertung dieses Vermögens und bereitet den vorgeschriebenen Produkthaushalt vor.

3. Mehrjährige Finanzplanung

Die Gemeinden haben ihre Finanzpolitik in den Grundzügen in einem mehrjährigen Finanzplan festzulegen.
Dieser Finanzplan, der einen Zeitraum von 5 Jahren umfasst, ist als Anlage dem Haushaltsplan beigefügt.
Der Gemeinderat ist jedoch durch diesen Finanzplan in seinen künftigen Entscheidungen nicht gebunden.
Derzeit ist aufgrund der Entwicklung der Bauplatzverkäufe nicht absehbar, wann die Baulandumlegung „Hohenrain/Gassenäcker“ Erlöse im Vermögenshaushalt ermöglicht. Die Verwaltung geht davon aus, dass voraussichtlich erst im Jahr 2015/2016 Erlöse fliessen werden.
Zum Ausgleich des Haushalts im Hinblick auf die aktuelle Finanzsituation ist es aber in Absprache mit der Rechtaufsichtsbehörde unumgänglich, Teile der Bauplatzerlöse vorgezogen im Haushalt zu veranschlagen.
Im Jahr 2010 soll das Projekt „Neubau der neuen Mehrzweckhalle“ nach Abschluss der Planungsphase konkret angegangen werden. Der Zeitpunkt des Baubeginns der Mehrzweckhalle ist allerdings von der Gesamthöhe der Landeszuschüsse und dem entsprechend der Finanzsituation, die sich diesen Sommer ergeben wird, abhängig.

Dieses Projekt prägt eindeutig die Finanzplanung bis einschließlich 2013.

II. Darstellung der Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten (alle Beträge in €)

1. Einnahmen des Verwaltungshaushalts

a) Grundsteuer:

 

2010

2009

2008

2007

 

 

 

 

 

Grundsteuer A

6.000

6.000

7.997

7.614

 

 

 

 

 

Grundsteuer B

338.000

311.500

303.188

298.257

Die Grundsteuer A verliert durch den langsamen Rückgang der landwirtschaftlichen Flächen immer mehr an Bedeutung im Verhältnis zur Grundsteuer B, während die Grundsteuer B aufgrund der Hebesatzanpassungen in den vergangenen Jahren eine steigende Tendenz aufweist. Zur Verbesserung der Ertragskraft des VwH hat der Gemeinderat mit Wirkung vom 01.01.2005 den Hebesatz auf 370% festgesetzt und in der jetzigen Haushaltssatzung ist ein Hebesatz von 400% vorgesehen. Durch die zusätzlichen Einnahmen von rd. 27.000 Euro ist es neben anderen Maßnahmen möglich, die negative Zuführungsrate auf unter 100.000 Euro zu drücken.

b) Gewerbesteuer

 

2010

2009

2008

2007

 

 

 

 

 

Gewerbesteuer

150.000

150.000

204.775

275.357

Industrieunternehmen gibt es in der Gemeinde nicht. Gewerbesteuereinnahmen von über 200.000 € - wie Anfang der 90er Jahre – waren in den  beiden Jahren 2007 und 2008 aufgrund der hohen Gewerbesteuerzahlungen einzelner Betriebe möglich.
Ab dem Jahr 2009 sinkt die Gewerbesteuer deutlich, da die Weltwirtschaftskrise sich zwangläufig  auch in Lichtenwald bemerkbar macht. Inwieweit der Planansatz für 2010 zu halten sein wird, kann jedoch derzeit noch nicht beurteilt werden.

c) Gemeindeanteil an der Einkommensteuer:

 

2010

2009

2008

2007

 

 

 

 

 

Est.-Anteil

1.039.000

1.136.000

1.342.492

1.193.427

Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz sind die Gemeinden an der Lohn- und Einkommensteuer mit 15 % beteiligt.
Der Ansatz für 2010 basiert auf einem prognostizierten Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer von 3,6 Mrd. € (Vorjahr 4,0 Mrd).
Inwieweit die Zahlen des Haushaltserlasses verlässlich sind, wird sich allerdings erst nach der Mai-Steuerschätzung zeigen.

e) Schlüsselzuweisungen vom Land:

 

2010

2009

2008

2007

2006

 

 

 

 

 

 

Schlüsselzuw.

