Namensrecht zum 01.05.2025
Allgemeine Informationen
Seit dem 01.05.2025 gilt das neue Namensrecht. Alle Neuerungen bzw. Änderungen werden in den zwei Erklärvideos (untenstehend) dargestellt. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an das Standesamt wenden.
Weitere Informationen:
Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg hat darüber informiert, dass zu dem am 1. Mai 2025 in Kraft getretenen neuen Namensrecht seitens des Bundesministeriums der Justiz eine Infobroschüre veröffentlicht wurde.
Diese ist auch unter folgendem Link abrufbar: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Namensrecht.html
Ansprechpartner
HauptamtFrau Simone Payr
(07153) 94630
Formulare
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Erklärvideo bezüglich Ehenamen (Link vom YouTube-Kanal des Fachverbandes der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V.)
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Erklärvideo bezüglich Kindesnamen (Link vom YouTube-Kanal des Fachverbandes der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V.)
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