Wir sind eine
Gemeinde im
Naherholungsgebiet
Mittlerer Schurwald

 
BannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbild
Link verschicken   Druckansicht öffnen
 

Gemeinde & Rathaus

Sitzungssaal

In den Jahren 1985 - 88 wurde das Rathaus im Ortsteil Thomashardt und der Dorfplatz mit Brunnen umfassend saniert und neu gestaltet. In der Regel finden im Sitzungsaal des Thomashardter Rathauses, im zweiten OG, die Sitzungen des Lichtenwalder Gemeinderats und seiner Ausschüsse statt.

 

Sitzungstermine 2023

Im Jahr 2023 sind folgende Gemeinderatssitzungen vorgesehen, jeweils am Dienstag, 19.00 Uhr:

 

  • 31. Januar 
  • 28. Februar 
  • 28. März 
  • 25. April 
  • 23. Mai 
  • 27. Juni 
  • 25. Juli 
  • 26. September 
  • 24. Oktober 
  • 28. November 
  • 12. Dezember 

 

Berichte über Gemeinderatssitzungen des Jahres 2023

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 31.01.2023

Bausachen

 

An- und Umbau eines Wohnhauses, Thomashardter Straße 15

 

In der Sitzung am 26.07.2022 wurde diese Bausache bereits verhandelt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, zum Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen, wurde seinerzeit vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.
Mit Schreiben vom 19.01.2023 wurde die Gemeinde Lichtenwald vom Baurechtsamt des Landratsamtes erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Es wurde seitens des Baurechtsamtes u. a. folgendes festgestellt:
„Wir haben die Bausache geprüft. An dem Verfahren waren wegen der unmittelbaren Nähe zur Kirche auch die Denkmalschutzbehörden beteiligt. Im Ergebnis können wir Ihnen mitteilen, dass aus bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen, die Baugenehmigung zu erteilen.“
„Die geplante Nutzungsart entspricht ohne Zweifel der näheren Umgebung, in der neben landwirtschaftlichen Gebäuden auch Wohngebäude vorhanden sind. Auch bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung, also der zulässigen Bebauungsmenge, orientiert sich das geplante Vorhaben am vorhandenen Gebietsrahmen.“
„Das Vorhaben fügt sich auch nach seiner Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die Umgebung ein.“
„Das Vorhaben ist aus bauplanungsrechtlicher Sicht genehmigungsfähig. Das Einvernehmen der Gemeinde ist nach unserer Auffassung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zu Unrecht versagt.“
Die Gemeindeverwaltung schlug daher erneut vor, unter den angeführten Aspekten das Einvernehmen zur Bausache zu erteilen. Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat erneut mehrheitlich abgelehnt.

 

Abbruch Bestandsgebäude und Neubau Mehrfamilienhaus, Thomashardter Str. 1

 

In der Sitzung am 27.09.2022 wurde diese Bausache bereits verhandelt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, zum Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen, wurde seinerzeit vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.
Mit Schreiben vom 19.01.2023 wurde die Gemeinde Lichtenwald vom Baurechtsamt des Landratsamtes erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Es wurde seitens des Baurechtsamtes u. a. folgendes festgestellt:
„Auf der Grundlage der vorgelegten Straßenabwicklung vom 22.08.2022 fügt sich das Vorhaben im Hinblick auf die vorhandene Bebauung entlang der Thomashardter Straße und Probststraße aus unserer Sicht zweifelsfrei in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. In der näheren Umgebung (zum Beispiel direkt gegenüber Probststraße 3 bis 5 und Thomashardter Straße 2 und 4) befinden sich vergleichbar große und zum Teil noch größere Gebäude.
Das Einvernehmen ist zu Unrecht versagt. Die untere Baurechtsbehörde hat daher das fehlende Einvernehmen zu ersetzen“.
Von Seiten des Bauträgers wurde zwischenzeitlich zugesagt, weitere 4 Stellplätze oberirdisch zu erstellen, so dass das Gebäude insgesamt 19 Stellplätze besäße.
Bei den bisher im Ort auch in aktuellen Neubaugebieten üblichen Festsetzungen für Stellplätze – 1,0 Stellplätze für Wohnungen bis 80m², 1,5 Stellplätze für Wohnungen über 80m² – würden beim vorliegenden Bauvorhaben mit 6 Wohnungen über 80m² und 8 Wohnungen kleiner als 80m² 17 Stellplätze erforderlich sein, was somit sogar übertroffen würde.
Die Gemeindeverwaltung schlug daher auch hier erneut vor, unter den angeführten Aspekten das Einvernehmen zur Bausache zu erteilen. Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat erneut mehrheitlich abgelehnt.

 

Erweiterung Sockelgeschoss am bestehenden Wohnhaus, Haldenstr. 19

Der Bauherr beabsichtigt die Erweiterung des Sockelgeschosses an einem bestehenden Wohnhaus in der Haldenstraße 19 mit einem Wintergarten sowie die Umnutzung der Einliegerwohnung in ein Büro. Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Haldenäcker – 1. Änderung“.
Mit dem Bauantrag wird folgender Antrag auf Befreiung gestellt:
Das Sockelgeschoss wird nach Osten hin mit einem Wintergarten ausgebaut und überragt auf einer Länge von 10,11 Metern das Baufenster um 2,10 Meter.
Im Planbereich sind bereits mehrere vergleichbare genehmigte Präzedenzfälle vorhanden, so z.B. Haldenstraße 22 (Terrassenüberdachung) und Haldenstraße 20 (Wintergarten).
Aus diesem Grund empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen. Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.

 

Neubeschaffung Feuerwehrfahrzeug - Vergabe

 

In der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2022 wurde der Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Lichtenwald beschlossen. Die dort vorgesehene Neubeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen wurde am 25.10.2022 mit dem Ausschreibungsbeschluss für ein sogenanntes Mehrzweckfahrzeug (MZF) angestoßen. Dieses Fahrzeug soll das bisherige Mannschaftstransportfahrzeug (MTW) aus dem Jahr 2002 ersetzen.
Die Ausschreibung des Fahrzeuges mit den Losen Fahrgestell & Ausbau sowie Beladung wurde beschränkt durchgeführt und drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Submission fand am 20.01.2023 statt. Die Angebote wurden im Anschluss von einem hierzu beauftragten Fachberater geprüft und ausgewertet.

 

Los Fahrgestell & Ausbau:
Für das Los gingen Angebote von den Firmen Compoint, Forchheim und Wilhelm Barth, Fellbach, ein.
Die Angebote erfüllen die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses in vollem Umfang. Das Angebot der Fa. Barth ist rund 21.000 € teurer als das Angebot der Fa. Compoint.
Als Fahrgestell ist ein Kastenwagen von MAN, TGE 4x4 Diesel mit Automatik, vorgesehen.
Es wird vorgeschlagen, das Los Fahrgestell & Ausbau an die Firma Compoint zum Preis von 119.963,90 € brutto zu vergeben.

 

Los Beladung:
Für das Los ging ein Angebot von der Firma Wilhelm Barth, Fellbach, ein.
Das Angebot erfüllt die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses in vollem Umfang.
Es wird vorgeschlagen, das Los Beladung an die Firma Barth zum Preis von 5.716,76 € brutto zu vergeben.

Die Gesamtkosten für das Fahrzeug wurden im Vorfeld auf rund 120.000 € geschätzt und belaufen sich nunmehr auf 125.680,66 €, somit auf rund 6.000 € mehr, was angesichts der aktuellen Preisentwicklungen absolut im Rahmen ist.
Der Gemeinderat hat nach Aussprache einstimmig beschlossen, die Aufträge wie vorgeschlagen zu vergeben.

 

 

Haushaltsplan 2023 - Entwurf

 

BM Rentschler ruft den Tagesordnungspunkt auf und beginnt mit dem Vortrag seiner Haushaltsrede. Anschließend übergibt er das Wort an Kämmerer Mayer, der auf die wesentlichen Punkte des Ergebnis- und Finanzhaushalts anhand einer Power-Point-Präsentation eingeht. Es folgten die Haushaltsreden der Fraktionen sowie die Einbringung der Haushaltsanträge der Fraktionen.

 

Haushaltsrede BM Rentschler
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
das Zahlenwerk des Haushaltsplans 2023 mit dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser liegt Ihnen als Entwurf vor.
Dies ist der Vierte Haushalt der Gemeinde Lichtenwald, der nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht erstellt wird und somit alle Abschreibungen des Gemeindevermögens erwirtschaften muss.
Schon Anfang 2020 war klar, dass der Haushalt unter einem strukturellen Defizit im Ergebnishaushalt leidet, was schnellstmöglich angegangen werden musste. Dafür wurden im Laufe der letzten Jahre mehrere Schritte unternommen, um auf der Einnahmeseite bei Steuern und Gebühren Erhöhungen hinzubekommen.
Dazu wurde von der Verwaltung durch konsequentes durchforsten aller Positionen des Ergebnishaushaltes und der Kürzung um zahlreiche kleine Einzelpositionen im Jahr 2021 im Vergleich zum Jahr 2020 rund 185.000 € an Ausgaben eingespart.
Diese Arbeit hat sich wahrlich gelohnt - Hier auch mein Dank an das Gremium, obschon zahlreiche Debatten auch emotional geführt wurden.

 

Wir können Ihnen heute zum zweiten Mal nach 2022 einen Haushaltsentwurf vorlegen, der ausgeglichen ist.
Es sind zwar planmäßig lediglich bescheidene knapp 4.000 € (ja, Sie haben richtig gehört: viertausend), aber er ist ausgeglichen – und das ohne schmerzhafte Einschnitte.
Nichtsdestotrotz: mehr „auf Kante“ genäht kann ein ausgeglichener Haushalt nicht sein. Es bedarf auch in den Folgejahren einer großen Ausgabendisziplin, insbesondere beim Ergebnishaushalt.

 

Neben den normalen Unterhaltungsmaßnahmen an der Infrastruktur sind für dieses Jahr und die Folgejahre vor allem Maßnahmen in unseren Kinderbetreuungseinrichtungen geplant, die sich auf den Austausch der alten und abgenutzten Bodenbeläge beziehen.
Dazu bedarf es an der Aussegnungshalle Hegenlohe einer neuen Dachabdichtung des Steildaches, ebenso an der Flachdachanlage über Pausenhof & Flur der Schule, da an beiden Gebäuden Feuchtigkeitseintritte sichtbar geworden sind.
Im Bereich der Kläranlagen fallen für die Phosphorelemination 2023 Restarbeiten für die Maschinentechnik an, die sich auf 270.000 € belaufen.
Für die Kinder im Ort steht die Bestückung des Skateparkes mit Geräten für rund 70.000 € an, ebenso ein Klassensatz Tablets für 15.000 € in der Schule.

 

Weitere wichtige Maßnahmen im Jahr 2023 werden u. a. sein:
- Der Erwerb eines Gebäudes in Thomashardt für rund 420.000 €
- Maßnahmen der Vereinsförderung
- Die Finanzierung der beiden neuen Feuerwehrfahrzeuge LF 10 und MZF, die zusammen rund 575.000 € kosten werden. Der Löwenanteil der Ausgaben hierfür fällt jedoch erst im Jahr 2024 an.

 

Auch in den folgenden Jahren sind zahlreiche wichtige Projekte in der Finanzplanung abgebildet, so z. B.:
- 2024 der Zuschuss an die Stadt Plochingen für das Gymnasium in Höhe von 375.000 €
- 2024 der Anschluss des Bannmühletales an das Glasfasernetz, wovon 90 % der Ausgaben durch Bund und Land im Rahmen von Zuschüssen übernommen werden.
- für 2025 die notwendige Belagssanierung der Garten-, Breite- und Probststraße für rund 350.000 €
- für 2026 ist weiter geplant die Erweiterung der Schule um ein Klassenzimmer für rund

400.000 €, was jedoch nur bei entsprechender Entwicklung der Schülerzahlen zum Tragen kommen wird.

 

Im Gegensatz zum Ergebnishaushalt ist es um den Finanzhaushalt gut bestellt – jedoch führt jede Investition auch wieder zu Abschreibungen, die wiederum den Ergebnishaushalt belasten. Daher ist auch hier Vorsicht angesagt.
Hier sind wir dank einer Liquidität von rund 1,8 Mio. € zum Jahresbeginn 2023 und den erwarteten Investitionskostenzuschüssen von Bund und Land ordentlich ausgestattet und können alle geplanten Investitionen ohne Kreditaufnahmen abarbeiten – nicht nur in diesem Jahr, sondern über den kompletten Finanzplanungszeitraum bis 2026.
Zum Ende des Finanzplanungszeitraumes stehen uns trotz der ganzen vorgesehenen Maßnahmen rund 1,7 Mio. € an Liquidität zur Verfügung.

 

Die geplanten Maßnahmen sind bereits bei der Abschreibung eingepreist – dadurch wird sich die zu Beginn geschilderte Situation des Ergebnishaushaltes 2024, 2025 und 2026 nicht weiter verschlechtern.
Es wird jedoch klar, dass wir uns weitere große Maßnahmen aus Abschreibungsgründen nicht leisten können.

 

So viel von meiner Seite zum Haushaltsentwurf.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

 

Nun übergebe ich das Wort an Gemeindekämmerer Mayer.“

 

Haushaltspräsentation Gemeindekämmerer Mayer

Anschließend ging Gemeindekämmerer Steffen Mayer anhand einer Power-Point-Präsentation detailliert auf die einzelnen Zahlen des Planwerks ein; nachfolgend eine Übersicht der wesentlichen Eckwerte:

 

Ergebnishaushalt:

Ordentliche Erträge                                                                            6.530.240 €

Ordentliche Aufwendungen                                                                6.526.273 €

Ordentliches Ergebnis                                                                               3.967 €

Außerordentliche Erträge                                                                        10.000 €

Außerordentliche Aufwendungen                                                                     0 €

Sonderergebnis                                                                                       10.000 €

Gesamtergebnis                                                                                      13.967

 

Finanzhaushalt:

Zahlungsmittelüberschuss lfd. Verwaltungstätigkeit                              404.869 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Zuschüsse, Verkäufe)              530.600 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                               1.051.000 €

Kredittilgungen                                                                                         23.575 €

Finanzierungsmittelbedarf                                                                 (-) 139.106 €

 

 

Liquide Mittel:

Anfangsbestand zum 01.01.2023                                                        1.870.108 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss                                                0 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf                                             139.106 €

Voraussichtlicher Endbestand zum 31.12.2023                                  1.731.002 €

Gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquidität (§ 22 GemHVO)             106.607 €

 

Verschuldung (ohne Eigenbetrieb Wasser):

Anfangsbestand zum 01.01.2023                                                           319.300 €

Vorgesehene Kreditaufnahmen 2022                                                                0 €

Vorgesehene Kredittilgung                                                                       23.575 €

voraussichtlicher Schuldenstand zum 31.12.2022                                 295.725 €

 

Hebesätze ab 2023 (unverändert):

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)           350 v.H.(+/- 0 v.H.)
  • Grundsteuer B (Sonstige Grundstücke)                                          400 v.H.(+/- 0 v.H.)
  • Gewerbesteuer                                                                                380 v.H.(+/- 0 v.H.)

 

Nach Beantwortung zahlreicher weiterer Fragen zum Haushalt durch die Verwaltung nahm der Gemeinderat vom Entwurf des Haushaltsplans 2023 und des Wirtschaftsplans 2023 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Kenntnis.

 

Annahme von Spenden

 

Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
150,00 €, Central Apotheke F. Munschizada e. K., Schorndorf. Geldspende für den Kindergarten Thomashardt für die Beschaffung einer Digitalkamera.
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.
Der Bürgermeister bedankte sich bei dem Spender für die Unterstützung der Gemeinde.

 

Neubesetzung Stelle Kassenverwalter - Ausschreibung

 

Der langjährige Kassenverwalter der Gemeinde hat das Beschäftigungsverhältnis bei der Gemeinde Lichtenwald gekündigt und wird zum 30.06.2023 aus dem Dienst bei der Gemeinde ausscheiden.
Um die Stelle möglichst frühzeitig nachbesetzen und eine gewisse Einarbeitungszeit ermöglichen zu können, bittet die Gemeindeverwaltung darum, die Stellenausschreibung unverzüglich vornehmen zu dürfen.
Die Stellenausschreibungen in den umliegenden Gemeinden zeigen, dass es derzeit schwierig ist, im Kassenwesen Stellen besetzt zu bekommen, d. h. um geeignete Bewerber finden zu können, muss sie entsprechend attraktiv gestaltet werden.
Daher schlägt die Gemeindeverwaltung vor, die Stelle mit einem Beschäftigungsumfang von 80 - 100% auszuschreiben, um sowohl die Zielgruppe „Teilzeitbeschäftigte“ als auch die Zielgruppe „Vollzeitbeschäftigte“ anzusprechen.
Ebenso sollten mögliche Interessenten aus dem mittleren nichttechnischen Dienst durch eine Einstellung in einem entsprechenden Beamtenverhältnis angesprochen werden, um ein möglichst großes Bewerberfeld zu bekommen.
Diesen Vorschlägen hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen und die Verwaltung dazu ermächtigt, die Stelle entsprechend auszuschreiben.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 28.02.2023

Bausachen


Neubau Einfamilienhaus, Thomashardter Straße, FlSt. Nr. 66/1


Es liegt eine Bauvoranfrage nach §57 LBO vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einem Vollgeschoss, Satteldach und Flachdachgarage.
Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes „Thomashardter Straße“.
Grundsätzlich entspricht das Baugesuch mit den o. a. Eckdaten dem Bebauungsplanentwurf, jedoch liegt das geplante Gebäude fast vollständig außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche dieses Planes.
Bei einer Betrachtung nach §34 BauGB ergibt sich nach Auffassung der Verwaltung, dass es sich bei dem geplanten Gebäude um eine Bebauung in dritter Reihe handelt, welche sich nicht in die Umgebung einfügt. In der Umgebung ist lediglich Bebauung in zweiter Reihe vorhanden.
Die Gemeindeverwaltung schlug daher vor, das Einvernehmen zu der Bauvoranfrage nicht zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.


Errichtung Terrassenüberdachung, Haldenstr. 14/1


Der Bauherr beantragt die Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen „Haldenäcker II“. Er beabsichtigt die Errichtung einer Terrassenüberdachung außerhalb des Baufensters.
Da es im Plangebiet mehrere vergleichbare Präzedenzfälle gibt (z. B. Haldenstr. 11, Rechbergstr. 11, 17 und 19) empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat mehrheitlich gefolgt.


FTTH Bannmühletal - Sachstand


Der Breitbandausbau mit FTTH im Bannmühletal als letztes mit Breitbandinternet unversorgtes Gebiet auf der Lichtenwalder Gemarkung (sogenannter weißer Fleck; dort liegen Bandbreiten von < 10Mbit/s an, die heute nicht mehr in Ansätzen ausreichen) wird vom Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Auftrag der Gemeinde ausgeführt – analog für alle Mitgliedsgemeinden. Lichtenwald ist Gründungsmitglied des seit 2018 bestehenden Zweckverbandes.
Bereits in der Vergangenheit wurde so auch der Breitbandanschluss für die Grundschule Lichtenwald hergestellt, da alle Schulen und Krankenhäuser im Landkreis prioritär vom Zweckverband abgearbeitet wurden.
Ebenso hat der Zweckverband hier bereits für alle Mitgliedsgemeinden – so auch für Lichtenwald – Fördermittel bei Bund und Land beantragt, für die zwischenzeitlich Fördermittelbescheide vorliegen, vgl. Bekanntgabe der Verwaltung in der Sitzung vom 29.06.2021.
Vom Zweckverband Breitbandausbau wurden die Baukosten auf 560.000 € geschätzt, jedoch nur anhand der Strecken und nicht anhand der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten. Die Maßnahme wird zu 90 % gefördert, wovon 50 % der Bund und 40 % das Land trägt.
Im Gegensatz zur Kostenschätzung für die Zuschüsse werden die tatsächlichen Baukosten voraussichtlich jedoch deutlich geringer ausfallen, da fast die kompletten Strecken im Außenbereich kostengünstig per Kabelpflug o. dgl. in den unbefestigten Banketten der betroffenen Waldwege verlegt werden können.
Dementsprechend reduzieren sich dann auch betragsmäßig die Zuschüsse und Ausgaben der Gemeinde gemäß der prozentualen Verteilung (Gemeinde 10 %, Bund und Land 90 %).
Sobald die Ausschreibung erfolgt ist und somit genaue Zahlen und der günstigste Anbieter bekannt ist, kann eine Vergabe durch den Gemeinderat erfolgen, voraussichtlich in 2024. Auf das identische Verfahren beim FTTH-Ausbau Grundschule wurde von der Verwaltung ggü. dem Gemeinderat ergänzend verwiesen.
Die entsprechenden Ausgaben und Einnahmen sind im Finanzhaushalt 2024 in der Finanzplanung eingestellt und entsprechende Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2023 berücksichtigt.
Der Gemeinderat nahm von dem Sachstandsbericht Kenntnis.


Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Plochingen


Mit Beschluss vom 28.06.2022 hat der Gemeinderat einem vom Landratsamt ausgearbeiteten Kompromissvorschlag zur Kostenbeteiligung der Umlandkommunen am Neubautrakt des Gymnasiums Plochingen zugestimmt.


Folgende Inhalte wurden beschlossen:
1. Der Gemeinderat beschließt eine (freiwillige) Kostenbeteiligung entsprechend dem Vorschlag der Landkreisverwaltung unter folgenden Bedingungen:
1.1 Die Kostenbeteiligung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ausschließlich an den von der Stadt Plochingen errechneten Investitionskosten des Neubaus, abzüglich der Zuschüsse, die die Stadt Plochingen hierfür von anderer Seite erhält. Somit verbleibt ein auf die Umlandkommunen zu verteilender Betrag von 5.072.652 €, der für alle Vertragspartner bindend festgeschrieben wird. An den Sanierungskosten erfolgt keine Beteiligung der Umlandkommunen.
1.2 Dieser Betrag von 5.072.652 € wird entsprechend den aktuellen Schülerzahlen auf die Städte und Gemeinden Wernau (29,17%), Reichenbach (15,95%), Deizisau (18,57%), Altbach (14,40%), Hochdorf (14,52%) und Lichtenwald (7,38%) aufgeteilt.
1.3 Die Stadt Plochingen verzichtet im Falle einer Kostenbeteiligung durch alle Umlandkommunen nach Ziffer 1.2 auf eine Geltendmachung weiterer Kostenbeteiligungen an Sanierungs- und/oder Neubaukosten für Ihre Schulen in den nächsten 25 Jahren ab Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrags.
1.4 Die Stadt Plochingen erklärt ihre Bereitschaft, nach Ablauf dieser 25 Jahre im Falle neuer Investitionen, für die sie eine Kostenbeteiligung der Umlandkommunen anstrebt, diese Umlandkommunen bereits frühzeitig in den Planungsprozess einzubinden.
1.5 Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Stadt Plochingen und den einzelnen Umland-kommunen aus dem Jahr 1964 bleibt hiervon unberührt und hat während der 25 Jahre nach Ziffer 1.3 und danach weiterhin Bestand.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den anderen Umlandkommunen der Stadt Plochingen dieses Angebot zu unterbreiten und bei Annahme dessen durch die Stadt Plochingen eine vertragliche Vereinbarung, in der all dies beinhaltet ist, abzuschließen


Nachdem die Gemeinderäte aller Umlandgemeinden zugestimmt hatten, wurde die Stadt Plochingen um Zustimmung ersucht. Auch von dort erfolgte im November die finale Zustimmung.
Eine vom Rechtsbeistand der Umlandkommunen ausformulierte und intern sowie mit der Stadt Plochingen abgestimmte öffentlich-rechtliche Vereinbarung liegt seit dem 07.02.2023 vor und wurde am 13.02.2023 in Wernau von allen Umlandkommunen und der Stadt Plochingen gemeinsam unterzeichnet.
Die entsprechenden Ausgaben im Finanzhaushalt 2024 in Höhe von rund 375.000 € sind in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellt. Dadurch ergeben sich in den 50 folgenden Jahren Abschreibungen in Höhe von rund 7.500 €, die entsprechend jährlich den Ergebnishaushalt belasten und in der Finanzplanung berücksichtigt sind.
Der Gemeinderat nahm von dem Bericht Kenntnis.


Haushalts- und Wirtschaftsplan 2023 - Verabschiedung


In der Sitzung des Gemeinderats vom 31.01.2023 wurde von der Verwaltung der Haushalts- und Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 eingebracht, zu dem die Fraktionen im Rahmen ihrer Haushaltsreden verschiedene Anträge gestellt haben.
Zu den Anträgen hat die Verwaltung jeweils schriftlich Stellung genommen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Dadurch ergeben sich im Wesentlichen folgende Änderungen am Haushaltsplanentwurf:
• Im Ergebnishaushalt ergeben sich keine Änderungen und das veranschlagte ordentliche Ergebnis bleibt bei einem positiven Betrag von 3.967 €.
• Im Finanzhaushalt erhöht sich der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von bislang 520.400 € auf 580.400 € (+ 60.000 €); somit erhöht sich die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands von -139.106 € auf 
-199.106 €.
Nach der Beratung aller 21 gestellten Anträge hat der Gemeinderat im Anschluss den Haushalts- und Wirtschaftsplan 2023 der Gemeinde und des Eigenbetriebs Wasserversorgung nebst Haushaltssatzung einstimmig verabschiedet.
Die Haushaltsreden von Bürgermeister Rentschler, den Fraktionen, die gestellten Anträge mit Stellungnahme der Verwaltung sowie die Haushaltspräsentation von Gemeindekämmerer Mayer wurden schon in vorherigen Ausgaben des Amtsblattes veröffentlicht.


Bestätigung der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter


Am Freitag, den 03.02.2023 wurde im Rahmen der Jahreshauptversammlung von den Angehörigen der Feuerwehr Lichtenwald eine neue Führung gewählt. Kommandant Joachim Bihl und die beiden stellvertretenden Kommandanten Benjamin Straub und Michael Lehr wurden auf weitere 5 Jahre im Amt bestätigt. Gemäß Feuerwehrsatzung und Feuerwehrgesetz ist eine Bestätigung dieser Wahl durch den Gemeinderat vonnöten, bevor die erneute Bestellung erfolgen kann.
Der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenwald hat die Wahl der Feuerwehrführung einstimmig bestätigt.


Veränderungssperre Thomashardter Straße


Vom Gemeinderat wurde die Verwaltung zusammen mit dem Planungsbüro SI in der Sitzung vom 13.12.2022 beauftragt, eine Veränderungssperre im Plangebiet des Entwurfs-Bebauungsplanes Thomashardter Straße zu prüfen – dies im Hinblick auf die laufenden Genehmigungsverfahren der Gebäude Thomashardter Straße 1, 15 und 43.
Diese Prüfung ist erfolgt und wurde dem Gemeinderat per E-Mail am 21.12.2022 mitgeteilt.
Am 29.01.2023 wurde von den Fraktionen LBL und FUW beantragt, „dass die Gemeindeverwaltung die rechtliche Situation hinsichtlich einer Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Thomashardter Straße“ - in der Gemeinderatsitzung am 28.02.2023 detailliert und fundiert darstellt. Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Thomashardter Straße“ in Hegenlohe wird eine Veränderungssperre erlassen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Satzungsbeschluss schnellstmöglich herbeizuführen.“
Hierzu ist seitens der Verwaltung nach Rücksprache mit dem Planungsbüro folgendes festzustellen:
Die Baugesuche Thomashardter Str. 15 und 43 gingen ein, bevor der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans gefasst wurde. Eine Veränderungssperre ist im Hinblick auf die möglichen rechtlichen Risiken nicht tragbar, da die Bauherren die Baugesuche in gutem Glauben an die Bebauung nach §34 BauGB eingereicht haben und ggf. Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde geltend machen können.


Das Baugesuch Thomashardter Straße 1 ging zwar kurz nach dem Aufstellungsbeschluss ein; jedoch wurde seitens des dortigen Bauträgers das Grundstück im Vertrauen auf eine Bebaubarkeit nach §34 BauGB erworben, da zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Planungen der Gemeinde öffentlich ersichtlich waren.
Zudem hat der Bauträger eine informelle Bauvoranfrage an die Gemeinde gestellt, die nichtöffentlich in der April-Sitzung behandelt wurde. Die vom Gemeinderat dort geäußerten Wünsche – insbesondere der dringende Wunsch, die Tiefgaragen-Abfahrt aus der Zuwegung des Kindergartens zu nehmen – wurden erfüllt, was zu einem Wegfall von 3 oberirdischen Stellplätzen im Bereich der neuen Tiefgaragen-Zufahrt geführt hat. 
In der informellen Bauvoranfrage wurden ca. 12 Wohnungen mit 15 Stellplätzen vorgestellt – beim Baugesuch waren es sodann 14 Wohnungen mit 15 Stellplätzen (da im Untergeschoss ein Parksystem eingeplant ist). Hier erfolgte der Erwerb im Vertrauen auf eine Bebaubarkeit nach §34 BauGB und nach einer Vorabstimmung, weshalb hier ein besonders hohes Risiko von Schadensersatzansprüchen gesehen wird.
Vom Bauträger wurde das Thema Bebauungsplan in der November- und Dezember-Sitzung aufmerksam verfolgt. Von dort wurde daher zugesichert, im Außenbereich des Hauses 4 weitere Stellplätze unterzubringen, so dass sich die Gesamtzahl auf 19 erhöhen würde.
Bei den bisher im Ort auch in Neubaugebieten üblichen Festsetzungen für Stellplätze – 1,0 Stellplätze für Wohnungen bis 80m², 1,5 Stellplätze für Wohnungen über 80m² – würden beim vorliegenden Bauvorhaben mit 6 Wohnungen über 80m² und 8 Wohnungen kleiner als 80m² 17 Stellplätze erforderlich sein, was somit sogar übertroffen würde.


Insgesamt wäre davon auszugehen, dass die drei von einer Veränderungssperre betroffenen Bauherren eine gerichtliche Prüfung auf Schadensersatz sowie eine Normenkontrolle des gesamten Bebauungsplans anstreben können – mit ungewissem inhaltlichen sowie insbesondere finanziellem Ausgang.


Eine Veränderungssperre kann erst dann erlassen werden, wenn hinreichend qualifizierte städtebauliche Absichten in einem Bebauungsplan dargelegt sind. Diese Voraussetzungen liegen seit dem 13.12.2022 vor.
Eine Veränderungssperre für das gesamte Plangebiet hat jedoch zur Folge, dass jedes Baugesuch – auch von Gebäuden, die dem Bebauungsplan entsprechen – betroffen sind. Somit sind ohne entsprechende Befreiungen sodann keine Baumaßnahmen mehr möglich, was das Ziel, den Bereich der Ortsdurchfahrt durch Neu- und Ersatzbauten aufzuwerten, konterkariert.
Für die Bauvorhaben Thomashardter Straße 1, 15 und 43 kann eine Veränderungssperre zudem keine Wirkung mehr entfalten, da das jeweils zweimal rechtswidrig verweigerte Einvernehmen der Gemeinde vom Landratsamt zwischenzeitlich ersetzt und Baugenehmigungen erteilt wurden.


Der Gemeinderat hat nach der Beratung mehrheitlich beschlossen, die Gemeindeverwaltung trotzdem mit der Erstellung einer Satzung für eine Veränderungssperre zu beauftragen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 28.03.2023

Bausachen


Anbau eines unterirdischen Pelletslagers am bereits genehmigten Pflegeheim, Hegenloher Str. 8/1
Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren nach § 49 LBO vor. Der Bauherr beantragt den Anbau eines Pelletslagers östlich an das bereits genehmigte Pflegeheim in der Hegenloher Str. 8/1. Das Pelletslager soll komplett unterirdisch gebaut werden und mit Erde überdeckt werden.
Es befindet sich außerhalb des Baufensters, jedoch innerhalb der festgelegten Flächen für erdüberdeckte Tiefgaragenflächen („Tiefgaragen-Baufenster“).
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das Vorhaben, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat mehrheitlich angeschlossen.


Errichtung eines überdachten Sitzplatzes außerhalb des Baufensters, Breitestraße 23
Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vor. Die Bauherren beabsichtigen den Bau eines überdachten Sitzplatzes aus Holz außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Breitestraße - Änderung“.
Im näheren Umfeld gibt es zahlreiche bauliche Anlagen (Garagen, Schuppen und dgl.), die sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche befinden, z. B. bei den Hausnummern 25, 27 und 31.
Die Gemeindeverwaltung empfahl daher, das Einvernehmen zu erteilen.
Ein Gemeinderat war in der Sache befangen, weshalb er vor Eintritt in die Beratungen im Zuschauerraum Platz nahm.
Dem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat sodann einstimmig angeschlossen.


Neubewertung Waldbrandrisikogebiete – Auswirkungen auf die Gemeinde
Aufgrund des Klimawandels und der sehr trockenen Sommer der letzten drei bis vier Jahre wurde von der Landesforstverwaltung im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Benehmen mit dem Innenministerium eine Neubewertung in Bezug auf das Thema Waldbrandgefahren vorgenommen.
So müssen in jedem Landkreis ein Tandem aus Forstverwaltung und Kreisbrandmeister gebildet werden, die in engem fachlichen Austausch stehen und im Hinblick auf Prävention und Gefahrenabwehr in diesem Bereich zusammenarbeiten und ortsangepasste Lösungen für die Landkreise und ihren jeweiligen speziellen Gegebenheiten erarbeiten.
Vom Kreisforstamt wurden Anfang März für den Landkreis Esslingen die Gebiete Schönbuch, Sauhag, Albtrauf und Schurwald als Waldbrandrisikogebiete eingestuft. Hier sind die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, die lokale Trockenheit, der Baumbestand sowie die teilweise extensive Beforstung (vor allem in Steillagen) mit einhergehender erhöhter Brandlast im Unterholz ausschlaggebend gewesen.
Die Lichtenwalder Gemarkung hat rund 720 ha Waldfläche (entspricht rund 67 % der gesamten Gemarkung) mit einer größtenteils sehr steilen Topographie ohne jegliche Wasserversorgung. Gewässer zur Wasserentnahme sind keine vorhanden; die einzige Saugstelle an einem Gewässer auf der Gemarkung liegt bei der Ölmühle und ist in den trockenen Sommermonaten in den letzten Jahren nicht nutzbar gewesen, da das Gewässer deutlich zu wenig Wasser führte bzw. oftmals trocken gefallen ist.
In der Vergangenheit gingen Feuerwehr und Gemeindeverwaltung gemäß der seitherigen fachlichen Einschätzung der Kreisbrandmeisterstelle des Landratsamtes davon aus, dass ein großes Tanklöschfahrzeug für Lichtenwald feuerwehrtechnisch nicht erforderlich ist. Daher wurde für das vorhandene Tanklöschfahrzeug 24/50 der Feuerwehr Lichtenwald kein Ersatz geplant; vielmehr wurde davon ausgegangen, dass das Fahrzeug bei einem größeren Defekt ersatzlos auszusondern ist.
Durch die Neueinschätzung des Waldbrandrisikos hat sich hier jedoch die Sachlage in den letzten Wochen vollständig verändert. Die Kreisbrandmeisterstelle kommt nunmehr zur Einschätzung, dass für Lichtenwald ein großes Tanklöschfahrzeug als kommunale Pflichtaufgabe zwingend erforderlich ist und vorzuhalten ist.
Das vorhandene Fahrzeug der Feuerwehr Lichtenwald ist Baujahr 1981 und mithin 42 Jahre alt. Die übliche Nutzungsdauer ist bei weitem überschritten und die Fahrzeugtechnik nicht mehr zeitgemäß. Eine Weiternutzung ist zwar kurzfristig noch möglich, jedoch kann das Fahrzeug jederzeit und unvorhersehbar durch einen Defekt dauerhaft ausfallen. Größere Defekte wären in der Behebung definitiv unwirtschaftlich; aufgrund des Alters gestaltet sich die Ersatzteilversorgung zunehmend schwierig.
Somit müsste aufgrund der veränderten Sachlage in Bezug auf das Waldbrandrisiko eine Neubeschaffung für ein Tanklöschfahrzeug unmittelbar angestoßen werden. Fördermittelanträge sind bis Mitte Februar jeden Jahres zu stellen und werden im Spätsommer des jeweiligen Jahres beschieden.
Dies würde bedeuten, dass ein Fördermittelantrag bis Mitte Februar 2024 zu stellen wäre und eine Ausschreibung des Fahrzeuges nach entsprechender Bewilligung im Spätherbst 2024 erfolgen könnte. Solche Feuerwehrfahrzeuge haben derzeit jedoch Lieferzeiten von über 24 Monaten, so dass ein solches Fahrzeug erst Ende 2026 bis Mitte 2027 zur Verfügung stehen würde. Zudem wären mit einem solchen Beschaffungsvorgang Kosten von derzeit mindestens 550.000 € verbunden, die Preise für Feuerwehrfahrzeuge steigen derzeit jedoch sprunghaft an, so dass bis zu einer Vergabe mit noch deutlichen höheren Kosten zu rechnen wäre – bei einem fixierten Zuschuss von lediglich 99.000 € des Landes.
Von der Gemeindeverwaltung und der Feuerwehr wird eine solche Investition und die sich daraus ergebenden Abschreibungen, die den Haushalt belasten, als unverhältnismäßig angesehen, weshalb vorgeschlagen wurde, stattdessen ein jüngeres Gebrauchtfahrzeug dieser Art zu beschaffen. 
Gute gebrauchte Tanklöschfahrzeuge bis zu einem Alter von 5 Jahren sind für unter 290.000 € mit Beladung erwerbbar. Da das alte Fahrzeug noch betriebsfähig ist, kann es zudem noch gewinnbringend veräußert werden. Hier wird mit einem Erlös von rund 20.000 € gerechnet.
Diesem Vorschlag von Feuerwehr und Verwaltung hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, bis zu einem Betrag von maximal 290.000 € ein entsprechendes Gebrauchtfahrzeug zu erwerben.


Erneuerung Bodenbeläge Schule und Kindergarten
Im Ergebnishaushalt 2023 sind für die Erneuerung von Bodenbelägen im Bereich der Gruppenräume der Kindergärten 28.000 € vorgesehen, derselbe Betrag nochmals in 2024 in der Finanzplanung. Für die Schule sind in der Finanzplanung 2024 40.000 € für die Erneuerung von Bodenbelägen eingeplant, ebenso derselbe Betrag nochmals in 2025.
Nach eingehender Besichtigung der Örtlichkeiten mit Fachbetrieben hat sich nunmehr herausgestellt, dass nur im Kindergarten Hegenlohe in zwei Räumen ein tatsächlicher erneuerungsbedarf besteht. Die Bodenbeläge in diesen beiden Räumen sind vermutlich noch die Erstausstattung und somit rund 50 Jahre alt.
In der Schule sind dagegen die Bodenbeläge in insgesamt 6 Klassenzimmern jedoch stark verschlissen und müssen erneuert werden. Die Bodenbeläge in diesen 6 Räumen sind gesichert noch die Erstausstattung und somit rund 60 Jahre alt.
Im Kindergarten soll wie bisher Linoleum verlegt werden, in der Schule wie bisher PVC, jeweils mit verschweißten Nähten.
Von der Gemeinde wurden von 4 bekannten und leistungsfähigen Firmen Angebote für die Arbeiten eingeholt. Alle 4 Firmen haben vor Ort ein Aufmaß für ein Angebot vorgenommen. 3 Firmen haben ein Angebot abgegeben. 
Der günstigste Bieter für die Arbeiten im Kindergarten war die Fa. Roos Malerwerkstätte GmbH aus Reichenbach/Fils mit einem Angebotspreis von 5.574,27 €.
Der günstigste Bieter für die Arbeiten in der Schule war die Fa. Roos GmbH aus Schorndorf-Schlichten mit einem Angebotspreis von 25.085,96 € für die Arbeiten.
Dies ist wesentlich günstiger, als von der Verwaltung bei der Planaufstellung grob geschätzt wurde und liegt nur rund 2.700 € über dem Betrag, der 2023 für die Kindergärten angesetzt ist.
Die Verwaltung schlug daher vor, die Arbeiten auf einmal ausführen zu lassen.
Der Gemeinderat hat sich dem Beschlussvorschlag einstimmig angeschlossen und die Arbeiten an den jeweils günstigsten Bieter vergeben.


Erneuerung Dacheindeckung Aussegnungshalle Hegenlohe
Die vorhandene Eindeckung der Aussegnungshalle Hegenlohe aus Asphaltschindeln ist noch aus dem Baujahr des Gebäudes von 1983 und somit 40 Jahre alt. An mehreren Stellen auf dem Dachboden ist Wassereintritt festzustellen; auch von außen ist unschwer erkennbar, dass die vorhandene Eindeckung bereits mehrfach geflickt wurde und erneuerungsbedarf aufweist.
Von der Gemeinde wurden von 3 bekannten und leistungsfähigen Firmen Angebote für die Arbeiten eingeholt. Eine Ortsbesichtigung haben 2 Firmen wahrgenommen. Nur eine Firma hat ein Angebot abgegeben.
Der einzige Bieter für die Arbeiten ist die Firma Arndt Unterberger aus Lichtenwald mit einem Angebotspreis von 47.653,07 €.
Dies ist etwas günstiger, als von der Verwaltung bei der Planaufstellung geschätzt wurde (50.000 €), was sehr erfreulich ist.
Die Verwaltung schlug daher vor, die Arbeiten von der Fa. Unterberger ausführen zu lassen, was der Gemeinderat so einstimmig beschlossen hat.


Erneuerung Flachdachabdichtung Schule
Die Überdachung von Pausenhof, WC-Trakt und Flur des Klassentraktes ist als Flachdach mit Schweißbahnen als Abdichtung ausgeführt. Im Bereich der Pausenhofüberdachung sind in jüngster Zeit Wassereintritte an der Dachuntersicht sichtbar geworden. Eine Begehung der Dachfläche und hat ergeben, dass die Schweißbahnen zahlreiche Blasen geworfen haben und die vorhandene Isolierung darunter feucht ist (durch Probeöffnung verifiziert). Die Abdichtung mit Isolation ist daher zu ersetzen, bevor weitergehende Schäden am Gebäude entstehen.
Von der Gemeinde wurden von 4 bekannten und leistungsfähigen Firmen Angebote für die Arbeiten eingeholt. Eine Ortsbesichtigung haben 2 Firmen wahrgenommen. 2 Firmen haben ein Angebot abgegeben.
Der günstigste Bieter für die Arbeiten ist die Firma Müller Bedachungen aus Schorndorf mit einem Angebotspreis von 66.492,23 €.
Dies ist rund 16.500 € teurer als die von der Verwaltung im Vorfeld geschätzte Summe, jedoch deutlich günstiger als das zweitplatzierte Angebot, welches bei über 108.000 € liegt.
Der Gemeinderat hat sich dem Beschlussvorschlag einstimmig angeschlossen und die Arbeiten an die Fa. Müller vergeben.


Vorbereitung der öffentlichen Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach an der Fils
Dem Gemeinderat wurden die umfangreichen Unterlagen des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach an der Fils (GVV) für die Verbandsversammlung am 17.04.2023 im Vorfeld zugesandt.
Die Unterlagen betreffen die Finanzen des GVV (Jahresrechnung 2022, Haushaltssatzung & Haushaltsplan 2023) sowie ein Änderungsverfahren des bestehenden Flächennutzungsplanes (FNP) auf Teilflächen in Reichenbach (neue Gewerbeflächen im Bereich „Talbach“)
Belange der Gemeinde Lichtenwald sind bei dem FNP-Änderungsverfahren keine berührt.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Vertreter der Gemeinde Lichtenwald im GVV zu ermächtigen, den Beschlussanträgen gemäß den Drucksachen des GVV zuzustimmen.


Beschaffung weiterer Akustiklogger zur Überwachung des Wasserleitungsnetzes
Im Jahr 2022 erfolgte die Beschaffung eines mobilen Überwachungssystems für das Lichtenwalder Wasserleitungsnetz (sogenannte „Akustiklogger“) zur schnellen Erkennung und Eingrenzung von Leitungsleckagen, welches bereits schon nach kurzer Zeit sehr erfolgreich eingesetzt werden konnte. Hierbei handelte es sich um das selbe System, welches der Zweckverband Landeswasserversorgung (LW) als technischer Betriebsführer der Lichtenwalder Wasserversorgung auch in anderen Kommunen im Einsatz hat. 
Wie im Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Wasserversorgung mit 25.000 € veranschlagt, ist nun die Beschaffung einer weiteren Tranche von 50 Akustikloggern zur Erweiterung des bestehenden Überwachungssystems vorgesehen, welches im „Endausbau“ mit insgesamt 182 Einzelgeräten flächendeckend und dauerhaft im Wasserleitungsnetz installiert sein wird. Zusammen mit den bereits 2022 beschafften 50 Einzelgeräten verfügt die Wasserversorgung dann schon über 55% der für eine Gesamtabdeckung erforderlichen Geräte. 
Im Falle von vermuteten Leckagen erfolgt im betreffenden Gebiet der Einbau der Akustiklogger an den dortigen Schiebern, Hydranten oder Schächten; diese zeichnen während der Nacht die geringsten Geräuschpegel auf. Anschließend werden die Daten per Funk „beim Überfahren“ der Hydrantenschächte direkt auf ein Tablet übertragen. Anhand der ausgelesenen Daten ist im Regelfall sofort erkennbar, ob und an welchem Leitungsstrang sich eine Leckage befindet.
Das vorliegende Angebot der Firma F.A.S.T. GmbH aus 74243 Langenbrettach beläuft sich auf netto 24.482,45 € – der Eigenbetrieb kann die Umsatzsteuer in voller Höhe beim Finanzamt geltend machen – umfasst insgesamt 50 Akustiklogger inklusive Transportboxen.
Dieser Maßnahme hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.


Schaffung einer Ausbildungsstelle zur Praxisintegrierten Ausbildung zum Erzieher (PIA)
Im Moment ist im Waldkindergarten eine Stelle für einen Bundesfreiwilligendienstleistenden (BuFDi) ausgewiesen. Leider ist es nahezu unmöglich, hierfür jemanden zu finden. Die frühere Ausbildung für Erzieher mit einem Anerkennungspraktikum als Abschluss gibt es dazu immer seltener. Es wird eher ein PIA-Platz nachgefragt. Seither hatte die Gemeinde Lichtenwald keinen Auszubildenden mit dieser Ausbildungsform.
Die Gemeindeverwaltung schlägt die Schaffung einer solchen Ausbildungsstelle vor, um zum einen eine zusätzliche Kraft für den Waldkindergarten zu finden und zum anderen Nachwuchs zu fördern. Um neue Fachkräfte zu bekommen, werden Ausbildungsplätze benötigt. Die Ausbildungsstelle kostet die Gemeinde rund 20.000 € im Jahr, das ist rund 15.000 € mehr als eine BuFDi-Stelle.
Dieser Maßnahme hat der Gemeinderat ebenso einstimmig zugestimmt.


Veränderungssperre Bebauungsplanentwurf „Thomashardter Straße“
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die zukünftige städtebauliche Entwicklung entlang der Hauptstraße in Hegenlohe zu sichern. Gleichzeitig ist der Bebauungsplan notwendig, um neuen, zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen und eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu ermöglichen.
Mit dem kleinräumigen Einbezug der dem Außenbereich zugeordneten „Flächen für Landwirtschaft“ in den Innenbereich im Westen des Geltungsbereiches (Bereich Waldstraße/Meergasse) soll eine Abrundung des Siedlungsrandes erfolgen. Durch die Bebauungsplanaufstellung wird zudem eine Nachverdichtung der innerhalb des Siedlungsbereiches liegenden Flächen und somit die Innenentwicklung vor Außenentwicklung angestrebt. Das städtebauliche Konzept sieht die Aufteilung des Gebiets in ein Wohngebiet vor. So kann eine angemessene Steuerung zukünftiger Bauvorhaben durch die Schließung von Baulücken sowie Ersatz- und Ergänzungsbebauung ermöglicht werden.
Zur Sicherung der Planung und der gewachsenen historischen Struktur im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplangebiets "Thomashardter Straße" wird auf Antrag der Fraktionen LBL- und FUW entsprechend dem Beschluss in der Sitzung vom 28.02.2023 eine Veränderungssperre als Satzung zur Beratung gestellt.
Aus Sicht der Verwaltung ist dies jedoch nicht notwendig und sorgt für eine baurechtliche Befreiungspflicht von Vorhaben, die dem Bebauungsplanentwurf entsprechen. Sie konterkariert jegliche Bemühungen zur Aufwertung der Ortsdurchfahrt Hegenlohe massiv und sorgt für weiteren zusätzlichen Verwaltungsaufwand auch bei ansonsten völlig verfahrensfreien Bauvorhaben oder verfahrensfreien Sanierungen oder wertsteigernden Maßnahmen an Gebäuden, da diese ohne eine Befreiung nicht mehr zulässig sind.
Die offenkundige Intention, damit die Bauvorhaben Thomashardter Straße 1, 15 und 43 zu verhindern, wird damit ebenso nicht erreicht. Diese gingen lange vor dem Entwurfsbeschluss des Bebauungsplanes ein und das gemeindliche Einvernehmen wurde dazu durch jeweils mehrheitliche Beschlüsse je zwei mal rechtswidrig versagt – das rechtswidrig versagte Einvernehmen wurde vom Landratsamt daher in allen drei Fällen ersetzt und für alle drei Vorhaben bereits schon die Baugenehmigung erteilt.
Zudem können zwischenzeitlich neu eingehende Baugesuche aufgrund des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes mit städtebaulichem Konzept durch Antrag der Gemeinde im Einzelfall nach §15 BauGB zurückgestellt werden, was eine Veränderungssperre inhaltlich obsolet macht, ohne Bauherren die Möglichkeit von verfahrensfreien Vorhaben oder Maßnahmen zu nehmen.
Von der Verwaltung wurde daher erneut vorgeschlagen, keine Veränderungssperre zu erlassen und der Satzung hierzu nicht zuzustimmen.
Der Gemeinderat hat sich aber mehrheitlich dazu entschieden, dem Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen und somit die Veränderungssperre als Satzung beschlossen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.04.2023

Bausache
Anbau am bestehenden Wohnhaus, Seewiesenweg 42
Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Die Bauherren beabsichtigen einen Anbau an das bestehende Einfamilienwohnhaus im Seewiesenweg 42. Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Hohenrain/Gassenäcker. Der Anbau befindet sich innerhalb des Baufensters. Die geplante Außentreppe überschreitet die überbaubare Grundstücksfläche um 1,20m auf einer Breite von 8m an der Nordseite zur Straße hin. Es liegen vergleichbare Präzedenzfälle im Plangebiet vor. Die Gemeindeverwaltung empfahl daher, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.


Lichtenwald - Klimaneutralitätsziel
Mit dem am 11.02.2023 in Kraft getretenen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) hat sich Baden-Württemberg das Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu werden. Die Gemeinden sollen dieses Ziel ebenso erreichen.
Um diese Ziele auch für die Gemeinde Lichtenwald zu erreichen, sind diverse Maßnahmen nötig; die wesentlichen Maßnahmen sind nachfolgend dargestellt.


Strom:
Beim Stromverbrauch der Gemeinde wird schon jetzt 100 % Strom aus regenerativen Energien beschafft. Der Gesamtstromverbrauch der Gemeinde beläuft sich derzeit auf rund 170.000 kWh im Jahr.
Die Verwaltung erwartet, dass die beiden Photovoltaikanlagen auf Halle und Bürgerzentrum mit 150 kWp rund 150.000 kWh an Strom im Jahr erzeugen, was sodann einer rechnerischen Eigenversorgungsquote von 88 % entspricht. Dies ist aus Sicht der Verwaltung bereits ein äußerst guter Wert, der sich im Vergleich mit anderen Kommunen und dem Land mehr als sehen lassen kann.
Durch das Senec-System können pro PV-Anlagenstandort noch weitere 4 Abnahmestellen in die Senec-Cloud aufgenommen werden, so dass insgesamt 10 Stromabnahmestellen der Gemeinde mit dem eigenproduzierten Strom versorgt werden.
Derzeit wird noch nach einem passenden Standort für zwei weitere PV-Anlagen gesucht (ein Standort mit zwei Anlagen ist seit neuestem zulässig), um hier die restlichen 20.000 kWh Strom erzeugen zu können, die zur vollständigen Eigenversorgung im Bereich Strom führen können. Ziel ist, die 8 Abnahmestellen für die Straßenbeleuchtung in das Senec-System integrieren zu können.
Im Laufe des Jahres 2023 wird die Verwaltung hier Vorschläge unterbreiten, wie die 100 % - Eigenversorgung mittels PV-Anlagen erreicht werden kann. 
Der Erwerb und die Installation von derartigen PV-Anlagen (<30 kWp) mit Speicher ist seit 01.01.2023 mehrwertsteuerfrei, so dass sich ein solches Invest voraussichtlich noch deutlich besser rechnen wird.


Wärmeerzeugung:
Abgesehen von kleinen strombetriebenen Wärmeerzeugungsanlagen (Frostwächter, Rohrbegleitheizungen u. dgl.), die bereits vom obigen Handlungsfeld erfasst sind, besitzt die Gemeinde folgende Wärmeerzeugungsanlagen:
- Flüssiggasheizungen im Bürgerzentrum, im ehemaligen Rathaus Hegenlohe sowie im Rathaus Thomashardt.
- Eine gemeinsame Holzpellets-Heizzentrale mit Tandemkessel für Schule und Mehrzweckhalle.
- Ölheizkessel in den Kindergärten Hegenlohe und Thomashardt.
Um das Ziel auch hier zu erreichen, die Wärmegewinnung auf 100 % regenerative Energiequellen umzustellen, sind folgende Handlungsfelder notwendig:
- Heizzentrale Schule/Halle: keine, da bereits 100 % regenerative Energiequelle (Holzpellets).
- Flüssiggasheizungen Rathaus/ehemaliges Rathaus/Bürgerzentrum: Umstieg auf biogenes Flüssiggas, welches bereits marktverfügbar ist. Jedoch hat der Anbieter, welcher die drei Anlagen versorgt, dieses noch nicht im Programm, was jedoch nur eine Frage der Zeit ist, bis dies auch dort zur Verfügung steht. Ein Anbieterwechsel ist hier jedoch nicht möglich, da Flüssiggasanbieter i. d. R. keine Fremdsysteme befüllen.
Jedoch wird vom derzeitigen Anbieter schon jetzt ausschließlich Flüssiggas mit 100% CO2-Kompensation geliefert (ohne Mehrpreis).
- Ölheizungen Kindergärten Hegenlohe und Thomashardt: Umstieg auf biogenes Heizöl (Hydrogenated Vegetable Oils - HVO) oder PtL (Power-to-Liquid)-Heizöl aus 100 % regenerativen Rohstoffquellen. Derartige Heizöle sind in Österreich bereits marktverfügbar; eine Marktverfügbarkeit hierzulande wird in Kürze erwartet.
Als Zwischenschritt sollte hier auf Heizöl mit 100% CO2-Kompensation gewechselt werden, um das Ziel zumindest mittels Ausgleichsmaßnahmen zur CO2-Kompensation in entsprechender Höhe zu erreichen.


Fuhrpark:
Der Fuhrpark der Gemeinde beschränkt sich auf Fahrzeuge und Maschinen von Bauhof und Feuerwehr. Bis auf Kleingeräte sind diese allesamt dieselbetrieben. Zahlreiche Kleingeräte bei Feuerwehr und Bauhof sind zwischenzeitlich schon akkubetrieben und somit vom Handlungsfeld Strom erfasst.
Die Gemeinde verbraucht rund 3.000 l Diesel im Jahr hierfür sowie sehr geringe Mengen an Benzin und Zweitaktmix für Kleingeräte wie Kettensägen oder kleine portable Stromerzeuger.
Hier besteht derzeit keine Möglichkeit, HVO-Sprit oder PtL-Sprit aus 100 % regenerativen Energiequellen an Tankstellen zu tanken. 
Jedoch kann derzeit schon per Bestellung HVO-Sprit als Dieselersatz von einem Lieferanten aus dem Hohenlohekreis bezogen werden. Dieser wäre in geeigneten Lagergefäßen (Doppelwandig) in Bauhof und Feuerwehr zu lagern und 1 mal jährlich nachzufüllen. Dies hätte auch große Vorteile bzgl. Spritversorgung im Katastrophenfall oder Blackout-Fall, da dann immer ausreichend Kraftstoff für Fahrzeuge und das Notstromaggregat zur Verfügung stünde.
Für die restlichen Spritsorten für Kleingeräte (Benzin, 2-Takt-Mix) sollte hier auf Sprit mit 100% CO2-Kompensation gewechselt werden, um das Ziel zumindest mittels Ausgleichsmaßnahmen zur CO2-Kompensation in entsprechender Höhe zu erreichen.


Zusammenfassung:
Im Bereich Stromerzeugung kann das Ziel von 100 % Eigenversorgung sehr kurzfristig erreicht werden, da bereits ein erwarteter Anteil von rund 88 % erreicht ist. Der bezogene Strom ist schon bisher 100 % Ökostrom und somit klimaneutral.
Im Bereich Heizanlagen ist das Ziel, 100 % nachwachsende Rohstoffe zu verwenden, bei der Pelletsanlage bereits erreicht.
Bei den Gasheizungen ist dieses Ziel durch die vorhandenen Kompensationsmaßnahmen bereits erreicht, mittelfristig durch Wechsel zu biogenem Flüssiggas.
Bei den Ölheizungen kann es kurzfristig im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen erreicht werden, mittelfristig mit dem Umstieg auf HVO- oder PtL-Heizöl.
Im Bereich des Fuhrparkes kann schon jetzt der Umstieg auf HVO-Sprit als Dieselersatz erfolgen; lediglich für die sonstigen Spritsorten sind noch Kompensationsmaßnahmen erforderlich.


Fazit: Lichtenwald kann die angestrebte Klimaneutralität schon im Laufe des Jahres 2023 erreichen, wenn die o. a. Maßnahmen umgesetzt werden (im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen). Mittelfristig soll „echte“ Klimaneutralität durch biogene Brenn- & Treibstoffe sowie 100 % rechnerische Eigenversorgung mit Strom erreicht werden.


Finanziell ergeben sich daraus folgende Auswirkungen:
Geringfügige Mehrausgaben für CO2-kompensiertes Heizöl (Mehrpreis ca. 3 Cent/l, somit Mehraufwendungen von etwa 280 €/Jahr) bzw. späteren Umstieg auf HVO- oder PtL-Heizöl.
Die Mehrausgaben für einen Umstieg auf biogenes Flüssiggas sind noch nicht bezifferbar.
Geringfügige Mehrausgaben für HVO-Sprit als Dieselersatz (Mehrpreis 30 Cent/l, somit Mehraufwendungen von etwa 900 €/Jahr). Einmalig müssten vier 1.000l-Lagergefäße für rund 3.000 € beschafft werden. Für die Kleingeräte zu beschaffender Sprit (Benzin, 2-Takt-Mix) fallen 3 Cent/l Mehrpreis an – aufgrund der geringen Mengen, die davon bezogen werden, hat dies keine messbaren Auswirkungen auf den Haushalt.
Das Projekt „weitere PV-Anlage“ wird dem Gemeinderat im Laufe des Jahres 2023 zur Entscheidung vorgelegt, sobald hierfür konkrete Zahlen vorliegen.


Von Seiten des Gemeinderates wurden die Maßnahmen „Umstieg auf klimakompensiertes Heizöl“ sowie „Umstieg auf HVO-Diesel“ und klimakompensierte sonstige Spritsorten befürwortet.
Der Verwaltungsvorschlag, bei Marktverfügbarkeit auf biogenes Flüssiggas sowie HVO- oder PtL-Heizöl umzusteigen, wurde vom Gemeinderat jedoch abgelehnt.


Gemeindepartnerschaft mit Fleurieu-sur-Saône
Von den Fraktionen LBL/FUW wurde im Zuge der Haushaltsberatungen folgender Antrag gestellt und mehrheitlich beschlossen: „Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Revitalisierung der Gemeindepartnerschaft Fleurieu-sur-Saône bis zur Gemeinderatssitzung am 25. April 2023 vorzulegen. Durch den Aufbau von organisatorischen Strukturen (Ansprechpartner/Verantwortliche) sollte die Partnerschaft gefestigt werden.“
Dazu ist nach wie vor festzustellen:
Das Partnerschaftskomitee freut sich jederzeit über Unterstützung auch aus den Reihen des Gemeinderats; hier ist bisher eine sehr geringe Beteiligung sowohl bei einzelnen Aktionen als auch bei Besuchen von/nach Fleurieu-sur-Saône festzustellen. Die Ansprechpartner und Strukturen sind vorhanden und funktionieren – sowohl in Lichtenwald, als auch in Fleurieu.
Während des 2022 nachgeholten Jubiläums (50 Jahre Lichtenwald / 5 Jahre Partnerschaft mit Fleurieu, welche 2021 angestanden hätten und Corona-bedingt leider abgesagt werden mussten) wurde aufgrund der während der Planung noch vorliegenden Corona-Einschränkungen bewusst eine Veranstaltung nur mit geladenen Gästen durchgeführt. Auch hier war die Beteiligung des Gemeinderates – insbesondere von den Antragstellern – äußert gering, was sehr bedauerlich ist.
Aufgrund der rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse konnte in der Zeit mit Corona von Anfang 2020 bis Anfang 2023 kein größerer Austausch und keine Aktionen mit Fleurieu durchgeführt werden. 
Nachdem alle Corona-Beschränkungen nunmehr entfallen sind, finden in 2023 wieder mehrere Aktionen und Austausche statt. So waren die Freunde aus Fleurieu mit einer Delegation zum LiWa-Lauf über das Wochenende vor Ort und haben auch an diversen Läufen teilgenommen.
Ende Juni findet das „Zauberfest“ in Fleurieu statt. Hier haben unsere französischen Freunde die Schülerinnen und Schüler aus Lichtenwald nebst Eltern eingeladen, dazu die Vereinsvorstände aller Vereine. Zu diesem Fest fährt eine Gruppe von 48 Personen mit dem Reisebus nach Fleurieu und verbringt dort ein Wochenende.
Von Partnerschaftskomitee und Verwaltung wird dies sehr erfreulich aufgenommen und die Hoffnung gehegt, dass dadurch ein laufender und größerer Austausch zustande kommen kann.
Das Partnerschaftskomitee besteht aus:
Karin Heuberg, Francoise und Günther Stief, Inge und Detlef Sahm, Anja und Thomas Scheurenbrand sowie BM Rentschler, unterstützt bei organisatorischen Themen von Frau Pfeifer-Bückert vom Rathaus und bei Veranstaltungen in Lichtenwald von den Kulturbeauftragten Gerti und Walter Grupp.
Karin Heuberg stellte dem Gremium die Aktionen der letzten Jahre sowie die Planungen für 2023 vor und forderte die Gemeinderäte auf, dass auch diese sich aktiv am Komitee und seiner Arbeit beteiligen können.
Der Gemeinderat nahm von der Vorlage und den Ausführungen Kenntnis.


Neubesetzung Stelle Bücherei
Aufgrund des bevorstehenden Ruhestands der Büchereileitung steht eine personelle Veränderung der Bücherei Lichtenwald an.
Auf Basis der Empfehlung der Fachstelle für das Bibliothekswesen beim Regierungspräsidium Stuttgart wurde passend zum Medienbestand, den vorliegenden Ausleihezahlen, bestehenden Kooperationen mit Schule und KiGas sowie Veranstaltungen eine Stellenbewertung sowie eine Stellenbemessung vom Büro Schneider und Zajontz ausgearbeitet.
Demnach wird empfohlen, die Bücherei mit einer Öffnungszeit von insgesamt vier Stunden verteilt auf zwei Öffnungstage pro Woche bei tariflichem Erholungsurlaub zu führen.
Gemäß der dem Gemeinderat vorgelegten Berechnung vom Büro SZ ist von einem Personalaufwand von 10,5 Stunden pro Woche (27 %) bei drei Öffnungsstunden auszugehen, bei 4 Öffnungsstunden von 12,5 Stunden pro Woche (32 %).
Die Gemeindeverwaltung empfahl entsprechend der Empfehlung vom Büro SZ die Stelle der Büchereileitung mit 12,5 Stunden pro Woche (32 %) auszuschreiben.
Vom Gemeinderat wurde vorgeschlagen, stattdessen 5 Öffnungsstunden anzustreben, was 37,7 % Stellenumfang bzw. 14,7 Stunden/Woche entspricht, was von der Verwaltung als ebenso vertretbar angesehen wurde und sodann einstimmig beschlossen wurde.


Genehmigung zur Annahme von Spenden
Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
14.994,00 €, Jugendinitiative Chamäleon, Sachspende über mehrere Skateanlagengeräte.


Auf Rückfrage aus dem Gremium erläuterte Gemeindekämmerer Mayer, dass es sich hierbei um Fördermittel für den Skatepark der Gemeinde vom Landratsamt handelt, welche jedoch nicht direkt an Gemeinden, sondern nur an private Initiativen oder Vereine gewährt werden können. Die hierfür gegründete Initiative hat in Absprache mit dem Landratsamt einen Teil der Rechnung für die Skateanlagen in Höhe von rund 15.000 € übernommen, die Gemeinde den restlichen Teil über rund 50.000 €.
Bürgermeister Rentschler dankte Frau Pfaff für die Gründung, damit die Fördermittel für das Projekt auf diesem Wege der Gemeinde zu Gute kommen.
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.
 

 

Berichte über Gemeinderatssitzungen des Jahres 2022

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.01.2022

Haushalt 2022 – Entwurf

BM Rentschler ruft den Tagesordnungspunkt auf und beginnt mit dem Vortrag seiner Haushaltsrede. Anschließend übergibt er das Wort an Kämmerer Mayer, der auf die wesentlichen Punkte des Ergebnis- und Finanzhaushalts anhand einer Power-Point-Präsentation eingeht. Es folgten die Haushaltsreden der Fraktionen sowie die Einbringung der Haushaltsanträge der Fraktionen.

 

Haushaltsrede BM Rentschler
„Meine sehr geehrten Damen und Herren,
das Zahlenwerk des Haushaltsplans 2022 mit dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser liegt Ihnen als Entwurf vor.
Dies ist der dritte Haushalt der Gemeinde Lichtenwald, der nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht erstellt wird und somit alle Abschreibungen des Gemeindevermögens erwirtschaften muss.
Schon Anfang 2020 war klar, dass der Haushalt dadurch unter einem fortwährenden strukturellen Defizit von rund 100.000 € im Ergebnishaushalt leidet, was schnellstmöglich angegangen werden musste. Dafür wurden im Laufe des letzten Jahres mehrere Schritte unternommen, um auf der Einnahmeseite bei Steuern und Gebühren Erhöhungen hinzubekommen.
Dazu wurde von der Verwaltung durch konsequentes durchforsten aller Positionen des Ergebnishaushaltes und der Kürzung um zahlreiche kleine Einzelpositionen im Jahr 2021 im Vergleich zum Jahr 2020 rund 185.000 € an Ausgaben eingespart.
Diese Arbeit hat sich wahrlich gelohnt - Hier auch mein Dank an das Gremium, obschon zahlreiche Debatten auch emotional geführt wurden.
Wir können Ihnen heute einen Haushaltsentwurf vorlegen, der nicht nur ausgeglichen ist, sondern im Ergebnishaushalt sogar ein Plus von 115.000 € vorweist.
Manch einer wird daher geneigt sein, die Sparbemühungen aufzugeben. Jedoch dürfen wir den Blick nicht davor verschließen, dass wir mit den jetzigen Zahlen in den Jahren 2023 und 2024 wieder ein negatives ordentliches Ergebnis von zusammen rund 150.000 € befürchten dürfen. Erst im Jahr 2025 ist wieder ein kleines Plus zu erwarten.
Im Jahr 2021 wurden die Unterhaltsmaßnahmen an Straßen, Einrichtungen und Gebäuden sowie für die Mittel für Anschaffungen auf das allernotwendigste gekürzt, was jedoch nicht nachhaltig ist. Dies kann man ein, vielleicht auch zwei Jahre so machen – jedoch definitiv nicht länger, da ansonsten die Substanz erheblichen Schaden erleiden würde und die Gemeinde in einen Sanierungsstau hineinlaufen würde.
Im Jahr 2022 haben wir diese Mittel wieder auf ein Normalmaß erhöht, um hier alle notwendigen Maßnahmen durchführen zu können - und trotzdem wird ein positives ordentliches Ergebnis erreicht, was mich auch persönlich sehr freut! Diesen Haushalt kann man also mit Fug und Recht als nachhaltig bezeichnen.

Kommen wir vom Ergebnis- zum Finanzhaushalt – auch dieser ist mit der Rubrik nachhaltig gut bestückt.

Leuchtturmprojekt für die Nachhaltigkeit ist hier eindeutig die PV-Anlage auf dem Bürgerzentrum und der Halle, die die Gemeinde rund 290.000 € kosten wird und vorrangig einen Beitrag zum Klimaschutz darstellt.

 

Ebenso ist hier die Phosphorelemination in den Kläranlagen für den Gewässerschutz zu nennen, die 2022 begonnen und 2023 abgeschlossen wird – in diesen beiden Jahren fallen dafür rund 550.000 € an.

 

Ein weiteres Leuchtturmprojekt wird sein, die letzten Gebäude in Lichtenwald an das Glasfasernetz (FTTH) anzuschließen – nämlich im Bannmühletal. Hier fallen zwar Ausgaben von rund 560.000 € an, wovon wir jedoch 90 % über Bundes- und Landesfördermittel zurückerhalten. Die entsprechenden Fördermittelzusagen liegen bereits vor.

 

Weitere wichtige Maßnahmen im Jahr 2022 werden u. a. sein:
- Das Projekt Jugendtreff mit rund 25.000 €;
- Die Sanierung vom Geh- und Radweg zwischen Hegenlohe und Thomashardt für 167.000 € (Gemeinschaftsprojekt mit dem Land, hier entfällt auf die Gemeinde ein Anteil von nur rund 32.000 € für die gemeindlichen Flächen);
- Sowie die Erweiterung des Urnenstelenfeldes Thomashardt mit Neupflasterung der Wege beider bestehenden Urnenstelenfelder auf den Friedhöfen für rund 50.000 €.
- Die komplette Umsetzung des Medienentwicklungsplanes der Grundschule in 2022 und 2023 für insgesamt rund 50.000 €

Auch in den folgenden Jahren sind zahlreiche wichtige Projekte in der Finanzplanung abgebildet, so z. B.:

- 2023 ein neues Streufahrzeug für den Bauhof als Ersatzbeschaffung für das aus Altersgründen abgenutzte Fahrzeug für rund 170.000 €

- für 2024 ein LF 10 für die Feuerwehr ebenso als Ersatzbeschaffung für rund 280.000 €

- für 2025 ein MTW für die Feuerwehr, ebenso eine Ersatzbeschaffung, für rund 80.000 €

- für 2025 ist weiter geplant die Erweiterung der Schule um ein Klassenzimmer für rund 340.000 €, was jedoch nur bei entsprechender Entwicklung der Schülerzahlen zum Tragen kommen wird.

 

Können wir uns das überhaupt leisten, wird sich manch einer fragen?
Ja, weil um den Finanzhaushalt ist es gut bestellt!
Hier sind wir dank einer Liquidität von rund 1,8 Mio. € zum Jahresbeginn 2022 und den erwarteten Investitionskostenzuschüssen von Bund und Land ordentlich ausgestattet und können die geplanten Investitionen ohne Kreditaufnahmen abarbeiten – nicht nur in 2022, sondern über den kompletten Finanzplanungszeitraum bis 2025.
Zum Ende des Finanzplanungszeitraumes stehen uns trotz der ganzen vorgesehenen Maßnahmen rund 1,5 Mio. € an Liquidität zur Verfügung.
Bedenken muss man im neuen Haushaltsrecht jedoch immer die Folgen jeder Investition, da sie wiederum Abschreibungen in der Zukunft nach sich zieht, die den Ergebnishaushalt belasten.
Daher muss jede Investition so sparsam wie möglich durchgeführt werden und das Notwendige vom Wünschenswerten getrennt werden.
Die geplanten Maßnahmen sind jedoch bereits bei der Abschreibung eingepreist – dadurch wird sich die zu Beginn geschilderte Situation des Ergebnishaushaltes 2023, 2024 und 2025 nicht weiter verschlechtern.
Es wird jedoch klar, dass wir uns weitere große Maßnahmen aus Abschreibungsgründen nicht leisten können.
Auch wenn ich mich damit in diesem Punkt alljährlich wiederhole:

Neben den eingeplanten Punkten, die es zu finanzieren gilt, bleibt anhand der Haushaltszahlen wenig bis kein Spielraum für weitere Wünsche und Projekte.

Durch die Unwägbarkeiten aufgrund der Corona-Pandemie gilt dies um so stärker!
So viel von meiner Seite zum Haushaltsentwurf.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

 

Nun übergebe ich das Wort an Gemeindekämmerer Mayer.“

 

Haushaltspräsentation Gemeindekämmerer Mayer
 

Anschließend ging Gemeindekämmerer Steffen Mayer anhand einer Power-Point-Präsentation detailliert auf die einzelnen Zahlen des Planwerks ein; nachfolgend eine Übersicht der wesentlichen Eckwerte: 

 

Ergebnishaushalt:

 

Ordentliche Erträge                                                                               6.148.051 €

Ordentliche Aufwendungen                                                                   6.032.678 €

Ordentliches Ergebnis                                                                              115.373 €

 

Außerordentliche Erträge                                                                                    0 €

Außerordentliche Aufwendungen                                                                        0 €

Sonderergebnis                                                                                                   0 €

 

Gesamtergebnis                                                                                       115.373

 

Finanzhaushalt:

 

Zahlungsmittelüberschuss lfd. Verwaltungstätigkeit                                473.513 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Zuschüsse, Verkäufe)                947.100 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                                 1.843.400 €

Kredittilgungen                                                                                           23.575 €

 

Finanzierungsmittelbedarf                                                                   (-) 446.362 €

 

Liquide Mittel:

 

Anfangsbestand zum 01.01.2022                                                         1.809.917 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss                                                 0 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf                                              446.362 €

 

Voraussichtlicher Endbestand zum 31.12.2022                                   1.363.555 €

 

Gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquidität (§ 22 GemHVO)              103.132 €

 

Verschuldung (ohne Eigenbetrieb Wasser):

 

Anfangsbestand zum 01.01.2022                                                            342.875 €

Vorgesehene Kreditaufnahmen 2022                                                                 0 €

Vorgesehene Kredittilgung                                                                         23.575 €

 

Voraussichtlicher Schuldenstand zum 31.12.2022                                  319.300 €

 

Hebesätze ab 2021:

 

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)            350 v.H.(+/- 0 v.H.)
  • Grundsteuer B (Sonstige Grundstücke)                                            400 v.H.(+/- 0 v.H.)
  • Gewerbesteuer                                                                                  380 v.H.(+/- 0 v.H.)

 

Nach Beantwortung zahlreicher weiterer Fragen zum Haushalt durch die Verwaltung nahm der Gemeinderat vom Entwurf des Haushaltsplans 2022 und des Wirtschaftsplans 2022 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Kenntnis.

 

Feuerwehrbedarfsplan

Die Führung der Feuerwehr Lichtenwald hat dem Gemeinderat den fortgeschriebenen Feuerwehr-Bedarfsplan vorgelegt. Neben den allgemeinen rechtlichen Grundlagen für das Feuerwehrwesen umfasst der Bedarfsplan insbesondere statistische Daten der Gemeindestruktur und Feuerwehrstruktur sowie die Bewertung des örtlichen Risikos. Daraus folgt dann insbesondere eine Fahrzeugkonzeption. Für eine Fahrzeug-Neubeschaffung mit Landeszuschüssen ist ein Feuerwehr-Bedarfsplan zwingend erforderlich.
Von Feuerwehrkommandant Bihl wurde der erneuerte Bedarfsplan im Gremium ausführlich erläutert und alle Fragen dazu beantwortet. Besonderes Augenmerk legten er und Bürgermeister Rentschler dabei auf das zukünftige Fahrzeugkonzept, welches ein neues LF 10 für 2024 sowie ein neues MTW für 2025 vorsieht. Das vorhandene LF 8/6 und der vorhandene MTW sind dann 24 bzw. 23 Jahre alt und entsprechend abgenutzt.
Dem hat sich der Gemeinderat angeschlossen und den vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan mit Fahrzeugkonzept einstimmig beschlossen sowie die Verwaltung mit der Beantragung der Landeszuschüsse für die beiden Fahrzeuge beauftragt.

 

Grundsatzbeschluss TVöD

Das Revisionsamt hat in seiner überörtlichen Prüfung der Personalausgaben von 2005 bis 08/2019 folgendes festgestellt:
Die Gemeinde Lichtenwald ist nicht Mitglied des kommunalen Arbeitgeberverbandes und somit nicht tarifgebunden. Die Arbeitsverträge der gemeindlichen Beschäftigten richten sich inhaltlich jedoch vollumfänglich nach den einschlägigen Tarifverträgen.
Das Revisionsamt fordert einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates über die Anwendung des Tarifrechts, obwohl die Gemeinde seit Bestehen des TVöD diesen anwendet. Dasselbe gilt für den früher geltenden BAT + BMT-G, welche die Gemeinde seit Bestehen angewendet hat.
Dieser Grundsatzbeschluss wurde vom Gemeinderat bereits am 26.05.2020 einstimmig gefasst. Aufgrund eines redaktionellen Fehlers im Beschlussvorschlag verlangt das Landratsamt Esslingen zum Abschluss der Personalprüfung nun eine Wiederholung des Beschlusses. Der Gemeinderat hat den Grundsatzbeschluss einstimmig erneut gefasst.

 

Medienentwicklungsplan Grundschule Lichtenwald

Zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur an Schulen können Fördermittel aus dem Programm „DigitalPakt 2019 – 2024“ beantragt werden. Allerdings gilt auch hier der Grundsatz „keine Ausstattung ohne Konzept“, weshalb Bund und Land für jede Schule, die Fördermittel beantragen will, einen zertifizierten Medienentwicklungsplan (MEP) verlangen. Ein MEP ist ein gemeinschaftliches Werk von Schule und Schulträgern, ein sogenanntes pädagogisch-technisches Konzept für die Medienbildung an den Schulen.
Der Gemeinde Lichtenwald steht ein Gesamtbudget von 32.000 € zur Verfügung, das unter Berücksichtigung eines Eigenteils von 20% einem Kostenrahmen förderfähiger Ausgaben von mindestens 40.000 € entspricht, um die volle Förderung zu erhalten.
Der MEP wurde nun abschließend von der Schule erarbeitet und von der Gemeindeverwaltung am 15.11.2021 gegengezeichnet. Ebenso wurde der MEP vom Kreismedienzentrum, welches die Schule dabei fachlich beraten hat, geprüft und zur Zertifizierung an das Landesmedienzentrum weitergeleitet. Die Zertifizierung ist zwischenzeitlich erfolgt.
Für die Umsetzung des MEPs wurden bereits zahlreiche vorbereitende Maßnahmen im Zuge der Maßnahme „Umbau und Sanierung der Grundschule“ durchgeführt (EDV-Verkabelung in den bisher noch nicht erschlossenen Räumen ergänzt, Netzwerk im Lehrertrakt mit Schulserver eingerichtet, Access-Points im gesamten Gebäude zur Ausleuchtung mit WLAN angebracht, neue Switche). Da hierfür noch keine Schlussrechnungen vorliegen, können die hierfür bereits ausgegebenen Summen noch nicht genau beziffert werden; es wird davon ausgegangen, dass sich die Ausgaben für diese Maßnahmen auf ca. 10.000 € belaufen.
Kurzfristig im kommenden Jahr 2022 noch umzusetzen sind die Installation von Projektionsflächen mit Beamern und Dokumentenkameras sowie diversen drahtgebundenen/drahtlosen Schnittstellen für die Nutzung verschiedener Endgeräte in jedem Klassenraum. Hierfür fallen Ausgaben von rund 35.000 € brutto an – hier liegt ein entsprechendes Angebot inklusive Montage vor, nachdem die Schule sich hier im Vorfeld vom Kreismedienzentrum und einem auf den Bereich Schulen spezialisierten Außendienstmitarbeiter der Firma Konica Minolta hat beraten lassen.
Für das Jahr 2023 ist ein weiterer Klassensatz Tablets für 15.000 € vorgesehen.
Bereits angeschafft wurden aus Fördermitteln des Landes im Jahr 2021 insgesamt 29 baugleiche iPads mit Hüllen und Transport-/Ladekoffer.
Zudem wurde – bezuschusst aus Landes- und Bundesfördermitteln – im Jahr 2021 der Glasfaseranschluss für die Schule gebaut.
Der Medienwagen mit 15 hochwertigen Notebooks (14 für Schüler, 1 für Lehrer) und Beamer ist bereits seit Längerem vorhanden. Die Notebooks werden nun kurzfristig nach Inbetriebnahme des Schulservers zentral auf Windows 10 upgedatet; die Hardware wird laufend von der DBS Plochingen instandgehalten (neue Festplatten, neue Akkus etc.).
Das der Schule individuell zustehende Mittelbudget ist nur bis zum 30.04.2022 reserviert; Fördermittel, die bis zum 30.04.2022 noch nicht bei der L-Bank beantragt wurden, gehen dem Schulträger ansonsten verloren. Der Förderantrag der Gemeinde Lichtenwald, welcher die vorbereitenden Arbeiten im Rahmen der Schulsanierung und die im Jahr 2022 vorgesehenen Beschaffungen umfasst, muss deshalb relativ kurzfristig eingereicht werden; der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 31.12.2024 vorzulegen.
Der Gemeinderat hat den MEP zustimmend zur Kenntnis genommen und einstimmig die Mittel für die Umsetzung im Jahr 2022 freigegeben sowie die Verwaltung mit der Einreichung des Förderantrages beauftragt.

 

Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
687,82 €, Fa. Roos Fenster- und Haustüren, Reichenbach.
Sachspende für die Feuerwehr Lichtenwald (Material und Montage eines Vorbaurolladens für die Maßnahme Küchensanierung der Feuerwehr).
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.
Der Bürgermeister bedankte sich recht herzlich bei dem Spender für die Unterstützung der Gemeinde und ihrer Feuerwehr.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2022

Bausachen

 

Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses und Abbruch Bestandsgebäude, Thomashardter Straße 43
Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Bau eines Mehrfamilienhauses und den Abbruch des bestehenden Gebäudes mit Garagen- und Werkstattflächen. Das Bauvorhaben liegt im so genannten unbeplanten Innenbereich und ist daher nach §34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung ist das Vorhaben grundsätzlich zu begrüßen, da im Ort ein erheblicher Bedarf an Wohnungen besteht. Von der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, dass das Einvernehmen erteilt wird, wenn die abschließende Prüfung des Baurechtsamtes ergibt, dass sich das Gebäude im Sinne des § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügt. Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt und das Einvernehmen verweigert.

 

Anbau eines Warmwintergartens im EG, Gassenäcker 18/1
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Anbau eines Warmwintergartens an sein bestehendes Gebäude. Das Bauvorhaben entspricht vollumfänglich den Bebauungsplanfestsetzungen, weshalb die Gemeindeverwaltung empfahl, das Einvernehmen zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Errichtung eines Gartenhauses, Haldenstr. 12
Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung vor. Der Bauherr beabsichtigt den Bau eines Gartenhauses außerhalb des Baufensters. Im Planbereich liegen bereits mehrere vergleichbare Präzedenzfälle vor, weshalb die Gemeindeverwaltung empfahl, das Einvernehmen zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Errichtung eines Gartenhauses, Im Gänswasen 29/1
Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung vor. Der Bauherr beabsichtigt den Bau eines Gartenhauses außerhalb des Baufensters. Im Planbereich wurden bisher sämtliche Anträge dieser Art negativ beschieden, weshalb die Verwaltung empfahl, dies aus Gleichbehandlungsgründen weiterhin so zu handhaben.
Dem hat sich der Gemeinderat nicht angeschlossen und mehrheitlich das Einvernehmen erteilt.


Haushalt 2022


Nachdem in der Januar-Sitzung der Gemeindehaushalt eingebracht wurde und von der Verwaltung und den Fraktionen dort die Haushaltsreden gehalten wurden, wurde allseits auf erneute Haushaltsreden bei der Verabschiedung verzichtet.
Vor der Beschlussfassung wurde ausgiebig über die zahlreichen Anträge der Fraktionen zum Haushalt beraten und darüber Beschluss gefasst. Durch die gestellten Anträge und deren Annahmen ergab sich insbesondere beim ordentlichen Ergebnis eine Verschlechterung von geplant rund +115.000 € auf nunmehr rund + 64.000 €. Nach der Beratung und Beschlussfassung über die Anträge hat der Gemeinderat den Haushalt 2022 nebst Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung einstimmig verabschiedet.
Über die Haushaltssatzung mit ihren Zahlen wurde bereits im Amtsblatt vom 18.03.2022 ausführlich berichtet. 


Phosporelimination in den Kläranlagen Hegenlohe und Thomashardt - Ausschreibung


Mit dem Handlungskonzept „Abwasser Stufe 2 – Europäische Wasserrahmenrichtlinie“ werden erhöhte Anforderungen an die Ableitung von Phosphor aus Kläranlagen gestellt. So ist an Kläranlagen der Größenklasse 2 (≥1000 EW bis <5000 EW) zukünftig eine Ablaufkonzentration im Jahresmittel von Pges (Gesamtphosphor) = 0,5 mg/L einzuhalten. Ziel ist es, einen guten ökologischen Zustand der Wasserkörper, d.h. im Fall Lichtenwald von der Fils und im Folgenden vom Neckar, wiederherzustellen bzw. zu sichern.
Die Kläranlagen Hegenlohe und Thomashardt sind mit einer Anlage zur P-Elimination auszustatten, da die derzeit gemessenen Werte die zulässigen Einleitkonzentrationen deutlich überschreiten. 
Für die Maßnahme liegt bereits eine Fördermittelbewilligung seitens des Regierungspräsidiums über 80 % der förderfähigen Kosten vor. Erfahrungsgemäß werden jedoch nie alle Kosten als förderfähig anerkannt, so dass die tatsächliche Fördersumme unter 80 % liegen wird. Die Vergabe muss bis 01.07.2022 erfolgen; Baubeginn soll im September 2022 sein.
Für die Maßnahme wurden Auszahlungen mit einer Gesamtsumme von 550.000 € im Finanzhaushalt der Jahre 2022 und 2023 veranschlagt. Der entsprechend beantragte Zuschuss wurde im Finanzhaushalt des Jahres 2023 in Höhe von insgesamt 426.500 € berücksichtigt. Der Eigenanteil der Gemeinde läge somit bei rund 125.000 €.
Nach der aktualisierten Kostenberechnung könnte sich die Bausumme auf knapp unter 400.000 € reduzieren, was auch entsprechend reduzierte Landesfördermittel sowie verringerte Eigenanteile der Gemeinde nach sich zieht. Aus Gründen der Planungssicherheit wird angesichts enormer Baupreissteigerungen derzeit noch von den ursprünglichen hohen Bausummen ausgegangen.
Der Ausschreibung der Maßnahme hat der Gemeinderat ohne Aussprache einstimmig zugestimmt.


Änderung der Hauptsatzung – Vorberatung Satzungsentwurf


Mit Schreiben vom 16.01.2022 wurde von der LBL- und FUW-Fraktion folgender gemeinsamer Antrag gestellt: Hauptsatzung § 5, Abs. 2, Nr. 2.7: „… die Veräußerung und dingliche Belastungen, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten einschließlich der Ausübung von Vorkaufsrechten, im Wert bis 7.500 € im Einzelfall;“ wird ersatzlos gestrichen.
Diesen Antrag hat die Verwaltung zum Anlass genommen, das aktuelle Satzungsmuster des Gemeindetages Baden-Württemberg zu beschaffen und die Rechtslage dazu zu erörtern:
Sogenannte „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ sind Angelegenheiten des weisungsfreien Wirkungskreises, die weder nach der grundsätzlichen Seite, noch für den Gemeindehaushalt von erheblicher Bedeutung sind und zu den normalerweise anfallenden Geschäften der Gemeinde gehören – so der VGH Baden-Württemberg.
Setzt die Hauptsatzung die Wertgrenzen zu niedrig an, ist diese Regelung unwirksam. Bei überhöhten Werten kann eine (zusätzliche) Übertragung von Aufgaben durch den Gemeinderat auf den Bürgermeister und somit die Verwaltung vorliegen.
Nach der Rechtsprechung ist der Entscheidungsspielraum des Gemeinderates bei der Festlegung von Wertgrenzen durch das Willkürverbot begrenzt. Hat die bisherige Hauptsatzung eine entsprechende Festlegung bereits enthalten und war diese über einen längeren Zeitraum vom Wille des Gemeinderates getragen, darf diese auch nur aus sachlichen Gründen – mithin willkür-frei – erfolgen. Insbesondere wird in der Rechtsprechung hervorgehoben, dass Zuständigkeiten nicht nach tagespolitischen Erwägungen beliebig verlagert werden dürfen. 
Außerdem würde die Herabsetzung der Verfügungsbefugnis für Grundstücksgeschäfte durch Streichung des § 5 Abs. 2 Nr. 2.7 der gültigen Hauptsatzung auch im Widerspruch zur Wertgrenze für die allgemeine Bewirtschaftung gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2.1 der gültigen Hauptsatzung stehen, die allgemein auf 10.000 € festgesetzt wurde (und somit dem Mindestsatz nach den Empfehlungen des Gemeindetages entspricht).
Der dem Gemeinderat vorgelegte Satzungsentwurf entspricht dem Satzungsmuster des Gemeindetags Baden-Württemberg für Gemeinden unter 5.000 Einwohnern, gekürzt um Lichtenwald nicht betreffende Punkte wie Ortschaftsräte, hauptamtliche Stellvertreter, Ortschaftsverfassung, beschließende Ausschüsse sowie Punkte, die sich aufgrund der Gemeindegröße kraft Gesetz ergeben usw.
Der Gemeindetag empfiehlt als Bewirtschaftungsbefugnis für den Bürgermeister für Gemeinden unter 5.000 Einwohner (also Gemeinden zwischen 100 Einwohner bis 5.000 Einwohner) Mindestsätze von 10.000 bis 20.000 € - je nach Gemeindegröße und Finanzkraft.
Nach den einschlägigen Kommentaren und der Rechtsprechung ist eine zu niedrige Ansetzung von Wertgrenzen für die Bewirtschaftung unwirksam, weil dem Bürgermeister bereits aufgrund der Gemeindeordnung die sogenannten Geschäfte der laufenden Verwaltung zukommen. Selbiges gilt für Grundstücksgeschäfte. Dies wurde aktuell auch nochmals vom Gemeindetag Baden-Württemberg bestätigt.
Aus Verwaltungssicht ist die aktuell vorhandene Bewirtschaftungsbefugnis gerade noch ausreichend – eine zwingende Erhöhung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gegeben, wird jedoch mittelfristig sicherlich erforderlich sein. Falls die Hauptsatzung nun geändert wird, sollte gleich ein entsprechend zukunftsfester Wert beschlossen werden.
Vom Gemeinderat hat im Rahmen der Vorberatung mehrheitlich beschlossen, den Satzungsentwurf der Verwaltung, der den Empfehlungen des Gemeindetages entspricht, nicht zur Beschlussfassung in die kommende Sitzung einzubringen.


Annahme von Spenden


Über die Annahme von folgenden Spenden hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
152,92 €, Melanie und Markus Willkommen, Lichtenwald.
Sachspende für die Ganztagesbetreuung der Grundschule (Sitzsack-Sofas).
250,00 €, Fa. Schleich, Schwäbisch Gmünd.
Sachspende für den Kindergarten Thomashardt (Spielzeugfiguren der Marke Schleich).
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spenden anzunehmen.
Der Bürgermeister bedankte sich recht herzlich bei den Spendern für die Unterstützung der Gemeinde.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 29.03.2022

Bausache

 

Veränderte Ausführung der Außenanlage, Pfandäcker 20

Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung nach den Bebauungsplanfestsetzungen vor. Die Bauherren haben die genehmigte Außenanlage deutlich abweichend ausgeführt, was durch eine Baukontrolle des Landratsamtes festgestellt wurde. Laut Bebauungsplan sind Mauern zur Böschungssicherung zum Nachbargrundstück auf der Grenze nur im Bereich der Garagenzufahrten zulässig. Sonstige Böschungssicherung sind als Natursteinblocksätze oder Böschungen auszuführen. Hier wurden nun L-Stein-Mauern teilweise bereits errichtet, für weitere Mauern sind Fundamente bereits erstellt. Grundsätzlich sind kleine Böschungssicherungsmaßnahmen (auch mit niedrigen L-Steinen oder niedrigen Palisaden) aus Sicht der Verwaltung städtebaulich gut vertretbar. Jedoch sind die vorgelegten Pläne und teilweise bereits vorhandenen Anlagen durchaus als optisch sehr massiv zu betrachten und führen zu einem Effekt, der durch die Bebauungsplanfestsetzungen vermieden werden sollte (hohe Betonmauern). Es stellt sich außerdem die Frage, ob durch die wesentliche vergrößerte Fläche für Zufahrten und Stellplätze die maximal zulässige Grundflächenzahl überschritten ist. Entsprechende aktualisierte Berechnungen wurden nicht vorgelegt. Daher empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen nicht zu erteilen. Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.

 

Erweiterung der Urnenstelen-Anlage auf dem Friedhof Thomashardt

 

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.11.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, auf Basis der vom Gremium zugestimmten Entwurfsplanung, die weitere Ausführungsplanung zu beauftragen. Demnach sollen auf dem Friedhof Thomashardt folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Bau von insgesamt 9 Betonfundamenten für die Aufstellung von weiteren Urnenstelen
- Pflasterung des Bereichs der Urnenstelenerweiterungsfläche mit großformatigem Plattenbelag
- Umsetzen der vorhandenen Sitzbank
- Ausbau des Splittbelages im Altbestand der Urnenstelenanlage und Einbau eines großformatigen Plattenbelags analog der Erweiterungsfläche
Im Zuge der Arbeiten auf dem Friedhof Thomashardt sollen zugleich auch auf dem Friedhof Hegenlohe folgende Arbeiten mit beauftragt werden:
- Ausbau des Splittbelages im Altbestand der Urnenstelenanlage und Einbau eines großformatigen Plattenbelags
Die Lieferung und den Aufbau der Urnenstelen wird von der Gemeinde selbst „bedarfsgerecht“ direkt beim Hersteller in Auftrag gegeben. Sobald bekannt ist, wann mit der voraussichtlichen Fertigstellung der Betonfundamente zu rechnen ist, erfolgt hierüber eine gesonderte Beschlussfassung durch den Gemeinderat.
Nach der aktualisierten Kostenberechnung vom 14.03.2022 summieren sich die Gesamtkosten für die Erweiterung der Urnenstelen-Anlage (ohne Urnenstelen) in Thomashardt inklusive dem Pflasterbelag und Ingenieurleistungen auf brutto 30.800 €; für die Pflasterung auf dem Friedhof in Hegenlohe beläuft sich die Kostenberechnung auf brutto 7.000 €. Von Seiten des Ingenieurbüros wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass angesichts der drastisch gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten es momentan fast nicht möglich ist, von den Lieferanten längerfristig gültige Angebote zu bekommen. Gerade bei Beton- und Stahlprodukten wird derzeit zumeist nur nach tagesgültigen Preisen abrechnet.
Der Ausschreibung der Arbeiten hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

 

Sanierung Fußweg am Triebweg

 

Mit Antrag vom 25.01.2022 wurde vom Gemeinderat die Sanierung des kompletten Fußwegs entlang des Triebwegs beantragt. Wie die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Sitzung am 22.02.2022 ausgeführt hat, würde diese Maßnahme nach aktueller Kostenschätzung rund 75.000 € kosten. Rissbildungen und talseitiges Absinken sind durch die geologische Situation (Knollenmergel, rutschender Hang) unvermeidlich und würden auch bei einem neuen Weg nach kurzer Zeit erneut auftreten. Daher wurde von der Verwaltung angeregt, den Weg ggf. auf eine wassergebundene Decke zurück zu bauen. Auch dies wäre mit Kosten von rund 35.000 € brutto verbunden. Hierzu war das Stimmungsbild im Gemeinderat uneinheitlich.
Das Büro SI hat im Zuge der Kostenschätzung jedoch darauf hingewiesen, dass der Weg – abgesehen von einigen gravierenden Schadstellen – nicht grundsätzlich als sanierungsbedürftig einzustufen sei.
Zwischenzeitlich wurde die Strecke zusätzlich mit einer Baufirma, die bereits mit der Sanierung der erheblichen Setzungen in der Fahrbahn beauftragt war, begangen. Auch von dort wurde die Strecke nicht als grundsätzlich sanierungsbedürftig betrachtet. Das Büro SI sieht dieselben Bereiche wie die Baufirma als sanierungsbedürftig an. Die Bereiche mit erheblichen Schadstellen wurden markiert; die Instandsetzung der Bereiche würde laut Baufirma lediglich rund 8.000 € brutto kosten (Abfräsen Oberfläche, Ausgleich von starken Unebenheiten mit Asphaltmischgut und anschließender Einbau Feinbelag). Aus Sicht der Verwaltung ist diese Maßnahme finanziell vertretbar und würde zu einer erheblichen Verbesserung des Gesamtzustandes beitragen.
Diesem Vorschlag hat sich der Gemeinderat mehrheitlich angeschlossen.