617.000

638.000

719.129

610.912

490.960

Die Schlüsselzuweisungen des Landes sanken bis einschließlich 2005. Die Gründe waren die steigende eigene Steuerkraft der Gemeinde sowie vom Land vorgegebene niedrige Kopfbeträge. Maßgebend sind jeweils die Steuereinnahmen des zweitvorangegangen Jahres. Ab 2006 verbesserten sich diese Einnahmen jedoch wieder deutlich, da sich die Steuerausfälle aus der Gewerbesteuer 2004 und 2005 auswirkten. Eine wesentliche Ursache für den Anstieg in den Jahren 2007/2008 war die vom Land vorgegebene Bedarfsmesszahl pro Einwohner, von 680 € (2005) auf 879 € in 2008. Trotz stagnierender Einwohnerzahlen ergaben sich somit deutliche Mehreinnahmen. Ab 2009 ff. ergeben sich sinkende Zuweisungen, da entsprechend dem Einkommensteueranteil die Finanzmarktkrise sich deutlich auswirken wird. Inwieweit das Land die Bedarfsmesszahl des Jahres 2011 anpassen wird, ist noch völlig offen. Es ist jedoch mit einem deutlichen Rückgang der Bedarfsmesszahl zu rechnen.
Seit 1998 ist der Familienleistungsausgleich gesondert zu veranschlagen. Er beträgt im Haushaltsjahr 2010 94.000 €.

f) Gebühren und ähnliche Entgelte, zweckgebundene Abgaben:

 

2010

2009

2008

2007

 

 

 

 

 

Gebühren

444.000

433.600

430.005

407.907



Gebühren und Entgelte werden nach den jeweils gültigen Satzungen für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen erhoben.
Ende des Jahres 2010 wird die Verwaltung eine Neukalkulation der Abwassergebühren und des Wasserzinses (Wasserversorgungsgebühr) für die Jahre 2011 und 2012 vorlegen. Aufgrund eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses wurde die Abwassergebühr ab 01.01.2009 um 0,10 €/m3 auf derzeit 3,51 €/m3 gesenkt. Gleichzeitig wurde vom Eigenbetrieb der Wasserzins um 0,10 €/m3 angehoben.
Mit der jeweiligen Anpassung der Kindergartengebühren auf den Landesrichtsatz schöpft die Gemeinde ihr Einnahmepotential für die Regelbetreuung in den Kindergärten in verträglichem Maße aus. Im Hinblick auf die Halb-/Ganztagesbetreuung ist die derzeitige Kostendeckung unbefriedigend. Ziel sollte es sein, eine Kostendeckung von mind. 15% - 20% durch Elternbeiträge wieder zu erreichen.
Die Bestattungsgebühren werden Anfang 2010 neu kalkuliert und es wird eine von der Ausgleichstockstelle des RP Stuttgart geforderte Kostendeckung von mind. 60% angestrebt.
Der Anstieg der Gesamtgebühren im Vergleich zu 2009 ist weitgehend auf diese Neukalkulation zurückzuführen.

g) Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonstige

Verwaltungs- und Betriebseinnahmen:

 

2010

2009

2008

2007

 

 

 

 

 

Verwaltungs- u. Betr.einn.

55.600

58.400

61.760

39.376

Diese Einnahmen beruhen zum größten Teil auf den Mieteinnahmen aus den Gemeindewohnungen/-gebäuden.

h) Erstattung von Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
    vom Land und sonstigen Bereichen:

Vom Land:
Ab 2006 erfolgt die Bezuschussung der Kindergärten auf der Betragsbasis des Jahres 2002 mit der Aufteilung in 80% Festbetragszuschuss und 20% Zuschuss auf der Basis der Anzahl der Kinder unter 7 Jahren in der Gemeinde. Der Kinderanteil wird in den Folgejahren zu Lasten des Festbetrags steigen, bis er 35% im Jahr 2010 erreicht hat. Hinzu kommen sinkende Elternbeiträge und Zuschüsse wegen stark zurückgehenden Kinderzahlen.
Im September 2008 wurde der probeweise Einstieg in die Ganztagesbetreuung realisiert. Die dem Gemeinderat vorgelegte Gebührenkalkulation ergab einen Deckungsgrad für diese Betreuungsformen von ca. 12 %. Inwieweit höhere Gebühren im Lauf des Jahres 2010 festgesetzt werden, muss vom Gemeinderat im Laufe des Haushaltsjahres noch entschieden werden.
Die Beteiligung des Landes an den Betriebskosten für die Betreuung unter 3-jähriger Kinder begrenzt sich auf die zur Verfügung gestellten Plätze.
Generell handelt es sich bei den Personalkostenzuschüssen nicht um eine zusätzliche Leistung des Landes, sondern um eine Vorwegentnahme des Landes aus dem an und für sich den Gemeinden zustehenden Finanzausgleichstopf, so dass die Gemeinden diese Zuschüsse effektiv selbst finanzieren.

2. Einnahmen des Vermögenshaushalts:

Die Einnahmen des Vermögenshaushalts richten sich in erster Linie nach den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen.
Durch die negative Zuführungsrate fehlt ein wichtiger Bestandteil der Einnahmen im VmH.
Mit der vorgesehenen Veräußerung des alten Feuerwehrmagazins in Thomashardt, dem Verkauf eines Ackers und einer Teilfläche im Trieb wird diese negative Zuführungsrate zwar ausgeglichen, aber es musste in Absprache mit der Rechtsaufsicht ein vorgezogener Bauplatzerlös mit 100.000 Euro veranschlagt werden, damit die ordentlichen Tilgungen gedeckt sind. Der Restbetrag des Bauplatzerlöses dient dann zur Finanzierung der Investitionen.
Maßgebend wird die Einnahmeseite jedoch von den beantragten Landeszuschüssen für die Mehrzweckhalle geprägt.

