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Gemeinde im
Naherholungsgebiet
Mittlerer Schurwald

 
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Gemeinde & Rathaus

Sitzungssaal

In den Jahren 1985 - 88 wurde das Rathaus im Ortsteil Thomashardt und der Dorfplatz mit Brunnen umfassend saniert und neu gestaltet. In der Regel finden im Sitzungsaal des Thomashardter Rathauses, im zweiten OG, die Sitzungen des Lichtenwalder Gemeinderats und seiner Ausschüsse statt.

 

Sitzungstermine 2025

Im Jahr 2025 sind folgende Gemeinderatssitzungen vorgesehen, jeweils am Dienstag, 19.00 Uhr:

 

  • 21. Januar 2025

  • 25. Februar 2025

  • 25. März 2025

  • 29. April 2025

  • 20. Mai 2025

  • 24. Juni 2025

  • 29. Juli 2025

  • 30. September 2025

  • 14. Oktober 2025

  • 25. November 2025

  • 16. Dezember 2025

Berichte über Gemeinderatssitzungen des Jahres 2025

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 21.01.2025

Bausache
Errichtung einer Doppelgarage, Gartenstr. 31
Es liegt ein Antrag auf Baugenehmigung im Vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung einer Doppelgarage im Untergeschoss und darauf das Anlegen einer Terrasse mit Pergola. Das Baugrundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans „Gartenstraße - 2. Änderung“. 
Die geplante Pergola und Garage liegt außerhalb des Baufensters. Es liegt hierbei ein Präzedenzfall des gleichen Grundstücks aus dem Jahre 1986 vor, in dem die bereits gestellte Garage außerhalb des Baufensters genehmigt wurde.
Aus Sicht der Verwaltung gibt es daher keine Bedenken gegen dieses Bauvorhaben. Daher wurde empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.
Dem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat einstimmig gefolgt.


Jahresabschluss 2023
Der ausführliche Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2023 lag den Gemeinderäten in gedruckter Form vor der Sitzung vor.
Gemeindekämmerer Mayer erläuterte die Entwicklung des vergangenen Wirtschaftsjahres anhand einer Powerpoint-Präsentation.
Nachdem alle Fragen von Seiten des Gremiums vom Kämmerer und von Bürgermeister beantwortet wurden, hat der Gemeinderat einstimmig den Jahresabschluss 2023 beschlossen.
Der Zahlenteil des Jahresabschlusses wird an anderer Stelle in dieser Ausgabe des Amtsblattes veröffentlicht.


Haushalts- und Wirtschaftsplan 2025 - Einbringung
BM Rentschler ruft den Tagesordnungspunkt auf und beginnt mit dem Vortrag seiner Haushaltsrede. Anschließend übergibt er das Wort an Kämmerer Mayer, der auf die wesentlichen Punkte des Ergebnis- und Finanzhaushalts anhand einer Power-Point-Präsentation eingeht. Es folgten die Haushaltsreden der Fraktionen sowie die Einbringung der Haushaltsanträge der Fraktionen.

 

Haushaltsrede Bürgermeister Rentschler:


„Meine sehr geehrten Damen und Herren,


das Zahlenwerk des Haushaltsplans 2025 mit dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser liegt Ihnen als Entwurf vor.


In den vergangenen Jahren haben wir immer große Mühe gehabt, den Haushalt bei der Aufstellung planerisch auszugleichen – um später aufgrund unvorhergesehener Dinge wie höhere Zuweisungen, diverse Corona-Hilfspakete oder überraschend höhere Gewerbesteuereinnahmen ein gutes Plus als Jahresabschluss auszuweisen.


Das war mit Abschluss des Haushaltsjahres 2022 das letzte Mal der Fall.


Das Haushaltsjahr 2023 wird mit einem Minus des Ergebnishaushaltes in Höhe von rund 30.000 € schließen, das Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich mit einem noch deutlich höheren Minus von rund 100.000 €.


Auch ist der Blick nach 2025 und die folgenden Finanzplanungsjahre nicht rosig – vielmehr äußerst bedenklich.


Gott sei Dank haben wir dafür die Rücklage aus ordentlichen Ergebnissen aus den Jahren 2020 bis 2022 mit den dortigen positiven Jahresabschlüssen, auf die wir zurückgreifen können. Jedoch sind auch diese Mittel bei den prognostizierten negativen Salden des Ergebnishaushaltes in der Finanzplanung spätestens Mitte 2027 aufgebraucht.
Danach verbleiben uns nur noch die Rücklagen aus den Sonderergebnissen für einen Ausgleich.


Man mag geneigt sein zu sagen: 
dann müssen wir eben sparen! 
Den anderen Kommunen um uns herum geht es doch genau so!


Wobei:
Die Kommunen im Umkreis haben allesamt eine äußerst hohe ordentliche Ergebnisrücklage, mit der die Defizite im Finanzplanungszeitraum abdeckbar sind. Diese geht bei uns absehbar rasch zur Neige.


Und: wo soll gespart werden?


Die Verwaltung hat im Ergebnishaushalt schon in den Vorjahren ausnahmslos alle Posten in mühevoller Kleinarbeit einzeln durchforstet und alles was möglich ist, gestrichen.


Jedoch sind wir 2025 trotzdem bei rund 180.000 € im Minus im Ergebnishaushalt, Tendenz in der Finanzplanung deutlich ansteigend.


Ein signifikanter Ausgabeposten sind im Ergebnishaushalt wie immer die Personalkosten. Aufgrund der hohen Inflation in den Vorjahren hat es hier entsprechend hohe Tarifabschlüsse für die Beschäftigten gegeben, die sich nun in deutlich ansteigenden Personalausgaben bemerkbar machen.


Jedoch fallen die Personalkosten insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung an. Hier lässt sich nichts einsparen, da wir an die gesetzlichen Betreuungsschlüssel aus den Betriebserlaubnissen der Einrichtungen gebunden sind.


Im Rathaus und im Bauhof fahren wir zudem schon am unteren Rand des machbaren von der Personalstärke her.


Weitere Aufgaben und Tätigkeiten können mit dem Personalbestand in Rathaus und Bauhof nicht gestemmt werden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort arbeiten an der Belastungsgrenze und sammeln große Mengen an Überstunden an.


Weitere Einsparungen im Ergebnishaushalt sind schlicht nicht möglich, ohne am Unterhalt von Gebäuden, Liegenschaften und Straßen die Axt anzulegen. Das wäre nicht nachhaltig und würde zudem für einen Sanierungsstau sorgen, der in über einem Jahrzehnt nun gerade mühevoll abgebaut wurde.


Wesentliche Unterhaltungsmaßnahmen an den Liegenschaften im Jahr 2025 sind lediglich der komplette Neuanstrich der Mehrzweckhalle zur Verhinderung weiterer Putzschäden (rund 25.000 €) sowie die denkmalgerechte Erneuerung der Verglasung am Rathaus Thomashardt in Isolierglas (rund 100.000 €), um das Gebäude als letztes im Bestand energetisch zu optimieren.


Es gibt leider nur zwei Möglichkeiten, den Haushalt auszugleichen:
- freiwillige Leistungen reduzieren (die wir ohnehin in überschaubarer Menge haben)
- oder die Einnahmen aus Steuern und Gebühren erhöhen.


Das sind unbequeme Themen, jedoch bleiben Sie uns – wie schon so oft als finanzschwache Gemeinde in der Vergangenheit – nicht erspart.
Jetzt stehen sie äußerst akut wieder auf der Agenda.


Als steuerbare freiwillige Leistungen in signifikanter finanzieller Höhe bleiben in Lichtenwald nur drei Bereiche, die jedoch sehr liebgewonnen sind und alle Bürger und das Gremium sicher sehr schmerzen würden bei notwendigen Kürzungen:
- Kulturarbeit
- Bücherei
- Schulsozialarbeit.
Weitere Bereiche, die keine Pflichtaufgabe darstellen und in denen signifikante Einsparungen möglich wären, sind schlicht keine vorhanden.


Wesentlich steuerbare Einnahmequellen, die jeweils signifikante Beträge ergeben, sind auch in überschaubarem Maße vorhanden:
- Gewerbesteuerhebesatz.
- Grundsteuerhebesatz.
- den Eigenbetrieb Wasser mit einer Konzessionsabgabe belegen.
- KiTa-Gebühren bei der anstehenden Neukalkulation auf den landesweit empfohlenen Kostendeckungsgrad von 20 % erhöhen.
- Ggf. die Einführung einer Grundsteuer C – hier ist aber die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung dazu abzuwarten.


Sonstige Steuern und Gebühren zu erhöhen bringt aufgrund deren geringem Gesamtaufkommen keine wesentlichen Mehreinnahmen.


Diesen unbequemen Diskussionen müssen wir uns im Laufe des Jahres 2025 stellen, um in den Jahren ab 2026 das strukturelle Minus im Ergebnishaushalt schrittweise abzubauen.


Dazu kommt: aufgrund der zahlreichen Investitionen der letzten Jahre und den bereits fest disponierten Projekten in 2025 schmilzt auch unsere Liquidität aus vorhergehenden Bauplatzerlösen vollständig ab. So ist es voraussichtlich das erste Mal seit 2012 (seinerzeit für den Bau der Mehrzweckhalle) vonnöten, für die in 2025 anstehenden Investitionen einen Kredit aufzunehmen, wenn alle Auszahlungen im Finanzhaushalt planmäßig eintreten.


Für 2025 und die Folgejahre sind weitere Investitionen bereits disponiert:


In 2025:
- Laufbahnen und Sprunggrube am oberen Sportplatz fertigstellen (Aufbringung Tartanbelag, Wiederherstellung Rasenflächen),
- der letzte verbliebene FTTH-Ausbau im Bannmühletal,
- das LF 10 für die Feuerwehr,
- Erschließung des rückwärtigen Bereichs am „Bäckerhaus“ in Thomashardt und der Erwerb des letzten Schlüsselgebäudes dort.


In Hegenlohe sollen Waldstraße und Meergasse ordnungsgemäß verbunden und erschlossen werden, wodurch ca. 10 Bauplätze entstehen und der dortige Bereich, der überwiegend mit unansehnlichen Schuppen und abgängigen Gebäuden bebaut ist, eine schöne Abrundung des Ortes zwischen Waldstraße und Brunnenwiesenweg ergibt.
Das kostet uns voraussichtlich in 2026 zwar die Erschließung, aber bringt gleichzeitig auch wieder erhebliche 6stellige Einnahmen aus der Abschöpfung der Umlegungsvorteile.


Für 2026 ist zudem der Anbau an die Schule geplant, sofern die Gemeinde bis dahin einen entsprechenden Zuwendungsbescheid des Landes erhält. Laut Regierungspräsidium ist mit Zuwendungsbescheiden jedoch nicht vor dem 3. Quartal 2025 zu rechnen, wobei noch unklar ist, in welcher Höhe ein möglicher Zuschuss gewährt wird.


Im Abwasserbereich wird 2027 eine erneute Runde der Eigenkontrollverordnung fällig. Die noch offenen Schäden der Schadstufe 4 (nur noch Einzelschäden; beschädigte Haltungen wurden bereits in den vorhergehenden Runden saniert, ebenso alle Einzel- und Haltungsschäden der Schadstufe 5) sind sodann anzugehen, um die Thematik langfristig abschließen zu können. Für die Beseitigung der Restschäden in Stufe 4 wird inklusive Risiko- und Inflationspuffer von einem Investitionsvolumen von rund 1,6 Mio. € ausgegangen. Um dies darstellen zu können, wurde von der Verwaltung ein 4-Jahres-Sanierungszeitraum zu Grunde gelegt (2027, 2028, 2029, 2030) und hierfür jeweils 400.000 € veranschlagt.
Die Summen für 2027 und 2028 haben bereits Eingang in die Finanzplanung gefunden, die Jahre 2029 und 2030 folgen in den beiden kommenden Jahren in der Finanzplanung, die sich immer über die 3 dem Haushaltsjahr folgenden Jahre erstreckt.
Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe, der sich die Gemeinde nicht entziehen kann.


Das heißt: wir können weder im laufenden Betrieb oder bei Freiwilligkeitsleistungen weiteren Ausgabewünschen stattgeben, aber auch neben den disponierten Projekten und denen in der Finanzplanung eingetakteten keine Investitionen mehr vornehmen, ohne in weitere Verschuldung gehen zu müssen.
Letztere würde den ohnehin sehr angespannten Ergebnishaushalt sodann wieder mit Zinsen belasten, ebenso jede weitere Investition mit weiteren Abschreibungen.


Das heißt im Umkehrschluss, für einige Jahre mit zusätzlichen investiven Projekten innezuhalten, um über die Abschreibungen und die Abschöpfung von Umlegungsvorteilen wieder etwas Liquidität ansammeln zu können.


Gleichzeitig ist es dringend vonnöten, den Ergebnishaushalt strukturell wieder auszugleichen, da auch unsere Rücklage aus ordentlichen Ergebnissen vollständig im Finanzplanungszeitraum abschmelzen wird. Letzteres wird nur durch Einschnitte bei den freiwilligen Leistungen und / oder durch Erhöhung von Steuern und Gebühren gelingen – wie zu Eingangs meiner Rede bereits skizziert.


Daher wendet sich die Verwaltung erstmals in meiner Amtszeit seit 2011 mit einer ungewöhnlichen Bitte an das Gremium: 
Wir bitten die Fraktionen und Gruppierungen des Gemeinderates dringlich, von Haushaltsanträgen jeglicher Art abzusehen, die mittel- oder unmittelbar zu weiteren Ausgaben im Ergebnishaushalt oder weiteren Auszahlungen im Finanzhaushalt führen.


So viel von meiner Seite zum Haushaltsentwurf.


Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!


Nun übergebe ich das Wort an Gemeindekämmerer Mayer.“


Haushaltspräsentation Gemeindekämmerer Mayer:
Anschließend ging Gemeindekämmerer Steffen Mayer anhand einer Power-Point-Präsentation detailliert auf die einzelnen Zahlen des Planwerks ein; nachfolgend die wesentlichen Eckwerte:


Ergebnishaushalt:

Ordentliche Erträge                                                                7.273.613 €
Ordentliche Aufwendungen                                                     7.453.803 €
Ordentliches Ergebnis                                                             - 180.190 €

Außerordentliche Erträge                                                            25.000 €
Außerordentliche Aufwendungen                                                         0 €
Sonderergebnis                                                                          25.000 €

Gesamtergebnis                                                                       - 155.190 €

 

Finanzhaushalt:

Zahlungsmittelüberschuss lfd. Verwaltungstätigkeit                     284.758 €
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Zuschüsse, Verkäufe)        652.500 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                     1.900.000 €
Saldo                                                                                    - 962.742 €
Kredittilgungen                                                                           23.575 €
Kreditaufnahmen                                                                      300.000 €
Finanzierungsmittelbedarf                                                          686.317 €

 

Liquide Mittel:

Anfangsbestand zum 01.01.2025 (Prognose)                                 879.425 €
Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf (s.o.)                           686.317 €
Voraussichtlicher Endbestand zum 31.12.2025                              193.108 €
Gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquidität (§ 22 GemHVO)       123.200 €

 

Verschuldung (ohne Eigenbetrieb Wasser):

Anfangsbestand zum 01.01.2024                                                  272.150 €
Vorgesehene Kreditaufnahmen 2025                                          300.000 €
Vorgesehene Kredittilgung 2025                                                   23.575 €
voraussichtlicher Schuldenstand zum 31.12.2025                          548.575 €

 

Hebesätze ab 2025:

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)    350 v.H.(+/- 0 v.H.)
Grundsteuer B (Sonstige Grundstücke)                                   175 v.H.(- 225 v.H.)
Gewerbesteuer                                                                     380 v.H.(+/- 0 v.H.)


Nach Beantwortung weiterer Fragen des Gremiums zum Haushalt nahm der Gemeinderat vom Entwurf des Haushaltsplans 2025 und des Wirtschaftsplans 2025 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Kenntnis.


In der Sitzung am 25.02.2025 ist nach Beratung über die vorliegenden Anträge auch die Beschlussfassung zum Haushalt- und Wirtschaftsplan 2025 vorgesehen.


Annahme von Spenden
Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
•    350,00 €, Keine Nennung des Spenders gewünscht – Name ist der Verwaltung bekannt, Geldspende an die Gemeinde Lichtenwald – Beteiligung am Adventsmarkt
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen. Der Bürgermeister bedankte sich recht herzlich bei dem Spender für die Unterstützung der Gemeinde.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.02.2025

Bausache

 

Errichtung einer Dachgaube und energetische Sanierung, Kirchweg 33

 

Es liegt ein Antrag auf Baugenehmigung im Vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung einer Dachgaube, die energetische Sanierung des Gebäudes und die Erweiterung eines Balkons. Das Baugrundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans „Kirchweg T“. 
Im Bebauungsplan sind keine Festsetzungen bzgl. Dachgauben vorhanden, weshalb diese grundsätzlich zulässig sind. Durch die Erweiterung des Balkons wird die GFZ um 16 m² (5,9 %) überschritten. Vergleichbare Präzedenzfälle im Plangebiet liegen vor.
Aus Sicht der Verwaltung gibt es keine Bedenken gegen dieses Bauvorhaben. Daher wurde empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.
Dem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat einstimmig gefolgt.

 

Beschaffung von Ultraschall-Wasserzählern mit aktiver Leckage-Detektion für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung Lichtenwald“

 

Im Jahr 2020 machte die Betriebsleistung des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Lichtenwald“ bereits schon einmal den Vorstoß, zur Abrechnung des Wasserverbrauchs flächendeckend die mechanischen Flügelradzähler durch digitale Wasserzähler zu ersetzen. Aufgrund erheblicher Widerstände aus Teilen der Bevölkerung und Bedenken des Gemeinderats wurde deshalb die Entscheidung über die Einführung digitaler Wasserzähler zurückgestellt. 
Angesichts der unverändert hohen Wasserverluste im Lichtenwalder Leitungsnetz hatte die Betriebsleitung des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Lichtenwald“ im vergangenen Herbst die Thematik nochmals aufgegriffen und den Gemeinderat über die Funktionsweise sowie die Vor- und Nachteile moderner Ultraschall-Wasserzähler der neuesten Generation informiert.

 

Einvernehmlich wurde daraufhin festgelegt, zunächst eine öffentliche Informationsveranstaltung durchzuführen und im Anschluss daran den Grundsatz- und Ausschreibungsbeschluss im Gemeinderat zu fassen.
Zu der am 03.12.2024 im Bürgerzentrum durchgeführten Informationsveranstaltung – hierzu wurde die Bevölkerung in der Vollverteilung des Reichenbacher Anzeigers vom 29.11.2024 eingeladen – waren einige Einwohner anwesend. Wenige Tage später wurde der Inhalt der Informationsveranstaltung auch auf der Homepage der Gemeinde eingestellt und ist seitdem für jedermann einsehbar – hierauf wurde im Reichenbacher Anzeiger vom 13.12.2024 aufmerksam gemacht.

 

Grund für die Überlegungen sind vor allem, dass im Bereich der Lichtenwalder Wasserversorgung seit Jahren unverhältnismäßig hohe Wasserverluste, d.h. eine rechnerische Diskrepanz zwischen bezogener und gezählter Wassermenge, festzustellen sind. Trotz intensivster Bemühungen und Durchführung verschiedenster Maßnahmen, welche stets in enger Abstimmung mit unserem technischen Betriebsführer erfolgen (z.B. Eingrenzung des Ablesezeitraums, Erfassung ungezählter Verbräuche, Beschaffung von Geräuschloggern, Zählerprüfungen, sofortige Behebung festgestellter Rohrbrüche, stetige Suche schleichender Rohrnetzverluste, penible Überwachung der Minimalausläufe, usw.) konnten diese bislang nicht aufgeklärt werden.

 

Als „so ziemlich letzte“ Möglichkeit, woher die rechnerischen Wasserverluste herrühren können, richtet sich der Fokus auf die rund 1.000 in den Lichtenwalder Haushalten eingesetzten mechanischen Flügelradzähler, die bauartbedingt erst bei einem Anlaufwert von 6-8 Litern pro Stunde überhaupt einen Verbrauch anzeigen. Dieser Anlaufwert gilt aber nur bei fabrikneuen Geräten und nimmt bei zunehmenden Kalk- und Rostablagerungen an der Zählermechanik weiter zu. So steigt dieser nach einem Jahr auf 10-12 Liter pro Stunde und liegt bei Ende der Eichfrist nicht selten bei 25 Litern; in Einzelfällen wurden auch schon Anlaufwerte von 50 Litern pro Stunde festgestellt. Ist die Wasserinstallation bei neueren Gebäuden zumeist noch absolut dicht, ist bei älteren Gebäuden oftmals eine fast unmerklich rinnende Toilettenspülung, ein tropfender Wasserhahn und/oder ein undichtes Überdruckventil am Boiler der Heizungsanlage festzustellen.

 

In Lichtenwald gibt es geschätzt rund 200 bis dato unsanierte Häuser aus den 1960/70er Jahren, die eine überalterte Installation aufweisen. Ausgehend von einem unter dem Anlaufwert der mechanischen Wasserzähler liegenden und damit ungezählten Wasserverbrauch ergibt sich ein jährlicher Wert von über 10.000 m³ (200 Gebäude x 6 Liter/Stunde x 24 Stunden x 365 Tage). Diese überschlägige Berechnung macht zumindest den Großteil der rechnerischen Wasserverluste durch messtechnisch ungezählte „Schleichverluste“ durchaus plausibel.
Abhilfe können hier moderne Ultraschall-Wasserzähler schaffen, die eine äußerst hohe Messgenauigkeit aufweisen und dank eines deutlich niedrigeren Anlaufwerts von weniger als 2 Litern pro Stunde auch schon geringste Wasserverbräuche erfassen.
Moderne Ultraschall-Wasserzähler verfügen zudem über eine akustische Leckage-Detektion, d.h. „hören“ über den Hausanschluss der einzelnen Gebäude bis in das Hauptleitungsnetz hinein und alarmieren bei verdächtigen Geräuschen per Funk. Bislang ist es fast unmöglich, schleichende Wasserverluste im Bereich der Hausanschlüsse zu orten.

 

Zudem bietet die Kombination aus den bereits flächendeckend im Hauptleitungsnetz eingesetzten „Geräuschloggern“ und den Ultraschall-Wasserzählern mit aktiver Leckage-Detektion im Bereich der Hausanschlüsse eine nahezu lückenlose Überwachungsmöglichkeit, was Undichtigkeiten des Leitungsnetzes betrifft. 
Aktuelles Beispiel aus der Praxis: Seit 11/2024 ist im Thomashardter Leitungsnetz ein Dauerwasserverlust von 0,7 – 0,9 Litern pro Sekunde festzustellen, der trotz intensivster Bemühungen bislang nicht lokalisiert werden konnte – auch dies spricht im Hinblick auf Umweltschutz und Ressourcenschonung für eine ergänzende Leckage-Detektion im Bereich der Hausanschlüsse.

 

Die Vorteile moderner Ultraschall-Wasserzähler können wie folgt zusammengefasst werden:

•    Individuelle Möglichkeit der Funkabschaltung, wodurch die damaligen Kritikpunkte (Funk, Strahlung, Datenschutz) ausgeräumt, bzw. entkräftet werden können 
•    Anzeige der Wassertemperatur als Hinweis zur Wasserqualität
•    Alarmierung bei Wasserrückfluss in das Verteilnetz trägt zur Sicherstellung der Wasserhygiene bei
•    Hausinterne Leckagen (z.B. undichter Wasserhahn) und Rohrbrüche werden direkt am Messgerät angezeigt
•    Anzeige von Rohrbrüchen außerhalb des Gebäudes im Bereich der Hausanschlussleitung
•    Anzeige bei Verdacht auf Manipulation des Wasserzählers
•    Beitrag zur Wassereinsparung durch die zusätzliche Möglichkeit des Erkennens von Rohrbrüchen und Leckagen; zudem wird in Zeiten des Klimawandels Trinkwasser ein stetig knapperes und zugleich auch teureres Gut
•    Insgesamt geringere Gesamtkosten über die Lebensdauer der Zähler und damit Einsparungen für den Gebührenzahler
•    Mehr Gebührengerechtigkeit, da der Wasserverbrauch durch ungezählte „Schleichverluste“ verursachergerecht erfasst wird und nicht von der     Allgemeinheit der Wasserabnehmer zu tragen ist – gleiches gilt für die Abwassermenge, die für die Höhe der Abwassergebühren maßgeblich ist 
•    Geringerer Personalaufwand für Jahresablesung und Zählerwechsel
•    Minimierung von Ablesefehlern 
•    Stichtagsgenaue Abrechnung zum 31.12. eines Jahres und somit Übereinstimmung des Zeitraums von Fremdwasserbezug und Wasserverkauf zum   Mengenabgleich

 

Der Gemeinderat hat nach Beratung bei 2 Gegenstimmen beschlossen, dass der flächendeckende Einsatz moderner Ultraschall-Wasserzähler mit abschaltbaren Funkmodul für den Bereich der Lichtenwalder Wasserversorgung im Grundsatz befürwortet wird. Zudem wurde die Betriebsleitung mit der Ausschreibung der Zählerbeschaffung und der Montage beauftragt.

 

Haushalts- und Wirtschaftsplan 2025 – Beschlussfassung über Anträge und Verabschiedung

 

In der Gemeinderatssitzung vom 21.01.2024 wurde der Haushaltsplan 2025 von der Verwaltung eingebracht, die Haushaltsreden der Verwaltung und der Fraktionen gehalten sowie die Anträge zum Haushalt eingebracht. Vom Gemeinderat wurde über folgende Anträge beraten und abgestimmt:

 

1. Antrag: Zukunftsausschuss – Gemeindeentwicklungskonzept

 

BM Rentschler verweist auf die Stellungnahme der Verwaltung, wonach der Zukunftsausschuss beim Gemeindeentwicklungskonzept antragsgemäß verstärkt mit eingebunden werden soll.

Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dass Zukunftsausschuss bei der Konzeptionsphase und der Entwicklung des Handlungsprogramms intensiv eingebunden wird.

 

2. Antrag: Naturschutz und Landschaftspflege

 

Im Hinblick auf den Antrag, dass die Gemeindeverwaltung Möglichkeiten für Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der Gemarkung Lichtenwald ermitteln soll, erklärt BM Rentschler, dass die Verwaltung dem Antrag zustimmt. Er ergänzt, zunächst aber mit dem Amt für Naturschutz im Landratsamt Esslingen in Kontakt zu treten und abzustimmen, welche Flächen und Themen sich hierfür überhaupt eignen und ob solche Flächen auf Gemeindegrund – hiermit sei die gesamte Gemarkungsfläche inklusive Staatswald gemeint – vorhanden sind.

Einstimmig beschließt der Gemeinderat, dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, zunächst mit dem Amt für Naturschutz im Landratsamt Esslingen abzustimmen, welche Flächen und Themen sich für Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der Gemarkungsfläche Lichtenwald eignen. Anschließend sollen die Naturschutzverbände (z.B. Naturfreunde, NABU, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, usw.) mit einbezogen werden.

 

3. Antrag: Abwassergebühren

 

Gemeindekämmerer Mayer stellt klar, dass der gewünschte Vergleich mit den Nachbarkommunen auf alle Fälle vor der nächsten Gebührenkalkulation vorliegen wird und dies von der Verwaltung so bereits bei der Gebührenbeschlussfassung im Dezember 2024 zugesagt wurde. Entsprechend beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird die Kostensituation der Schmutzwasserentsorgung in Lichtenwald – auch im Vergleich zu Nachbarkommunen – zu analysieren und Kostenoptimierungsmaßnahmen vorzuschlagen. Der Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen ist ggf. hinzuzuziehen.

 

4. Antrag: Einrichtungen der Gemeinde im Gemeinderat

 

Vom Gemeinderat wurde beantragt, dass die Verwaltung einen Jahresplan vorlegt, der aufführt, in welchen Sitzungen die einzelnen Einrichtungen der Gemeinde ihre Arbeit dem Gremium vorstellen.

 

BM Rentschler erläutert die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Thema und führt aus, dass vorgesehen ist, „ART Lichtenwald“ in einer der Sitzungen von März oder April 2025 und die neue Schulsozialarbeiterin – diese ist hiervon bereits informiert – in eine der Sitzungen im September oder Oktober 2025 einzuladen.
Die Frage nach dem Sinn und Zweck des Antrags richtet ein Gemeinderat an seine Ratskollegen. Er gibt zu bedenken, dass für die Mitarbeiter eine Vorstellung im Gemeinderat nicht jedermanns Sache sei und ruft deshalb dazu auf, die Einrichtungen vor Ort selbst zu besuchen.
BM Rentschler greift die Anregung auf, einzelne Einrichtungen direkt vor Ort zu besuchen und zwar gemeinsam durch das gesamte Gremium. Hiervon ausgenommen sind die Bereich „ART Lichtenwald“ und „Schulsozialarbeit“ – diese sollen sich in einer der Sitzungen von März/April 2025 bzw. September/Oktober 2025 direkt im Gemeinderat vorstellen. Diese Vorgehensweise findet im Gremium allgemein Zustimmung, so dass der Gemeinderat einstimmig dem geänderten Beschlussvorschlag von BM Rentschler zustimmt.

 

5. Antrag: Gewerbetreibende auf der Gemeindehomepage

 

Es wurde beantragt, auf der Gemeindehomepage die Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen aufzuführen und hierzu eine flächendeckende Abfrage durchzuführen. Hierzu führte die Gemeindeverwaltung aus, dass eine entsprechende Abfrage durchaus vorgenommen werden kann, wobei freiberuflich Tätige der Gemeinde mangels Gewerbeanmeldung aber nicht bekannt sind deshalb auch nicht angeschrieben werden können. Aus Gründen des Verwaltungsaufwands wird vorgeschlagen, aus dem Gewerberegister nur jene Gewerbetreibenden zu wählen, die auch Gewerbesteuer bezahlen. Eine Vollabfrage wäre bei > 500 Anschreiben einerseits mit einem großen Arbeitsaufwand verbunden, andererseits ist bei den „Nicht-Gewerbesteuerzahlern“ grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gewerbe nur als Nebenerwerb oder Hobby ausgeübt wird und so auch kuriose Fälle wie die zahlreich vorhandenen privaten Photovoltaikanlagenbetreiber mit Vorsteuerabzug angeschrieben werden würden.

 

Einstimmig beschließt der Gemeinderat, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, alle Gewerbetreibenden aus dem Gewerberegister, welche Gewerbesteuer bezahlen, anzuschreiben und die relevanten Daten abzufragen (Name und Art des Unternehmens, Inhaber, vollständige Kontaktdaten, ggf. E-Mail-Adresse und Link zur Homepage) und zu erfassen. Die Homepage der Gemeinde Lichtenwald wird auf oberster Menüleiste entsprechend erweitert. Die kompletten Daten, die unter der Rubrik erfasst wurden, sollen für eine Suche implementiert werden. Auch freiberuflich Tätige sollen über die mehrfache öffentliche Bekanntmachung im Reichenbacher Anzeiger, davon einmal in „Vollabdeckung“ über das Angebot informiert werden.

 

6. Antrag: Umstellung auf digitale Gemeinderatsunterlagen

 

Von Seiten des Gemeinderats wurde beantragt, schnellstmöglich auf digitalisierte und papierlose Gemeinderatsvorlagen umzustellen und die entsprechende Hard- und Software zur Verfügung zu stellen.

 

Grundsätzlich sind digitale Gemeinderatsunterlagen zu begrüßen, so BM Rentschler, der die beantragte Umsetzung mit Hardware für nicht ganz 20.000 € jedoch als zu teuer ansieht. Er erläutert den Alternativvorschlag der Verwaltung, wonach die neue Gemeindehomepage schon jetzt eine Intranet-Funktion bietet, die bislang jedoch nicht aktiviert ist. Hier können das Gremium, dessen Mitglieder und Berechtigungen eingepflegt werden, Dokumente und Vorlagen sowie Sitzungseinladungen bereitgestellt werden. Jeder Nutzer kann sich dann über Benutzername und Login-Daten einloggen und somit orts- und geräteunabhängig arbeiten. Ein Großteil der Gemeinderäte hat sicherlich schon private Endgeräte, die tragbar sind (Tablet, Laptop und dgl.) und hierfür genutzt werden können. Eine Aktivierung der Intranet-Funktion kostet pro Jahr 350 €. Die Verwaltung schlägt vor, diese günstige Alternative zu nutzen. Gemeinderäte, welche die Vorlagen weiterhin in Papierform erhalten wollen, bekommen diese auf Wunsch gerne weiterhin auf diesem Wege zusätzlich bereitgestellt. Sofern Unterlagen in das Portal eingestellt werden, erhalten die Nutzer eine sogenannte „Push-Nachricht“.

 

Einstimmig beschließt der Gemeinderat, dem Alternativvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

 

7. Antrag: Auswertungen Haushaltspläne und Jahresabschlüsse

 

Der Antrag, dem Gemeinderat elektronische Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, damit dieser selbständig Analysen von Haushaltsplan und Rechnungsabschluss erstellen kann, wurde vom Antragsteller zurückgezogen.

 

8. Antrag: Vorlagen Gemeinderatssitzungen

 

Beantragt wurde, dass „Bei allen Sitzungsvorlagen des Gemeinderats werden standardmäßig auf dem Deckblatt die Beratungsreihenfolge mit Datum, Beratungszweck und Öffentlichkeitsstatus aufgeführt“. Nach Stellungnahme der Verwaltung sind bereits schon bisher alle Vorlagen der Gemeindeverwaltung deutlich als öffentlich und nichtöffentlich gekennzeichnet; ebenso ist auch der Beratungszweck angegeben. Wurden vorherige Befassungen oder Beratungen durchgeführt, wird auch schon jetzt auf diese nebst Sitzungsdatum und Vorlage verwiesen – insoweit habe sich der Antrag nach Auffassung der Gemeindeverwaltung erledigt.

 

Mehrheitlich beschließt der Gemeinderat bei 1 Gegenstimme und 7 Enthaltungen, dass bei allen Sitzungsvorlagen des Gemeinderates standardmäßig auf dem Deckblatt die Beratungsfolge mit Datum, Beratungszweck und Öffentlichkeitsstatus aufgeführt wird.

 

9. Antrag: Sanierung Alter Schulweg

 

Beantragt wurde: „Bereits im Jahr 2022 hat die LBL-Fraktion einen Antrag gestellt, die Schadstellen am Alten Schulweg zwischen Hegenlohe und Thomashardt auszubessern. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt, allerdings eher im Sinne eines „Ausflickens“. Zwischenzeitlich haben sich neuen Schadstellen ergeben; Betonplatten sind an mehreren Stellen gebrochen und abgesunken. So sind unfallträchtige Stolperfallen entstanden. Diese sollten behoben werden. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die am Alten Schulweg entstandenen Schadstellen durch eine Fachfirma ausbessern zu lassen.“

 

In ihrer Stellungnahme hat die Verwaltung ausgeführt, dass dieser mitnichten „geflickt“ wurde, sondern es wurden mit hohem finanziellen und technischem Aufwand abgängige Betonfahrbahnplatten entfernt und durch einen regelwerkskonformen Asphaltaufbau ersetzt. Rissbildungen in Betonfahrbahnplatten und geringfügige Höhenunterschiede an den Stößen sind unvermeidlich und lediglich kosmetische Mängel. Sollten zwischenzeitlich weitere Betonfahrbahnplatten abgängig sein, werden diese im Zuge der Straßenunterhaltung durch entsprechende Fachfirmen entfernt und durch einen Asphaltaufbau ersetzt. Der pauschale Ansatz beim Unterhaltungsaufwand für Gemeindestraßen ist aus Sicht der Verwaltung in ausreichendem Umfang veranschlagt.

 

Mehrheitlich hat der Gemeinderat beschlossen, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, die am Alten Schulweg entstandenen Schadstellen durch eine Fachfirma auszubessern zu lassen.

 

10. Antrag: Wasser auf Gemeindewegen – Glatteisgefahr

 

Beantragt wurde: „Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen um die Glatteisbildung am Buwiesenweg und Alten Schulweg zu verhindern.“ 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Am „Alten Schulweg“ sowie am „Buchwiesenweg“ befinden sich seit je her mehrere Stellen, die in feuchten Jahren bergseitige Schichtwasseraustritte haben. Aufgrund der hohen Niederschläge im 2. Halbjahr 2024 sowie auch in den jetzigen Wintermonaten sind diese nunmehr wieder zutage getreten.
Die Problematik ist seit je her bekannt und keiner Lösung zuzuführen. Zum einen variieren die Stellen mit Wasseraustritt geringfügig in der Lage und stark saisonal und niederschlagsabhängig, zum anderen besitzt die Gemeinde an den Wegen – von punktuellen Ausnahmen abgesehen – jedoch keine Flächen, sondern nur die Wegefläche selbst. Auch sind keine Abzugsgräben hangseits vorhanden (in Ermangelung von Flächen der Gemeinde), noch könnten solche an einen geeigneten Vorfluter (Bachlauf) mangels Vorhandensein angeschlossen werden.
Eine Drainagierung mit Zuleitung des Wassers auf die talseits gelegenen Grundstücke (und somit eine Veränderung des natürlichen Wasserabflusses an der Oberfläche), die Dritten gehören, ist wasserrechtlich und privatrechtlich nicht möglich. Eine vor einigen Jahren an mehreren Stellen angelegte Mulde im bergseitigen Bankett hat sich nicht bewährt, da diese rasch vollläuft und somit keinerlei Nutzen gebracht hat. Eine Rücksprache mit dem Ingenieurbüro SI hat zur selben Auskunft geführt. Jedoch sind diese beiden Wege Teil des Räum- und Streuplans der Gemeinde und werden bei starken Schneefällen geräumt und bei Glatteis (wie unlängst am 15. Januar stark der Fall) auch mit Salz abgestreut. BM Rentschler ergänzt, dass er im Laufe der Woche noch einen Vor-Ort-Termin mit einer Straßenbaufirma in dieser Angelegenheit habe. Ggf. gibt es zumindest für eine besonders stark betroffene Stelle am Buchwiesenweg eine Lösung mittels Mulde im Weg.

 

Einstimmig fasst der Gemeinderat den Beschluss, dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, geeignete Maßnahmen zu ergreifen um die Glatteisbildung am Buchwiesenweg und Alten Schulweg zu verhindern.

 

11. Antrag: Mistablagerungen am Kulturrundweg

 

Hinsichtlich dem Antrag, mit der Landwirtschaft Lösungen für die Mistablagerungen im Bereich des Kulturrundwegs zu finden, berichtet BM Rentschler, dass der betreffende Landwirt in dieser Sache von der Gemeinde zwischenzeitlich kontaktiert und über das Anliegen des Gemeinderats in Kenntnis gesetzt wurde. Er erläutert die Sachlage aus Sicht des Landwirts und auch die rechtlichen Vorgaben. Insgesamt sei festzustellen, dass der Handlungsspielraum des Landwirts für Mistablagerungen rechtlich sehr eingeschränkt sei.

 

Bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung beschließt der Gemeinderat, dass der Antrag angesichts der Stellungnahme und den mündlichen Ausführungen der Verwaltung als erledigt betrachtet wird.

 

12. Antrag: Skatepark: Umsetzung Unterstand Skatepark / Graffiti-Projekt

 

Beantragt wurde: „Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt den Unterstand am Skatepark mit Dach und Wänden zu planen und die Baumaßnahmen schnellstmöglich, spätestens bis zum Sommer, umzusetzen. Gemeinsam mit einem Graffitikünstler und Lichtenwalder Jugendlichen soll ein Konzept für die Gestaltung des Skateparks erarbeitet werden.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Unterstand ist seit geraumer Zeit fertig geplant und ebenso seit geraumer Zeit im Rohbau fertig. Witterungs- und auslastungsbedingt konnte er vor dem Winter nicht mehr fertig gestellt werden (häufige Regenperioden im Sommer/Herbst 2024, die auch die Fertigstellung von Laufbahnen und Sprunggrube in 2024 verhindert haben).
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen eine Gestaltung der senkrechten Flächen auf der Skatebahn. Von einer Gestaltung der Fahrflächen und Geräteoberseiten sollte abgesehen werden, da dies rasch unansehnlich wird. Der Verwaltung ist kein professioneller Graffitikünstler bekannt, so dass um Nennung von Namen gebeten wird.

 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, den Unterstand am Skatepark mit Dach und Wänden zu planen und die Baumaßnahmen schnellstmöglich, spätestens bis zum Sommer, umzusetzen. Zudem soll gemeinsam mit einem Graffitikünstler und den Lichtenwalder Jugendlichen ein Konzept für die Gestaltung des Skatparks erarbeitet werden und dieses dem Gemeinderat vorgestellt werden.

 

13. Antrag: Erweiterung Sportgelände um Sitzbänke

 

Beantragt wurde: „Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Rücksprache mit den betroffenen Vereinen und Institutionen (TSV, Maibauminitiative, Dorffestteam …), ein Konzept für die Gestaltung der Boulebahnumgebung zu realisieren.“

 

In der Stellungnahme der Verwaltung wird ausgeführt, dass eine Sitzbank eine gute Ergänzung des Bereiches der Boulebahn sei und der Vorschlag gerne aufgenommen wird. Zudem befindet sich die Verwaltung derzeit im Austausch mit dem in Gründung befindlichen „Maibaumverein“, ob in dem Bereich ggf. eine Hülse oder Klappvorrichtung für einen Maibaum oder ein dauerhafter Maibaum errichtet werden soll und kann.
BM Rentschler ergänzt, insbesondere mit den beiden Vereinen „Maibaumfreunde Lichtenwald e.V.“ und „TSV Lichtenwald e.V.“ die Situation zu erörtern, insbesondere was den Zieleinlauf des jährlich stattfinden LiWa-Laufs betrifft. Von einem Gemeinderat wurde daraufhin vorgeschlagen, die weitere Gestaltung des Bereichs in den Zukunftsausschuss zu verweisen.

 

Einstimmig beschließt der Gemeinderat, dass der Antrag zur Beratung in den Zukunftsausschuss verwiesen wird.

 

14. Antrag: Online-Ausleihe bei der Ortsbücherei


Beantragt wurde: „Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das Mediensuch- und Verwaltungsprogramm Findus durch die Funktion Online-Ausleihe (Onleihe) zu erweitern. E-Medien sollen zukünftig beschafft werden. Für die Erweiterung auf die Onleihe und den Erwerb von e-Medien wird einmalig ein Etat von 2.000,-- € im Haushalt bereitgestellt. Der Etat für die Beschaffung von Medien wird dauerhaft um 1.000,-- € aufgestockt.“
Die Verwaltung führt in ihrer Stellungnahme aus, dass das Programm Findus seit einigen Jahren bei der Bücherei eingeführt wurde und schon jetzt das digitale Ausleihen und Verlängern der Bücherei-Medien ermöglicht. Die physischen Medien müssen naturgemäß noch vor Ort abgeholt und zurückgebracht werden. Eine Implementierung von elektronischen Medien wie E-Books u. dgl. ist in Findus bereits inkludiert. Es muss lediglich eine Verknüpfung zum System DiViBib erfolgen, was jährlich 210 € kostet. Eine Budgeterhöhung ist hierfür nicht erforderlich, da marginale Kosten anfallen und neue elektronische Medien im Gesamtetat der Bücherei gut abbildbar sind.

 

Einstimmig beschließt der Gemeinderat, dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, das Mediensuch- und Verwaltungsprogramm Findus durch die Funktion der Online-Ausleihe (Onleihe) zu erweitern. E-Medien sollen zukünftig beschafft werden.

 

Nach den Einzelbeschlüssen zu den oben aufgeführten Anträgen – diese führen gegenüber den Zahlen bei Einbringung von Haushalts- und Wirtschaftsplan zu keinen Änderungen – wurde der Haushaltsplan mit Wirtschaftsplan 2025 vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen. 

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.03.2025

Fenstersanierung Rathaus Thomashardt
Bereits seit einiger Zeit versucht die Verwaltung, eine Lösung für die alten und undichten Fenster des denkmalgeschützten Rathauses Thomashardt zu finden (Verbundfenster mit Einfachscheiben-Verglasung und nur teilweise vorhandenen Dichtungen mit entsprechend schlechter Isolationswirkung und starker Zugluft).
Mit mehreren Fensterbauern erarbeitete Lösungen zur Kompletterneuerung der Fenster in derselben Optik wie bisher wurden vom Landesdenkmalamt jedoch verworfen, da das Rathaus ein eingetragenes Kulturdenkmal ist.
Ein gemeinsamer Ortstermin mit Denkmalamt und Landesdenkmalamt hat zu einem anderen Vorschlag geführt, der aus dortiger Sicht Belange der Energieeinsparung mit denen des Denkmalschutzes vereint.
So soll die vorhandene Verglasung an den außenliegenden Fensterflügeln durch eine spezielle hochisolierende und trotzdem dünne Verglasung ersetzt werden und die Fenster eingefräste allseits umlaufende Dichtungen erhalten.
Eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die Maßnahme wurde beim Denkmalamt bereits beantragt und liegt seit Ende Februar 2025 vor.
Von der Verwaltung wurden mehrere Fensterbauer diesbezüglich angefragt. Lediglich die Fa. Preisendanz aus Stuttgart sieht sich in der Lage, diese speziellen Arbeiten auszuführen und hat sich die Fenster auch bereits vor Ort angesehen. Der Angebotspreis beläuft sich auf 91.236,29 €. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme inklusive Nebenarbeiten (Malerarbeiten) betragen rund 100.000 €.
Im Zuge des denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens wurde vom Landesdenkmalamt auf ein Förderprogramm des Landes hingewiesen, welches die Reparatur von historischen Fenstern in Denkmälern bei gleichzeitiger bauphysikalischer Verbesserung fördert. Von den Gesamtkosten sind demnach 60 % förderfähig, Gemeinden können daraus wiederum 1/3 gefördert bekommen – im vorliegenden Fall wären das rund 20.000 €. Ein entsprechender Antrag wurde von der Gemeindeverwaltung gestellt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Förderung, heißt: ein entsprechender Antrag kann auch negativ beschieden werden.
Die entsprechende Ausgabe ist im Haushaltsplan 2025 veranschlagt, Einnahmen aus Fördermitteln sind keine veranschlagt.
Nach ausführlicher Debatte hat sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür entschieden, die Arbeiten ausführen zu lassen.


Vorbereitung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach an der Fils
Dem Gemeinderat wurden die Unterlagen des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach an der Fils (GVV) für die Verbandsversammlung am 19.05.2025 im Vorfeld zugesandt.
Die Unterlagen betreffen die Finanzen des GVV (Jahresrechnung 2024, Haushaltssatzung & Haushaltsplan 2025), die turnusmäßige Neuwahl der Vorsitzenden sowie die dringend erforderliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Vertreter der Gemeinde Lichtenwald im GVV zu ermächtigen, den Beschlussanträgen gemäß den Drucksachen des GVV zuzustimmen.

Fluglärmmessungen Schurwald
Bereits im Juli 2020 wurde vom Flughafen Stuttgart in Lichtenwald eine Fluglärmmessung vom Flughafen Stuttgart durchgeführt. Diese waren aufgrund der kurz davor begonnenen Corona-Pandemie jedoch nicht aussagekräftig, da wenig Flugverkehr stattfand – die Messungen mit dem mobilen Fluglärmmessgerät wurden vor der Pandemie disponiert.

Auf Wunsch der Schurwaldgemeinden Lichtenwald, Baltmannsweiler und Aichwald wurden nunmehr erneut Messungen durchgeführt, bewusst in den verkehrsstarken Sommermonaten des Jahres 2024.
In Lichtenwald wurden die Messungen für die Dauer eines Monats im Juli 2024 durchgeführt.

Obwohl die Corona-Pandemie seit geraumer Zeit vorüber ist, hat der Flugverkehr am Flughafen Stuttgart nur rund 70 % der Flugbewegungen im Vergleich zuvor erreicht.
An die geringeren Flugbewegungen während der Corona-Pandemie mit einhergehend geringeren Lärmimmissionen haben sich die Anlieger des Flughafens gewöhnt. Obwohl die Flugbewegungen derzeit noch deutlich geringer als vor der Pandemie sind, wird der dadurch erzeugte Fluglärm deshalb von vielen als besonders störend empfunden. Hinzu kommt, dass sich die Flugbewegungen mittelfristig wahrscheinlich wieder dem 100 %-Wert nähern werden und der empfundene Lärm somit nochmals stärker werden wird.

 

Zur Ermittlung des Fluglärmdauerschallpegels ist folgendes zu erläutern:
Die mobile Messstelle erfasst sämtliche Geräusche, die über 24 Stunden jedes Tages im Messzeitraum am Mikrofonstandort als Schalldruck registrierbar sind. Der Schallpegel-Zeit-Verlauf wird im Messstellenrechner zur späteren Auswertung in digitaler Form gespeichert. Das im Messbericht ausgewiesene Gesamtgeräusch entspricht dem energieäquivalenten Mittel aus allen registrierten Geräuschen.
Für Anlieger des Flughafens ist von besonderem Interesse, welchen Anteil Immissionen startender und landender Flugzeuge zu diesem Dauerschallpegel beitragen. Um Flugzeuggeräusche von anderen Geräuschen zu unterscheiden, werden alle Schallpegel, die mindestens 5 Sekunden lang einen Schwellenwert überschreiten, als potenzielles Fluglärmereignis gespeichert und automatisch mit den von der Flugsicherung aufgezeichneten Flugspuren verglichen. Wenn zeitgleich mit dem registrierten Lärmereignis eine Flugbewegung im Einzugsbereich der Messstelle stattgefunden hat, wird das Ereignis als Fluglärm gewertet.
In der Auswertung wird unterschieden, ob diese Schallpegel tagsüber (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) 
oder nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) auftraten. Da der Flughafen Stuttgart eine Nachtflugbeschränkung für Starts ab 23 Uhr und für Landungen ab 23.30 Uhr besitzt, wurde zusätzlich der Zeitraum von 0.00 Uhr bis 6.00 Uhr ausgewertet.
Für Lichtenwald wurde als Messstandort das Bauhofgelände ausgewählt, da dort Kraftstrom vorhanden ist, das Gelände eingezäunt ist und die Hauptbelastung im Ort anhand der Flugspuren ermittelt sich im nördlichen Bereiche von Hegenlohe befindet.

 

 Fluglärmmessungen Schurwald 
 

Für Lichtenwald wurden im Monat Juli folgende Fluglärmdauerschallpegel im Juli 2024 ermittelt:

 

 

  Fluglärmmessungen Schurwald  

Hinweis: am 13.Juli 2024 konnten keine Nachtwerte aufgezeichnet werden, da sämtliche Fluglärmereignisse von Geräuschen des Feuerwehrfestes überlagert wurden. Im Zeitraum 0 Uhr bis 06 Uhr haben an Tagen ohne Werte keine Fluglärmereignisse stattgefunden.

 

Auch wurde ausgewertet, wie sich der Gesamtgeräuschpegel, die Umgebungsgeräusche und die Fluggeräusche zueinander verhalten, ebenso wurden die Maximalschallpegel ermittelt:

 

 

 Fluglärmmessungen Schurwald 
 Fluglärmmessungen Schurwald 

Hinweis zu den ermittelten Werten: 
-    Eine Erhöhung des Schallpegels um 3 dB entspricht einer Verdopplung des Schalldrucks.
-    Für die Lärmbelastung sind insbesondere die Landungen von Bedeutung, da diese in einer wesentlich geringeren Höhe über den Schurwald stattfinden als die Starts. Diese haben im hiesigen Bereich bereits eine deutlich größere Höhe erreicht und sind daher deutlich leiser wahrzunehmen. Flugzeuge starten in der Regel gegen den Wind und landen ebenso gegen den Wind, weshalb bei den hier vorherrschenden Hauptwindrichtungen aus Westen über den Schurwald überwiegend Landungen ausgeführt werden und nur in wesentlich geringerem Umfang Starts. Dies sorgt auch für deutliche Unterschiede in den Einzelergebnissen des Fluglärmdauerschallpegels.

Da mittelfristig wieder eine größere Zahl an Flugbewegungen zu erwarten ist und die Lärmbetroffenheit insbesondere durch die Landungen erzeugt wird, ist zu erörtern, wie hier eine Verbesserung für die Bürger erreicht werden kann. Andere Anflugrouten sind im hiesigen Bereich jedoch nicht möglich, da das Instrumentenlandesystem eine Bündelung der Anflugrouten im Bereich von ca. 18 km vor der Landebahn vorgibt. Dies führt dazu, dass die Bündelung im Bereich des östlichen Schurwaldes bis ca. südlich von Baltmannsweiler stattfindet.
Die einzige Möglichkeit zur Lärmentlastung ist somit das Erreichen einer (deutlich) höheren Überflughöhe. Dies ist grundsätzlich möglich durch einen steileren Landeanflug.
Während der Standard-Gleitwinkel für Anflüge in der Regel bei etwa 3° liegt, kann ein steiler Anflug beispielsweise mit einem Winkel von 4°-5° erfolgen. Diese Technik wird insbesondere an Flughäfen in dicht besiedelten Gebieten eingesetzt, um die Lärmbelastung für die Anwohner zu reduzieren. Ein prominentes Beispiel für einen Flughafen mit steilem Anflugverfahren ist der London City Airport.
Dies wäre eine gute Möglichkeit, sämtliche Flughafenanrainer von der Lärmbelastung des Landeanfluges zu entlasten.
Der Gemeinderat hat den Verwaltungsvorschlag begrüßt, zusammen mit den betroffenen Umlandgemeinden einen steileren Anflugwinkel zur Lärmreduzierung einzufordern.
Mehrheitlich wurde beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, zusammen mit Baltmannsweiler und Aichwald auf den Flughafen Stuttgart, die Fluglärmkommission und das Bundesamt für Flugsicherung zuzugehen, um diese Forderung anzubringen.
Die anderen massiv vom Fluglärm betroffenen Kommunen östlich des Flughafens sollen diesbezüglich mit einbezogen werden.


Annahme von Spenden
Über die Annahme von folgenden Spenden hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
•    5.000 €, Jagdgenossenschaft Lichtenwald, Geldspende an die Gemeinde Lichtenwald (Beteiligung an der Feldwegunterhaltung)
•    300 €, Großmann Elektrotechnik, Uhingen, Geldspende an die Gemeinde Lichtenwald (Maibaumspange)
•    300 €, Staib Grundstücksgesellschaft GbR, Reichenbach, Geldspende an die Gemeinde Lichtenwald (Maibaumspange)
•    100 €, Ulrich Roos Malerwerkstätte, Reichenbach, Geldspende an die Gemeinde Lichtenwald (Maibaumspange)
•    2.500 €, Alexis Gula, Plochingen, Sachspende an den Kindergarten Hegenlohe (gebrauchte Einbauküche)
•    2.000 €, Raumdynamik Jens Gillich, Lichtenwald, Sachspende an den Kindergarten Hegenlohe (Abbau und Wiederaufbau gebrauchte Einbauküche)

  
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spenden anzunehmen. Der Bürgermeister bedankte sich recht herzlich bei den Spendern für die sehr großzügige Unterstützung der Gemeinde.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 29.04.2025

Bausache
Umbau des bestehenden Zweifamilienhauses zu einem Einfamilienhaus, Kirchweg 38
Es liegt ein Antrag auf Baugenehmigung im Vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung von Dachgauben sowie die Änderung der Garage von Satteldach auf Flachdach mit Dachbegrünung.
Von Seiten der Verwaltung wurde das Bauvorhaben befürwortet, da die benötigten Befreiungen vergleichbare Präzedenzfälle im Plangebiet haben.
Dem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat einstimmig gefolgt und hat das Einvernehmen erteilt.


Abbruch der bestehenden Garage und Neubau einer Garage, Hohenrain 27
Es liegt ein Antrag auf Baugenehmigung im Vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO vor. Der Bauherr beabsichtigt den Abbruch sowie die Neuerrichtung einer Garage.
Das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan, weshalb die Verwaltung vorgeschlagen hat, das Einvernehmen dazu zu erteilen
Dem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat einstimmig gefolgt.


Abtrag von 2 Felsreihen und Errichtung einer Vorbau-Felswand, Hohenrain 27 & 29
Es liegt ein Antrag auf Baugenehmigung im Vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO vor. Die Bauherren beabsichtigen den Abtrag von 2 Felsreihen an der vorhandenen Stützmauer und die Errichtung einer Vorbau-Felswand davor.
Zu dem Rückbau sind die Bauherren aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart verpflichtet.
Da die sodann verbleibende Mauer die maximalen Höhen gemäß Bebauungsplan weiterhin überschreitet, ist eine Befreiung vonnöten. Da es im Plangebiet aber vergleichbare Präzedenzfälle gibt, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat mehrheitlich nicht gefolgt und hat das Einvernehmen verweigert.


Ausbau der Kindertagespflege bis 14 Jahre
In der Gemeinderatssitzung am 17. April 2012 wurde beschlossen, dass die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung der unter 3-jährigen Kinder ab dem 01. September 2013 auch über die Tagespflege erfolgt. Zum 01.01.2016 wurde die Kindertagespflege inkl. Zuschüsse dann aufgrund der begrenzten Ganztagesplätze im Kindergartenbereich auch für die über 3-jährigen bis zum Schuleintritt erweitert. 
In Lichtenwald sind momentan zwei Tagesmütter tätig. Die Kostenbeiträge der Eltern werden anhand der Kostenbeitragstabelle des Landkreis Esslingen nach Bedarf und familiärer Situation erhoben. Zusätzlich wird aktuell die Hälfte der Kosten für Kranken, Pflege- und Rentenversicherung sowie für die Ausfalltage (Urlaub und Krankheit) und die einmaligen Kosten für das Führungszeugnis von der Gemeinde übernommen. Weiter wird eine Fortbildungspauschale i. H. v. 250,- € pro Kalenderjahr für die Tagespflegepersonen mit Hauptwohnsitz in Lichtenwald sowie eine Einmalzahlung i. H. v. 500,- € für die Tagespflegepersonen, welche im vergangenen Jahr Lichtenwalder Kinder betreut haben bezahlt.
Nun ist der Tageselternverein Esslingen e. V. an die Gemeinde Lichtenwald herangetreten mit der Bitte die Kindertagespflege inkl. Zuschüsse bis zum 14. Lebensjahr zu erweitern. Dies wird auch in vielen umliegenden Gemeinden bereits so praktiziert.
Dem hat der Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt.