 

Beschaffung eines Kommunaltraktors für den Bauhof

 

Es ist festzustellen, dass für das inzwischen 17 Jahre alte Winterdienstfahrzeug des Bauhofs „Lindner Unitrac“ stetig erheblich steigende Reparaturkosten anfallen. Zur Aufrechterhaltung des Winterdienstes 2021/2022 mussten alleine innerhalb der letzten 6 Monate rund 17.000 € kurzfristig für die Erneuerung der Kupplung und dem Austausch eines undichten Hydraulikblockes ausgegeben werden, wobei mittlerweile schon weitere Reparaturen im Bereich der Fahrzeughydraulik (Fahrzeug verliert seit Mitte März an anderer Stelle erneut Hydrauliköl aus einem Hydraulikblock) und der Antriebswelle (Ausbau zum Ersatz undichte Antriebswellenmanschette) absehbar sind. Zudem sind viele Fittings an Hydraulikschläuchen bereits stark korrodiert, so dass auch hier kurzfristig mit entsprechenden Reparaturen (Austausch Hydraulikschläuche) zu rechnen ist. Es stellt sich nun die grundsätzliche Frage, ob und in welchem Umfang noch weitere Gelder in das Winterdienstfahrzeug „gesteckt“ werden sollen, dessen Zustand sich durch den stetigen Kontakt mit Streusalz ohnehin nicht mehr verbessert; gleiches gilt sowohl für den Salzstreuer wie auch den Schneepflug, die beide ebenso am Ende der Nutzungsdauer angelangt sind. Aufgrund des Gesamtzustandes sowie des Alters des Fahrzeuges und der Anbaugeräte war ohnehin geplant, im kommenden Jahr ein neues Gerät zu erwerben; hierfür ist in der Finanzplanung 2023 ein Betrag von 170.000 € veranschlagt. Zwischenzeitlich kosten jedoch entsprechend ausgestattete Fahrzeuge von Lindner oder Meili bereits ohne Anbaugeräte zwischen 170.000 € und 190.000 €.
Außerhalb der Wintermonate wird der „Lindner Unitrac“ vom Bauhof nur sehr selten eingesetzt, da z. B. die vorhandenen Mähgeräte nicht daran angebaut werden können, da das Fahrzeug keine Dreipunktaufnahme hinten und vorne hat. Lediglich die Pritsche mit Kippfunktion hat im Sommerbetrieb praktischen Nutzen, was jedoch durch den vorhandenen VW-Transporter mit Pritschenaufbau sowie den vorhandenen 2,7t-Anhänger mit Kippfunktion ebenso abgebildet werden kann.
Für beide Fahrzeuge wären die Generalvertretungen zudem relativ weit entfernt (erhebliche Kosten für Anlieferung/Abholung bei Fahrzeugausfall bzw. tagesfüllende Abholfahrten für den Bauhof bei Reparatur- und Servicearbeiten, da Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) im Raum Heilbronn und in Neu-Ulm.
Alternativen
In zahlreichen Kommunen finden nunmehr verstärkt Kommunaltraktoren Verwendung, die mit entsprechender Bereifung nicht nur zuverlässig für den Winterdienst eingesetzt werden, sondern auch noch anderweitig als „Allzweckfahrzeug“ eine flexible Anwendung finden (Mulch- und Mäharbeiten, Gehölzpflege, Kehrbeseneinsatz durch Fronthydraulik, Transport von Anhängern, bei Bedarf flexible Nutzung von Mietgeräten usw.).
Der neue Bauhofmitarbeiter, Herr Karsten Grün, hat schon Anfang Januar dieses Jahres angeregt, anstatt einem neuen Lindner oder Meili Geräteträger einen Kommunaltraktor zu beschaffen, da dieser genauso wendig, günstiger in der Anschaffung und flexibler im Sommerbetrieb einsetzbar ist.
Nach Rücksprache mit verschiedenen Nachbarkommunen, bei denen Kommunaltraktoren schon seit einigen Jahren im Einsatz sind, kann durchweg von ausschließlich positiven Erfahrungen berichtet werden. Vorrangig handelt es sich hierbei um Traktoren der Marke „Fendt“, deren Marktanteil im kommunalen Bereich sich nach Herstellerangaben bei rund 70 % bewegt. Zudem befindet sich die nächste Fendt-Vertretung (BayWa) in unmittelbarer Nähe in Weinstadt.
Aufgrund der positiven Erfahrungen der benachbarten Kommunen und einem Besuch auf einem Bauhof am Fuße der Schwäbischen Alb mit Maschinenvorführung haben die Bauhofmitarbeiter eindeutig den Fendt 211 Vario als Wunschfahrzeug geäußert.
Die Firma BayWa hat deshalb Anfang 03/2022 den Mitarbeitern des Bauhofs einen Kommunaltraktor inklusive Räumschild und Salzstreuer zum Testen der Straßen- und Einsatztauglichkeit vor Ort zur Verfügung gestellt. Beim dem Vorführfahrzeug handelte es sich ebenso um das Modell 211 Vario der Marke „Fendt“. Auch erfolgte eine Einweisung durch den zuständigen Kommunalberater der BayWa in alle Funktionen. Nach der ausgiebigen Testung waren sich die Bauhofmitarbeiter einig, dass dieses Fahrzeug das Richtige für den zukünftigen Einsatz ist und ein wesentlich größeres Einsatzspektrum wie das bisherige Fahrzeug besitzt.
Abwägung – Kostenvergleich – Weitere Vorgehensweise
Die Kosten eines Neufahrzeugs der Marke „Fendt“ in gewünschter Konfiguration des Bauhofes belaufen sich auf brutto 118.405 €. Hinzu kommen ein Salzstreuer mit einem Fassungsvermögen von 1,1 m³ mit digitaler voll wegeabhängiger Steuerung von der Firma Kugelmann für brutto 23.305 € sowie ein sogenannter „Variopflug“ der Firma Flötzinger mit 2,7 m Breite und Schubrahmen für brutto 16.541 € – insgesamt also rund 158.000 € brutto.
Alternative Angebote („John Deere“) liegen der Verwaltung ebenfalls vor und fallen etwas günstiger aus (rd. 15.000 € brutto), jedoch ist aus Sicht der Bauhofmitarbeiter das Fahrzeug im Vergleich zum kompakten „Fendt“ deutlich zu groß und gleichzeitig wesentlich leistungsschwächer (- 15 PS). Zudem ist der „Fendt“ hochwertiger ausgestattet, was den höheren Preis relativiert. Ausstattungsbereinigt ist der „John Deere“ lediglich um rund 5.000 € günstiger.
Weitere Angebote wurden bei Vertragshändlern von „New Holland“ und „Deutz“ in der Region angefragt, jedoch keine Angebote abgegeben.
Grundsätzlich ist die Ersatzbeschaffung eines neuen Winterdienstfahrzeugs erst für das Jahr 2023 vorgesehen. Weitere kostspielige Reparaturaufwendungen zur Sicherstellung des Winterdienstes 2022/23, welche bereits schon jetzt absehbar und unumgänglich sind (weiterer Hydraulikblock, Antriebswelle, diverse Hydraulikschläuche), sind völlig unwirtschaftlich, da das Fahrzeug ohnehin im nächsten Jahr zur Aussonderung ansteht. Insofern ist aus Sicht der Verwaltung eine sofortige Ersatzbeschaffung notwendig.
Aktuell liegt der Gemeindeverwaltung ein „unschlagbares“ Angebot für einen nahezu neuwertigen Mietrückläufer der Marke „Fendt“ vor (Baujahr 11/2021; Stand Mitte 03/2022 weist die Maschine aufgrund des milden Winters erst 15 Betriebsstunden auf). Dieses Gerät ist für die Gemeinde Lichtenwald bis Ende 03/2022 reserviert. Zudem ist das Gerät hervorragend ausgestattet und hat neben den vom Bauhof gewünschten Ausstattungsdetails noch weitere Ausstattungsoptionen enthalten.
Den vorgenannten Mietrückläufer bietet die Firma BayWa für brutto 106.505 € an, ergänzt um den Mietrückläufer eines passenden Salzstreugeräts von Kugelmann (Baujahr 10/2021; identische Konfiguration wie das gewünschte Neugerät) für 18.326 €.
Lediglich ein „Variopflug“ von Flötzinger müsste dann als Neugerät bestellt werden, da der avisierte Mietrückläufer mit einem „Hydrac-Pflug“ mit 3 m Breite ausgestattet ist, der in den engen Straßen der Ortskerne von Lichtenwald nicht nutzbar ist und dazu führen würde, dass einige Straßen nicht mehr geräumt werden könnten. Die Kosten für einen neuen Pflug belaufen sich, wie weiter oben dargestellt, auf 16.541 € brutto.
Zusammen käme dieses „Mietrückläuferpaket“ auf brutto 141.372 € und wäre eine perfekte Lösung für den Bauhof, die zudem sofort verfügbar wäre und nicht nur im nächsten Winterdienst genutzt werden kann, sondern bereits schon im anstehenden Sommerbetrieb. Wie bereits eingangs erwähnt, kosten allein die Trägerfahrzeuge von Lindner oder Meili ohne Anbaugeräte erheblichst mehr. Die Verwaltung schlägt daher vor, das vorliegende Angebot der Firma BayWa für den Mietrückläufer wie oben dargestellt anzunehmen.
Diesem Vorschlag hat sich der Gemeinderat nach ausgiebiger Debatte mit knapper Mehrheit angeschlossen.

 

Vorbereitung der Verbandsversammlung Gemeindeverwaltungsverband

 

Vom Bürgermeister wurden die Vorlagen zur kommenden Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach/Fils (GVV) kurz erläutert. Die Unterlagen betreffen die Finanzen des GVV (Haushaltssatzung & Haushaltsplan 2022, Jahresrechnung 2021, Finanzprüfung) sowie Änderungsverfahren des bestehenden Flächennutzungsplanes (FNP) auf Teilflächen in Reichenbach (Erweiterung Gewerbegebiet „Filsstraße-Ost“), Hochdorf (Errichtung großflächiger Lebensmitteleinzelhandel) und Baltmannsweiler (neuer Recyclinghof an der L1150). Belange der Gemeinde Lichtenwald sind bei den FNP-Änderungsverfahren keine berührt. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Vertreter der Gemeinde Lichtenwald in der Verbandsversammlung des GVVs ermächtigt werden, den Beschlussanträgen zuzustimmen.

 

Grundsatzbeschluss für kurzfristig notwendige Vertretungen im Kindergartenbereich und der Verlässlichen Grundschule

 

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass es immer wieder kurzfristige Personalengpässe gibt, bei denen schnelles Handeln erforderlich ist. Der Kindergartenbetrieb kann nur aufrechterhalten werden, wenn ausreichend Personal vor Ort ist und damit die Aufsichtspflicht gewährleistet ist sowie der Personalschlüssel gemäß Betriebserlaubnis eingehalten wird. Die Corona-Verordnung Kita erlaubt zwar, dass der Mindestpersonalschlüssel kurzzeitig unterschritten werden darf, was aber nichts an der Tatsache ändert, dass es dennoch immer wieder zu kurzfristigen Engpässen mit Teilschließungen von Gruppen kommt. In der Sitzung im Dezember wurde von der Verwaltung über die aktuelle Situation in den Kindergärten, vor allem im Kindergarten Thomashardt, berichtet. Leider kamen seitdem weitere längerfristige Krankheitsfälle hinzu.
Pädagogisches Personal ist auf dem Stellenmarkt kaum verfügbar und die aktuelle Ausschreibung einer Stelle in sämtlichen umliegenden Amtsblättern und Zeitungen hat leider keine einzige Bewerbung hervorgebracht. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass sich pädagogische Fachkräfte in direkten Gesprächen für eine Stelle interessieren und eventuell auch einstellen lassen würden. Es zeigt sich, dass schnelles unkompliziertes Handeln notwendig ist. Um dies zu ermöglichen, wird der Gemeinderat darum gebeten, der Gemeindeverwaltung die grundsätzliche Ermächtigung zu erteilen, kurzfristig befristete Vertretungen und Aushilfen in Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung und dem Personalrat direkt einstellen zu dürfen. Selbstverständlich wird dem Gemeinderat nachträglich Bericht erstattet. Im Bereich der Verlässlichen Grundschule kann es ebenfalls zu solchen Engpässen kommen, die kurzfristiges Handeln erfordern.
Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Änderung Hauptsatzung

 

Mit Schreiben vom 16.01.2022 wurde von der LBL- und FUW-Fraktion folgender gemeinsamer Antrag gestellt: Hauptsatzung § 5, Abs. 2, Nr. 2.7: „… die Veräußerung und dingliche Belastungen, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten einschließlich der Ausübung von Vorkaufsrechten, im Wert bis 7.500 € im Einzelfall;“ wird ersatzlos gestrichen.
Eine von der Verwaltung vorgeschlagene Neufassung der Hauptsatzung mit einer zukunftsfesten Anpassung der Wertgrenzen wurde vom Gemeinderat am 22.02.2022 im Rahmen der Vorberatungen mehrheitlich abgelehnt und auf die Aufrechterhaltung des Antrags beharrt. Die Verwaltung wurde vom Gremium aufgefordert, lediglich den vorgenannten Antrag mit der ersatzlosen Streichung des § 5 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung zur Beschlussfassung zu stellen.
Zur recht eindeutigen Rechtslage und dem aktuellen Satzungsmuster des Gemeindetags Baden-Württemberg wurde von der Verwaltung bereits schon in der Sitzungsvorlage vom 22.02.2022 näher ausgeführt:
Sogenannte „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ sind Angelegenheiten des weisungsfreien Wirkungskreises, die weder nach der grundsätzlichen Seite, noch für den Gemeindehaushalt von erheblicher Bedeutung sind und zu den normalerweise anfallenden Geschäften der Gemeinde gehören – so der VGH Baden-Württemberg. Setzt die Hauptsatzung die Wertgrenzen zu niedrig an, ist diese Regelung unwirksam. Bei überhöhten Werten kann eine (zusätzliche) Übertragung von Aufgaben durch den Gemeinderat auf den Bürgermeister und somit die Verwaltung vorliegen.
Nach der Rechtsprechung ist der Entscheidungsspielraum des Gemeinderates bei der Festlegung von Wertgrenzen durch das Willkürverbot begrenzt. Hat die bisherige Hauptsatzung eine entsprechende Festlegung bereits enthalten und war diese über einen längeren Zeitraum vom Wille des Gemeinderates getragen, darf diese auch nur aus sachlichen Gründen – mithin willkürfrei – erfolgen. Insbesondere wird in der Rechtsprechung hervorgehoben, dass Zuständigkeiten nicht nach tagespolitischen Erwägungen beliebig verlagert werden dürfen.
Nach den einschlägigen Kommentaren und der Rechtsprechung ist eine zu niedrige Ansetzung von Wertgrenzen für die Bewirtschaftung unwirksam, weil dem Bürgermeister bereits aufgrund der Gemeindeordnung die sogenannten Geschäfte der laufenden Verwaltung zukommen. Selbiges gilt für Grundstücksgeschäfte. Dies wurde aktuell auch nochmals vom Gemeindetag Baden-Württemberg bestätigt.
Von Seiten der Verwaltung wurde nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass einem entsprechenden Beschluss gemäß § 43 Abs. 2 GemO vom Bürgermeister widersprochen werden muss. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Gleichzeitig ist unter Angabe der Widerspruchsgründe eine Sitzung einzuberufen, in der erneut über die Angelegenheit zu beschließen ist; diese Sitzung hat spätestens drei Wochen nach der ersten Sitzung stattzufinden. Ist nach Ansicht des Bürgermeisters auch der neue Beschluss rechtswidrig, muss er ihm erneut widersprechen und unverzüglich die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeiführen. Gegebenenfalls ist allein schon aus grundsätzlichen Überlegungen im Weiteren ein Organklageverfahren vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Feststellungsklage) zu bestreiten.

Den Ausführungen der Verwaltung hat der Gemeinderat nicht zugestimmt und die Änderung der Hauptsatzung mehrheitlich beschlossen, der vom Bürgermeister widersprochen wurde.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 12.04.2022

Änderung der Hauptsatzung – Widerspruch

 

Von der LBL- und FUW-Fraktion wurde folgender Antrag gestellt:
Hauptsatzung § 5, Abs. 2, Nr. 2.7: „… die Veräußerung und dingliche Belastungen, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten einschließlich der Ausübung von Vorkaufsrechten, im Wert bis 7.500 € im Einzelfall;“ wird ersatzlos gestrichen.
Eine von der Verwaltung in diesem Zusammenhang vorgeschlagene Neufassung der Hauptsatzung mit einer zukunftsfesten Anpassung der Wertgrenzen entsprechend dem Muster des Gemeindetages wurde vom Gemeinderat am 22.02.2022 im Rahmen der Vorberatungen mehrheitlich abgelehnt und auf die Aufrechterhaltung des Antrags beharrt. Die entsprechende Änderungssatzung zur Hauptsatzung wurde am 29.03.2022 mehrheitlich beschlossen. Zur recht eindeutigen Rechtslage und dem aktuellen Satzungsmuster des Gemeindetags Baden-Württemberg wurde von der Verwaltung bereits schon in der Sitzungsvorlage vom 22.02.2022 näher ausgeführt:
Sogenannte „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ sind Angelegenheiten des weisungsfreien Wirkungskreises, die weder nach der grundsätzlichen Seite, noch für den Gemeindehaushalt von erheblicher Bedeutung sind und zu den normalerweise anfallenden Geschäften der Gemeinde gehören – so der VGH Baden-Württemberg. Setzt die Hauptsatzung die Wertgrenzen zu niedrig an, ist diese Regelung unwirksam. Bei überhöhten Werten kann eine (zusätzliche) Übertragung von Aufgaben durch den Gemeinderat auf den Bürgermeister und somit die Verwaltung vorliegen.
Nach der Rechtsprechung ist der Entscheidungsspielraum des Gemeinderates bei der Festlegung von Wertgrenzen durch das Willkürverbot begrenzt. Hat die bisherige Hauptsatzung eine entsprechende Festlegung bereits enthalten und war diese über einen längeren Zeitraum vom Wille des Gemeinderates getragen, darf diese auch nur aus sachlichen Gründen – mithin willkür-frei – erfolgen. Insbesondere wird in der Rechtsprechung hervorgehoben, dass Zuständigkeiten nicht nach tagespolitischen Erwägungen beliebig verlagert werden dürfen.
Nach den einschlägigen Kommentaren und der Rechtsprechung ist eine zu niedrige Ansetzung von Wertgrenzen für die Bewirtschaftung unwirksam, weil dem Bürgermeister bereits aufgrund der Gemeindeordnung die sogenannten Geschäfte der laufenden Verwaltung zukommen. Selbiges gilt für Grundstücksgeschäfte. Dies wurde aktuell vom Gemeindetag Baden-Württemberg bestätigt.
Wie bereits in den vorigen Sitzungsvorlagen ausgeführt, muss einem entsprechend rechtswidrigen Beschluss gemäß § 43 Abs. 2 GemO vom Bürgermeister widersprochen werden. Der Widerspruch wurde fristgerecht eingelegt, weshalb erneut über den Sachverhalt zu beraten war.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich seinen Beschluss vom 29.03.2022 bestätigt, worauf der Bürgermeister angesichts der unveränderten Sachlage erneuten Widerspruch und Vorlage an die Kommunalaufsicht ankündigte.

 

Gemeindehomepage - Widerspruch

 

Im Rahmen der Haushaltsanträge wurde in der Sitzung vom 25.01.2022 folgender Antrag eingebracht:
„Für die Erstellung einer neuen Gemeindehomepage werden 20.000 € in den Haushalt 2022 eingestellt.“
Für die Beratung der Haushaltsplananträge wurden von der Verwaltung zu jedem gestellten Antrag für die Sitzung Stellungnahmen abgegeben. Zu obigem Antrag wurde von der Verwaltung ausgeführt:
„Grundsätzlich ist die Erstellung und Gestaltung von kommunalen Print- und Onlinemedien ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Gemeindeverwaltung strebt an, die Homepage in Gänze kostenneutral neu zu gestalten; insofern ist diesbezüglich eine Erhöhung der Mittelansätze für einen neuen Internetauftritt der Gemeinde nicht erforderlich.
Allerdings hat sich am 01.02.2022 sehr aktuell herausgestellt, dass die Anforderungen des bis Ende 2022 umzusetzende Online-Zugangsgesetzes (OZG) aus personellen Gründen nicht – wie von der Verwaltung ursprünglich ausgegangen – über die IT-Stelle der Stadt Plochingen umgesetzt werden können, sondern hierzu externe Beratungsleistungen von Fremdfirmen erforderlich sind.
Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf 2022:
Erhöhung der Aufwendungen bei 11.30.00.00 – 42710000: + 20.000 €“

Abweichend vom eigenen Antrag und vom Beschlussvorschlag der Verwaltung hat ein Gemeinderat der LBL in der Sitzung folgenden Beschlussvorschlag mündlich formuliert, welcher mehrheitlich beschlossen wurde:
„Für die Erstellung einer neuen Gemeindehomepage und der Umsetzung des OZG werden 40.000 € in den Haushalt 2022 eingestellt. Das von der Arbeitsgruppe vorgelegte Konzept wird weiterverfolgt. Die AG wird in den weiteren Ablauf einbezogen.“
Von Seiten des Bürgermeisters wurde zugelassen, über dieses Geschäft der lfd. Verwaltung (Erstellung/Gestaltung gemeindliche Homepage) – losgelöst von der Budgetbewilligung – abzustimmen, da es dem Bürgermeister grundsätzlich nicht verwehrt ist, eine (unverbindliche) Meinungsäußerung des Gemeinderates diesbezüglich herbeizuführen, so die herrschende Kommentarmeinung zur GemO.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 29.03.2022 hat der Gemeinderat auf Antrag der LBL und FUW-Fraktion folgendes beschlossen:
„Das von der Arbeitsgruppe vorgelegte Konzept (Hirsch&Wölfl) wird weiterverfolgt. Die Arbeitsgruppe wird in den weiteren Ablauf einbezogen“
Da es sich durch die nochmalige Bekräftigung eindeutig nicht mehr um eine (unverbindliche) Meinungsäußerung handelt und dies auch so geäußert wurde, ist die Beschlussfassung rechtswidrig, da die Erstellung/Gestaltung von kommunalen Print- und Onlinemedien ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist und somit dem Bürgermeister gemäß § 44 GemO vorbehalten ist.
Einem entsprechend rechtswidrigen Beschluss muss gemäß § 43 Abs. 2 GemO vom Bürgermeister widersprochen werden.
Die Gestaltung der Gemeinde-Homepage ist auch kein seltener oder einmaliger Vorgang von besonderer Bedeutung, sondern ein stetiges wiederkehrendes Geschäft der laufenden Verwaltung. So wurden beispielsweise von der Verwaltung:

  • 2016 die technische Basis der Homepage komplett erneuert und das Design der Homepage umfangreich überarbeitet sowie eine mobilgerätefähige Darstellung eingearbeitet,
     
  • 2018 das strukturelle Layout der Homepage geändert, damit sich die Seite auf modernen Bildschirmen mit hoher Auflösung im 16:9-Format gut anzeigen lässt,
     
  • 2019 alle Bildbanner der Homepage durch neue ersetzt.

Abgesehen davon werden Inhalte, Bilder, Rubriken etc. laufend und regelmäßig überarbeitet bzw. verändert.
Zudem ist der Beschluss auch in finanzieller Hinsicht nachteilig für die Gemeinde.
Der Förderverein für regionale Entwicklung e. V., der bereits bei zahlreichen Kommunen in Baden-Württemberg und Deutschland erfolgreiche Arbeit geleistet hat, hat auf Mitte März 2022 für die Gemeinde kostenlos eine neue Homepage erstellt und auf eine neue technische Basis gesetzt. Die Seite ist freigeschaltet.
Eine wiederholte Erneuerung durch die Beauftragung einer weiteren Firma für rund 20.000 € ist nicht nur völlig unnötig, sondern verstößt auch gegen die Haushaltgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (vgl. §77 Abs. 2 GemO).

Der Widerspruch gegen den Beschluss vom 29.03.2022 wurde fristgerecht eingelegt.
Eine Gemeinderätin brachte an, dass die neue Homepage nicht schlecht sei; sie sei modern gestaltet und es fehle ihr an nichts. Zudem konnte ein großer Betrag eingespart werden. Sie äußerte, dass eine nochmalige Neugestaltung rausgeschmissenes Geld sei. Diesem Wortbeitrag pflichtete Bürgermeister Rentschler ausdrücklich bei.
Nach der Aussprache hat der Gemeinderat mehrheitlich seinen Beschluss vom 29.03.2022 bestätigt, worauf der Bürgermeister erneuten Widerspruch und Vorlage an die Kommunalaufsicht ankündigte.

 

Erneuter Antrag über die Herausnahme von zwei Flurstücken aus dem Landschaftsschutzgebiet

 

Mit Antrag vom 01. März 2021 beantragte die CDU-Fraktion die Herausnahme der Flurstücke 311 und 312/2 der Gemarkung Thomashardt zwischen Bebauungsende Schorndorfer Straße und dem Kreisverkehr am Ortseingang Thomashardt aus dem Landschaftsschutzgebiet. Der Gemeinderat soll hierzu beschließen, einen entsprechenden Antrag an das Landratsamt zu stellen. Dem Antrag wurde entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung vom Gemeinderat mehrheitlich stattgegeben. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet und der bereits erfolglosen Einbeziehung der Parzellen im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Pfandäcker“ im Jahr 2014 durch die Gemeindeverwaltung hat das Landratsamt, Amt für Bauen und Naturschutz, daraufhin folgendes mitgeteilt:
„Bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplans Pfandäcker kam in der Stellungnahme des Landratsamtes Esslingen zum Ausdruck, dass die Ausformung des Baugebiets an der Staufenstraße aus ökologischer und landschaftlicher Sicht von der Naturschutzbehörde sehr kritisch gesehen wurde und einer Teilfläche im LSG nur aufgrund der Vorgeschichte zugestimmt wurde. Die Flurstücke 311 und 312 auf Thomashardter Markung wurden damals bereits im Vorfeld bewusst und ausdrücklich davon ausgenommen. Auf das Schreiben vom 28.02.2014, Az.: 413/Frau Weiss-Huber, dürfen wir hier verweisen. An dieser Sach-und Rechtslage hat sich aus unserer Sicht nichts geändert. Das Landratsamt Esslingen wird daher kein Änderungsverfahren einleiten, um die Flurstücke 311 und 312/2 aus dem Landschaftsschutzgebiet herausnehmen. Auch für einen Befreiungsantrag nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) liegen die Voraussetzungen nicht vor.“
Mit Antrag vom 09.11.2021 bekräftigt die CDU-Fraktion den Wunsch nach Herausnahme der beiden Parzellen wie folgt:
„Der Gemeinderat möge beschließen, gegen den ablehnenden Bescheid des Landratsamtes, die Flurstücke 311 und 312/ 1 aus dem Landschaftsschutz herauszunehmen Widerspruch einzulegen und ggfls. Rechtsmittel zur Durchsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 30. März 2021 in Anspruch zu nehmen. Die Verwaltung wird aufgefordert, den GR-Beschluss vom 30. März 2021 zu würdigen und seine Durchsetzung zu forcieren.“
Die Thematik war auf den Tagesordnungen vom 30.11.2021 und 25.01.2022 vorgesehen und wurde jeweils mehrheitlich vertagt.
Zum (erneuten) Antrag ist folgendes festzustellen:
Mit Schreiben vom 10.05.2021 hat das LRA wie oben dargestellt der Gemeinde mitgeteilt, dass es kein Änderungsverfahren einleiten wird, um die Grundstücke 311 und 312/2 aus dem LSG herauszunehmen. Nachdem es sich hier um eine rechtskräftige VO handelt, gibt es keine Rechtmittel in Form eines Widerspruchs oder einer Klage. Die LSG-VO kann allenfalls im Rahmen eines Rechtsstreits z.B. bei einem Einzelvorhaben in dem Gebiet von einem Gericht inzident geprüft werden. Weiter wurde vom LRA darauf hingewiesen, dass auch für einen Befreiungsantrag nach § 67 BNatSchG die Voraussetzungen nach dortiger Ansicht nicht vorliegen. Auch erfüllt ein „sinnvoller Beitrag für eine nachhaltige Finanzkonsolidierung der Gemeinde Lichtenwald“ (Zitat aus dem Antrag vom 01.03.2021) nicht die Voraussetzungen für eine Befreiung von der LSG-VO. Fragen des Eigentums sowie rein finanzielle Erwägungen sind keine Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, ebenso nicht die wirtschaftliche Situation des Grundstückeigentümers - unabhängig ob privat oder öffentlich, da naturschutzrechtlichen Regelungen auf objektive Gesichtspunkte bei der Nutzung des Eigentums abstellen, nicht auf subjektive (personenbezogene und finanzielle) Umstände. Auch wird ein öffentliches Interesse nicht durch einen Gemeinderatsbeschluss herbeigeführt, dem finanzielle Aspekte zu Grunde liegen. Als Beispiele für ein überwiegend öffentliches Interesse können insbesondere Infrastrukturmaßnahmen oder öffentliche Bauten genannt werden, die in aller Regel nicht an einer anderen Stelle verwirklicht werden können, wie z.B. Kläranlagen, Straßen, Geh- und Radwege, Hochwasserschutzmaßnahmen, Energieversorgungsanlagen, Kommunikationseinrichtungen usw.
Die Flächen liegen - wie bereits im März 2021 in der Vorlage 22 ausgeführt - nicht nur im Landschaftsschutzgebiet, sondern auch im regionalen Grünzug gemäß Regionalplan. Sie sind daher dauerhaft von Besiedlung freizuhalten.
Da das Landratsamt aus den dargestellten Gründen kein Änderungsverfahren bzgl. des LSG einleiten wird, bestehen zum jetzigen Stand keine Rechtsbehelfsmöglichkeiten.
Bisher ist das Landratsamt von einem LSG-Änderungsantrag ausgegangen.
Sollte die Gemeinde einen Befreiungsantrag für das LSG stellen, wird vom Landratsamt ein rechtsmittelfähiger Bescheid erlassen, gegen den sodann Widerspruch eingelegt werden kann, über den das Regierungspräsidium entscheidet.
Eine positive Bescheidung von einem dementsprechend gestellten Antrag ist aufgrund der Rechtslage jedoch nicht zu erwarten und führt lediglich zu erheblichem administrativem Aufwand auf Seiten der Gemeindeverwaltung und der Kreisverwaltung, nachfolgend sodann bei der Widerspruchsbearbeitung im Regierungspräsidium.
Zudem fallen Kosten für den (ablehnenden) Bescheid des Landratsamtes sowie den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums an.
Bürgermeister Rentschler verwies auf die Vorlage und ergänzte, dass er sich nochmals ausgiebig mit der Sach- und Rechtslage auseinandergesetzt habe und es keinesfalls an der Verwaltung liege – eines der beiden Wiesengrundstücke befindet sich bereits im Eigentum der Gemeinde. Zudem haben man bereits im Zuge der Bebauungsplanaufstellung für das Gebiet „Pfandäcker“ nachdrücklich versucht, dieses Gebiet mit einzubeziehen.
Aufgrund der Ausführungen der Verwaltung hat eine Gemeinderätin beantragt, dass die die Gemeinde einen Befreiungsantrag für die beiden Flurstücke stellt.
Ein Gemeinderat bekräftigte, dass Lichtenwald vom Landschaftsschutzgebiet umgeben sei, was die weitere Entwicklung einschränkt bzw. unmöglich macht. Bei der Errichtung von Windrädern stehe dagegen der Landschaftsschutz hinten an. Er ruft dazu auf, für eine Flächenherausnahme zu kämpfen und eine zukunftsfähige Bevölkerungsentwicklung von 3.000 – 3.500 Einwohnern als Zielmarke vorzunehmen. Letztlich dürfe man auch einen Rechtsstreit nicht scheuen.
In seiner Stellungnahme erklärt BM Rentschler, dass das Landesplanungsgesetz eine weitere Entwicklung für Lichtenwald behindert; so scheitert die Fortschreibung des Flächennutzungsplans bislang an rechtlichen Hürden, da sich für die Gemeinde Lichtenwald eine negative sogenannte Bedarfsfläche ergibt, was die Ausweisung weiterer Baugebiete im Außenbereich momentan verhindere, da sie zuvor nicht in einem neuen Flächennutzungsplan abgebildet werden können. Er wolle ebenfalls die Gemeinde entwicklungstechnisch weiter voranbringen, doch selbst Besprechungen von ihm und weiteren Bürgermeistern an höchster Stelle im Wirtschaftsministerium unter Beteiligung von Landtagsabgeordneten brachten hier bisher keine Bewegung. Leider sei nicht der Bedarf des Marktes, sondern eine recht komplexe Berechnung der Einwohnerentwicklung für die Bedarfsflächen maßgeblich, mit der letztlich die sogenannten Entwicklungsachsen entlang von Bahnlinien und Fernverkehrsstraßen gestärkt werden sollen, was kleine Gemeinden außerhalb der Entwicklungsachsen leider deutlich einschränkt, so BM Rentschler.
Nach Ende der Wortmeldungen wurde von einer Gemeinderätin folgender Beschlussantrag gestellt:
„Die Gemeinde stellt einen Befreiungsantrag an das Landratsamt für das Landschaftsschutzgebiet im Bereich der Flurstücke 311 und 312/2 der Gemarkung Thomashardt zwischen Bebauungsende Schorndorfer Straße und dem Kreisverkehr am Ortseingang Thomashardt.“
Diesem Beschlussantrag hat sich der Gemeinderat mehrheitlich angeschlossen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26.04.2022

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26.04.2022


Freiwilliger Verzicht auf die Benutzungsgebühren im Kindergarten Thomashardt

 

Aufgrund krankheitsbedingter Personalengpässe im Kindergarten Thomashardt mussten in den Monaten Februar und März 2022 einzelne Gruppen ganz geschlossen bzw. die Betreuungszeiten eingeschränkt werden.
Eine Abklärung des Sachverhaltes mit dem Gemeindetag Baden-Württemberg hat ergeben, dass es im vorliegenden Fall keine rechtliche Verpflichtung der Gemeinde zur Reduzierung bzw. zum Erlass der Benutzungsgebühren gibt. Von der Verwaltung wurde jedoch vorgeschlagen, im Rahmen eines freiwilligen Erlasses die Gebühren zu reduzieren bzw. zu erlassen. Der Gemeinderat hat sich einmütig dafür ausgesprochen, freiwillig auf die Gebühren der vollständigen Schließtage zu verzichten.


Geh- und Radweg zwischen Hegenlohe und Thomashardt – Vergabe Fahrbahndeckenerneuerung


Der Geh- und Radweg zwischen Hegenlohe und Thomashardt, welcher zwischen Kreisverkehr Hegenlohe und der Einmündung Stuifenstraße in Thomashardt verläuft, ist größtenteils in einem schlechten Zustand mit zahlreichen Setzungen, Aufbrüchen, Rissen und Aufwölbungen durch Baumwurzeln.
Die Gemeindeverwaltung hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach beim Straßenbaulastträger Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, bzgl. einer Sanierung der Strecke angefragt. Bisher wurde aus Budgetgründen eine Sanierung nicht in Aussicht gestellt. Im Frühjahr 2021 kam jedoch die erfreuliche Rückmeldung, dass für die Sanierung nun Mittel vorhanden wären, jedoch leider keine Planungskapazität. Das Regierungspräsidium hat daher vorgeschlagen, dass die Gemeinde die Sanierung im Auftrag plant und realisiert und die hierfür tatsächlich erforderlichen Aufwendungen nach Abschluss der Maßnahme ersetzt werden.
Von der nördlichen Grundstücksgrenze des Bürgerzentrums an befindet sich ein ca. 170m langes Teilstück des Weges, welches der Gemeinde gehört, da es sich hierbei um eine Erschließung für die dort befindliche Hofstelle und einen nach Osten abzweigenden Feldweg handelt. Dieses Stück sollte im Zuge der Sanierung ebenso mit erneuert werden, da ebenso in schlechtem Zustand.
Der Maßnahme hat der Gemeinderat am 26.10.2021 bereits zugestimmt.
Zwischenzeitlich erfolgte die Mittelfreigabe durch das Land, so dass die Maßnahme beschränkt ausgeschrieben werden konnte.
Es wurden insgesamt 17 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der Submission am 05.04.2022 lagen von 10 Firmen Angebote vor.
Der günstigste Bieter war hier die Fa. Bach aus Stuttgart mit einem Gesamtpreis von 156.419,06 €, der teuerste Bieter lag bei einem Angebotspreis von 331.702,16 €.
Nach der ursprünglichen Kostenberechnung belief sich die Maßnahme inklusive Planungsleistungen und Nebenkosten auf 167.400 € brutto, davon entfielen auf das Land 134.500 € und auf die Gemeinde 32.900 €. Zwischenzeitlich hat sich das Land jedoch entschieden, auch noch die beiden Bushaltestellen an der Schule barrierefrei umzubauen, weshalb sich die Gesamtsumme auf 217.400 € erhöht hat, wobei der Anteil der Gemeinde jedoch gleich blieb.
Nach dem nun vorliegenden Angebot der Fa. Bach fallen inklusive Planungsleistungen und Nebenkosten folgende Kostenanteile an:
Land: 160.500 €
Gemeinde: 22.000 €
Insgesamt: 182.500 €
Der Kostenanteil der Gemeinde reduziert sich durch das günstige Angebot der Fa. Bach somit ggü. der Planung um rund 11.000 €.
Der Gemeinderat hat der Vergabe an die Fa. Bach einstimmig zugestimmt.


Grundsatzbeschluss zu Anpassung der Pachtzinsen


Im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsberatungen wurde im Juli 2020 vom Gemeinderat festgelegt, die Pachtzinsen in Lichtenwald nach vielen Jahrzehnten an marktübliche Höhen anzupassen.
Von der Verwaltung wurde zwischenzeitlich in mühevoller Kleinarbeit erhoben, für welche Grundstücke der Gemeinde Pachtverträge bestehen und welche Grundstücke der Gemeinde ohne entsprechende vertragliche Grundlagen durch Dritte genutzt werden – unabhängig ob im Innenbereich, für Kleingartengrundstücke oder für landwirtschaftliche Flächen.
Anhand der ausführlichen Vorlage und anhand von Vergleichsberechnungen sowie vergleichen mit anderen üblichen Pachten, beispielsweise seitens der Pfarreistiftung, wurde vom Gemeinderat einstimmig folgendes ab dem Pachtjahr 2022/2023 festgelegt:
1,15 € pro Ar/Jahr bei landwirtschaftlichen Grünflächen, 2,00 € pro Ar/Jahr bei Ackerflächen, wobei hier der Bodenrichtwert mit einem Zinssatz von 0,5 % als Bemessungsgrundlage herangezogen wird.
Der Pachtpreis für innerörtliche Flächen beträgt 0,5 % vom Bodenrichtwert der angrenzenden/umliegenden Wohnbauflächen pro Ar/Jahr.
Seitens der Verwaltung wurden die Flächen für Kleingartenanlagen bereits im Vorfeld gemäß der Entscheidungsbefugnis nach Hauptsatzung auf 20 € pro Ar/Jahr festgelegt und entsprechende Änderungsverträge abgeschlossen.


Baumschutzsatzung


Im Rahmen der Haushaltsdebatte wurde von den Fraktionen LBL und FUW beantragt und mehrheitlich vom Gemeinderat beschlossen, eine Baumschutzsatzung für Lichtenwald auszuarbeiten.
Von der Verwaltung wurde daher in Zusammenarbeit mit dem Büro SI eine solche Satzung erstellt, die aus Aufwandsgründen auf eine Kartierung der Bäume verzichtet, inhaltlich möglichst schlank gehalten wurde und nur die innerörtlich liegenden Bäume umfasst. Von der Verwaltung wurde in der Sitzung darauf hingewiesen, dass durch die Satzung ein noch nicht bezifferbarer zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen wird.
Die Fraktion LBL hat in der Sitzung den Antrag gestellt, ihren ursprünglichen Antrag auf Erlass einer Baumschutzsatzung zurück zu nehmen. Diesem Antrag ist der Gemeinderat gefolgt.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 31.05.2022

Berichte der Verwaltung / Anfragen

 

Starkregenrisikomanagement Sachstandsbericht
Mit dem gemeinsamen Antrag der LBL-/FUW-Fraktion vom 11.05.2022 wurde beantragt, das Thema „Starkregenrisikomanagement“ entsprechend dem vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossenen Antrag zur Haushaltsplanberatung 2022 auf die Tagesordnung zu nehmen:
„Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, eine Starkregenbeurteilung durchführen zu lassen und daraus ein Starkregenrisikomanagement zu entwickeln. Entsprechende  Fördermittel sind zu beantragen. Dem Gemeinderat ist regelmäßig Bericht zu erstatten.“  
Die Verwaltung hat den Gemeinderat bereits mit Mail vom 27.04.2022 schon ausführlich über die Stellungnahme der Fachbehörden und der Förderfähigkeit informiert:

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir nehmen Bezug auf den Antrag von FUW&LBL aus den Haushaltsberatungen, für Lichtenwald eine Starkregenbeurteilung mit Starkregenrisikomanagement (SRRM) durchzuführen.
Um eine solche Maßnahme umsetzen zu können und gefördert zu bekommen und fördermittelunschädlich eine Beauftragung vornehmen zu können, ist eine vorherige Erörterung der Thematik mit dem zuständigen Amt für Wasserwirtschaft & Bodenschutz zwingend erforderlich, welches sich wiederum zu dem Thema mit dem Regierungspräsidium als Fördermittelstelle abstimmt.
Auf unsere diesbezügliche Anfrage hat das Landratsamt nach Abstimmung mit dem Regierungspräsidium folgende Antwort gegeben:
„nach näherer Betrachtung der topografischen Lage von Lichtenwald, insbesondere der in Richtung bebauter Ortslage entwässernden Außengebiete halten wir eine Starkregenrisikountersuchung für Lichtenwald nicht für sinnvoll. Lediglich nördlich von Thomashardt befindet sich ein kleines Außengebiet und östlich von Hegenlohe eine zur Ortslage geneigte Außengebietsfläche von ca. 13 ha, die bei Starkregen relevant sind. Da Ihre Kommune in der jüngeren Vergangenheit von Starkregenereignissen bereits betroffen war und die Problembereiche bekannt sind, ist nicht zu erwarten, dass eine Starkregenrisikountersuchung zu nennenswert neuen Erkenntnissen führen würde.
Herr xxxx vom Regierungspräsidium Stuttgart schätzt die Situation aufgrund der topografischen Lage ähnlich ein und schließt eine Förderung für eine Starkregenrisikountersuchung von Lichtenwald aus Landesmitteln (Förderrichtlinie Wasserwirtschaft) aus.“

 

In der Tat war Lichtenwald in den letzten Jahren von mehreren Starkregenereignissen (zum Teil mit Hagel) betroffen. Hier sind immer an denselben Stellen Probleme aufgetreten, die jedoch größtenteils bereits einer technischen Lösung zugeführt werden konnten:
-    Überflutungen durch Oberflächenwasser im Bereich Breitestraße Hangseite (südlich Bergäcker): 2010 Bau eines Grabens mit Wall sowie Einlaufschacht. Seither sind in diesem Bereich keine Schäden mehr durch Oberflächenwasser von den dahinterliegenden Feldern und Wiesen mehr bekannt geworden.
-    Überflutungen durch Oberflächenwasser in der Waldstraße durch Wasser vom KiGa-Zuweg: 2009 Mauererhöhung sowie vergrößerte Einläufe im Stichweg selbst; 2021 im Zuge Bushaltestellenumbau erhöhter Tiefbord an dem Stichweg, damit Wasser von der Hegenloher Straße dort nicht mehr ohne weiteres einfließen kann sowie an dieser Stelle ein spezieller Einlauf mit stark erhöhtem Wasseraufnahmevermögen. 
-    Überflutungen durch Oberflächenwasser im Bereich Bergäcker III: diese wurden bereits vor der Erschließung mit einer hohen Wahrscheinlichkeit gesehen, weshalb im Zuge der Erschließung ein Graben mit Wall und Einlaufschacht errichtet wurde. Seit der Fertigstellung der Erschließung sind dort keine Schäden durch Oberflächenwasser von den dahinter liegenden Feldern und Wiesen bekannt geworden – trotz mehrerer Starkregenereignisse, die an anderer Stelle in den Bergäckern für Probleme gesorgt haben.
-    Überflutungen durch Oberflächenwasser im Bereich Bergäcker II: hier sind Probleme lediglich im nördlichen Teil der Bergäcker II bekannt, welche an die Bergäcker I angrenzen. Nach Kenntnisstand der Verwaltung haben die beiden dort am massivsten betroffenen Anwohner das Problem durch entsprechende Baumaßnahmen an der Grundstücksgrenze nebst Entwässerung gemeinsam gelöst.
-    Überflutungen durch Oberflächenwasser im Bereich Bergäcker I: hier sind Probleme hauptsächlich im Bereich der beiden Stichwege bergseits und der dort umliegenden Gebäude zu verorten. Bereits vor vielen Jahren (1986) wurden von der Gemeinde dort leistungsfähige Einlaufschächte verbaut, um das Oberflächenwasser aufzufangen sowie ein zusätzlicher Entlastungskanal von den Bergäckern in die Thomashardter Straße gelegt (ca. auf Höhe des südlichen Stichweges). Die bei den letzten Starkregenereignissen auftretenden Probleme betrafen jedoch die Hausgärten der Anwohner. Aufgrund der Mitteilungen der Anwohner, dass diese Probleme je nach Art der Feldbestellung oberhalb der Hausgärten auftreten, wurde die Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Landwirtschaftsamt tätig. Von dort wurde mit den betroffenen Landwirten gesprochen und die zukünftige Feldbewirtschaftung sowie Grünstreifenanpflanzung geregelt, um den ungehinderten Abfluss von Oberflächenwasser mit Schlamm zu verhindern bzw. stark einzuschränken. Hier wurde dem Gemeinderat von der Verwaltung im Oktober Bericht zum Sachstand erstattet durch Herr Mayer.
-    Überflutungen durch Oberflächenwasser im Bereich Gänswasen I: hier sind Probleme hauptsächlich im Bereich der Stichwege Richtung Norden und der dort umliegenden Gebäude zu verorten. Hier wurden mit Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer in den betroffenen Bereichen 2011 Drainagen in Kiesstreifen eingelegt und an die Kanalisation angeschlossen. Seither sind der Verwaltung keine Problemfälle nach Starkregen mehr bekannt geworden.
-    Für beide Ortsteile wurden die allgemeinen Kanalisationspläne fortgeschrieben (2005 Hegenlohe und 2014 Thomashardt) und die sich daraus ergebenden zwingenden Maßnahmen durch zahlreiche Baumaßnahmen sowie den Neubau zahlreicher Kanalhauptsammler und Entlastungskanäle abgearbeitet. Die Kanalisation sollte daher den derzeit geltenden technischen Regelwerken entsprechen.

Preisanfragen bei qualifizierten Fachbüros haben für ein SRRM eine Preisspanne von rund 35.000 € bis 45.000 € brutto zzgl. Nebenkosten und Eventualpositionen ergeben. 
Im Hinblick auf die eindeutige fachliche Einschätzung des Landratsamtes und des Regierungspräsidiums zur Situation erscheint aus Sicht der Verwaltung eine weitere Verfolgung des Themas inhaltlich nicht notwendig sowie aufgrund der Nicht-Förderbarkeit der Maßnahme als finanziell nicht vertretbar. 
Sollten Sie dies anders sehen, bitte wir um entsprechende Mitteilung, damit der Punkt bei einer der folgenden Sitzungen als TOP erörtert werden kann.“

 

Die Fraktion LBL hat beantragt, den Sachverhalt erneut zu behandeln.
Bürgermeister Rentschler verwies auf die bereits erteilten ausführlichen Auskünfte zum Thema; aufgrund der Sachlage erscheint eine weitere Verfolgung des Themas aus Verwaltungssicht als nicht angebracht.
Feuerwehrkommandant Bihl, der als Sachkundiger zur Sitzung hinzugezogen wurde, verwies auf die getroffenen Aussagen und erläuterte die Feuerwehreinsätze der letzten Jahre nach Starkregenereignissen. Aus seiner fachlichen Sicht ist eine solche Analyse ebenso nicht notwendig, da die neuralgischen Stellen bekannt sind. Er betonte, dass auch die Eigentümer in der Pflicht sind, entsprechende Vorsorge zu treffen, um Schäden abzuwenden.
Der Gemeinderat nahm von dem Bericht Kenntnis und verzichtete auf weitere Maßnahmen.

 

Bau einer Skateanlage - Sachstandsbericht
Nach der vor einigen Jahren erfolgten Schließung des Jugendtreffs in den Räumlichkeiten der Grundschule (jetziger Kernzeitraum) entwickelte sich bei der Lichtenwalder Jugend der Wunsch nach einem gemeinsamen Treffpunkt. Hierzu setzte der Gemeinderat Ende 2020 eine Arbeitsgruppe „Jugendtreff“, bestehend aus Vertretern des Gemeinderats und dem Jugendrat ein. 
Nach mehreren gemeinsamen Treffen mit Lichtenwalder Jugendlichen und jungen Erwachsenen, der Durchführung eines Jugendforums und einer großen Umfrage bei den Jugendlichen, wurde unter Beteiligung der Jugendlichen, Vertretern der Vereine und Kirchen, der Konzeptentwurf „Outdoor-Action-Area Chamäleon“ entwickelt. 
Das Zentrum der „Outdoor-Action-Area“ stellt ein Skatepark dar, ergänzt durch einen überdachten Sitzplatz, einen Basketballkorb, Slackline, Tischtennisplatte und weiterem.
Zwischenzeitlich konnte dank des persönlichen Einsatzes von Gemeinderat Reichow, ehrenamtlichen Helfern sowie der Firma Fischer aus Weilheim bereits ein Dirtbikepark kostenneutral geschaffen werden; dieser grenzt südlich an die Grundschule an. 
Im Jahr 2021 wurde die Arbeitsgruppe „Jugendtreff“ auf Fördermittel des Kreisjugendamts zur Förderung von Projekten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit aufmerksam und bekam für das beantragte Projekt einen Betrag von 15.000 € aus dem Fördertopf zugesprochen, der nun in voller Höhe der Gemeinde zur Umsetzung des Skateparks zur Verfügung gestellt werden soll.

 

Als künftigen Standort des Skateparks konnte im Bereich südlich der Grundschule eine geeignete und im Eigentum der Gemeinde stehende Fläche neben dem bereits vorhandenen Dirtbikepark gefunden werden, welche für die erforderlichen Maße von 20 m x 30 m geeignet ist.
Die Fläche mit 600 m² ist zunächst auszukoffern und im Anschluss mit geeigneter Schottertragschicht auszubauen; diese Arbeiten sollen noch im 06/2022 weitgehend in Eigenleistung ausgeführt werden. 
Anschließend ist die Fläche von einer Fachfirma zu asphaltieren. Das der Verwaltung vorliegende Angebot einer Baufirma basiert bislang nur auf textlichen Angaben und dient lediglich als „grobe Richtschnur“ für die weiteren Planungen. Vor einer Auftragsvergabe sind die Masseangaben zu konkretisieren und ein konkretisiertes Angebot einzuholen.
Entsprechend dem der Verwaltung und dem Gemeinderat vorliegenden Aufstellungsvorschlag liegt ein Angebot für die Beschaffung von Skategeräten vor.

 

Auf Basis der bisherigen Planungen und vorliegenden Angebote beziffern sich die voraussichtlichen Kosten (Bruttobeträge) für die Skateanlage wie folgt:  

 

•    Vorarbeiten in Eigenleistung                       6.500,00 €
•    Oberflächen- und Asphaltarbeiten            34.000,00 €
•    Skategeräte (ohne „Minihalfpipe“)             40.000,00 €
•    Seitenverkleidungen für Skategeräte           4.500,00 €
                
                Zwischensumme                           85.000,00 €    
                        
•    Fläche für „Minihalfpipe“ (Schätzung)          5.000,00 €
•    „Minihalfpipe“ (inkl. Seitenverkleidung)      21.000,00 €
                
                Gesamtsumme                             111.000,00 €    

 

Der angedachte überdachte Sitzplatz soll mit Unterstützung der Lichtenwalder Handwerker und des kommunalen Bauhofs so kostengünstig wie möglich umgesetzt werden; für die Tischtennisplatte und den Basketballkorb sind bereits Spender gefunden. 

 

Der Gemeinderat nahm vom Sachstandsbericht Kenntnis und signalisierte seine grundsätzliche Zustimmung ggü. den dargestellten Überlegungen.
Für die Gemeinderatssitzung am 28.06.2022 ist die Vergabe der Asphaltierungsarbeiten wie auch der Skategeräte vorgesehen.

 

Zwischenzeitlich wurden die Asphaltarbeiten bereits in einem elektronischen Beschlussverfahren vom Gemeinderat vergeben. Bzgl. der Skategeräte konnte bisher keine Entscheidung getroffen werden, da der Verwaltung bis jetzt keine Rückmeldung bzgl. der Abwicklung der Fördermittel seitens der Arbeitsgruppe vorliegen.

 

Sachstandsberichte zu weiteren Themen
Wie von der LBL/FUW-Fraktion beantragt, wurde von der Verwaltung zum Sachstand weiterer Themen berichtet.
So wurden die Ergebnisse der letzten Verkehrsschau durch das Landratsamt, der Stand der Gemeindehomepage und die Hauptsatzungsänderung angesprochen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 28.06.2022

Bausachen

Errichtung einer PV-Anlage auf einem Einfamilienhaus, Pfandäcker 9
Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf seinem Gebäude, welche die laut Bebauungsplan erforderlichen Mindestabstände zu First, Ortgang und Traufe nicht einhält.
Da im Planbereich bereits mehrere Präzedenzfälle vorhanden sind, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Neubau Einfamilienhaus, Pfandäcker, FlSt. Nr. 1185
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten.
Es wurden zwei Abweichungen von den Bebauungsplanfestsetzungen festgestellt:
- Der Balkon ragt ca. 1m aus dem Baufenster heraus;
- Das Dach hat einen Winkelbau mit begrüntem Flachdach.
Für beide Fallkonstellationen liegen im Plangebiet Präzedenzfälle vor, weshalb von der Verwaltung empfohlen wurde, zur Bausache und den beiden Abweichungen das Einvernehmen zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat mehrheitlich angeschlossen.


Errichtung Phosphorelimination auf den Kläranlagen Hegenlohe und Thomashardt - Auftragsvergabe
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 22.02.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die Anlagen zur Phosphorelimination in beiden Kläranlagen beschränkt auszuschreiben.
Die Notwendigkeit ergibt sich aus neuen rechtlichen Rahmenbedingungen bzgl. Grenzwerten von Phosphor in geklärten Abwässern.
Für das Gewerk Beton- und Tiefbauarbeiten wurden von 7 Firmen Angebotsunterlagen angefordert; bei der Submission lagen von 3 Firmen Angebote vor. Der günstigste Bieter war die Fa. Weidler aus Urbach mit einem Angebotspreis von 219.619,46 € brutto.
Für das Gewerk Verfahrenstechnik wurden von 5 Firmen Angebotsunterlagen angefordert; bei der Submission lagen von 2 Firmen Angebote vor. Der günstigste Bieter war hier die Fa. Conaqua Wassertechnik aus Röthenbach mit einem Angebotspreis von 121.815,54 € brutto.
Für die Gesamtmaßnahme waren vom Ingenieurbüro SI Kosten von 395.000 € brutto veranschlagt; auf die beiden Gewerke entfallen laut Kostenberechnung 300.500 € brutto. Das aufsummierte Ergebnis der beiden Ausschreibungen beläuft sich auf nunmehr 341.435,00 €, somit 13,8 % mehr als veranschlagt. In Anbetracht der dramatischen Entwicklung der Preise bei Rohstoffen und Baumaterialien ist diese Steigerung jedoch verschmerzbar.
Der Gemeinderat hat nach technischen Erläuterungen zur Maßnahme der Vergabe an die beiden günstigsten Bieter einstimmig zugestimmt.


Erweiterung der Urnenstelen-Anlage auf dem Friedhof Thomashardt - Auftragsvergabe
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 29.03.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, auf Basis der vom Gremium verabschiedeten Ausführungsplanung die beschränkte Ausschreibung der Baumaßnahme vorzunehmen.
Es wurden 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, wovon 4 Firmen Angebotsunterlagen angefordert haben. Bei der Submission lagen von 2 Firmen Angebote vor.
Der günstigste Bieter war die Fa. Schweizer Garten- und Landschaftsbau aus Nürtingen mit einer Angebotssumme von 35.138,32 €. Die Kostenberechnung vom Büro SI vom März 2022 belief sich auf 21.200 €. Jedoch haben sich hier die deutlichen Steigerungen der Rohstoffkosten seither bemerkbar gemacht, weshalb alle Einheitspreise deutlich teurer waren, insbesondere im Bereich Beton, Stahl und Pflastersteine liegen die Steigerungen bei bis zu 100%.
Zusätzlich zu den Erd-, Fundament- und Pflasterarbeiten sind direkt bei der Fa. Kronimus neue Urnenstelen zu ordern, die gemäß Angebot 13.539,32 € brutto kosten.
Der Gemeinderat hat der Vergabe der Arbeiten bei einer Enthaltung zugestimmt.


Erneuerung der Verrohrung im Wasserturm Thomashardt - Ausschreibungsbeschluss
Der Wasserturm Thomashardt wurde 1955 in Betrieb genommen. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Instandhaltungsmaßnahmen am Wasserturm vorgenommen. So wurde der Turm außen renoviert, neue Fenster und Türen verbaut, eine Druckerhöhungsanlage eingebaut sowie zuletzt 2021 die komplette Elektrotechnik erneuert.
Lediglich die Verrohrung wurde bisher nicht erneuert, welche nunmehr jedoch deutliche Korrosionsspuren aufweist. Vom Gesundheitsamt wurde der Gemeinde bei der letzten Anlagenbesichtigung daher empfohlen, die gesamte Verrohrung zeitnah auszutauschen und aus Gründen der Trinkwasserhygiene analog zum Hochbehälter Hegenlohe in Edelstahl auszuführen.
Die Kostenberechnung der Maßnahme beläuft sich auf 78.000 € netto, da der Eigenbetrieb Wasser vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Der Gemeinderat hat der Ausschreibung der Arbeiten einstimmig zugestimmt.


Bebauungsplan „Rathaus und Umgebung“ - Entwurfsberatung
In dem historisch gewachsenen Gebiet entlang der Hauptstraße und am Rathausplatz in Thomashardt gibt es noch keine planungsrechtlichen Festsetzungen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, den bestehenden Ortskern aufzuwerten und eine maßvolle Nachverdichtung durch planungsrechtliche Festsetzungen zu sichern. Gleichzeitig ist der Bebauungsplan notwendig, um neuen, zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen und eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu ermöglichen.
Der Bebauungsplan sieht die Aufteilung des Gebiets in ein Wohngebiet vor. So kann eine angemessene Steuerung zukünftiger Bauvorhaben durch die Schließung von Baulücken sowie Ersatz- und Ergänzungsbebauung ermöglicht werden. Gleichzeitig wird eine massive Verdichtung im Ortskern vermieden und die Aufenthaltsqualität gesteigert.
Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden kann. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligungsstufe sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.
Der Gemeinderat hat nach ausführlicher Beratung einstimmig den Beschluss gefasst, dem Bebauungsplanentwurf zuzustimmen und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Bebauungsplan „Thomashardter Straße“ - Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet entlang der Thomashardter Straße in Hegenlohe gibt es noch keine planungsrechtlichen Festsetzungen. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat im Herbst 2021 beauftragt, hierfür einen Bebauungsplan zu entwickeln.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die zukünftige städtebauliche Entwicklung entlang der Ortsdurchfahrt in Hegenlohe zu sichern. Gleichzeitig ist der Bebauungsplan notwendig, um neuen, zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen und eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu ermöglichen. Mit dem kleinräumigen Einbezug der dem Außenbereich zugeordneten „Flächen für Landwirtschaft“ in den Innenbereich im Westen des Geltungsbereiches soll eine Abrundung des Siedlungsrandes erfolgen. Durch die Bebauungsplanaufstellung wird zudem eine Nachverdichtung der innerhalb des Siedlungsbereiches liegenden Flächen und somit die Innenentwicklung vor Außenentwicklung angestrebt. 
Das städtebauliche Konzept sieht die Aufteilung des Gebiets in ein Mischgebiet und Wohngebiet vor. So kann eine angemessene Steuerung zukünftiger Bauvorhaben durch die Schließung von Baulücken sowie Ersatz- und Ergänzungsbebauung ermöglicht werden. 
Ebenso sollen entsprechend dem Bebauungsbestand Bebauungshöhen über die zulässige Trauf- und Firsthöhe definiert werden, welche künftig einen verbindlichen Rahmen setzten sollen. Des Weiteren sollen Festsetzungen wie das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Stellung der baulichen Anlagen wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sein.
Der § 13a BauGB regelt hierbei die Überplanung des Bestandes sowie die nachhaltige Sicherung des Planungsrechts und ihrer Nutzung. Der § 13b BauGB dient der Neuordnung des Planungsrechts über die Bestandsgebäude und zur Verbesserung der Erschließungssituation in Bezug auf die Ver- und Entsorgung sowie einer geordneten Erschließung.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. § 13b BauGB lässt die Aufstellung von Bebauungsplänen, deren Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB weniger als 10.000 Quadratmetern beträgt und durch die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, im beschleunigten Verfahren zu. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligungsstufe sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.
Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss nach ausgiebiger Beratung einstimmig gefasst.


Fraktionsfinanzierung aus kommunalen Haushaltsmitteln
Vorbemerkungen
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022 wurde vom Gemeinderat am 22.02.2022 entsprechend dem gemeinsamen Antrag der LBL-/FUW-Fraktion mehrheitlich der folgende Beschluss gefasst: 
„Den Fraktionen des Gemeinderates werden jährlich Mittel aus dem Haushalt für sächliche und personelle Aufwendungen der Fraktionsarbeit in Höhe von 100,00 € je Fraktionsmitglied gewährt. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen.“ 
Entsprechend der Beschlusslage wurden im Haushaltsplan 2022 zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 1.200,00 € mit aufgenommen. 
Nach den Bestimmungen des § 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat bestehen im Lichtenwalder Gemeinderat aktuell folgende Fraktionen:
- Lichtenwalder Bürgerliste (LBL): 6 Fraktionsmitglieder
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU): 3 Fraktionsmitglieder
- Freie Unabhängige Wähler (FUW): 2 Fraktionsmitglieder


Rechtliche Rahmenbedingungen
Nach § 32a Abs. 3 GemO kann die Gemeinde den Fraktionen Mittel aus ihrem Haushalt für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Fraktionsarbeit gewähren. Eine Verpflichtung der Gemeinde, Fraktionen Mittel zu gewähren oder ein Anspruch der Fraktionen hierauf besteht angesichts des klaren Wortlauts („kann“) nicht. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen. 
Zur Orientierung der Kommunen sowie der Rechtsaufsichts- und Prüfungsbehörden hat das Innenministerium in Abstimmungen mit den Regierungspräsidien, der Gemeindeprüfungsanstalt und den kommunalen Landesverbänden „Grundsätze für die Fraktionsfinanzierung aus kommunalen Haushaltsmitteln“ vom 06.04.1992 herausgegeben, mit denen die Rechtslage in allen wesentlichen Fragen bei der Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln für Fraktionen in kommunalen Vertretungskörperschaften dargestellt wird – diese Grundsätze haben weiterhin in unveränderter Form Gültigkeit. Auf die der Sitzungsvorlage beigefügten Anlage und auf deren Kenntnisnahme wurde von der Verwaltung ausdrücklich hingewiesen.


Insbesondere ist zu beachten:
- Entsprechend der Rechtsnatur der Fraktionen kann sich deren Finanzierung durch kommunale Haushaltsmittel ausschließlich auf den Aufgabenbereich des Gemeinderats beziehen (Gemeindeangelegenheiten) und darf keinesfalls den Parteien und Wählergruppen dienen.
- Für die Finanzierung der Fraktionen gelten die Grundsätze des kommunalen Haushaltsrechts; auch unterliegt die Verwendung der bereitgestellten Haushaltsmittel der örtlichen als auch der überörtlichen Prüfung.
- Bei der Selbstbewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die Fraktionen bedarf es eines Verwendungsnachweises um festzustellen, dass die Mittel bestimmungsgemäß für die zulässigen Zwecke verwendet worden sind.


Satzung
Über die Grundsätze der Fraktionsfinanzierung, die Höhe der Fraktionsgelder, Auszahlung, Mittelverwendung, Buchführung, Abrechnungsverfahren, Rechnungsprüfung usw. sind zuvor entsprechende Regelungen zu treffen. 
Die Verwaltung hat hierfür den in der Anlage beigefügten Satzungsentwurf erarbeitet, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Hierzu ist anzumerken, dass dem Kommunalamt des Landkreises Esslingen bislang keine Kommune bekannt ist, welche eine derartige Regelung anzeigt hat; insoweit betritt man diesbezüglich „Neuland“.
Allerdings ist erst mit Inkrafttreten dieser Satzung die Gewährung von Fraktionsgeldern möglich, d.h. im laufenden Jahr 2022 werden diese – die Zustimmung des Gemeinderats vorausgesetzt – entsprechend anteilig berechnet und zur Auszahlung kommen.
Ab dem Jahr 2023 wird sich dies dann „normalisieren“ und den Fraktionen der jeweils volle Jahresbetrag von 100,00 € je Fraktionsmitglied bereitgestellt.


Sonstiges
Nach Ansicht der Verwaltung ist die Neuschaffung einer solchen Regelung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie dem Nichtvorhandensein bei den anderen kreisangehörigen Gemeinden grundsätzlich auf deren Notwendigkeit zu hinterfragen. 
An dieser Stelle wird auf die Bestätigung des Kommunalamts vom 14.03.2022 über die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2022 hingewiesen; demnach „ist es weiterhin notwendig, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln behutsam zu wirtschaften und sich auf die Pflichtaufgaben zu fokussieren“.
Nicht außer Acht gelassen darf in diesem Zusammenhang auch der zusätzliche personelle Mehraufwand, der mit der Auszahlung der Fraktionsgelder, der jährlichen Prüfung des Verwendungsnachweises, der Erstellung der Abrechnung, Buchung und Überwachung eventueller Rückforderungen, usw. verbunden ist.
Nachdem die Antragsteller unter den genannten Bedingungen erklärt haben, ihren Antrag nicht aufrecht erhalten zu wollen, hat der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt, die entsprechende Satzung zur Fraktionsfinanzierung zu beschließen.


Annahme von Spenden
Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
12,00 €, Katharina Ermert, Lichtenwald. Sachspende (Buchspende) für die Bücherei Lichtenwald.
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.
Der Bürgermeister bedankte sich bei dem Spender für die Unterstützung der Gemeinde.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26.07.2022

Bausachen

Umbau und Sanierung bestehendes Wohnhaus, Thomashardter Str. 63
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Umbau und die Sanierung eines Wohnhauses sowie den Anbau einer Gaube und eines Balkons.
Das Grundstück liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich und ist damit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben gut in die Umgebung ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Um- und Anbau eines Wohnhauses, Thomashardter Str. 15
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Um- und Anbau an einem bestehenden Wohnhaus sowie den Bau einer Garage.
Das Grundstück liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich und ist damit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Umgebung ein und ist über die Waldstraße öffentlich erschlossen, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt und das Einvernehmen verweigert.

 

Abbruch Bestandsgebäude und Neubau Mehrfamilienhaus, Thomashardter Str. 43
Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Abbruch des Bestandsgebäudes und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Staffelgeschoss und Flachdach.
In der Sitzung am 22.02.2022 wurde die Bausache bereits verhandelt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, dem Bauvorhaben zuzustimmen, wurde seinerzeit vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. 
Mit Schreiben vom 10.06.2022 wurde die Gemeinde Lichtenwald vom Landratsamt erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Es wurde seitens des Baurechtsamtes folgendes festgestellt: 
„Auf der Grundlage der neu vorgelegten Straßenabwicklung vom 15.03.2022 fügt sich das Vorhaben im Hinblick auf die vorhandene Bebauung entlang der Thomashardter Straße aus unserer Sicht in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. […]
Das geplante Mehrfamilienwohnhaus tritt straßenseitig als 4geschossiger Flachdachbau mit zurückversetzen Dachgeschoss in Erscheinung. Die geplante Firsthöhe liegt unter den Firsthöhen der Bestandsgebäude Nr. 45 und Nr. 37 entlang der Thomashardter Straße. Die Traufhöhe liegt zwar über den vorhandenen Traufhöhen der direkt benachbarten Bestandsgebäude. Da aber das Dachgeschoß um jeweils ca. 1,50m von der östlichen und südlichen Fassade zurückversetzt ist, wirkt der Aufbau des Dachgeschosses nicht ganz so wuchtig wie beispielsweise das Walmdach von Gebäude Nr. 37 (ehemaliges Rathaus). Auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite gibt es mit Haus Nr. 32 ebenfalls ein 3 geschossiges Wohngebäude mit ausgebauten Dachgeschoss“. 
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, unter den angeführten Aspekten das Einvernehmen zur Bausache zu erteilen.
Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt und das Einvernehmen verweigert.


Erneuerung der Verrohrung im Wasserturm Thomashardt - Vergabe

Der Wasserturm Thomashardt wurde 1955 in Betrieb genommen. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Instandhaltungsmaßnahmen am Wasserturm vorgenommen. So wurde der Turm außen renoviert, neue Fenster und Türen verbaut, eine Druckerhöhungsanlage eingebaut sowie zuletzt 2021 die komplette Elektrotechnik erneuert.
Lediglich die Verrohrung wurde bisher nicht erneuert, welche nunmehr jedoch deutliche Korrosionsspuren aufweist. Vom Gesundheitsamt wurde der Gemeinde bei der letzten Anlagenbesichtigung daher empfohlen, die gesamte Verrohrung zeitnah auszutauschen und aus Gründen der Trinkwasserhygiene analog zum Hochbehälter Hegenlohe in Edelstahl auszuführen. Die Kostenberechnung der Maßnahme beläuft sich auf 58.000 € netto, da der Eigenbetrieb Wasser vorsteuerabzugsberechtigt ist. Der Ausschreibung der Maßnahme hat der Gemeinderat in der Juni-Sitzung zugestimmt.
Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden 5 qualifizierte Firmen beteiligt, wovon jedoch bei der Submission nur eine ein Angebot abgegeben hat. Der Bieter Firma Norbert Schütz aus Boos lag bei einem Angebotspreis von 58.237,00 €, was fast exakt der Kostenberechnung entspricht.
Der Gemeinderat hat der Vergabe der Arbeiten an die Fa. Schütz einstimmig zugestimmt.


Bau einer Skateanlage - Auftragsvergabe

Zwischenzeitlich sind die vorbereitenden Arbeiten für eine Skateanlage südlich der Grundschule abgeschlossen, welche größtenteils in ehrenamtlicher Arbeit geleistet wurden. Ebenso wurden die Asphaltarbeiten vom Gemeinderat an die Fa. Gansloser vergeben, welche die Fläche voraussichtlich im August/September asphaltieren wird.
Entsprechend der dem Gremium am 31.05.2022 vorgestellten Konzeption für die Skateanlage inklusive Halfpipe liegen zwei Angebote vor, einmal für Skategeräte aus Stahl, im anderen Fall aus Beton. Der Gemeinderat hat sich nicht zuletzt auch aus Kostengründen einmütig für die Variante „Stahl“ ausgesprochen.
Für die Variante „Stahl“ beläuft sich das Angebot der Fa. Schuster Skateanlagen auf 65.188,20 € brutto. Der Auftragsvergabe an die Fa. Schuster hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.


Beseitigung von Kanalschäden im Bereich Probststraße - Auftragsvergabe

Im Zusammenhang mit einer punktuellen Kanalbefahrung in anderer Sache wurde festgestellt, dass der zwischen den Gebäuden Probststraße 22 und 24 in westlicher Richtung verlaufende Hauptkanal Schäden aufweist, die eine unverzüglich Behebung erforderlich machen.
So führt der dort festgestellte Fremdwassereintritt / Abwasseraustritt nicht nur zur Verunreinigung von Erdreich und Grundwasser, sondern es besteht auch die Gefahr der Unterspülung des Kanals, was erhebliche Folgeschäden nach sich ziehen würde.
Unter Einbeziehung des Ingenieurbüros SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG, welches bislang auch die Kanalsanierungsarbeiten im Lichtenwalder Gemeindegebiet begleitet hat, wurde der notwendige Sanierungsumfang festgelegt.
Der Gemeinde liegt ein Angebot der Firma Rossaro Kanaltechnik GmbH u. Co. KG aus 73431 Aalen vom 13.07.2022 in Höhe von 35.289,02 € vor. Aufgrund der Eilbedürftigkeit ist eine vorhergehende beschränkte Ausschreibung der Arbeiten trotz des finanziellen Umfangs nicht erforderlich.
Der Gemeinderat hat der Vergabe der Arbeiten einstimmig zugestimmt.
 
Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
1.785,00 €, Fa. Fischer, Weilheim. Geldspende für den Bau der Skateanlage (teilweiser Verzicht auf Rechnungsbetrag).
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.
Der Bürgermeister bedankte sich bei dem Spender für die großzügige Unterstützung der Gemeinde.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27.09.2022

Beitritt zum Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen (GKW)
Die beiden Kläranlagen der Gemeinde Lichtenwald werden seit dem 01.04.1998 im Rahmen eines Betriebsführungsvertrags mit dem GKW betrieben. Die Vergütung des GKW erfolgt im Rahmen einer jährlichen Pauschale.
Hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht für die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, zu der nicht nur die Kommunen, sondern auch Zweckverbande zählen, läuft zum 31.12.2022 die eingeräumte Übergangsfrist zur Anwendung der bisherigen Rechtslage aus. Eine Betriebsführung würde somit ab dem 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig.
Das GKW hat den Betriebsführungsvertrag mit der Gemeinde Lichtenwald daher zum 31.12.2022 gekündigt und der Gemeinde Lichtenwald angeboten, zum 01.01.2023 Zweckverbandsmitglied zu werden. Die Verbandsumlage bei einer Mitgliedschaft wäre weiterhin umsatzsteuerfrei.
Von der Verwaltung wurden die Aufwendungen 2023 mit Umsatzsteuer im Rahmen einer Betriebsführerschaft hochgerechnet und mit der voraussichtlichen Verbandsumlage 2023 verglichen; hier ergeben sich Kostenvorteile in Höhe von rund 50.000 € pro Jahr zugunsten der Gemeinde, die sich ebenso positiv auf die Abwassergebühren auswirken.
Vorteilhaft ist zudem, dass die gesamte Thematik Abwasserreinigung mit allen rechtlichen Konsequenzen sich zukünftig in den Händen des GKW befinden wird und auch das Eigentum an den Abwasserreinigungsanlagen (Kläranlagen, Regenüberlaufbecken etc.) an das GKW übergehen wird.
Von Seiten des Gemeinderates wurde dies positiv aufgenommen und einstimmig beschlossen, dem GKW zum 01.01.2023 beizutreten.


Bausachen

Erweiterung Balkon an bestehendem Gebäude, Gaiernweg 25
Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen vor. Der Bauherr beabsichtigt den Anbau eines Balkons am bestehenden Gebäude.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gaiernweg“; der geplante Balkon ragt auf einer Länge von ca. 4,6 m um ca. 1,5 m aus dem Baufenster heraus. Da es im Planbereich bereits mehrere genehmigte vergleichbare Baumaßnahmen außerhalb des Baufensters gibt, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Nutzungsänderung Einliegerwohnung in Ferienwohnung, Im Gänswasen 106
Es liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung vor. Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 30.11.2021 behandelt und damals das Einvernehmen verweigert.
Die Gemeinde wurde vom Baurechtsamt des Landratsamtes aufgefordert, erneut über das Einvernehmen zu befinden, da das Einvernehmen aus dortiger Sicht rechtswidrig versagt wurde. Die Verwaltung empfahl daher erneut, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt und das Einvernehmen verweigert.

 

Abbruch Bestandsgebäude und Neubau Mehrfamilienhaus, Thomashardter Str. 1
Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Abbruch des Bestandsgebäudes und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Satteldach und Tiefgarage.
Das Bauvorhaben liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich und ist nach §34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben sehr gut in die Umgebung ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt und das Einvernehmen verweigert.

 

Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Thomashardter Str. FlSt. 56
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Wohnhauses mit Garage.
Das Bauvorhaben liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich und ist nach §34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben sehr gut in die Umgebung ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

 

Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Thomashardter Str. FlSt. 56/1
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Wohnhauses mit Garage.
Das Bauvorhaben liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich und ist nach §34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben sehr gut in die Umgebung ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

 

Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Thomashardter Str. FlSt. 56/2
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Wohnhauses mit Garage sowie einem Tunnel zwischen Wohnhaus und Garage.
Das Bauvorhaben liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich und ist nach §34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben sehr gut in die Umgebung ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

 

Errichtung einer PV-Anlage sowie Balkonerweiterung, Pfandäcker 13
Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen vor. Der Bauherr beabsichtigt den Anbau einer PV-Anlage sowie einer Balkonerweiterung am bestehenden Gebäude.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Pfandäcker“, welcher Abstände von PV-Anlagen zum First, Ortgang und zur Traufe vorschreibt, welche im vorliegenden Fall unterschritten werden.
Da es hierfür bereits mehrere Präzedenzfälle im Plangebiet gibt, empfahl die Verwaltung, zur PV-Anlage das Einvernehmen zu erteilen.
Die geplante Balkonerweiterung mit Überdachung ragt rund 2 m aus dem Baufenster heraus. Vergleichbare Überschreitungen des Baufensters wurden seither bis maximal 0,6 m befürwortet, weshalb von der Verwaltung empfohlen wurde, hierzu das Einvernehmen nicht zu erteilen.
Diesen Beschlussvorschlägen hat der Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt.


Errichtung einer Schnellladesäule im Gewerbegebiet „Am freien Feld“
Die Energiewende und das Ziel der Klimaneutralität benötigen mehr Erneuerbare Energien. Wesentliche Bausteine sind hier neben Windenergie und Photovoltaik die E-Mobilität. Von Seiten des Bundes, des Landes und des Landkreises werden die Kommunen bei der Ausgestaltung der E-Mobilität unterstützt und gefördert. Ziel ist es, in Deutschland möglichst rasch ein flächendeckendes Angebot an öffentlich zugänglichen Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Die meisten Kommunen im Landkreis haben bereits eine oder mehrere öffentliche Lademöglichkeiten geschaffen.
Aus Sicht der Verwaltung muss eine solche Lademöglichkeit an einem verkehrsgünstigen Ort liegen und die Nutzer auch die Möglichkeit haben, während des Ladevorganges zu pausieren. Eine hohe Kundenfrequenz im Bereich sorgt dafür, dass eine Ladesäule intensiver genutzt wird. Ebenso muss eine leistungsstarke Stromversorgung in unmittelbarer Nähe vorhanden sein, um die Baukosten zu minimieren.
Der geeignetste Standort aus Verwaltungssicht war und ist daher das Gewerbegebiet Thomashardt, da es sich unmittelbar und gut zufahrbar an der L1151 befindet, eine neue und leistungsstarke Trafostation dort vorhanden ist und der Netto-Markt mit Bäckerei sich an ebendieser Stelle befindet. Ausreichend Parkplätze auf öffentlicher Verkehrsfläche sind ebenso vorhanden.
Der Landkreis Esslingen hat im Frühjahr als Planungshilfe für Lademöglichkeiten eine Analyse durchgeführt, wo das Laden in den Gemeinden am ehesten wahrscheinlich ist. Für Lichtenwald kam nur eine Stelle heraus, wo im Planungsraum eine Einschätzung mit „sehr hoch“ bzw. mit einer nennenswerten Anzahl an Ladevorgängen zu erwarten ist. Es ist das Gewerbegebiet Thomashardt. Hier deckt sich die Einschätzung mit der der Verwaltung.
Sicherlich ist eine Ladesäule mit 11 oder 22 kW wenig sinnvoll, da hier Ladevorgänge viele Stunden dauern und somit der Nutzen für eine öffentliche Station gering bis gar nicht gegeben ist (diese Ladeleistung ist geeignet für Über-Nacht-Laden an einer privaten Wallbox). Sinn macht nur eine Schnellladesäule mit deutlich höherer Ladeleistung. Dies wird auch von kommunalen Partner EnBW so gesehen. 
Zusammen mit der EnBW wurde ein geeigneter Standort vor der bestehenden Trafostation „Am freien Feld“ gefunden, um die Leitungswege und die Baukosten so gering wie möglich zu halten. Dort kann eine Schnellladesäule mit Hochborden umfasst am Fahrbahnrand stehen und ermöglicht dann das Laden von zwei Fahrzeugen jeweils vor und hinter der Säule längs am Fahrbahnrand auf zwei entsprechend hierfür reservierten Parkplätzen.
Hierfür würden einmalig rund 90.000 € an Investitionskosten anfallen, wovon jedoch die Hälfte als Zuschuss vom Land Baden-Württemberg übernommen wird.
Für den laufenden Betrieb, die Wartung und Zahlungsabwicklung über die EnBW würden jährlich rund 1.600 € anfallen.
Jedoch würden durch den laufenden Betrieb auch erhebliche Einnahmen generiert werden, die sich je kWh verkauften Strom für die Gemeinde auf 66,88 bis 72,83 Cent/KWh belaufen – abhängig von der Höhe der THG-Quote (Vermarktung von CO2-Zertifikaten). Die Gemeinde hat demgegenüber feste Stromverträge bis 2024, wo sich der Strombezug derzeit auf lediglich 20,73 Cent/kWh beläuft – mithin also ein deutlicher Überschuss entsteht.
Der Gemeinderat hat nach längerer Diskussion mehrheitlich beschlossen, keine Schnellladesäule zu errichten.


Wasserversorgung – Gebühren für die Jahre 2023 bis 2024
Gemeindekämmerer Mayer legte dem Gemeinderat die Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung in den Jahren 2023 bis 2024 vor.
Trotz deutlich gestiegener Bezugskosten für das Wasser kann bei unverändert hohen Grundgebühren der Wasserpreis für die beiden kommenden Jahre stabil bei 2,53 € netto gehalten werden. 
Als investive Maßnahmen, die bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt sind, stehen in den beiden kommenden Jahren eine Betonsanierung in der Wasserkammer des Wasserturms für geschätzt 30.000 € an, dazu die Beschaffung von weiteren Geräuschloggern für dann alle Wasserschächte im Ort für rund 50.000 €. Letztere haben sich nach der Anschaffung einer ersten Tranche in diesem Jahr bereits sehr bewährt und haben zur schnellen Lokalisation von Wasserrohrbrüchen entscheidend beigetragen.
Der Gemeinderat hat der Gebührenkalkulation nebst neuer Wasserversorgungssatzung einstimmig zugestimmt.


Feststellung Jahresabschluss 2021 für den Gemeindehaushalt
Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag aus Reihen des Gemeinderates mehrheitlich vertagt.


Wahl des Jugendrats
Dieses Jahr gingen auf die Ausschreibung für den Jugendrat keine Bewerbungen ein. Daher konnte kein neuer Jugendrat gewählt werden.


Gemeindeentwicklungskonzept
Von der Verwaltung wurde in der seinerzeitigen Sitzung des Zukunftsausschusses vom 26.06.2018 vorgeschlagen, eine „Zukunftswerkstatt“ für die Gemeindeentwicklung mit externer Moderation durchzuführen, was damals rund 7.000 € gekostet hätte. Dies wurde damals vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.
Im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2022 hat der Gemeinderat auf Antrag zweier Fraktionen beschlossen, den Zukunftsausschuss zu beauftragen, ein Gemeindeentwicklungskonzept zu erarbeiten und ggf. ein fachkompetentes Planungsbüro hinzuzuziehen.
In der Sitzung des Zukunftsausschusses vom 07.06.2022 hat sich der Ausschuss einmütig dagegen entschieden, ein solches Konzept selbst zu erarbeiten und hat die Verwaltung deshalb beauftragt, für ein entsprechendes Gemeindeentwicklungskonzept beim Stuttgarter Planungsbüro Reschl ein Angebot einzuholen. 
Das Büro Reschl hat ein detailliert aufgegliedertes Angebot mit Konzeptdarstellung erarbeitet und Ende August an die Verwaltung übermittelt. Das Gesamthonorar für das Konzept beläuft sich inklusive Nebenkosten und Mehrwertsteuer auf rund 63.000 €. Zur Umsetzung des gesamten Gemeindeentwicklungskonzeptes wird eine Bearbeitungsdauer von mindestens 1 ½ Jahren benötigt. Um den Ergebnishaushalt nicht in einem Jahr zu stark zu belasten, schlug die Verwaltung vor, das Konzept so zu beauftragen und umzusetzen, dass in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 jeweils rund 1/3 der veranschlagten Gesamtsumme (jeweils rund 21.000 €) anfallen.
Diesem Vorschlag hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.


Schulsozialarbeit
Mit Schreiben vom 12.07.2022 wurde von Seiten der Schulleitung die erstmalige Einrichtung der Schulsozialarbeit an der Grundschule in Lichtenwald beantragt, worauf am 22.07.2022 ein gemeinsames Gespräch von Rathausverwaltung, Schulleitung und dem Staatlichen Schulamt stattgefunden hat. 
So besteht grundsätzlich Interesse an einer dauerhaften Einrichtung der Schulsozialarbeit, wobei aber eingeräumt wurde, zunächst nach einem Jahr die Ergebnisse zu reflektieren und evaluieren. Der erforderliche Stellenumfang für kleinere Schulen wie Lichtenwald umfasst rund 50%, so die Aussage des Vertreters vom Staatlichen Schulamt. Die Rathausverwaltung steht der – zunächst auf 1 Jahr befristeten – Einrichtung der Schulsozialarbeit grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.
Gemäß dem Tarifvertrag für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst werden Schulsozialarbeiter in Entgeltgruppe S 11b TVöD-SuE eingruppiert. Bei einem Beschäftigungsumfang von 50% beläuft sich der Arbeitgeberaufwand auf rund 32.000 €.    
Die Schaffung einer neuen Stelle wird sowohl vom Land, als auch vom Landkreis derzeit mit einer jährlichen Förderpauschale von jeweils 16.700 € pro Vollzeitstelle bezuschusst, d.h. bei einer 50%-Stelle beläuft sich der Gesamtzuschuss auf 16.700 €, so dass sich die Gesamtbelastung „unterm Strich“ auf rund 15.000 € belaufen dürfte.
Bei Aufstockung einer bestehenden und bisher schon geförderten Stelle der Schulsozialarbeit bei einer anderen Schule im Landkreis, könnte die Gemeinde in das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ fallen, was mit einem deutlich höheren Zuschuss verbunden wäre (bis zu 73.600 € je Vollzeitstelle). 
Ein entsprechender Förderantrag wurde für beide Varianten bereits noch Ende Juli gestellt.
Der Gemeinderat hat daraufhin einstimmig folgenden Beschluss gefasst: 
Es wird, vorbehaltlich der positiven Entscheidung der Fördermittel, eine Stelle für die Schulsozialarbeit vorrangig in der „Aufstockungsvariante“ und sekundär in der Variante einer neuen Stelle an der Grundschule Lichtenwald mit 50% Stellenumfang geschaffen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.10.2022

Blutspenderehrung
Traditionell werden einmal im Jahr im Rahmen einer Gemeinderatssitzung in Lichtenwald Blutspender geehrt. Im Rahmen der Sitzung wurden von Bürgermeister Rentschler und Herr Kuhn vom DRK Baltmannsweiler Ehrennadeln, Ehrenurkunden und Präsente überreicht.
Folgende Blutspender wurden geehrt:
-Herr Markus Steinemann für 10maliges Blutspenden
-Herr Emil Werbel für 25maliges Blutspenden
In Abwesenheit geehrt wurden drei weitere Blutspender.


Bausachen

Umbau und Erweiterung bestehendes Wohnhaus, Brunnenwiesenweg 27
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung des bestehenden Gebäudes.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchweg Änderung“; der geplante Anbau und die Garage ragen zwischen 1,5 und 3m aus dem Baufenster heraus. Da es im Planbereich bereits mehrere genehmigte vergleichbare Baumaßnahmen außerhalb des Baufensters gibt, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Errichtung eines Geräteschuppens außerhalb des Baufensters, Im Gänswasen 110
Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Geräteschuppens außerhalb des Baufensters.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gänswasen II“.
Da vom Gemeinderat in der Sitzung vom 22.02.2022 in dem Planbereich erstmals zu einem Schuppen außerhalb des Baufensters das Einvernehmen erteilt wurde, liegt ein Präzedenzfall vor. Daher empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Errichtung je eines Geräteschuppens außerhalb des Baufensters, Breitestr. 44 und 44/1
Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen vor. Die Bauherren beabsichtigen die Errichtung je eines Geräteschuppens außerhalb des Baufensters an ihren Doppelhaushälften.
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gartenstraße 2. Änderung“.
Da es im Planbereich bereits genehmigte vergleichbare Baumaßnahmen außerhalb des Baufensters gibt, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Neubau eines Wohnhauses mit Zwei Wohneinheiten und Garage, Schorndorfer Str. FlSt. 1181
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Pfandäcker“ und entspricht den dortigen Festsetzungen, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.


Notstromversorgung – Beschaffung eines Generators
Bereits im Jahr 2021 wurde von Seiten der Gemeindeverwaltung begonnen, die kritischen Infrastrukturen für den Fall eines länger andauernden Stromausfalles im gesamten Gemeindegebiet zu identifizieren.
Hier ist insbesondere die Einsatzbereitschaft eines Krisenstabes, der Feuerwehr und des Bauhofs sicherzustellen, ebenso eine funktionsfähige Kommunikationsmöglichkeit für diese.
Dazu ist für den Ort insbesondere die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung aufrecht zu erhalten und ggf. eine Notunterkunft bereitzustellen.
Mit der Landeswasserversorgung und dem Gruppenklärwerk Wendlingen (Betriebsführer für Wasser bzw. Abwasser in Lichtenwald) wurden hierzu bereits die notwendigen Maßnahmen erörtert.
Die Abwasserentsorgung ist in Lichtenwald aufgrund der topographischen Gegebenheiten auch bei einem Stromausfall möglich; Das Abwasser wird dann noch rudimentär physikalisch durch Absetzen von Feststoffen in den Regenüberlaufbecken an beiden Kläranlagen sowie in der Staufenstraße geklärt und sodann der Vorflut zugeleitet.
Die Wasserversorgung im Bereich der Niederzone Hegenlohe bleibt aufgrund des Höhenunterschiedes zum Hochbehälter aktiv.
Die Hochzone Hegenlohe fällt bei einem Stromausfall sofort aus, da hier eine Druckerhöhungsanlage notwendig ist. Jedoch lässt sich die Hochzone Hegenlohe durch Öffnen der Zonentrennung auf Höhe der Grundschule in wenigen Minuten durch den Bauhof oder den Wassermeister der LW mit dem Wassernetz Thomashardt verbinden und mitversorgen.
Der Inhalt des Wasserturms Thomashardt reicht bei einer Mitversorgung der Hochzone Hegenlohe bei regulärer Wasserabnahme für ca. 1,7 Tage aus. Danach muss er mit der Förderpumpe wieder befüllt werden, die eine Notstromversorgung benötigt. Hierfür reichen die vorhandenen Stromaggregate der Feuerwehr aus.
Die erforderliche Notstromeinspeisung für die Förderpumpe wurde bereits Ende 2021 beim Elektriker der Gemeinde beauftragt. Aufgrund erheblicher Lieferschwierigkeiten von elektrischen Bauteilen (Lieferung erst im September diesen Jahres) erfolgt der Einbau voraussichtlich im Laufe des Oktobers/Novembers.
Im Falle eines längeren Stromausfalles fallen zudem alle Kommunikationsnetze (Festnetz, Mobilfunk und somit auch das Internet) innerhalb kurzer Zeit aus. Somit sind auch die Fachverfahren der EDV im Rathaus auch bei einer unterstellten Notstromversorgung dort nicht nutzbar und es besteht keine Kommunikationsmöglichkeit mit übergeordneten Katastrophenschutzbehörden. Daher ist es zweckmäßig, den Krisenstab der Gemeinde in den Räumen der Feuerwehr einzurichten, um die dortigen Kommunikationsmittel (digitaler BOS-Funk) nutzen zu können.
Das digitale Funkalarmierungssystem (DAU) im Feuerwehrmagazin ist bereits mit einer Notstromeinspeisung ausgestattet und kann mit einem vorhandenen kleinen Stromaggregat weiter betrieben werden, die digitale BOS-Funkanlage besitzt einen Batteriespeicher.
Die Kombination Feuerwehrmagazin/Krisenstab/Bauhof in einem Gebäude, welches aufgrund seiner Ausstattung zeitgleich als Notunterkunft (Bürgersaal mit Küche, WC-Anlagen, Duschen im Keller) genutzt werden kann, ist aufgrund der Konzentration des Feuerwehrpersonals an einem Ort ideal.
Für dieses Gebäude wurde ebenso bereits Ende letzten Jahres eine Notstromeinspeisung beauftragt. Die Umsetzung erfolgt analog zum Wasserturm aus den dort genannten Gründen.
Um ein mögliches größeres Ausweichgebäude zur Notunterbringung zu haben, wurde an der Mehrzweckhalle ebenso Ende letzten Jahres eine Notstromeinspeisung beauftragt. Die Umsetzung erfolgt analog zum Wasserturm aus den dort genannten Gründen.
Im Zuge der Haushaltsplanberatungen wurde von zwei Fraktionen beantragt, eine Blackout-Vorsorgekonzeption von einem Büro erstellen zu lassen. Diese liegt nun vor. Hierfür sind Kosten von rund 5.000 € angefallen.
Das Konzept fasst die Überlegungen und geplanten/bereits umgesetzten und beauftragten Maßnahmen der Gemeinde als Bericht anschaulich zusammen und gibt technische Hintergrunderläuterungen.
Zudem stellt es die Kosten für Netzersatzanlagen dar.
Aufgrund der vorliegenden Leistungsdaten der Gebäude reicht aus Sicht von Feuerwehrführung, Gemeindeverwaltung und dem Elektriker der Gemeinde für alle Einsatzzwecke an Bürgerzentrum und Halle ein Notstromaggregat mit 60 kVA mehr als aus.
Ein Anhänger-Aggregat in entsprechender Größe ist mit Kosten von rund 70.000 € verbunden, hinzu kommen laufende Wartungskosten sowie Abschreibungen. Aufgrund der Größe eines solchen Aggregates stellt sich hierfür die Unterbringungsfrage, da sowohl im Bauhof als auch in der Feuerwehr in Fahrzeughalle und unter Schleppdach keine ausreichenden Stellflächen vorhanden sind.
Nach Abklärung mit einem Aggregatehersteller aus der Region eignet sich jedoch ein kompaktes Zapfwellenaggregat mit 60 kVA für den Einsatz am Fendt-Schlepper der Gemeinde, welcher hierfür - entgegen der bisherigen Annahme - eine ausreichende Motorleistung besitzt.
Ein solch kompaktes Aggregat lässt sich im Bereich des Bauhofes noch problemlos unterbringen und kann einfach und schnell mit der Dreipunktaufnahme des Schleppers aufgenommen und am Einsatzort genau positioniert werden – deutlich einfacher als das Rangieren eines großen und schweren Anhängers. Zudem ist es wesentlich günstiger (rund 12.000 € Anschaffungskosten) und bedarf weniger aufwendiger und teurer Wartung, da es keinen eigenen Dieselantrieb besitzt.
Daher wurde empfohlen, ein solches Aggregat baldmöglichst zu beschaffen. Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.


Neubeschaffung Feuerwehrfahrzeuge - Ausschreibung
In der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2022 wurde der Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Lichtenwald beschlossen. Dieser Bedarfsplan wurde von der Feuerwehrführung erstellt und vom Kreisbrandmeister geprüft und befürwortet.
Als wichtigste Punkte sind darin die Neubeschaffungen von zwei Feuerwehrfahrzeugen vorgesehen, und zwar ein neues Löschgruppenfahrzeug (LF 10) als Ersatz für das LF 8/6 aus dem Jahre 2000 sowie ein Mannschaftstransportwagen (MTW) als Ersatz für den bisherigen MTW aus dem Jahr 2002.
Der Fahrzeugausschuss der Feuerwehr hat in Zusammenarbeit mit einem fachlichen Berater in den letzten Monaten die Nachfolgefahrzeuge konkretisiert:
Hier wird für das LF 10 – wie vor einigen Jahren beim HLF 20 – von der Feuerwehr ein Serienfahrzeug der Fa. Magirus favorisiert, die sogenannte EC-Line.
Bei diesen Fahrzeugen können nur wenigen Optionen gewählt werden, sie sind im Wesentlichen immer gleich aufgebaut und ausgestattet und aufgrund der geringen Individualisierungsmöglichkeit deutlich günstiger in der Anschaffung.
Der Fahrzeugausschuss der Feuerwehr wünscht sich nach ausführlichem Studium der Fahrgestelle ein MAN-Fahrgestell, nahezu identisch zu dem des HLF 20.
Ein solches Fahrzeug kostet inklusive Beladung, Einbau Funktechnik, einer neuen Tragkraftspritze mit pneumatischem Auszug und allen Nebenkosten rund 325.000 €.
Ein solches Fahrzeug wird vom Land Baden-Württemberg mit 96.000 € bezuschusst. Ein entsprechender Zuschuss wurde von der Verwaltung beantragt und vom Land mittlerweile positiv beschieden. Als Nebenbedingung für die Gewährung ist eine rechtskräftige Vergabe nach europaweiter Ausschreibung bis zum 10. Juli 2023 festgelegt.

Das bisherige MTW der Feuerwehr Lichtenwald wurde von der Feuerwehr selbst zu einem Einsatzleitfahrzeug/Mehrzweckfahrzeug umgebaut und beinhaltet neben einem Regal im Laderaum mit diversen Materialien und Gerätschaften einen Tisch mit EDV und Funksprechstelle sowie eine Markise vor der Schiebetüre, um - neben dem eigentlichen Einsatzzweck als Mannschaftstransporter - bei größeren Schadenslagen von dort aus den Einsatz koordinieren zu können.
Das Nachfolgefahrzeug soll diese Fähigkeiten auch besitzen. Schnell hat sich bei der Konkretisierung des Fahrzeuges aber herausgestellt, dass ein neues MTW mit Allradantrieb und Automatik und einer Zusatzausstattung wie das bisherige Fahrzeug die 3,5t-Grenze bei der zulässigen Gesamtmasse übersteigt und somit gemäß den Förderrichtlinien des Landes nicht mehr förderfähig ist. Jedoch ist der Entfall der Förderung noch verschmerzbar, da solche Fahrzeuge nur mit 13.000 € gefördert werden.
Die Feuerwehr wünscht sich hier als neues Fahrzeug ein Mehrzweckfahrzeug (MZF) ähnlich der bayrischen Norm, welches alle Anforderungen der Feuerwehr Lichtenwald erfüllt (Mannschaftstransport, Kleingeräte/Ausstattung in Regalsystem im Laderaum, Funk/EDV-Tisch, Markise usw.). Als Fahrgestell wird ein MAN-Kastenwagen Hochdach mit Allrad und Automatik favorisiert.
Die Kosten für ein solches Fahrzeug belaufen sich nach Infoangeboten von diversen Herstellern auf rund 120.000 €. Hier kann die Vergabe nach beschränkter Ausschreibung erfolgen.
Der Gemeinderat hat der Beschaffung der beiden Fahrzeuge einstimmig zugestimmt.


Forstwirtschaftsplan 2023
Für das Jahr 2023 hat das Kreisforstamt für den Gemeindewald Lichtenwald wie in jedem Jahr einen Forstwirtschaftsplan erstellt. Neben dem üblichen Unterhalt ist in diesem Jahr vor allem Einschlag im Bereich unterhalb des Naturfreundehauses vorgesehen.
Nach der vorliegenden Kalkulation ergibt sich nach Abzug aller Aufwendungen ein Jahresgewinn von rund 1.600 € aus dem Gemeindewald.
Nach dem Vortrag von Revierförster Fritz hat der Gemeinderat dem Forstwirtschaftsplan einstimmig zugestimmt.


Einführung Schulsozialarbeit
Mit Schreiben vom 12.07.2022 wurde von Seiten der Schulleitung die erstmalige Einrichtung der Schulsozialarbeit an der Grundschule in Lichtenwald beantragt, worauf am 22.07.2022 ein gemeinsames Gespräch von Rathausverwaltung, Schulleitung und dem Staatlichen Schulamt stattgefunden hat.
So besteht grundsätzlich Bedarf an einer dauerhaften Einrichtung der Schulsozialarbeit, wobei aber eingeräumt wurde, zunächst nach einem Jahr die Ergebnisse zu reflektieren und evaluieren. Der erforderliche Stellenumfang für kleinere Schulen wie Lichtenwald umfasst rund 50%, so die Aussage des Vertreters vom Staatlichen Schulamt.
Die Rathausverwaltung steht der – zunächst auf 1 Jahr befristeten – Einrichtung der Schulsozialarbeit grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.
Zwischenzeitlich konnte vom Kreisjugendring (KJR) eine Schulsozialarbeiterin gefunden werden, die eine Aufstockung um 50 % wünscht (Stellenanteil wird durch Weggang von einer anderen Schule frei).
Sie könnte bereits zum 01.11.2022 beginnen, was für die Grundschule Lichtenwald äußerst vorteilhaft wäre.
Der KJR hat zusammen mit der Schulsozialarbeiterin bereits Gespräche mit der Schulleitung der hiesigen Grundschule geführt. Alle Beteiligten können sich eine Zusammenarbeit gut vorstellen.
Durch dieses Modell der Beauftragung des KJR mit der Schulsozialarbeit wird keine Stelle bei der Gemeinde geschaffen, sondern der KJR für die Bereitstellung der Dienstleistung vergütet.
Durch das Förderprogramm „Aufholen nach Corona“, um das sich die Gemeinde form- und fristgerecht beworben hat, werden Fördermittel in ca. derselben Höhe erwartet, wie der KJR für die Dienstleistung berechnen würde, so dass der Ergebnishaushalt „unter dem Strich“ nicht belastet wird.
Laut telefonischer Nachfrage der Kämmerei beim KVJS, welcher die Fördermittelanträge bearbeitet, ist von einer Genehmigung des Fördermittelantrages auszugehen, jedoch wird dies nicht vor Ende 05/2023 (!!) rückwirkend erfolgen, wobei in der Vergangenheit auch alle Anträge bewilligt worden sind.
Der Geschäftsführer vom KJR, Herr Rieck, stellte im Gremium das Konzept vor.
Im Anschluss hat der Gemeinderat einstimmig den KJR mit der Durchführung der Schulsozialarbeit mit 50 % Stellenumfang in der Grundschule Lichtenwald ab dem 01.11.2022 beauftragt. Die Stelle wird vorerst auf ein Jahr befristet.