3. Ausgaben des Verwaltungshaushalts:

a) Personalausgaben:

Die Aufgliederung der Personalausgaben auf die einzelnen Aufgabenbereiche ist aus dem Sammelnachweis ersichtlich.
Die Personalausgaben für 2010 betragen rund 25,9 % (Vorjahr 24,5%) der gesamten Ausgaben des Verwaltungshaushalts.
Die Personalausgaben 2010 liegen (einschließlich der Deckungsreserve) rund 20.000 € über dem Vorjahresansatz.
Grundsätzlich wirken sich die tariflichen Gehaltssteigerungen nach dem TVÖD  aus. Allerdings schlägt das zusätzliche Personal für die Ganztagesbetreuung seit September 2008 in den Kindergärten allein mit rund 50.000 –60.000 Euro zu Buche.
Bei den Personalkosten der Verwaltung wurde die längere Krankheit einer Mitarbeiterin und die Vertretung durch eine 400 Euro-Kraft berücksichtigt.
Durch die diskutierte Umstrukturierung im Bereich der Kindergärten (Halb-/Ganztagesbetreuung nur in Thomashardt) könnten ab September 2010 Personalkosten in nicht unbeträchtlicher Höhe eingespart werden.

f) Erstattung von Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen:

Hierunter fällt insbesondere die Klärschlammbeseitigung beim GKW Wendlingen. Die dafür entstehenden Kosten sind abhängig von der Menge und dem Trockensubstanzgehalt des abgelieferten Schlammes. Da diese Werte ebenfalls stark witterungsabhängig sind, ist eine genaue Veranschlagung nicht möglich.
Die Übertragung der Betriebsführung der Kläranlagen auf das Gruppenklärwerk seit dem Jahr 1998 trägt wesentlich zu einer wirtschaftlichen Organisation der Abwasserbeseitigung bei. Die Gemeinde hat sich dadurch von der Problematik, Personalvertretungen im Urlaubs- und Krankheitsfall zu finden, befreit. Des Weiteren verfügt sie über eine kompetente Beratung, wodurch teure und nicht notwendige Sanierungsmaßnahmen vermieden werden konnten.

g) Sonstige Finanzausgaben:

Die Finanzausgleichsumlage beträgt seit 2007 aufgrund der Anhebung durch das Land nun 22,40 % der vollen Steuerkraftsumme.
Durch die für 2010 geltende hohe Steuerkraft der Gemeinde (HH-Jahr 2008) ist von wesentlich höheren Umlagewerten als im Jahr 2008 auszugehen (Mehrausgaben von rund 36.000 Euro).

Die Kreisumlage berechnet sich ebenfalls aus der Steuerkraft der Gemeinde, wobei der Hebesatz des Landkreises 2010 mit 33,9 % festgesetzt wurde (34,9 % in 2009).
Trotz Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage besteht aufgrund der höheren Steuerkraft der Gemeinde der Effekt, dass im Jahr 2010 rd. 34.000 Euro mehr an den Landkreis zu bezahlen sind.

Die Gewerbesteuerumlage ist direkt vom Gewerbesteueraufkommen abhängig und betrug früher 52 % des Messbetrags. Durch das Steueränderungsgesetz 1992 wurde dieser Satz ab 1993 auf 28% gesenkt. Zur Finanzierung der Länderkosten für die Deutsche Einheit wurde dieser Satz ab 1993 wieder auf 39 % erhöht.
Für 1994 und die Folgejahre ist dieser Satz kontinuierlich weiter erhöht worden und liegt nunmehr bei wieder 71 % in 2010:

2000                                             83 %
2001                                            91 %
2002                                           102 %
                                                                                        
2003                                           114 %
2004                                            82 %
2005                                            82 %
2006 ff.                                        74 %
2009                                             67 %
2010                                             71 %

Im Rahmen der vorgezogenen Steuerreform wurde den Kommunen ein recht dürftiger und enttäuschender Ausgleich bei der Gewerbesteuerumlage eingeräumt.

Allerdings liegt der Anrechnungssatz bei 290 %, d.h. unter dem tatsächlichen Hebesatz der Gemeinde Lichtenwald von nun 350 %. Dieser Differenzbetrag wird somit der Ausgleichswirkung des Finanzausgleichs entzogen.
Zum Vergleich die noch aktuellen Meßbeträge der Grundsteuer zum Anrechnungssatz:
Grundsteuer A              300 %  -           195 %
Grundsteuer B              400 %  _          185 %

Somit kann festgestellt werden, dass die im Jahr 2005 vorgenommene deutliche Erhöhung der Steuerhebesätze zur Stärkung des Verwaltungshaushalts nicht zu einer analogen Abschöpfung durch den Finanzausgleich führte. Dieser Effekt wird durch die Grundsteueranhebung 2010 fortgesetzt.