Bebauungsplan „Thomashardter Straße“ und Bebauungsplan „Thomashardter Straße Erweiterung“ - Satzungsbeschluss
Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zum § 13b BauGB musste der ursprüngliche Bebauungsplan-Entwurf „Thomashardter Straße“ in zwei Bebauungspläne aufgeteilt werden. Der Geltungsbereich „Thomashardter Straße Erweiterung“ war ursprünglich Teil des Bebauungsplans „Thomashardter Straße“ und wurde im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Er wurde in einem separaten Normalverfahren nach BauGB weitergeführt. Der restliche Teil des Bebauungsplans „Thomashardter Straße“ wurde in dem Verfahren nach § 13a BauGB weitergeführt.
Nunmehr ist die Beratung und Abwägung der während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sowie der Satzungsbeschluss von beiden Bebauungsplänen möglich.
Nach Vornahme der Abwägungen hat der Gemeinderat einstimmig beide Bebauungspläne als Satzung beschlossen.


Weihnachtsbäume
Die Gemeinde Lichtenwald stellt jedes Jahr je einen Weihnachtsbaum auf dem Dorfplatz Hegenlohe sowie vor dem Rathaus Thomashardt auf.
In den letzten Jahren waren dies immer wunderschöne Nordmanntannen mit einer Höhe von 6-7 m, die ein Bürger aus Thomashardt aus seiner ehemaligen Weihnachtsbaumplantage zur Verfügung gestellt hat. Die dortigen Restbestände reichen jedoch nur noch für eine Saison aus, dann ist die Bezugsquelle erschöpft.
Nadelbäume aus dem (Gemeinde)Wald sind in der Regel aus der Ferne zwar schön anzuschauen, aber durch benachbarte Bäume im Wuchs beeinträchtigt und somit als Weihnachtsbäume ungeeignet.
Der Gemeinde werden auch regelmäßig von Bürgern Nadelbäume aus Hausgärten als Weihnachtsbäume angeboten, die den jeweiligen Eigentümern zu groß geworden sind. Jedoch konnte hier in den letzten Jahren kein einziger Baum verwendet werden, da ohne Autokran nicht entnehmbar (keine Zufahrtsmöglichkeit für Traktor mit Frontlader).
Neben den Weihnachtsbäumen kommt das jährliche anbringen und wieder abnehmen der Lichterketten durch eine Fremdfirma hinzu, was Kosten von zuletzt rund 4.500 € pro Jahr verursacht.
Von Seiten des Bauhofes wurde vorgeschlagen, stattdessen dauerhaft zwei ca. 5m hohe Nordmanntannen zu pflanzen und mit dauerhafter Weihnachtsbeleuchtung auszustatten.
In Hegenlohe könnte dafür ein bestehendes Baumquartier genutzt werden, welches sich unmittelbar neben dem seitherigen Weihnachtsbaumstandort befindet. Ein Stromanschluss ist dort vorhanden.
In Thomashardt könnte das bestehende Baumquartier östlich des Backhauses genutzt werden. Dieses ist recht klein und müsste etwas vergrößert werden, damit der Baum ausreichend Lebensraum und Wasser hat. Der vorhandene Laubbaum hat bereits deutliche Fehlfarben im Sommer, da das Baumquartier in den trockenen Sommern aus heutiger Sicht zu klein ist. Ein Stromanschluss ist unmittelbar daneben im Backhaus vorhanden. Dies hätte den weiteren Vorteil, dass die beiden Besucherparkplätze vor dem Rathaus immer nutzbar wären und nicht mehr für einen Zeitraum von 6-7 Wochen blockiert sind. Weiter wäre dadurch zusätzliche Standfläche für den Adventsmarkt vor dem Rathaus vorhanden. Die Flächeneinbuße vor dem Backhaus durch ein vergrößertes Baumbeet ist aus Sicht der Verwaltung marginal und somit problemlos für den Adventsmarkt.
Für die Pflanzung von zwei Nordmanntannen in Höhe von ca. 5m, das Räumen und Vorbereiten des Baumquartiers in Hegenlohe sowie das Räumen und Vergrößern des Baumquartiers in Thomashardt würden Aufwendungen in Höhe von rund 15.300 € anfallen.
Das Schmücken mit dauerhafter Weihnachtsbeleuchtung in LED-Technik (die seither verwendeten Ketten sind nicht zur dauerhaften Schmückung geeignet) würde einmalig rund 9.300 € kosten. Das erforderliche Nachschmücken aufgrund Baumwachstum alle ca. 4 Jahre schlägt mit rund 2.700 € zu buche.
Auf 8 Jahre betrachtet kosten die Erstschmückung und zwei Nachschmückungen rund 15.000 €. Zzgl. der Baumpflanzungen für 15.300 € kommt man hier auf einen Betrag von rund 30.300 €. Das jährliche Schmücken wie bisher kommt bei diesem Zeitraum bereits auf rund 36.000 €; Hier sind die Kosten für das jährliche Baumstellen und den Abbau noch nicht enthalten.
Diesen Vorschlag hat der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Bürgermeister Rentschler verwies darauf, dass man dann künftig schöne Weihnachtsbäume (bevorzugt Nordmanntannen) für erheblichen Aufwand von Baumschulen liefern lassen muss, was zugleich mit entsprechend hohen Ausgaben verbunden ist.


Beschaffung und Montage von Ultraschall-Wasserzählern
Mit Grundsatz- und Ausschreibungsbeschluss des Gemeinderats vom 25.02.2025 wurde die Betriebsleitung des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Lichtenwald“ mit der Ausschreibung der Beschaffung von Ultraschall-Wasserzählern mit aktiver Leckage-Detektion und Funkmodul sowie dem Zähleraustausch beauftragt. 
Nach Änderung der vergaberechtlichen Wertgrenzen ist ab dem 01.01.2025 die Direktvergabe von Aufträgen im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Betrag von jeweils 100.000 € (ohne Umsatzsteuer) möglich. Diese Wertgrenzen gelten befristet bis zum 31.12.2026, so dass insoweit von einer formellen Ausschreibung abgesehen wurde.
Die maßgebliche Funktion „Leckage-Detektion“ ist patentiert und wird ausschließlich vom Hersteller Kamstrup angeboten – insoweit bezieht sich die Ausschreibung ausschließlich auf Zähler dieses Herstellers. Das vorliegende Angebot der Landeswasserversorgung für die insgesamt 954 Frischwasserzähler (inklusive Eichgebühr, mikrobiologische Stichprobenprüfung, Plombierschellen und Montagematerial) beziffert sich auf netto 99.774,34 €.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Wasserzähler direkt beim Hersteller oder auch über „Online-Shops“ zu beziehen, wobei außer der Lieferung selbst keine weiteren damit zusammenhängenden Leistungen angeboten werden. Beim Angebot der Landeswasserversorgung handelt es sich um „marktübliche“ Preise; zugleich ist bei der einer Beschaffung über die Landeswasserversorgung sichergestellt, dass während der 12jährigen Einsatzdauer der Zähler die Betreuung (Stichprobenprüfung, Befundprüfung, usw.) auch gewährleistet ist. Auf die gute und langjährige Zusammenarbeit der Gemeinde mit der Landeswasserversorgung im gesamten Trinkwasserbereich wird an dieser Stelle explizit hingewiesen.
Hiervon getrennt zu betrachten sind die Abwasserabsetzungszähler (z.B. Gartenzähler), die ausschließlich der Bemessung der Abwassergebühren dienen und dem Bereich der Abwasserbeseitigung zuzuordnen sind. Auch diese sollten sinnvollerweise analog den Frischwasserzählern auf die neuen Ultraschallzähler umgestellt werden. Hierfür fallen Ausgaben von rund 15.000 € brutto (kein Vorsteuerabzug möglich) an.
Der bisherige langjährige Dienstleister für die turnusmäßige Eichauswechslung von jährlich rund 150 - 180 Wasserzählern scheidet aus Kapazitätsgründen (Zähleranzahl und Wechselzeitraum) aus. Von Seiten der Landeswasserversorgung wurde die Firma GasGe GmbH empfohlen, welche größere Wechselaktionen zuverlässig umsetzt. Nach dem vorliegenden Angebot liegen die Wechselkosten je „Standardzähler“ bei netto 35,00 € und bei den nur wenigen „Großzählern“ bei 39,00 € bzw. 45,00 € je Stück. Hinzu kommen die Kosten für die eigenständige Kundenbenachrichtigung und Terminvereinbarung von netto 2,40 € je Fall. Hochgerechnet ergibt sich demnach ein Nettobetrag für die Wechselaktion von rund 38.000 €.
Neben der Beschaffung und Montage der Wasserzähler muss für die Auslesung und Datenübertragung direkt von der Firma Kamstrup A/S die hierfür erforderliche Hard- und Software bezogen werden. Entsprechend der vorliegenden Angebote für Hard- und Software, einschließlich Installation und Inbetriebnahme, beziffern sich die Gesamtkosten hierfür auf netto 12.343,28 €.
Diesen Beschaffungen hat der Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt.


Annahme von Spenden
Über die Annahme von folgenden Spenden hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
•    500 €, SWF Schlotz GmbH, Lichtenwald, Geldspende an die Gemeinde Lichtenwald (Maibaumspange)
•    400 €, Roos GmbH, Schorndorf-Schlichten, Geldspende an die Gemeinde Lichtenwald (Maibaumspange)
•    300 €, Schreinerei Mathias Möhrle GmbH, Lichtenwald, Geldspende an die Gemeinde Lichtenwald (Maibaumspange)
•    500 €, Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen, Geldspende an die Gemeinde Lichtenwald (Maibaumspange)
•    7.994,02 €, Ingenieurbüro Söllner GmbH, Göppingen, Sachspende an den Kindergarten Thomashardt (Spielhaus)
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spenden anzunehmen. Der Bürgermeister bedankte sich recht herzlich bei den Spendern für die sehr großzügige Unterstützung der Gemeinde.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 20.05.2025

Bausache
Umbau und Nutzungsänderung des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses, Hauptstraße 19
Es liegt ein Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO vor. Der Bauherr beabsichtigt den Umbau des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses in ein reines Mehrfamilienhaus. Zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde liegt ein städtebaulicher Vertrag vor, der den Umbau regelt. Das nun vorliegende Baugesuch entspricht dem bis auf notwendige Änderungen aufgrund brandschutzrechtlicher Vorgaben seitens des Baurechtsamtes (andere/zusätzliche Fenster, Feuerwehr-Anleiterflächen, geänderte Stellplätze aufgrund von Feuerwehr-Anleiterflächen).
Von Seiten der Verwaltung wurde das Bauvorhaben befürwortet, da es der getroffenen Vereinbarung entspricht.
Dem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat mehrheitlich gefolgt und hat das Einvernehmen erteilt.


Renovierung Außenfassade Mehrzweckhalle
Das gesamte Gebäude bedarf nach nunmehr über 12 Betriebsjahren einem kompletten Neuanstrich der Außenfassade allseits, um weitergehende Schäden am Putz zu verhindern.
Innerhalb des letzten Jahres sind auf der Westseite des Gebäudes am roten Vorbau sowie am Hauptgebäude an der Westseite kleinere Putzabplatzungen sowie Blasenbildung im Putz aufgetreten. Am roten Vorbau löst sich der Putz auf der Westseite seit dem Winter nunmehr flächig ab.
Das Gebäude wurde mit 4 örtlichen Maler- & Stuckateurbetrieben eingehend besichtigt und von diesen auch Fachberater der Putz-/Farbhersteller hinzugezogen, um den erforderlichen Sanierungsumfang zu bestimmen. Die Ergebnisse wurden mit allen Firmen geteilt, um inhaltlich vergleichbare Angebote zu erhalten. 
Bis auf die beiden o. a. Bereiche ist lediglich eine Hochdruckreinigung der Fassadenflächen mit anschließendem Neuanstrich erforderlich. 
Am roten Vorbau ist auf der Westseite vor einem Neuanstrich der Putz vollständig bis auf das WDVS zu entfernen und neu aufzubauen, bis auf 2m Höhe wird zusätzlich noch ein Panzergewebe eingelegt, damit der Putz ausreichend schlag- und stoßfest ist. Die Westseite des Hauptgebäudes bedarf nach der Hochdruckreinigung einer Gewebespachtelung und anschließender Beschichtung mit Kratzputz.
Von den 4 angefragten Firmen haben 3 ein Angebot abgegeben, eine Firma hat aus Kapazitätsgründen abgesagt.
Der günstigste Bieter für die Arbeiten war die Fa. Roos GmbH aus Schorndorf-Schlichten mit einem Angebotspreis von 26.318,99 € brutto, zudem wird ein Skonto von 2 % bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen eingeräumt. Der teuerste Anbieter lag bei 29.836,39 € brutto.
Die günstigste Angebotssumme bewegt sich nur unwesentlich über der Summe von 25.000 €, die im Haushaltsplan eingestellt ist. Die Verwaltung schlug daher vor, die Arbeiten an die Fa. Roos GmbH aus Schlichten zum o. a. Angebotspreis zu vergeben. Dem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat einstimmig gefolgt.


Vorbereitung Kindergarten-Gebührenkalkulation 2025-2027
Von Seiten der Gemeindeverwaltung wurde Mitte März an alle Lichtenwalder Eltern mit Kindern im Alter zwischen 0 - 5 Jahren eine Kindergartenbedarfsabfrage versandt. Von den insgesamt 170 versendeten Fragebögen gingen 110 Rückmeldungen ein. Davon 72 von Eltern, deren Kinder bereits eine Einrichtung besuchen und 38 von Eltern, deren Kinder noch keine Einrichtung besuchen.
Die Eltern, deren Kinder bereits einen Lichtenwalder Kindergarten besuchen, sind mit dem bestehenden Betreuungsangebot zufrieden. Es gab eine Anmerkung, wonach eine stundenweise Verlängerung der Betreuungszeit vorgeschlagen wird, bzw. den Wunsch eines individuell bemessenen Betreuungsumfangs (nur 2 bis 3 Tage anstatt 5). Solche Änderungen aufgrund von Einzelwünschen stehen jedoch in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand (Gebührenveranlagungen, Personalführung, Lohnabrechnung, aufwändige Änderung der Betriebserlaubnis – kein Bestandsschutz, usw.).
Eine Übersicht aller Rückmeldungen, was Anregungen / Bemerkungen / Wünsche betrifft, wurden dem Gemeinderat als Anlage zur Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt.
Zusammenfassend kommt die Gemeindeverwaltung zum Ergebnis, dass es keiner Anpassung oder Veränderung des bisherigen Betreuungsangebotes in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Lichtenwald bedarf.
Die bisherigen Gebührensätze sind bis zum 31.08.2025 gültig, d.h. diese müssen mit Wirkung vom 01.09.2025 neu festgesetzt werden; hierzu ist folgender zeitlicher Ablauf vorgesehen: 
- In der Gemeinderatssitzung vom 20.05.2025 Festlegung des künftigen Betreuungsangebots an den Lichtenwalder Kindertageseinrichtungen. 
- Erstellung der Gebührenkalkulation auf Basis der vom Gemeinderat am 20.05.2025 festgelegten Betreuungsmodelle durch das Büro Heyder + Partner, welches für die Gemeinde bereits die Gebührenkalkulationen 2021/2022 und 2023/2024 durchgeführt hat.
- Anhörung des Elternbeirats mit dem Ergebnis der Gebührenkalkulation.
- Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 29.07.2025 Beschlussfassung über die Gebührenkalkulation, Festsetzung der Benutzungsgebühren und entsprechende Änderung der Kindergartengebührensatzung.
- Im Laufe des 08/2025 Anzeige der Gebührenkalkulation und der geänderten Kindergartengebührensatzung gegenüber dem Kommunalamt sowie Veröffentlichung im Reichenbacher Anzeiger als Voraussetzung des Inkrafttretens zum 01.09.2025.
Der Gemeinderat hat nach Aussprache die Beibehaltung der bisherigen Betreuungsmodelle sowie die Durchführung der Gebührenkalkulation seitens der Verwaltung und dem Büro Heyder + Partner einstimmig beschlossen.


Bekanntgaben/Anfragen
Aufgrund der bereits im Amtsblatt veröffentlichten Tagesordnung erfolgte zum Thema Lärmberechnungen an den Ortsdurchfahrten Lichtenwald ein Nachtrag unter TOP 5 – Bekanntgaben/Anfragen.
Im September 2024 hat die Verwaltung mit Hinweis auf den seit Sommer 2024 vorliegenden neuen landesweiten Lärmaktionsplan mit niedrigeren Schwellenwerten für lärmbezogene Geschwindigkeitsreduzierungen eine Lärmberechnung an beiden Ortsdurchfahrten vorgeschlagen. Diesem Vorschlag ist der Gemeinderat mit überwältigender Mehrheit gefolgt und die Berechnungen wurden vom Büro RW Bauphysik ausgeführt. Die Ergebnisse liegen zwischenzeitlich vor.
Mit den Ergebnissen der Untersuchung ist die Verwaltung auf die Verkehrsbehörde des Landratsamtes zugegangen, welche alle betroffenen Fachbereiche hausintern dazu angehört hat (Umweltschutz, Gesundheitsamt, ÖPNV, Straßenbauamt etc.). Nachdem alle Stellungnahmen vorlagen und ausgewertet waren, hat die Verkehrsbehörde signalisiert, dass sie dem Anliegen, auf beiden Ortsdurchfahrten aus Lärmschutzgründen flächendeckend 30 km/h zu bekommen, nachkommen würde, da das Schutzgut Gesundheit bei den vorliegenden Lärmwerten höher zu bewerten ist wie andere Belange. Für den kurzen Bereich am südlichen Ortsende Hegenlohe, der bergseits auch mit Wohnhäusern bebaut ist aber außerorts liegt, ist zusätzlich eine Zustimmung des Regierungspräsidiums erforderlich. Dort gilt derzeit 100 km/h, aus Lärmschutzgründen wird hier eine Reduzierung auf 50 km/h angestrebt.
Zahlreiche Räte zeigten sich vom Ergebnis des Gutachtens erfreut und begrüßten die Möglichkeit, so eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen zu bekommen. 
Um den Prozess formell anzustoßen, ist ein Gemeinderatsbeschluss vonnöten, dass in den Bereichen, die im Gutachten von RW Bauphysik untersucht wurden, 30 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerorts bei der Verkehrsbehörde beantragt werden.
Diesen Beschluss hat der Gemeinderat einstimmig gefasst.


Ein Gemeinderat berichtete, dass der Grünschnittsammelplatz am Höhenweg am Wochenende vor der Sitzung nicht geöffnet hatte – trotz anderslautender Angaben auf dem dort angebrachten Informationsschild. Bürgermeister Rentschler erläuterte, dass die Verwaltung dies ebenso bereits aus der Bürgerschaft mitgeteilt bekommen hat. Jedoch handelt es sich um eine Einrichtung des Landkreises (AWB ES) und man hat von dort keine Mitteilung vorab bekommen, die man ansonsten veröffentlichen hätte können.
Er bat darum, dass sich die Betroffenen direkt an den AWB ES unter dessen Servicekontakt per Mail oder Telefon wenden, damit so etwas nicht mehr vorkommt.


Eine Gemeinderätin fragte zum Thema digitale Pass- und Ausweisfotos nach. Bürgermeister Rentschler teilte mit, dass das System bei allen Kommunen im Land bisher nicht richtig funktioniert. Das Kamerasystem für das Bürgerbüro wurde von der Bundesdruckerei zudem bisher auch erst teilweise geliefert und ist daher auch noch nicht einsatzbereit. So lange die Systeme noch nicht funktionieren, gilt landesweit eine Übergangsregelung, in der noch Papierfotos weiterverwendet werden dürfen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 24.06.2025

Bausache
Abtrag von 2 Felsreihen und Errichtung einer Vorbau-Felswand
Das Vorhaben wurde bereits in der April-Sitzung erörtert und das kommunale Einvernehmen entgegen dem Beschlussvorschlag mehrheitlich verweigert. Wie bereits von der Verwaltung in der Sitzung bzw. Vorlage von April vorgetragen, sind rein privatrechtliche Aspekte (Angrenzeranhörung durch Landratsamt in einem Fall nicht angeordnet, Mauerteile auf Grundstücken Dritter) bei einem Baugesuch / einem Baugenehmigungsverfahren nicht von Belang, vielmehr kann das kommunale Einvernehmen nur aus Gründen des §36 Abs. 2 BauGB verweigert werden. Zudem gibt es vergleichbare Präzedenzfälle im Plangebiet.
Da es im Planbereich genehmigte Präzedenzfälle von Mauern in vergleichbarer Höhe wie im vorliegenden Fall nach dem geplanten Teilrückrückbau gibt, die Eigentümer der Mauer aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes zudem zum Rückbau verpflichtet sind und Baugenehmigungen unbeschadet privater Rechte Dritter erteilt werden, wurde das kommunale Einvernehmen aus Sicht des Baurechtsamtes zu Unrecht versagt.
Das Landratsamt Esslingen als Baurechtsbehörde hat die Gemeinde daher aufgefordert, das rechtswidrig versagte Einvernehmen nunmehr zu erteilen.
Es wurde von der Verwaltung daher erneut empfohlen, das Einvernehmen hierzu zu erteilen, mit dem Zusatz das Pflanzgebot in Form einer Fläche an anderer Stelle adäquat auszugleichen. Diesem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat nunmehr mehrheitlich gefolgt.


Erschließungsarbeiten Stichweg Hauptstraße - Ausschreibungsbeschluss
Im Bereich hinter dem Haus Hauptstraße 19 hat die Gemeinde in den letzten Jahren zwei Schlüsselgebäude erwerben können sowie einen Grundstückstausch mit dem Eigentümer von Haus Nr. 19 durchgeführt. Ebenso wurde für den Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt, der seit geraumer Zeit rechtskräftig ist. Damit ist es möglich, den Bereich städtebaulich neu zu ordnen und erstmalig zu erschließen.
Die Grundstücke Hauptstraße 23 und 27 befinden sich im Besitz der Gemeinde Lichtenwald. Im Zuge der Erschließungsmaßnahmen werden die auf den Grundstücken befindlichen Gebäude abgebrochen und die Flächen frei gemacht.
Für den Abbruch ist zunächst die Herstellung einer geeigneten Abfahrt in das rückwärtige Areal erforderlich. Hierzu wird der bestehende Vorplatz weitestgehend zurückgebaut und zunächst eine Baustellenabfahrt hergestellt. Die vorhandenen Einfriedungen und Befestigungen werden ebenfalls abgebrochen, die bestehenden Bäume gerodet.
Im Anschluss erfolgt die Herstellung der erforderlichen unterirdischen Infrastruktur:
- Neubau Trinkwasserversorgung; Anschluss an das bestehende Versorgungsnetz in der Hauptstraße; Vorlegung von Anschlüssen auf die Baugrundstücke bzw. Umschluss des Hausanschlusses des bestehenden Gebäudes 25; 
- Neubau Mischwasserkanal und Anschluss an die bestehende öffentliche Kanalisation im Brühlweg unterhalb des Plangebiets; Vorlegung von Anschlüssen auf die Baugrundstücke bzw. Umschluss des Hausanschlusses des bestehenden Gebäudes 25;
- Herstellung Stromversorgung; Vorlegung von Anschlüssen auf die Baugrundstücke bzw. Umschluss des Hausanschlusses des bestehenden Gebäudes 25;
- Herstellung Glasfaservorbereitung; Vorlegung von Anschlüssen auf die Grundstücke;
- Herstellung Straßenbeleuchtung.
Die Verkehrserschließung erfolgt über eine neue asphaltierte Erschließungsstraße (Verlauf entsprechend der Baustellenzufahrt) und einen Wendehammer. Ausgehend von der neuen Zufahrtsstraße werden 3 öffentliche Stellplätze einschl. einer Grünfläche mit Baum vorgesehen.
Die Ausschreibung der Gebäudeabbruchmaßnahmen erfolgt separat. Hier ist zuvor ein Tragwerksplaner hinzu zu ziehen, da das Haus Nr. 25 Wand an Wand an das Gebäude 23, welches abgebrochen wird, angebaut ist.
In verschiedenen Teilen des Finanzhaushaltes 2025 sowie im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser sind die voraussichtlich erforderlichen Summen für die Maßnahme veranschlagt, insgesamt rund 300.000 € für die Erschließungsmaßnahmen und 100.000 € für den Gebäudeabbruch.
Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, das Ingenieurbüro SI mit der Ausführungsplanung sowie der beschränkten Ausschreibung der Erschließungsmaßnahmen und des Gebäudeabbruchs zu beauftragen. Diesem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat einstimmig gefolgt.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 29.07.2025

Bausache
Einbau von Dachgauben, Blumenstraße 24
Es liegt ein Antrag auf Baugenehmigung im Vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO vor. Der Bauherr beabsichtigt den Einbau von Dachgauben an dem bestehenden Wohnhaus. Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Von Seiten der Verwaltung wurde das Bauvorhaben befürwortet, da es sich in die Umgebungsbebauung gut einfügt und die Voraussetzungen des § 34 BauGB erfüllt sind. Dem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat einstimmig gefolgt und hat das Einvernehmen erteilt.


Teilfortschreibung Regionalplan zur Windkraft – Stellungnahme Gemeinde
Das am 01.02.2023 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) legt für jedes Bundesland ein umzusetzendes Flächenziel fest. Für Baden-Württemberg beträgt dieses Ziel zum Endzeitpunkt am 31.12.2032 1,8 % der Landesfläche. In dem am 07.02.2023 im Landtag von Baden-Württemberg verabschiedeten „Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg“ (KlimaG BW) wird das Bundesziel des WindBG aufgegriffen. In § 20 KlimaG BW wird die Mindestzielvorgabe von 1,8 % auch jeder Planungsregion, die spätestens bis zum 30. September 2025 im Regionalplan ausgewiesen werden muss, zugewiesen.
Durch die Definition und Festlegung von sogenannten Vorranggebieten soll laut Aussage der Region Stuttgart das gesetzlich geforderte Ziel erreicht werden und eine geordnete Errichtung von Windenergieanlagen ermöglicht werden. Es bedeutet nicht, dass in den nunmehr auszuweisenden Vorranggebieten automatisch Windkraftanlagen gebaut werden. Wird das Flächenziel nicht erreicht, entfällt jegliche Steuerungsmöglichkeit und Windkraftanlagen können überall errichtet werden, wo keine gesetzlichen Ausschlusstatbestände vorliegen.
Die Gemeindeverwaltung hat eine entsprechende Stellungnahme, die mit der Gemeinde Baltmannsweiler abgestimmt wurde, erstellt. 
Von einem Gemeinderat wurden Änderungsanträge an der Stellungnahme gestellt, die jedoch mehrheitlich vom Gremium abgelehnt wurden. Die nachfolgende Stellungnahme der Gemeinde hat der Gemeinderat sodann bei einer Enthaltung beschlossen:


„Die Gemeinde Lichtenwald sieht den Windkraftausbau in dicht besiedelten Gebieten wie der Region Stuttgart kritisch, da es zu erheblichen Belastungen der Anwohner kommt. Ferner werden die bereits beschränkten Naturräume weiter eingeengt.
Wir begrüßen deshalb die Herausnahme der Gebiete ES-01 und RM-21 aus dem Planentwurf und die Verkleinerung der Gebiete RM-33, RM-34 und GP-03.
Für den Schurwald sind jedoch weiterhin 5 potenzielle Windkraft-Vorranggebiete mit einer Fläche von 340 Hektar vorgesehen, die sich auf 11 Einzelflächen aufteilen. Dies führt zu einer unerwünschten Aufsplitterung und widerspricht dem Ziel der Bündelung und Standortkonzentration. RM-34 führt zusammen mit GP-05 und GP-03 zu einer unerwünschten Galeriebildung. Die 11 Windkraftflächen führen weiterhin zu einer sehr hohen Windkraftdichte und es kommt zu einer räumlichen Überlastung.


Windhöffigkeit
Der Windatlas 2019 weist für den Schurwald eine nur sehr grenzwertige Windhöffigkeit aus. Die mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund wird mit 190-250 Watt / qm angegeben; dies liegt im Bereich des Mindestrichtwertes von 215 Watt / qm. Es ist somit nur mit sehr mäßigen Windstromerträgen zu rechnen. 


Natur- und Erholungsraum
Die Windkraft auf dem Schurwald ist mit großen Beeinträchtigungen verbunden. Für alle 5 potenziellen Vorranggebiete wird die Landschaftsbildqualität als hoch bis sehr hoch eingestuft. 3 Vorranggebiete liegen in Landschaftsschutzgebieten. Zahlreiche Flächen befinden sich in Schutzwäldern.
Die Gemeinde Lichtenwald hat deshalb Sorge, dass die Funktionen des Schurwaldes als wichtiger Natur- und Erholungsraum für den mittleren Neckarraum durch den erheblichen Umfang an Vorranggebieten zerstört wird, obwohl nur ein relativ geringer Windstromertrag zu erwarten ist. 


Vorsorgeabstand
Der Regionalverband hat Vorsorgeabstände zum Gesundheitsschutz der Menschen festgelegt: für Siedlungsgebiete: 800 Meter und für Wohngebäude im Außenbereich: 600 Meter. Es ist ungeklärt ab welchem Abstand zu den nahezu 300 Meter hohen Windkraftanlagen (Mastfuß bis Rotorblattspitze) der Schutz des Menschen ausreichend gewährleistet ist. 
Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass Menschen im Außenbereich einen geringeren Anspruch haben als in Siedlungsgebieten. In Lichtenwald ist dies für den Erlenhof relevant.
Darüber hinaus hat die Regionalversammlung am 02.04.2025 beschlossen wegen der „außerordentlich hohen Siedlungsdichte“ das potenzielle Vorranggebiet BB-14 so zu verkleinern, dass der Abstand zur Wohnbebauung in Böblingen 1.200 Meter beträgt („Lex Diezenhalde“). 
Wenn der Regionalverband für Böblingen einen Vorsorgeabstand von 1.200 Meter für erforderlich hält, muss der gleiche Grundsatz auch auf dem Schurwald gelten (Gleichbehandlungsgebot). Wir fordern deshalb für den Schurwald ebenfalls einen Vorsorgeabstand von 1.200 Meter zu den Windkraft-Vorranggebieten.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Überschreitung der Lärm-Richtwerte der beiden Windkraftanlagen am Standort GP-05 Sümpflesberg / Königseiche. Die Anlagen überschreiten nicht nur den Lärm-Richtwert der TA-Lärm, sondern sind auch ton- und impulshaltig und emittieren niederfrequente Geräusche. Hauptbetroffen ist Uhingen-Baiereck in ca. 1.000 Meter Entfernung, aber auch in Thomashardt und Büchenbronn gab es Beschwerden aus der Bevölkerung. Die Anlagen sind deshalb seit mehreren Monaten stillgelegt.
Die Topografie ist im Schurwald grundsätzlich überall gleich. Deshalb können ähnliche Belästigungen vom Standort RM-34 für Lichtenwald und die umliegenden Orte nicht ausgeschlossen werden. Ein Vorsorgeabstand von 1.200 Meter zur Wohnbebauung ist deshalb auch für den Schurwald zwingend.


RM-34
Der Windatlas 2019 weist für RM-34 eine mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund von 213 – 238 Watt/qm aus, dies ist im Bereich des Mindestrichtwertes von 215 Watt / qm. Die Angaben zum Winddargebot sollten im Steckbrief korrigiert werden.
RM-34 hat eine hohe Landschaftsbildqualität, ist gering lärmbelastet und mit erholungswirksamen Strukturen ausgestattet. Die Bebauung des Vorranggebietes würde zur unerwünschten Galeriebildung führen, insb. mit GP-05 und GP-03. Eine erhebliche Belastung des Schutzgutes Landschaft und Erholung wird vom Regionalverband angenommen.
Die beiden östlichen Teilflächen und die Flächen südlich der K1209 liegen im Landschaftsschutzgebiet. Diese Flächen sollten aus der Planung genommen werden.
RM-34 grenzt an das FFH-Gebiet Schurwald (NATURA2000-Gebiet); für diese Gebiete besteht ein Verschlechterungsverbot. Es sollte ein Vorsorgeabstand ausgewiesen werden, der eine Scheuch- und Vergrämungswirkung durch Rotorbewegung, Lärm und Schattenschlag ausschließt. Die NATURA-2000 Evaluation sieht die direkt angrenzenden NATURA-2000 / FFH-Gebiete beeinträchtigt, das Verschlechterungsverbot wäre somit verletzt. 
Auf dem Schurwald wurden zahlreiche Dichtezentren des Rotmilans und Reviere des Wespenbussards nachgewiesen.
Laut NATURA-2000 Evaluation ist mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden. Daher sollten die zentral gelegenen Flächen RM-34 und GP-05 über die schon gebauten Windkraftanlagen hinaus unbedingt freigehalten werden. 
Das Vorranggebiet liegt in einem naturnahen Mischwaldgebiet, im Erholungswald, Wasserschutzwald, Immissionsschutzwald, Klimaschutzwald und Bodenschutzwald. Erhebliche Beeinträchtigungen der Waldfunktionen schließt der Regionalverband nicht aus (siehe Steckbrief). Zudem wird der Vorsorgeabstand von 200 Meter zum Schonwald Asang durch die im Vorranggebiet ausgewiesenen Flächen nicht eingehalten.
Nordöstlich der Kreuzung L 1151 / K1209 befindet sich ein Trinkwasserbehälter der Landeswasserversorgung (50.000 cbm Speichervolumen), südlich der K1209 verläuft eine Fernleitung der Landeswasserversorgung. Es ist zu prüfen, welche Pufferabstände hiervon einzuhalten sind.


Fazit
In der Gesamtabwägung, auf der einen Seite mäßige Windstromerträge und auf der anderen Seite massive Nachteile und Beeinträchtigungen für Landschaft, Natur und Menschen erscheint uns der Ausbau der Windkraft auf dem Schurwald nicht sinnvoll und sachgerecht.
Der Standort RM-34 sollte in der bisherigen Größe von 16 ha belassen und nicht erweitert werden. Hier wiederholen wir unsere Forderung gemäß Stellungnahme vom 26.01.2024. 
Insbesondere die Ergebnisse der NATURA2000 - Evaluation sprechen gegen eine Erweiterung (siehe Steckbrief). 
Es macht keinen Sinn, Windkraftanlagen in Gebiete mit hoher Landschaftsbildqualität, geringer Lärmbelastung und erholungswirksamen Strukturen zu errichten. Auch erscheint uns der Bau von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten und in der der Nähe von NATURA2000-Gebieten, sowie in Schutzwäldern nicht angezeigt. 
Bei einem Vorsorgeabstand zur Wohnbebauung von 1.200 Meter (wie in Böblingen, BB-14) ist eine Erweiterung nicht mehr darstellbar.
Zudem sollten die Flächen der Vorranggebiete für Windkraftanlagen im Satzungsbeschluss auf die gesetzliche Mindestforderung von 1,8% reduziert werden.“


Sicherstellung hausärztliche Versorgung – Gründung eines genossenschaftlichen medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
Ausgangssituation
Aufgrund des demografischen Wandels sind in Reichenbach an der Fils und den umliegenden Gemeinden bereits einige Ärzte in Rente getreten, weitere folgen. Bis heute haben sie keine Nachfolge gefunden. Einige Ärzte haben inzwischen externe Ärzte in ihrer Praxis angestellt. Es ist zu befürchten, dass in Reichenbach an der Fils und den umliegenden Gemeinden ein erheblicher Mangel an Ärzten und damit eine vorprogrammierte Unterversorgung von ärztlicher Betreuung entsteht. Diese Problematik wird seit mehreren Jahren an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg herangetragen – ohne Erfolg. 
Die Erfahrung zeigt, dass eine Kommune selbst weder Hausärzte noch Fachärzte akquirieren kann, da hier Faktoren vorliegen, die von den Kommunen nicht beeinflussbar sind. Dies liegt zum einen an den Zulassungsmodalitäten und Zulassungsbeschränkungen und zum anderen an der Tatsache, dass immer weniger Ärztinnen und Ärzte bereit sind in einer kleinen Praxis zu arbeiten, in der die Bürokratisierung stets zunimmt.


Kassenärztliche Vereinigung
Die Verwaltung der Gemeinde Reichenbach hat Anfang 2023 mit Vertreterinnen der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg vor Ort einen Termin mit dem Ziel die ärztliche Versorgung in Reichenbach an der Fils und der näheren Umgebung weiter und langfristig zu gewährleisten. Die Aussage der Vertreterinnen der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) war, dass sie den Kommunen zur Verfügung stehen, bei örtlichen Besprechungen mit anwesend sein können, auch Kontakt mit vielen Ärzten haben, selbst jedoch keine Ärzte beschäftigen und aus Datenschutzgründen auch keine Ärztenamen an die jeweiligen Kommunen weiterleiten können. Obwohl die KVBW den Versorgungsauftag hinsichtlich der ärztlichen Versorgung vor Ort hat, schreitet die KVBW nicht ein, wenn Arztsitze privat an andere Ärzte verkauft werden, die Ihren Sitz nicht in die ursprünglichen Orte verlegen. Nach Auskunft der beiden Vertreterinnen gab es Anfang 2023 nur in einem Landkreis in Baden-Württemberg eine gesetzliche Unterversorgung von Ärzten.
Gleichzeitig hatte die Amtsleiterin des Gesundheitsamts Esslingen, Frau Dr. Scheuermann, sowohl für den Bereich Esslingen, als auch für den Bereich Nürtingen eine ärztliche Unterversorgung definiert. Die Vertreterinnen der KVBW haben die Hausaufgabe mitbekommen eine Förderung von MVZs und eine konstruktive Beteiligung der KVBW zu klären. Leider sind bis heute keine Antworten eingegangen.


Austausch mit den Ärzten aus Reichenbach an der Fils und Hochdorf
Die Reichenbacher und Hochdorfer Ärztinnen und Ärzte baten die Verwaltung um einen gemeinsamen Gesprächstermin mit Bürgermeister Richter aus Reichenbach und Bürgermeister Kuttler aus Hochdorf. Dieser Termin wurde im Juni 2023 im Rathaus Reichenbach an der Fils wahrgenommen. Von den sechs interessierten Ärztinnen und Ärzten waren bereits zwei Ärztinnen und ein Arzt über der regulären Altersgrenze. Diese sind teilweise bereits in Rente getreten, bzw. signalisierten, dass sie keine neuen Patienten annehmen werden. Eine Ärztin wird ihre Praxis weiterhin in der bestehenden Form weiterbetreiben, während die anderen sich für den Aufbau eines Gesundheitszentrums interessierten.
Der Arzt aus Lichtenwald hat auf E-Mail-Anfrage durch die Verwaltung im letzten Jahr seine grundsätzliche Bereitschaft an der Mitwirkung in einem MVZ auf Genossenschaftsbasis signalisiert, jedoch auf die Sondersituation verwiesen, dass sich seine Hauptpraxis in Schorndorf in einem anderen Landkreis befindet und Lichtenwald eine Außenstelle ist. Wie mit diesem Sachverhalt rechtlich umzugehen ist und ob er nach einer MVZ-Gründung sich daran beteiligen will, wird sich weisen.


Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Bereits Mitte Juli 2023 fand ein Gespräch mit den Ärzten aus Reichenbach an der Fils und Hochdorf und der Firma DIOMEDES GmbH statt. Die Diomedes GmbH aus 34209 Melsungen mit Sitz eines Büros in der Albstraße 60/2, 72074 Tübingen wird von Dr. Felger geleitet. Die Firma DIOMEDES GmbH hat bereits mehrere Hausärztliche MVZs auf genossenschaftlicher Basis gegründet.
Das MVZ ist eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Im Gegensatz zu einer Einzelpraxis, in der der Praxisinhaber in der Regel sowohl die ärztlichen Behandlungstätigkeiten, als auch die Verwaltungsaufgaben übernimmt, liegt im MVZ eine organisatorische Trennung zwischen der Inhaberschaft und der Patientenversorgung vor. Ein großer Vorteil des MVZ ist, dass sich angestellte Ärzte nicht mit der betriebswirtschaftlichen Organisation befassen müssen, sondern sich vollumfänglich auf die Patientenbehandlung konzentrieren können. Dies sorgt für effiziente Strukturen und kosteneinsparende Synergien durch die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, Medizintechnik, Abrechnung oder Marketing. Ein MVZ wirkt sich insbesondere für diejenigen Ärzte vorteilhaft aus, die ein größeres Hauptaugenmerk auf die Work-Life-Balance legen. Flexible Arbeitszeitmodelle, um die Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und Beruf zu ermöglichen, sind hier eher zu realisieren, als in anderen Praxisformen. Eine Vollzeitstelle im MVZ kann alternativ durch mehrere Teilzeitstellen ausgefüllt werden.
Im Gegensatz zu einer Einzelpraxis hat das MVZ den Vorteil, dass es keine Beschränkungen bei Anstellungsgenehmigungen gibt. Eine durch einen Vertragsarzt eingebrachte Zulassung verbleibt beim Arztwechsel im MVZ.


Untersuchung zur Gründung eines genossenschaftlichen medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
Dr. Martin Felger, Geschäftsführer der DIOMEDES GmbH, hat hinsichtlich dem Aufbau einer hausärztlichen MVZ Struktur in Vorzugweise genossenschaftlicher Trägerschaft ein Angebot abgegeben. Auf der Grundlage dieses Angebotes hat Dr. Felger mit den Arztpraxen weiter verhandelt. Dabei hat sich herauskristallisiert, dass zwei Ärzte dem MVZ beitreten möchten. 


Gründung einer Genossenschaft
Dr. Felger hat auf der Grundlage dieser Verhandlungen den Entwurf einer Satzung auf genossenschaftlicher Basis vorgelegt.
Gründungsmitglieder sind zwei Ärzte, sowie die Gemeinden Reichenbach an der Fils, Hochdorf und Lichtenwald. Während die Gemeinden je einen Geschäftsanteil in Höhe von 5.000 € einbringen, sind dies bei den beiden Ärzten je 1.000 €. 
Wichtig ist, dass bei eventuellen Verlusten die Mitglieder der Genossenschaft nicht zu Nachschüssen verpflichtet sind, so dass die Haftung insgesamt je Mitglied beim eingebrachten Geschäftsanteil verbleibt.
Im Vorstand sind 3 Personen vertreten. Zwei Vorstände stellen die Kommunen, ein Vorstand die Ärzte. Die Vertretung der Genossenschaft nach außen erfolgt gemeinsam von zwei Vorstandsmitgliedern, bzw. deren Stellvertretern.


Liquiditätsausstattung der Genossenschaft
Die Genossenschaft wird mit einem Grundkapital in Höhe von 100.000 € ausgestattet. Das Landratsamt Esslingen hat ein Programm aufgelegt, nach dem die Genossenschaft einen Zuschuss in Höhe von 50.000 € erhält.
Für die weiteren 50.000 € erhält die Genossenschaft von den Gemeinden Reichenbach, Hochdorf und Lichtenwald als Darlehen. Die Aufteilung erfolgt nach den Einwohnerzahlen. Auf Lichtenwald entfällt demnach ein Betrag von rund 8.000 €.


Zusammenarbeit zwischen Sozialstation und MVZ
Eine Zusammenarbeit zwischen dem MVZ und dem Zweckverband Sozialstation Untere Fils wird angestrebt.


Gemeinsame Sitzung der Gemeinderäte von Reichenbach, Hochdorf und Lichtenwald
Am 8. Juli 2025 wurden die Gemeinderäte der Gemeinden Reichenbach, Hochdorf und Lichtenwald zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung eingeladen. Mit eingeladen war die Leiterin Dezernat 2 „Gesundheit, Recht, Ordnung, Straßenverkehr, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung“ vom Landratsamt Esslingen, Frau Christina Werstein und 2 Ärzte aus dem geplanten Genossenschaftsgebiet sowie Dr. Martin Felger, Geschäftsführer der DIOMEDES GmbH.
In dieser Sitzung konnten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich über geplante Genossenschaft informieren und austauschen.
Einstimmig hat der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenwald beschlossen, dass Lichtenwald zusammen mit Reichenbach und Hochdorf sowie den beteiligten Ärzten das genossenschaftliche MVZ gründet, 5.000 € Geschäftsanteil einbringt sowie ein Darlehen in Höhe von rund 8.000 € an das MVZ gewährt.


Kindergartengebühren 09/2025 bis 08/2027
Die Kindergartengebühren für Lichtenwald wurden zuletzt in 2023 neu kalkuliert und für den Zeitraum 09/2023 bis 08/2025 festgesetzt. Seinerzeit wurden die Gebühren um 10 % erhöht sowie die Familienrabatte reduziert, da die Gemeinde deutlich unter der empfohlenen 20%-Schwelle des Kostendeckungsgrades aus Elternbeiträgen lag. Seither hat sich der Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge an den Gesamtaufwendungen prozentual zwar leicht verbessert und lag im Jahr 2023 bei 12,5% und 2024 bei voraussichtlich 13,9%. Dennoch bewegt sich der Gesamtabmangel mittlerweile auf über 1,0 Mio. € pro Jahr und ist über die sonstigen Abgaben der Gemeinde (Steuern, Gebühren, Beiträge) zu decken.
Das Büro Heyder&Partner aus Tübingen hat nun eine neue Gebührenkalkulation für die kommenden zwei Kindergartenjahre mit 20 % Kostendeckung erstellt. Die Steigerungssätze belaufen sich bei den verschiedenen Betreuungsmodelle hierbei auf 11,0 bis 14,66 %, bei der Halbtagesbetreuung jedoch auf 58 %. Hier wurde von der Verwaltung eine Deckelung auf 20 % vorgeschlagen. Aufgrund der gewährten Familienrabatte, dem Deckelungsvorschlag von 20 % bei der Halbtagesbetreuung und der Tatsache, dass derzeit lediglich 12,9 % der Familien keine Familienrabatte erhalten (1-Kind-Familien), ergibt sich für die Folgejahre ein prognostizierter Kostendeckungsgrad von 13,6 %.
Gemeindekämmerer Mayer und Herr Heyder vom Büro Heyder&Partner erläuterten dem Gremium ausführlich die Sitzungsvorlage nebst Kalkulation. 
Kämmerer Mayer verwies darauf, dass die Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände zur Gebührenerhöhung für die Jahre 2023 bei 8,5 %, 2024 bei 7,5 % und 2025 bei 7,3 % lagen – Lichtenwald mit seinen 2-Jahres-Festsetzungen hier in letzter Zeit jedoch darunter liegt.
Bürgermeister Rentschler gab dem Gemeinderat als Denkanstoß mit, über eine komplette Gebührenbefreiung in der Zukunft nachzudenken. Um den Soll-Betrag von 20 % Kostendeckung zu erreichen (rund 416.000 € Einnahmen), müsste die Grundsteuer B, die derzeit bei 175 v. H. liegt, um weitere 169 v. H. angehoben werden. Dies würde für den durchschnittlichen Hausbesitzer in Lichtenwald zwar bedeuten, dass er rund 400 € pro Jahr mehr bezahlen muss, was aber dem entspricht, was eine durchschnittliche Familie pro Kind und Monat ca. an Kindergartengebühren entrichtet.
Im Anschluss an die Debatte hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Gebühren wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu erhöhen.


Gebühren Grundschulbetreuung ab 09/2025
Die Gebühren für die Grundschulbetreuung Lichtenwald wurden zuletzt in 2022 neu kalkuliert und für den Zeitraum ab dem 01.01.2023 festgesetzt.
Aufgrund des ab September 2026 bevorstehenden Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule an 5 Tagen waren umfangreiche Umstrukturierungen der Betreuungsmodelle und Abstimmung mit den Unterrichtszeiten der Schule notwendig, damit die Vorgabe von 8 Zeitstunden Montag – Freitag erfüllt werden kann. Gleichzeitig war darauf zu achten, dass hierbei keine Einrichtung mit Betriebserlaubnispflicht entsteht (Hort), wobei Höchstzeiten für Vormittags- und Nachmittagsbetreuung einzuhalten waren.
Die Gemeinde will schon ab kommenden Schuljahr folgende Betreuungsmodelle anbieten:
•    Verlässliche Grundschule:        
     Montag – Freitag:    07:30 Uhr – 13:30 Uhr       
     Nur wochenweise möglich – Mittagessen zubuchbar

•    Flexible Nachmittagsbetreuung:
     Montag – Donnerstag:     13:30 Uhr – 16:30 Uhr 
     Freitag    13:30 Uhr – 15:30 Uhr 
     Tagesweise von 1 bis 5 Tagen möglich – Mittagessen inklusive

•    Ferienbetreuung:
Eine Betreuung wird – ausgenommen von einzelnen beweglichen Ferientagen – während allen Schulferien angeboten, wenn ausreichend Anmeldungen eingehen.
      Montag – Freitag:    07:30 Uhr – 13:30 Uhr 
      Nur wochenweise möglich – Mittagessen zubuchbar
      oder
      Montag – Donnerstag:    07:30 Uhr – 16:30 Uhr 
      Freitag    07:30 Uhr – 15:30 Uhr    
      Nur wochenweise möglich – Mittagessen inklusive

 

Bisher wurden Familienrabatte nur für Kinder von Familien gewährt, die gleichzeitig die Flexible Nachmittagsbetreuung besuchen (keine Rabatte bei der verlässlichen Grundschule), und zwar für das zweite Kind 50% und für das dritte und jedes weitere Kind 75%.
Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, hier das identische Rabattsystem wie bei den Kindergärten anzuwenden, welches deutlich großzügiger ist: so werden Rabatte für alle Kinder unter 18 gewährt, die im Haushalt des Gebührenschuldner leben, und das auf alle Betreuungsarten - für das zweite Kind um 20%, das dritte Kind um 45% und für das vierte und jedes weitere Kind um 70%.
Aufgrund der Tatsache, dass in der Kindergärten nur knapp 13 % aller Familien keinen Familienrabatt erhalten (1-Kind-Familie), ist bei der Grundschulbetreuung von nahezu identischen Zahlen auszugehen.
Die Gebührenkalkulation wurde von Gemeindekämmerer Mayer und von Herr Heyder vom Büro Heyder&Partner im Gemeinderat ausführlich erläutert.
Im Anschluss an die Debatte hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die neuen Betreuungsmodelle und die Gebühren wie von der Verwaltung vorgeschlagen festzulegen.


Annahme von Spenden
Über die Annahme von folgenden Spenden hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
•    50,00 €, Keine Nennung des Spenders gewünscht – Name ist der Verwaltung bekannt, Geldspende an den Kindergarten Thomashardt
•    20,00 €, Keine Nennung des Spenders gewünscht – Name ist der Verwaltung bekannt, Geldspende an den Kindergarten Thomashardt
•    500,00 €, Elternbeirat des Kindergartens Thomashardt, Geldspende an den Kindergarten Thomashardt (Restfinanzierung Spielhaus)


Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spenden anzunehmen. Der Bürgermeister bedankte sich recht herzlich bei den Spendern für die großzügige Unterstützung der Gemeinde.


Bekanntgaben
Bürgermeister Rentschler gab bekannt, dass die Verkehrsbehörde der Einrichtung eines Fußgängerüberweges am Kreisverkehr Thomashardt zugestimmt hat (analog zum Überweg Hegenlohe). Nachdem die Beleuchtung umgebaut ist, wird das Straßenbauamt die entsprechende Markierung veranlassen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 30.09.2025

Bausachen
Errichtung einer Dachgaube, Gassenäcker 13
Es liegt ein Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO vor. Der Bauherr beabsichtigt den Einbau einer Dachgaube an dem bestehenden Wohnhaus. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Hohenrain/Gassenäcker – 4. Änderung“ und entspricht den dortigen Vorgaben, weshalb die Verwaltung empfahl, das Einvernehmen zu erteilen. Dem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat einstimmig gefolgt.


Erweiterung Sockelgeschoss am bestehenden Wohnhaus, Haldenstraße 19
Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung vom Januar 2023 erörtert. Es liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Haldenäcker – 1. Änderung“. Das bereits ausgebaute Sockelgeschoss überschreitet das Baufenster auf einer Länge von rund 10m um rund 2,1m Tiefe. Da es im Plangebiet mehrere vergleichbare Präzedenzfälle gibt, hat die Verwaltung seinerzeit empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen. Dieser Beschlussvorschlag wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Aus Sicht des Baurechtsamtes des Landratsamtes wurde das kommunale Einvernehmen jedoch zu Unrecht versagt. Es hat die Gemeinde daher aufgefordert, das rechtswidrig versagte Einvernehmen nunmehr zu erteilen. Dem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat mehrheitlich gefolgt und hat das Einvernehmen erteilt.


Umbau der bestehenden Scheune zu Wohnraum, Schorndorfer Straße 3
Es liegt ein Antrag auf Baugenehmigung im Vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO vor. Der Bauherr beabsichtigt den Umbau der bestehenden Scheune in Wohnraum. Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Von Seiten der Verwaltung wurde das Bauvorhaben befürwortet, da es sich in die Umgebungsbebauung einfügt und die Voraussetzungen des § 34 BauGB erfüllt sind. Dem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat mehrheitlich gefolgt und hat das Einvernehmen erteilt.


Errichtung einer Sicht- und Schallschutzmauer, Thomashardter Straße 75
Es liegt ein Antrag auf Befreiung nach § 56 LBO vor. Der Bauherr hat bereits teilweise die Errichtung einer Sicht- und Schallschutzmauer sowie von zwei Schuppen vorgenommen. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Schulstraße“, der zu Einfriedungen wie Mauern keine Regelungen enthält. Daher sind die Mauern verfahrensfrei. Die beiden schon teilweise errichteten Schuppen befinden sich jedoch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und sind somit nicht verfahrensfrei und stehen im Widerspruch zu den Bebauungsplanfestsetzungen. Da es im Plangebiet bisher keine Präzedenzfälle für Gebäude außerhalb des Baufensters gibt, empfahl die Verwaltung, hierzu kein Einvernehmen zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat mehrheitlich nicht gefolgt und hat das Einvernehmen erteilt.


NetzeBW Netzdialog
Herr Kemmler und Herr Allgaier von der NetzeBW haben dem Gemeinderat anhand einer ausführlichen Powerpointpräsentation die aktuellen Zahlen zur Stromnetzentwicklung im Ort sowie den aktuellen Gesamtstromverbräuchen gegeben.
Besonders hervorgehoben wurde die Tatsache, dass Lichtenwald seit 2011 hohe Investitionen in das Nieder- und Mittelspannungsnetz getätigt wurden, weil zahlreiche Baumaßnahmen seitens der Gemeinde mit anderen Leitungsträgern abgestimmt und entsprechende Zusagen zur vollständigen Erdverkabelung im Konzessionsvertrag von Seiten der Gemeinde herausverhandelt wurden. So ist das Mittelspannungsnetz bereits auf der gesamten Gemarkung komplett erdverkabelt, im Bereich des Niederspannungsnetzes sind lediglich noch 5 Dachständer mit Freileitung vorhanden, die bis Ende kommenden Jahres ebenso abgebaut und erdverkabelt werden.
Bürgermeister Rentschler betonte die gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der NetzeBW, die für die Gemeinde auch die beiden PV-Anlagen auf Halle und Bürgerzentrum geplant und installiert hat. Die beiden Anlagen decken zwischenzeitlich rechnerisch mehr als 100 % des Gesamtstromverbrauches aller Liegenschaften der Gemeinde inklusive Straßenbeleuchtung.


Schulsozialarbeit an der Grundschule Lichtenwald - Bericht
Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 27.09.2022 zur Einführung der Schulsozialarbeit an der Grundschule Lichtenwald wurde entsprechend Beschluss vom 25.10.2022 der Kreisjugendring Esslingen e.V. (KJR) ab 11/2022 mit der Durchführung der Schulsozialarbeit mit einem Stellenumfang von 50% für die Dauer eines Jahres beauftragt. Im Sommer 2023 erfolgte eine unbefristete Beauftragung des KJRs.
Im Herbst 2024 sollte ein Bericht von der seinerzeitigen Schulsozialarbeiterin Frau Freier in einer Gemeinderatssitzung erfolgen. Dies hat sich nicht ergeben, da Frau Freier länger krankheitsbedingt abwesend war und zum 31.12.2024 ausgeschieden ist. Ab dem 01.02.2025 hat die Stelle Frau Gattner übernommen.
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung hat sich die Schulsozialarbeiterin Frau Gattner nun vorgestellt und aus ihrer Sicht über die Schulsozialarbeit an der Grundschule Lichtenwald berichtet sowie alle Fragen aus dem Gremium beantwortet.


Abbrucharbeiten Hauptstraße - Vergabe
Im Bereich hinter dem Haus Hauptstraße 19 hat die Gemeinde in den letzten Jahren zwei Schlüsselgebäude erwerben können sowie einen Grundstückstausch mit dem Eigentümer von Haus Nr. 19 durchgeführt. Ebenso wurde für den Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt, der seit geraumer Zeit rechtskräftig ist. Damit ist es möglich, den Bereich städtebaulich neu zu ordnen und erstmalig zu erschließen. 
Die Grundstücke Hauptstraße 23 und 27 befinden sich im Besitz der Gemeinde Lichtenwald. Vor Durchführung der eigentlichen Erschließungsmaßnahmen in dem Bereich sind die Gebäude abzubrechen und die Flächen freizumachen. 
Für den Abbruch ist zunächst die Herstellung einer geeigneten Abfahrt in das rückwärtige Areal erforderlich. Hierzu wird der bestehende Vorplatz weitestgehend zurückgebaut und zunächst eine Baustellenabfahrt hergestellt. Die vorhandenen Einfriedungen und Befestigungen werden ebenfalls abgebrochen, die bestehenden Bäume gerodet.
Die Abbruchmaßnahmen wurden vom Büro SI beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 9 bekannte regionale Abbruchunternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, bei der Submission lagen von 5 Firmen Angebote vor. 
Nach Prüfung und Wertung der Angebote, Nebenangebote und gewährten Preisnachlässe war der günstigste Bieter die Fa. Feeß aus Kirchheim/Teck mit einer Angebotssumme inklusive Nachlass von 111.094,04 € brutto. 
Der teuerste Bieter lag bei einem Angebotspreis von 190.179,49 € brutto (171,2 % vom günstigsten Angebot). 
In den Angeboten sind die Sicherungsmaßnahmen für das Gebäude Hauptstraße 25 jeweils berücksichtigt.
Im Finanzhaushalt 2025 waren für die Maßnahme anteilig 100.000 € veranschlagt.
Der Gemeinderat hat der Vergabe an die Fa. Feeß einstimmig zugestimmt.