Feststellung Jahresabschluss 2021 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung
Von Gemeindekämmerer Mayer wurde der ausführliche Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss dem Gremium vorgelegt und erläutert.
Der Eigenbetrieb Wasserversorgung hat im Jahr 2021 einen geringen Jahresfehlbetrag von rund 3.500 € erwirtschaftet, was an erhöhten Aufwendungen bei der Rohrbruchbeseitigung liegt. Zudem konnte der Wasserverlust im Jahr 2021 erneut deutlich reduziert werden und lag bei 8,3 % netto.
Der Gemeinderat nahm den Jahresabschluss zustimmend zur Kenntnis und hat den Feststellungsbeschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 einstimmig gefasst.


Feststellung Jahresabschluss 2021 für den Gemeindehaushalt
Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag aus Reihen des Gemeinderates erneut mehrheitlich vertagt.


Annahme von Spenden
Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
150,00 €, Martin Mayer, Baltmannsweiler. Geldspende für den Waldkindergarten.
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.
Der Bürgermeister bedankte sich bei dem Spender für die Unterstützung der Gemeinde.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 29.11.2022

Nachrücken in den Gemeinderat

Aufgrund des Todes von Gemeinderat Werner Kiepfer rückt die als nächste festgestellte Ersatzperson in den Gemeinderat nach. Für den Wahlvorschlag der CDU ist das Herr Peter Wöhr.
Vor dem Nachrücken ist durch den Gemeinderat festzustellen, ob Hinderungsgründe im Sinne des § 29 GemO vorliegen, anschließend erfolgt die Vereidigung durch den Bürgermeister.
Da Herr Wöhr wegen Krankheit nicht an der Sitzung teilnehmen konnte, hat der Gemeinderat zunächst einstimmig festgestellt, dass keine Hinderungsgründe vorliegen. Die Vereidigung erfolgt in der darauffolgenden öffentlichen Sitzung.


Gemeindeentwicklungskonzept – Vortrag Büro Reschl
Unlängst wurde vom Gemeinderat beschlossen, das Büro Reschl mit einem Gemeindeentwicklungskonzept zu beauftragen. Herr König vom Büro Reschl stellte nun dem Gremium den detaillierten Weg bis zur Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts vor.


Fortschreibung Regionalverkehrsplan – Anhörung Gemeinde
Die Gemeinde Lichtenwald wurde als Träger öffentlicher Belange zur Fortschreibung des Regionalverkehrsplans angehört. Das umfangreiche Planwerk wurde dem Gremium vorab zur Verfügung gestellt. Da keine Belange der Gemeinde tangiert sind, empfahl die Verwaltung, auf eine Stellungnahme zu verzichten.
Der Gemeinderat hat vom Sachverhalt Kenntnis genommen.


Gebührenkalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2023-2024
Die nun vorliegende Gebührenkalkulation für das Abwasser durch das Büro Schneider&Zajontz hat für den Kalkulationszeitraum 2023-2024 deutlich steigende kostendeckende Gebührensätze ergeben.
Insbesondere folgende Punkte aus den beiden Vorjahren haben hierzu beigetragen:
- die mit dem Umstieg auf das neue kommunale Haushaltsrecht zwingend erforderliche innere Leistungsverrechnung der Verwaltungsleistungen im Bereich Abwasser
- deutlich höhere Aufwendungen für den Unterhalt der Abwasseranlagen, da mehrere unerwartet teure Reparaturen ausgeführt werden mussten
- steigende Abschreibungen aufgrund zahlreicher Investitionen in das Abwassernetz (umfangreiche Kanalsanierungen in den letzten Jahren)
- Investition in die gesetzlich nun vorgeschriebene Phosphorelimination in beiden Kläranlagen
- der Ausgleich der Kostenunterdeckungen der Vorjahre durch die zuvor aufgeführten Punkte.
Die Neukalkulation hat folgende Gebührensätze ergeben:
Schmutzwasser 3,87 € / m³ (bisher: 3,12 € / m³)
Niederschlagswasser 0,60 € / m² (bisher: 0,48 € / m²).
Mehrere Gemeinderäte empfanden die Gebührenerhöhung aus der Kalkulation als zu hoch.
Von der Verwaltung wurde hierzu deutlich darauf hingewiesen, dass in den Jahren 2017, 2019 und 2021 durch die Gebührenkalkulation Gebührensenkungen für alle Bürger entstanden sind. 
Eine nicht-kostendeckende Festlegung von Abwassergebühren zum jetzigen Zeitpunkt sorgt dafür, dass bei der nächsten Gebührenkalkulation in zwei Jahren mit einer noch drastischeren Gebührenerhöhung zu rechnen ist, da aufgelaufene Verluste im Abwasserbereich binnen 5 Jahren nach dem Kommunalabgabengesetz auszugleichen sind.
Entgegen der Verwaltungsempfehlung hat der Gemeinderat beschlossen, die Schmutzwassergebühren um lediglich 15 % zu erhöhen, was 3,58 € / m³ entspricht.
Die Niederschlagswassergebühren wurden wie in der Kalkulation ermittelt auf 0,60 € / m² festgelegt.


Bebauungsplan Rathaus und Umgebung - Satzungsbeschluss
Im Bereich des Rathauses Thomashardt und seiner Umgebung gibt es bisher keinen Bebauungsplan. Mit dem Plan wird von der Gemeinde das Ziel verfolgt, die Bebauung bei Nachverdichtung und Neubau zu ordnen und in den Bereichen, die bisher keine Erschließung haben, eine Erschließungsstraße zu errichten sowie notwendige Abstände für Belichtung und Belüftung zwischen den Gebäuden zu schaffen.
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs-Bebauungsplanes eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Planungsbüro SI in eine Abwägungsübersicht aufgenommen und ggf. im Plan- und Textteil ergänzt. Diese Änderungen waren jedoch nur redaktioneller Natur.
Vom Gemeinderat wurde sodann die Abwägung gemäß Abwägungsübersicht vorgenommen und der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.


Bebauungsplan Thomashardter Straße – Entwurfsberatung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die zukünftige städtebauliche Entwicklung entlang der Hauptstraße in Hegenlohe zu sichern. Gleichzeitig ist der Bebauungsplan notwendig, um neuen, zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen und eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu ermöglichen. 
Mit dem kleinräumigen Einbezug der dem Außenbereich zugeordneten „Flächen für Landwirtschaft“ in den Innenbereich im Westen des Geltungsbereiches (Waldstraße/Meergasse) soll eine Abrundung des Siedlungsrandes erfolgen. Durch die Bebauungsplanaufstellung wird zudem eine Nachverdichtung der innerhalb des Siedlungsbereiches liegenden Flächen und somit die Innenentwicklung vor Außenentwicklung angestrebt. 
Das städtebauliche Konzept sieht die Aufteilung des Gebiets in ein Wohngebiet vor. So kann eine angemessene Steuerung zukünftiger Bauvorhaben durch die Schließung von Baulücken sowie Ersatz- und Ergänzungsbebauung ermöglicht werden.
Vom Gemeinderat wurde gewünscht, den Entwurf nochmals zu überarbeiten und im Plan lediglich Sattel-, Walm-, Krüppelwalm- und Zeltdächer zuzulassen sowie dagegen keine Doppelhäuser. Im Bereich der Waldstraße sollen nur eingeschossige Gebäude zulässig sein.
Daraufhin wurde die Beschlussfassung über den Entwurfsplan vertagt.


Rutschung Breitestraße - Sanierung
Im Bereich Breitestraße zwischen Hausnummer 6 und 14 hat sich in den letzten Wochen eine deutliche Setzung des Fahrbahnbelages ergeben, die mit starker Rissbildung einhergeht. Die betroffene Fläche ist ca. 3m auf 10 m groß.
Da die Setzung relativ plötzlich aufgetreten ist, wurde eine Schürfgrube geöffnet, um die Ursache feststellen zu können.
Unter dem einigermaßen normgerechten Straßenaufbau ist der gewachsene Boden abgerutscht; es sind deutliche Schichten Knollenmergel festzustellen sowie Schichtwasser. Aufgrund des bevorstehenden Winters sollte dieser Schaden schnellstmöglich behoben werden, bevor weiteres Wasser in den Fahrbahnaufbau eindringt und für Folgeschäden sorgt oder sich die Fahrbahn soweit setzt, dass hierdurch eine halbseitige Sperrung erforderlich wird.
Zwei Straßenbaufirmen, mit denen die Gemeinde regelmäßig zusammenarbeitet, haben den Schaden begutachtet und unabhängig voneinander vorgeschlagen, die Stelle auszukoffern und mit Schroppen zu verfüllen, auf die sodann der normgerechte Straßenaufbau aufgelegt wird. Je nach Massen wurden von beiden Firmen Preise von ca. 20.000 € bis 25.000 € genannt. Aufgrund der Summe ist eine Vergabe durch den Gemeinderat erforderlich.
Der Gemeinderat hat der schnellstmöglichen Sanierung der Schadstelle zugestimmt.


Annahme von Spenden
Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
505,00 €, dreidescan GmbH, Lichtenwald. Geldspende für den Kindergarten Thomashardt für Spielgeräte.
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.
Der Bürgermeister bedankte sich bei dem Spender für die Unterstützung der Gemeinde.


Sonstiges
Gemeindekämmerer Mayer bat im Rahmen einer Tischvorlage um die vorgezogene Sanierung der Wasserkammer im Wasserturm Thomashardt.
Im Rahmen der Erneuerung der Verrohrung im Wasserturm musste die Wasserkammer abgelassen werden. Dabei wurde festgestellt, dass die dortigen Betonschäden des mittlerweile über 60 Jahre alten Bauwerks weniger gravierend sind als ursprünglich befürchtet und man lediglich die Decke, den Boden sowie die Mittelsäule neu zementbeschichten muss.
Da die Sanierung der Wasserkammer für 2023 ohnehin vorgesehen war, macht zum jetzigen Zeitpunkt die sofortige Ausführung Sinn, da folgende ansonsten doppelt anfallenden Arbeiten entfallen können:
- zweite Baugrundreinigung des gesamten Turms
- zweite Behälterleerung und –reinigung mit anschließender Beprobung des Wassers
- keine zweite Gerüststellung im Behälter.
Dadurch werden von der Verwaltung Kosteneinsparungen in Höhe von rund 10.000 € netto erwartet.
Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen und die Arbeiten in Höhe von rund 37.000 € freigegeben.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 13.12.2022

Nachrücken in den Gemeinderat
Aufgrund des Todes von Gemeinderat Werner Kiepfer rückt die als nächste festgestellte Ersatzperson in den Gemeinderat nach. Für den Wahlvorschlag der CDU ist das Herr Peter Wöhr.
Herr Wöhr wurde daher vom Bürgermeister nach Ablegung des Gelöbnisses per Handschlag auf seine Aufgaben verpflichtet und nahm im Anschluss am Ratstisch Platz. Bürgermeister und Gemeinderat hießen ihn herzlich willkommen und freuen sich auf gute Zusammenarbeit.


Bausachen
Errichtung einer Dachgaube, Brunnenwiesenweg 24
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung einer Dachgaube am bestehenden Gebäude.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchweg Änderung“; das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Daher empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.


Anbau einer Terrassenüberdachung, Hegenloher Str. 16
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Anbau einer Terrassenüberdachung am bestehenden Gebäude.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ortsmitte I“ und liegt außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Jedoch wurde im selben Planbereich bereits 2005 das Einvernehmen zu einer Befreiung für einen Balkon außerhalb des Baufensters erteilt, weshalb die die Verwaltung empfahl, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.


Neubeschaffung Feuerwehrfahrzeug - Vergabe
In der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2022 wurde der Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Lichtenwald beschlossen. Die dort vorgesehene Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges wurde am 25.10.2022 mit dem Ausschreibungsbeschluss für ein sogenanntes Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10) nach DIN mit Beladung und Funktechnik angestoßen.
Die Ausschreibung des Fahrzeuges wurde europaweit durchgeführt. Die Submission fand am 28.11.2022 statt. Die Angebote wurden im Anschluss vom einem hierzu beauftragten Fachberater geprüft und ausgewertet.
Los Fahrgestell:
Es ging ein Angebot der Firma MAN, Kirchentellinsfurt, ein.
Das Angebot erfüllt die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses in vollem Umfang.
Es wurde vorgeschlagen, das Los Fahrgestell an die Firma MAN zum Preis von 154.923,75 € brutto zu vergeben.
Die Lieferung des Fahrzeuges erfolgt jedoch frühestens im 2. Quartal 2024, so dass die Ausgabe auch erst dann fällig wird.
Los Funkausstattung:
Für das Los Funktechnik ging nur ein Angebot der Firma Magirus, Ulm, ein.
Das Angebot erfüllt die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses vollumfänglich.
Es wurde vorgeschlagen, das Los Funkausstattung an die Firma Magirus zum Preis von 5.524,29 € brutto zu vergeben.
Los Beladung:
Für das Los Beladung gingen Angebote von den Firmen Magirus, Ulm und Ziegler, Giengen/Brenz, ein.
Die Angebote erfüllen die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses in vollem Umfang. Das Angebot der Fa. Ziegler ist rund 5.400 € teurer als das Angebot der Fa. Magirus.
Es wurde vorgeschlagen, das Los Beladung an die Firma Magirus zum Preis von 58.162,44 € brutto zu vergeben.
Los Aufbau:
Für das Los Aufbau ging nur ein Angebot der Firma Magirus, Ulm, ein.
Das Angebot erfüllt die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses vollumfänglich.
Es wurde vorgeschlagen, das Los Aufbau an die Firma Magirus zum Preis von 230.860,00 € brutto zu vergeben.
Aufgrund der Lieferung des Fahrzeuges in 2024 kann der Aufbau erst anschließend erfolgen, so dass diese Ausgabe ebenso in 2024 fällig wird.


Das Angebot der Fa. Magirus entspricht dem von der Feuerwehr gewünschten Serienfahrzeug LF 10 vom TYP EC-Line 3, nur ohne Fahrgestell. Dies liegt daran, dass die Fa. Magirus derzeit von der Fa. MAN aufgrund Lieferschwierigkeiten keine Fahrgestelle mehr geliefert bekommt und daher kein Gesamtangebot inklusive Fahrgestell als Nebenangebot abgeben konnte.
Jedoch hätte laut Aussage vom fachlichen Berater und der Firma Magirus dies am Gesamtpreis nichts geändert, da in den letzten Monaten die Preise für Fahrgestelle, Aufbauten und Beladung extrem angestiegen sind.
Statt den noch Mitte des Jahres durch Infoangebote bestätigten und veranschlagten rund 325.000 € brutto belaufen sich die Gesamtkosten nunmehr auf 449.470,48 €, somit auf rund 124.000 € mehr.
Laut dem fachlichen Berater sind die Preise jedoch zur jetzigen Zeit üblich. Vielmehr ist bei einer Neuausschreibung zu einem späteren Zeitpunkt mit weiteren deutlichen Preissteigerungen zu rechnen.
Vergleichbare Fahrzeuge, die unlängst andernorts vergeben wurden, bewegten sich in vergleichbaren Preisrahmen. Das Angebot eines geeigneten Fahrgestells eines Mitbewerbers lag andernorts dabei preislich noch höher.
Ein Zuwendungsbescheid vom Land Baden-Württemberg für die Beschaffung liegt vor. Das Land beteiligt sich mit einer Zuwendung in Höhe von 96.000 €. Der Zuwendungsbescheid verfällt, wenn nicht bis spätestens 10.07.2023 ein Maßnahmenbeginn, d. h. die Bestellung des Fahrzeuges erfolgt.
Der Gemeinderat hat nach Aussprache einstimmig beschlossen, die Aufträge wie vorgeschlagen zu vergeben.


Bebauungsplan Thomashardter Straße - Entwurfsberatung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die zukünftige städtebauliche Entwicklung entlang der Hauptstraße in Hegenlohe zu sichern. Gleichzeitig ist der Bebauungsplan notwendig, um neuen, zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen und eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu ermöglichen. Mit dem kleinräumigen Einbezug der dem Außenbereich zugeordneten „Flächen für Landwirtschaft“ in den Innenbereich im Westen des Geltungsbereiches (Bereich Waldstraße/Meergasse) soll eine Abrundung des Siedlungsrandes erfolgen. Durch die Bebauungsplanaufstellung wird zudem eine Nachverdichtung der innerhalb des Siedlungsbereiches liegenden Flächen und somit die Innenentwicklung vor Außenentwicklung angestrebt.
Das städtebauliche Konzept sieht die Aufteilung des Gebiets in ein Wohngebiet vor. So kann eine angemessene Steuerung zukünftiger Bauvorhaben durch die Schließung von Baulücken sowie Ersatz- und Ergänzungsbebauung ermöglicht werden.
Der § 13a BauGB regelt hierbei die Überplanung des Bestandes sowie die nachhaltige Sicherung des Planungsrechts und ihrer Nutzung. Der § 13b BauGB dient der Neuordnung des Planungsrechts über die Bestandsgebäude und zur Verbesserung der Erschließungssituation in Bezug auf die Ver- und Entsorgung sowie einer geordneten Erschließung.
Die vom Gemeinderat in der Novembersitzung im Entwurf gewünschten Änderungen wurden eingearbeitet.
Nach Aussprache hat der Gemeinderat sodann den Entwurfsplan einstimmig beschlossen.


Außerschulische Betreuungsangebote – Neukalkulation Benutzungsgebühren
Seit dem Schuljahr 2006/2007 wird für die Kinder an der Grundschule Lichtenwald eine Betreuung außerhalb des Unterrichts in Form der „Verlässlichen Grundschule“ sowie einer sich daran zeitlich unmittelbar anschließenden „Flexiblen Nachmittagsbetreuung“ angeboten. Ergänzend hierzu findet im Bedarfsfall und einer zugleich entsprechend Anzahl von Anmeldungen, eine ganztägige „Ferienbetreuung“ in den Oster- oder Pfingstferien sowie den Sommer- und Herbstferien statt. Neben Getränken ist bei den beiden Betreuungsmodellen „Flexible Nachmittagsbetreuung“ und „Ferienbetreuung“ zudem noch eine warme Mittagsverpflegung beinhaltet.
Die turnusgemäße Neukalkulation der Benutzungsgebühren hierfür wurde von Gemeindekämmerer Mayer durchgeführt.
Aufgrund deutlich gestiegener Aufwendungen für Personal und Abschreibungen bei gleichzeitig weniger Kindern ergaben sich hierbei bei einer kostendeckenden Preiskalkulation Steigerungen von bis zu 39 % im Vergleich zu den bisherigen Sätzen. Von der Verwaltungsseite wurde aus politischen Gründen daher darauf verzichtet, konkrete Erhöhungsbeträge als Beschluss vorzuschlagen. Bürgermeister Rentschler bat in der Sitzung das Gremium, ihm einen Prozentsatz für die Erhöhung vorzuschlagen.
Aus dem Gremium wurden mehrere Prozentbeträge genannt; schlussendlich hat sich der Gemeinderat auf eine Erhöhung der Beiträge um 15 % geeinigt und dies einstimmig beschlossen.


Erlass einer Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b Umsatzsteuergesetz
Mit Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) zum 01.01.2016 hat sich die umsatzsteuerlich definierte Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des öffentlichen Rechts grundlegend geändert und sämtliche Einnahmen der Gemeinde sind auf ihre umsatzsteuerliche Relevanz zu prüfen. Grund der Änderung des UStG war die Umsetzung von Vorgaben des europäischen Mehrwertsteuerrechts. Von der nach § 27 Abs. 22 und Abs. 22a UStG eingeräumten Optionsmöglichkeiten, bis zum 31.12.2020, bzw. 31.12.2022 vorläufig noch das alte Steuerrecht anzuwenden, hat die Gemeinde jeweils Gebrauch gemacht.
Die Kämmerei hat zwar die Prüfung der Einnahmen auf ihre Umsatzsteuerpflicht zwar abgeschlossen und die Arbeiten für eine Anwendung zum 01.01.2023 weitgehend vorbereitet, doch die Umsetzung dieser Regelung im künftigen laufenden Verwaltungsbetrieb – der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg spricht gar von einem „Bürokratiemonster“ – ist dauerhaft mit erheblichem Zusatzaufwand verbunden. Zudem bestehen in einer nennenswerten Zahl von Fällen noch offene Fragen, die von den Verantwortlichen zu großer Verunsicherung führen oder gar mit einer Verteuerung der Leistungen, bzw. geringeren Einnahmen verbunden sind.
Ganz aktuell gibt es Bestrebungen, die bis einschließlich 31.12.2022 gültige Übergangsregelung bis zur zwingenden Anwendung des § 2b UStG um weitere 2 Jahre bis einschließlich 31.12.2024 zu verlängern. Begründet wird dies insbesondere mit den begrenzten personellen Ressourcen und Sachmittel, die vorrangig für die Bewältigung der Kosten für die Unterbringung der infolge des Ukraine-Kriegs geflüchteten Menschen, die Energiekrise und die anstehende Grundsteuerreform. 
Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann davon ausgegangen werden, dass die gesetzliche Regelung zur Optionsfristverlängerung von Bundestag und Bundesrat beschlossen und am 01.01.2023 in Kraft treten wird; dies wird jedoch nicht vor dem 16.12.2022 und damit nach der letzten Sitzung des Gemeinderats im Jahr 2022 erfolgen.
Daher wurde von Seiten der Verwaltung aus Gründen der Rechtssicherheit empfohlen, dennoch die „§ 2b UStG-Anpassungssatzung“ zu beschließen; Nachteile oder sonstige Folgen entstehen durch diese Satzungsregelung nicht.
Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.


Jahresabschluss 2021
Der ausführliche Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 lag dem Gremium seit der September-Sitzung als Sitzungsvorlage vor; Gemeindekämmerer Mayer erläuterte anhand einer Powerpoint-Präsentation die wesentlichen Zahlen.
So schloss das Jahr 2021 mit einem unerwartet hohen positiven ordentlichen Ergebnis von knapp 448.000 € und verbessert sich gegenüber den Planzahlen um rund 516.000 €. Bei der Planaufstellung war man noch von einem negativen ordentlichen Ergebnis von fast 70.000 € ausgegangen.
Trotz dieser durchaus positiven Entwicklung des Haushaltsjahres 2021 beruht dieses Ergebnis zu einem großen Teil auf „Einmaleffekten“, d.h. auf Vorgängen, die in künftigen Jahren nicht zwangsläufig eine Verstetigung erwarten lassen. 
Insgesamt summieren sich diese auf über 580.000 €, u. a. durch: 
• diverse Grundsteuernachveranlagungen für mehrere Jahre, 
• die mit 462.000 € höchsten Gewerbesteuereinnahmen in der Geschichte von Lichtenwald – auch hier durch Nachzahlungen für frühere Jahre, zugleich verbunden mit der Anpassung von Vorauszahlungen,
• höhere Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft wie auch der Kommunalen Investitionspauschale
• Diverse Corona-Soforthilfen
• Außerordentlich hohe Erlöse aus Holzverkäufen des Gemeindewaldes.
Die liquiden Mittel der Gemeinde haben sich auf Ende des Jahres 2021 auf 1,81 Mio. € erhöht.
Die Ergebnisrücklagen belaufen sich zum 31.12.2021 auf nunmehr 1,28 Mio. €.

 

Berichte über Gemeinderatssitzungen des Jahres 2021

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 19.01.2021

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 19.01.2021

 

Bausache

Nutzungsänderung des Stalls im EG in Wohnungen, Thomashardter Straße 45

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt, den vorhandenen Stall im Erdgeschoss in zwei Wohnungen umzunutzen.

Das Vorhaben liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich und ist nach §34 BauGB zu beurteilen. Da es sich vorliegend nur um eine Nutzungsänderung im EG handelt und am Gebäude ansonsten äußerlich nichts verändert wird, wurde von der Verwaltung empfohlen, zu der Bausache das Einvernehmen zu erteilen.
Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Haushalt 2021 – Einbringung

BM Rentschler ruft den Tagesordnungspunkt auf und beginnt mit dem Vortrag seiner Haushaltsrede. Anschließend übergibt er das Wort an Kämmerer Mayer, der auf die wesentlichen Punkte des Ergebnis- und Finanzhaushalts anhand einer Power-Point-Präsentation eingeht. Es folgten die Haushaltsreden der Fraktionen sowie Anträge der Fraktionen.

Haushaltsrede BM Rentschler
„Meine sehr geehrten Damen und Herren,
das Zahlenwerk des Haushaltsplans 2021 mit dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser liegt Ihnen als Entwurf vor.
Dies ist der zweite Haushalt der Gemeinde Lichtenwald, der nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht erstellt wird und somit alle Abschreibungen des Gemeindevermögens erwirtschaften muss.
Schon Anfang 2020 war klar, dass der Haushalt dadurch unter einem fortwährenden strukturellen Defizit von rund 100.000 € im Ergebnishaushalt leidet, was schnellstmöglich angegangen werden musste. Dafür wurden im Laufe des letzten Jahres mehrere Schritte unternommen, um auf der Einnahmeseite bei Steuern und Gebühren Erhöhungen hinzubekommen.
Unser Kämmerer Herr Mayer hat zusammen mit mir die vorhandene Haushaltsstruktur des Ergebnishaushaltes in jeder einzelnen Position durchleuchtet.
Insgesamt ist es der Verwaltung gelungen, dort die Ausgaben 2021 um rund 185.000 € im Verhältnis zum Jahr 2020 zu kürzen.
Dies ist ein zeitraubender und aufwändiger Kraftakt gewesen, der aus sehr vielen einzelnen kleinen Punkten besteht, die aber zusammen einen äußerst stattlichen Betrag ergeben.
Hinzu kommt noch die Senkung der Kreisumlage auf 30 v. H. anstatt der ursprünglich in der Finanzplanung des Landkreises angesetzten 33,1 v. H., die den Haushalt um weitere 112.000 € entlastet.
Trotz der aktuellen Wirtschaftskrise aufgrund der Corona-Pandemie ist es daher gelungen, das Defizit für 2021 in einen erträglichen Rahmen von rund 68.000 € im Ergebnishaushalt zu bekommen, welcher den laufenden Betrieb der Gemeinde abbildet.
Hier auch mein Dank an das Gremium!
Trotz zahlreicher intensiver -und zum Teil auch emotional geführten- Diskussionen ist hier ein rundes Ganzes herausgekommen. Insbesondere der Blick auf die aktuellen Zahlen nach der November-Steuerschätzung hat in der von der Verwaltung seit Sommer für die Zeit nach der Herbst-Steuerschätzung angekündigten Haushalts-Klausursitzung vor Weihnachten nochmals erhebliche Potentiale ergeben – sowohl für 2021, als auch für die Folgejahre.
Ohne die oben genannten Einsparungen durch die Verwaltung, der Senkung der Kreisumlage und der Einnahmeerhöhungen und Abgabenerhöhungen, die gemeinsam mit dem Gremium beschlossen wurden, wären wir bei einem Defizit von über 350.000 € gelandet.
Die sich aus der Sitzung ergebende To-do-Liste wurde von der Verwaltung für den Haushaltsentwurf bereits abgearbeitet, für die Folgejahre werden die Weichen nach Aufarbeitung der Themen im Laufe des Jahres 2021 gestellt.
Für die Folgejahre ist nach aktuellen Zahlen daher von einer „Null“ bzw. einem kleinen Überschuss im Ergebnishaushalt auszugehen, so wie es der Gesetzgeber fordert.
Gut, mag man denken, wir haben es also geschafft, wenn die Prognosen der Steuerschätzer richtig waren.
Doch das wäre sehr kurz gedacht und würde die Gemeinde in der Zukunft in erhebliche Schwierigkeiten bringen.
So wurden auch alle Unterhaltsmaßnahmen für 2021 an Straßen, Einrichtungen und Gebäuden auf das allernotwendigste Minimum gekürzt, ebenso die Mittelansätze für Anschaffungen und den laufenden Betrieb aller Bereiche.
Dies kann man, ein, vielleicht auch zwei Jahre so machen – jedoch definitiv nicht länger, da ansonsten die Substanz erheblichen Schaden erleiden würde und die Gemeinde wieder in den – nach 10 Jahren eifrigem Sanieren, Renovieren und Erneuern gerade erst hinter sich gebrachten – Sanierungsstau an Gebäuden, Einrichtungen, Straßen und Ausstattung zurückfallen würde.
Der Ergebnishaushalt wurde sprichwörtlich wie eine Zitrone ausgequetscht, und das gleich zweimal!
Weitere Einsparungen wären nur noch möglich, wenn wir Bereiche freiwilliger Leistungen der Gemeinde im Bereich Kultur, Sport und Bildung in Gänze streichen würden, was sicherlich nicht wünschenswert ist und dringend zu vermeiden ist.
Kommen wir vom Ergebnis- zum Finanzhaushalt.
Hier sind wir dank einer Liquidität von rund 1,4 Mio. € zum Jahresende 2021 ordentlich ausgestattet und können die geplanten Investitionen ohne Kreditaufnahmen abarbeiten – nicht nur in 2021, sondern über den kompletten Finanzplanungszeitraum bis 2024 und darüber hinaus.
Diese 1,4 Mio € stehen uns Ende 2021 zur Verfügung, nachdem für 2021 bereits folgende Projekte eingepreist sind, die insgesamt mit rund 1 Mio. € zu Buche schlagen:

  • Der barrierefreie Ausbau der restlichen Bushaltestellen innerorts, so wie es vom Gesetzgeber und vom VVS bis 2022 gefordert wird;
  • Die Fertigstellung des Großprojektes Schulsanierung;
  • Der Glasfaseranschluss für die Schule;
  • Die letzte Tranche der Kanalsanierungen;
  • Die Erneuerung der alten Heizungen in beiden Kindergärten aus energetischen Gründen;
  • Die Sanierung der desolaten Küche der Feuerwehr;
  • Die Aufstellung weiterer Urnenstelen auf dem Friedhof Hegenlohe;
  • Die Beschaffung eines Bauwagens als Jugendtreff;
  • Sowie die Planungskosten für die Phosphor-Abscheidung in beiden Kläranlagen, die 2022 eingebaut werden soll.

An den Projekten merkt man, dass der Fokus auf Projekten liegt, die zwingend erforderlich sind, aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen eine Pflichtaufgabe sind oder die energetische Gründe und somit langfristig positive Auswirkungen auf den Haushalt und die Umwelt haben.
Insgesamt werden für die genannten Maßnahmen Zuschüsse in Höhe von rund 260.000 € erwartet.
Bedenken muss man im neuen Haushaltsrecht jedoch immer die Folgen jeder Investition, da sie wiederum Abschreibungen in der Zukunft nach sich zieht, die den Ergebnishaushalt belasten.
Daher muss jede Investition so sparsam wie möglich durchgeführt werden.
Die Folgekosten der o. a. Investitionen in Form von Abschreibungen – ebenso von den Projekten im Finanzplanungszeitraum – sind in den Planzahlen bis 2024 jedoch bereits berücksichtigt.
Auch wenn ich mich damit in diesem Punkt alljährlich wiederhole:
Neben den eingeplanten Punkten, die es zu finanzieren gilt, bleibt anhand der Haushaltszahlen wenig bis kein Spielraum für weitere Wünsche und Projekte.
Durch die Wirtschaftskrise aufgrund der Corona-Pandemie gilt dies stärker und mehr denn je!
Es gilt, in den nächsten Monaten die Ausgaben im Ergebnishaushalt zu durchleuchten und auch die Einnahmeseite vom Ergebnishaushalt bei Steuern und Gebühren zu betrachten, um in den Folgejahren ein ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen.
So viel von meiner Seite zum Haushaltsentwurf.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Nun übergebe ich das Wort an Gemeindekämmerer Mayer.“

Haushaltspräsentaion Gemeindekämmerer Mayer
 

Anschließend ging Gemeindekämmerer Steffen Mayer anhand einer Power-Point-Präsentation detailliert auf die einzelnen Zahlen des Planwerks ein; nachfolgend eine Übersicht der wesentlichen Eckwerte: 

 

Ergebnishaushalt:

 

Ordentliche Erträge                                                                               5.562.287 €

Ordentliche Aufwendungen                                                                   5.630.635 €

Ordentliches Ergebnis                                                                              - 68.348 €

 

Außerordentliche Erträge                                                                         622.800 €

Außerordentliche Aufwendungen                                                                        0 €

Sonderergebnis                                                                                        622.800 €

 

Gesamtergebnis                                                                                       554.452

 

Finanzhaushalt:

 

Zahlungsmittelüberschuss lfd. Verwaltungstätigkeit                                281.746 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Zuschüsse, Verkäufe)            1.357.500 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                                 1.054.700 €

Kredittilgungen                                                                                            23.575 €

 

Finanzierungsmittelüberschuss                                                               560.971 €

 

Liquide Mittel:

 

Anfangsbestand zum 01.01.2021                                                            921.621 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss                                      560.971 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf                                                         0 €

 

Voraussichtlicher Endbestand zum 31.12.2021                                   1.482.592 €

 

Gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquidität (§ 22 GemHVO)              119.903 €

 

Verschuldung:

 

Anfangsbestand zum 01.01.2021                                                            366.450 €

Vorgesehene Kreditaufnahmen 2021                                                                 0 €

Vorgesehene Kredittilgung                                                                         23.575 €

 

Voraussichtlicher Schuldenstand zum 31.12.2021                                  342.875 €

 

Hebesätze ab 2021:

 

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)            350 v.H.(+ 50 v.H.)
  • Grundsteuer B (Sonstige Grundstücke)                                            400 v.H.(+/- 0 v.H.)
  • Gewerbesteuer                                                                                  380 v.H.(+ 30 v.H.)

 

Haushaltsrede der LBL-Fraktion
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Rentschler,
sehr geehrte Vertreter der Verwaltung und der Presse,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,
sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir durchleben gerade eine schwierige Zeit, die unser aller Leben, ob beruflich oder privat, beeinflusst und unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen stellt. Viele Berufszweige können nur noch in Kurzarbeit oder gar nicht mehr in gewohnter Weise arbeiten, Schulen und Kindergärten sind geschlossen, das Gesundheitswesen und damit verbundene Bereiche stoßen zunehmend an ihre Grenzen. Die Coronakrise hat somit auch unmittelbare Auswirkungen auf die Politik in Bund, Land und Kommunen. Neben dem Einbruch der Gewerbesteuer und massiven Minderungen anderer Einnahmen sind dem gegenüber kostenintensive Entscheidungen, wie zum Beispiel die Aussetzung der Kindergartengebühren, zu treffen. Das kommende Jahr stellt uns alle vor große Herausforderungen!
Nun muss man aber keine Weltuntergangsstimmung herbeireden!
Wirtschaftsfachleute rechnen, nach dem wirtschaftlichen Einbruch im vergangenen Jahr, mit einer Erholung bereits wieder in 2021.
Durch die Pandemie fallen viele Ablenkungsmöglichkeiten weg, die Menschen konzentrieren sich wieder viel mehr auf das, was wirklich wichtig ist. So ergibt sich die Möglichkeit, Lösungen und Ideen zu entwickeln für Themen, die jetzt erst so richtig in den Fokus rücken.
Die Menschen lernen ihr direktes örtliches Umfeld wieder sehr viel mehr zu schätzen.
Somit tut es Not, sich um innerörtliche Weiterentwicklungen zu kümmern. Nach dem Ausbau des Glasfasernetzes sind Lichtenwalder Firmen und Privathaushalte, die sich situationsbedingt im Homeoffice oder Homeschooling befinden, bestens gerüstet für die beruflichen und schulischen Herausforderungen. Dringend notwendig ist es, unsere Schule nun auch auf einen guten digitalen Stand zu bringen und damit zukunftsfähig zu machen.
Jeder einzelne von uns spürt gerade Tag für Tag ganz besonders, wie ihn politische Entscheidungen betreffen, ihn schützen, einschränken oder seine Lebensbedingungen verändern. Dadurch
sind die Menschen der Gesellschaft und der Politik gegenüber sensibilisiert. Sie machen sich Gedanken um die Zukunft ihres Umfelds, ihrer Gemeinde, ihres Landes, unserer Umwelt. Sie denken mit und hinterfragen politische Entscheidungen. Aus diesem Grund sollte eine unserer wichtigsten Aufgaben im Jahr 2021 sein, die BürgerInnen aktiv ins Gemeindeleben mit einzubeziehen und sie bei Entscheidungsprozessen stärker zu beteiligen.
Bevor ich unsere Ideen für das Jahr 2021 konkretisiere, möchte ich einen Blick auf die finanzielle Situation des Haushalts 2021 werfen.

Finanzen
Die Finanzsituation der Gemeinde hat sich im Jahr 2020 positiver entwickelt als erwartet. Dank unerwarteter Zuschüsse des Landes konnte statt der erwarteten -100.000€ ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis erreicht werden.
In 2020 konnten viele Projekte realisiert werden, so die Sanierung der Sanitärräume der Kindergärten und die Sanierung des oberen Sportplatzes. Auch der Umbau der Schule wurde begonnen.
Auch im Jahr 2021 stehen wir vor großen Herausforderungen. So wird ein negatives ordentliches Ergebnis von ca. -70.000€ erwartet.
Um dieses Ergebnis erreichen zu können, mussten fast alle Unterhaltungsmaßnahmen auf Null gefahren werden; wir leben also von der Substanz.
Für die Folgejahre wird ein ausgeglichenes bzw. positives Ergebnis erwartet. Hierbei sind aber viele Risiken nicht berücksichtigt, auch hier sind die Unterhaltungsmaßnahmen zu niedrig angesetzt. Aus unserer Sicht können wir aber nicht mehrere Jahre mit Substanzverzehr leben. Die LBL möchte einen nachhaltigen Haushalt, deshalb sollte ab dem Jahr 2022 wieder mit regulären Unterhaltungsmaßnahmen geplant werden.
Erfreulich entwickelt sich die Liquidität unserer Gemeinde, so dass wir auch in 2021 in unsere Zukunft investieren können. Hierzu hat die LBL zahlreiche konstruktive Vorschläge entwickelt, die wir heute in Form von Anträgen einbringen.

Im Folgenden möchte ich unsere Einzelanträge, die wir gemeinsam mit der FUW-Fraktion stellen, etwas ausführen.
Bürgerbeteiligung und Information

Wie in meiner Einleitung bereits angesprochen, sollte im kommenden Jahr eines unserer obersten Ziele sein, die Bürger besser über unsere Diskussionen und Entscheidungen zu informieren und sie in Prozesse und Projekte einzubinden. Über die, hoffentlich bald wieder, regelmäßigen Bürgerfragestunden hinaus, sollte über weitere Diskussions- und Informationswege, wie z.B. einen Onlinechat, nachgedacht werden.
Zu diesen Themen stellen wir folgende Anträge:

1. Wie in der Gemeindeordnung vorgesehen, beantragen wir, eine jährlich stattfindende Einwohnerversammlung durchzuführen. Diese soll für alle interessierten Bürger ein Podium für Fragen, Anregungen und Kritik sein.
2. Die Homepage der Gemeinde ist eine wichtige Informationsquelle für die Bürger und ein Schaufenster nach außen. Der aktuelle Internetauftritt wird jedoch einer „digitalen Glasfaser-Kommune“ nicht mehr gerecht. Wir beantragen deshalb eine Modernisierung der Homepage. Sie soll sich zukünftig an den Belangen der Bürger orientieren und ein Bürgerservice-Portal und ein Ratsinformationssystem enthalten.

Infrastruktur und Verkehr
Obgleich in den letzten Jahren mehrfach angesprochen, gibt es immer noch zu viele Gefahrenstellen in Lichtenwald. Diese Problemstellen müssen mit Nachdruck angegangen und behoben werden. Von höchster Dringlichkeit ist dabei die Betrachtung der Schulwege aus beiden Ortsteilen, auf denen es immer wieder zu Konflikten zwischen den verschiedenen Nutzern des Schulwegs bis hin zu Unfällen mit Personenschaden kommt. Als weiteres Thema gilt es, die Probleme, die aus ungünstig geparkten Fahrzeugen erwachsen, anzugehen (OD Hegenlohe bei der Kirche, Probststr.)
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sicherheitsrisiken an den Schulwegen zu überprüfen und mit den zuständigen Behörden entschärfende Lösungen (Zebrastreifen, bessere Beschilderung Rad- bzw. Fußweg, Beseitigung von Hindernissen…) umzusetzen.
4. Um Gefahrensituationen an der OD Thomashardt zu entschärfen, beantragen wir die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h auf der OD vor allem auch mit Blick auf das geplante Pflegeheim.
Gerade in ländlichen Gemeinden sollten ökologische Gesichtspunkte beim Verkehr eine größere Bedeutung erhalten. Ein Umdenken eines jeden Einzelnen in verschiedenen Bereichen tut Not. Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel wird durch günstigere Preise attraktiver. Ein Schritt in diese Richtung würde, ähnlich wie in umliegenden Gemeinden bereits umgesetzt, die Einführung eines Ortstickets oder die Gestaltung eines Mitfahrbänkchens darstellen.
5. Lichtenwald sollte auf die VVS-Tarifzonengrenze 3 / 4 gesetzt werden. Hierdurch würden Busfahrten deutlich günstiger.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit eines VVS-Ortstickets bzw. Linienticket262 zu ermitteln. Mit einem solchen verbilligten Tagesticket würden Fahrten zwischen den Ortsteilen bzw. zwischen Plochingen und Schorndorf für Lichtenwalder Bürger erheblich attraktiver.
7. Wir beantragen die Konzeption und Umsetzung des Projektes „Mitfahrbänkle“.
Zum Abschluss des Punktes Infrastruktur und Verkehr wünschen wir uns, die schlecht zu begehenden Gehwege (z.B. Im Gänswasen, Gehweg Am Trieb, beide massiv beschädigt durch Wurzelarbeit der Bäume) in Augenschein zu nehmen und zu sanieren.
Ortsentwicklung und Freizeit
Der Trend mehr Freizeit im näheren Umfeld zu verbringen, steigt, nicht nur pandemiebedingt, rasant. Um hier attraktiv zu sein und zu bleiben, sind innerörtliche Entwicklungen anzustreben.
8. Wir beantragen die finale Umsetzung und Beschilderung des bereits gepflanzten Baumlehrpfads am Buhwiesenweg. (bereits 2019 beantragt)
9. Lichtenwald ist ein beliebtes Ausflugsziel. Es ist zu prüfen, ob der Wasserturm als öffentliche Aussichtsplattform regelmäßig für den Publikumsverkehr geöffnet werden kann.
10. Leere Baumquartiere sollten wieder bepflanzt, sowie die Bodenbepflanzung möglichst insektenfreundlich gestaltet werden. Wir als Gemeinde sollten mit gutem Beispiel voran gehen, denn nur so können wir die Bürger ermutigen, es in ihren Gärten ebenso zu tun.
Durch die Wiederbepflanzung erhält vor allem der Ortskern in Thomashardt wieder seinen ländlichen Charakter. (bereits 2019 beantragt)
Um wieder als Treffpunkt für die Bürger angenommen zu werden, wird der Rathausplatz Thomashardt entsprechend der Maßnahmen des Dorfentwicklungsplans ertüchtigt. (bereits 2019 beantragt)
11. Der Krankenpflegeverein Lichtenwald plante eine Begegnungsstätte im künftigen Pflegeheim. Leider wurde der Verein vom ehemaligen Kämmerer um sein gesamtes Vermögen betrogen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine halböffentliche Begegnungsstätte realisiert werden kann.
12. Einige Häuser stehen seit geraumer Zeit leer, verfallen oder werden zu Lagerplätzen. Um ein ansprechendes Gesamtbild unseres Ortes zu erreichen, sollte die Gemeinde versuchen, diese Gebäude zu erwerben, um die Grundstücke kontrolliert weiter zu veräußern. (bereits 2019 beantragt) Auch sollte die käufliche Übernahme des Bäckerhauses geprüft werden.
13. Bei vielen Gemeindebäumen wird das Laub durch Anwohner entsorgt. Um die Entsorgung, für alle Lichtenwalder Bürger, zu erleichtern, erarbeitet die Verwaltung gemeinsam mit dem AWB die Möglichkeit einer Laub- und Grasabgabe an der Grünsammelstelle.
Eine der wichtigsten freiwilligen Aufgaben einer Kommune ist die Bereitstellung einer Bücherei. Gerade in der momentanen Situation sieht man wieder die Wichtigkeit einer solchen Einrichtung. Wir müssen ein Auge darauf haben, dass die Bücherei erhalten bleiben kann. An dieser Stelle gratuliert die LBL der Büchereileitung recht herzlich zum 25-jährigen Jubiläum in 2021 und bittet die Gemeindeverwaltung dieses Jubiläum entsprechend zu würdigen.

Bildung, Kinder und Jugend
Mit der Sanierung der Schule befinden wir uns auf einem guten Weg und hoffen, die Baumaßnahmen in 2021 zum Abschluss zu bringen, um den Kindern ein Lernen unter guten, zeitgemäßen Bedingungen zu ermöglichen.
Die aktuelle Situation zeigt uns sehr klar, wo in der Vergangenheit auf allen Ebenen wichtige Entwicklungen verschlafen wurden: unseren Schulen - unserer Schule! - fehlt es an der grundlegenden digitalen Infrastruktur, an schneller Anbindung und an zeitgemäßen Endgeräten. Unser Ziel ist es, unsere Schule digital gut ausgestattet in die Zukunft zu führen, um den Kindern eine optimale Wissensvermittlung zu ermöglichen.
Den erfreulich wachsenden Schülerzahlen und dem daraus resultierenden Raumbedarf ist leider unser Jugendhaus zum Opfer gefallen. Es ist notwendig, wieder einen Treffpunkt für Kinder und Jugendliche zu schaffen.
14. Wir bitten
um eine umfassende Information zum Stand „Glasfaserausbau Schule“, zur aktuellen Ausstattung der digitalen Infrastruktur innerhalb der Schule (Endgeräte, Cloud, Lernsoftware, LAN…) sowie zur mittelfristigen Planung des digitalen Ausbaus in Absprache mit der Schulleitung.
15. Die Verwaltung entwickelt gemeinsam
mit einer Arbeitsgruppe Konzepte für die Kinder- und Jugendarbeit, um noch in diesem Jahr einen Treffpunkt (Skatepark, Dirtpark, Jugendhaus…) zu realisieren.
Von der Verwaltung wurde eine Kalkulation erstellt, um in Zukunft verlässlich und unkompliziert die Betreuungskosten der Verlässlichen Grundschule kostendeckend festlegen zu können. Diesbezüglich muss noch eine Satzung beschlossen werden, in die auch die Möglichkeit der Buchung eines zweiten Betreuungstages eingeplant wird.
Kunst und Kultur
Unsere Kulturarbeit befindet sich leider gerade im Coronaschlaf. Wir sind allerdings guter Dinge, dass unsere Kulturbeauftragten von ArtLichtenwald, sobald es wieder möglich sein wird, tatkräftig dort weitermachen werden, wo sie 2020 aufhören mussten.
2021 wäre eigentlich ein Jahr zum Anstoßen und Feiern. Lichtenwald feiert Goldene Hochzeit. Auch hier werden wir rüde von der Pandemie ausgebremst. Dennoch laufen die Vorbereitungen für verschiedene Jubiläumsveranstaltungen auf Hochtouren. Sie werden nun auf die Jahre 2021 und 2022 verteilt.
16. Wir beantragen, dass entsprechende Mittel im Haushalt eingeplant werden.

Lichtenwald ist eine lebenswerte Gemeinde. Sie bietet eine umfangreiche Kinderbetreuung, eine tolle Schulgemeinschaft, umfangreiche Sportangebote, eine große Zahl von Vereinen, ein breites Kulturangebot und wunderschöne Freizeitmöglichkeiten. Das alles zu erhalten und noch weiter auszubauen erfordert von einer Gemeinde große Anstrengungen. Wir sind bereit, uns diesen großen Herausforderungen gemeinsam zu stellen.
Abschließend möchte ich mich im Namen der LBL bei Herrn Mayer für die Ausarbeitung des Haushaltes 2021 recht herzlich bedanken. Es war wieder eine Mammutaufgabe. „Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.“ (Moliere, frz.Dramatiker)
Somit: Es gibt viel zu tun, packen wir es an!“

Haushaltsrede der CDU-Fraktion
„Sehr geehrtes Gremium,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
erst einmal möchte ich mich im Namen der CDU-Fraktion bedanken und ein großes Lob an die Gemeindeverwaltung für diese ausführliche wie auch klare Erstellung und Aufstellung des Haushaltsplanes 2021 aussprechen.
Vor uns haben wir die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltjahr 2021, welcher nach 2020 erneut nach dem neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen, kurz NKHR, erstellt wurde.
Sichtlich war es keine leichte Aufgabe, alle aufgeführten Punkte genau unter die Lupe zu nehmen und sich dem damit verbundenen Zeitaufwand auszusetzen.
Schon relativ früh im letzten Jahr galt es als Mammutaufgabe, ein Defizit von 100.000€ im Ergebnishaushalt anzugehen. Hierfür wurde seitens der Verwaltung ein Maßnahmenkatalog erstellt, welcher diverse diskussionsfähige Möglichkeiten bot, dem entgegenzuwirken.
Nach vielen Diskussionen über Einsparungsmöglichkeiten sowie eventuelle Steuer- oder Gebührenerhöhungen wurde jedes Für und Wider abgewogen, um eine gesunde, realisierbare Mitte zu finden, mit der man sich arrangieren kann. Hierbei wurde jeder Stein umgedreht und jede noch so banale Idee diskutiert - Stichwort Kurtaxe.
Um den Ergebnishaushalt aufzubessern wurden letztendlich Maßnahmen bestimmt.
Maßnahmen wie zum Beispiel die Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer A sowie der Gewerbesteuer oder auch die Erhöhung der Hundesteuer.
Allerdings kommt es aufgrund einer erneut nach unten korrigierten Verteilungsschlüsselzahl zu einer geringeren Einkommensteuer, der mit am wichtigsten Einnahmequelle der Gemeinde. Insgesamt wurde das Defizit um 32.000€ reduziert, dies ergibt ein Gesamtdefizit von 68.000€ im Ergebnishaushalt 2021. Das bedeutet wir sind in Zukunft weiterhin gefordert zusätzliche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu erkennen und umzusetzen.
Der einfachste Weg Einnahmen zu generieren wäre eine Erweiterungen von Wohn- und Gewerbeflächen. Allerdings gestaltet sich dies schwierig, da diese so gut wie vollkommen ausgeschöpft sind. Zwar sind einige Standorte potentiell, befinden sich aber im Landschaftsschutzgebiet.
In den Bereichen Sport und Kultur ist unsere Gemeinde wieder bestens aufgestellt. Unsere Freizeitangebote geben ein positives Bild nach außen ab, welches sich auch für umliegende Gemeinden attraktiv gestaltet. Bei einem ersehnten Ende der momentan wütenden Pandemie ist davon auszugehen, dass der vergangene Erfolg weiter seinen Lauf nehmen wird und es nicht notwendig ist, Einsparungen in diesen Bereichen vorzunehmen.
Der Finanzhaushalt ergibt 1,4 Millionen Euro an Liquidität. Diese beachtliche Summe ermöglicht uns auch ohne Darlehensaufnahme anstehende Projekte in naher Zukunft zu realisieren. Um ein paar Vorhaben zu nennen:
- ein Bauwagen für künftige Jugendtreffs,
- die Fertigstellung der Schulsanierung,
- neue Heizungen für die Kindergärten,
- oder die Erweiterung von Urnenstellen für den Friedhof.
Eine Bitte seitens der CDU-Fraktion an die Gemeindeverwaltung wäre hierbei, sich nach weiteren Zuschussmöglichkeiten zu informieren, um weiter Kosten zu senken.
Laut Finanzhaushalt ist auch in den kommenden Jahren mit einer noch höheren Liquidität zu rechnen. Trotz entstehender Abschreibungen, welche den Ergebnishaushalt belasten, ist dies positiv zu bewerten.
Schlussendlich ist zu sagen, dass die wirtschaftlichen Folgen der momentanen Pandemie noch nicht abzusehen sind und alles mit großer Vorsicht zu genießen ist.
Weiterhin sollten wir die Ausgabenseite so gering wie möglich halten, sinnvoll, wie auch vorausschauend wirtschaften und Einsparmaßnahmen wahrnehmen, wo es nur möglich ist, um für die Zukunft fest gesattelt zu sein.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit“

Haushaltsrede der FUW-Fraktion
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Rentschler,
sehr geehrte Vertreter der Verwaltung und der Presse,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,
sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Seit Anfang letzten Jahres bestimmt überwiegend das Thema Corona unser Leben. Es beherrscht unseren Alltag, unser Berufsleben und auch das öffentliche Leben. Viele Menschen machen sich Sorgen um ihre Gesundheit, den Erhalt des Arbeitsplatzes, oder haben Ängste wegen Einkommensverluste. Dieser Zustand dauert bis zum jetzigen Tag an und es ist noch nicht abzusehen, wie lange diese Phase noch andauert. Die Sehnsucht nach Normalität ist riesengroß. Genauso groß waren und sind die Herausforderungen, diese Krise mit all ihren Begleiterscheinungen zu managen. Auf Bundes- und Länder-Ebene, und bis hin zur kleinsten Gemeinde, müssen Entscheidungen getroffen oder umgesetzt werden, die zum großen Teil mit nicht geplanten zusätzlichen Kosten verbunden sind. Bei uns in Lichtenwald war dies z.b. die vorübergehende Aussetzung der Kindergartengebühren. Den höheren Ausgaben stehen dann auch noch geringere Einnahmen gegenüber. Diese Rahmenbedingungen werden Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt 2021 und auch noch darüber hinaus haben. Nichtsdestotrotz konnten wir letztes Jahr mehrere größere Projekte umsetzen: der obere Sportplatz wurde komplett saniert, die Sanitärräume der Kindergärten wurden erneuert und der Umbau der Schule ist begonnen worden.
Nun gilt es nach vorne zu schauen, denn jede Krisenzeit hat auch irgendwann mal ein Ende. Es gilt unseren Ort, auch mit verstärkter Einbeziehung der Bürgerschaft, durch neue Ideen noch lebenswerter zu gestalten. Zusammen mit der LBL haben wir einige Ideen gesammelt und in Anträge umformuliert. Wie diese Ideen aussehen, möchte ich nachher themenbezogen kurz vorstellen. Doch zuerst ein paar Sätze zum Thema Finanzen.
Finanzen
Was den Haushalt anbelangt, kann man mit Fug und Recht behaupten, dass die Gemeinde im letzten Jahr mit einem blauen Auge davongekommen ist. Aus dem anfangs erwarteten ordentlichen Ergebnis von – 100 000 Euro, ist ein einigermaßen ausgeglichenes Ergebnis geworden. Dies hängt auch von Zuschüssen ab, mit denen nicht gerechnet wurde. Beim kommenden Haushalt 2021 wird ein negatives ordentliches Ergebnis von ca. 70000 € erwartet. Dies ist ein guter Wert, der allerdings mit Hilfe von Einmaleffekten durch Kürzungen im Ergebnishaushalt erreicht wird, die man in den Folgejahren nicht fortführen sollte. Deswegen sollte für die Folgejahre speziell beim Posten „Instandhaltung und Modernisierung“ nachgebessert werden. Die FUW stellt fest, dass sich die Liquidität unserer Gemeinde allerdings erfreulich entwickelt.
Information und Bürgerbeteiligung
Um den Bedürfnissen der Einwohnerschaft gerecht werden zu können, ist es sehr wichtig, dass die Einwohnerschaft zu verschiedenen Themen Stellung nehmen kann. Da nun in Pandemie-Zeiten auch die Bürgerfragestunde in unseren Gemeinderatssitzungen nicht mehr durchgeführt wird, ist es umso wichtiger, den Austausch zwischen der Verwaltung, dem Gemeinderat und der Einwohnerschaft weiter auszubauen. Dies wollen wir mit einer jährlichen Einwohnerversammlung erreichen. Dazu haben wir den Antrag „Durchführung jährlicher Einwohnerversammlungen“ gestellt.
Wir erachten es außerdem für überlegenswert, die Homepage der Gemeinde, auch im Zuge der Digitalisierung zu überarbeiten. Die Homepage ist als Informationsquelle für die Bürgerinnen und Bürger sehr wichtig. Es sollten sich Gedanken gemacht werden über ein Bürgerserviceportal, ein Ratsinformationssystem und über einen öffentlichen Chatroom. Zu diesem Zweck haben wir den Antrag „Neuer Internetauftritt der Gemeinde“ erarbeitet.
Mobilität und Infrastruktur
Bei der Betrachtung der Schulwege gilt es, in diesem Jahr mögliche Gefahrenstellen zu entschärfen. Die Kinder müssen an zwei Kreisverkehren die Landesstraße überqueren und auf dem Weg zwischen Bürgerzentrum und Thomashardt kommt es immer wieder zu kleineren Unfällen zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern. Durch den Antrag „Sicherer Schulweg“ sollen diese Gefahrpotentiale reduziert werden.
Ein weiteres Anliegen ist die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/ h in Thomashardt, zumindest im Bereich der scharfen Kurve der Ortsdurchfahrt. Dies ist eine besonders gefährliche Stelle, vor allem bei Bus-Gegenverkehr. Diese Stelle wird auch viel von Kindern passiert, die auf dem Weg zur Schule sind. Durch den Antrag „Tempo 30 in Thomashardt“ wollen wir diese Gefährdung angehen.
Bezüglich dem öffentlichen Nahverkehr VVS soll versucht werden, Lichtenwald auf die Tarifzonengrenze 3/4 zu setzen. Dies würde das Ticket in Richtung Plochingen verbilligen. Dazu haben wir einen Antrag „VVS-Tarifzonen- Zuordnung“ erarbeitet.
Eine weitere Verbesserung im Rahmen des öffentlichen Nahverkehrs, wäre die Einführung eines Orts-Tickets. Durch die Gemeindeverwaltung soll dessen Realisierung untersucht werden. Hierzu haben wir den Antrag „Lichtenwalder Orts-Ticket bzw. Linien-Ticket 262“ gestellt.
Eine unkonventionelle Maßnahme, was Mobilität betrifft, sind „Mitfahrbänkle“. Es gibt einen beständigen PKW-Verkehrsfluss in beide Richtungen zwischen den zwei Ortsteilen. Die meisten Autos sind nicht komplett besetzt. Es soll als Anreiz dienen, einerseits auf das eigene Auto gelegentlich zu verzichten. Andererseits gelangen Personen, die kein eigenes Auto haben, oder nicht mehr fahren wollen/können (z.B. ältere Senioren) in den jeweils anderen Ortsteil, um dort Einrichtungen wie z.B. Arztpraxis, Bücherei, Rathaus und den Netto-Supermarkt unkonventionell zu erreichen. Dies soll nicht als Konkurrenz zum Linienbusverkehr angesehen werden, sondern aufgrund der Fahrplan-Taktung, als Ergänzung. Hierzu haben wir den Antrag „Mitfahrbänkle“ eingebracht.
Ortsentwicklung und Freizeit
Für die Einwohnerschaft hat die Bücherei einen sehr hohen Stellenwert. Sie bietet in normalen Zeiten, neben dem Verleihbetrieb auch etliche interessante Veranstaltungen an. Es ist eine sehr wichtige Einrichtung und es gilt, dieses Angebot zu erhalten. Zu ihrem 25-jährigen Jubiläum in diesem Jahr, gratuliert auch die FUW recht herzlich.
Was die Ortsentwicklung und Freizeit-Möglichkeiten anbelangt, haben wir einige Ideen in Anträge umgesetzt: So soll der bereits gepflanzte Baum Lehrpfad vervollständigt werden. Es ist zu prüfen, ob unser Wasserturm zu bestimmten Zeiten als Aussichtsplattform benutzt werden kann. Gemeindeeigene Pflanz-Gebote sollten hinsichtlich Insektenfreundlicher Bepflanzung geprüft werden und verschwundene Bäume in den Baumquartieren wieder nachgepflanzt werden. Der Rathausplatz Thomashardt soll attraktiver gestaltet werden, so dass er auch wieder als Treffpunkt für die Bürger angenommen wird. Bei länger leerstehenden Häusern sollte die Gemeinde versuchen, diese Gebäude zu erwerben, um sie dann kontrolliert weiter zu veräußern, sodass ein schöneres Ortsbild entstehen kann. Auch beim Bäckerhaus sollte dies geprüft werden. Ein Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ist auch, Laub und Gras auf unserem Grünschnittplatz entsorgen zu können. Dem werden wir uns annehmen.
Bildung und Digitalisierung
Aufgrund des hohen Stellenwertes von Homeschooling und Homeoffice, möchten wir auf diesen Themenblock intensiver eingehen.
Bedingt durch die wachsende Schülerzahl ist die Erweiterung und Sanierung der Grundschule in die Wege geleitet worden. Dies ist eine wichtige Investition für die Zukunft unserer Gemeinde. Die Grundschule ist damit auch für die kommenden Jahre räumlich gut aufgestellt. Ein anderes Thema ist die enorm gewachsene Bedeutung einer guten technischen Ausstattung der Schule.
Durch den Glasfaserausbau in Lichtenwald sind wir beim Thema Digitalisierung einen riesigen Schritt weitergekommen. Davon profitieren Alle in unserer Gemeinde: Gewerbebetriebe, Privathaushalte und auch die Schule. Die äußere Infrastruktur ist also gelegt und macht unseren Ort diesbezüglich sehr attraktiv. Bei welchem Punkt wir allerdings unbedingt dranbleiben müssen, ist die „innere Digitalisierung“ der Schule! Die Schule muss mit geeigneter Hardware und geeigneter Software ausgestattet sein. Sei es Optimierung des WLANs, schulische Serverlösungen, interaktive Tafeln oder mobile Endgeräte für Lehrer und Schüler sowie optimale Lernsoftware. Die Bedürfnisse der Schule müssen ständig ausgelotet werden und bei der Umsetzung gilt es keine Zeit zu verlieren. Dazu bedarf es einer konstruktiven, auf Augenhöhe stattfindenden Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Schule. Sowohl was die Ausschöpfung der verschiedenen Fördertöpfe, als auch die optimale digitale Ausstattung der Schule angeht. Der Antrag „Digitalisierung Grundschule“ soll dies unterstützen.
Und wir müssen es uns immer bewusst sein: Gesamtpolitisch gesehen, ist eine Investition in die Bildung unserer Kinder, gleichzeitig auch immer eine Stärkung unserer Demokratie.
Leider sind durch den Umbau der Schule, die bisherigen Räumlichkeiten des Jugendhauses verloren gegangen. Wir müssen alle gemeinsam schnell an einer Lösung dieses Problems arbeiten, um den Jugendlichen wieder einen Treffpunkt anbieten zu können. Der Antrag „Konzeption Jugendarbeit und Realisierung Jugendtreffpunkt“ soll dies in die Wege leiten. Er sieht vor, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, ein für uns passendes Konzept zu erarbeiten und es schnellstmöglich umzusetzen.
Kunst und Kultur
Lichtenwald hätte aufgrund seines 50-jährigen Jubiläums dieses Jahr wirklich Grund zu feiern! Doch die Freude hält sich -Corona bedingt- in Grenzen. Unsere Kulturbeauftragten von ArtLichtenwald können ihre Pläne nicht umsetzen. Das kulturelle Leben ist bis auf ein Minimum heruntergefahren. Die Vorbereitungen für das Jubiläum sind jedoch nicht eingestellt und werden auf die Zeit nach den Beschränkungen verteilt. Uns ist wichtig, dass dafür ausreichende Mittel im Haushalt eingeplant werden. Dies haben wir mit dem Antrag „Aufstockung Etat „50 Jahre Lichtenwald“ in die Wege geleitet.
Lichtenwald ist im Verhältnis zu seiner Größe eine sehr aktive Gemeinde. Es gibt viele unterschiedliche Vereine, Sportmöglichkeiten, ein reichhaltiges kulturelles Angebot, eine Bücherei mit kreativen Angeboten, einer -bald räumlich optimierten- Grundschule, den Bedürfnissen angepasste Kinderbetreuung und vielen individuellen Freizeitmöglichkeiten. Dies alles macht unseren Ort liebens- und lebenswert!
Abschließend möchte ich mich, im Namen der FUW, bei allen ehrenamtlichen Personen, die unser Gemeindeleben bereichern, bei der Freiwilligen Feuerwehr, die für uns im Einsatz sind, bei unserem Bürgermeister Herrn Rentschler mit Team, recht herzlich bedanken! Besonderen Dank gebührt in diesem Fall allerdings Herrn Mayer, für die sorgfältige und umfangreiche Erarbeitung des Haushalts 2021!

Antrag 1: Durchführung jährlicher Einwohnerversammlungen
Herr Mayer erklärt, dass der Antrag 1 nicht haushaltswirksam sei und somit auch keine Mittel im Haushalt veranschlagt werden.
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Antrag 2: Neuer Internetauftritt der Gemeinde
BM Rentschler spricht sich ebenfalls für einen barrierefreien Internetauftritt aus. Da momentan keine Kostenschätzungen vorliegen, sei die Höhe der zu veranschlagenden Mittel nur schwer abzuschätzen. Herr Mayer erklärt, dass sobald aussagekräftige Kosten vorliegen, vom Gremium ggf. auch überplanmäßige Ausgaben beschlossen werden könnten. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Antrag 3: Sicherer Schulweg (Fußgängerüberwege an den Kreisverkehren, Geh-/Radweg zwischen den Ortsteilen)
Ein Gemeinderat weist daraufhin, dass bei Landratsamt mit Nachdruck auf die Prüfung von Sonder- und Ausnahmemöglichkeiten sowie deren Anwendung hingewiesen werden solle. BM Rentschler erklärt, dass beim Landratsamt bereits mehrfach Anträge auf Fußgängerüberwege an den Kreisverkehren gestellt wurden. Sobald neue Richtlinien veröffentlicht wurden, wurde ein neuer Antrag seitens der Gemeinde gestellt. Dieser sei jedoch immer von Landratsamt aufgrund der geringen Fußgängerzahlen abgelehnt worden. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag mit einer Enthaltung zu.

Antrag 4: Tempo 30 in Thomashardt
BM Rentschler unterstützt ebenfalls den Antrag, dass vor Pflegeheimen die Einrichtung von einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vorgenommen werden soll.
Ein Gemeinderat fügt an, dass der letzte Antrag aufgrund von Lärmbelästigung gestellt wurde, nun aufgrund von Sicherheit, er sehe dem Antrag positiv entgegen.
Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Antrag 5: VVS-Tarifzonen-Zuordnung
BM Rentschler erläutert, dass er einen vergleichbaren Antrag bereits vor einigen Jahren an das Landratsamt bzw. den VVS gestellt hat. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Antrag 6: Lichtenwalder Ortsticket bzw. Linientticket262
Ein Gemeinderat führt aus, dass das Ortsticket voraussichtlich wenig Anwendung finde, jedoch das Linienticket aufgrund des deutlichen reduzierten Ticketpreises Erfolg verspreche. Es sei jedoch zu beachten, dass das Ticket nur in Lichtenwald zu erwerben sei. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag bei einer Enthaltung zu.

Antrag 7: Aufstellen von „Mitfahrbänkle
BM Rentschler unterstützt den Antrag und bittet die Antragsteller um konkrete Standortvorschläge und weist auf die notwendige Gehwegrestbreite hin. Herr Mayer erläutert, dass die Mittel zur Aufstellung von „Mitfahrbänkle“ aus dem Straßenunterhaltungsbudget genommen werden kann und somit eine zusätzliche Veranschlagung nicht erforderlich sei. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Antrag 8: Beschilderung Baumlehrpfad
BM Rentschler erklärt, dass die Schilder des Baumlehrpfades bereits bei Herrn Enßle, dem stellvertretenden Vorsitzenden vom OGV und Bauhofmitarbeiter, vorhanden und schon teilweise montiert seien. Die restlichen Schilder werden noch angebracht. Auch wurden unlängst Nachpflanzungen vorgenommen. Der Antrag wurde durch die Ausführungen der Gemeindeverwaltung in der Sitzung umfassend erläutert und kann als erledigt betrachtet werden.

Antrag 9: Wasserturm als öffentliche Aussichtsplattform
BM Rentschler führt aus, dass dies vorrangig vom Gesundheitsamt geprüft werden müsse, da es sich um eine Trinkwasseranlage handle. Darüber hinaus erklärt er, dass der Wasserturm bereits schon jetzt von jedermann als Aussichtsplattform durch Hinterlegung des Ausweises im Rathaus genutzt werden könne. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Antrag 10: Dorfentwicklungsprogramm, Wiederherstellung der umgesetzten Maßnahmen

BM Rentschler nimmt den Antrag gerne auf und erläutert, dass er die Nachpflanzungen veranlassen wird, ausgenommen auf privaten Pflanzbeeten und dem fehlenden Baum vor dem Rathaus, da hier bereits eine anderweitige Bepflanzung erfolgt ist. Das Gremium einigt sich, dass der fehlende Baum vor dem Rathaus nicht ersetzt werden soll. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag mit o.g. Ausnahme einstimmig zu.

Antrag 11: Begegnungsstätte im Pflegeheim Thomashardt
BM Rentschler wird sich mit dem Investor in Verbindung setzen. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Antrag 12: Innenortsentwicklung
BM Rentschler erklärt, dass eine Vorkaufsrechtsprüfung der Gemeinde für jedes verkaufte Grundstück durchgeführt wird. Bezüglich des alten Bäckerhauses werde die Gemeindeverwaltung auf den Eigentümer zugehen. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Antrag 13: Laub- und Grasentsorgung
BM Rentschler wird den Antrag beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landratsamtes vorbringen. Er erläutert, dass er seinerzeit als Kreisrat zusammen mit Bürgermeister Funk einen vergleichbaren Antrag bzgl. Grasschnitt gestellt hat. Aufgrund der Abwasserthematik und den Kosten wurde der Antrag damals abgelehnt. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Antrag 14: Digitalisierung Grundschule
BM Rentschler erklärt, dass Schule und Schulträger in Zusammenarbeit einen Medienentwicklungsplan entwerfen, der dann Grundlage für umfangreichen Zuschüsse ist. Er führt weiter aus, dass bereits 15 Tablets aus dem „Sofortausstattungsprogramm“ bestellt seien und diese in Kürze geliefert würden, zudem verfüge die Grundschule über einen Medienwagen mit einem Klassensatz Notebooks, Beamer und WLAN-Hotspot. Im Zuge der Schulsanierung werden alle restlichen Räume mit LAN-Anschlüssen ausgestattet, der Klassentrakt ist bereits LAN-verkabelt. Der FTTH-Anschluss der Schule wurde vom Gemeinderat bereits im Oktober an die Telekom vergeben. Sobald die Baufreigabe vom Fördermittelgeber Bund vorliegt, wird der Anschluss gebaut. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Antrag 15: Konzeption Jugendarbeit und Realisierung Jugendtreffpunkt

BM Rentschler erläutert, dass bereits Mittel in Höhe von 25.000 € im Finanzhaushalt eingeplant seien. Diese könne für einen Bauwagen als Jugendtreff oder auch einen Bike-Park, wofür Flächen bereits zu Verfügung stehen, genutzt werden.
Ein Gemeinderat schlägt vor, dass der Jugendrat ein Schreiben an die Jugendlichen aufsetzen solle, welches durch die Gemeinde verschickt werde. BM Rentschler wird auf den Gemeinderat zugehen, sobald Ergebnisse aus der Abfrage vorliegen. Durch die Erklärung der Verwaltung, dass bereits 25.000 € für o.g. Antrag eingestellt sind und dieser der Höhe nach einhellig als ausreichend betrachtet wird, stimmt der Gemeinderat den weiteren Bestandteile des Antrags einstimmig zu.

Antrag 16: Aufstockung Etat „50 Jahre Lichtenwald“
BM Rentschler erkundigt sich, ob es bei den 10.000 € um ein Budget für 2021 und 2022 handle. Ein Gemeinderat stellte klar, dass die 10.000 € nur für das Jahr 2021 bestimmt sein sollen. Herr Mayer erläutert, dass durch Umschichtungen von anderen Positionen innerhalb des Kulturbudgets der geforderte Betrag zustande kommen könne, da der Planansatz coronabedingt voraussichtlich nicht wie veranschlagt benötigt wird. Somit ergebe sich in der Summe auch keine betragsmäßige Änderung des Planansatzes. Dem hat der Gemeinderat so einstimmig zugestimmt.

Nach Beantwortung zahlreicher weiterer Fragen zum Haushalt durch die Verwaltung nahm der Gemeinderat vom Entwurf des Haushaltsplans 2021 und des Wirtschaftsplans 2021 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Kenntnis.

 

Musikschule Reichenbach an der Fils und Umgebung e.V. - Antrag auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses

Neben der Gemeinde Reichenbach an der Fils mit jährlich 20.000 € gewährt auch die Gemeinde Lichtenwald einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 5.000 € für den laufenden Betrieb der Musik-schule. Der Gemeinde Lichtenwald ging am 10.12.2020 ein Schreiben zu, wonach ersucht wird, den jährlichen Zuschuss von bislang 5.000 € auf künftig 10.000 € zu erhöhen.
Derzeit unterstützt die Gemeinde Lichtenwald den Musikunterricht mit 119,05 € je Schüler im Jahr (5.000 € : 42 Schüler) – zum Vergleich: Die Jugendarbeit der örtlichen Vereine wird derzeit mit 25,00 € je Jugendlichem bezuschusst, was bei der Musikschule einer Summe von 1.050,00 € (42 x 25,00 €) entsprechen würde.
Sowohl aus finanziellen Gründen (Haushaltskonsolidierung) als auch im berechtigten Interesse der örtlichen privaten Musiklehrer spricht sich die Verwaltung derzeit gegen eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses aus, insbesondere da die Höhe der Unterrichtsentgelte der Musikschule Reichenbach an der Fils e.V. im Vergleich zu den benachbarten Musikschulen noch im günstigen Bereich liegt und demnach vorrangig eine Erhöhung der Unterrichtsentgelte in Betracht gezogen werden sollte.
Der Gemeinderat hat ohne weitere Aussprache einstimmig beschlossen, den jährlichen Zuschuss an die Musikschule Reichenbach unverändert bei 5.000 € zu belassen.

 

Eigenbetrieb Wasserversorgung – Neufassung der Betriebssatzung

Vom Landtag Baden-Württemberg wurde am 17.06.2020 (GBl. S 403) das Gesetz zur Änderung des Eigenbetriebsgesetzes, des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der Gemeindeordnung verabschiedet.
Das Gesetz orientiert sich künftig stärker als bisher an den Regelungen des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR), insbesondere auch durch das neue Element der Liquiditätsplanung und -rechnung, welches sich aus dem Finanzplan und der Finanzrechnung des NKHR ableitet. Ferner wurden Regelungslücken und Unklarheiten beseitigt und einzelne Vorschriften zur Wirtschaftsführung und zum Rechnungswesen unter Berücksichtigung der praktischen Bedürfnisse aktualisiert und konkretisiert.
Vom Gemeindetag Baden-Württemberg wurde im Hinblick auf die Novellierung der Regelungen zur Wirtschaftsführung und zum Rechnungswesen der Eigenbetriebe und der neuen Eigenbetriebsverordnung der Text des Satzungsmusters redaktionell angepasst. Von der Verwaltung wurde die Mustersatzung inhaltlich 1:1 übernommen.
Anstatt einer Änderungssatzung wird aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit eine Neufassung der Betriebssatzung entsprechend dem vorgenannten Satzungsmuster vorgeschlagen.
Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen und die neue Eigenbetriebssatzung beschlossen.

 

Vorbereitung Verbandsversammlung Gemeindeverwaltungsverband

Vom Bürgermeister wurden die Vorlagen zur kommenden Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach/Fils (GVV) kurz erläutert. Die Unterlagen betreffen die Finanzen des GVV (Haushaltssatzung & Haushaltsplan 2021) sowie Änderungsverfahren des bestehenden Flächennutzungsplanes (FNP) auf Teilflächen in Reichenbach (Erweiterung Gewerbegebiet „Filsstraße-Ost“) und Baltmannsweiler (neuer Recyclinghof an der L1150). Belange der Gemeinde Lichtenwald sind bei den FNP-Änderungsverfahren keine berührt.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Vertreter der Gemeinde Lichtenwald in der Verbandsversammlung des GVVs ermächtigt werden, den Beschlussanträgen zuzustimmen.

 

Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
560,28 €, Fa. Roos Fenster- und Haustüren, Reichenbach.
Sachspende für die Feuerwehr Lichtenwald (Material und Montage einer Türe für den Umbau der Sanitär- und Umkleideräume).
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.
Der Bürgermeister bedankte sich recht herzlich bei dem Spender für die Unterstützung der Gemeinde und ihrer Feuerwehr.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 23.02.2021

Bausachen

 

Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern, Pfandäcker, FlSt. 1207 & 1208

 

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage im gleichnamigen Plangebiet.


Die Grundflächenzahl (GRZ) ist um 89 m² überschritten. Laut den Planunterlagen resultiert dies jedoch nicht aus den Gebäuden, sondern ausschließlich aus den mitzurechnenden Nebenflächen wie Stellplätze, Zufahrten und Tiefgarage. Die Tiefgarage wurde ggü. dem ursprünglichen Baugesuch verkleinert.


Die Überschreitung ist aus Sicht der Verwaltung vertretbar, da ansonsten nicht genügend Stellplätze geschaffen werden können.
Auf der Ost- und Westseite ragen Balkone mit ca. 50 cm aus dem Baufenster heraus. Dies ist jedoch ebenso städtebaulich vertretbar. Hierfür ist im Plangebiet bereits ein Präzedenzfall vorhanden (Pfandäcker 32)


Die Gauben sind – wie im ursprünglichen Baugesuch – als Schleppgauben geplant. Laut Bebauungsplan wären hier Spitzgauben vorgegeben. Auch hierfür gibt es im Plangebiet bereits Präzedenzfälle (Pfandäcker 7).


Bei Haus 2 wurden gegenüber den ursprünglichen Plänen die Trauf- und Firsthöhe um jeweils 25 cm reduziert, so dass die zulässigen Höhen nun eingehalten werden.


Aus diesen Gründen empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben zu erteilen. Aus dem Gemeinderat wurden zahlreiche Punkte der vorgelegten Pläne kritisiert und zahlreiche Fragen zum Thema Brandschutz, Abstandsflächen und Nebenanlagen gestellt. Bürgermeister Rentschler erläuterte, dass diese Punkte ausschließlich vom Baurechtsamt des Landratsamtes zu prüfen sind.


Nach der Aussprache hat der Gemeinderat mehrheitlich das Einvernehmen zu der Bausache verweigert.

 

Veränderte Ausführung der Außenanlage, Staufenstraße 21

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die veränderte Ausführung seiner Außenanlagen im Plangebiet Pfandäcker.


Bei der Prüfung der Unterlagen ist aufgefallen, dass die Stützmauer entlang der Staufenstraße nicht den erforderlichen Abstand von 50cm zum Fahrbahnrand einhält. Aus Sicht der Verwaltung ist dies jedoch sehr wichtig im Winterdienst und aus Verkehrssicherheitsgründen (Gefahr des Hängenbleibens von Fahrzeugen).


Zur restlichen Bausache wurde von der Verwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat nicht angeschlossen und zu dem Bauvorhaben inklusive Stützmauer mehrheitlich das Einvernehmen erteilt.

 

Anbau im Erdgeschoss über Garage, Seewiesenweg 23

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt einen Anbau mit Flachdach im Erdgeschoss seines Hauses über die Garage zu errichten.


Laut Bebauungsplan Hohenrain/Gassenäcker sind für den Bereich jedoch nur Pult- Sattel- und Zeltdächer zulässig. Ausnahmen sieht der Bebauungsplan nur für Garagen und Nebenanlagen vor.


Dem hat sich der Gemeinderat nicht angeschlossen und zu dem Bauvorhaben mehrheitlich das Einvernehmen erteilt.

 

Anbau an ein Wohnhaus, Breitestr. 55

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Anbau eines Aufzuges mit erdüberdecktem Nebenraum an das bestehende Wohnhaus.


Der Aufzug ragt zwar geringfügig aus dem Baufenster, was jedoch beim Hauptgebäude und dem unmittelbaren Nachbargebäude ebenso der Fall ist. Der Aufzug soll bündig in einer Linie mit der Fassade abschließen. Daher empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen.


Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Haushalt 2021 und Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung

BM Rentschler ruft den Tagesordnungspunkt auf und übergibt er das Wort an Kämmerer Mayer. Da sich zahlentechnisch gegenüber der Einbringung des Haushaltplans keine Veränderungen ergeben haben, wird allseits auf weitere Haushaltsreden verzichtet. 

 

Nach Beantwortung verschiedener Fragen durch die Verwaltung hat der Gemeinderat jeweils einstimmig die Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan sowie den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung beschlossen.

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans für das Jahr 2021 wird an dieser Stelle nach Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch das Landratsamt Esslingen erfolgen. 

 

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 gemäß dem neuen Haushaltsrecht

BM Rentschler ruft den Tagesordnungspunkt auf und übergibt er das Wort an Kämmerer Mayer, der anhand einer Powerpoint-Präsentation dem Gremium das Kernstück des Umstellungsprojekts „Neues Haushaltsrecht“ ausführlich darstellt.

 

So musste für die Eröffnungsbilanz das gesamte Vermögen der Gemeinde Lichtenwald, insbesondere alle Straßen, Wege, Grundstücke, Gebäude, Kunstwerke, Fahrzeuge sowie das sonstige bewegliche Vermögen zum Stichtag 01.01.2020 zunächst erfasst und anschließend einzeln bewertet werden – insgesamt mehr als 1.100 Einzelpositionen. Wie bereits im letzten Amtsblatt im Detail veröffentlicht, beläuft sich das Vermögen der Gemeinde Lichtenwald zum 01.01.2020 auf rund 17,5 Mio. €, dem Verbindlichkeiten von lediglich 1,4 Mio. € gegenüberstehen.  

 

Nach Beantwortung zahlreicher Fragen durch die Verwaltung hat der Gemeinderat die Eröffnungsbilanz der Gemeinde zum 01.01.2020 einstimmig festgestellt.

 

Ersatzbeschaffung eines Bauhoffahrzeugs

Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 19.09.2017 wurde für den kommunalen Bauhof ein VW-Transporter (Pritschenwagen mit Doppelkabine) zum Preis von monatlich brutto 243,87 € (Listenpreis: 37.227,96 €) geleast. In diesem Betrag waren zudem alle Wartungs- und Verschleißreparaturen sowie eine Garantieverlängerung auf 48 Monate beinhaltet. Der aktuelle Leasingvertrag läuft Ende 2021 aus.

 

Es gibt nun mehrere Optionen: Kauf des vorhandenen Fahrzeuges zum Restwert von rund 19.000 € zum Leasingende, Kauf eines Neufahrzeuges zum Listenpreis von rund 39.000 € oder Leasing eines Neufahrzeuges für rund 295 €/Monat auf weitere 4 Jahre inklusive Wartung und Garantieverlängerung auf 4 Jahre. Ohne Wartung und Garantieverlängerung würde sich die monatliche Leasingrate auf rund 268 € belaufen.


Aufgrund des neuen Haushaltsrechtes sind Fahrzeuge entsprechend der Nutzungsdauer abzuschreiben. So beliefe sich die Abschreibung für ein Neufahrzeug pro Monat auf rund 323 €, für die Übernahme des Gebrauchtfahrzeuges auf 264 € pro Monat. Der Kauf eines Neufahrzeuges ist daher die teuerste Variante; ohne Wartungskosten wäre die Übernahme des Gebrauchtfahrzuges nur rund 50 € pro Jahr günstiger als das Leasing eines Neufahrzeuges, bei voraussichtlich steigenden Wartungs-/Reparaturkosten für den Gebrauchtwagen. Die Gemeindeverwaltung sprach sich deshalb nachdrücklich für das Leasing eines Neufahrzeuges mit Wartungspaket und Garantieverlängerung aus.


Dem hat sich der Gemeinderat nach längerer Debatte einstimmig angeschlossen.

 

Medienentwicklungsplan und Stand Digitalisierung Grundschule

Auf Antrag aus dem Gemeinderat wurde dieser Tagesordnungspunkt mehrheitlich vertagt.

 

Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgenden Spenden hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:

  • 500,00 € vom Arbeitskreis Asyl, Lichtenwald. Geldspende für die Fortführung der Flüchtlingsbetreuung in Lichtenwald.
  • 113,60 € von Firma Sven Kümmel Sanitär und Heizungstechnik, Unterensingen. Sachspende in Form von insgesamt 2.000 Litern Heizöl für die beiden Lichtenwalder Kindergärten.
  • 597,00 € von einem anonymen Spender (der Verwaltung bekannt, Namensnennung nicht erwünscht), Lichtenwald. Sachspende in Form von insgesamt 3.000 Schutzmasken für die Lichtenwalder Kindergärten.

Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spenden anzunehmen. Der Bürgermeister bedankte sich recht herzlich bei den Spendern für die Unterstützung der Gemeinde und ihrer Einrichtungen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 30.03.2021

Bausachen

Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Pfandäcker, FlSt. 1187

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung von einem Einfamilienhaus im gleichnamigen Plangebiet.


Abweichungen vom Bebauungsplan konnten keine festgestellt werden. Daher wurde von der Verwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat ohne Wortmeldungen einstimmig angeschlossen.

 

Anbau einer Photovoltaikanlage, Pfandäcker 22

Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vor. Der Bauherr möchte eine PV-Anlage auf seinem Hausdach anbringen, die die vom Bebauungsplan „Pfandäcker“ geforderten Mindestabstände von First, Ortgang und Traufe nicht einhält.


Da es im selben Plangebiet bereits Präzedenzfälle hierfür gibt, wurde von der Verwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.
Auch diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat ohne Wortmeldungen einstimmig angeschlossen.

 

Bau von drei Einfamilienhäusern, Thomashardter Straße, FlSt. Nr. 55 und 56

Es liegt eine Bauvoranfrage vor. Die Bauherren beabsichtigen den Abbruch des Bestandsgebäudes und den Bau von drei Einfamilienhäusern mit je zwei Vollgeschossen und Satteldächern mit 35° Dachneigung auf dem Grundstück. Das Grundstück liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich nach §34 BauGB.


Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben sehr gut in die Umgebung ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat nicht angeschlossen und das Einvernehmen mehrheitlich verweigert.

 

Einbau von Dachgauben, Neubau einer Garage, Blumenstr. 16

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Umbau und die Sanierung des bestehenden Gebäudes mit Einbau von Dachgauben sowie die Errichtung einer neuen Garage. Das Grundstück liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich nach §34 BauGB


Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben sehr gut in die Umgebung ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich das Gremium ohne Wortmeldungen einstimmig angeschlossen.

 

Schulsanierung - Innenausstattung

Bereits im vergangenen Sommer fand eine Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen der Kernzeit sowie der Schulleitung und den Elternvertretern bezüglich der Möblierung in den neuen Räumen der Schule statt. Die Planungen wurden vom örtlichen Unternehmen Raumdynamik vorgenommen. Gemäß Kostenberechnung liegt das Gewerk Innenausstattung bei 53.000 € brutto. Folgende Leistungen inklusive Montage und Elektrogeräte sind hierbei zu erbringen:

  • Garderobe Kernzeit
  • Küche Kernzeit
  • Tischsystem Lehrerzimmer
  • Schrankwandsystem Lehrerzimmer
  • Schrankwandsystem Rektorat
  • Teeküche Lehrerbereich

Anhand der gefertigten Entwürfe wurden drei Angebote eingeholt. Der günstigste Bieter war hier die Fa. Raumdynamik mit einem Angebotspreis von 48.970,88 € brutto, was rund 4.000 € günstiger als veranschlagt ist. Die Planungsleistungen in Höhe von rund 5.000 € (brutto) werden von Raumdynamik bei Vergabe erlassen. Der teuerste Anbieter lag bei einem Angebotspreis von 52.615,48 € brutto. Der Vergabe der dargestellten Gewerke an die Fa. Raumdynamik aus Lichtenwald hat der Gemeinderat einstimmig gebilligt.

 

Beschaffung weiterer Urnenstelen für den Friedhof Hegenlohe

Nachdem 2018 bereits schon sämtliche Fundamente für den vorläufigen Endausbau der Urnenstelen-Anlage auf dem Friedhof Hegenlohe hergestellt wurden, ist für das Jahr 2021 die Beschaffung von 4 weiteren Urnenstelen mit insgesamt 13 Einzelkammern vorgesehen. Diese Fertigteilelemente werden von der Fa. Kronimus hergestellt. Das vorliegende Angebot von dort beläuft sich auf 12.408,43 €. Der Beschaffung dieser 4 weiteren Urnenstelen hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

 

Kanalsanierungen 2021

Gemäß Eigenkontrollverordnung müssen Gemeinden ihre Kanäle regelmäßig überprüfen und festgestellte Schäden nach Dringlichkeit beheben.


Die letzte Kanalbefahrung vor einigen Jahren hat zahlreiche dringlich zu behebende Schäden ergeben, die seit 2015 mit großem finanziellen Aufwand behoben werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Kanalsanierungsrunde 2021, für die rund 220.000 € im Haushalt eingestellt sind, zu einem Abschluss der notwendigen Arbeiten führt. Der Ausschreibung der Kanalsanierungsmaßnahmen 2021 hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

 

Barrierefreier Umbau der innerörtlichen Bushaltestellen

Das Vorhaben ist dem Projekt des barrierefreien Ausbaus im Nahverkehr gemäß Nahverkehrsplan bzw. den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes geschuldet. Es besteht eine Pflicht für die Kommunen, die Bushaltestellen in ihrem Zuständigkeitsbereich als Baulastträger bis zum 1. Januar 2022 barrierefrei umzubauen. Die Kriterien für eine barrierefreie Nutzung umfassen im Wesentlichen:

  • ein Hochbord von mind. 18 cm
  • Manövrierflächen für Rollstühle
  • Stufenloser Zugang

In der Gemeinde Lichtenwald sind hiervon 8 innerörtliche Bushaltestellen betroffen. 4 weitere innerörtliche Bushaltestellen erfüllen die Kriterien bereits. Das Ingenieurbüro SI aus Weilheim wurde von der Gemeinde Lichtenwald beauftragt, die Situationen der bestehenden Haltepositionen vor Ort zu erfassen und die Möglichkeiten zum Umbau zu überprüfen. Die Kosten für die Maßnahmen belaufen sich auf rund 175.000 €, wovon jedoch rund 50 % vom Land bezuschusst werden.


Im Gemeinderat entspann sich eine längere Diskussion über die grundsätzliche Notwendigkeit des barrierefreien Ausbaus.
Bürgermeister Rentschler verdeutlichte, dass es zum einen eine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung gibt, zum anderen zeigte er sich irritiert, da ein barrierefreier Umbau nicht nur Rollstuhlfahrern, sondern auch Familien mit Kinderwägen, Gehbehinderten und Senioren dient und daher dringend erforderlich ist. Nach längerer Debatte hat der Gemeinderat der Ausschreibung sodann mehrheitlich zugestimmt.

 

Freiwilliger Verzicht auf die Benutzungsgebühren Kindergärten & verlässliche Grundschule

Entsprechend dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13.12.2020 waren die Betreuungseinrichtungen der Kommune (Kindergärten, Verlässliche Grundschule, Flexible Nachmittagsbetreuung) ab dem 16.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021 für den Regelbetrieb geschlossen; die Schließung wurde anschließend nochmals verlängert – seit dem 22.02.2021 sind Schule und Kindergärten wieder „regulär“ geöffnet.


Dabei umfassten die ohnehin vorgesehenen Ferienschließungen in den Kindergärten den Zeitraum vom 24.12.2020 bis einschließlich 03.01.2021. In der Schule war ferienbedingt vom 23.12.2020 bis 10.01.2021 (Weihnachtsferien) und vom 15.02.2021 bis 21.02.2021 (Faschingsferien) geschlossen. Gleichzeitig wurde während des gesamten Zeitraums vom 16.12.2020 bis zur Wiedereröffnung in allen Bereichen eine Notbetreuung für berufstätige Eltern ohne „größere“ Berechtigungsprüfungen angeboten; so war eine mündliche Erklärung, dass eine Betreuung aus beruflichen Gründen erforderlich ist, gemäß CoronaVO ausreichend. Demnach stand nahezu allen Eltern auch eine Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung, die dies gewünscht haben.


Zwischenzeitlich haben sich das Land und die kommunalen Spitzverbände darauf geeinigt, die Eltern für die Schließungen während der Zeit vom 11.01.2021 bis 22.02.2021 von Beiträgen und Gebühren zu entlasten, soweit Betreuungsstunden nicht geleistet werden konnten. Für den Erlass der Gebühren im genannten Zeitraum mit halbwöchentlicher Abrechnung entstehen der Gemeinde Einnahmeausfälle in Höhe von rund 12.800 €; als Erstattung von Seitens des Landes werden rund 11.800 € erwartet.
Dem Erlass hat der Gemeinderat bei einer Enthaltung zugestimmt.

 

Volkshochschule Esslingen – Verlängerung der Vereinbarung um 5 Jahre

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 26.02.2019 wurde dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Esslingen über den Beitritt zur Volkshochschule Esslingen (VHS) zum 01.03.2019 zugestimmt. Die derzeitige öffentlich-rechtliche Vereinbarung – diese ist im Sinne der Einheitlichkeit für die insgesamt 8 Außenstellenkommunen wortgleich und von der Dauer identisch – hatte eine Laufzeit von 5 Jahren und ist bis zum 31.12.2021 befristet.


Inzwischen liegt der Gemeinde – mitsamt den anderen Außenstellenkommunen – der Entwurf für die Fortführung der ab dem 01.01.2022 gültigen Vereinbarung vor. Im letzten vollständigen selbständigen VHS-Jahr 2018 hat die Gemeinde 198 Unterrichtseinheiten erbracht und dabei einen Abmangel von 15.672,72 € erwirtschaftet.


Die VHS-Esslingen hat die Arbeit vertragsgemäß zum 01.03.2019 übernommen – im Anlaufjahr (erstes örtliches Programm der VHS Esslingen zum 2. Semester 2019) wurden dann insgesamt 193 Unterrichtseinheiten erbracht, die noch einen Abmangel (inklusive Gemeindeabmangel 1. Quartal 2019) von 7.668,48 € erbracht haben. Für 2020 mussten nahezu alle Kurse ab März Corona-Bedingt abgesagt werden.


Im Hinblick auf andere Außenstellenkommunen der VHS Esslingen ist die Erbringung von 500 Unterrichtseinheiten in Nach-Corona-Zeiten realistisch, was rund 2 ½ mal so viel ist, wie die Gemeinde zuvor regelmäßig selbst erbracht hat. Hierfür würden gemäß der neuen Vereinbarung mit der Stadt Esslingen jährlich rund 5.500 € fällig werden.


Von der Verwaltung wurde daher empfohlen, den neuen Vertrag mit der Stadt Esslingen abzuschließen. Bürgermeister Rentschler betonte, dass man von Seiten der Verwaltung mit dem starken Partner VHS Esslingen sehr zufrieden ist und auch unter finanziellen Aspekten für die 2 ½ fache Leistung nur noch rund 1/3 des vorherigen Abmangels erzeugt.


Von Seiten mehrerer Gemeinderäte wurde die Notwendigkeit einer VHS im Ort in Frage gestellt. Nach einer längeren Debatte hat der Gemeinderat mit knapper Mehrheit beschlossen, den Vertrag mit der VHS Esslingen nicht zu verlängern.

 

Außerschulische Betreuungsangebote an der Grundschule Lichtenwald

Nachdem die Neukalkulation der seit dem 01.01.2015 unveränderten Benutzungsgebühren bereits schon am 22.09.2020, 20.10.2020, 03.11.2020 und 24.11.2020 Thema und Anlass kontroverser Diskussionen im Gemeinderat war, wurde die Sitzungsvorlage zuletzt aufgrund eines festgestellten Rechenfehlers kurzfristig von der Tagesordnung genommen.


Angesichts der tatsächlichen Anmeldezahlen mit Zeitpunkt vom 11/2020 – diese sollten nach Auffassung des Gremiums anstatt von mehrjährigen Durchschnittswerten für die Gebührenkalkulation herangezogen werden – sprach sich die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsklausursitzung vom 15.12.2020 dafür aus, auf eine Anpassung der Benutzungsgebühren zu verzichten und es bis auf Weiteres bei den bisherigen Gebührensätzen zu belassen.


Mit Antrag der LBL-Fraktion vom 22.02.2021 wurde nun die Verwaltung aber aufgefordert, „den TOP Außerschulische Betreuungsangebote an der GS – Kalkulation und Satzung dringend für die Märzsitzung 2021 auf die Tagesordnung zu nehmen.“

Die von der Verwaltung erstellte Gebührenkalkulation ergab nachfolgende Gebührenobergrenzen; es wurde aufgrund der bereits mehrfach erfolgten Beratung des Themas kein Vorschlag der Verwaltung über die tatsächliche Gebührenhöhe mehr gemacht.

 

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde vorgeschlagen, die errechneten Gebührenobergrenzen für die verlässliche Grundschule und die Ganztagesbetreuung zu übernehmen, dafür für die Ganztagesbetreuung einen Geschwisterrabatt von 50 % für das zweite und 70 % für das Dritte und jedes weitere Kind einzuführen sowie die Ferienbetreuung bei den bisherigen niedrigen Sätzen zu belassen.


Dies wurde vom Vorsitzenden so als Beschlussvorschlag ausformuliert, welcher sodann vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde.

 

Betreuungsangebote an den Lichtenwalder Kindergärten

Aus den Reihen des Gemeinderats wurde beantragt, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen. Dem Antrag wurde mehrheitlich stattgegeben.

 

Antrag der CDU-Fraktion über die Herausnahme von zwei Flurstücken aus dem Landschaftsschutzgebiet

Mit Antrag vom 01. März 2021 beantragt die CDU-Fraktion die Herausnahme der Flurstücke 311 und 312/2 der Gemarkung Thomashardt zwischen Bebauungsende Schorndorfer Straße und dem Kreisverkehr am Ortseingang Thomashardt aus dem Landschaftsschutzgebiet. Der Gemeinderat soll hierzu beschließen, einen entsprechenden Antrag an das Landratsamt zu stellen.
Als Begründung wird ausgeführt:


„Die Einbeziehung der Grundstücke an der Peripherie zum Baugebiet Pfandäcker südlich der Schorndorfer Straße, wäre ein geeigneter, wie auch sinnvoller Beitrag zur nachhaltigen Finanz-konsolidierung der Gemeinde Lichtenwald. Die Gemeinde verfügt dort über Gelände, das der Bebauung zugeführt werden könnte. Eine Erschließung der Grundstücke ist ohne große Probleme möglich. Gehwege sind bereits vorhanden, auch ein Abwasserkanal verläuft bereits an der Nordseite des in Frage kommenden Gebiets vorbei, so dass auch keine Abwasserproblematik zu erwarten wäre. Durch einen Vorhaben- / Erschließungsplan wäre eine kurzfristige Umsetzung erreichbar. Zum Bei-spiel möglich: Zweifache Doppelhaus-Bebauung mit 4 Stellplätzen, Fahrrad-Abstell- und Müllplatz. Wirklich schutzbedürftig ist das angesprochene Gebiet nicht, da es an die stark befahrene L1151 angrenzt“
Die Einbeziehung des genannten Bereiches wurde von Seiten der Verwaltung bereits im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Pfandäcker“ in den Jahren 2013 und 2014 forciert. Seinerzeit wurde vom Landratsamt deutlich gemacht, dass der besagte Bereich nicht mit Wohnbebauung überplant werden darf.


Die Flächen liegen nach wie vor im Landschaftsschutzgebiet und sind nicht im Flächennutzungsplan enthalten. Sowohl der Flächennutzungsplan, als auch ein Bebauungsplan würden bei einer Überplanung der Flurstücke gegen höherrangiges Recht verstoßen. Die Flächen liegen zudem nicht nur im Landschaftsschutzgebiet, sondern auch im regionalen Grünzug gemäß Regionalplan. Sie sind daher dauerhaft von Besiedlung freizuhalten. Zwingende Gründe des Allgemeinwohls, die eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet rechtfertigen würden, sind nicht zu erkennen.


Eine positive Bescheidung von einem dementsprechend gestellten Antrag ist nicht zu erwarten und führt lediglich zu erheblichem administrativem Aufwand auf Seiten der Gemeindeverwaltung und der Kreisverwaltung. Daher empfahl die Verwaltung, den Antrag abzulehnen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat mehrheitlich nicht angeschlossen und dem Antrag der CDU-Fraktion zugestimmt.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27.04.2021

Bausache

Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Bergäcker, FlSt. 107/46

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung von einem Einfamilienhaus im gleichnamigen Plangebiet.