4. Ausgaben des Vermögenshaushalts

Der Vermögenshaushalt ist eine Kapital- oder Vermögensänderungsrechnung. Er umfaßt die Vorgänge der Vermögensänderung, die nach den Grundsätzen des Ertragssteuerrechts passivierungs- oder aktivierungspflichtig wären.
Schwerpunkte der investiven Ausgaben sind vor allem der Baubeginn der neuen Mehrzweckhalle mit 635.000 Euro, die Maßnahmen im Bereich der Dorfentwicklung Hegenlohe mit rd 173.000 Euro und die Kanalauswechslung in Thomashardt mit 160.000 Euro .

III. Gebührenhaushalte

                                                                                                      2010                  2009

Feuerwehr                        Kostendeckungsgrad                            6,9 %                 5,4 %

VHS Lichtenwald                   Kostendeckungsgrad                              58,5 %               61,1 %
Kindergärten                        Kostendeckungsgrad gesamt                    36,3 %               35,8 %
                                          Betriebskostendeckung                          15,0 %               16,5 %
Abwasserbeseitigung             Kostendeckungsgrad                              102,0 %             111,0 %
Bestattungswesen                 Kostendeckungsgrad                              51,0 %               38,3 %

Der Kostendeckungsgrad der Feuerwehr kann aus verständlichen Gründen nie hoch sein. Anteilmäßig hohe Fixkosten und die nicht kalkulierbare Anzahl von abzurechnenden Einsätzen können den angegebenen Kostendeckungsgrad über das Jahr verändern. Der angegebene Wert hat informativen Charakter.

Die Volkshochschule Lichtenwald zeigt nach ersten Startschwierigkeiten (Abmangel 2006 noch rd. 9.000 Euro) nun eine leicht steigende Tendenz in Richtung 9.000 Euro Abmangel. Im Hinblick auf die früher zu zahlenden Beträge an die VHS Esslingen mit zuletzt über 11.000 Euro war die Entscheidung, in Lichtenwald eine eigene VHS zu betreiben, sicherlich richtig. Die Volkshochschule wurde von der Verwaltung aufgefordert, nicht rentable Kurse zu streichen und die Sachkosten zu minimieren.

In den Kindergärten sollten die Elternbeiträge 20% der Betriebskosten decken. Dies ist seit 2008 nicht mehr gewährleistet. Durch Anpassung der Elternbeiträge im Regelkindergarten auf den Landesrichtsatz wurde bereits 2009 gegengesteuert. Zu der Höhe der Beiträge für die Halbtags- und Ganztagesbetreuung vgl. Seite 4 Ziff 1.h.

Bei der Abwasserbeseitigung zeigen die Anpassungen der Abwassergebühr seit 01.01.2004 Wirkung. Der Kostendeckungsgrad ist nun seit 2004 wieder voll vorhanden. Die Kostenüberdeckung 2008 beruht zum größten Teil auf der Rückholung der Abwasserabgabe, die zugunsten des investiven Bereichs verrechnet wird. Die Kostenüberdeckung in 2009 ist durch die Nachholung der Vorjahresverluste bedingt (vgl. Gebührenkalkulation Dez. 2008).

Der niedrige Kostendeckungsgrad beim Bestattungswesen beruht generell auf den hohen kalkulatorischen Kosten der beiden Aussegnungshallen. Eine kostendeckende Hallenbenutzungsgebühr wäre nicht zumutbar und kann nicht verlangt werden. Unter Einrechnung des Verwaltungskostenbeitrags ab 2005 erfolgte im Jahr 2005 eine neue Gebührenkalkulation, auch im Hinblick auf die neu eingeführten Bestattungsformen. Generell ist der Kostendeckungsgrad aber auch von der Anzahl der Bestattungen abhängig. Auf Forderung der Ausgleichsstockstelle wird in den nächsten Wochen nun eine Neukalkulation erarbeitet, mit der eine Kostendeckung von mind. 60% erreicht werden soll.

Für die Wasserversorgung gelten grundsätzlich ab 2006 die Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes. Im Übrigen wird auf den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs verwiesen.

IV. Entwicklung des Vermögens

1. Allgemeine Rücklage

Durch die komplette Entnahme der verfügbaren Rücklage im Jahr 2009 steht nur noch der gesetzlich geforderte Mindestbestand von 74.000 Euro als Kassenverstärkungsmittel zur Verfügung.

V.   Entwicklung des Schuldenstands

Die Entwicklung des Schuldenstands ist in einer Anlage dargestellt. Er beläuft sich auf rund 528.000 € auf Beginn des Haushaltsjahres und entspricht damit einer Pro-Kopf-Verschuldung von rund 213 € (ohne Verschuldung des Eigenbetriebs).
Auf Ende des Rechnungsjahres steigt der Darlehensstand durch die vorgesehene Kreditaufnahme, abzüglich der ordentlichen Tilgungen (36.000 Euro) auf rund 598.000 € und damit 241 Euro/pro Kopf der Einwohnerzahl.

Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden = ca. 404 €/Einw.
(ohne Schulden der Eigenbetriebe mit rd. 137 €/Einw.).

VI. Entwicklung der Zuführung zum Vermögenshaushalt

Der Ausgleich des Verwaltungshaushalts ist aufgrund der allgemeinen Finanzkrise im Jahr 2010 nicht gewährleistet. Durch Anhebung der Grundsteuer und die vorgesehene Neukalkulation der Gebühren im Bestattungswesen konnte die Negativ-Zuführungsrate auf 70.300 gedrückt werden (vgl. Ziff 1. Einnahmen des VmH).
Zuzüglich der ordentlichen Tilgungsausgaben sind damit insgesamt rund 106.000 Euro durch sogenannte Ersatzdeckungsmittel auszugleichen.
Durch Verkauf von Gemeindegrundstücken und des alten Feuerwehrmagazins Thomashardt können insgesamt rd. 85.000 Euro an Ersatzdeckungsmitteln bereitgestellt werden. Für den Restbetrag wurden vorgezogene Bauplatzerlöse aus dem Baugebiet Hohenrain/Gassenäcker veranschlagt.

Mindestzuführungsrate nach der Gemeindeordnung =           36.000 €

Soll-Zuführungsrate nach der Gemeindeordnung   =                     180.800 €

VII.       Ausblick

Im Jahr 2010 treffen uns die ersten Ausläufer der Wirtschafts- bzw. Finanzkrise. Der Höhepunkt allerdings dürfte im Jahr 2011 oder auch noch in 2012 sein.
Die Prognose zur Entwicklung der wirtschaftlichen Situation und der darauf basierenden Steuereinnahmen in den kommenden Jahren ist nach wie vor schwierig.
Die Gemeinde hat sich mit dem Bau der neuen Mehrzweckhalle ein äußerst ehrgeiziges Ziel gesetzt. Jedoch kann dieses Projekt nur dann umgesetzt werden, sofern die beantragten Zuschüsse fliessen.
Hinzu kommt, dass durch die Ablehnung des BGA Halle durch das Finanzamt Esslingen zusätzlich Investitionskosten von rd. 300.000 Euro zu schultern sind.
Durch die extrem hohe Neuverschuldung in den nächsten Jahren wird dann natürlich auch der Verwaltungshaushalt durch die laufenden Zinsen entsprechend belastet.

Der Haushaltsplan wurde bereits in öffentlicher Sitzung vorberaten. Im Rahmen von nichtöffentlichen Klausursitzungen wurde nach Wegen gesucht, das Defizit des Verwaltungshaushalts zu verringern. Da 2011 ein weiteres Haushaltsdefizit von rd. 180.000,- € zu erwarten ist, muss nach Mitteln und Wegen gesucht werden, dieses ebenfalls zu verringern. Bürgermeisterin Herrmann äußert sich wie folgt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie alle wissen und das muss ich nicht besonders hervorheben und zum wiederholten Mal ausgiebig bejammern: Wir stehen vor einer äußerst schwierigen finanziellen und wirtschaftlichen Lage. Das betrifft den Bund, das Land und die Kommunen, insbesondere auch Lichtenwald.

Seit ich Bürgermeisterin in Lichtenwald bin, gab es immer wieder finanziell sehr schwierige Zeiten, worauf auch wieder etwas bessere Jahre folgten. In den finanziell ordentlichen Jahren mit einer Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt war es möglich, Investitionen zu finanzieren. Es reichte allerdings nie, in den guten Jahren längerfristig Rücklagen anzusparen, wie das einige Nachbargemeinden doch schaffen, beispielsweise Baltmannsweiler. Bis auf den Haushaltsausgleich durch Erlöse aus dem Verkauf der Aktien der Neckarwerke an die EnBW mussten wir Defizite im Haushalt verkraften. Das hat uns doch immer wieder zurück geworfen.

Im November letzten Jahres haben wir unsere finanzielle Situation und die vorgesehene Finanzierung der neuen Mehrzweckhalle im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt. Wir haben deutlich gemacht, dass unsere Finanzlage sich negativ entwickeln wird und beispielsweise die Kostenentwicklung der Kinderbetreuung in den Kindergärten nicht mehr darstellbar ist und Überlegungen angestellt werden müssen, wie eine wirtschaftlichere Betriebsführung ermöglicht werden kann.

Wir haben auch erläutert, dass die Mehrzweckhalle nur durch hohe Landeszuschüsse finanziert werden kann. Hier haben wir bereits mit einer Zusage von 350.000,- € des ersten Zuschusses aus dem sog. IVP-Programm einen Anfangserfolg erzielt. Aus dem Sportfachförderprogramm erwarten wir weitere 377.000,- €. Des Weiteren haben wir einen Ausgleichstockzuschuss i. H. v. 1 Million beantragt.

