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Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan "Thomashardt Ost – 2. Änderung" /Aufstellung des Bebauungsplans -Öffentliche Auslegung

Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan 
"Thomashardt Ost – 2. Änderung"

Aufstellung des Bebauungsplans 
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m § 13a BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenwald hat am 30.05.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich "Thomashardt Ost – 2. Änderung" einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.


Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenwald am 30.05.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf "Thomashardt Ost – 2. Änderung" gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.


Der Änderungsbebauungsplan “Thomashardt Ost – 2. Änderung“ hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bestehenden Betriebs auf dem Flurstück 1172 zu schaffen.


Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung ist es erforderlich den Betrieb um weitere Ausstellungsräume aufzustocken, sodass der Standort beibehalten werden kann. 


Für die Erweiterung soll die Baugrenze im nord-östlichen Bereich erweitert werden. Ebenfalls soll die maximale Gebäudehöhe so angepasst werden, dass eine Aufstockung möglich ist. 


Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden kann. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligung sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.


Für den Planbereich ist der Bebauungsplanentwurf der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG vom 12.05.2023 maßgebend. Er ist nachfolgend unmaßstäblich dargestellt.


(s. Lageplan vom 12.05.2023)


Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt


vom 16.06.2023 bis einschließlich 16.07.2023 


im Rathaus Lichtenwald, Hauptstraße 34

 

öffentlich aus und kann während der üblichen Dienstzeiten: 

 

Montag:         8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr 
Dienstag:       8.00 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch:       8.00 bis 12.00 Uhr 
Donnerstag:   8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

 

eingesehen werden.

 

Zusätzlich werden die oben genannten Bebauungsplanunterlagen ins Internet unter folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinde Lichtenwald eingestellt:
www.lichtenwald.de

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben 
(§ 4 a, Abs. 6 BauGB).

 

Lichtenwald, 30.05.2023
gez. Rentschler, Bürgermeister
 

 

Öffnungszeiten

Hinweis: Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sind Standesamts- und Rentenangelegenheiten nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab telefonisch unter 07153/9463-0 oder per E-Mail an einen Termin mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 

Montag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

 

Dienstag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

16:00 Uhr - 18:00 Uhr

 

Mittwoch

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

 

Donnerstag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 18:00 Uhr

 

Freitag

geschlossen

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