Abweichungen vom Bebauungsplan konnten keine festgestellt werden. Daher wurde von der Verwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Eigenbetrieb Wasserversorgung – Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020

Mit der im Kernhaushalt zum 01.01.2020 erfolgten Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) wurde – entsprechend der vom Gesetzgeber eingeräumten Wahlmöglichkeit – zugleich auch das Rechnungswesen des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Lichtenwald“ auf die Kommunale Doppik umgestellt. Allerdings hat die eingeräumte Wahlmöglichkeit aufgrund von Regelungslücken und Unklarheiten oftmals zu erheblichen Anwendungsproblemen in der Praxis geführt, so dass der Gesetzgeber entsprechende Regelungen aktualisiert und konkretisiert hat. So ist bei Umstellung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens von der „alten“ Eigenbetriebs-Verordnung auf die neuen Vorschriften nunmehr auch eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

 

Dabei sind die Werte in der Eröffnungsbilanz mit den Restbuchwerten anzusetzen, die im bisherigen Rechnungswesen nachgewiesen sind. Insofern handelt es sich lediglich um eine „formelle“ Feststellung der Werte der Eröffnungsbilanz durch den Gemeinderat, die vorrangig der Dokumentation dient. Die vorgelegte Eröffnungsbilanz wurde vom Gemeinderat einstimmig festgestellt.

 

Gründung und Beitritt zum Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“

Auf Antrag aus dem Gemeinderat wurde dieses Thema vertagt.

 

Orts/Linienticket und VVS-Tarifzonenzuordnung

Mit Antrag vom 19.01.2021 beantragten die Fraktionen von LBL und FUW die Einführung eines Ortstickets Lichtenwald, eines Linientickets für die Linie 262 sowie eine geänderte Tarifzonenzuordnung auf die Grenze der Tarifzonen 3/4. Der Antrag wurde zur Prüfung an den VVS weitergeleitet, der daraufhin folgende Mitteilungen gemacht hat:

 

Tarifzonenzuordnung auf die Tarifzonengrenze 3/4

Bereits vor der Tarifzonenreform wurde im Frühjahr 2018 von der Gemeindeverwaltung angeregt, Lichtenwald der Tarifzonengrenze im alten Zonensystem zuzuordnen, analog der Nachbargemeinde Baltmannsweiler. Aufgrund des Hinweises vom Landratsamt Esslingen, dass eine große Tarifzonen-reform (Ringe-Modell statt einzelne Zonen in der gesamten Region) unmittelbar ansteht, wurde dies seinerzeit nicht mehr weiter verfolgt, da durch die große Tarifzonenreform auf das Ringsystem und dem Wegfall zahlreicher Einzelzonen bereits wesentliche finanzielle Vorteile für die Nutzer entstanden sind.


Der VVS hat nun bzgl. Tarifzonenzuordnung im neuen System seine Verkehrserhebungsdaten ausgewertet und ermittelt, welche Kosten es verursachen würde, wenn man Lichtenwald (heute in Zone 4) auf die Grenze der Zonen 3 und 4 verlegen würde. Die Berechnungen haben ergeben, dass dabei den VVS-Verkehrsunternehmen rund 9.200 € (Tarifstand 01.04.2021) an Mindererlösen entstehen würden, die jährlich von der Gemeinde Lichtenwald auszugleichen wären, wobei dieser Betrag dann künftig jeweils entsprechend den Tarifanpassungen angepasst werden würde.


Der ÖPNV im VVS-System wird mit einem Anteil von rund 60% ohnehin schon überwiegend über öffentliche Kassen (u. a. Landkreise, welche ihre Einnahmen wesentlich aus Umlagen bei den Gemeinden beziehen) finanziert. Der Anteil der Fahrgastentgelte beträgt somit lediglich rund 40%. Eine weitere Subvention des Verkehrssystems ohne jegliche verkehrliche Verbesserung für die Nutzer ist nicht sinnvoll. Die zusätzlichen Ausgaben von rund 10.000 € pro Jahr müssten anderweitig kompensiert werden und entsprechen beispielsweise einer Hebesatzerhöhung von rund 10 v.H. für die Grundsteuer B.

 

Linienticket für die Buslinie 262

Der Einführung eines TagesTickets nur für die Linie 262 („LinienTicket262“), das nur zwischen Plochingen und Schorndorf gelten würde, kann der VVS nicht zustimmen. Der VVS-Tarif ist vom Grundsatz her ein Zonentarif, davon abweichend gibt es nur die Angebote KurzstreckenTicket (für eine bestimmte Anzahl an Haltestellen, 1,50 €) und StadtTicket (für das Gebiet einer Kommune).

 

Ortsticket für die Buslinie 262

Die Einführung des so genannten StadtTickets für Lichtenwald (gültig einen Tag für beliebig viele Fahrten innerhalb der Gemeinde Lichtenwald zum Preis von 3,00 € für eine Person bzw. 6,00 € für Gruppen von bis zu fünf Personen) ist grundsätzlich möglich, jedoch dürfte sich die Nachfrage auf sehr niedrigem Niveau bewegen. Hierfür wurde aus den Verkehrserhebungsdaten das Fahrtenaufkommen innerhalb Lichtenwalds ausgewertet. Demnach werden pro Jahr innerhalb von Lichtenwald rund 3.000 Fahrten unternommen, ein Großteil davon im Ausbildungsverkehr, wofür Tickets mit entsprechender Rabattierung vorhanden sind (in der Regel Scool-Abo). Die Berechnungen für ein StadtTicket Lichtenwald kommen aufgrund dieser vergleichsweise geringen Fahrtenzahlen außerhalb des Ausbildungsverkehrs auf einen Abmangel von geschätzt 1.000 €/Jahr, den die Gemeinde zu übernehmen hätte. Es würde aber eine Spitzabrechnung auf Basis der tatsächlichen Verkaufsergebnisse erfolgen.


Aus Sicht der Verwaltung können die Themen aus Haushaltsgründen nicht weiterverfolgt werden. Dem hat sich der Gemeinderat teilweise angeschlossen und mehrheitlich beschlossen, zumindest ein StadtTicket befristet auf 2 Jahre für rund 1.000 €/Jahr einzuführen.

 

Fluglärmmessung

Der Flughafen Stuttgart hat im Jahr 2020 in Lichtenwald eine Fluglärmmessung durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Reichenbacher Anzeiger vom 12.03.2021 vorgestellt. Die LBL-Fraktion hat eine Vorstellung im Gemeinderat beantragt. Im Folgenden finden sich die vollständigen Ausführungen der Flughafen Stuttgart GmbH:

 

Wunschgemäß haben wir im April 2020 begonnen, in Lichtenwald die dortigen Schallimmissionen mit der mobilen Außenmessstelle unserer Fluglärmmessanlage zu erfassen. Auf dem Gelände des Bauhofs wurde die mobile Fluglärmmessanlage aufgestellt. Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) haben wir uns dazu entschlossen, den Messzeitraum bis einschließlich Juli 2020 zu verlängern. Da der Flugverkehr in den Monaten April/Mai deutlich zurückgegangen ist, haben wir uns für den Monat Juli entschieden, insbesondere da im Juli mehr Messwerte zur Verfügung standen. Somit wird sich dieser Bericht nur auf den Monat Juli 2020 beziehen.


Durch den Vergleich der erfassten Geräusche mit den Flugspuren am Flughafen Stuttgart startender und landender Flugzeuge haben wir aus den Daten diejenigen Immissionen herausgefiltert, die durch den Luftverkehr verursacht worden sind.


Seit dem 31. Oktober 2007 schreibt das novellierte Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vor, dass durch Überflüge verursachte Schallpegel differenziert für die Tagzeit (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und den Nachtzeitraum (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) auszuweisen sind.
Die aufgezeichneten Flugzeuggeräusche haben wir in den anliegenden Messberichten Klassen unterschiedlicher Maximalschallpegel zugeordnet und dabei unterschieden, ob diese Maximalschallpegel tagsüber (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) oder nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) auftraten. Außerdem haben wir aus den registrierten Schallpegel-Zeit-Verläufen der aufgezeichneten Überfluggeräusche die äquivalenten Dauerschallpegel nach novelliertem Fluglärmgesetz berechnet.

 

Zur Auswertung der Messergebnisse an dieser Stelle noch einige Erläuterungen: Die mobile Außenmessstelle erfasst sämtliche Geräusche, die über 24 Stunden jedes Tages im Messzeitraum am Mikrofonstandort als Schalldruck registrierbar sind. Der Schallpegel-Zeit-Verlauf wird im Messstellenrechner zur späteren Auswertung in digitaler Form gespeichert. Das im Messbericht ausgewiesene Gesamtgeräusch entspricht dem energieäquivalenten Mittel aus allen registrierten Geräuschen.


Für Anwohner des Flughafens und für uns als Flughafenbetreiber ist von besonderem Interesse, welchen Anteil Immissionen startender und landender Flugzeuge zu diesem Dauerschallpegel beitragen. Um Flugzeuggeräusche von anderen Geräuschen zu unterscheiden, werden alle Schallpegel, die mindestens 5 Sekunden lang einen vom Umgebungsgeräusch am Messort abhängigen, einstellbaren Schwellenwert überschreiten, als potenzielles Fluglärmereignis gespeichert und automatisch mit den von der Flugsicherung aufgezeichneten Flugspuren verglichen. Wenn zeitgleich mit dem registrierten Lärmereignis eine Flugbewegung im Einzugsbereich der Messstelle stattgefunden hat, wird das Ereignis als Fluglärm gewertet. Dies geschieht unabhängig davon, ob das registrierte Geräusch tatsächlich durch einen Überflug oder durch eine andere Lärmquelle verursacht wurde. Die ausgewiesenen Luftverkehrsimmissionen sind daher eher zu hoch als zu niedrig.


Schallereignissen, denen keine Flugbewegung zugeordnet werden kann, gelten ebenso wie Geräusche, die den festgelegten Schwellenwert nicht mindestens 5 Sekunden bzw. maximal 90 Sekunden lang überschreiten, als sonstige Umgebungsgeräusche.
Im Juli 2020 lag der aus allen registrierten Geräuschen berechnete Dauerschallpegel (Leq (3) nach novelliertem FluglärmG von 2007) in Lichtenwald tagsüber im Mittel bei 59,5 dB(A). Für den Nacht-zeitraum (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) liegt der aus allen registrierten Geräuschen berechnete Dauerschallpegel bei 49,6 dB(A).


Nach der DIN 45643 „Messung und Beurteilung von Flugzeuggeräuschen“ ist eine Ermittlung von Fluglärmdauerschallpegeln nur zulässig, wenn mindestens 50 % aller Überflüge im Einzugsbereich einer Messstelle relevant zur Schallimmission beitragen. Bei der Schallimmissionsmessung im Juli 2020 in Lichtenwald haben ca. 84 % aller Überflüge Schallereignisse verursacht, die sich vom Um-gebungsgeräusch abgehoben haben und Luftverkehrsgeräuschen zugeordnet werden konnten. Nach den Vorgaben der DIN 45643 können die dargestellten täglichen Fluglärmdauerschallpegel insofern zur Beurteilung der Fluglärmbelastung herangezogen werden.

 

Folgende Fluglärmdauerschallpegel (LA,eq(3),Tag und LA,eq(3),Nacht) ergeben sich im Monatsmittel am Messstandort:

                        LA,eq(3),Tag             LA,eq(3),Nacht
Juli 2020        46,3 dB(A)                40,1 dB(A)

 

Welche Maximalschallpegel durch Überflüge verursacht werden, zeigt die Häufigkeitsverteilung am Messstandort auftretender Maximalschallpegel. Der Anteil an durch Luftverkehr verursachten Spitzenschallpegel von Lmax > 70 dB(A) fällt am Standort in Lichtenwald (ca. 9 %) gering aus. Die über-wiegende Zahl aller Überflüge, denen ein Lärmereignis zugeordnet werden konnte, verursacht Maximalschallpegel zwischen 60 dB(A) und 70 dB(A).


Damit Sie die registrierten und ausgewiesenen Maximalschallpegel in Relation zu sonstigen Umgebungsgeräuschen setzen können, hier einige Vergleichsangaben: Ein PKW im Stadtverkehr verursacht bei einer Vorbeifahrt am Fahrbahnrand Einzelschallpegel zwischen 65 dB(A) und 80 dB(A). Bei der Vorbeifahrt eines Omnibusses werden am Fahrbahnrand 85 dB(A) registriert und bei der Vorbeifahrt eines schweren LKWs entstehen am Fahrbahnrand sogar Spitzenschallpegel von 90 dB(A).
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass im Juli 2020 im 2 km-Umkreis um die mobile Messstelle in Lichtenwald 1.701 Flugbewegungen stattgefunden haben. Bei 1.428 dieser Flugbewegungen sind zeitgleich mit der Flugbewegung Maximalschallpegel > 60 dB(A) registriert worden, die durch Überflüge verursacht wurden.

 

Demnach sind in Lichtenwald Überfluggeräusche wahrnehmbar. Eine Gefährdung der Gesundheit von Anwohnern kann angesichts der vergleichsweise niedrigen Pegelwerte nach Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung ausgeschlossen werden. Wir hoffen, durch die Messung und Auswertung der Schallimmissionen in Lichtenwald zu einer sach-bezogenen Diskussion der von Flugzeugen stammenden Schallemissionen beitragen zu können.
 

Mit freundlichen Grüßen
Flughafen Stuttgart GmbH“

 

Von Seiten des Gemeinderates wurde die Messung während der Corona-Zeit kritisiert und beantragt, dass der Flughafen Stuttgart um Wiederholung der Messung nach Ende der Corona-Pandemie ersucht wird.

 

Gesamtbetrachtung Vereinszuschüsse

Mit dem gemeinsamen Antrag der LBL- und FUW-Fraktion vom 22.02.2021 wurde beantragt, eine „Gesamtbetrachtung der Vereinsarbeit / Vereinszuschüsse“ auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 27.04.2021 zu nehmen. Nachfolgend hat die Verwaltung eine Übersicht der verschiedenen Formen der Vereinszuschüsse zusammengestellt:

 

a) Jugendzuschüsse

Die Gemeinde gewährt den Vereinen und Organisationen im Ort je Jugendlichem bis zum Alter von 18 Jahren einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 25,00 € pro Person – Stichtag ist jeweils der 01.01. eines Jahres. In den vergangenen Jahren haben sich die Jugend-zuschüsse wie folgt entwickelt:

Tabelle

 

b) Investive Zuschüsse

Soweit anhand der vorliegenden Unterlagen nachvollziehbar, hat die Gemeinde in den vergangenen Jahren folgende investiven Zuschüsse an die örtlichen Vereine bewilligt bzw. geleistet:

  • 2004: Umbau/Erweiterung des Vereinsheims des TC Lichtenwald e.V. 000,00 €
  • 2008: An- und Umbau des Vereinsheim des TSV Lichtenwald e.V. 000,00 €
  • 2017: Anbau Sanitärtrakt beim Vereinsheims des TC Lichtenwald e.V. 000,00 €
  • 2018: Neubau Allwettersportplatz des TC Lichtenwald e.V. 000,00 € 

 

c) Sonstige Zuschüsse

Die Gemeinde unterstützt die örtlichen Vereine, bzw. die Organisationen mit örtlichem Bezug auch in Form von jährlichen pauschalen Vereinszuschüssen bzw. Fördermitgliedsbeiträgen: 

Tabelle1

 

d) Nichtmonetäre Zuschüsse

Neben den direkten finanziellen Zuschüssen unterstützt die Gemeinde die Arbeit der örtlichen Vereine insbesondere auch mit nachfolgenden Leistungen:

  • Kostenfreie Überlassung des Bürgerzentrums für alle örtlichen Vereine – ausgenommen hiervon sind gewinnorientierte Veranstaltungen.
  • Kostenfreie Überlassung der Mehrzweckhalle zur sportlichen Nutzung durch die örtlichen Vereine
  • Auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren bei Veranstaltungen der örtlichen Vereine wie beispielsweise dem „LiWa Laufevent“ wird regelmäßig verzichtet
  • Unterstützung von Veranstaltungen durch den Einsatz des kommunalen Bauhofs (z.B. Schilderaufbau)
  • Unterstützung bei der Sportplatzpflege/Tennisplatzpflege (Mäharbeiten, Grünschnittentsorgung)

e) Verpachtung von gemeindeeigenen Flächen an die Vereine

Entsprechend der nachfolgenden Aufstellung ist ein Teil der gemeindeeigenen Gebäude bzw. Grundstücke an die örtlichen Vereine verpachtet:

 

Naturfreunde Lichtenwald e.V.

  • Flurstück 260/42 in Hegenlohe – „Ziegenwiese“ der Naturfreunde Lichtenwald e.V.
  • Flurstück 261 in Hegenlohe (Trieb 1) – Wanderheim mit Spielplatz

 

Obst- und Gartenbauverein e.V.

  • Flurstück 500/12 in Thomashardt (Schlichtener Weg 11) – Vereinsheim des Obst- und Gartenbauvereins

 

TC Lichtenwald e.V.

  • Flurstück 329/1 in Hegenlohe – Vereinsheim und Sportanlage des TC Lichtenwald e.V.
  • Flurstück 329/2 in Hegenlohe (Teilfläche) – Allwettersportplatz des TC Lichtenwald e.V.

 

TSV Lichtenwald e.V.

  • Flurstück 329 in Hegenlohe – Sportanlage „Unterer Sportplatz“ des TSV Lichtenwald e.V.
  • Flurstück 329/2 in Hegenlohe (Teilfläche) – Sportanlage „Oberer Sportplatz“ des TSV Lichtenwald e.V.

Daraufhin entspannte sich eine teils emotional geführte Diskussion im Gemeinderat über die Vereinsförderungen der Gemeinde. Nach Ende der Aussprache hat der Gemeinderat vom Bericht der Verwaltung Kenntnis genommen.

 

Betreuungsangebote an den Lichtenwalder Kindergärten

Auf Antrag aus dem Gemeinderat wurde dieses Thema vertagt.

 

Jugendeinrichtung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 beschlossen, zum Thema Jugendeinrichtung eine Arbeitsgruppe zu bilden, die aus folgenden Personen besteht: GR M. Unterberger, GR Reichow, GR Pfaff und Jugendrat Fritz. Zwischenzeitlich wurde von Jugendrat Fritz über soziale Netzwerke ein Stimmungsbild bzgl. Jugendeinrichtung bei den Jugendlichen eingeholt. Ebenso hat sich die Arbeitsgruppe online getroffen und beratschlagt.


Von der Gemeindeverwaltung Lichtenwald wurden alle Jugendlichen im Ort (Alter 12-17 Jahre) postalisch angeschrieben. Hierbei gingen 53 Rückläufer ein, was mit über 40% durchaus eine ordentliche Rückmeldequote ist.

 

Zwischenzeitlich haben sich auch eine Reihe von jüngeren Erwachsenen bis Mitte 20 bei der Gemeindeverwaltung und den Gemeinderatsfraktionen gemeldet, die die Wiedereinrichtung eines Jugendhauses fordern. Dies ist durchaus verwunderlich, da sich eine Jugendeinrichtung eben an Jugendliche wendet und nicht Erwachsene bis Mitte 20 als Zielgruppe hat. Zudem bestand in Lichtenwald bis August 2019 ein zuletzt nicht mehr frequentiertes Jugendhaus, welches dann aufgrund der bevorstehenden Schulsanierung geschlossen und entrümpelt wurde. Dieses Jugendhaus wurde seit Ende 2015 nicht mehr für die zuvor bestehenden regelmäßigen Jugendtreffs genutzt. Vielmehr fanden seither nur noch gelegentliche Partys in sehr ausschweifendem Maße statt, die sehr oft für erhebliche Vermüllung sowie Sachbeschädigungen im Jugendhaus und an der benachbarten Mehrzweckhalle und sowie auch zu Störungen von zeitgleich stattfindenden Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle geführt haben. Im Februar 2016 wurden daher die bis dahin möglichen privaten Anmietungen eingestellt. Die offenen Jugendtreffs fanden seither trotz einem ehrenamtlichen Team nur noch sehr sporadisch bis gar nicht mehr statt.

 

Die Umfrage der Verwaltung an alle Jugendlichen hat ergeben, dass der von den ehemaligen Jugendräten Achim Schmid und Mark Stehr ins Spiel gebrachte Bauwagen (vergleichbar zu den Wagen des Waldkindergartens mit Solarlicht und Gasheizung) wird von den Jugendlichen aus Lichtenwald deutlich nicht favorisiert, sondern ein Dirt-Bike-Park. Zudem wurden viele weitere Einzelvorschläge gemacht.


Das Ergebnis der Umfrage von Jugendrat Fritz hat ein ähnliches Bild ergeben, hier mit Tendenz zu einer Skateanlage. Bei dessen Umfrage haben sich 42 Personen beteiligt – ob dies alles Jugendliche waren, ist nicht bekannt.


Zwischenzeitlich hat sich eine junge Frau aus Lichtenwald bei der Verwaltung gemeldet, die sich für einen so genannten Pump-Track einsetzt. Dieses Modell einer „Fahrradstrecke“ gibt es in Ausführungen aus vorgefertigten Modulen, als asphaltierte Strecke oder auch als aus Erdreich modellierte Strecke (nähere Infos unter www.pumptrack.de und www.pumptrack.info/pumptrack-bauen/). Die Infos bzw. die Mails der jungen Frau wurden an Jugendrat Fritz weitergeleitet, um dies in die Arbeitsgruppe mit aufnehmen zu können.


Eine aus Erdreich modellierte Pump-Track-Strecke ist sicherlich im Kostenrahmen des Finanzhaushaltes realisierbar, sofern gewünscht. Pump-Track-Strecken sind gerade sehr populär und in vielen Orten im Umkreis bereits errichtet bzw. in Planung.


Von der Verwaltung wird für eine mögliche Jugendeinrichtung (unabhängig ob Bauwagen, Dirt-Bike-Park, Pumptrack oder anderes) die große Wiese neben dem Ausweichparkplatz Mehrzweckhalle als geeignet betrachtet, da dieser Bereich gut erreichbar ist und zudem außerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegt. Weitere für solche Zwecke nutzbare Grundstücke besitzt die Gemeinde nicht – weder im Innenbereich, noch im Außenbereich (hier sind nahezu alle Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet).


Einen Zuschuss in Höhe von 15.000 € zum Umbau des Jugendraums in der Kirche Thomashardt, dass dieser wieder rechtskonform nutzbar wird (Einbau zweiter Fluchtweg über Lichtschacht), war im Haushalt 2019 eingestellt, wurde von der Kirche jedoch nicht abgerufen. Laut Mitteilung der damaligen Ortspfarrerin hat der Kirchengemeinderat dies abgelehnt. Zwischenzeitlich wurde der zweite Fluchtweg aus den Jugendräumen der Kirche Thomashardt ohne Beteiligung der Gemeinde augenscheinlich realisiert.


In der Sitzung erfolgte ein ausführlicher Bericht von Jugendrat Fritz über die von Ihm getätigte Umfrage in sozialen Netzwerken. Bürgermeister Rentschler fügte an, dass die Arbeitsgruppe im Rahmen der Mittel 2021 (25.000 €) konkretisierte Ideen erarbeiten soll, damit die Mittel auch abgerufen werden können.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 11.05.2021

Betreuungsangebote an den Lichtenwalder Kindergärten

Die Gemeinde Lichtenwald orientiert sich bei der Festlegung der Betreuungsmodelle und Öffnungszeiten möglichst an den Bedürfnissen und Wünschen der Eltern; hierzu werden regelmäßige Bedarfsabfragen durchgeführt, um das Betreuungsangebot der Gemeinde entsprechend anzupassen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass „jeder individuellen Wunschbetreuung“ nachgekommen werden kann, da fast alle Änderungen der Betreuungsmodelle und Öffnungszeiten zugleich mit einer Änderung der Betriebserlaubnis (ggf. mit entsprechenden baulichen Auflagen) und zusätzlichem Betreuungspersonal verbunden sein können.


Eine Bedarfsabfrage wurde am 25.01.2021 an alle 147 Lichtenwalder Eltern mit Kindern im Alter zwischen 0 - 5 Jahren versandt. Sehr erfreulich war, dass bis zum Ende der Abgabefrist am 28.02.2021 insgesamt 142 Rückmeldungen bei der Gemeinde eingegangen sind. Dies entspricht einer Rücklaufquote von fast 97% (!) und stellt ein absolut repräsentatives Umfrageergebnis dar, welches keinen Spielraum für anderweitige „Interpretationen“ lässt.

 

Die häufigsten Rückmeldungen / Wünsche der Elternschaft gab es zu folgenden Punkten: 

a) KiGa Thomashardt: Tageweise Ganztagesbetreuung anstatt komplette Woche

b) KiGa Thomashardt: Angebot eines Mittagessens beim Betreuungsangebot „VÖ“

c) KiGa Thomashardt: Kindergartenöffnung bereits ab 07:00 Uhr                                     

 

Eine Übersicht sämtlicher Rückmeldungen – auch diese, welche von den Eltern nur vereinzelt genannt wurden – wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt. Zu den drei vorstehenden hauptsächlich genannten Rückmeldungen und Wünschen der Elternschaft nahm die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

zu a) Eine tageweise Ganztagesbetreuung wurde ursprünglich bis 08/2017 angeboten. Aufgrund von dem Ergebnis einer Begehung und Befragung des betriebsärztlichen Dienstes zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung der Erzieherinnen im Kindergarten Thomashardt wurde diese Betreuungsform ab 09/2017 nicht mehr angeboten. Weitere wichtige Begründung zur Abschaffung war, dass ein Kind in der Ganztagesbetreuung, welches nur an 1 Tag in der Woche betreut wird, einen Ganztagesplatz für die gesamte Woche blockiert. Angesichts der begrenzten Anzahl von insgesamt nur 20 Ganztages-plätzen führt die Möglichkeit einer tageweisen Ganztagesbetreuung zu entsprechenden Engpässen, so dass die Gemeinde ihrer rechtlichen Verpflichtung ggf. nicht mehr im gebotenen Umfang nachkommen kann.

 

zu b) Verlängerte Öffnungszeiten bis 13:30 Uhr werden auf den damaligen Wunsch der Eltern zwar seit 09/2017 angeboten, aber insbesondere im KiGa Thomashardt von nur sehr wenigen Kindern in Anspruch genommen. Um bei dem Betreuungsangebot „Verlängerte Öffnungszeiten“ ein Mittagessen anbieten zu können, wäre jedoch zum bestehenden Personal eine zusätzliche haushaltswirtschaftliche Hilfskraft erforderlich; eine Änderung der Betriebserlaubnis wäre dagegen nicht notwendig. Grundsätzlich wäre die Umsetzung möglich, aber zugleich mit entsprechenden Gebühren verbunden.

 

zu c) Eine Erweiterung der Öffnungszeiten auf 07:00 Uhr ist zugleich mit einer Änderung der Betriebserlaubnis verbunden; zudem wäre für die zusätzliche Betreuungszeit auch eine Aufstockung der Stellenanteile bzw. weiteres Personal erforderlich.

Auf Wunsch des Gemeinderats wurden die Elternbeiräte mit Schreiben vom 01.04.2021 bereits schon im Vorfeld über das Ergebnis der Bedarfsabfrage vom 25.01.2021 informiert und um Stellungnahme bis zum 12.04.2021 gebeten. Die Rückmeldungen wurden dem Gemeinderat ebenso zur Kenntnis gegeben, ebenso die dazu erfolgten Stellungnahmen der jeweiligen Einrichtungsleitungen.

 

Während der Sitzung ergab sich im Dialog mit Elternbeirat und Einrichtungsleitung, dass die in den Lichtenwalder Kindergärten angebotenen Betreuungsmodelle unverändert bleiben. Ergänzen hierzu kommen im Kindergarten Thomashardt folgende Betreuungsangebote:

a. bei der Betreuungsmöglichkeit VÖ die Zubuchoption Mittagessen (nur Kindergarten),

b. eine zusätzlich erweiterte VÖ (nur Kindergarten) mit 34 Stunden pro Woche, Montag – Donnerstag von 07:30 Uhr – 14:30 Uhr und freitags von 07:30 Uhr – 13:30 Uhr inklusive Mittagessen und

c. beim Ganztagesbetreuungsmodell (KiGa und Krippe) die Option, dieses auch mit drei Nachmittagen buchen zu können.
Für diese drei Maßnahmen ist keine Änderung der Betriebserlaubnis erforderlich und kein zusätzliche pädagogisches Personal einzustellen.

 

Dem hat der Gemeinderat sodann einstimmig zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, anhand dieser Betreuungsmodelle die Gebührenkalkulation für die Kindergartengebühren 2021/22 und 2022/23 durchzuführen.

 

Gründung und Beitritt zum Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“

Historisch bedingt sind die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg bei den Kommunen zu bilden. Innerhalb eines Landkreises können benachbarte Kommunen die Aufgaben nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit übertragen. Derzeit gibt es in Baden-Württemberg bei rund 1.000 Kommunen noch um die 900 Gutachterausschüsse. Dies ist ein Baden-Württembergischer Sonderfall.


Das Land Baden-Württemberg hat 2017 durch eine Novellierung der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) Regelungen getroffen mit der Absicht, die sehr kleinteilige Struktur von den bisherigen lokalen Gutachterausschüssen zu Gunsten größerer Einheiten zu verändern. Hierzu hat das Land eine Reihe von Vorgaben definiert. Beispielsweise sollen Minimum 1.000 auswertbare Kaufverträge pro Jahr als Maßstab gelten (in Lichtenwald rund 45 pro Jahr), um rechtssichere und damit von der Verwaltungsgerichtsbarkeit akzeptierte Bodenrichtwerte und Grundstückswertermittlungen liefern zu können.


Im Landkreis Esslingen schafft es lediglich die Stadt Esslingen mit ihren fast 100.000 Einwohnern, die geforderte Mindestzahl von 1.000 Kaufverträgen pro Jahr zu erreichen. Neben der Erwartung rechtssicherer Bodenrichtwerte und Grundstückswertermittlungen erfordert nun auch die bundesweite Grundsteuerreform von der Gerichtsbarkeit akzeptierte Grundlagen für die Einheitswertbescheide, die ein Gutachterausschuss ebenfalls nur dann liefern kann, wenn er die vorstehend genannten Vorgaben erfüllt.

 

Die Neubewertung der Grundsteuer basiert nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz vom 4. November 2020 neben der Grundstücksfläche explizit auch auf dem Bodenrichtwert. Und nach der amtlichen Vorabinformation der beiden Ministerien für Finanzen sowie für ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 21. Dezember 2020 zu dem neuen Landesgrundsteuergesetz werden ausnahmslos Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 benötigt für die nach dem bundesweit neuen Grundsteuerrecht zu erfolgende erste Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025.


Im Zuge der kommunalen Solidarität im Landkreis Esslingen war und ist die Zielsetzung, dass sich alle Städte und Gemeinden zusammenschließen. Unter fachlichen Gesichtspunkten ist dies unbedingt zu empfehlen und nicht zuletzt würde dies auch vom zuständigen Landesministerium begrüßt werden. Eine Übernahme der Aufgabe durch den Landkreis ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben der GuAVO nicht möglich.

 

Nach etwas über einem Jahr intensiver Gespräche und Vorbereitungen können jetzt sowohl der ausgearbeitete Entwurf einer Verbandssatzung als auch das Gutachten als Grundlage für die Gründung eines Zweckverbandes den Kommunen zur Beratung in den Gremien vorgelegt werden.

 

Den Rathäusern wurde vorgegeben, dass bis spätestens Mai 2021 zu entscheiden ist, ob ihre Stadt respektive Gemeinde unter den vorgelegten Bedingungen einem künftigen Zweckverband beitreten wird, der zum 01.07.2021 entstehen soll. Vom Bürgermeister wurde nochmals auf die Dringlichkeit der Angelegenheit hingewiesen – ohne einen Beitritt zum Zweckverband wäre die rechtssichere Erhebung der Grundsteuer in Zukunft gefährdet.


Von Seiten des Gemeinderates wurde der Zweckverband von mehreren Rednern scharf kritisiert als zu bürokratisch und zu teuer.
Bürgermeister Rentschler verwies darauf, dass es keine Alternativen zum Zweckverband gibt und in der Vergangenheit geführte Gespräche bzgl. kleinerer regionaler Einheiten nicht zum Erfolg geführt haben. Zudem verwies er darauf, dass ein Zweckverband ein probates und bewährtes Mittel für eine interkommunale Zusammenarbeit ist – so auch beim sehr erfolgreichen Zweckverband Breitbandversorgung des Landkreises.

 

Im Anschluss an eine sehr emotional geführte Debatte hat der Gemeinderat mit knapper Mehrheit für den Beitritt zum Zweckverband votiert.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 29.06.2021

Bausachen

 

Forsthausareal – Wohnpflegeanlage und barrierefreie Mehrfamilienhäuser, veränderte Ausführung

Das Baugesuch wurde bereits in der Sitzung vom 16.09.2019 behandelt. Der Bauherr hat nun eine veränderte Ausführung eingereicht, die jedoch nur das Gebäudeinnere sowie Balkone in Richtung Innenhof betreffen, ebenso wurde das Brandschutzkonzept überarbeitet.
Gemäß Baurechtsamt ist zu den Änderungen kein kommunales Einvernehmen erforderlich, ebenso keine erneute Angrenzerbenachrichtigung. Der Gemeinderat nahm daher von dem Vorhaben lediglich Kenntnis.

 

Verbreiterung einer Dachgaube, Gaiernweg 24

Der Einbau von zwei Dachgauben wurde bereits in der Sitzung vom 26.05.2020 behandelt und das Einvernehmen erteilt. Vom Bauherr wurde nun ein Antrag auf veränderte Ausführung mit einer verbreiterten Gaube eingereicht.
Diese entspricht dem Bebauungsplan, weshalb von der Verwaltung empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat ohne Aussprache einstimmig angeschlossen.

 

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Probststraße 35

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung von einem Einfamilienhaus mit Doppelgarage.
Das Bauvorhaben liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich und ist daher nach §34 BauGB zu beurteilen. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebung ein und auch die Erschließung ist gesichert, weshalb von der Verwaltung empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen. Dem hat sich das Gremium ohne Aussprache einstimmig angeschlossen.

 

Gutachterausschuss – Aufhebung der Gutachterausschuss-Gebührensatzung, Abbestellung der Gutachter und Auflösung der Geschäftsstelle

Mit Beschluss vom 11.05.2021 ist die Gemeinde Lichtenwald mit Wirkung zum 01.07.2021 dem Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ beigetreten.
Daher sind nun der Form halber alle amtierenden Gutachter nebst Vertreter des Finanzamtes von ihren Aufgaben abzubestellen, die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses aufzulösen und die Gutachterausschuss-Gebührensatzung aufzuheben.
Dem hat sich der Gemeinderat mehrheitlich angeschlossen.

 

Erneuerung der Heizkessel in den Kindergärten Hegenlohe und Thomashardt

Die beiden Kindergärten in Hegenlohe und Thomashardt sind in den letzten Jahren weitestgehend renoviert und saniert worden. Erneuerungsbedürftig sind in beiden Einrichtungen vor allem noch die Heizkessel, deren Erneuerung schon im Finanzhaushalt 2021 eingeplant ist. Die Anlagen sind 29 bzw. 24 Jahre alt und am Ende der Nutzungsdauer angelangt.
Aufgrund nicht vorhandener Neben- und Kellerräume scheiden Holzpelletsanlagen aus und Erdlagertanks für Pellets würden erhebliche Zusatzkosten verursachen. Dasselbe gilt mangels Gasleitungsnetz für Gasheizungsanlagen mit erforderlichen Erdtanks.
Für die Ölheizungen sind bereits doppelwandige Erdtanks vorhanden, die weiterverwendbar sind.
Ebenso wurden Wärmepumpen für die beiden Gebäude untersucht, die aufgrund der benötigten hohen Vorlauftemperaturen jedoch unwirtschaftlich im Betrieb wären.
Für zwei neue Ölheizkessel mit neuester Brennwerttechnologie wurden von den beiden für die Gemeinde arbeitenden Sanitärfachbetrieben Angebote angefordert. Beide haben unabhängig voneinander den Austausch der vorhandenen Heizungen gegen Öl-Brennwertkessel der neuesten Generation von der Fa. Weishaupt empfohlen, so dass die Angebote vergleichbar sind.
Günstigster Anbieter war die Fa. Maier aus Köngen mit einem Gesamtpries von 32.826,62 € brutto für beide Anlagen. Im Finanzhaushalt 2021 ist für die Maßnahme ein Betrag von 40.000 € vorgesehen.

Im Gemeinderat ergab sich eine rege Diskussion um das Für- und Wider für die Heizungserneuerung sowie um mögliche Auswirkungen der CO2-Steuer auf verschiedene Energieträger.
Nach Abschluss der Diskussion wurde der Auftrag mehrheitlich an die Fa. Maier aus Köngen vergeben.

 

Vergabe Kanalsanierungen 2021

In der März-Sitzung wurde beschlossen, weitere Kanalschäden haltungsweise zu sanieren und die Verwaltung mit der beschränkten Ausschreibung der Arbeiten zu beauftragen. Grundlage für die Bewertung des Kanalnetzes war das Ergebnis der optischen Inspektion. Auf Grundlage der verschiedenen Schadensarten erfolgte je eine Zuordnung in Schadensklassen (SKL). SKL 1 deutet auf geringfügige Schäden ohne akuten Handlungsbedarf hin. Eine Einordnung der Einzel- oder Haltungsschäden in SKL 5 beschreibt umgehenden Handlungsbedarf. Hieraus ergeben sich die Prioritäten zur Planung der Schadensbehebung. Alle Maßnahmen im Ort konnten bisher in geschlossener Bauweise (Inlinerverfahren) durchgeführt werden. Nachdem bei den vorangegangenen Sanierungskampagnen in den Jahren 2015 und 2017 alle Schäden der SKL 5 haltungsweise behoben wurden, wurden in 2019 und 2020 zahlreiche Haltungen der SKL 4 im Rahmen des Budgets saniert. Die restlichen Schäden in SKL 4 können im Jahr 2021 im Rahmen des Budgets von 220.000 € behoben werden – hiervon entfallen kalkuliert 185.000 € auf die eigentlichen Sanierungsarbeiten, der Rest auf Nebenkosten. Sodann sind im Bereich Kanäle nach jetzigem Stand mittelfristig keine größeren Investitionen mehr notwendig.
Bei der beschränkten Ausschreibung wurden 7 Firmen angeschrieben, wovon 3 ein Angebot abgegeben haben. Günstigster Bieter war die Fa. Pfaffinger aus Nagold mit einem Angebotspreis von 155.155,53 € – mithin rund 30.000 € günstiger als veranschlagt.
Der Gemeinderat hat dieser Vergabe einstimmig zugestimmt.

 

Barrierefreie Bushaltestellen – Vergabe

Das Vorhaben ist dem Projekt des barrierefreien Ausbaus im Nahverkehr im Landkreis Esslingen bzw. des Personenbeförderungsgesetzes § 8 geschuldet. Es besteht eine Pflicht für die Kommunen die Bushaltestellen im Gemeindegebiet bzw. im Zuständigkeitsbereich als Baulastträger bis zum 1. Januar 2022 barrierefrei umzubauen.
In der Gemeinde Lichtenwald sind hiervon 8 innerörtliche Bushaltestellen in Baulastträgerschaft der Gemeinde betroffen.
Die Kriterien für eine barrierefreie Nutzung umfassen im Wesentlichen:

  • ein Hochbord von mind. 18 cm
  • Blindenleitstreifen
  • Manövrierfläche Rollstuhl
  • Stufenloser Zugang

Das Ingenieurbüro SI aus Weilheim wurde von der Gemeinde Lichtenwald beauftragt, die Situationen der bestehenden Haltepositionen vor Ort zu erfassen und die Möglichkeiten zum Umbau zu überprüfen.
Maßnahmen zu den einzelnen Bushaltestellen:
Ein stufenloser Zugang ist bei allen Haltestellen gegeben. Die Bereitstellung einer Manövrierfläche für einen Rollstuhl kann auf Grund von örtlichen Gegebenheiten und zur Verfügung stehenden öffentlichen Flächen nur bei den Haltestellen beim Friedhof Thomashardt realisiert werden.
Im Wesentlichen besteht der Umbau der Bushaltestellen in der Gemeinde Lichtenwald in der Erhöhung der Bordsteine um den Aus- und Einstieg in das Fahrzeug zu erleichtern.
Die Aufwendungen für die Anpassungen an den Bestand sind in der Planung und den Kosten ebenfalls enthalten.
Aufgrund nachdrücklicher Stellungnahme vom Busunternehmen sowie einem folgenden Ortstermin mit Straßenbauamt und Busunternehmen wird der Umbau der Bushaltestelle Hegenlohe Kirche in ein Buskap favorisiert. Dadurch wird die sehr beengte Aufstellfläche für Fahrgäste an dieser stark frequentierten Haltestelle (insbesondere durch Kinder im Schülerverkehr) deutlich vergrößert, zudem können dort dann auch die erforderlichen Manövrierflächen für Rollstuhlfahrer erstellt werden.
Positiver Nebeneffekt ist die Beseitigung der vorhandenen Gefahrenstelle für Fußgänger und Kinder, da diese Busbucht leider regelmäßig zugeparkt wird.
Einhergehend hat die Verkehrsbehörde bereits mitgeteilt, dass im Zuge eines Buskaps gegenüber vor den Gebäuden Thomashardter Straße 2 und 4 ein zeitlich begrenztes Parkverbot werktags tagsüber eingerichtet werden kann, was einem reibungslosen Verkehrsablauf in diesem Bereich sehr dienlich wäre.
Die Kosten für die Umbaumaßnahmen belaufen sich gemäß Kostenberechnung für den Baubeschluss auf circa 145.000 € (brutto) zzgl. Nebenkosten, insgesamt auf 175.000 €. Im Finanzhaushalt 2021 stehen 175.000 € zur Verfügung. Zudem ist ein Zuschuss in Höhe von 87.000 € vom Land veranschlagt.
Zwischenzeitlich hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Zustimmung auf einen fördermittelunschädlichen vorzeitigen Baubeginn erteilt, damit die Maßnahme, wie im Personenbeförderungsgesetz vorgesehen, bis zum 01.01.2022 umgesetzt werden kann. Ebenso hat das Regierungspräsidium die erfreuliche Mitteilung gegeben, dass im vorliegenden Fall 90 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss gewährt werden können, da die Barrierefreiheit im Jahr 2021 besonders gefördert wird. Bisher wurde von einer Förderquote von 50 % ausgegangen.
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 30. März 2021 wurden die Umbaumaßnahmen beschränkt ausgeschrieben. Hierbei wurden 15 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, 8 haben ein Angebot abgegeben. Der günstigste Bieter war die Fa. Weidler aus Urbach mit einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 127.619,13 € brutto – mithin also rund 12.000 € unter den kalkulierten Baukosten.
Bei den vorliegenden Baukosten ergibt sich dadurch folgende Situation:
Gesamtkosten inklusive Nebenkosten: rund 158.000 €
Förderbetrag: rund 142.000 €.
Dadurch reduziert sich die tatsächliche Nettobelastung des Finanzhaushaltes von rund 88.000 € auf rund 16.000 €.
Im Gemeinderat ergab sich eine rege Diskussion um das Thema Buskap an der Kirche Hegenlohe. Schlussendlich wurde dieser Vorschlag mehrheitlich abgelehnt, der Vergabe an die Fa. Weidler jedoch mehrheitlich zugestimmt.

 

Betreuungsangebote an den Lichtenwalder Kindergärten

Von der Gemeindeverwaltung wurde zusammen mit dem Büro Heyder&Partner eine Gebührenkalkulation für die Kindergartengebühren für die beiden kommenden Kindergartenjahre vorgelegt.
Bislang wurden in Lichtenwald – wie in vielen anderen Kommunen auch – die Gebührensätze auf Basis der „Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände“ angepasst – hier wird grundsätzlich ein Kostendeckungsgrad von 20% durch Elternbeiträge angestrebt. Diese Empfehlungen zur Anpassung der Elternbeiträge beziehen sich aber lediglich auf Regelgruppen mit einer Wochenbetreuungszeit von 30 Stunden und werden hilfsweise in analogem Umfang auf die übrigen Betreuungsmodelle angewandt.
Selbstverständlich können diese empfohlenen Steigerungssätze die individuelle Situation vor Ort mit den sich oftmals deutlich unterscheidenden Betreuungsmodellen nicht abbilden, so dass insbesondere im Hinblick auf den seit Jahren weit unterdurchschnittlichen Deckungsgrad der  Elternbeiträge in Lichtenwald eine grundlegende Neukalkulation der Benutzungsgebühren auf Grundlage der tatsächlich anfallenden Aufwendungen erforderlich ist.
Auch von Seiten der Kommunalaufsicht des Landratsamts Esslingen wurde im Zusammenhang mit der letzten Anpassung der Benutzungsgebühren für die Kindertagesbetreuungseinrichtungen mit Schreiben vom 16.09.2019 ausdrücklich gefordert, künftig eine Gebührenkalkulation mit vorzulegen.
Herr Heyder erläuterte zusammen mit Gemeindekämmerer Mayer die Kalkulation und die Zahlengrundlagen.
Vom Gemeinderat wurden diese umfangreichen Kalkulationen allerseits begrüßt.
Von mehreren Räten wurde zudem gefordert, die Kinderrabatte abweichend von den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände festzulegen sowie die Gebühren für Waldkindergarten und stationäre Einrichtungen gemeinsam zu kalkulieren.
Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung wurde einvernehmlich festgelegt, dass:
- in allen 3 Kindergärten identisch angebotene Betreuungsmodell „Verlängerte Öffnungszeiten“ nunmehr einheitlich kalkuliert wird – die zuvor gewünschte Trennung in stationäre Kindergärten und Waldkindergarten soll wieder entfallen;

-Familiennachlässe:

Es werden nur im Haushalt lebende Kinder bis zum Alter von 10 Jahren (einschließlich des 10. Lebensjahres) berücksichtigt.

Neue Staffelung, wonach bei einer Familie mit 2 Kindern für das 1. Kind der volle Gebührensatz und für das 2. Kind ein Nachlass von 25% gewährt wird. Bei Familien mit 3 und mehr Kindern erhöht sich der Nachlass für das 3. und jedes weitere Kind auf jeweils 50%.

-Vergleich des Kostendeckungsgrads der Nachbarkommunen in Erfahrung bringen, welche in der Gebührenübersicht aufgeführt waren.

- Erstellung einer Gebührenübersicht mit verschiedenen Kostendeckungsgrad-Sätzen

Der Tagesordnungspunkt wurde sodann auf die Juli-Sitzung vertagt.

 

Genehmigung zur Annahme von Spenden

Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Spenden. Seit der letzten Beschlussfassung vom 23.02.2021 sind folgende Spenden bei der Gemeinde eingegangen.

 

Nr.

Datum

Spender

Art und Zweck der Spende

Betrag

 

1

 

19.04.2021

 

 

Christof und Katrin Schlör

Breitestraße 66

73669 Lichtenwald

 

Geldspende für die Freiwillige Feuerwehr Lichtenwald

 

 

 

100,00 €

 

Zudem liegt der Verwaltung die Anfrage einer Spendenannahme durch die Gemeinde vor, über welche vorab der Gemeinderat zu entscheiden hat. Es handelt sich hierbei um die Übernahme von Materialkosten einer „Matschküche“ für den Kindergarten Thomashardt; die Montage selbst soll von den Eltern des Kindergartens vorgenommen werden.

 

Nr.

Datum

Spender

Art und Zweck der Spende

Betrag

 

1

 

---

 

 

Keine Nennung des Spenders gewünscht – Name ist der Verwaltung bekannt

 

Sachspende (Materialkosten) für eine „Matschküche“ im   Kindergarten Thomashardt

 

 

 

ca. 230,00 €

 

Der Gemeinderat hat sodann einstimmig beschlossen, die Spenden anzunehmen.
Bürgermeister Rentschler bedankte sich herzlich bei den Spendern.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 04.08.2021

Blutspenderehrung

Wie jedes Jahr wird im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung zusammen mit dem Deutschen Roten Kreuz eine Blutspenderehrung durchgeführt.

Geehrt wurden:

  • Frau Lisa Graser für 10maliges Blutspenden
  • Herr Matthias Winkler für 75maliges Blutspenden

In Abwesenheit geehrt wurden drei weitere Blutspender.

 

Bürgermeister Rentschler überreichte zusammen mit Herr Kuhn vom DRK Baltmannsweiler dazu die Urkunden des DRKs sowie Präsente der Gemeinde und bedankte sich im Namen der Gemeinde bei den Blutspendern.

 

Bausache

Aufstockung bestehende Dachgaube und Anbau Balkon, Kirchweg 17

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Ausbau des Dachgeschosses mit der Aufstockung der vorhandenen Dachgaube und dem Anbau eines Balkons.
Das Vorhaben liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich und ist daher nach §34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung fügt sich das Vorhaben in die Umgebung ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zur Bausache zu erteilen.
Dem hat sich der Gemeinderat ohne Aussprache einstimmig angeschlossen.

 

Kalkulation der Kindergartengebühren von 09/2021 bis 08/2023

Von der Verwaltung wurde nochmals die Notwendigkeit einer Gebührenkalkulation für die Kindergartengebühren erläutert, die sich aus Forderungen des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes ergibt.


Die Gebührenkalkulation des Büros Heyder&Partner wurde bereits in der Juni-Sitzung im Gemeinderat vorgestellt.

 

Grundsätzlich wird ein Kostendeckungsrad von 20 % angestrebt, der so auch von den kommunalen Spitzenverbänden empfohlen wird.

 

Bisher stellt sich der Abmangel in Lichtenwald wie folgt dar:

210804

Aktuell (Stand 31.05.2021) können die in den Lichtenwalder Kindergärten betreuten Kinder den folgenden Familiengrößen zugeordnet werden: 

  • Familien mit 1 Kind 16 %
  • Familien mit 2 Kindern 61 %
  • Familien mit 3 Kindern 21 %
  • Familien mit 4 und mehr Kindern 2 %

Die Zahlen machen deutlich, dass nur 16% der Eltern überhaupt eine Kindergartengebühr entrichten würden – entsprechender Beschluss des Gemeinderats vorausgesetzt – die den eigentlich angestrebten Kostendeckungsgrad von 20% durch Elternbeiträge erreicht, mit der Folge, dass dieser bei der Gewährung entsprechender Familiennachlässe auch nie erzielt werden kann.

 

Von der Gemeindeverwaltung wurde jedoch nur die Gebührenkalkulation mit einem errechneten Deckungsgrad von 20 % (ohne Familiennachlässe) eingebracht und keine Gebührenvorschläge unterbreitet.

 

Vor der Sitzung wurde von zwei Fraktionen ein Antrag eingebracht, die sich aus der Gebührenkalkulation ergebenden Sätze grundsätzlich zu akzeptieren, jedoch sämtliche Steigerungen auf 10 % im kommenden Kindergartenjahr sowie um weitere 10 % im darauf folgenden Kindergartenjahr zu deckeln.

 

Als Familienrabatte wurden – entgegen der einvernehmlichen Festlegung durch den Gemeinderat in der Juni Sitzung – wieder die Rabattstaffeln gemäß Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände beantragt (25%, 50 % und 80 % Rabatt für Familien mit 2, 3 und 4 oder mehr Kindern).

 

Von der Verwaltung wurde dieser Antrag von seinen finanziellen Auswirkungen her hochgerechnet. Er hätte ergeben, dass für das Jahr 2021 nicht einmal die im Haushalt veranschlagten Planzahlen bei den Gebühreneinnahmen erreicht werden.

 

Daher wurde von der Verwaltung angeregt, die Deckelung auf 15 % im ersten Jahr und 10 % im zweiten Jahr zu begrenzen, da hiermit die Planzahlen erreicht werden können und nicht noch ein weiterer Abmangel im Haushalt entsteht.

 

Nach ausführlicher Debatte hat das Gremium sodann beschlossen, die Kindergartengebühren wie kalkuliert festzusetzen, jedoch mit einer Deckelung von 15 % im ersten Jahr und 10 % im zweiten Jahr. Als Familienrabatte wurden 25%, 50 % und 80 % Rabatt für Familien mit 2, 3 und 4 oder mehr Kindern festgelegt.

 

Genehmigung zur Annahme von Spenden

Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Spenden. Seit der letzten Beschlussfassung vom 29.06.2021 sind folgende Spenden bei der Gemeinde eingegangen.

210804-2

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 28.09.2021

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Rentschler gibt bekannt, dass der Gemeinderat am 04.08.2021 beschlossen hat, die Kündigung der Angehörigkeit zum Diakonieverband Untere Fils zurück zu nehmen.

 

Bausachen
Neubau von zwei Reihenhäusern, Brühlweg 3 & 5

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Das Bauvorhaben wurde bereits im Juli 2019 behandelt und das Einvernehmen dazu erteilt.
Nun beantragt der Bauherr eine geänderte Ausführung, da zwischenzeitlich eine Abstandsbaulast von einem Nachbargrundstück vorliegt und das Gebäude an der Nordwestseite nicht mehr dreiecksförmig abgeschnitten werden muss.
Die Gemeindeverwaltung empfahl daher, das Einvernehmen zur Bausache zu erteilen.
Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Neubau eines Wohnhauses, Pfandäcker FlSt. Nr. 1190

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten.


Der Balkon mit darunter liegendem Wohnraum überragt das Baufenster auf der Ost- und Westseite um rund 1,5m. Vergleichbare Präzedenzfälle sind im Plangebiet bisher nicht vorhanden, so dass die Gemeindeverwaltung vorschlug, der Baugrenzenüberschreitung nicht zuzustimmen. Zum sonstigen Bauvorhaben empfahl die Gemeindeverwaltung das Einvernehmen zu erteilen.


Dem hat sich der Gemeinderat bei einer Enthaltung angeschlossen.

 

Errichtung von zwei Fertiggaragen und eines Carports, Am freien Feld 20

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung von zwei Fertiggaragen und einem Carport.


Da keine Abweichungen vom Bebauungsplan festgestellt werden konnten, empfahl die Gemeindeverwaltung, das Einvernehmen zu erteilen.


Dem hat sich der Gemeinderat ohne Aussprache einstimmig angeschlossen.

 

Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Haldenstr. 20

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Anbau an ein bestehendes Wohnhaus. Zusammen mit dem Bauantrag wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt, da der Anbau das Baufenster um rund 1,5m auf einer Länge von rund 6,2m überschreitet. Mangels entsprechender Präzedenzfälle im Plangebiet empfahl die Verwaltung der Baugrenzenüberschreitung nicht zuzustimmen. Zum sonstigen Bauvorhaben empfahl die Gemeindeverwaltung das Einvernehmen zu erteilen.

 

Dem hat sich der Gemeinderat bei einer Enthaltung angeschlossen.

 

Anbau am bestehenden Wohnhaus, Brunnenwiesenweg 15

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Anbau am bestehenden Wohnhaus mit größerer Terrasse und größerem Balkon. Der geplante Balkon überschreitet die Baugrenze an der tiefsten Stelle um rund 1,6m. Da es im Plangebiet mehrere vergleichbare Präzedenzfälle gibt, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen.
Dem hat sich der Gemeinderat bei einer Gegenstimme angeschlossen.

 

Genehmigung von Schlussabrechnungen
Baugebiet „Forsthausareal“

Das Baugebiet „Forsthausareal“ wurde mit Vertrag von 2016 an einen Erschließungsträger zur Entwicklung übergeben. Insgesamt wurden für Grunderwerb, Entwicklung, Zinsen etc. über das dafür bei der LBBW eingerichtete Sonderfinanzierungskonto 851.258,93 € ausgegeben. Das Sonderfinanzierungskonto ist bereits Ende November mit liquiden Mitteln vom Girokonto der Gemeinde abgelöst worden.


Nach Eingang der Kaufpreiszahlung für das Gelände durch den Investor nebst Zinsen ist für die Gemeinde ein Gewinn von 241.406,96 € aus dem Gebiet verblieben.


Die Schlussabrechnung hat der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Einführung Digitalfunk bei der Feuerwehr

Aufgrund der Umstellung auf Digitalfunk wurden für die Feuerwehr Lichtenwald entsprechende Funkgeräte für Fahrzeuge und Funkraum angeschafft und eingebaut. Dazu wurden kleinere Umbaumaßnahmen sowie Verkabelungen im Funkraum vorgenommen.
Für die Maßnahme wurden von der Verwaltung im Vorfeld 42.500 € veranschlagt; die Schlussabrechnung hat Ausgaben in Höhe von 48.871,43 ergeben. Dazu erhält die Gemeinde noch einen Landeszuschuss von 3.000 € für die Einführung des Digitalfunks.
Die Schlussabrechnung hat das Gremium zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Kanalsanierungen 2019

Die Kanalsanierungsarbeiten 2019 wurden an die Fa. Baierle zum Angebotspreis von 97.299,16 € vergeben. Die Kostenberechnung belief sich auf rund 95.000 €, zzgl. 15.000 € Nebenkosten (Ingenieur- und Planungsleistungen), insgesamt somit 110.000 €. Der entsprechende Betrag war auch im Haushalt veranschlagt.


Aufgrund diverser Mehrleistungen bzw. geänderten Ausführungen während der Arbeiten betrug die Abrechnungssumme mit Ingenieurhonorar 119.464,73 €.


Der Gemeinderat hat die vorgelegte Schlussabrechnung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Kanalsanierungen 2020

Die Kanalsanierungsarbeiten 2020 wurden an die Fa. Baierle zum Angebotspreis von 67.196,92 € vergeben. Die Kostenberechnung belief sich auf rund 90.000 €, zzgl. 20.000 € Nebenkosten (Ingenieur- und Planungsleistungen), insgesamt somit 110.000 €. Der entsprechende Betrag war auch im Haushalt veranschlagt.


Aufgrund diverser zusätzlich beauftragter Leistungen zur Ausschöpfung des Haushaltsansatzes und zur finanziellen Entlastung bei folgenden Maßnahmen betrug die Abrechnungssumme mit Ingenieurhonorar 108.654,91 €.
Der Gemeinderat hat die vorgelegte Schlussabrechnung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Löschwasserentnahmestelle am Naturfreundehaus

Die Arbeiten zur Herstellung einer Löschwasserentnahmestelle am Naturfreundehaus an der Hauptleitung der Landeswasserversorgung (LW) wurden von ebendieser im Auftrag der Gemeinde ausgeführt. Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung waren hierfür pauschal 50.000 € veranschlagt.


Die Schlussabrechnung der LW betrug 36.119,37 €.


Der Gemeinderat hat die vorgelegte Schlussabrechnung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Löschwassertank Ölmühle/Wagnerwiese

Für die Arbeiten zur Herstellung eines Löschwassertanks im Bereich Ölmühle/Wagnerwiese waren im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung pauschal 50.000 € veranschlagt. Die finale Kostenberechnung für die Maßnahme betrug inklusive Planungsleistungen rund 75.000 €. Die Schlussabrechnung für die Gesamtmaßnahme (Baukosten Fa. Gansloser sowie Ingenieurhonorar) betrug 86.804,70 €.


Der Gemeinderat hat die vorgelegte Schlussabrechnung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Sanierung der Sanitäranlagen in den Kindergärten Thomashardt und Hegenlohe

Im Haushalt 2020 waren 80.000 € für die Sanierung der Sanitärräume in den beiden Kindergärten veranschlagt. Die Vergabe erfolgte entgegen dem Verwaltungsvorschlag (Aufteilung der Arbeiten an die jeweils einzeln günstigste Bietergemeinschaft je Kindergarten) für beide Kindergärten an die Bietergemeinschaft Raumdynamik & Kümmel zum Angebotspreis von 113.246,74 €.


Die Schlussabrechnung ergab, dass die Auftragssumme der Bietergemeinschaft mit 113.246,74 € exakt eingehalten wurde. Aufgrund notwendiger Nebenaufträge (Bodenbeläge, Malerarbeiten, kleine Elektroarbeiten) betrug die Abrechnungssumme für die Gesamtmaßnahme 122.184,80 €.


Diese Schlussabrechnung hat der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Sanierung des oberen Sportplatzes

Im Haushalt 2020 waren 363.000 € für die Sanierung des oberen Sportplatzes veranschlagt. Die Auftragssumme nach Ausschreibung betrug inklusive Planungsleistungen 290.703,87 €. Die Schlussabrechnung hat eine Gesamtprojektsumme von 283.106,46 € ergeben. Vom Land wird die Maßnahme mit insgesamt 47.000 € bezuschusst.


Durch das positive Ergebnis bei dieser Maßnahme verbessert sich das Ergebnis der Finanzrechnung 2020 um rund 88.000 €.
Auch diese Schlussabrechnung hat das Gremium zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Erweiterung Urnenstelen Friedhof Thomashardt

Aufgrund dringendem Handlungsbedarf wurde 2020 die Erweiterung der Urnenstelen auf dem Friedhof Thomashardt vom Gemeinderat außerplanmäßig beschlossen. Es wurden drei weitere Urnenstelen zur Aufstellung auf bereits vorhandene Fundamente bei der Fa. Kronimus geordert. Insgesamt belief sich die Schlussabrechnung der außerplanmäßigen Maßnahme auf 9.528,24 €. Der Gemeinderat hat die vorgelegte Schlussabrechnung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Erweiterung Urnenstelen Friedhof Hegenlohe

Für die geplante Erweiterung der Urnenstelen auf dem Friedhof Hegenlohe wurden 2021 vier weitere Urnenstelen zur Aufstellung auf bereits vorhandene Fundamente bei der Fa. Kronimus geordert. Im Haushalt waren hierfür 13.000 € veranschlagt.
Insgesamt belief sich die Schlussabrechnung der Maßnahme auf 12.408,43 €.


Der Gemeinderat hat die vorgelegte Schlussabrechnung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Erweiterung Urnenstelen-Anlage auf dem Friedhof Thomashardt

Nach der im Jahr 2005 erstmaligen Bereitstellung von Urnenstelenplätzen auf den beiden Lichtenwalder Friedhöfen wurde die Urnenstelen-Anlage auf dem Friedhof Thomashardt schon mehrfach erweitert und befindet sich entsprechend der vom Gemeinderat beschlossenen Friedhofsplanung nunmehr im „Endausbau“.


Von den insgesamt 52 auf dem Friedhof Thomashardt vorhandenen Urnenkammern stehen aktuell (Stand 23.08.2021) noch 8 freie Plätze zur Verfügung.


Die Verwaltung hat daher Herr Bernlöhr vom Büro SI beauftragt, verschiedene Varianten für eine Erweiterung auszuarbeiten und dem Gemeinderat zu präsentieren.


Das Gremium diskutierte alle Varianten ausgiebig mit dem Planer und kam einhellig zur Meinung, dass die vorgelegte „Variante 3.5“ von ihm weiter verfolgt werden soll, da sich dadurch ein schöner Rundweg auf der Anlage ergibt. Zudem wurde ihm auf den Weg gegeben, für die gesamte Anlage einen befestigten Weg einzuplanen, um den vorhandenen Splittweg zu ersetzen, welcher sich nicht bewährt hat und für Gehbehinderte schlecht nutzbar ist.
Herr Bernlöhr wurde einstimmig mit der Ausarbeitung von detaillierten Plänen beauftragt, um diese 2022 baulich umsetzen zu können.

 

Bebauungsplan „Rathaus und Umgebung“ – Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften

In dem historisch gewachsenen Gebiet entlang der Hauptstraße und am Rathausplatz in Thomashardt gibt es keine planungsrechtlichen Festsetzungen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, den bestehenden Ortskern aufzuwerten und eine maßvolle Nachverdichtung durch planungsrechtliche Festsetzungen zu sichern. Gleichzeitig ist der Bebauungsplan notwendig, um neuen, zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen und eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu ermöglichen.


Das städtebauliche Konzept sieht die Aufteilung des Gebiets in ein Wohngebiet vor. So kann eine angemessene Steuerung zukünftiger Bauvorhaben durch die Schließung von Baulücken sowie Ersatz- und Ergänzungsbebauung ermöglicht werden. Gleichzeitig wird eine massive Verdichtung im Ortskern vermieden und die Aufenthaltsqualität durch Grünflächen gesteigert. Zudem werden bisher nicht direkt erschlossene Grundstücke ordnungsgemäß erschlossen und der Dorfplatz abgerundet. Ebenso sollen entsprechend dem vorhandenen Gebäudebestand Bebauungshöhen über die zulässige Trauf- und Firsthöhe definiert werden, welche künftig einen verbindlichen Rahmen setzen sollen.


Die Pläne, die von Herr Traub vom Büro SI im Gemeinderat vorgestellt wurden, fanden allgemein große Zustimmung beim Gemeinderat.
Dieser hat sodann folgendes beschlossen:

  1. Für den im Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 09.09.2021 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan "Rathaus und Umgebung“ aufgestellt. Es wird das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB angewandt. Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
  2. Für den im Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 09.09.2021 dargestellten Bereich wird gem. § 74 LBO die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften "Rathaus und Umgebung" aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
  3. Erlass einer Veränderungssperre. Die Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Rathaus und Umgebung“ wird gemäß § 14 BauGB beschlossen.

 

Ausübung kommunales Vorkaufsrecht

Im vorhergehenden Tagesordnungspunkt wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rathaus und Umgebung“ im Ortsteil Thomashardt sowie der Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich beschlossen.


Zur geordneten Erschließung des o. a. Gebietes und zur Umsetzung der planerischen Absichten ist der Bau einer Stichstraße erforderlich. Der geplante Straßenverlauf liegt unter anderem auf dem Grundstück Hauptstraße 23, FlSt. Nr. 63 in Thomashardt. Mit Kaufvertrag vom 20.07.2021 wurde das Anwesen Hauptstraße 23, Gebäude- und Freifläche mit 926 qm zum Preis von 395.000 € an eine Immobilien-GmbH aus Schorndorf veräußert. Dies entspricht einem Preis von 426,57 €/m² Bodenfläche. Zum Vergleich: der aktuelle Bodenrichtwert für den Bereich beträgt 440 €/m² unbebaut.


Nach den Vorschriften des § 24 Abs. 3 BauGB darf das Vorkaufsrecht nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts hat die Gemeinde den Verwendungszweck des Grundstückes anzugeben.


Wie bereits ausgeführt, ist zur Erschließung des Baugebietes „Rathaus und Umgebung“ und zur Umsetzung der dortigen planerischen Absichten – entsprechend dem Aufstellungsbeschluss – der Erwerb und Abbruch des Gebäudes Hauptstraße 23 städtebaulich erforderlich.


Der Gemeinderat hat nach Aussprache einstimmig beschlossen, das kommunale Vorkaufsrecht für das Objekt auszuüben.

 

Busverkehr im Bereich des Linienbündels 5

Das Linienbündel 5 des Busverkehrs im Raum Plochingen-Reichenbach wurde bisher nach entsprechender Ausschreibung seit dem 01.01.2019 eigenwirtschaftlich von der Fa. Fischle betrieben. Dieses Bündel umfasst auch die Linie 262, die zwischen Plochingen und Schorndorf über Lichtenwald verkehrt. Nach dem bisherigen Kenntnisstand erfolgte die Vergabe für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2027.
Für die beteiligten Kommunen wurde überraschend von Seiten des Landratsamtes im Rahmen einer Besprechung am 27.07.2021 folgendes offenbart:

  • Es erfolgte entgegen der bisherigen Annahme seit dem 01.01.2019 keine dauerhafte Beauftragung gemäß dem eigenwirtschaftlichem Angebot der Fa. Fischle, sondern lediglich immer auf 6 Monate befristete einstweilige Erlaubnisse, da ein unterlegener Wettbewerber Widerspruch gegen das Vergabeverfahren eingelegt hat.
  • Der Widerspruch wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart zurückgewiesen. Die darauf erfolgte Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart war jedoch erfolgreich.

    Hiergegen haben sowohl die Fa. Fischle als auch das Regierungspräsidium Stuttgart Berufung eingelegt. Die Verhandlung ist nach Kenntnisstand der Gemeindeverwaltung noch nicht terminiert. Als Grund für die erfolgreiche Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Vergabe wurden formelle Fehler bei der Wertung des Angebotes dargelegt.
  • Bereits Ende März 2021 hat die Fa. Fischle jedoch gegenüber dem Landratsamt Esslingen mitgeteilt, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens das eigenwirtschaftliche Angebot nicht mehr aufrecht erhalten zu wollen, so dass im Anschluss unabhängig vom Ausgang keine entsprechende eigenwirtschaftliche Weiterbeauftragung bis 30.06.2027 erfolgen kann, da die Fahrgelderlöse nicht auskömmlich seien. Das Linienbündel wurde daher – um den Busverkehr sicherstellen zu können – im Rahmen einer Direktvergabe vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 an den bisherigen Betreiber, die Fa. Fischle, vergeben. Die dafür notwendigen finanziellen Aufwendungen – rund 462.000 € für 6 Monate – werden vom Landkreis Esslingen getragen.
  • Für den Zeitraum ab dem 01.01.2022 soll über 2 Jahre eine Interimsvergabe bis 31.12.2023 nach entsprechender Ausschreibung erfolgen. Hier ist jedoch mit erheblich weniger Fahrtangebot zu rechnen als im ursprünglichen eigenwirtschaftlichen Angebot der Fa. Fischle. Um den Status quo aufrecht zu erhalten, sollen nach vorläufiger Berechnung alleine die Stadt Schorndorf und die Gemeinde Lichtenwald einen kommunalen Beitrag (abzüglich aller Zuschüsse) von rund 103.000 € pro Jahr entrichten, wovon auf Lichtenwald rund 40.000 € pro Jahr entfiele.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sind diese Summen für eine kleine Gemeinde absolut nicht stemmbar und entsprechen beispielsweise einer Hebesatzsteigerung der Grundsteuer B in Höhe von 40 Punkten. Dementsprechend hat Bürgermeister Rentschler dem Gremium einen Formulierungsvorschlag für die Stellungnahme an das Landratsamt unterbreitet. Diese fand nach der Aussprache die einstimmige Zustimmung des Gremiums.

 

Wahl des Jugendrats

Wie in jedem Jahr wurde über den Sommer die Neubesetzung des Jugendrats über das Amtsblatt ausgeschrieben.
Es ging eine Bewerbung vom bisherigen Jugendrat, Herr Neo Fritz, 16 Jahre alt, ein.


Von der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, dass Herr Neo Fritz für die folgenden 12 Monate den Jugendrat der Gemeinde bildet.


Diesem Vorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26.10.2021

Bausache

Errichtung einer Terrassenüberdachung, Haldenstr. 22

Es liegt ein Antrag auf Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen vor. Der Bauherr beabsichtigt den Bau einer Terrassenüberdachung. Diese befindet sich jedoch außerhalb des Baufensters und in einem festgelegten Sichtfeld.
Da erst unlängst im selben Plangebiet bei den Gebäuden Haldenstr. 14, 14/1 und Haldenstr. 20 zu einer Überschreitung der Baugrenze das Einvernehmen verweigert wurde, empfahl die Verwaltung, auch hier das Einvernehmen nicht zu erteilen.
Dem hat sich der Gemeinderat nicht angeschlossen und mehrheitlich das Einvernehmen erteilt.

 

Jahresabschluss 2020

Von Gemeindekämmerer Mayer wurde der ausführliche Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss dem Gremium vorgelegt und mittels einer Präsentation erläutert.


Ursprünglich war für das Jahr 2020 im Ergebnishaushalt ein negatives ordentliches Ergebnis in Höhe von rund 99.000 € veranschlagt. Im Jahresabschluss ist erfreulicherweise ein positives ordentliches Ergebnis von rund 188.000 € erwirtschaftet worden, was einer Ergebnisverbesserung von rund 287.000 € entspricht.


Gemeindekämmerer Mayer verwies jedoch darauf, dass sich diese Verbesserung überwiegend aus Einmaleffekten wie beispielsweise Corona-Hilfen und Zinsen für eine verspätete Kaufpreiszahlung zusammensetzen. Insgesamt sind von den rund 287.000 € Ergebnisverbesserung rund 253.000 € auf Einmaleffekte zurück zu führen, ohne die der Haushalt weiterhin mit negativem Ergebnis abgeschlossen hätte.


Nach Beantwortung aller Fragen des Gremiums durch Bürgermeister Rentschler und Kämmerer Mayer hat der Gemeinderat einstimmig den Jahresabschluss 2020 festgestellt.

 

Forstwirtschaftsplan 2022

Vom Kreisforstamt Esslingen wurde der Forstwirtschaftsplan 2022 für den Kommunalwald mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Darin ist vorgesehen, den Holzeinschlag 2022 im Gemeindewald vorwiegend im Bereich Salzklinge, Bannmühlerain und Hafenegert durchzuführen. Dazu sind Beträge für die Wegeinstandhaltung sowie diverse Bestandspflegemaßnahmen angesetzt. Insgesamt wird nach Plan mit dem Gemeindewald in 2021 ein geringes Defizit in Höhe von rund 900 € erwirtschaftet.
Das Gremium hat dem Forstwirtschaftsplan 2022 einstimmig zugestimmt.

 

Freiwilliger Verzicht auf die Benutzungsgebühren in den kommunalen Betreuungseinrichtungen in Folge der Corona-Pandemie (April bis Juni 2021)

Wie von der Verwaltung schon in der Sitzung vom 26.09.2021 mitgeteilt, wurde der Gemeinde vom Land Baden-Württemberg im Rahmen des „Kommunalpakets 2021“ ein Betrag von insgesamt 5.469,68 € überwiesen, der zur Entlastung der Eltern während der Corona-bedingten Schließzeiten während der Monate April bis Juni 2021 zu verwenden ist, soweit Betreuungsstunden nicht geleistet werden konnten.
Vom Lockdown waren die Lichtenwalder Kindergärten in der Zeit vom 24.04.2021 – 13.05.2021 und das außerschulische Betreuungsangebot (Verlässliche Grundschule / Flexible Nachmittagsbetreuung) in der Zeit vom 12.04.2021 – 08.06.2021 betroffen.
Von der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, dass auf die Benutzungsgebühren bzw. Benutzungsentgelte in o. a. Zeiträumen für die Tage verzichtet wird, an denen keine Betreuung in Anspruch genommen wurde. Dies verursacht für die Gemeinde ein zusätzliches Defizit in Höhe von geschätzt 1.200 €, da die Landesmittel die Gebührenausfälle nicht in Gänze abdecken.
Diesem Vorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Bannmühletalweg - Fahrbahndeckenerneuerung

Die Straße in das Bannmühletal, welche die Gehöfte Wagnerwiese, Ölmühle und Bannmühle erschließt, ist seit Jahren in völlig desolatem Zustand. Der Eigentümer ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch ForstBW.
Diesbezüglich ist die Gemeindeverwaltung seit nunmehr fast 10 Jahren im Austausch mit ForstBW, ohne dass der Zustand verbessert werden konnte.
Das Thema wurde bereits in der Sitzung vom 04.08.2021 nichtöffentlich erörtert und von der Verwaltung danach nochmals zum Thema mit ForstBW nachverhandelt.
Seit Anfang 2017 wurde das Thema aufgrund des sich immer weiter verschlechternden Zustandes von Seiten der Gemeinde forciert und bis auf Ebene der Betriebsleitung von ForstBW in Tübingen zwecks Herbeiführung einer notwendigen Lösung gebracht.
Ziel ist es, den Bannmühletalweg im dortigen Bereich in einen für die bestandsgeschützten Gebäude, aber auch für die sonstigen Nutzer akzeptablen Zustand zu versetzen und dringend notwendige Sanierungen durchzuführen.
Im Zuge dessen wurden über das Kreisarchiv und die Bauakten umfangreiche Recherchen zum Thema vorgenommen und zahlreiche Schriftsätze mit ForstBW ausgetauscht, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
- Die Wohn- und Gewerbegebäude im Bannmühletal wurden allesamt mit Baugenehmigung errichtet und haben Bestandsschutz; neue Gebäude zur Wohnnutzung oder gewerblichen Nutzung sind nach geltendem Recht dort nicht mehr zur Neuerrichtung zulässig.
- Die verkehrliche Erschließung erfolgt ausschließlich über den Bannmühletalweg, welcher historisch ein Vicinalweg (heute vergleichbar mit einer Gemeindeverbindungsstraße) war. Daher sollte dieser Weg erhalten bleiben und in einen akzeptablen Zustand versetzt werden, der auch den Erschließungserfordernissen Genüge trägt.
- Der Charakter als öffentlicher Weg wurde aufgrund eines Vertrages im Jahr 1942 zwischen der württembergischen Forstverwaltung und den benachbarten Gemeinden bedauerlicherweise und aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen aufgehoben und sodann durch Entwidmungsverfügung der beteiligten Gemeinden vollzogen. Seither ist der Weg ein Privatweg des Staatsforstes, der nur noch vom Forst und von den betroffenen Anliegern mit Kraftfahrzeugen benutzt werden darf.
- Bereits in den frühen 1970er-Jahren hat die Gemeinde einen Beitrag an den Staatsforst geleistet, damit der (bis dato nur geschotterte) Weg asphaltiert werden konnte.
Die Asphaltierung hat damals gemäß Kostenschätzung rund 28.000 DM gekostet. Die Gemeinde hat sich damals mit einem Beitrag i.H.v. 5.000 DM als Zuschuss beteiligt.
- ForstBW möchte sich jedoch grundsätzlich sämtlicher Asphaltwege entledigen und diese zurückbauen zu Schotterwegen, da sich diese als zu teuer in der Unterhaltung herausgestellt haben und eine Asphaltierung forstlich nicht notwendig ist. Daher wird seit ca. 2015 von dort u.a. auch für den Bannmühletalweg geplant, Asphaltierungen zu beseitigen und den Weg in einen Schotterweg zurück zu versetzen.

In mehreren Verhandlungsrunden zeichnet sich nunmehr mit ForstBW eine Einigung ab, deren Stand sich aus dem nachfolgenden Entwurf der Vereinbarung ergibt. Zu den Inhalten hat ForstBW seine Zustimmung bereits erteilt und wird eine endgültige Vereinbarung ausarbeiten.
Sofern die Einigung zustande kommt, würde sich die Möglichkeit ergeben, dass die Gemeinde den Bannmühletalweg in Eigenregie und auf eigene Kosten saniert (doppelte Oberflächenbeschichtung, größere Schadstellen mit Asphaltbeton vorprofilieren) und ForstBW der Gemeinde hierfür einen Zuschuss in der Höhe gewährt, der etwa den geschätzten Rückbaukosten der Asphaltdecke entspricht.
Von ForstBW wurde für den Rückbau und die Entsorgung des Asphalts ein Betrag i.H.v. 47.600 € brutto veranschlagt, weshalb sich dieser mit einer Zahlung in entsprechender Höhe beteiligen würde.
Die Gesamtkosten würden sich gemäß Kostenschätzung auf 90.000 € belaufen, so dass für die Gemeinde ein Betrag von rund 42.000 € zu stemmen wäre.
Nach der Beratung vom 04.08.2021 wurden Bedenken bezüglich der Gefahrentragung der Gemeinde für den Baumbestand seitlich des Weges aus den Reihen des Gemeinderates geäußert. Forst BW hat im Interesse einer gemeinsamen einvernehmlichen Lösung für die Thematik folgende geänderten Eckpunkte formuliert (Entfall des Punktes mit der Baumsicherung im Bereich von 30m längs des Weges) sowie gestattet, den Sachverhalt nebst Vereinbarungsentwurf in öffentlicher Sitzung zu beraten:

„Vorwort
Der Bannmühletalweg ist ein im Eigentum des Staatsforstvermögens liegender Privatweg. Er wird auch durch die Anlieger der dort errichteten Wohnhäuser als Erschließungsanlage genutzt ohne Nutzungsentgelt. Insbesondere sind die jeweiligen Eigentümer der Bannmühle und der Ölmühle zwecks Erschließung ihrer Grundstücke auf den Bannmühletalweg, genauso wie die übrigen Gebäude, notwendigerweise angewiesen. Deshalb sind sich die Vertragsschließenden darüber einig, dass die Gemeinde auf ihre Kosten unter Beteiligung der ForstBW unter Berücksichtigung der forstwirtschaftlichen Interessen den Bannmühletalweg instand setzt und gleichzeitig gestattet ForstBW die Nutzung des Bannmühletalwegs als notwendige Erschließung der Gebäude entlang desselben einschließlich der Bannmühle und der Ölmühle. Durch diesen Gestattungsvertrag soll die Klärung der mit diesem Weg zusammenhängenden Rechtsfragen keiner abschließenden Prüfung zugeführt werden (Rechtscharakter des Bannmühletalwegs), weshalb sich die Vertragsschließenden auf diesen Gestattungsvertrag wie folgt verständigt haben:
1. ForstBW gestattet der Gemeinde, den Bannmühletalweg nach den geltenden Regeln der Technik instand zu setzen und die hierfür notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Des Weiteren gestattet ForstBW der Gemeinde den Betrieb und die Unterhaltung des asphaltierten Bannmühletalwegs auf der im Lageplan vom xxxxx als Anlage aus diesem Vertrag ersichtlichen blau dargestellten Strecke (ca. 1150 m Länge). Sonstige Baumaßnahmen (z.B. Ausbauten) bedürfen der vorherigen Zustimmung von ForstBW.
2. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass mit Blick auf die Anlieger des Bannmühletalwegs der Zustand verbessert werden muss. Orientiert an den Kosten für den Umbau der Schwarzdecke zu einem ungebundenen Weg verpflichtet sich ForstBW, an die Gemeinde eine Einmalzahlung i.H.v. 40.000,00 € (i.W. vierzigtausend Euro) netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen für die Durchführung der Asphaltierung und Sanierung. Der vorerwähnte Betrag wird mit Beginn der Baumaßnahmen, d.h. 14 Tage nach schriftlicher Mitteilung über den Baubeginn, zur Zahlung an die Gemeinde fällig.
3. Der im Eigentum des Landes Baden-Württemberg stehende sanierungsbedürftige Teil des Bannmühletalwegs muss nach der Instandsetzung auch die forstbetriebliche Nutzung ermöglichen, weshalb die Nutzung einem beschränkten Personenkreis, insbesondere auch für die Anlieger am Bannmühletalweg einschließlich deren Besucher, gestattet ist.
4. Die Gemeinde verpflichtet sich, die Verkehrssicherungspflicht des Weges zu übernehmen. Des Weiteren verpflichtet sich die Gemeinde, die Instandhaltungspflicht für den Fahrweg (Fahrfestierung und Bankette) und die Teileinrichtungen des Bannmühletalwegs - vgl. Anlage 1 (Entwässerungsgraben, Rohrdohlen, Lichtraum) zu übernehmen.
5. Dieser Gestattungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, mindestens jedoch für eine Laufzeit von 30 Jahren ab beidseitiger rechtswirksamer Unterzeichnung dieses Vertrags. Nach Ablauf der vorerwähnten Laufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um 5 Jahre, es sei denn er wird von einer der Parteien aus Gründen, die im öffentlichen Interesse liegen, gekündigt. Dieser Gestattungsvertrag ist nicht ordentlich kündbar, so lange der Bannmühletalweg für die Erschließung der vorhandenen und dauerhaft genutzten Wohngebäude notwendig ist. Für die außerordentliche Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6. Bei einer fristlosen Kündigung durch ForstBW besteht für die Gemeinde nur dann eine Rückbauverpflichtung, wenn die zulässige Wohnnutzung aller Gebäude im Bannmühletal aufgegeben ist und dadurch eine Aufrechterhaltung einer asphaltierten Wegestrecke nicht mehr besteht.
7. Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrags wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. § 139 BGB wird abbedungen. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch rechtsgültige Regelungen zu ersetzen, die dem von den Parteien bei Vertragsabschluss gewünschten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelungen möglichst nahe kommen. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform, dies gilt für das Schriftformerfordernis selbst.

Der Vertrag ist zweifach gefertigt, ForstBW und die Gemeinde erhalten je eine Fertigung.

Der Vertrag wird wirksam, wenn beide Vertragsparteien wirksam unterzeichnet haben und der Gemeinderat der Gemeinde diesem Vertrag zugestimmt hat.“

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist dies ein sehr guter und gangbarer Kompromiss, an dem man jahrelang gearbeitet hat.
Damit könnte für alle Bewohner des Bannmühletals eine gute Lösung für die Anfahrbarkeit ihrer Grundstücke geschaffen werden, die finanziell vertretbar ist.
Im Gemeinderat ergab sich eine rege Debatte zum Thema sowie ein Diskussion um die Vertragslaufzeit.
Vom Bürgermeister wurde betont, dass ForstBW nach der Nachverhandlung im Sommer mitgeteilt hat, dass man von dort zu keinerlei weiteren Zugeständnissen mehr bereit sei. Er halte die ausgehandelte Vereinbarung aber für gut, da ForstBW selbst kein Interesse an der Erhaltung eines Asphaltweges habe und trotzdem 53% der Kosten tragen würde.
Da sich mehrere Redner aus dem Gremium bzgl. der 30jährigen Vertragslaufzeit geäußert haben, schlug Bürgermeister Rentschler einen veränderten Beschlussvorschlag vor, der die Zustimmung zur Vereinbarung beinhaltete und den Auftrag an die Verwaltung, nochmals bzgl. der Vertragslaufzeit nachzuverhandeln.
Diesen Vorschlag hat das Gremium mehrheitlich abgelehnt, was Bürgermeister Rentschler als traurigen Tag für das Bannmühletal und seine Bewohner bezeichnete, da der Weg nunmehr dauerhaft in eine Schotterstraße zurückgebaut werden wird.

 

Geh- und Radweg zwischen Hegenlohe und Thomashardt - Fahrbahndeckenerneuerung

Der Geh- und Radweg zwischen Hegenlohe und Thomashardt, welcher zwischen Kreisverkehr Hegenlohe und der Einmündung Staufenstraße entlang der L1151 verläuft, ist größtenteils in einem schlechten Zustand. Zahlreiche Setzungen, Risse, Wölbungen durch Baumwurzeln und Aufbrüche im Feinbelag sind vorhanden.
Die Gemeindeverwaltung hat bereits mehrfach beim Land, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, bzgl. einer Sanierung für die Strecke angefragt; bisher wurde aus Budgetgründen eine Sanierung von dort nicht in Aussicht gestellt.
Die letzte Anfrage im Frühjahr 2021 hat nun jedoch eine erfreulich positive Rückmeldung ergeben: entsprechende Mittel für die Sanierung wären vorhanden, jedoch keine ausreichenden Planungskapazitäten zur Umsetzung. Das Land hat daher vorgeschlagen, dass die Gemeinde den Weg im Auftrag des Landes saniert und das Land hierfür die tatsächlichen Bau- und Planungskosten der Gemeinde nach Abschluss der Maßnahme erstattet.
Von der nördlichen Grundstücksgrenze Bürgerzentrum aus befindet sich ein 170 m langes Teilstück der Strecke in Baulastträgerschaft der Gemeinde, da dieser Wegteil zugleich als Erschließung für eine landwirtschaftliche Anlage und einen von dem Weg nach Osten abzweigenden unbefestigten Feldweg dient.
Da die Wegstrecke insgesamt in einem schlechten Zustand ist (auch die Fläche der Gemeinde), macht eine Erneuerung der Fahrbahndecke nur an einem Stück Sinn, zumal die Kosten für die Baustelleneinrichtung dann nur einmal anfallen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich nach Kostenschätzung vom Büro SI vom 15.09.2021 auf 167.400 € brutto inklusive Nebenkosten, Planung und Bauleitung.
Davon entfallen auf das Land 134.500 €, auf die Gemeinde 32.900 €.
Dies wurde vom Gemeinderat einhellig begrüßt und beschlossen, den Weg im Jahr 2022 zu sanieren, sobald die Mittelfreigabe des Landes vorliegt.

 

Innerörtliche Entwicklung

Im Zusammenhang mit einem Antrag zu den Haushaltsplanberatungen 2021 wurde von Seiten des Gemeinderats ein aktives Zugehen der Gemeindeverwaltung auf die potentiellen Verkäufer, bzw. Grundstückseigentümer gefordert, um so die innerörtliche Entwicklung zur verbessern, insbesondere was leerstehende und stark sanierungsbedürftige Gebäude betrifft.
Vor allem aus finanziellen Gründen konnte die Gemeinde diese Thematik in der Vergangenheit nicht oder nur in eingeschränktem Umfang überhaupt in Betracht ziehen; zudem sind die rechtlichen Möglichkeiten, entsprechende Missstände zu beseitigen, ebenfalls sehr begrenzt.
Zwischenzeitlich hat die Gemeindeverwaltung verschiedene Möglichkeiten untersucht, bzw. veranlasst und berichtete hierzu dem Lichtenwalder Gremium:

  • Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot: So kann die Gemeinde nach den Bestimmungen des § 177 BauGB bei Missständen der inneren und äußeren Beschaffenheit einer baulichen Anlage, deren Beseitigung oder Behebung durch ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen. Die tatsächliche Umsetzung einer solchen Lösung gestaltet sich aber rechtlich als durchaus schwierig und wird zumeist von langjährigen juristischen Auseinandersetzungen begleitet sein.
  • Ausübung von Vorkaufsrechten: Bis auf wenige Ausnahmen hat die Gemeinde gemäß §§ 24 ff. BauGB bei jedem Grundstückskaufvertrag ein sogenanntes „Negativzeugnis“ auszustellen, wonach die Gemeinde bestätigt, dass sie von ihrem eventuell bestehenden Vorkaufsrecht für das betreffende Grundstück keinen Gebrauch macht. Das Vorkaufsrecht kann nur binnen 3 Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden. Allerdings besteht ein gesetzliches Vorkaufsrecht nur in sehr seltenen Fällen und scheidet nahezu immer aus.
  • Aktive „Grundstückspolitik“: Der Gemeindeverwaltung sind im gesamten Ortsgebiet verschiedene leerstehende bzw. ungenutzte Grundstücke bekannt, bei welchen mittlerweile versucht wurde, konkret auf die Eigentümer hinsichtlich einer Kaufanfrage zuzugehen. In allen Fällen bestehen bei den Betroffenen aber anderweitige Pläne, so dass sich auch hier in nächster Zeit keine Möglichkeiten ergeben werden.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 30.11.2021

Bausachen

 

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Pfandäcker FlSt. 1204

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Das Bauvorhaben entspricht vollumfänglich den Bebauungsplanfestsetzungen, weshalb die Gemeindeverwaltung empfahl, das Einvernehmen zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Nutzungsänderung Einliegerwohnung in Ferienwohnung, Im Gänswasen 106

Es liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung der Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung vor. Der Bauherr betreibt dort seit Jahren eine Ferienwohnung; aufgrund einer Anzeige aus der Nachbarschaft hat das Landratsamt festgestellt, dass die hierfür erforderliche Nutzungsänderung bisher fehlt. Die Nutzungsänderung ist aus Gründen der Rechtssicherheit dem Bauherren vom Landratsamt dringend empfohlen worden, wäre jedoch ohne die nachbarliche Anzeige nicht erforderlich gewesen.
Das Gebäude liegt im Plangebiet Gänswasen II, einem reinen Wohngebiet. Laut BauNVO können kleine Beherbergungsbetriebe in reinen Wohngebieten ausnahmsweise zugelassen werden. Die Nutzungsart ist im Bebauungsplan zudem nicht ausgeschlossen.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Vermietung von Fremdenzimmern in einem Wohngebiet nicht störend und grundsätzlich zu begrüßen. Städtebauliche Gründe für die Verweigerung des Einvernehmens werden zudem keine gesehen, da das Gebäude äußerlich unverändert ist und bleibt. Ein inhaltlich identischer Fall ist im Gänswasen 31 im selben Plangebiet gegeben. Deshalb empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen.

Dem hat sich der Gemeinderat nicht angeschlossen und mehrheitlich das Einvernehmen verweigert.

 

Jahresabschluss 2020 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung

Von Gemeindekämmerer Mayer wurde der ausführliche Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss dem Gremium vorgelegt und erläutert.
Der Eigenbetrieb Wasserversorgung hat im Jahr 2020 einen Jahresüberschuss von rund 50.000 € erwirtschaftet, was nahezu ausschließlich auf einen coronabedingt deutlich höheren Wasserverbrauch als ursprünglich prognostiziert zurückzuführen ist. Zudem konnte der Wasserverlust im Jahr 2020 deutlich reduziert werden und lag bei 11,6 % - dies war den Wasserrohrbrüchen geschuldet. Das Wassernetz ist jedoch in gutem Zustand, was die Nachtauslaufwerte in beiden Ortsteilen aus den Wasserbehältern belegen, die nahezu bei null liegen.
Der Gemeinderat nahm den Jahresabschluss zustimmend zur Kenntnis und hat den Feststellungsbeschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 einstimmig gefasst.

 

Photovoltaikanlagen mit Speicher auf Bürgerzentrum und Mehrzweckhalle

Seit 2015 beschäftigt sich die Gemeindeverwaltung mit dem Thema PV-Anlage auf der Mehrzweckhalle.
Aufgrund des relativ niedrigen Stromverbrauches der Mehrzweckhalle und Schule (ein gemeinsamer Stromanschluss) wurde bisher eine PV-Anlage nebst Speicher für Eigenverbrauchszwecke als nicht lohnend verworfen. Eine Kleinanlage auf dem Dach anzubringen ist aufgrund des hohen Eingerüstungsaufwandes wirtschaftlich nicht darstellbar.
Von Dritter Seite wurden vor einiger Zeit zwei Pachtangebote für das Hallendach an die Gemeinde gemacht, die 2018 vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt wurden.
Zwischenzeitlich steigen auch die Strompreise für kommunale Kunden drastisch und die Gemeinde bezahlt schon jetzt für ihre regulären Stromabnahmestellen (die Kläranlagen und die Straßenbeleuchtung haben Sondertarife) knapp 28 Cent brutto pro kWh - Tendenz sehr stark ansteigend.
Von Seiten der Netze BW wurde die Verwaltung auf die Fa. SENEC (eine Tochter der EnBW) aufmerksam gemacht, die PV-Systeme mit Speicher und einer sogenannten „SENEC.Cloud“ anbieten, in die auch weitere Verbrauchsstellen (maximal 4 weitere Verbrauchsstellen je Anlage sind möglich – hier wurden jeweils die größten Verbraucher nach der Erzeugungsstelle gewählt, um maximalen Eigenverbrauch zu erzielen) eingebunden werden können, ohne dass diese durch eine physische Stromleitung miteinander verbunden werden müssen. Wird der von der PV-Anlage produzierte Strom nicht direkt in der Liegenschaft verbraucht (überschüssiger Strom), wird dieser im Normalfall zu einer sehr niedrigen Vergütung in das Stromnetz eingespeist (Einspeisevergütung ab 01.11.2021 pro kWh: 4,82 Cent). Genau hier liegt die Stärke des SENEC Batteriespeichers in Verbindung mit der „SENEC.Cloud“. Der überschüssige Strom wird in die virtuelle SENEC.Cloud eingespeist und versorgt damit die Liegenschaft selbst und rechnerisch bis zu 4 weitere Verbrauchsstellen, unabhängig davon, wann der Strom produziert wird.
Gemeinsam mit der Netze BW und SENEC wurden die PV-Potentiale der gemeindeeigenen Liegenschaften analysiert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass sich lediglich die Liegenschaften Bürgerzentrum (Dachflächen in alle 4 Himmelsrichtungen) sowie die Mehrzweckhalle zur Belegung mit PV-Modulen eignen. Die anderen Liegenschaften sind aufgrund der Verschattungssituation mit anderen Gebäuden und Bäumen bzw. aufgrund zerklüfteter/schlecht nutzbarer Dachflächen eher weniger/nicht geeignet. Das Rathaus Thomashardt ist denkmalgeschützt und daher ist dort eine Anlage voraussichtlich auch nicht umsetzbar.
Die Netze BW schlägt vor, auf dem Bürgerzentrum eine PV-Anlage mit 50,25 kWp und einen Akkuspeicher mit 10,0 kWh nutzbarem Speicher zu installieren. In die „SENEC.Cloud“ könnten hier die Verbrauchsstellen der Liegenschaften: Rathaus, Sport- und Freizeitgelände, Bücherei und Dorfplatz eingebunden werden.
Auf der Mehrzweckhalle wird eine PV-Anlage mit 99,75 kWp und ein Akkuspeicher mit 10,0 kWh nutzbarem Speicher vorgeschlagen. In die „SENEC.Cloud“ könnten die Verbrauchsstellen der Liegenschaften: Friedhof Hegenlohe, Kindergarten Thomashardt, Kindergarten Hegenlohe und RRB / RÜB Staufenstraße eingebunden werden.
Die prognostizierte Anlagenleistung liegt bei rd. 135.000 kWh. Der Gesamtverbrauch der aufgezählten Liegenschaften lag 2019 bei rd. 108.500 kWh. Somit können die beiden Anlagen den Strombedarf für die 10 Liegenschaften und darüber hinaus produzieren. Das SENEC Projekt in dieser Form ist ein kommunales Pilotprojekt der Netze BW Regionalzentrum Mittlerer-Neckar. Die beiden Anlagen kosten zusammen mit Installation brutto 288.848,70 € und amortisieren sich spätestens nach rund 15 bzw. 17 Jahren.
Da es sich um ein derzeit konkurrenzloses Spezialprodukt für kommunale Kunden handelt, entfällt eine Ausschreibung, da keine weiteren Anbieter für kommunale Kunden mit vergleichbaren Systemen auf dem Markt vorhanden sind.
Auf Antrag eines Gemeinderates wurde der Tagesordnungspunkt mehrheitlich vertagt.

 

Erweiterung der Urnenstelen-Anlage auf dem Friedhof Thomashardt – Freigabe Entwurfsplanung

Nach der Vorstellung verschiedener Ausbauvarianten am 28.09.2021 durch Herr Bernlöhr vom Büro SI wurde vom Gemeinderat eine Variante als Vorzugsvariante festgelegt. Diese wurde nun vom Büro SI konkretisiert und auch eine darauf aufbauende weitere Ausbaumöglichkeit skizziert. Dazu wurde festgelegt, auf beiden bestehenden Urnenstelenanlagen auf den Friedhöfen in Thomashardt und Hegenlohe einen fußgängerfreundlicheren Belag aus großformatigem Pflaster anstelle des Splittbelages zu verlegen, was insbesondere für Gehbehinderte wichtig ist.
Die nunmehr vorgelegte Planung beläuft sich für Thomashardt im Jahr 2022 auf 43.000 € für den weiteren Ausbau mit Wegen, neuem Pflasterbelag, Fundamenten und zunächst 4 Urnenstelen, für den Pflasterbelag in Hegenlohe werden 6.000 € veranschlagt.
Vom Gemeinderat wurden die vorgelegten Planungen einstimmig akzeptiert und die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung im Jahr 2022 beauftragt.

 

Grünflächenpflege 2022-2024 - Auftragsvergabe

Für die turnusgemäße Ausschreibung der kommunalen Grünflächenpflege in den kommenden drei Jahren wurden insgesamt 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Lediglich zwei Firmen haben jedoch ein Angebot abgegeben.
Der günstigste Bieter war die Fa. Julian Sartorius aus 73669 Lichtenwald mit einem Angebotspreis von 30.702,00 € brutto. Der bisherige Auftragnehmer hatte auch ein Angebot abgegeben, welches jedoch deutlich über dem erstplatzierten Angebot lag.
Vom Gemeinderat wurden daher die Grünpflegearbeiten für die kommenden drei Jahre mehrheitlich an die Fa. Sartorius aus Lichtenwald vergeben.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 14.12.2021

Bausache

 

Aufbau einer Photovoltaikanlage auf dem bestehenden Wohnhaus, Pfandäcker 26

Es liegt ein Antrag auf Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen vor. Der Bauherr beabsichtigt den Bau einer PV-Anlage auf dem bestehenden Wohnhaus. Der Bebauungsplan schreibt für PV-Anlagen Mindestabstände zu Traufe, First und Ortgang vor, die im vorliegenden Fall unterschritten werden. Da es im Plangebiet jedoch bereits mehrere Präzedenzfälle gleicher Art gibt, wurde durch die Verwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat mehrheitlich angeschlossen.

