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Bestellung zum Stadtjäger der Gemeinde Lichtenwald

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lichtenwald,


zunächst möchte ich der Gemeinde Lichtenwald und besonders Herrn Bürgermeister Rentschler für das mir als Stadtjäger entgegengebrachte Vertrauen danken.


Mein Name ist Jürgen Deuschle und ich wurde zum 20.08.2025 von der Gemeinde Lichtenwald zum Stadtjäger bestellt. 


Sie werden sich nun fragen - was ist ein Stadtjäger und was macht er. 
Ein Stadtjäger ist nicht ein Jäger der in der klassischen Jägerkleidung und mit einem Gewehr auf dem Rücken der auf der Pirsch nach Wild durch die bewohnten Bereiche der Gemeinde zieht. Vielmehr liegen seine Aufgaben im Bereich Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei Problemen mit Wildtieren im bewohnten Bereich. Der Begriff Stadtjäger umschreibt seine Aufgaben irreführend. Aus meiner Sicht beschreibt Wildtier-Mensch-Konfliktmanagement das Aufgabenfeld besser, da die Auflösung des Konflikts im Vordergrund steht und nicht die Jagd. 
Könnte ein Schädlingsbekämpfer nicht die Aufgabe erfüllen?
Bejagung darf nur durch ausgebildete Personen stattfinden, was durch den Jagdschein gegeben ist, wobei für die Bejagung in bewohnten Gebieten eine zusätzliche Ausbildung, nämlich die des Stadtjägers, notwendig ist. Eine klare Abgrenzung zwischen bejagbaren Tieren und den anderen wilden Tieren findet im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) statt, in dem die bejagbaren Tiere aufgeführt sind. Für die Tiere außerhalb des JWMG ist der Schädlingsbekämpfer zuständig, ansonsten der Jäger beziehungsweise der Stadtjäger.


Wie viele von ihnen wissen, gibt es einige Tierarten, die hier besonders oft zu Konflikten führen. Dies sind vor allem der Steinmarder, der Waschbär, der Dachs und der Fuchs. Für Tiere ist Nahrung und Fortpflanzung zum Arterhalt oberstes Ziel. Je leichter man an Nahrung kommt und je einfacher eine sichere Unterkunft gefunden wird, umso besser. Einige von ihnen haben schon Erfahrung mit wilden Gästen, die bei ihnen in den Dachstuhl oder das Gartenhäusle eingezogen sind oder der Katze ihr Essen wegnaschen.


Hier setzen nun meine Aufgaben, die als Vermeiden, Vergrämen, Wegfangen zu umschreiben sind - und dies alles unter strengen gesetzlichen Vorgaben. Hauptaugenmerk gilt der Beratung zum Vermeiden und Vergrämen. Nur als letztliche Möglichkeit ist der Fang einzusetzen, wenn andere Maßnahmen nicht zum Erfolg führen. Dies ist oft zu Wahrung der öffentlichen Sicherheit notwendig, wenn es durch erkrankte Tiere zur Gefährdung von Mensch und Tier führt oder wenn hohe Sachschäden zu beklagen sind.


Schließlich hat jedes Lebewesen das Recht sich frei zu bewegen und dort aufzuhalten wo es ihm gefällt.


Von meiner Ausbildung her bin ich als Inhaber eines Jagdscheines und als anerkannter Stadtjäger der unteren Jagdbehörde des Kreises Esslingen zu dieser Tätigkeit befähigt.


Gerne stehe ich ihnen in meiner Funktion mit Rat und Tat zur Verfügung.

 

Jürgen Deuschle
Stadtjäger Gemeinde Lichtenwald
Kontaktdaten: 
Mobil 0176 3044 4554
E-Mail
 

 

Öffnungszeiten

Hinweis: Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sind Standesamts- und Rentenangelegenheiten nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab telefonisch unter 07153/9463-0 oder per E-Mail an einen Termin mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 

Montag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Dienstag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mittwoch

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Donnerstag

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Freitag

geschlossen

 

(telefonische Erreichbarkeit während den angegebenen Öffnungszeiten sowie freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr)

HINWEIS: Bitte beachten Sie unter AKTUELLES eventuell vorübergehend geänderte Öffnungszeiten!!!

 

Notfallnummern können auf dem Anrufbeantworter der Gemeinde abgehört werden.

 

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