Feuerwehrdrohne - Beschaffung
Das Thema Feuerwehr-Drohne mit Wärmebildkamera und Übertragungstechnik wurde in der Sitzung vom 22.10.2024 vorberaten. Der Gemeinderat hat den grundsätzlichen Bedarf für ein solches Gerät gesehen, die Beschaffung befürwortet und die Verwaltung beauftragt, entsprechende Fördermittel beim Land zu beantragen. Auch seitens des Kreisbrandmeister wurde die Anschaffung befürwortet und der Zuschussantrag mit positiver Stellungnahme versehen. 
Entsprechend wurden im Finanzhaushalt 2025 Ausgaben für die Beschaffung in Höhe von 20.000 € (Ausgaben gemäß Musterausstattung Land) sowie Fördermitteleinnahmen in Höhe von 10.000 € veranschlagt.
Anfang August erreichte die Gemeindeverwaltung jedoch ein ablehnender Förderbescheid des Landes, da die Fördermittel für Feuerwehren in diesem Jahr stark überzeichnet waren. 
Es bestanden nun zwei Möglichkeiten: 
1.) Erneute Beantragung von Fördermitteln im Jahr 2026 – jedoch ist aufgrund der starken Überzeichnung der Fördermittel auch im nächsten Jahr eine erneute Ablehnung nicht auszuschließen.
2.) Beschaffung einer Feuerwehrdrohne mit Zubehör ohne Fördermittel in diesem Jahr. Da hier von der Musterausstattung mit Mindestförderbetrag in Höhe von 20.000 € abgewichen werden kann, kann eine deutlich günstigere Beschaffung erfolgen, so dass sich die Mehrausgaben im Saldo für die Gemeinde in überschaubaren Grenzen halten. 
Die Gemeindeverwaltung spricht sich ebenso wie die Feuerwehrführung für Variante 2 aus.
Von der Feuerwehr wurde folgende Ausstattung nebst Brutto-Preisen mitgeteilt: 
- Drohne mit Fernbedienung von der Fa. Droneparts aus Hessigheim 11.175 €, 
- Zubehör wie Kabel, Speichermedium, Software, Bildübertragungszubehör (live-Stream in MZF und Leitstelle möglich) rund 2.200, € 
Gesamt rund 13.400 €.
Somit ist die Beschaffung nur unwesentlich teurer als die geförderte Variante, die die Gemeinde „unter dem Strich“ bei Bewilligung der Förderung 10.000 € gekostet hätte. 
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Drohne wie dargestellt ohne Förderung zu beschaffen.


Forstwirtschaftlicher Betriebsplan 2026
Vom Kreisforstamt wird für den Kommunalwald ein jährlicher Betriebsplan erstellt, der wiederum aus dem 10jährigen Wirtschaftsplan (2017 – 2026) entwickelt wurde. Der jährliche Betriebsplan besteht aus den folgenden Einzelplänen: 
- Nutzungsplan
- Kulturplan (Kulturen, Forstschutz, Bestandspflege)
- Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben 
Insbesondere ist im Forstwirtschaftsjahr 2026 ein Holzeinschlag von insgesamt 200fm geplant, der oberhalb des Bereichs Bannmühle stattfinden soll.
Nach der Aussprache zum Tagesordnungspunkt hat der Gemeinderat dem Forstwirtschaftsplan 2026 einstimmig zugestimmt.

 

Annahme von Spenden
Über die Annahme von folgenden Spenden hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
•    104,46 €, Elternbeirat des Kindergartens Thomashardt, Geldspende für Spielgeräte
•    5.893,03 €, Maibaumfreunde Lichtenwald e. V., Geldspende an die Gemeinde Lichtenwald für eine Maibaumspange – davon 4.000 € vom Verein und 1.893,03 € über eine online-Spendensammlung
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spenden anzunehmen. Der Bürgermeister bedankte sich recht herzlich bei den Spendern für die großzügige Unterstützung der Gemeinde.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 14.10.2025

Bericht ART Lichtenwald
Die Kulturbeauftragten der Gemeinde Lichtenwald, Gerti und Walter Grupp, haben anhand einer ausführlichen Präsentation ihre Arbeit der letzten Jahre inhaltlich dem Gemeinderat vorgestellt und auch die Entwicklung der Besucherzahlen bei diversen Veranstaltungen sowie die erzielten Einnahmen aus Eintrittsgeldern und Essens/Getränkeverkauf während Veranstaltungen dargelegt. Bürgermeister Rentschler sprach ihnen für die geleistete Arbeit ein großes Lob aus und äußerte, dass durch ihr Wirken die Kulturarbeit im Ort auf ein neues Level gehoben wurde.


Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024
Gemeindekämmerer Mayer erläuterte dem Gremium das ausführliche Druckwerk des Jahresabschlusses 2024 und beantwortete alle dazu gestellten Fragen seitens des Gremiums. Im Anschluss wurde der Jahresabschluss vom Gremium einstimmig beschlossen.
Der Feststellungsbeschluss mit Zahlenteil wurde bereits im Amtsblatt vom 24. Oktober 2025 veröffentlicht.


Beschaffung Maibaumständer
Die Tradition des Maibaumstellens wurde im Ort bis vor einigen Jahren aktiv gelebt – der Maibaum wurde vor der Gaststätte Panorama vom TSV gestellt. Diese Tradition ist vor einigen Jahren jedoch eingeschlafen, da sich keine Freiwilligen für die Durchführung beim TSV mehr fanden.
Im Januar diesen Jahres hat sich jedoch in Lichtenwald ein neuer Verein gegründet, die Maibaumfreunde Lichtenwald e. V., der diese Tradition dauerhaft wiederbeleben möchte.
Von Seitens des Vereins wurde in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung ein Maibaumhock vor der Mehrzweckhalle organisiert, der guten Zuspruch aus der Bevölkerung fand und sehr gut besucht war.
Die Wiederbelebung dieser schönen Tradition wird von der Gemeindeverwaltung sehr begrüßt und ausdrücklich unterstützt.
Um die Veranstaltung zukünftig mit einem großen „richtigen“ Maibaum durchführen zu können, der länger als das zweitägige Fest stehen kann, bedarf es einem geeigneten Maibaumständer. Von der Verwaltung wurde der Einbau einer für entsprechende Stammdicken und Windlasten zugelassenen Klapphülse im Boden mit erforderlicher Fundamentierung mit Bewehrung vorgeschlagen. Hier wird der Baum liegend fest eingespannt und dann Mittels Radlader aufgerichtet und der Klappmechanismus fest arretiert. Diese Lösung wird von der Verwaltung als auch dem Verein deutlich präferiert, da sehr sicher beim Auf- und Abbau, zudem ist kein kostenintensiver Kranwagen für die Baumstellung notwendig.
Im süddeutschen Raum konnte lediglich eine Firma ausfindig gemacht werden, die Klapp-Maibaumständer herstellt, die eine entsprechende statische Berechnung und CE-Zertifizierung besitzen: die Fa. Bidlingmaier aus Betzenweiler. Diese bietet Klappständer mit fertigem Bewehrungskorb mit Beton-Grundplatte an, so dass zur Montage lediglich ein passend großes Loch ausgehoben werden muss, in die das Fertigteil auf eine Sauberkeitsschicht eingesetzt und sodann ausbetoniert wird. Dieses Fertigteil kommt auf Gesamtkosten von insgesamt rund 11.000 € brutto inklusive Anlieferung.
Der Aushub mit Abfuhr nebst Einbau Beton beliefe sich anhand eines eingeholten Angebotes auf rund 5.500 € brutto.
Ein Lichtenwalder Bürger, der bei einem Erdbauunternehmen tätig ist, hat sich am Maibaumhock bereit erklärt, das Ganze in seiner Freizeit mit von seinem Arbeitgeber angemieteten Maschinen ehrenamtlich durchzuführen. Er schätzt den Gesamtaufwand Maschinen/Diesel sowie Abfuhr Aushub und Anlieferung Beton auf insgesamt 2.000 € brutto. Das Projekt würde gesamt somit rund 13.000 € kosten.
Über den Verein vermittelt sind bei der Gemeinde direkt von Bürgern und Unternehmen insgesamt 2.400 € an Spenden für das Projekt eingegangen, die der Gemeinderat bereits angenommen hat. Der Verein hat über eine Onlineplattform nochmals 1.893,03 € Spenden gesammelt und 4.000 € aus dem Festerlös zur Verfügung gestellt, die der Gemeinderat ebenso bereits als Spenden angenommen hat. Die Gesamtsumme an Spenden für das Projekt beträgt somit 8.293,03 €.
„Unter dem Strich“ bleiben für das Projekt noch rund 4.700 € übrig, die von der Gemeinde selbst zu tragen sind.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Maibaumständer zu beschaffen.


Multifunktionsraum Schule - Zurückstellung
Mit dem einstimmigen Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 30.05.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, für die geplante Baumaßnahme den Fördermittelantrag nebst Vorplanung und Kostenschätzung fertigzustellen und beim Regierungspräsidium einzureichen. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die Baugesuchsunterlagen nebst Kostenberechnung nach DIN 276 fertigzustellen. 
Vom Landratsamt wurde mit Bescheid vom 16.04.2024 die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt; die Kostenberechnung des Architekturbüros Tabbert vom 09.01.2024 ergab eine Gesamtsumme von brutto 501.645,14 €. 
Da die Förderrichtlinien „VwV Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ erst am 22.03.2024 erlassen wurden, konnte eine Antragstellung auch erst nach diesem Zeitpunkt erfolgen. Bei dem für die Antragstellung geltenden „Windhundverfahrens“ wurde der Fördermittelantrag von der Gemeindeverwaltung persönlich beim Regierungspräsidium eingereicht. Aufgrund der vielfachen Überzeichnung der Bundesfördermittel wurde vom Kultusministerium anstatt des „Windhundverfahrens“ ersatzweise ein Losverfahren beschlossen – hiervon wurde der Gemeinderat mit Mail vom 06.08.2024 informiert. Die Zuschussanträge zahlreicher Kommunen blieben dabei unberücksichtigt.
Mit Verwaltungsvorschrift vom 11.04.2025 hat das Land Baden-Württemberg ergänzend zur überzeichneten Bundesförderung ein „Investitionsprogramm Ganztagsausbau Landesmittel“ in Höhe von 861,3 Mio. € beschlossen. Demnach werden alle vorliegenden Anträge mit 70% bezuschusst, wobei sich die Auszahlung über mehrere Jahre bis 2029 hinzieht. Zudem muss die Maßnahme bis 31.08.2029 abgeschlossen, die Mittel verausgabt und bis 01.09.2029 vollständig abgerechnet worden sein.
Ein Fördermittelbescheid liegt bislang nicht vor.
Nach den vorliegenden Einschulungszahlen werden bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 unverändert 7 Klassenzimmer benötigt, im darauffolgenden Schuljahr noch 6 und ab dem Schuljahr 2031/2032 mit insgesamt 98 Schülern nur noch 5 Klassenzimmer. 
Unabhängig von finanziellen Gesichtspunkten stellt sich angesichts der vorliegenden Schülerzahlen die grundsätzliche Frage, ob der Bedarf bzw. das Erfordernis eines solchen „Multifunktionsraums“ für die Ganztagesbetreuung und Schule überhaupt noch gegeben ist, zumal der Schule insgesamt 8 Klassenräume zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass auch der Ganztagesbetreuung ein ausreichendes Platzangebot in den vorhandenen Räumlichkeiten zur Verfügung steht.
Zwar ist davon auszugehen, dass die Gemeinde letztlich eine Förderung von 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben erhält, allerdings kann bis zur vollständigen Auszahlung des Zuschusses eine Vorfinanzierung bis zum Jahr 2029 erforderlich sein. Die Förderung ist langjährig zweckgebunden, d.h. eine anderweitige, dem Förderzweck nicht entsprechende Nutzung der Räumlichkeiten (z.B. Vereinsraum) ist förderschädlich.
Von der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, das Projekt zurück zu stellen, aus der Finanzplanung zu streichen und den Fördermittelantrag zurück zu ziehen.
Die CDU-Fraktion hat beantragt, das Projekt weiter zu verfolgen und die entsprechenden Mittel einzuplanen. Diesem Antrag hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.


Hausarztsituation
Aufgrund der Presseberichterstattung vom 10. Oktober 2025 wurde von der Verwaltung der Tagesordnungspunkt nachträglich in die öffentliche Sitzung aufgenommen. Bürgermeister Rentschler informierte darin über die Bemühungen bzgl. Arztpraxis seit Herbst 2023 und alle an den Gemeinderat nichtöffentlich erfolgten Berichte dazu. Inhaltlich wurde über den Punkt bereits im Amtsblatt vom 24. Oktober 2025 mit einer Stellungnahme des Bürgermeisters berichtet. Diese Stellungnahme und die zugehörige Gemeinderatsvorlage finden sich auch auf der Homepage der Gemeinde unter „Aktuelles“.

Berichte über Gemeinderatssitzungen des Jahres 2024

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 23.01.2024

Bausache: Anbau eines Multifunktionsraums für die Ganztagesbetreuung an die bestehende Grundschule
Auf die Beschlüsse des Gemeinderates vom 30.05.2023 wurde inhaltlich Bezug genommen. Zwischenzeitlich wurden vom Architekt der Gemeinde die Baugesuchspläne für das Vorhaben ausgearbeitet und beim Landratsamt zur Genehmigung eingereicht. Von dort wurde die Gemeinde nun zur Erteilung des kommunalen Einvernehmens angehört.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sport- und Kulturzentrum“ und entspricht den Planfestsetzungen vollumfänglich.
Der Gemeinderat hat ohne Aussprache einstimmig das kommunale Einvernehmen zu der Bausache erteilt.


Haushalts- und Wirtschaftsplan 2024 – Beschlussfassung über Anträge und Verabschiedung
In der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2023 wurde der Haushaltsplan 2024 von der Verwaltung eingebracht, die Haushaltsreden der Verwaltung und der Fraktionen gehalten sowie die Anträge zum Haushalt eingebracht.
Aufgrund des nun feststehenden Kreisumlage-Hebesatzes, welcher glücklicherweise nicht wie von Seiten der Kreisverwaltung ursprünglich vorgesehen auf 35,9 % erhöht wurde sondern nur auf 31,5 %, entspannt sich die finanzielle Situation für die Gemeinde deutlich. Demzufolge ergibt sich nunmehr noch immer ein deutliches Minus von 62.895 € im Ergebnishaushalt – anstelle eines befürchteten Minus von 249.089 €.
Vom Gemeinderat wurde über folgende Anträge beraten und abgestimmt:


Ausbau der „Jugend-Outdoor-Area“
BM Rentschler führt aus, dass von der Verwaltung hierfür bereits 20.000 € im Haushaltsplan vorgesehen waren. Die gewünschte Erhöhung auf 30.000 € trägt die Verwaltung gerne mit. Für die Boulebahn sind jedoch keine zusätzlichen Mittel vonnöten, da diese bereits im Projekt „Laufbahnen am Sportplatz“ beinhaltet ist und im Haushalt entsprechend finanziert ist.
Dem hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.


Budget Dorffest 2024
BM Rentschler verweist auf die Vorlage und ergänzt, dass die Verwaltung entsprechend der Antragsformulierung von einer reinen Risikoabsicherung für eventuelle Verluste bei der Veranstaltung des Dorffestes ausgegangen ist; diese könne bei Bedarf auch noch erhöht werden. Gemeindekämmerer Mayer ergänzte, dass eine im Vorfeld von der Gemeinde erklärte Bürgschaftsübernahme für Dritte, also dem privaten Veranstalter, grundsätzlich unzulässig ist.
Nach ausgiebiger Debatte im Gremium hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde dem veranstaltenden Verein im Fall eines negativen Ergebnisses beim Dorffest 2024 auf Antrag die Übernahme der Verluste signalisiert, über die der Gemeinderat nach Vorlage entsprechender Zahlen und Belege gesondert beschlussfassen wird und dass von einer kostendeckenden Planung des Dorffestes ausgegangen wird.


Vereinszuschuss Naturfreunde Lichtenwald
Beantragt wurden jährlich 1.200 € als Zuschuss für die Baumsicherungsmaßnahmen im Bereich der Waldstation der Naturfreunde.
Von der Verwaltung wurde ausgeführt, dass hierzu bereits Anfang Januar 2022 von den Naturfreunden angefragt wurde. Seinerzeit wurde in Aussicht gestellt, dass die Gemeinde die (teurere) Erstbegutachtung übernehmen würde, jedoch nicht die laufenden Maßnahmen. Zudem wurde seinerzeit von den Naturfreunden ein Angebot einer Fachfirma mit vorgelegt, welche für die Erstbegutachtung 815 € veranschlagt hatte und für die laufende Kontrolle lediglich 214,20 €. Auf das damalige Angebot der Gemeinde zur Übernahme der Kosten für die Erstbegutachtung erfolgte keine Rückmeldung mehr.
Nach ausführlicher Diskussion hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, einmalig die Erstbegutachtung bis zu einem Höchstbetrag von maximal 1.000 € nach Vorlage entsprechender Belege zu übernehmen.


Vereinszuschuss Bürgernetz Lichtenwald e. V.
Beantragt wurden einmalig 2.000 € als Anschubfinanzierung für den Verein.
Von der Verwaltung wurde dies aus Gleichbehandlungsgründen als grundsätzlich kritisch betrachtet, da man allen anderen Vereinen im Ort keine solche Anschubfinanzierung gewährt hat und es grundsätzlich die Aufgabe des Vereins ist, über Mitgliedsbeiträge und sonstige Einnahmen den Zweckbetrieb gemäß Vereinssatzung durchzuführen.
Von der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, statt unterschiedliche Zuschüsse in willkürlicher Höhe an die Lichtenwalder Vereine zu gewähren, eine grundsätzliche Vereinheitlichung der Vereinsförderung vorzunehmen. Die Verwaltung hat deshalb vorgeschlagen, pro angefangene 100 erwachsene Mitglieder 200 € an die Lichtenwalder Vereine zu bezahlen, im Gegenzug sollen alle laufenden zweckgebundenen und sonstigen freiwilligen Vereinszuschüsse entfallen (mit Ausnahme der Jugendzuschüsse).
Im Gemeinderat wurde über die Vorschläge ausgiebig diskutiert.
Sodann hat der Gemeinderat mit knapper Mehrheit beschlossen, dass dem Bürgernetz Lichtenwald ein einmaliger Zuschuss von 2.000 € gewährt wird.
Anschließend wurde über den Verwaltungsvorschlag abgestimmt und einstimmig beschlossen, dass die Lichtenwalder Vereine rückwirkend ab dem 01.01.2024 pro angefangene 100 Mitglieder ab 18 Jahren jährlich einen Vereinszuschuss in Höhe von 300 € erhalten. Im Gegenzug entfallen alle laufenden zweckgebundenen und sonstigen Vereinszuschüsse der Gemeinde. Der Jugendzuschuss und investive Zuschüsse bleiben davon unberührt.


Planung und Durchführung Ehrenamtsabend
Es wurde eine jährliche Wiederholung des Ehrenamtsabends, der 2023 erstmals stattgefunden hat, beantragt.
Die Verwaltung begrüßt dies grundsätzlich und schlägt vor, das bewährte Konzept von 2023 fortzuführen, welches allerseits großen Anklang gefunden hat. Jedoch wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund der sehr personalintensiven Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl sowie durch die Durchführung des Gemeindeentwicklungskonzeptes die Mitarbeiter von Verwaltung und Bauhof in 2024 bereits stark belastet sind. Von der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, in 2025 wieder einen Ehrenamtsabend im bewährten Konzept durchzuführen. Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.


Kreisverkehr Netto
Beantragt wurde, ein Konzept für die Neugestaltung des Kreisverkehrs beim Netto zu erarbeiten.
Von der Verwaltung wurde – wie bereits im Vorjahr – darauf hingewiesen, dass von dieser bereits zahlreiche Konzepte zur gärtnerischen oder künstlerischen Gestaltung in den Jahren 2017, 2018 und 2019 vorgelegt wurden, welche der Gemeinderat allesamt abgelehnt hat. Daraufhin wurde im Frühjahr 2020 der Oberboden abgeschält und eine magere Substratmischung aufgebracht. In diese wurde eine mehrjährige extensive Wildblumenmischung mit über 40 heimischen Blumen- und Kräuterarten angesät, die extensiv gepflegt wird (1-2 malige Mahd pro Jahr, so dass Samen ausstreuen können und eine während der gesamten Vegetationsperiode verschieden blühende und ökologisch hochwertige Insekten- und Bienenweide vorhanden ist).
Ebenso wies die Verwaltung erneut darauf hin, dass danach im Zuge der Einführung des neuen Geoinformationssystemes in der Verwaltung, welches die Daten des Liegenschaftskatasters sowie digitale Luftbilder enthält, festgestellt wurde, dass die Mittelinsel des Kreisverkehrs Thomashardt im Eigentum des Landes Baden-Württemberg steht. Die Pflege der Mittelinsel erfolgt seither in Abstimmung mit der Straßenmeisterei Deizisau als Vertreterin des Straßenbaulastträgers.
Der Gemeinderat hat mit knapper Mehrheit beschlossen, dass die Verwaltung ein Konzept zur Neugestaltung vorlegen soll.


Beschilderung Wanderwege und Anlage Premiumwanderweg
Beantragt wurde, beim Landratsamt Esslingen eine Initiative zur Beschilderung der Wanderwege auf dem Schurwald sowie zur Anlegung eines Premiumwanderweges auf dem Schurwald zu starten.
Diese Anträge wurden von der Verwaltung ausdrücklich begrüßt und darauf hingewiesen, dass neben dem Wanderverein Lichtenwald auch die Naturfreunde Lichtenwald mit einbezogen werden sollten.
Diesen Anträgen hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.


Beseitigung „Schandflecke“
Beantragt wurde unter Beifügung von Lichtbildern, sogenannte „Schandflecke“ zu beseitigen.
Von der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die Örtlichkeiten bekannt sind, jedoch ausschließlich auf Privatgrund innerorts liegen und hier für die Gemeinde keine rechtlichen Handlungsmöglichkeiten bestehen, sondern diese ausschließlich beim Landratsamt liegen (Baurecht, Abfallrecht). Die Fälle sind dem Landratsamt bekannt und dort in Bearbeitung. 
Bürgermeister Rentschler wies darauf hin, dass ein solcher Beschluss daher rechtlich ins Leere laufe und man solche Fälle bei Bekanntwerden immer an die zuständigen Fachämter des Landratsamtes weitergebe, die diese dann bearbeiten.
Mehrheitlich hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, Maßnahmen zu ergreifen, solche Verunstaltungen zu beseitigen.
Nach der Beschlussfassung über die Anträge wurde der Haushaltsplan mit Wirtschaftsplan 2024 vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.


Ausschreibung der Stelle der Einrichtungsleitung des Kindergartens Hegenlohe
Die mit einem Stellenumfang von 100% beschäftigte langjährige Einrichtungsleitung des Kindergartens Hegenlohe wird zum 01.08.2024 ihren Ruhestand antreten. 
Zur Wiederbesetzung ist eine Stellenausschreibung notwendig. Die Verwaltung möchte die Stelle der Einrichtungsleitung zunächst nur intern ausschreiben, da in den bereits beschäftigten Erzieherinnen und Erziehern ein entsprechend großes Potential für eine Neubesetzung gesehen wird und es bereits eine Interessensbekundung gibt.
Neben dem Vorteil einer reibungsloseren Übergabe und Fortführung der Leitungstätigkeiten, stellt dies auch eine Wertschätzung der Arbeitsleistung der Kolleginnen und Kollegen in den Kindertageseinrichtungen dar. 
Eine Ausschreibung mehrerer Erzieherinnenstellen, welche auch den Ersatz für eine/n auf die Einrichtungsleitung wechselnde/n Erzieherin/Erziehers beinhaltet, ist bereits erfolgt.
Diesem Vorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27.02.2024

Bebauungsplan „Rathaus und Umgebung – 1. Änderung“ - Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan „Rathaus und Umgebung“ legt für den Bereich um das Rathaus und den Dorfplatz Thomashardt Einzel- und Doppelhäuser mit 2 Stellplätzen je Wohneinheit fest, dazu Höhenbeschränken in der Traufhöhe auf 6,3m und in der Firsthöhe auf 11,0m. Im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleiches hat die Gemeinde sich mit dem Eigentümer des Gebäudes Hauptstr. 19 auf einen Flächentausch und eine Anpassung des Bebauungsplans verständigt. Diese soll den Umbau des Bestandsgebäudes in der bisherigen Kubatur auf ein 8-Familienhaus mit 8 Stellplätzen ermöglichen.
Durch den Flächentausch wird die Möglichkeit geschaffen, die geplante Erschließungsstraße in den rückwärtigen Bereich hinter das Gebäude Hauptstraße 19 zu realisieren und die dort befindlichen drei Wohnhäuser erstmalig öffentlich zu erschließen.
Der Änderungsbebauungsplan „Rathaus und Umgebung – 1. Änderung“ hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Umbau des o. a. Gebäudes zu schaffen.
Der Gemeinderat hat in der Dezember-Sitzung die Änderung des Bebauungsplanes beschlossen und den dazugehörigen Bebauungsplanentwurf aufgestellt.
Nunmehr war die Beratung und Abwägung über die während der Auslegung eingegangen Stellungnahmen sowie der Satzungsbeschluss vonnöten.
Der Gemeinderat hat ohne Aussprache einstimmig die Abwägung der eingegangen Stellungnahmen vorgenommen sowie die Bebauungsplanänderung als Satzung beschlossen.


Elternzeitvertretung KiGa Hegenlohe
Eine Mitarbeiterin des Kindergartens Hegenlohe ist schwanger und wird voraussichtlich Mitte Juni in Mutterschutz und anschließend ein Jahr in Elternzeit gehen.
Die Stelle wurde bereits mit den anderen Stellen der dortigen Kolleginnen, die bis zum Sommer in Ruhestand gehen, ausgeschrieben.
Jedoch gibt es keine Interessenten bzw. Bewerber auf die Elternzeitvertretungsstelle.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Stelle unbefristet nachzubesetzen.
Die Erfahrung zeigt, dass innerhalb eines Jahres sicherlich wieder an anderer Stelle in den Gemeindekindergärten entsprechender Personalbedarf vorhanden sein wird, so dass es hier voraussichtlich nicht zu einer Überbesetzung kommen wird.
Diesem Vorschlag hat sich der Gemeinderat ohne Aussprache einstimmig angeschlossen.


Beschaffung Outdoor-Sportgeräte
In den letzten drei Jahren wurde neben einem Dirtbikepark und einer Skateanlage mit Basketballkorb eine Slackline im Bereich südlich der Grundschule errichtet und die Flächen für einen Wetterschutz-Unterstand sowie eine Tischtennisplatte angelegt. Letztere beiden Punkte sind in der Umsetzung seitens des Bauhofs begriffen und die Materialien dafür bereits vorhanden.
Zur Vervollständigung des Bereichs war als Abschluss der Baumaßnahmen noch die Aufstellung von Outdoor-Sportgeräten geplant, welche in diesem Jahr im Finanzhaushalt mit 30.000 € hinterlegt sind.
Es liegt Angebot der Kübler Sport GmbH über 5 Ausstellungs/Lagergeräte für den Außenbereich besonders hochwertiger Art von einem finnischen Hersteller (Omnigym) vor, welches preislich in das Budget der Gemeinde passt. Mit Fundamenten für die Aufstellung und Fracht beläuft sich dieses auf 29.405,50 € brutto.
Aufgrund der Fertigfundamente entfällt zudem eine aufwändige und teure Installation durch eine Firma – so kann die Aufstellung kostengünstig durch den Bauhof erfolgen.
Der Gemeinderat hat einstimmig die Beschaffung der Sportgeräte beschlossen.


Verkauf ausgemusterte Feuerwehrfahrzeuge
Die Feuerwehr Lichtenwald erhält in diesem Jahr neben dem unlängst neu in Dienst gestellten gebrauchten TLF 4000 zwei weitere neue Fahrzeuge, ein LF 10 und ein MZF.
Beide Fahrzeuge werden voraussichtlich im Sommer geliefert, im Anschluss intensiv beübt und sodann in Dienst gestellt.
Sobald die zu ersetzenden Fahrzeuge (LF 8/6, MTW) zur Ausmusterung anstehen, werden diese öffentlich ausgeschrieben (im Reichenbacher Anzeiger, per Angebotsaufforderung an die einschlägigen Gebraucht-Feuerwehrfahrzeughändler sowie über ein einschlägiges Internetportal für gebrauchte LKWs).
Die Veräußerung soll dann meistbietend erfolgen.
Das ausgemusterte TLF 24/50 wurde bereits über einen Zeitraum von 4 Wochen zum Verkauf angeboten (Angebotsaufforderung an einschlägige Gebraucht-Feuerwehrfahrzeughändler, zusätzlich über ein einschlägiges Internetportal und den Reichenbacher Anzeiger).
Von den Gebraucht-Feuerwehrfahrzeughändlern erfolgten extrem niedrige Angebote (4 Stück in Höhe von 3.600 € bis 5.600 €), über die Ausschreibung im Amtsblatt erfolgten keinerlei Anfragen. Über das Internetportal gingen lediglich zwei Anfragen ein; eine avisierte Besichtigung Anfang KW 7 wurde kurzfristig abgesagt. Ende KW 7 meldete sich ein weiterer Interessent, der das Fahrzeug tags darauf besichtigte. Er bot für das Fahrzeug nach Besichtigung 16.500 € und wollte dieses dafür sofort mitnehmen.
Der Verkauf erfolgte daher zum Gebot im Wege der Eilentscheidung nach §43 Abs. 4 GemO, da kein wirtschaftlicheres Angebot mehr zu erwarten war und insgesamt die Nachfrage nach dem Fahrzeug und die anderen Gebote dürftig waren.
Hiervon nahm der Gemeinderat Kenntnis und hat die Verwaltung ermächtigt, die weiteren Fahrzeuge nach öffentlicher Ausschreibung jeweils meistbietend zu veräußern.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 19.03.2024

Bauhoffahrzeug (VW-Pritsche mit Doppelkabine) – weiteres Vorgehen
Das bisherige Bauhoffahrzeug (VW Doppelkabine mit Pritsche) ist ein Leasingfahrzeug über 48 Monate – noch laufend bis September 2025.
Aufgrund der sehr langen Lieferzeiten bei Nutzfahrzeugen war es notwendig, schon zum jetzigen Zeitpunkt über das weitere Vorgehen zu beschließen.
Von der Verwaltung wurden verschiedene Optionen geprüft:
- Übernahem des bisherigen Fahrzeuges nach Leasingende für rund 30.000 €
- Leasing eines identischen Neufahrzeuges
- Kauf eines identischen Neufahrzeuges
- Kauf eines Alternativfahrzeuges
Es war jedoch festzustellen, dass sowohl die Leasingraten als auch die Kaufpreise für solche Fahrzeuge in den letzten drei Jahren drastisch angestiegen sind, so dass sich aus Sicht der Verwaltung der Kauf des bisherigen Fahrzeuges nach Leasingende als wirtschaftlichste und günstigste Variante darstellt.
Dem hat sich der Gemeinderat ohne Aussprache einstimmig angeschlossen und die Verwaltung beauftragt, das bisherige Fahrzeug nach Leasingende käuflich zu erwerben.


Vereinsförderung – klarstellende Beschlussfassung
In der Sitzung vom 24.01.2024 wurden in direkter zeitlicher und inhaltlicher Abfolge folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss 1:
Die Gemeinde übernimmt einmalig die Kosten der Erstkontrolle für die Waldstation der Naturfreunde in Höhe von maximal 1.000,00 € nach Vorlage entsprechender Belege.

Beschluss 2:
Dem Verein „Bürgernetz Lichtenwald e.V.“ wird ein Betrag von 2.000 € als Anschubfinanzierung ausgezahlt.

Beschluss 3:
Die Lichtenwalder Vereine erhalten rückwirkend ab dem 01.01.2024 pro angefangene 100 Mitglieder ab 18 Jahren einen Betrag von 300,00 € als jährlichen Zuschuss (auf Antrag und Vorlage der Mitgliederlisten zum 31.12. des Vorjahres). Im Gegenzug entfallen alle laufenden zweckgebundenen und sonstigen freiwilligen Vereinszuschüsse der Gemeinde. Der Jugendzuschuss bleibt hiervon unberührt.
Im Nachgang zur Sitzung kam von einzelnen Gremiumsmitgliedern die Frage auf, welche Beschlussfassung denn nun gelten würde, da der dritte Beschluss die vorhergehenden ggf. aushebelt.
Die Verwaltung hat deshalb die unklare Beschlusslage geprüft und spricht sich für eine konkretisierende Beschlussfassung durch den Gemeinderat aus, welche Beschlüsse letztendlich zu vollziehen sind, um rechtliche Klarheit zu haben.
Der Gemeinderat hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass alle Beschlüsse nebeneinander gelten.


Annahme von Spenden
Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
•    15.000,00 € von einem anonymen Spender (der Verwaltung bekannt, Namensnennung nicht erwünscht), Lichtenwald, Geldspende für den Anbau des Multifunktionsraums an der Grundschule Lichtenwald

Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen. Der Bürgermeister bedankte sich recht herzlich bei dem Spender für die sehr großzügige Unterstützung der Gemeinde.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 30.04.2024

Bausache
Errichtung eines Doppelcarports, Gaiernweg 24
Es liegt ein Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung nach § 56 LBO vor. Die Bauherren beabsichtigen die Errichtung eines Doppelcarports auf dem Grundstück Gaiernweg 24.
Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gaiernweg“ und „Gaiernweg 1. Änderung“. Der geplante Doppelcarport liegt außerhalb des Baufensters. 
Garagen der Nachbarbebauungen liegen ebenfalls außerhalb des Baufensters. 
Die Gemeindeverwaltung empfahl daher, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat mehrheitlich gefolgt.


Vorbereitung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach an der Fils
Dem Gemeinderat wurden die Unterlagen des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach an der Fils (GVV) für die Verbandsversammlung am 13.05.2024 im Vorfeld zugesandt.
Die Unterlagen betreffen die Finanzen des GVV (Jahresrechnung 2023, Haushaltssatzung & Haushaltsplan 2024).
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Vertreter der Gemeinde Lichtenwald im GVV zu ermächtigen, den Beschlussanträgen gemäß den Drucksachen des GVV zuzustimmen.


Vorbereitung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sozialstation untere Fils
Dem Gemeinderat wurden die Unterlagen für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sozialstation am 13.05.2024 im Vorfeld zugesandt.
Die Unterlagen betreffen die Finanzen des Zweckverbandes (Jahresabschluss 2023, Wirtschaftsplan 2024).
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, die Vertreter der Gemeinde Lichtenwald bei der Sozialstation zu ermächtigen, den Beschlussanträgen gemäß den Drucksachen zuzustimmen.


Erweiterung der Urnenstelen-Anlage auf dem Friedhof Hegenlohe und Beschaffung von Nachbestattungspollern für die Friedhöfe Hegenlohe und Thomashardt
Erweiterung der Urnenstelen-Anlage
Nachdem auf dem Friedhof Hegenlohe erstmals im Jahr 2005 Urnenstelenplätze bereitgestellt wurden, erfolgte in den Jahren 2012, 2018 und 2021 eine Erweiterung der dortigen Anlage. Von den insgesamt 58 vorhandenen Urnenkammern stehen aktuell (Stand 16.04.2024) noch 8 freie Plätze zur Verfügung.
Seit dem Jahr 2005 wurden in Lichtenwald bereits schon 133 Bestattungen (inklusive „Zweitbelegungen“) in Urnenstelen vorgenommen, was einem Anteil von 1/3 aller Bestattungen ab diesem Zeitpunkt entspricht. In den vergangenen Jahren tendierte diese Bestattungsform allerdings in Richtung von fast 50%, was die starke Nachfrage nach dieser Bestattungsart deutlich macht. 
Angesichts der langen Lieferfristen von Urnenstelen und der zwingend zuvor abzuschließenden Planung zur Erweiterung der Urnenstelen-Anlage soll das Thema deshalb frühzeitig im Gemeinderat behandelt werden, da auch die Errichtung der vom Hersteller vorgeschriebenen Fundamente – angefangen von der Bewehrungsplanung, Angebotseinholung, Auftragsvergabe bis zur Ausführung – ebenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Die Gemeindeverwaltung hat deshalb bereits schon Anfang März dieses Jahres das Ingenieurbüro SI aus Weilheim/Teck mit entsprechenden Vorplanungen als Grundlage für die nunmehr anstehenden Beratungen des Gemeinderats beauftragt.
Demnach ist vorgesehen, gleich alle Fundamente für die im „Endausbau“ geplanten weiteren 8 Urnenstelen mit insgesamt 28 Plätzen zu erstellen. Hinsichtlich der Urnenstelen sollen zunächst aber nur 4 Stück mit insgesamt 14 Plätzen beschafft werden – in den Folgejahren erfolgt dann nach dem Stand der Belegung und Bedarf die Beschaffung der 4 restlichen Urnenstelen.
Die vorliegende Kostenschätzung vom 12.04.2023 für die Errichtung aller Betonfundamente, Pflasterarbeiten und die Beschaffung von zunächst 4 Urnenstelen beläuft sich auf brutto rund 33.900 €.


Beschaffung von Nachbestattungspollern
Nach Ablauf der 20jährigen Ruhefrist stehen im Jahr 2025 die ersten Räumungen der Urnenstelenkammern an und es stellt sich die grundsätzliche Frage nach dem Verbleib der Asche der Verstorbenen.
Anstatt einem zulässigen Verstreuen auf dem Friedhof favorisiert die Verwaltung eine würdevolle Nachbestattung in einem sogenannten „Nachbestattungspoller“ mit offenen Bodenkontakt, in der die Asche ihre endgültige Bestimmung findet.
Für die beiden Friedhöfe Hegenlohe und Thomashardt ist jeweils die Errichtung eines solchen Nachbestattungspollers vorgesehen; diese sind vom Erscheinungsbild den vorhandenen Urnenstelen angepasst und fügen sich damit stimmig in das Gesamtbild ein.
Die Kostenschätzung für die Errichtung der beiden Fundamente und die Beschaffung von zwei Nachbestattungspollern beläuft sich auf brutto rund 10.700 €.
Im Finanzhaushalt 2024 ist für die Gesamtmaßnahme ein Budget von 50.000 € eingeplant, welches somit voraussichtlich eingehalten werden kann.
Vom Gemeinderat wurden die Planungen gutgeheißen und die Verwaltung einstimmig mit der Ausschreibung der Arbeiten sowie der Beschaffung von Stelen und Nachbestattungspollern beauftragt.


Stellennachbesetzungen in den Kindergärten
Aufgrund des bevorstehenden Ruhestandes von mehreren Mitarbeiterinnen und einer im Frühsommer in Mutterschutz bzw. anschließender Elternzeit eintretenden Mitarbeiterin, sind im Kindergarten Hegenlohe Stellen mit einem Gesamtumfang von 365% nachzubesetzen. Hinzu kam mittlerweile eine Kündigung im Kindergarten Thomashardt, weshalb auch dort eine Vollzeitstelle nachzubesetzen ist – somit steht ein Stellenumfang von insgesamt 465% zur Nachbesetzung an.
Eine frühzeitige und sehr breit gestreute Stellenausschreibung hat zu zahlreichen Bewerbungen geführt, von denen bereits schon mehrere Einstellungen vorgenommen werden konnten. Aktuell liegen der Verwaltung unterzeichnete Arbeitsverträge mit einem Stellenumfang von 333% für den Kindergarten Hegenlohe vor.
Die beiden weiteren in Frage kommenden, aber bislang noch nicht eingestellten Bewerber haben gegenüber der Verwaltung einen Beschäftigungsumfang von zusammen 180% geäußert, was dann einen Gesamtstellenumfang von 513% ergibt – somit 48% mehr als zuvor. Jedoch ist eine andere Besetzung aufgrund der Bewerberlage nicht möglich, da ein Bewerber eine Vollzeitstelle (100%) und der andere Bewerber eine Teilzeitstelle mit einem Beschäftigungsumfang von 80% wünscht. 
Nach den Vorgaben des KVJS sind für den Betrieb aller 3 Lichtenwalder Kindergärten mindestens 17,710 Stellen vorgegeben (gesetzlicher Mindestpersonalbestand – darunter ist der Betrieb nicht zulässig), wobei der Stellenplan des Haushalts 2024 einen Stellenumfang von insgesamt 20,512 ausweist. Die Einstellung der beiden weiteren Bewerber entspricht einer Überschreitung des Stellenplans um einen Stellenanteil von 17,85%. 
Aufgrund des weiterhin durchweg hohen Krankenstandes mit einhergehendem Personalmangel und der sich daraus ergebenden Mehrbelastung für die anderen Mitarbeiter spricht sich die Verwaltung zur Aufrechterhaltung des Kindergartenbetriebs dafür aus, diese Stellenüberbesetzung vorübergehend vorzunehmen – auch im Hinblick auf gegenseitige Vertretungsmöglichkeiten in den Einrichtungen sowie als Puffer bei eventuell künftigen Personalabgängen. Durch die allgemein recht hohe Personalfluktuation im Bereich der Kindergärten ist davon auszugehen, dass sich dies recht rasch wieder ändert.
Von der Verwaltung wurde dargelegt, dass sich bei Entgeltgruppe S 8a Stufe 3 TVöD-SuE und einem Beschäftigungsumfang von 48% der jährliche Mehraufwand (inkl. AG-Anteile zur Sozialversicherung) auf rund 31.000 € beläuft. Zum Vergleich: Allein die Kosten für die Veröffentlichung der Stellenausschreibung für pädagogische Fachkräfte – diese erfolgten nur in den Amtsblättern in der Region und in Online-Portalen, ohne Tageszeitungen oder Staatsanzeiger – beliefen sich in 2024 bereits auf 22.435 € (!).
Dem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen und die Mehreinstellungen genehmigt.


Kommunalwahlen und Europawahlen 2024
Am 09. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen und die Europawahl statt. Laut § 11 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 21 Kommunalwahlordnung hat der Gemeinderat die Beisitzer des Gemeindewahlausschusses und deren Stellvertreter in gleicher Zahl zu wählen. Dem Gemeindewahlausschuss obliegt nach § 11 Kommunalwahlgesetz die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. 
Die Befangenheit der bereits gewählten Vorsitzenden Frau Heuberg ist aufgrund ihrer Kandidatur für die Kreistagswahl gegeben. Daher empfiehlt die Gemeindeverwaltung als neue Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses Frau Hauptamtsleiterin Desiree Giese. Das Einverständnis von Frau Desiree Giese diesbezüglich liegt bereits vor. Alle weiteren Organe des Gemeindewahlausschusses bleiben unverändert.
Dem Vorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen und Frau Giese zur neuen Vorsitzenden im Gemeindewahlausschuss gewählt.


Obdachlosenunterbringung – Anmietung von Unterkünften
Zur Unterbringung von obdachlosen Personen ist mangels eigener geeigneter Räumlichkeiten die Anmietung von Wohnraum zwingend erforderlich, um dieser gesetzlichen Pflichtaufgabe als Ortspolizeibehörde nachkommen zu können. 
Dasselbe gilt bei drohender Obdachlosigkeit aufgrund von Zwangsräumungen u. dgl., wenn eine Beschlagnahme mit Wiedereinweisung ausgeführt werden muss.
Bisher ging die Verwaltung davon aus, dass es sich hier um eine rein polizeirechtliche Maßnahme handelt und somit die Bewirtschaftungsbefugnisse für die Verwaltung nach Hauptsatzung nicht einschlägig sind.
Aufgrund eines entsprechenden Hinweises des Gemeindetages in einer Weiterbildung für die Kämmerei wurde dieser Sachverhalt von der Verwaltung geprüft und festgestellt, dass die bisherige Verwaltungspraxis hier aufgrund anderweitiger Rechtsauffassung falsch war. Es handelt sich zwar um eine polizeirechtliche Maßnahme, jedoch ist für die Mittelbewirtschaftung die Hauptsatzung einschlägig. Auch handelt es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.
Eine entsprechende Zuständigkeit zur Anmietung von Wohnraum ist in der Hauptsatzung nicht geregelt. Auch sind in der Regel keine entsprechenden Haushaltsmittel für solche Maßnahmen veranschlagt, da im Vorfeld entsprechende Notwendigkeiten nicht absehbar sind und somit nicht eingeplant werden können.
Es ist daher erforderlich, dass die Verwaltung ermächtigt wird, kurzfristig entsprechende Mietverträge abschließen zu können, um ihrer gesetzlichen Pflichtaufgabe zur Unterbringung von Obdachlosen im Rahmen des Polizeirechts nachkommen zu können.
Vor der Anmietung ist die Höhe der zu bezahlenden Miete mit dem Kreissozialamt im Einzelfall abzustimmen, dass diese nachlaufend vom Jobcenter als angemessen anerkannt wird und erstattet werden kann.
Kosten entstehen für die Gemeinde im Regelfall keine, da die Mietkosten vom Jobcenter erstattet werden bzw. bei Personen, die keine Sozialhilfe erhalten, diese eine entsprechende Erstattung aufgrund Gebührenbescheid direkt an die Gemeinde leisten müssen.
Vom Gemeinderat wurde daher mehrheitlich beschlossen, die Verwaltung zu ermächtigen, im Bedarfsfall Wohnraum zur Obdachlosenunterbringung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bzw. nach Genehmigung der Angemessenheit der Miete durch das Kreissozialamt anzumieten. 

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 14.05.2024

Stadtticket VVS Lichtenwald


Vom Gemeinderat wurde am 27.04.2021 die zunächst auf 2 Jahre befristete Einführung eines Stadttickets auf dem Gebiet der Gemeinde Lichtenwald beschlossen.
Der Vertrag mit der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) vom 21.02.2022 wurde zunächst für die Dauer vom 01.04.2022 – 31.03.2024 geschlossen. Eine Verlängerung bis 31.03.2025 wurde vom Gemeinderat am 30.05.2023 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Sachverhalt bis zum 30.06.2024 zur erneuten Beratung über die weitere Fortführung vorzulegen.
Durch die Einführung des Deutschlandtickets war die Nachfrage nach dem Stadtticket deutlich rückläufig, so dass aktuell pro Jahr nur 300 € Abmangel für die Gemeinde hierfür entsteht. Von der Verwaltung wurde daher empfohlen, das Stadtticket unbefristet weiterzuführen.
Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen und die unbefristete Weiterführung des Stadttickets mit dem VVS beschlossen.


Forstliche Bewirtschaftung des Schurwaldes – Grundsätze, Ziele und Maßnahmen


Auf Wunsch des Gemeinderates wurde das Thema der forstlichen Bewirtschaftung des Schurwaldes auf die Tagesordnung genommen, insbesondere da die Forstarbeiten vom Winter und Frühjahr zu Unmut in der Bevölkerung geführt haben.
Da ein Großteil der Waldflächen in der Gegend dem Land Baden-Württemberg gehören und somit von ForstBW bewirtschaftet werden, wurde zu der Sitzung der Leiter des Forstbezirks Schurwald von ForstBW, Herr Watzek, geladen. Ebenso anwesend war die Amtsleiterin des Kreisforstamtes Esslingen, Frau Samuleit, in ihrer Funktion als untere Forstbehörde und Forstaufsicht im Landkreis.
Herr Watzek und Frau Samuleit berichteten, dass aufgrund der nassen Witterung im letzten Winter mehr Flurschäden und Beeinträchtigungen der Waldwege bei den turnusmäßigen Durchforstungsarbeiten entstanden sind, die Wege zwischenzeitlich aber wieder hergerichtet wurden. Ebenso erläuterten sie, dass Beschwerden aus der Bürgerschaft und vom Naturschutzverbänden sehr ernst genommen werden. 
ForstBW ist bei der Bewirtschaftung des Waldes an die Vorgaben des Landeswaldgesetzes gebunden. So kommt dem Staatswald eben nicht nur eine Natur- und Erholungsfunktion zu, sondern er ist demzufolge auch planmäßig zu nutzen. Ziel der Bewirtschaftung des Staatswaldes ist es, die den standörtlichen Möglichkeiten entsprechende, nachhaltig höchstmögliche Lieferung wertvollen Holzes zu erbringen bei gleichzeitiger Erfüllung und nachhaltiger Sicherung der dem Wald obliegenden Schutz- und Erholungsfunktionen sowie einer naturnahen Waldbewirtschaftung. 
Hierfür wird eine 10-jährige Forsteinrichtung vorgenommen, aus der die jährlichen Betriebspläne abgleitet werden. Die dort festgelegten Durchforstungen mit Holzentnahme werden möglichst auf einzelne Walddistrikte zusammengefasst, so dass dieser Bereich sich dann wieder über Jahre erholen und in Naturverjüngung nachwachsen kann. Ebenso wird dadurch vermieden, dass Waldwege im selben Bereich jährlich in Mitleidenschaft gezogen werden.
Frau Samuleit und Herr Watzek betonten, dass der Wald auf dem Schurwald eben keine Naturlandschaft ist, sondern eine Kulturlandschaft, die durch die gezielte Bewirtschaftung des Menschen in den vergangenen Jahrzehnten und Jahrhunderten entstanden ist. Insgesamt ist der Wald auf dem Schurwald in einem guten Zustand, obschon viele Baumarten unter den sehr trockenen Sommern der letzten 5 Jahre stark gelitten haben und dadurch auch viele Bäume abgestorben sind.
Der Gemeinderat bedankte sich bei den beiden Anwesenden Fachleuten für ihre Ausführungen zum Thema Wald. 

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2024

Bausache


Veränderte Ausführung des genehmigten Umbaus, Breitestr. 52/1
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach §52 LBO vor. Die Bauherren beabsichtigen die veränderte Ausführung des bereits genehmigten Umbaus. Der Anbau überscheitet die Baugrenze Richtung Straße bereits im ursprünglich genehmigten Zustand und soll nun lediglich um 0,45m breiter ausgeführt werden.
Da sich im Plangebiet bereits mehrere vergleichbare Präzedenzfälle befinden, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zum Bauvorhaben zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat ohne Debatte einstimmig gefolgt.


Erweiterung der Urnenstelenanlage auf dem Friedhof Hegenlohe


Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 30.04.2024 wurden die Arbeiten zum Ausbau der Urnenstelenanlage auf dem Friedhof Hegenlohe sowie der Errichtung von Nachbestattungspollern auf beiden Friedhöfen beschränkt ausgeschrieben. 
Es wurden drei Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es gingen von zwei Bietern Angebote ein. Das günstigste Angebot entfiel hierbei auf die Fa. Sartorius Garten- und Landschaftsbau aus Lichtenwald mit einem Angebotspreis von 15.772,76 €.
Bei den zu beschaffenden Urnenstelen und Nachbestattungspollern wurde aus Gründen des einheitlichen Erscheinungsbildes auf den bisherigen Lieferanten Fa. Kronimus AG zurückgegriffen. Die Kosten für insgesamt 4 Urnenstelen mit insgesamt 14 Kammern sowie zwei Nachbestattungspoller belaufen sich auf 20.052,69 €.
Das Gesamtprojekt beläuft sich entsprechend der vorliegenden Angebote inklusive Ingenieurhonorar auf Gesamtkosten in Höhe von rund 46.000 €. Im Finanzhaushalt 2024 sind für die Maßnahme 50.000 € veranschlagt, somit kann die Maßnahme etwas günstiger als veranschlagt umgesetzt werden.
Der Vergabe an die Fa. Sartorius und die Fa. Kronimus AG hat der Gemeinderat nach Aussprache einstimmig zugestimmt.


Ersatzbeschaffung Salzstreuer für den Bauhof


Für den kleinen Winterdiensttraktor des Bauhofes wurde zuletzt im Jahr 2014 ein Salzstreuer beschafft. Leider hat sich gezeigt, dass dieses Gerät für den Wintereinsatz von ungeeigneter Qualität ist, was die verarbeitenden Werkstoffe betrifft (werkseitig kein ausreichender Schutz gegen Korrosion – lediglich umgebauter Düngerstreuer). Trotz gründlicher Reinigung nach dem Winterdienst und entsprechender anschließender Konservierung ist das Gerät zwischenzeitlich komplett verrostet (Behälter, Getriebe).
Im vergangenen Winter ist das Streugerät mehrfach total ausgefallen und hat sich dabei im Betrieb vollständig entleert, was jedes Mal für erheblichen Aufwand (händisches Aufnehmen und Entsorgen des nassen Streusalzes) und Verzögerungen im Einsatz gesorgt hat. 
Aufgrund des Gesamtzustandes des Gerätes ist eine Instandsetzung unwirtschaftlich; zur Sicherstellung des Winterdienstes im kommenden Winter ist eine Ersatzbeschaffung notwendig.
Von der Fa. BayWa AG liegt der Gemeindeverwaltung ein Angebot über ein für den kleinen Traktor passendes Salzstreugerät der Firma Kugelmann vor, bei dem es sich um ein Vorführgerät aus dem Jahr 2023 handelt. Es ist komplett aus Edelstahl gefertigt und zusätzlich lackiert. Aufgrund dessen ist von einer deutlich längeren Lebensdauer als beim bisherigen Gerät auszugehen. Die BayWa AG gibt die übliche Nutzungsdauer mit 20 Jahren an.
Zudem verfügt das Gerät über eine heutzutage übliche wegeabhängige Steuerung, mit der die Streumenge automatisch an die gefahrene Geschwindigkeit angepasst wird, was für einen deutlich geringeren Salzverbrauch und somit Vorteile für die Umwelt sorgt (ca. 1/3 weniger Salzverbrauch bei gleicher Auftauleistung). 
Der Angebotspreis mit allen Zubehörteilen und Montage beträgt brutto 17.612,00 € brutto, dazu kommt noch der Einbau einer Buchse für die wegeabhängige Steuerung am Traktor für rund 1.000 € brutto.
Die BayWa AG würde das Altgerät zudem für 700 € in Zahlung nehmen.
Der Beschaffung hat der Gemeinderat nach Aussprache mehrheitlich zugestimmt.


Feststellung des Verlustes der Wählbarkeit eines gewählten Bewerbers des neuen Gemeinderats


Nach dem vom Gemeindewahlausschuss am 10. Juni festgestellten Wahlergebnis ist Herr M. Unterberger in den neuen Gemeinderat wiedergewählt worden.
Herr Unterberger hat der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass er am 11. Juni nach Notzingen verzogen ist. Daher empfahl die Verwaltung den Verlust der Wählbarkeit nach § 28 GemO festzustellen. Nachrückerin ist Frau V. Roos.
Es ergab sich im Gemeinderat eine hitzige Diskussion über den Sachverhalt und der Gemeinderat hat im Anschluss mehrheitlich abgelehnt, den Verlust der Wählbarkeit festzustellen.


Bekanntgaben


Bürgermeister Rentschler gab bekannt, dass Anfang Juni der Zuschussbescheid des Landes für die Erweiterung des oberen Sportplatzes mit Laufbahnen, Sprunggruben und Boule-Bahn eingegangen ist. Der Zuschuss beläuft sich auf 23.000 € - also fast eine Punktlandung zu den erwarteten 24.000 €.
Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss aus dem Vorjahr wurde die Ausschreibung unverzüglich angestoßen und die Vergabe der Arbeiten kann voraussichtlich in der Sitzung des Gemeinderates Ende Juli erfolgen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 09.07.2024

Feststellung von Hinderungsgründen neu gewählter Gemeinderatsmitglieder sowie Feststellung von Ablehnung der Übernahme des Ehrenamtes
Gemäß Gemeindeordnung hat der amtierende Gemeinderat vor Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderates formell festzustellen, ob für die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder Hinderungsgründe im Sinne der Gemeindeordnung bestehen oder Ablehnungen vorliegen, die im Sinne des Gesetzestextes an der Übernahme des Ehrenamtes hindern.


Aus Sicht der Verwaltung liegt bei keinem der gewählten neuen Gemeinderäte ein Hinderungsgrund vor. Es lag lediglich eine Ablehnungserklärung von Herr Moritz Unterberger vor.
Er erklärte darin, am 11.06.2024 aus Lichtenwald verzogen zu sein, weshalb er nicht in den neuen Gemeinderat eintreten könne.
Als Ersatzperson tritt somit Frau Victoria Roos in den Gemeinderat ein.


Der Gemeinderat hat sodann formell festgestellt, dass für keinen Gemeinderat ein Hinderungsgrund vorliegt und Frau Victoria Roos als Ersatzperson in den Gemeinderat eintritt.


Ehrungen für langjährige Gremienzugehörigkeit und Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte
Bürgermeister Rentschler übergab mehreren Gemeinderäten in einer kurzen Zeremonie mit Dankesworten die Ehrenurkunden des Gemeindetages für langjährige Zugehörigkeit zum Gemeinderat.
Geehrt wurden folgende Gemeinderäte:
Gemeinderat Pfizenmaier für 20 Jahre,
Gemeinderätin Pfaff für 10 Jahre,
Gemeinderat Graser für 10 Jahre.


Im Anschluss bedankte sich Bürgermeister Rentschler bei den ausscheidenden Gemeinderäten für ihr Wirken zum Wohle der Gemeinde und übergab jedem ein Präsent der Gemeinde.
Folgende Gemeinderäte schieden aus dem Gremium aus:
Gemeinderätin Weiler, 
Gemeinderat Reichow, 
Gemeinderat Wöhr, 
Gemeinderat M. Unterberger, 
Gemeinderat U. Unterberger und 
Gemeinderat Pfizenmaier. 

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 23.07.2024

Einführung und Verpflichtung der neu gewählten Gemeinderäte
Der Bürgermeister verpflichtete die neu gewählten Gemeinderäte in öffentlicher Sitzung auf die gewissenhafte Erfüllung ihren Amtspflichten. Dabei haben diese folgendes Gelöbnis abgelegt:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Nach Verlesen des Gelöbnisses durch die Gemeinderäte verpflichtete Bürgermeister Rentschler die neu gewählten Gemeinderäte per Handschlag.
Aufgrund Ortsabwesenheit werden die Gemeinderäte Frau Häussermann und Herr Storz in der kommenden Sitzung verpflichtet.


Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters
Gemäß § 48 GemO bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung des Bürgermeisters. Die Stellvertreter werden nach jeder Wahl der Gemeinderäte neu bestellt. Für die letzte Legislaturperiode des Gemeinderats wurden zwei Stellvertreter bestellt. Die Verwaltung schlug daher vor, weiterhin 2 Stellvertreter zu bestellen. Dem ist der Gemeinderat gefolgt und hat einstimmig Frau Gemeinderätin Pfaff zur ersten Stellvertreterin und Herr Gemeinderat Kurz zum zweiten Stellvertreter gewählt.


