Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan "Thomashardt Ost – 2. Änderung" /Aufstellung des Bebauungsplans -Öffentliche Auslegung
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan
"Thomashardt Ost – 2. Änderung"
Aufstellung des Bebauungsplans
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenwald hat am 30.05.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich "Thomashardt Ost – 2. Änderung" einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenwald am 30.05.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf "Thomashardt Ost – 2. Änderung" gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Änderungsbebauungsplan “Thomashardt Ost – 2. Änderung“ hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bestehenden Betriebs auf dem Flurstück 1172 zu schaffen.
Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung ist es erforderlich den Betrieb um weitere Ausstellungsräume aufzustocken, sodass der Standort beibehalten werden kann.
Für die Erweiterung soll die Baugrenze im nord-östlichen Bereich erweitert werden. Ebenfalls soll die maximale Gebäudehöhe so angepasst werden, dass eine Aufstockung möglich ist.
Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden kann. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligung sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.
Für den Planbereich ist der Bebauungsplanentwurf der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG vom 12.05.2023 maßgebend. Er ist nachfolgend unmaßstäblich dargestellt.
(s. Lageplan vom 12.05.2023)
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt
vom 16.06.2023 bis einschließlich 16.07.2023
im Rathaus Lichtenwald, Hauptstraße 34
öffentlich aus und kann während der üblichen Dienstzeiten:
Montag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
eingesehen werden.
Zusätzlich werden die oben genannten Bebauungsplanunterlagen ins Internet unter folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinde Lichtenwald eingestellt:
www.lichtenwald.de
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben
(§ 4 a, Abs. 6 BauGB).
Lichtenwald, 30.05.2023
gez. Rentschler, Bürgermeister