Sie sind am Wahltag im Urlaub oder auf Geschäftsreise und wollen trotzdem abstimmen? Oder Sie wollen aus anderen Gründen Briefabstimmung beantragen?
Hier können Sie online bis zum 10. März 2016, dem Donnerstag vor der Wahl, 11.00 Uhr, Ihre Unterlagen anfordern. Bei Fragen zur Wahl steht Ihnen auch das Einwohnermeldeamt unter Tel. 0 71 53 -9463-0 gerne zur Verfügung.
Unter folgendem Link können Sie Ihren Wahlschein für die Landtagswahl online beantragen: Wahlscheinantrag online
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.
Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt Lichtenwald, Hauptstraße 34, 73669 Lichtenwald, bis zum 29.06.2015 eingelegt werden.
Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d. h. bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.