Wahl von Mitgliedern des Gemeinderates in verschiedene Gremien
Vom Gemeinderat waren Vertreter in diverse Gremien zu wählen. Der Gemeinderat entschied sich im Wege der Einigung einstimmig auf folgende Besetzungen:


Verwaltungs- und Personalausschuss: Frau Pfaff, Frau Hosch, Herr Böhm, Frau Häussermann 

Stellvertreter: Frau Roos


Bauausschuss: Herr Bihl, Herr Storz, Herr Knaupp, Herr Fritz 

Stellvertreter: Herr Kurz


Zukunftsausschuss: Herr Haueis, Frau Hosch, Herr Storz, Frau Roos, Herr Böhm, Herr Fritz 

Stellvertreter: Herr Knaupp


Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Reichenbach an der Fils: BM Rentschler, Herr Storz und Herr Kurz 

Stellvertreter von Herr Storz: Frau Pfaff 

Stellvertreter von Herr Kurz: Frau Häussermann


Zweckverband Sozialstation: BM Rentschler, Frau Pfaff und Herr Kurz 

Stellvertreter von Frau Pfaff: Herr Storz 

Stellvertreter von Herr Kurz: Frau Häussermann


Zweckverband Landeswasserversorgung: BM Rentschler und Frau Häussermann
Stellvertreter von Frau Häussermann: Herr Knaupp 

Stellvertreter des Bürgermeisters: Frau Pfaff


Bausachen
Umbau des bestehenden Zweifamilienhauses, Kirchweg 38
Es liegt eine aktualisierte Bauvoranfrage nach § 57 LBO vor. Der Bauherr beabsichtigte bereits 2023 das Dachgeschoss auszubauen und eine Aufstockung der Garage mit einem Flachdachbaukörper vorzunehmen. Nach den seinerzeit vorliegenden Planunterlagen war der Ausbau auf der Ostseite mit zwei Dachgauben und auf der Westseite ein Dachaufbau vorgesehen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 das Einvernehmen versagt. Das Landratsamt hat das Vorhaben ebenfalls abgelehnt und gab dem Antragssteller die Gelegenheit umzuplanen oder seine Voranfrage zurückzunehmen. Der Bauherr hat von der Möglichkeit der Umplanung Gebrauch gemacht. Laut Bebauungsplan ist ein Vollgeschoss zulässig. Durch den Rückbau des Aufbaus der Garage und Verkleinerung der Gaubengröße auf der Ostseite ergibt sich eine neue Berechnungsgrundlage für das Vollgeschoss. Mit den aktuellen Plänen handelt es sich bei dem DG nicht um ein weiteres Vollgeschoss, sodass hierfür keine Befreiung zu erfolgen hat. Laut Bebauungsplan ist eine Traufhöhe von max. 3,20 m zulässig, die bergseits auf einem Drittel der Gebäudelänge und talseits auf zwei Drittel der Gebäudelänge einzuhalten ist. Es wurde in der neuen Planung auf die Eliminierung der Traufe verzichtet und geplant diese sowohl auf der Ost- als auch der Westseite zu erhalten. Der Bauherr beabsichtigt zudem eine Aufstockung der Garage mit einem Flachdachbaukörper mit begrüntem Dach. Die Garage befindet sich innerhalb überbaubaren Grundstücksfläche. Gegen die Aufstockung der Garage bestehen von Seiten der Verwaltung keine Bedenken, da sich diese innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche befindet und im Plangebiet bereits mehrere Garagen mit Flachdachkörper vorhanden sind. Daher empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zum Bauvorhaben zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat ohne Debatte einstimmig gefolgt.


Errichtung einer Gartenhütte außerhalb des Baufensters
Es liegt ein Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung nach § 56 LBO vor. Die Bauherren beabsichtigen die Errichtung einer Gartenhütte auf dem Grundstück Gassenäcker 16. Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hohenrain/Gassenäcker – 1. Änderung“. Die geplante Gartenhütte liegt außerhalb des Baufensters und im Pflanzgebot. Im Planbereich des Gebietes wurde bisher zu allen Anträgen für Gebäude(teile)/Gartenhütten/Gartenhäuser/Wintergärten etc. außerhalb des Baufensters kein Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Die Verwaltung empfahl daher im vorliegenden Fall aus Gleichbehandlungsgründen das Einvernehmen nicht zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat mehrheitlich gefolgt.


Laufbahnen und Sprunggrube Sportplatz - Vergabe
Auf Grundlage des einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses vom 30.05.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, nach Erhalt der Fördermittelzusage die weiteren Detailpläne auszuarbeiten und die Gewerke auszuschreiben. So soll östlich des oberen Sportplatzes eine 4 x 100 m – Laufbahn, an der Südseite hinter dem Ballfangzaun des oberen
Sportplatzes eine Weitsprunganlage mit 2 Anlaufbahnen und eine Boulebahn entstehen. Der Fördermittelbescheid aus dem „Kommunalen Sportstättenbauförderungsprogramm 2024“ über den Betrag von 23.000 € – erwartet wurden 24.000 € – ging am 04.06.2024 bei der Gemeinde ein. Hierüber hat die Verwaltung im Rahmen der Sitzung vom 25.06.2024 informiert und mitgeteilt, dass die Sportplatzbauarbeiten umgehend nach Eingang des Fördermittelbescheids ausgeschrieben wurden. Auf Grundlage der von Landschaftsarchitekt Lengtat erarbeiteten Ausführungsplanung erfolgte am 21.06.2024 die beschränkte Ausschreibung der Sportplatzbauarbeiten. Insgesamt 5 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert; bei der am 11.07.2024 erfolgten Submission lagen aber nur von 2 Firmen Angebote vor. Die geprüften Angebotssummen belaufen sich auf brutto 217.805,77 € (günstigster Bieter) bis zu 299.279,50 € (teuerster Bieter) und liegen verhältnismäßig deutlich auseinander. Günstigster Bieter war die Firma Stephan & Dietmar Bonasch GmbH – Sportanlagenbau aus 73663 Berglen mit einem Angebotspreis von brutto 217.805,77 €. Die Kostenberechnung für die Sportplatzbauarbeiten (ohne Ingenieurhonorar und sonstige Baunebenkosten) bezifferte sich auf brutto 184.489,27 €. Mit den Arbeiten kann nach Auftragsvergabe begonnen werden; die Fertigstellung ist für Ende 10/2024 festgelegt, wobei witterungsbedingte Verzögerungen nicht auszuschließen sind. Unter Berücksichtigung des Ausschreibungsergebnisses werden sich die Gesamtkosten der Maßnahme mit Baunebenkosten und Ingenieurhonorar auf voraussichtlich rund 246.400,00 € brutto belaufen. Im Finanzhaushalt 2024 waren 200.000 € veranschlagt, so dass die Maßnahme in Höhe von rund 46.000 € zu überplanmäßigen Ausgaben führt. Vom Gemeinderat wurde die Maßnahme trotz der Mehrkosten allseits begrüßt und die Vergabe an die Fa. Bonasch einstimmig beschlossen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 24.09.2024

Bausachen
Dachausbau Bühne in Wohnraum und 2 Dachgauben, Hauptstr. 7/1
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO vor. Der Bauherr beabsichtig den vorhandenen Bühnenraum in Wohnraum mit zwei Dachgauben umzubauen. Da das Vorhaben im sogenannten unbeplanten Innenbereich liegt, war es nach §34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich der Umbau in die Umgebungsbebauung ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat ohne Debatte mehrheitlich gefolgt.


Neubau eines Einfamilienhauses, Thomashardter Straße, FlSt. Nr. 56/1
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO vor. Der Bauherr beabsichtig die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage. Da das Vorhaben im sogenannten unbeplanten Innenbereich liegt, war es nach §34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich der Umbau in die Umgebungsbebauung ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat ohne Debatte einstimmig gefolgt.


Veränderte Ausführung des genehmigten Mehrfamilienhauses, Thomashardter Str. 43
Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren nach §58 LBO vor. Der Bauherr beabsichtigt eine Änderung der Ausführung des genehmigten Mehrfamilienhauses. Da das Vorhaben im sogenannten unbeplanten Innenbereich liegt, war es nach §34 BauGB zu beurteilen.
In der Sitzung am 26.07.2022 wurde die Bausache bereits verhandelt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, zum Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen, wurde seinerzeit vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Die Baugenehmigung wurde jedoch durch das Baurechtsamt erteilt und das verweigerte kommunale Einvernehmen ersetzt.
Es wurde seitens des Baurechtsamtes folgendes festgestellt:
„Auf der Grundlage der neu vorgelegten Straßenabwicklung vom 15.03.2022 fügt sich das Vorhaben im Hinblick auf die vorhandene Bebauung entlang der Thomashardter Straße aus unserer Sicht in die vorhandene Umgebungsbebauung ein“. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich der Umbau in die Umgebungsbebauung ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.
Die veränderte Ausführung betrifft im Wesentlichen Folgendes:
An der Kubatur des Neubaus hat sich prinzipiell nicht viel geändert. Lediglich im Dachgeschoss wurde durch Einrücken der südwestlichen Außenwände eine neue Nische (Loggia) als überdachter Terrassenbereich geschaffen und somit das Dachgeschoss verkleinert. Die Brüstungen der Dachterrassen im Dachgeschoss wurden gemauert und verputzt anstelle der ursprünglich geplanten Geländer-Konstruktion. Die Höhe ist gleich geblieben. Geändert haben sich die Raumaufteilungen im Dachgeschoss und im 2. Obergeschoss (Wohnung Nr. 6). Die Wohnung Nr. 5 erhielt eine Verbindungstüre zu Wohnung Nr. 6.
Die Gemeindeverwaltung schlug vor, das Einvernehmen zur geänderten Ausführung zu erteilen, da sich am Objekt städtebaulich nichts wesentliches verändert hat.
Diesem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat mehrheitlich gefolgt.

Digitale Handsprechfunkgeräte für die Feuerwehr
Nachdem in den vergangenen Jahren bereits der ortsfeste Funk und der festeingebaute Funk in den Fahrzeugen der Feuerwehren in Baden-Württemberg auf digitale Funktechnik umgestellt wurde, ist nunmehr als letzter Schritt die Umstellung des Einsatzstellenfunks (Handsprechfunkgeräte) auf digitale Funktechnik vom Land vorgegeben. Entsprechend der Zahl der nach den Richtlinien notwendigen Handsprechfunkgeräte für den Fuhrpark der Feuerwehr Lichtenwald wurde ein Fördermittelantrag über 18 Geräte über das Landratsamt Esslingen beim Land Baden-Württemberg gestellt (6 Stück für das HLF 20, 6 Stück für das LF10, 3 Stück für das TLF 4000 und 3 Stück für das MZF). Dieser wurde mit Fördermittelbescheid vom 12.08.2024 in Höhe von 4.500 € positiv beschieden.
Von der Freiwilligen Feuerwehr wurde für die Beschaffung der SEPURA-Geräte ein Angebot bei der Firma KTF-Feuchter aus Ehningen eingeholt. Dieses beläuft sich auf 18.985,37 € brutto. Die Firma KTF-Feuchter GmbH ist der einzige Anbieter in der Region, der Digitalfunkgeräte der Marke SEPURA vertreibt; insofern wurden keine anderweitigen Angebote eingeholt.
Der Beschaffung der Funkgeräte hat der Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt.


Lärmschutzmaßnahmen an der L1151
Wie in der Gemeinderatssitzung vom 09.07.2024 von der Verwaltung angesprochen, liegt seit 02.07.2024 der neue landesweite Lärmaktionsplan vor. Diesem ist zu entnehmen, dass die Verkehrsbehörden straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen wie innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen (z. B. Tempo 30 oder Tempo 40) einführen sollen, wenn es deutliche Betroffenheiten über 65 dB(A) tags bzw. 55 dB(A) nachts gibt. Die Eingriffsschwelle wurde damit gegenüber dem Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung von 2018 um 5 dB(A) abgesenkt.
Laut der VwV IM – StVO sind die zur Vorbereitung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen notwendigen Lärmberechnungen vom Straßenbaulastträger durchzuführen (§ 5 b Abs. 5 StVG), somit im Falle der L1151 das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Straßenbauamt Esslingen.
Daher wurde das Thema von der Gemeindeverwaltung bei der Verkehrsbehörde zum wiederholten Male aufgerufen, da aus der Bürgerschaft immer wieder die deutliche Forderung kommt, flächendeckend Tempo 30 an den Ortsdurchfahrten aus Lärmschutzgründen einzuführen (bisher nur auf Teilen der Ortsdurchfahrt Hegenlohe vorhanden).
Jedoch ist das Straßenbauamt des Landkreises nach Mitteilung der Verkehrsbehörde nicht bereit, diese Maßnahme durchzuführen und verweist auf eine kommunale Lärmaktionsplanung, die jedoch zum Erreichen einer Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen laut der Verkehrsbehörde nicht zwingend erforderlich ist – auf telefonische Nachfrage wurde mitgeteilt, dass eine Lärmberechnung mit Lärmausbreitungskartierung ausreichend für entsprechende verkehrsrechtliche Maßnahmen ist.
Von der Gemeindeverwaltung wurden daher mehrere Büros, die Lärmberechnungen durchführen, kontaktiert. Alle haben mit Hinweis auf volle Auslastung kein Angebot abgegeben, mit Ausnahme des Büros RW Bauphysik aus Schwäbisch Hall. Eine Lärmberechnung mit Lärmausbreitungskartierung und der hierfür erforderlichen Erhebung aktueller Verkehrszahlen auf beiden Ortsdurchfahrten außerhalb der bisher schon mit 30 km/h belegten Bereiche würde demnach brutto rund 7.000 € kosten. Erst nach der Erstellung einer solchen aktuellen Berechnung unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrszahlen kann abgesehen werden, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen angezeigt ist.
Dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung, solche Lärmberechnungen durchführen zu lassen, ist der Gemeinderat einstimmig gefolgt.


Bebauungsplan „Thomashardter Straße Erweiterung“
Der Geltungsbereich „Thomashardter Straße Erweiterung“ war ursprünglich Teil des Bebauungsplans „Thomashardter Straße“ und wurde im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Aufgrund der Einstellung des Verfahrens nach § 13b BauGB wird der Bereich nun in einem separaten Normalverfahren nach BauGB weitergeführt. Dies wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 notwendig, welches den §13 BauGB für unwirksam erklärt hat.
Der restliche Teil des Bebauungsplans „Thomashardter Straße“ wird in dem Verfahren nach § 13a BauGB weitergeführt.
Zudem wurde der Geltungsbereich minimal um die Flächen reduziert, welche im Landschaftsschutzgebiet lagen, da hierfür eine Befreiung für eine Fläche von lediglich rund 500m² von den zuständigen Fachbehörden nicht in Aussicht gestellt wurde.
Durch die Umstellung des Verfahrens und eines hinzukommenden Verfahrensschrittes wird der ehemalige Geltungsbereich des § 13b BauGB-Verfahrens nun umbenannt.
Aufgrund dieser Umstellung in ein Normalverfahren werden die Stellungnahmen der Beteiligung zu dem Bebauungsplan “Thomashardter Straße“ in das Verfahren überführt und als frühzeitige Beteiligung für das Plangebiet “Thomashardter Straße Erweiterung“ berücksichtigt.
Im Zuge des Satzungsbeschlusses werden beide Verfahren wieder in einem zusammenhängenden Planwerk dargestellt und beide Bebauungspläne gleichzeitig als Satzung beschlossen.
Der Gemeinderat hat sodann einstimmig folgendes beschlossen:
1.) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird der Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öfftl. Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
2.) Der Entwurf des Bebauungsplans "Thomashardter Straße Erweiterung" mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung wird in der Fassung vom 12.09.2024, gefertigt von der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG aus Weilheim an der Teck, gebilligt.
3.) Der Entwurf des Bebauungsplans "Thomashardter Straße Erweiterung" mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung sind nach § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung und Anhörung fristgerecht zu benachrichtigen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird ortsüblich bekannt gemacht.


Pachtzinsanpassung für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke
Mit Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 26.04.2022 wurden ab dem Pachtjahr 2022/2023 die Pachtpreise für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke auf Basis des aktuellen Bodenrichtwerts in Verbindung mit einem (zunächst reduzierten) Zinssatz von 0,5% festgelegt. Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, den Sachverhalt nach 2 Jahren erneut dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Unter Ansatz eines angestrebten Zinssatzes von 1,0% – dieser lehnt sich an die Pachtpreisberechnung der Pfarrgutsverwaltung der Evangelischen Landeskirche an – ergeben sich auf Grundlage der Bodenrichtwerte zum 01.01.2023 künftig folgende Pachtpreise pro Ar: 
- Grünland:      2,40 € / a    (bisher: 1,15 €)
- Ackerland:     3,70 € / a    (bisher: 2,00 €).
Im Gemeindeeigentum stehen ca. 668 Ar Grünland und ca. 153 Ar Ackerland, so dass sich die Pachteinnahmen für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke der Gemeinde ab dem Pachtjahr 2024/2025 um insgesamt knapp 1.100 € erhöhen.
Der Gemeinderat hat der Pachtpreiserhöhung einstimmig zugestimmt.


Grundsteuer ab dem Jahr 2025 – Festsetzung der Hebesätze

Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 wurde die seitherige Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und der Bundesgesetzgeber verpflichtet, bis Ende 2019 eine Neuregelung für die Bemessung der Grundsteuer zu beschließen. Aufgrund des hohen Aufwands für die Systemumstellung durfte die für verfassungswidrig erklärte Rechtslage für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2024 aber weiterhin angewendet werden.
Als letztem Schritt für die Umsetzung der Grundsteuerreform hatte nun der Gemeinderat über die Festsetzung der künftigen Hebesätze für die Grundsteuer der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und der Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) zu entscheiden.
Die Verwaltung strebt dabei eine aufkommensneutrale Festsetzung der ab 2025 geltenden Grundsteuerhebesätze an, d.h. die neue Systematik des Landesgrundsteuergesetzes soll nicht zu Mehreinnahmen führen, was das Gesamtaufkommen betrifft. Diese Aufkommensneutralität gilt aber nur aus der Perspektive der Kommune und nicht des jeweiligen Steuerzahlers. Aufgrund der neuen Berechnungsgrundlagen ist es unvermeidlich, aber zugleich auch folgerichtig, dass es bei einer Vielzahl von Fällen für die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer zu Mehr- oder auch Minderbelastungen kommen wird.
Wie bisher berechnet sich die für das jeweilige Grundstück bzw. den jeweiligen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft festzusetzende Grundsteuer aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem Grundsteuerhebesatz. Ausgehend vom bisherigen Grundsteuergesamtaufkommen der Gemeinde (getrennt nach Grundsteuer A und B), ergibt sich durch Division der Summe der künftigen Grundsteuermessbeträge der für die Aufkommensneutralität entsprechende Hebesatz.

 

Grundsteuer B – Berechnung des Hebesatzes für Grundstücke:
Die Bewertung der bebauten und unbebauten Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) orientiert sich – vereinfacht dargestellt – aus der Multiplikation von Grundstücksfläche mit dem vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwert des betreffenden Grundstücks. Anders als im bisherigen Grundsteuerrecht wird die vorhandene Bebauung künftig nicht mehr berücksichtigt – es zählt allein der Grundstückswert. Einzig die tatsächliche Nutzung eines Grundstücks zu Wohnzwecken führt zu einem Bonus von 30 Prozent.
Als allgemeines Problem zeigt sich, dass von den Finanzämtern noch nicht für alle Grundstücke die neuen Grundsteuermessbeträge festgesetzt worden sind. Zudem laufen dort noch zahlreiche Einspruchsverfahren bzw. Anträge auf Fehlerberichtigungen oder es sind entsprechende Gutachten beauftragt. Auch sind die vielen Hinweise der Kommunen gegenüber der Finanzverwaltung auf fehlerhafte Messbetragsbescheide bislang nur in den seltensten Fällen durch die Finanzämter bearbeitet worden. Nach Auskunft des Finanzamts Esslingen ist für Lichtenwald in mehr als 99 % der rund 1.200 Fälle bereits ein Messbetrag für die Grundsteuer B festgesetzt, was für die Hebesatzberechnung eine recht verlässliche Grundlage darstellt. Insofern ist hier noch mit Änderungen bei den einzelnen Messbetragsfestsetzungen infolge von Einsprüchen o.ä. zu rechnen, was zur Folge hat, dass für die Hebesatzkalkulation nach neuem Recht noch ein gewisser „Abschlag“ bei der Summe der Grundsteuermessbeträge vorzunehmen ist, den die Verwaltung schätzungsweise mit 2% prognostiziert.
Bei einem bisher maßgeblichen Gesamtaufkommen bei der Grundsteuer B nach altem Recht von rund 434.700 € ergibt sich auf Basis der künftigen Grundsteuer-Messbeträge nach neuem Recht mit 248.650 € ein Hebesatz von 175 v.H. – so der Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung.
In dem vom Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg veröffentlichten „Transparenzregister“ für die aufkommensneutrale Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer B wird für die Gemeinde Lichtenwald eine Bandbreite von 156 - 172 Hebesatzpunkten angegeben. Bei Außerachtlassung des prognostizierten Abschlags für Einsprüche und sonstige Änderungen zugunsten der Grundsteuerpflichtigen läge die Gemeinde mit 171 Hebesatzpunkten auch innerhalb dieses Rahmens.

 

Die Auswirkungen der neuen Grundsteuermessbeträge und des vorgeschlagenen Hebesatzes auf die künftige Höhe der Grundsteuer B wurde anhand von Beispielsfällen aus der Praxis dargestellt:

 

•   Modernes Einfamilienhaus im Bereich „Hohenrain“ (Grundstücksgröße 424 m²) 
    GrdSt-Messbetrag – bisher:     99,88 € x 400 v.H. =     399,52 €
    GrdSt-Messbetrag – neu:       200,56 € x 175 v.H. =      350,98 €        (- 12,1 %)

 

•   Älteres Einfamilienhaus im Bereich „Gartenstraße“ (Grundstücksgroße 573 m²) 
    GrdSt-Messbetrag – bisher:     95,89 € x 400 v.H. =     383,56 €
    GrdSt-Messbetrag – neu:        271,09 € x 175 v.H. =       474,41 €        (+ 23,7%)

 

•   Moderne Eigentumswohnung im Bereich „Hauptstraße“
    GrdSt-Messbetrag – bisher:     99,32 € x 400 v.H. =     397,28 €
    GrdSt-Messbetrag – neu:         85,18 € x 175 v.H.  =      149,07 €        (- 62,4 %)

 

•   Ältere Eigentumswohnung im Bereich „Gaiernweg“
    GrdSt-Messbetrag – bisher:     71,40 € x 400 v.H. =     285,60 €
    GrdSt-Messbetrag – neu:         69,07 € x 175 v.H. =      120,87 €        (- 57,6 %)

 

•   Leerer Bauplatz im Bereich „Pfandäcker“ (Grundstücksgröße 410 m²)
    GrdSt-Messbetrag – bisher:     16,10 € x 400 v.H. =      64,40 €
    GrdSt-Messbetrag – neu:       277,16 € x 175 v.H.  =    485,03 €        (+ 653,2 %)

 

•   Leerer Bauplatz im Bereich „Hohenrain“ (Grundstücksgröße 608 m²)
    GrdSt-Messbetrag – bisher:     23,80 € x 400 v.H. =     95,20 €
    GrdSt-Messbetrag – neu:        410,93 € x 175 v.H.  =    719,13 €        (+ 655,4 %)

 

Grundsteuer A – Berechnung des Hebesatzes für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:
Auch hier zeigt sich als allgemeines Problem, dass von den Finanzämtern die Festsetzung der Grundsteuermessbeträge für die Grundsteuer A noch in vielen Fällen aussteht, da der landesweite Fokus zunächst ganz vorrangig auf den Messbeträgen der Grundsteuer B liegt. Neben ausstehender Veranlagungen liegen auch zahlreiche Feststellungserklärungen noch nicht vor, für die von den Finanzämtern bislang auch noch keine Schätzungsankündigungen versandt wurden. Insoweit fehlt für die Kalkulation des Hebesatzes der Grundsteuer A eine repräsentative Berechnungsgrundlage, mit der im Jahr 2024 keinesfalls mehr zu rechnen ist. Für Lichtenwald ergibt sich im Vergleich der bis dato vorliegenden „neuen“ mit den „alten“ Grundsteuermessbeträgen ein ausgeglichenes Bild; so weicht die Summe der Messbeträge bei den bislang 262 veranlagten wirtschaftlichen Einheiten um nur 56,81 € voneinander ab.
Bei der bisherigen Grundsteuer A in Lichtenwald handelt sich nahezu ausschließlich um Wiesen-, Acker- und Waldflächen, für die bei 93% der Fälle eine jährliche Grundsteuer von weniger als 15,00 € bzw. bei 5% der Fälle von maximal 100,00 € zu entrichten ist. Die restlichen 2% betrifft – neben dem Land Baden-Württemberg und der Gemeinde selbst – eine „Handvoll“ von landwirtschaftlichen Betrieben, für die eine Jahresgrundsteuer von deutlich unter 1.000 €, bzw. in einem Einzelfall von knapp 1.600 € anfällt. Das bisherige Gesamtaufkommen in Lichtenwald beläuft sich bei der Grundsteuer A auf weniger als 9.000 € pro Jahr.
Angesichts dieser Rahmendaten und Zahlen sprach sich die Verwaltung zumindest für das Jahr 2025 dafür aus, den Hebesatz der Grundsteuer A zunächst unverändert bei 350 v.H. zu belassen, so wie es nach Auskunft des Gemeindetags Baden-Württemberg auch viele andere Kommunen beabsichtigen. Sollte es sich dann im Laufe des Jahres 2025 zeigen, dass es bei der Grundsteuer A zu nennenswerten Einnahmeausfällen kommt bzw. deutliche Mehreinnahmen zu verzeichnen sind, kann im Rahmen der Hebesatzfestsetzung des Jahres 2026 wieder nachgesteuert werden.

 

Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute aber baureife Grundstücke
Im neuen Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) hat der Landtag mit § 50a die Möglichkeit eingeräumt, für unbebaute aber baureife Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festlegen zu können (sogenannte Grundsteuer C). In Lichtenwald befinden sich nach Ermittlungen der Gemeindeverwaltung rund 25 baureife, aber unbebaute Grundstücke. Hier hatte sich der Gemeinderat bereits schon im Vorfeld für eine solche Grundsteuer C ausgesprochen. Allerdings gestaltet sich die Einführung dieser Grundsteuer C zum jetzigen Zeitpunkt als recht diffizil, da im Hinblick auf die von der Gemeinde zu treffenden Festlegungen (städtebauliche Begründung, örtlicher Geltungsbereich, Ausweisung in Gebietskarte, Form der Bekanntgabe, usw.) weder Erfahrungswerte noch Gerichtsurteile vorliegen und insoweit von einer hohen Rechtsunsicherheit auszugehen ist.
Von Seiten der Kommunalverbände ist zwar eine Handreichung zur Einführung der Grundsteuer C geplant, wobei der Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht feststeht, da der Fokus derzeit bei der Umsetzung der Grundsteuer A und B liegt. Aufgrund dieser Sachlage wurde von Seiten der Gemeindeverwaltung dringend angeraten, zunächst die Thematik „Grundsteuer C“ zurückzustellen und vorrangig im Jahr 2025 die Grundsteuer A und B umzusetzen, zumal neben den zahlreichen rechtlichen Fragestellungen auch die personellen Kapazitäten für ein solches Zusatzprojekt aktuell nicht vorhanden sind. Diesem Vorschlag ist der Gemeinderat gefolgt.

 

Der Gemeinderat hat nach Aussprache einstimmig die vorgeschlagenen Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab 2025 zugestimmt und die entsprechende Hebesatz-Satzung beschlossen; diese wurde bereits in einer der vorangegangen Ausgaben des Reichenbacher Anzeigers veröffentlicht.


Annahme von Spenden
Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
•    1.097,60 € von einer Lichtenwalder Firma (Namensnennung im Amtsblatt nicht erwünscht), Sachspende an den Kindergarten Thomashardt (Sitzecke          mit Kissen).
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen. Der Bürgermeister bedankte sich recht herzlich bei dem Spender für die großzügige Unterstützung der Gemeinde.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 22.10.2024

Einführung und Verpflichtung von neu gewählten Gemeinderäten
Aufgrund Ortsabwesenheit waren die Gemeinderäte Frau Häussermann und Herr Storz noch nachträglich als wieder gewählte Gemeinderatsmitglieder zu verpflichten. Der Bürgermeister verpflichtete sie in öffentlicher Sitzung auf die gewissenhafte Erfüllung ihren Amtspflichten. Dabei haben diese folgendes Gelöbnis abgelegt:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. 
Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Nach Verlesen des Gelöbnisses durch die Gemeinderäte verpflichtete Bürgermeister Rentschler die wieder gewählten Gemeinderäte per Handschlag.


Bausache
Antrag auf Befreiung: Änderung der Dacheindeckung (Gründach), Errichtung eines Geräteschuppens, Kirchweg 64
Es liegt ein Antrag auf Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen nach § 56 LBO vor. Der Bauherr beabsichtigt, das bestehende ziegelgedeckte Satteldach durch ein Satteldach mit extensiver Begrünung zu ersetzen sowie einen Geräteschuppen außerhalb des Baufensters zu errichten.
Aus Sicht der Verwaltung ist ein begrüntes Satteldach aus ökologischen Gründen und aus Gründen der verbesserten Wasserrückhaltung zu begrüßen, weshalb empfohlen wurde, hierzu das Einvernehmen zu erteilen.
Zum Geräteschuppen außerhalb des Baufensters empfahl die Verwaltung das Einvernehmen nicht zu erteilen, da es im Plangebiet bisher keinen Präzedenzfall gibt und in unmittelbarer Nachbarschaft im Kirchweg 60 drei Anträge hierzu in den Jahren 2016, 2017 und 2018 abgelehnt wurden (Gleichbehandlungsgrundsatz).
Dem Beschlussvorschlag zur Befürwortung des Gründachs ist der Gemeinderat einstimmig, dem Beschlussvorschlag zur Ablehnung des Geräteschuppens mehrheitlich gefolgt.


Forstwirtschaftsplan 2025
Vom Kreisforstamt wird für den Kommunalwald ein jährlicher Betriebsplan erstellt, der wiederum aus dem 10jährigen Wirtschaftsplan (2017 – 2026) entwickelt wurde. Der jährliche Betriebsplan besteht aus den folgenden Einzelplänen: 
- Nutzungsplan
- Kulturplan (Kulturen, Forstschutz, Bestandspflege)
- Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben 
Insbesondere ist im Forstwirtschaftsjahr 2025 ein Holzeinschlag von insgesamt 100 fm geplant, der im Bereich östlich des Naturfreundehauses stattfinden soll. Nach starker zufälliger Nutzung (z.B. Käferholz, Sturmholz, usw.) ist der Gesamthiebsatz des 10jährigen Wirtschaftsplans nahezu erreicht.
Nach der Aussprache zum Tagesordnungspunkt hat der Gemeinderat dem Forstwirtschaftsplan 2025 einstimmig zugestimmt.


Gewährung eines Investitionskostenzuschusses an den TC Lichtenwald e.V. - Bau eines Multi-Kleinspielfelds 
Der TC Lichtenwald e.V. beabsichtigt, im südlichen Bereich der bestehenden Tennisplätze ein sogenanntes „Multi-Kleinspielfeld“ zu errichten – vorbereitende Arbeiten (Erd- und Schottereinbau, Randeinfassung) wurden bereits in Eigenleistung ausgeführt. Entsprechend der vorliegenden Kostenschätzung des Vereins wird von Gesamtkosten von rund 38.000 € ausgegangen; diese gliedern sich wie folgt auf:


Fertigstellung der Fläche mit Kunstrasen                      17.000,00 €
Umzäunung                                                                15.000,00 €
Randarbeiten                                                               3.000,00 €
Eigenleistung (Ausgaben für Material und Maschinen)      3.000,00 €
Summe                                                                     38.000,00 €


Die Vereinsführung ist diesbezüglich an die Gemeindeverwaltung mit der Bitte herangetreten, diese investive Maßnahme des Vereins finanziell mit einem Betrag von 25.000 € zu unterstützen. Mit fast 300 Mitgliedern (Stand 01.01.2024) gehört der TC Lichtenwald e.V. zu den größten Vereinen im Ort und kann in den vergangenen Jahren auf eine sehr positive Entwicklung zurückblicken, vor allem was das Thema Jugendarbeit betrifft. Die Gemeindeverwaltung steht dem Ansinnen aufgeschlossen gegenüber und befürwortet die finanzielle Unterstützung. Neben dem Zuschuss der Gemeinde wird von Seiten des TC Lichtenwald e.V. auch eine Sportförderung durch den WLSB beantragt. Diese Förderung umfasst im Regelfall 30% der förderfähigen Kosten, wobei gegenüber der Verwaltung noch keine konkreten Angaben zur Höhe der maximal zuschussfähigen Kosten gemacht werden konnten. Damit es zu keiner „Überförderung“ der Maßnahme kommt, spricht sich die Verwaltung daher für einen Zuschuss in Höhe von maximal 25.000 € aus; so darf dieser die Gesamtbaukosten nach Abzug der WLSB-Förderung nicht überschreiten.
In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde bereits schon folgende investiven Vorhaben der örtlichen Vereine finanziell unterstützt:
2004:  Umbau/Erweiterung des Vereinsheims des TC Lichtenwald e.V.       20.000,00 €
2008:  An- und Umbau des Vereinsheims des TSV Lichtenwald e.V.           20.000,00 €
2017:  Anbau Sanitärtrakt beim Vereinsheim des TC Lichtenwald e.V.         25.000,00 €
2018:  Neubau Allwettersportplatz des TC Lichtenwald e.V.                       80.000,00 €
2021:  Ersteinrichtung der Räumlichkeiten des DRK Baltmannsweiler         25.000,00 €
Summe                                                                                               170.000,00 €


Dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung, dem TC Lichtenwald e.V. für den Bau der Multi-Kleinfeldfläche nach Vorlage einer Gesamtabrechnung ein Investitionskostenzuschuss von maximal 25.000 € zu bewilligen, ist der Gemeinderat nach Aussprache einstimmig gefolgt.
Annahme von Spenden
Über die Annahme von folgenden Spenden hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
•    300,00 €, Frau Sonja Müller, Lichtenwald, Sachspende an die Feuerwehr Lichtenwald (VW Polo als Übungsfahrzeug)
•    230,00 €, Elternbeirat des Waldkindergartens Lichtenwald, Sachspende an den Waldkindergarten (Schlauchbox mit Brausekopf)
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spenden anzunehmen. Der Bürgermeister bedankte sich recht herzlich bei den Spendern für die Unterstützung der Gemeinde.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2024

Bausachen
Abbruch bestehender Balkons und Neubau Balkon mit Spindeltreppe, Birkenweg 13
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt, den bestehenden Balkon abzubrechen und durch einen neuen Balkon mit Spindeltreppe zu ersetzen.
Aus Sicht der Verwaltung wurden keine Abweichungen vom Bebauungsplan festgestellt, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.
Dem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat einstimmig gefolgt.


Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Im Gänswasen, FlSt. Nr. 496/5
Es liegt ein Antrag ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage.
Das Bauvorhaben befindet sich vollständig im Baufenster des Bebauungsplans.
Die Garage benötigt eine Abstandsbaulast, da sie aufgrund der Geländesituation (abfallend) die zulässige Wandhöhe nach LBO zum Nachbarn hin überschreitet. Hier ist eine Abstandsbaulast seitens des betroffenen Nachbarn erforderlich, die vom Bauherren einzuholen ist, um ein Baurecht dafür erhalten zu können.
Die laut Bebauungsplan vorgegebene Firsthöhe wird um 93cm (gemessen ab Straßenhöhe) überschritten. Jedoch sind die Firsthöhen der genehmigten Bestandsgebäude unmittelbar angrenzend links und rechts des Bauvorhabens höher, weshalb sich in der Straßenabwicklung ein harmonisches Bild ergibt und sich das Gebäude gut in den Bestand einfügt (Präzedenzfälle).
Laut Baugesuch wird die zulässige Geschossfläche um 105m² überschritten. 
Eine Prüfung der Verwaltung hat in der Geschossflächenberechnung des Lageplanfertigers jedoch einen Rechenfehler zutage gebracht, welcher dem Gemeinderat per Tischvorlage zur Kenntnis gebracht wurde. Demnach wird die Geschossfläche nur um 0,56 m² überschritten. Wird der nicht ausgebaute, fensterlose und nur über eine Luke zugängliche Spitzboden zur Geschossfläche hinzugerechnet, ergibt sich eine Überschreitung der Geschossfläche um 76,22 m². Nach Ansicht der Verwaltung ist diese jedoch nach der BauNVO 1968, welche für den Bebauungsplan einschlägig anzuwenden ist, nicht zu berücksichtigen, da es sich bei dem fensterlosen Spitzboden nicht um einen Aufenthaltsraum handelt.
Daher empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu der Bausache zu erteilen.
Dem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat einstimmig gefolgt.


Umbau, Erweiterung und Sanierung bestehendes Gebäude, Neubau Garage und Stellplätze, Probststr. 41
Es liegt ein Antrag ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Umbau, die Erweiterung und Sanierung des bestehenden Gebäudes sowie den Neubau einer Garage sowie von Stellplätzen.
Da sich das Gebäude im sogenannten unbeplanten Innenbereich befindet, war es nach §34 BauGB zu beurteilen. Ein Bauvorhaben ist demnach zulässig, „wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist“.
Daher empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu der Bausache zu erteilen.
Dem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat einstimmig gefolgt.


Grünflächenpflege 2025 - 2027 – Auftragsvergabe 
Die Pflegearbeiten der kommunalen Grünflächen (Mähen, Stauden- und Gehölzpflege, Heckenschnitte etc.) werden von der Gemeindeverwaltung regelmäßig ausgeschrieben.
Von der Verwaltung wurden insgesamt 5 Firmen kontaktiert, die ihr Interesse an den Arbeiten signalisiert haben. Diese wurden sodann angeschrieben und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin lagen jedoch nur von 2 Firmen Angebote vor.
Der günstigste Bieter war die Fa. Julian Sartorius aus Lichtenwald mit einem Angebotspreis von 32.177,60 € (brutto), welche bereits seit 2022 die Arbeiten durchführt. Der teuerste Bieter lag bei 59.511,90 €.
Ein Gemeinderat äußerte, dass die gemeindlichen Grünanlagen von der Fa. Sartorius bisher super gepflegt wurden und er die erneute Auftragsvergabe daher begrüße.
Nach der Aussprache zum Tagesordnungspunkt hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Grünpflege 2025 bis 2027 an die Fa. Sartorius zu vergeben.


Umlegung "Thomashardter Straße Erweiterung" - Anordnung einer Umlegung gem. § 46 BauGB
Für die Realisierung des Bebauungsplanes "Thomashardter Straße Erweiterung" sowie Teile des Bebauungsplanes „Thomashardter Straße“ ist die Durchführung einer Umlegung erforderlich.
Die Grundstücke in diesem Bereich zeichnen sich durch unzweckmäßige Zuschnitte aus und sind so als Flächen für eine bauliche Nutzung entsprechend dem Bebauungsplan nicht geeignet. Um die Grundstücke einer baulichen Nutzung zuführen zu können, ist die Neuordnung der Grundstücke im Rahmen eines Umlegungsverfahrens erforderlich.
Mit der Anordnung der Umlegung wird der nichtständige Umlegungsausschuss beauftragt in diesem Bereich tätig zu werden.
Um das Verfahren weiter voranzutreiben ist in einem nächsten Schritt der Umlegungsbeschluss durch den Umlegungsausschuss zu fassen und die Umlegung so formal einzuleiten.
Zur Durchführung dieser Umlegung wird ein nichtständiger Umlegungsausschuss gemäß §§ 3 und 4 der Verordnung der Landesregierung, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuchs (BauGB-DVO) gebildet.
Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens 4 Mitgliedern. Er entscheidet an Stelle des Gemeinderats.
Der Gemeinderat hat im Wege der Einigung folgende Mitglieder für den Umlegungsausschuss bestimmt: Gemeinderäte Bihl, Storz, Knaupp und Fritz. Als deren Stellvertreter wurden in Reihenfolge bestimmt: Gemeinderäte Kurz, Böhm, Häussermann und Graser.
Als beratende Sachverständige wurden benannt: Herr Dipl.-Ing. Christoph Traub vom Ingenieurbüro SI und Frau Dipl.-Ing. Viola Streicher vom Vermessungsbüro Streicher.
Zudem wurde einstimmig beschlossen, für den Bereich die Umlegung anzuordnen.


Umlegung "Rathaus und Umgebung – 1. Änderung" - Anordnung einer Umlegung gem. § 46 BauGB
Für die Realisierung des Bebauungsplanes "Rathaus und Umgebung – 1. Änderung" ist ebenfalls die Durchführung einer Umlegung erforderlich.
Hier wurde einstimmig die gleichlautende Besetzung des Umlegungsausschusses und der Sachverständigen wie im Fall zuvor beschlossen und die Umlegung für den Bereich angeordnet.


Bebauungsplan "Thomashardter Straße Erweiterung" - Ökopunkte
Für den Bebauungsplan „Thomashardter Straße Erweiterung“ wurde eine Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB durchgeführt.
Dabei ergab die Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung ein Defizit von 37.405 Ökopunkten. Da auf der Gemarkung der Gemeinde Lichtwald derzeit keine Maßnahmen geplant sind oder umgesetzt wurden, um das Defizit auszugleichen, wurde die Gemeinde Dettingen unter Teck angefragt der Gemeinde Lichtenwald die entsprechende Anzahl der Ökopunkte zu überlassen. Dort sind durch Maßnahmen mehr Ökopunkte vorhanden, als für eigene Maßnahmen benötigt werden. Der Preis pro Ökopunkt der Gemeinde Dettingen liegt unter den Preisen, die ansonsten in der Region zum Ankauf aufgerufen werden. Die Anzahl der Ökopunkte soll durch den Erwerb auf das baurechtliche Ökokonto der Gemeinde Lichtenwald übertragen werden. Hierfür fallen Ausgaben in Höhe von 15.579,18 € im Finanzhaushalt 2025 an.
Der Gemeinderat hat nach Aussprache einstimmig beschlossen, den Vertrag mit der Gemeinde Dettingen über den Ankauf der Ökopunkte zu schließen.


Wasserversorgung – Gebührenkalkulation 2025 sowie Änderung Wasserversorgungssatzung
Von Gemeindekämmerer Mayer wurden die Frischwassergebühren für 2025 neu kalkuliert sowie zur Vorbereitung einer möglichen Einführung von digitalen Wasserzählern eine Änderung der Wasserversorgungssatzung erstellt.


Er erläuterte dem Gremium die Eckdaten der Kalkulation und die wesentlichen Neuerungen in der Satzung:
- Im Erfolgsplan des Jahres 2025 werden mit einer frühestens Ende 2025 anstehenden Beschaffung von Ultraschall-Wasserzählern noch keine Aufwendungen veranschlagt; lediglich im Liquiditätsplan wird die Investitionssumme von rund 150.000 € enthalten sein, damit die haushaltsrechtliche Ermächtigung für die Ausschreibung und ggf. auch Auftragsvergabe vorliegt – ob die Mittel dann auch tatsächlich noch in 2025 abfließen, ist derzeit noch nicht absehbar (Lieferzeiten, Rechnungsstellung, Fälligkeit).
- Anstatt für einen bislang immer 2jährigen Kalkulationszeitraum werden die Wasserversorgungsgebühren zunächst nur für das eine Jahr 2025 – noch unter Berücksichtigung herkömmlicher Flügelradzähler – kalkuliert. 
- Wenn Klarheit über einen künftigen Einsatz von Ultraschall-Wasserzählern besteht, können im Spätherbst 2025 mit verlässlichen Zahlen kostendeckende Gebühren 2026 ff. kalkuliert werden.
- Für den Bereich der Wasserversorgung ergibt sich ab dem 01.01.2025 ein kostendeckender Gebührensatz von netto 2,65 €/m³ (bisher 2,53 €/m³), was einer Erhöhung um 0,12 €/m³ entspricht. Im Kreisvergleich sind die Lichtenwalder Wassergebühren damit immer noch recht günstig.


Der Gemeinderat stellte zum Thema zahlreiche Fragen und hat nach der Aussprache die vorgelegte Kalkulation sowie die geänderte Wasserversorgungssatzung einstimmig angenommen.


Abwasserbeseitigung – Gebührenkalkulation 2025 sowie Änderung Abwassersatzung
Von Gemeindekämmerer Mayer wurden die Abwassergebühren für 2025 neu kalkuliert sowie eine Änderung der Abwassersatzung erstellt.
Er erläuterte dem Gremium die Eckdaten der Kalkulation und die wesentlichen Neuerungen in der Satzung:
- Anstatt der im Regelfall immer für 2 Jahre vorgenommenen Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren – hier ist die Thematik „Beschaffung und Einsatz von Ultraschallwasserzähler“ im Bereich der Wasserversorgung ursächlich – zunächst nur für das eine Jahr 2025 kalkuliert um auch weiterhin einen zeitlichen Gleichklang der Kalkulation von Wasser- und Abwassergebühren zu gewährleisten.
- In der vorliegenden Kalkulation 2025 sind im Schmutzwasserbereich die Kostenunterdeckung des Kalkulationszeitraums 2019 - 2020 mit einem Betrag von 16.963,53 sowie die Kostenunterdeckung des Jahres 2021 mit 36.433,50 € berücksichtigt.
Hierbei ist die gesetzliche 5jährige Ausgleichsfrist nach § 14 Kommunalabgabengesetz zu beachten, d.h. die Kostenunterdeckung des Kalkulationszeitraums 2019 – 2020 kann nur noch in der vorliegenden Kalkulation 2025 ausgeglichen werden.
- Bei der letzten Gebührenkalkulation 2023 - 2024 hatte sich der Gemeinderat gegen den von Verwaltungsseite – zur Vermeidung größerer Gebührensprünge – vorgeschlagenen Ausgleich der Kostenunterdeckung des Kalkulationszeitraums 2019 - 2020 im Schmutzwasserbereich in Höhe von 16.963,53 € ausgesprochen und diese zum Ausgleich bei einer künftigen Gebührenkalkulation „verschoben“; zudem wurde vom Gemeinderat die zur Kostendeckung erforderliche Erhöhung der Schmutzwassergebühr auf 15% des bisherigen Gebührensatzes gedeckelt – auch diese Entscheidung einer bewusst in Kauf genommenen Unterdeckung wird sich in entsprechender Weise beim gebührenrechtlichen Ergebnis bemerkbar machen.
- Zusammenfassend und ausblickend lässt sich feststellen, dass die in den Vorjahren kalkulierten Gebührensätze gegenüber der tatsächlich eingetretenen Entwicklung zu gering bemessen waren und insoweit von weiter deutlich steigenden Abwassergebühren auszugehen ist. Zu dieser Entwicklung tragen zusätzlich noch die Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung, wie auch der anstehende Ausgleich von Kostenunterdeckungen früherer Kalkulationszeiträume bei.
- Für das Schmutzwasser ergibt sich ab dem 01.01.2025 ein kostendeckender Gebührensatz von 4,59 €    (+ 28,2%), was einer Erhöhung um 1,01 €/m³ entspricht. Im Kreisvergleich sind die Lichtenwalder Schmutzwassergebühren damit zusammen mit der Gemeinde Neckartailfingen (selbe Gebührenhöhe) am höchsten.


Der Gemeinderat stellte zum Thema zahlreiche Fragen und hat nach der Aussprache die vorgelegte Kalkulation sowie die geänderte Abwassersatzung bei einer Enthaltung angenommen.


Annahme von Spenden
Über die Annahme von folgenden Spenden hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:


•    125,00 €, Keine Nennung des Spenders gewünscht – Name ist der Verwaltung bekannt, Sachspende an den KiGa Thomashardt (Puky-Dreirad)
•    250,00 €, Frau Gunilde Cramer, Lichtenwald, Geldspende an die Gemeinde Lichtenwald (Konzerthonorar für Klassikkonzert 2024)
•    900,00 €, Großmann Elektrotechnik, Uhingen, Geldspende an die Grundschule Lichtenwald


Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spenden anzunehmen. Der Bürgermeister bedankte sich recht herzlich bei den Spendern für die Unterstützung der Gemeinde.
 

Berichte über Gemeinderatssitzungen des Jahres 2023

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 31.01.2023

Bausachen

 

An- und Umbau eines Wohnhauses, Thomashardter Straße 15

 

In der Sitzung am 26.07.2022 wurde diese Bausache bereits verhandelt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, zum Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen, wurde seinerzeit vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.
Mit Schreiben vom 19.01.2023 wurde die Gemeinde Lichtenwald vom Baurechtsamt des Landratsamtes erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Es wurde seitens des Baurechtsamtes u. a. folgendes festgestellt:
„Wir haben die Bausache geprüft. An dem Verfahren waren wegen der unmittelbaren Nähe zur Kirche auch die Denkmalschutzbehörden beteiligt. Im Ergebnis können wir Ihnen mitteilen, dass aus bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen, die Baugenehmigung zu erteilen.“
„Die geplante Nutzungsart entspricht ohne Zweifel der näheren Umgebung, in der neben landwirtschaftlichen Gebäuden auch Wohngebäude vorhanden sind. Auch bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung, also der zulässigen Bebauungsmenge, orientiert sich das geplante Vorhaben am vorhandenen Gebietsrahmen.“
„Das Vorhaben fügt sich auch nach seiner Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die Umgebung ein.“
„Das Vorhaben ist aus bauplanungsrechtlicher Sicht genehmigungsfähig. Das Einvernehmen der Gemeinde ist nach unserer Auffassung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zu Unrecht versagt.“
Die Gemeindeverwaltung schlug daher erneut vor, unter den angeführten Aspekten das Einvernehmen zur Bausache zu erteilen. Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat erneut mehrheitlich abgelehnt.

 

Abbruch Bestandsgebäude und Neubau Mehrfamilienhaus, Thomashardter Str. 1

 

In der Sitzung am 27.09.2022 wurde diese Bausache bereits verhandelt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, zum Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen, wurde seinerzeit vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.
Mit Schreiben vom 19.01.2023 wurde die Gemeinde Lichtenwald vom Baurechtsamt des Landratsamtes erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Es wurde seitens des Baurechtsamtes u. a. folgendes festgestellt:
„Auf der Grundlage der vorgelegten Straßenabwicklung vom 22.08.2022 fügt sich das Vorhaben im Hinblick auf die vorhandene Bebauung entlang der Thomashardter Straße und Probststraße aus unserer Sicht zweifelsfrei in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. In der näheren Umgebung (zum Beispiel direkt gegenüber Probststraße 3 bis 5 und Thomashardter Straße 2 und 4) befinden sich vergleichbar große und zum Teil noch größere Gebäude.
Das Einvernehmen ist zu Unrecht versagt. Die untere Baurechtsbehörde hat daher das fehlende Einvernehmen zu ersetzen“.
Von Seiten des Bauträgers wurde zwischenzeitlich zugesagt, weitere 4 Stellplätze oberirdisch zu erstellen, so dass das Gebäude insgesamt 19 Stellplätze besäße.
Bei den bisher im Ort auch in aktuellen Neubaugebieten üblichen Festsetzungen für Stellplätze – 1,0 Stellplätze für Wohnungen bis 80m², 1,5 Stellplätze für Wohnungen über 80m² – würden beim vorliegenden Bauvorhaben mit 6 Wohnungen über 80m² und 8 Wohnungen kleiner als 80m² 17 Stellplätze erforderlich sein, was somit sogar übertroffen würde.
Die Gemeindeverwaltung schlug daher auch hier erneut vor, unter den angeführten Aspekten das Einvernehmen zur Bausache zu erteilen. Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat erneut mehrheitlich abgelehnt.

 

Erweiterung Sockelgeschoss am bestehenden Wohnhaus, Haldenstr. 19

Der Bauherr beabsichtigt die Erweiterung des Sockelgeschosses an einem bestehenden Wohnhaus in der Haldenstraße 19 mit einem Wintergarten sowie die Umnutzung der Einliegerwohnung in ein Büro. Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Haldenäcker – 1. Änderung“.
Mit dem Bauantrag wird folgender Antrag auf Befreiung gestellt:
Das Sockelgeschoss wird nach Osten hin mit einem Wintergarten ausgebaut und überragt auf einer Länge von 10,11 Metern das Baufenster um 2,10 Meter.
Im Planbereich sind bereits mehrere vergleichbare genehmigte Präzedenzfälle vorhanden, so z.B. Haldenstraße 22 (Terrassenüberdachung) und Haldenstraße 20 (Wintergarten).
Aus diesem Grund empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen. Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.

 

Neubeschaffung Feuerwehrfahrzeug - Vergabe

 

In der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2022 wurde der Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Lichtenwald beschlossen. Die dort vorgesehene Neubeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen wurde am 25.10.2022 mit dem Ausschreibungsbeschluss für ein sogenanntes Mehrzweckfahrzeug (MZF) angestoßen. Dieses Fahrzeug soll das bisherige Mannschaftstransportfahrzeug (MTW) aus dem Jahr 2002 ersetzen.
Die Ausschreibung des Fahrzeuges mit den Losen Fahrgestell & Ausbau sowie Beladung wurde beschränkt durchgeführt und drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Submission fand am 20.01.2023 statt. Die Angebote wurden im Anschluss von einem hierzu beauftragten Fachberater geprüft und ausgewertet.

 

Los Fahrgestell & Ausbau:
Für das Los gingen Angebote von den Firmen Compoint, Forchheim und Wilhelm Barth, Fellbach, ein.
Die Angebote erfüllen die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses in vollem Umfang. Das Angebot der Fa. Barth ist rund 21.000 € teurer als das Angebot der Fa. Compoint.
Als Fahrgestell ist ein Kastenwagen von MAN, TGE 4x4 Diesel mit Automatik, vorgesehen.
Es wird vorgeschlagen, das Los Fahrgestell & Ausbau an die Firma Compoint zum Preis von 119.963,90 € brutto zu vergeben.

 

Los Beladung:
Für das Los ging ein Angebot von der Firma Wilhelm Barth, Fellbach, ein.
Das Angebot erfüllt die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses in vollem Umfang.
Es wird vorgeschlagen, das Los Beladung an die Firma Barth zum Preis von 5.716,76 € brutto zu vergeben.

Die Gesamtkosten für das Fahrzeug wurden im Vorfeld auf rund 120.000 € geschätzt und belaufen sich nunmehr auf 125.680,66 €, somit auf rund 6.000 € mehr, was angesichts der aktuellen Preisentwicklungen absolut im Rahmen ist.
Der Gemeinderat hat nach Aussprache einstimmig beschlossen, die Aufträge wie vorgeschlagen zu vergeben.

 

 

Haushaltsplan 2023 - Entwurf

 

BM Rentschler ruft den Tagesordnungspunkt auf und beginnt mit dem Vortrag seiner Haushaltsrede. Anschließend übergibt er das Wort an Kämmerer Mayer, der auf die wesentlichen Punkte des Ergebnis- und Finanzhaushalts anhand einer Power-Point-Präsentation eingeht. Es folgten die Haushaltsreden der Fraktionen sowie die Einbringung der Haushaltsanträge der Fraktionen.

 

Haushaltsrede BM Rentschler
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
das Zahlenwerk des Haushaltsplans 2023 mit dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser liegt Ihnen als Entwurf vor.
Dies ist der Vierte Haushalt der Gemeinde Lichtenwald, der nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht erstellt wird und somit alle Abschreibungen des Gemeindevermögens erwirtschaften muss.
Schon Anfang 2020 war klar, dass der Haushalt unter einem strukturellen Defizit im Ergebnishaushalt leidet, was schnellstmöglich angegangen werden musste. Dafür wurden im Laufe der letzten Jahre mehrere Schritte unternommen, um auf der Einnahmeseite bei Steuern und Gebühren Erhöhungen hinzubekommen.
Dazu wurde von der Verwaltung durch konsequentes durchforsten aller Positionen des Ergebnishaushaltes und der Kürzung um zahlreiche kleine Einzelpositionen im Jahr 2021 im Vergleich zum Jahr 2020 rund 185.000 € an Ausgaben eingespart.
Diese Arbeit hat sich wahrlich gelohnt - Hier auch mein Dank an das Gremium, obschon zahlreiche Debatten auch emotional geführt wurden.

 

Wir können Ihnen heute zum zweiten Mal nach 2022 einen Haushaltsentwurf vorlegen, der ausgeglichen ist.
Es sind zwar planmäßig lediglich bescheidene knapp 4.000 € (ja, Sie haben richtig gehört: viertausend), aber er ist ausgeglichen – und das ohne schmerzhafte Einschnitte.
Nichtsdestotrotz: mehr „auf Kante“ genäht kann ein ausgeglichener Haushalt nicht sein. Es bedarf auch in den Folgejahren einer großen Ausgabendisziplin, insbesondere beim Ergebnishaushalt.

 

Neben den normalen Unterhaltungsmaßnahmen an der Infrastruktur sind für dieses Jahr und die Folgejahre vor allem Maßnahmen in unseren Kinderbetreuungseinrichtungen geplant, die sich auf den Austausch der alten und abgenutzten Bodenbeläge beziehen.
Dazu bedarf es an der Aussegnungshalle Hegenlohe einer neuen Dachabdichtung des Steildaches, ebenso an der Flachdachanlage über Pausenhof & Flur der Schule, da an beiden Gebäuden Feuchtigkeitseintritte sichtbar geworden sind.
Im Bereich der Kläranlagen fallen für die Phosphorelemination 2023 Restarbeiten für die Maschinentechnik an, die sich auf 270.000 € belaufen.
Für die Kinder im Ort steht die Bestückung des Skateparkes mit Geräten für rund 70.000 € an, ebenso ein Klassensatz Tablets für 15.000 € in der Schule.

 

Weitere wichtige Maßnahmen im Jahr 2023 werden u. a. sein:
- Der Erwerb eines Gebäudes in Thomashardt für rund 420.000 €
- Maßnahmen der Vereinsförderung
- Die Finanzierung der beiden neuen Feuerwehrfahrzeuge LF 10 und MZF, die zusammen rund 575.000 € kosten werden. Der Löwenanteil der Ausgaben hierfür fällt jedoch erst im Jahr 2024 an.

 

Auch in den folgenden Jahren sind zahlreiche wichtige Projekte in der Finanzplanung abgebildet, so z. B.:
- 2024 der Zuschuss an die Stadt Plochingen für das Gymnasium in Höhe von 375.000 €
- 2024 der Anschluss des Bannmühletales an das Glasfasernetz, wovon 90 % der Ausgaben durch Bund und Land im Rahmen von Zuschüssen übernommen werden.
- für 2025 die notwendige Belagssanierung der Garten-, Breite- und Probststraße für rund 350.000 €
- für 2026 ist weiter geplant die Erweiterung der Schule um ein Klassenzimmer für rund

400.000 €, was jedoch nur bei entsprechender Entwicklung der Schülerzahlen zum Tragen kommen wird.