 

Photovoltaikanlagen mit Speicher auf Bürgerzentrum und Mehrzweckhalle

Seit 2015 beschäftigt sich die Gemeindeverwaltung mit dem Thema PV-Anlage auf der Mehrzweckhalle.
Aufgrund des relativ niedrigen Stromverbrauches der Mehrzweckhalle und Schule (ein gemeinsamer Stromanschluss) wurde bisher eine PV-Anlage nebst Speicher für Eigenverbrauchszwecke als nicht lohnend verworfen. Eine Kleinanlage auf dem Dach anzubringen ist aufgrund des hohen Eingerüstungsaufwandes wirtschaftlich nicht darstellbar.
Von Dritter Seite wurden vor einiger Zeit zwei Pachtangebote für das Hallendach an die Gemeinde gemacht, die 2018 vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt wurden.
Zwischenzeitlich steigen auch die Strompreise für kommunale Kunden drastisch und die Gemeinde bezahlt schon jetzt für ihre regulären Stromabnahmestellen (die Kläranlagen und die Straßenbeleuchtung haben Sondertarife) knapp 28 Cent brutto pro kWh - Tendenz sehr stark ansteigend.
Von Seiten der Netze BW wurde die Verwaltung auf die Fa. SENEC (eine Tochter der EnBW) aufmerksam gemacht, die PV-Systeme mit Speicher und einer sogenannten „SENEC.Cloud“ anbieten, in die auch weitere Verbrauchsstellen (maximal 4 weitere Verbrauchsstellen je Anlage sind möglich – hier wurden jeweils die größten Verbraucher nach der Erzeugungsstelle gewählt, um maximalen Eigenverbrauch zu erzielen) eingebunden werden können, ohne dass diese durch eine physische Stromleitung miteinander verbunden werden müssen. Wird der von der PV-Anlage produzierte Strom nicht direkt in der Liegenschaft verbraucht (überschüssiger Strom), wird dieser im Normalfall zu einer sehr niedrigen Vergütung in das Stromnetz eingespeist (Einspeisevergütung ab 01.11.2021 pro kWh: 4,82 Cent). Genau hier liegt die Stärke des SENEC Batteriespeichers in Verbindung mit der „SENEC.Cloud“. Der überschüssige Strom wird in die virtuelle SENEC.Cloud eingespeist und versorgt damit die Liegenschaft selbst und rechnerisch bis zu 4 weitere Verbrauchsstellen, unabhängig davon, wann der Strom produziert wird.
Gemeinsam mit der Netze BW und SENEC wurden die PV-Potentiale der gemeindeeigenen Liegenschaften analysiert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass sich lediglich die Liegenschaften Bürgerzentrum (Dachflächen in alle 4 Himmelsrichtungen) sowie die Mehrzweckhalle zur Belegung mit PV-Modulen eignen. Die anderen Liegenschaften sind aufgrund der Verschattungssituation mit anderen Gebäuden und Bäumen bzw. aufgrund zerklüfteter/schlecht nutzbarer Dachflächen eher weniger/nicht geeignet. Das Rathaus Thomashardt ist denkmalgeschützt und daher ist dort eine Anlage voraussichtlich auch nicht umsetzbar.
Die Netze BW schlägt vor, auf dem Bürgerzentrum eine PV-Anlage mit 50,25 kWp und einen Akkuspeicher mit 10,0 kWh nutzbarem Speicher zu installieren. In die „SENEC.Cloud“ könnten hier die Verbrauchsstellen der Liegenschaften: Rathaus, Sport- und Freizeitgelände, Bücherei und Dorfplatz eingebunden werden.
Auf der Mehrzweckhalle wird eine PV-Anlage mit 99,75 kWp und ein Akkuspeicher mit 10,0 kWh nutzbarem Speicher vorgeschlagen. In die „SENEC.Cloud“ könnten die Verbrauchsstellen der Liegenschaften: Friedhof Hegenlohe, Kindergarten Thomashardt, Kindergarten Hegenlohe und RRB / RÜB Staufenstraße eingebunden werden.
Die prognostizierte Anlagenleistung liegt bei rd. 135.000 kWh. Der Gesamtverbrauch der aufgezählten Liegenschaften lag 2019 bei rd. 108.500 kWh. Somit können die beiden Anlagen den Strombedarf für die 10 Liegenschaften und darüber hinaus produzieren. Das SENEC Projekt in dieser Form ist ein kommunales Pilotprojekt der Netze BW Regionalzentrum Mittlerer-Neckar. Die beiden Anlagen kosten zusammen mit Installation brutto 288.848,70 € und amortisieren sich selbst bei sehr konservativen Annahmen spätestens nach rund 15 bzw. 17 Jahren.
Da es sich um ein derzeit konkurrenzloses Spezialprodukt für kommunale Kunden handelt, entfällt eine Ausschreibung, da keine weiteren Anbieter für kommunale Kunden mit vergleichbaren Systemen auf dem Markt vorhanden sind.
Das Thema wurde bereits in der November-Sitzung beraten und auf Antrag des Gemeinderates vertagt. Von einzelnen Gemeinderäten wurden dazwischen umfangreiche Fragenkataloge vorgelegt, die von der Verwaltung und der NetzeBW beantwortet wurden.
Von der Verwaltung wurde nochmals deutlich gemacht, dass es sich nicht um ein Renditeobjekt handelt, sondern vorrangig um einen Beitrag zur klimaverträglichen Eigenstromversorgung für die Liegenschaften der Gemeinde. Jedoch muss sich auch ein solches Projekt wirtschaftlich tragen, d. h. es muss sich innerhalb der Abschreibungsdauer von 20 Jahren amortisieren, was im vorliegenden Fall gegeben ist.
Mehrere Gemeinderäte betonten, dass aus ihrer Sicht das Thema Nachhaltigkeit auch der entscheidende Punkt bei dem Projekt ist, der noch vor der Wirtschaftlichkeit kommt.
Nach ausgiebiger Debatte hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, das Bürgerzentrum und die Mehrzweckhalle mit PV-Anlagen mit Senec-Cloud-Speichern auszurüsten.

 

 Berichte über Gemeinderatssitzungen des Jahres 2020

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 21.01.2020

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2020, Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2019

Das umfangreiche Zahlenwerk der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020 mit dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser wurden dem Gemeinderat rechtzeitig vor der Sitzung vorgelegt. Vor der Beratung und dem Beschluss trug Bürgermeister Rentschler seine Haushaltsrede vor. Haushaltsrede Bürgermeister Rentschler:

 

„Meine sehr geehrten Damen und Herren,

das Zahlenwerk der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020 mit Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser liegt Ihnen vor.

Unser Kämmerer Herr Mayer hat den ersten Haushalt nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht für die Gemeinde erstellt. Hierfür mein großes Lob und meine Anerkennung, dass er dies ohne zusätzliches Personal geschafft hat, und das in nur rund einem Jahr.

 

Wir müssen uns alle gemeinsam daran gewöhnen, da sich der Inhalt und die Darstellung des Plans nun komplett vom gewohnten System unterscheiden.

 

Die letzten Monate zeigen deutliche Bremsspuren bei der konjunkturellen Entwicklung auf. So steigt der Einkommensteueranteil nur noch marginal – während er die letzten Jahre von Jahr zu Jahr deutliche Anstiege zu verzeichnen hatte. Wir müssen alle gemeinsam hoffen, dass sich die konjunkturelle Lage nicht weiter verschlechtert – beeinflussen können wir sie jedoch nicht. Nachdem wir in den vergangenen Jahren mit Rekord-Zuführungsraten vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt verwöhnt wurden, müssen wir uns deutlich umstellen.

 

Im neuen Haushaltsrecht ist die maßgebliche Zahl das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushaltes, welches den laufenden Betrieb inklusive Abschreibungen abbildet. Dieses muss sich im positiven Bereich befinden.

 

Warum ist dies so: im neuen Haushaltsrecht muss das gesamte Anlagevermögen der Gemeinde auf die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dies ist richtig und generationengerecht, da so automatisch die erforderlichen Rücklagen für zukünftige Sanierungen angesammelt werden und man keine Projekte zu Lasten künftiger Generationen mehr umsetzen kann. Jedoch: wir liegen deutlich im negativen Bereich – in diesem Jahr bei rund 100.000 € im Minus, in den Folgejahren zwischen 70.000 € und 80.000 € im Minus.

 

Umgekehrt heißt das: wir verbrauchen unser Vermögen, um den laufenden Betrieb zu finanzieren.

Wir sind gemeinsam dringend angehalten, im Ergebnishaushalt nach Einsparmaßnahmen zu suchen, um dem kurzfristig entgegenzusteuern.

 

Ebenso müssen wir bei Investitionen darauf sorgsam achtgeben, dass die Abschreibungen später nicht zu stark zu Buche schlagen und den Haushalt dauerhaft belasten. Oder andersherum und praktisch verständlich ausgedrückt: wir müssen noch mehr als bisher darauf achten, immer die möglichst günstigste Lösung mit langer Nutzungsdauer zu finden.

 

2019 war ein Jahr von relativ überschaubaren Investitionen in Lichtenwald. Trotzdem möchte ich ein paar Punkte erwähnen:

Außenrenovierung von beiden Kindergärten, Bau des 5. Tennisplatzes durch einen großen Zuschuss der Gemeinde, eine weitere Tranche Kanalsanierungen sowie die außerplanmäßige Beschaffung eines Radladers für den Bauhof. Doch 2020 geht es „rund“ – die wichtigsten Punkte im Überblick:

 

  • 450.000 € für die anstehende Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahme in der Schule,
  • 360.000 € für die Sanierung des oberen Sportplatzes,
  • 80.000 € für die angedachte Sanierung der Sanitäranlagen der Kindergärten, 110.000 € für die vorletzte Sanierungsrunde in den Abwasserkanälen plus 45.000 € für noch ausstehende Restarbeiten aus 2019 (zusammen mithin 155.000 €)
  • 68.000 € für den Umstieg auf Digitalfunk und die Schwarz-Weiß-Trennung in den Umkleiden bei der Feuerwehr
  • und – aus rechtlichen Gründen im Ergebnishaushalt statt im Finanzhaushalt abgebildet – 150.000 € für den FTTH-Ausbau im Ort.

Besonders der letzte Punkt ist ein Meilenstein und eines der wichtigsten Projekte für die Zukunft. Ende 2020 wird der gesamte innerörtliche Bereich von Lichtenwald mit Glasfaser bis an jedes Gebäude erschlossen sein. Rund 800 von 1200 Anschlüssen lassen sich das Glas auch bis in ihr Gebäude hinein verlegen.

 

Damit sind wir beim Thema Digitalisierung bundesweit auf einem der Spitzenplätze – 100 % Netzabdeckung bei FTTH ist bisher nach jetzigem Kenntnisstand noch nirgends vorhanden.

 

Eine schöne neue Nachricht dazu noch: die NetzeBW lässt in dem Zug auch die noch vorhandenen Freileitungen mit erdverkabeln – so haben wir dann zum Jahresende auch beim Strom 100% Erdverkabelungsanteil. Auch das ist im Versorgungsgebiet der NetzeBW etwas Einzigartiges.

 

Im Bereich des Eigenbetriebs Wasser haben wir in 2019 die letzten größeren Investitionsmaßnahmen in’s Netz abgeschlossen und am Naturfreundehaus und an der Ölmühle eine Löschwasserentnahmestelle bzw. einen Löschwassertank gebaut. Mittelfristig sind im Wassernetz keine größeren Investitionen zu erwarten.

 

Doch auch hier wollen wir uns für die Zukunft rüsten und auf digitale Wasserzähler umsteigen. Zum einen verlängern sich dadurch die Zähler-Wechselintervalle von 6 auf 12 Jahre, zum anderen können die Zählerstände taggenau abgerufen werden und mit dem Wasserbezug der Gemeinde verglichen werden, was das Aufspüren von Wasserverlusten und Rohrbrüchen wesentlich rascher macht. Zu guter Letzt erspart man dem Kunden die Zählerablesung und dem Rathaus viel Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung. Dafür sind im Eigenbetriebshaushalt als einzige Investition 2020 120.000 € eingestellt, in den Folgejahren sodann keinerlei Investitionen.

 

Der Schuldenstand vom Eigenbetrieb Wasser beträgt zum Jahresende 2020 rund 515.000 €, der des Kernhaushaltes rund 365.000 €. Insgesamt also rund 880.000 € - immer noch viel für eine kleine und finanzschwache Gemeinde.

 

Trotz einem enormen Investitionsprogramms in 2020 (rund 1,1 Mio. €) und weiterhin hohen Investitionen in den Folgejahren – rund 1,3 Mio. € 2021 bis 2023 – sind in der mittelfristigen Finanzplanung nach heutigem Stand keine Kreditaufnahmen erforderlich.

 

Das hat jedoch starke Auswirkungen auf die liquiden Mittel (im alten Haushaltsrecht war dies nahezu deckungsgleich die allgemeine Rücklage): diese betragen zum Jahresbeginn 2020 planmäßig rund 1,9 Mio. €. Durch das Investitionsprogramm sinken die liquiden Mittel bis Ende 2020 auf rund 1,2 Mio. €, bis Ende 2021 auf noch rund 800.000 €, um dann bis Ende 2023 wieder leicht auf rund 1,1 Mio. € anzusteigen.

 

Eine Summe, die als Puffer für schlechte Jahre sowie als Liquiditätsreserve auch unbedingt benötigt wird! Nach ein oder zwei Jahren Krise wie in 2008 und 2009 ist so eine Summe rasch verbraucht – und eine finanzielle Situation, wie wir sie seinerzeit hatten und deshalb am selbständigen Fortbestand der Gemeinde gezweifelt wurde, soll sich nicht wiederholen.

 

Auch wenn ich mich damit in diesem Punkt alljährlich wiederhole: Neben den eingeplanten Punkten, die es zu finanzieren gilt, bleibt anhand der Haushaltszahlen wenig Spielraum für weitere Wünsche und Projekte – jedoch haben wir bereits viele Wünsche erfüllt und sehr sehr viele Projekte umgesetzt und dabei unsere Hausaufgaben im Bestand gemacht.

 

Gerade das neue Haushaltsrecht hält uns mit den Abschreibungen den Spiegel über den tatsächlichen Ressourcenverbrauch vor und zeigt schonungslos auf, dass wir im laufenden Betrieb über unsere Verhältnisse leben, da wir die Abschreibungen – obwohl sie im Vergleich mit anderen Kommunen doch recht gering sind – trotzdem nicht erwirtschaften können.

 

Es gilt, in den nächsten Monaten die Ausgaben im Ergebnishaushalt zu durchleuchten und auch die Einnahmeseite vom Ergebnishaushalt bei Steuern und Gebühren zu betrachten, um in den Folgejahren ein ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen.

So viel von meiner Seite zum Haushalt.

 

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Nun übergebe ich das Wort an Gemeindekämmerer Mayer.“

 

Gemeindekämmerer Mayer erläuterte das Planwerk anhand von einer Präsentation, die die wichtigsten Kennzahlen des Haushaltes veranschaulichte sowie die Vorhaben in der mittelfristigen Finanzplanung darstellte.


Zusammengefasst stellte er fest, dass die Gemeinde aus Sicht des neuen Haushaltsrechtes Rechnungswesens im laufenden Betrieb durch die Abschreibungen ein deutliches Minus von rund 100.000 € erwirtschaftet und auch in der Finanzplanung ähnlich negative Beträge zu erwarten sind. Daher sind Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen dringend geboten, um im Ergebnishaushalt die Einnahmen zu erhöhen und die Ausgaben zu reduzieren. Der Gesetzgeber fordert hier ein auf die Dauer ausgeglichenes Ergebnis.


Er kündigte an, dass die Verwaltung hier im Laufe des Jahres mit einem Maßnahmenpaket für den Ergebnishaushalt auf den Gemeinderat zugehen wird, das alle realistisch möglichen Einnahmenerhöhungen und Ausgabenkürzungen im laufenden Betrieb für die Folgejahre beinhaltet und über das der Gemeinderat sodann im Einzelnen beraten und entscheiden kann.

 

Im Anschluss an die Haushaltsreden wurde von einer Fraktion ein mehrseitiger Fragebogen an die Verwaltung überreicht und vorgetragen. Gemeindekämmerer Mayer und Bürgermeister Rentschler konnten die darin aufgeworfenen Fragen und Anträge durch die Erklärungen der Verwaltung allesamt beantworten bzw. erledigen.

 

Nach Abschluss der Aussprache wurde der Haushaltsplan mit Wirtschaftsplan 2020 vom Gremium bei einer Enthaltung beschlossen.

Kanalsanierungen 2020

Die Gemeinde Lichtenwald hat im Rahmen der Eigenkontrollverordnung in den Jahren 2015 und 2017 bereits alle Kanalschäden in der höchsten Schadstufe (Schadensklasse 5) in geschlossener Bauweise saniert. Zu ersetzende Kanäle wurden bereits in den Jahren zuvor erneuert (Kanalsammler Rainweg und Brühlweg). Im Jahr 2018 wurden zahlreiche Schäden der Schadensklasse 4 behoben. Für die Behebung der restlichen Schäden im Kanalnetz wird insgesamt noch von einem Sanierungsaufwand von rund 330.000 € ausgegangen, aufgeteilt in 110.000 € in 2020 und 220.000 € in 2021. Sodann sind im Bereich Kanäle nach heutigem Stand mittelfristig keine größeren Investitionen mehr notwendig. Der beschränkten Ausschreibung für die Sanierungsmaßnahmen 2020 hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

 

Bericht des Jugendrats

Jugendrat Schmid und Jugendrat Stehr berichten von der Jugendarbeit in Lichtenwald. Bei den Lichtenwalder Jugendlichen besteht aufgrund des Wegfalls des ehemaligen Jugendhauses an der Schule der dringende Wunsch nach einem selbstverwalteten Jugendtreff. Hier denken beide insbesondere an eine Bauwagen-Lösung, die z. B. südlich der Schule am Schotterparkplatz realisiert werden könnte. Beide legen dem Gremium detailliert ihre Ideen zum Thema dar und berichten von anderen Orten, in denen es solche Treffs in Bauwägen gibt. Bürgermeister Rentschler bedankte sich für die tolle Anregung und die Ideen. Er sprach sich dafür aus, in der Haushaltsplanung 2021 eine entsprechende Summe für einen solchen Bauwagen zu veranschlagen und sicherte die Unterstützung der Verwaltung bei der weiteren Ideensammlung und Gesprächsrunden unter den Jugendlichen zu.


Im Gremium ergab sich ein reger Austausch zum Thema. Bürgermeister Rentschler und mehrere Gemeinderäte dankten den beiden Jugendräten für den Bericht und ihre Bemühungen.

 

Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgenden Spenden hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:

30,00 €

Karl Kessler, Lichtenwald

Spende für das Jugendhaus

1.380,00 € (Diverse (33 Einzelspenden)

Geldspenden an die Jugendfeuerwehr

anlässlich der Beisetzung von Werner Siegl

 

Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spenden anzunehmen. Der Bürgermeister bedankte sich bei den Spendern für die Unterstützung der Gemeinde und ihrer Einrichtungen, auch wenn der überwiegende Anlass ein sehr trauriger war.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 18.02.2020

Bausache

Errichtung eines Carports, Waldstraße 30

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr möchte einen Carport außerhalb des Baufensters errichten. Da es im Plangebiet „Kirchweg H – Änderung“ mehrere vergleichbare Präzedenzfälle gibt (z. B. Schulstraße und Seewiesenweg), empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu der Bausache zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Ausgleichsmaßnahme Kaltereutebach

Für den Eingriff in Natur und Landschaft, der durch die Baugebiete „Thomashardt-Ost“, „Pfandäcker“ und „Bergäcker III“ entstanden ist, wurden im Zuge der jeweiligen Erschließung anhand monetärer Bewertungen Zahlungen auf ein Konto für dafür durchzuführende Ausgleichsmaßnahmen geleistet. Die entsprechenden Beträge wurden von allen Grundstückskäufern und -eigentümern von Bauplätzen im jeweiligen Plangebiet nach Größe des Baugrundes entsprechend erhoben und die Mittel über die Jahre im so genannten „Ökokonto“ angesammelt. Die Mittel sind zweckgebunden für ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu verwenden.
In Absprache mit dem Landratsamt Esslingen ist dafür schon seit 2012 der naturnahe Umbau des Kaltereutebachs kurz vor der Einmündung in den Reichenbach vorgesehen. Die Durchlasssituation am Forstweg oberhalb der Verbaumaßnahme ist unbefriedigend und nicht ausreichend dimensioniert. Zusätzlich soll durch die Maßnahme die ökologische Durchgängigkeit zum Reichenbach anhand einer rauen Rampe hergestellt werden.


In Absprache mit ForstBW als Eigentümer der Fläche soll die neue Querung des Baches aus Unterhaltungsgründen mittels einer Furt hergestellt werden. ForstBW beteiligt sich aufgrund der Verbesserung der aktuellen Querungssituation beim Forstweg und somit entfallender zukünftiger Unterhaltungsmaßnahmen in diesem Bereich ebenfalls finanziell (5.000 €) an der Herstellung der Furt. Das bestehende Betonbauwerk soll vor Ort verbleiben, jedoch zertrümmert werden, um eine Versickerung von Oberflächenwasser zu gewährleisten.


Für die Kläranlage Hegenlohe gilt die auf Grundlage des allgemeinen Kanalisationsplans (AKP) aus dem Jahr 2000 erteilte wasserrechtliche Erlaubnis vom 19.04.2005. Die Erlaubnis gilt nur noch bis zum 31.12.2020. In Vorbesprechungen mit dem LRA Esslingen zur Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigung zur Einleitung in den Kaltereutebach wurde festgestellt, dass aufgrund der Steilheit der Klinge keine Möglichkeit besteht, Rückhaltemaßnahmen im finanziell zumutbaren Rahmen auszuführen. Sinnvollerweise sollen hydraulische Verbesserungsmaßnahmen vom Unterlauf her ausgeführt werden. Dies wird in der Genehmigung der Schmutzfrachtberechnung 2019 für Hegenlohe (mit Verlängerung der Einleitgenehmigung des RÜ 200 und des RÜB 212) als abwasserwirtschaftliche Maßnahme vom Landratsamt festgesetzt werden. Die Restkosten zum Ausbau der Einmündung des Kaltereutebachs in den Reichenbach können somit über den Finanzhaushalt im Produktbereich Abwasser finanziert werden (ca.25.000 €).


Die Planungen von Herr Bernlöhr vom Büro SI wurden im Gemeinderat ausgiebig vorgestellt und erläutert. Nach Beantwortung aller Fragen durch Herr Bernlöhr und Bürgermeister Rentschler hat der Gemeinderat sodann beschlossen, die Maßnahme nach finaler Abstimmung mit dem Landratsamt beschränkt auszuschreiben.

 

Rechnungsprüfungsbericht für die Jahre 2015 – 2018

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Esslingen hat die Jahre 2015 – 2018 in den Büchern der Gemeinde abschließend geprüft und einen Prüfungsbericht vorgelegt. Dieser wurde dem Gemeinderat vollständig zur Kenntnis gegeben.

Bürgermeister Rentschler und Gemeindekämmerer Mayer erläuterten die wichtigsten Prüfungsbemerkungen und die an das Landratsamt abgegebene Stellungnahme der Verwaltung dazu und erläuterten einzelne Punkte aufgrund von Rückfragen aus dem Gremium. Der Gemeinderat nahm den Prüfungsbericht und die Stellungnahme der Gemeinde im Anschluss an die Aussprache zur Kenntnis.

 

Vorbereitung Verbandsversammlung Gemeindeverwaltungsverband

Vom Bürgermeister wurden die Vorlagen zur kommenden Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach/Fils (GVV) kurz erläutert. Sie beinhalten drei Änderungsverfahren des bestehenden Flächennutzungsplanes in Reichenbach, Baltmannsweiler und Hochdorf, welche ausschließlich die jeweilige Gemeinde betreffen, sowie die Finanzen des GVV. Aus dem Gremium erfolgten hierzu keine Rückfragen. Sodann hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die Vertreter der Gemeinde Lichtenwald in der Verbandsversammlung des GVVs ermächtigt werden, den Beschlussanträgen zuzustimmen.

 

Sanierung oberer Sportplatz

Am 16.05.2017 wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die Sanierung des oberen Sportplatzes nach Erhalt der Fördermittelzusage vom Land Baden-Württemberg (Sportfachförderung) angegangen wird. Bereits damals wurde mit einer Wartezeit von 2-3 Jahren auf den Zuschuss gerechnet. Nach nunmehr fast exakt 2 Jahren ist mit Bescheid vom 21.05.2019 ein Landeszuschuss in Höhe von 47.000 € (beantragt waren 52.000 €) bewilligt worden.

 

Das Projekt wurde sodann in der Sitzung vom 23. Juli 2019 vom Gremium vorberaten und diverse Fragen aufgeworfen. Der Planer Herr Wilfert stand in der Sitzung vom 24.09.2019 dem Gremium für Fragen zur Verfügung und hat weitere Detailwünsche für die Planungen aufgenommen. Damals wurde die Ausschreibung der Maßnahme mit einem Gesamtbetrag von 363.000 € ausgeschrieben, wovon rund 315.000 € auf die reine Baumaßnahme entfallen sollten.


Das Ausschreibungsergebnis war in Gänze erfreulich. Der günstigste Bieter, die bekannte Sportplatzbaufirma Kutter aus Memmingen, hat ein Angebot über rund 259.000 € abgegeben; somit würde die Maßnahme rund 55.000 € günstiger als kalkuliert kommen.


Vor der Sitzung ist von zwei Fraktionen ein umfangreicher Antrag mit diversen Punkten eingegangen, der u. a. eine alternative Ausführung in deutlich vereinfachter Bauweise verlangte. Bürgermeister Rentschler zeigte sich einigermaßen irritiert darüber, da es nun ausschließlich um eine Vergabe geht und das Thema Sportplatz mit dem heutigen Tag insgesamt 6 Mal im Gemeinderat behandelt wurde, 2x nichtöffentlich und 4x öffentlich. Eine Nicht-Vergabe hätte zum einen Schadenersatzansprüche des günstigsten Bieters zur Folge, zum anderen würde der zweckgebundene Zuschuss bei einer anderen Ausführungsart komplett verloren gehen.

 

Zudem würden die Planungskosten zum allergrößten Teil gemäß HOAI trotzdem anfallen – ohne dass die Gemeinde dann eine Gegenleistung dafür hätte. Zum anderen betonte er die Wichtigkeit der Maßnahme für die Zukunft des Fußballs in Lichtenwald, da für einen geordneten Spiel- und Trainingsbetrieb zwei Plätze notwendig sind. Er verwies auf die mittlerweile 61 Jugendlichen, die darauf trainieren. Insgesamt spielen laut Angaben der TSV-Fußballabteilung aktuell 125 Spieler in allen Altersklassen Fußball; zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Herbst waren es 123.


Im Gemeinderat entspann sich eine längere und äußerst hitzige Diskussion um den Sportplatz. Nach einer Sitzungsunterbrechung hat das Gremium sodann knapp mit 7 Ja-Stimmen der Vergabe der Sanierung an die Fa. Kutter zugestimmt.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26.05.2020

Bausachen

Neubau von 2 Doppelhaushälften mit Garagen und Stellplätzen, Haldenstraße 14 & 14/1

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Die Bauherren beabsichtigen den Bau von zwei Doppelhaushälften mit jeweils einer Garage und einem Stellplatz. Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Haldenäcker-1. Änderung“. Mit dem Vorhaben wurden folgende Anträge auf Befreiung gestellt: 1. Die Stellplätze und Dachvorsprünge im Westen und Osten sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. 2. Die Terrassen im Westen liegen im Anbauverbot der Landesstraße nach Straßengesetz.


Da die Dachvorsprünge nur rund 60 cm aus dem Baufenster ragen, ist dies aus Sicht der Verwaltung zu vernachlässigen. Für Stellplätze außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche gibt es im Plangebiet zahlreiche Präzedenzfälle. Auch Terrassen im Anbauverbot sind bereits vorhanden. Daher empfahl die Verwaltung, zu den beantragten Befreiungen das Einvernehmen zu erteilen. Im Übrigen entspricht das Bauvorhaben den Bebauungsplanfestsetzungen.


Von Seiten des Gemeinderates wurden insbesondere Fragen zu den zulässigen Gebäudehöhen gestellt. Von der Verwaltung wurde erläutert, dass der Bebauungsplan hier nur die Regelung trifft, dass diese im Einzelfall im Rahmen der Baugenehmigung, also vom Landratsamt, festgelegt werden. Entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat das Einvernehmen zu der Bausache mehrheitlich versagt.

 

Aufbau von zwei Dachgauben auf ein bestehendes Wohnhaus, Gaiernweg 24

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr möchte auf sein bestehendes Wohnhaus zwei Dachgauben aufbauen. Das Vorhaben entspricht vollständig den Bebauungsplanfestsetzungen. Aus Sicht der Verwaltung wurde daher empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes, Am Freien Feld, FlSt. Nr. 1177/1

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Die Bauherren beabsichtigen den Bau von einem Büro- und Verwaltungsgebäude mit Betriebsleiterwohnung. Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Thomashardt-Ost“. Mit dem Vorhaben wurden folgende Anträge auf Befreiung gestellt: 1. Das Baufenster wird auf der Westseite auf der vollen Gebäudelänge um rund 1,9 m überschritten. 2. Die zulässige Gebäudehöhe wird durch die Glas-Überdachung des Treppenhauses um 1,1 m überschritten.


Da das Gebäude jedoch in einer Flucht zur Laderampe des Netto-Marktes geplant ist, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen, da städtebaulich vertretbar. Die Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe nur mit der Treppenhausüberdachung erscheint von Verwaltungsseite ebenso vertretbar. Daher wurde empfohlen, auch dazu das Einvernehmen zu erteilen. Der Gemeinderat hat nach kurzer Aussprache das Einvernehmen zur Baugrenzenüberschreitung sowie zur Treppenhausüberdachung verweigert. Zur Bausache im Übrigen hat das Gremium das Einvernehmen mehrheitlich erteilt.

 

Jahresrechnung 2019 und Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes Wasser

Gemeindekämmerer Mayer stellt den Jahresabschluss 2019 anhand einer Präsentation im Gemeinderat vor. Er fasst die wichtigsten Punkte zusammen und betont, dass statt der geplanten Rücklagenentnahme von 185.374,00 € stattdessen 181.836,56 € an die Rücklage zugeführt werden konnten. Er und Bürgermeister Rentschler zeigten sich erfreut über die Zahlen und den Rücklagenbestand, der nun zum Jahresende 2019 rund 2,0 Mio. € betrug. Beim Eigenbetrieb Wasser hat sich ein Jahresüberschuss von rund 17.000 € ergeben, was ebenfalls besser als die Planzahl von 0 € (ausgeglichener Wirtschaftsplan) ist.

 

Zu beiden Punkten wurden dem Gemeinderat vorab umfangreiche Zahlenwerke vorgelegt. Der Gemeinderat zeigte sich über die Zahlen ebenfalls erfreut und hat die Jahresrechnung 2019 sowie den Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes Wasserversorgung wie vorgelegt genehmigt

 

Auftragsvergabe zur Beschaffung und Montage von digitalen Wasserzählern für den Eigenbetrieb Wasserversorgung

Der Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Lichtenwald beliefert rund 1.000 Abnahmestellen mit Trinkwasser. Bislang wurde der Wasserverbrauch durch mechanische Flügelradzähler erfasst, die im Regelfall nach Ablauf der 6-jährigen Eichfrist ausgetauscht werden mussten, insbesondere da die 3-jährige Verlängerungsmöglichkeit der Eichgültigkeit im Rahmen einer sogenannten „Stichprobenprüfung“ angesichts zu geringer Losgrößen jeweils unwirtschaftlich gewesen wäre. Zur Erstellung der jährlichen Wasserverbrauchsabrechnung wurde zum Ende eines Jahres sämtlichen Abnehmern eine Ablesekarte zugesandt, die darauf eingetragenen Zählerstände mussten erfasst und Unstimmigkeiten (Ablesefehler, Zahlendreher, fehlende Zählerstände, usw.) oftmals aufwändig abgeklärt werden.


Mittlerweile gibt es auf dem Markt eine neue Generation von Wasserzählern, d.h. komplett digitale Wasserzählersysteme, welche den Wasserverbrauch mit Ultraschalltechnologie erfassen und die Messwerte per Funk übertragen. Die Eichgültigkeit beträgt wie bei allen Wasserzählern zur Verbrauchsabrechnung 6 Jahre, durch das Stichprobenverfahren oder Nacheichungen kann die Nutzungszeit verlängert werden, wobei die Lebensdauer nicht durch Elektronik oder die Batterie (Mindestlaufzeit 15 Jahre) begrenzt sind.

Die Vorteile sind:

  • Vollständige Erfassung des Wasserverbrauchs auch bei minimalen Durchflüssen; diese konnten von Flügelradzählern bislang nicht erfasst werden und tragen dadurch auch zu einem gewissen Teil zu den rechnerischen Wasserverlusten, d.h. der Differenz zwischen Fremdwasserbezug und Wasserverkauf bei.
  • deutlicher Abbau von Bürokratie, da die bisher von den Wasserabnehmern individuell schriftlich, online oder telefonisch übermittelten Zählerstände künftig automatisiert und zentral abgerufen werden; zudem keine Portokosten für den Versand der Ablesekarten.
  • Unterjährige Zwischenablesungen, insbesondere zur Ermittlung und Eingrenzung von Wasserrohrbrüchen, sind ohne besonderen Aufwand möglich.
  • Tatsächlich stichtagsbezogene Verbrauchsabrechnung zum 31.12. eines Jahres und damit deutlich besserer Vergleich mit der Fremdwasserbezugsmenge zur Ermittlung des Wasserverlustes möglich – bei der „Kartenablesung“ gingen die Zählerstände über einen Zeitraum von rund 4 Wochen bei der Verwaltung ein, was mit entsprechenden „Unschärfen“ verbunden war.
  • Deutlich schnellere Jahresabrechnung, da keine Schätzung von fehlenden Zählerständen nach vorangehender schriftlicher Aufforderung / weiterer Fristsetzung vorgenommen werden muss, was die Gemeindekasse mehrere Arbeitswochen pro Jahr auslastet.
  • Mittelfristig erhebliche Kostenvorteile für die Wasserabnehmer durch die Langlebigkeit der digitalen Wasserzähler, welche mehrere Eichfristverlängerungen ermöglichen (Häufigkeit des Zählerwechsels und damit der Geräte- und Montagekosten reduziert sich) und auch insgesamt geringere verwaltungsinterne Personalkosten bei der Erstellung der Jahresabrechnung, durch Wegfall jährlicher Zählerwechselaktionen, usw.
  • Die Verwaltung verspricht sich durch die mit dem digitalen Funkauslesesystem verbundene Zeitersparnis für die Mitarbeiter im Bereich der Kämmerei / Gemeindekasse, dass der ohnehin stetig steigende Verwaltungsaufwand in anderen Bereichen zumindest in Teilen kompensiert werden kann, um die Schaffung zusätzlicher Verwaltungsstellen und damit höherer Personalaufwendungen möglichst zu vermeiden.
  • Automatische Anzeige von Fehler- und Alarmmeldungen:
  • Leckage-Erkennung: So können hausinterne schleichende Wasserverluste (z.B. „hän-gende“ Toilettenspülung, defektes Überdruckventil der Warmwasseranlage, usw.) vom digitalen Wasserzähler sofort erkannt und vom Wasserabnehmer zeitnah abgestellt werden.
  • Vorbeugung einer eventuellen Verkeimung des Trinkwassers durch „Rückwärtsflüsse“, d.h. in das Trinkwassernetz mangels Rückflussverhinderer aus der Hausinstallation rückgeführtes Wasser.
  • Sofortiges Erkennen von Wasserdiebstahl durch ausgebaute und/oder durch entgegen der Fließrichtung montierte Wasserzähler.

Im Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Wasserversorgung sind für diese investive Maßnahme Auszahlungen von insgesamt 120.000 € veranschlagt.


Die dargestellte Maßnahme hat auch entsprechende Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt, so beziffern sich die jährlichen Aufwendungen (Abschreibungen) für die Beschaffung und Montage der digitalen Wasserzähler auf jährlich rund 10.000 €. Diese Summe ist im Wirtschaftsplan 2020 und der Finanzplanung bereits in entsprechender Höhe berücksichtigt. Im Gegenzug kann „unterm Strich“ von jährlichen Einsparungen in Höhe von durchschnittlich 4.000 € – 5.000 € ausgegangen werden.

 

Von Seiten des Gemeinderates gab es insbesondere datenschutzrechtliche Bedenken sowie Bedenken aufgrund von Funkstrahlung gegen die Funkzähler, obwohl von Verwaltungsseite mehrfach erläutert wurde, dass diese Art von Zähler vom Datenschutzbeauftragten des Landes explizit als zulässig anerkannt werden und die Grenzwerte eingehalten werden. So wurde das Thema nach langer Diskussion mehrheitlich vertagt.

 

Sanierung der Sanitärräume in den Kindergärten Hegenlohe und Thomashardt

Die beiden Kindergärten in Hegenlohe und Thomashardt sind in den letzten Jahren weitestgehend renoviert und saniert worden. Erneuerungsbedürftig sind in beiden Einrichtungen vor allem noch die Sanitärräume und die Heizkessel. Neben den Heizkesseln, die in der Finanzplanung bereits zum Austausch vorgesehen sind, ist für dieses Jahr der Betrag von 80.000 € für die Sanierung der Sanitärräume im Finanzhaushalt eingeplant.


Die Situation in den Einrichtungen stellt sich aktuell wie folgt dar: Der Kindergarten Hegenlohe ist Baujahr 1973, die Sanitärräume sind baujahrestypisch und mittlerweile desolat (47 Jahre in Nutzung). Nach einem Wasserschaden wurden die Wasserzuleitungen zum Sanitärraum vor einigen Jahren bereits erneuert. Die WC-Kabinen bieten nicht den vorgeschriebenen Einklemmschutz und sind für die Kinder gefährlich in der Nutzung. Die Waschinsel entspricht auch nicht mehr den aktuellen Vorgaben von KVJS und Gesundheitsamt. Der Boden ist mit PVC belegt, die Wände mit Verbundwerkstoff-Platten.


Der Kindergarten Thomashardt ist Baujahr 1975. Auch hier sind die Sanitärräume baujahrestypisch und desolat (45 Jahre in Nutzung). Aufgrund der Eröffnung der Ganztages-Krippengruppe vor 3 Jahren musste in Thomashardt die Waschinsel bereits erneuert werden, damit sie den aktuellen Vorgaben von Gesundheitsamt und KVJS entspricht. Die bereits erneuerte Waschinsel kann unverändert übernommen werden. Die WC-Kabinen bieten nicht den vorgeschriebenen Einklemmschutz und sind für die Kinder gefährlich in der Nutzung. Der Boden ist mit PVC belegt, die Wände mit Fliesen.


In einer Kindertagesstätte kann die Sanierung der Sanitärräume nicht wie an anderen Einrichtungen während des laufenden Betriebs erfolgen, da eine provisorische Lösung außerhalb des Gebäudes, die zudem noch kleinkindgerecht ausgebaut ist, nur schwer herstellbar ist. Daher muss die Sanierung innerhalb der kurzen Sommerferien (3 Wochen Schließzeit) komplett abgeschlossen sein.


Dies erfordert eine Vorfertigung der Vorwandelemente für die Hänge-WCs sowie eine schnelle Verkleidung der Wandflächen sowie eine schnelle Erneuerung des Bodenbelags. Daher soll der Boden auch nicht gefliest werden, sondern wie im Bestand mit flächig verklebtem PVC-Belag mit verschweißten Nähten belegt werden. Dieses Material bietet zudem den Vorteil, dass es eventuelle Stürze der kleinen Kinder besser abfedert als Fliesen. Für die Wandflächen ist analog zum Bestand in Hegenlohe die Verkleidung mit Verbundwerkstoff-Platten vorgesehen. Dadurch entfällt auch der Aufwand des Trockenbaus nach Anbringen der Vorwand-Elemente, da die Verbundwerkstoff-Platten direkt auf die Vorwandelemente aufgebracht werden können.


Beide Einrichtungen brauchen zudem neue WC-Kabinen, die den aktuellen Vorschriften für Kindergärten entsprechen (insbesondere Einklemmschutz). Für Hegenlohe ist zusätzlich eine komplett neue Waschinsel erforderlich. Die Farben von Bodenbelag und Wandverkleidung sowie die Farbe der Trennwände können von der jeweiligen Kindergartenleitung in Absprache mit dem Erzieherinnen-Team bemustert werden.

 

Für die Sanitär- und Schreinerarbeiten (Wandverkleidungen, Trennwände, Waschtisch) haben folgende Firmen – jeweils als Bietergemeinschaft – ein Angebot abgegeben:

  • Raumdynamik und Kümmel (Lichtenwald und Unterensingen)
  • Wagenbach und Sperling (beide Kornwestheim).

Die Bietergemeinschaft Raumdynamik & Kümmel hat folgende Angebote vorgelegt:

  • Hegenlohe                                                                                                             59.078,38 €
  • Thomashardt                                                                                                         54.168,36 €

Die Bietergemeinschaft Wagenbach & Sperling hat folgende Angebote vorgelegt:

  • Hegenlohe                                                                                                             47.536,65 €
  • Thomashardt                                                                                                         29.549,54 €

Bei der Bietergemeinschaft Wagenbach & Sperling sind Abbruch- und Stemmarbeiten auf Nachweis als Stundenlohnarbeiten aufgeführt, ebenso die Entsorgung des Abbruchs auf Nachweis. Daher relativiert sich der Preisunterschied in den Angeboten voraussichtlich noch etwas (insbesondere für den Kindergarten Hegenlohe, wo der Unterschied wesentlich geringer ist).


Aus Zeitgründen ist die Auftragsvergabe für jeweils ein Objekt an eine der Bietergemeinschaften sinnvoll. Von der Verwaltung wurde daher aus Zeit- und Kostengründen vorgeschlagen, die Arbeiten in Hegenlohe an die Bietergemeinschaft Raumdynamik & Kümmel und in Thomashardt an die Bietergemeinschaft Wagenbach & Sperling zu vergeben – insgesamt beläuft sich der Auftragswert damit auf 88.627,92 €. Zusätzlich fallen für die Erneuerung des Bodens im Kindergarten Thomashardt ca. 1.800 € und in Hegenlohe ca. 1.500 € an.

 

Im Gemeinderat ergab sich eine lange Diskussion über die geplanten Maßnahmen. Aus den Reihen des Gemeinderates wurden die nicht konkret benannten Summen einer Bietergemeinschaft kritisiert, da man hier keine endgültigen Summen, sondern nur Stundensätze kennt. Ebenso wurde aus den Reihen des Gemeinderates vorgeschlagen, beide Objekte von der örtlichen Bietergemeinschaft sanieren zu lassen.


Dieser finanziell weitergehende Vorschlag wurde von Bürgermeister Rentschler zur Abstimmung gestellt. Dabei hat sich der Gemeinderat trotz deutlicher Mehrkosten mehrheitlich dazu entschieden, die örtliche Bietergemeinschaft Raumdynamik&Kümmel für beide Objekte zu beauftragen.

 

Vergabe einzelner ausgeschriebener Gewerke der Schulsanierung

Vom Büro Knecht wurden zwischenzeitlich die Ausschreibungsunterlagen fertig bearbeitet und die Gewerke gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 24.03.2020 ausgeschrieben. Am 11.05.2020 erfolgte die Submission und die geprüften Vergabevorschläge liegen vor; im Einzelnen sind dies:
 

Abbrucharbeiten:
Gemäß Kostenberechnung liegen diese bei 24.100 € brutto. Es wurden insgesamt 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von 2 Firmen gingen Angebote ein. Der günstigste Bieter war die Fa. Reutlinger Abbruch aus Eningen u. A. mit einem Angebotspreis von 8.276,45 €, somit rund 15.800 € günstiger als berechnet.
 

Rohbauarbeiten:
Gemäß Kostenberechnung liegen diese bei 45.000 € brutto. Es wurden insgesamt 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von 1 Firma ging ein Angebot ein. Der einzige Bieter war die Fa. Schaal aus Lichtenwald mit einem Angebotspreis von 60.240,39 €, somit rund 15.200 € teurer als berechnet.
 

Verglasungsarbeiten:
Gemäß Kostenberechnung liegen diese bei gesamt 32.000 € brutto. Es wurden 7 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von 1 Firma ging ein Angebot ein. Der einzige Bieter war die Fa. Wulle aus Wüstenrot mit einem Angebotspreis von 45.166,45 €, somit rund 13.100 € teurer als berechnet.
 

Trockenbauarbeiten:
Gemäß Kostenberechnung liegen diese bei 10.000 € brutto. Wie bereits vor der Ausschreibung mitgeteilt, wird sich die Summe hier deutlich auf geschätzt 20.000 € erhöhen, da der WC-Bereich mit Trockenbauwänden statt mit GIS-Elementen weiter geplant wurde. Es wurden 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von 2 Firmen gingen Angebote ein. Der günstigste Bieter war die Fa. Lück aus Backnang mit einem Angebotspreis von 24.859,52 €, somit rund 14.800 € teurer als ursprünglich berechnet.
 

Putz- und Malerarbeiten:
Gemäß Kostenberechnung liegen diese bei 22.900 € brutto. Es wurden 3 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von 2 Firmen gingen Angebote ein. Der günstigste Bieter war die Fa. Häderle aus Ebersbach mit einem Angebotspreis von 17.146,77 €, somit rund 5.700 € günstiger als berechnet.
 

Dachdeckungsarbeiten:
Gemäß Kostenberechnung liegen diese bei 12.000 € brutto. Es wurden 4 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von 1 Firma ging ein Angebot ein. Der einzige Bieter war die Fa. Holzbau Unterberger aus Lichtenwald mit einem Angebotspreis von 17.295,41 €, somit rund 5.200 € teurer als berechnet.

 

Nach dem Kostenanschlag vom 13.05.2020 liegt das Gesamtprojekt nunmehr bei rund 471.000 € und damit leicht über der ursprünglichen Kostenberechnung mit rund 445.000 € (rund 6% Kostensteigerung).
Der Vergabe hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

 

Freiwilliger Verzicht auf die Benutzungsgebühren für den Monat Mai 2020 in den kommunalen Betreuungseinrichtungen

Mit Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Aus-breitung des Virus SARS-Cov-2 (CoronaVO) wurde mit Wirkung vom 17.03.2020 insbesondere der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie erlaubnispflichtiger Kindertagespflege und von Betreuungsangeboten der Verlässlichen Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, usw. bis einschließlich 19.04.2020 untersagt. Abgesehen von einer Notbetreuung für sind sämtliche Einrichtungen der Gemeinde seitdem geschlossen. Die Betriebsuntersagung wurde mittlerweile bis einschließlich 15.06.2020 verlängert. Gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen ist die Gebühr auch während der Ferien sowie bei Nichtbenutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. Gleiches gilt auch hinsichtlich der Entgelte für die Verlässliche Grundschule und die Flexible Nachmittagsbetreuung.

 

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 28.04.2020 wurde auf die Erhebung der Betreuungsgebühren für den Monat April 2020 bereits verzichtet. Zwischenzeitlich hat das Land Baden-Württemberg die pauschale Soforthilfe für die Kommunen um weitere 100 Mio. € aufgestockt – die Gemeinde Lichtenwald erhält deshalb eine weitere Zuweisung über rund 15.000 €. Unter Inanspruchnahme der weiteren Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg schlägt die Verwaltung aufgrund des weiterhin deutlich eingeschränkten Betriebs der kommunalen Betreuungseinrichtungen vor, auch für den Monat Mai 2020 freiwillig auf die Erhebung von Betreuungsgebühren zu verzichten.

 

Die aktuell festgesetzten Benutzungsgebühren für die Kindergärten belaufen sich auf rund 16.500 €, bzw. bei der Verlässlichen Grundschule und der Flexiblen Nachmittagsbetreuung insgesamt auf rund 3.000 € pro Monat. Von dem Verzicht ausgenommen sind die Benutzungsgebühren für die Kinder, welche die Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Diesem Vorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
1.800,00 €  Nadine & Christian Viehmann, Lichtenwald, Sachspende über eine neue künstlerisch gestaltete Sitzbank im Hohenrain

Das Gremium hat sodann ohne Diskussion und einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen. Der Bürgermeister bedankte sich recht herzlich bei den Spendern für die Unterstützung der Gemeinde.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 30.06.2020

Bausachen

 

Errichtung einer Natursteinmauer im Pflanzgebot, Hohenrain 32

Es liegt ein Antrag auf Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen vor. Die Bauherren beabsichtigen den Bau von zwei Natursteinmauern nachgenehmigen zu lassen. Mauern zur Böschungssicherung sind in diesem Bereich gemäß Bebauungsplan bis max. 1,0 m Höhe zulässig. Zur Straße hin müssen sie 0,5 m Abstand halten. Eine der beiden Mauern ist rund 1,30 m hoch und befindet sich im Pflanzgebot.


Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das Vorhaben, da sich im Planbereich mehrere derartige Mauern befinden. Daher empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen. Dies wurde vom Gemeinderat ebenso gesehen und das Einvernehmen einstimmig erteilt.

 

Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Pfandäcker, FlSt. Nr. 1206

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Die Bauherren beabsichtigen den Bau eines Wohnhauses mit Doppelgarage; das Objekt befindet sich im Bebauungsplanbereich „Pfandäcker“. Von Verwaltungsseite wurden keine Abweichungen vom Bebauungsplan festgestellt, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen. Das Gremium hat sodann auch zu dieser Bausache einstimmig das Einvernehmen erteilt.

 

Bericht Kulturbeauftragte, Gemeindejubiläum 2021

Gerti und Walter Grupp haben dem Gemeinderat eine Rückschau auf das sehr erfolgreiche Jahr 2019 und das erste Quartal 2020 gegeben, seit sie das Amt der Kulturbeauftragten übernommen haben. In einer umfangreichen Präsentation wurden alle durchgeführten Veranstaltungen revue passiert sowie auch die sehr positive finanzielle Entwicklung von Art Lichtenwald hervorgehoben. So ist der Abmangel deutlich zurückgegangen, seit sie das Amt angetreten haben, was insbesondere aus den deutlich gestiegenen Zuschauerzahlen mit Eintrittsgeldern und Getränkeverkauf herrührt.


Im Anschluss wurde mit dem Gemeinderat das Thema Gemeindejubiläum 2021 diskutiert sowie ein Komitee von Ehrenamtlichen, die bei der Planung mitwirken wollen, gebildet.

 

Gutachterausschuss 2020-2024

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Lichtenwald ist nach Ablauf der Amtszeit turnusgemäß neu zu wählen. Von der Verwaltung wurde ein Vorschlag von Seiten des Gemeinderates erbeten, wer die jeweiligen Posten übernehmen soll. Vom Gemeinderat wurden diverse Vorschläge unterbreitet.


Offen und einstimmig gewählt wurden folgende Personen:

  • Vorsitzender: GR Storz
  • stellv. Vorsitzende: GRin Häussermann
  • Vertreter des Finanzamtes: Herr Merk; Stellvertretung Frau Thuma
  • Erstellung der Gutachten auf Honorarbasis: Herr Cerny

Da es für die 3 Gutachterposten 4 Bewerber gab, wurde hier eine geheime Wahl durchgeführt. Die Wahl ergab folgendes Ergebnis:
GRin Weiler 11 Stimmen, GRin Pfaff 10 Stimmen, GR Pfizenmaier 7 Stimmen, GR Haueis 6 Stimmen. Somit waren die ersten 3 gewählt (Weiler, Pfaff, Pfizenmaier).

 

Freiwilliger Verzicht auf die Benutzungsgebühren für den Monat Mai 2020 in den kommunalen Betreuungseinrichtungen

Abgesehen von einer Notbetreuung wurden aufgrund der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) sämtliche Betreuungseinrichtungen der Gemeinde mit Wirkung vom 17.03.2020 geschlossen, bzw. fand ab dem 18.05.2020 im Rahmen eines „rollierenden Systems“ wieder eine teilweise Betreuung statt.


Nachdem das Land Baden-Württemberg den Kommunen als „Corona-Soforthilfe“ bereits zwei Tranchen von jeweils 100 Mio. € gewährt hat, wurde mit Beschlüssen des Gemeinderats vom 28.04.2020 und 26.05.2020 deshalb auch freiwillig auf die Erhebung von Betreuungsgebühren für die Monate April 2020 und Mai 2020 verzichtet (ausgenommen die tatsächliche Nutzung im Rahmen der Notbetreuung/im rollierenden System).


Ab dem 29.06.2020 kann in den Betreuungseinrichtungen der Gemeinde wieder ein Regelbetrieb stattfinden, so dass die Benutzungsgebühren für den Monat Juli 2020 erstmals auch wieder eingezogen werden, bzw. fristgemäß an die Gemeindekasse zu entrichten sind.


Da die Gemeinde für den Erlass der Juni-Gebühren dringend auf weitere Finanzhilfen des Landes angewiesen ist, bislang aber noch keine nähere Informationen dazu vorliegen, ob und in welchem Umfang tatsächlich mit weiteren Hilfsmaßnahmen zu rechnen ist, hat die Verwaltung lediglich über den aktuellen Zwischenstand unterrichtet und will die Beschlussfassung für die Juni-Gebühren erst in eine der kommenden Sitzungen fassen lassen.


Von der Verwaltung wurde dabei in Aussicht gestellt, dass aus Billigkeitsgründen für alle Eltern zusätzlich die Gebühren für die am 29.06.2020 und 30.06.2020 stattgefundene Betreuung erlassen werden sollen und die regulären Gebühren für alle erst wieder ab dem 01.07.2020 erhoben werden sollen.

 

Sonstiges

Mit E-Mail vom 13.06.2020 beantragt die Fraktion LBL folgendes:

 

Sehr geehrter Herr Rentschler,

wie Sie untenstehendem Mail (mit angehängten Fotos) entnehmen können nimmt die Verschmutzung auf den Wald- und Wanderwegen in Lichtenwald durch Pferdeäpfel zu und sorgt für entsprechenden Unmut in der Bevölkerung. Wir beantragen deshalb das Thema „Verschmutzung der Wege durch Pferdeäpfel“ auf die Tagesordnung des Gemeinderates (öffentlicher Teil) zu setzen und bitten die Verwaltung in der Sitzung darzulegen was sie dagegen zu unternehmen gedenkt.
 

Mit freundlichen Grüßen

LBL-Fraktion

 

Von Seiten der Verwaltung kann dazu folgendes berichtet werden: Grundsätzlich ist die Verschmutzung von Straßen eine Ordnungswidrigkeit nach Straßengesetz. So sind auch Reiter dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Pferde unverzüglich zu beseitigen – d. h., auch nach Beendigung des Ausrittes ist dies noch ausreichend.


In den übersandten Bildern waren jedoch auch geschotterte Waldwege zu sehen. Grundsätzlich besteht hier diese Verpflichtung nicht. Da das Thema Pferdekot auf Wegen seit Jahren für Unmut sorgt, hat die Gemeinde bereits im Mai 2014 eine neue Polizeiverordnung erlassen, die folgendes (zusätzlich zur Verpflichtung nach Straßengesetz) regelt:


Der Halter oder Führer eines Pferdes hat dafür zu sorgen, dass dieses seine Notdurft nicht auf Gehwegen (vgl. § 1 Abs. 2), auf befestigten Straßen, Plätzen oder Wegen, in fremden Vorgärten oder in Grün- und Erholungsanlagen verrichtet. Dennoch dort abgelegter Pferdekot ist unverzüglich zu beseitigen. Dies gilt nicht für Feldwege ohne Asphalt- oder Betonbelag.

 

Ein entsprechender OWi-Tatbestand wurde ebenso in die Polizeiverordnung aufgenommen. Eine derartige Regelung nebst Sanktionsmöglichkeit hat nach Kenntnis der Verwaltung sonst keine Gemeinde im Landkreis. Zusätzlich wurden seinerzeit alle Pferdehöfe in Lichtenwald mit Anschreiben auf diese Regelung aufmerksam gemacht. Es wurde gebeten, dies in der Reiterschaft entsprechend zu kommunizieren, z. B. durch Aushang im Stall.


Weitergehende Maßnahmen sind aus Sicht der Gemeindeverwaltung weder rechtlich noch faktisch möglich. Die Verschmutzung mit Pferdekot auf den Wegen im Ort rührt sicherlich auch von der hohen Anzahl Pferde im Ort (3 Reiterhöfe), die in den letzten Jahren zugenommen hat.


Um die Zahl der Pferde im Ort und somit die Verschmutzung zu reduzieren, kann eine Pferdesteuer (analog zur Hundesteuer) als Lenkungsinstrument eingesetzt werden. Entsprechende Vorüberlegungen sind im Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Finanzsituation enthalten und näher dargestellt.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 28.07.2020

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 22.09.2020

Bausache

 

Erweiterung Viehstall, Errichtung Liegeboxen für Jungvieh, Geigeräcker 1

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt einen Anbau an seine bestehende Hofstelle in den Geigeräckern, um den Viehstall zu erweitern und zusätzliche Liegeboxen zu errichten. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nach §35 BauGB zu beurteilen. Da der Eigentümer eine Hofstelle im Haupterwerb betreibt, ist er nach Ansicht der Verwaltung privilegiert im Sinne des §35 BauGB, weshalb empfohlen wurde, zu der Maßnahme des Einvernehmen zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat bei einer Enthaltung angeschlossen und das Einvernehmen erteilt.

 

Wahl des Jugendrats

Wie in jedem Jahr wurde über den Sommer die Neubesetzung des Jugendrats über das Amtsblatt ausgeschrieben.
Es ging eine Bewerbung ein. Herr Neo Fritz, 15 Jahre alt, hat sich beworben. Die beiden bisherigen Jugendräte Achim Schmid und Mark Stehr haben sich aus Altergründen bzw. persönlichen Gründen nicht mehr erneut um das Amt beworben.


Von der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, dass Herr Neo Fritz für die folgenden 12 Monate den Jugendrat der Gemeinde bildet. Diesem Vorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Ausschreibung weitere Gewerke Schulsanierung

Vom Büro Knecht wurden zwischenzeitlich in Zusammenarbeit mit einem Fachplaner für Elektrotechnik zwei weitere Gewerke für die Schulsanierung ausschreibungsreif fertig bearbeitet.


Bzgl. Bodenbelägen und Farbgestaltung der Wände sowie den Fliesen fand eine Vorabstimmung mit den betroffenen Mitarbeiterinnen der Kernzeitbetreuung sowie Schulvertretern im Vorfeld statt. Ebenso wurde das Thema danach im Bauausschuss beraten.


Von der Verwaltung wurden daher die folgenden abgestimmten Gewerke zur Ausschreibung vorgeschlagen:

  • Elektroarbeiten (rund 53.000 €)
  • Fliesenarbeiten und WC-Trennwände (rund 22.000 €)
  • Bodenbelagsarbeiten mit Estrich Anbau Rektorat (rund 25.000 €).

Diesem Vorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen und die Verwaltung mit der Ausschreibung der Arbeiten beauftragt.

 

Kernzeitbetreuung/verlässliche Grundschule – Neukalkulation der Benutzungsgebühren

Auf Antrag aus dem Gremium wurde dieser Tagesordnungspunkt mehrheitlich in eine nichtöffentliche Sitzung vertagt.

 

Grundsteuer – Anpassung Hebesätze

Auf Antrag aus dem Gremium wurde dieser Tagesordnungspunkt mehrheitlich in eine nichtöffentliche Sitzung vertagt.

 

Hundesteuer – Anpassung der Steuersätze

Auf Antrag aus dem Gremium wurde dieser Tagesordnungspunkt mehrheitlich in eine nichtöffentliche Sitzung vertagt.

 

Windkraftgebiet ES-02 – Zielabweichungsverfahren durch das Regierungspräsidium

Für das Genehmigungsverfahren der von der Fa. Uhl-Windkraft im Vorranggebiet ES-02 östlich der Lichtenwalder Gemarkung geplanten zwei Windkraftanlagen hat das Landratsamt Göppingen als Genehmigungsbehörde ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragt.


Hintergrund ist die Festlegung aus dem Regionalplan, dass das Gebiet in einem regionalen Grünzug liegt, was der Genehmigung der Windkraftanlagen entgegenstehen würde. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Gemeinde Lichtenwald als Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Von der Verwaltung wurde eine entsprechend ablehnende Stellungnahme ausformuliert, die dem Gemeinderat vorgelegt wurde.


Nach der Aussprache zu dem Thema hat der Gemeinderat dem Verwaltungsvorschlag einstimmig zugestimmt, die vorbereitete ablehnende Stellungnahme an das Regierungspräsidium abzugeben.

 

Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
200,00 € Fa. Resimdo, Altbach


Geldspende für den Waldkindergarten zur Beschaffung eines Sonnenschutzes. Das Gremium hat sodann ohne Diskussion und einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.


Der Bürgermeister bedankte sich recht herzlich bei dem Spender für die Unterstützung der Gemeinde, die im kommenden Jahr für die Mitfinanzierung eines Sonnenschutzes im Waldkindergarten verwendet wird.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 20.10.2020

 Kernzeitbetreuung/verlässliche Grundschule – Neukalkulation der Benutzungsgebühren

Auf Antrag aus dem Gremium wurde dieser Tagesordnungspunkt erneut mehrheitlich in eine nichtöffentliche Sitzung vertagt. Vom Bürgermeister wurde dem Beschluss gemäß Gemeindeordnung wegen Rechtswidrigkeit widersprochen, da die Beratung und Beschlussfassung über Gebührensatzungen, Steuersatzungen und zugrundeliegende Kalkulationen in öffentlicher Sitzung erfolgen muss.

 

Grundsteuer – Anpassung Hebesätze

Auf Antrag aus dem Gremium wurde dieser Tagesordnungspunkt mehrheitlich in eine nichtöffentliche Sitzung vertagt. Vom Bürgermeister wurde dem Beschluss gemäß Gemeindeordnung wegen Rechtswidrigkeit widersprochen, da die Beratung und Beschlussfassung über Gebührensatzungen, Steuersatzungen und zugrundeliegende Kalkulationen in öffentlicher Sitzung erfolgen muss.

 

Hundesteuer – Anpassung der Steuersätze

Auf Antrag aus dem Gremium wurde dieser Tagesordnungspunkt mehrheitlich in eine nichtöffentliche Sitzung vertagt. Vom Bürgermeister wurde dem Beschluss gemäß Gemeindeordnung wegen Rechtswidrigkeit widersprochen, da die Beratung und Beschlussfassung über Gebührensatzungen, Steuersatzungen und zugrundeliegende Kalkulationen in öffentlicher Sitzung erfolgen muss.

Abwasserbeseitigung – Gebührenkalkulation für die Jahre 2021 und 2022

Die turnusmäßige Neukalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2021 und 2022 war aufgrund Zeitablauf notwendig geworden. Die Kalkulation hat ergeben, dass die Abwassergebühren je m³ von bisher 3,15 € auf 3,12 € sinken. Gleichzeitig erhöht sich die Niederschlagswassergebühr je m² versiegelte Fläche von 0,40 € auf 0,48 €. Der Gebührenkalkulation sowie der Änderungssatzung zur Abwassersatzung hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt. Künftig ändern sich auch die Termine der Abschlagszahlungen auf 15.4., 15.7. und 15.10. jeden Jahres.

 

Forstwirtschaftsplan 2021

Vom Kreisforstamt Esslingen wurde der Forstwirtschaftsplan 2021 für den Kommunalwald mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Darin ist vorgesehen, den Holzeinschlag 2021 im Gemeindewald vorwiegend im Bereich Salzklinge durchzuführen. Dazu sind geringe Summen für die Wegeinstandhaltung angesetzt sowie diverse Ersatzpflanzungen im Bereich des Distrikts Spielberg. Insgesamt wird nach Plan mit dem Gemeindewald in 2021 ein geringes Defizit in Höhe von rund 1.400 € erwirtschaftet. Das Gremium hat dem Forstwirtschaftsplan 2021 einstimmig zugestimmt.

 

Vergabe weiteres Gewerk Schulsanierung

Vom Büro Knecht wurden zwischenzeitlich weitere Ausschreibungsunterlagen fertig bearbeitet und gemäß Gemeinderatsbeschluss ausgeschrieben. Für das Gewerk Elektroarbeiten liegt das Submissionsergebnis vor; die Submission der Boden-, Maler-, Fliesen und Heizungs-/Sanitärarbeiten erfolgt noch.


Für die Elektroarbeiten wurden 10 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, jedoch gingen nur von 2 Firmen Angebote ein. Der günstigste Bieter war die Fa. Speidel Elektrotechnik aus Göppingen mit einem Angebotspreis von 55.885,54 €, was leicht über der Kostenschätzung in Höhe von 53.000 € liegt. Der Vergabe an die Fa. Speidel hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

 

Vergabe FTTH-Anschluss Schule

Vom Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen wurde für alle Schulen und Kliniken im Landkreis geförderte FTTH-Anschlüsse ausgeschrieben – so auch für die Grundschule Lichtenwald. Es wurden von zwei Firmen Angebote abgegeben; eine Firma hat nach erheblichen technischen Bedenken der Gemeindeverwaltung in Bezug auf die Verfügbarkeit der Bandbreite (FTTH-Anbindung nicht über ein Glasfaser-Backbone, sondern über eine Richtfunkanbindung) ihr Angebot zurückgezogen. Einziger verbliebener Bieter ist die Deutsche Telekom.

 

Die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung beläuft sich auf einen Betrag von 72.024,23 € brutto. Breitbandanbindungen von Schulen werden vom Bund mit 50 % gefördert, vom Land mit 40 %: Die Fördermittel dürfen kumulativ verwendet werden, so dass es bei einem Eigenanteil für die Gemeinde von 7.202,42 € brutto verbleibt – eine sehr vertretbare Summe für diesen Außenbereichsanschluss. Die Förderung des Projektes wurde von Bund und Land bereits bewilligt. Da zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung weder konkrete Summen bekannt waren, noch die Fördermittel bewilligt waren, sind im Haushalt 2020 keine Summen veranschlagt.


Sie sind daher als entsprechende außerplanmäßige Einzahlungen und Auszahlungen im Finanzhaushalt zu bewilligen. Falls das Projekt nicht bis 31.12.2020 abgeschlossen sein wird, sind die erforderlichen Beträge im Haushalt 2021 regulär zu veranschlagen.
Der Gemeinderat hat sodann die Gemeindeverwaltung ermächtigt, entsprechende Verträge mit der Telekom zu schließen und die erforderlichen Ausgaben zu tätigen.

 

Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
4.524,00 €  Fa. GTE Industrieelektronik GmbH, Viersen Sachspende für den Kindergarten Thomashardt (automatische Körpertemperaturmessanlage).

 

Das Gremium hat nach Aussprache mehrheitlich den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen. Der Bürgermeister bedankte sich recht herzlich bei dem Spender für die Unterstützung der Gemeinde.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 03.11.2020

Verlässliche Grundschule und Ganztagesbetreuung – Neukalkulation der Benutzungsgebühren

Auf Antrag aus dem Gremium wurde dieser Tagesordnungspunkt vom 20. Oktober erneut mehrheitlich in eine nichtöffentliche Sitzung vertagt. Vom Bürgermeister wurde dem Beschluss gemäß Gemeindeordnung wegen Rechtswidrigkeit umgehend widersprochen, da die Beratung und Beschlussfassung über Gebührensatzungen, Steuersatzungen und zugrundeliegende Kalkulationen in öffentlicher Sitzung erfolgen muss. Daher war gemäß Gemeindeordnung eine Sondersitzung, in der das Thema wieder behandelt wird, anzusetzen. Aus den Reihen des Gemeinderates wurde zu Beginn der Sondersitzung wieder der Antrag auf nichtöffentliche Vertagung gestellt, der jedoch keine Mehrheit fand.


Gemeindekämmerer Mayer führte in das Thema ein und erläuterte die Ermittlung der Gebührenobergrenzen für die Betreuungsangebote in der Grundschule. Er verwies auf die seit nunmehr 6 Jahren nicht mehr angepassten Gebühren und die Vergleiche mit den Nachbarkommunen.


Im Gemeinderat ergab sich eine lange und kontroverse Diskussion zu dem Thema. Von Gemeindekämmerer Mayer wurde auf die Juli-Sitzung verwiesen, in der die Verwaltung vom Gemeinderat die Arbeitsaufgabe erhalten hat, kostendeckende Gebühren zu kalkulieren. Nachdem keine Einigung auf eine mögliche Gebührenhöhe unterhalb der Gebührenobergrenze erzielt werden konnte, wurde vom Bürgermeister der Beschlussvorschlag zurückgezogen.

 

Grundsteuer – Anpassung der Hebesätze

Auf Antrag aus dem Gremium wurde dieser Tagesordnungspunkt vom 20. Oktober erneut mehrheitlich in eine nichtöffentliche Sitzung vertagt. Vom Bürgermeister wurde dem Beschluss gemäß Gemeindeordnung wegen Rechtswidrigkeit umgehend widersprochen, da die Beratung und Beschlussfassung über Gebührensatzungen, Steuersatzungen und zugrundeliegende Kalkulationen in öffentlicher Sitzung erfolgen muss. Daher war gemäß Gemeindeordnung eine Sondersitzung, in der das Thema wieder behandelt wird, anzusetzen. Aus den Reihen des Gemeinderates wurde zu Beginn der Sondersitzung wieder der Antrag auf nichtöffentliche Vertagung gestellt, der jedoch keine Mehrheit fand.


Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, den Hebesatz der Grundsteuer A nach 25 Jahren ohne Erhöhung von 300 auf 350 Hebesatzpunkte zu erhöhen, was einer Gesamt-Steigerung der Einnahmen der Gemeinde um rund 2.400 € bedeutet. Für die Grundsteuer B wurde vorgeschlagen, diese nach 11 Jahren von 400 auf 410 Hebesatzpunkte zu erhöhen. Dies würde der Gemeinde eine Gesamt-Einnahmensteigerung von rund 10.000 € bescheren.


Nach ausführlicher Diskussion hat der Gemeinderat die Erhöhung der Grundsteuer A wie vorgeschlagen beschlossen und die Erhöhung der Grundsteuer B abgelehnt.

 

Hundesteuer – Anpassung der Steuersätze

Auf Antrag aus dem Gremium wurde dieser Tagesordnungspunkt vom 20. Oktober erneut mehrheitlich in eine nichtöffentliche Sitzung vertagt. Vom Bürgermeister wurde dem Beschluss gemäß Gemeindeordnung wegen Rechtswidrigkeit umgehend widersprochen, da die Beratung und Beschlussfassung über Gebührensatzungen, Steuersatzungen und zugrundeliegende Kalkulationen in öffentlicher Sitzung erfolgen muss. Daher war gemäß Gemeindeordnung eine Sondersitzung, in der das Thema wieder behandelt wird, anzusetzen. Aus den Reihen des Gemeinderates wurde zu Beginn der Sondersitzung wieder der Antrag auf nichtöffentliche Vertagung gestellt, der jedoch keine Mehrheit fand.


Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die Hundesteuer nach 7 Jahren auf einen Satz von 120 € für den Ersthund und 240 € für den Zweithund festzusetzen, was den Steuersätzen in den meisten Umlandgemeinden entspricht. Für die Gemeinde ergeben sich daraus Mehreinnahmen von rund 4.000 € pro Jahr. Nach der Aussprache wurde vom Gemeinderat der vorgeschlagenen Erhöhung mehrheitlich zugestimmt.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 24.11.2020

Wasserversorgung – Gebührenkalkulation 2021/2022 sowie Neufassung Wasserversorgungssatzung

Von Gemeindekämmerer Mayer wurden die Frischwassergebühren für 2021 und 2022 neu kalkuliert. Er erläuterte dem Gremium die Eckdaten der Kalkulation und die wesentlichen Neuerungen in der Satzung.


Die Verbrauchsgebühren für das Wasser erhöhen sich von 2,50 €/m³ auf 2,53 €/m² nur leicht, jedoch steigen die Grundgebühren für die Wasserzähler abhängig von der Durchflussleistung deutlich an (Standard-Zähler Qn 1,5 und 2,5 von 1,32 € auf 2,70 € pro Monat). Er erläuterte die geplanten Instandhaltungsmaßnahmen in den beiden kommenden Jahren (Neuverrohrung Wasserturm, Erneuerung Mess- und Steuertechnik Wasserturm) und verwies auf die zum 1.1.2021 um 0,03 €/m³ sinkendenden Abwassergebühren, so dass für den Gebührenzahler die insgesamt zu entrichtende Verbrauchsgebühr gleich bleibt. Auch verwies er auf den deutlich gestiegenen Bezugspreis für das Frischwasser von der Landeswasserversorgung, welches für die Gemeinde im kommenden Jahr um 0,053 €/m³ teurer wird.


Der Gemeinderat stellte zum Thema zahlreiche Fragen und hat nach der Aussprache die vorgelegte Kalkulation sowie die geänderte Wasserversorgungssatzung mehrheitlich angenommen.

 

Vergabe weiterer Gewerke der Schulsanierung

Vom Büro Knecht wurden zwischenzeitlich weitere Ausschreibungsunterlagen fertig bearbeitet und gemäß Gemeinderatsbeschluss ausgeschrieben. Heizung/Sanitär: Gemäß Kostenberechnung liegen die Arbeiten bei 40.000,- € brutto. Es wurden insgesamt 9 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von 0 Firmen gingen Angebote ein.


Daher wurde im Anschluss ein Verhandlungsverfahren eingeleitet, wobei von 2 Firmen Angebote abgegeben wurden: Von der Fa. FM-Tech aus Urbach über 75.000,- € sowie von der Fa. Kümmel aus Unterensingen über 79.000,- €. Die Fa. Kümmel kann ab sofort mit Ausführung starten, während die FM-Tech frühestens ab März 2021 beginnen kann. Daher muss aus Bauzeitengründen die Fa. Kümmel gewählt werden; ansonsten steht die Baustelle aufgrund erforderlicher Sanitärarbeiten vor weiteren Arbeitsschritten still. Insgesamt ist die Vergabe rund 39.000,- € teurer als berechnet.

 

Fliesenarbeiten:

Gemäß Kostenberechnung liegen diese bei 22.000,- € brutto. Es wurden insgesamt 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von 2 Firmen ging ein Angebot ein. Der günstigste Bieter war die Fa. Harsch aus Ebersbach mit einem Angebotspreis von 31.000,- €, somit rund 9.000,- € teurer als berechnet. Dies liegt vor allem an den gewählten teureren Fliesen.

  • Bodenbelags- und Estricharbeiten:

Gemäß Kostenberechnung liegen diese bei gesamt 17.000,- € brutto. Es wurden 6 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von 4 Firmen ging ein Angebot ein. 2 Bieter mussten ausgeschlossen werden, da die nicht alle ausgeschriebenen Leistungen angeboten haben. Der günstigste Bieter war die Fa. Heinrich Schmid GmbH aus Altbach mit einem Angebotspreis von 15.000,- €, somit rund 2.000,- € günstiger als berechnet.

  • Malerarbeiten:

Gemäß Kostenberechnung liegen diese bei gesamt 10.000,- € brutto. Es wurden 6 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von 4 Firmen ging ein Angebot ein. Der günstigste Bieter war die Fa. Heinrich Schmid GmbH aus Altbach mit einem Angebotspreis von 12.500,- €, somit rund 2.500 € teurer als berechnet. Der Vergabe an die günstigsten bzw. den verfügbaren Bieter hat der Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt.

 

Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
510,40 €, Fa. Raumdynamik, Lichtenwald Sachspende für die Feuerwehr Lichtenwald (Montage des neuen Funktisches).

Das Gremium hat nach Aussprache einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen. Der Bürgermeister bedankte sich recht herzlich bei dem Spender für die Unterstützung der Gemeinde.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2020

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Rentschler gab bekannt, dass in der letzten nichtöffentlichen Sitzung beschlossen wurde, die Mitgliedschaft der Gemeinde im Diakonieverband Untere Fils zum 31.12.2021 zu beenden.

 

Bausachen

 

Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses, Häulesweg 6

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses. Es ist geplant, das Dach am bestehenden Gebäude energetisch zu sanieren. Im Zuge dessen soll das Dach verlängert und ein Anbau angebracht werden. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Häulesweg. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Baufensters. Auch im Übrigen stimmt das Bauvorhaben mit den Bestimmungen des Bebauungsplanes überein, weshalb von der Verwaltung empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Errichtung von Stellplätzen für Wohnmobile und Wohnwägen, Halläcker 1

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung von Stellplätzen für Wohnmobile und Wohnwägen auf seinem Grundstück Halläcker 1. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sport- und Kulturzentrum“. Das Bauvorhaben steht nach Ansicht der Verwaltung den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegen, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.

 

Von der Verwaltung wurde in der Sitzung nochmals deutlich darauf hingewiesen, dass Bauvorhaben nur nach dem Bebauungsplan beurteilt werden dürfen, nicht nach persönlichem Gefallen oder der öffentlichen Meinung dazu; im Übrigen handelt es sich um ein rein privates Vorhaben ohne jegliche Beteiligung der Gemeinde. Für die Beteiligung der Angrenzer gilt ausschließlich das gesetzliche Verfahren der Landesbauordnung; eine Beteiligung der Öffentlichkeit sieht diese bei privaten Vorhaben dieser Art nicht vor.


Nach kontroverser Diskussion um das Vorhaben wurde das Einvernehmen vom Gemeinderat mehrheitlich nicht erteilt.

 Berichte über Gemeinderatssitzungen des Jahres 2019

 Berichte über Gemeinderatssitzungen des Jahres 26.02.2019

Erhöhung und Erweiterung bestehende Stützmauer, Hohenrain 29 – Antrag auf Befreiung

Der Bauherr beabsichtigt die Erhöhung und Erweiterung der bestehenden Quaderstein-Stützmauer und hat dafür einen Antrag auf Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen eingereicht. Laut Bebauungsplan sind Mauern zur Böschungssicherung mit einem Grenzabstand von 0,5m und bis zu einer Höhe von 1,0m zulässig.


Aus Sicht der Verwaltung ist die Stützmauer schon im Ist-Zustand deutlich höher als das Maximalmaß und optisch sehr massiv. Laut Plan ist die Mauer im Ist-Zustand im Schnitt rund 2 m hoch. Vergleichbare Stützmauern gibt es im Hohenrain mehrere. Eine weitere Erhöhung um 1,1m, wie beantragt, erscheint aus Sicht der Verwaltung jedoch aus städtebaulicher Sicht nicht vertretbar, da die Höhe dann mehr das Dreifache des Zulässigen beträgt.


Bürgermeister Rentschler zeigte sich über das Baugesuch verwundert, da er bisher von einer Nachgenehmigung zur Bestandsmauer ausging und nicht von einer zusätzlichen Erhöhung des Bestandes. Mehrere Gemeinderäte drückten ebenfalls ihre Verwunderung darüber aus und bekräftigten, dass eine weitere Erhöhung des Bestandes viel zu massiv sei. Ein Gemeinderat sprach den Erdhügel auf dem darunter liegenden Grundstück an, der angeblich von der Baufirma der Bestandsmauer aufgeschüttet wurde. Bürgermeister Rentschler erläuterte, dass dies eine rein privatrechtliche Angelegenheit zwischen den betroffenen Nachbarn sei, die von diesen selbst geklärt werden muss.


Der Gemeinderat hat sodann einstimmig das Einvernehmen zu der Bausache verweigert.

 

Erhöhung und Erweiterung bestehende Stützmauer, Hohenrain 27 – Antrag auf Befreiung

Bürgermeister Rentschler verwies auf die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt und den Tagesordnungspunkt zuvor, da es sich um die Fortsetzung der selben Mauer auf dem Nachbargrundstück handle und der Sachverhalt gleich gelagert sei. Dem hat sich der Gemeinderat angeschlossen und einstimmig das Einvernehmen zu der Bausache verweigert.

 

Erstellung einer Einfriedung, Teckweg 5

Es liegt ein Antrag auf Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen vor. Der Bauherr möchte anstatt des laut Bebauungsplan zulässigen Knotengeflechtzauns mit 1,0m Höhe ein Holzlattenzaun mit waagerechter Lattung und 1,0m Höhe errichten. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich ein Holzlattenzaun gut in die Umgebung und wird daher befürwortet.


Dem hat sich das Gremium angeschlossen und einstimmig das Einvernehmen dazu erteilt.

 

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Pfandäcker, FlSt. 1209

Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses und hat hierfür einen Bauantrag im Genehmigungsverfahren eingereicht.


Die Prüfung des Baugesuchs hat ergeben, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans Pfandäcker weitestgehend entspricht. Lediglich die Garage steht auf der Nordseite dreiecksförmig (an der tiefsten Stelle 1,8m) aus dem Baufenster heraus, da dieses schräg verläuft. Die Gemeindeverwaltung hat hier vorgeschlagen, das Einvernehmen zu erteilen, damit die Garage rechteckig gebaut werden kann.


Der Gemeinderat hat sich dem angeschlossen und zur Bausache und der Baugrenzenüberschreitung das Einvernehmen erteilt.

 

Veränderte Ausführung der Außenanlage, Hohenrain 43

Es liegt ein Antrag auf Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen vor.


Der Bauherr möchte eine andere Außenanlage zur Ausführung bringen, als mit dem Baugesuch des Hauses genehmigt wurde.

 

Anhand der eingereichten Unterlagen ist jedoch nur schwer bis gar nicht beurteilbar, was überhaupt ausgeführt werden soll. Aus Sicht der Verwaltung kann nicht festgestellt werden, ob die geplante Ausführung im Einklang mit den Bebauungsplanvorgaben steht.


Es wurde von der Verwaltung daher vorgeschlagen, das Einvernehmen so lange nicht zu erteilen, bis ein entsprechend beurteilbarer Freiflächenplan der Außenanlage vorgelegt wird.


Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat ohne weitere Aussprache einstimmig angeschlossen.

 

Anschluss der VHS Lichtenwald an die VHS Esslingen

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, den Teil Kunst- und Kulturarbeit von diesem Tagesordnungspunkt zu vertagen.


Die letzten Jahre hat die VHS Lichtenwald pro Jahr durchschnittlich etwa 170 Unterrichtseinheiten erbracht. Rund 50 % der Kurse mussten wegen Teilnehmermangel abgesagt werden. Der Wunsch der Umlandgemeinden und der Stadt Esslingen ist es seit Langem, dass die VHS Lichtenwald wieder unter das gemeinsame Dach der VHS Esslingen zurückkehrt, wo sie bis Ende 2003 auch war. Aufgrund der Kündigung des bisherigen VHS-Leiters hat sich diese Möglichkeit kurzfristig ergeben. Der Gemeinderat hat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung bereits ausgiebig die Thematik beraten und den einstimmigen Grundsatzbeschluss getroffen, wieder zur VHS Esslingen zurück zu kehren. Auch wurde die Anregung aus den Reihen des Gremiums, einen Kunst- und Kulturverein zu gründen und zu bezuschussen, von der Verwaltung aufgegriffen. Durch die Vertagung steht dieser Punkt nun nicht mehr zur Beschlussfassung an.


Um den Beitritt zur VHS Esslingen zum 01.03.2019 zu vollziehen, ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vonnöten, die der Vorlage beigefügt ist.


Ziel ist es ferner, die Zahl der erbachten Unterrichtseinheiten auf 1.000 zu steigern, eine Erhöhung um fast das 6-Fache. Hierfür würde ein an die Stadt Esslingen zu erstattender Betriebskostenzuschuss von rund 7.000 € entstehen. Gleichzeitig entsteht aufgrund der wegfallenden Personalkosten eine jährliche Einsparung in Höhe von rund 6.000 € für die Gemeinde – also deutliche Mehrleistung für weniger Geld.


Herr Zielinski von der VHS Esslingen erläuterte die Arbeit der VHS Esslingen und das angedachte Außenstellenkonzept mit einem Ansprechpartner für die Außenstelle Lichtenwald. Ferner erläuterte er die Zertifizierungspflicht für Volkshochschulen, die Voraussetzung für Fördermittel des Landes sind. Bürgermeister Rentschler erläuterte, dass er deshalb schon seit geraumer Zeit im Gespräch mit der VHS Esslingen und diversem Bürgermeisterkollegen war, da eine solche Zertifizierung für eine kleine VHS wie Lichtenwald aus seiner Sicht nicht stemmbar sei. Kurzfristiger Handlungsbedarf hat sich nun erst durch den Personalweggang ergeben, jedoch sollte diese Chance nun genutzt werden.


Im Gemeinderat entbrannte eine ausgiebige Debatte über das Für und Wider in Bezug auf den Anschluss an die VHS Esslingen. Im Anschluss hat der Gemeinderat bei drei Enthaltungen dem Beitritt zur VHS Esslingen zum 01.03.2019 zugestimmt.

 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2019
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2019

Das umfangreiche Zahlenwerk der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser wurden dem Gemeinderat rechtzeitig vor der Sitzung vorgelegt. Vor der Beratung und dem Beschluss trug Bürgermeister Rentschler seine Haushaltsrede vor.

 

Haushaltsrede Bürgermeister Rentschler:

„Meine sehr geehrten Damen und Herren,

das Zahlenwerk der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser liegen Ihnen vor.

 

Unser neuer Kämmerer Herr Mayer hat den ersten Haushalt für die Gemeinde erstellt. Das Erscheinungsbild des Planes hat sich durch sein Wirken deutlich verändert, zudem sind zahlreiche anschauliche Grafiken darin enthalten.

 

Auf die Gefahr, mich wie in jedem Jahr fast wörtlich zu wiederholen: nach wie vor zeigt sich die deutsche Wirtschaft unbeeindruckt solide und setzt den gleichmäßigen Wachstumskurs fort. Das hat auch positive Auswirkungen auf den Einkommensteueranteil, der nach der Steuerschätzung für 2019 erneut ansteigen wird.

 

Doch die dunklen Wolken am wirtschaftlichen Horizont sind sichtbar: man geht von wesentlich niedrigeren Steigerungen betreffend der Steuereinnahmen aus. Der Brexit-Irrsinn und der von den USA Zollkrieg zeigen ihre traurige Wirkung….

 

Die Zuführungsrate beträgt 2019 Jahr planmäßig 314.000 €. Aufgrund kräftig steigender Kosten insbesondere bei den Personalausgaben fällt die Zuführungsrate allenfalls ordentlich aus.

 

2018 war ein investitionsreiches Jahr in Lichtenwald: neue Fenster für beide Kindergärten, Außenrenovierung von Rathaus und Wasserturm, barrierearmer Zugang für das Rathaus, ein neues HLF 20 für die Feuerwehr – nur um die Highlights zu nennen.

 

Doch 2019 geht es genau so weiter – die wichtigsten Punkte im Überblick: 290.000 € für die anstehende Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahme in der Schule, 80.000 € für den 5. Tennisplatz des TCs, 110.000 € für die hoffentlich drittletzte Sanierungsrunde in den Abwasserkanälen.

 

Die Restsumme für 2020 und 2021 beträgt hierfür 110.000 € bzw. 220.000 € - hier liegen uns nun belastbare Zahlen vor und das Ende ist konkret absehbar. Insgesamt wurden dann über 650.000 € in die Kanäle investiert, um sie wieder dicht und haltbar zu bekommen.

 

Vielen werden sich fragen: so viel Geld, wovon man gar nichts sieht. Warum macht man das?


Zum einen ist es eine gesetzliche Pflichtaufgabe, die Schäden nach Bekanntwerden möglichst rasch abzuarbeiten, zum anderen beugt es weiteren, viel teureren Schäden vor, die einen Austausch der Kanäle zur Folge hätten. Und zu guter Letzt ist es ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz: Abwasser hat nichts im Erdreich und im Grundwasser zu suchen!

 

Im Bereich des Eigenbetriebs Wasser wollen wir in Jahr 2019 die beiden letzten offenen Punkte beim Thema Löschwasserversorgung angehen: Einen Löschwasserbehälter zwischen Ölmühle und Wagnerwiese sowie eine Löschwasserentnahmestelle an der LW-Druckleitung am Naturfreundehaus – eine Investition in den Brandschutz für 100.000 €.

 

Danach haben wir das Investitionsprogramm im Bereich Wasserversorgung sodann ebenfalls komplett abgearbeitet

Sehr erfreulich ist, dass wir den Wasser- und Abwasserpreis bei der letzten Kalkulation für die Jahre 2019 und 2020 trotz dieser geplanten Investitionen deutlich um rund 5,7 % (Wasser) bzw. 3,7 % (Abwasser) senken konnten. Die Niederschlagswassergebühr konnte sogar um 9,1 % gesenkt werden.

 

Erschreckend sind die Ausgabensteigerungen im Personalbereich. Gesamt steigt dieser Posten nun auf rund 1,8 Mio. € pro Jahr!

 

Dies ist weitestgehend dem enormen Ausbau der Kinderbetreuung zuzuschreiben. Hier haben sich die Personalkosten zwischen 2011 und 2019 verdreifacht und liegen nun bei 945.000 €.

 

Der Schuldenstand vom Eigenbetrieb Wasser beträgt zum Jahresende 2019 rund 550.000 €, der des Kernhaushaltes rund 390.000 €. Insgesamt also rund 940.000 € - das immer noch viel für eine kleine und finanzschwache Gemeinde.

 

Trotz einem enormen Investitionsprogramm in der mittelfristigen Finanzplanung sind nach heutigem Stand keine Kreditaufnahmen erforderlich. Die mittelfristige Finanzplanung wird unser Gemeindekämmerer Mayer detailliert erläutern.

Das hat jedoch starke Auswirkungen auf die Rücklage: diese Beträgt zum Jahresbeginn 2019 planmäßig 1.178.000 €.


Durch das Investitionsprogramm sinkt die allgemeine Rücklage bis Ende 2022 jedoch auf nur noch 550.000 €. Eine Summe, die als Puffer für schlechte Jahre sowie als Liquiditätsreserve zwingend benötigt wird!

 

Dies gilt natürlich nur bei einer weitgehend stabilen Wirtschaftslage. Auch gilt noch abzuschätzen, was das neue Haushaltsrecht für Auswirkungen auf unsere Investitionskraft haben wird. Der Haushalt 2019 wird der letzte kamerale Haushalt sein. Ab 1.1.2020 gilt das neue kommunale Haushaltsrecht verbindlich und wir werden im Laufe des Jahres die Umstellungsarbeiten vornehmen. Wir dürfen also sehr gespannt sein auf den Haushalt 2020!

 

Auch wenn ich mich damit in diesem Punkt ebenso alljährlich wiederhole: Neben den eingeplanten Punkten, die es zu finanzieren gilt, bleibt wenig Spielraum für weitere Wünsche und Projekte – jedoch haben wir bereits viele Wünsche erfüllt und sehr sehr viele Projekte umgesetzt und dabei unsere Hausaufgaben im Bestand gemacht.

 

Trotzdem müssen wir weiter gemeinsam Haushaltsdisziplin wahren, um nicht unsere Rücklage zu „Vervespern“. Zudem muss es oberstes Ziel bleiben, keine weiteren Schulden aufzunehmen, um in schlechten Zeiten keine noch höhere Belastung des Haushaltes aus Zins- und Tilgung zu haben.

 

So viel von meiner Seite zum Haushalt.

 

Vielen Dank!


Nun übergebe ich das Wort an Gemeindekämmerer Mayer.“

 

Gemeindekämmerer Mayer erläuterte das Planwerk anhand von einer Präsentation, die die wichtigsten Kennzahlen des Haushaltes grafisch veranschaulichte sowie die Vorhaben in der mittelfristigen Finanzplanung darstellte.


Zusammengefasst stellte er fest, dass die Finanzen der Gemeinde – zumindest aus Sicht des kameralen Rechnungswesens – weiterhin auf einer soliden Basis stehen. Allerdings zeige die Entwicklung der kommenden Jahre, dass die investiven Maßnahmen aus den laufenden Mitteln allein nicht finanziert werden können und der Griff in die Rücklage nur begrenzt möglich ist; auch sind mittelfristig keine zusätzlichen Einnahmen aus weiteren Bauplatzverkäufen absehbar. Deshalb müsse – wie bereits vom Kommunalamt bei der Bestätigung der letztjährigen Haushaltssatzung aufgegeben – eine sparsame Haushaltsführung weiterhin oberste Priorität haben, um auch bei einer Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen über ein  ausreichendes Finanzpolster zur Deckung der laufenden Kosten und Investitionen zu verfügen.

 

Im Anschluss an die Haushaltsreden betonten mehrere Gemeinderäte ihre ausdrückliche Zustimmung zum Planwerk.

Nach Beantwortung aller Fragen durch den Bürgermeister und den Kämmerer wurden vom Gremium der Haushaltsplan und der Wirtschaftsplan 2019 einstimmig beschlossen.

 

Vorbereitung Verbandsversammlung Gemeindeverwaltungsverband

Vom Bürgermeister wurden die Vorlagen zur kommenden Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach/Fils (GVV) kurz erläutert. Sie beinhalten ein Änderungsverfahren des bestehenden Flächennutzungsplanes für die Erweiterung der Spedition Nagel in Reichenbach, das ausschließlich die Gemeinde Reichenbach betrifft, sowie die Finanzen des GVV. Aus dem Gremium erfolgten hierzu keine Wortmeldungen.


Sodann hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die Vertreter der Gemeinde Lichtenwald in der Verbandsversammlung des GVVs ermächtigt werden, den Beschlussanträgen zuzustimmen.

 

Kommunalwahlen und Europawahlen – Wahl des Gemeindewahlausschusses sowie Bildung der Wahlbezirke

Von der Verwaltung wurde ein Vorschlag für die Bildung des Gemeindewahlausschusses, welcher mit den Betroffenen abgestimmt ist, unterbreitet. In der Sitzung äußerte eine Gemeinderätin, dass sie zwar nicht mehr für den Gemeinderat kandidiere, jedoch kurzfristig gebeten wurde, auf einer Kreistagswahlliste zu kandieren. Aufgrund dieser nun eingetretenen Befangenheit konnte nicht über den Gemeindewahlausschuss Beschluss gefasst werden. Vom Gemeinderat wurde daher angeregt, diesen über das elektronische Verfahren nach § 37 Abs. 1 S. 2 GemO zu beschließen (sogenannter Umlaufbeschluss).


Als Wahlbezirke wurden einstimmig bestimmt:

  • Hegenlohe mit Wahlraum Bürgerzentrum
  • Thomashardt mit Wahlraum Kindergarten Thomashardt
  • sowie der Briefwahlbezirk im Bürgerzentrum.

 Berichte über Gemeinderatssitzungen des Jahres 26.03.2019

Bausachen

Veränderte Ausführung der Außenanlage, Hohenrain 43

Es liegt ein Antrag auf Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen vor. Der Bauherr möchte die bereits genehmigte Außenanlage anderweitig ausführen. Das jetzige Vorhaben wurde bereits in der Februar-Sitzung behandelt, jedoch waren die vorgelegten Pläne nur schwer bzw. nicht beurteilbar. Zwischenzeitlich wurden ergänzte Pläne vorgelegt. Der Bauherr plant mehrere Verschiebungen der Pflanzgebote, diverse Zäune ohne nähere Material- und Höhenangaben sowie diverse Stützmauern bis max. 1,80 m Höhe.


Aus Sicht der Gemeindeverwaltung gibt es für vergleichbare Stützmauern und Pflanzgebotsverschiebungen bereits Präzedenzfälle im Baugebiet, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen dazu zu erteilen. Bei den Zäunen wurde von Seiten der Gemeindeverwaltung auf die Regelungen im Bebauungsplan verwiesen – sofern diese eingehalten werden, spricht nichts gegen die Zäune.


Aus den Reihen des Gemeinderates wurden die vorgelegten Pläne jedoch deutlich kritisiert. Nach einer längeren Aussprache hat das Gremium sodann mehrheitlich entschieden, das Einvernehmen zu den geplanten Pflanzgebotsverschiebungen und Stützmauern nicht zu erteilen. Das Einvernehmen zu den Zäunen wurde mehrheitlich erteilt, wenn sie den Vorgaben des Bebauungsplanes entsprechen.

 

Neubau eines Einfamilienhauses, Gaiernweg 7

Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses und hat hierfür einen Bauantrag im Genehmigungsverfahren eingereicht. Die Prüfung des Baugesuchs hat ergeben, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans Gaiernweg weitestgehend entspricht. Lediglich der Carport und das Vordach stehen auf der Nordseite und der Ostseite geringfügig aus dem Baufenster hervor. Da jedoch im selben Planbereich mehrere derartige Präzedenzfälle vorhanden sind, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, das Einvernehmen zu der Bausache zu erteilen. Der Gemeinderat hat sich dem angeschlossen und zur Bausache und der Baugrenzenüberschreitung das Einvernehmen erteilt.

 

Personelle Strukturen im Kindergartenbereich

Bisher ist die Leitung der kommunalen Kindergärten in Lichtenwald im Hauptamt angesiedelt. Sämtliche nicht-pädagogischen Leitungsaufgaben werden auch von dort ausgeführt. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS bzw. Landesjugendamt) hat der Gemeinde nun mitgeteilt, dass sie bis spätestens 01.01.2020 eine Einrichtungsleitung benennen muss, die dem Fachkräftekatalog für pädagogische Fachkräfte entspricht. Dies ergibt sich aus § 45 Abs. 4 SGB VIII i. V. m. § 7 KiTaG.


Aufgrund der positiven Erfahrungen in anderen Gemeinden empfahl die Gemeindeverwaltung eine zentrale Einrichtungsleitung einzurichten. Anhand der Vorgaben des TVöD wäre eine solche Stelle in Entgeltgruppe S17 einzustufen. Bei der vorhandenen Gruppenzahl von 8 Gruppen empfahl die Verwaltung mit Blick auf andere Gemeinden eine Stellemit einem Beschäftigungsumfang von 50%.


Bürgermeister Rentschler zeigte sich über diese zusätzliche Forderung ggü. kleinen und finanzschwachen Gemeinden von Seiten des KVJS sehr verärgert, da hierbei dauerhaft weitere rund 30.000 € pro Jahr an Personalkosten für die Gemeinde entstehen würden.


Im Gemeinderat ergab sich eine teils hitzige Diskussion um das Für- und Wider der geforderten zusätzlichen Einrichtungsleitung. Mehrere Gemeinderäte waren der Meinung, alternativ eine dezentrale Einrichtungsleitung dahingehend einzurichten, dass diese Funktionen von den Erzieherinnen vor Ort vor übernommen werden.


Bürgermeister Rentschler teilte mit, dass man dies natürlich auch dezentral machen könne, jedoch für das betreffende Personal nach TVöD eine entsprechend höhere Einstufung vorgenommen werden muss. Zudem wird eine teilweise Freistellung der jeweils betroffenen Person vonnöten, für die wieder zusätzliches Personal eingestellt werden müsse. Dies liese sich jedoch berechnen, was aufgrund der Wahlvorbereitung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.


Vom Gemeinderat wurde sodann eine solche Vergleichsberechnung gewünscht, um eine Entscheidung treffen zu können. Der Punkt wurde daher einstimmig vertagt, bis eine solche Vergleichsrechnung vorliegt.

 

Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR); Grundsatzbeschluss sowie Vergabe des Auftrags zur Erfassung und Bewertung der Vermögensgegenstände

Alle Gemeinden in Baden-Württemberg müssen spätestens bis zum 01.01.2020 ihre Haushaltswirtschaft auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) umgestellt haben. Auch wenn eigentlich keine Entscheidungsmöglichkeit mehr besteht, da die Umstellung gesetzlich verpflichtend ist, wurde vom Gemeinderat aus formellen Gründen ein entsprechender Grundsatzbeschluss gefasst.

 

Die Kämmereileitung ist bereits schon mit entsprechend weit fortgeschrittenen Vorarbeiten beschäftigt (Erstellung Produktbuch, Aufbau Haushaltsstruktur, Altdatenübernahme, Aufbau Anlagenbuchhaltung, Bewertungsrichtlinie usw.).

Angesichts der engen Zeitschiene wurde die Verwaltung ermächtigt, eigenständig die im Rahmen der künftigen Haushaltsgliederung und Vermögensbewertung bestehenden Wahlrechte und Entscheidungsalternativen auszuüben, so dass flexibel und ohne weiteren Zeitverzug an dem Umstellungsprojekt weitergearbeitet werden kann. Zudem wurde der Auftrag für die Bewertung des gesamten Gemeindevermögens, welches insbesondere den Grundstücksbestand, Gebäude, Straßen, Spielplätze u.v.m. umfasst, an das Büro SCS Schüllermann Consulting GmbH aus Sigmaringen zum Angebotspreis von 17.879,75 € vergeben.

