Namensrecht zum 01.05.2025


Allgemeine Informationen

Seit dem 01.05.2025 gilt das neue Namensrecht. Alle Neuerungen bzw. Änderungen werden in den zwei Erklärvideos (untenstehend) dargestellt. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an das Standesamt wenden.

 

Weitere Informationen:

Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg hat darüber informiert, dass zu dem am 1. Mai 2025 in Kraft getretenen neuen Namensrecht seitens des Bundesministeriums der Justiz eine Infobroschüre veröffentlicht wurde.
Diese ist auch unter folgendem Link abrufbar: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Namensrecht.html


Ansprechpartner

Hauptamt

 

Frau Simone Payr
Telefon (07153) 94630


Formulare

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