 

Im Gegensatz zum Ergebnishaushalt ist es um den Finanzhaushalt gut bestellt – jedoch führt jede Investition auch wieder zu Abschreibungen, die wiederum den Ergebnishaushalt belasten. Daher ist auch hier Vorsicht angesagt.
Hier sind wir dank einer Liquidität von rund 1,8 Mio. € zum Jahresbeginn 2023 und den erwarteten Investitionskostenzuschüssen von Bund und Land ordentlich ausgestattet und können alle geplanten Investitionen ohne Kreditaufnahmen abarbeiten – nicht nur in diesem Jahr, sondern über den kompletten Finanzplanungszeitraum bis 2026.
Zum Ende des Finanzplanungszeitraumes stehen uns trotz der ganzen vorgesehenen Maßnahmen rund 1,7 Mio. € an Liquidität zur Verfügung.

 

Die geplanten Maßnahmen sind bereits bei der Abschreibung eingepreist – dadurch wird sich die zu Beginn geschilderte Situation des Ergebnishaushaltes 2024, 2025 und 2026 nicht weiter verschlechtern.
Es wird jedoch klar, dass wir uns weitere große Maßnahmen aus Abschreibungsgründen nicht leisten können.

 

So viel von meiner Seite zum Haushaltsentwurf.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

 

Nun übergebe ich das Wort an Gemeindekämmerer Mayer.“

 

Haushaltspräsentation Gemeindekämmerer Mayer

Anschließend ging Gemeindekämmerer Steffen Mayer anhand einer Power-Point-Präsentation detailliert auf die einzelnen Zahlen des Planwerks ein; nachfolgend eine Übersicht der wesentlichen Eckwerte:

 

Ergebnishaushalt:

Ordentliche Erträge                                                                            6.530.240 €

Ordentliche Aufwendungen                                                                6.526.273 €

Ordentliches Ergebnis                                                                               3.967 €

Außerordentliche Erträge                                                                        10.000 €

Außerordentliche Aufwendungen                                                                     0 €

Sonderergebnis                                                                                       10.000 €

Gesamtergebnis                                                                                      13.967

 

Finanzhaushalt:

Zahlungsmittelüberschuss lfd. Verwaltungstätigkeit                              404.869 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Zuschüsse, Verkäufe)              530.600 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                               1.051.000 €

Kredittilgungen                                                                                         23.575 €

Finanzierungsmittelbedarf                                                                 (-) 139.106 €

 

 

Liquide Mittel:

Anfangsbestand zum 01.01.2023                                                        1.870.108 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss                                                0 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf                                             139.106 €

Voraussichtlicher Endbestand zum 31.12.2023                                  1.731.002 €

Gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquidität (§ 22 GemHVO)             106.607 €

 

Verschuldung (ohne Eigenbetrieb Wasser):

Anfangsbestand zum 01.01.2023                                                           319.300 €

Vorgesehene Kreditaufnahmen 2022                                                                0 €

Vorgesehene Kredittilgung                                                                       23.575 €

voraussichtlicher Schuldenstand zum 31.12.2022                                 295.725 €

 

Hebesätze ab 2023 (unverändert):

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)           350 v.H.(+/- 0 v.H.)

  • Grundsteuer B (Sonstige Grundstücke)                                          400 v.H.(+/- 0 v.H.)

  • Gewerbesteuer                                                                                380 v.H.(+/- 0 v.H.)

 

Nach Beantwortung zahlreicher weiterer Fragen zum Haushalt durch die Verwaltung nahm der Gemeinderat vom Entwurf des Haushaltsplans 2023 und des Wirtschaftsplans 2023 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Kenntnis.

 

Annahme von Spenden

 

Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
150,00 €, Central Apotheke F. Munschizada e. K., Schorndorf. Geldspende für den Kindergarten Thomashardt für die Beschaffung einer Digitalkamera.
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.
Der Bürgermeister bedankte sich bei dem Spender für die Unterstützung der Gemeinde.

 

Neubesetzung Stelle Kassenverwalter - Ausschreibung

 

Der langjährige Kassenverwalter der Gemeinde hat das Beschäftigungsverhältnis bei der Gemeinde Lichtenwald gekündigt und wird zum 30.06.2023 aus dem Dienst bei der Gemeinde ausscheiden.
Um die Stelle möglichst frühzeitig nachbesetzen und eine gewisse Einarbeitungszeit ermöglichen zu können, bittet die Gemeindeverwaltung darum, die Stellenausschreibung unverzüglich vornehmen zu dürfen.
Die Stellenausschreibungen in den umliegenden Gemeinden zeigen, dass es derzeit schwierig ist, im Kassenwesen Stellen besetzt zu bekommen, d. h. um geeignete Bewerber finden zu können, muss sie entsprechend attraktiv gestaltet werden.
Daher schlägt die Gemeindeverwaltung vor, die Stelle mit einem Beschäftigungsumfang von 80 - 100% auszuschreiben, um sowohl die Zielgruppe „Teilzeitbeschäftigte“ als auch die Zielgruppe „Vollzeitbeschäftigte“ anzusprechen.
Ebenso sollten mögliche Interessenten aus dem mittleren nichttechnischen Dienst durch eine Einstellung in einem entsprechenden Beamtenverhältnis angesprochen werden, um ein möglichst großes Bewerberfeld zu bekommen.
Diesen Vorschlägen hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen und die Verwaltung dazu ermächtigt, die Stelle entsprechend auszuschreiben.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 28.02.2023

Bausachen


Neubau Einfamilienhaus, Thomashardter Straße, FlSt. Nr. 66/1


Es liegt eine Bauvoranfrage nach §57 LBO vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einem Vollgeschoss, Satteldach und Flachdachgarage.
Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes „Thomashardter Straße“.
Grundsätzlich entspricht das Baugesuch mit den o. a. Eckdaten dem Bebauungsplanentwurf, jedoch liegt das geplante Gebäude fast vollständig außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche dieses Planes.
Bei einer Betrachtung nach §34 BauGB ergibt sich nach Auffassung der Verwaltung, dass es sich bei dem geplanten Gebäude um eine Bebauung in dritter Reihe handelt, welche sich nicht in die Umgebung einfügt. In der Umgebung ist lediglich Bebauung in zweiter Reihe vorhanden.
Die Gemeindeverwaltung schlug daher vor, das Einvernehmen zu der Bauvoranfrage nicht zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.


Errichtung Terrassenüberdachung, Haldenstr. 14/1


Der Bauherr beantragt die Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen „Haldenäcker II“. Er beabsichtigt die Errichtung einer Terrassenüberdachung außerhalb des Baufensters.
Da es im Plangebiet mehrere vergleichbare Präzedenzfälle gibt (z. B. Haldenstr. 11, Rechbergstr. 11, 17 und 19) empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat mehrheitlich gefolgt.


FTTH Bannmühletal - Sachstand


Der Breitbandausbau mit FTTH im Bannmühletal als letztes mit Breitbandinternet unversorgtes Gebiet auf der Lichtenwalder Gemarkung (sogenannter weißer Fleck; dort liegen Bandbreiten von < 10Mbit/s an, die heute nicht mehr in Ansätzen ausreichen) wird vom Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Auftrag der Gemeinde ausgeführt – analog für alle Mitgliedsgemeinden. Lichtenwald ist Gründungsmitglied des seit 2018 bestehenden Zweckverbandes.
Bereits in der Vergangenheit wurde so auch der Breitbandanschluss für die Grundschule Lichtenwald hergestellt, da alle Schulen und Krankenhäuser im Landkreis prioritär vom Zweckverband abgearbeitet wurden.
Ebenso hat der Zweckverband hier bereits für alle Mitgliedsgemeinden – so auch für Lichtenwald – Fördermittel bei Bund und Land beantragt, für die zwischenzeitlich Fördermittelbescheide vorliegen, vgl. Bekanntgabe der Verwaltung in der Sitzung vom 29.06.2021.
Vom Zweckverband Breitbandausbau wurden die Baukosten auf 560.000 € geschätzt, jedoch nur anhand der Strecken und nicht anhand der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten. Die Maßnahme wird zu 90 % gefördert, wovon 50 % der Bund und 40 % das Land trägt.
Im Gegensatz zur Kostenschätzung für die Zuschüsse werden die tatsächlichen Baukosten voraussichtlich jedoch deutlich geringer ausfallen, da fast die kompletten Strecken im Außenbereich kostengünstig per Kabelpflug o. dgl. in den unbefestigten Banketten der betroffenen Waldwege verlegt werden können.
Dementsprechend reduzieren sich dann auch betragsmäßig die Zuschüsse und Ausgaben der Gemeinde gemäß der prozentualen Verteilung (Gemeinde 10 %, Bund und Land 90 %).
Sobald die Ausschreibung erfolgt ist und somit genaue Zahlen und der günstigste Anbieter bekannt ist, kann eine Vergabe durch den Gemeinderat erfolgen, voraussichtlich in 2024. Auf das identische Verfahren beim FTTH-Ausbau Grundschule wurde von der Verwaltung ggü. dem Gemeinderat ergänzend verwiesen.
Die entsprechenden Ausgaben und Einnahmen sind im Finanzhaushalt 2024 in der Finanzplanung eingestellt und entsprechende Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2023 berücksichtigt.
Der Gemeinderat nahm von dem Sachstandsbericht Kenntnis.


Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Plochingen


Mit Beschluss vom 28.06.2022 hat der Gemeinderat einem vom Landratsamt ausgearbeiteten Kompromissvorschlag zur Kostenbeteiligung der Umlandkommunen am Neubautrakt des Gymnasiums Plochingen zugestimmt.


Folgende Inhalte wurden beschlossen:
1. Der Gemeinderat beschließt eine (freiwillige) Kostenbeteiligung entsprechend dem Vorschlag der Landkreisverwaltung unter folgenden Bedingungen:
1.1 Die Kostenbeteiligung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ausschließlich an den von der Stadt Plochingen errechneten Investitionskosten des Neubaus, abzüglich der Zuschüsse, die die Stadt Plochingen hierfür von anderer Seite erhält. Somit verbleibt ein auf die Umlandkommunen zu verteilender Betrag von 5.072.652 €, der für alle Vertragspartner bindend festgeschrieben wird. An den Sanierungskosten erfolgt keine Beteiligung der Umlandkommunen.
1.2 Dieser Betrag von 5.072.652 € wird entsprechend den aktuellen Schülerzahlen auf die Städte und Gemeinden Wernau (29,17%), Reichenbach (15,95%), Deizisau (18,57%), Altbach (14,40%), Hochdorf (14,52%) und Lichtenwald (7,38%) aufgeteilt.
1.3 Die Stadt Plochingen verzichtet im Falle einer Kostenbeteiligung durch alle Umlandkommunen nach Ziffer 1.2 auf eine Geltendmachung weiterer Kostenbeteiligungen an Sanierungs- und/oder Neubaukosten für Ihre Schulen in den nächsten 25 Jahren ab Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrags.
1.4 Die Stadt Plochingen erklärt ihre Bereitschaft, nach Ablauf dieser 25 Jahre im Falle neuer Investitionen, für die sie eine Kostenbeteiligung der Umlandkommunen anstrebt, diese Umlandkommunen bereits frühzeitig in den Planungsprozess einzubinden.
1.5 Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Stadt Plochingen und den einzelnen Umland-kommunen aus dem Jahr 1964 bleibt hiervon unberührt und hat während der 25 Jahre nach Ziffer 1.3 und danach weiterhin Bestand.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den anderen Umlandkommunen der Stadt Plochingen dieses Angebot zu unterbreiten und bei Annahme dessen durch die Stadt Plochingen eine vertragliche Vereinbarung, in der all dies beinhaltet ist, abzuschließen


Nachdem die Gemeinderäte aller Umlandgemeinden zugestimmt hatten, wurde die Stadt Plochingen um Zustimmung ersucht. Auch von dort erfolgte im November die finale Zustimmung.
Eine vom Rechtsbeistand der Umlandkommunen ausformulierte und intern sowie mit der Stadt Plochingen abgestimmte öffentlich-rechtliche Vereinbarung liegt seit dem 07.02.2023 vor und wurde am 13.02.2023 in Wernau von allen Umlandkommunen und der Stadt Plochingen gemeinsam unterzeichnet.
Die entsprechenden Ausgaben im Finanzhaushalt 2024 in Höhe von rund 375.000 € sind in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellt. Dadurch ergeben sich in den 50 folgenden Jahren Abschreibungen in Höhe von rund 7.500 €, die entsprechend jährlich den Ergebnishaushalt belasten und in der Finanzplanung berücksichtigt sind.
Der Gemeinderat nahm von dem Bericht Kenntnis.


Haushalts- und Wirtschaftsplan 2023 - Verabschiedung


In der Sitzung des Gemeinderats vom 31.01.2023 wurde von der Verwaltung der Haushalts- und Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 eingebracht, zu dem die Fraktionen im Rahmen ihrer Haushaltsreden verschiedene Anträge gestellt haben.
Zu den Anträgen hat die Verwaltung jeweils schriftlich Stellung genommen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Dadurch ergeben sich im Wesentlichen folgende Änderungen am Haushaltsplanentwurf:
• Im Ergebnishaushalt ergeben sich keine Änderungen und das veranschlagte ordentliche Ergebnis bleibt bei einem positiven Betrag von 3.967 €.
• Im Finanzhaushalt erhöht sich der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von bislang 520.400 € auf 580.400 € (+ 60.000 €); somit erhöht sich die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands von -139.106 € auf 
-199.106 €.
Nach der Beratung aller 21 gestellten Anträge hat der Gemeinderat im Anschluss den Haushalts- und Wirtschaftsplan 2023 der Gemeinde und des Eigenbetriebs Wasserversorgung nebst Haushaltssatzung einstimmig verabschiedet.
Die Haushaltsreden von Bürgermeister Rentschler, den Fraktionen, die gestellten Anträge mit Stellungnahme der Verwaltung sowie die Haushaltspräsentation von Gemeindekämmerer Mayer wurden schon in vorherigen Ausgaben des Amtsblattes veröffentlicht.


Bestätigung der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter


Am Freitag, den 03.02.2023 wurde im Rahmen der Jahreshauptversammlung von den Angehörigen der Feuerwehr Lichtenwald eine neue Führung gewählt. Kommandant Joachim Bihl und die beiden stellvertretenden Kommandanten Benjamin Straub und Michael Lehr wurden auf weitere 5 Jahre im Amt bestätigt. Gemäß Feuerwehrsatzung und Feuerwehrgesetz ist eine Bestätigung dieser Wahl durch den Gemeinderat vonnöten, bevor die erneute Bestellung erfolgen kann.
Der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenwald hat die Wahl der Feuerwehrführung einstimmig bestätigt.


Veränderungssperre Thomashardter Straße


Vom Gemeinderat wurde die Verwaltung zusammen mit dem Planungsbüro SI in der Sitzung vom 13.12.2022 beauftragt, eine Veränderungssperre im Plangebiet des Entwurfs-Bebauungsplanes Thomashardter Straße zu prüfen – dies im Hinblick auf die laufenden Genehmigungsverfahren der Gebäude Thomashardter Straße 1, 15 und 43.
Diese Prüfung ist erfolgt und wurde dem Gemeinderat per E-Mail am 21.12.2022 mitgeteilt.
Am 29.01.2023 wurde von den Fraktionen LBL und FUW beantragt, „dass die Gemeindeverwaltung die rechtliche Situation hinsichtlich einer Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Thomashardter Straße“ - in der Gemeinderatsitzung am 28.02.2023 detailliert und fundiert darstellt. Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Thomashardter Straße“ in Hegenlohe wird eine Veränderungssperre erlassen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Satzungsbeschluss schnellstmöglich herbeizuführen.“
Hierzu ist seitens der Verwaltung nach Rücksprache mit dem Planungsbüro folgendes festzustellen:
Die Baugesuche Thomashardter Str. 15 und 43 gingen ein, bevor der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans gefasst wurde. Eine Veränderungssperre ist im Hinblick auf die möglichen rechtlichen Risiken nicht tragbar, da die Bauherren die Baugesuche in gutem Glauben an die Bebauung nach §34 BauGB eingereicht haben und ggf. Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde geltend machen können.


Das Baugesuch Thomashardter Straße 1 ging zwar kurz nach dem Aufstellungsbeschluss ein; jedoch wurde seitens des dortigen Bauträgers das Grundstück im Vertrauen auf eine Bebaubarkeit nach §34 BauGB erworben, da zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Planungen der Gemeinde öffentlich ersichtlich waren.
Zudem hat der Bauträger eine informelle Bauvoranfrage an die Gemeinde gestellt, die nichtöffentlich in der April-Sitzung behandelt wurde. Die vom Gemeinderat dort geäußerten Wünsche – insbesondere der dringende Wunsch, die Tiefgaragen-Abfahrt aus der Zuwegung des Kindergartens zu nehmen – wurden erfüllt, was zu einem Wegfall von 3 oberirdischen Stellplätzen im Bereich der neuen Tiefgaragen-Zufahrt geführt hat. 
In der informellen Bauvoranfrage wurden ca. 12 Wohnungen mit 15 Stellplätzen vorgestellt – beim Baugesuch waren es sodann 14 Wohnungen mit 15 Stellplätzen (da im Untergeschoss ein Parksystem eingeplant ist). Hier erfolgte der Erwerb im Vertrauen auf eine Bebaubarkeit nach §34 BauGB und nach einer Vorabstimmung, weshalb hier ein besonders hohes Risiko von Schadensersatzansprüchen gesehen wird.
Vom Bauträger wurde das Thema Bebauungsplan in der November- und Dezember-Sitzung aufmerksam verfolgt. Von dort wurde daher zugesichert, im Außenbereich des Hauses 4 weitere Stellplätze unterzubringen, so dass sich die Gesamtzahl auf 19 erhöhen würde.
Bei den bisher im Ort auch in Neubaugebieten üblichen Festsetzungen für Stellplätze – 1,0 Stellplätze für Wohnungen bis 80m², 1,5 Stellplätze für Wohnungen über 80m² – würden beim vorliegenden Bauvorhaben mit 6 Wohnungen über 80m² und 8 Wohnungen kleiner als 80m² 17 Stellplätze erforderlich sein, was somit sogar übertroffen würde.


Insgesamt wäre davon auszugehen, dass die drei von einer Veränderungssperre betroffenen Bauherren eine gerichtliche Prüfung auf Schadensersatz sowie eine Normenkontrolle des gesamten Bebauungsplans anstreben können – mit ungewissem inhaltlichen sowie insbesondere finanziellem Ausgang.


Eine Veränderungssperre kann erst dann erlassen werden, wenn hinreichend qualifizierte städtebauliche Absichten in einem Bebauungsplan dargelegt sind. Diese Voraussetzungen liegen seit dem 13.12.2022 vor.
Eine Veränderungssperre für das gesamte Plangebiet hat jedoch zur Folge, dass jedes Baugesuch – auch von Gebäuden, die dem Bebauungsplan entsprechen – betroffen sind. Somit sind ohne entsprechende Befreiungen sodann keine Baumaßnahmen mehr möglich, was das Ziel, den Bereich der Ortsdurchfahrt durch Neu- und Ersatzbauten aufzuwerten, konterkariert.
Für die Bauvorhaben Thomashardter Straße 1, 15 und 43 kann eine Veränderungssperre zudem keine Wirkung mehr entfalten, da das jeweils zweimal rechtswidrig verweigerte Einvernehmen der Gemeinde vom Landratsamt zwischenzeitlich ersetzt und Baugenehmigungen erteilt wurden.


Der Gemeinderat hat nach der Beratung mehrheitlich beschlossen, die Gemeindeverwaltung trotzdem mit der Erstellung einer Satzung für eine Veränderungssperre zu beauftragen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 28.03.2023

Bausachen


Anbau eines unterirdischen Pelletslagers am bereits genehmigten Pflegeheim, Hegenloher Str. 8/1
Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren nach § 49 LBO vor. Der Bauherr beantragt den Anbau eines Pelletslagers östlich an das bereits genehmigte Pflegeheim in der Hegenloher Str. 8/1. Das Pelletslager soll komplett unterirdisch gebaut werden und mit Erde überdeckt werden.
Es befindet sich außerhalb des Baufensters, jedoch innerhalb der festgelegten Flächen für erdüberdeckte Tiefgaragenflächen („Tiefgaragen-Baufenster“).
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das Vorhaben, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat mehrheitlich angeschlossen.


Errichtung eines überdachten Sitzplatzes außerhalb des Baufensters, Breitestraße 23
Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vor. Die Bauherren beabsichtigen den Bau eines überdachten Sitzplatzes aus Holz außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Breitestraße - Änderung“.
Im näheren Umfeld gibt es zahlreiche bauliche Anlagen (Garagen, Schuppen und dgl.), die sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche befinden, z. B. bei den Hausnummern 25, 27 und 31.
Die Gemeindeverwaltung empfahl daher, das Einvernehmen zu erteilen.
Ein Gemeinderat war in der Sache befangen, weshalb er vor Eintritt in die Beratungen im Zuschauerraum Platz nahm.
Dem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat sodann einstimmig angeschlossen.


Neubewertung Waldbrandrisikogebiete – Auswirkungen auf die Gemeinde
Aufgrund des Klimawandels und der sehr trockenen Sommer der letzten drei bis vier Jahre wurde von der Landesforstverwaltung im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Benehmen mit dem Innenministerium eine Neubewertung in Bezug auf das Thema Waldbrandgefahren vorgenommen.
So müssen in jedem Landkreis ein Tandem aus Forstverwaltung und Kreisbrandmeister gebildet werden, die in engem fachlichen Austausch stehen und im Hinblick auf Prävention und Gefahrenabwehr in diesem Bereich zusammenarbeiten und ortsangepasste Lösungen für die Landkreise und ihren jeweiligen speziellen Gegebenheiten erarbeiten.
Vom Kreisforstamt wurden Anfang März für den Landkreis Esslingen die Gebiete Schönbuch, Sauhag, Albtrauf und Schurwald als Waldbrandrisikogebiete eingestuft. Hier sind die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, die lokale Trockenheit, der Baumbestand sowie die teilweise extensive Beforstung (vor allem in Steillagen) mit einhergehender erhöhter Brandlast im Unterholz ausschlaggebend gewesen.
Die Lichtenwalder Gemarkung hat rund 720 ha Waldfläche (entspricht rund 67 % der gesamten Gemarkung) mit einer größtenteils sehr steilen Topographie ohne jegliche Wasserversorgung. Gewässer zur Wasserentnahme sind keine vorhanden; die einzige Saugstelle an einem Gewässer auf der Gemarkung liegt bei der Ölmühle und ist in den trockenen Sommermonaten in den letzten Jahren nicht nutzbar gewesen, da das Gewässer deutlich zu wenig Wasser führte bzw. oftmals trocken gefallen ist.
In der Vergangenheit gingen Feuerwehr und Gemeindeverwaltung gemäß der seitherigen fachlichen Einschätzung der Kreisbrandmeisterstelle des Landratsamtes davon aus, dass ein großes Tanklöschfahrzeug für Lichtenwald feuerwehrtechnisch nicht erforderlich ist. Daher wurde für das vorhandene Tanklöschfahrzeug 24/50 der Feuerwehr Lichtenwald kein Ersatz geplant; vielmehr wurde davon ausgegangen, dass das Fahrzeug bei einem größeren Defekt ersatzlos auszusondern ist.
Durch die Neueinschätzung des Waldbrandrisikos hat sich hier jedoch die Sachlage in den letzten Wochen vollständig verändert. Die Kreisbrandmeisterstelle kommt nunmehr zur Einschätzung, dass für Lichtenwald ein großes Tanklöschfahrzeug als kommunale Pflichtaufgabe zwingend erforderlich ist und vorzuhalten ist.
Das vorhandene Fahrzeug der Feuerwehr Lichtenwald ist Baujahr 1981 und mithin 42 Jahre alt. Die übliche Nutzungsdauer ist bei weitem überschritten und die Fahrzeugtechnik nicht mehr zeitgemäß. Eine Weiternutzung ist zwar kurzfristig noch möglich, jedoch kann das Fahrzeug jederzeit und unvorhersehbar durch einen Defekt dauerhaft ausfallen. Größere Defekte wären in der Behebung definitiv unwirtschaftlich; aufgrund des Alters gestaltet sich die Ersatzteilversorgung zunehmend schwierig.
Somit müsste aufgrund der veränderten Sachlage in Bezug auf das Waldbrandrisiko eine Neubeschaffung für ein Tanklöschfahrzeug unmittelbar angestoßen werden. Fördermittelanträge sind bis Mitte Februar jeden Jahres zu stellen und werden im Spätsommer des jeweiligen Jahres beschieden.
Dies würde bedeuten, dass ein Fördermittelantrag bis Mitte Februar 2024 zu stellen wäre und eine Ausschreibung des Fahrzeuges nach entsprechender Bewilligung im Spätherbst 2024 erfolgen könnte. Solche Feuerwehrfahrzeuge haben derzeit jedoch Lieferzeiten von über 24 Monaten, so dass ein solches Fahrzeug erst Ende 2026 bis Mitte 2027 zur Verfügung stehen würde. Zudem wären mit einem solchen Beschaffungsvorgang Kosten von derzeit mindestens 550.000 € verbunden, die Preise für Feuerwehrfahrzeuge steigen derzeit jedoch sprunghaft an, so dass bis zu einer Vergabe mit noch deutlichen höheren Kosten zu rechnen wäre – bei einem fixierten Zuschuss von lediglich 99.000 € des Landes.
Von der Gemeindeverwaltung und der Feuerwehr wird eine solche Investition und die sich daraus ergebenden Abschreibungen, die den Haushalt belasten, als unverhältnismäßig angesehen, weshalb vorgeschlagen wurde, stattdessen ein jüngeres Gebrauchtfahrzeug dieser Art zu beschaffen. 
Gute gebrauchte Tanklöschfahrzeuge bis zu einem Alter von 5 Jahren sind für unter 290.000 € mit Beladung erwerbbar. Da das alte Fahrzeug noch betriebsfähig ist, kann es zudem noch gewinnbringend veräußert werden. Hier wird mit einem Erlös von rund 20.000 € gerechnet.
Diesem Vorschlag von Feuerwehr und Verwaltung hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, bis zu einem Betrag von maximal 290.000 € ein entsprechendes Gebrauchtfahrzeug zu erwerben.


Erneuerung Bodenbeläge Schule und Kindergarten
Im Ergebnishaushalt 2023 sind für die Erneuerung von Bodenbelägen im Bereich der Gruppenräume der Kindergärten 28.000 € vorgesehen, derselbe Betrag nochmals in 2024 in der Finanzplanung. Für die Schule sind in der Finanzplanung 2024 40.000 € für die Erneuerung von Bodenbelägen eingeplant, ebenso derselbe Betrag nochmals in 2025.
Nach eingehender Besichtigung der Örtlichkeiten mit Fachbetrieben hat sich nunmehr herausgestellt, dass nur im Kindergarten Hegenlohe in zwei Räumen ein tatsächlicher erneuerungsbedarf besteht. Die Bodenbeläge in diesen beiden Räumen sind vermutlich noch die Erstausstattung und somit rund 50 Jahre alt.
In der Schule sind dagegen die Bodenbeläge in insgesamt 6 Klassenzimmern jedoch stark verschlissen und müssen erneuert werden. Die Bodenbeläge in diesen 6 Räumen sind gesichert noch die Erstausstattung und somit rund 60 Jahre alt.
Im Kindergarten soll wie bisher Linoleum verlegt werden, in der Schule wie bisher PVC, jeweils mit verschweißten Nähten.
Von der Gemeinde wurden von 4 bekannten und leistungsfähigen Firmen Angebote für die Arbeiten eingeholt. Alle 4 Firmen haben vor Ort ein Aufmaß für ein Angebot vorgenommen. 3 Firmen haben ein Angebot abgegeben. 
Der günstigste Bieter für die Arbeiten im Kindergarten war die Fa. Roos Malerwerkstätte GmbH aus Reichenbach/Fils mit einem Angebotspreis von 5.574,27 €.
Der günstigste Bieter für die Arbeiten in der Schule war die Fa. Roos GmbH aus Schorndorf-Schlichten mit einem Angebotspreis von 25.085,96 € für die Arbeiten.
Dies ist wesentlich günstiger, als von der Verwaltung bei der Planaufstellung grob geschätzt wurde und liegt nur rund 2.700 € über dem Betrag, der 2023 für die Kindergärten angesetzt ist.
Die Verwaltung schlug daher vor, die Arbeiten auf einmal ausführen zu lassen.
Der Gemeinderat hat sich dem Beschlussvorschlag einstimmig angeschlossen und die Arbeiten an den jeweils günstigsten Bieter vergeben.


Erneuerung Dacheindeckung Aussegnungshalle Hegenlohe
Die vorhandene Eindeckung der Aussegnungshalle Hegenlohe aus Asphaltschindeln ist noch aus dem Baujahr des Gebäudes von 1983 und somit 40 Jahre alt. An mehreren Stellen auf dem Dachboden ist Wassereintritt festzustellen; auch von außen ist unschwer erkennbar, dass die vorhandene Eindeckung bereits mehrfach geflickt wurde und erneuerungsbedarf aufweist.
Von der Gemeinde wurden von 3 bekannten und leistungsfähigen Firmen Angebote für die Arbeiten eingeholt. Eine Ortsbesichtigung haben 2 Firmen wahrgenommen. Nur eine Firma hat ein Angebot abgegeben.
Der einzige Bieter für die Arbeiten ist die Firma Arndt Unterberger aus Lichtenwald mit einem Angebotspreis von 47.653,07 €.
Dies ist etwas günstiger, als von der Verwaltung bei der Planaufstellung geschätzt wurde (50.000 €), was sehr erfreulich ist.
Die Verwaltung schlug daher vor, die Arbeiten von der Fa. Unterberger ausführen zu lassen, was der Gemeinderat so einstimmig beschlossen hat.


Erneuerung Flachdachabdichtung Schule
Die Überdachung von Pausenhof, WC-Trakt und Flur des Klassentraktes ist als Flachdach mit Schweißbahnen als Abdichtung ausgeführt. Im Bereich der Pausenhofüberdachung sind in jüngster Zeit Wassereintritte an der Dachuntersicht sichtbar geworden. Eine Begehung der Dachfläche und hat ergeben, dass die Schweißbahnen zahlreiche Blasen geworfen haben und die vorhandene Isolierung darunter feucht ist (durch Probeöffnung verifiziert). Die Abdichtung mit Isolation ist daher zu ersetzen, bevor weitergehende Schäden am Gebäude entstehen.
Von der Gemeinde wurden von 4 bekannten und leistungsfähigen Firmen Angebote für die Arbeiten eingeholt. Eine Ortsbesichtigung haben 2 Firmen wahrgenommen. 2 Firmen haben ein Angebot abgegeben.
Der günstigste Bieter für die Arbeiten ist die Firma Müller Bedachungen aus Schorndorf mit einem Angebotspreis von 66.492,23 €.
Dies ist rund 16.500 € teurer als die von der Verwaltung im Vorfeld geschätzte Summe, jedoch deutlich günstiger als das zweitplatzierte Angebot, welches bei über 108.000 € liegt.
Der Gemeinderat hat sich dem Beschlussvorschlag einstimmig angeschlossen und die Arbeiten an die Fa. Müller vergeben.


Vorbereitung der öffentlichen Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach an der Fils
Dem Gemeinderat wurden die umfangreichen Unterlagen des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach an der Fils (GVV) für die Verbandsversammlung am 17.04.2023 im Vorfeld zugesandt.
Die Unterlagen betreffen die Finanzen des GVV (Jahresrechnung 2022, Haushaltssatzung & Haushaltsplan 2023) sowie ein Änderungsverfahren des bestehenden Flächennutzungsplanes (FNP) auf Teilflächen in Reichenbach (neue Gewerbeflächen im Bereich „Talbach“)
Belange der Gemeinde Lichtenwald sind bei dem FNP-Änderungsverfahren keine berührt.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Vertreter der Gemeinde Lichtenwald im GVV zu ermächtigen, den Beschlussanträgen gemäß den Drucksachen des GVV zuzustimmen.


Beschaffung weiterer Akustiklogger zur Überwachung des Wasserleitungsnetzes
Im Jahr 2022 erfolgte die Beschaffung eines mobilen Überwachungssystems für das Lichtenwalder Wasserleitungsnetz (sogenannte „Akustiklogger“) zur schnellen Erkennung und Eingrenzung von Leitungsleckagen, welches bereits schon nach kurzer Zeit sehr erfolgreich eingesetzt werden konnte. Hierbei handelte es sich um das selbe System, welches der Zweckverband Landeswasserversorgung (LW) als technischer Betriebsführer der Lichtenwalder Wasserversorgung auch in anderen Kommunen im Einsatz hat. 
Wie im Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Wasserversorgung mit 25.000 € veranschlagt, ist nun die Beschaffung einer weiteren Tranche von 50 Akustikloggern zur Erweiterung des bestehenden Überwachungssystems vorgesehen, welches im „Endausbau“ mit insgesamt 182 Einzelgeräten flächendeckend und dauerhaft im Wasserleitungsnetz installiert sein wird. Zusammen mit den bereits 2022 beschafften 50 Einzelgeräten verfügt die Wasserversorgung dann schon über 55% der für eine Gesamtabdeckung erforderlichen Geräte. 
Im Falle von vermuteten Leckagen erfolgt im betreffenden Gebiet der Einbau der Akustiklogger an den dortigen Schiebern, Hydranten oder Schächten; diese zeichnen während der Nacht die geringsten Geräuschpegel auf. Anschließend werden die Daten per Funk „beim Überfahren“ der Hydrantenschächte direkt auf ein Tablet übertragen. Anhand der ausgelesenen Daten ist im Regelfall sofort erkennbar, ob und an welchem Leitungsstrang sich eine Leckage befindet.
Das vorliegende Angebot der Firma F.A.S.T. GmbH aus 74243 Langenbrettach beläuft sich auf netto 24.482,45 € – der Eigenbetrieb kann die Umsatzsteuer in voller Höhe beim Finanzamt geltend machen – umfasst insgesamt 50 Akustiklogger inklusive Transportboxen.
Dieser Maßnahme hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.


Schaffung einer Ausbildungsstelle zur Praxisintegrierten Ausbildung zum Erzieher (PIA)
Im Moment ist im Waldkindergarten eine Stelle für einen Bundesfreiwilligendienstleistenden (BuFDi) ausgewiesen. Leider ist es nahezu unmöglich, hierfür jemanden zu finden. Die frühere Ausbildung für Erzieher mit einem Anerkennungspraktikum als Abschluss gibt es dazu immer seltener. Es wird eher ein PIA-Platz nachgefragt. Seither hatte die Gemeinde Lichtenwald keinen Auszubildenden mit dieser Ausbildungsform.
Die Gemeindeverwaltung schlägt die Schaffung einer solchen Ausbildungsstelle vor, um zum einen eine zusätzliche Kraft für den Waldkindergarten zu finden und zum anderen Nachwuchs zu fördern. Um neue Fachkräfte zu bekommen, werden Ausbildungsplätze benötigt. Die Ausbildungsstelle kostet die Gemeinde rund 20.000 € im Jahr, das ist rund 15.000 € mehr als eine BuFDi-Stelle.
Dieser Maßnahme hat der Gemeinderat ebenso einstimmig zugestimmt.


Veränderungssperre Bebauungsplanentwurf „Thomashardter Straße“
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die zukünftige städtebauliche Entwicklung entlang der Hauptstraße in Hegenlohe zu sichern. Gleichzeitig ist der Bebauungsplan notwendig, um neuen, zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen und eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu ermöglichen.
Mit dem kleinräumigen Einbezug der dem Außenbereich zugeordneten „Flächen für Landwirtschaft“ in den Innenbereich im Westen des Geltungsbereiches (Bereich Waldstraße/Meergasse) soll eine Abrundung des Siedlungsrandes erfolgen. Durch die Bebauungsplanaufstellung wird zudem eine Nachverdichtung der innerhalb des Siedlungsbereiches liegenden Flächen und somit die Innenentwicklung vor Außenentwicklung angestrebt. Das städtebauliche Konzept sieht die Aufteilung des Gebiets in ein Wohngebiet vor. So kann eine angemessene Steuerung zukünftiger Bauvorhaben durch die Schließung von Baulücken sowie Ersatz- und Ergänzungsbebauung ermöglicht werden.
Zur Sicherung der Planung und der gewachsenen historischen Struktur im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplangebiets "Thomashardter Straße" wird auf Antrag der Fraktionen LBL- und FUW entsprechend dem Beschluss in der Sitzung vom 28.02.2023 eine Veränderungssperre als Satzung zur Beratung gestellt.
Aus Sicht der Verwaltung ist dies jedoch nicht notwendig und sorgt für eine baurechtliche Befreiungspflicht von Vorhaben, die dem Bebauungsplanentwurf entsprechen. Sie konterkariert jegliche Bemühungen zur Aufwertung der Ortsdurchfahrt Hegenlohe massiv und sorgt für weiteren zusätzlichen Verwaltungsaufwand auch bei ansonsten völlig verfahrensfreien Bauvorhaben oder verfahrensfreien Sanierungen oder wertsteigernden Maßnahmen an Gebäuden, da diese ohne eine Befreiung nicht mehr zulässig sind.
Die offenkundige Intention, damit die Bauvorhaben Thomashardter Straße 1, 15 und 43 zu verhindern, wird damit ebenso nicht erreicht. Diese gingen lange vor dem Entwurfsbeschluss des Bebauungsplanes ein und das gemeindliche Einvernehmen wurde dazu durch jeweils mehrheitliche Beschlüsse je zwei mal rechtswidrig versagt – das rechtswidrig versagte Einvernehmen wurde vom Landratsamt daher in allen drei Fällen ersetzt und für alle drei Vorhaben bereits schon die Baugenehmigung erteilt.
Zudem können zwischenzeitlich neu eingehende Baugesuche aufgrund des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes mit städtebaulichem Konzept durch Antrag der Gemeinde im Einzelfall nach §15 BauGB zurückgestellt werden, was eine Veränderungssperre inhaltlich obsolet macht, ohne Bauherren die Möglichkeit von verfahrensfreien Vorhaben oder Maßnahmen zu nehmen.
Von der Verwaltung wurde daher erneut vorgeschlagen, keine Veränderungssperre zu erlassen und der Satzung hierzu nicht zuzustimmen.
Der Gemeinderat hat sich aber mehrheitlich dazu entschieden, dem Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen und somit die Veränderungssperre als Satzung beschlossen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.04.2023

Bausache
Anbau am bestehenden Wohnhaus, Seewiesenweg 42
Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Die Bauherren beabsichtigen einen Anbau an das bestehende Einfamilienwohnhaus im Seewiesenweg 42. Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Hohenrain/Gassenäcker. Der Anbau befindet sich innerhalb des Baufensters. Die geplante Außentreppe überschreitet die überbaubare Grundstücksfläche um 1,20m auf einer Breite von 8m an der Nordseite zur Straße hin. Es liegen vergleichbare Präzedenzfälle im Plangebiet vor. Die Gemeindeverwaltung empfahl daher, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.


Lichtenwald - Klimaneutralitätsziel
Mit dem am 11.02.2023 in Kraft getretenen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) hat sich Baden-Württemberg das Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu werden. Die Gemeinden sollen dieses Ziel ebenso erreichen.
Um diese Ziele auch für die Gemeinde Lichtenwald zu erreichen, sind diverse Maßnahmen nötig; die wesentlichen Maßnahmen sind nachfolgend dargestellt.


Strom:
Beim Stromverbrauch der Gemeinde wird schon jetzt 100 % Strom aus regenerativen Energien beschafft. Der Gesamtstromverbrauch der Gemeinde beläuft sich derzeit auf rund 170.000 kWh im Jahr.
Die Verwaltung erwartet, dass die beiden Photovoltaikanlagen auf Halle und Bürgerzentrum mit 150 kWp rund 150.000 kWh an Strom im Jahr erzeugen, was sodann einer rechnerischen Eigenversorgungsquote von 88 % entspricht. Dies ist aus Sicht der Verwaltung bereits ein äußerst guter Wert, der sich im Vergleich mit anderen Kommunen und dem Land mehr als sehen lassen kann.
Durch das Senec-System können pro PV-Anlagenstandort noch weitere 4 Abnahmestellen in die Senec-Cloud aufgenommen werden, so dass insgesamt 10 Stromabnahmestellen der Gemeinde mit dem eigenproduzierten Strom versorgt werden.
Derzeit wird noch nach einem passenden Standort für zwei weitere PV-Anlagen gesucht (ein Standort mit zwei Anlagen ist seit neuestem zulässig), um hier die restlichen 20.000 kWh Strom erzeugen zu können, die zur vollständigen Eigenversorgung im Bereich Strom führen können. Ziel ist, die 8 Abnahmestellen für die Straßenbeleuchtung in das Senec-System integrieren zu können.
Im Laufe des Jahres 2023 wird die Verwaltung hier Vorschläge unterbreiten, wie die 100 % - Eigenversorgung mittels PV-Anlagen erreicht werden kann. 
Der Erwerb und die Installation von derartigen PV-Anlagen (<30 kWp) mit Speicher ist seit 01.01.2023 mehrwertsteuerfrei, so dass sich ein solches Invest voraussichtlich noch deutlich besser rechnen wird.


Wärmeerzeugung:
Abgesehen von kleinen strombetriebenen Wärmeerzeugungsanlagen (Frostwächter, Rohrbegleitheizungen u. dgl.), die bereits vom obigen Handlungsfeld erfasst sind, besitzt die Gemeinde folgende Wärmeerzeugungsanlagen:
- Flüssiggasheizungen im Bürgerzentrum, im ehemaligen Rathaus Hegenlohe sowie im Rathaus Thomashardt.
- Eine gemeinsame Holzpellets-Heizzentrale mit Tandemkessel für Schule und Mehrzweckhalle.
- Ölheizkessel in den Kindergärten Hegenlohe und Thomashardt.
Um das Ziel auch hier zu erreichen, die Wärmegewinnung auf 100 % regenerative Energiequellen umzustellen, sind folgende Handlungsfelder notwendig:
- Heizzentrale Schule/Halle: keine, da bereits 100 % regenerative Energiequelle (Holzpellets).
- Flüssiggasheizungen Rathaus/ehemaliges Rathaus/Bürgerzentrum: Umstieg auf biogenes Flüssiggas, welches bereits marktverfügbar ist. Jedoch hat der Anbieter, welcher die drei Anlagen versorgt, dieses noch nicht im Programm, was jedoch nur eine Frage der Zeit ist, bis dies auch dort zur Verfügung steht. Ein Anbieterwechsel ist hier jedoch nicht möglich, da Flüssiggasanbieter i. d. R. keine Fremdsysteme befüllen.
Jedoch wird vom derzeitigen Anbieter schon jetzt ausschließlich Flüssiggas mit 100% CO2-Kompensation geliefert (ohne Mehrpreis).
- Ölheizungen Kindergärten Hegenlohe und Thomashardt: Umstieg auf biogenes Heizöl (Hydrogenated Vegetable Oils - HVO) oder PtL (Power-to-Liquid)-Heizöl aus 100 % regenerativen Rohstoffquellen. Derartige Heizöle sind in Österreich bereits marktverfügbar; eine Marktverfügbarkeit hierzulande wird in Kürze erwartet.
Als Zwischenschritt sollte hier auf Heizöl mit 100% CO2-Kompensation gewechselt werden, um das Ziel zumindest mittels Ausgleichsmaßnahmen zur CO2-Kompensation in entsprechender Höhe zu erreichen.


Fuhrpark:
Der Fuhrpark der Gemeinde beschränkt sich auf Fahrzeuge und Maschinen von Bauhof und Feuerwehr. Bis auf Kleingeräte sind diese allesamt dieselbetrieben. Zahlreiche Kleingeräte bei Feuerwehr und Bauhof sind zwischenzeitlich schon akkubetrieben und somit vom Handlungsfeld Strom erfasst.
Die Gemeinde verbraucht rund 3.000 l Diesel im Jahr hierfür sowie sehr geringe Mengen an Benzin und Zweitaktmix für Kleingeräte wie Kettensägen oder kleine portable Stromerzeuger.
Hier besteht derzeit keine Möglichkeit, HVO-Sprit oder PtL-Sprit aus 100 % regenerativen Energiequellen an Tankstellen zu tanken. 
Jedoch kann derzeit schon per Bestellung HVO-Sprit als Dieselersatz von einem Lieferanten aus dem Hohenlohekreis bezogen werden. Dieser wäre in geeigneten Lagergefäßen (Doppelwandig) in Bauhof und Feuerwehr zu lagern und 1 mal jährlich nachzufüllen. Dies hätte auch große Vorteile bzgl. Spritversorgung im Katastrophenfall oder Blackout-Fall, da dann immer ausreichend Kraftstoff für Fahrzeuge und das Notstromaggregat zur Verfügung stünde.
Für die restlichen Spritsorten für Kleingeräte (Benzin, 2-Takt-Mix) sollte hier auf Sprit mit 100% CO2-Kompensation gewechselt werden, um das Ziel zumindest mittels Ausgleichsmaßnahmen zur CO2-Kompensation in entsprechender Höhe zu erreichen.


Zusammenfassung:
Im Bereich Stromerzeugung kann das Ziel von 100 % Eigenversorgung sehr kurzfristig erreicht werden, da bereits ein erwarteter Anteil von rund 88 % erreicht ist. Der bezogene Strom ist schon bisher 100 % Ökostrom und somit klimaneutral.
Im Bereich Heizanlagen ist das Ziel, 100 % nachwachsende Rohstoffe zu verwenden, bei der Pelletsanlage bereits erreicht.
Bei den Gasheizungen ist dieses Ziel durch die vorhandenen Kompensationsmaßnahmen bereits erreicht, mittelfristig durch Wechsel zu biogenem Flüssiggas.
Bei den Ölheizungen kann es kurzfristig im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen erreicht werden, mittelfristig mit dem Umstieg auf HVO- oder PtL-Heizöl.
Im Bereich des Fuhrparkes kann schon jetzt der Umstieg auf HVO-Sprit als Dieselersatz erfolgen; lediglich für die sonstigen Spritsorten sind noch Kompensationsmaßnahmen erforderlich.


Fazit: Lichtenwald kann die angestrebte Klimaneutralität schon im Laufe des Jahres 2023 erreichen, wenn die o. a. Maßnahmen umgesetzt werden (im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen). Mittelfristig soll „echte“ Klimaneutralität durch biogene Brenn- & Treibstoffe sowie 100 % rechnerische Eigenversorgung mit Strom erreicht werden.


Finanziell ergeben sich daraus folgende Auswirkungen:
Geringfügige Mehrausgaben für CO2-kompensiertes Heizöl (Mehrpreis ca. 3 Cent/l, somit Mehraufwendungen von etwa 280 €/Jahr) bzw. späteren Umstieg auf HVO- oder PtL-Heizöl.
Die Mehrausgaben für einen Umstieg auf biogenes Flüssiggas sind noch nicht bezifferbar.
Geringfügige Mehrausgaben für HVO-Sprit als Dieselersatz (Mehrpreis 30 Cent/l, somit Mehraufwendungen von etwa 900 €/Jahr). Einmalig müssten vier 1.000l-Lagergefäße für rund 3.000 € beschafft werden. Für die Kleingeräte zu beschaffender Sprit (Benzin, 2-Takt-Mix) fallen 3 Cent/l Mehrpreis an – aufgrund der geringen Mengen, die davon bezogen werden, hat dies keine messbaren Auswirkungen auf den Haushalt.
Das Projekt „weitere PV-Anlage“ wird dem Gemeinderat im Laufe des Jahres 2023 zur Entscheidung vorgelegt, sobald hierfür konkrete Zahlen vorliegen.


Von Seiten des Gemeinderates wurden die Maßnahmen „Umstieg auf klimakompensiertes Heizöl“ sowie „Umstieg auf HVO-Diesel“ und klimakompensierte sonstige Spritsorten befürwortet.
Der Verwaltungsvorschlag, bei Marktverfügbarkeit auf biogenes Flüssiggas sowie HVO- oder PtL-Heizöl umzusteigen, wurde vom Gemeinderat jedoch abgelehnt.


Gemeindepartnerschaft mit Fleurieu-sur-Saône
Von den Fraktionen LBL/FUW wurde im Zuge der Haushaltsberatungen folgender Antrag gestellt und mehrheitlich beschlossen: „Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Revitalisierung der Gemeindepartnerschaft Fleurieu-sur-Saône bis zur Gemeinderatssitzung am 25. April 2023 vorzulegen. Durch den Aufbau von organisatorischen Strukturen (Ansprechpartner/Verantwortliche) sollte die Partnerschaft gefestigt werden.“
Dazu ist nach wie vor festzustellen:
Das Partnerschaftskomitee freut sich jederzeit über Unterstützung auch aus den Reihen des Gemeinderats; hier ist bisher eine sehr geringe Beteiligung sowohl bei einzelnen Aktionen als auch bei Besuchen von/nach Fleurieu-sur-Saône festzustellen. Die Ansprechpartner und Strukturen sind vorhanden und funktionieren – sowohl in Lichtenwald, als auch in Fleurieu.
Während des 2022 nachgeholten Jubiläums (50 Jahre Lichtenwald / 5 Jahre Partnerschaft mit Fleurieu, welche 2021 angestanden hätten und Corona-bedingt leider abgesagt werden mussten) wurde aufgrund der während der Planung noch vorliegenden Corona-Einschränkungen bewusst eine Veranstaltung nur mit geladenen Gästen durchgeführt. Auch hier war die Beteiligung des Gemeinderates – insbesondere von den Antragstellern – äußert gering, was sehr bedauerlich ist.
Aufgrund der rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse konnte in der Zeit mit Corona von Anfang 2020 bis Anfang 2023 kein größerer Austausch und keine Aktionen mit Fleurieu durchgeführt werden. 
Nachdem alle Corona-Beschränkungen nunmehr entfallen sind, finden in 2023 wieder mehrere Aktionen und Austausche statt. So waren die Freunde aus Fleurieu mit einer Delegation zum LiWa-Lauf über das Wochenende vor Ort und haben auch an diversen Läufen teilgenommen.
Ende Juni findet das „Zauberfest“ in Fleurieu statt. Hier haben unsere französischen Freunde die Schülerinnen und Schüler aus Lichtenwald nebst Eltern eingeladen, dazu die Vereinsvorstände aller Vereine. Zu diesem Fest fährt eine Gruppe von 48 Personen mit dem Reisebus nach Fleurieu und verbringt dort ein Wochenende.
Von Partnerschaftskomitee und Verwaltung wird dies sehr erfreulich aufgenommen und die Hoffnung gehegt, dass dadurch ein laufender und größerer Austausch zustande kommen kann.
Das Partnerschaftskomitee besteht aus:
Karin Heuberg, Francoise und Günther Stief, Inge und Detlef Sahm, Anja und Thomas Scheurenbrand sowie BM Rentschler, unterstützt bei organisatorischen Themen von Frau Pfeifer-Bückert vom Rathaus und bei Veranstaltungen in Lichtenwald von den Kulturbeauftragten Gerti und Walter Grupp.
Karin Heuberg stellte dem Gremium die Aktionen der letzten Jahre sowie die Planungen für 2023 vor und forderte die Gemeinderäte auf, dass auch diese sich aktiv am Komitee und seiner Arbeit beteiligen können.
Der Gemeinderat nahm von der Vorlage und den Ausführungen Kenntnis.


Neubesetzung Stelle Bücherei
Aufgrund des bevorstehenden Ruhestands der Büchereileitung steht eine personelle Veränderung der Bücherei Lichtenwald an.
Auf Basis der Empfehlung der Fachstelle für das Bibliothekswesen beim Regierungspräsidium Stuttgart wurde passend zum Medienbestand, den vorliegenden Ausleihezahlen, bestehenden Kooperationen mit Schule und KiGas sowie Veranstaltungen eine Stellenbewertung sowie eine Stellenbemessung vom Büro Schneider und Zajontz ausgearbeitet.
Demnach wird empfohlen, die Bücherei mit einer Öffnungszeit von insgesamt vier Stunden verteilt auf zwei Öffnungstage pro Woche bei tariflichem Erholungsurlaub zu führen.
Gemäß der dem Gemeinderat vorgelegten Berechnung vom Büro SZ ist von einem Personalaufwand von 10,5 Stunden pro Woche (27 %) bei drei Öffnungsstunden auszugehen, bei 4 Öffnungsstunden von 12,5 Stunden pro Woche (32 %).
Die Gemeindeverwaltung empfahl entsprechend der Empfehlung vom Büro SZ die Stelle der Büchereileitung mit 12,5 Stunden pro Woche (32 %) auszuschreiben.
Vom Gemeinderat wurde vorgeschlagen, stattdessen 5 Öffnungsstunden anzustreben, was 37,7 % Stellenumfang bzw. 14,7 Stunden/Woche entspricht, was von der Verwaltung als ebenso vertretbar angesehen wurde und sodann einstimmig beschlossen wurde.


Genehmigung zur Annahme von Spenden
Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
14.994,00 €, Jugendinitiative Chamäleon, Sachspende über mehrere Skateanlagengeräte.


Auf Rückfrage aus dem Gremium erläuterte Gemeindekämmerer Mayer, dass es sich hierbei um Fördermittel für den Skatepark der Gemeinde vom Landratsamt handelt, welche jedoch nicht direkt an Gemeinden, sondern nur an private Initiativen oder Vereine gewährt werden können. Die hierfür gegründete Initiative hat in Absprache mit dem Landratsamt einen Teil der Rechnung für die Skateanlagen in Höhe von rund 15.000 € übernommen, die Gemeinde den restlichen Teil über rund 50.000 €.
Bürgermeister Rentschler dankte Frau Pfaff für die Gründung, damit die Fördermittel für das Projekt auf diesem Wege der Gemeinde zu Gute kommen.
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 30.05.2023

Bausachen
Umbau und Erweiterung bestehendes Wohnhaus, Kirchweg 64
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Die Bauherren beabsichtigen den Umbau und die Erweiterung des bestehenden Einfamilienwohnhauses im Kirchweg 64. Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Kirchweg T.
Es wurden 4 Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt:
- Überschreitung Zahl Vollgeschosse durch den Ausbau des Daches mit Gauben
- Überschreitung der GRZ um 10,8 %
- Überschreitung der GFZ um 78,7 %
- Überschreitung der Baugrenze mit der Terrasse um 3 Meter
Da sich für alle Befreiungen bereits genehmigte Präzedenzfälle im Plangebiet finden, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zur Bausache und den Befreiungen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat mehrheitlich angeschlossen.


Einbau von Dachgauben am bestehenden Wohnhaus, Gartenstraße 14
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Die Bauherren beabsichtigen den Einbau von Dachgauben und den Ausbau des Dachgeschosses im Bestandsgebäude. Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Thomashardter Straße und der dort geltenden Veränderungssperre. Inhaltlich entspricht es den Festsetzungen des Bebauungsplanes, jedoch ist aufgrund der Veränderungssperre eine Befreiung von ebendieser vonnöten. Die Verwaltung empfahl, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.


Aufbau von zwei Dachgauben und Vergrößerung der Terrasse, Rechbergstraße 11
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Die Bauherren beabsichtigen den Aufbau von zwei Dachgauben sowie die Vergrößerung der Terrasse. Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Haldenäcker – 1. Änderung und entspricht den dortigen Festsetzungen. Die Gemeindeverwaltung empfahl daher, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.


Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, Brunnenwiesenweg 15
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Die Bauherren beabsichtigen einen Umbau und die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses. Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Kirchweg H. Es wurden 3 Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt:
- Überschreitung der westlichen Baugrenze durch den Anbau um 2 m an der tiefsten Stelle
- Überschreitung der GFZ um 51 m²
- Überschreitung der GRZ um 67 m²
Da sich für alle Befreiungen bereits genehmigte Präzedenzfälle im Plangebiet finden, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zur Bausache und den Befreiungen zu erteilen. 
Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.


Gemeindeentwicklungskonzept
Frau Gesell und Herr Frank vom Büro Reschl stellten dem Gemeinderat anhand einer Präsentation den Entwurf des Fragebogens an die Einwohner für das Gemeindeentwicklungskonzept vor und nahmen die Anregungen aus dem Gremium auf.
Darüber hinaus berichteten Sie über die geplante Zeitschiene und die nächsten Schritte nach der Abfrage, die in Kürze an alle Bürger versandt wird.
Der Gemeinderat nahm von den Ausführungen Kenntnis.


Multifunktionsraum Ganztagesbetreuung Schule
Auf die Haushaltsdebatte von Januar und Februar 2023 und die gefassten Beschlüsse wird Bezug genommen.
Von der Verwaltung war seit einigen Jahren ein weiterer Anbau an die Grundschule in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen, um ausreichend Räume für die voraussichtlich steigenden Schülerzahlen zu haben.
Vom Gemeinderat wurde beantragt, diese Maßnahme auf 2024 vorzuziehen. Daraufhin wurde von der Verwaltung mit dem Regierungspräsidium als fördermittelgebende Stelle Kontakt aufgenommen und dem Gemeinderat in der Stellungnahme zur Februar-Sitzung folgendes mitgeteilt:
Die räumliche Situation sowie der Schülerzahlen der Grundschule sind der Verwaltung
bekannt und als „Merkposten“ entsprechende Mittel in der Finanzplanung des Jahres 2026
veranschlagt.
Allerdings ist derzeit nicht absehbar, dass die Schülerzahlen zu einer dauerhaften
Zweizügigkeit der Grundschule führen. Die Lichtenwalder Grundschule gilt als 1½-zügig
und ist räumlich nach dem aktuellen Musterraumprogramm für Grundschulen dimensioniert.
Nach der fachlichen Einschätzung des Regierungspräsidiums Stuttgart hat die Grundschule
Lichtenwald angesichts von derzeit 8 nutzbaren Klassenzimmern (inklusive Kunst- und
Musikraum) derzeit keinen Raummangel und sei für eine Grundschule in dieser Größe
mit einem großzügigen Raumangebot ausgestattet – insoweit sei eine Schulerweiterung
nicht erforderlich und ein Förderantrag würde mangels Erfordernis nicht bewilligt werden.
Allerdings werden die vorhandenen Räumlichkeiten in Lichtenwald im Hinblick auf den
Rechtsanspruch einer Ganztagesbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 als nicht
ausreichend angesehen – dies betrifft demnach Mensa, Speise- und Multifunktionsräume.
Hier bietet sich entsprechend dem expliziten Hinweis des Regierungspräsidiums in diesem
Jahr 2023 noch die „einmalige Chance“, aus dem Förderprogramm des Landes „Chancen
durch Bildung“ eine entsprechende Förderung von 70% der förderfähigen Kosten (inklusive
Ausstattung) zu erhalten. Allerdings hat die Antragstellung bis spätestens Mitte 2023 zu
erfolgen und die Maßnahme muss bis zum 31.12.2025 umgesetzt sein.
Die Verwaltung regt daher die Erstellung eines Multifunktionsraums an, welche sowohl von
Ganztagesbetreuung als auch der Schule genutzt werden kann.