 

Vorbereitung Verbandsversammlung Gemeindeverwaltungsverband

Vom Bürgermeister wurden die Vorlagen zur kommenden Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach/Fils (GVV) kurz erläutert. Sie beinhalten ein Änderungsverfahren des bestehenden Flächennutzungsplanes für die Erweiterung der Spedition Nagel in Reichenbach, das ausschließlich die Gemeinde Reichenbach betrifft, sowie die Finanzen des GVV.
Aus dem Gremium erfolgten hierzu keine Wortmeldungen.

 

Sodann hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die Vertreter der Gemeinde Lichtenwald in der Verbandsversammlung des GVVs ermächtigt werden, den Beschlussanträgen zuzustimmen.

 

Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:

  • 200,00 €, Herr Karl Kessler, Lichtenwald, Geldspende für die Jugendarbeit

Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.
Der Bürgermeister bedankte sich bei dem Spender sehr herzlich für die Unterstützung der Gemeinde und ihrer Einrichtungen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 09.04.2019

Bausache

Aufstellung eines SB-Pavillons der KSK Esslingen, Am Freien Feld 2

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr möchte auf dem Parkplatz des Netto-Marktes ein SB-Pavillon als Ersatz für den entfallenen Geldautomaten in der Hegenloher Straße errichten.


Das Vorhaben entspricht vollumfänglich den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Daher wurde von der Verwaltung empfohlen, das Einvernehmen dazu zu erteilen. Mehrere Gemeinderäte drückten ihre Zustimmung zum Standort aus und begrüßten, dass die Bargeldversorgung im Ort gewährleistet bleibt.

 

Das Einvernehmen zu der Bausache wurde einstimmig erteilt.

 

Weiterführung der Kunst- und Kulturarbeit

In der öffentlichen Anhörung der Künstlerinnen und Künstler Ende März wurde deutlich, dass von deren Seite das Modell eines „Kunst- und Kulturvereins“ nicht gewünscht wird. Vielmehr wird ein Kulturbeauftragter favorisiert. Dem Wunsch nach einem Kulturbeauftragten kann man durchaus nahetreten (siehe Beschlussvorschlag in der Februar-Sitzung), jedoch ist aus Verwaltungssicht ein Stellumfang von 50%, was einem Umfang von rund 19,5 Stunden pro Woche entspricht, finanziell nicht vertretbar. Der Stundenanteil des ehemaligen Kulturbeauftragten Schattschneider belief sich auf rund 15 Stunden pro Woche. Auch zu Zeiten der früheren Kulturbeauftragten Hermann entfielen 15 Stunden pro Woche auf die Kulturarbeit (38 % Beschäftigungsumfang).


Zwischenzeitlich hat sich ein ortsansässiges Künstlerehepaar bei der Verwaltung gemeldet, die mit dem Ort, den Künstlern und den Notwendigkeiten bestens vertraut sind und die sich ein ganz anderes Modell vorstellen könnten: Die Gemeinde beschäftigt beide auf Basis eines sogenannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses; die darüber hinaus anfallenden Arbeitsstunden für die Kulturarbeit werden von Beiden auf rein ehrenamtlicher Basis für Lichtenwald und das örtliche Kunst- und Kulturleben erbracht. Die Gemeinde erhält so indirekt eine 50%-Stelle mit Doppelbesetzung, die durch das ehrenamtliche Engagement der Beiden in weiten Teilen mitgetragen wird. Zugleich wurde von Beiden betont, dass sie davon ausgehen, dass mit dem Verkauf von Getränken sowie aus dem Erlös der Eintrittskarten (nach Abzug des prozentualen Anteils für die jeweiligen Künstler - keine Festbetragshonorare mehr), nach einer gewissen Anlaufphase, Einnahmen von rund 7.000 € - 8.000 € für die Gemeinde generieren könnten. Bislang musste die Gemeinde für die Kulturarbeit einen jährlichen Abmangel abdecken. Beide haben informell bei allen ortsansässigen Künstlerinnen und Künstlern vorgefühlt, ob sich diese eine solche Lösung vorstellen könnten. Alle Rückmeldungen von einem Großteil der Künstlerinnen und Künstler waren diesbezüglich positiv. Lediglich zwei Personen haben sich kritisch geäußert, gehören jedoch nicht zum Kreis der Künstlerinnen und Künstler, sondern sind lediglich Kulturinteressierte.


Es wäre eine großartige Chance für die Gemeinde, zusammen mit den Künstlerinnen und Künstlern, das Kulturleben im Ort auf neue und professionelle Beine zu stellen, ohne zugleich ausufernde Personalkosten zu verursachen. Da das Künstlerehepaar auch andernorts entsprechende Veranstaltungen professionell plant und durchführt, ist dies aus Sicht der Gemeindeverwaltung geradezu eine Idealbesetzung, zumal bereits die entsprechende Vernetzung und Ortskenntnis vorhanden ist. Nach einer langen und kontroversen Debatte hat sich der Gemeinderat bei einer Gegenstimme dazu entschieden, die vorgeschlagene Lösung zum 01.05.2019 umzusetzen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 21.05.2019

FTTH-Breitbandausbau in Lichtenwald – Vorstellung durch die Telekom

Die Deutsche Telekom plant in Lichtenwald den Ausbau eines Glasfasernetzes bis in die Häuser (FTTH: Fiber to the home, Glasfaser bis ins Haus). Die Gemeinde Lichtenwald und das Unternehmen haben dazu am 16. Mai 2019 eine Absichtserklärung unterzeichnet. Bandbreiten von bis zu 1.000 Mbit pro Sekunde werden für mehr als 1250 Haushalte möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass genügend Bürger im Vorfeld einen Glasfaseranschluss buchen. Die Vorvermarktung für die schnellen Anschlüsse soll im Herbst starten. Die Gemeinde Lichtenwald hat damit eine einmalige Chance, in der Digitalisierung einen Quantensprung zu vollziehen. Lichtenwald ist die 2. Gemeinde im Landkreis und die 7. In der ganzen Region Stuttgart, welche diese Chance bekommt.

 

Herr Fahrian von der Telekom erläuterte anhand einer Präsentation im Gremium die Planbereiche sowie die technischen Details sowie die Möglichkeiten, die sich mit dieser Zukunftstechnologie ergeben und beantwortete die Fragen der Gemeinderäte dazu.


Geplant ist auf Telekom-Kosten zum jetzigen Zeitpunkt ein Ausbau von 95% der Haushalte in Lichtenwald. Lediglich 4 Straßen (Pfandäcker, Gassenäcker, Teile von Streichet und Am freien Feld) sind bisher nicht in diesem eigenwirtschaftlichen Ausbau vorgesehen; die Telekom und die Gemeindeverwaltung stehen diesbezüglich jedoch in intensiven Gesprächen, um einen 100%-Ausbau mit einem kommunalen Anteil durchführen zu können.

 

Bausache

Veränderte Gestaltung Außenanlagen mit Antrag auf Befreiung, Hohenrain 41

Die Bauherren beabsichtigen an der Westseite des Grundstückes eine Natursteinmauer aus Muschelkalk auf der Grundstücksgrenze zu errichten. Diese wird je nach Geländeverlauf 50 – 90cm hoch und rund 20m lang sein. Die Mauer soll das abfallende Gelände auffangen, um den Garten besser benutzbar zu machen. Da bereits mehrere vergleichbare Mauern im Baugebiet als Präzedenzfälle vorhanden sind, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen.


Dem hat sich der Gemeinderat mehrheitlich angeschlossen.

 

Löschwasserversorgung

Im Bereich der Wasserversorgung wurden von der Gemeinde in den letzten Jahren große Investitionen vorgenommen, aus denen der – trotz deutlicher Senkung in 2019 – immer noch sehr hohe Wasserpreis resultiert.


Bei der Löschwasserversorgung bestehen jedoch im Bereich des Naturfreundehauses sowie im Bereich Ölmühle/Wagnerwiese Mängel, da diese nicht ausreichend ist. Nachdem diverse Varianten mit der Landeswasserversorgung (LW) und dem Ingenieurbüro SI erörtert und durchgerechnet wurden, ergibt sich folgende Situation: Am Naturfreundehaus wird von der LW im Auftrag der Gemeinde eine hydraulisch entkoppelte und selbstnachfüllende Löschwasserentnahmestelle an der Überlandleitung der LW angebracht. Hierfür hat die LW der Gemeinde ein Angebot für Planung und Bauausführung in Höhe von 27.500 € netto unterbreitet.


Im Bereich der Ölmühle/Wagnerwiese ist aus Kostengründen eine Flachtanklösung mit einem Volumen von 30m³ unter der Zufahrt der Ölmühle vorgesehen. Die ursprünglich avisierte klassische Tanklösung mit 30m³ verursacht zahlreiche Probleme sowie deutliche Mehrkosten durch notwendige Genehmigungen und Untersuchungen im Bereich Wasserrecht, Naturschutz und die notwendige Umlegung von Stromkabeln der NetzeBW. Hier beläuft sich die Kostenberechnung auf 63.000 € netto. Die Maßnahme soll beschränkt ausgeschrieben werden.


Der Gemeinderat hat sodann einstimmig beschlossen, die LW mit der Löschwasserentnahmestelle am Naturfreundehaus zu beauftragen und den Löschwassertank im Bereich Ölmühle/Wagnerwiese beschränkt auszuschreiben.

 

Kanalsanierungen 2019

Die Gemeinde Lichtenwald hat im Rahmen der Eigenkontrollverordnung in den Jahren 2015 und 2017 bereits alle Kanalschäden in der höchsten Schadstufe (Schadensklasse 5) in geschlossener Bauweise saniert. Zu ersetzende Kanäle wurden bereits in den Jahren zuvor erneuert. Für die Sanierung von Schäden in Schadensklasse 4 sind laut Kostenschätzung weitere 440.000 € fällig, die in den Jahren 2019, 2020 und 2021 verteilt in die Finanzplanung eingestellt wurden. Im Jahr 2019 sollen Schäden für 110.000 € behoben werden, was nun beschränkt ausgeschrieben werden soll.


Diesen Beschluss hat das Gremium ebenso einstimmig gefasst.

 

Vergabe der Reinigungsleistungen für das Bürgerzentrum und die Grundschule

Von Seiten des Kreisprüfungsamts wurde die Gemeinde aufgefordert, die Reinigungsleistungen von Bürgerzentrum und Schule neu auszuschreiben. Die Verwaltung hat deshalb unter Einbeziehung einer Fachfirma eine beschränkte Ausschreibung für die Reinigungsleistungen ab dem 01.07.2019 vorgenommen, wobei in diesem Zusammenhang der Reinigungsumfang und -turnus komplett überarbeitet und teilweise auch erweitert wurde. 8 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, jedoch haben nur 3 Firmen ein Angebot abgegeben.


Für das Bürgerzentrum mit Bauhof und Feuerwehr war der günstigste Bieter die Fa. LiHa aus Lenningen mit einem Angebotspreis von 25.830,67 € brutto, für die Schule die Fa. Rall aus Ebersbach mit einem Angebotspreis von 25.200,73 € brutto.


Im Gemeinderat ergab sich eine ausführliche Diskussion um das Thema und die Reinigungsstandards. Im Anschluss an die Aussprache wurde bei einer Enthaltung die Vergabe an den jeweils günstigsten Bieter beschlossen.

 

Resolution Fluglärm

Der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Plochingen (Plochingen, Deizisau, Altbach) hat bei seiner letzten Verbandsversammlung am 29. April 2019 nachfolgende Resolution zum Thema Fluglärm verabschiedet. Der Verbandsvorsitzende, Herr Bürgermeister Buß, hat die weiteren vom Fluglärm der östlichen Einflugschneise des Stuttgarter Flughafens massiv betroffenen Gemeinden Neuhausen, Denkendorf, Esslingen, Baltmannsweiler und Lichtenwald gebeten, sich dieser Resolution anzuschließen.


Aus Sicht der Gemeindeverwaltung Lichtenwald ist diese Resolution inhaltlich richtig und die Gemeinde Lichtenwald sollte sich dieser auf jeden Fall anschließen, da sämtliche Sachverhalte vollumfänglich zutreffend sind. Insbesondere die absolute Zahl an Flugbewegungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen, was zu einer erheblichen Lärmbelastung führt. Die Grenze des für die Bevölkerung Erträglichen und Zumutbaren ist insbesondere in den verkehrsstarken Zeiten längst überschritten.


Die überwiegende Abwicklung der Nachtflüge aus/in östliche Richtung ist ebenso unverständlich und führt zu einer deutlichen Benachteiligung der östlich des Flughafens gelegenen Gemeinden und ihrer Einwohner.

Resolutionstext:
Als Mitglieder der Gemeinderäte Altbach, Deizisau und Plochingen stellen wir fest, dass die Messkampagnen 2011/2013 sowie 2018 eine deutliche Erhöhung des Fluglärmdauerschallpegels im Monatsmittel nachgewiesen haben. Besonders signifikant ist diese Entwicklung für die Nachtzeit in Deizisau gegeben. Weiter ist festzustellen, dass in der kritischen Nachtzeit der weit überwiegende Flugverkehr in Richtung Osten abgewickelt wird, was zu einer besonderen Belastung der Gemeinden im Verbandsgebiet führt. Die Verschlechterung der Fluglärmsituation einerseits und die besondere Belastung durch den Fluglärm in der Nacht durch einseitige Festlegung der Abflugrichtungen sind aus Sicht der Mitgliedsgemeinden nicht akzeptabel. Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes hat deshalb im Zusammenhang mit der Fluglärmbelastung der Mitgliedsgemeinden nachstehende Forderungen verabschiedet:

  • Wir lehnen alle Ausbaupläne des Flughafens zur Ausweitung des Flugbetriebes ab! Insbesondere sind die Überlegungen zum Bau einer zweiten Startbahn endgültig aufzugeben.
  • Mit dem fortschreitenden Stand der Technik müssen die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften regelmäßig und zeitnah dynamisch angepasst werden, damit am Flughafen Stuttgart nur Luftfahrzeuge mit lärm- und schadstoffarmen Triebwerken starten und landen dürfen. Kurzfristig ist sicherzustellen, dass die im Jahr 2011 ermittelten äquivalenten Dauerschallpegel auch künftig nicht überschritten werden.
  • Die lärmabhängige Gebührenregelung muss stärker zu Ungunsten der lauten Maschinen gespreizt werden. Lärmabhängige Gebühreneinnahmen sollen unmittelbar für Lärmschutzmaßnahmen sowohl am Flughafen aber auch bei direkt betroffenen Anliegern eingesetzt werden.
  • Das Nachtflugverbot muss strikt eingehalten werden. Ausnahmen sind weiter einzuschränken. Gebührenzuschläge für Starts und Landungen in den empfindlichen Tagesrandzeiten (zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr) sind zu erhöhen.
  • Gefordert wird eine gleichmäßige und damit faire Verteilung der Nachtflugbewegungen - insbesondere der Postflüge – jeweils in beide An- und Abflugrichtungen des Flughafens. Die deutliche Benachteiligung der Verbandskommunen ist sachlich nicht zu rechtfertigen und deshalb ist ein Ausgleich herbeizuführen.
  • Gefordert wird weiter, die nicht mehr zeitgemäße Regelung zu den Lärmfestschreibungskonturen aus dem Jahr 1978 fortzuschreiben und den aktuellen Lärmschutzerfordernissen anzupassen.

Mehrere Gemeinderäte äußerten sich positiv zu dem Thema und der Resolution. Ein Gemeinderat vertrat die Ansicht, dass mehrere Formulierungen inhaltlich falsch seien und daher so nicht gefordert werden können.


Nach einer kurzen Debatte hat der Gemeinderat bei einer Enthaltung beschlossen, sich der Resolution vollumfänglich anzuschließen.

 

Schulsanierung – Freigabe Entwurfsplanung

Am 27. November 2018 hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, die Schule im Bereich des Toilettentraktes umfangreich zu sanieren, das bisherige Jugendhaus zu neuen Kernzeiträumen umzubauen sowie einen Anbau am Lehrerbereich zu erstellen, der einen zusätzlichen Raum (Büroraum/Lagerraum/Besprechungsraum – je nach Bedarf Schule) enthält sowie das Lehrerzimmer deutlich vergrößert. Damit wird das Musterraumprogramm des Landes-Baden-Württemberg für 1,5-zügige Grundschulen erfüllt.


In den letzten Monaten wurden weitere Ideen in den Planungsprozess eingebracht und in einer öffentlichen Anhörung im Rahmen einer Gemeinderatssitzung am 19.03.2019 vorgestellt.


Unter anderem wurde für die Schülertoiletten als wesentliche bauliche Änderung zum Bestand die Entfernung der Beton-Schutzgitter zum Schulhof vorgeschlagen sowie die Entfernung der Glasstein-Abtrennung zwischen Toiletten und Vorräumen. Wenn an dieser Stelle die Wände geöffnet werden, erscheint es sinnvoll, die vorhandenen Fenster in diesem Zuge mit zu tauschen, da diese nicht ballwurfsicher verglast sind.


Für den Lehrer-Bereich sind die Änderungen am weitestgehenden. So wird neben dem in der Größe unveränderten Anbau ein komplett veränderter Grundriss vorgeschlagen. Das Lehrerzimmer soll sich zukünftig im Bereich des jetzigen Sekretariats und Flures befinden, das jetzige Lehrerzimmer wird zu einem Eingangsbereich sowie einem Vorraum mit Küche. Das bisherige Rektorat enthält nun das Sekretariat. Im Anbau finden sich das Rektorat sowie ein Besprechungszimmer.


Die Lehrertoiletten sollen nicht nur saniert werden, sondern um 90 Grad gedreht und im Grundriss verändert werden. Die Räume werden dadurch nahezu quadratisch und besser nutzbar. Der Zugang erfolgt dann von Norden statt von Osten.
Vom Büro Knecht wurde für die Sanierung der Toilettenanlagen das Farb- und Materialschema der Mehrzweckhalle vorgeschlagen (anthrazitfarbene Bodenfliesen 40x40cm, Wandfliesen weiß und rot 20x20cm, Trennwände dunkelgrau, Sanitärgegenstände weiß). Auch hier wurden umfangreiche Änderungen eingebracht. Es wurden drei Farbschemen vorgeschlagen, wobei die 3. Variante präferiert wurde. Diese sieht ein sehr buntes Farbschema (4 verschiedene Farben, unterschiedlich für Jungen- und Mädchentoiletten) mit horizontal verlegten Wandfliesen im Format 20x10cm von Vogue, Serie Interni, vor, für den Boden einheitlich cremefarbene Fliesen 60x60cm. Die Trennwandanlagen sollen in einem neutralen Farbton gehalten werden. Die Lehrertoiletten sollen mit denselben Fliesen gestaltet werden, jedoch in neutralem Farb-schema an den Wänden.


Bei der Anhörung am 19.03.2019 wurde von allen Fraktionen signalisiert, dass man den Wünschen der Elternschaft und Schule gerne nachkommt. Das Büro Knecht hat die dort gezeigten Präsentationen von der Verwaltung erhalten und seine Pläne entsprechend überarbeitet sowie eine Kostenberechnung nach DIN 276 erstellt.


Klar war, dass Grundrissänderungen in den Lehrertoiletten mit neuen Zugängen sowie eine vollständig neue Raumaufteilung im Lehrerbereich zu deutlichen Mehrkosten führen werden. Dadurch müssen im Lehrerbereich alle Räume neue Decken, Wand- und Bodenbeläge erhalten, was zuvor nur für den Anbau und das vergrößerte Lehrerzimmer vorgesehen war. Die Türen mit Zargen sind im gesamten Bereich zu erneuern. Ebenso ist durch die Grundrissänderungen/Wandentfernungen die Gesamte Elektrik im Lehrerbereich zu erneuern. Zudem werden durch die Grundrissänderungen teilweise neue Möbel erforderlich. So sind der Einbauwandschrank im Rektorat sowie im Lehrerzimmer durch die Änderung durch neue Schranksysteme zu ersetzen, ebenso die Schrankküche. Aufgrund der anderen Raumzuschnitte ist zudem ein neues modulares Tischsystem für das Lehrerzimmer erforderlich. Auch wurde auf Anregung des Gemeinderates eine Schadstoffuntersuchung berücksichtigt. Für die Kernzeit wurde eine Küche, eine Garderobe, ein Essensausgabetresen sowie ein Schranksystem berücksichtigt.


Insgesamt ergeben sich dadurch Mehrkosten in Höhe von 155.000 € für die Gesamtmaßnahme. Da der Landeszuschuss statt den erhofften 45.000 € stattliche 95.000 € beträgt, reduziert sich die tatsächliche Mehrbelastung für die Gemeindefinanzen auf 105.000 €.


Vom Büro Knecht wurde für den Anbau am Lehrertrakt ein optisch abgesetzter Kubus mit flach geneigtem Dach hinter einer waagrechten Attika ähnlich der Mehrzweckhalle vorgeschlagen, die Fenster sollen raumhoch sein. Aus ökologischen Gründen wurde ein Holzständerbau mit Lärchenholzverschalung vorgeschlagen. Von Seiten des Gemeinderates wurde jedoch mehrheitlich gewünscht, den Anbau analog dem Bestand mit einem Pultdach und einem Fensterband an der Nordseite sowie Oberlichtern an der Südseite auszuführen. Zudem wurde mehrheitlich ein Massivbau mit gestrichenem Rauhputz beschlossen.


Mit diesen Änderungen wurde die Entwurfsplanung vom Gremium sodann freigegeben.

 

Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgenden Spenden hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:

  • 300,00 €, Herr Karl Kessler, Lichtenwald, Geldspende zur Sportförderung
  • 702,10 €, CDU-Ortsverband Lichtenwald, Sachspende Sitzbank Triebweg

Nachdem die befangenen Gemeinderäte im Zuschauerraum platz genommen haben, hat das Gremium einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spenden anzunehmen.


Der Bürgermeister bedankte sich bei den Spendern sehr herzlich für die Unterstützung der Gemeinde und ihrer Einrichtungen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2019

Verabschiedung alter Gemeinderat / Verpflichtung neuer Gemeinderat

Bürgermeister Rentschler verabschiedete in einer Rede die ausgeschiedenen Gemeinderäte und benannte zahlreiche Meilensteine, die der Gemeinderat in seiner zurückliegenden Amtszeit gemeinsam mit Bürgermeister und Verwaltung umgesetzt hat. Er bedankte sich beim alten Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit. Der alte Gemeinderat hat zuvor festgestellt, dass bei den neuen Gemeinderäten keine Gründe im Sinne der Gemeindeordnung vorliegen, die an der Übernahme des Amtes hindern.


Anschließend verpflichtete er alle neu gewählten Gemeinderäte mit der gesetzlichen Gelöbnisformel und per Handschlag. Der neue Gemeinderat wurde somit in das Amt eingeführt und konnte seine Arbeit sofort aufnehmen.


Vom neuen Gemeinderat wurden sodann die Mitglieder in die beratenden Ausschüsse der Gemeinde sowie in den Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach/Fils und den Zweckverband Landeswasserversorgung gewählt.


Zur ersten stellvertretenden Bürgermeisterin wurde Frau Constanze Pfaff gewählt, zum 2. stellvertretenden Bürgermeister Herr Moritz Unterberger.

 

Bausachen

Sanierung Wintergarten im EG, Anbau im UG, Streichet 7/1

Es liegt ein Antrag im Kenntnisgabeverfahren vor. Der Bauherr möchte die o. g. Maßnahmen in seinem Gebäude umsetzen. Dies entspricht vollumfänglich den Bebauungsplanfestsetzungen.


Der Gemeinderat hat von diesem Bauvorhaben Kenntnis genommen.

 

Errichtung einer Faßsauna, Haldenstraße 9

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Bau einer Faßsauna in seinem Garten. Der dort gültige Bebauungsplan schließt solche Vorhaben nicht aus. Daher empfahl die Gemeindeverwaltung, das Einvernehmen dazu zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angenommen.

 

Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Probststraße 15

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage im sogenannten unbeplanten Innenbereich, weshalb das Vorhaben nach §34 BauGB zu beurteilen ist. Die dortigen Voraussetzungen sind nach Ansicht der Verwaltung gegeben, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zur Bausache zu erteilen.


Das Gremium hat zu dem Vorhaben das Einvernehmen sodann einstimmig erteilt.

 

Forsthausareal – Wohnpflegeanlage und barrierefreie Mehrfamilienhäuser

Es liegen zwei getrennte Bauanträge auf eine Wohnpflegeanlage sowie auf barrierefreie Mehrfamilienhäuser vor. Die Bauanträge wurden von der Verwaltung und dem Planungsbüro SI, welches auch den Bebauungsplan erstellt hat, eingehend geprüft. Es wurden mehrere Abweichungen vom Bebauungsplan festgestellt:

  • die Grundflächenzahl wird maßgeblich durch zusätzliche KfZ-Stellplätze bedingt um 271 m² überschritten.
  • im Bereich des laut Bebauungsplan zwingend zu erhaltenden Baumbestandes sind Stellplätze eingezeichnet. Die vorgelegten Unterlagen von Vermesser (Lageplan) sowie Planer des Vorhabens (Außenanlagenplan) sind an dieser Stelle widersprüchlich.
  • die Wohnpflegeanlage überschreitet die zulässige Gebäudehöhe im Obergeschoss um 1,02 m, im Dachgeschoss um 0,88 m.
  • im Bereich der Mehrfamilienhäuser wir die zulässige Gebäudehöhe um 0,8 m überschritten.
  • das Baufenster wird auf der Südseite der Wohnpflegeanlage geringfügig überschritten, da die Baugrenze dort leicht schräg verläuft.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sind lediglich die geringfügige Überschreitung der Baugrenze sowie die Überschreitung der Grundflächenzahl – welche maßgeblich einer ausreichenden Zahl an Stellplätzen für Besucher geschuldet ist – akzeptabel. Alle anderen Punkte sind nach Ansicht der Verwaltung vom Planer zu korrigieren.
Der Gemeinderat hat sich dafür entscheiden, eine Sondersitzung mit dem Planer abzuhalten und die Entscheidung über das kommunale Einvernehmen vertagt.

 

Löschwassertank Ölmühle/Wagnerwiese - Auftragsvergabe

Gemäß Gemeinderatsbeschluss wurde die Errichtung des zwingend benötigten Löschwassertanks in diesem Bereich beschränkt ausgeschrieben, da die Schüttung der Wasserleitung in diesem Bereich nicht für eine Brandbekämpfung ausreichend ist. Es wurden 14 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert; bei der Submission lagen lediglich von 4 Firmen Angebote vor. Der günstigste Anbieter nach Prüfung und Wertung der Angebote war die Firma Gansloser aus Deggingen mit einem Angebot in Höhe von 60.422,38 €, was rund 12.000 € über der kalkulierten Summe liegt.


Bei einer Enthaltung wurden die Arbeiten vom Gemeinderat zum Angebotspreis an die Firma Gansloser vergeben.

 

Vergabe der Fassadensanierungsarbeiten an den Kindergärten

Die Fassaden der Kindergärten Hegenlohe und Thomashardt sind deutlich in die Jahre gekommen und wiesen Putzabplatzungen, verwitterte Holzteile und optische Mängel auf. Zudem haben die Fenstertauschmaßnahmen im vergangenen Jahr ebenso Spuren hinterlassen. Von der Verwaltung wurden daher mehrere regionale Malerbetriebe um ein Angebot zur Fassadensanierung in beiden Einrichtungen gebeten. Der günstigste Anbieter, die Firma Roos Malerwerkstätte aus Reichenbach/Fils, hat für beide Kindergärten ein Angebot in Höhe von 15.117,87 € abgegeben.


Aus Sicht der Verwaltung ist dies als sehr günstig zu betrachten.


Das Gremium hat sich dem angeschlossen und einstimmig die Vergabe an die Fa. Roos beschlossen.

 

Kauf von Wiesengrundstücken wegen der Möglichkeit zur Errichtung eines Mobilfunk-Sendemastens

Im September 2014 wurde vom Gemeinderat das Mobilfunkkonzept beschlossen, welches vom Büro IBaum erstellt wurde. Dieses sieht einen Sendemast an der „Kurve“ des alten Schulweges nördlich vom Baugebiet Hohenrain vor.


Seit diesem Zeitpunkt wurde von der Gemeindeverwaltung intensiv mit verschiedenen Netzbetreibern verhandelt, dort einen Mobilfunk-Sendemast zu errichten. Zwischenzeitlich konnte im Sommer 2018 ein Pachtvertrag mit der Firma Telefonica (Netze E-Plus und O2) für die dort gelegenen gemeindeeigenen Grundstücke abgeschlossen werden, um einen Sendemast zu errichten. Aufgrund der Mastgröße sind baurechtliche Abstandsflächen erforderlich, die teilweise auf Privatgrund liegen. Von zwei der drei betroffenen Grundstücke liegen die Zustimmungen für die erforderlichen Baulastenübernahmen bereits vor.
Beim dritten Grundstück handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, die einer Baulast nicht zustimmt. Die Erbengemeinschaft hat der Gemeinde aber einen anderen Vorschlag betreffend all ihrer 4 Flurstücke unterbreitet, der ebenfalls akzeptabel ist: ein Teil der Erbengemeinschaft will die südlichen Teile behalten (mit Hecke eingefriedet und als Freizeitgrundstück genutzt). Der nördliche Teil ist Wiesenfläche und will vom anderen Teil der Erbengemeinschaft veräußert werden. Es handelt sich dabei um 50 % der Gesamtfläche.


Nach einem Kauf könnten durch die Gemeinde die Baulasten auf dem Flurstück eingetragen werden und das Gesamtpaket der erworbenen Wiesen danach meistbietend zum Weiterverkauf angeboten werden.


Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen und dem Kauf der Wiesenflächen zugestimmt.

 

FTTH-Ausbau in Lichtenwald

Wie bereits in der Sitzung am 21. Mai 2019 vorgestellt, plant die Telekom – wenn genügend Interesse im Ort besteht – einen sehr weitreichenden eigenfinanzierten FTTH-Ausbau in Lichtenwald. Es werden rund 95 % der Hausanschlüsse abgedeckt.

Leider sind folgende 4 Straßen von den Planungen der Telekom nicht berücksichtigt:

  • Nördlicher Ast von „Am Freien Feld“
  • Pfandäcker
  • Gassenäcker
  • Streichet ab Hausnummer 17 bis zur Wendeplatte

Von Seiten der Verwaltung wurde bei der Telekom darauf gedrängt, das gesamte Gemeindegebiet auszubauen. Dies ist für die Telekom jedoch wirtschaftlich nicht darstellbar. Jedoch ist schon das bestehende Angebot als sensationell für Lichtenwald zu betrachten – bisher wurde mit einem kommunalen Eigenanteil für diesen Ausbau von 500.000 – 600.000 € gerechnet.

 

Der Schwellenwert zur Beantragung von Fördermitteln liegt derzeit bei 30 Mbit/s. In den nicht berücksichtigten Straßen liegt die derzeitige Versorgung bei > 30 Mbit/s (bei 50 Mbit/s). Demzufolge gibt es derzeit keine rechtliche Grundlage, den Ausbau der Breitbandversorgung auszuschreiben und Fördermittel dafür zu erhalten.


Eine andere Möglichkeit ist, dass die Kommune in erforderlichen Bereichen mit einer europaweiten Ausschreibung die passive Infrastruktur in diesem Bereich selbst baut und sodann zum Betrieb ausschreibt. Diese Möglichkeit erscheint aus Sicht der Verwaltung jedoch als nicht umsetzbar, da durch die erforderliche Ausschreibung im Vorfeld immense Planungskosten für die Gemeinde entstehen würden und die passive Infrastruktur zudem durch die ab 2020 vorgeschriebenen Ab-schreibungen im neuen Haushaltsrecht den Haushalt belasten würde. Zudem wäre die Gemeinde für die Instandhaltung der passiven Infrastruktur zuständig.


Eine realisierbare und vergaberechtlich zulässige Möglichkeit ist, dass die Gemeinde den Ausbau der Telekom zum Anlass nimmt, um diverse Gehwege auszubessern. Bei Aufgrabungen im Gehwegbereich bleiben oft Reststreifen übrig, die laut ZTV-Asphalt-StB-12 erneuert werden müssen (Mindestbreite für übrige Reststreifen ist 35 cm) bzw. nach entsprechender Geldleistung der Gemeinde bei sanierungsbedürftigen Gehwegen oftmals flächig vom ausführenden Unternehmen mit gerichtet werden. Dadurch wird der Tiefbau zeiteffizienter (wegfallende Asphaltschnitte sowie wegfallende Fugenbänder) und für das ausführende Unternehmen deutlich kostengünstiger.


Die Telekom hat der Gemeinde nach zahlreichen Gesprächen den Vorschlag gemacht, dies entsprechend bei den zahlreich entstehenden Reststreifen im Ort beim FTTH-Ausbau zu tun. Es wurde hierfür eine Summe von 150.000 € in den Raum gestellt. Durch die ersparten Mittel bei der Oberflächenwiederherstellung wäre die Telekom bereit, auf eigene Rechnung die oben genannten Gebiete zu erschließen.


Diesem zwischen Verwaltung und Telekom ausgehandelten Vorschlag hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 23.07.2019

Bausachen

Errichtung eines Stellplatzes, Bergäcker 71

Es liegt ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans vor. Der Bauherr möchte einen Stellplatz errichten, was grundsätzlich verfahrensfrei ist. Jedoch wird durch den zusätzlichen Stellplatz die nach Bebauungsplan maximal zulässige Länge der Grundstücksbefestigung entlang der Straße überschritten. Aus Sicht der Verwaltung ist die Befreiung jedoch sinnvoll, damit dort mehr Parkfläche entsteht. Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen und das Einvernehmen erteilt.

 

Abbruch eines bestehenden Hauses und Neubau eines Wohnhauses, Kirchweg 12

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr möchte das bestehende Gebäude abbrechen, um ein Wohnhaus mit Garage zu errichten. Das Vorhaben liegt im so genannten unbeplanten Innenbereich und ist daher nach §34 BauGB zu beurteilen. Da sich das geplante Gebäude in die Eigenart der näheren Umgebung fügt und keine weiteren Punkte gegen die Errichtung sprechen, hat die Gemeindeverwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Neubau von zwei Reihenhäusern, Brühlweg, FlSt. Nr. 892/1

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt, zwei Reihenhäuser mit Garage zu errichten. Ein ähnliches Vorhaben wurde bereits im Juli 2017 behandelt und das kommunale Einvernehmen erteilt. Das Vorhaben wurde jedoch nicht ausgeführt.


Der Bauherr beantragt abweichend vom Bebauungsplan eine Garage außerhalb des Baufensters, eine geringfügige Baugrenzenüberschreitung mit der Terrassenüberdachung, eine Überschreitung der Grundflächenzahl sowie eine abweichende Dachform und Dachneigung (Satteldach mit 30 Grad anstelle eines Pultdaches mit 20 Grad). Aus Sicht der Verwaltung gibt es für jeden der Punkte bereits Präzedenzfälle im Plangebiet, zudem fügt sich die geplante Dachform deutlich besser in die vorhandene Bebauung ein. Diesem Beschlussvorschlag hat sich das Gremium einstimmig angeschlossen.

 

Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Pfandäcker, FlSt. Nr. 1189

Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses und hat hierfür einen Bauantrag im Genehmigungsverfahren eingereicht.


Die Prüfung des Baugesuchs hat ergeben, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans Pfandäcker weitestgehend entspricht.


Der Abstand der Dachgaube auf der Westseite zur Traufe entspricht nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes. Dieser gibt einen Mindestabstand von 0,8 m vor. Hierfür gibt es keine Präzedenzfälle, weshalb von der Verwaltung empfohlen wurde, das Einvernehmen zu der Gaube nicht zu erteilen.


Auf der Ostseite ist ein Zwerchgiebel mit Flachdach geplant. Diese Dachform entspricht ebenso nicht dem Bebauungsplan, jedoch gibt es im Plangebiet dafür bereits zahlreiche Präzedenzfälle. Deshalb empfahl die Verwaltung, hierzu das Einvernehmen zu erteilen.


Vom Gemeinderat wurde der Beschlussvorschlag bzgl. der Gauben mehrheitlich abgelehnt und damit das Einvernehmen zu der geplanten Gaube erteilt. Entsprechend dem Verwaltungsvorschlag hat der Gemeinderat das Einvernehmen zum Zwerchgiebel sowie zum restlichen Vorhaben einstimmig erteilt.

 

Vergabe Kanalsanierungen 2019

In der Mai-Sitzung wurde beschlossen, im laufenden Jahr 2019 weitere Kanalschäden der zweithöchsten Schadstufe 4 haltungsweise zu sanieren. In der Kostenberechnung waren hierfür rund 95.000 € ohne Nebenkosten veranschlagt. In den kommenden 2 Jahren sind weitere rund 300.000 € für die noch offenen Sanierungsmaßnahmen in der Finanzplanung vorgesehen.


Von 9 angeschriebenen Spezialfirmen haben 8 ein Angebot abgegeben. Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Baierle aus Fremdingen-Schopflohe mit 97.299,16 € abgegeben.


Der Gemeinderat hat die Vergabe an die Fa. Baierle einstimmig beschlossen.

 

Kindergartengebührensatzung für die Jahre 2019/2020 und 2020/2021

Die aktuelle Kindergartengebührensatzung legt die Gebühren lediglich bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres Ende August fest. Daher ist es notwendig, eine neue Gebührensatzung zu beschließen.


Von Seiten der Verwaltung wurden die landesweiten Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände herangezogen, um die Gebührensätze neu zu berechnen. Diese schlagen eine Erhöhung um 3 % für das nächste Kindergartenjahr vor. Da die Verwaltung mit ähnlichen Lohnsteigerungen im Folgejahr im Bereich des TVöD rechnet, wurde dieselbe Steigerungsrate auch für das Kindergartenjahr 2020/2021 eingerechnet. Dazu wurde ein weiteres Gebührenmodell „Halbtageskrippe“ für den Kindergarten Thomashardt eingeführt. Trotz der Gebührenerhöhung wird der empfohlene Kostendeckungsgrad von 20 % nicht erreicht. In den beiden kommenden Jahren erwartet die Gemeindeverwaltung einen Kostendeckungsgrad von rund 17,8 %. Nach ausführlicher Diskussion hat der Gemeinderat sodann einstimmig die vorgelegte Gebührensatzung für die kommenden beiden Kindergartenjahre beschlossen.

 

Sanierung oberer Sportplatz - Vorberatung

Das Thema Sportplatzsanierung wurde bereits am 25.04.2017 nichtöffentlich zusammen mit Herr Wilfert vorberaten und Herr Wilfert mit der Ausarbeitung der Pläne beauftragt (kleinstmögliche Sanierungsvariante inklusive Eigenleistung Montage Zäune). Ein geringerer Sanierungsumfang ist sinnvoll nicht umsetzbar.

 

Am 16.05.2017 wurde das Thema ausgiebig öffentlich beraten und von Herr Wilfert detailliert vorgestellt.

 

Damals wurde einstimmig beschlossen, dass die Sanierung des oberen Sportplatzes nach Erhalt der Fördermittelzusage vom Land Baden-Württemberg (Sportfachförderung) angegangen wird. Bereits damals wurde mit einer Wartezeit von 2-3 Jahren auf den Zuschuss gerechnet.

 

Nach nunmehr fast exakt 2 Jahren ist mit Bescheid vom 21.05.2019 ein Landeszuschuss in Höhe von 47.000 € (beantragt waren 52.000 €) bewilligt worden.

 

Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich inkl. Eigenleistung Selbstmontage der Zaunelemente & Netze auf vom Zaunbauer errichtete Pfosten auf rund 324.000 € (aktualisierter Preisstand Juni 2019). Abzüglich des Zuschusses sind von der Gemeinde rund 277.000 € an Sanierungskosten zu stemmen. Als Alternativen wurden in den o. g. Sitzungen noch folgende Varianten mündlich vorgestellt (aktuelle Kosten hinzugefügt):

  • o. g. Sanierung ohne Eigenleistungen: ca. 353.000,00 €
  • „Standard-Sanierung“ mit Erneuerung Rasentragschicht ohne Eigenleistungen: ca. 434.000,00 €
  • Kunstrasenplatz 50 x 30 m: ca. 331.000,00 €
  • Kunstrasenplatz 60 x 90 m: ca. 800.000,00 €

Der vom Land bewilligte Zuschuss bezieht sich jedoch ausschließlich auf die eingangs erwähnte Sanierung für 324.000€ und kann nicht nachträglich für anderweitige Ausführungsalternativen verwendet werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Sanierung des oberen Sportplatzes unumgänglich.

 

Die Rasenfläche ist sehr uneben, es fehlen Bewässerung und Drainage. Bei starkem Regen steht der Platz unter Wasser und wird bei Nutzung beschädigt, in trockenen Sommern wie in den letzten Jahren vertrocknet der Rasen und nimmt auch hierdurch starken Schaden.

 

Die durch Fachfirmen durchgeführten Pflegemaßnahmen der letzten Jahre haben dadurch nur wenig Erfolg gebracht und die Qualität des Platzes hat sich weiter verschlechtert.

 

Zudem sind die Auslaufbereiche vor den Zuschauerbarrieren zu gering und das Spielfeld endet an der Ostseite unmittelbar an einer steilen Böschung. Die Verletzungsgefahr für Sportler ist durch die Unebenheit und die fehlenden Auslaufbereiche erheblich. Des Weiteren fehlen allseits Ballfangzäune, was bei den Parkplätzen und der Landesstraße ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko (Beschädigungen an Fahrzeugen und Unfallgefahr durch Bälle, ggf. auf die Straße laufende Spieler) darstellt. Die Verkehrsbehörde und die Verkehrspolizei fordern bereits seit 2011 einen Ballfangzaun zur Landesstraße hin.

 

Die für Sportplätze (Rasenflächen) gültige Norm DIN 18035-4 schreibt zur Ebenheit vor, dass das max. Stichmaß auf eine Strecke von 4 m, gemessen mit einer Richtlatte, lediglich +/- 20 mm betragen darf. Dieser Wert ist z. T. erheblich überschritten.

 

Eine Begehung mit einem Vertreter der zuständigen Unfallkasse hat ebenso gravierende Sicherheitsmängel ergeben: Die DIN 18035 enthält Vorgaben hinsichtlich Ebenheit und Deckungsgrad des Rasens. Das Einhalten der Vorgaben stellt sicher, dass ein sicherer Betrieb möglich ist. Es befinden sich in der Rasentragschicht größere Löcher und Fehlstellen, die eine Gefahr darstellen. Es ist sicherzustellen, dass der Platz ausschließlich in ordnungsgemäßem Zustand genutzt wird. Entlang der Straße und der Böschung sind an den Seiten des Platzes keine Ballfangzäune vorhanden. Dadurch entsteht die Gefahr, dass Personen die Böschung hinabstürzen können sowie Bälle auf Fahrzeuge und Personen fliegen. Entsprechend der DIN 18035 sind Ballfangzäune vorzusehen. Die erforderlichen Hindernisfreien Räume und Sicherheitsabstände sind zu beachten.

 

Der Gemeinderat hat das Thema ausgiebig vorberaten. Die endgültige Beschlussfassung ist für die September-Sitzung vorgesehen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 24.09.2019

 

Ehrung eines Gemeinderates

Bürgermeister Rentschler ehrte zu Beginn der Sitzung Gemeinderat Werner Kiepfer für seine 25jährige Tätigkeit im Gemeinderat der Gemeinde Lichtenwald und hielt eine kurze Rede. Anschließend überreichte er ihm eine Urkunde des Gemeindetages Baden-Württemberg sowie ein Präsent der Gemeinde Lichtenwald und dankte ihm herzlich für sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement für die Gemeinde Lichtenwald und ihrer Einwohner.

 

Wahl des Jugendrates

Für den Jugendrat der Gemeinde Lichtenwald gingen zwei Bewerbungen ein: Herr Achim Schmid aus Hegenlohe sowie Herr Mark Stehr aus Thomashardt haben sich hierfür beworben. Da es maximal drei zu besetzende Plätze gibt, wurde von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, beide Bewerber zu wählen.


Eine Gemeinderätin stellte den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, da sie eine persönliche Vorstellung der Bewerber wünscht. Dem wurde bei 4 Gegenstimmen statt gegeben.

 

Bausachen

Errichtung eines Carports, Schulstraße 17

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr möchte einen Carport außerhalb des Baufensters errichten. Da es im Plangebiet einen identischen Präzedenzfall gibt (Schulstraße 11), empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu der Bausache zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Errichtung eines Gartenhauses im Außenbereich, FlSt. Nr. 792/3

Es liegt ein Antrag auf Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen „Gartenhausgebiet Hauwiesen“ vor. Der Bauherr möchte ein Gartenhaus mit Panoramafenstern und einer Größe von 38,25 m³ errichten. Laut Bebauungsplan sind nur Gartenhäuser bis 16 m³ Größe zulässig, die zudem vorwiegend der Aufbewahrung von Gerätschaften dienen sollen und nicht zum dauernden Aufenthalt. Nach Ansicht der Verwaltung kann beim vorliegenden Bauantrag deshalb kein Einvernehmen zur Befreiung erteilt werden. Diesem Beschlussvorschlag hat sich das Gremium ebenso einstimmig angeschlossen.

 

Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern, Pfandäcker, FlSt. Nr. 1207 und 1208

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt, zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage zu errichten. Die GRZ ist um 132 m² überschritten. Laut Planunterlagen resultiert dies jedoch nicht aus den Gebäuden, sondern ausschließlich aus den mitzurechnenden Nebenflächen wie Stellplätze, Zufahrten und Tiefgarage. Da eine geringere Stellplatzzahl nicht vernünftig wäre, empfahl die Verwaltung, hierzu das Einvernehmen zu erteilen.


Auf der Ost- und der Westseite ragen Balkone ca. 0,45 m bzw. ca. 0,35 m aus dem Baufenster heraus, ebenso die Dachüberstände auf der Südseite mit ca. 0,35 m, auf der Nordseite mit ca. 0,5 m und auf der Ostseite mit ca. 0,2 m. Hierfür ist jedoch nur eine Zulassung von Seiten des Landratsamtes erforderlich.


Als Gauben sind Schleppgauben geplant. Dies entspricht nicht dem Bebauungsplan: hier sind Satteldächer vorgesehen, somit sind Gauben nur als Spitzgauben bzw. Dreiecksgauben zulässig. Jedoch gibt es bereits Präzedenzfälle für abweichende Gaubenformen im Plangebiet. Zudem fügen sich die Schleppgauben städtebaulich sehr gut ein, weshalb die die Verwaltung empfahl, dazu das Einvernehmen zu erteilen.


Beim Haus 2 (südlich gelegenes Gebäude) sind laut den Plänen die maximal zulässigen Trauf- und Firsthöhen um jeweils 0,25 m überschritten. Aufgrund der widersprüchlichen Angaben aus dem Lageplan sowie aus den Schnitten wird von einem Planungsfehler ausgegangen, der sich durch entsprechende Deckblätter korrigieren lässt. Die Verwaltung empfahl daher, zu den Höhenüberschreitungen kein Einvernehmen zu erteilen, den übrigen Punkten jedoch zuzustimmen.


Den Beschlussvorschlägen der Verwaltung hat sich der Gemeinderat mehrheitlich angeschlossen.

 

Errichtung von einem Nebengebäude, Pfandäcker, FlSt. 1212

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Bau eines Nebengebäudes in der dafür vorgesehenen Baufläche in den Pfandäckern im gleichnamigen Plangebiet. Laut Bebauungsplan sind hierfür folgende Regelungen vorgesehen: Innerhalb der festgesetzten Fläche für Nebenanlagen (Nba) beträgt die maximal zulässige Traufhöhe 6,0 m und die maximal zulässige Firsthöhe (höchster Dachpunkt) 9,0 m. Als Dachform sind Satteldächer sowie extensiv begrünte Flachdächer zulässig. Diese Vorgaben sind von der Bausache eingehalten, da flach geneigte Dächer bis 5° noch als Flachdächer zählen. Aus Sicht der Verwaltung ist daher das Einvernehmen zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich das Gremium mehrheitlich angeschlossen.

 

Errichtung einer Terrasse auf der bestehenden Garage, Seewiesenweg 42

Es liegt ein Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vor. Die Befreiung für die Terrasse wurde bereits am 12.11.2013 im Gremium erörtert und das kommunale Einvernehmen dazu erteilt. Der Bauherr hat nun die Terrasse nicht wie ursprünglich geplant und vom Landratsamt genehmigt mit 2 m Abstand zur Nachbargarage auf der bestehenden Doppelgarage errichtet, sondern bis zur Grenze. Da es hierzu bereits identische Präzedenzfälle im Plangebiet gibt (Hohenrain 20), empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu der Befreiung zu erteilen.
Den Beschlussvorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Vom Bürgermeister wurde darauf hingewiesen, da es aufgrund des identisch gelagerten Präzedenzfalles im Plangebiet hier voraussichtlich trotzdem zu einer Genehmigung durch das Baurechtsamt kommen wird.

 

Seniorenwohnen im Forsthausareal

Es liegt ein neuer Antrag für die Wohnpflegeanlage sowie zwei barrierefreie Mehrfamilienhäuser im Baugenehmigungsverfahren vor. Ein Investor plant die Errichtung einer Wohnpflegeanlage im östlichen Teil des Forsthausareales und entlang dem Kirchweg zwei barrierefreie Mehrfamilienhäuser mit einer Grünanlage dazwischen. Bei der Prüfung der Unterlagen konnten nun keinerlei Abweichungen vom Bebauungsplan mehr festgestellt werden. Das Vorhaben entspricht nun weitestgehend den ursprünglichen Planungen sowie allen Vorgaben aus dem Bebauungsplan. Daher empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu der Bausache nun erteilen.


Im Gemeinderat ergab sich trotz der eingehaltenen Planvorschriften eine hitzige Diskussion. Aus dem Gemeinderat wurde kritisiert, dass es zu wenig Besucherparkplätze gäbe. Der Planer des Projektes erläuterte dazu, dass weitere Stellplätze vom Gemeinderat ausdrücklich nicht gewünscht wurden in der Sitzung des Gemeinderats vom 08.07.19 und daher aus der vorliegenden Planung gestrichen wurden, da die hierfür zwingend benötigte Überschreitung der GRZ abgelehnt wurde.


Nach Abschluss der Diskussion hat der Gemeinderat das Einvernehmen mit knapper Mehrheit verweigert. Vom Bürgermeister wurde darauf hingewiesen, dass bei Einhaltung aller Planvorschriften – was hier der Fall ist – das fehlende Einvernehmen vom Landratsamt ersetzt wird und eine Baugenehmigung erteilt werden wird.

 

Sanierung oberer Sportplatz

Am 16.05.2017 wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die Sanierung des oberen Sportplatzes nach Erhalt der Fördermittelzusage vom Land Baden-Württemberg (Sportfachförderung) angegangen wird. Bereits damals wurde mit einer Wartezeit von 2-3 Jahren auf den Zuschuss gerechnet. Nach nunmehr fast exakt 2 Jahren ist mit Bescheid vom 21.05.2019 ein Landeszuschuss in Höhe von 47.000 € (beantragt waren 52.000 €) bewilligt worden.

 

Das Projekt wurde sodann in der Sitzung vom 23. Juli 2019 vom Gremium vorberaten und diverse Fragen aufgeworfen. Der Planer Herr Wilfert stand nun dem Gremium für Fragen zur Verfügung und erläuterte die technischen Details. Er erläuterte insbesondere, dass er bereits vor der Juli-Sitzung eine Bodenuntersuchung bei einem Sachverständigen in Auftrag gegeben hat, um finale Kostensicherheit bzgl. des notwendigen Bodenaufbau zu haben. Entgegen der ursprünglichen Annahme, dass der Boden mit ca. 5 cm Sand abgemagert werden muss, hat das Gutachten einen Abmagerungsbedarf von 12 cm Sand ergeben. Durch diese Massenmehrung ergeben sich deutliche Kostensteigerungen um rund 39.000 € auf nunmehr gesamt 363.000 €. Abzüglich der Zuschüsse ist von der Gemeinde somit ein Betrag von 316.000 € zu stemmen. Für die selbe Summe wie für die Einarbeitung von 12 cm Sand ist es jedoch möglich, die oberste Schicht der Rasentragschicht durch frisches und somit besseres Material zu ersetzen, weshalb dies von Herr Wilfert empfohlen wurde.


Aus dem Gemeinderat wurde angebracht, dass man den Platz für eine zukünftige Laufbahn frei halten sollte. Bürgermeister Rentschler erläuterte, dass diese bereits auf der Ostseite im Bebauungsplan vorgesehen ist und der Platz daher auf der Westseite bündig zum Parkplatz geplant ist. Ein Gemeinderat regte an, ihn zudem noch nordbündig auszuführen, dass auf der Südseite noch Platz für eine kurze Laufbahn oder eine Weitsprunggrube entsteht. Dies wurde vom Bürgermeister begrüßt und Herr Wilfert sagte zu, die Planung entsprechend anzupassen.


Nach Abschluss der Aussprache hat der Gemeinderat sodann mehrheitlich beschlossen, den Sportplatz zu sanieren und die Ausschreibung der Arbeiten vorzunehmen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 22.10.2019

 

Wahl des Jugendrates

Für den Jugendrat der Gemeinde Lichtenwald gingen zwei Bewerbungen ein: Herr Achim Schmid aus Hegenlohe sowie Herr Mark Stehr aus Thomashardt haben sich hierfür beworben. Da es maximal drei zu besetzende Plätze gibt, wurde von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, beide Bewerber zu wählen. Nachdem der Gemeinderat diesen Punkt in der September-Sitzung mehrheitlich vertagt hatte, hat er nun einstimmig die beiden Kandidaten zum Jugendrat der Gemeinde Lichtenwald gewählt.

 

Bausachen

Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, Reichenbacher Straße, FlSt. Nr. 794/5

Es liegt eine Bauvoranfrage vor. Der Bauherr beabsichtigt den Bau eines weiteren Wohnhauses mit Garage hinter seinem bereits bestehenden Wohnhaus. Da das Baugrundstück im so genannten unbeplanten Innenbereich liegt, ist es nach §34 BauGB zu beurteilen. Da die verkehrliche Erschließung privat geplant ist und das neue Gebäude von der Kubatur und den Trauf- und Firsthöhen ungefähr dem Bestandsgebäude entspricht, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu der Bausache zu erteilen. Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt und das Einvernehmen zu der Bausache verweigert.

 

Um- und Anbauten an der Grundschule, Junger Geiger 1

Der Gemeinderat hat Ende 2018 mehrheitlich beschlossen, die Grundschule im Bereich der Toiletten zu sanieren, einen Anbau an den Lehrerbereich zu errichten und das bisherige Jugendhaus für die Kernzeitbetreuung komplett umzubauen. Die Entwurfspläne nebst Kostenberechnung wurden im Mai 2019 durch den Gemeinderat freigegeben und weitere Änderungswünsche vorgebracht. Die Kosten betragen voraussichtlich 445.000 €; die Gesamtmaßnahme wird vom Land Baden-Württemberg mit 90.000 € bezuschusst.


Mehrere Gemeinderäte fragten nach dem Farb- und Materialkonzept. Bürgermeister Rentschler verwies darauf, dass es hier ausschließlich um das Baugesuch mit den vom Gemeinderat im Mai 2019 gewünschten Änderungen gehe, nicht um Fragen der Ausstattung und Details einzelner Gewerke. Ohne eine Freigabe des Baugesuches kann das Baugenehmigungsverfahren nicht beginnen.


Bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat sodann das kommunale Einvernehmen zu dem Baugesuch erteilt.

 

Funkmast am alten Schulweg

Im September 2014 wurde vom Gemeinderat das Mobilfunkkonzept beschlossen, welches vom Büro IBaum erstellt wurde. Dieses sieht einen Sendemast an der „Kurve“ des alten Schulweges nördlich vom Baugebiet Hohenrain vor.


Seit diesem Zeitpunkt wurde von der Gemeindeverwaltung intensiv mit verschiedenen Netzbetreibern verhandelt, um dort einen Mobilfunk-Sendemast zu errichten. Im Sommer 2018 konnte ein Pachtvertrag mit der Firma Telefonica (Netze E-Plus und O2) für die dort gelegenen gemeindeeigenen Grundstücke abgeschlossen werden, um einen Sendemast zu errichten. Zwischenzeitlich sind die notwendigen Baulasten für die Abstandsflächen von Telefonica mit den Eigentümern vereinbart worden. Auch das Baugesuch liegt nun vor.


Das Vorhaben ist nach §35 BauGB zu beurteilen. Eine entsprechende Privilegierung für Funkmasten ist vorhanden. Daher empfahl die Gemeindeverwaltung, das Einvernehmen zu erteilen. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Errichtung einer Lagerhalle, Am freien Feld, FlSt. Nr. 1173

Es liegt ein Antrag im Kenntnisgabeverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Bau einer Lagerhalle auf seinem Grundstück im Gewerbegebiet. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.


Der Gemeinderat nahm von dem Vorhaben Kenntnis.

 

Jahresrechnung 2018 und Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes Wasser

Gemeindekämmerer Mayer stellt den Jahresabschluss 2018 mit einer Präsentation im Gemeinderat vor. Er fasst die wichtigsten Punkte zusammen und betont, dass statt der geplanten Rücklagenentnahme von 104.000 € stattdessen 538.000 € an die Rücklage zugeführt werden konnten. Er und Bürgermeister Rentschler zeigten sich hocherfreut über die Zahlen und den Rücklagenbestand, der nun zum Jahresende 2018 rund 1,8 Mio. € betrug.


Beim Eigenbetrieb Wasser hat sich ein Jahresüberschuss von rund 28.000 € ergeben, was ebenfalls besser als die Planzahl von 19.000 € ist.

 

Zu beiden Punkten wurden dem Gemeinderat vorab umfangreiche Zahlenwerke vorgelegt.

 

Der Gemeinderat zeigte sich über die Zahlen ebenfalls erfreut und hat die Jahresrechnung 2018 sowie den Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes Wasser wie vorgelegt genehmigt.

 

Beschaffung eines Radladers für den Bauhof

Der inzwischen 28 Jahre alte Radlader „Zeppelin“ des Bauhofs (7.299 Betriebsstunden) weist einen Motorschaden auf (fehlende Kompression auf allen Zylindern). Der Kostenvoranschlag für eine Motorinstandsetzung beläuft sich auf rund 13.400 €. Angesichts des Alters und dem Gesamtzustands des Radladers – für die Maschine sind in den vergangenen 5 Jahren mit zunehmender Tendenz fast 9.000 € an Wartungs- und Reparaturkosten angefallen – hat die Verwaltung unter Hinzuziehung der beiden Bauhofmitarbeiter mehrere Angebote für Gebrauchtmaschinen eingeholt. Diese Angebote lagen alle zwischen 38.000 € und 40.000 € und beinhalten neben dem Fahrzeug eine Standard-Schaufel sowie eine Palettengabel.
Vom Bauhof wird die angebotene Maschine Kramer Typ 5065 zum Angebotspreis von 39.151 € aufgrund der sehr großen Wendigkeit und kleinen Größe favorisiert, da sich das Gerät damit besser auf den relativ engen Wegen der Friedhöfe bewegen lässt. Ergänzend zu der Maschine aus 2016 mit erst 987 Betriebsstunden wird noch eine passende Klappschaufel für 3.450 € benötigt.


Für den defekten Radlader wurde noch ein Angebot von 4.165 € abgegeben.


Mittel für die Ersatzbeschaffung sind im Haushalt keine veranschlagt; jedoch sind noch Restmittel von der Leasingübernahme des Bauhoftraktors vorhanden. Von der Verwaltung wurde daher eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rund 33.700 € beantragt.


Diese überplanmäßige Ausgabe für die Ersatzbeschaffung hat der Gemeinderat einstimmig freigegeben.

 

Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgenden Spenden hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:

  • 50,00 €, Frau Marie-Luise Burghoff, Reichenbach, Sachspende für die verlässliche Grundschule
  • 535,50 €, BMS GmbH, Wolfschlugen, Sachspende für die Feuerwehr

Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spenden anzunehmen.


Der Bürgermeister bedankte sich bei den Spendern sehr herzlich für die Unterstützung der Gemeinde und ihrer Einrichtungen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 19.11.2019

Blutspenderehrung

Wie jedes Jahr zum Jahresende wird im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung zusammen mit dem Deutschen Roten Kreuz eine Blutspenderehrung durchgeführt.
Geehrt wurden:

  • Frau Julia Graser für 10maliges Blutspenden
  • Frau Constanze Pfaff für 10maliges Blutspenden
  • Frau Petra Hemming für 25maliges Blutspenden
  • und in Abwesenheit Frau Martina Hartmann für 10maliges Blutspenden.

Bürgermeister Rentschler überreichte mit einem Vertreter des DRK Baltmannsweiler dazu die Urkunden des DRKs sowie Präsente der Gemeinde.

 

Genehmigung von Schlussabrechnungen

Kanalsanierungen 2017

Die Kanalsanierungsarbeiten 2017 wurden an die Fa. KTF aus Börslingen zum Ausschreibungspreis von 98.734,30 € vergeben. Die Kostenberechnung belief sich auf 100.000 €, zzgl. 20.000 € Nebenkosten (Ingenieur- und Planungsleistungen).


Aufgrund diverser Mehrleistungen während der Ausführung der Arbeiten betrug die Abrechnungssumme der Fa. KTF 108.491,85 €.


Die Gesamtmaßnahme wurde daher statt mit 120.000 € mit 131.000 € abgeschlossen. Der Gemeinderat hat die vorgelegte Schlussabrechnung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Erweiterung Urnenstelen Friedhof Hegenlohe

Für die Erweiterung der Urnenstelen auf dem Friedhof Hegenlohe wurden 2018 38.000 € im Haushalt veranschlagt. Die Vergabesumme nach Ausschreibung belief sich auf 42.186,92 €. Nach Abschluss der Maßnahme wurden für die Baumaßnahmen und die Landschaftsarchitektin insgesamt 40.306,80 € abgerechnet, da einzelne Kleinmaßnahmen nicht ausgeführt wurden.


Der Gemeinderat hat die vorgelegte Schlussabrechnung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Beschaffung HLF 20 für die Feuerwehr

Im September 2017 wurde vom Gemeinderat die europaweite Ausschreibung des neuen Feuerwehrfahrzeuges HLF 20 beschlossen. Die Auftragsvergabe an die Fa. Magirus in Ulm erfolgte im November 2017 zum Angebotspreis von 310.000,18 €. Hinzu kamen die funktechnische Ausstattung sowie einzelne Ausrüstungsgegenstände, die zusätzlich beschafft werden sollten. Insgesamt wurde für das Fahrzeug ein Gesamtbetrag von 320.000 € im Haushalt 2018 veranschlagt. Die Schlussabrechnung hat nun eine Gesamtsumme von 323.340,43 € ergeben. Vom Land wurde die Maßnahme mit 90.000 € gefördert.


Auch diese Schlussabrechnung hat das Gremium zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Fenstersanierung Kindergärten Thomashardt und Hegenlohe

Im September 2017 wurde vom Gemeinderat eine Fenstersanierung an den beiden Kindergärten in Thomashardt und Hegenlohe beschlossen und im Haushalt 2018 dafür 105.000 € veranschlagt.


Die Ausschreibung im Frühjahr 2018 hat eine Auftragssumme von 86.956,44 € inkl. Planungsleistungen ergeben. Die Schlussabrechnung der Maßnahme nach Ausführung betrug 89.746,99 €.


Diese Schlussabrechnung hat der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Beschaffungs eines zweiten Bauwagens für den Waldkindergarten

Die Beschaffung des 2. Bauwagens für den Waldkindergarten mit Ausstattung wurde mit 25.000 € im Haushalt 2018 veranschlagt. Der Wagen wurde baugleich zum ersten Wagen beschafft, dazu die erforderlichen Möbel und Ausstattungsgegenstände. Insgesamt wurden 28.786,94 € ausgegeben. Insgesamt gingen Fördermittel des Landes in Höhe von 17.500 € für die Maßnahme ein.


Diese Schlussabrechnung hat der Gemeinderat ebenso zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Sanierung Kläranlage Thomashardt

Im Jahr 2016 hat der Gemeinderat die Sanierung der Kläranlage Thomashardt beschlossen. Die Maßnahme wurde im Herbst 2017 abgeschlossen. Die Auftragssumme nach Ausschreibung betrug inklusive Planungsleistungen 513.068,20 €. Die Schlussabrechnung hat eine Gesamtprojektsumme von 517.062,43 € ergeben. Vom Land wurde die Maßnahme mit insgesamt 332.900 € bezuschusst.


Auch diese Schlussabrechnung hat das Gremium zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Baugebiet „Thomashardt-Ost“

Das Baugebiet „Thomashardt-Ost“ wurde mit Vertrag von 2012 an einen Erschließungsträger zur Entwicklung übergeben. Insgesamt wurden für Grunderwerb, Erschließung etc. 4.158.013,33 € ausgegeben. Nach der Schlussabrechnung des Sonderfinanzierungskontos ist für die Gemeinde ein Gewinn von 139.391,51 € verblieben, der mit der Auflösung des Kontos in 2018 an die Gemeindekasse ausbezahlt wurde.


Diese Schlussabrechnung hat der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Baugebiet „Pfandäcker“

Das Baugebiet „Pfandäcker“ wurde mit Vertrag von 2015 an einen Erschließungsträger zur Entwicklung übergeben. Insgesamt wurden für Grunderwerb, Erschließung etc. 2.011.817,62 € ausgegeben. Nach der Schlussabrechnung des Sonderfinanzierungskontos ist für die Gemeinde ein Gewinn von 1.305.468,40 € verblieben, der mit der Auflösung des Kontos in 2018 an die Gemeindekasse ausbezahlt wurde.


Auch diese Schlussabrechnung hat der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Forstwirtschaftsplan 2020

Vom Kreisforstamt Esslingen wurde der Forstwirtschaftsplan 2020 mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Darin ist vorgesehen, den Holzeinschlag 2020 im Gemeindewald vorwiegend im Bereich des Naturfreundehauses durchzuführen. Dazu sind geringe Summen für die Wegeinstandhaltung angesetzt sowie diverse Ersatzpflanzungen im Bereich des Bannmühletals. Insgesamt wird nach Plan mit dem Gemeindewald in 2020 ein geringes Defizit in Höhe von rund 3.600 € erwirtschaftet.

 

Das Gremium hat dem Forstwirtschaftsplan 2020 einstimmig zugestimmt.

Berichte über Gemeinderatssitzungen des Jahres 2018

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 23.01.2018

Bausachen

Ausbau des Dachgeschosses, Hegenloher Str. 22

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohnung und den Bau von zwei Dachgauben.


Das Grundstück liegt im Bereich des Baulinienplanes „Gassenäcker“, der jedoch von diesem Vorhaben nicht tangiert wird. Das Vorhaben ist daher nach §34 BauGB zu beurteilen. Die Voraussetzungen des §34 BauGB sind aus Verwaltungssicht erfüllt, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.


Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Nutzungsänderung im Untergeschoss, Breitestr. 82

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr möchte einen bestehenden Abstellraum im Untergeschoss in eine Küche umwandeln. Zudem soll ein weiterer Stellplatz angelegt werden.


Das Vorhaben liegt im so genannten unbeplanten Innenbereich und ist daher nach §34 BauGB zu beurteilen. Die Voraussetzungen des §34 BauGB sind aus Verwaltungssicht erfüllt, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.


Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Bergäcker 1/1

Es liegt ein Antrag im Kenntnisgabeverfahren vor. Es ist geplant, ein Einfamilienhaus mit Garage zu errichten. Das gesamte Vorhaben entspricht vollumfänglich dem Bebauungsplan „Bergäcker I – 1. Änderung“. Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben daher zur Kenntnis.

 

Neubau eines Sanitärbereiches und Umbau bestehendes Clubheim, Halläcker 2

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Es ist geplant, einen Sanitärtrakt an das bestehende Clubheim anzubauen sowie das bestehende Clubheim umzubauen. Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Sport- und Kulturzentrum“. Bis auf die Dachvorsprünge, die um 20cm bzw. 50cm aus dem Baufenster ragen, entspricht das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Daher empfahl die Gemeindeverwaltung, das Einvernehmen zur Bausache zu erteilen.


Dem hat sich das Gremium einstimmig angeschlossen.

 

Aufstellung & Umsetzung von Bauwägen für den Waldkindergarten, FlSt. 329/2

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Sport- und Kulturzentrum“.


Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt, den vorhandenen Bauwagen des Waldkindergartens von der Südseite der Schule auf die Nordostseite zwischen Jugendhaus und Gemeindehalle umzusetzen. Zusätzlich soll gleich die Genehmigung eines möglichen zweiten Bauwagenstandortes an selber Stelle mit eingeholt werden, falls die Kinderzahl weiter steigt und eine weitere Waldkindergartengruppe notwendig wird. Die Gemeindeverwaltung hat empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.
Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Anhörung durch die Gemeinde Reichenbach/Fils

Die Gemeinde Reichenbach hat die Gemeinde Lichtenwald zur geplanten Schließung der Werkrealschule an der Lützelbachschule aufgrund der deutlich zurückgegangenen Anmeldezahlen angehört. Aus Verwaltungssicht sprechen die Zahlen für sich, weshalb empfohlen wurde, keine Bedenken gegen die Schließung vorzubringen.


Mehrere Gemeinderäte äußerten ihr Bedauern über die Schließung dieser Schulart, stimmten jedoch dem Verwaltungsvorschlag zu. Sodann hat das Gremium einstimmig beschlossen, keine Bedenken zur Schließung vorzubringen.

 

Wahl der Mitglieder des Zukunftsausschusses

In der Sitzung am 24.10.2017 wurde vom Gemeinderat beschlossen, einen Zukunftsausschuss als beratenden Ausschuss zu bilden. Für beratende Ausschüsse gilt § 41 GemO.


Aus der Mitte des Gemeinderates wurde nun folgender Besetzungsvorschlag unterbreitet, der auch dem Stimmverhältnis im Gemeinderat anteilig entspricht:

  • Fraktion LBL: Frau Constanze Pfaff und Frau Ute Hosch,
  • Fraktion CDU: Frau Martina Häussermann,
  • Fraktion FUW: Herr Lothar Pfizenmaier.

Bürgermeister Rentschler fragte das Gremium, ob geheim gewählt werden soll oder alle einmütig darauf verzichten. Der Gemeinderat entschied sich für letzteres und hat daraufhin einstimmig alle genannten Kandidaten in den Ausschuss gewählt.

 

Abschluss des zivilrechtlichen Verfahrens und des disziplinarrechtlichen Verfahrens gegen den ehemaligen Kämmerer der Gemeinde Lichtenwald

Am Morgen des 12. Juli 2017 wurde der Bürgermeister in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des Krankenpflegevereines von der dortigen Hausbank, der Kreissparkasse Esslingen, kontaktiert, da die Vorsitzende telefonisch nicht erreichbar war. Inhalt des Gesprächs waren verdächtige Kontenbewegungen beim Krankenpflegeverein, die durch den Schatzmeister, der zugleich Gemeindekämmerer ist, ausgeführt wurden. Nach kurzer Überprüfung war klar, dass es sich hierbei um unberechtigte Überweisungen auf private Konten des Schatzmeisters zu Lasten des Vereins handelte. Zudem stach ein hoher Geldzufluss beim Krankenpflegeverein ins Auge, der offensichtlich von dem gemeindlichen Baugebiets- Sonderfinanzierungskonto „Pfandäcker“ stammte.

 

Der Gemeindekämmerer wurde daraufhin am 13. Juli wegen dem dringenden Tatverdacht der Untreue vom Dienst suspendiert und der Sachverhalt bei der Kriminalpolizei zur Anzeige gebracht sowie die Kommunalaufsicht eingebunden. Der Gemeinderat wurde am selben Tag nichtöffentlich in Kenntnis gesetzt und am 17. Juli detailliert in einer nichtöffentlichen Sitzung informiert.

 

Im Zeitraum bis 14. Juli 2017 wurden der Gemeindeverwaltung von der LBBW sämtliche Ausgaben-Buchungsjournale der aktiven und auch bereits abgeschlossenen Baugebiets-Sonderfinanzierungskonten der Gemeinde übermittelt.


Dabei wurde festgestellt, dass über einen Zeitraum seit 2006 hohe Beträge mittels mutmaßlich fingierter Rechnungen und Kaufverträge, größtenteils mit gefälschten Stempeln des Planungsbüros der Gemeinde und gefälschten Unterschriften vom Planungsbüro und auch vom Bürgermeister versehen, durch den Gemeindekämmerer zur Auszahlung an nicht berechtigte Empfänger gekommen sind.


Die Aufdeckung der Handlungen war somit über die Jahre – auch nicht durch die überörtlichen Rechnungsprüfungen – schwer bis nicht möglich, da für alle Summen Belege vorhanden waren, die so nicht als gefälscht erkannt werden konnten.

Auch wurden die Kosten-Ertragspläne für die jeweiligen Baugebiete im Vorfeld mutmaßlich so angepasst, dass die Summen bei der Abrechnung nicht fehlten. Dies ist besonders beim Baugebiet Thomashardt-Ost auffällig, wo bisher immer ein Ergebnis von +/- 0 € prognostiziert wurde und nun mit einem außerordentlichen Ertrag von rund 150.000 € zu rechnen ist.

Bei der internen Prüfung durch den Bürgermeister wurden dabei folgende Auszahlungssummen auf den Baugebiets-Sonderfinanzierungskosten als unberechtigt festgestellt:

 

Konto Pfandäcker: 97.000,00 € unberechtigte Überweisung mittels fingiertem Beleg. Hiervon konnten durch eine Rückholungsaktion über die beteiligten Banken von der Gemeinde noch 56.000 € zurück gebucht werden, so dass schlussendlich 41.000 € fehlen.

 

Konto Thomashardt-Ost: 177.134,80 € unberechtigte Überweisungen mittels fingierter Belege.

Konto Hohenrain: 103.335,00 € unberechtigte Überweisungen mittels fingierter Belege. Hiervon ist eine Teilsumme von 76.560,00 € bereits verjährt, da vor dem Jahr 2007 angewiesen.

 

Gesamtsumme tatsächlich entwendete Gelder: 321.469,80 €

 

Eine Sonderprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt, welche im August und September 2017 stattgefunden hat, hat keinerlei weiteren Unregelmäßigkeiten oder fehlenden Gelder auf Gemeindekonten oder Baugebiets-Sonderfinanzierungskonten ergeben. Die vom Bürgermeister festgestellten Fehlbeträge wurden bestätigt.

 

Der Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt ist nach inhaltlicher Bewertung und ausgearbeiteter Stellungnahme an die Rechtsaufsicht Thema einer weiteren öffentlichen Sitzung bis spätestens Mitte Juni 2018.

 

Aufgrund des Abschlusses einer so genannten „Vertrauensschadensversicherung“ bei der WGV ist die Gemeinde gegen Diebstähle durch Mitarbeiter und ähnliche Untreuehandlungen bis zum Deckungshöchstbetrag von 200.000 € versichert.

Der WGV wurde der Fall angezeigt und die WGV hat diesen bis zum Deckungshöchstbetrag anerkannt. In der Folge wurden der Gemeinde daher 200.000 € aus der Versicherung ausgezahlt.

 

Der Restschaden für die Gemeinde stellt sich nach Abzug der Leistungen durch die WGV wie folgt dar:

  • Konto Pfandäcker: 0,00 €.
  • Konto Thomashardt-Ost: 18.134,80 €.
  • Konto Hohenrain: 26.775,00 €

Der Betrag von 76.560,00 € aus dem Konto Hohenrain ist verjährt und kann nicht mehr geltend gemacht werden.

Summe Restschaden bei der Gemeinde: 44.909,80 € verteilt auf die Konten Thomashardt-Ost mit 18.134,80 € und Hohenrain mit 26.775,00 €.

 

Durch die Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses über 244.909,80 € durch den ehemaligen Gemeindekämmerer ist das Zivilverfahren abgeschlossen; zudem liegt damit auch ein vollstreckbarer Titel zur Geltendmachung der Forderungen gegenüber ihm vor.

 

Der Gemeinde stehen davon 44.909,80 € zu, der WGV die restlichen 200.000 €.

 

Mit Ablauf des 08.01.2018 ist das Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Gemeindekämmerer mit Bestandskraft des entsprechenden Bescheides gegen ihn rechtskräftig geworden. Er wurde damit unter Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Die ihm gegenüber erhobenen Vorwürfe wurden im Wesentlichen als zutreffend anerkannt und auch das bereits erwähnte notarielle Schuldanerkenntnis in entsprechender Höhe abgegeben.

 

Somit ist lediglich noch das strafrechtliche Verfahren offen, bei dem die Gemeinde jedoch nicht beteiligt ist. Sobald alle kriminalpolizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind, wird die Staatsanwaltschaft die entsprechenden weiteren strafrechtlichen Schritte einleiten.

 

Die mutmaßlichen Untreuefälle beim Krankenpflegverein sind nicht Thema der Gemeinde.

 

Vom Bürgermeister wurde der Sachverhalt nochmals erläutert und die Fragen der Gemeinderäte dazu beantwortet.
Ein Gemeinderat äußerte seine Erleichterung über den Abschluss des Verfahrens. Zugleich bedankte er sich beim Bürgermeister und der Verwaltung für die gute Arbeit in dieser schweren Zeit ohne einen Kämmerer. Er brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass nun schnell geeignetes Personal für die Kämmerer-Stelle gefunden wird.
Der Bürgermeister schloss sich der Aussage an und nahm den Dank gerne auf.

 

Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgenden Spenden hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:

  • 30,00 €, Herr Karl Kessler, Lichtenwald, Spende für das Jugendhaus
  • 50,00 €, Eheleute Gerda und Heinz Schlipf, Lichtenwald, Spende für die Seniorenarbeit

Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spenden anzunehmen.


Der Bürgermeister bedankte sich bei den Spendern sehr herzlich für die Unterstützung der Gemeinde und ihrer Einrichtungen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27.02.2018

Bausachen

Errichtung einer Garage, Seewiesenweg 2

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung einer Garage außerhalb des Baufensters. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchweg H“. Das Vorhaben wurde bereits im September 2016 behandelt, jedoch wurde damals aufgrund einer fehlenden Zufahrtsmöglichkeit das Einvernehmen der Gemeinde nicht erteilt. Zwischenzeitlich wurde der Bebauungsplan auf Kosten des Bauherrn geändert und ein Pflanzbeet an diesen veräußert, so dass nun eine Zufahrt möglich ist.


Aufgrund der vorhandenen Präzedenzfälle im Plangebiet empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen.


Mehrere Gemeinderäte bemängelten an der Bausache, dass vor der Garage kaum ein Stauraum vorhanden ist und brachten diesbezüglich Sicherheitsbedenken im Bereich des angrenzenden Fußweges und Spielplatzes vor. Eine Gemeinderätin stellte den Antrag, das Einvernehmen nur zu erteilen, wenn vor der Garage 5m Stauraum vorhanden ist.


Nach Abschluss der Diskussion wurde das Einvernehmen zur vorgelegten Bausache bei einer Ja-Stimme und einer Enthaltung nicht erteilt.


Dem Antrag, dem Bauvorhaben zuzustimmen, wenn vor der Garage ein Stauraum von mindestens 5m von der Verkehrsfläche aus eingehalten wird, wurde bei zwei Enthaltungen zugestimmt.

 

Nutzungsänderung im Erdgeschoss, Thomashardter Straße 45

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr möchte den bestehenden ehemaligen Stall im Erdgeschoss in eine 2-Zimmer-Wohnung umbauen.


Das Vorhaben liegt im so genannten unbeplanten Innenbereich und ist daher nach §34 BauGB zu beurteilen. Die Voraussetzungen des §34 BauGB sind aus Verwaltungssicht erfüllt, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.


Dem hat sich der Gemeinderat bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung angeschlossen.

 

Neubau eines Zweifamilienhauses, Schorndorfer Straße 12

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr möchte auf seinem Grundstück ein Zweifamilienhaus mit Stellplätzen errichten.


Das Vorhaben liegt im so genannten unbeplanten Innenbereich und ist daher nach §34 BauGB zu beurteilen. Die Voraussetzungen des §34 BauGB sind aus Verwaltungssicht erfüllt, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.


Aus den Reihen des Gemeinderates wurde eine Diskussion geführt, warum das Grundstück nicht Teil des Bebauungsplans „Pfandäcker“ sei. Der Bürgermeister erläuterte, dass dieses Grundstück schon zuvor als erschlossen und gemäß § 34 BauGB bebaubar galt. Ein Teil der Fläche wurde jedoch in den Bebauungsplan „Pfandäcker“ mit einbezogen.


Nach Abschluss der Aussprache hat das Gremium bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung das Einvernehmen zu der Bausache erteilt.

 

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Bergäcker, FlSt. Nr. 172/4

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Das selbe Vorhaben wurde bereits in der Sitzung am 21.11.2017 behandelt und das Einvernehmen dazu mehrheitlich erteilt. Der Bauherr hat nun veränderte Pläne vorgelegt. Diese unterscheiden sich lediglich in der Traufhöhe und der Dachneigung. Die Dachneigung beträgt nun 32 Grad anstatt 30 Grad, zulässig sind Dachneigungen zwischen 25 und 30 Grad. Die maximal zulässige Traufhöhe von 3,40m wird nun nicht mehr überschritten. Aus Sicht der Verwaltung ist die minimal steilere Dachneigung vernachlässigbar, da kaum mit dem Auge wahrnehmbar. Die reduzierte Traufhöhe sorgt jedoch für eine deutlich bessere Einfügung in die Umgebung. Daher wurde empfohlen, da Einvernehmen zu den geänderten Plänen zu erteilen. Dem hat sich das Gremium einstimmig ohne Wortmeldungen angeschlossen.

 

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Pfandäcker, FlSt. Nr. 1184

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Pfandäcker“.


Das Vorhaben entspricht bis auf den Dachüberstand auf der Westseite den Bebauungsplanfestsetzungen. Da der Dachüberstand jedoch nur 50cm aus dem Baufenster ragt, ist hierfür lediglich eine Zulassung von Seiten des Landratsamtes erforderlich. Von Seiten der Verwaltung wurde deshalb empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig und ohne Wortmeldungen angeschlossen.

 

Errichtung der Anstalt ITEOS sowie der Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT

Vom Bürgermeister wurden die sehr umfangreichen Unterlagen des Rechenzentrums zu diesem Tagesordnungspunkt kurz erläutert, da die Materie doch sehr schwer zu verstehen ist. Geplant ist, dass die vorhandenen vier kommunalen Rechenzentren im Land zu einem neuen Gesamt-Rechenzentrum verschmolzen werden, da die heutige Struktur eine dauerhaft wirtschaftliche Aufgabenerfüllung nicht gewährleistet. Um dieses Zeil zu erreichen, sind zahlreiche rechtliche Zwischenschritte auszuführen und entsprechende Beschlüsse zu fassen, die in den Unterlagen ausführlich beschrieben sind. Langfristig wird die Gemeinde nach jetzigem Stand von der Fusion profitieren, da nach den vorgelegten Wirtschaftlichkeitsberechnungen die laufenden Kosten für die von der Gemeinde genutzten zentralen Software-Anwendungen durch die Fusion sinken.


Nach Beantwortung der Rückfragen aus dem Gemeinderat durch den Bürgermeister wurde vom Gremium einstimmig der Beschluss gefasst, der geplanten Fusion zuzustimmen. Der Bürgermeister wurde beauftragt, bei der Zweckverbandsversammlung entsprechend abzustimmen.

 

Bekanntgaben

Bürgermeister Rentschler teilte erfreut mit, dass die Landesstraße 1151 in den außerörtlichen Bereichen zwischen Schlichten und Thomashardt sowie zwischen Thomashardt und Hegenlohe in den Sommerferien 2018 in zwei Bauabschnitten nacheinander durch eine Belagserneuerung saniert werden soll. Entsprechende Planungen wurden von Seiten des Regierungspräsidiums nun durchgeführt.


Der Abschnitt von Hegenlohe und Reichenbach wird aufgrund der dort stattfindenden Bauarbeiten für einen Hochwasserschutzdamm sodann in den Sommerferien 2019 saniert.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 20.03.2018

Bausache

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Pfandäcker, FlSt. Nr. 1210

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Pfandäcker“ und entspricht vollständig den Planfestsetzungen. Daher wurde von der Gemeindeverwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.


Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat ohne Wortmeldung einstimmig angeschlossen.

 

Bepflanzung des Kreisverkehrs Thomashardt

Dieser Punkt wurde auf Antrag aus den Reihen des Gemeinderates vor Eintritt in die Tagesordnung vom Bürgermeister von der Tagesordnung abgesetzt.

 

Straßensanierungen 2018

Für die Straßensanierungsarbeiten in 2018 ist neben einzelnen Kleinmaßnahmen insbesondere die Sanierung des Höhenwegs in Hegenlohe geplant.


Der Asphaltbelag dort weist vermehrt und rasch zunehmend Netzrisse aus. Der Zustand des Belages hat sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Um weitergehende Schäden durch eindringendes Wasser zu verhindern und die Lebensdauer des Belages zu erhöhen, wurde von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Ingenieurbüro SI eine doppelte Oberflächenbehandlung für den Höhenweg geplant. Die Kosten belaufen sich geschätzt auf 54.700 €. Daher wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, diese Maßnahme beschränkt auszuschreiben.

 

Nachdem alle Fragen aus den Reihen des Gemeinderats durch den Bürgermeister beantwortet wurden, hat das Gremium einstimmig die beschränkte Ausschreibung der Maßnahme beschlossen.

 

Erweiterung Urnenstelenfeld Friedhof Hegenlohe - Vergabe

Die Leistungen für die Erweiterung des Urnenstelenfeldes auf den Friedhof Hegenlohe wurden beschränkt ausgeschrieben und 8 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der Submission gingen nur von 5 Firmen Angebote ein.


Nach Prüfung der Angebote durch die beauftragte Architektin Frau Batz war der günstigste Bieter die Fa. Ehmann aus Esslingen mit dem Angebotspreis von 33.759,23 €. Hinzu kommen noch die Planungskosten in Höhe von 8.175,60 € gemäß HOAI. Das Gesamtprojekt beläuft sich somit auf 41.943,83 €. Im Vermögenshaushalt 2018 wurden für die Maßnahme 38.000 € eingestellt, damit wird die Maßnahme rund 3.900 € teurer als geplant.


Nach dem Vortrag des Bürgermeisters hat der Gemeinderat ohne Wortmeldungen der Vergabe der Arbeiten an die Fa. Ehmann aus Esslingen zugestimmt.

 

Außensanierung Wasserturm & Rathaus - Vergabe

Die Leistungen für die Außensanierung des Wasserturms und des Rathauses wurden vom Büro Knecht aus Ludwigsburg beschränkt ausgeschrieben. Von 7 aufgeforderten Firmen haben 4 ein Angebot abgegeben. Ein Anbieter musste nach der Prüfung aus formalen Gründen ausgeschlossen werden, da das Angebot nicht wie von der VOB gefordert unterzeichnet war.
Der günstigste Bieter war sowohl beim Los Wasserturm als auch beim Los Rathaus die Firma Roos aus Schlichten. Das Gesamt-Angebot beläuft sich auf 52.469,87 €. In der Kostenberechnung war für beide Lose eine Summe von 57.500 € veranschlagt. Somit ergeben sich Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 5.000 €, was sehr erfreulich ist.


Vom Büro Knecht und der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, die Arbeiten an die Firma Roos aus Schlichten zu vergeben.


Ein Gemeinderat lobte die allzeit gute Arbeit der Firma Roos. Im Anschluss wurde einstimmig beschlossen, die Arbeiten an die Firma Roos aus Schlichten zu vergeben.

 

Fenstererneuerung in den Kindergärten Thomashardt & Hegenlohe - Vergabe

Die Leistungen für die Fenstererneuerung in beiden Kindergärten wurden vom Büro Knecht aus Ludwigsburg beschränkt in 2 Losen getrennt nach Kindergärten ausgeschrieben. Von 12 aufgeforderten Firmen hat lediglich eine ein Angebot abgegeben.
Dieser Bieter ist die Firma Wulle aus Wüstenrot, deren Gesamt-Angebot für beide Lose sich auf 75.829,18 € beläuft. In der Kostenberechnung war für beide Lose eine Summe von 93.000 € veranschlagt. Somit ergeben sich Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 17.000 €, was sehr erfreulich ist.


Vom Büro Knecht und der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, die Arbeiten an die Firma Wulle aus Wüstenrot zu vergeben.


Nach der Beantwortung der Fragen aus dem Gemeinderat wurde die Vergabe der Arbeiten an die Fa. Wulle einstimmig beschlossen.

 

Bürgschaftsübernahme für den TC Lichtenwald für den Neubau eines Vereinsheimes

Der TC Lichtenwald plant zur Zeit den Umbau und die Erweiterung seines Vereinsheimes, ins-besondere um zeitgemäße Sanitäranlagen zu haben. Eine entsprechende Bezuschussung durch die Gemeinde (25.000 € Baukostenzuschuss) wurde im Dezember 2017 gewährt.

 

Die Übernahme einer Bürgschaft wurde bei der grundsätzlichen Debatte über die Bezuschussung der Erweiterung im März 2017 in Aussicht gestellt.

 

Vom TC Lichtenwald liegt nun der Antrag zur Bürgschaftsübernahme in Höhe von 60.000 € vor. Die Bürgschaftsübernahme ist für die Gemeinde unproblematisch. Sie kommt nur im Falle des Ausfalles des TCs bei den Zahlungen gegenüber der kreditgewährenden Bank zum Tragen. Diese Bürgschaft wird von der Verwaltung ausdrücklich unterstützt.


Ein Gemeinderat äußerte, dass die Bürgschaftsübernahme von der Gemeinde zugunsten der Vereine sehr wichtig sei, da diese dann bessere Konditionen bei den Banken bekommen. Danach hat das Gremium die Bürgschaftsübernahme zu Gunsten des TC Lichtenwald ebenso einstimmig beschlossen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 24.04.2018

Vorstellung Herr Lemke von den Maltesern, Integrationsmanager für den Raum Reichenbach

Herr Lemke stellte sich und seine Tätigkeit dem Gemeinderat vor. Er berichtete, dass sich seine Arbeit auf Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel konzentriere. So unterstützt er diese Menschen insbesondere bei der Arbeitssuche, Schulbildung und Sprachqualifikation.


Finanziert wird seine Arbeit aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg, welche die Raumschaft Reichenbach (Reichenbach, Baltmannsweiler, Hochdorf und Lichtenwald) hierfür erhält.

 

Bericht der Büchereileitung über die Arbeit der Bücherei

Frau Gehle stellte dem Gemeinderat die Arbeit der Bücherei vor. Sie teilte mit, dass die neuen Bücherei-Räumlichkeiten von den Bürgern sehr gut angenommen werden. Die Bürger schätzen vor allem die größeren Räumlichkeiten und die nun ausreichenden Sitzmöglichkeiten.


Aktuell sind 124 Schülerausweise und 242 Familienausweise ausgegeben. Seit dem Umzug der Bücherei sind die Ausleihezahlen zudem deutlich angestiegen.

 

Bausachen

Neubau eines Einfamilienhauses, Probststraße, FlSt. Nr. 74/1

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem bisher unbebauten Grundstück. Das Vorhaben liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich und ist daher nach §34 BauGB zu beurteilen. Da sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung gut einfügt, wurde von der Gemeindeverwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.


Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Einbau von Aufkeilfenstern, Brühlweg 16

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Einbau von drei Aufkeilfenstern in das bestehende Wohnhaus. Laut Bebauungsplan sind solche nicht zulässig. Jedoch sind stehende Gauben und Dreiecksgauben zulässig, die optisch ähnlich wirken. Daher wurde von der Gemeindeverwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.


Diesem Beschlussvorschlag hat sich das Gremium einstimmig angeschlossen.

 

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Pfandäcker, FlSt. Nr. 1205

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Pfandäcker“. Bei der Prüfung des Vorhabens sind mehrere Abweichungen vom Bebauungsplan aufgefallen:

  • der Dachvorsprung auf der Nordseite ragt ca. 60 cm aus dem Baufenster heraus. Die Verwaltung empfahl, hierzu das Einvernehmen zu erteilen.
  • das Dach des Zwerchgiebels auf der Nordseite ragt ca. 1,2 m aus dem Baufenster heraus. Diese Überschreitung wird von der Verwaltung als sehr massiv betrachtet, zudem liegen keine entsprechenden Präzedenzfälle im Plangebiet vor. Daher wurde empfohlen, hierzu das Einvernehmen nicht zu erteilen.
  • der Dachvorsprung auf der Ostseite ragt ca. 0,2 m aus dem Baufenster hinaus. Hierfür ist jedoch nur eine Zulassung von Seiten des Landratsamtes erforderlich.

Der Bürgermeister ergänzte die Vorlage mündlich, da der Bauherr mitgeteilt hat, dass er das Haus auch nach Süden verschieben würde, damit das Dach des Zwerchgiebels nur noch 60 cm aus dem Baufenster heraus ragt. Er empfahl, zu dieser Änderung das Einvernehmen zu erteilen, da es dem Dachvorsprung auf der Nordseite entspricht.


Nach ausführlicher Diskussion über das Vorhaben hat sich das Gremium mehrheitlich den Beschlussvorschlägen der Gemeindeverwaltung angeschlossen und das Einvernehmen zu der Bausache erteilt.

 

Geänderte Ausführung der Dachgauben, Hegenloher Straße 8

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt eine geänderte Ausführung der Dachgauben im 1. und 2. Dachgeschoss. Das Vorhaben wurde bereits im Jahr 2005 genehmigt und die Genehmigung mehrfach verlängert. Im Dezember 2017 wurde vom Landratsamt jedoch festgestellt, dass die Ausführung vor Ort nicht den ursprünglichen Plänen entspricht. Daher wurden nun geänderte Pläne eingereicht.


Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das Vorhaben. Daher wurde empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.

 

Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Neubau eines Einfamilienhauses, Bergäcker, FlSt. Nr. 172/2

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Bergäcker III“. Bei der Prüfung des Vorhabens sind mehrere Abweichungen vom Bebauungsplan aufgefallen:

  • die zulässige Traufhöhe von 3,4 m wird um 0,1 m überschritten. Die relativ niedrige Traufhöhe wurde in diesem Gebiet bewusst gewählt, um die neuen Gebäude an den Bestand anzupassen und die Gebäudezeile nicht so massiv wirken zu lassen. Präzedenzfälle für Traufhöhenüberschreitungen sind im Plangebiet nicht vorhanden. Daher empfahl die Verwaltung, zu diesem Punkt das Einvernehmen nicht zu erteilen.
  • Flachdachgauben auf der West- und Ostseite. Aus Sicht der Verwaltung wirken diese optisch sehr massiv und sind laut Bebauungsplan auch nicht zulässig. Präzedenzfälle sind ebenso keine vorhanden. Daher wurde empfohlen, hierzu das Einvernehmen nicht zu erteilen. Jedoch wurde gleichzeitig empfohlen, das Einvernehmen zu flach geneigten Schleppgauben zu erteilen, da hierzu Präzedenzfälle vorhanden sind.
  • der Dachvorsprung auf der Westseite ragt laut den Plänen ca. 0,7 m aus dem Baufenster hinaus, textlich sind jedoch 0,5 m angegeben. Der Dachvorsprung fügt sich jedoch städtebaulich gut ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen dazu zu erteilen.
  • die Stützmauer auf der Westseite zur Straße ist ca. 1,9 m hoch. Laut Bebauungsplan sind jedoch Stützmauern nur bis 1,0 m Höhe und mit mindestens 0,5 m Abstand zur Verkehrsfläche zulässig. Da diese Mauer sehr massiv wirkt, empfahl die Verwaltung, zu diesem Punkt das Einvernehmen nicht zu erteilen.

Der Gemeinderat hat sich nach ausgiebiger Diskussion des Vorhabens mehrheitlich den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu Traufhöhe, Gauben und Stützmauer angeschlossen. Das vorgeschlagene Einvernehmen zu dem Dachvorsprung mit 0,7 m außerhalb des Baufensters wurde jedoch mehrheitlich nicht erteilt.

 

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Pfandäcker, FlSt. Nr. 1211

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Pfandäcker“. Bei der Prüfung wurde lediglich festgestellt, dass der Dachvorsprung auf der Ostseite rund 0,3 m aus dem Baufenster hinaus ragt. Hierfür ist jedoch nur eine Zulassung von Seiten des Landratsamtes erforderlich. Daher wurde von der Gemeindeverwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben zu erteilen.


Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Staufenstraße, FlSt. Nr. 1196

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Pfandäcker“. Bei der Prüfung wurde lediglich festgestellt, dass der Dachvorsprung auf der Nordseite rund 0,6 m aus dem Baufenster hinaus ragt. Dies ist jedoch aus Verwaltungssicht städtebaulich nicht relevant, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen hierzu und zum Bauvorhaben selbst zu erteilen.


Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat mehrheitlich angeschlossen.

 

Behindertengerechter Anbau mit Aufzug, Schulstraße 30

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt, den vorhandenen Anbau mit Balkon abzubrechen und durch einen behindertengerechten Anbau mit Aufzug zu ersetzen. Der geplante Anbau befindet sich komplett außerhalb des Baufensters. Jedoch befindet sich bereits der vorhandene Anbau mit Balkon vollständig außerhalb des Baufensters. Daher liegt ein Präzedenzfall in dieser Sache an selber Stelle vor, weshalb von der Verwaltung empfohlen wurde, das Einvernehmen zu der Bausache zu erteilen.


Diesem Beschlussvorschlag hat sich das Gremium einstimmig angeschlossen.

 

Bestätigung der Wahl des neuen Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter

Am Freitag, den 02. Februar 2018 wurde von den Angehörigen der Feuerwehr Lichtenwald eine neue Führung gewählt. Kommandant Joachim Bihl und die beiden stellvertretenden Kommandanten Benjamin Straub und Michael Lehr wurden im Amt bestätigt. Gemäß Feuerwehrsatzung und Feuerwehrgesetz ist eine Bestätigung dieser Wahl durch den Gemeinderat vonnöten, bevor die erneute Bestellung erfolgen kann.


Der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenwald hat die Wahl der Feuerwehrführung einstimmig bestätigt. Im Anschluss daran wurden die Bestellungsurkunden durch Bürgermeister Rentschler ausgehändigt.

 

Festlegung von FFH-Gebieten – Anhörung durch das Regierungspräsidium

Aufgrund der europarechtlichen Vorgaben für FFH- und Natura 2000 – Gebiete plant das Regierungspräsidium Stuttgart die Einrichtung solcher Schutzgebiete für Flora und Fauna im Regierungsbezirk mittels einer FFH-Verordnung. Hierzu wurden die entsprechenden Unterlagen an alle betroffenen Gemeinden zur Anhörung versandt, bevor die Verordnung in Kraft gesetzt wird. Die für Lichtenwald vorgesehenen FFH-Gebiete liegen fast ausschließlich innerhalb der Waldfläche und tangieren die Gemeinde dadurch hinsichtlich ihrer Planungshoheit nur minimal. Von der Gemeindeverwaltung wurde daher vorgeschlagen, die Planungen zur Kenntnis zu nehmen und keine Stellungnahme abzugeben.


Dem hat sich das Gremium einstimmig angeschlossen.

 

Vergabe Straßensanierungsarbeiten 2018

Die Leistungen für die Straßensanierungsarbeiten 2018 – eine doppelte Oberflächenbeschichtung des Höhenweges in Hegenlohe – wurden vom Büro SI für die Gemeinde beschränkt ausgeschrieben. Von 20 Firmen wurden Angebotsunterlagen angefordert. Bei der Submission gingen von 8 Firmen Angebote ein.


Nach Prüfung der Angebote war der günstigste Bieter die Firma G. Moll aus Gruibingen mit einem Angebotspreis von 48.859,28 € brutto. Die Kostenberechnung vom August 2018 belief sich auf 44.000 € brutto. Die Maßnahme wird daher etwas teurer als erwartet.


Nach der Aussprache hat der Gemeinderat sodann einstimmig beschlossen, die Arbeiten an die Firma G. Moll aus Gruibingen zu vergeben.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 15.05.2018

Bausachen

Umbau & Nutzungsänderung des bestehenden Hauses, Hauptstr. 19

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Umbau des vorhandenen Wohn- und Geschäftshauses in ein 8-Familien-Haus. Das Vorhaben liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich und ist daher nach §34 BauGB zu beurteilen. Da sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt und die Nutzung gebietsverträglich ist, wurde von der Gemeindeverwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.


