Bundestagswahl 2021
Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Die reguläre Wahlperiode beträgt 4 Jahre. Wenn der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin den Bundestag auflöst, finden vorgezogene Wahlen statt.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl:
Hinweis: Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 16. August 2021 per Post verschickt. Sobald Ihnen diese vorliegt, können Sie Ihren Wahlschein online hier beantragen.
Wahlscheinantrag online für die Bundestagswahl am 26. September 2021
Sie sind am Wahltag verhindert und wollen trotzdem abstimmen? Oder Sie wollen aus anderen Gründen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Hier können Sie online bis zum 23. September 2021, dem Donnerstag vor der Wahl, 12.00 Uhr, Ihre Unterlagen anfordern
Bei Fragen zur Wahl steht Ihnen auch das Einwohnermeldeamt unter Tel. 0 71 53 -9463-0 gerne zur Verfügung.
Landtagswahl 2021
Alle 5 Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg bei der Landtagswahl die Mitglieder des Landtags Baden Württemberg. Sie entscheiden damit, welche Parteien im Landtag vertreten sind, wie viele Parlamentssitze sie erhalten und welche Abgeordneten in den Landtag einziehen.
Weitere Informationen zur Landtagswahl:
Wahlscheinantrag online für die Landtagswahl am 14. März 2021
Sie sind am Wahltag verhindert und wollen trotzdem abstimmen? Oder Sie wollen aus anderen Gründen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Hier können Sie online bis zum 11. März 2021, dem Donnerstag vor der Wahl, 12.00 Uhr, Ihre Unterlagen anfordern.
Bei Fragen zur Wahl steht Ihnen auch das Einwohnermeldeamt unter Tel. 0 71 53 -9463-0 gerne zur Verfügung.
Informationen zum Wahlablauf in der Gemeinde
Corona Hinweise für die Wahllokale
Vorläufiges Landtagswahlergebnis der Gemeinde Lichtenwald
Das Landtagswahlergebnis der Gemeinde Lichtenwald
Das vorläufige Landtagswahlergebnis der Gemeinde Lichtenwald sehen Sie hier:
vorläufiges Landtagswahlergebnis der Gemeinde Lichtenwald
(Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet)
Die Ergebnisse zur Landtagswahl in Lichtenwald werden hier am Wahlsonntag bereit gestellt.
Bürgermeisterwahl 2019
- Antrag Briefunterlagen (Die Briefwahlunterlagen können frühestens am 23.01.2019 versandt werden)
- Bürgermeisterwahl Wahlergebnis
Bundestagswahl 2017
Weitere Informationen zur Bundestagswahl:
Das vorläufige Bundestagswahlergebnis der Gemeinde Lichtenwald
Wahlscheinantrag online für die Bundestagswahl am 24. September 2017
Neue Wahllokale für die Bundestagswahl am Sonntag, den 24. September 2017
Landtagswahl 2016
- Wahlbekanntmachung
Sie sind am Wahltag im Urlaub oder auf Geschäftsreise und wollen trotzdem abstimmen? Oder Sie wollen aus anderen Gründen Briefabstimmung beantragen?
Hier können Sie online bis zum 10. März 2013, dem Donnerstag vor der Wahl, 11.00 Uhr, Ihre Unterlagen anfordern. Bei Fragen zur Wahl steht Ihnen auch das Einwohnermeldeamt unter Tel. 0 71 53 -9463-0 gerne zur Verfügung.
Unter folgendem Link können Sie Ihren Wahlschein für die Landtagswahl online beantragen: Wahlscheinantrag online
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.
Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt Lichtenwald, Hauptstraße 34, 73669 Lichtenwald, bis zum 29.06.2015 eingelegt werden.
Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d. h. bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.
Kommunal- und Europawahl 2014
Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes
Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl zum 8. Europäischen Parlament 2014 und der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 23.2.1996 (GBl. S. 269) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GBl. S. 233, 241) darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Meldebehörde kann nach § 34 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz MG die erwähnten Melderegisterdaten und die Angaben über die Staatsangehörigkeiten ferner dazu verwenden, den Wahlberechtigten Informationen von Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden.
Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch- beim Bürgermeisteramt Lichtenwald, Hauptstraße 34, 73669 Lichtenwald, bis spätestens zum 22. November 2013 eingelegt werden. Sie können die Erklärung auch persönlich auf dem Rathaus Thomashardt im (Bürgerbüro) während den üblichen Öffnungszeiten abgeben. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 07153/9463-0.
Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d.h. bereits früher im Zusammenhang mit den genannten Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.
Gemeindeverwaltung Lichtenwald
- Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats
- Antrag für Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl 2014 gem. § 17a Absatz 2 der Europawahlordnung
- Antrag für Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden
- Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats, des Kreistags und der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 25. Mai 2014
- Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament- Eurpa- und der Wahl des Gemeinderats, der Wahl des Kreistags und der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart am 25. Mai 2014
Einladung zu einer Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Am Montag, den 31. März 2014 um 18 Uhr findet im Rathaus Thomashardt, Sitzungssaal, eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Lichtenwald für die Kommunalwahlen 2014 statt.
