Barrierefreiheit

Sind Ihnen Barrieren auf unserer Webseite aufgefallen? Dann bitten wir Sie, uns diese im dafür bereitgestellten Formular zu beschreiben, sodass wir diese beheben können.

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.lichtenwald.de.

Die Gemeinde Lichtenwald ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG BW), das auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 basiert, barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

 

Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

 

Rückmeldung und Kontaktangaben

 

Sind Ihnen Barrieren auf unserer Webseite aufgefallen? Dann bitten wir Sie, uns diese im dafür bereitgestellten Formular zu beschreiben, sodass wir diese beheben können.
Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

 

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

 

Gemeindeverwaltung Lichtenwald
Hauptstr. 34
73669 Lichtenwald
Tel. 07153/9463-0

post@lichtenwald.de

 

Durchsetzungsverfahren

 

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Gemeinde Lichtenwald wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie vorstehend, ebenso finden Sie nebenstehend unser Kontaktformular.

 

Falls die Gemeinde Lichtenwald nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte/den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360

poststelle@bfbmb.bwl.de

 

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

 

 

 

Formular zur Barrierefreiheit