Landesfamilienpass Gutscheinkarte 2023
Inhaber eines Landesfamilienpasses können seit Jahresbeginn die Gutscheinkarte 2023 abholen. Hierzu genügt die Vorlage des Landesfamilienpasses.
Familien, die noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können diesen im Rathaus Lichtenwald, Zimmer 3 (Bürgerbüro) beantragen.
Ausgabe des Landesfamilienpasses 2023 – Voraussetzungen
Grundsätzlich bleiben die Voraussetzungen für den Erhalt des Landesfamilienpasses und die Anzahl der Gutscheinkarten gleich, bei der Ausstellung können nunmehr jedoch neben einer antragstellenden Person (im Pass: berechtigte Person) noch bis zu vier weitere Erwachsene (im Pass: Begleitpersonen) eingetragen werden. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich. Familien können weiterhin nur einen Landesfamilienpass beantragen und nur wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
• Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben,
• Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
• Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
• Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV berechtigt sind und die mit mindestens einem
kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
• Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Sie gelten nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.sozialministerium-bw.de – www.service-bw.de