 

Daraufhin wurde vom Gemeinderat folgendes beschlossen:
Der Anbau eines Multifunktionsraumes an den Klassentrakt wird auf das Jahr 2024 vorgezogen. Die Gemeindeverwaltung wird mit den Planungen beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse zu beantragen.

 

Als Planer wurde von der Verwaltung Herr Tabbert aus Leinfelden-Echterdingen kontaktiert und mit entsprechenden Vorplanungen und Entwürfen beauftragt.
Diese liegen nun in zwei Varianten als Anbau an der Westseite des Klassentraktes vor. Von den Kosten sind beide Varianten nahezu gleich, unterscheiden sich jedoch deutlich optisch. Von der Verwaltung wird Variante 1 präferiert, da sie sich nicht nur harmonisch an den Bestand anschließt, sondern auch aus energetischen Gründen vorteilhafter ist (geringere Gebäudeoberfläche).
Die Kostenschätzung beläuft sich auf rund 450.000 € (brutto).
Der Gemeinderat hat sich einstimmig für Variante 1 entschieden und die Verwaltung beauftragt, den Fördermittelantrag nebst Vorplanung und Kostenschätzung nach DIN 276 zusammen mit Architekt Tabbert fertigzustellen und beim Regierungspräsidium einzureichen.
Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, zusammen mit Architekt Tabbert die Nutzer anzuhören und deren Anregungen in die Detailpläne aufzunehmen und sodann die Baugesuchsunterlagen nebst Kostenberechnung nach DIN 276 fertig zu stellen. Nach Erhalt der Baugenehmigung können die einzelnen Gewerke ausgeschrieben werden.


Laufbahnen und Sprunggrube Sportplatz
Auf die Haushaltsdebatte von Januar und Februar 2023 und die hierzu gefassten Beschlüsse wird Bezug genommen.
Vom Gemeinderat wurde beantragt:
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt die Planung für Laufbahn und Sprunggrube zu
überarbeiten und zu konkretisieren, so dass die Realisierung der Maßnahme zügig erfolgen
kann.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich stimmt die Verwaltung dem Antrag zu; der Sportplatz wurde extra für diesen
Zweck verkleinert. Allerdings muss für einen Zuschussantrag zunächst der entsprechende
Nutzungsbedarf für Leichtathletik (ohne Schulsport) durch den TSV Lichtenwald e.V.
nachgewiesen werden. Dies muss sehr zeitnah erfolgen, da zu einem Fördermittelantrag
neben der Kostenschätzung nach DIN 276 auch der entsprechende Bedarfsnachweis
beigelegt werden muss.
Der Gemeinderat hat dem zugestimmt. Ein entsprechender Nutzungsbedarf wurde vom TSV zwischenzeitlich schriftlich begründet.
Als Planer wurde von der Verwaltung Herr Lengtat vom Büro Lengtat aus Dettingen/Erms kontaktiert. Er wurde mit entsprechenden Vorplanungen und Entwürfen beauftragt, welche nun vorliegen.
Die vorliegende Variante enthält eine 4x100m-Laufbahn mit den notwendigen Start/Auslaufflächen nebst Sicherheitsabständen auf der Ostseite des Sportplatzes und wurde so geplant, dass die vorhandene Barriere an der Ostseite des Sportplatzes sowie die vorhandenen Lichtmasten verbleiben können.
Dazu wurde auf der Südseite des Sportplatzes hinter dem Ballfangzaun die Weitsprunganlage mit zwei Anlaufbahnen geplant.
Die Kostenschätzung beläuft sich hierfür auf rund 194.000 € (brutto).
So besteht zudem noch Platz für ggf. weitere Anlagen, die in der Zukunft errichtet werden können. Südlich der Weitsprunganlage ist noch Platz für eine 4x50m-Laufbahn mit den notwendigen Start/Auslaufflächen nebst Sicherheitsabständen, östlich davon wäre z. B. noch Platz für eine Kugelstoßanlage oder eine schon mehrfach angesprochene Boulebahn.
Der Gemeinderat hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Boulebahn mit zu errichten und hat die Verwaltung beauftragt, den Fördermittelantrag nebst Vorplanung und Kostenschätzung nach DIN 276 zusammen mit Architekt Lengtat fertigzustellen und beim Regierungspräsidium einzureichen.
Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, bis zum Erhalt der Fördermittelzusage zusammen mit Architekt Lengtat die Detailpläne auszuarbeiten und die Kostenberechnung nach DIN 276 fertig zu stellen. Im Anschluss können die Gewerke ausgeschrieben werden.


Bebauungsplan „Thomashardt-Ost – 2. Änderung“
Der Bebauungsplan Thomashardt-Ost legt für den Bereich des Gewerbegebietes unterschiedliche maximale Höhen fest.
Im nördlichen Teil sind dies bei Flachdächern maximal 10 m, weiter südlich noch 8 m.

Die Verwaltung wurde unlängst von einem örtlichen Gewerbetreibenden kontaktiert, dessen bestehende Gewerbehalle Am freien Feld 14 für das schnelle Betriebswachstum mittlerweile zu klein geworden ist. Der Gewerbetreibende hat sich daher bereits nach einem anderen Standort außerhalb von Lichtenwald umgesehen, will aber eigentlich im Ort bleiben.
Pläne für eine mögliche Aufstockung wurden im Vorfeld erörtert und von der Verwaltung begrüßt, jedoch sieht das Landratsamt eine Befreiung für eine Aufstockung aufgrund des vorliegenden Bebauungsplanes als nicht möglich an, da im Bereich der Hausnummer 14 eine maximale Gebäudehöhe von 8 m festgelegt ist.
Ein Bauplatz weiter nördlich bei Hausnummer 8 sind jedoch bereits 10 m maximale Gebäudehöhe zulässig, was für die angedachte Aufstockung ausreichend wäre.
Eine vergleichbare Änderung des Bebauungsplanes zur Ermöglichung eines Bauprojektes wurde bereits 2014 für den Pensionsbetrieb bei Hausnummer 20 durchgeführt.

 

Der Änderungsbebauungsplan “Thomashardt Ost – 2. Änderung“ hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bestehenden Betriebs auf dem Flurstück 1172 zu schaffen.
Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung ist es erforderlich den Betrieb um weitere Ausstellungsräume aufzustocken, sodass der Standort beibehalten werden kann. 
Für die Erweiterung soll die Baugrenze im nordöstlichen Bereich erweitert werden. Ebenfalls soll die maximale Gebäudehöhe so angepasst werden, dass eine Aufstockung möglich ist. 
Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden kann. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligungsstufe sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.
Auf der Grundlage des Entwurfs kann daher direkt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgen. Unterlagen hierzu sind:
- Bebauungsplanentwurf vom 12.05.2023
- Begründung vom 12.05.2023
Die Kosten für das BPlan-Änderungsverfahren würden im vollen Umfang vom Antragsteller übernommen (rd. 5.000 €).

 

Dieser Bebauungsplanänderung hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt und die Verwaltung mit der Durchführung der weiteren Schritte beauftragt.


Neufassung Feuerwehrkostenersatz-Satzung (FwKS)
Zuletzt mit Beschluss des Gemeinderats vom 15.11.2016 wurde die FwKS geändert, nachdem sich insbesondere auf gesetzlicher Seite weitreichende Änderungen im Hinblick auf eine rechtssichere Berechnung der Stundensätze für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr ergeben haben. 
Zwischenzeitlich wurde von Seiten des Kreisprüfungsamts mit Prüfungsbericht vom 27.01.2020 empfohlen, diese Kosten im Turnus von 4 - 5 Jahren anzupassen bzw. neu zu kalkulieren, was von der Gemeindeverwaltung angesichts deutlich vordringlicherer Arbeiten (NKHR, § 2b UStG, u.v.m.) aber bislang zurückgestellt werden musste.
Für die nun vorliegende Neukalkulation wurde das Büro Heyder + Partner beauftragt, welches insbesondere auch schon die Kalkulation der Kindergartengebühren für den Zeitraum vom 9/2021 - 8/2023 für die Gemeinde erstellt hat.
Der bisher seit 11/2016 gültige Stundensatz je eingesetzter Person belief sich auf 17,14 €; die Neuberechnung hat nunmehr einen Stundensatz von 20,73 € ergeben.
Kurz nach der letzten Neufassung der FwKS vom 15.11.2016 wurde von Seiten des Gemeindetags Baden-Württemberg Anfang 2017 eine Mustersatzung veröffentlicht, die nunmehr Grundlage für die vorliegende Neufassung ist. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde empfohlen, im Zusammenhang mit der Neuberechnung der Stundensätze zugleich auch die Formulierungen der Mustersatzung zu übernehmen.
Der Gemeinderat hat der Neukalkulation einstimmig zugestimmt und die neue Satzung einstimmig beschlossen.


Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028
Die Amtsperiode für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 geht zum 31.12.2023 zu Ende. Daher finden dieses Jahr die Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 statt. Dem Gemeinderat der Gemeinde Lichtenwald obliegt hierbei die Aufstellung der Vorschlagsliste. Für diese Wahlperiode sind von der Gemeinde Lichtenwald zwei Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Die Aufstellung der Vorschlagsliste muss bis spätestens 23. Juni 2023 erfolgen. Die endgültige Wahl der Schöffen erfolgt spätestens am 29. September 2023 durch den hierfür eingerichteten Wahlausschuss.
Auf die entsprechende Ausschreibung im Amtsblatt und auf der Gemeindehomepage haben sich 5 Bürger aus Lichtenwald beworben.
Vom Gemeinderat wurden in geheimer Wahl Frau Elke Fetzer-Pflug sowie Herr Christian Brodmann auf die Vorschlagsliste gewählt.


Stadtticket VVS Lichtenwald
Vom Gemeinderat wurde am 27.04.2021 die zunächst auf 2 Jahre befristete Einführung eines Stadttickets auf dem Gebiet der Gemeinde Lichtenwald beschlossen.
Der Vertrag mit der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) vom 21.02.2022 wurde zunächst für die Dauer vom 01.04.2022 – 31.03.2024 geschlossen und in diesem festgelegt, dass das Einzeltagesticket zu Beginn der Vertragslaufzeit zum Preis von 3,00 €, bzw. das Gruppentagesticket für 6,00 € angeboten wird. 
Nach der vorliegenden Aufstellung des VVS vom 08.05.2023 wurden für das erste Jahr der Einführung des Stadttickets (01.04.2022 – 31.03.2023) nachfolgende Verkaufszahlen mitgeteilt: 
• Einzeltickets: 131 Stück
• Gruppentickets: 5 Stück
Zum finanziellen Ausgleich der vergünstigten Preise des Stadttickets sind von der Gemeinde Lichtenwald im ersten Jahr insgesamt 287,81 € dem VVS zu erstatten.
Der Vertrag mit dem VVS verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis zum 30.06. des jeweiligen Vorjahres schriftlich gekündigt wird.
Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, das Stadtticket bis zum 31.03.2025 weiter zu führen, wobei bis 30.06.2024 wieder zu entscheiden ist, ob der Vertrag erneut verlängert wird. Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.


Neubesetzung Hauptamtsleitung
Die Hauptamtsleiterin der Gemeinde wird die Gemeinde Lichtenwald voraussichtlich im August dieses Jahres verlassen. Der genaue Zeitpunkt der Versetzung zum neuen Dienstherren muss noch vereinbart werden. Um einen möglichst reibungslosen Übergang gewährleisten zu können, muss die Stelle so schnell wie möglich neu ausgeschrieben werden. Nicht zuletzt, da bereits ab September die ersten Vorbereitungen für die Kommunalwahlen in 2024 beginnen.
Der Stellenausschreibung hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.


Kindergarten Thomashardt – Nachbesetzung Stelle
Eine Mitarbeiterin hat ihr Beschäftigungsverhältnis bei der Gemeinde Lichtenwald fristgerecht zum 30.06.2023 gekündigt. Sie ist derzeit im Kindergarten Thomashardt in Vollzeit als Erzieherin beschäftigt. Sie wohnt relativ weit von Lichtenwald entfernt und hat eine Stelle in Wohnortnähe gefunden. Die Stelle muss schnellstmöglich nachbesetzt werden.
Der Stellenausschreibung hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.


Vorbereitung Kindergarten-Gebührenkalkulation 2023-2025
Die Gemeinde Lichtenwald orientiert sich bei der Festlegung der Betreuungsmodelle und Öffnungszeiten möglichst an den Bedürfnissen und Wünschen der Eltern; hierzu werden regelmäßige Bedarfsabfragen durchgeführt, um das Betreuungsangebot der Gemeinde ggf. entsprechend anzupassen.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass „jeder individuellen Wunschbetreuung“ nachgekommen werden kann, da fast alle Änderungen der Betreuungsmodelle und Öffnungszeiten zugleich mit einer Änderung der Betriebserlaubnis und zusätzlichem Betreuungspersonal verbunden sind.


Ergebnisse der Bedarfsabfrage
Von Seiten der Gemeindeverwaltung wurden am 07.03.2023 an alle Lichtenwalder Eltern mit Kindern im Alter zwischen 0 - 5 Jahren eine Kindergartenbedarfsabfrage für das Kindergartenjahr 2023/2024 versandt. 
Von den insgesamt 164 versendeten Fragebögen gingen 134 Rückmeldungen ein. Davon 71 von Eltern, deren Kinder bereits eine Einrichtung besuchen und 63 von Eltern, deren Kinder noch keine Einrichtung besuchen. Das ist eine Rücklaufquote von rund 82%. 
Die Eltern, deren Kinder bereits einen Lichtenwalder Kindergarten besuchen, sind mit dem bestehenden Betreuungsangebot zufrieden. Es gab lediglich Anmerkungen zur Höhe der Kindergartengebühren. Ferner gab es eine Anmerkung, wonach eine stundenweise Verlängerung der Betreuungszeit vorgeschlagen wird. Eine solche Änderung aufgrund eines einzelnen Wunsches steht jedoch in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand (Gebührenveranlagungen, Personalführung, Lohnabrechnung, aufwändige Änderung der Betriebserlaubnis – kein Bestandsschutz, usw.).


Festlegung der künftigen Betreuungsangebote
Zusammenfassend kommt die Gemeindeverwaltung zum Ergebnis, dass es keiner Anpassung oder Veränderung des bisherigen Betreuungsangebotes in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Lichtenwald bedarf.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die vorhandenen Betreuungsmodelle unverändert zu belassen und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Basis die Kindergartengebührenkalkulation für die kommenden beiden Kindergartenjahre durchzuführen.


Genehmigung zur Annahme von Spenden
Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
1.940,30 €, DreideScan GmbH Lichtenwald, Sachspende an den KiGa Thomashardt (Nestschaukel)
Bürgermeister Rentschler dankte dem Spender für die großzügige Unterstützung der Gemeinde und Ihrer Einrichtungen.
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27.06.2023

Bausachen

Aufbau einer DHL-Packstation, Am freien Feld 2

Es liegt ein Antrag auf Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen vor. Die Deutsche Post – DHL beabsichtigt die Errichtung einer Packstation auf dem Parkplatz des Netto-Marktes neben dem Geldautomaten der KSK.
Da sich die Packstation -ebenso wie bereits der Geldautomat- außerhalb des Baufensters befindet, ist eine Befreiung vonnöten.
Bürgermeister Rentschler erläuterte, dass er für diese Einrichtung bei der Post über 5 Jahre geworben hat und zeigt sich sehr erfreut, dass diese nun errichtet wird.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Einvernehmen zu der Befreiung zu erteilen.

 

Veränderte Ausführung eines Bauvorhabens, Am freien Feld 4

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Die Bauherren beabsichtigen die Erweiterung ihres bestehenden Betriebsgebäudes, die veränderte Erstellung eines weiteren Betriebsgebäudes sowie den Bau einer Wasserstoffanlage.
Das weitere Betriebsgebäude ist bereits genehmigt, soll nun jedoch verändert ausgeführt werden.
Die Wasserstoffanlage sowie ein Balkon befinden sich außerhalb des Baufensters, was von der Verwaltung jedoch als städtebaulich vertretbar betrachtet wird. Die Verwaltung empfahl, das Einvernehmen zur Bausache zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Erneuerung der Heizkessel im Bürgerzentrum und im Rathaus Thomashardt

Durch die im Raum stehende und bereits vom Bundeskabinett verabschiedete Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ergeben sich weitreichende Änderungen in Bezug auf Heizanlagen auch in Bestandsgebäuden der öffentlichen Hand.
Bisher wurde davon ausgegangen, dass lediglich der Neueinbau von Ölheizungen ab 2026 nicht mehr möglich sein wird. Durch die Novelle greift dieses Einbauverbot nun jedoch auch für Gasheizungen, und zwar bereits ab dem 01.01.2024 (Pflicht für 65 % Anteil erneuerbare Energien).
Aufgrund der bisherigen Regelungen und der (unveränderten) rechtlichen Vorgabe, dass Heizanlagen längstens 30 Jahre betrieben werden dürfen, war der Austausch der Gasheizungen im Bürgerzentrum sowie im Rathaus Thomashardt lediglich mittelfristig geplant.

 

Rathaus Thomashardt:
Das Rathausgebäude aus dem Jahr 1812 ist ein eingetragenes Kulturdenkmal und wurde 1988 denkmalgerecht komplett saniert. Dabei wurden das Dach und die Außenfassade gedämmt, was jedoch aus konstruktiven und Denkmalschutzgründen nur eingeschränkt möglich war. Auch wurden aus Denkmalschutzgründen damals wieder Verbundfenster mit einhergehenden schlechten energetischen Eigenschaften verbaut. Weitere signifikante Verbesserungen beim Wärmeschutz sind aus konstruktiv-baubiologischen und Denkmalschutzgründen jedoch nicht möglich.
Das Gebäude besitzt eine Flüssiggastherme im Dachgeschoss in einem kleinen Heizraum mit Erdtank neben dem Gebäude, welche 2006 eingebaut wurde (die Vorgänger-Gastherme war Baujahr 1988 und ist 2006 nach 18 Jahren Betrieb irreparabel havariert).
Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten (Erdtank für das Gas neben dem Gebäude, Position der Heizung auf dem Dachboden im Gemeindearchiv) scheidet für die Zukunft eine Heizanlage mit Pellets aus; Insbesondere ist die Unterbringung einer Pellets-Kesselanlage im Dachgeschoss nicht möglich. Der notwendige Platz für Eintrag der Pellets und Austrag der Asche ist nicht vorhandenen, zudem würde dies voraussichtlich statisch und brandschutztechnisch nicht umsetzbar sein.
Eine Niedertemperatur-Heizung (Vorlauftemperatur unter 50 °C) wie z. B. eine entsprechende Luft-Wasser-Wärmepumpe scheidet aufgrund des Heizbedarfes des Gebäudes wirtschaftlich aus, da sodann laufend mittels Elektro-Heizstab eine teure und ineffiziente Zusatzheizung erfolgen müsste. Der Austausch der Radiatoren gegen Radiatoren für Niedertemperatur-Heizungen scheidet ebenfalls aus Platzmangel aus.
Eine Hybrid-Heizung (Wärmepumpe + Gastherme) scheidet aus räumlichen Gründen im Rathaus ebenso aus, da der Platz für den notwendigen Pufferspeicher und die Wärmepumpe selbst im Heizraum im Dachgeschoss fehlt.
Turnusgemäß wäre aufgrund der Haltbarkeit von Gasthermen ein Austausch der Gastherme ca. 2026 nach 20 Betriebsjahren notwendig geworden (Gasthermen haben in der Regel eine kürzere Lebensdauer als klassische Heizkessel).

 

Bürgerzentrum:
Das Bürgerzentrum ist Baujahr 2000 und wurde seinerzeit mit einem Öltank im Keller sowie einem Öl-Heizwertkessel gebaut. 2008 erfolgte nach einem Brennerdefekt der Umbau auf Flüssiggas mittels Brennertausch und Anschluss an das Flüssiggas-Inselnetz in den Gassenäckern. Der freiwerdende Öltankraum wurde zum dringend benötigten weiteren Gemeindearchiv umgebaut.
Das Gebäude ist baujahrestypisch bereits vollständig mit WDVS von außen gedämmt und besitzt Isolierglasfenster. Jedoch erfordern die beiden großen Fahrzeughallen von Bauhof und Feuerwehr mit den konstruktionsbedingt schlecht dämmbaren Rolltoren sowie dem großen Heizwärmebedarf bei Öffnung der Tore ebenso eine entsprechend hohe Vorlauftemperatur für die Hallenheizung, so dass auch bei diesem Gebäude der Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe oder einer vergleichbaren Niedertemperaturheizung wirtschaftlich ausscheidet (vgl. Ausführungen Rathaus). Theoretisch wäre ein Austausch aller Lufterhitzer in den Fahrzeughallen auf spezielle Niedertemperatur-Lufterhitzer und der Austausch aller Heizkörper im Gebäude auf spezielle Niedertemperatur-Heizkörper möglich, ist aber mit immensem baulichen und vor allem finanziellen Aufwand verbunden.
Der Einbau einer Pelletsanlage ist ebenso nur theoretisch möglich. Aufgrund des Umbaus des ehemaligen Öllagerraumes in ein Gemeindearchiv und mangels Ausweichräumlichkeiten für dieses wäre der Einbau eines Pellets-Erdtanks außerhalb des Gebäudes vonnöten. Auch reicht der Heizraum größentechnisch nicht für eine entsprechende Pelletsanlage aus, so dass hier ein unterirdischer Anbau hinter dem Gebäude im Hof vonnöten wäre, um den jetzigen Raum zu vergrößern. Dies wäre ein noch viel immenserer Aufwand mit noch wesentlich höheren Investitionskosten als die Umbaumaßnahmen auf eine Wärmepumpe wie vorstehend beschrieben.
Eine Hybrid-Lösung (Gaskessel + Wärmepumpe) wäre in dem Gebäude zwar möglich, jedoch mit deutlich höheren Kosten verbunden als eine reine Flüssiggasheizung. Im Hinblick auf die Möglichkeit, zukünftig biogenes Flüssiggas zu beziehen und somit Klimaneutral zu heizen, erschient dies wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Turnusgemäß wäre die Erneuerung der Anlage nach rund 25 Betriebsjahren ca. 2025 fällig gewesen.

 

Aus wirtschaftlichen Gründen sollten beide Gebäude auch weiterhin mit Flüssiggas betrieben werden, da andere Energieträger nur mit immensem baulichem und finanziellem Aufwand implementiert werden können. Die geplanten Austauschjahre 2025 bzw. 2026 können aus rechtlichen Gründen jedoch nicht mehr avisiert werden.
Daher wurde von der Verwaltung eine Vorgezogene Erneuerung der Anlagen vorgeschlagen und hierfür Angebote eingeholt:
 

GebäudeFirma KümmelFirma Maier
Rathaus21.695,25 €17.991,65 €
Bürgerzentrum52.635,90 €23.171,68 €
Summe74.331,15 €41.163,33 €

 

Die Verwaltung schlug vor, mit den Arbeiten in beiden Gebäuden die Fa. Maier aus Köngen zu beauftragen, welche in beiden Fällen das günstigste Angebot abgegeben hat.
Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Schulsozialarbeit in der Grundschule Lichtenwald

Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 27.09.2022 zur Einführung der Schulsozialarbeit an der Grundschule Lichtenwald wurde entsprechend Beschluss vom 25.10.2022 der Kreisjugendring Esslingen e.V. (KJR) ab 11/2022 mit der Durchführung der Schulsozialarbeit mit einem Stellenumfang von 50% für die Dauer eines Jahres beauftragt.
Analog der Beschlusslage erfolgte die Beauftragung des KJR zunächst befristet bis zum 31.07.2023 (Schuljahresende). Vor einer Fortführung, bzw. dauerhaften Einrichtung der Schulsozialarbeit sollte nach dem Ansinnen des Gemeinderats die erzielten Ergebnisse erst reflektiert und evaluiert werden.
Durch das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ wird die Schulsozialarbeit im ersten Jahr der Einführung (11/2022 – 07/2023) für die Gemeinde nach jetzigem Stand ergebnisneutral sein, d.h. den Aufwendungen stehen in gleicher Höhe Zuschüsse gegenüber.
Bei Fortführung, bzw. dauerhaften Einrichtung der Schulsozialarbeit wird die Förderung allerdings vom „regulären Förderprogramm“ des Landes in Verbindung mit einer Ko-Finanzierung durch den Landkreis abgelöst, so dass hier künftig dauerhaft ein entsprechender Abmangel anfallen wird.
Nach der aktuell vorliegenden Personalkostenkalkulation des KJR für das Schuljahr 2023/2024 ist – bei einem Beschäftigungsumfang von weiterhin 50% - nach Abzug der voraussichtlichen Zuschüsse von Land und Landkreis mit einem Eigenanteil in Höhe von jährlich 25.400 € zu rechnen. Hinzu kommen weitere Sachkosten der Gemeinde (Räumlichkeiten, Ausstattung, besonderer Verwaltungs- und Betriebsaufwand, Geschäftsaufwendungen, usw.), welche von der Gemeindeverwaltung mit „grob“ 4.500 € beziffert werden. Somit ist unter Berücksichtigung der zu erwartenden Landes- und Kreiszuschüsse von einem jährlichen Abmangel in Höhe von derzeit rund 30.000 € auszugehen.
Da sich aus Sicht von der Schule die Schulsozialarbeit sehr bewährt hat, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, diese mit 50 % (wie bisher) zu verstetigen und entsprechende Verträge mit dem KJR abzuschließen.
Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Genehmigung zur Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
150,00 €, Sachspende an das Rathaus (kleines Gemälde).

 

Bürgermeister Rentschler dankte dem Spender.
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.07.2023

Bausache

Umbau bestehendes Wohnhaus, Blumenstraße 27

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Umbau seines bestehenden Wohnhauses nebst Flachdachanbau sowie einen vorhergehenden Teilabbruch des Bestandsgebäudes.
Da der genehmigungspflichtige Teilabbruch bereits vor Antragstellung ausgeführt wurde, wurde die Baustelle vom Baurechtsamt des Landratsamtes zwischenzeitlich eingestellt.
Da das Vorhaben im sogenannten unbeplanten Innenbereich liegt, war es nach §34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich der Um- und Anbau in die Umgebungsbebauung ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.
Bürgermeister Rentschler ergänzte in der Sitzung, dass die Dachform kein Beurteilungskriterium im Sinne des BauGB für das Einfügen in die Umgebung nach §34 BauGB ist.
Von Seiten mehrerer Gemeinderäte wurde Unmut geäußert, dass das Vorhaben bereits ohne die erforderliche Genehmigung begonnen wurde.
Im Anschluss an die Aussprache wurde vom Gemeinderat mehrheitlich das kommunale Einvernehmen erteilt.

 

Umwandlung des Diakonieverbandes Untere Fils zum Zweckverband Sozialstation Untere Fils

Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Reichenbach an der Fils, Hochdorf und Lichtenwald werden ambulante Hilfen für die Kranken- und Altenpflege, für die Haus- und Familienpflege, sowie eine Nachbarschaftshilfe angeboten. Diese Angebote hat seither der Diakonieverband Untere Fils zur Verfügung gestellt und dazu die notwendigen Einrichtungen geschaffen und unterhalten.
Begonnen haben diese Angebote bei den Krankenschwestern, die bei den einzelnen Krankenpflegevereinen angestellt waren. Mit der Zunahme der Bedürftigkeit, der Bürokratisierung der Abrechnungen, bis hin zur Einführung der Pflegeversicherung, waren die Krankenpflegevereine schnell überfordert und es wurde der Diakonieverband Untere Fils mit seiner Diakoniestation gegründet.
Dieses Unternehmen hat inzwischen mehr als 50 Beschäftigte mit einem jährlichen Umsatz von ca. 2 Millionen Euro.
Der Diakonieverband Untere Fils wird von der evangelischen Kirche und den Kommunen auf der Grundlage des Kirchenrechts getragen.
Die Verantwortung des Diakonieverbandes liegt in der Verbandsversammlung, die ehrenamtlich geführt wird. Die zunehmende Bürokratisierung und insbesondere der vorliegende Personalmangel im Bereich der Pflege lässt eine ehrenamtliche Führung eines Unternehmens mit dieser Größenordnung nicht mehr zu.
Aus diesem Grund haben die drei Kommunen (Reichenbach an der Fils, Hochdorf und Lichtenwald) gemeinsam mit dem Oberkirchenrat und dem Vorstand des Diakonieverbandes Untere Fils beschlossen zum 01.01.2024 den „Diakonieverband Untere Fils“ zum „Zweckverband Sozialstation Untere Fils“ umzuwandeln. Die Umwandlung erfolgt im Rahmen einer Betriebsübernahme nach § 613a BGB.
Die Zurruhesetzung der Geschäftsführerin, für die seither trotz intensivsten Bemühungen keine Nachfolge gefunden werden konnte und verschiedene Kündigungen, die inzwischen eingegangen sind, haben veranlasst, dass diese Umstrukturierung sofort erfolgt und die kommissarische Leitung, bis hin zur Übergabe in den „Zweckverband Sozialstation Untere Fils“ der Bürgermeister der Gemeinde Reichenbach an der Fils mit seiner Verwaltung unterstützend begleitet.
Ein „Zweckverband Sozialstation Untere Fils“ hat den Vorteil, dass dieser frei von der Konfessionsverpflichtung und nach einem Stellenplan, der eine marktgerechte Vergütung gewährleistet, geführt werden kann.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakoniestation wurden eng in das Verfahren eingebunden.
Gemeinsam konnte gewährleistet werden, dass die betreuten Pflegebedürftigen mit ihren Angehörigen weiterhin eine nahtlose Versorgung im gewohnten Umfang erhalten.
BM Rentschler erläutert die Vorlage im Gremium und warnte eindringlich davor, dass ein Pflegenotstand drohe, sollte hier keine Lösung gefunden werden.
Von Seiten des Gemeinderates gab es lobende Worte, dass die Gemeinde Reichenbach die Sache in die Hand genommen hat. Das vorgeschlagene Verfahren wurde allseits begrüßt.
Der Gemeinderat hat sodann einstimmig der Umwandlung des Diakonieverbandes Untere Fils zum Zweckverband Sozialstation Untere Fils zugestimmt und die vorgelegte Zweckverbandssatzung so beschlossen.

 

Kalkulation der Kindergartengebühren von 09/2023 bis 08/2025

Aufgrund des komplexen Sachverhaltes wird der Sachverhalt nachfolgend sehr detailliert Dargestellt, da ansonsten nicht nachvollziehbar.

 

Kalkulation der Benutzungsgebühren (Elternbeiträge)

 

       Rückblick und Vorbemerkungen

 

Bis zur Gebührenkalkulation 09/2021 – 08/2023 wurden in Lichtenwald, wie in vielen anderen Kommunen auch, die Gebührensätze auf Basis der „Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände“ angepasst. Diese Empfehlungen zur Anpassung der Elternbeiträge beziehen sich aber lediglich auf Regelgruppen mit einer Wochenbetreuungszeit von 30 Stunden und wurden hilfsweise auch auf die übrigen Betreuungsmodelle angewandt.

 

Selbstverständlich konnten die empfohlenen Gebührensätze die individuelle Situation vor Ort mit den sich oftmals deutlich unterscheidenden Betreuungsmodellen nicht annähernd abbilden, so dass in Lichtenwald seinerzeit erstmals eine grundlegende Neukalkulation der Benutzungsgebühren auf Grundlage der tatsächlich anfallenden Aufwendungen vorgenommen wurde. Damit kam man insbesondere den Beratungsergebnissen des Gemeinderats zur Verbesserung der Finanzsituation bzw. zur Haushaltskonsolidierung nach; auch wurden damit die Prüfungsbemerkungen zum Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung vom 27.01.2020 aufgegriffen, wonach die Kostendeckung unter der Empfehlung von 20% liegt.

Nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sind Gebühren zu kalkulieren, d.h. die Gebührensätze müssen auf einer Kalkulation ermittelt worden sein. 

 

Die damalige Neukalkulation führte sowohl zu geringeren Gebührensätzen bei den Krippengruppen, als auch zu Steigerungen bei anderen Betreuungsangeboten. Von Seiten des Gemeinderats wurden daraufhin folgende Beschlüsse zur Abfederung getroffen:

  • Deckelung der neuen Gebührensätze auf maximal 15% im ersten Kindergartenjahr und auf maximal 25% im zweiten Kindergartenjahr

  •     Staffelung der familienbezogenen Ermäßigungen: 

 

       -  1-Kind-Familie:                                 Kein Familienrabatt

       -  2-Kind-Familie:                                 25% Familienrabatt

       -  3-Kind-Familie:                                 50% Familienrabatt

       -  ab 4-Kind-Familie:                            80% Familienrabatt

 

Insgesamt 84% der Lichtenwalder Familien erhielten demnach eine familienbezogene Ermäßigung mit der Folge, dass – unabhängig von der beschlossenen Deckelung – nur von 16% der Familien der eigentlich angestrebte Kostendeckungsgrad von 20% erhoben worden wäre.  

  • Bei der Ermittlung der Kinderzahl sollten weiterhin alle unterhaltspflichtigen Kinder im Haushalt des Gebührenschuldners bis zum Alter von 18 Jahren berücksichtigt werden; von Verwaltungsseite wurde zunächst eine Altersgrenze von 10 Jahren vorgeschlagen.

 

Als Ergebnis der seinerzeitigen Gebührenfestlegungen ergibt sich aus der beigefügten Anlage, dass sich der Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge an den Gesamtaufwendungen prozentual stetig verringert hat und im Jahr 2022 bei nur noch 11,8% lag; zudem ist auch der jährliche Fehlbetrag in absoluten Beträgen gestiegen.

 

Zur Vorbereitung der anstehenden Gebührenkalkulation hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 30.05.2023 zunächst die ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 in den Lichtenwalder Kindertageseinrichtungen angebotenen Betreuungsmodelle festgelegt; demnach ergeben sich auf Grundlage der zuvor erfolgten Bedarfsabfrage bei der Lichtenwalder Elternschaft keine Änderungen beim Betreuungsangebot.                                            

Die wieder in Zusammenarbeit mit dem Büro Heyder + Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH aus Tübingen erstellte Gebührenkalkulation mit Stand vom 13.07.2023 ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Es ist vorgesehen, dass Herr Heyder die Kalkulation dem Gemeinderat wieder persönlich vorstellen wird und für Fragen zur Verfügung stehen.    

 

       Gebührenkalkulation

 

Die vorliegende Gebührenkalkulation wurde wieder für einen 2jährigen Kalkulationszeitraum vom 01.09.2023 bis 31.08.2025 vorgenommen, d.h. die Ermittlung der für diesen Zeitraum einheitlichen Gebührensätze basiert auf den durchschnittlichen gebührenfähigen Aufwendungen dieses Kalkulationszeitraums.

 

Es wurden folgenden Rahmendaten zugrunde gelegt: 

 

  • Kalkulationsschema entspricht der vom Gemeinderat am 04.08.2021 beschlossenen Gebührenkalkulation für den Zeitraum 09/2021 – 08/2023.

  • Prognose der Belegungszahlen und der jeweils gewählten Betreuungsmodelle im Kalkulationszeitraum erfolgte auf Grundlage der aktuellen Bedarfsabfrage vom Frühjahr 2023.

  • Personalkosten wurden je Beschäftigten entsprechend dem Ergebnis des aktuellen Tarifabschlusses vom 05/2023 hochgerechnet; gegenüber den Zahlen des Haushaltsplans 2023 ergeben sich je Haushaltsjahr (nicht Kindergartenjahr) folgende Mehrkosten: 

 

Jahr

Planzahlen

Kalkulation

Differenz

Abweichung

2023

1.369.685 €

1.426.605 €

+ 56.920 €

+ 4,16%

2024

1.410.819 €

1.551.896 €

+ 141.077 €

+ 10,00%

2025

1.446.084 €

1.606.212 €

+ 160.128 €

+ 11,07%

 

Durchschnitt:

1.528.238 €

 

 

 

Bei der Gebührenkalkulation 09/2021 – 08/2023 lagen die durchschnittlichen jährlichen Personalkosten noch bei 1.204.119 €. Allein diese Entwicklung führt – zur Veranschaulichung vereinfacht auf die Zahl der betreuten Kinder „heruntergebrochen“ und einem angestrebten Kostendeckungsgrad von 20% – zu einer Gebührensatzsteigerung von monatlich 40 €.  

  • Vollständig kostendeckend kalkuliert wurde wieder der Aufwand des Mittagessens (Sachkosten von Essen und Getränken sowie Personalaufwendungen in Form einer hauswirtschaftlichen Hilfskraft). Die Gebühren für das angebotene Mittagessen sind zwar weiterhin Bestandteil der monatlichen Elternbeiträge, werden im Gebührenverzeichnis aber künftig gesondert ausgewiesen, da die Verpflegungskosten bei Familienrabatten grundsätzlich keine Berücksichtigung finden.

 

  • Bei einem kalkulierten Gesamtaufwand für die Jahre 2023 bis 2025 von durchschnittlich über 1,9 Mio. € pro Jahr, sollen 20% durch Elternbeiträge abgedeckt werden, was einem Anteil von 380.000 € entspricht – siehe hierzu auch die Anlage zur Sitzungsvorlage „Hochrechnung der voraussichtlichen Gebühreneinnahmen“.  

 

Familienbezogene Nachlässe

 

Entsprechend der „Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024“ vom 05.05.2023 beziffern sich die dort aufgeführten familienbezogenen Nachlässe für im jeweiligen Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren wie folgt:

 

Familiengröße

Nachlass - Regelkindergarten

Nachlass - Krippengruppen

Familien mit 1 Kind

0,00%

0,00%

Familien mit 2 Kindern

22,46%

25,74%

Familien mit 3 Kindern

47,83%

49,75%

Familien mit 4 und mehr Kindern

82,61%

80,15%

 

Aktuell umfassen die Familiennachlässe für die in den Lichtenwalder Kindergärten betreuten Kinder gerundete prozentuale Abschläge und können (Stand 07/2003) den folgenden Familiengrößen zugeordnet werden: 

 

                                                                       Nachlass                                  Anteil

 

  • Familien mit 1 Kind                                                 0 %                                      17 %           

  • Familien mit 2 Kindern                                          25 %                                      55 %

  • Familien mit 3 Kindern                                          50 %                                      24 %

  • Familien mit 4 und mehr Kindern                          80 %                                        4 %

 

Die Zahlen machen deutlich, dass nur 17% der Eltern überhaupt eine „volle“ Kindergartengebühr entrichten würden – entsprechender Beschluss des Gemeinderats vorausgesetzt – die den eigentlich angestrebten Kostendeckungsgrad von 20% durch Elternbeiträge erreicht, mit der Folge, dass dieser bei der Gewährung entsprechender Familiennachlässe auch nur annähernd niemals erzielt werden kann.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Kostendeckungsgrad von 20% keine Gebührenobergrenze darstellt, sondern gebührenrechtlich durchaus die Möglichkeit besteht, die Höhe der jeweiligen Gebührensätze darüber hinaus festzulegen, um in der Summe ein einheitliches Deckungsmaß von 20% der Aufwendungen für die Kindertageseinrichtungen zu erreichen.

 

      Elternbeirat

 

Entsprechend den „Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Bildung und Aufgaben der Elternbeiräte nach § 5 des Kindertagesbetreuungsgesetzes“ vom 15.03.2008 ist der Elternbeirat insbesondere vor der Festsetzung der Elternbeiträge im Rahmen der für den Träger verbindlichen Regelungen zu hören.

 

Über das Ergebnis der Gebührenkalkulation wurden die Elternbeiräte aller 3 Lichtenwalder Einrichtungen mit Schreiben vom 07.07.2023 informiert und gegenüber der Verwaltung um entsprechende Stellungnahme gebeten. Zu den jeweiligen Rückmeldungen der Elternbeiräte wird auf die Anlagen zur Sitzungsvorlage verwiesen.

 

Aufgrund eines erst im Nachhinein festgestellten „Formelfehlers“ bei der Gebührenkalkulation, was die Höhe der Verpflegungskosten angeht, haben sich bei diesem Gebührenanteil betragsmäßig geringe Änderungen ergeben. So belaufen sich die Kosten pro Mahlzeit auf 6,15 € anstatt der ursprünglich angegebenen 5,91 €. 

 

      Gebührenvorschlag der Verwaltung

 

Aus grundsätzlichen Erwägungen spricht sich die Verwaltung im Regelfall stets für kostendeckende Gebührensätze aus, d.h. bei den Elternbeiträgen für einen Kostendeckungsgrad von insgesamt 20%. Wie sich bei vorangegangenen Beratungen des Gemeinderats in ähnlichen Fällen aber gezeigt hat, ist auch bei den Kindergartengebühren von einer „politischen Preisgestaltung“ auszugehen, so dass die Verwaltung keine konkreten Gebührenvorschläge unterbreiten wird.  

 

Angesichts von hoher Inflation und den Kostensteigerungen vor allem im Bereich der Personalkosten, ist für die Verwaltung eine Kombination aus Deckelung auf 10% der bisherigen Höhe der Gebührensätze (ohne Verpflegungsanteil) und Anpassung der familienbezogenen Ermäßigung auf 20%, 40% und 60% durchaus vorstellbar sowie für alle Beteiligten ein vertretbarer Kompromiss.

 

Entsprechend der „Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024“ vom 05.05.2023 wird bei den Regelgruppen eine Erhöhung um 8,5% empfohlen, wobei angestrebtes Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg ein Kostendeckungsgrad von 20% durch Elternbeteiligung bleibt.

 

Als Vergleich nachfolgend aus der Umlandkommune Wernau bereits veröffentliche Gebührensätze, welche ab 09/2023 zur Anwendung kommen und mit den Lichtenwalder Betreuungsmodellen vergleichbar sind (in Klammern die Gebührensätze aus der Neukalkulation):

 

  • Verlängerte Öffnungszeiten                               173,00 €        (207,20 €)

  • Verlängerte Öffnungszeiten PLUS                     253,00 €        (348,41 €)

  • Krippengruppe – Ganztagesbetreuung 3tägig   623,00 €        (587,60 €)              

  • Krippengruppe – Verlängerte Öffnungszeiten    408,00 €        (369,58 €)

 

Im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Gebührenfestsetzung vom 04.08.2021 gab es von Seiten der Gemeinderäte bzw. der Fraktionen verschiedene Äußerungen hinsichtlich des 20%igen Kostendeckungsgrads, die von Seiten der Verwaltung nachfolgende in Erinnerung gerufen werden:

 

  • „Die Gebührenerhöhung muss deshalb moderat über mehrere Jahre erfolgen, bis wir bei einem Deckungsgrad der Elternbeiträge von 20% angelangt sind.“

  • Zunächst Konzentration auf die Gebührenerhöhungen und in einem weiteren Schritt in zwei Jahren an weiteren „Stellschrauben“ drehen, wie z.B. die Familienrabatte zu verändern.

  • „Es ist klar und es war unstrittig, dass wir den Eltern einen 20%igen Deckungsgrad weder kurz- und noch mittelfristig zumuten können. Dass er aber weiter sinkt, kann nicht im Interesse der Gesamtgemeinde sein“.

 

Es obliegt letztlich dem Gemeinderat, die Entscheidung für eine sowohl angemessene als auch sozial ausgewogene Anpassung der Gebührensätze zu treffen, die zugleich auch die Kommunalfinanzen in ihrer Gesamtheit, d.h. die Belastung der sonstigen Steuerzahler, welche den Abmangel zu stemmen haben, nicht außer Acht lässt.

Herr Heyder vom Büro Heyder&Partner erläuterte dem Gremium anhand einer Powerpoint-Präsentation, wie die einzelnen Gebührenbestandteile kalkuliert und berechnet wurden.
Bürgermeister Rentschler und Gemeindekämmerer Mayer erläuterten, dass 1/3 des Haushaltsvolumens der Gemeinde zwischenzeitlich auf den Bereich der Kindertageseinrichtungen entfällt. Auch betonten sie, dass die Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände nur für das kommende KiGa-Jahr eine Erhöhung um 8,5 % beträgt, der Kompromissvorschlag der Verwaltung jedoch eine Erhöhung um 10 % auf zwei KiGa-Jahre umfasst.

Nach der Aussprache und Beantwortung aller Fragen des Gremiums durch Herr Heyder und die Verwaltung hat der Gemeinderat beschlossen, die KiGa-Gebühren um 10 % für die kommenden beiden KiGa-Jahre zu erhöhen. Die Familienrabatte wurden von 25 %, 50 % und 80 % auf zukünftig 20 %, 45 % und 70 % reduziert.

 

Genehmigung zur Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
1.000,00 €, Hildegard Fleischmann, Sulz am Neckar, Sachspende an die Gemeinde (Klavierflügel für die Mehrzweckhalle).

Bürgermeister Rentschler dankte der Spenderin für die großzügige Spende.
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26.09.2023

Forstwirtschaftsplan 2024
Vom Kreisforstamt Esslingen wurde der Forstwirtschaftsplan 2024 für den Kommunalwald mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Darin ist vorgesehen, den Holzeinschlag 2024 im Gemeindewald vorwiegend im Bereich Bannholzweg oberhalb der Bannmühle durchzuführen. Dazu sind Beträge für die Wegeinstandhaltung sowie diverse Bestandspflegemaßnahmen angesetzt. Insgesamt wird nach Plan mit dem Gemeindewald in 2024 ein geringer Überschuss in Höhe von rund 300 € erwirtschaftet.
Das Gremium hat dem Forstwirtschaftsplan 2024 einstimmig zugestimmt.


Bebauungsplan „Thomashardt-Ost – 2. Änderung“ - Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan Thomashardt-Ost legt für den Bereich des Gewerbegebietes unterschiedliche maximale Höhen fest. Im nördlichen Teil sind dies bei Flachdächern maximal 10 m, weiter südlich noch 8 m.
Die Verwaltung wurde unlängst von einem örtlichen Gewerbetreibenden kontaktiert, dessen bestehende Gewerbehalle Am freien Feld 14 für das schnelle Betriebswachstum mittlerweile zu klein geworden ist. Der Gewerbetreibende hat sich daher bereits nach einem anderen Standort außerhalb von Lichtenwald umgesehen, was für die Gemeinde nicht zuletzt auch einen signifikanten Verlust für die Gemeindefinanzen bedeuten würde.
Pläne für eine mögliche Aufstockung wurden im Vorfeld erörtert und von der Verwaltung begrüßt, jedoch sieht das Landratsamt eine Befreiung für eine Aufstockung aufgrund des vorliegenden Bebauungsplanes als nicht möglich an, da im Bereich der Hausnummer 14 eine maximale Gebäudehöhe von 8 m festgelegt ist.
Ein Bauplatz weiter nördlich bei Hausnummer 8 sind jedoch bereits 10 m maximale Gebäudehöhe zulässig, was für die angedachte Aufstockung ausreichend wäre.
Eine vergleichbare Änderung des Bebauungsplanes zur Ermöglichung eines Bauprojektes wurde bereits 2014 für den Pensionsbetrieb bei Hausnummer 20 durchgeführt.
Der Gemeinderat hat in der Mai-Sitzung die Änderung des Bebauungsplanes beschlossen und den dazugehörigen Bebauungsplanentwurf aufgestellt.
Nunmehr war die Beratung und Abwägung über die während der Auslegung eingegangen Stellungnahmen sowie der Satzungsbeschluss vonnöten.
Der Gemeinderat hat ohne Aussprache einstimmig die Abwägung der eingegangen Stellungnahmen vorgenommen sowie die Bebauungsplanänderung als Satzung beschlossen.


Zweckverband Sozialstation Untere Fils – Vertreter der Gemeinde
Der Zweckverband „Sozialstation Untere Fils wurde“ zum 1. Oktober 2023 gegründet und besteht aus 9 Mitgliedern, die sich auf die Verbandsgemeinden wie folgt aufteilen:
- Der Bürgermeister der Gemeinde Reichenbach an der Fils und 2 weitere Vertreter.
- Der Bürgermeister der Gemeinde Hochdorf und 2 weitere Vertreter.
- Der Bürgermeister der Gemeinde Lichtenwald und 2 weitere Vertreter.
Der Verbandsvorsitzende sowie seine Stellvertreter sind die Bürgermeister der Gemeinden, die dem Zweckverband angehören. Ihre Wahl ist nach jeder Neuwahl der Verbandsversammlung vorzunehmen.
Der Verbandsvorsitzende, sein erster Stellvertreter und sein zweiter Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt.
Die Vertreter der Gemeinden werden dagegen vom jeweiligen Gemeinderat benannt.
Die Fraktionen wurden im Vorfeld der Sitzung gebeten sich zu einigen, welche zwei Vertreter aus der Mitte des Gemeinderates entsandt werden sollen.
Im Wege der Einigung wurden aus der Mitte des Gemeinderates einstimmig  Gemeinderätin Pfaff sowie Gemeinderat M. Unterberger als Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung bestimmt.


Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022
Der ausführliche Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2022 lag dem Gremium bereits als Sitzungsvorlage vor; Gemeindekämmerer Mayer erläuterte die wesentlichen Zahlen anhand einer Powerpoint-Präsentation.
Das Jahr 2022 schließt mit einem unerwartet hohen positiven ordentlichen Ergebnis von rund 481.000 € und verbessert sich gegenüber den Planzahlen um über 416.000 €. Bei der Planaufstellung war man noch von einem geringen positiven ordentlichen Ergebnis von rund 65.000 € ausgegangen.
Gemeindekämmerer Mayer und Bürgermeister Rentschler betonten, dass die letzten drei Jahresabschlüsse der Jahre 2020, 2021 und 2022 allesamt sehr positiv und deutlich besser als geplant waren. Grund hierfür waren zumeist höher ausgefallene Gewerbesteuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen vom Land.
Jedoch zeichnet sich ab, dass diese Entwicklung mit dem Jahresabschluss 2022 bis auf weiteres letztmalig der Fall war.
Bereits jetzt lässt sich absehen, dass der Haushalt 2023 lediglich mit einer schwarzen Null bzw. einem kleinen Verlust abschließen werde.
Für die Folgejahre ist mit erheblichen Problemen bzgl. des Haushaltsausgleichs zu rechnen, da durch die anhaltend hohe Inflation mit stark steigenden Ausgaben bei gleichzeitig zurückgehenden Steuereinnahmen zu rechnen ist.
Nach Beantwortung aller Fragen aus den Reihen des Gremiums durch die Verwaltung hat der Gemeinderat einstimmig den Feststellungsbeschluss für den Jahresabschluss 2022 gefasst.
 

 

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 28.11.2023

Blutspenderehrung
Folgende Blutspender wurden von Bürgermeister Rentschler und Herr Günther vom DRK Baltmannsweiler geehrt und erhielten Dankesurkunden des DRK-Landesverbandes sowie ein Präsent der Gemeinde Lichtenwald:
Herr Martin Zandt für 25maliges Blutspenden
Frau Sonja Bieg für 50maliges Blutspenden
Herr Ulrich Unterberger für 75maliges Blutspenden
Herr Peter Zondler für 100maliges Blutspenden.
In Abwesenheit geehrt wurden zwei weitere Blutspender.


Umbau eines 2-Familienhauses zum Einfamilienhaus, Einbau von Dachgauben, Kirchweg 38
Es liegt eine Bauvoranfrage für den Umbau eines Wohnhauses vor.
Vom Bauherren wird beabsichtigt, das Dachgeschoss mit Dachgauben auszubauen und die Garage aufzustocken. Dadurch wird unter anderem die zulässige Zahl der Vollgeschosse sowie die zulässige Traufhöhe überschritten.
Da für diese Arten von Fällen bereits Präzedenzfälle im Plangebiet vorhanden sind, wurde von der Gemeindeverwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu der Bauvoranfrage zu erteilen.
Vom Gemeinderat wurde jedoch insbesondere die Aufstockung der Garage als zu massiv angesehen, weshalb das Gremium das Einvernehmen mehrheitlich nicht erteilt hat.


Neukalkulation der Verwaltungsgebühren und Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung
Die Verwaltungsgebühren der Gemeinde Lichtenwald wurden zuletzt im Jahr 2013 neu kalkuliert und die Satzung dazu angepasst.
Vom Kreisprüfungsamt wurde im Zuge der Rechnungsprüfung empfohlen, eine Neukalkulation und Anpassung der Satzung für die Verwaltungsgebühren durchzuführen.
Vom Gemeinderat wurde nach ausgiebiger Diskussion und einem Änderungsantrag einstimmig beschlossen, die Kalkulation wie vorgelegt zu akzeptieren und die Verwaltungsgebührensatzung entsprechend anzupassen.


Beschaffung weiterer Akustiklogger zur Überwachung des Wasserleitungsnetzes
Bereits in den Jahren 2022 und 2023 wurden von der Gemeinde Akustiklogger zur Überwachung des Wasserleitungsnetzes und der raschen Feststellung von Leckagen zwei Tranchen Akustiklogger beschafft, die schon knapp über die Hälfte des Leitungsnetzes überwachen.
Diese haben sich nach kurzer Zeit bereits sehr bewährt; so konnten mehrere bis dato unentdeckte Leckagen aufgespürt und repariert werden.
Für 2024 und 2025 waren zwei weitere Tranchen zur Beschaffung vorgesehen, um eine Vollüberwachung des gesamten Leitungsnetzes sicherzustellen. Jedoch wurde seitens des Herstellers angekündigt, dass es zum 01.01.2024 zu erheblichen Preissteigerungen in Höhe von 7,5 % kommen wird und weitere Preiserhöhungen für 2025 nicht ausgeschlossen sind. Bei einer Bestellung in 2023 gelten noch die alten Preise.
Daher hat die Verwaltung vorgeschlagen, die restlichen 82 Geräte sofort zum Angebotspreis von 39.651,10 € netto zu bestellen.
Vom Gemeinderat wurde dieser Vorschlag begrüßt und die Beschaffung einstimmig beschlossen.


Vorbereitung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sozialstation untere Fils
Dem Gemeinderat wurden die Unterlagen für die konstituierende Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sozialstation am 29.11.2023 im Vorfeld zugesandt.
Die Unterlagen betreffen die Haushaltssatzung & den Haushaltsplan 2023, die Wahl der Verbandsvorsitzenden sowie die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Vertreter der Gemeinde Lichtenwald bei der Sozialstation zu ermächtigen, den Beschlussanträgen gemäß den Drucksachen zuzustimmen.


Errichtung einer Schnelladesäule im Gewerbegebiet „Am freien Feld“
Die Energiewende und das Ziel der Klimaneutralität benötigen mehr Erneuerbare Energien. Wesentliche Bausteine sind hier neben Windenergie und Photovoltaik die E-Mobilität.
Von Seiten des Bundes, des Landes und des Landkreises werden die Kommunen bei der Ausgestaltung der E-Mobilität unterstützt und gefördert.
Ziel ist es, in Deutschland möglichst rasch ein flächendeckendes Angebot an öffentlich zugänglichen Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Die meisten Kommunen im Landkreis haben wir bereits eine oder mehrere öffentliche Lademöglichkeiten geschaffen.
Aus Sicht der Verwaltung muss eine solche Lademöglichkeit an einem verkehrsgünstigen Ort liegen und die Nutzer auch die Möglichkeit haben, während des Ladevorganges zu pausieren. Eine hohe Kundenfrequenz im Bereich sorgt dafür, dass eine Ladesäule intensiver genutzt wird. Ebenso muss eine leistungsstarke Stromversorgung in unmittelbarer Nähe vorhanden sein, um die Baukosten zu minimieren.
Der geeignetste Standort aus Verwaltungssicht war und ist daher das Gewerbegebiet Thomashardt, da es sich unmittelbar und gut zufahrbar an der L1151 befindet, eine neue und leistungsstarke Trafostation dort vorhanden ist und der Netto-Markt mit Bäckerei sich an ebendieser Stelle befindet. Ausreichend Parkplätze auf öffentlicher Verkehrsfläche sind ebenso vorhanden.
Der Landkreis Esslingen hat im Frühjahr als Planungshilfe für Lademöglichkeiten eine Analyse durchgeführt, wo das Laden in den Gemeinden am ehesten wahrscheinlich ist – siehe hierzu:
https://landkreis-es.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html?id=6b855e1ebb2e42bf993a0565b1277e3f
Für Lichtenwald kam nur eine Stelle heraus, wo im Planungsraum eine Einschätzung mit „sehr hoch“ bzw. mit einer nennenswerten Anzahl an Ladevorgängen zu erwarten ist. Es ist das Gewerbegebiet Thomashardt. Hier deckt sich die Einschätzung mit der der Verwaltung.
Eine Ladesäule mit lediglich 11 oder 22 kW ist für E-Fahrzeuge im öffentlichen Raum nicht sinnvoll, da hier Ladevorgänge viele Stunden dauern und somit der Nutzen für eine öffentliche Station gering bis gar nicht gegeben ist (diese Ladeleistung ist geeignet für Über-Nacht-Laden an einer privaten Wallbox o. dgl.).
Sinn macht im öffentlichen Raum nur eine Schnellladesäule mit deutlich höherer Ladeleistung.
Ein geeigneter Standort ist vor der bestehenden Trafostation „Am freien Feld“, um die Leitungswege und die Baukosten so gering wie möglich zu halten. Dort kann eine Schnellladesäule mit Hochborden umfasst am Fahrbahnrand stehen und ermöglicht dann das Laden von zwei Fahrzeugen jeweils vor und hinter der Säule längs am Fahrbahnrand auf zwei entsprechend hierfür reservierten Parkplätzen.
Von der NetzeBW wurde vergangenes Jahr eine Lösung angeboten, die von der Gemeinde gebaut und betreiben worden wäre. Diese Lösung hätte rund 90.000 € Investitionssumme gekostet, wovon die Hälfte (45.000 €) als Zuschuss vom Land erstattet worden wären.
Dazu wären rund 1.600 € für Betriebsabwicklung/Abrechnung/Wartung pro Jahr als laufende Ausgabe angefallen.
Zusätzlich wären je kWh verkauftem Strom 54,98 Cent brutto vergütet worden, zusätzlich auch noch die Erlöse aus der Vermarktung der THG-Quote (CO2-Zertifikatsverkauf) je verkaufte kWh in Höhe von 11,9 – 17,85 Cent brutto.
Diesem Modell konnte sich der Gemeinderat seinerzeit nicht anschließen und hat es mehrheitlich abgelehnt. 
Das Thema Schnelladesäule ist aus Sicht der Verwaltung jedoch zwischenzeitlich als sehr bedeutsames Thema entwickelt. Die nächsten von Lichtenwald aus erreichbaren Schnelladesäulen befinden sich in Reichenbach (Penny-Parkplatz) sowie an diversen Standorten in der Stadt Schorndorf.
Von der Verwaltung wurden daher zahlreiche andere Anbieter kontaktiert, die ggf. Interesse an dem Standort haben – aufgrund der Kritik des Gemeinderates in 2022 dieses Mal jedoch ausschließlich auf Basis eines selbst betriebenen Standortes.
Hier hat sich lediglich ein Anbieter mit konkretem Interesse zurück gemeldet, die Eingetragene Genossenschaft Ladegrün aus Berlin.
Diese würde am o. a. Standort eine Schnelladesäule mit 150 kW und zwei Ladepunkten installieren. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde hierfür einen einmaligen verlorenen Zuschuss in Höhe von rund 23.700 € brutto gewährt.
Diesem Vorschlag hat sich der Gemeinderat mit knapper Mehrheit angeschlossen.


Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart
Das am 01.02.2023 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) legt für jedes Bundesland ein umzusetzendes Flächenziel fest. Für Baden-Württemberg beträgt dieses Ziel zum Endzeitpunkt am 31.12.2032 1,8 % der Landesfläche. Bei Nicht-Erreichen dieses Zieles bis zum angegebenen Stichtag stehen Ziele der Raumordnung der Errichtung von Windenergieanlagen nicht mehr entgegen. 
Das hieße, dass Windenergieanlagen sodann überall gebaut werden dürften.
In dem am 07.02.2023 im Landtag von Baden-Württemberg verabschiedeten „Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg“ (KlimaG BW) wird das Bundesziel des WindBG aufgegriffen. In § 20 KlimaG BW wird die Mindestzielvorgabe von 1,8 % auch jeder Planungsregion zugewiesen. Aufgrund des Nachholbedarfes in Baden-Württemberg bezüglich des Ausbaus erneuerbarer Energieträger und hinsichtlich der Klimaschutzambitionen der Landesregierung, wird darüber hinaus ein zeitliches Vorziehen der Zielerreichung durch einen Satzungsbeschluss für fortgeschriebene Regionalpläne bis 30.09.2025 festgelegt.
Im Hinblick auf die besonders großen und damit außerordentlich raumbedeutsamen Windenergieanlagen möchte der Verband Region Stuttgart seine Planungs- und Steuerungsfunktion nicht verlieren.
Der Verband Region Stuttgart hat dazu eine Teilfortschreibung des Regionalplanes eingeleitet. In der Sitzung am13.09.2023 wurde der Beschluss gefasst, den Planentwurf auf der Grundlage eines Vorsorgeabstandes zwischen Vorranggebieten und Wohnbebauung von 800 m zu erarbeiten.
Die Ausweisung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie ist an klare Standorteigenschaften gebunden. Das grundlegende Kriterium für die Auswahl geeigneter Flächen ist ein ausreichendes Winddargebot. Maßstab ist dabei der Windatlas Baden-Württemberg 2019. Als relevanter Schwellenwert wird eine „Mittlere gekappte Windleistungsdichte“ von 215 Watt pro Quadratmeter (W/m²) in einer Höhe von 160 Metern über Grund angesetzt. Des Weiteren ist erforderlich, dass keine rechtlichen sowie planerischen Vorgaben einer Installation von Windkraftanlagen (WKA) entgegenstehen.
Neben dem Ausschluss von Flächen, auf denen die Errichtung von Windenergieanlagen aus zwingenden Gründen nicht in Betracht kommt, wurden planerische Kriterien eingeführt, die insbesondere eine visuelle Überlastung einzelner Gemeinden bzw. Gemeindeteile verhindern sollen. Angesichts des vorgegebenen Flächenzieles und den spezifischen Rahmenbedingungen bestehen dabei nur relativ geringe planerische Gestaltungsspielräume.
Wichtig zu betonen ist dabei, dass diese Planungen nicht dazu dienen, mehr Fläche für Windkraft bereitzustellen, sondern lediglich die vom Gesetzgeber geforderte Mindestfläche abzubilden, damit nicht unkontrolliert alle theoretisch möglichen Standorte von Projektierern entwickelt werden können. Auch bedeutet dies nicht, dass in den nunmehr auszuweisenden Vorranggebieten tatsächlich Windkraftanlagen gebaut werden.
Zu diesem Planentwurf werden nun die Träger öffentlicher Belange angehört und haben die Gelegenheit, Stellungnahme dazu abzugeben.
Lichtenwald ist vom nunmehr RM-34 genannten Vorranggebiet betroffen. Die Karte nebst Steckbrief dazu war Teil der Gemeinderatsvorlage.
Wie diesem Steckbrief zu entnehmen ist, sind zahlreiche Schutzgüter mit hoher Wahrscheinlichkeit erheblich beeinträchtigt (Artenschutz, Biotope, Waldfunktion, Landschaftsschutz, Landschaftsbild, Erholung).
Falls sich durch das Vorranggebiet überhaupt ein Projektierer findet, der in dem Bereich weitere Windkraftanlagen errichten möchte, wären diese Schutzgüter entsprechend im Genehmigungsverfahren von den Fachbehörden zu prüfen. Aufgrund der Angaben im Steckbrief geht die Verwaltung davon aus, dass eine Genehmigung mit hohen Hürden verbunden ist bzw. mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nicht möglich wäre.
Im Zuge eines möglichen Genehmigungsverfahrens wird die Gemeinde als Träger öffentlicher Belange angehört und kann sodann konkrete Stellungnahmen zu einzelnen Punkten abgeben.
Aufgrund der neuen Rechtslage von Bundes- und Landesgesetzgeber ist es jedoch sinnvoll, sich nicht gegen das Vorranggebiet auszusprechen, da ansonsten die regionalplanerischen Steuerungsmöglichkeiten bei Nichterreichung des 1,8 % - Flächenzieles entfallen.
Vom Gemeinderat wurde daraufhin beantragt und einstimmig beschlossen, folgende Stellungnahme an den Verband Region Stuttgart abzugeben:
Die Gemeinde Lichtenwald sieht den Windkraftausbau in dicht besiedelten Gebieten wie der Region Stuttgart kritisch, da es zu erheblichen Belastungen der Anwohner kommt. Ferner werden die bereits beschränkten Naturräume weiter eingeengt. 
Der Gesetzgeber verlangt, dass 1,8% der Regionsfläche für die Windkraftnutzung zur Verfügung gestellt werden. Der Planungsentwurf vom 25.10.23 sieht dagegen 2,6% vor. Da eine Übererfüllung der Planvorgaben nicht sinnvoll ist, sollten die Windkraftflächen bis zum Satzungsbeschluss auf die gesetzliche Mindestforderung von 1,8% reduziert werden.
Für den Schurwald sind 8 potenzielle Windkraft-Vorranggebiete vorgesehen, die sich auf 22 Einzelflächen aufteilen. Dies führt zu einer unerwünschten Aufsplitterung und widerspricht dem Ziel der Bündelung und Standortkonzentration. RM-34 führt zusammen mit GP-05 zu einer unerwünschten Galeriebildung. Die 22 Windkraftflächen führen zudem zu einer sehr hohen Windkraftdichte und es kommt zu einer räumlichen Überlastung. Zahlreiche Ortschaften werden umzingelt.
Der Windatlas 2019 weist für den Schurwald eine nur sehr grenzwertige Windhöffigkeit aus. Es sind somit nur sehr mäßige Windstromerträge zu erwarten. Dies bestätigen auch die drei Windkraftanlagen am bestehenden Standort Winterbach – Goldboden. Der Gemeindetag BW hat sich für einen Grenzwert von 270 Watt / qm statt 215 Watt /qm (mittlere gekappte Windleistungsdichte in 160 Meter über Grund) ausgesprochen (INFO 0436/2019, Az. 794.62 vom 12.08.2019), dieser sollte hier Anwendung finden. 
Ferner hat die Gemeinde Lichtenwald Sorge, dass die Funktionen des Schurwaldes als wichtiger Natur- und Erholungsraum für den mittleren Neckarraum durch den erheblichen Umfang an Vorranggebieten zerstört wird, obwohl nur ein relativ geringer Windstromertrag zu erwarten ist. 
Für alle 8 potenzielle Vorranggebiete wird die Landschaftsbildqualität als hoch bis sehr hoch eingestuft. 5 Vorranggebiete liegen in Landschaftsschutzgebieten. Auf Windkraft-Vorranggebiete in Landschaftsschutzgebieten sollte grundsätzlich verzichtet werden. 
Alle 8 potenzielle Vorranggebiete liegen in strukturreichen Mischwäldern. Dies widerspricht dem Landesentwicklungsplan; Plansatz 5.3.5 (Z) hat die Zielsetzung: „Eingriffe in den Bestand des Waldes in Verdichtungsräumen und in Wälder mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen sind auf das Unvermeidbare zu beschränken.“ Bei der geringen Windhöffigkeit des Schurwaldes kommt dieser Plansatz zweifelsohne zum Tragen. 
Der Mindestabstand zur Wohnbebauung beträgt nur 800 Meter; dieser sollte auf 1.000 Meter erhöht werden, dies auch für Einzelwohnhäuser im Außenbereich, sowie für Siedlungen für Erholungs- / Fremdenverkehrsfunktion und Campingplätze. 
In der Gesamtabwägung, auf der einen Seite mäßige Windstromerträge und auf der anderen Seite massive Nachteile und Beeinträchtigungen für Landschaft, Natur und Menschen erscheint uns der Ausbau der Windkraft auf dem Schurwald nicht sinnvoll und sachgerecht.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2023

Bebauungsplan „Rathaus und Umgebung – 1. Änderung“

Der Bebauungsplan „Rathaus und Umgebung“ legt für den Bereich um das Rathaus und den Dorfplatz Thomashardt Einzel- und Doppelhäuser mit 2 Stellplätzen je Wohneinheit fest, dazu Höhenbeschränken in der Traufhöhe auf 6,3m und in der Firsthöhe auf 11,0m. Im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleiches hat die Gemeinde sich mit dem Eigentümer des Gebäudes Hauptstr. 19 auf einen Flächentausch und eine Anpassung des Bebauungsplans verständigt. Diese soll den Umbau des Bestandsgebäudes in der bisherigen Kubatur auf ein 8-Familienhaus mit 8 Stellplätzen ermöglichen.
Durch den Flächentausch wird die Möglichkeit geschaffen, die geplante Erschließungsstraße in den rückwärtigen Bereich hinter das Gebäude Hauptstraße 19 zu realisieren und die dort befindlichen drei Wohnhäuser erstmalig öffentlich zu erschließen.
Der Änderungsbebauungsplan „Rathaus und Umgebung – 1. Änderung“ hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Umbau des o. a. Gebäudes zu schaffen.
Der Gemeinderat hat dem vorgelegten Änderungsentwurf des Bebauungsplanes einstimmig zugestimmt.

 

Kommunalwahlen und Europawahlen 2024

Am 09.06.2024 finden die Kommunalwahlen und die Europawahl statt. Nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes hat der Gemeinderat die Beisitzer des Gemeindewahlausschusses und deren Stellvertreter zu wählen. Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens drei Beisitzern. Vorsitzender ist Kraft Gesetz der Bürgermeister. Sofern der Bürgermeister Wahlbewerber oder Vertrauensperson eines Wahlvorschlags ist, wählt der Gemeinderat ersatzweise die/den Vorsitzende/n des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter sind aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten zu wählen. 
Die Beisitzer sind aus dem Kreis der Wahlberechtigten zu wählen. 
Die Befangenheit des Bürgermeisters ist aufgrund seiner Kandidatur für die Regionalwahl gegeben. 
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, für die Kommunalwahlen einen Gemeindewahlausschuss bestehend aus dem Vorsitzenden, der Stellvertreter und drei Beisitzern zu bilden. Mitglieder des Gemeinderats, die nicht mehr kandidieren, können gewählt werden und sind selbst wahlberechtigt, d.h. nicht befangen.
Daneben ist vorgesehen, dem Gemeindewahlausschuss die Aufgaben des Briefwahlvorstandes zu übertragen.
Die Gemeindeverwaltung hat sich mit einzelnen Bürgerinnen und Bürgern im Vorfeld in Verbindung gesetzt und um Mitarbeit im Gemeindewahlausschuss gebeten.
Die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses wurde daher wie folgt vorgeschlagen:

Erster VorsitzKarin HeubergStellvertretender VorsitzYvonne Nabel
BeisitzerSuse SchäferStellvertretungGabriele Heß
BeisitzerMarc SuffelStellvertretungRegina Jacoby
BeisitzerSina RoosStellvertretungUlrike Kalafatidis

Seit Juli 2017 ist die Gemeinde Lichtenwald so weit gewachsen, dass zwei Wahlbezirke gebildet werden müssen. Es empfiehlt sich, die Bildung der Wahlbezirke, des Briefwahlbezirkes und die Festlegung der Wahllokale analog zur Bundestagswahl 2021 wie folgt festzulegen:

Es werden folgende Wahlbezirke gebildet:
1.   Wahlbezirk 001-01: Hegenlohe
2.   Wahlbezirk 002-02: Thomashardt 
3.   Wahlbezirk 900-01: Briefwahlbezirk Hegenlohe
4.   Wahlbezirk 900-02: Briefwahlbezirk Thomashardt

Als Wahlräume werden bestimmt: 
1.   Wahlbezirk 001-01: Bürgerzentrum Lichtenwald/Bürgersaal, Gassenäcker 1 
2.   Wahlbezirk 002-02: Kindergarten Thomashardt, Im Gänswasen 7
3.   Wahlbezirk 900-01: Bürgerzentrum Lichtenwald/Feuerwehrraum, Gassenäcker 1
4.   Wahlbezirk 900-02: Rathaus Thomashardt, Hauptstraße 34

 

Diesen Vorschlägen hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Antrag der CDU-Fraktion zur Gewährung eines jährlichen Zuschusses an den OGV Lichtenwald

 

Von Seiten der CDU-Fraktion wurde mit Mail vom 29.10.2023 nachfolgender Antrag an die Verwaltung gerichtet; dieser ging auch allen Gemeinderäten zu:

 

Der Gemeinderat möge beraten und beschließen, dem OGV Lichtenwald jährlich 500 € zur freien Verfügung zu stellen, damit zusammen mit den ehrenamtlichen Mitgliedern die Erhaltung und Fortentwicklung des Umweltschutzes und die Vermittlung von Wissen über einen naturnahen Gartenbau und den ökologischen Streuobstanbau ermöglicht wird. 

 

Stellungnahme der Verwaltung: 
Grundsätzlich kann sich die Verwaltung einen ergänzenden Zuschuss über maximal 500,00 € an den OGV zur Finanzierung entsprechender Projekte vorstellen – dieser sollte dem Verein aber nur gegen Vorlage der Ausgabebelege „im Nachgang“ ausbezahlt werden, um eine zweckentsprechende Mittelverwendung zu gewährleisten.
Bislang erhält der OGV einen jährlichen Vereinszuschuss in Höhe von pauschal 100,00 €; mangels jugendlicher Mitglieder wurde in den vergangenen Jahren kein Jugendzuschussantrag gestellt.

 

Diesem Vorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Eigenbetrieb Wasserversorgung – Jahresabschluss 2022

Der Jahresabschluss 2022 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung lag den Gemeinderäten in gedruckter Form vor der Sitzung vor.
Gemeindekämmerer Mayer erläuterte die Entwicklung des vergangenen Wirtschaftsjahres anhand einer Powerpoint-Präsentation.
Nachdem alle Fragen von Seiten des Gremiums vom Kämmerer und von Bürgermeister beantwortet wurden, hat der Gemeinderat einstimmig den Jahresabschluss 2022 mit einem Jahresfehlbetrag von 49.568,54 € (dieser ist auf die vorgezogene Sanierung der Wasserkammer im Wasserturm Thomashardt zurückzuführen) beschlossen und die Betriebsleitung entlastet.

 

Haushalts- und Wirtschaftsplan 2024 - Einbringung

In den vergangenen Jahren wurde der Haushaltsplanentwurf regelmäßig in der ersten Sitzung des neuen Jahres eingebracht. Dies hatte in Bezug auf eine belastbarere Prognose der Mittelansätze den Vorteil, dass zu diesem Zeitpunkt im Regelfall nicht nur die aktuellsten Haushaltsdaten (Fortschreibung der Orientierungsdaten auf Basis der Herbststeuerschätzung), sondern auch der Bestand an liquiden Mitteln zu Beginn des Haushaltsjahres vorlagen. Allerdings ist im Zusammenhang mit dem 2024 zu leistenden Investitionskostenzuschuss für den Neubau des Gymnasiums Plochingen vorgesehen, eine Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock zu beantragen. Dieser vollständige Antrag muss aber spätestens am 01.02.2024 der Rechtsaufsichtsbehörde vorliegen und setzt unter anderem einen beschlossenen Haushaltsplan voraus.


Insoweit war die Einbringung des Haushaltsplans 2024 zeitlich vorzuziehen, um die Abfolge der Haushaltsplanberatungen (Einbringung, Beratung und Beschluss) sowie die Einhaltung der Antragsfrist „unter einen Hut“ zu bekommen.
Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Zahlen aus der Fortschreibung der Orientierungsdaten für die kommunale Haushalts- und Finanzplanung der Jahre 2024 ff. auf Grundlage der Oktobersteuerschätzung, haben sich die Zahlen des Planentwurfes nochmals geändert.


Demnach verbessert sich im Ergebnishaushalt das ordentliche Ergebnis 2024 um 29.099 € auf - 249.098 €, gleiches gilt auch für den Finanzhaushalt, bei dem sich die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelsbestands um 29.099 € auf - 1.286.375 € verringert.


Auch die Finanzplanung verbessert sich auf Grundlage der aktualisierten Zahlen zunächst dahingehend, dass – unter Berücksichtigung deutlich reduzierter Mittelansätze – die Jahre 2025 ff. wieder durchweg ein positives ordentliches Ergebnis ausweisen. Insgesamt dürfte diese Entwicklung aber sehr fraglich sein.
Hinsichtlich des Kreisumlagehebesatzes für 2024 – dieser wurde im Haushaltsplan-Entwurf des Landkreises mit 35,9 v.H. (Vorjahr: 27,8 v.H.) beziffert – kann nach den bisher bekannten Beratungsergebnissen voraussichtlich von einer Absenkung auf 31,5 v.H. und damit einer entsprechend geringeren Kreisumlage ausgegangen werden. Sofern der Kreisumlagehebesatz 2024 tatsächlich auf 31,5 v.H. festgelegt werden würde, beliefe sich das ordentliche Ergebnis auf - 62.895 €. Für ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis 2024 wäre allerdings ein Kreisumlagehebesatz von lediglich 30,0% erforderlich.
Aufgrund des deutlich negativen ordentlichen Ergebnisses im Ergebnishaushalt wurde von der Verwaltung im Vorfeld bereits die Mittelansätze für den Gebäude- und Straßenunterhalt drastisch reduziert. Ebenso wurden in allen Produktbereichen sämtliche Etatansätze nach Einsparmöglichkeiten überprüft und entsprechend angepasst, so dass – abgesehen von Personalaufwand, Abschreibungen und Umlagezahlungen an Kreis bzw. Finanzausgleich – die Summe der Aufwendungen weitgehend gehalten werden konnte. Dies kann im Interesse der Lichtenwalder Bürgerschaft allerdings keine „Dauerlösung“ darstellen.


Im Finanzhaushalt sind lediglich die durch entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse geplanten Auszahlungen hinterlegt, trotzdem nähert sich die Liquidität zum Ende des Jahres 2024, wie auch der Folgejahre der gesetzlichen Mindestliquidität.
Nach jetzigem Stand ist für jegliche Maßnahmen, die zusätzliche Aufwendungen im Ergebnishaushalt zur Folge haben, kein Spielraum vorhanden; ebenso nicht für weitere Investitionen in 2024 wie auch in den Finanzplanjahren 2025 – 2027.

 

Nach der Haushaltsrede von Bürgermeister Rentschler und den Erläuterungen von Gemeindekämmerer Mayer hielten die Fraktionen ihre Haushaltsreden und stellten ihre Anträge.

Haushaltsrede Bürgermeister Rentschler:

„Meine sehr geehrten Damen und Herren,

das Zahlenwerk des Haushaltsplans 2024 mit dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser liegt Ihnen als Entwurf vor.

 

Dies ist nun der fünfte Haushalt der Gemeinde Lichtenwald, der nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht erstellt wird und somit alle Abschreibungen des Gemeindevermögens erwirtschaften muss.
In den vergangenen Jahren haben wir immer große Mühe gehabt, den Haushalt bei der Aufstellung planerisch auszugleichen – um später aufgrund unvorhergesehener Dinge wie höhere Zuweisungen, diverse Corona-Hilfspakete oder überraschend höhere Gewerbesteuereinnahmen ein gutes Plus als Jahresabschluss auszuweisen.

 

Ich wünschte, ich könnte so zuversichtlich nach 2024 und in die Folgejahre schauen.

 

Leider ist die Realität nun eine andere. Schon jetzt ist absehbar, dass der Haushalt 2023 im Ergebnis ein leichtes Minus erwirtschaften wird.
Gott sei dank haben wir dafür die Ergebnisrücklage aus den Jahren 2020 bis 2022 mit den dortigen positiven Jahresabschlüssen, auf die wir zurückgreifen können.

 

Dazu plant das Landratsamt mit einer Kreisumlage von 35,9 Prozent, zur Zeit sind es 27,8 Prozentpunkte.
Das ist schlichtweg ein Unding, solche Sprünge zu vollziehen, die auch im krassen Widerspruch von dort zuvor kommunizierten Planungszahlen stehen. 
Das sind für Lichtenwald 450.000 € an Mehrausgaben (!).
Gott sei Dank zeichnet sich eine Mehrheit im Kreistag ab, solch wahnwitzige Sprünge zu verhindern und die Kreisumlage auf 31,5 % festzulegen – jedoch immer noch eine deutliche Erhöhung.
Für einen derzeit ausgeglichenen Haushalt wären jedoch 30,0 Prozent Kreisumlage vonnöten….

 

Man mag geneigt sein zu sagen: dann müssen wir eben sparen.

 

Wobei: wo! Die Verwaltung hat im Ergebnishaushalt schon ausnahmslos alle Posten in mühevoller Kleinarbeit einzeln durchforstet und alles was möglich ist, gestrichen. Jedoch sind wir noch immer bei rund 60.000 € im Minus im Ergebnishaushalt.
Man muss bedenken: solche Einsparrunden führen auch immer dazu, dass am Unterhalt von Gebäuden, Liegenschaften und Straßen die Axt angelegt werden muss. Das ist schlecht und nicht nachhaltig.
Gott sei Dank haben wir hier in den letzten über 10 Jahren unsere Hausaufgaben gemacht – aber dauerhaft funktioniert das nicht.

 

Es gibt leider nur zwei Möglichkeiten, den Haushalt auszugleichen, wenn die Kreisumlage so hoch bleibt bzw. perspektivisch noch weiter ansteigen wird:
- Freiwillige Leistungen reduzieren (die wir ohnehin in überschaubarer Menge haben)
-Oder die Einnahmen aus Steuern und Gebühren erhöhen.

 

Das sind unbequeme Themen, jedoch bleiben Sie uns –wie schon so oft als finanzschwache Gemeinde – nicht erspart.

 

Kommen wir jedoch zu den erfreulichen Themen.

 

Unsere Liegenschaften sind zwischenzeitlich ausnahmslos alle saniert.
Im noch laufenden Jahr haben wir die beiden letzten älteren Dächer ausgetauscht.
Sodann kann man sagen: alle Gebäude der Gemeinde haben ein gutes Dach, erneuerte Fenster, schöne Sanitäranlagen und Küchen, möglichst energiesparende Beleuchtung und sehen innen und außen ordentlich und gepflegt aus.
Zuletzt haben wir an den letzten beiden verbliebenen Liegenschaften neue energieeffiziente Heizanlagen in Auftrag gegeben, die jedoch bis heute aufgrund Lieferschwierigkeiten des Hersteller nicht verbaut werden konnten – aber das wird nach dem Winter dann sehr absehbar der Fall sein.
Dann sind wir auch beim Thema Heizanlagen durch und haben somit keine Sanierungsthemen an unseren Liegenschaften mehr.

 

Auch beim Thema Wasser und Abwasser sind wir mit den großen Investitionen erstmal durch – die Kanäle sind saniert, ebenso Wasserbehälter und –turm innen wie außen in gutem und technisch modernem Zustand. 
Die letzte Tranche Akustiklogger zur Überwachung des Wasserleitungsnetzes haben wir im November bestellt und können sodann jeden Schacht auf der Gemarkung damit bestücken.

 

Auch im Katastrophenschutz ist die Arbeit getan. Die Feuerwehr erhält in 2023 und 2024 insgesamt 3 neue Fahrzeuge und der Fuhrpark wäre somit erneuert.
Auf dem Bauhof ist der Fuhr- und Maschinenpark auch peu a peu komplett erneuert worden und nunmehr auf einem sehr guten und modernen Stand.
In beiden Einrichtungen musste ein erheblicher Sanierungsstau abgearbeitet werden, der dort angehäuft wurde.

 

Für 2024 und die Folgejahre sind weitere Investitionen bereits fest disponiert:

- ein Anbau an die Schule im Hinblick auf den Rechtsanspruch für Ganztagesbetreuung
- Laufbahnen und Sprunggrube am oberen Sportplatz
- die Komplettierung des Skateparks mit Sportgeräten für den Außenbereich
- der letzte verbliebene FTTH-Ausbau im Bannmühletal

 

Auch haben wir die Bebauungspläne für die Rathausumgebung in Thomashardt und die Ortsdurchfahrt Hegenlohe aufgestellt.

 

Beide führen ebenso zu Investitionen, indem wir in Thomashardt ein Verkaufsrecht ausüben und eine kleine Erschließungsstraße für den Rückwärtigen Bereich hinter dem sogenannten „Bäckerhaus“ bauen.

 

In Hegenlohe sollen Waldstraße und Meergasse ordnungsgemäß verbunden und erschlossen werden, wodurch ca. 10 Bauplätze entstehen und der dortige Bereich, der überwiegend mit unansehnlichen Schuppen und abgängigen Gebäuden bebaut ist, eine schöne Abrundung des Ortes zwischen Waldstraße und Brunnenwiesenweg ergibt.

 

Dazu kommt im Gewerbegebiet noch eine Schnelladesäule, für die die Gemeinde einen Zuschuss von rund 20.000 € leisten wird.

 

Bereits abgeschlossen ist das Projekt „PV-Anlagen“. Hier haben wir auf Halle und Bürgerzentrum Anlagen mit Speicher mit einer Gesamtleistung von 150 kWp installiert, die fast den kompletten Strombedarf der Gemeinde für alle Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung rechnerisch decken.

 

Somit:
Gebäudesanierungen mit energetischen Maßnahmen: abgeschlossen.
Sanierungen im Kanal- und Wasserbereich: abgeschlossen.
Fuhrpark & Ausstattung Bauhof und Feuerwehr: vollständig erneuert.
Photovoltaik, die fast den gesamten Eigenstrombedarf deckt: erledigt.
Schnelladesäule: in 2024 erledigt.


Sportanlagen: allesamt saniert und ausgebaut bzw. in 2024 mit dem Bau der Laufbahnen vollends komplettiert.

 

Dazu kommt noch: die Gemeinde hat derzeit über 20 KiGa-Plätze frei.

 

Im freiwilligen Leistungsbereich haben wir eine tolle Kulturarbeit, eine schöne Bücherei und seit neuestem noch eine Schulsozialarbeit in der Grundschule.

 

Ich denke, dass lässt sich auch im Vergleich mehr als sehen! Sowohl im Vergleich mit kleineren Orten, aber auch mit größeren Gemeinden!

 

Doch wie immer hat die Medaille auch zwei Seiten:

Zum einen ist unser Ergebnishaushalt trotz massiver Einsparbemühungen nicht ausgeglichen und auch das Ergebnis 2023 wird voraussichtlich negativ ausfallen.

 

Durch die rege Investitionstätigkeit in den letzten Jahren und noch in 2024 bis 2027 (Schule, Sportplatz, Erschließungen, Vorkaufsrechtsausübung, Straßensanierungen) ist unser Liquiditätspuffer dahin – wir sind 2024 und auch in den Folgejahren nahe der gesetzlichen Mindestliquidität.

 

Das heißt: wir können weder im laufenden Betrieb oder bei Freiwilligkeitsleistungen weiteren Ausgabewünschen stattgeben, aber auch neben den disponierten Projekten und denen in der Finanzplanung eingetakteten keine Investitionen mehr vornehmen, ohne in die Verschuldung gehen zu müssen.
Letztere würde den ohnehin sehr angespannten Ergebnishaushalt sodann wieder mit Zinsen belasten, ebenso jede weitere Investition mit weiteren Abschreibungen.

 

Jedoch besteht kein Grund zur Besorgnis: wir sind sodann auf einem wirklich guten Stand infrastrukturell und müssen uns nicht verstecken.

 

Es bedeutet lediglich, für einige Jahre investiv innezuhalten, um über die Abschreibungen wieder Liquidität ansammeln zu können.

 

So viel von meiner Seite zum Haushaltsentwurf. 

 

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

 

Nun übergebe ich das Wort an Gemeindekämmerer Mayer.“

 

Haushaltspräsentation Gemeindekämmerer Mayer:

Anschließend ging Gemeindekämmerer Steffen Mayer anhand einer Power-Point-Präsentation detailliert auf die einzelnen Zahlen des Planwerks ein; nachfolgend die wesentlichen Eckwerte:

Ergebnishaushalt:

 

 

Ordentliche Erträge                                                                                 7.014.617 €

Ordentliche Aufwendungen                                                                      7.263.715 €

Ordentliches Ergebnis                                                                            - 249.098 €

 

Außerordentliche Erträge                                                                           45.000 €

Außerordentliche Aufwendungen                                                                        0 €

Sonderergebnis                                                                                          45.000 €

 

Gesamtergebnis                                                                                     - 204.098 

 

Finanzhaushalt: 

 

Zahlungsmittelüberschuss lfd. Verwaltungstätigkeit                                     185.300 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Zuschüsse, Verkäufe)                       836.900 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                                    2.285.000 €

Kredittilgungen                                                                                          23.575 €

Finanzierungsmittelbedarf                                                                  (-) 1.286.375 €

 

Liquide Mittel: 

 

Anfangsbestand zum 01.01.2024 (Prognose)                                             1.600.000 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf (s.o.)                                        1.286.375 €

Voraussichtlicher Endbestand zum 31.12.2024                                             313.625 €

Gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquidität (§ 22 GemHVO)                       112.882 €

 

Verschuldung (ohne Eigenbetrieb Wasser):

 

Anfangsbestand zum 01.01.2024                                                               295.725 €

Vorgesehene Kreditaufnahmen 2024                                                                 0 €

Vorgesehene Kredittilgung 2024                                                                 23.575 €

voraussichtlicher Schuldenstand zum 31.12.2024                                        272.150 €

 

Hebesätze ab 2024 (unverändert)

 

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)               350 v.H.(+/- 0 v.H.)

Grundsteuer B (Sonstige Grundstücke)                                              400 v.H.(+/- 0 v.H.)

Gewerbesteuer                                                                                380 v.H.(+/- 0 v.H.)

 

Nach Beantwortung weiterer Fragen des Gremiums zum Haushalt nahm der Gemeinderat vom Entwurf des Haushaltsplans 2024 und des Wirtschaftsplans 2024 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Kenntnis.

 

In der Sitzung am 23.01.2024 ist nach Beratung über die vorliegenden Anträge auch die Beschlussfassung zum Haushalt- und Wirtschaftsplan 2024 vorgesehen. 

 

Berichte über Gemeinderatssitzungen des Jahres 2022

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.01.2022

Haushalt 2022 – Entwurf

BM Rentschler ruft den Tagesordnungspunkt auf und beginnt mit dem Vortrag seiner Haushaltsrede. Anschließend übergibt er das Wort an Kämmerer Mayer, der auf die wesentlichen Punkte des Ergebnis- und Finanzhaushalts anhand einer Power-Point-Präsentation eingeht. Es folgten die Haushaltsreden der Fraktionen sowie die Einbringung der Haushaltsanträge der Fraktionen.

 

Haushaltsrede BM Rentschler
„Meine sehr geehrten Damen und Herren,
das Zahlenwerk des Haushaltsplans 2022 mit dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser liegt Ihnen als Entwurf vor.
Dies ist der dritte Haushalt der Gemeinde Lichtenwald, der nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht erstellt wird und somit alle Abschreibungen des Gemeindevermögens erwirtschaften muss.
Schon Anfang 2020 war klar, dass der Haushalt dadurch unter einem fortwährenden strukturellen Defizit von rund 100.000 € im Ergebnishaushalt leidet, was schnellstmöglich angegangen werden musste. Dafür wurden im Laufe des letzten Jahres mehrere Schritte unternommen, um auf der Einnahmeseite bei Steuern und Gebühren Erhöhungen hinzubekommen.
Dazu wurde von der Verwaltung durch konsequentes durchforsten aller Positionen des Ergebnishaushaltes und der Kürzung um zahlreiche kleine Einzelpositionen im Jahr 2021 im Vergleich zum Jahr 2020 rund 185.000 € an Ausgaben eingespart.
Diese Arbeit hat sich wahrlich gelohnt - Hier auch mein Dank an das Gremium, obschon zahlreiche Debatten auch emotional geführt wurden.
Wir können Ihnen heute einen Haushaltsentwurf vorlegen, der nicht nur ausgeglichen ist, sondern im Ergebnishaushalt sogar ein Plus von 115.000 € vorweist.
Manch einer wird daher geneigt sein, die Sparbemühungen aufzugeben. Jedoch dürfen wir den Blick nicht davor verschließen, dass wir mit den jetzigen Zahlen in den Jahren 2023 und 2024 wieder ein negatives ordentliches Ergebnis von zusammen rund 150.000 € befürchten dürfen. Erst im Jahr 2025 ist wieder ein kleines Plus zu erwarten.
Im Jahr 2021 wurden die Unterhaltsmaßnahmen an Straßen, Einrichtungen und Gebäuden sowie für die Mittel für Anschaffungen auf das allernotwendigste gekürzt, was jedoch nicht nachhaltig ist. Dies kann man ein, vielleicht auch zwei Jahre so machen – jedoch definitiv nicht länger, da ansonsten die Substanz erheblichen Schaden erleiden würde und die Gemeinde in einen Sanierungsstau hineinlaufen würde.
Im Jahr 2022 haben wir diese Mittel wieder auf ein Normalmaß erhöht, um hier alle notwendigen Maßnahmen durchführen zu können - und trotzdem wird ein positives ordentliches Ergebnis erreicht, was mich auch persönlich sehr freut! Diesen Haushalt kann man also mit Fug und Recht als nachhaltig bezeichnen.

Kommen wir vom Ergebnis- zum Finanzhaushalt – auch dieser ist mit der Rubrik nachhaltig gut bestückt.

Leuchtturmprojekt für die Nachhaltigkeit ist hier eindeutig die PV-Anlage auf dem Bürgerzentrum und der Halle, die die Gemeinde rund 290.000 € kosten wird und vorrangig einen Beitrag zum Klimaschutz darstellt.

 

Ebenso ist hier die Phosphorelemination in den Kläranlagen für den Gewässerschutz zu nennen, die 2022 begonnen und 2023 abgeschlossen wird – in diesen beiden Jahren fallen dafür rund 550.000 € an.

 

Ein weiteres Leuchtturmprojekt wird sein, die letzten Gebäude in Lichtenwald an das Glasfasernetz (FTTH) anzuschließen – nämlich im Bannmühletal. Hier fallen zwar Ausgaben von rund 560.000 € an, wovon wir jedoch 90 % über Bundes- und Landesfördermittel zurückerhalten. Die entsprechenden Fördermittelzusagen liegen bereits vor.

 

Weitere wichtige Maßnahmen im Jahr 2022 werden u. a. sein:
- Das Projekt Jugendtreff mit rund 25.000 €;
- Die Sanierung vom Geh- und Radweg zwischen Hegenlohe und Thomashardt für 167.000 € (Gemeinschaftsprojekt mit dem Land, hier entfällt auf die Gemeinde ein Anteil von nur rund 32.000 € für die gemeindlichen Flächen);
- Sowie die Erweiterung des Urnenstelenfeldes Thomashardt mit Neupflasterung der Wege beider bestehenden Urnenstelenfelder auf den Friedhöfen für rund 50.000 €.
- Die komplette Umsetzung des Medienentwicklungsplanes der Grundschule in 2022 und 2023 für insgesamt rund 50.000 €

Auch in den folgenden Jahren sind zahlreiche wichtige Projekte in der Finanzplanung abgebildet, so z. B.:

- 2023 ein neues Streufahrzeug für den Bauhof als Ersatzbeschaffung für das aus Altersgründen abgenutzte Fahrzeug für rund 170.000 €

- für 2024 ein LF 10 für die Feuerwehr ebenso als Ersatzbeschaffung für rund 280.000 €

- für 2025 ein MTW für die Feuerwehr, ebenso eine Ersatzbeschaffung, für rund 80.000 €

- für 2025 ist weiter geplant die Erweiterung der Schule um ein Klassenzimmer für rund 340.000 €, was jedoch nur bei entsprechender Entwicklung der Schülerzahlen zum Tragen kommen wird.

 

Können wir uns das überhaupt leisten, wird sich manch einer fragen?
Ja, weil um den Finanzhaushalt ist es gut bestellt!
Hier sind wir dank einer Liquidität von rund 1,8 Mio. € zum Jahresbeginn 2022 und den erwarteten Investitionskostenzuschüssen von Bund und Land ordentlich ausgestattet und können die geplanten Investitionen ohne Kreditaufnahmen abarbeiten – nicht nur in 2022, sondern über den kompletten Finanzplanungszeitraum bis 2025.
Zum Ende des Finanzplanungszeitraumes stehen uns trotz der ganzen vorgesehenen Maßnahmen rund 1,5 Mio. € an Liquidität zur Verfügung.
Bedenken muss man im neuen Haushaltsrecht jedoch immer die Folgen jeder Investition, da sie wiederum Abschreibungen in der Zukunft nach sich zieht, die den Ergebnishaushalt belasten.
Daher muss jede Investition so sparsam wie möglich durchgeführt werden und das Notwendige vom Wünschenswerten getrennt werden.
Die geplanten Maßnahmen sind jedoch bereits bei der Abschreibung eingepreist – dadurch wird sich die zu Beginn geschilderte Situation des Ergebnishaushaltes 2023, 2024 und 2025 nicht weiter verschlechtern.
Es wird jedoch klar, dass wir uns weitere große Maßnahmen aus Abschreibungsgründen nicht leisten können.
Auch wenn ich mich damit in diesem Punkt alljährlich wiederhole:

Neben den eingeplanten Punkten, die es zu finanzieren gilt, bleibt anhand der Haushaltszahlen wenig bis kein Spielraum für weitere Wünsche und Projekte.

Durch die Unwägbarkeiten aufgrund der Corona-Pandemie gilt dies um so stärker!
So viel von meiner Seite zum Haushaltsentwurf.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

 

Nun übergebe ich das Wort an Gemeindekämmerer Mayer.“

 

Haushaltspräsentation Gemeindekämmerer Mayer
 

Anschließend ging Gemeindekämmerer Steffen Mayer anhand einer Power-Point-Präsentation detailliert auf die einzelnen Zahlen des Planwerks ein; nachfolgend eine Übersicht der wesentlichen Eckwerte: 

 

Ergebnishaushalt:

 

Ordentliche Erträge                                                                               6.148.051 €

Ordentliche Aufwendungen                                                                   6.032.678 €

Ordentliches Ergebnis                                                                              115.373 €

 

Außerordentliche Erträge                                                                                    0 €

Außerordentliche Aufwendungen                                                                        0 €

Sonderergebnis                                                                                                   0 €

 

Gesamtergebnis                                                                                       115.373

 

Finanzhaushalt:

 

Zahlungsmittelüberschuss lfd. Verwaltungstätigkeit                                473.513 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Zuschüsse, Verkäufe)                947.100 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                                 1.843.400 €

Kredittilgungen                                                                                           23.575 €

 

Finanzierungsmittelbedarf                                                                   (-) 446.362 €

 

Liquide Mittel:

 

Anfangsbestand zum 01.01.2022                                                         1.809.917 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss                                                 0 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf                                              446.362 €

 

Voraussichtlicher Endbestand zum 31.12.2022                                   1.363.555 €

 

Gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquidität (§ 22 GemHVO)              103.132 €

 

Verschuldung (ohne Eigenbetrieb Wasser):

 

Anfangsbestand zum 01.01.2022                                                            342.875 €

Vorgesehene Kreditaufnahmen 2022                                                                 0 €

Vorgesehene Kredittilgung                                                                         23.575 €

 

Voraussichtlicher Schuldenstand zum 31.12.2022                                  319.300 €

 

Hebesätze ab 2021:

 

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)            350 v.H.(+/- 0 v.H.)

  • Grundsteuer B (Sonstige Grundstücke)                                            400 v.H.(+/- 0 v.H.)

  • Gewerbesteuer                                                                                  380 v.H.(+/- 0 v.H.)

 

Nach Beantwortung zahlreicher weiterer Fragen zum Haushalt durch die Verwaltung nahm der Gemeinderat vom Entwurf des Haushaltsplans 2022 und des Wirtschaftsplans 2022 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Kenntnis.

 

Feuerwehrbedarfsplan

Die Führung der Feuerwehr Lichtenwald hat dem Gemeinderat den fortgeschriebenen Feuerwehr-Bedarfsplan vorgelegt. Neben den allgemeinen rechtlichen Grundlagen für das Feuerwehrwesen umfasst der Bedarfsplan insbesondere statistische Daten der Gemeindestruktur und Feuerwehrstruktur sowie die Bewertung des örtlichen Risikos. Daraus folgt dann insbesondere eine Fahrzeugkonzeption. Für eine Fahrzeug-Neubeschaffung mit Landeszuschüssen ist ein Feuerwehr-Bedarfsplan zwingend erforderlich.
Von Feuerwehrkommandant Bihl wurde der erneuerte Bedarfsplan im Gremium ausführlich erläutert und alle Fragen dazu beantwortet. Besonderes Augenmerk legten er und Bürgermeister Rentschler dabei auf das zukünftige Fahrzeugkonzept, welches ein neues LF 10 für 2024 sowie ein neues MTW für 2025 vorsieht. Das vorhandene LF 8/6 und der vorhandene MTW sind dann 24 bzw. 23 Jahre alt und entsprechend abgenutzt.
Dem hat sich der Gemeinderat angeschlossen und den vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan mit Fahrzeugkonzept einstimmig beschlossen sowie die Verwaltung mit der Beantragung der Landeszuschüsse für die beiden Fahrzeuge beauftragt.

 

Grundsatzbeschluss TVöD

Das Revisionsamt hat in seiner überörtlichen Prüfung der Personalausgaben von 2005 bis 08/2019 folgendes festgestellt:
Die Gemeinde Lichtenwald ist nicht Mitglied des kommunalen Arbeitgeberverbandes und somit nicht tarifgebunden. Die Arbeitsverträge der gemeindlichen Beschäftigten richten sich inhaltlich jedoch vollumfänglich nach den einschlägigen Tarifverträgen.
Das Revisionsamt fordert einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates über die Anwendung des Tarifrechts, obwohl die Gemeinde seit Bestehen des TVöD diesen anwendet. Dasselbe gilt für den früher geltenden BAT + BMT-G, welche die Gemeinde seit Bestehen angewendet hat.
Dieser Grundsatzbeschluss wurde vom Gemeinderat bereits am 26.05.2020 einstimmig gefasst. Aufgrund eines redaktionellen Fehlers im Beschlussvorschlag verlangt das Landratsamt Esslingen zum Abschluss der Personalprüfung nun eine Wiederholung des Beschlusses. Der Gemeinderat hat den Grundsatzbeschluss einstimmig erneut gefasst.

 

Medienentwicklungsplan Grundschule Lichtenwald

Zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur an Schulen können Fördermittel aus dem Programm „DigitalPakt 2019 – 2024“ beantragt werden. Allerdings gilt auch hier der Grundsatz „keine Ausstattung ohne Konzept“, weshalb Bund und Land für jede Schule, die Fördermittel beantragen will, einen zertifizierten Medienentwicklungsplan (MEP) verlangen. Ein MEP ist ein gemeinschaftliches Werk von Schule und Schulträgern, ein sogenanntes pädagogisch-technisches Konzept für die Medienbildung an den Schulen.
Der Gemeinde Lichtenwald steht ein Gesamtbudget von 32.000 € zur Verfügung, das unter Berücksichtigung eines Eigenteils von 20% einem Kostenrahmen förderfähiger Ausgaben von mindestens 40.000 € entspricht, um die volle Förderung zu erhalten.
Der MEP wurde nun abschließend von der Schule erarbeitet und von der Gemeindeverwaltung am 15.11.2021 gegengezeichnet. Ebenso wurde der MEP vom Kreismedienzentrum, welches die Schule dabei fachlich beraten hat, geprüft und zur Zertifizierung an das Landesmedienzentrum weitergeleitet. Die Zertifizierung ist zwischenzeitlich erfolgt.
Für die Umsetzung des MEPs wurden bereits zahlreiche vorbereitende Maßnahmen im Zuge der Maßnahme „Umbau und Sanierung der Grundschule“ durchgeführt (EDV-Verkabelung in den bisher noch nicht erschlossenen Räumen ergänzt, Netzwerk im Lehrertrakt mit Schulserver eingerichtet, Access-Points im gesamten Gebäude zur Ausleuchtung mit WLAN angebracht, neue Switche). Da hierfür noch keine Schlussrechnungen vorliegen, können die hierfür bereits ausgegebenen Summen noch nicht genau beziffert werden; es wird davon ausgegangen, dass sich die Ausgaben für diese Maßnahmen auf ca. 10.000 € belaufen.
Kurzfristig im kommenden Jahr 2022 noch umzusetzen sind die Installation von Projektionsflächen mit Beamern und Dokumentenkameras sowie diversen drahtgebundenen/drahtlosen Schnittstellen für die Nutzung verschiedener Endgeräte in jedem Klassenraum. Hierfür fallen Ausgaben von rund 35.000 € brutto an – hier liegt ein entsprechendes Angebot inklusive Montage vor, nachdem die Schule sich hier im Vorfeld vom Kreismedienzentrum und einem auf den Bereich Schulen spezialisierten Außendienstmitarbeiter der Firma Konica Minolta hat beraten lassen.
Für das Jahr 2023 ist ein weiterer Klassensatz Tablets für 15.000 € vorgesehen.
Bereits angeschafft wurden aus Fördermitteln des Landes im Jahr 2021 insgesamt 29 baugleiche iPads mit Hüllen und Transport-/Ladekoffer.
Zudem wurde – bezuschusst aus Landes- und Bundesfördermitteln – im Jahr 2021 der Glasfaseranschluss für die Schule gebaut.
Der Medienwagen mit 15 hochwertigen Notebooks (14 für Schüler, 1 für Lehrer) und Beamer ist bereits seit Längerem vorhanden. Die Notebooks werden nun kurzfristig nach Inbetriebnahme des Schulservers zentral auf Windows 10 upgedatet; die Hardware wird laufend von der DBS Plochingen instandgehalten (neue Festplatten, neue Akkus etc.).
Das der Schule individuell zustehende Mittelbudget ist nur bis zum 30.04.2022 reserviert; Fördermittel, die bis zum 30.04.2022 noch nicht bei der L-Bank beantragt wurden, gehen dem Schulträger ansonsten verloren. Der Förderantrag der Gemeinde Lichtenwald, welcher die vorbereitenden Arbeiten im Rahmen der Schulsanierung und die im Jahr 2022 vorgesehenen Beschaffungen umfasst, muss deshalb relativ kurzfristig eingereicht werden; der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 31.12.2024 vorzulegen.
Der Gemeinderat hat den MEP zustimmend zur Kenntnis genommen und einstimmig die Mittel für die Umsetzung im Jahr 2022 freigegeben sowie die Verwaltung mit der Einreichung des Förderantrages beauftragt.

 

Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
687,82 €, Fa. Roos Fenster- und Haustüren, Reichenbach.
Sachspende für die Feuerwehr Lichtenwald (Material und Montage eines Vorbaurolladens für die Maßnahme Küchensanierung der Feuerwehr).
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.
Der Bürgermeister bedankte sich recht herzlich bei dem Spender für die Unterstützung der Gemeinde und ihrer Feuerwehr.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2022

Bausachen

 

Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses und Abbruch Bestandsgebäude, Thomashardter Straße 43
Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Bau eines Mehrfamilienhauses und den Abbruch des bestehenden Gebäudes mit Garagen- und Werkstattflächen. Das Bauvorhaben liegt im so genannten unbeplanten Innenbereich und ist daher nach §34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung ist das Vorhaben grundsätzlich zu begrüßen, da im Ort ein erheblicher Bedarf an Wohnungen besteht. Von der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, dass das Einvernehmen erteilt wird, wenn die abschließende Prüfung des Baurechtsamtes ergibt, dass sich das Gebäude im Sinne des § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügt. Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt und das Einvernehmen verweigert.

 

Anbau eines Warmwintergartens im EG, Gassenäcker 18/1
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Anbau eines Warmwintergartens an sein bestehendes Gebäude. Das Bauvorhaben entspricht vollumfänglich den Bebauungsplanfestsetzungen, weshalb die Gemeindeverwaltung empfahl, das Einvernehmen zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Errichtung eines Gartenhauses, Haldenstr. 12
Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung vor. Der Bauherr beabsichtigt den Bau eines Gartenhauses außerhalb des Baufensters. Im Planbereich liegen bereits mehrere vergleichbare Präzedenzfälle vor, weshalb die Gemeindeverwaltung empfahl, das Einvernehmen zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Errichtung eines Gartenhauses, Im Gänswasen 29/1
Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung vor. Der Bauherr beabsichtigt den Bau eines Gartenhauses außerhalb des Baufensters. Im Planbereich wurden bisher sämtliche Anträge dieser Art negativ beschieden, weshalb die Verwaltung empfahl, dies aus Gleichbehandlungsgründen weiterhin so zu handhaben.
Dem hat sich der Gemeinderat nicht angeschlossen und mehrheitlich das Einvernehmen erteilt.


Haushalt 2022


Nachdem in der Januar-Sitzung der Gemeindehaushalt eingebracht wurde und von der Verwaltung und den Fraktionen dort die Haushaltsreden gehalten wurden, wurde allseits auf erneute Haushaltsreden bei der Verabschiedung verzichtet.
Vor der Beschlussfassung wurde ausgiebig über die zahlreichen Anträge der Fraktionen zum Haushalt beraten und darüber Beschluss gefasst. Durch die gestellten Anträge und deren Annahmen ergab sich insbesondere beim ordentlichen Ergebnis eine Verschlechterung von geplant rund +115.000 € auf nunmehr rund + 64.000 €. Nach der Beratung und Beschlussfassung über die Anträge hat der Gemeinderat den Haushalt 2022 nebst Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung einstimmig verabschiedet.
Über die Haushaltssatzung mit ihren Zahlen wurde bereits im Amtsblatt vom 18.03.2022 ausführlich berichtet. 


Phosporelimination in den Kläranlagen Hegenlohe und Thomashardt - Ausschreibung


Mit dem Handlungskonzept „Abwasser Stufe 2 – Europäische Wasserrahmenrichtlinie“ werden erhöhte Anforderungen an die Ableitung von Phosphor aus Kläranlagen gestellt. So ist an Kläranlagen der Größenklasse 2 (≥1000 EW bis <5000 EW) zukünftig eine Ablaufkonzentration im Jahresmittel von Pges (Gesamtphosphor) = 0,5 mg/L einzuhalten. Ziel ist es, einen guten ökologischen Zustand der Wasserkörper, d.h. im Fall Lichtenwald von der Fils und im Folgenden vom Neckar, wiederherzustellen bzw. zu sichern.
Die Kläranlagen Hegenlohe und Thomashardt sind mit einer Anlage zur P-Elimination auszustatten, da die derzeit gemessenen Werte die zulässigen Einleitkonzentrationen deutlich überschreiten. 
Für die Maßnahme liegt bereits eine Fördermittelbewilligung seitens des Regierungspräsidiums über 80 % der förderfähigen Kosten vor. Erfahrungsgemäß werden jedoch nie alle Kosten als förderfähig anerkannt, so dass die tatsächliche Fördersumme unter 80 % liegen wird. Die Vergabe muss bis 01.07.2022 erfolgen; Baubeginn soll im September 2022 sein.
Für die Maßnahme wurden Auszahlungen mit einer Gesamtsumme von 550.000 € im Finanzhaushalt der Jahre 2022 und 2023 veranschlagt. Der entsprechend beantragte Zuschuss wurde im Finanzhaushalt des Jahres 2023 in Höhe von insgesamt 426.500 € berücksichtigt. Der Eigenanteil der Gemeinde läge somit bei rund 125.000 €.
Nach der aktualisierten Kostenberechnung könnte sich die Bausumme auf knapp unter 400.000 € reduzieren, was auch entsprechend reduzierte Landesfördermittel sowie verringerte Eigenanteile der Gemeinde nach sich zieht. Aus Gründen der Planungssicherheit wird angesichts enormer Baupreissteigerungen derzeit noch von den ursprünglichen hohen Bausummen ausgegangen.
Der Ausschreibung der Maßnahme hat der Gemeinderat ohne Aussprache einstimmig zugestimmt.


Änderung der Hauptsatzung – Vorberatung Satzungsentwurf


Mit Schreiben vom 16.01.2022 wurde von der LBL- und FUW-Fraktion folgender gemeinsamer Antrag gestellt: Hauptsatzung § 5, Abs. 2, Nr. 2.7: „… die Veräußerung und dingliche Belastungen, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten einschließlich der Ausübung von Vorkaufsrechten, im Wert bis 7.500 € im Einzelfall;“ wird ersatzlos gestrichen.
Diesen Antrag hat die Verwaltung zum Anlass genommen, das aktuelle Satzungsmuster des Gemeindetages Baden-Württemberg zu beschaffen und die Rechtslage dazu zu erörtern:
Sogenannte „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ sind Angelegenheiten des weisungsfreien Wirkungskreises, die weder nach der grundsätzlichen Seite, noch für den Gemeindehaushalt von erheblicher Bedeutung sind und zu den normalerweise anfallenden Geschäften der Gemeinde gehören – so der VGH Baden-Württemberg.
Setzt die Hauptsatzung die Wertgrenzen zu niedrig an, ist diese Regelung unwirksam. Bei überhöhten Werten kann eine (zusätzliche) Übertragung von Aufgaben durch den Gemeinderat auf den Bürgermeister und somit die Verwaltung vorliegen.
Nach der Rechtsprechung ist der Entscheidungsspielraum des Gemeinderates bei der Festlegung von Wertgrenzen durch das Willkürverbot begrenzt. Hat die bisherige Hauptsatzung eine entsprechende Festlegung bereits enthalten und war diese über einen längeren Zeitraum vom Wille des Gemeinderates getragen, darf diese auch nur aus sachlichen Gründen – mithin willkür-frei – erfolgen. Insbesondere wird in der Rechtsprechung hervorgehoben, dass Zuständigkeiten nicht nach tagespolitischen Erwägungen beliebig verlagert werden dürfen. 
Außerdem würde die Herabsetzung der Verfügungsbefugnis für Grundstücksgeschäfte durch Streichung des § 5 Abs. 2 Nr. 2.7 der gültigen Hauptsatzung auch im Widerspruch zur Wertgrenze für die allgemeine Bewirtschaftung gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2.1 der gültigen Hauptsatzung stehen, die allgemein auf 10.000 € festgesetzt wurde (und somit dem Mindestsatz nach den Empfehlungen des Gemeindetages entspricht).
Der dem Gemeinderat vorgelegte Satzungsentwurf entspricht dem Satzungsmuster des Gemeindetags Baden-Württemberg für Gemeinden unter 5.000 Einwohnern, gekürzt um Lichtenwald nicht betreffende Punkte wie Ortschaftsräte, hauptamtliche Stellvertreter, Ortschaftsverfassung, beschließende Ausschüsse sowie Punkte, die sich aufgrund der Gemeindegröße kraft Gesetz ergeben usw.
Der Gemeindetag empfiehlt als Bewirtschaftungsbefugnis für den Bürgermeister für Gemeinden unter 5.000 Einwohner (also Gemeinden zwischen 100 Einwohner bis 5.000 Einwohner) Mindestsätze von 10.000 bis 20.000 € - je nach Gemeindegröße und Finanzkraft.
Nach den einschlägigen Kommentaren und der Rechtsprechung ist eine zu niedrige Ansetzung von Wertgrenzen für die Bewirtschaftung unwirksam, weil dem Bürgermeister bereits aufgrund der Gemeindeordnung die sogenannten Geschäfte der laufenden Verwaltung zukommen. Selbiges gilt für Grundstücksgeschäfte. Dies wurde aktuell auch nochmals vom Gemeindetag Baden-Württemberg bestätigt.
Aus Verwaltungssicht ist die aktuell vorhandene Bewirtschaftungsbefugnis gerade noch ausreichend – eine zwingende Erhöhung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gegeben, wird jedoch mittelfristig sicherlich erforderlich sein. Falls die Hauptsatzung nun geändert wird, sollte gleich ein entsprechend zukunftsfester Wert beschlossen werden.
Vom Gemeinderat hat im Rahmen der Vorberatung mehrheitlich beschlossen, den Satzungsentwurf der Verwaltung, der den Empfehlungen des Gemeindetages entspricht, nicht zur Beschlussfassung in die kommende Sitzung einzubringen.