Zins und Tilgung für den noch zusätzlich notwendigen Kredit sowie die Finanzierung der Unterhaltungskosten der Mehrzweckhalle zu stemmen, bedeuten eine unglaubliche Herausforderung für die kleine finanzschwache Gemeinde Lichtenwald. Wir werden daher im voraus Bauplatzerlöse aus dem Baugebiet „Hohenrain/Gassenäcker“ abziehen, damit in den nächsten Jahren überhaupt genehmigungsfähige Haushalte beschlossen werden können.

Wir müssen die Grundsteuer von 370% Hebesatz auf 400% erhöhen, ebenfalls die Friedhofsgebühren neu kalkulieren und erhöhen. Das ist notwendig, um nicht sämtliche freiwilligen Leistungen, welche über den Pflichtaufgabenerfüllungsbereich hinausgehen, zu streichen. Weitere Deckungsmittel erzielen wir durch den Verkauf des ehemaligen Feuerwehrmagazins Thomashardt i. H. v. 50.000,- € und weiterer Grundstücke.

Dennoch werden sich die Bürgerinnen und Bürger in den nächsten Jahren vermutlich umstellen müssen. Die Gemeinde kann nicht mehr das bieten wie bisher. Das Neue Haushalts- und Rechnungswesen, das wir ab 2013 einführen werden, wird eine weitere Umstellung mit sich bringen. So müssen wir den Werteverzehr unserer Sachanlagen und Gebäude darstellen und diese Abschreibungen refinanzieren. Das kann nur durch weitere Ausgabenkürzungen und eine Erhöhung der Einnahmen erzielt werden.

Jetzt geht es erst einmal darum, gemeinsam und solidarisch aus der Finanz- und Wirtschaftskrise wieder herauszukommen.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass eine große Mehrheit der Bürgerschaft Lichtenwalds Verständnis für unsere finanzielle Lage mitbringt. Ich glaube auch ganz sicher, dass jedem klar ist, wie wichtig eine ausreichend große Mehrzweckhalle für Lichtenwald ist. Es ist schon sehr traurig, dass es Lichtenwald in beinahe 40 Jahren des Bestehens der Gemeinde nicht geschafft hat, ihren Bürgerinnen und Bürgern eine ordentliche Sporthalle zur Verfügung zu stellen.

Mit dem heutigen Haushaltsbeschluss geben wir auch den nächsten Planungsschritt, die sog. Ausführungsplanung, für die neue Mehrzweckhalle frei. Im Frühjahr werden einige Aspekte der Detailplanung im Gemeinderat diskutiert werden. Über den nächsten Planungsschritt entscheiden wir im April, sobald über den Zuschuss aus der Sportfachförderung entschieden ist. Sollte dieser nicht fließen, würde auch der Ausgleichstockzuschuss nicht gewährt, was ich allerdings nach den Vorgesprächen mit den Zuschussbehörden des Regierungspräsidiums Stuttgart eher nicht annehme. Der nächste Planungsschritt, Vorbereitung der Ausschreibung und Erstellung des Leistungsverzeichnisses, müsste dann ab April/Mai für die Baumaßnahmen weiter geführt werden, die evtl. im September öffentlich ausgeschrieben werden. Es werden nicht alle Baumaßnahmen sofort öffentlich ausgeschrieben.

Die endgültige Entscheidung über den Baubeginn treffen wir kurz vor der Sommerpause 2010, sobald bekannt ist, ob und in welcher Höhe der Ausgleichstockzuschuss fließen wird.

Herr Rieker wird nun das Zahlenwerk noch etwas in Detail erläutern.“

Der Kämmerer Herr Rieker führt aus:

„Meine Damen und Herren,

ich möchte eigentlich darauf verzichten, auf einzelne Planeinsätze im Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalt einzugehen. Zum einen, um die Zuhörer nicht unbedingt mit trockenen Zahlen zu langweilen und zum anderen wurde der vorliegende Haushaltsplan vom Gemeinderat – insbesondere im Verwaltungshaushalt – mehrfach intensiv beraten und diskutiert.

Die allgemeine Finanz- und Wirtschaftskrise hat uns mit den ersten Ausläufern bereits im vergangenen Jahr erreicht. In diesem Jahr wird das bisher laue Lüftchen nun doch zu einem kräftigen Wind, der im nächsten Jahr zweifellos ein kleiner Sturm sein wird. Ob dieser Sturm dann in den Jahren 2011 und 2012 wieder abflacht, kann heute noch keiner sagen. Kämmerer sind nun mal keine Hellseher.

Tatsache ist, dass es uns erstmals seit einigen Jahren wieder nicht gelingt, den Verwaltungshaushalt auszugleichen bzw. einen Überschuss zu erwirtschaften.
Diese Situation ist eindeutig nicht hausgemacht. Wenn man sich die Zahlen des Finanzausgleichs ansieht, wird sehr schnell deutlich, dass der Unterschied zwischen 2009 und 2010 eindeutig in diesem Bereich liegt.