Aufgrund einer Vereinbarung aus den 1980er-Jahren gehören die drei Stellplätze vor dem Gebäude zu dem Haus und der vorhandene Gehweg verläuft im Gegenzug über Privatgrund. Da diese Situation immer wieder für rechtliche Schwierigkeiten gesorgt hat, wäre der Grundstückseigentümer zusätzlich zu einem Grundstückstausch bereit.


Von Seiten des Gemeinderates gab es jedoch Bedenken gegen das Vorhaben, insbesondere aufgrund der Zahl der Wohnungen und der daraus resultierenden Zahl an zusätzlichen Fahrzeugen in der Ortsmitte.


Nach ausführlicher Debatte hat der Gemeinderat sodann den Beschlussvorschlag, das Einvernehmen zur Bausache zu erteilen, mehrheitlich abgelehnt.

 

Prüfungsbericht der GPA BW nach § 2 Abs. 3 GPAG

Aufgrund der bekannten Untreuehandlungen durch den ehemaligen Gemeindekämmerer im Zeitraum von 2006 – 2017 wurde von der Gemeindeprüfungsanstalt im August und September 2017 eine Sonderprüfung nach § 2 Abs. 3 GPAG durchgeführt.


Anhand des kompletten Prüfungsberichtes wurde die Gemeinde zur Stellungnahmen zu einzelnen Punkten des Prüfungsberichtes aufgefordert. Sowohl der komplette Prüfungsbericht als auch die Stellungnahme der Gemeindeverwaltung dazu wurden dem Gemeinderat vorgelegt.


Insgesamt hat die Gemeindeverwaltung ein gutes Prüfungsergebnis erreicht. Die Untreuehandlungen des ehemaligen Kämmerers beschränkten sich ausschließlich auf die Sonderfinanzierungskonten für die Baugebiete mittels gefälschter Rechnungen und Verträge, die mit gefälschten Unterschriften und Stempeln versehen waren.


Zum Thema gab es von Seiten des Gemeinderates zahlreiche Rückfragen, die von der Verwaltung beantwortet wurden.


Im Anschluss an die Aussprache hat das Gremium den Prüfungsbericht samt Stellungnahme an die Kommunalaufsicht zur Kenntnis genommen.

 

Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen 2019-2023

In diesem Jahr finden die Wahlen der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019-2023 statt. Dem Gemeinderat der Gemeinde Lichtenwald obliegt hierbei die Aufstellung einer Vorschlagsliste mit 4 Personen. Die Wahl der Schöffen aus den von allen Gemeinden eingereichten Vorschlägen erfolgt im September 2018 durch den hierfür eingerichteten Wahlausschuss.


Nach Erläuterungen durch die Verwaltung, welche Wahlvorschriften zu beachten sind, wurden vom Gemeinderat aus den eingegangenen Bewerbungen im 1. Wahlgang in geheimer Wahl insgesamt vier Personen auf die Vorschlagsliste gewählt.

 

Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgenden Spenden hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:

  • 300,00 €, Herr Karl Kessler, Lichtenwald, Geldspende verlässliche Grundschule
  • 500,00 €, Elfi Gaßl, Lichtenwald, Sachspende Weihnachtsbaum

Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spenden anzunehmen.


Der Bürgermeister bedankte sich bei den Spendern sehr herzlich für die Unterstützung der Gemeinde und ihrer Einrichtungen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 19.06.2018

Bausachen

Umbau des Wohnhauses, Kirchweg 60

Dieses Gebäude wurde mit verschiedenen Bauanträgen bereits im Mai 2016 und im Januar 2017 im Gremium behandelt. Der Bauherr beantragt eine veränderte Ausführung des genehmigten Umbaus. Es sollen im Obergeschoss veränderte Grundrisse und eine andere Fensteraufteilung zur Ausführung kommen, dazu ein Gartenhaus außerhalb des Baufensters.
Das Gartenhaus außerhalb des Baufensters wurde bereits im Mai 2016 und Januar 2017 von der Gemeinde abgelehnt, da es keine Präzedenzfälle dieser Art im Plangebiet gibt.


Der Gemeinderat hat sich sodann erneut einstimmig gegen ein Gartenhaus außerhalb des Baufensters ausgesprochen.

 

Nutzungsänderung der bestehenden Garage, Hauptstraße 29/1

Es liegt ein Bauantrag im Genehmigungsverfahren vor. Der Bauherr möchte die bestehende Garage in einen Hobbyraum umbauen. Aufgrund der sehr beengten Parkplatzsituation im Ortskern Thomashardt empfahl die Gemeindeverwaltung, dem Entfall der Parkfläche nicht zuzustimmen.


Ein Gemeinderat merkte an, dass sich gegenüber der Garage eine Stützmauer befindet, die das Befahren der Garage schon jetzt mit normalen PKWs unmöglich macht. Der Bürgermeister bedankte sich für den Hinweis und teilte mit, dass in diesem Fall die Bedenken der Verwaltung nicht mehr bestehen würden.


Im Anschluss hat das Gremium bei 2 Enthaltungen das Einvernehmen zur Nutzungsänderung erteilt.

 

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Pfandäcker, FlSt. Nr. 1201

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Pfandäcker“. Es wurde lediglich eine Abweichung vom Bebauungsplan festgestellt: der Dachvorsprung auf der nordwestlichen Gebäudeecke ragt ca. 50 cm aus dem Baufenster heraus. Hierfür ist jedoch nur eine Zulassung von Seiten des Landratsamtes erforderlich.
Da das Vorhaben ansonsten den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat bei einer Enthaltung mehrheitlich angeschlossen.

 

Bericht der Rektorin der Grundschule

Frau Schopf stellte dem Gemeinderat die Arbeit der Schule und aktuelle Problemlagen vor. Sie teilte mit, dass durch die steigenden Schülerzahlen zusätzlicher Raumbedarf für die Schule besteht und ein weiteres Klassenzimmer benötigt wurde. Bürgermeister Rentschler ergänzte hierzu, dass sich der Gemeinderat bereits im Herbst 2017 mit dem Neubau der Kernzeiträume beschäftigt hat, wodurch für die Schule ein weiteres Klassenzimmer in den bisherigen Kernzeiträumen entsteht. Diese Maßnahme über 100.000 € ist in der Finanzplanung für 2019 bereits vorgesehen.


Von Seiten der Schulleitung wurde die Kooperation mit dem Waldkindergarten lobend hervorgehoben, ebenso der Austausch mit der Partnergemeinde Fleurieu-sur-Saône, in den sich die Schule zukünftig noch stärker einbringen möchte.


Frau Schopf sprach zudem die Toilettensituation in der Schule an. Diese sind des Öfteren stark verschmutzt und zudem renovierungsbedürftig. Bürgermeister Rentschler erläuterte, dass man von Seiten der Verwaltung die Toilettensituation im Blick habe, da diese die letzten noch nicht sanierten Bereiche der Schule sind. Bzgl. der Verschmutzungen sicherte er zu, unverzüglich mit dem Reinigungsunternehmen Kontakt aufzunehmen, damit die Mängel bei der Sauberkeit sofort abgestellt werden und zukünftig solche nicht mehr auftreten.


Zum Abschluss des Vortrages von Frau Schopf bedankte sich Bürgermeister Rentschler bei Ihr und erinnerte an den Sanierungsbedarf der Schule von vor 8 Jahren, welcher seither Schritt für Schritt abgebaut wurde. In diesem Zeitraum bis heute wurden von der Gemeinde über 320.000 € hierfür eingesetzt.

 

Antrag auf Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Mehrzweckhalle

Von einem ehemaligen Bürger Lichtenwalds, der zwischenzeitlich in Reichenbach wohnt, aber mit dem Ort sehr verbunden ist, wurde die Errichtung einer PV-Anlage auf der Mehrzweckhalle angefragt. Er möchte dort eine Anlage mit 68,9 kWp errichten und das Dach gegen eine einmalige Entschädigung von rund 3.500 € nutzen.


Aus Reihen des Gemeinderates wurde gebeten, den Vorschlag nichtöffentlich zu behandeln. Am Ende der Tagesordnung wurde die öffentliche Sitzung diesbezüglich kurz unterbrochen und abgestimmt. Im Anschluss wurde der Punkt nichtöffentlich weiter beraten.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 24.07.2018

Bausachen

Anbau eines Gewächshauses an bestehendem Wohnhaus, Thomashardter Str. 73

Der Bauherr beabsichtigt den Anbau eines Gewächshauses mit 27 m² Fläche am bestehenden Wohnhaus auf der Südseite und hat hierfür einen Antrag im Baugenehmigungsverfahren eingereicht. Das Gebäude befindet sich im so genannten unbeplanten Innenbereich und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen.


Da sich das Gebäude in die Eigenart der näheren Umgebung fügt und keine weiteren Punkte gegen die Errichtung sprechen, hat die Gemeindeverwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport, Pfandäcker, FlSt. 1197

Es liegt ein Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr möchte ein Einfamilienhaus mit Carport errichten. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Pfandäcker“. Bei der Prüfung durch die Verwaltung sind keine Abweichungen vom Bebauungsplan festgestellt worden, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zum Vorhaben zu erteilen. Ohne Wortmeldung hat sich das Gremium diesem Beschlussvorschlag angeschlossen.

 

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Pfandäcker, FlSt. 1191

Es liegt ein Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr möchte ein Einfamilienhaus mit Garage errichten. Das Vorhaben liegt ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Pfandäcker“. Bei der Prüfung durch die Verwaltung sind auch hier keine Abweichungen vom Bebauungsplan festgestellt worden, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zum Vorhaben zu erteilen. Ohne Wortmeldung hat sich das Gremium auch diesem Beschlussvorschlag angeschlossen.

 

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Pfandäcker, FlSt. 1203

Es liegt ein Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr möchte ein Einfamilienhaus mit Garage errichten. Auch dieses Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Pfandäcker“. Bei der Prüfung durch die Verwaltung ist eine Abweichung vom Bebauungsplan festgestellt worden – der geplante Zwerchgiebel mit Pultdach hat eine Dachneigung von 3°. Zwerchgiebel sind laut Bebauungsplan grundsätzlich zulässig, jedoch nur mit Satteldach. Da sich der Zwerchgiebel städtebaulich harmonisch einfügt, wurde empfohlen, das Einvernehmen zum Vorhaben zu erteilen. Nach Beantwortung einiger Rückfragen aus den Reihen des Gemeinderates durch die Verwaltung wurde das Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben einstimmig erteilt.

 

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz, Pfandäcker, FlSt. Nr. 1186

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz. Das Vorhaben liegt ebenso im Bereich des Bebauungsplanes „Pfandäcker“. Es wurden zwei Abweichungen vom Bebauungsplan festgestellt: der Mindestabstand von 0,8 m vom First zum Zwerchgiebel ist nicht eingehalten. Laut Plänen beträgt dieser 0,6 m. Zudem entspricht die geplante Schleppgaube nicht dem Bebauungsplan, da dieser nur Gauben mit Satteldächern vorsieht. Da sich sowohl der geplante Zwerchgiebel als auch die Schleppgaube städtebaulich harmonisch einfügen, wurde empfohlen, auch zu dieser Bausache das Einvernehmen zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat bei einer Enthaltung mehrheitlich angeschlossen.

 

Rechnungsabschluss 2017 – Bildung von Haushaltsresten

Zur Vorbereitung des Rechnungsabschlusses 2017 wurden von der Verwaltung die zur Bildung vorgesehenen Haushaltsausgabe- und Haushaltseinnahmereste in Tabellenform vorgelegt und erläutert. Hier geht es im Kern um noch nicht realisierte bzw. abgerechnete Einnahmen und Ausgaben, die sodann im Folgejahr weiter abgewickelt werden können. Erst dann kann ein Jahresabschluss gefertigt werden.


Ergänzend zu den von Gemeindekämmerer Mayer vorgelegten Zahlen erläuterte Bürgermeister Rentschler die Zahlen bzgl. der Sondertilgung kommunaler Darlehen. Die für 2017 vorgesehene und beschlossene Maßnahme konnte 2018 umgesetzt werden. Insgesamt wurden rund 750.000 € an Schulden außerordentlich getilgt. Die Gesamtverschuldung der Gemeinde liegt nun bei rund 900.000 €.


Nach kurzer Aussprache hat der Gemeinderat sodann der Bildung der vorgeschlagenen Einnahme- und Ausgabereste zugestimmt.

 

Vergabe der Grünflächenpflege für die Jahre 2018-2020

Die Pflegearbeiten für die kommunalen Grünflächen werden von der Verwaltung regelmäßig ausgeschrieben. Insgesamt wurden 5 Firmen zu einer Angebotsabgabe aufgefordert, insgesamt gingen von 4 Firmen Angebote ein.


Günstigster Bieter war die Firma Geistdörfer aus Altbach mit einem Angebotspreis von 26.572,70 € pro Jahr. Zweitgünstigster Bieter war die Firma Sartorius aus Lichtenwald mit 26.867,82 € pro Jahr. Die weiteren Bieter lagen bei 42.090,30 € und 44.529,80 €.


Im Gemeinderat entspannte sich eine rege Diskussion um das Für und Wider bzgl. einer Beauftragung der Fa. Geistdörfer mit ihrem großen Mitarbeiterstamm und umfangreichen Maschinenpark ggü. dem Anbieter vom Ort, der kaum Anfahrtszeiten hat, jedoch nur wenige Mitarbeiter und einen kleinen Maschinenpark. Nach der Aussprache wurde mit 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung der Beschluss gefasst, die Arbeiten an die Fa. Geistdörfer zu vergeben.

 

Breitbandversorgung im Landkreis Esslingen

Eine leistungsfähige Breitbandversorgung ist unabdingbar für schnellen Wissens- und Informationsaustausch und für eine positive wirtschaftliche Entwicklung im Land. Daher hat die Region Stuttgart mit der Stadt Stuttgart und den 5 Landkreisen in der Region einen weitreichenden Glasfaserausbau definiert und eine Backbone-Planung in Auftrag gegeben. Die Gemeinde Lichtenwald hat 2017 eine mit 100% Bundesfördermitteln bezuschusste FTTB-Masterplanung (Glasfaseranschluss für jedes Haus) in Auftrag gegeben, welche seit kurzem im Ergebnis vorliegt. Eine Glasfaser-Anbindung aller Gebäude im Ort vom bestehenden Glasfasernetz aus, welches schon jetzt bis an alle Kabelverzweiger im Ort reicht, würde rund 6 Mio. € kosten. Dies verdeutlicht, dass ein solcher Ausbau von der Gemeinde allein finanziell nicht gestemmt werden kann.


Die Telekom hat der Region und den Landkreisen nun eine Kooperation angeboten, die weitreichende Zusagen für den Glasfaserausbau in der gesamten Region enthält. Hierzu ist es auf Kreisebene erforderlich, einen Zweckverband zu gründen. Die Gemeinden sollen sich bis September erklären, ob sie einem Kreis-Zweckverband beitreten werden. Für die Gemeinde Lichtenwald bedeutet ein Beitritt zu diesem Zweckverband jährliche Kosten von rund 3.000 €.


Im Gemeinderat wurde ausgiebig über die Notwendigkeit der Bildung eines Zweckverbandes diskutiert. Bürgermeister Rentschler verwies auf das Erfolgsmodell Zweckverband Landeswasserversorgung, das zeigt, dass große Aufgaben ideal mit einem solchen kommunalen Verband gemeinsam gelöst werden können. Nach Abschluss der Diskussion wurde bei einer Enthaltung beschlossen, dass man dem Zweckverband auf Kreisebene für die Breitbandversorgung beitritt und an der regionalen Kooperation mit der Telekom zum Breitbandausbau teilnimmt.

 

Schulentwicklung

Bereits im Jahr 2017 wurde von Architekt Rommel vom Büro Knecht aus Ludwigsburg untersucht, die Kernzeiträume in den vorhandenen Räumen des Jugendhauses neu zu bauen. Dadurch würde das von der Kernzeit belegte Klassenzimmer wieder frei und der Schule stünde ein 7. Klassenraum zur Verfügung.


Bei den bisherigen Sanierungsmaßnahmen an der Schule wurden die sanitären Anlagen nicht berücksichtigt, da die anderen Sanierungsmaßnahmen dringlicher waren.

 

Im Rahmen einer Klausursitzung wurden von Herr Rommel Sanierungsvorschläge mit Kostenschätzung für die Toiletten unterbreitet, ebenso räumliche Erweiterungsvorschläge für das Lehrerzimmer sowie in die Zukunft gerichtete Erweiterungsmöglichkeiten des Unterrichtstraktes. Im Rahmen einer Klausursitzung wurden zu diesen Vorschlägen noch die weiteren Wünsche von Schule und Gemeinderat aufgenommen.


Von Verwaltungsseite wurde vorgeschlagen, die Maßnahme Kernzeitbetreuung, welche rund 96.500 € kosten wird sowie die Maßnahme Toilettensanierung, welche rund 75.000 € kosten wird, für 2019 zu beschließen. Die weiteren Maßnahmen sollen in die Finanzplanung aufgenommen werden und im jeweiligen Jahr vor der Haushaltsberatung nochmals gesondert beschlossen werden.


Im Gemeinderat entspannte sich über das Thema eine hitzige Debatte, bei der zahlreiche kontroverse Ansichten über die Klausursitzung, die vorgelegten Pläne und über die Notwendigkeit einzelner Detailfragen vorgebracht wurden.


Ein Gemeinderat stellte zwischenzeitlich den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung, welcher die laufende Debatte unterbricht und zur Abstimmung gebracht werden muss. Diesem Antrag wurde einstimmig stattgegeben und der Tagesordnungspunkt vertagt.

 

Sportstättenentwicklung TC Lichtenwald

Der TC Lichtenwald hat in den letzten Jahren eine sehr dynamische Mitgliederentwicklung genommen und insbesondere im Jugendbereich zahlreiche neue Mitglieder und Spieler gewonnen. Nachdem in diesem Jahr bereits der Umbau und die Sanierung des Vereinsheimes angegangen wurde, was die Gemeinde über 5 Jahre mit je 5.000 € bezuschusst, benötigt der Verein dringend einen 5. Platz, um genügend Spiel- und Trainingsmöglichkeiten zu bieten. Die bisherigen Planungen des Vereins sahen eine Erweiterung südlich der vorhandenen Plätze vor. Aufgrund der Hanglage sind dort jedoch umfangreiche Erdarbeiten notwendig, die den 5. Platz abzüglich Zuschüssen rund 150.000 € kosten lassen würden. Diesen Betrag hat die Gemeinde für das Jahr 2021 als Förderung in Aussicht gestellt.

 

Auf Anregung von Bürgermeister Rentschler hat der TC nun die ebene Fläche zwischen Mehrzweckhalle und oberem Sportplatz auf ihre Eignung hin untersucht. Dort ist der Bau eines 5. Platzes möglich und die Kosten würden sich abzüglich von Zuschüssen hier nur auf rund 80.000 € belaufen. Diese Summe könnte von der Gemeinde bereits im Jahr 2019 zur Verfügung gestellt werden, ohne dass eine Kreditaufnahme vonnöten wird.


Mehrere Gemeinderäte begrüßten den Vorschlag und dankten dem TC Lichtenwald für seine Arbeit, insbesondere im Jugendbereich. Der Beschlussvorschlag, dem Verein maximal 80.000 € für den 5. Platz im Jahr 2019 zur Verfügung zu stellen, wurde einstimmig angenommen.

 

Bürgermeisterwahl

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt gab Bürgermeister Rentschler eine persönliche Erklärung ab. Er ging auf die zahlreichen erfolgreich umgesetzten Projekte der letzten 8 Jahre ein, ebenso auf die positive finanzielle Entwicklung der Gemeinde in diesem Zeitraum sowie auf die anstehenden Projekte der Zukunft. Er dankte dem Gemeinderat für die konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen 8 Jahren, welche die Gemeinde sichtbar voran gebracht hat. Aus diesem Grund wird er sich gerne erneut um das Amt des Bürgermeisters bewerben. Sodann erklärte er sich in diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nahm im Zuschauerraum platz. Die stellvertretende Bürgermeisterin Karin Heuberg übernahm sodann die Sitzungsleitung, rief den Tagesordnungspunkt auf und erteilte Frau Hauptamtsleiterin Pulinna das Wort. Frau Pulinna erläuterte die sehr komplexen rechtlichen Grundlagen für die Bürgermeisterwahl sowie einen möglichen zeitlichen Ablauf. Von Seiten des Gemeinderates wurden zahlreiche Fragen gestellt sowie alternative zeitliche Abläufe vorgeschlagen.


Nach einer ausführlichen Diskussion hat der Gemeinderat sodann einstimmig beschlossen, den Wahltermin auf den 10.02.2019 festzulegen. Die Stellenausschreibung im Staatsanzeiger erfolgt am 09.11.2018, das Ende der Bewerbungsfrist ist der 17.01.2019.

 

Bekanntgaben

Bürgermeister Rentschler gab bekannt, dass nach zahlreichen Gesprächen und rund 4 Jahren Wartezeit das Mobilfunkkonzept der Gemeinde endlich teilweise umgesetzt werden kann. Anfang Juli konnte mit der Firma Telefonica (O2 & EPlus) ein Pachtvertrag über das dort vorgesehene Grundstück am alten Schulweg geschlossen werden. Die Firma Telefonica wird dort sodann einen Mobilfunksendemast errichten. Neben der teilweisen Umsetzung des Mobilfunkkonzeptes geht damit auch eine erhebliche Verbesserung der Netzabdeckung der besagten Anbieter einher.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 18.09.2018

Sportlerehrung 2018

Die Lichtenwalder Sportvereine haben mit ihren Abteilungen wieder große Erfolge eingefahren, die es im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung zu würdigen galt.

 

Bürgermeister Rentschler drückte seine große Freude über die sportlichen Erfolge der Lichtenwalder Vereine und Mannschaften aus. Er ehrte die jeweiligen Mannschaften bzw. Sportler mit einer Urkunde der Gemeinde. Vom Gemeinderat wurden die jeweils Geehrten mit Applaus bedacht.

 

Tischtennis-Damen des TSV

Tischtennis-Damenmannschaft-I: Deutscher Pokalsieger Damen B bei den deutschen Pokalmeisterschaften für Verbandsspielklassen in Baiersbronn.

 

Aktive Mannschaften & Senioren des TC

Herrenmannschaft 1+2: Vizemeister Sommer 2017 / Zweifach-Meister Herren 1+2 sowie zwei Aufstiege in die Bezirksklasse/-staffel 2018

  • Herren 30: Vizemeister und Aufstieg in die Bezirksliga Sommer 2017
  • Herren 40: Meister und Aufstieg in die Bezirksstaffel 2 Winter 2017/18

 

Jugendteams des TC

  • U18-Junioren: Meister Sommer 2017 & Winter 2017/18 und jeweils Aufstieg in die nächsthöhere Liga
  • U12 Kidscup: Meister Sommer 2017 & 2018 sowie Aufstieg in die zweithöchste Liga im Bezirk D
  • U14 Knaben: Meister Sommer 2018 und Vizemeister Winter 2017/18 sowie Aufstieg im Sommer 2018
  • U14 Mädchen: Meister Sommer 2018 und Aufstieg
  • U10 Midcourt: Meister in ihrer Staffel und fünftbeste Vereinsmannschaft im Bezirk D in 2018.

 

Einzelleistungen TC

  • Fabian Scherbacher: Vizebezirksmeister Herren C
  • Annika Feifer: Mehrfache Teilnahme bei den württ. Meisterschaften U8 und U9 sowie vier überregionale Turniersiege
  • Silas Stumpp: Vizebezirksmeister Talentiade U10 und mehrfacher Turniergewinner bei größeren überregionalen Turnieren

Im Anschluss wurde von allen Sportlerinnen und Sportlern ein gemeinsames Bild mit dem Bürgermeister für die Esslinger Zeitung gemacht.

 

Vorbereitung Verbandsversammlung GVV Reichenbach/Fils

Vom Bürgermeister wurden die Vorlagen zur kommenden Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach/Fils (GVV) kurz erläutert. Sie beinhalten ein Änderungsverfahren des bestehenden Flächennutzungsplanes für die Erweiterung der Spedition Nagel in Reichenbach, das ausschließlich die Gemeinde Reichenbach betrifft.


Aus dem Gremium erfolgten hierzu keine Wortmeldungen.


Sodann hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die Vertreter der Gemeinde Lichtenwald in der Verbandsversammlung des GVVs ermächtigt werden, den Beschlussanträgen zuzustimmen.

 

Bekanntgaben/Anfragen

Auf Wunsch des Gemeinderats wurden zwei nichtöffentliche Tagesordnungspunkte unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/Anfragen behandelt:

 

Sachstandsbericht Wasserversorgung

Aus den Reihen des Gemeinderates wurde aufgrund des heißen und trockenen Sommers eine Behandlung des Themas Wasserversorgung gewünscht. Von Verwaltungsseite wurde das Thema unter den Gesichtspunkten Netzzustand, Leistungsfähigkeit in Trockenperioden, landwirtschaftliche Wasserversorgung und Brandschutz aufbereitet und vorgetragen:

 

Der allgemeine Zustand des Wasserleitungsnetzes in Lichtenwald ist zwischenzeitlich als durchweg ordentlich zu betrachten. So wurden die letzten Jahre die defekten Schieber ausgetauscht bzw. gangbar gemacht sowie mit großem technischem und personellem Aufwand seitens der Landeswasserversorgung (LW) Leckagen gesucht. Akute Rohrbrüche werden ohnehin immer sofort behoben. In früheren Jahren gab es immer größere Anzahlen von Leckagen und Rohrbrüchen, die instand gesetzt wurden. In den letzten 12 Monaten sind lediglich 2 Rohrbrüche bzw. Leckagen aufgetreten – die Bemühungen der letzten Jahre seitens der LW haben sich somit ausgezahlt. Zudem wurde der nicht ausreichende Wasserdruck in den höheren Lagen in Thomashardt (v. a. Gänswasen) behoben, indem 2013 eine leistungsfähige Druckerhöhungsanlage im Erdgeschoss des Wasserturms installiert wurde.

 

Die Leistungsfähigkeit der Wasserversorgung auch in langen Trockenperioden ist gegeben, da Lichtenwald gleich an zwei Stellen aus dem Fernwassernetz der LW versorgt wird: im Norden über Behälter Rappenhau am Schlichtener Kreuz zum Wasserturm und im Süden über den Behälter Probst beim Naturfreundehaus zum Hochbehälter Hegenlohe. Beide Behälter der LW sind an sehr leistungsstarke Fernwasserleitungen der LW angeschlossen. Eine Eigenversorgung aus Quellen im Ort, die bei starker Trockenheit in Probleme geraten könnten, erfolgt nicht.

 

Zusätzlich sind die Netze in Thomashardt und Hegenlohe miteinander verknüpft. Selbst bei einem Ausfall eines Behälters können beide Ortsteile von dem jeweils anderen aus problemlos mitversorgt werden. Dies geschieht des Öfteren auch unbemerkt, beispielsweise wenn im Wasserturm oder im Hochbehälter Hegenlohe die Trinkwasserkammern turnusgemäß gereinigt werden.

 

Ein Ausbau der Versorgung außerhalb der geschlossenen Ortslage für landwirtschaftliche Zwecke ist grundsätzlich möglich. Die Ackerflächen beidseits des Höhenweges in Hegenlohe könnten hierfür vom Hochbehälter Hegenlohe aus versorgt werden.

 

Die Ackerflächen zwischen den Ortsteilen könnten von der Leitung aus, die Hegenlohe mit Thomashardt verbindet, erschlossen werden.

 

Die Ackerflächen nördlich von Thomashardt könnten von der Leitung im Schlichtener Weg Richtung Erlenhof versorgt werden, welche mit dem Leitungsnetz am freien Feld verknüpft ist.

 

Anträge für einen landwirtschaftlichen Bewässerungsanschluss wurden bisher jedoch noch von keinem Landwirt in Lichtenwald gestellt. Im Landkreis Esslingen sind solche Anschlüsse überwiegend im Filderraum bekannt, wo die Landwirte große Flächen für den Gemüseanbau nutzen.

 

Auch beim Thema Brandschutz wurde zwischenzeitlich ein gutes Niveau erreicht. Der mangelnde Wasserdruck im Ortsteil Thomashardt wurde wie oben erläutert durch den Bau der Druckerhöhungsanlage behoben. Zudem wurden alle defekten Hydranten ausgetauscht, die bedauerlicherweise in großer Zahl vorhanden waren.

 

Auch der Bestand an großen Löschwasserzisternen mit Saugstelle im Ort wurde in den letzten Jahren erhöht. Vorhanden waren bereits die Zisternen am Wasserturm in Thomashardt, an der ehemaligen Pumpstation im Seewiesenweg in Hegenlohe sowie in der Bannmühle. Neu eingerichtet wurden Löschwasserzisternen im Erlenhof, an der neuen Hofstelle Haller sowie am ehemaligen Hochbehälter am Höhenweg. Letzterer war zwar immer mit Wasser befüllt, jedoch war keine Saugstelle vorhanden, so dass er in der Vergangenheit für die Feuerwehr nicht nutzbar war. Die Saugstelle wurde 2015 eingebaut.

 

Zusätzlich nötig sind aufgrund nicht ausreichender Schüttung aus dem vorhandenen Wasserleitungsnetz weitere Löschwasserbehälter am Naturfreundehaus sowie im Bereich Ölmühle/Wagnerwiese. Hier befindet sich die Gemeindeverwaltung gerade bei der Kostenermittlung für beide Maßnahmen, um diese – sofern finanziell möglich – über den Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Wasserversorgung abwickeln zu können.

 

Nach Abschluss dieser Maßnahmen ist mittelfristig kein größerer Investitionsbedarf mehr im Wassernetz absehbar.

 

Der Gemeinderat nahm den Bericht wohlwollend zur Kenntnis.

 

Weiterer Antrag auf Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Mehrzweckhalle

Aufgrund der Presseberichterstattung zur abgelehnten Photovoltaikanlage auf dem Dach der Mehrzweckhalle haben sich zahlreiche weitere Interessenten diesbezüglich gemeldet und sich für das Hallendach interessiert. Eine konkrete Anfrage wurde seitens der Bürgerenergiegenossenschaft Ostfildern gestellt, welche eine geringfügig höhere Pacht als der Anfrager vom Frühsommer bietet. Von Verwaltungsseite wurde auch dieser Antrag befürwortet.


Von Seiten des Gemeinderats wurde in mehreren Wortmeldungen geäußert, dass man eine fremde Anlage auf dem Hallendach aus Risikogründen bzgl. Beschädigungen und Haftungsfragen nicht wünscht und dass ein mittlerer 4-stelliger Pachtbetrag auf 20 Jahre für die Gemeinde keinesfalls lohnenswert sei.


Bürgermeister Rentschler schloss die Diskussion nach einiger Zeit und teilte mit, dass er dem Antragsteller die weiterhin mehrheitlich ablehnende Haltung des Gremiums mitteilen wird.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 23.10.2018

Nachrücken in den Gemeinderat und Nachwahl Ausschüsse

Nach dem Antrag von Herrn Andreas Müller, vorzeitig aus dem Amt des Gemeinderats auszuscheiden, stellte der Gemeinderat formell fest, dass ein wichtiger Grund im Sinne der Gemeindeordnung vorliegt.


Bürgermeister Rentschler dankte Herrn Müller, der dem Gremium über 14 Jahre angehörte, für dessen Engagement für die Gemeinde Lichtenwald und seiner Bürger und überreichte ein kleines Abschiedsgeschenk.


Nachrücker für den frei gewordenen Sitz im Gemeinderat war Herr Bernd Rieg, der allerdings einen wichtigen Grund angab – er ist älter als 62 Jahre – das Amt eines Gemeinderats nicht anzutreten; auch dies wurde vom Gemeinderat formell festgestellt.


Herr Moritz Unterberger war entsprechend dem Ergebnis der Kommunalwahl 2014 nächster Nachrücker. Der Gemeinderat stellte fest, dass keine Hinderungsgründe bestehen. Anschließend verpflichtete Bürgermeister Rentschler Herrn Unterberger nach Verlesen der Gelöbnisformel per Handschlag auf seine Pflichten als Gemeinderat und begrüßte ihn in den Reihen des Gremiums.


Mit dem Ausscheiden von Herrn Müller waren auch der Posten des zweiten stellvertretenden Bürgermeisters und mehrere Ausschusssitze bzw. Ämter neu zu besetzen. Der Gemeinderat besetzte die Ämter bzw. Ausschusssitze im Wege der Einigung neu und wählte den neuen zweiten stellvertretenden Bürgermeister:

  • 2. Stellvertretende Bürgermeisterin Gemeinderätin Häussermann
  • Verwaltungs- und Personalausschuss: Gemeinderätin Häussermann
  • Stellvertreter für die Verbandsversammlung
  • Gemeindeverwaltungsverband: Gemeinderat Wöhr
  • Vertreter beim Zweckverband Landes-Wasserversorgung:Gemeinderätin Häussermann
  • Gutachterausschuss:Gemeinderätin Häussermann
  • Gemeindewahlausschuss: Gemeinderat Wöhr

Bausachen

Nutzungsänderung bestehender Wohnräume in Büroräume, Gartenstraße 4

Der Bauherr beabsichtigt die Nutzungsänderung bestehender Wohnräume in Büroräume und hat hierfür einen Antrag im Baugenehmigungsverfahren eingereicht. Hierzu wurde er durch das Landratsamt aufgefordert, nachdem dort bereits ohne erforderliche Nutzungsänderung ein entsprechendes Gewerbe angemeldet wurde. Das Gebäude befindet sich im so genannten unbeplanten Innenbereich und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen.


Grundsätzlich ist aus Sicht der Verwaltung das Vorhaben in diesem Bereich zulässig. Jedoch bestehen erhebliche Bedenken gegen die tatsächliche Nutzbarkeit von diesem Gebäude im momentanen Zustand, da es sehr baufällig ist. Deshalb wurde empfohlen, das Einvernehmen zu verweigern. Nach einer Aussprache hat sich der Gemeinderat mehrheitlich dem Beschlussvorschlag angeschlossen.

 

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz, Pfandäcker, FlSt. 1200

Es liegt ein Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr möchte ein Einfamilienhaus mit Garage und Stellplatz errichten. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Pfandäcker“. Bei der Prüfung durch die Verwaltung sind zwei Abweichungen vom Bebauungsplan festgestellt worden:

  • der Balkon überschreitet die Baugrenze an der Ostseite um 50 cm. Hierfür gibt es im Plangebiet bisher keine Präzedenzfälle. Aus Sicht der Verwaltung ist dies städtebaulich  ähnlich zu bereits vorhandenen Präzedenzfällen mit Dachüberständen außerhalb von Baufenstern zu werten, weshalb empfohlen wurde, dem Zuzustimmen.
  • der Dachvorsprung überschreitet an der Südseite die Baugrenze um 60cm. Hierfür sind bereits Präzedenzfälle vorhanden, weshalb empfohlen wurde, dem zuzustimmen.

Zur Bausache selbst empfahl die Verwaltung ebenso, das Einvernehmen zu erteilen.


Ohne Aussprache hat sich das Gremium mehrheitlich diesem Beschlussvorschlag angeschlossen.

 

Nutzungsänderung im UG im Vereinsheim des TSV, Halläcker 2

Der Bauherr beabsichtigt die Nutzungsänderung bestehender Räume im Vereinsheim von Kegelbahnen zu Gymnastikräumen. Das Gebäude befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sport- und Kulturzentrum“.
Aufgrund von Befangenheit nahmen zwei Gemeinderäte vor Eintritt in die Beratung im Zuschauerraum Platz. Von einer Gemeinderätin wurde diese Nutzungsänderung ausdrücklich begrüßt, da kaum noch gekegelt wird. Dem schloss sich der Bürgermeister an und betonte, dass die neuen Räume den Mitgliedern des TSV zugutekommen werden.
Da keine Punkte des Bebauungsplanes gegen die Nutzungsänderung sprechen, hat die Gemeindeverwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Bericht Jugendrat

Jugendrat Achim Schmid gab dem Gremium einen Rückblick über die Höhepunkte und Tätigkeiten des vergangenen Jahres, angefangen vom Besuch bei einer Veranstaltung für Jugendvertreter bei einem Landtagsabgeordneten des Wahlkreises über den Besuch eines Workshops für Jugendvertreter in Berlin sowie seine Arbeit in den sozialen Medien für die Gemeinde. Außerdem berichtete er über das von ihm veranstaltete Jugendforum im September, an dem rund 10 % der Jugendlichen im Ort teilgenommen haben.


Bürgermeister Rentschler bedankte sich herzlich bei Herr Schmid für seine Arbeit als Jugendrat und insbesondere auch für die Veranstaltung des Jugendforums.

 

Wahl des Jugendrats

Es ging eine Bewerbung für den Jugendrat der Gemeinde Lichtenwald ein. Der bisherige Jugendrat Achim Schmid will weiterhin dieses Amt für die Gemeinde und die Lichtenwalder Jugendlichen ausüben.


Der Jugendrat wird auf ein Jahr gewählt und bei Planungen und Vorhaben, die die Jugendlichen berühren, angehört und zu den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeladen.


Vom Gemeinderat wurde Herr Achim Schmid einstimmig für ein weiteres Jahr im Amt bestätigt.

 

Windkraft-Vorranggebiet ES-02

Im Jahr 2015 wurde durch kräftige Lobbyarbeit der Gemeinde Lichtenwald und durch planungsrechtliche Maßnahmen erreicht, dass das Vorranggebiet ES-04 südlich von Hegenlohe – welches massivste Auswirkungen in Form von Schattenwurf und Lärm auf Hegenlohe und das Naturfreundehaus gehabt hätte – aus dem Regionalplan herausgenommen wurde.

 

Durch Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Freizeit- und Erholungsgebiet Trieb“ im September 2018 ist aufgrund der daraus resultierenden Mindestabstände für Windkraftanlagen ein Bau ebensolcher auch in der Zukunft nicht mehr möglich – zugleich sind das Wochenendhausgebiet, das Naturfreundehaus und der Campingplatz auf Dauer planungsrechtlich abgesichert.

 

Auch die Vorranggebiete ES-02 nordöstlich von Lichtenwald und WN-34 nordwestlich von Lichtenwald wurden im Zuge der Beschlussfassung durch die Regionalversammlung nochmals deutlich verkleinert. ES-02 befindet sich nun ausschließlich im Landkreis Göppingen, WN-34 ausschließlich auf Gemarkung Winterbach.

 

Der Rand des Vorranggebietes WN-34 liegt vom Besiedlungsrand im Nordwesten von Thomashardt ca. 1,5 km entfernt, der Rand des Vorranggebietes ES-02 liegt vom Besiedlungsrand im Nordosten von Thomashardt ca. 1,8 km entfernt.

 

Die beiden Vorranggebiete wurden von der Fa. Uhl Windkraft (ES-02) und der EnBW (WN-34) von ForstBW gepachtet. Die Anlagen auf WN-34 sind mittlerweile alle errichtet und in Betrieb.

 

Das Landratsamt Göppingen als Genehmigungsbehörde hat die Gemeinde Lichtenwald formell als Träger öffentlicher Belange angehört, da die Fa. Uhl-Windkraft ihre ursprünglichen Planungen für ES-02 komplett verändert hat und nun statt drei Anlagen zwei wesentlich höhere Anlagen errichten will.


Windenergieanlagen höher 50m sind nach Anhang 1 Nr. 1.6 zur 4. BImschV bei über 20 Anlagen immer nach § 10 BImSchG genehmigungspflichtig, bei unter 20 Anlagen kann auch das vereinfachte Verfahren nach §19 BImSchG ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt werden. Dieses Verfahren wurde von der Fa. Uhl Windkraft als Antragsteller wie schon im ersten Verfahren gewählt.

 

Einwendungen sind daher rechtlich keine möglich, sondern lediglich Anregungen, welche von der Genehmigungsbehörde ggf. berücksichtigt werden können.


Von der Gemeindeverwaltung wurde eine ausführliche Stellungnahme erarbeitet und den Sitzungsvorlagen beigefügt. Aus den Reihen des Gemeinderates wurde vorgeschlagen, diese noch um ein paar Punkte, die die Bürgerinitiative Pro Schurwald vorgebracht hat, zu ergänzen. Dies wurde vom Bürgermeister so zugesichert.

 

Genehmigung überplanmäßiger / außerplanmäßiger Ausgaben 2018

Von der Gemeindeverwaltung wurden die bis zum 11.10.2018 angefallenen Mittelüberschreitungen ggü. dem Haushaltsplan 2018 in Höhe von rund 47.500 € vorgelegt. Zum jetzigen Stand liegen bereits absehbare Mehreinnahmen (u.a. Grund- und Gewerbesteuer), bzw. Minderausgaben (u.a. Gebäudeunterhaltung und –bewirtschaftung, Geschäftsausgaben) vor, welche die Mehrausgaben deutlich kompensieren.


Gemeindekämmerer Mayer erläuterte dem Gemeinderat die einzelnen Mittelüberschreitungen und beantwortete Fragen dazu.

 

Im Anschluss wurde vom Gemeinderat einstimmig den vorgelegten überplanmäßigen / außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt.

 

Forstwirtschaftsplan 2019

Vom Kreisforstamt Esslingen wurde der Forstwirtschaftsplan 2019 mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Darin ist vorgesehen, den Holzeinschlag 2019 im Gemeindewald vorwiegend im Bereich des Naturfreundehauses durchzuführen. Dazu sind geringe Summen für die Wegeinstandhaltung angesetzt sowie das Ausmähen von einer 2016 angelegten Pflanzung. Insgesamt wird nach Plan mit dem Gemeindewald in 2019 ein geringer Überschuss in Höhe von rund 700 € erwirtschaftet.

 

Ohne Aussprache hat das Gremium sodann einstimmig dem Forstwirtschaftsplan 2019 zugestimmt.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27.11.2018

Bausache

Neubau eines Einfamilienhauses, Schorndorfer Straße, FlSt. 1180

Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses und hat hierfür einen Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren eingereicht.


Die Prüfung des Baugesuchs hat ergeben, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans Pfandäcker vollumfänglich entspricht.


Der Gemeinderat hat das Vorhaben wohlwollend zur Kenntnis genommen.

 

Eigenbetrieb Wasserversorgung – Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017

Gemeindekämmerer Mayer präsentierte dem Gremium den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Wasser.

 

Das Betriebsergebnis ist erfreulich – so wurde ein Jahresüberschuss von rund 64.000 € erwirtschaftet, was sich positiv auf die Gebühren in den Folgejahren auswirken wird. Sehr erfreulich war auch der deutliche Rückgang bei den Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrbrüchen sowie der deutlich gesunkene Wasserverlust, welcher nun nur noch rund 9 % beträgt.


Nach dem Vortrag von Herr Mayer hat der Gemeinderat einstimmig den Jahresabschluss festgestellt.

 

Eigenbetrieb Mehrzweckhalle – Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017

Gemeindekämmerer Mayer präsentierte dem Gremium den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Halle, welcher zum 31.12.2017 aufgelöst und in den Kernhaushalt überführt wurde.


Der Eigenbetrieb hat im letzten Jahr seines Bestehens einen Verlust von rund 85.000 € erwirtschaftet. Zum 31.12.2017 bestanden Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von rund 888.000 €. Sämtliche Verbindlichkeiten des Eigenbetriebs wurden nach dessen Auflösung in den Kernhaushalt übernommen.

 

Nach dem Vortrag von Herr Mayer hat der Gemeinderat sodann auch diesen Jahresabschluss einstimmig festgestellt.

 

Jahresrechnung 2017

Gemeindekämmerer Mayer präsentierte dem Gremium die Jahresrechnung 2017 des Kernhaushalts der Gemeinde.
Aufgrund deutlich gestiegener Finanzzuweisungen und Steueranteile konnte das Jahr 2017 wesentlich besser als geplant abgeschlossen werden. Insbesondere die Höhe der Zuführungsrate hat mit rund 728.000 € einen Rekordwert erreicht. Zudem erhöhte sich die Rücklage zum 31.12.2017 auf rund 1,28 Mio. €. Kämmerer Mayer betonte, dass dies lediglich eine Momentaufnahme darstellt und mahnte weiterhin eine deutliche Ausgabendisziplin an. So ist die Gemeinde Lichtenwald von der Steuerkraft je Einwohner noch immer eine der finanzschwächsten Gemeinden im Landkreis und liegt auf Platz 42 von 44 Kommunen.


Vom Bürgermeister wurde darauf hingewiesen, dass die Rücklage durch die bereits geplanten Investitionen in den nächsten drei Jahren deutlich auf rund 800t€ abnehmen wird und man zudem immer einen Sicherheitspuffer für schlechte Zeiten sowie eine Liquiditätsreserve von rund einer halben Mio. Euro benötige, um laufenden Zahlungsverpflichtungen ohne die Aufnahme von Kassenkrediten nachkommen zu können.

 

Nach dem Vortrag von Herr Mayer und den Erläuterungen von Bürgermeister Rentschler hat der Gemeinderat sodann die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde einstimmig festgestellt.

 

Abschluss der Sonderprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat in der Zeit vom 08.08.2017 bis 06.11.2017 eine Sonderprüfung bei der Gemeinde durchgeführt.


Neben den durch den Bürgermeister bereits aufgedeckten Untreuehandlungen des ehemaligen Kämmerers auf den Sonderfinanzierungskonten der Baugebiete der Gemeinde wurden keine weiteren Unregelmäßigkeiten festgestellt. Auf den entsprechenden Bericht der GPA nebst Stellungnahme der Verwaltung aus der Sitzung vom 15.05.2018 wurde verwiesen.
Nun hat das Landratsamt Esslingen als Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass die Sonderprüfung formell abgeschlossen ist und alle Prüfungsbemerkungen von der Gemeindeverwaltung abgearbeitet wurden.

 

Dies wurde vom Gemeinderat wohlwollend zur Kenntnis genommen.

 

Abwasserbeseitigung – Gebührenkalkulation 2019/2020 sowie Neufassung Abwassersatzung

Von Gemeindekämmerer Mayer wurden die Abwassergebühren für 2019 und 2020 neu kalkuliert sowie eine neugefasste Abwassersatzung erstellt.

 

Er erläuterte dem Gremium die Eckdaten der Kalkulation und die wesentlichen Neuerungen in der Satzung.

 

Durch das gute Ergebnis der letzten Jahre können die Abwassergebühren von 3,26 €/m³ auf 3,15 €/m² gesenkt werden. Die Niederschlagswassergebühr sinkt von 0,44 €/m² auf 0,40 €/m².


Bürgermeister Rentschler brachte seine Freude über die sinkenden Gebühren zum Ausdruck. Der Gemeinderat begrüßte die vorgelegte Kalkulation ebenso und hat diese sowie die neue Abwassersatzung einstimmig angenommen.

 

Wasserversorgung – Gebührenkalkulation 2019/2020 sowie Neufassung Wasserversorgungssatzung

Von Gemeindekämmerer Mayer wurden die Frischwassergebühren für 2019 und 2020 neu kalkuliert sowie eine neugefasste Wasserversorgungssatzung erstellt.

 

Er erläuterte dem Gremium die Eckdaten der Kalkulation und die wesentlichen Neuerungen in der Satzung.

 

Auch die Verbrauchgebühren für das Wasser sinken von 2,65 €/m³ auf 2,50 €/m². Jedoch steigen die Grundgebühren für die Wasserzähler abhängig von der Durchflussleistung  an.


Bürgermeister Rentschler zeigte sich auch hier über die sinkenden Gebühren erfreut, verwies jedoch auf die steigenden Grundgebühren, die einen Teil der Senkung für den Bürger wieder auffressen. Der Gemeinderat begrüßte die vorgelegte Kalkulation ebenso und hat diese sowie die neue Wasserversorgungssatzung einstimmig angenommen.

 

Schulsanierung

Aufgrund der Schülerzahlentwicklung in den nächsten 6 Jahren ist absehbar, dass die Grundschule Lichtenwald auf 7 Klassen anwächst. Im jetzigen Zustand sind jedoch nur 6 Klassenzimmer vorhanden, da das 7. Klassenzimmer mit der Kernzeitbetreuung belegt ist. Bereits im September 2017 wurden von der Gemeindeverwaltung daher Pläne vorgelegt, das bisherige Jugendhaus komplett zu entkernen und darin neue Räume für die Kernzeitbetreuung zu bauen. Ebenso beschäftigen sich Verwaltung und Gemeinderat bereits seit Frühsommer mit dem Thema Toilettensanierung sowie dem Raummangel im Bereich Lehrerzimmer. Aus diesem Grund haben sich Gemeinderat und Verwaltung bereits in mehreren öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen mit dem Thema befasst und auch die Wünsche von Elternbeirat und Schulleitung angehört. Von Seiten der Verwaltung wurden die verschiedenen Fördermöglichkeiten für einzelne Maßnahmen und Varianten zusammen mit dem Regierungspräsidium geprüft. Ebenso wurden zwei Teilneubau-Varianten geprüft und vom Planungsbüro Knecht dafür grobe Kostenschätzungen erstellt. Hierfür sind laut Mitteilung des Regierungspräsidiums jedoch keine Fördermittel zu erwarten.

 

Von Verwaltungsseite wurde daher die Sanierungsvariante als Paket klar favorisiert und als wirtschaftlichste Alternative befürwortet. Diese beinhaltet die Sanierung des Toilettentraktes für rund 85.000 €, einen Anbau an das Lehrerzimmer für rund 105.000 € sowie die neuen Kernzeiträume für rund 100.000 €, also eine Gesamtmaßnahme für rund 290.000 €. Hierfür sind Fördermittel in Höhe von geschätzt rund 45.000 € zu erwarten.


Die laut Büro Knecht günstigste Variante bei einem Teilneubau käme auf rund 765.000 €, jedoch ohne Fördermittel.


Im Gemeinderat entwickelte sich eine längere und teilweise auch hitzige Diskussion um das Für und Wider der einzelnen Möglichkeiten und um mögliche Teilneubauten sowie um weitere abgespeckte Teilneubau-Varianten. Nach einer sehr langen und kontroversen Beratung wurde der Antrag einer Gemeinderätin, das Thema erneut zu vertagen und weitere Alternativ-Pläne erarbeiten zu lassen, mehrheitlich abgelehnt.


Im Anschluss daran hat der Gemeinderat sodann mehrheitlich beschlossen, die Sanierungs-Variante wie von der Verwaltung vorgeschlagen als Paket für rund 290.000 € weiter zu planen und entsprechend Fördermittel dafür zu beantragen. Sobald ein positiver Fördermittelbescheid vorliegt, kann die Ausschreibung der Maßnahmen beschlossen werden.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 18.12.2018

Blutspenderehrung

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung wurde die traditionelle Blutspenderehrung der Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem DRK Baltmannsweiler durchgeführt. Bürgermeister Rentschler und Herr Kuhn vom DRK Baltmannsweiler überreichten die Ehrungen und Präsente an die Spender und sprachen Dank und Anerkennung für die große Spendenbereitschaft aus.
Im Weiteren wird auf den separaten Artikel zur Blutspenderehrung im Amtsblatt verwiesen.

 

Breitbandversorgung Landkreis Esslingen

Die Versorgung mit einer zukunftsfähigen Breitbandinfrastruktur ist ein entscheidender Standortfaktor in der Zukunft. Die Region Stuttgart hat daher zusammen mit den Landkreisen, der Landeshauptstadt Stuttgart und den Städten und Gemeinden Ziele für den flächendeckenden Glasfaserausbau formuliert. Bis 2030 sollen 90% der Haushalte von einem gigabitfähigen Glasfaseranschluss bis in das Gebäude (FTTH) profitieren. Dieses Ziel soll durch eine Kooperation mit der Telekom erreicht werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenwald hat bereits am 24.07.2018 grundsätzlich beschlossen, auf Kreisebene einem Zweckverband für den Breitbandausbau im Landkreis beitreten zu wollen. Auf regionaler Ebene soll eine Service- und Dienstleistungs-GmbH gegründet werden. Der Zweckverband auf Kreisebene soll vor allem eine Koordinierungs-, Planungs- und Beratungsfunktion haben.


Der konkrete Beitritt zum Zweckverband auf Landkreisebene ist nun anhand der vom Landkreis vorgelegten Zweckverbandssatzung und der Kostenverteilungsübersicht vom Gemeinderat zu beschließen.


Mehrere Gemeinderäte äußerten Bedenken, dass es noch zu viele Unsicherheiten gäbe und man nicht genau wisse, was für Kosten schlussendlich auf die Gemeinde zukommen. Vom Bürgermeister wurde betont, dass es hier um einen sehr wichtigen Beschluss für die Zukunftsfähigkeit der Breitbandinfrastruktur gehe. Die Region Stuttgart ist bisher die einzige in Deutschland, die eine solche Kooperation mit der Telekom eingehen konnte. Falls sich die Zusammenarbeit nicht zur Zufriedenheit der Beteiligten entwickle, könne man zudem aus dem Zweckverband wieder austreten.


Nach ausführlicher Debatte hat der Gemeinderat mehrheitlich dem Beitritt zum Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen zugestimmt.

 

Kommunalwahlen und Europawahlen 2019 – Informationen zu Wahlwerbung im Amtsblatt

Im Frühsommer 2019 stehen die Kommunal- und Europawahlen an. Wahlwerbung ist in den Grenzen des Redaktionsstatutes des Amtsblattes möglich.


Vom Nussbaum-Verlag wurde angeboten, allen Parteien/Fraktionen mit Wahlvorschlägen eine einheitliche Kandidatenvorstellung im Amtsblatt in der KW 17 zu ermöglichen. Hauptamtsleiterin Pulinna informierte die Gemeinderäte über die Modalitäten und Zugangsmöglichkeiten für die Einstellung der Kandidateninformationen. Von Seiten des Gemeinderates wurde die Information wohlwollend zur Kenntnis genommen.

 

Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgenden Spenden hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:

  • 30,00 €,  Herr Karl Kessler, Lichtenwald , Geldspende Jugendhaus
  • 1.773,10 €, Fa. BMS, Wolfschlugen,  Sachspende Schlauchwägen für die Feuerwehr

Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spenden anzunehmen.


Der Bürgermeister bedankte sich bei den Spendern sehr herzlich für die Unterstützung der Gemeinde und ihrer Einrichtungen.

 

Bürgermeisterwahl; hier: Konkretisierung der Kandidatenvorstellung

In der Sitzung vom 24.07.2018 hat der Gemeinderat beschlossen, dass es eine öffentliche Kandidatenvorstellung geben soll.
Die Esslinger Zeitung hat der Gemeinde angeboten, die Kandidatenvorstellung wieder im Rahmen des bewährten EZ-Kandidatenforums durchzuführen, wie es in den meisten Gemeinden im Umkreis bei Bürgermeisterwahlen durchgeführt wird.


Vor Aufruf des Punktes erklärte sich Bürgermeister Rentschler für befangen, übertrug seiner Stellvertreterin Karin Heuberg die Sitzungsleitung und nahm im Zuschauerraum Platz.


Mehrere Gemeinderäte äußerten sich zustimmend zum EZ-Kandidatenforum. Einstimmig wurde sodann der Beschluss gefasst, das Angebot der Esslinger Zeitung anzunehmen und die Festlegung der weiteren Modalitäten dem Gemeindewahlausschuss zu übertragen.

Berichte über Gemeinderassitzungen des Jahres 2017

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 24.01.2017

Bausachen

Umbau des Wohnhauses, Kirchweg 60

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren nach § 49 LBO vor. Das Bauvorhaben wurde bereits im Mai 2016 im Gemeinderat behandelt, jetzt jedoch nochmals umgeplant. Der Antragsteller plant zusätzlich zum bereits erteilten Einvernehmen für diverse Umbauten weitere bzw. geänderte Maßnahmen:

  • Bau eines Gartenhauses. Bereits im Mai 2016 wurde über ein Gartenhaus mit 15 m² Fläche, welches komplett außerhalb des Baufensters liegt, beraten und das Einvernehmen dazu nicht erteilt. In den geänderten Plänen findet sich nun ein Gartenhaus mit 19 m² Fläche, welches ebenfalls vollständig außerhalb des Baufensters liegt. Hier empfahl die Gemeindeverwaltung in Ermangelung von Präzedenzfällen im Baugebiet das Einvernehmen erneut nicht zu erteilen. Dem ist der Gemeinderat mehrheitlich gefolgt.
  • Bau einer Garage. Der Standort der Garage entspricht nun den Festsetzungen des Bebauungsplans, weshalb die Verwaltung empfahl, das Einvernehmen zu erteilen. Diesem Vorschlag ist der Gemeinderat mehrheitlich gefolgt.
  • Gartenzaun mit 1,2 m Höhe direkt auf der Grenze. Bereits im Mai 2016 hat der Gemeinderat einem Gartenzaun mit 1,0 m Höhe und 0,1 m Grenzabstand zugestimmt, obwohl der Bebauungsplan 0,5 m Grenzabstand fordert. Von der Gemeindeverwaltung wurde vorgeschlagen, dem Zaun auf der Grenze zuzustimmen, jedoch mit maximal 1,0 m Höhe und nur als doppelt eingewachsenes Knotengeflecht. Mehrere Gemeinderäte äußerten, dass der ursprünglich geplante Zaun schon ausreichend sei und man nicht weitere Zugeständnisse machen sollte. Der Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung wurde mehrheitlich abgelehnt.
  • Überschreitung von Grund- und Geschossfläche. Die zulässigen Grund- und Geschossflächen werden um 21,5 % bzw. 33 % überschritten. Da es im Plangebiet bereits mehrere entsprechende Präzedenzfälle gibt, empfahl die Gemeindeverwaltung, hierzu das Einvernehmen zu erteilen. Dem hat der Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt.

Nutzungsänderung im Dachgeschoss, Gassenäcker 11

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren nach § 49 LBO vor. Der Antragsteller hat nach Aufforderung durch das Landratsamt einen Antrag auf Nutzungsänderung für die bestehende Nutzung des Obergeschosses als Ferienwohnung vorgelegt.


Laut Aussage der Baurechtsbehörde des Landratsamtes ist eine solche Ferienwohnung in einem Wohngebiet grundsätzlich zulässig, weshalb die Verwaltung empfahl, das Einvernehmen zu erteilen.


Mehrere Gemeinderäte äußerten sich sehr kritisch über die Zimmervermietung in einem Wohngebiet und bezeichneten diese Nutzung als unerwünscht in einem solchen Gebiet. Der Bürgermeister verwies auf die Rechtslage, aufgrund derer der Beschlussvorschlag gemacht wurde, obgleich er eine solche Nutzung in Wohngebieten auch nicht gut heißen würde. Er verwies darauf, dass das Landratsamt bei einer Verweigerung des kommunalen Einvernehmens dieses gemäß LBO voraussichtlich ersetzen wird und dass er sich hier der Stimme enthalten werde.


Bei einer Enthaltung und 11 Nein-Stimmen wurde der Beschlussvorschlag vom Gremium sodann abgelehnt.

 

Umbau und Renovierung des bestehenden Wohnhauses, Brühlweg 12

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren nach § 49 LBO vor. Der Antragsteller beabsichtigt einen umfangreichen Um- und Anbau an seinem bestehenden Wohnhaus. Unter anderem soll ein Windfang errichtet werden, vor Garage und Hauseingang ein zusätzliches Dach angebaut werden und Dachaufbauten eingebaut werden.


Für alle Punkte gibt es im Plangebiet bereits Präzedenzfälle, weshalb von der Gemeindeverwaltung empfohlen wurde, das Einvernehmen zu der Maßnahme zu erteilen.


Diesem Vorschlag hat sich der Gemeinderat nach einigen Rückfragen einstimmig angeschlossen.

 

Vergabe der Abbrucharbeiten Pfandäcker und Forsthausareal

Für beide Baugebiete sind als Vorleistung Abbrucharbeiten vorhandener baulicher Anlagen durchzuführen. Diese Arbeiten wurden vom Büro SI für die Gemeindeverwaltung ausgeschrieben.


Insgesamt wurden 16 Abbruchunternehmen aus der Region an der Ausschreibung beteiligt. Jedoch gingen nur von 4 Unternehmen Angebote ein, was aus der sehr guten Auslastung der Firmen aufgrund der allgemein regen Bautätigkeit resultiert.


Der günstigste Anbieter mit insgesamt 121.201,50 € Angebotssumme war die Firma CK Abbruch aus Eislingen. Der nächste Bieter ist bereits 21 % teurer. Daher empfahl das Büro SI die Vergabe an die Firma CK Abbruch zum Angebotspreis.
Diesem Vergabevorschlag hat sich der Gemeinderat mehrheitlich angeschlossen.

 

Sanierung des Parkplatzes vor der Mehrzweckhalle

Von der Verwaltung wurde nach diversen Hinweisen aus den Reihen des Gemeinderates über den Zustand des Parkplatzes an der Halle eine Sanierungsplanung beauftragt. Die Fahrgasse zwischen den Parkständen wird zwar jährlich neu aufgeschottert, aufgrund der regen Nutzung bilden sich darin jedoch immer wieder rasch Fahrspuren und Schlaglöcher.

 

Zudem kann darauf kein Winterdienst durchgeführt werden.


Vom Büro SI wurde als günstigste Variante die Asphaltierung der Fahrgasse mit Tragdeckschicht vorgeschlagen. Die Parkstände müssen aufgrund der notwendigen Sickermöglichkeit für das Niederschlagswasser geschottert bleiben. Insgesamt kostet diese Maßnahme rund 44.000 €. Von der Verwaltung wurde die Frage offen gelassen, ob der Parkplatz in diesem Jahr oder erst im Jahr 2018 angegangen werden soll.


Aus den Reihen des Gemeinderates wurde der Vorschlag begrüßt und mehrere Redner wünschten sich eine Umsetzung bereits in diesem Sommer. Der Bürgermeister teilte mit, dass er persönlich für diesen Sommer tendiere.


Bei der anschließenden Abstimmung fand der Vorschlag, die Sanierung in 2017 durchzuführen, eine deutliche Mehrheit.

 

Kapazitätserweiterung in der Kinderbetreuung

Der Lichtenwalder Waldkindergarten, welcher in rund 5 Wochen seinen Betrieb starten wird, ist schon zum jetzigen Zeitpunkt überraschend gut ausgebucht bzw. vorgemerkt. Auch sind die Kinderzahlen die letzten Jahre in Lichtenwald erfreulich angestiegen, so dass die noch vor wenigen Jahren im Raum stehenden Existenzängste um Schule und Kindergärten der Vergangenheit angehören. Zur Zeit besteht über alle Einrichtungen der Gemeinde kein Platzmangel, jedoch zeichnet sich ab Frühjahr 2018 ein kleiner Engpass ab. Um diesen zu vermeiden und im Hinblick auf ggf. weiteren Platzbedarf durch das Neubaugebiet „Pfandäcker“, welcher sich frühestens ab Mitte 2018 bemerkbar machen dürfte, empfahl die Verwaltung die Einrichtung einer zusätzlichen Waldkindergarten-Gruppe ab 01.03.2018, um Platzreserven zu schaffen. Dazu empfiehlt die Verwaltung, die Betreuung ab 2 Jahren in einer Gruppe im Kindergarten Hegenlohe ab Sommer 2018 wieder einzuführen.


Dies sorgte im Gemeinderat für langanhaltende Diskussionen, ob und zu welchem Zeitpunkt die jeweiligen Maßnahmen umgesetzt werden sollten und ob eine Erweiterung der Betreuung für Kinder ab 2 im Kindergarten sinnvoll sei.


Von der Verwaltung wurde darauf verwiesen, dass sowohl die Betriebsgenehmigung als auch das Konzept des Kindergartens Hegenlohe für Kinder ab 2 ausgelegt ist, ebenso der bestehende Personalschlüssel. Ein Gemeinderat merkte an, dass man diesen Punkt zu einem späteren Zeitpunkt erörtern könne, da noch genügend Vorlaufzeit wäre.


Dieser Vorschlag wurde von der Verwaltung aufgegriffen und sodann vom Gremium einstimmig der Beschluss gefasst, im Frühjahr 2018 eine weitere Waldkindergarten-Gruppe zu eröffnen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 21.02.2017

Nachrücken in den Gemeinderat

Aufgrund des Todes von Gemeinderat Michael Pawlitschek rückt die nächste festgestellte Ersatzperson in den Gemeinderat nach. Für den Wahlvorschlag der CDU wurde als nächste Ersatzperson Herr Peter Wöhr festgestellt. Er hat auf Nachfrage keine Hinderungsgründe für das Nachrücken in den Gemeinderat geltend gemacht. Von Seiten der Verwaltung und des Gemeinderates wurden ebenso keine Hinderungsgründe festgestellt.


Nach Verlesen der gesetzlichen Gelöbnisformel wurde Herr Peter Wöhr vom Bürgermeister per Handschlag als neuer Gemeinderat verpflichtet und als neues Mitglied des Gremiums willkommen geheißen.

 

Bausachen

Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Bergäcker 73

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren nach § 49 LBO vor.


Das geplante Wohnhaus entspricht bis auf die folgenden zwei Punkte den Bebauungsplanfestsetzungen in den Bergäckern III:

  • Dachfarbe dunkelgrau statt rot bis rotbraun. Der Bauherr wünscht eine abweichende Dachfarbe, damit sich die geplante Fotovoltaikanlage nicht von der Dachfläche abhebt. Aus Sicht der Verwaltung wurde die restriktive Festsetzung der Dachfarbe im Bebauungsplan deshalb gewählt, damit sich das Neubaugebiet optisch nicht vom bestehenden Baugebiet Bergäcker II abhebt. Es wurde daher eine Ablehnung empfohlen. Der Gemeinderat hat sich diesem Beschlussvorschlag nach ausführlicher Diskussion mehrheitlich nicht angeschlossen und das Einvernehmen zu der dunklen Dachdeckung erteilt.
  • Teile des Wohngebäudes außerhalb des Baufensters: Teile des Wohngebäudes überschreiten an der Westseite das Baufenster auf einer Fläche von 5,30 m x 1,30 m. Um keinen Präzedenzfall zu schaffen empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu verweigern. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

Zum Bauvorhaben selbst hat der Gemeinderat auf Verwaltungsvorschlag bei einer Nein-Stimme sein Einvernehmen erteilt.

 

Errichtung eines Doppelcarports, Schulstraße 11

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren nach § 49 LBO vor. Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Doppelcarports außerhalb des Baufensters.


Da es im Plangebiet „Kirchweg H“ bereits mehrere Präzedenzfälle mit Garagen außerhalb des Baufensters gibt, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu dem Vorhaben zu erteilen.


Bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat diesem Beschlussvorschlag ohne weitere Aussprach zugestimmt.

 

Abrechnung von Investitionsvorhaben

Dem Gemeinderat wurden für folgende Investitionsprojekte der letzten beiden Jahre die Schlussabrechnungen vorgelegt: Baugebiet Bergäcker III, Kanalsammler Brühlweg, Sanierung Bergäcker II, Kanalsanierungen 2015, Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sowie weitere Urnenstelen auf den Friedhöfen.


Gemeindekämmerer Rieker stellte zu den genannten Projekten die jeweilige Schlussabrechnung vor. Bis auf zwei Projekte blieben alle Maßnahmen nahezu vollständig im Kostenrahmen.


Lediglich das Baugebiet Bergäcker III hat sich durch zusätzliche Kanalarbeiten verteuert, was den Reingewinn hieraus um etwa 15.000 € vermindert hat. Grund zu Freude ergab dagegen die Sanierung der Bergäcker II. Die veranschlagte Projektsumme wurde in der Schlussabrechnung um rund 150.000 € unterschritten, was die Rücklagenentnahme im Jahr 2016 deutlich verringern wird.


Nach kurzer Aussprache hat das Gremium die vorgelegten Investitionsabrechnungen zustimmend zur Kenntnis genommen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 21.03.2017

Antrag des TC Lichtenwald auf Baukostenzuschuss und Bürgschaftsübernahme

Der TC Lichtenwald hat bei der Gemeinde einen Baukostenzuschuss und eine Bürgschaftsübernahme für einen Neubau seiner baufälligen Vereinshütte beantragt. Gewünscht wird ein Zuschuss in Höhe von 30.000 €. Von der Verwaltung wird der Antrag ausdrücklich befürwortet, da insbesondere die dortigen sanitären Anlagen für einen Spielbetrieb nicht ausreichend sind und der TC eine sehr wichtige Stütze des Vereinslebens und der Jugendarbeit im Ort darstellt. Im Hinblick auf die bisher gewährten Baukostenzuschüsse an Vereine von 20.000 € für wichtige Maßnahmen und aufgrund der Baupreissteigerungen in den letzten Jahren empfahl die Verwaltung dem TC 25.000 €, verteilt auf 1x 10.000 € in 2018 und in den Folgejahren mit je 5.000 €, zukommen zu lassen.


Dies wurde von mehreren Gemeinderäten ausdrücklich befürwortet und die wichtige Rolle des TCs hervorgehoben.


Sodann hat der Gemeinderat bei einer Enthaltung dem Baukostenzuschuss und der Bürgschaftsübernahme zugestimmt.

 

Vorberatung des Rechnungsabschlusses 2016 – Bildung von Haushaltsresten

Von der Verwaltung wurden die Eckdaten des voraussichtlichen Haushaltsabschlusses für 2016 vorab genannt. Es wird gegenüber dem Planansatz mit einer merklich verbesserten Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt gerechnet. Auch die Rücklagenentnahmen fallen aufgrund der deutlichen Unterschreitung des Planansatzes bei der Sanierung der Bergäcker wesentlich geringer aus.


Zudem wurden von der Verwaltung die zur Bildung vorgesehenen Haushaltsausgabe- und Haushaltseinnahmereste in Tabellenform vorgelegt und erläutert.


Der Gemeinderat nahm die vorläufigen Zahlen für den Rechnungsabschluss zur Kenntnis und stimmte der Bildung der vorgeschlagenen Haushaltsausgabe- und Haushaltseinnahmereste einstimmig zu.

 

Wahl der Gemeindevertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Landeswasserversorgung (LW)

Bisher war neben dem Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde Gemeinderat Pawlitschek gewählt. Aufgrund des Todes von Gemeinderat Pawlitschek war ein neuer Vertreter zu wählen.


Aus dem Gemeinderat wurde hierfür Gemeinderat Müller vorgeschlagen. Ohne weitere Aussprache wurde daraufhin Gemeinderat Müller als weiterer Vertreter für die LW gewählt.

 

Wahl eines Mitglieds in den Bauausschuss

Aufgrund des Todes von Gemeinderat Pawlitschek war für den Bauausschuss des Gemeinderates ein neues Mitglied zu wählen.


Aus dem Gemeinderat wurde hierfür Gemeinderätin Häussermann vorgeschlagen. Ohne weitere Aussprache wurde daraufhin Gemeinderätin Häussermann in den Bauausschuss gewählt.

 

Bebauungsplan „Kirchweg H – 2. Änderung“ - Entwurf

Der Änderungsbebauungsplan hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Garage auf das im Westen angrenzende Flurstück 36/2 (Seewiesenweg) zu schaffen. Das Grundstück besitzt eine Garage im nordwestlichen Bereich, welche vom Seewiesenweg erschlossen ist. Eine weitere Garage ist in diesem Bereich nicht mehr möglich. Zu Deckung des Stellplatzbedarfes plant der Eigentümer des Flurstückes eine weitere Garage im Süden des Grundstückes.


Aus dem Brunnenwiesenweg wäre hier eine Zufahrt möglich, jedoch befindet sich in diesem Bereich eine Verkehrsgrünfläche mit Baum. Diese Fläche mit rund 18 m² könnte von der Gemeinde veräußert werden, wofür eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich ist (Ausweisung der Fläche als private Grundstücksfläche). Diese Änderung kann im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt werden.


Der Grundstückseigentümer ist bereit die Planungskosten hierfür zu übernehmen, weshalb von der Verwaltung das Büro SI mit dem Entwurf des Änderungsbebauungsplans beauftragt wurde.


Ein Gemeinderat befürwortete die Änderung des Bebauungsplans. Bürgermeister Rentschler erläuterte, dass man für den zu entfernenden Baum einen Ersatz vertraglich an anderer Stelle auf dem Grundstück vereinbaren werde.


Nach der Aussprache hat der Gemeinderat die Bebauungsplanänderung im Entwurf einstimmig beschlossen.

 

Vorbereitung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach/Fils

Von Seiten des GVV Reichenbach ist geplant, den bestehenden Flächennutzungsplan im Vorgriff auf die bereits begonnen Fortschreibung in mehreren Einzelpunkten zu ändern. So ist u. a. in Reichenbach die Ausweisung von zwei Gewerbegebieten planerisch vorgesehen, in Hochdorf die eines Gewerbe- und eines Wohngebietes und in Lichtenwald die des Sondergebietes Trieb. Zudem werden in der Sitzung der Haushaltsplan 2017 sowie die Jahresrechnung 2016 beschlossen.
Nach der Beantwortung einiger Fragen aus dem Gremium durch die Verwaltung hat der Gemeinderat sodann die Vertreter der Gemeinde im Gemeindeverwaltungsverband einstimmig ermächtigt, gemäß den Beschlussvorschlägen bei der Versammlung abzustimmen.

 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 sowie Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Mehrzweckhalle

Das umfangreiche Zahlenwerk der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017 sowie die Wirtschaftspläne der beiden Eigenbetriebe wurden dem Gemeinderat rechtzeitig vor der Sitzung vorgelegt. Vor der Beratung und dem Beschluss trugen Bürgermeister Rentschler und Gemeindekämmerer Rieker ihre Haushaltsreden vor.

 

Haushaltsrede Bürgermeister Rentschler:

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

das Zahlenwerk der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasser und Halle liegen Ihnen vor.

 

Auf die Gefahr, mich wie in jedem Jahr fast wörtlich zu wiederholen: Trotz politischer Turbulenzen in der Türkei und protektionistischer Tendenzen aus den USA sowie dem beschlossenen EU-Austritt von Großbritannien zeigt sich die deutsche Wirtschaft unbeeindruckt solide und setzt den gleichmäßigen Wachstumskurs fort.

 

Dies ermöglicht Bund, Ländern und Gemeinden im ganzen Land wieder mehr zu investieren, ihre angejahrte Infrastruktur auf Vordermann zu bringen und wichtige Projekte anzugehen, die zuvor nicht stemmbar waren.

 

Auch in Lichtenwald sind wir hier gut unterwegs: nahezu alle Liegenschaften wurden in den letzten Jahren teilweise oder vollständig saniert bzw. renoviert.

 

Die Straßen befinden sich wieder in ordentlichem Zustand.

 

Bei der Kanalsanierung wird in diesem Jahr die zweite große Tranche in geschlossener Bauweise angegangen, nachdem die schlimmsten Schäden bereits im Jahr 2015 beseitigt wurden.


Die maroden Kanalsammler Rainweg und Brühlweg wurden die letzten 6 Jahre komplett erneuert. Dazu wurde 2013 ein neuer Hauptsammler unterhalb der Pfandäcker mit neuer Pumpstation und großer Rückhaltung angelegt und die Schorndorfer Straße als letzte im Ort endlich an die Kanalisation angeschlossen.

 

Die Kläranlage Hegenlohe ist bereits saniert, die Sanierung der Kläranlage Thomashardt wird in wenigen Wochen abgeschlossen sein.

 

Die Großbaustelle Sanierung der desolaten Straße „Bergäcker“, welche wir jahrelang als Maßnahme vor uns hergeschoben haben, wurde letztes Jahr erfolgreich abgeschlossen und der Kostenrahmen sogar um rund 150.000 € unterschritten.

 

Auch im Wasserbereich hat sich einiges getan: alle defekten Hydranten und Schieber wurden in den letzten Jahren getauscht und eine Druckerhöhung im Wasserturm Thomashardt verbaut. Dazu wurden einige Wasserleitungsabschnitte erneuert, zusätzliche Hydranten errichtet und zwei weitere Saugstellen an Zisternen eingerichtet. Auch im Bereich Löschwasserversorgung sind wir damit auf einem aktuellen Stand, und zwar flächendeckend im gesamten Ort.

 

Im nächsten Jahr ist geplant, den Wasserturm von außen zu sanieren, nachdem er bereits 2012 neue Fenster und Türen erhalten hat. Dies hat sich bereits in der Kalkulation des Wasserzinses, den wir unlängst beschlossen haben, niedergeschlagen. Erfreulicherweise konnte dieser zum ersten Mal seit Jahren stabil gehalten werden, während es beim Abwasser sogar zur ersten deutlichen Senkung von 15 Cent je Kubikmeter seit langem kam.

 

Von Verwaltungsseite werden wir für kommendes Jahr zudem eine Außenrenovierung des Rathauses vorschlagen, also ein Neuanstrich von Fenstern, Läden, Holzwerk und Putzflächen. Ggf. ergeben sich hier bei zeitgleicher Ausschreibung mit dem Wasserturm Synergieeffekte bzgl. Baustelleneinrichtung und somit auf den Preis. Diese Renovierung soll verbunden werden mit dem Einbau einer weiteren Tür von außen auf der Rückseite des Hauses in das seitherige Grundbuchzimmer, damit das EG mit dem Haupt-Publikumsverkehr im Bürgerbüro und der Kasse für Gehbehinderte und Senioren barrierefrei erreichbar wird. Dies ist insbesondere mit Hinblick auf den demografischen Wandel mit immer größerem Anteil von Senioren im Ort dringlich.


Der entsprechende denkmalschutzrechtliche Antrag wurde nach umfangreichen Vorabsprachen und einem Ortstermin mit den Fachämtern eingereicht. Bei einem Denkmal wird sogar ein einfacher Türeinbau eine komplizierte Angelegenheit und die Formalitäten sind zu klären, bevor man konkret an ein Projekt gehen kann, auch wenn es finanziell gesehen sehr überschaubar ist.

 

Nach diesen Maßnahmen wären wir mit der Gebäudesanierung einmal „durch“. Danach liegt das Augenmerk auf punktuelle Erneuerungen – beispielsweise sind Fenstererneuerungen Zug um Zug an den Kindergärten aus Energiespargründen angebracht, auch die beiden Heizkessel dort sind mittelfristig auszutauschen.

 

Aus den erwarteten Bauplatzerlösen der Pfandäcker und des Forsthausareales sollen Ende des Jahres die vorhandenen Darlehen des Eigenbetriebs Wasser und des Kernhaushaltes, die zum größten Teil noch sehr hohe Zinssätze haben, abgelöst werden. Die erst 2012 zu attraktiven Zinskonditionen abgeschlossenen Darlehen des Eigenbetriebs Halle sollen sodann an den Kernhaushalt und den Eigenbetrieb Wasser übertragen werden.


Insgesamt tilgen wir außerordentlich rund 750.000 € bei den Banken.


Der Kassenkredit in Höhe von rund 600.000 €, den der Eigenbetrieb Halle beim Kernhaushalt hat, wird zusätzlich ebenso vollständig abgelöst.

 

Somit ist dann die Halle, welche 2013 eröffnet wurde und die man auf 25 bis 30 Jahre Finanzierungsdauer angelegt hat, vollständig entschuldet.


Das ist für mich nachhaltiges Wirtschaften, welches uns in der Zukunft – insbesondere in schlechten wirtschaftlichen Jahren – den notwendigen Spielraum durch deutliche Wenigerausgaben im Bereich Zinslasten und Tilgung verschaffen wird, da sich die Gesamtverschuldung inkl. innerer Darlehen auf einen Schlag um über 1,3 Mio. € reduziert.

 

Auch gibt uns das die benötigte „Luft zum Atmen“ bei der bevorstehenden Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht spätestens im Jahr 2020, welches unsere finanziellen Spielräume deutlich einschränken wird. Nach ersten Berechnungen der Verwaltung werden hier von rund 300.000 € Zuführungsrate nur noch magere rund 100.000 € ordentliches Ergebnis übrig bleiben.

 

Das zeigt aber auch schonungslos auf, dass die Gemeinde größere Projekte nicht aus eigener Kraft finanzieren kann. Dies geht nur aus den Erlösen durch Baugebiete.

 

Ein weiteres Großprojekt neben den genannten Baugebieten ist in diesem Jahr der Neubau der beiden gemeindlichen Kinderspielplätze in Thomashardt und die Ergänzung des Außenspielbereiches im Kindergarten Thomashardt, was uns zusammen rund 108.000 € kosten wird. Diese Summe finden Sie jedoch nicht im Haushaltsplan, da diese Maßnahme über die beiden Darlehen der LBBW für die Baugebietsentwicklungen Forsthausareal und Pfandäcker abgewickelt werden und dort den Netto-Erlös entsprechend mindern werden.

 

Der Rücklagenbestand wird dieses Jahr kaum verändert, es werden lediglich rund 42.000 € entnommen, um die Fahrbahnen des Parkplatzes an der Halle zu asphaltieren. Diese Summe wird jedoch durch den voraussichtlich positiven Rechnungsabschluss für das vergangene Haushaltsjahr wahrscheinlich kompensiert werden.

 

Nach der in der bilanziellen Darstellung doch sehr komplizierten Umschuldung- und Entschuldung steht der Eigenbetrieb Halle Ende 2017 komplett Schuldenfrei da. Der Eigenbetrieb Wasser hat dann einen Schuldenstand von 634.000 € und der Kernhaushalt von 441.000 €.


Immer noch viel Geld, jedoch eine wesentlich komfortablere Situation als zuvor.

 

Die mittelfristige Finanzplanung lässt ersehen, dass wir bei weiterhin sparsamem Wirtschaften und guter Gesamtwirtschaftslage reell ohne weitere Kreditaufnahmen auskommen und alle wichtigen anstehenden Aufgaben trotzdem erledigen können.

 

Die nächsten Jahre beschäftigen uns als gesetzliche Pflichtaufgabe und wichtigem Beitrag zum Umweltschutz die Fortführung der Kanalsanierung, welche wir bis Ende 2020 vollständig abgeschlossen haben wollen – immerhin bis dahin einschließlich diesem Jahr eine Gesamtsumme von rund 620.000 €, die es zu finanzieren gilt – sowie 2019 die Neuanschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges als Ersatz für zwei Fahrzeuge aus den Jahren 1981 bzw. 1993, welches mit rund 300.000 € zu Buche schlagen wird.

 

Auch wenn ich mich damit erneut alljährlich wiederhole: Neben den genannten Punkten, die es zu finanzieren gilt, bleibt wenig Spielraum für weitere Wünsche und Projekte – jedoch haben wir bereits viele Wünsche erfüllt, sehr viele Projekte umgesetzt und dabei unsere Hausaufgaben im Bestand gemacht.

 

Trotzdem müssen wir weiter gemeinsam Haushaltsdisziplin wahren, um nicht unsere Rücklage zu „Vervespern“.

 

So viel von meiner Seite zum Haushalt.

 

Vielen Dank!

 

Haushaltsrede Gemeindekämmerer Rieker:

Meine Damen und Herren,

 

"Der Staatshaushalt ist ein Haushalt, in dem alle essen möchten, aber niemand Geschirr spülen will." Werner Finck, deutscher Kabarettist und Schriftsteller

 

Ich möchte den Haushalt 2017 unter dieses Motto stellen.

 

Dieser Haushalt ist voraussichtlich der vorletzte, den ich als Kämmerer dem Gemeinderat präsentiere. Ich gehe mal davon aus, dass Sie sich zwischenzeitlich an das neue „Outfit“ der Finanzsoftware Finanz+ gewöhnt haben.

 

Anknüpfend an die Ausführungen von Herrn Rentschler und die Vorberatung des Investitionsprogramms möchte ich mich in meinen Ausführungen auf den Verwaltungshaushalt und ein paar Hinweise zu den Eigenbetrieben beschränken.

 

Die verschiedenen Faktoren Arbeitsmarktlage, Wirtschaftswachstum, Exportsituation, Euro-Kurs, Flüchtlingsproblematik - um nur einige zu nennen – beeinflussen sehr stark das Steueraufkommen von Bund und Land, und damit zwangsläufig über den Einkommensteueranteil und den Finanzausgleich auch das der Kommunen.

 

Der aktuelle Haushaltserlass sieht die nächsten Jahre aber durchaus noch optimistisch, was sich in leicht steigenden Einkommensteueranteilen und Schlüsselzuweisungen zeigt.

 

Die mittelfristige Finanzplanung zeigt deshalb weiterhin eine sanfte Steigerung, die aber durch steigende Umlagen (höhere Steuerkraft) mehr als aufgefressen wird – nicht ganz unschuldig ist dabei auch die Kreisumlage, die ab 2018 steigt. Damit werden die Zuführungsraten 2018 – 2019 sich unter 300.000 Euro einpendeln.

 

Diese Zuführungsraten an sich ermöglichen der Gemeinde eine bescheidene Investitionstätigkeit nach Abzug der laufenden Tilgungsausgaben.

 

Die Grundsatzfrage ist, warum sich die Zuführungsraten nur in bescheidenem Rahmen bewegen. Hier hat sich in den letzten Jahren aber nichts Grundlegendes geändert.

 

Zum einen leisten wir uns eine sehr gut ausgebaute Kinderbetreuung (seit diesem Jahr sogar einen Waldkindergarten), die den Verwaltungshaushalt jährlich derzeit knapp 478.000 Euro kostet.

 

Zum anderen ist in den nächsten Jahren vorgesehen, die Straßen- und Gebäudeunterhaltung auf kleiner Flamme weiterzuführen.

 

Bei kalkulierten Tariferhöhungen von jährlich 3% steigen die Personalausgaben auch jedes Jahr um rund 50.000 Euro. In 2017 und 2018 jedoch deutlich mehr, da der Waldkiga dieses Jahr gestartet ist und 2018 eventuell eine weitere Gruppe vorgesehen werden muss.

 

Damit wird klar, dass hohe Zuführungsraten mit 400.000 Euro im Finanzplanungszeitraum 2018 – 2020 nicht realisierbar sind.

 

Die Steuereinnahmen der Gemeinde sind auch nicht uferlos noch oben anpassbar.

 

Wir sind beispielsweise bei der Grundsteuer mit einem Hebesatz von 400% im oberen Drittel der kreisangehörigen Gemeinden.

 

Sorgenkind für die meisten Gemeinden ist jedoch die Gewerbesteuer. Die Erschließung des neuen Gewerbegebiets wird sich frühestens 2018 auf die Gewerbesteuereinnahmen auswirken. Ebenfalls wird dieses Jahr ein maßgeblicher Gewerbesteuerzahler wegfallen. Man sollte aber die niedrigen Gewerbesteuereinnahmen nicht nur negativ betrachten. Die geringen Schwankungen haben auch den Vorteil, dass bei uns die zweijährige Verzögerung im Finanzausgleich nicht die gravierenden Auswirkungen hat wie in den Nachbargemeinden. Dort hatte der Konjunktureinbruch vor einigen Jahren über die wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen bei gleichzeitiger Erhöhung der Finanzumlagen im Finanzausgleich den Verwaltungshaushalten ein Defizit in Millionen-Höhe beschert. Aktuell gibt es wieder so einen Fall, über den die Presse ausführlich berichtet hat.


Das kann uns so nicht passieren.


Trotzdem wäre es für eine mittelfristige Stabilisierung der Ertragskraft des Verwaltungshaushalts wünschenswert, wenn die Gewerbesteuer sich im Bereich von ca. 300.000 Euro jährlich einpegeln würde. Nicht zu vergessen ist auch das drohende Damoklesschwert des neuen Haushaltsrechts. Sie hören bei dieser Formulierung heraus, dass ich von diesem neuen Haushaltsrecht nicht allzu viel halte. Leider kommen wir aus dieser Zwickmühle nicht heraus. Die hierfür notwendige Bewertung des „kompletten“ Anlagevermögens wurde Ende 2015 abgeschlossen.

 

Erste Hochrechnungen zeigen, dass durch die zusätzlichen Abschreibungen für Straßen, Straßenbeleuchtung, Gemeindegebäude usw. die Zuführungsrate um rund 200.000 Euro sinken wird. Damit werden dann nur noch weniger als 100.000 Euro als Investitionsrate zur Verfügung stehen. Allerdings stehen dann im künftigen Finanzhaushalt auch die erwirtschafteten Abschreibungen (abzüglich der Auflösungen) zur Verfügung. Mit diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Entschuldung der Gemeinde weiter forciert werden muss, um weitere Spielräume zu schaffen.


Mit dem vorliegenden Haushaltsplan werden wir im Kernhaushalt und bei der Wasserversorgung keine neuen Spielräume schaffen, aber durch die vollständige Entschuldung der Halle, die ja spätestens auf 01.01.2020 in den Kernhaushalt zurückgeführt werden muss, haben wir das Thema Gesamtverschuldung doch deutlich besser im Griff.

 

Aber nicht nur die Steuern, sondern auch die Gebühren prägen einen Verwaltungshaushalt.

 

Ende 2016 wurde die Neukalkulation der Wasser-/Abwassergebühren vorgelegt. Inwieweit eine Neukalkulation der Bestattungsgebühren notwendig wird, werden die nächsten Monate zeigen. In der nächsten oder übernächsten Sitzung wird die Verwaltung auch die Neukalkulation der Kindergartengebühren ab 01.09.2017 vorlegen.


Bei einem Gebührengesamtaufkommen (ohne Wasserzins) von rund 579.000 Euro wird deutlich, dass dieser Einnahmefaktor doch seine Bedeutung hat.

 

Alles in allem bin ich mit diesem Haushalt 2017 einigermaßen zufrieden und hoffe, dass die Entwicklung in der Zukunft den Prognosen standhält. Die Gemeinde steht zur Zeit auf sicherem Fundament und ich hoffe für uns, dass das in den nächsten Jahren nicht bröckelt.


Zum Schluss noch einige Bemerkungen zu den Eigenbetrieben.

 

Im Eigenbetrieb Wasserversorgung geht die Betriebsleitung von einem Jahresgewinn von 10.500 Euro aus. Da der Wasserverlust sich die letzten Jahre deutlich gesenkt hatte und 2015 nur noch 12% betrug, jedoch 2016 wieder auf rund 16% aufgrund der Vielzahl der Rohrbrüche angestiegen ist, erscheint das realistisch. Erstmals seit 2006 wird kein Deckungsmittelfehlbetrag mehr ausgewiesen. Es sind sogar 20.500 Euro Deckungsmittel für die Folgejahre vorgesehen. Im Jahr 2018 ist dann die Außenrenovierung des Wasserturms Thomashardt mit diesen angesparten Mitteln geplant.

Im Eigenbetrieb Halle wird seit 2016 begonnen, den hohen Deckungsmittelfehlbetrag abzuarbeiten. Der Jahresverlust wird aller Voraussicht nach rd. 72.500 Euro betragen. Jedoch sind dabei schon die Zuwendungen aus Vereins- und Schulsport aus dem Kernhaushalt berücksichtigt. Durch die vorgezogene volle Entschuldung des Eigenbetriebs werden die Kreditzinsen und die ordentlichen Tilgungen entfallen und der Jahresverlust wäre dann ab 2018 nur noch rd. 38.000 Euro. Mit dem buchungstechnischen Großprojekt Hallenentschuldung ist auch die vollständige Rückführung des Deckungsmittelfehlbetrags vorgesehen, so dass in den restlichen Jahren neben der Verrechnung Vereins- und Schulsport nur noch die Verluste vom Kernhaushalt abgedeckt werden müssen.

 

Ich stehe nun für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung.

 

Vielen Dank.

 

Im Anschluss an die Haushaltsreden wurde aus dem Gremium ein Dank für die umfangreichen Zahlenwerke ausgesprochen, welchen die Verwaltung gerne annahm. Mehrere Gemeinderäte betonten ihre ausdrückliche Zustimmung zum Planwerk und zur geplanten Entschuldung.


Nach Beantwortung aller Fragen durch die Verwaltung wurden sodann vom Gemeinderat der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne 2017 einstimmig beschlossen.

 

Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:

  • 441,00 €, Herr Michael Pawlitschek, Lichtenwald Spende für die VHS

Das Gremium hat ohne Diskussion und einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.


Der Bürgermeister bedankte sich bei dem Spender posthum sehr herzlich für die Unterstützung der Gemeinde und ihrer Einrichtungen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.04.2017

Vorstellung Ehrenamtskoordinatorin Frau Schönfeld von der Caritas

Frau Nathalie Schönfeld von der Caritas ist die neue Ehrenamtskoordinatorin für die Flüchtlingshilfe in der Gemeinde Lichtenwald und tritt die Nachfolge von Herr Diakon Allmendinger an, der Ende letzten Jahres in den Ruhestand getreten ist.
Frau Schönfeld stellte sich und ihren Werdegang dem Gremium und der Öffentlichkeit ausführlich vor, ebenso ihre Aufgaben und Ideen für die Flüchtlingshilfe im Ort.

 

Bausachen

Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes mit Wohnung, Am freien Feld 4

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren nach § 49 LBO vor.


Das Vorhaben entspricht aus Sicht der Verwaltung vollumfänglich den Festsetzungen des Bebauungsplans. Daher wurde von der Verwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu dem geplanten Bauvorhaben zu erteilen.


Ein Gemeinderat betonte seine ausdrückliche Zustimmung zu dem Vorhaben.


Das Gremium hat sodann einstimmig beschlossen, das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben zu erteilen.

 

Errichtung einer Werkhalle mit Büroräumen und Betriebsleiterwohnung, Am freien Feld 16

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren nach § 49 LBO vor.


Das geplante Gebäude entspricht aus Sicht der Verwaltung den Festsetzungen des Bebauungsplans. Lediglich die Materialangaben für die Hofflächen und Stellplätze für PKW fehlen, welche laut Bebauungsplan wasserdurchlässig sein müssen. Daher wurde von der Verwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu dem geplanten Bauvorhaben zu erteilen, wenn die Flächen entsprechend wasserdurchlässig ausgeführt werden.


Der Gemeinderat hat sich diesem Beschlussvorschlag ohne weitere Aussprache einstimmig angeschlossen.

 

Errichtung eines Wohnhauses, Breitestraße, FlSt. 102/1

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren nach § 49 LBO vor.


Das geplante Gebäude entspricht aus Sicht der Verwaltung den Festsetzungen des Bebauungsplans. Baurechtlich notwendige Stellplätze sind im Baugesuch jedoch nicht zu erkennen. Daher wurde von der Verwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu dem geplanten Bauvorhaben zu erteilen, wenn entsprechende Stellplätze errichtet werden.


Ein Gemeinderat fragte an, wie viele Stellplätze zu errichten seien. Der Bürgermeister antwortete, dass hier mindestens ein Stellplatz errichtet werden muss.


Der Gemeinderat hat sodann einstimmig beschlossen, das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben zu erteilen.

 

Instandsetzung der Remise, Bannmühle 1

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren nach § 49 LBO vor.


Der Bauherr plant, das bestehende Scheunengebäude für eine private Büronutzung im Dachgeschoss auszubauen. Aus Sicht der Verwaltung ist dies ein zulässiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB im Außenbereich an dieser Stelle.


Es wurde von der Verwaltung daher empfohlen, das Einvernehmen zu dem geplanten Bauvorhaben zu erteilen.


Diesem Beschlussvorschlag hat sich das Gremium ohne Wortmeldung einstimmig angeschlossen.

 

Erneutes Sanierungsgebiet Hegenlohe

Die letzte Dorfsanierung in Hegenlohe, die erst vor wenigen Jahren abgeschlossen wurde, war ein voller städtebaulicher Erfolg.


Leider gibt es entlang der Ortsdurchfahrt in Hegenlohe nach wie vor mehrere leerstehende Gebäude und zwei bewohnte Gebäude mit erheblichem Sanierungsbedarf. Von der Kirche ist bekannt, dass diese den Abbruch der alten Pfarrscheuer und die Sanierung der Kirche plant.


Die LBBW Kommunalentwicklung hat der Gemeinde daher vorgeschlagen, in diesem Bereich entlang der Ortsdurchfahrt ein erneutes Sanierungsgebiet auszuweisen, damit die Eigentümer steuerliche Anreize zur Sanierung haben (Absetzbarkeit Sanierungskosten von Wohngebäuden). Ziel soll zudem sein, erneut in ein Förderprogramm des Landes aufgenommen zu werden, um direkte Zuschüsse an die Eigentümer weiterleiten zu können.


Frau Bader von der LBBW KE stellte dem Gremium mittels einer Präsentation ihre Ideen für den Bereich vor. Für die rechtlich notwendige Voruntersuchung würden Kosten von rund 6.500 € anfallen.


Von Seiten des Gremiums wurde die Idee grundsätzlich für gut befunden, jedoch wurde Frau Bader gebeten, vor Beauftragung der Voruntersuchung auf die einzelnen in Frage kommenden Eigentümer zuzugehen, ob von dort überhaupt Interesse an einem Sanierungsgebiet bestünde. Diesem Vorschlag hat Frau Bader zugestimmt und die Beschlussfassung über die Voruntersuchung wurde somit bis zum Abschluss der Abfrage aufgeschoben.

 

Neufassung der Bestattungsgebührensatzung und Vergabe der Bestattungsdienstleistungen

Zum 01.05.2017 läuft der Vertrag mit der Fa. Riempp über die Grabherstellung und sonstige Bestattungsdienstleistungen aus. Die Firma hat eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass eine Verlängerung des Vertrags nicht in Frage kommt.

 

Wie schon in den vergangenen Jahren wurden deshalb von der Verwaltung eine Vielzahl von Bestattungsunternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Zahl wurde im Vergleich zu den Vorjahren anhand der durchgeführtem Umfrage bzgl. Bestattungsgebühren im Kreis (wurde dem Gemeinderat bereits vorgelegt) deutlich erhöht. Insgesamt wurden 13 Unternehmen angefragt.


Es wurde lediglich ein Angebot von der Fa. Herter aus Plüderhausen abgegeben, welche u. a. für die Stadt Schorndorf in verschiedenen Teilortsgemeinden (z.B. Schlichten) und für weitere Remstalgemeinden tätig ist.

 

Um eine jährliche und sehr aufwendige Neukalkulation der Bestattungsgebühren nach jeder Vergabe der Bestattungstätigkeiten zu vermeiden, wird nach Konsultation der Kanzlei EWB folgende Satzungsänderung vorgeschlagen: Die bisherigen Gebührensätze für die eigentlichen Bestattungs- und Beisetzungstätigkeiten von Leichen oder Aschen und ggf. notwendiger Umbettungen, Tieferlegungen usw. werden aus der Satzung gestrichen und dafür der § 6 eingefügt, der eine direkte Weiterberechnung der Auslagen für die Bestattungstätigkeit über den Gebührenbescheid inkl. der Vorlage einer Rechnungskopie vorsieht. Für die Bürger ist dies wesentlich transparenter als bisher und es wird auch nur der tatsächlich angefallene Betrag weiterberechnet anstatt einem fixen Gebührenbetrag.

 

Die erst im letzten Jahr komplett durchgeführte Neukalkulation der sonstigen Gebühren musste aufgrund einer Forderung der Kommunalaufsicht aktualisiert werden, ebenso die restliche Satzung.

 

Die Einarbeitung der Bestattungszahlen und Werte aus dem vorläufigen Abschluss des Rechnungsjahres 2016 zeigt auf, dass die Gemeinde um eine angemessene Anhebung der Grabnutzungsgebühren nicht umhin kommt, auch wenn nur eine 70%-ige Kostendeckung angestrebt wird (bisher 80 %). Die Forderung einer solch hohen Kostendeckung war Bedingung der Ausgleichstockstelle beim Regierungspräsidium für die Bewilligung des Ausgleichsstock-Zuschusses für die neue Mehrzweckhalle.

 

Von Seiten des Gemeinderates wurden zahlreiche Fragen zur Vergabe der Arbeiten und zur Gebührenkalkulation gestellt, die von Gemeindekämmerer Rieker und Bürgermeister Rentschler beantwortet wurden. Nach der Aussprache hat der Gemeinderat sodann bei einer Enthaltung die Gebührenkalkulation akzeptiert und der Vergabe der Bestattungsdienstleistungen an die Fa. Herter zugestimmt. Die neue Bestattungsgebührensatzung hat das Gremium einstimmig beschlossen.

 

Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgenden Spenden hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:

  • 246,10 €, Brennholzhandel Pfizenmaier, Lichtenwald, Sachspende Wald-KiGa
  • 300,00 €, Frau Hildegund Pawlitschek, Lichtenwald, Spende für die Bücherei
  • 100,00 €, Frau Sonja Corvietto, Lichtenwald, Spende für die Bücherei
  • 18,92 €, Freundeskreis Bücherei, Spende für die Bücherei

Das Gremium hat ohne Diskussion und einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen. Zuvor hat ein Gemeinderat wegen Befangenheit den Ratstisch verlassen.