Tagesordnung:
- Verpflichtung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Lichtenwald
- Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge zur Gemeinderatswahl und Beschlussfassung über ihre Zulassung.
- Verschiedenes
Lichtenwald, 18.03.2014
gez.Rolf-Dieter Rieker, Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses
Wahlscheinantrag online für die Kommunal- und Europawahl am 25. Mail 2014
Sie sind am Wahltag im Urlaub oder auf Geschäftsreise und wollen trotzdem abstimmen? Oder Sie wollen aus anderen Gründen Briefabstimmung beantragen?
Hier können Sie online bis 22. Mai - 11.00 Uhr Ihre Unterlagen anfordern.
Bei Fragen zur Wahl steht Ihnen auch das Einwohnermeldeamt unter Tel. 0 71 53 -9463-0 gerne zur Verfügung. Unter folgendem Link können Sie Ihren Wahlschein für die Europa- und die Kommunalwahl online beantragen: Wahlscheinantrag online
Europawahl: Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des Achten Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 25. Mai 2014 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Europawahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Der Stimmzettel wird in die Wahlschablone eingelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).
Hinweise zu den Europa- und Kommunalwahlen am 25. Mai 2014
Am 25. Mai 2014 finden die Wahl zum Europäischen Parlament –Europawahl-, die Wahl des Kreistags des Landkreises Esslingen, die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart sowie die Wahl des Gemeinderats der Gemeinde Lichtenwald statt. Hierzu für Sie einige Hinweise:
Wahlbenachrichtigungen:
Bis zum 04. Mai 2014 müssen alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, glauben aber, wahlberechtigt zu sein, sollten Sie dies bitte schnellstmöglich im Einwohnermeldeamt Tel. 07153/9463-0 abklären.
Briefwahl:
Wollen Sie Briefwahl beantragen, so erhalten Sie zusätzlich Ihren Wahlschein, die Stimmzettel- und Wahlbriefumschläge. Beantragen können Sie die Briefwahl auf dem Postweg, persönlich im Einwohnermeldeamt und auf dem zugehörigen Link auf der Homepage der Gemeinde unter www.lichtenwald.de. Bitte halten Sie auch bei der Internetwahlscheinbeantragung Ihre Wahlkarte bereit.
Zugesandte Stimmzettel sind keine Briefwahlunterlagen!
Im Zuge der Kommunalwahl werden allen Wahlberechtigten vorab die Stimmzettel zugesandt. Dies sieht das Kommunalwahlgesetz so vor. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den zugesandten Einzelstimmzetteln um die Stimmzettel für die Wahl im Wahllokal handelt. Im Wahllokal erhalten Sie dann zu den Stimmzetteln die zugehörigen Umschläge und den Stimmzettel für die Europawahl.
Die Doppelung der Stimmzettel können wegen des automatisierten Versendeverfahrens leider nicht vermieden werden, gerne können Sie den 2. Satz der Stimmzettel aber im Einwohnermeldeamt abgeben.
Wie wählen?
Bei der Europawahl und der Regionalwahl hat der Wähler jeweils eine Stimme. Die Wähler haben bei der Wahl zum Gemeinderat und zum Kreistag grundsätzlich zwei Möglichkeiten.
- Man gibt einen Stimmzettel unverändert ab. Damit erhält bei der Gemeinderatswahl jeder Bewerber auf dem Stimmzettel jeweils eine Stimme.
Bei der Kreistagswahl gilt, dass bei einem unveränderten Stimmzettel nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben mit einer Stimme als gewählt gelten, wie Vertreter für den Wahlbezirk zu wählen sind (im Wahlkreis Reichenbach sind das 5).
- Man kann aber auch einen Stimmzettel verändern oder »à la carte« aus den verschiedenen Wahlvorschlägen seinen eigenen Stimmzettel zusammenstellen
Briefwahl für die Kommunal- und Europawahl
Briefwahlunterlagen für die am Sonntag, 25. Mai 2014 stattfindenden Kommunal – und Europawahlen können noch bis Freitag, den 23. Mai 2014 18 Uhr auf dem Einwohnermeldeamt (Rathaus Thomashardt, Hauptstr. 34, 73669 Lichtenwald) beantragt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie uns gerne auch unter 07153/ 9463-0 oder -13 telefonisch erreichen.
Onlineanträge konnten nur bis zum Donnerstag, den 22. Mai 2014 um 11 Uhr gestellt werden, ansonsten wäre eine rechtzeitige
Beförderung der Unterlagen nicht gewährleistet. In streng abgegrenzten Ausnahmefällen können teilweise auch Wahlscheine bis
Samstag, 12 Uhr oder gar Sonntag, 15 Uhr gestellt werden. Wenn ein solcher Fall bei Ihnen vorliegt, erreichen Sie uns am Samstag
von 10 Uhr bis 12 Uhr unter 07153 / 9463-0 oder -13. In dringenden Angelegenheiten können Sie eine Mitarbeiterin der Gemeind am Wahlwochenende telefonisch erreichen. Diese Nummer können Sie der Anrufbeantworteransage unter 07153 / 9463-0 entnehmen.
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