Es geht uns zwar nicht so schlecht wie vielen anderen Gemeinden. Einige Kollegen aus dem näheren Umfeld beklagen Einnahmeeinbrüche im Verwaltungshaushalt im 7-stelligen Bereich. Meine Kollegen haben aber den Vorteil, abgesehen von Reichenbach, dass noch Rücklagen vorhanden sind, die zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts herangezogen werden können. Lichtenwald hat keine Rücklagen mehr.

Insoweit haben sich die Verwaltung und der Gemeinderat natürlich Gedanken gemacht, inwieweit der Verwaltungshaushalt genehmigungsfähig ausgeglichen werden kann.

Lassen Sie mich einmal kurz zu diesem zentralen Thema Ersatzdeckungsmittel Ausführungen machen.
Die Gemeindeordnung schreibt vor, dass als Ersatzdeckungsmittel nur Rücklagenbestände, Verkaufserlöse und sonstige nicht projektgebundene Einnahmen verwendet werden können.

Das Defizit im Verwaltungshaushalt von rd. 70.000,- € zzgl. der laufenden Tilgungen i. H. v. rd. 36.000,- € kann also nicht über Kreditaufnahmen oder über Landeszuschüsse zu einzelnen Projekten abgedeckt werden. Deshalb wurde beschlossen, das Feuerwehrmagazin Thomashardt und zwei weitere Grundstücke der Gemeinde zu veräußern. Das allein genügt jedoch nicht, um die insgesamt rd. 106.000,- € auszugleichen. Deshalb wurden vorgezogene Bauplatzerlöse mit 100.000,- € im Vermögenshaushalt veranschlagt. Das bedeutet im Klartext, dass ein Bauplatzerlös aus dem Baugebiet „Hohenrain/Gassenäcker“ in diesem Jahr zum teilweisen Ausgleich des Verwaltungshaushalts und zur teilweisen Finanzierung der Projekte herangezogen wird und nicht den noch offenen Kredit außerhalb des Haushalts tilgt.

Damit ursprünglich von 130.000,- € Defizit auf 70.000,- € heruntergekommen werden kann, ist es nötig, die Grundsteuer anzuheben und auch die Bestattungsgebühren anzupassen. Dies ist im Übrigen auch eine Forderung des Regierungspräsidiums für den Ausgleichstockantrag der Gemeinde für die Mehrzweckhalle.

Im nächsten Jahr wird die Deckungslücke im Verwaltungshaushalt bereits auf rd. 180.000,- € prognostiziert.

Deckungsmittel aus Verkaufserlösen stehen dann nicht mehr zur Verfügung. Lediglich die Veranschlagung von vorgezogenen Bauplatzerlösen kann erneut einen Ausgleich des Verwaltungshaushalts herbeiführen.

Ich denke, wir müssen ganz speziell mit Blick auf das nächste Jahr eindeutig die vorhandenen Standards in der Gemeinde überprüfen. Können wir uns das eine oder andere im bestehenden Umfang noch leisten?

Diese unpopulären Entscheidungen werden die Verwaltung und den Gemeinderat in diesem Jahr noch des öfteren beschäftigen. Erste Schritte wurden bereits andiskutiert.

Soweit meine Ausführungen zum Verwaltungshaushalt.

Bürgermeisterin Herrmann hat ja bereits das zentrale Projekt, das dieses Jahr begonnen werden soll, genannt. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch einmal in öffentlicher Sitzung meine Verärgerung zum Ausdruck bringen, dass durch die sture Haltung des Finanzamts Esslingen uns die Finanzierung der neuen Mehrzweckhalle um rd. 300.000,- € teurer kommt.
Hätte das Finanzamt Esslingen, wie in anderen Finanzamtsbezirken üblich, der Bildung eines Betriebs gewerblicher Art zugestimmt, wäre die Finanzierung dieses Großprojekts um den genannten Betrag geringer ausgefallen und vor allem auch die laufenden Belastungen vom Verwaltungshaushalt bzgl. der Zinsen entsprechend geringer.

Das in der Geschichte der Gemeinde Lichtenwald größte Projekt – der Neubau unserer neuen Mehrzweckhalle - macht eine Kreditaufnahme von über 1,7 Mio. für die Jahre 2010 bis 2013 notwendig.
Ausgehend von einem aktuellen Schuldenstand von derzeit rd. 528.000,- € und damit eine zugegebener Maßen weit unterdurchschnittlichen Verschuldung, vervierfachen wir also diesen Schuldenstand bis 2013. Die daraus resultierende Belastung kann sich sicherlich jeder vorstellen.

Ich bin mir sicher, dass sich der Gemeinderat seiner Verantwortung in den nächsten Jahren bewusst ist.

Ich hoffe und wünsche uns allen, dass sich die Konjunktur baldmöglichst erholt und die Gemeinde dann wieder in der Lage ist, Finanzierungsbeiträge für Investitionen zu erwirtschaften“.