Der Bürgermeister bedankte sich bei den Spendern sehr herzlich für die Unterstützung der Gemeinde und ihrer Einrichtungen.

 

Bekanntgaben

Bürgermeister Rentschler gab die im Wege der Offenlegung gefassten Beschlüsse bekannt: Mit den Erschließungsarbeiten des Baugebietes Pfandäcker wird von Seiten des Erschließungsträgers die Fa. Schwenk aus Unterensingen beauftragt, mit den Wasserverlegungsarbeiten ebendort die Fa. Hummel aus Ebersbach.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 16.05.2017

Bekanntgabe eines nichtöffentlich gefassten Beschlusses

Bürgermeister Rentschler gab bekannt, dass der Gemeinderat in der letzten nichtöffentlichen Sitzung folgenden Grundsatzbeschluss gefasst hat: Der Kindergarten Thomashardt erhält zum 01.09.2017 eine Ganztages-Krippengruppe. Im Gegenzug wird die Kleingruppe mit Regel-Öffnungszeiten geschlossen.


Aufgrund der geringen Nachfrage in den Bedarfsabfragen wird das Betreuungsmodell Halbtagesgruppe mit Mittagsessen zum 01.09.2017 eingestellt und die Ganztagesbetreuung auf das 4-Tage-Modell reduziert.

 

Bausachen

Errichtung eines Einfamilienhauses, Staufenstr. 21

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren nach § 49 LBO vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Pfandäcker“.


Vom Bauherren wurden mehrere Befreiungsanträge gestellt:

 

  1. Das Wohnhaus ragt an einer Ecke dreiecksförmig um ca. 0,4m aus dem Baufenster heraus. Aus Sicht der Verwaltung ist es jedoch problemlos möglich, das Wohnhaus so zu planen, dass es innerhalb des Baufensters bleibt, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen nicht zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.
  2. Die Dachvorsprünge ragen auf zwei Seiten des Gebäudes um 0,30 m bzw. 0,25 m aus dem Baufenster heraus. Hierfür ist jedoch lediglich eine Zulassung von Seiten des Landratsamtes erforderlich.
  3. Das Gebäude überschreitet die zulässige Traufhöhe um 0,16 m. Um im Neubaugebiet keinen Präzedenzfall für Traufhöhenüberschreitungen zu schaffen, hat die Verwaltung empfohlen, das Einvernehmen nicht zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat ebenso einstimmig angeschlossen.
  4. Auf der Südseite des Baugrundstückes sind zwei Stützmauern mit 0,2 m Straßenabstand geplant. Die Verwaltung empfahl aus Verkehrssicherheitsgründen, nur den im Bebauungsplan vorgegebenen Abstand von 0,5m zuzulassen. Die Stützmauern selbst wurden von der Verwaltung als baulich notwendig befürwortet. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat bei zwei Enthaltungen angeschlossen.
  5. Der Bauherr plant auf beiden Dachseiten Photovoltaik- und Solaranlagen zu installieren, welche von der Größe jedoch entgegen den Regelungen im Bebauungsplan sind. Aus Sicht der Verwaltung fügen sich die Anlagen jedoch städtebaulich gut in die Dachfläche ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen dazu zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat bei einer Enthaltung angeschlossen.

Ein Gemeinderat regte an, die Regelungen bzgl. Solaranlagen bei kommenden Bebauungsplänen vom Planungsbüro weitreichender fassen zu lassen. Der Bürgermeister pflichtete dem bei.

 

Errichtung eines Geräteschuppens, Im Trieb 17

Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen vor. Das Landratsamt Esslingen hat bei einer Baukontrolle festgestellt, dass auf dem Grundstück eine zweite Hütte errichtet wurde, welche aufgrund vorhandener Fenster als Aufenthaltsraum einzustufen ist.


Laut dem rechtsgültigen Bebauungsplan „Gartenhausgebiet Trieb“ darf nur ein Gebäude je Grundstück errichtet werden. Zudem hält das Gebäude das Baufenster nicht ein. Auch gemäß dem zukünftigen, noch nicht in Kraft getretenen Bebauungsplan „Freizeit- und Erholungsgebiet Trieb“ ist nur ein Gebäude zulässig, so dass die Hütte auch hier nicht zulässig wäre.


Von der Gemeindeverwaltung wurde daher empfohlen, das Einvernehmen zu dem Antrag nicht zu erteilen. Mehrere Gemeinderäte äußerten ihren Unmut über diesen Schwarzbau. Das Gremium hat nach der Aussprache bei 3 Enthaltungen das Einvernehmen zu dem Befreiungsantrag nicht erteilt.

 

Nutzungsänderung im Untergeschoss, Streichet 19

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren nach § 49 LBO vor.


Der Bauherr hat die genehmigte Druckerei im Untergeschoss bereits zu vier Einzelzimmern für Vermietungen umgebaut. Nach Aufforderung durch das Landratsamt wurde die Nutzungsänderung zur Genehmigung eingereicht.


Das Vorhaben liegt im Mischgebiet „Ummerles Häule“, welches gemäß § 6 BauNVO dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben dient. Jedoch darf es in Mischgebieten nicht zu so genannten „Entmischungen“ kommen, das heißt, der Wohnanteil darf nicht überwiegen. Ob dies im Gebiet Ummerles Häule bereits der Fall ist oder nicht, muss aus Sicht der Verwaltung vom Landratsamt Esslingen geprüft werden. Die Verwaltung hat daher vorgeschlagen, das Einvernehmen für den Fall zu erteilen, dass es durch das Vorhaben nicht zu einer so genannten Entmischung in diesem Gebiet kommt. Eine Gemeinderätin äußerte, dass sie die Ansicht der Verwaltung teile und das Mischgebiet nicht als überwiegendes Wohngebiet genutzt werden soll.


Nachdem von der Verwaltung alle Fragen aus dem Gremium beantwortet wurden, hat sich der Gemeinderat bei einer Enthaltung dem Beschlussvorschlag der Verwaltung angeschlossen.

 

Sanierung oberer Sportplatz

Die Gemeindeverwaltung hat von Herrn Architekt Wilfert vom Büro Knecht aus Ludwigsburg eine Sanierungskonzeption für den oberen gemeindeeigenen Sportplatz erstellen lassen. Diese sieht vor, die vorhandene Grasnarbe abzutragen, eine Drainage sowie eine Bewässerung zu verlegen, eine Zisterne mit Pumpanlage einzubauen und rund um den Sportplatz Ballfangzäune und -netze zu errichten. Zum Abschluss soll eine neue Rasentragschicht mit Ansaat aufgebracht werden. Aus Kostengründen wurde auf eine Erneuerung der Flutlichtanlage verzichtet, die zudem im Eigentum des TSV liegt.


Die Gesamtkosten belaufen sich gemäß Kostenschätzung und bei Berücksichtigung der Eigenleistungen Montage Zaunelemente und Ballfangnetze auf rund 301.000 €. An Fördermitteln wären aus der Sportfachförderung des Landes rund 52.0000 € zu erwarten. Erfahrungsgemäß sind diese Mittel jedoch immer stark überzeichnet, so dass realistisch mit einer Wartezeit von 2 bis 3 Jahren gerechnet werden kann. Der Eigenanteil der Gemeinde würde somit rund 250.000 € betragen.


Herr Wilfert und Bürgermeister Rentschler stellten dem Gremium die Pläne mittels einer Präsentation vor. Von Seiten des Gemeinderats wurden zahlreiche Detailfragen zu den Plänen gestellt und eine Diskussion über die Fördermittel geführt. Herr Wilfert beantwortete dem Gremium alle Fragen.


Nach der Diskussion wurde vom Gremium einstimmig der Beschluss gefasst, dass die Sanierung des oberen Sportplatzes nach Erhalt der Fördermittelzusage vom Land Baden-Württemberg durchgeführt wird.

 

Neugestaltung der gemeindlichen Kinderspielplätze in Thomashardt - Vergabe

Im Dezember 2016 wurde vom Gemeinderat beschlossen, die Kinderspielplätze an der Kirche und im Gänswasen in Thomashardt zu sanieren und ein neues Spielgerät im Kindergarten Thomashardt zu errichten. Die ausgewählten Varianten wurden mitsamt den Änderungswünschen des Gemeinderates vom Planungsbüro SI ausgeschrieben. Von 13 angefragten Firmen haben jedoch lediglich 4 Firmen ein Angebot abgegeben. Die Angebote lagen zwischen 88.347,83 € und 94.920,06 €, die Kostenberechnung gemäß Entwurfsplanung lag bei 86.700,- €. Der günstigste Bieter war die Firma Sartorius aus Lichtenwald mit dem Angebotspreis von 88.347,83 €, welche somit minimal über der Kostenberechnung liegt. Von der Verwaltung wurde daher eine Vergabe an die Fa. Sartorius vorgeschlagen.


Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat bei einer Enthaltung angeschlossen.

 

Vergabe Straßensanierungen 2017

Die Straßensanierungen 2017 wurden vom Büro SI beschränkt ausgeschrieben. Neben der Asphaltierung der Fahrspur am Hallenparkplatz sind in diesem Jahr lediglich Kleinstschäden und abgesackte Straßeneinläufe zu sanieren. Es wurden 13 Firmen angeschrieben, von denen 9 ein Angebot abgegeben haben. Die Angebote lagen zwischen 38.215,01 € und 83.904,88 €, was eine außergewöhnlich hohe Preisspanne darstellt. Der günstigste Anbieter war die Firma Gansloser aus Deggingen mit 38.215,01 €, was etwas unter der Kostenberechnung mit 41.700 € liegt. Von der Verwaltung wurde daher die Vergabe an die Fa. Gansloser empfohlen.


Nach einer Diskussion über die möglichen Gründe für die hohe Preisspanne hat sich der Gemeinderat einstimmig dem Beschlussvorschlag angeschlossen.

 

Annahme einer Spende

Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:

  • 300,00 €, Herr Karl Kessler, Lichtenwald, Spende für die Bücherei

Das Gremium hat ohne Diskussion und einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.


Der Bürgermeister bedankte sich bei dem Spender sehr herzlich für die Unterstützung der Gemeinde und ihrer Einrichtungen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 20.06.2017

Bausachen

Errichtung einer Doppelgarage, Probststraße 23

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren nach § 49 LBO vor. Das Vorhaben liegt im so genannten unbeplanten Innenbereich und ist damit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das Vorhaben, so dass empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.


Dem hat sich das Gremium ohne Wortmeldung einstimmig angeschlossen.

 

Errichtung eines Vorgartenzaunes, Staufenstr. 9

Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen „Pfandäcker“ vor.


Laut diesem sind entlang öffentlicher Flächen als tote Einfriedung nur Holzlattenzäune oder beidseitig eingewachsene Knotengeflechtzäune bis max. 0,8 m Höhe zulässig. Der Bauherr beabsichtigt, einen Vorgartenzaun mit Rhombusleisten mit einer Höhe von 1,60 m als Sichtschutz zu errichten. Das Bestandshaus wurde auf Wunsch des Eigentümers zur Grundstücksvergrößerung in das Plangebiet mit einbezogen.


Aus Sicht des Planungsbüros der Gemeinde, dem Büro SI aus Weilheim, ist dieser Zaun städtebaulich nicht verträglich mit den Bebauungsplanfestsetzungen und wäre zudem ein erster Präzedenzfall im Baugebiet. Daher wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, das Einvernehmen nicht zu erteilen.


Ein Gemeinderat äußerte, dass man in einem neuen Gebiet nicht gleich einen Präzedenzfall schaffen sollte. Eine Gemeinderätin äußerte, dass man den Bauherren doch auf das eingewachsene Knotengeflecht oder eine Hecke als Sichtschutz hinweisen sollte. Nach Abschluss der Aussprache hat das Gremium bei 2 Enthaltungen beschlossen, das Einvernehmen zu dem Vorhaben nicht zu erteilen.

 

Errichtung von Sichtschutzwänden, Kirchweg 28/1

Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen „Kirchweg T“ vor. Der Bauherr hat die fraglichen Sichtschutzwände aus Zaungabionen bereits errichtet. Nach Aufforderung durch das Landratsamt wurde der Antrag eingereicht. Aus Sicht des Planungsbüros der Gemeinde, dem Büro SI aus Weilheim, ist dieser Zaun städtebaulich nicht verträglich mit den Bebauungsplanfestsetzungen, weshalb von der Verwaltung empfohlen wurde, das Einvernehmen nicht zu erteilen. Aus dem Gremium wurde Unmut über den bereits erfolgten Schwarzbau geäußert. Mehrere Gemeinderäte äußerten darüber hinaus, dass diese Gabionen aus ihrer Sicht optisch gut in das Gebiet passen würden. Nach Ende der Diskussion hat der Gemeinderat sodann mit 2 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgelehnt und das Einvernehmen erteilt.

 

Errichtung eines Hofschiebetors und eines Dachkranzes auf der Garage sowie Verlängerung des Eingangsvordachs, Geigeräcker 1

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren nach § 49 LBO vor. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist damit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Der Bauherr hat die Maßnahmen bereits umgesetzt, was bei einer Baukontrolle des Landratsamtes festgestellt wurde. Nach Aufforderung durch das Landratsamt wurde der Bauantrag eingereicht.


Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das Vorhaben, da die Hofstelle als Ganzes privilegiert ist und diese zusätzlichen Anlagen städtebaulich verträglich sind. Jedoch ist die Tatsache, dass es sich auch hier um einen Schwarzbau handelt, aus Sicht der Verwaltung ärgerlich. Es wurde von der Verwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.
Mehrere Gemeinderäte äußerten ihren Unmut über die Schwarzbauten. Nach Ende der Aussprache hat das Gremium sodann bei 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung das Einvernehmen zu den Anlagen erteilt.

 

Bekanntgaben/Anfragen

Ein Gemeinderat stellte in der Sitzung den Antrag, dass die Gemeinde nach Ende des Verkehrsversuches auf der Ortsdurchfahrt Hegenlohe bei der Verkehrsbehörde die Entfernung aller Parkplätze beantragen soll.


Ein weiterer Gemeinderat stellte daraufhin den Antrag, dass die Gemeinde nach Ende des Verkehrsversuches auf der Ortsdurchfahrt Hegenlohe bei der Verkehrsbehörde die Entfernung aller Parkplätze bis auf die drei vor dem Rathaus in Hegenlohe beantragen soll.


Im Gremium wurde daraufhin kontrovers um das Für und Wider der Parkplätze diskutiert. Bürgermeister Rentschler merkte an, dass es sich ohnehin um einen zeitlich befristeten Verkehrsversuch handelt, der noch bis Mitte Juli läuft. Die letztendliche Entscheidung über die Anträge trifft jedoch immer die Verkehrsbehörde – so wie bei allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.


Da der erste Antrag der weitergehende war, war zuerst über diesen abzustimmen. Er wurde jedoch bei 6 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt. Der zweite Antrag wurde mit 9 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.07.2017

Bürgerfragestunde

Ein Bürger fragt an, wann die Parkplätze auf der Ortsdurchfahrt Hegenlohe entfernt werden. Bürgermeister Rentschler teilt mit, dass der Gemeinderat beschlossen hat, bei der Verkehrsbehörde den Antrag zu stellen, bis auf die drei Parkplätze vor dem ehemaligen Rathaus Hegenlohe alle Parkplätze wieder zu entfernen.


Bei der letzten Verkehrsbesichtigung hat die Verkehrsbehörde entschieden, dass dann jedoch kein Parkierungskonzept mehr vorliegt und daher alle Parkplätze entfernt werden. Dies wird bei Gelegenheit von der Straßenmeisterei umgesetzt.


Es weist darauf hin, dass jedoch weiterhin auf der Ortsdurchfahrt geparkt werden darf, wo kein gesetzliches Parkverbot vorliegt (z.B. an Einmündungen, vor Grundstückszufahrten, in scharfen Kurven etc.). Die eingezeichneten Stellplätze haben keine rechtliche Wirkung, sondern lediglich deklaratorischen Charakter.

 

Bausachen

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bergäcker, FlSt. Nr. 172/3

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Bergäcker III“.


Beim Bauvorhaben sind bei der Prüfung drei Abweichungen vom Bebauungsplan festgestellt worden:

  • Es sind Schleppgauben mit 5° Dachneigung statt Spitzgauben geplant,
  • die Grundflächenzahl wird um rund 23 m² überschritten,
  • die Dachüberstände ragen um <50 cm aus dem Baufenster heraus.

Die Schleppgauben passen nach Ansicht der Gemeindeverwaltung gut in die Umgebungsbebauung, die Überschreitung der Grundflächenzahl ist nach Ansicht der Verwaltung geringfügig, so dass für beide Punkte empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen. Für Dachüberstände bis 50 cm außerhalb des Baufensters ist lediglich eine Zulassung von Seiten des Landratsamtes erforderlich.


Nachdem ein Gemeinderat wegen Befangenheit den Ratstisch verlassen hat, hat das Gremium ohne Aussprache beschlossen, zu den beiden Punkten sowie zum Bauvorhaben selbst das Einvernehmen zu erteilen.

 

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Gaiernweg, FlSt. Nr. 1080

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gaiernweg und 1. Änderung“.


Beim Bauvorhaben sind bei der Prüfung keine Abweichungen vom Bebauungsplan festgestellt worden, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen dazu zu erteilen.


Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat ohne Aussprache einstimmig angeschlossen.

 

Neubau von drei Reihenhäusern, Brühlweg, FlSt. Nr. 829/1

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Brühlweg – 5. Änderung“.
Beim Bauvorhaben sind bei der Prüfung fünf Abweichungen vom Bebauungsplan festgestellt worden:

  • Auf der Nordwestseite ragt eine Garage aus dem Baufenster hinaus,
  • der Dachvorsprung auf der Ostseite ragt stellenweise um bis zu 55 cm aus dem Baufenster hinaus,
  • die Geschossflächenzahl wird um 125 m² überschritten,
  • statt einem Pultdach mit 20° plant der Bauherr ein Satteldach mit 30°,
  • statt stehender Gauben beabsichtigt der Bauherr die Errichtung von Schleppgauben.

Aus Sicht der Verwaltung fügen sich die Garage, der Dachvorsprung, die abweichende Dachform sowie die abweichende Gaubenform städtebaulich sehr gut in die Umgebung ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen dazu zu erteilen. Zur Überschreitung der Geschossflächenzahl in diesem Ausmaß gibt es im Plangebiet bereits Präzedenzfälle, so dass auch hier die Erteilung des Einvernehmens empfohlen wurde.


Ein Gemeinderat brachte seine Verwunderung zur im Bebauungsplan festgelegten Dachform Pultdach zum Ausdruck. Vom Bürgermeister wurde erläutert, dass der Bebauungsplan Brühlweg ursprünglich überall Flach- und Pultdächer vorgesehen hat, er wurde jedoch bereits in den 1970er-Jahren auf Satteldächer geändert . Er vermutet einen redaktionellen Fehler bei der damaligen Änderung im grafischen Teil des Plans, da noch nur ein Baufenster mit Pultdächern vorgesehen ist.


Ein weiterer Gemeinderat bringt seine Zustimmung zu dem Bauvorhaben zum Ausdruck, welches er als sehr gelungen empfindet.


Nach der Aussprache hat das Gremium sodann bei einer Enthaltung beschlossen, zu den genannten Punkten sowie zum Bauvorhaben selbst das Einvernehmen zu erteilen.

 

Bebauungsplan „Kirchweg H – 2. Änderung“ - Satzung

Der Änderungsbebauungsplan hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Garage auf das im Westen angrenzende Flurstück 36/2 (Seewiesenweg) zu schaffen. Das Grundstück besitzt eine Garage im nordwestlichen Bereich, welche vom Seewiesenweg her erschlossen ist. Eine weitere Garage ist in diesem Bereich nicht mehr möglich. Zu Deckung des Stellplatzbedarfes plant der Eigentümer des Flurstückes eine weitere Garage im Süden des Grundstückes.
Aus dem Brunnenwiesenweg wäre hier eine Zufahrt möglich, jedoch befindet sich in diesem Bereich eine Verkehrsgrünfläche mit Baum. Diese Fläche mit rund 18 m² könnte von der Gemeinde veräußert werden, wofür eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich ist (Ausweisung der Fläche als private Grundstücksfläche). Der Grundstückseigentümer hat die Kosten für die Planänderung übernommen.


Aufgrund des Wegfalls des Straßenbaumes wird mit dem Grundstückseigentümer die Ersatzpflanzung eines Baumes vertraglich vereinbart.


Nach der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie der öffentlichen und privaten Belange hat der Gemeinderat den Bebauungsplan einstimmig als Satzung beschlossen.

 

Planungen für den langfristigen Ausbau der DSL-Versorgung

Lichtenwald hat seit Ende 2012 flächendeckend schnelles VDSL der Neckarcom mit bis zu 50 Mbit/s (nahezu 100 % Abdeckung, einzelne Gebäude haben „nur“ 30 Mbit/s). Die Erschließung erfolgt mittels eines Glasfasernetzes, welches bis zu allen Verteilerkästen (DSLAM) im Ort verlegt wurde. Die Anbindung an das überörtliche Netz erfolgt über Richtfunk vom Sportplatz aus.


Die Region Stuttgart und alle Landkreise befinden sich gerade mitten in einer Glasfaser-Backbone-Planung für alle Städte und Gemeinden in der Region, so dass mittelfristig jeder Ort in der Region Stuttgart einen leistungsfähigen und witterungsunabhängigen Glasfaseranschluss an das überörtliche Netz hat.


Vom Bund wurde vergangenes Jahr ein Förderprogramm aufgelegt, welches weit in die Zukunft schauende Planungen fördert. Es geht hier um die so genannte „Gigabitgesellschaft“, welche sich nur mit Glasfaseranschlüssen von den bereits an das Glasfasernetz angeschlossenen Verteilerkästen (DSLAM) bis an jedes Gebäude realisieren lassen wird (sog. FTTB-Netz). Hierfür sind umfangreiche Masterplanungen und Kostenschätzungen erforderlich. Die hier anfallenden Kosten werden vom Bund zu 100% gefördert, jedoch gedeckelt bis zu einer Höchstsumme von 50.000 €. Die Gemeinde Lichtenwald hat sich im Dezember 2016 um diese Fördermittel beworben. Den entsprechenden Förderbescheid vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde der Gemeinde Lichtenwald am 07. Juni 2017 von Staatssekretär Grübel überreicht.
Da die Planungen für den Glasfaser-Backbone für die Region und ihre Landkreise von der Fa. RBS Wave durchgeführt werden und von dieser daher bereits umfangreiche Erhebungen über das vorhandene Telekommunikations- und Glasfasernetz in der Gemeinde durchgeführt wurden, wurde diese Firma um ein Angebot für die FTTB-Planung in Lichtenwald angefragt. Das Pauschalangebot der Firma RBS Wave beträgt 16.713,55 € brutto für diese Planungsleistungen. Sollten geringfügige Preissteigerungen für nicht enthaltene Einzelleistungen auftreten, besteht genügend Puffer bis zur bewilligten Höchstgrenze von 50.000 € bei den Fördermitteln. Ein finanzielles Risiko für die Gemeinde besteht somit nicht.
Fördermittel, die nicht ausgeschöpft werden, können entsprechend auch nicht abgerufen werden.


Von einer Gemeinderätin wurden diese weit in die Zukunft gerichteten Planungen als sehr vorausschauend begrüßt. Weitere Gemeinderäte brachten ihre Zustimmung dazu zum Ausdruck.


Nach der Aussprache hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die FTTB-Planungsleistungen an die Fa. RBS Wave zu vergeben.

 

Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2016

Von der Verwaltung wurden dem Gremium rechtzeitig vor der Sitzung das Zahlenwerk für den Rechnungsabschluss 2016 sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Wasser und Halle vorgelegt.


Aus den Reihen des Gemeinderates wurde der Antrag gestellt, die Beschlussfassung auf die September-Sitzung zu vertagen, da das Vertrauen in die Finanzverwaltung der Gemeinde durch die Vorkommnisse Mitte Juli stark erschüttert sei. Zur Beschlussfassung soll der Bürgermeister stichprobenhaft Belege aus den einzelnen Bereichen vorlegen und zuvor prüfen. Ebenso soll zur SZ-Treuhand, welche die Abschlüsse der Eigenbetriebe erstellt hat, Kontakt aufgenommen werden, ob von dort Anhaltspunkte für Manipulationen bestehen.


Der Bürgermeister nahm den Vorschlag gerne auf. So hat das Gremium einstimmig den Beschluss gefasst, die Abschlüsse 2016 erst in der September-Sitzung zu beraten.

 

Kindergartengebührensatzung für die Jahre 2017/2018 und 2018/2019

Die bisherige Kindergartengebührensatzung setzte die Gebühren lediglich bis zum laufenden Kindergartenjahr fest.


Die Kindergartengebühren sollen gemäß der Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände und der Kirchen im Kindergartenjahr 2017/2018 um 8% und im Kindergartenjahr 2018/2019 um 3% erhöht werden. Zusätzlich sollen die Gebühren für die Halbtagesbetreuung und die verlängerten Öffnungszeiten an die empfohlenen Grundwerte und Zuschläge angepasst werden. Die erhebliche Steigerung der Regelsätze ist vor allem in den Gehaltsanpassungen des TVöD-SUE begründet.


Von der Gemeindeverwaltung wurde zusätzlich eine KiGa-Bedarfsabfrage durchgeführt. In dieser zeigte es sich, dass eine große Nachfrage für Kinder unter 3 in einer Ganztagesbetreuung besteht. Unter anderem wird aus diesem Grund ab 01. September 2017 eine Ganztageskrippe im Kindergarten Thomashardt eröffnet. Ziel ist es, der stark gestiegenen Nachfrage nach Ganztagesbetreuung und Betreuung für Kinder unter 3 Jahren gerecht zu werden und den Familien die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zudem werden nicht mehr stark nachgefragte Betreuungsmodelle gestrichen.


Im Vergleich zu den Nachbarkommunen liegt die Gemeinde Lichtenwald nach der Erhöhung im Gebührenrahmen. Die Gebühren wurden strikt nach den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände berechnet.


Die Elternbeiräte der drei Kindergärten wurden zu den geänderten Betreuungsmodellen im Kindergarten Thomashardt sowie zu der Gebührenanpassung angehört und die Rückmeldungen dem Gemeinderat vorgelegt.


Die Kostendeckung wird nach der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung im Haushaltsjahr 2017 ca. 17,17% betragen. Für das Haushaltsjahr 2018 beträgt die voraussichtliche Kostendeckung dann ca. 20,88 % und für das Haushaltsjahr 2019 ca. 20,29%. Durch die geringfügige Überdeckung im Jahr 2018 und 2019 kann die deutliche Unterdeckung des Haushaltsjahrs 2017 etwas ausgeglichen werden.


Eine Gemeinderätin fragte an, ob man die Gebührenanpassung nicht verschieben könne, da im Kindergarten aufgrund von Schwangerschaften gerade einiges Personal fehle. Von der Verwaltung wurde erläutert, dass die jetzige Gebührensatzung nur noch bis Ende August 2017 gelte und daher eine neue Satzung erforderlich ist.


Von Verwaltungsseite wurde nochmals betont, dass man sich strikt an die Empfehlungen der komm. Spitzenverbände hält und die empfohlenen Grundwerte, Zuschlagssätze und auch die prozentualen Steigerungen 1:1 übernommen hat. Zudem ist Lichtenwald die einzige Gemeinde im Vergleich mit 8 umliegenden Kommunen, die bei der Ganztagesbetreuung einen Geschwisterrabatt gewährt.


Mehrere Gemeinderäte drücken ihre Zustimmung aus. Ein Gemeinderat betont die Notwendigkeit, 20% Kostendeckungsgrad zu erreichen.


Nach der Diskussion hat das Gremium einstimmig die neue Gebührensatzung für die Kindergärten beschlossen.

 

Seniorenwohnen im Forsthausareal

Seit 2001 bemüht sich die Gemeinde Lichtenwald um ein betreutes Wohnen im Forsthausareal, um dem Bedarf aus der immer älter werdenden Gesellschaft nachzukommen. Diese Bemühungen sind jedoch an diversen äußeren Umständen gescheitert. Nachdem „Vermögen und Bau Baden-Württemberg“ die Flächen der Gemeinde Mitte 2015 zum Kauf angeboten hat, haben die Planungen hierzu wieder Fahrt aufgenommen. So wurde das Grundstück im Jahr 2016 von der Gemeinde erworben und neu überplant.


Seit 2001 ist der Anteil von Senioren im Ort weiter gewachsen. Im Juni 2016 lag der Anteil der Senioren an der Gesamtbevölkerung in Lichtenwald laut Einwohnermeldeamt bei rd. 24% oder rund 630 Personen, im Landesschnitt waren es laut Statistischem Landesamt damals „nur“ rund 19,8% der Gesamtbevölkerung.


Der Kreispflegeplan Esslingen sieht alleine bis 2020 für Lichtenwald bereits einen Bedarf von 22 stationären Pflegeplätzen.
Aufgrund des vorliegenden Bebauungsplanes für das Forsthausareal und der avisierten Bauplatzpreise wurde von Verwaltungsseite aktiv nach möglichen Investoren gesucht. Unterstützt wurde die Gemeinde hier zusätzlich von der Gewerbeimmobilienabteilung der Kreissparkasse. So wurde die Fa. Dienste für Menschen (DfM) aus Stuttgart als Betreiber zusammen mit der WfS-Gruppe aus Neckarsulm als Planer und Bauträger gefunden.


Die Planungen von WfS sehen ein Konzept vor, welches das gesamte Forsthausareal einbezieht. Die verkehrliche Andienung soll ausschließlich über die Ortsdurchfahrt erfolgen und der vorhandene schöne Baumbestand wird - wie von der Gemeinde nachdrücklich gewünscht - vollständig erhalten. Der Stichweg aus dem Kirchweg in das Gebiet kann damit entfallen. Sowohl der Erhalt des Baumbestandes als auch die Wahl der verkehrlichen Andienung liegen sicherlich auch im Interesse der Anwohner des Areales und im Kirchweg.


Es ist ein Haupthaus als vollwertiges Pflegeheim mit 30 Plätzen und 4 vollständig barrierefreien Wohnungen im Staffelgeschoss geplant, dazu in drei Punkthäusern entlang des Kirchwegs 13 vollständig barrierefreie Wohnungen für betreutes Wohnen - durch das angegliederte Pflegeheim jedoch mit wesentlich umfangreicheren Möglichkeiten der Versorgung/Betreuung als in einer alleinstehenden Seniorenwohnanlage. Die Zielgruppe für die Wohnungen sind hier nicht nur Senioren, sondern auch behinderte Menschen und pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen mit Angehörigen, die mit ihnen im selben Haushalt wohnen.


Das vorgelegte Modell von der WfS-Gruppe mit betreuten Wohnungen und einem Pflegeheim, welches von der Dienste für Menschen gGmbH (Teil der Diakonie Württemberg) betrieben werden soll, werden sowohl von der Altenhilfefachberatung des Landkreises Esslingen als auch der Diakoniestation untere Fils als notwendig und wichtig für Lichtenwald betrachtet und ausdrücklich befürwortet. Auch der Standort wird aufgrund seiner Lage im Ortskern als gut geeignet betrachtet.


Um die Gebäude nicht so massiv wirken zu lassen und eine bessere städtebauliche Verträglichkeit bzgl. Gebäudehöhen zu erzeugen (Entfall ungenutzter Luftraum/Spitzboden unter dem Satteldach), wurden die Planungen zwischen Stadtplanungsbüro und Bauträger auf deutlich zurückgesetzte Staffelgeschosse geändert. Die Erdgeschossfußbodenhöhen werden so weit wie sinnvoll möglich abgesenkt, damit die Gebäude so niedrig wie möglich im Gelände zum Liegen kommen.
Zusätzlich soll noch im 3. Quartal 2017 eine Bürgerversammlung zum Projekt durchgeführt werden, bei der sich insbesondere die Zielgruppe, aber auch Jedermann über das Projekt informieren kann.


Während der Sitzung präsentierten die Firmen WfS und DfM ihre Pläne für das Areal. Zudem wurden von Seiten der Geschäftsführung der Diakoniestation untere Fils und der Altenhilfefachberaterin des Landkreises fachliche Bewertungen der Pläne vorgenommen und eine Umsetzung ausdrücklich empfohlen.


Nach der Vorstellung wurden von Seiten des Gremiums sehr zahlreich Fragen zum Projekt gestellt, die von Bauträger und Betreiber sowie den anwesenden Referenten abschließend beantwortet wurden.


Nach Abschluss der Diskussion wurde vom Gemeinderat sodann bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen beschlossen, das gesamte Forsthausareal an die WfS-Gruppe für das vorgestellte Pflegeheim und die vorgestellten Punkthäuser mit barrierefreien Wohnungen zu veräußern.

 

Bebauungsplan „Forsthausareal – 1. Änderung“ - Entwurf

Der Änderungsbebauungsplan „Forsthausareal – 1. Änderung“ hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Wohn- und Pflegeanlage sowie 17 Wohnungen im „Wohnen mit Service“-Modell zu schaffen.


Im Verlauf der Planungsphase zu den Gebäuden wurden für den Bauträger diverse Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Forsthausareal“ erforderlich, um das Konzept des Seniorenwohnens realisieren zu können.


Durch den Bebauungsplan sollen nun die Änderung in Bezug auf die projektierten Gebäude planungsrechtlich aufgenommen und gesichert werden.


Eine höhere Überbauung der Grundstücke durch die Bebauungsplanänderung kann ausgeschlossen werden, da die im Bebauungsplan „Forsthausareal“ festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 nicht verändert wird.


Die Wohn- und Pflegeanlage soll auf den Flurstücken 2/4 und 160 zwischen der Hegenloher Straße und dem Kirchweg errichtet werden. Die geplante Nutzung unterteilt sich in das Hauptgebäude, zentral im Gebiet gelegen, sowie drei kleinere Punkthäuser entlang des Kirchwegs. Die Pflegeanlage im Hauptgebäude beinhaltet 30 Pflegebetten sowie Gemeinschaftsräume. In den Punkthäusern entlang des Kirchwegs sind zudem 17 barrierefreie Wohnungen im „Wohnen mit Service“-Modell geplant. Die Erschließung ist fußläufig sowohl vom Kirchweg als auch von der Hegenloher Straße geplant, wobei der Hauptzugang der Anlage über die Hegenloher Straße verläuft. Die verkehrliche Erschließung erfolgt ausschließlich über die Hegenloher Straße. In diesem Bereich ist auch die Zufahrt zur Tiefgarage geplant, welche alle für die Wohn- und Pflegeanlage benötigten Stellplätze abdecken kann. Eine optische Gliederung der Baukörper sowie ein zurückgesetztes Dachgeschoss ermöglichen ein harmonisches Einfügen in die Bestandsbebauung.


Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden kann.


Vom Bürgermeister wurde Frau Brauckmann vom Büro SI als Stadtplanerin das Wort erteilt. Sie erläuterte dem Gremium den Bebauungsplan und die vorgesehenen Änderungen anhand einer Powerpoint-Präsentation und zeigt die wesentlichen Unterschiede zum gültigen Plan auf. Insbesondere betonte sie, dass das geplante Hauptgebäude des Pflegeheims nach den neuen planerischen Festsetzungen nur noch ca. 1m höher als die Firste der Bestandsgebäude der Waldarbeiterhäuser werden wird.


Aus dem Gemeinderat wurden im Anschluss keine Fragen gestellt und bei 2 Enthaltungen und einer Gegenstimme der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Forsthausareal – 1. Änderung" aufgestellt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (§ 3 Abs. 2 i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

 

Kanalsanierungen 2017

Das Ingenieurbüro SI wurde von der Gemeinde Lichtenwald mit der Umsetzung der Eigenkontrollverordnung beauftragt. Der Auftragsumfang belief sich auf die Zustandserfassung des Kanalnetzes sowie die Bewertung und Klassifizierung von Kanalschäden. Grundlage für die Bewertung des Kanalnetzes war das Ergebnis der optischen Inspektion. Auf Grundlage der verschiedenen Schadensarten erfolgte je eine Zuordnung in Schadensklassen (SK). SK 1 deutet auf geringfügige Schäden, ohne unmittelbaren Handlungsbedarf hin. Eine Einordnung der Einzel- oder Haltungsschäden in SK 5 beschreibt umgehenden Handlungsbedarf. Hieraus ergeben sich die Prioritäten zur Planung der Schadensbehebung.


Die Gemeinde Lichtenwald hat sich dazu entschieden, in 2017 die bei der vorangegangenen Sanierungskampagne im Jahre 2015 noch nicht sanierten Haltungen mit Einzelschäden der SK 5 sanieren zu lassen. Es wurde festgelegt, dass alle weiteren Einzelschäden - auch die niedrigerer Schadstufen - in der jeweiligen Haltung ebenfalls behoben werden, so dass die gesamte Haltung als saniert bezeichnet und komplett aus der Sanierungskonzeptionsplanung entnommen werden kann.
Alle Maßnahmen können in geschlossener Bauweise, z. B. mit Inlinern, durchgeführt werden.


Die Kosten für die Instandsetzung der Haltungen belaufen sich voraussichtlich auf circa 100.000 € (brutto) zzgl. Nebenkosten.
Im Haushalt 2017 stehen 120.000 € für die Kanalsanierung 2017 zur Verfügung. Die Ausschreibung ist als Leistungsverzeichnis mit einer Abfrage von Einzelpreisen ohne festen Leistungsumfang zu verstehen. Je nach Ausschreibungsergebnis lassen sich mehr oder weniger Schäden sanieren, so dass das vorgegebene Budget nicht nennenswert über- oder unterschritten wird. Ergeben sich gegenüber der Kostenberechnung günstigere Einheitspreise, können auch noch weitere Schäden behoben werden.


Ein Gemeinderat begrüßte die Kanalsanierungen mit Hinweis auf den Grundwasserschutz. Dem schloss sich der Bürgermeister an und betonte, dass die Sanierung von Kanälen und Kläranlagen sehr wichtig für den Schutz der Umwelt ist und man hierbei in Lichtenwald in den letzten Jahren auf einem sehr guten Weg sei.


Im Anschluss hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Kanalsanierungsmaßnahmen 2017 wie vorgelegt auszuschreiben.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 19.09.2017

Bürgerfragestunde

Ein Bürger fragte an, ob die Schadstoffsammlung zu einer anderen Uhrzeit durchgeführt werden kann, da die Zeiten sehr arbeitnehmer-unfreundlich seien. Bürgermeister Rentschler erläuterte, dass die Sammlung nicht von der Gemeinde, sondern vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises durchgeführt wird. Er sagte zu, das Anliegen beim AWB ES vorzubringen.

 

Bausachen

Nutzungsänderung Zerlegebereich in Schlachthaus, Einbau Hackschnitzelsilo, Geigeräcker 1

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr will den im Rohbau fertig gestellten Zerlegebereich in ein Schlachthaus nach EU-Standard umbauen bzw. so fertig stellen. Zudem ist der Einbau eines Hackschnitzelsilos beabsichtigt.


Vom Antragsteller wird das Schlachthaus mit dem Tierwohl begründet, da das Schlachtvieh dann nicht mehr von der Hofstelle zu einem Schlachthof gefahren werden muss.


Aus Sicht der Gemeindeverwaltung spricht städtebaulich nichts gegen die beiden Vorhaben, da sie diesbezüglich keine Auswirkungen haben, sondern nur innerhalb der bestehenden Gebäude Änderungen bedeuten. Zudem entfallen die LKW-Transporte des Schlachtviehs.


Jedoch sind aus Sicht der Gemeindeverwaltung noch einige Rückbauverpflichtungen an der ehemaligen Hofstelle östlich des Bürgerzentrums offen, die an das Einvernehmen zu den geplanten Maßnahmen geknüpft werden sollten. So sind z. B. der Heuturm noch abzubrechen, die Pferdeboxen zu entfernen und der Kuhstall in einen Weideunterstand umzubauen.


Ein Gemeinderat äußerte, dass ein Schlachthaus für ihn eine gewerbliche Nutzung darstellt und die Gemeinde hierzu keinesfalls das Einvernehmen erteilen dürfe. Zudem könnten dann auch Tiere von außerhalb angeliefert werden.


Mehrere Gemeinderäte äußerten daraufhin, dass sie eine Koppelung des Einvernehmens an die Rückbauverpflichtung nicht sehen, sondern das Einvernehmen erst erteilen wollen, wenn der Rückbau komplett abgeschlossen ist.


Ein Gemeinderat fragte an, ob das Landratsamt an die Entscheidung des Gemeinderates gebunden ist. Der Bürgermeister antwortete, dass das Landratsamt das kommunale Einvernehmen ersetzen könne, wenn dieses rechtswidrig von der Gemeinde versagt wurde.


Nach der Aussprache hat der Gemeinderat sodann bei einer Ja-Stimme, 10 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen das Einvernehmen zur Nutzungsänderung in ein Schlachthaus nach EU-Standard abgelehnt. Das Einvernehmen zum Einbau eines Holzhackschnitzelsilos wurde mit 6 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen ebenfalls nicht erteilt.

 

Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Garagen, Breitestraße, FlSt. Nr. 179

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gartenstraße – 2. Änderung“.


Beim Bauvorhaben sind bei der Prüfung mehrere Abweichungen vom Bebauungsplan festgestellt worden.


Auf den vorhandenen Plänen sind im Dachgeschoss die Baugrenzen nicht eingezeichnet, so dass nicht beurteilt werden kann, ob und wie weit der Dachvorsprung über die Baugrenze ragt. Die Gemeindeverwaltung hat empfohlen, einer Baugrenzenüberschreitung bis max. 50 cm zuzustimmen.


Das Bauvorhaben sieht Schleppgauben mit einer Dachneigung von ca. 10 Grad vor. Laut Bebauungsplan sind keine Dachaufbauten zulässig. Jedoch gibt es im Planbereich, insbesondere in der Gartenstraße, mehrere Präzedenzfälle mit Dachgauben und Zwerchgiebeln. Daher hat die Verwaltung empfohlen, hierzu ebenfalls das Einvernehmen zu erteilen.


Laut Bebauungsplan sind Garagen außerhalb des Baufensters nicht zulässig. Dies hat sich durch den Änderungs-Bebauungsplan ergeben. Der ursprüngliche Bebauungsplan lässt Garagen außerhalb des Baufensters zu, wenn sie grenzständig errichtet werden und 5m Straßenabstand haben – deshalb gibt es im Plangebiet bereits zahlreiche Präzedenzfälle mit grenzständigen Garagen außerhalb des Baufensters. Aus diesem Grund empfahl die Gemeindeverwaltung, zu den beiden mittig auf dem Grundstück geplanten Garagen das Einvernehmen nicht zu erteilen, jedoch das Einvernehmen für grenzständige Garagen zu erteilen.


Nach der Aussprache hat der Gemeinderat sodann bei 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen das Einvernehmen zu einem Dachvorsprung bis max. 50 cm außerhalb des Baufensters erteilt. Das Einvernehmen zur Errichtung der Dachgaben wurde einstimmig erteilt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, nur zu grenzständigen Garagen das Einvernehmen zu erteilen, wurde mit 8 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. Das Einvernehmen zur Bausache selbst wurde einstimmig erteilt.

 

Rechnungsabschluss 2016 der Gemeinde sowie Jahresabschlüsse 2016 der Eigenbetriebe Mehrzweckhalle und

Wasserversorgung

Von der Verwaltung wurde auf die entsprechenden Vorlagen aus der Juli-Sitzung verwiesen, als das Thema vom Gemeinderat vertagt wurde. Wunschgemäß wurden von der Verwaltung in allen Bereich nochmals stichprobenhafte Kontrollen von Belegen durchgeführt. Aus Sicht der Verwaltung gibt es nach wie vor keinen Verdacht, dass sich im Kernhaushalt oder bei den Eigenbetrieben Manipulationen wie auf den Baugebiets-Sonderkonten ergeben haben. Auch die noch laufende Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt hat keine solchen Verdachtsfälle hervorgebracht.


Die beiden Eigenbetriebe haben sich weitestgehend planmäßig entwickelt. Beim Eigenbetrieb Wasser wurde der avisierte Jahresgewinn nur um rund 3.000 € verfehlt, da es im Jahr 2016 zahlreiche Rohrbrüche gegeben hat. Der Eigenbetrieb Halle hat einen Jahresverlust von rund 78.000 € statt wie geplant rund 65.000 € erwirtschaftet.


Der Rechnungsabschluss des Kernhaushaltes ist in Gänze erfreulich. Insbesondere durch Mehreinnahmen im kommunalen Finanzausgleich wurde eine Zuführungsrate von 449.000 € statt 307.000 € erreicht. Durch das günstigere Bauprojekt „Sanierung Bergäcker“ hat sich die Rücklagenentnahme zudem von geplant 760.000 € auf 497.000 € entwickelt. Somit beträgt die Rücklage der Gemeinde auf Jahresende 2016 erfreuliche 948.000 €.


Vom Bürgermeister wurde jedoch auf die bereits geplanten Projekte der Folgejahre verwiesen, für die ein großer Teil der Rücklage benötigt wird, u. a. ein neues Feuerwehrfahrzeug, die Sportplatzsanierung, neue Fenster in den Kindergärten und die Außenrenovierung des Rathauses.


Nach ausführlicher Aussprache hat der Gemeinderat sodann bei einer Enthaltung die vorgelegten Jahresabschlüsse 2016 der Eigenbetriebe und den Rechnungsabschluss 2016 des Kernhaushaltes beschlossen.

 

Außensanierung Wasserturm

Aus den Reihen des Gemeinderates wurde der äußere optische Zustand des Wasserturms bereits mehrfach bemängelt. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Sanierung jedoch erst dann möglich, wenn der Eigenbetrieb genügend Mittel erwirtschaftet hat, damit der ohnehin schon sehr hohe Wasserpreis nicht noch weiter ansteigt. Die Kosten für die Außensanierung wurden von einem Malerbetrieb vor 2 Jahren bereits auf rund 35.000 € geschätzt.


Aufgrund der finanziellen Situation des Eigenbetriebs Wasser ist eine Sanierung im Jahr 2018 nun möglich, weshalb das Büro Knecht mit einer Kostenschätzung nach DIN 276 beauftragt wurde. Die Außensanierung kostet nach dieser auf heutigen Preisstand rund 36.000 €.


Herr Rommel vom Büro Knecht erläuterte dem Gremium die vorgesehenen Arbeiten an der Außenfassade. Die geplanten Maßnahmen wurden von mehreren Gemeinderäten ausdrücklich begrüßt und vom Gremium für 2018 einstimmig zur beschränkten Ausschreibung beschlossen.

 

Außensanierung Rathaus

Das Rathaus in Thomashardt wurde zuletzt bei der Ortskernsanierung Thomashardt im Jahr 1988 grundlegend saniert. Seither wurden die Außenfassade und das Holzwerk nicht mehr gestrichen. Lediglich Neuanstriche von Fenstern und Fensterläden sind zwischenzeitlich erfolgt. Nach nunmehr 29 Jahren zeigen sich jedoch sehr deutliche Alterungserscheinungen am Gebäude. Zudem soll im Zuge der Fassadenrenovierung auf der Rückseite des Rathauses eine zusätzliche Türe eingebaut werden, damit das Erdgeschoss auch barrierearm erreicht werden kann, was insbesondere für ältere und gehbehinderte Menschen sehr wichtig ist.


Auch hier wurde das Büro Knecht mit einer Kostenschätzung nach DIN 276 beauftragt. Herr Rommel vom Büro Knecht erläuterte dem Gremium die vorgesehenen Arbeiten am Gebäude und den Einbau der Türe. Seine Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 54.500 €.


Ein Gemeinderat zog die Notwendigkeit der Renovierung in Zweifel. Aus seiner Sicht sollte nur die Türe eingebaut werden. Bürgermeister Rentschler und Herr Rommel erläuterten die Notwendigkeit zur Vermeidung von weitergehenden Schäden am Außenputz und Holzwerk, die sich insbesondere an der Westseite des Rathauses schon zeigen. Vom Bürgermeister wurde betont, dass ein Einbau einer Türe mit Wandaufbruch zudem zu einer notwendigen Renovierung und Anpassung der Fassade in diesem Bereich führt, die einzeln ausgeführt optisch nicht sehr ansprechend wirken würde.


Nach Abschluss der Diskussion hat der Gemeinderat sodann bei einer Gegenstimme beschlossen, die Arbeiten zur Außensanierung des Rathauses und den Einbau der zusätzlichen Türe im Jahr 2018 beschränkt auszuschreiben.

 

Fenstererneuerung Kindergärten

Die beiden Kindergärten der Gemeinde wurden 1974 (Hegenlohe) bzw. 1976 (Thomashardt) eröffnet. Bis auf einzelne Fenster, die bei Baumaßnahmen ersetzt bzw. ergänzt wurden, sind die Fenster beider Gebäude noch baujahrestypisch. Die komplette Mechanik ist verschlissen, sie sind teilweise beschädigt und vereinzelt bereits nicht mehr zu öffnen sowie energetisch nicht mehr zeitgemäß. Zudem kommt es vermehrt zu Zugluft, was die Aufenthaltsqualität für Kinder und Mitarbeiter in der kalten Jahreszeit stark einschränkt. Herr Rommel vom Büro Knecht erläuterte dem Gremium die vorgesehenen Arbeiten, die in den Kindergartenferien ausgeführt werden sollen. Die Gesamtkosten belaufen sich geschätzt auf rund 105.000 €. Ein Gemeinderat begrüßte die vorgesehene Maßnahme ausdrücklich. Ein weiterer stellte Rückfragen zu technischen Details.


Nach kurzer Diskussion hat das Gremium sodann einstimmig beschlossen, die Fenster in den Kindergärten im Jahr 2018 zu tauschen und die Arbeiten beschränkt auszuschreiben.

 

Kunstwerk am Buchwiesenweg

Vom örtlichen Künstlerehepaar Heinze erreichte die Gemeindeverwaltung vor einigen Monaten die frohe Botschaft, dass sich erneut ein großzügiger anonymer Spender für ein Kunstwerk gefunden hat. Die Skulptur -mit handmodellierter Keramik und Glasmosaik besetzt- wollte der Spender auf dem Kreisverkehr in Thomashardt positioniert haben.


Sowohl die Verkehrsbehörde als auch das Straßenbauamt lehnen neue starre Hindernisse auf Kreisverkehren an Ortseingängen jedoch strikt ab. Daher musste ein alternativer Standort gefunden werden. Weitere alternative Standorte am nördlichen Ortseingang Thomashardt, die von der Gemeinde und den Künstlern ins Auge gefasst wurden, mussten aus diversen Gründen ebenso ad acta gelegt werden. Ein weiterer Standort am Buchwiesenweg, nordwestlich von Thomashardt im Bereich der vorhandenen Baumgruppe mit Sitzbank, wurde vom Landratsamt abgelehnt, da er sich im Landschaftsschutzgebiet befindet. Bei einem Vor-Ort-Termin mit der Naturschutzbehörde und der Baurechtsbehörde konnte ein alternativer Standort außerhalb des Landschaftsschutzgebietes im Bereich Ecke Buchwiesenweg/Fortsetzung Rainweg gefunden werden. Das Grundstück gehört der Gemeinde (Straßenrandstreifen).

 

Aus Sicht der Verwaltung ist dieses weitere schöne Kunstwerk, zudem am Kulturrundweg gelegen, außerordentlich begrüßenswert und sorgt für eine schöne künstlerische Aufwertung des Bereiches nordwestlich von Thomashardt.


Mehrere Gemeinderäte äußerten sich begeistert zu dem Kunstwerk und bedankten sich bei dem anonymen Spender. Diesen Worten hat sich der Bürgermeister angeschlossen und bedankte sich ebenfalls bei den Künstlern und dem anonymen Spender. Im Anschluss wurde die Kunstwerk-Spende einstimmig angenommen.

 

Neubeschaffung Feuerwehrfahrzeug - Ausschreibungsbeschluss

Aufgrund des Feuerwehrbedarfsplanes der Gemeinde Lichtenwald vom Jahr 2016 ist die Neuanschaffung eines Löschfahrzeuges im Jahr 2019 angedacht. Hierzu wurden der Gemeinde unlängst bereits 90.000 € Landesfördermittel bewilligt.


Der Fahrzeugausschuss der Feuerwehr hat in Zusammenarbeit mit einem fachlichen Berater in den letzten Monaten ein Nachfolgefahrzeug konkretisiert. Es soll ein sogenanntes HLF 20 mit neuer Komplettbeladung werden, welches nahezu der Norm entspricht und nur wenig individuelle Wünsche und Umbauten beinhaltet. Die Gesamtkosten hierfür liegen geschätzt bei rund 315.000 €. Dieses Fahrzeug muss jedoch europaweit ausgeschrieben werden. Feuerwehrkommandant Bihl erläuterte im Gremium die Notwendigkeit und das Procedere. Von Seiten des Gemeinderates wurden zahlreiche Fragen gestellt, die vom Bürgermeister und vom Feuerwehrkommandanten beantwortet wurden.


Nach Abschluss der Diskussion wurde vom Gemeinderat sodann einstimmig beschlossen, ein HLF 20 mit Komplettbeladung europaweit auszuschreiben.


Im Anschluss daran wurde ein Antrag der Feuerwehr auf Weiternutzung des Tanklöschfahrzeuges diskutiert, welches beim Eintreffen des neuen Fahrzeuges zusammen mit dem älteren der beiden vorhandenen Löschfahrzeuge veräußert werden sollte. Bei diesem Punkt erklärte sich der Bürgermeister als Feuerwehrmitglied für befangen und übergab die Sitzungsleitung an seine Stellvertreterin. Nach ausführlicher Diskussion hat der Gemeinderat entschieden, das ältere der beiden Löschfahrzeuge nach Eintreffen des neuen Fahrzeuges zu verkaufen, das Tanklöschfahrzeug jedoch zu behalten. Dieses soll bis zum Auftreten eines größeren Defekts weitergenutzt werden.

 

Vergabe Kanalsanierungen 2017

In der Juni-Sitzung wurde beschlossen, die Kanalsanierungen in den höchsten Schadensstufen, die bei der letzten Sanierungsrunde 2015 nicht erledigt wurden, im gesamten Gemeindegebiet in geschlossener Bauweise beschränkt auszuschreiben. In diesem Zug sollen jeweils nicht nur die Einzelschäden, sondern jeweils die gesamte betroffene Kanalhaltung saniert werden. In der Kostenberechnung waren hierfür rund 100.000 € ohne Nebenkosten veranschlagt.
Von 13 angeschriebenen Spezialfirmen haben 5 ein Angebot abgegeben. Das günstigste Angebot wurde von der Fa. KTF aus Börslingen mit 98.734,30 € abgegeben.


Der Gemeinderat hat die Vergabe an die Fa. KTF ohne Wortmeldungen einstimmig beschlossen.

 

Neubeschaffung Pritschenfahrzeug Bauhof

Das vorhandene Pritschenfahrzeug des Bauhofes ist zwischenzeitlich 14 Jahre alt und hat alleine in den letzten 2 ½ Jahren Wartungs- und Reparaturkosten in Höhe von rund 14.000 € verursacht. Aufgrund der momentan vorhandenen Diesel-Eintauschprämien zahlreicher Nutzfahrzeughersteller hat die Gemeinde die Nutzfahrzeughändler im Umkreis zum Angebot vergleichbarer Leasingverträge für neue Diesel-Pritschenfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 6 aufgefordert. Das alte Fahrzeug soll hierbei als Inzahlungnahme verrechnet werden. Wichtig war der Gemeindeverwaltung, dass bei den Leasing-Angeboten Wartung, Inspektionsteile, Verschleißteile und eine Garantieverlängerung über die angestrebte Leasing-Laufzeit von 4 Jahren inklusive sind, so dass neben den immer fälligen Ausgaben für Sprit, Steuer und Versicherung keine weiteren Ausgaben für die Fahrzeughaltung mehr anfallen.


Von den abgefragten Händlern hat das günstigste Angebot ein VW-Händler aus dem Umkreis abgegeben, welches sich auf rund 230 € brutto im Monat beläuft. Von der Gemeindeverwaltung wurde vorgeschlagen, das alte Pritschenfahrzeug in Zahlung zu geben und den angebotenen VW T6 als Doppelkabine mit Pritsche wie angeboten zu leasen.


Diesem Vorschlag hat sich das Gremium nach kurzer Aussprache bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung angeschlossen.

 

Wahl des Jugendrates

Für den neu zu wählenden Jugendrat ging lediglich die Bewerbung des amtierenden Jugendrates, Herr Achim Schmid aus Hegenlohe, ein. Der Jugendrat wird ein Jahr lang bei Planungen und Vorhaben, welche die Interessen der Jugendlichen berühren, angehört sowie zu allen öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeladen. Ebenso erhält er sämtliche öffentlichen Sitzungsvorlagen.


Aufgrund der Bekanntheit von Herr Schmid im Gremium wurde auf eine erneute Vorstellung verzichtet. Mehrere Gemeinderäte und der Bürgermeister begrüßten die wiederholte Bereitschaft von Herr Schmid, sich aktiv einzubringen und Verantwortung zu übernehmen und bedankten sich herzlichst für sein Engagement.


Vom Gemeinderat wurde nach der Aussprache einstimmig der Beschluss gefasst, dass Herr Schmid den Jugendrat der Gemeinde Lichtenwald bis August 2018 bildet.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 24.10.2017

Blutspenderehrung

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung wurde die traditionelle Blutspenderehrung der Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem DRK Baltmannsweiler durchgeführt. Bürgermeister Rentschler und Herr Kuhn vom DRK Baltmannsweiler überreichten die Ehrungen und Präsente an die Spender und sprachen Dank und Anerkennung für die große Spendenbereitschaft aus.


Im Weiteren wird auf den separaten Artikel zur Blutspenderehrung im Amtsblatt vom 03. November verwiesen.

 

Bausache

Errichtung eines Gerätehauses, Seewiesenweg 21, Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung

Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Geräteschuppens außerhalb des Baufensters.


Bisher wurden im Plangebiet keine derartigen Befreiungen erteilt. Der geplante Schuppen liegt zudem im Pflanzgebot, was einer Errichtung entgegensteht. Daher empfahl die Gemeindeverwaltung, das Einvernehmen nicht zu erteilen.


Nachdem sich eine Gemeinderätin für befangen erklärt hatte und im Zuschauerraum Platz genommen hatte, erkundigte sich ein anderer Gemeinderat nach der Größe, bis zu der ein Schuppen verfahrensfrei sei. Der Bürgermeister verwies auf die Größenregelungen aus der Landesbauordnung, die jedoch nur dann zum Tragen kommen, wenn keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen stehen. Falls solche entgegen stehen, wird ein Schuppen genehmigungspflichtig.
Bei einer Nein-Stimme hat der Gemeinderat sodann das Einvernehmen zu dem Geräteschuppen nicht erteilt.

 

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Forsthausareal – 1. Änderung“ - Satzungsbeschluss

Der Änderungsbebauungsplan „Forsthausareal – 1. Änderung“ hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Wohn- und Pflegeanlage sowie 17 Wohnungen im „Wohnen mit Service“-Modell zu schaffen.


Im Verlauf der Planungsphase zu den Gebäuden wurden für den Bauträger diverse Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Forsthausareal“ erforderlich, um das Konzept des Seniorenwohnens realisieren zu können.


Durch den Bebauungsplan sollen nun die Änderungen in Bezug auf die projektierten Gebäude planungsrechtlich aufgenommen und gesichert werden.


Frau Brauckmann vom Büro SI stellte dem Gremium den Bebauungsplan vor und erläuterte die Details. Aus dem Gemeinderat wurden mehrere Fragen gestellt, die der Bürgermeister und Frau Brauckmann beantworteten.
Von Frau Brauckmann wurden weiter die eingegangenen Stellungnahmen erläutert und die Abwägungsvorschläge hierzu präsentiert.


Nach der Aussprache hat der Gemeinderat sodann mit zwei Nein-Stimmen beschlossen, die Abwägung gemäß den Abwägungsvorschlägen vorzunehmen und den Änderungs-Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

 

Erwerb der Gesellschafteranteile der Landkreise Böblingen, Ludwigsburg, Esslingen, Göppingen, Rems-Murr-Kreis an der RZRS GmbH durch den Zweckverband KDRS

Vom Bürgermeister wurde die sehr umfangreiche Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert. Er erklärte die Hintergründe für den Erwerb der Gesellschafteranteile, welcher aufgrund der geplanten Fusion der regionalen kommunalen Rechenzentren zu einem landesweiten Rechenzentrum erforderlich wird.


Ein Gemeinderat fragte an, ob die Gemeinde mit den Programmen des Rechenzentrums arbeite, was vom Bürgermeister bejaht wurde. Insbesondere im Bereich Einwohnermeldewesen und Standesamt ist die Nutzung verbindlich.


Aus dem Gremium wurde die Hoffnung geäußert, dass durch die Fusion ggf. Kostenvorteile entstünden, welche der Gemeinde zu Gute kämen. Der Bürgermeister äußerte, dass er die selbe Hoffnung habe und die Fusion daher begrüße.
Sodann hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die Vertreter der Gemeinde bei der Verbandsversammlung Ende November ermächtigt werden, entsprechend abzustimmen.

 

Vorbereitung Stellenausschreibung Kämmerei

Zur Zeit läuft das Disziplinarverfahren gegen den bisherigen Kämmerer der Gemeinde Lichtenwald, welcher seit Mitte Juli vom Dienst suspendiert ist.


Um nach Abschluss des Verfahrens sofort die Stellenausschreibung vornehmen zu können, wurde von der Verwaltung ein entsprechender Ausschreibungstext mit Aufgabenprofil und Anforderungen ausgearbeitet.


Ein Gemeinderat ergänzte, dass man bei einem Stichpunkt der Aufgabenbeschreibung ein Verb einfügen sollte, damit dieser verständlicher wird. Diese Anregung nahm der Bürgermeister gerne auf.


Ein anderer Gemeinderat fragte, ob mit der Stellenausschreibung deutlich wird, dass man auch Personen ohne Verwaltungsstudium suche. Der Bürgermeister bejahte dies, da durch den Text sowohl ein Beamten- als auch ein Angestelltenverhältnis in Aussicht gestellt werde und nach einer Person gesucht wird, die die Voraussetzungen nach §116 GemO erfüllt – dort sind neben gehobenen Verwaltungsbeamten auch wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge aufgezählt.


Ein Gemeinderat erkundigte sich nach dem Ort der Ausschreibung. Der Bürgermeister erklärte, dass man im Amtsblatt und im Staatsanzeiger ausschreiben werde, dazu in ein oder zwei regionalen Tageszeitungen und in Online-Stellenbörsen.


Nach der Aussprache hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, den vorgeschlagenen Ausschreibungstext mit den hervorgebrachten redaktionellen Änderungen zu verwenden.

 

Antrag aus dem Gremium

Aus dem Gremium wurde der Antrag auf Einrichtung eines „Zukunftsausschusses“ gestellt.


Der Bürgermeister bat die Antragsteller, ihren Antrag zu erläutern, was von einer Gemeinderätin übernommen wurde. Sie brachte vor, dass sich der Ausschuss unter anderem über Themen wie Verkehrslärm, kulturelle Angelegenheiten und Vereinsangelegenheiten beraten sollte, die wichtig für die Zukunft des Gemeinwesens in Lichtenwald seien.


Der Bürgermeister begrüßte diese Anregung und schlug vor, einen beratenden Ausschuss nach Gemeindeordnung zu bilden, zu dem jede Fraktion einen oder zwei feste Vertreter entsendet. In einen solchen Ausschuss könnten dann auch jederzeit bei Bedarf sachkundige Einwohner hinzugezogen werden, da dies die Gemeindeordnung explizit vorsehe.


Die Antragsteller ergänzten, dass die Wahl der Vertreter aus dem Gemeinderat in einer späteren Sitzung stattfinden sollte.
Nach Ende der Diskussion hat der Gemeinderat sodann bei einer Enthaltung beschlossen, den Zukunftsausschuss als beratenden Ausschuss einzurichten.

 

Neues Bauplatzvergabeverfahren Pfandäcker

Nachdem das ursprünglich vom Gemeinderat im Herbst 2016 beschlossene Vergabeverfahren Pfandäcker mit postalischen oder elektronischem Rücklauf in der Juli-Sitzung 2017 auf Antrag des Gremiums mehrheitlich in ein Verfahren mit persönlicher Abgabe der Bewerbungsunterlagen geändert wurde, ist von 22.09.17 bis 25.09.17 eine unübersichtliche Bewerbersituation vor dem Rathaus der Gemeinde Lichtenwald eingetreten.


Der Gemeinderat hat an seiner kurzfristig anberaumten Sondersitzung am 27.09.17 daher einstimmig die Aufhebung des Bauplatzvergabeverfahrens beschlossen.


Auf Wunsch des Gemeinderates wurde von der Verwaltung ein Punktesystem für eine Bauplatzvergabe erarbeitet und von der Kanzlei EWB aus Stuttgart geprüft. Von dort wurden noch einzelne Ergänzungs- bzw. Änderungsvorschläge gemacht, die rot abgesetzt in eine Tischvorlage eingearbeitet wurden.


Dazu hat die Kanzlei EWB sehr ausführlich zum Thema Bauplatzvergabeverfahren und deren rechtliche Risiken Stellung genommen. Die Ausführungen der Kanzlei wurden der Tischvorlage beigefügt.


Vom Bürgermeister wurde die Vorlage und das Schreiben der Kanzlei EWB erläutert.


Im Gemeinderat ergab sich eine rege und lange Diskussion über die diversen Möglichkeiten zur Bauplatzvergabe und die Risiken bzw. die jeweiligen Vor- und Nachteile.


Von einer Gemeinderätin wurde der Antrag gestellt, die Bauplätze nunmehr doch nach der Reihenfolge des Antragseingangs, wie er am 25.09.2017 stattgefunden hat, vorzunehmen, da auch ein neues Verfahren rechtliche Risiken mit sich bringt.
Daraufhin erklärten sich zwei Gemeinderäte für befangen und nahmen im Zuschauerraum Platz.


Bei der folgenden Abstimmung entfielen auf den Antrag 5 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen, so dass der Antrag als angenommen zählt. Über die Verwaltungsvorlage konnte sodann nicht mehr abgestimmt werden.

 

Vorbereitung der Verbandsversammlung des GVV Reichenbach/Fils

Vom Bürgermeister wurden die Vorlagen zur kommenden Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach/Fils (GVV) kurz erläutert. Sie beinhalten insbesondere ein Änderungsverfahren des bestehenden Flächennutzungsplanes für mehrere dringliche Maßnahmen in den Verbandsgemeinden, mit denen nicht mehr bis zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zugewartet werden kann.


Aus dem Gremium erfolgten hierzu keine Wortmeldungen.


Sodann hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die Vertreter der Gemeinde Lichtenwald in der Verbandsversammlung des GVVs ermächtigt werden, den Beschlussanträgen gemäß der Drucksachen des GVV zuzustimmen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 21.11.2017

Bausachen

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Bergäcker, FlSt. 172/4

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Bergäcker III“.


Beim Bauvorhaben sind bei der Prüfung mehrere Abweichungen vom Bebauungsplan festgestellt worden.


Die Garage überschreitet auf der Nordseite das Garagen-Baufenster um ca. 0,4m auf der kompletten Länger der Garage und schließt bündig an die öffentliche Grünfläche an. Aus Sicht der Verwaltung ist hier eine grenzständige Errichtung der Garage angebracht, da ein Reststreifen von 40cm zur Grünanlage aus Pflegegesichtspunkten wenig sinnvoll erscheint. Dieser Baugrenzenüberschreitung hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.


Die Zulässige Traufhöhe des Gebäudes wird um 20 cm überschritten, dazu überschreitet der komplette Balkon auf der Westseite die Baugrenze. Darüber hinaus ist auf der Westseite ein Zwerchgiebel geplant, welcher laut Bebauungsplan nicht zulässig ist. Hier empfahl die Verwaltung die Ablehnung, da im Plangebiet keine Präzedenzfälle dieser Art vorhanden sind. Mehrere Gemeinderäte äußerten zu den Befreiungen ihre Zustimmung. Der Bürgermeister verwies auf die Schaffung von Präzedenzfällen sowie auf die Gleichbehandlung aller Bauherren in diesem Gebiet, die sich bisher strikt an die Bauvorschriften halten mussten. Nach der Aussprache hat der Gemeinderat sodann mehrheitlich das Einvernehmen zu den Befreiungen erteilt.


Das Einvernehmen zur Bausache selbst wurde einstimmig erteilt.

 

Errichtung einer Dachgaube, Brunnenwiesenweg 22/1

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Kirchweg H - Änderung“.


Laut Bebauungsplan sind im Bereich des Vorhabens Satteldächer mit einer Dachneigung von 20-25° vorgeschrieben. Die Schleppgaube besitzt eine Dachneigung von 10° und auch die vorgegebenen Mindestabstände zum Ortgang, zum First und zur Traufe werden unterschritten. Da sich die Schleppgaube jedoch städtebaulich sehr gut in die Umgebung einfügt und bereits zahlreiche ähnliche Präzedenzfälle im Plangebiet vorhanden sind, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zum Vorhaben zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Errichtung einer Mülltonneneinhausung und eines Hochbeetes außerhalb des Baufensters, Ofenäcker 14

Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung einer Mülltonneneinhausung und eines Hochbeetes direkt an der Straße und außerhalb des Baufensters.


Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die geplanten Vorhaben an sich, jedoch werden Bedenken aufgrund der Stellung direkt am Fahrbahnrand gesehen. Die im Bebauungsplan vorgegebenen 50 cm Mindestabstand zur Straße sind aus Sicht der Verwaltung für die Verkehrssicherheit als auch für den Winterdienst in dieser schmalen Straße sehr wichtig, damit Fahrzeuge und der Schneepflug nicht hängen bleiben und Schnee zur Seite geschoben werden kann.


Dem hat sich der Gemeinderat mehrheitlich angeschlossen und das Einvernehmen zu dem Vorhaben erteilt. Zur Unterschreitung des Mindestabstandes zur Verkehrsfläche wurde mehrheitlich kein Einvernehmen erteilt.

 

Anbau an ein bestehendes Gebäude und Neubau einer Garage, Birkenweg 14

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Ummerles Häule III“.


Der Bauherr möchte die vorhandene Garage abbrechen, stattdessen einen Werkstatt-Anbau errichten und eine neue Garage auf der Südseite des Gebäudes errichten.


Laut Bebauungsplan sind im Bereich des Vorhabens Satteldächer mit einer Dachneigung von 15-25° vorgeschrieben. Der Werkstattanbau besitzt jedoch eine geplante Dachneigung von 10°. Ein steileres Dach ist technisch nicht möglich, da ansonsten am vorhandenen Gebäude notwendige Fenster verdeckt würden. Daher empfahl die Gemeindeverwaltung, das Einvernehmen hierzu und zur Bausache selbst zu erteilen, da sie ansonsten die Vorgaben des Bebauungsplanes einhält.
Dem hat sich das Gremium einstimmig angeschlossen.

 

Vergrößerung der bestehenden Dachgaube, Rechbergstr. 13

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Haldenäcker – 1. Änderung“.


Im Bebauungsplan sind Dachgauben nicht geregelt, so dass diese allgemein gültig sind. Jedoch darf das Obergeschoss laut Bebauungsplan kein Vollgeschoss sein. Anhand der vorgelegten Unterlagen ist jedoch nicht ersichtlich, ob durch die Vergrößerung der Dachgaube das Obergeschoss ein Vollgeschoss wird, da entsprechende Flächenberechnungen nicht beigefügt waren.


Die Gemeindeverwaltung hat daher empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen, wenn durch die Vergrößerung der Gaube kein Vollgeschoss entsteht. Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Bepflanzung des Kreisverkehrs in Thomashardt

Seit geraumer Zeit beschäftigt sich die Gemeindeverwaltung mit einer attraktiven Gestaltungsmöglichkeit des Kreisverkehrs am Ortseingang.


Die ursprünglich angedachte Möglichkeit, den Kreisverkehr ansprechend künstlerisch zu gestalten, hat sich trotz vorhandenem Spender für ein großes Kunstwerk leider zerschlagen. Ein starres Hindernis auf einem Kreisverkehr an einem Ortseingang wird von den zuständigen Behörden aufgrund entsprechender Erlasse des Landes Baden-Württemberg nicht mehr genehmigt. Somit verbleibt lediglich die Möglichkeit, den Kreisverkehr mit Anpflanzungen (ohne Bäume, da ebenso starres Hindernis) zu gestalten. Für das gespendete Kunstwerk wurde zwischenzeitlich ein Standort im Außenbereich von Thomashardt gefunden.


Von der Gemeindeverwaltung wurden zwei Gartenbauunternehmen um ein Angebot für die Gestaltung angefragt. Ein Unternehmen hat ein Angebot abgegeben, welches sich auf rund 11.900 € brutto beläuft.


Von Seiten des Gemeinderates wurde die im Angebot angesetzte Zahl an benötigten Pflanzen sowie die Menge an abzutragender Erde stark in Zweifel gezogen und der Preis insgesamt als zu hoch betrachtet. Nach einer ausführlichen Diskussion stellte ein Gemeinderat den Antrag auf Vertagung, der bei einer Enthaltung so angenommen wurde.

 

Forstwirtschaftsplan 2018

Vom Kreisforstamt Esslingen wurde der Forstwirtschaftsplan 2018 mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Darin ist vorgesehen, den diesjährigen Holzeinschlag im Gemeindewald vorwiegend im Bereich des Naturfreundehauses durchzuführen. Dazu sind geringe Summen für die Wegeinstandhaltung angesetzt sowie die Wiederaufforstung mit Lärchen und Douglasien. Insgesamt wird nach Plan mit dem Gemeindewald in 2018 ein leichtes Defizit in Höhe von rund 500 € erwirtschaftet.


Mehrere Gemeinderäte brachten ihre Zustimmung zum Ausdruck. Ein Gemeinderat fragte nach, warum man trotz steigender Holzpreise nie einen größeren Gewinn mit dem Gemeindewald erwirtschafte.


Der Bürgermeister erläuterte, dass die Gemeinde nur eine sehr kleine Waldfläche besitze und ein Großteil des Waldes in Lichtenwald Staatsforst sei. Zudem diene der Wald nicht primär zur Gewinnerzielung. Seiner Ansicht nach wirtschaftet der zuständige Förster sehr nachhaltig.


Nach der Aussprache hat der Gemeinderat sodann einstimmig dem Forstwirtschaftsplan 2018 zugestimmt.

 

Sportstättenentwicklung TC Lichtenwald

Der TC Lichtenwald plant zur Zeit den Umbau und die Erweiterung seines Vereinsheimes, insbesondere um zeitgemäße Sanitäranlagen zu haben. Eine entsprechende Bezuschussung durch die Gemeinde (Bürgschaft und über 5 Jahre jeweils 5.000 € Baukostenzuschuss) wurden hierfür vom Gemeinderat Anfang 2017 in Aussicht gestellt. Hinzu kommt eine dynamische Entwicklung des Vereines, der nun an seine Kapazitätsgrenzen bei den Tennisplätzen stößt. Im Bebauungsplan für das Gebiet sind bereits 6 Plätze vorgesehen, im Bestand sind 4 Plätze vorhanden. Daher plant der Verein nun die Erweiterung auf 5 Plätze. Den Bedarf und seine Planungen hat der Verein in sehr detailliert ausgearbeiteten Plänen mit Kostenabschätzungen von Tennisplatzbauern, Tiefbauern und geologischen Gutachten dargelegt.


Die Gemeindeverwaltung kann sich den dort getroffenen Schlussfolgerungen vollumfänglich anschließen. Eine wachsende junge Gemeinde muss auch im sportlichen Bereich die Infrastruktur entsprechend anpassen. Die Einwohnerzahl Lichtenwalds ist in den letzten 6 ½ Jahren um 10,5 % gewachsen (von 2.433 Einwohnern im März 2011 auf 2.689 Einwohner im September 2017). Im Bereich Schule und Halle hat die Gemeinde ihre „Hausaufgaben“ erledigt, der marode obere Sportplatz (ca. 50 Jahre alt und bisher nicht grundlegend saniert) soll bei Gewährung entsprechender Zuschüsse durch das Land vorr. im Jahr 2020 saniert und in einen zeitgemäßen Zustand gebracht werden. Die Maßnahme ist entsprechend in der mittelfristigen Finanzplanung für 2020 abgebildet und aus jetziger Sicht zu diesem Zeitpunkt auch gut ohne Kreditaufnahme finanzierbar. Im Jahr 2021 ist aus jetziger Sicht sogar mit einer deutlichen Rücklagenzuführung von rund 300.000 € im Haushalt zu rechnen, so dass hier die Unterstützung des Projektes vom TC gut machbar erscheint. In den Jahren 2018, 2019 und 2020 sind hohe Rücklagenentnahmen für die dort bereits disponierten Projekte vorgesehen, so dass eine frühere Bezuschussung nicht machbar erscheint.


Die Verwaltung schlug daher vor, anhand der vorgelegten Zahlen dem TC Lichtenwald für das Jahr 2021 den begehrten Baukostenzuschuss für den 5. Platz in Höhe von maximal 150.000 € in Aussicht zu stellen.


Mehrere Gemeinderäte bedankten sich für die ausführlichen Pläne und die detaillierten Kostenberechnungen für die Gesamtmaßnahme und lobten die Jugendarbeit des TCs.


Mehrere Gemeinderäte regten einen alternativen Standort an, der ggf. Einsparungen beim Erdbau mit sich bringt. Der Bürgermeister gab zu bedenken, dass man sich wegen dem Landschaftsschutzgebiet innerhalb des Bebauungsplanbereiches bewegen müsse und die südlich angrenzende Fläche – die zwar wesentlich flacher wäre – nicht der Gemeinde und auch nicht dem TC gehöre.


Eine Gemeinderätin erkundigte sich nach den Eigentumsverhältnissen der Tennisplätze. Bürgermeister Rentschler erläuterte, dass das Grundstück der Gemeinde gehöre, jedoch in Erbpacht an den TC verpachtet sei.


Ein Gemeinderat bekräftigte, dass Sport, Kultur und Kinderbetreuung sehr wichtig sind und daher gefördert werden sollten. Dem schloss sich der Bürgermeister an.


Nach Abschluss der Aussprache hat der Gemeinderat sodann bei einer Enthaltung beschlossen, dem TC Lichtenwald eine Förderung für den Bau eines 5. Platzes in Höhe von max. 150.000 € für das Jahr 2021 in Aussicht zu stellen.

 

Neubeschaffung Feuerwehrfahrzeug - Vergabe

In der Gemeinderatssitzung vom 19.01.2016 wurde der Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Lichtenwald beschlossen. Die dort vorgesehene Neubeschaffung wurde am 19.09.2017 mit dem Ausschreibungsbeschluss für ein sogenanntes Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 20 mit Beladung und Funktechnik angestoßen. Die Ausschreibung des Fahrzeuges wurde europaweit durchgeführt. Die Submission fand am 25.10.2017 statt. Die Angebote wurden im Anschluss vom fachlichen Berater geprüft und ausgewertet und die Bewertung vom Berater zusammen mit dem Fahrzeugausschuss der Feuerwehr vorgenommen.


Für die Lose Fahrgestell, Aufbau und Beladung gingen diverse Angebote verschiedener Hersteller ein. Der Hersteller Magirus aus Ulm hat neben seinen regulären Angeboten ein Nebenangebot über ein Serienfahrzeug (sog. HLF 20 als EC-Line) mit kompletter Normbeladung abgegeben, welches jedoch nicht mehr frei konfigurierbar ist, aber die Lose Fahrgestell, Aufbau und Beladung bereits beinhaltet. Hier müssten noch einige zusätzliche Ausstattungsgegenstände beschafft werden, die die Feuerwehr wünscht. Aus Sicht des fachlichen Beraters und der Feuerwehr erfüllt dieses Serienfahrzeug jedoch ansonsten die Ausschreibungskriterien vollumfänglich, ist jedoch deutlich günstiger.


Separat zu beschaffen ist das Los Funk, wo zwei Angebote eingingen. Der günstigste Bieter war die Firma Esser aus Mülheim-Kärlich. Die Gesamtkosten für das Magirus-Serienfahrzeug inklusive der von der Feuerwehr noch gewünschten zusätzlichen Beladung und der Funkausstattung liegen bei rund 320.000 €, die eines individuell konfigurierten Fahrzeuges als Kombination der jeweils günstigsten Anbieter für jedes Los bei rund 332.000 €.


Der fachliche Berater, als auch die Feuerwehr und die Verwaltung empfahlen daher die Beschaffung des Serienfahrzeuges vom Typ HLF 20 EC-Line mit der Funkausstattung von Esser.


Ein Gemeinderat fragte nach der Lieferzeit für das Serienfahrzeug und ob Abschlagszahlungen geleistet werden müssen. Der Bürgermeister erläuterte, dass die Lieferzeit hierfür ca. 9 Monate beträgt und Abschlagszahlungen bereits kurz nach der Bestellung geleistet werden müssen.


Im Anschluss hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, das Serienfahrzeug von Magirus für rund 320.000 € zu beschaffen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2017

Auflösung des Eigenbetriebs Halle

Aufgrund der bevorstehenden Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht ist der Eigenbetrieb Halle laut der Rechtsaufsicht des Landratsamtes aufzulösen. Der Eigenbetrieb wird im Haushaltsjahr 2017 vollständig entschuldet und kann daher zukünftig im Kernhaushalt abgebildet werden. Die notwendigen Schritte wurden vorab mit der Steuerberatungsgesellschaft der Gemeinde detailliert abgestimmt. Zur Auflösung ist unter anderem der Beschluss einer Auflösungssatzung über den Eigenbetrieb und seiner Betriebssatzung notwendig.


Vom Bürgermeister wurden die notwendigen Schritte im Gemeinderat dargelegt und erläutert. Aus dem Gremium gab es hierzu keine Fragen. Der Gemeinderat hat sodann einstimmig die Auflösung des Eigenbetriebs zum Jahresende sowie eine entsprechende Auflösungssatzung beschlossen.

 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 sowie Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung

Das umfangreiche Zahlenwerk der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2018 sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser wurden dem Gemeinderat rechtzeitig vor der Sitzung vorgelegt. Vor der Beratung und dem Beschluss trug Bürgermeister Rentschler seine Haushaltsrede vor.

 

Haushaltsrede Bürgermeister Rentschler:

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

das Zahlenwerk der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2018 sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser liegen Ihnen vor.

 

In diesem Jahr wurde das Zahlenwerk komplett ohne einen Kämmerer oder externe Berater erarbeitet – was mich persönlich mehrere Arbeitswochen und sehr viel Kraft gekostet hat.


Ich bin sehr froh, dass dieses Zahlenwerk nun vorliegt. Manchmal zahlt sich aufmerksames Zuhören im Studium mit einhergehendem Fachwissen eben langfristig doch ganz erheblich aus….

 

Auf die Gefahr, mich wie in jedem Jahr fast wörtlich zu wiederholen: nach wie vor zeigt sich die deutsche Wirtschaft unbeeindruckt solide und setzt den gleichmäßigen Wachstumskurs fort. Das hat auch positive Auswirkungen auf den Einkommensteueranteil, der nach der Steuerschätzung für 2018 erneut ansteigen wird.

 

Die Zuführungsrate beträgt 2018 Jahr planmäßig 291.400 €. Der Rückgang um rund 58.000 € zu 2017 lässt sich einfach mit der Renovierung des Rathauses für fast exakt diese Summe erklären, die im Verwaltungshaushalt zu veranschlagen ist und somit dessen Ergebnis in dieser Höhe schmälert.

 

Das weiterhin solide Wirtschaftswachstum ermöglicht Bund, Ländern und Gemeinden im ganzen Land, auch 2018 wieder kräftig zu investieren und die Infrastruktur auf Vordermann zu bringen.

 

Auch in Lichtenwald machen wir in 2018 einiges und haben 2017 einiges geschafft: 2017 wurde die Sanierung der Kläranlage Thomashardt abgeschlossen, dazu wurde im KiGa Thomashardt eine Ganztages-Krippengruppe eingerichtet und hierfür auch ein weiterer Schlafraum hergestellt und die Sanitärräume entsprechend teilweise umgebaut.


Vor der Halle wurde der Parkplatz neu gestaltet und die Fahrspuren asphaltiert, was sich nach kurzer Zeit bereits sehr bewährt hat und die Nutzung wesentlich angenehmer macht.

 

Seit Oktober führen wir die für 2017 eingeplante nächste Tranche der Kanalsanierung durch, die hoffentlich in den nächsten Tagen fertig gestellt werden wird.

 

Von Verwaltungsseite wird mit noch 2 Tranchen bei der Kanalsanierung gerechnet, die für 2019 und 2020 vorgesehen sind.
Danach sind wir im kompletten Abwasserbereich, also auch bei den Kläranlagen, Rückhaltungen und Pumpstationen auf einem guten Stand, der sich sehen lässt.

 

Dasselbe gilt für den Wasserbereich, wo in 2018 und in den Folgejahren keine größeren Investitionen – außer ggf. notwendigen Leitungsauswechslungen und in 2018 der Neuanstrich des Wasserturms – vorgesehen sind, da in den letzten Jahren alle notwendigen Hausaufgaben im Bestand erledigt wurden.


Entsprechend überschaubar fällt der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser aus.

 

Sehr erfreulich ist, dass wir den Wasserpreis bei der letzten Kalkulation für die Jahre 2017 und 2018 trotz dieser Investitionen stabil halten konnten und die Abwassergebühren sogar deutlich um rund 4,5 % senken konnten.

 

Außerhalb des Haushaltes wurden 2017 die Baugebiete Pfandäcker und Forsthausareal finanziert, welche seit Mitte November fertig erschlossen sind.


Dazu kamen noch zwei komplett neue Spielplätze in Thomashardt und ein Außentrampolin am KiGa Thomashardt aus Mitteln der Baugebiete.

 

Kräftig investiert wird 2018 vor allem in die Kindergärten und in die Feuerwehr.


In beiden Kindergärten werden die alten und maroden Fenster ausgetauscht, was mit insgesamt 105.000 € zu Buche schlägt.

 

Die Feuerwehr erhält 2018 ein neues HLF 20 mit komplett neuer Beladung, welches abzüglich Landeszuschüssen und Veräußerungserlös für das Altfahrzeug mit rund 212.000 € zu Buche schlägt.

 

Auf dem Friedhof Hegenlohe wird im Frühjahr 2018 der 2. Bauabschnitt des Urnenstelen-Grabfeldes angegangen. Hierfür sind im Haushalt 38.000 € zur Verfügung gestellt.

 

Auch das Rathaus in Thomashardt benötigt 2018 eine „Frischzellenkur“: Neben einem barrierearmen ebenerdigen Zugang für Gehbehinderte & Rollstuhlfahrer auf der Rückseite des Rathauses soll das gesamte Gebäude von außen neu gestrichen werden, damit es wieder in alter Schönheit erstrahlt und für die nächsten Jahre gut gerüstet ist.


Durch den zusätzlichen Zugang wird zumindest das EG mit dem Haupt-Publikumsverkehr im Bürgerbüro und der Kasse für Gehbehinderte erreichbar. Dies ist insbesondere mit Hinblick auf den demografischen Wandel mit immer größerem Anteil von Senioren im Ort dringlich.


In den nächsten Wochen fließen die Erlöse aus dem Baugebiet „Pfandäcker“, womit sich die Gemeinde deutlich entschulden kann.

 

Damit sollen die vorhandenen Darlehen des Eigenbetriebs Wasser und des Kernhaushaltes, die zum größten Teil noch sehr hohe Zinssätze haben, abgelöst werden. Die erst 2012 zu attraktiven Zinskonditionen abgeschlossenen Darlehen des Eigenbetriebs Halle sollen sodann an den Kernhaushalt und den Eigenbetrieb Wasser übertragen werden.


Insgesamt tilgen wir so außerordentlich rund 750.000 € bei den Banken.


Der Kassenkredit in Höhe von rund 600.000 €, den der Eigenbetrieb Halle beim Kernhaushalt hat, wird zusätzlich ebenso vollständig abgelöst.


Dies erfolgt buchhalterisch im Haushalt 2017, wo diese Summen auch abgebildet sind, tatsächlich erfolgt dies nun im Jahr 2018.


Somit ist dann die Halle, welche 2013 eröffnet wurde und die man auf 25 bis 30 Jahre Finanzierungsdauer angelegt hat, vollständig entschuldet.


Das ist für mich nachhaltiges Wirtschaften, welches uns in der Zukunft – insbesondere in schlechten wirtschaftlichen Jahren – den notwendigen Spielraum durch deutliche Wenigerausgaben im Bereich Zinslasten und Tilgung verschaffen wird, da sich die Gesamtverschuldung inkl. innerer Darlehen auf einen Schlag um über 1,3 Mio. € reduziert.

 

Den Eigenbetrieb haben wir heute mit Beschluss zum 31.12.2017 aufgelöst. Dies war eine Forderung der Kommunalaufsicht im Hinblick auf die bevorstehende Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht. Durch die Ablösung der Darlehen ist die Wiedereingliederung in den Gemeindehaushalt auch problemlos möglich.

 

Nach der buchhalterisch doch sehr komplizierten Umschuldung- und Entschuldung steht die Gemeinde sehr ordentlich da: der Schuldenstand Anfang 2018 beträgt im Kernhaushalt dann 441.000 €, der des Eigenbetriebs Wasser am Kreditmarkt noch 526.500 €.


Immer noch viel Geld, jedoch eine wesentlich komfortablere Situation als zuvor.

 

Der Rücklagenbestand ändert sich durch das vorher erwähnte Investitionsprogramm natürlich. Es werden rund 105.000 € aus den Rücklagen entnommen, um die genannten Projekte wie neue Fenster in den Kindergärten, eine neues Feuerwehrfahrzeug und die neuen Urnenstelen zu finanzieren.

 

Jedoch ist der Rücklagenbestand nach Plan auf Jahresende 2018 mit rund 800.000 € weiterhin als positiv zu bewerten und schafft die Möglichkeiten, die geplanten Projekte in der mittelfristigen Finanzplanung ohne Kreditaufnahme abzuarbeiten.

 

Die mittelfristige Finanzplanung lässt ersehen, dass wir bei weiterhin sparsamem Wirtschaften und guter Gesamtwirtschaftslage reell ohne weitere Kreditaufnahmen auskommen und alle wichtigen anstehenden Aufgaben trotzdem gut erledigen können.


Dies gilt natürlich nur, wenn die wirtschaftliche Lage stabil bleibt.

 

In der Mittelfristigen Finanzplanung sind auch schon Großprojekte wie die Sanierung des oberen Sportplatzes in 2020 sowie der Zuschuss an den TC für einen 5. Tennisplatz in 2021 abgebildet.

 

Auch wenn ich mich damit erneut alljährlich wiederhole: Neben den genannten Punkten, die es zu finanzieren gilt, bleibt wenig Spielraum für weitere Wünsche und Projekte – jedoch haben wir bereits viele Wünsche erfüllt und sehr sehr viele Projekte umgesetzt und dabei unsere Hausaufgaben im Bestand gemacht. Trotzdem müssen wir weiter gemeinsam Haushaltsdisziplin wahren, um nicht unsere Rücklage zu „Vervespern“.

 

So viel von meiner Seite zum Haushalt.

 

Vielen Dank!

 

Im Anschluss an die Haushaltsrede betonten mehrere Gemeinderäte ihre ausdrückliche Zustimmung zum Planwerk.

 

Nach Beantwortung aller Fragen durch den Bürgermeister wurden vom Gremium der Haushaltsplan und der Wirtschaftsplan 2018 einstimmig beschlossen.

 

Erweiterung Urnenstelenfeld auf dem Friedhof Hegenlohe

Die Urnenstelen im Urnenstelenfeld auf dem Friedhof Hegenlohe sind seit Mitte des Jahres alle belegt. Für den II.

Bauabschnitt wurde die Vorentwurfsplanung bereits vor einigen Jahren von Herr Bothner ausgeführt, damit dieser im selben Stil wie der I. Bauabschnitt ausgeführt werden kann. Herr Bothner hat sein Büro aus gesundheitlichen Gründen jedoch zwischenzeitlich aufgegeben und seine Kunden an das Büro Landschaft & Licht von Frau Dorothee Batz in Ludwigsburg übergeben.


Frau Batz hat den II. Bauabschnitt nun anhand der vorliegenden Entwurfsplanung vervollständigt und anhand aktueller Preise die Gesamtkosten berechnet. Der II. Bauabschnitt wird inklusive Fundamente komplett errichtet, jedoch werden vorläufig nur 4 der geplanten 8 Urnenstelen aufgestellt, um die Investitionssumme deutlich reduzieren zu können. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 36.000 € brutto. Bei Bedarf kann so in Zukunft ohne Mehrkosten eine Erweiterung durch schlichtes Aufstellen der Fertigteilstelen vorgenommen werden.


Frau Batz stellte dem Gremium die von ihr ausgearbeiteten Pläne vor und beantwortete die Fragen der Gemeinderäte zum Projekt.


Im Anschluss an die Diskussion hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Arbeiten für die Erweiterung des Urnenstelenfelds beschränkt auszuschreiben.

 

Zuschuss an den TC Lichtenwald für die Vereinsheim-Erweiterung

Der TC Lichtenwald plant zur Zeit den Umbau und die Erweiterung seines Vereinsheimes, insbesondere um zeitgemäße Sanitäranlagen zu haben. Eine entsprechende Bezuschussung durch die Gemeinde über 25.000 € über mehrere Jahre verteilt wurde hierfür vom Gemeinderat Anfang 2017 in Aussicht gestellt. Der Entsprechende Antrag auf Bezuschussung von Seiten des TCs liegt nun vor. Der TC beantragt die Bezuschussung mit 25.000 €, verteilt auf 5 Jahre a 5.000 €. Von Seiten der Gemeindeverwaltung wird der Antrag befürwortet, da die Sanitäranlagen viel zu klein und ohne Geschlechtertrennung sind.
Ein Gemeinderat brachte an, dass das Thema bereits vorbesprochen sei und man den Sport unterstützen sollte. Der Bürgermeister betonte nochmals die immense Wichtigkeit der neuen Sanitäranlagen.


Sodann hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dem TC Lichtenwald die beantragte Förderung zu gewähren.

 

Bekanntgaben

Vom Bürgermeister wurde bekannt gegeben, dass die Fa. Telefonica (Mutterkonzern von E-Plus und O2) eine Sendeanlage auf der Bestandsanlage der Telekom in der Thomashardter Straße errichten möchte. In der Stellungnahme der Gemeinde wurde im Hinblick auf das erarbeitete Mobilfunkkonzept der Gemeinde darauf verwiesen, dass dieser Standort nicht gewünscht ist und er daher abgelehnt wird. Die Gemeinde verweist auf den im Konzept erarbeiteten Standort am „Alten Schulweg“, welcher funktechnisch und immissionstechnisch besser geeignet ist.


Der Bürgermeister drückte seine Hoffnung aus, dass Telefonica den Standort aufgreifen wird und ggf. auch noch eine Sendeanlage von Vodafone darauf errichtet wird. Eine entsprechende Mail an Vodafone, sich dem Projekt anzuschließen, wurde von ihm ebenfalls versandt.


Die Mails an die Fa. Telefonica und die Fa. Vodafone wurden dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Berichte über Gemeinderatssitzungen des Jahres 2016

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 19.01.2016

Bausachen

Neubau einer Werkstatt mit Doppelgarage und eines Einfamilienhauses mit Garage, Am freien Feld 10

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr möchte auf seinem Grundstück eine Werkstatt mit Doppelgarage sowie ein Wohnhaus mit Garage errichten. Das Vorhaben hält die Vorgaben des Bebauungsplans ein und überschreitet lediglich mit den Dachvorsprüngen auf der Westseite die Baugrenze um rund 70 cm. Da bereits mehrere Befreiungen für Dachvorsprünge bis zu 1,0 m außerhalb der Baugrenze in diesem Plangebiet gewährt wurden, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zum Vorhaben zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat nach kurzer Aussprache einstimmig angeschlossen.

 

Vorbereitung der öffentlichen Verbandsversammlung des GVV Reichenbach/Fils

Vom Gemeindeverwaltungsverband wurden zur Vorbereitung der Verbandsversammlung die Vorlagen, welche Ausschließlich die Finanzen des GVV und die turnusmäßige Neuwahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter betreffen, erstellt. Von Seiten der Gemeindeverwaltung gab es dazu keinen näheren Erläuterungsbedarf, weshalb empfohlen wurde, die Vertreter der Gemeinde Lichtenwald im GVV zu ermächtigen, gemäß den Beschlussvorschlägen der Vorlagen abzustimmen.
Ein Gemeinderat brachte in diesem Zusammenhang die Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Reichenbach an. Der Bürgermeister verwies darauf, dass dies die alleinige Sache der Gemeinde Reichenbach als Schulträger sei und nicht des GVVs. Er verwies zudem auf die kürzlich durchgeführte Elternbefragung der Gemeinde Lichtenwald für die Gemeinde Reichenbach zur Schulentwicklung.


Nach der Aussprache hat der Gemeinderat bei zwei Nein-Stimmen beschlossen, die Vertreter von Lichtenwald im GVV zu ermächtigen, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

 

Wiederaufbau einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in Thomashardt

In der Sitzung vom 8. Dezember 2015 wurde bereits der Wiederaufbau einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am nördlichen Ortseingang Hegenlohe beschlossen. Die beiden gemeindeeigenen Anlagen waren nach Bau der Kreisverkehre außer Betrieb und wurden im Bauhof eingelagert. Vom Gemeinderat wurde für den vorgeschlagenen Standort am südlichen Ortseingang noch ein weiteres Geschwindigkeitsprofil für ortsauswärts fahrende Fahrzeuge erbeten, welches zwischenzeitlich erstellt wurde. Aufgrund der Fahrgeschwindigkeiten ortseinwärts und vor allem ortsauswärts bekräftigte die Verwaltung ihren Vorschlag, die noch vorhandene zweite Anlage am südlichen Ortseingang Thomashardt zu errichten.


Ein Gemeinderat betonte, dass die Gemeinde die Aufstellung bezahlen müsse, welche viel Geld koste und die laufenden Einnahmen dem Landratsamt zufließen würden. Trotzdem befürworte er anhand der vorgelegten Geschwindigkeitsprofile die Aufstellung. Diesen Ausführungen schloss sich der Bürgermeister an, da es hier nicht um Einnahmen für die Gemeinde geht, sondern um Lärmschutz und Verkehrssicherheit.


Der Gemeinderat hat sich nach der Aussprache bei drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich für den Wiederaufbau der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am südlichen Ortseingang Thomashardt ausgesprochen.

 

Feuerwehr-Bedarfsplan

Die Gemeindefeuerwehr Lichtenwald hat nach monatelanger Arbeit dem Gemeinderat den umfangreichen Feuerwehr-Bedarfsplan vorgelegt. Feuerwehr-Bedarfspläne sind mittlerweile verpflichtend geworden und Lichtenwald war eine der letzten Gemeinden im Landkreis, die einen solchen Bedarfsplan bisher nicht vorweisen konnte.


Neben den allgemeinen rechtlichen Grundlagen für das Feuerwehrwesen umfasst der Bedarfsplan insbesondere statistische Daten der Gemeindestruktur und Feuerwehrstruktur sowie die Bewertung des örtlichen Risikos. Daraus folgt dann eine Fahrzeugkonzeption. Für eine Fahrzeug-Neubeschaffung mit Landeszuschüssen ist ein Feuerwehr-Bedarfsplan mittlerweile ebenfalls zwingend erforderlich.


Von Feuerwehrkommandant Bihl wurde der erstellte Bedarfsplan im Gremium ausführlich erläutert und alle Fragen dazu beantwortet. Besonderes Augenmerk legten er und Bürgermeister Rentschler dabei auf das zukünftige Fahrzeugkonzept, welches ein neues HLF 10, ein MLF sowie das bereits vorhandene MTW vorsieht. Die beiden LF 8/6 sowie das TLF 24/50 sollen hingegen langfristig abgegeben werden, um die Unterhaltskosten für ein Fahrzeug einzusparen und sogleich dem heutigen technischen Stand entsprechende moderne Einsatzfahrzeuge zu haben. Vorgesehen ist, das ältere der beiden LF 8/6 (Bj. 1993) sowie das TLF 24/50 (Bj. 1981) 2019/2020 durch ein modernes HLF 10 zu ersetzen.


Ein Gemeinderat merkte an, dass die Feuerwehr Lichtenwald hier sehr sparsam wirtschaften würd