Im Anschluss verzichtet der Gemeinderat auf eine Aussprache.

Mit 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung wird folgender Beschluss gefasst:

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581), geändert durch Gesetz vom 19. Dez. 2000 (GBl. S. 745), beschließt der Gemeinderat  folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010:

§ 1 Haushaltsplan

 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

1. den Einnahmen und Ausgaben von je                                                            4.748.900,-- €

davon im Verwaltungshaushalt                                                                          3.604.900,-- €

davon im Vermögenshaushalt                                                                           1.144.000,-- €

2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von                         106.100,-- €

3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von                                       -0,- €

§ 2 Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                                      720.000,-- €

festgesetzt.

§ 3 Realsteuerhebesätze

 Die Hebesätze werden festgesetzt:

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf              300 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                   400 v. H.

der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf                                                                        350 v.H.

der Steuermessbeträge.

3. Die Hebesatzsatzung vom 21.12.2004 wird zum 31.12.2009 aufgehoben.

Beschluss des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung Lichtenwald

Einleitend weist Bürgermeisterin darauf hin, dass im Wirtschaftsplan 2010 der Wasserversorgung die Auswechslung der Fenster im Wasserturm mit rd. 20.000,- € finanziert ist. Hintergrund ist zum einen der baulich schlechte Zustand der Fenster und vor allem das vom Gesundheitsamt immer wieder beanstandete Mückenproblem.

Anschließend stellt Herr Rieker den Wirtschaftsplan im Detail dem Gemeinderat vor.

Ein Gemeinderat wünscht Auskunft über die Höhe des Wasserverlustes im Jahr 2009 im Vergleich zu anderen Gemeinden.
Da die Gesamtabrechnung 2009 noch nicht fertig gestellt ist, ist nach Aussage von Herrn Rieker derzeit noch keine qualifizierte Aussage möglich. Er geht jedoch davon aus, dass sich die Gemeinde beim Wasserverlust im gehobenen Mittelfeld der umliegenden Gemeinden befinde.

Ein Kollege weist noch auf die Prämie hin, die Bürger bekommen, wenn sie einen Rohrbruch der Gemeinde melden.

Es wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:

Aufgrund von § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl S. 22) zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.07.2004 (GBl S. 469) hat der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenwald am 23.02.2010 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung folgenden Wirtschaftsplan festgestellt:

1) Der Wirtschaftsplan 2010 wird festgesetzt:

a)        Im Erfolgsplan mit:

Erträgen von insgesamt                                                                          264.100,- Euro

Aufwendungen von insgesamt                                                                253.300,- Euro

Jahresgewinn                                                                                             10.800,- Euro

b)        Im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben:

von insgesamt je                                                                                      100.000,- Euro

2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zur Finanzierung des

Vermögensplans wird festgesetzt auf                                                           0,- Euro

3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird

festgesetzt auf                                                                                      10.000,- Euro

Erweiterung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Hegenlohe“

Im Zusammenhang mit der Förderung der neuen Mehrzweckhalle aus dem IVP-Programm, aus dem 350.000,- € zugesagt sind, ist die Mehrzweckhalle in das städtebauliche Erneuerungsgebiet „Ortsmitte Hegenlohe“ aufzunehmen.

Der Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart über den erteilten Zuschuss enthält die Festlegung eines städtebaulichen Erneuerungsgebiets als allgemeine Zuwendungsvoraussetzung.

Einstimmig wird folgender Beschluss gefasst: Beschluss der 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Hegenlohe“ entsprechend beiliegendem Entwurf. Bekanntmachung der Satzungsänderung im „Reichenbacher Anzeiger“ (bereits erfolgt in der Ausgabe vom 05.03.2010).

Verlängerung der Laufzeit des Flächennutzungsplans

Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) ist im Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet darzustellen.
Die Darstellung erfolgt auf der Grundlage der „voraussehbaren“ Bedürfnisse der Gemeinde. Als Planungs- bzw. Prognosezeitraum wurde hier in der Regel ein Zeitraum von 10 – 15 Jahren zugrunde gelegt.
Damit verbunden war die Pflicht, spätestens nach 15 Jahren den bestehenden Flächennutzungsplan auf seine Aktualität hin zu überprüfen.

Mit den Neuerungen des BauGB wurde diese Pflicht im Jahr 2007 aufgehoben. Nach wir vor gilt, dass Gemeinden Bauleitpläne – z.B. den Flächennutzungsplan – dann aufzustellen haben, „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“. In Abstimmung mit den Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach an der Fils wird für entsprechende Maßnahmen im Moment keine Notwendigkeit gesehen. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Laufzeit des Flächennutzungsplanes 2010 um 5 Jahre zu verlängern.
Dies soll die Gemeinden nicht daran hindern, bei Bedarf eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplanes über den Gemeindeverwaltungsverband in die Wege zu leiten.

Einstimmig wird folgender Beschluss gefasst: Die Laufzeit des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach an der Fils 2010 wird um 5 Jahre verlängert.