Annahme von Spenden


Über die Annahme von folgenden Spenden hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
152,92 €, Melanie und Markus Willkommen, Lichtenwald.
Sachspende für die Ganztagesbetreuung der Grundschule (Sitzsack-Sofas).
250,00 €, Fa. Schleich, Schwäbisch Gmünd.
Sachspende für den Kindergarten Thomashardt (Spielzeugfiguren der Marke Schleich).
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spenden anzunehmen.
Der Bürgermeister bedankte sich recht herzlich bei den Spendern für die Unterstützung der Gemeinde.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 29.03.2022

Bausache

 

Veränderte Ausführung der Außenanlage, Pfandäcker 20

Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung nach den Bebauungsplanfestsetzungen vor. Die Bauherren haben die genehmigte Außenanlage deutlich abweichend ausgeführt, was durch eine Baukontrolle des Landratsamtes festgestellt wurde. Laut Bebauungsplan sind Mauern zur Böschungssicherung zum Nachbargrundstück auf der Grenze nur im Bereich der Garagenzufahrten zulässig. Sonstige Böschungssicherung sind als Natursteinblocksätze oder Böschungen auszuführen. Hier wurden nun L-Stein-Mauern teilweise bereits errichtet, für weitere Mauern sind Fundamente bereits erstellt. Grundsätzlich sind kleine Böschungssicherungsmaßnahmen (auch mit niedrigen L-Steinen oder niedrigen Palisaden) aus Sicht der Verwaltung städtebaulich gut vertretbar. Jedoch sind die vorgelegten Pläne und teilweise bereits vorhandenen Anlagen durchaus als optisch sehr massiv zu betrachten und führen zu einem Effekt, der durch die Bebauungsplanfestsetzungen vermieden werden sollte (hohe Betonmauern). Es stellt sich außerdem die Frage, ob durch die wesentliche vergrößerte Fläche für Zufahrten und Stellplätze die maximal zulässige Grundflächenzahl überschritten ist. Entsprechende aktualisierte Berechnungen wurden nicht vorgelegt. Daher empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen nicht zu erteilen. Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.

 

Erweiterung der Urnenstelen-Anlage auf dem Friedhof Thomashardt

 

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.11.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, auf Basis der vom Gremium zugestimmten Entwurfsplanung, die weitere Ausführungsplanung zu beauftragen. Demnach sollen auf dem Friedhof Thomashardt folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Bau von insgesamt 9 Betonfundamenten für die Aufstellung von weiteren Urnenstelen
- Pflasterung des Bereichs der Urnenstelenerweiterungsfläche mit großformatigem Plattenbelag
- Umsetzen der vorhandenen Sitzbank
- Ausbau des Splittbelages im Altbestand der Urnenstelenanlage und Einbau eines großformatigen Plattenbelags analog der Erweiterungsfläche
Im Zuge der Arbeiten auf dem Friedhof Thomashardt sollen zugleich auch auf dem Friedhof Hegenlohe folgende Arbeiten mit beauftragt werden:
- Ausbau des Splittbelages im Altbestand der Urnenstelenanlage und Einbau eines großformatigen Plattenbelags
Die Lieferung und den Aufbau der Urnenstelen wird von der Gemeinde selbst „bedarfsgerecht“ direkt beim Hersteller in Auftrag gegeben. Sobald bekannt ist, wann mit der voraussichtlichen Fertigstellung der Betonfundamente zu rechnen ist, erfolgt hierüber eine gesonderte Beschlussfassung durch den Gemeinderat.
Nach der aktualisierten Kostenberechnung vom 14.03.2022 summieren sich die Gesamtkosten für die Erweiterung der Urnenstelen-Anlage (ohne Urnenstelen) in Thomashardt inklusive dem Pflasterbelag und Ingenieurleistungen auf brutto 30.800 €; für die Pflasterung auf dem Friedhof in Hegenlohe beläuft sich die Kostenberechnung auf brutto 7.000 €. Von Seiten des Ingenieurbüros wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass angesichts der drastisch gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten es momentan fast nicht möglich ist, von den Lieferanten längerfristig gültige Angebote zu bekommen. Gerade bei Beton- und Stahlprodukten wird derzeit zumeist nur nach tagesgültigen Preisen abrechnet.
Der Ausschreibung der Arbeiten hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

 

Sanierung Fußweg am Triebweg

 

Mit Antrag vom 25.01.2022 wurde vom Gemeinderat die Sanierung des kompletten Fußwegs entlang des Triebwegs beantragt. Wie die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Sitzung am 22.02.2022 ausgeführt hat, würde diese Maßnahme nach aktueller Kostenschätzung rund 75.000 € kosten. Rissbildungen und talseitiges Absinken sind durch die geologische Situation (Knollenmergel, rutschender Hang) unvermeidlich und würden auch bei einem neuen Weg nach kurzer Zeit erneut auftreten. Daher wurde von der Verwaltung angeregt, den Weg ggf. auf eine wassergebundene Decke zurück zu bauen. Auch dies wäre mit Kosten von rund 35.000 € brutto verbunden. Hierzu war das Stimmungsbild im Gemeinderat uneinheitlich.
Das Büro SI hat im Zuge der Kostenschätzung jedoch darauf hingewiesen, dass der Weg – abgesehen von einigen gravierenden Schadstellen – nicht grundsätzlich als sanierungsbedürftig einzustufen sei.
Zwischenzeitlich wurde die Strecke zusätzlich mit einer Baufirma, die bereits mit der Sanierung der erheblichen Setzungen in der Fahrbahn beauftragt war, begangen. Auch von dort wurde die Strecke nicht als grundsätzlich sanierungsbedürftig betrachtet. Das Büro SI sieht dieselben Bereiche wie die Baufirma als sanierungsbedürftig an. Die Bereiche mit erheblichen Schadstellen wurden markiert; die Instandsetzung der Bereiche würde laut Baufirma lediglich rund 8.000 € brutto kosten (Abfräsen Oberfläche, Ausgleich von starken Unebenheiten mit Asphaltmischgut und anschließender Einbau Feinbelag). Aus Sicht der Verwaltung ist diese Maßnahme finanziell vertretbar und würde zu einer erheblichen Verbesserung des Gesamtzustandes beitragen.
Diesem Vorschlag hat sich der Gemeinderat mehrheitlich angeschlossen.

 

Beschaffung eines Kommunaltraktors für den Bauhof

 

Es ist festzustellen, dass für das inzwischen 17 Jahre alte Winterdienstfahrzeug des Bauhofs „Lindner Unitrac“ stetig erheblich steigende Reparaturkosten anfallen. Zur Aufrechterhaltung des Winterdienstes 2021/2022 mussten alleine innerhalb der letzten 6 Monate rund 17.000 € kurzfristig für die Erneuerung der Kupplung und dem Austausch eines undichten Hydraulikblockes ausgegeben werden, wobei mittlerweile schon weitere Reparaturen im Bereich der Fahrzeughydraulik (Fahrzeug verliert seit Mitte März an anderer Stelle erneut Hydrauliköl aus einem Hydraulikblock) und der Antriebswelle (Ausbau zum Ersatz undichte Antriebswellenmanschette) absehbar sind. Zudem sind viele Fittings an Hydraulikschläuchen bereits stark korrodiert, so dass auch hier kurzfristig mit entsprechenden Reparaturen (Austausch Hydraulikschläuche) zu rechnen ist. Es stellt sich nun die grundsätzliche Frage, ob und in welchem Umfang noch weitere Gelder in das Winterdienstfahrzeug „gesteckt“ werden sollen, dessen Zustand sich durch den stetigen Kontakt mit Streusalz ohnehin nicht mehr verbessert; gleiches gilt sowohl für den Salzstreuer wie auch den Schneepflug, die beide ebenso am Ende der Nutzungsdauer angelangt sind. Aufgrund des Gesamtzustandes sowie des Alters des Fahrzeuges und der Anbaugeräte war ohnehin geplant, im kommenden Jahr ein neues Gerät zu erwerben; hierfür ist in der Finanzplanung 2023 ein Betrag von 170.000 € veranschlagt. Zwischenzeitlich kosten jedoch entsprechend ausgestattete Fahrzeuge von Lindner oder Meili bereits ohne Anbaugeräte zwischen 170.000 € und 190.000 €.
Außerhalb der Wintermonate wird der „Lindner Unitrac“ vom Bauhof nur sehr selten eingesetzt, da z. B. die vorhandenen Mähgeräte nicht daran angebaut werden können, da das Fahrzeug keine Dreipunktaufnahme hinten und vorne hat. Lediglich die Pritsche mit Kippfunktion hat im Sommerbetrieb praktischen Nutzen, was jedoch durch den vorhandenen VW-Transporter mit Pritschenaufbau sowie den vorhandenen 2,7t-Anhänger mit Kippfunktion ebenso abgebildet werden kann.
Für beide Fahrzeuge wären die Generalvertretungen zudem relativ weit entfernt (erhebliche Kosten für Anlieferung/Abholung bei Fahrzeugausfall bzw. tagesfüllende Abholfahrten für den Bauhof bei Reparatur- und Servicearbeiten, da Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) im Raum Heilbronn und in Neu-Ulm.
Alternativen
In zahlreichen Kommunen finden nunmehr verstärkt Kommunaltraktoren Verwendung, die mit entsprechender Bereifung nicht nur zuverlässig für den Winterdienst eingesetzt werden, sondern auch noch anderweitig als „Allzweckfahrzeug“ eine flexible Anwendung finden (Mulch- und Mäharbeiten, Gehölzpflege, Kehrbeseneinsatz durch Fronthydraulik, Transport von Anhängern, bei Bedarf flexible Nutzung von Mietgeräten usw.).
Der neue Bauhofmitarbeiter, Herr Karsten Grün, hat schon Anfang Januar dieses Jahres angeregt, anstatt einem neuen Lindner oder Meili Geräteträger einen Kommunaltraktor zu beschaffen, da dieser genauso wendig, günstiger in der Anschaffung und flexibler im Sommerbetrieb einsetzbar ist.
Nach Rücksprache mit verschiedenen Nachbarkommunen, bei denen Kommunaltraktoren schon seit einigen Jahren im Einsatz sind, kann durchweg von ausschließlich positiven Erfahrungen berichtet werden. Vorrangig handelt es sich hierbei um Traktoren der Marke „Fendt“, deren Marktanteil im kommunalen Bereich sich nach Herstellerangaben bei rund 70 % bewegt. Zudem befindet sich die nächste Fendt-Vertretung (BayWa) in unmittelbarer Nähe in Weinstadt.
Aufgrund der positiven Erfahrungen der benachbarten Kommunen und einem Besuch auf einem Bauhof am Fuße der Schwäbischen Alb mit Maschinenvorführung haben die Bauhofmitarbeiter eindeutig den Fendt 211 Vario als Wunschfahrzeug geäußert.
Die Firma BayWa hat deshalb Anfang 03/2022 den Mitarbeitern des Bauhofs einen Kommunaltraktor inklusive Räumschild und Salzstreuer zum Testen der Straßen- und Einsatztauglichkeit vor Ort zur Verfügung gestellt. Beim dem Vorführfahrzeug handelte es sich ebenso um das Modell 211 Vario der Marke „Fendt“. Auch erfolgte eine Einweisung durch den zuständigen Kommunalberater der BayWa in alle Funktionen. Nach der ausgiebigen Testung waren sich die Bauhofmitarbeiter einig, dass dieses Fahrzeug das Richtige für den zukünftigen Einsatz ist und ein wesentlich größeres Einsatzspektrum wie das bisherige Fahrzeug besitzt.
Abwägung – Kostenvergleich – Weitere Vorgehensweise
Die Kosten eines Neufahrzeugs der Marke „Fendt“ in gewünschter Konfiguration des Bauhofes belaufen sich auf brutto 118.405 €. Hinzu kommen ein Salzstreuer mit einem Fassungsvermögen von 1,1 m³ mit digitaler voll wegeabhängiger Steuerung von der Firma Kugelmann für brutto 23.305 € sowie ein sogenannter „Variopflug“ der Firma Flötzinger mit 2,7 m Breite und Schubrahmen für brutto 16.541 € – insgesamt also rund 158.000 € brutto.
Alternative Angebote („John Deere“) liegen der Verwaltung ebenfalls vor und fallen etwas günstiger aus (rd. 15.000 € brutto), jedoch ist aus Sicht der Bauhofmitarbeiter das Fahrzeug im Vergleich zum kompakten „Fendt“ deutlich zu groß und gleichzeitig wesentlich leistungsschwächer (- 15 PS). Zudem ist der „Fendt“ hochwertiger ausgestattet, was den höheren Preis relativiert. Ausstattungsbereinigt ist der „John Deere“ lediglich um rund 5.000 € günstiger.
Weitere Angebote wurden bei Vertragshändlern von „New Holland“ und „Deutz“ in der Region angefragt, jedoch keine Angebote abgegeben.
Grundsätzlich ist die Ersatzbeschaffung eines neuen Winterdienstfahrzeugs erst für das Jahr 2023 vorgesehen. Weitere kostspielige Reparaturaufwendungen zur Sicherstellung des Winterdienstes 2022/23, welche bereits schon jetzt absehbar und unumgänglich sind (weiterer Hydraulikblock, Antriebswelle, diverse Hydraulikschläuche), sind völlig unwirtschaftlich, da das Fahrzeug ohnehin im nächsten Jahr zur Aussonderung ansteht. Insofern ist aus Sicht der Verwaltung eine sofortige Ersatzbeschaffung notwendig.
Aktuell liegt der Gemeindeverwaltung ein „unschlagbares“ Angebot für einen nahezu neuwertigen Mietrückläufer der Marke „Fendt“ vor (Baujahr 11/2021; Stand Mitte 03/2022 weist die Maschine aufgrund des milden Winters erst 15 Betriebsstunden auf). Dieses Gerät ist für die Gemeinde Lichtenwald bis Ende 03/2022 reserviert. Zudem ist das Gerät hervorragend ausgestattet und hat neben den vom Bauhof gewünschten Ausstattungsdetails noch weitere Ausstattungsoptionen enthalten.
Den vorgenannten Mietrückläufer bietet die Firma BayWa für brutto 106.505 € an, ergänzt um den Mietrückläufer eines passenden Salzstreugeräts von Kugelmann (Baujahr 10/2021; identische Konfiguration wie das gewünschte Neugerät) für 18.326 €.
Lediglich ein „Variopflug“ von Flötzinger müsste dann als Neugerät bestellt werden, da der avisierte Mietrückläufer mit einem „Hydrac-Pflug“ mit 3 m Breite ausgestattet ist, der in den engen Straßen der Ortskerne von Lichtenwald nicht nutzbar ist und dazu führen würde, dass einige Straßen nicht mehr geräumt werden könnten. Die Kosten für einen neuen Pflug belaufen sich, wie weiter oben dargestellt, auf 16.541 € brutto.
Zusammen käme dieses „Mietrückläuferpaket“ auf brutto 141.372 € und wäre eine perfekte Lösung für den Bauhof, die zudem sofort verfügbar wäre und nicht nur im nächsten Winterdienst genutzt werden kann, sondern bereits schon im anstehenden Sommerbetrieb. Wie bereits eingangs erwähnt, kosten allein die Trägerfahrzeuge von Lindner oder Meili ohne Anbaugeräte erheblichst mehr. Die Verwaltung schlägt daher vor, das vorliegende Angebot der Firma BayWa für den Mietrückläufer wie oben dargestellt anzunehmen.
Diesem Vorschlag hat sich der Gemeinderat nach ausgiebiger Debatte mit knapper Mehrheit angeschlossen.

 

Vorbereitung der Verbandsversammlung Gemeindeverwaltungsverband

 

Vom Bürgermeister wurden die Vorlagen zur kommenden Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach/Fils (GVV) kurz erläutert. Die Unterlagen betreffen die Finanzen des GVV (Haushaltssatzung & Haushaltsplan 2022, Jahresrechnung 2021, Finanzprüfung) sowie Änderungsverfahren des bestehenden Flächennutzungsplanes (FNP) auf Teilflächen in Reichenbach (Erweiterung Gewerbegebiet „Filsstraße-Ost“), Hochdorf (Errichtung großflächiger Lebensmitteleinzelhandel) und Baltmannsweiler (neuer Recyclinghof an der L1150). Belange der Gemeinde Lichtenwald sind bei den FNP-Änderungsverfahren keine berührt. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Vertreter der Gemeinde Lichtenwald in der Verbandsversammlung des GVVs ermächtigt werden, den Beschlussanträgen zuzustimmen.

 

Grundsatzbeschluss für kurzfristig notwendige Vertretungen im Kindergartenbereich und der Verlässlichen Grundschule

 

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass es immer wieder kurzfristige Personalengpässe gibt, bei denen schnelles Handeln erforderlich ist. Der Kindergartenbetrieb kann nur aufrechterhalten werden, wenn ausreichend Personal vor Ort ist und damit die Aufsichtspflicht gewährleistet ist sowie der Personalschlüssel gemäß Betriebserlaubnis eingehalten wird. Die Corona-Verordnung Kita erlaubt zwar, dass der Mindestpersonalschlüssel kurzzeitig unterschritten werden darf, was aber nichts an der Tatsache ändert, dass es dennoch immer wieder zu kurzfristigen Engpässen mit Teilschließungen von Gruppen kommt. In der Sitzung im Dezember wurde von der Verwaltung über die aktuelle Situation in den Kindergärten, vor allem im Kindergarten Thomashardt, berichtet. Leider kamen seitdem weitere längerfristige Krankheitsfälle hinzu.
Pädagogisches Personal ist auf dem Stellenmarkt kaum verfügbar und die aktuelle Ausschreibung einer Stelle in sämtlichen umliegenden Amtsblättern und Zeitungen hat leider keine einzige Bewerbung hervorgebracht. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass sich pädagogische Fachkräfte in direkten Gesprächen für eine Stelle interessieren und eventuell auch einstellen lassen würden. Es zeigt sich, dass schnelles unkompliziertes Handeln notwendig ist. Um dies zu ermöglichen, wird der Gemeinderat darum gebeten, der Gemeindeverwaltung die grundsätzliche Ermächtigung zu erteilen, kurzfristig befristete Vertretungen und Aushilfen in Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung und dem Personalrat direkt einstellen zu dürfen. Selbstverständlich wird dem Gemeinderat nachträglich Bericht erstattet. Im Bereich der Verlässlichen Grundschule kann es ebenfalls zu solchen Engpässen kommen, die kurzfristiges Handeln erfordern.
Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Änderung Hauptsatzung

 

Mit Schreiben vom 16.01.2022 wurde von der LBL- und FUW-Fraktion folgender gemeinsamer Antrag gestellt: Hauptsatzung § 5, Abs. 2, Nr. 2.7: „… die Veräußerung und dingliche Belastungen, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten einschließlich der Ausübung von Vorkaufsrechten, im Wert bis 7.500 € im Einzelfall;“ wird ersatzlos gestrichen.
Eine von der Verwaltung vorgeschlagene Neufassung der Hauptsatzung mit einer zukunftsfesten Anpassung der Wertgrenzen wurde vom Gemeinderat am 22.02.2022 im Rahmen der Vorberatungen mehrheitlich abgelehnt und auf die Aufrechterhaltung des Antrags beharrt. Die Verwaltung wurde vom Gremium aufgefordert, lediglich den vorgenannten Antrag mit der ersatzlosen Streichung des § 5 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung zur Beschlussfassung zu stellen.
Zur recht eindeutigen Rechtslage und dem aktuellen Satzungsmuster des Gemeindetags Baden-Württemberg wurde von der Verwaltung bereits schon in der Sitzungsvorlage vom 22.02.2022 näher ausgeführt:
Sogenannte „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ sind Angelegenheiten des weisungsfreien Wirkungskreises, die weder nach der grundsätzlichen Seite, noch für den Gemeindehaushalt von erheblicher Bedeutung sind und zu den normalerweise anfallenden Geschäften der Gemeinde gehören – so der VGH Baden-Württemberg. Setzt die Hauptsatzung die Wertgrenzen zu niedrig an, ist diese Regelung unwirksam. Bei überhöhten Werten kann eine (zusätzliche) Übertragung von Aufgaben durch den Gemeinderat auf den Bürgermeister und somit die Verwaltung vorliegen.
Nach der Rechtsprechung ist der Entscheidungsspielraum des Gemeinderates bei der Festlegung von Wertgrenzen durch das Willkürverbot begrenzt. Hat die bisherige Hauptsatzung eine entsprechende Festlegung bereits enthalten und war diese über einen längeren Zeitraum vom Wille des Gemeinderates getragen, darf diese auch nur aus sachlichen Gründen – mithin willkürfrei – erfolgen. Insbesondere wird in der Rechtsprechung hervorgehoben, dass Zuständigkeiten nicht nach tagespolitischen Erwägungen beliebig verlagert werden dürfen.
Nach den einschlägigen Kommentaren und der Rechtsprechung ist eine zu niedrige Ansetzung von Wertgrenzen für die Bewirtschaftung unwirksam, weil dem Bürgermeister bereits aufgrund der Gemeindeordnung die sogenannten Geschäfte der laufenden Verwaltung zukommen. Selbiges gilt für Grundstücksgeschäfte. Dies wurde aktuell auch nochmals vom Gemeindetag Baden-Württemberg bestätigt.
Von Seiten der Verwaltung wurde nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass einem entsprechenden Beschluss gemäß § 43 Abs. 2 GemO vom Bürgermeister widersprochen werden muss. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Gleichzeitig ist unter Angabe der Widerspruchsgründe eine Sitzung einzuberufen, in der erneut über die Angelegenheit zu beschließen ist; diese Sitzung hat spätestens drei Wochen nach der ersten Sitzung stattzufinden. Ist nach Ansicht des Bürgermeisters auch der neue Beschluss rechtswidrig, muss er ihm erneut widersprechen und unverzüglich die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeiführen. Gegebenenfalls ist allein schon aus grundsätzlichen Überlegungen im Weiteren ein Organklageverfahren vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Feststellungsklage) zu bestreiten.
Den Ausführungen der Verwaltung hat der Gemeinderat nicht zugestimmt und die Änderung der Hauptsatzung mehrheitlich beschlossen, der vom Bürgermeister widersprochen wurde.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 12.04.2022

Änderung der Hauptsatzung – Widerspruch

 

Von der LBL- und FUW-Fraktion wurde folgender Antrag gestellt:
Hauptsatzung § 5, Abs. 2, Nr. 2.7: „… die Veräußerung und dingliche Belastungen, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten einschließlich der Ausübung von Vorkaufsrechten, im Wert bis 7.500 € im Einzelfall;“ wird ersatzlos gestrichen. 
Eine von der Verwaltung in diesem Zusammenhang vorgeschlagene Neufassung der Hauptsatzung mit einer zukunftsfesten Anpassung der Wertgrenzen entsprechend dem Muster des Gemeindetages wurde vom Gemeinderat am 22.02.2022 im Rahmen der Vorberatungen mehrheitlich abgelehnt und auf die Aufrechterhaltung des Antrags beharrt. Die entsprechende Änderungssatzung zur Hauptsatzung wurde am 29.03.2022 mehrheitlich beschlossen. Zur recht eindeutigen Rechtslage und dem aktuellen Satzungsmuster des Gemeindetags Baden-Württemberg wurde von der Verwaltung bereits schon in der Sitzungsvorlage vom 22.02.2022 näher ausgeführt:
Sogenannte „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ sind Angelegenheiten des weisungsfreien Wirkungskreises, die weder nach der grundsätzlichen Seite, noch für den Gemeindehaushalt von erheblicher Bedeutung sind und zu den normalerweise anfallenden Geschäften der Gemeinde gehören – so der VGH Baden-Württemberg. Setzt die Hauptsatzung die Wertgrenzen zu niedrig an, ist diese Regelung unwirksam. Bei überhöhten Werten kann eine (zusätzliche) Übertragung von Aufgaben durch den Gemeinderat auf den Bürgermeister und somit die Verwaltung vorliegen.
Nach der Rechtsprechung ist der Entscheidungsspielraum des Gemeinderates bei der Festlegung von Wertgrenzen durch das Willkürverbot begrenzt. Hat die bisherige Hauptsatzung eine entsprechende Festlegung bereits enthalten und war diese über einen längeren Zeitraum vom Wille des Gemeinderates getragen, darf diese auch nur aus sachlichen Gründen – mithin willkür-frei – erfolgen. Insbesondere wird in der Rechtsprechung hervorgehoben, dass Zuständigkeiten nicht nach tagespolitischen Erwägungen beliebig verlagert werden dürfen.
Nach den einschlägigen Kommentaren und der Rechtsprechung ist eine zu niedrige Ansetzung von Wertgrenzen für die Bewirtschaftung unwirksam, weil dem Bürgermeister bereits aufgrund der Gemeindeordnung die sogenannten Geschäfte der laufenden Verwaltung zukommen. Selbiges gilt für Grundstücksgeschäfte. Dies wurde aktuell vom Gemeindetag Baden-Württemberg bestätigt.
Wie bereits in den vorigen Sitzungsvorlagen ausgeführt, muss einem entsprechend rechtswidrigen Beschluss gemäß § 43 Abs. 2 GemO vom Bürgermeister widersprochen werden. Der Widerspruch wurde fristgerecht eingelegt, weshalb erneut über den Sachverhalt zu beraten war.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich seinen Beschluss vom 29.03.2022 bestätigt, worauf der Bürgermeister angesichts der unveränderten Sachlage erneuten Widerspruch und Vorlage an die Kommunalaufsicht ankündigte.

 

Gemeindehomepage - Widerspruch

 

Im Rahmen der Haushaltsanträge wurde in der Sitzung vom 25.01.2022 folgender Antrag eingebracht:
„Für die Erstellung einer neuen Gemeindehomepage werden 20.000 € in den Haushalt 2022 eingestellt.“
Für die Beratung der Haushaltsplananträge wurden von der Verwaltung zu jedem gestellten Antrag für die Sitzung Stellungnahmen abgegeben. Zu obigem Antrag wurde von der Verwaltung ausgeführt:
„Grundsätzlich ist die Erstellung und Gestaltung von kommunalen Print- und Onlinemedien ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Gemeindeverwaltung strebt an, die Homepage in Gänze kostenneutral neu zu gestalten; insofern ist diesbezüglich eine Erhöhung der Mittelansätze für einen neuen Internetauftritt der Gemeinde nicht erforderlich.
Allerdings hat sich am 01.02.2022 sehr aktuell herausgestellt, dass die Anforderungen des bis Ende 2022 umzusetzende Online-Zugangsgesetzes (OZG) aus personellen Gründen nicht – wie von der Verwaltung ursprünglich ausgegangen – über die IT-Stelle der Stadt Plochingen umgesetzt werden können, sondern hierzu externe Beratungsleistungen von Fremdfirmen erforderlich sind.
Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf 2022:
Erhöhung der Aufwendungen bei 11.30.00.00 – 42710000: + 20.000 €“
Abweichend vom eigenen Antrag und vom Beschlussvorschlag der Verwaltung hat ein Gemeinderat der LBL in der Sitzung folgenden Beschlussvorschlag mündlich formuliert, welcher mehrheitlich beschlossen wurde:
„Für die Erstellung einer neuen Gemeindehomepage und der Umsetzung des OZG werden 40.000 € in den Haushalt 2022 eingestellt. Das von der Arbeitsgruppe vorgelegte Konzept wird weiterverfolgt. Die AG wird in den weiteren Ablauf einbezogen.“
Von Seiten des Bürgermeisters wurde zugelassen, über dieses Geschäft der lfd. Verwaltung (Erstellung/Gestaltung gemeindliche Homepage) – losgelöst von der Budgetbewilligung – abzustimmen, da es dem Bürgermeister grundsätzlich nicht verwehrt ist, eine (unverbindliche) Meinungsäußerung des Gemeinderates diesbezüglich herbeizuführen, so die herrschende Kommentarmeinung zur GemO.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 29.03.2022 hat der Gemeinderat auf Antrag der LBL und FUW-Fraktion folgendes beschlossen:
„Das von der Arbeitsgruppe vorgelegte Konzept (Hirsch&Wölfl) wird weiterverfolgt. Die Arbeitsgruppe wird in den weiteren Ablauf einbezogen“
Da es sich durch die nochmalige Bekräftigung eindeutig nicht mehr um eine (unverbindliche) Meinungsäußerung handelt und dies auch so geäußert wurde, ist die Beschlussfassung rechtswidrig, da die Erstellung/Gestaltung von kommunalen Print- und Onlinemedien ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist und somit dem Bürgermeister gemäß § 44 GemO vorbehalten ist.
Einem entsprechend rechtswidrigen Beschluss muss gemäß § 43 Abs. 2 GemO vom Bürgermeister widersprochen werden.
Die Gestaltung der Gemeinde-Homepage ist auch kein seltener oder einmaliger Vorgang von besonderer Bedeutung, sondern ein stetiges wiederkehrendes Geschäft der laufenden Verwaltung. So wurden beispielsweise von der Verwaltung:

  • 2016 die technische Basis der Homepage komplett erneuert und das Design der Homepage umfangreich überarbeitet sowie eine mobilgerätefähige Darstellung eingearbeitet,
     

  • 2018 das strukturelle Layout der Homepage geändert, damit sich die Seite auf modernen Bildschirmen mit hoher Auflösung im 16:9-Format gut anzeigen lässt,
     

  • 2019 alle Bildbanner der Homepage durch neue ersetzt.

Abgesehen davon werden Inhalte, Bilder, Rubriken etc. laufend und regelmäßig überarbeitet bzw. verändert.
Zudem ist der Beschluss auch in finanzieller Hinsicht nachteilig für die Gemeinde.
Der Förderverein für regionale Entwicklung e. V., der bereits bei zahlreichen Kommunen in Baden-Württemberg und Deutschland erfolgreiche Arbeit geleistet hat, hat auf Mitte März 2022 für die Gemeinde kostenlos eine neue Homepage erstellt und auf eine neue technische Basis gesetzt. Die Seite ist freigeschaltet.
Eine wiederholte Erneuerung durch die Beauftragung einer weiteren Firma für rund 20.000 € ist nicht nur völlig unnötig, sondern verstößt auch gegen die Haushaltgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (vgl. §77 Abs. 2 GemO).
Der Widerspruch gegen den Beschluss vom 29.03.2022 wurde fristgerecht eingelegt.
Eine Gemeinderätin brachte an, dass die neue Homepage nicht schlecht sei; sie sei modern gestaltet und es fehle ihr an nichts. Zudem konnte ein großer Betrag eingespart werden. Sie äußerte, dass eine nochmalige Neugestaltung rausgeschmissenes Geld sei. Diesem Wortbeitrag pflichtete Bürgermeister Rentschler ausdrücklich bei.
Nach der Aussprache hat der Gemeinderat mehrheitlich seinen Beschluss vom 29.03.2022 bestätigt, worauf der Bürgermeister erneuten Widerspruch und Vorlage an die Kommunalaufsicht ankündigte.

 

Erneuter Antrag über die Herausnahme von zwei Flurstücken aus dem Landschaftsschutzgebiet

 

Mit Antrag vom 01. März 2021 beantragte die CDU-Fraktion die Herausnahme der Flurstücke 311 und 312/2 der Gemarkung Thomashardt zwischen Bebauungsende Schorndorfer Straße und dem Kreisverkehr am Ortseingang Thomashardt aus dem Landschaftsschutzgebiet. Der Gemeinderat soll hierzu beschließen, einen entsprechenden Antrag an das Landratsamt zu stellen. Dem Antrag wurde entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung vom Gemeinderat mehrheitlich stattgegeben. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet und der bereits erfolglosen Einbeziehung der Parzellen im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Pfandäcker“ im Jahr 2014 durch die Gemeindeverwaltung hat das Landratsamt, Amt für Bauen und Naturschutz, daraufhin folgendes mitgeteilt:
„Bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplans Pfandäcker kam in der Stellungnahme des Landratsamtes Esslingen zum Ausdruck, dass die Ausformung des Baugebiets an der Staufenstraße aus ökologischer und landschaftlicher Sicht von der Naturschutzbehörde sehr kritisch gesehen wurde und einer Teilfläche im LSG nur aufgrund der Vorgeschichte zugestimmt wurde. Die Flurstücke 311 und 312 auf Thomashardter Markung wurden damals bereits im Vorfeld bewusst und ausdrücklich davon ausgenommen. Auf das Schreiben vom 28.02.2014, Az.: 413/Frau Weiss-Huber, dürfen wir hier verweisen. An dieser Sach-und Rechtslage hat sich aus unserer Sicht nichts geändert. Das Landratsamt Esslingen wird daher kein Änderungsverfahren einleiten, um die Flurstücke 311 und 312/2 aus dem Landschaftsschutzgebiet herausnehmen. Auch für einen Befreiungsantrag nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) liegen die Voraussetzungen nicht vor.“
Mit Antrag vom 09.11.2021 bekräftigt die CDU-Fraktion den Wunsch nach Herausnahme der beiden Parzellen wie folgt:
„Der Gemeinderat möge beschließen, gegen den ablehnenden Bescheid des Landratsamtes, die Flurstücke 311 und 312/ 1 aus dem Landschaftsschutz herauszunehmen Widerspruch einzulegen und ggfls. Rechtsmittel zur Durchsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 30. März 2021 in Anspruch zu nehmen. Die Verwaltung wird aufgefordert, den GR-Beschluss vom 30. März 2021 zu würdigen und seine Durchsetzung zu forcieren.“
Die Thematik war auf den Tagesordnungen vom 30.11.2021 und 25.01.2022 vorgesehen und wurde jeweils mehrheitlich vertagt.
Zum (erneuten) Antrag ist folgendes festzustellen:
Mit Schreiben vom 10.05.2021 hat das LRA wie oben dargestellt der Gemeinde mitgeteilt, dass es kein Änderungsverfahren einleiten wird, um die Grundstücke 311 und 312/2 aus dem LSG herauszunehmen. Nachdem es sich hier um eine rechtskräftige VO handelt, gibt es keine Rechtmittel in Form eines Widerspruchs oder einer Klage. Die LSG-VO kann allenfalls im Rahmen eines Rechtsstreits z.B. bei einem Einzelvorhaben in dem Gebiet von einem Gericht inzident geprüft werden. Weiter wurde vom LRA darauf hingewiesen, dass auch für einen Befreiungsantrag nach § 67 BNatSchG die Voraussetzungen nach dortiger Ansicht nicht vorliegen. Auch erfüllt ein „sinnvoller Beitrag für eine nachhaltige Finanzkonsolidierung der Gemeinde Lichtenwald“ (Zitat aus dem Antrag vom 01.03.2021) nicht die Voraussetzungen für eine Befreiung von der LSG-VO. Fragen des Eigentums sowie rein finanzielle Erwägungen sind keine Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, ebenso nicht die wirtschaftliche Situation des Grundstückeigentümers - unabhängig ob privat oder öffentlich, da naturschutzrechtlichen Regelungen auf objektive Gesichtspunkte bei der Nutzung des Eigentums abstellen, nicht auf subjektive (personenbezogene und finanzielle) Umstände. Auch wird ein öffentliches Interesse nicht durch einen Gemeinderatsbeschluss herbeigeführt, dem finanzielle Aspekte zu Grunde liegen. Als Beispiele für ein überwiegend öffentliches Interesse können insbesondere Infrastrukturmaßnahmen oder öffentliche Bauten genannt werden, die in aller Regel nicht an einer anderen Stelle verwirklicht werden können, wie z.B. Kläranlagen, Straßen, Geh- und Radwege, Hochwasserschutzmaßnahmen, Energieversorgungsanlagen, Kommunikationseinrichtungen usw.
Die Flächen liegen - wie bereits im März 2021 in der Vorlage 22 ausgeführt - nicht nur im Landschaftsschutzgebiet, sondern auch im regionalen Grünzug gemäß Regionalplan. Sie sind daher dauerhaft von Besiedlung freizuhalten.
Da das Landratsamt aus den dargestellten Gründen kein Änderungsverfahren bzgl. des LSG einleiten wird, bestehen zum jetzigen Stand keine Rechtsbehelfsmöglichkeiten.
Bisher ist das Landratsamt von einem LSG-Änderungsantrag ausgegangen.
Sollte die Gemeinde einen Befreiungsantrag für das LSG stellen, wird vom Landratsamt ein rechtsmittelfähiger Bescheid erlassen, gegen den sodann Widerspruch eingelegt werden kann, über den das Regierungspräsidium entscheidet.
Eine positive Bescheidung von einem dementsprechend gestellten Antrag ist aufgrund der Rechtslage jedoch nicht zu erwarten und führt lediglich zu erheblichem administrativem Aufwand auf Seiten der Gemeindeverwaltung und der Kreisverwaltung, nachfolgend sodann bei der Widerspruchsbearbeitung im Regierungspräsidium.
Zudem fallen Kosten für den (ablehnenden) Bescheid des Landratsamtes sowie den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums an.
Bürgermeister Rentschler verwies auf die Vorlage und ergänzte, dass er sich nochmals ausgiebig mit der Sach- und Rechtslage auseinandergesetzt habe und es keinesfalls an der Verwaltung liege – eines der beiden Wiesengrundstücke befindet sich bereits im Eigentum der Gemeinde. Zudem haben man bereits im Zuge der Bebauungsplanaufstellung für das Gebiet „Pfandäcker“ nachdrücklich versucht, dieses Gebiet mit einzubeziehen.
Aufgrund der Ausführungen der Verwaltung hat eine Gemeinderätin beantragt, dass die die Gemeinde einen Befreiungsantrag für die beiden Flurstücke stellt.
Ein Gemeinderat bekräftigte, dass Lichtenwald vom Landschaftsschutzgebiet umgeben sei, was die weitere Entwicklung einschränkt bzw. unmöglich macht. Bei der Errichtung von Windrädern stehe dagegen der Landschaftsschutz hinten an. Er ruft dazu auf, für eine Flächenherausnahme zu kämpfen und eine zukunftsfähige Bevölkerungsentwicklung von 3.000 – 3.500 Einwohnern als Zielmarke vorzunehmen. Letztlich dürfe man auch einen Rechtsstreit nicht scheuen.
In seiner Stellungnahme erklärt BM Rentschler, dass das Landesplanungsgesetz eine weitere Entwicklung für Lichtenwald behindert; so scheitert die Fortschreibung des Flächennutzungsplans bislang an rechtlichen Hürden, da sich für die Gemeinde Lichtenwald eine negative sogenannte Bedarfsfläche ergibt, was die Ausweisung weiterer Baugebiete im Außenbereich momentan verhindere, da sie zuvor nicht in einem neuen Flächennutzungsplan abgebildet werden können. Er wolle ebenfalls die Gemeinde entwicklungstechnisch weiter voranbringen, doch selbst Besprechungen von ihm und weiteren Bürgermeistern an höchster Stelle im Wirtschaftsministerium unter Beteiligung von Landtagsabgeordneten brachten hier bisher keine Bewegung. Leider sei nicht der Bedarf des Marktes, sondern eine recht komplexe Berechnung der Einwohnerentwicklung für die Bedarfsflächen maßgeblich, mit der letztlich die sogenannten Entwicklungsachsen entlang von Bahnlinien und Fernverkehrsstraßen gestärkt werden sollen, was kleine Gemeinden außerhalb der Entwicklungsachsen leider deutlich einschränkt, so BM Rentschler.
Nach Ende der Wortmeldungen wurde von einer Gemeinderätin folgender Beschlussantrag gestellt:
„Die Gemeinde stellt einen Befreiungsantrag an das Landratsamt für das Landschaftsschutzgebiet im Bereich der Flurstücke 311 und 312/2 der Gemarkung Thomashardt zwischen Bebauungsende Schorndorfer Straße und dem Kreisverkehr am Ortseingang Thomashardt.“
Diesem Beschlussantrag hat sich der Gemeinderat mehrheitlich angeschlossen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26.04.2022

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26.04.2022


Freiwilliger Verzicht auf die Benutzungsgebühren im Kindergarten Thomashardt

 

Aufgrund krankheitsbedingter Personalengpässe im Kindergarten Thomashardt mussten in den Monaten Februar und März 2022 einzelne Gruppen ganz geschlossen bzw. die Betreuungszeiten eingeschränkt werden.
Eine Abklärung des Sachverhaltes mit dem Gemeindetag Baden-Württemberg hat ergeben, dass es im vorliegenden Fall keine rechtliche Verpflichtung der Gemeinde zur Reduzierung bzw. zum Erlass der Benutzungsgebühren gibt. Von der Verwaltung wurde jedoch vorgeschlagen, im Rahmen eines freiwilligen Erlasses die Gebühren zu reduzieren bzw. zu erlassen. Der Gemeinderat hat sich einmütig dafür ausgesprochen, freiwillig auf die Gebühren der vollständigen Schließtage zu verzichten.


Geh- und Radweg zwischen Hegenlohe und Thomashardt – Vergabe Fahrbahndeckenerneuerung


Der Geh- und Radweg zwischen Hegenlohe und Thomashardt, welcher zwischen Kreisverkehr Hegenlohe und der Einmündung Stuifenstraße in Thomashardt verläuft, ist größtenteils in einem schlechten Zustand mit zahlreichen Setzungen, Aufbrüchen, Rissen und Aufwölbungen durch Baumwurzeln.
Die Gemeindeverwaltung hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach beim Straßenbaulastträger Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, bzgl. einer Sanierung der Strecke angefragt. Bisher wurde aus Budgetgründen eine Sanierung nicht in Aussicht gestellt. Im Frühjahr 2021 kam jedoch die erfreuliche Rückmeldung, dass für die Sanierung nun Mittel vorhanden wären, jedoch leider keine Planungskapazität. Das Regierungspräsidium hat daher vorgeschlagen, dass die Gemeinde die Sanierung im Auftrag plant und realisiert und die hierfür tatsächlich erforderlichen Aufwendungen nach Abschluss der Maßnahme ersetzt werden.
Von der nördlichen Grundstücksgrenze des Bürgerzentrums an befindet sich ein ca. 170m langes Teilstück des Weges, welches der Gemeinde gehört, da es sich hierbei um eine Erschließung für die dort befindliche Hofstelle und einen nach Osten abzweigenden Feldweg handelt. Dieses Stück sollte im Zuge der Sanierung ebenso mit erneuert werden, da ebenso in schlechtem Zustand.
Der Maßnahme hat der Gemeinderat am 26.10.2021 bereits zugestimmt.
Zwischenzeitlich erfolgte die Mittelfreigabe durch das Land, so dass die Maßnahme beschränkt ausgeschrieben werden konnte.
Es wurden insgesamt 17 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der Submission am 05.04.2022 lagen von 10 Firmen Angebote vor.
Der günstigste Bieter war hier die Fa. Bach aus Stuttgart mit einem Gesamtpreis von 156.419,06 €, der teuerste Bieter lag bei einem Angebotspreis von 331.702,16 €.
Nach der ursprünglichen Kostenberechnung belief sich die Maßnahme inklusive Planungsleistungen und Nebenkosten auf 167.400 € brutto, davon entfielen auf das Land 134.500 € und auf die Gemeinde 32.900 €. Zwischenzeitlich hat sich das Land jedoch entschieden, auch noch die beiden Bushaltestellen an der Schule barrierefrei umzubauen, weshalb sich die Gesamtsumme auf 217.400 € erhöht hat, wobei der Anteil der Gemeinde jedoch gleich blieb.
Nach dem nun vorliegenden Angebot der Fa. Bach fallen inklusive Planungsleistungen und Nebenkosten folgende Kostenanteile an:
Land: 160.500 €
Gemeinde: 22.000 €
Insgesamt: 182.500 €
Der Kostenanteil der Gemeinde reduziert sich durch das günstige Angebot der Fa. Bach somit ggü. der Planung um rund 11.000 €.
Der Gemeinderat hat der Vergabe an die Fa. Bach einstimmig zugestimmt.


Grundsatzbeschluss zu Anpassung der Pachtzinsen


Im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsberatungen wurde im Juli 2020 vom Gemeinderat festgelegt, die Pachtzinsen in Lichtenwald nach vielen Jahrzehnten an marktübliche Höhen anzupassen.
Von der Verwaltung wurde zwischenzeitlich in mühevoller Kleinarbeit erhoben, für welche Grundstücke der Gemeinde Pachtverträge bestehen und welche Grundstücke der Gemeinde ohne entsprechende vertragliche Grundlagen durch Dritte genutzt werden – unabhängig ob im Innenbereich, für Kleingartengrundstücke oder für landwirtschaftliche Flächen.
Anhand der ausführlichen Vorlage und anhand von Vergleichsberechnungen sowie vergleichen mit anderen üblichen Pachten, beispielsweise seitens der Pfarreistiftung, wurde vom Gemeinderat einstimmig folgendes ab dem Pachtjahr 2022/2023 festgelegt:
1,15 € pro Ar/Jahr bei landwirtschaftlichen Grünflächen, 2,00 € pro Ar/Jahr bei Ackerflächen, wobei hier der Bodenrichtwert mit einem Zinssatz von 0,5 % als Bemessungsgrundlage herangezogen wird.
Der Pachtpreis für innerörtliche Flächen beträgt 0,5 % vom Bodenrichtwert der angrenzenden/umliegenden Wohnbauflächen pro Ar/Jahr.
Seitens der Verwaltung wurden die Flächen für Kleingartenanlagen bereits im Vorfeld gemäß der Entscheidungsbefugnis nach Hauptsatzung auf 20 € pro Ar/Jahr festgelegt und entsprechende Änderungsverträge abgeschlossen.


Baumschutzsatzung


Im Rahmen der Haushaltsdebatte wurde von den Fraktionen LBL und FUW beantragt und mehrheitlich vom Gemeinderat beschlossen, eine Baumschutzsatzung für Lichtenwald auszuarbeiten.
Von der Verwaltung wurde daher in Zusammenarbeit mit dem Büro SI eine solche Satzung erstellt, die aus Aufwandsgründen auf eine Kartierung der Bäume verzichtet, inhaltlich möglichst schlank gehalten wurde und nur die innerörtlich liegenden Bäume umfasst. Von der Verwaltung wurde in der Sitzung darauf hingewiesen, dass durch die Satzung ein noch nicht bezifferbarer zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen wird.
Die Fraktion LBL hat in der Sitzung den Antrag gestellt, ihren ursprünglichen Antrag auf Erlass einer Baumschutzsatzung zurück zu nehmen. Diesem Antrag ist der Gemeinderat gefolgt.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 31.05.2022

Berichte der Verwaltung / Anfragen

 

Starkregenrisikomanagement Sachstandsbericht
Mit dem gemeinsamen Antrag der LBL-/FUW-Fraktion vom 11.05.2022 wurde beantragt, das Thema „Starkregenrisikomanagement“ entsprechend dem vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossenen Antrag zur Haushaltsplanberatung 2022 auf die Tagesordnung zu nehmen:
„Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, eine Starkregenbeurteilung durchführen zu lassen und daraus ein Starkregenrisikomanagement zu entwickeln. Entsprechende  Fördermittel sind zu beantragen. Dem Gemeinderat ist regelmäßig Bericht zu erstatten.“  
Die Verwaltung hat den Gemeinderat bereits mit Mail vom 27.04.2022 schon ausführlich über die Stellungnahme der Fachbehörden und der Förderfähigkeit informiert:

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir nehmen Bezug auf den Antrag von FUW&LBL aus den Haushaltsberatungen, für Lichtenwald eine Starkregenbeurteilung mit Starkregenrisikomanagement (SRRM) durchzuführen.
Um eine solche Maßnahme umsetzen zu können und gefördert zu bekommen und fördermittelunschädlich eine Beauftragung vornehmen zu können, ist eine vorherige Erörterung der Thematik mit dem zuständigen Amt für Wasserwirtschaft & Bodenschutz zwingend erforderlich, welches sich wiederum zu dem Thema mit dem Regierungspräsidium als Fördermittelstelle abstimmt.
Auf unsere diesbezügliche Anfrage hat das Landratsamt nach Abstimmung mit dem Regierungspräsidium folgende Antwort gegeben:
„nach näherer Betrachtung der topografischen Lage von Lichtenwald, insbesondere der in Richtung bebauter Ortslage entwässernden Außengebiete halten wir eine Starkregenrisikountersuchung für Lichtenwald nicht für sinnvoll. Lediglich nördlich von Thomashardt befindet sich ein kleines Außengebiet und östlich von Hegenlohe eine zur Ortslage geneigte Außengebietsfläche von ca. 13 ha, die bei Starkregen relevant sind. Da Ihre Kommune in der jüngeren Vergangenheit von Starkregenereignissen bereits betroffen war und die Problembereiche bekannt sind, ist nicht zu erwarten, dass eine Starkregenrisikountersuchung zu nennenswert neuen Erkenntnissen führen würde.
Herr xxxx vom Regierungspräsidium Stuttgart schätzt die Situation aufgrund der topografischen Lage ähnlich ein und schließt eine Förderung für eine Starkregenrisikountersuchung von Lichtenwald aus Landesmitteln (Förderrichtlinie Wasserwirtschaft) aus.“

 

In der Tat war Lichtenwald in den letzten Jahren von mehreren Starkregenereignissen (zum Teil mit Hagel) betroffen. Hier sind immer an denselben Stellen Probleme aufgetreten, die jedoch größtenteils bereits einer technischen Lösung zugeführt werden konnten:
-    Überflutungen durch Oberflächenwasser im Bereich Breitestraße Hangseite (südlich Bergäcker): 2010 Bau eines Grabens mit Wall sowie Einlaufschacht. Seither sind in diesem Bereich keine Schäden mehr durch Oberflächenwasser von den dahinterliegenden Feldern und Wiesen mehr bekannt geworden.
-    Überflutungen durch Oberflächenwasser in der Waldstraße durch Wasser vom KiGa-Zuweg: 2009 Mauererhöhung sowie vergrößerte Einläufe im Stichweg selbst; 2021 im Zuge Bushaltestellenumbau erhöhter Tiefbord an dem Stichweg, damit Wasser von der Hegenloher Straße dort nicht mehr ohne weiteres einfließen kann sowie an dieser Stelle ein spezieller Einlauf mit stark erhöhtem Wasseraufnahmevermögen. 
-    Überflutungen durch Oberflächenwasser im Bereich Bergäcker III: diese wurden bereits vor der Erschließung mit einer hohen Wahrscheinlichkeit gesehen, weshalb im Zuge der Erschließung ein Graben mit Wall und Einlaufschacht errichtet wurde. Seit der Fertigstellung der Erschließung sind dort keine Schäden durch Oberflächenwasser von den dahinter liegenden Feldern und Wiesen bekannt geworden – trotz mehrerer Starkregenereignisse, die an anderer Stelle in den Bergäckern für Probleme gesorgt haben.
-    Überflutungen durch Oberflächenwasser im Bereich Bergäcker II: hier sind Probleme lediglich im nördlichen Teil der Bergäcker II bekannt, welche an die Bergäcker I angrenzen. Nach Kenntnisstand der Verwaltung haben die beiden dort am massivsten betroffenen Anwohner das Problem durch entsprechende Baumaßnahmen an der Grundstücksgrenze nebst Entwässerung gemeinsam gelöst.
-    Überflutungen durch Oberflächenwasser im Bereich Bergäcker I: hier sind Probleme hauptsächlich im Bereich der beiden Stichwege bergseits und der dort umliegenden Gebäude zu verorten. Bereits vor vielen Jahren (1986) wurden von der Gemeinde dort leistungsfähige Einlaufschächte verbaut, um das Oberflächenwasser aufzufangen sowie ein zusätzlicher Entlastungskanal von den Bergäckern in die Thomashardter Straße gelegt (ca. auf Höhe des südlichen Stichweges). Die bei den letzten Starkregenereignissen auftretenden Probleme betrafen jedoch die Hausgärten der Anwohner. Aufgrund der Mitteilungen der Anwohner, dass diese Probleme je nach Art der Feldbestellung oberhalb der Hausgärten auftreten, wurde die Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Landwirtschaftsamt tätig. Von dort wurde mit den betroffenen Landwirten gesprochen und die zukünftige Feldbewirtschaftung sowie Grünstreifenanpflanzung geregelt, um den ungehinderten Abfluss von Oberflächenwasser mit Schlamm zu verhindern bzw. stark einzuschränken. Hier wurde dem Gemeinderat von der Verwaltung im Oktober Bericht zum Sachstand erstattet durch Herr Mayer.
-    Überflutungen durch Oberflächenwasser im Bereich Gänswasen I: hier sind Probleme hauptsächlich im Bereich der Stichwege Richtung Norden und der dort umliegenden Gebäude zu verorten. Hier wurden mit Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer in den betroffenen Bereichen 2011 Drainagen in Kiesstreifen eingelegt und an die Kanalisation angeschlossen. Seither sind der Verwaltung keine Problemfälle nach Starkregen mehr bekannt geworden.
-    Für beide Ortsteile wurden die allgemeinen Kanalisationspläne fortgeschrieben (2005 Hegenlohe und 2014 Thomashardt) und die sich daraus ergebenden zwingenden Maßnahmen durch zahlreiche Baumaßnahmen sowie den Neubau zahlreicher Kanalhauptsammler und Entlastungskanäle abgearbeitet. Die Kanalisation sollte daher den derzeit geltenden technischen Regelwerken entsprechen.

Preisanfragen bei qualifizierten Fachbüros haben für ein SRRM eine Preisspanne von rund 35.000 € bis 45.000 € brutto zzgl. Nebenkosten und Eventualpositionen ergeben. 
Im Hinblick auf die eindeutige fachliche Einschätzung des Landratsamtes und des Regierungspräsidiums zur Situation erscheint aus Sicht der Verwaltung eine weitere Verfolgung des Themas inhaltlich nicht notwendig sowie aufgrund der Nicht-Förderbarkeit der Maßnahme als finanziell nicht vertretbar. 
Sollten Sie dies anders sehen, bitte wir um entsprechende Mitteilung, damit der Punkt bei einer der folgenden Sitzungen als TOP erörtert werden kann.“

 

Die Fraktion LBL hat beantragt, den Sachverhalt erneut zu behandeln.
Bürgermeister Rentschler verwies auf die bereits erteilten ausführlichen Auskünfte zum Thema; aufgrund der Sachlage erscheint eine weitere Verfolgung des Themas aus Verwaltungssicht als nicht angebracht.
Feuerwehrkommandant Bihl, der als Sachkundiger zur Sitzung hinzugezogen wurde, verwies auf die getroffenen Aussagen und erläuterte die Feuerwehreinsätze der letzten Jahre nach Starkregenereignissen. Aus seiner fachlichen Sicht ist eine solche Analyse ebenso nicht notwendig, da die neuralgischen Stellen bekannt sind. Er betonte, dass auch die Eigentümer in der Pflicht sind, entsprechende Vorsorge zu treffen, um Schäden abzuwenden.
Der Gemeinderat nahm von dem Bericht Kenntnis und verzichtete auf weitere Maßnahmen.

 

Bau einer Skateanlage - Sachstandsbericht
Nach der vor einigen Jahren erfolgten Schließung des Jugendtreffs in den Räumlichkeiten der Grundschule (jetziger Kernzeitraum) entwickelte sich bei der Lichtenwalder Jugend der Wunsch nach einem gemeinsamen Treffpunkt. Hierzu setzte der Gemeinderat Ende 2020 eine Arbeitsgruppe „Jugendtreff“, bestehend aus Vertretern des Gemeinderats und dem Jugendrat ein. 
Nach mehreren gemeinsamen Treffen mit Lichtenwalder Jugendlichen und jungen Erwachsenen, der Durchführung eines Jugendforums und einer großen Umfrage bei den Jugendlichen, wurde unter Beteiligung der Jugendlichen, Vertretern der Vereine und Kirchen, der Konzeptentwurf „Outdoor-Action-Area Chamäleon“ entwickelt. 
Das Zentrum der „Outdoor-Action-Area“ stellt ein Skatepark dar, ergänzt durch einen überdachten Sitzplatz, einen Basketballkorb, Slackline, Tischtennisplatte und weiterem.
Zwischenzeitlich konnte dank des persönlichen Einsatzes von Gemeinderat Reichow, ehrenamtlichen Helfern sowie der Firma Fischer aus Weilheim bereits ein Dirtbikepark kostenneutral geschaffen werden; dieser grenzt südlich an die Grundschule an. 
Im Jahr 2021 wurde die Arbeitsgruppe „Jugendtreff“ auf Fördermittel des Kreisjugendamts zur Förderung von Projekten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit aufmerksam und bekam für das beantragte Projekt einen Betrag von 15.000 € aus dem Fördertopf zugesprochen, der nun in voller Höhe der Gemeinde zur Umsetzung des Skateparks zur Verfügung gestellt werden soll.

 

Als künftigen Standort des Skateparks konnte im Bereich südlich der Grundschule eine geeignete und im Eigentum der Gemeinde stehende Fläche neben dem bereits vorhandenen Dirtbikepark gefunden werden, welche für die erforderlichen Maße von 20 m x 30 m geeignet ist.
Die Fläche mit 600 m² ist zunächst auszukoffern und im Anschluss mit geeigneter Schottertragschicht auszubauen; diese Arbeiten sollen noch im 06/2022 weitgehend in Eigenleistung ausgeführt werden. 
Anschließend ist die Fläche von einer Fachfirma zu asphaltieren. Das der Verwaltung vorliegende Angebot einer Baufirma basiert bislang nur auf textlichen Angaben und dient lediglich als „grobe Richtschnur“ für die weiteren Planungen. Vor einer Auftragsvergabe sind die Masseangaben zu konkretisieren und ein konkretisiertes Angebot einzuholen.
Entsprechend dem der Verwaltung und dem Gemeinderat vorliegenden Aufstellungsvorschlag liegt ein Angebot für die Beschaffung von Skategeräten vor.

 

Auf Basis der bisherigen Planungen und vorliegenden Angebote beziffern sich die voraussichtlichen Kosten (Bruttobeträge) für die Skateanlage wie folgt:  

 

•    Vorarbeiten in Eigenleistung                       6.500,00 €
•    Oberflächen- und Asphaltarbeiten            34.000,00 €
•    Skategeräte (ohne „Minihalfpipe“)             40.000,00 €
•    Seitenverkleidungen für Skategeräte           4.500,00 €
                
                Zwischensumme                           85.000,00 €    
                        
•    Fläche für „Minihalfpipe“ (Schätzung)          5.000,00 €
•    „Minihalfpipe“ (inkl. Seitenverkleidung)      21.000,00 €
                
                Gesamtsumme                             111.000,00 €    

 

Der angedachte überdachte Sitzplatz soll mit Unterstützung der Lichtenwalder Handwerker und des kommunalen Bauhofs so kostengünstig wie möglich umgesetzt werden; für die Tischtennisplatte und den Basketballkorb sind bereits Spender gefunden. 

 

Der Gemeinderat nahm vom Sachstandsbericht Kenntnis und signalisierte seine grundsätzliche Zustimmung ggü. den dargestellten Überlegungen.
Für die Gemeinderatssitzung am 28.06.2022 ist die Vergabe der Asphaltierungsarbeiten wie auch der Skategeräte vorgesehen.

 

Zwischenzeitlich wurden die Asphaltarbeiten bereits in einem elektronischen Beschlussverfahren vom Gemeinderat vergeben. Bzgl. der Skategeräte konnte bisher keine Entscheidung getroffen werden, da der Verwaltung bis jetzt keine Rückmeldung bzgl. der Abwicklung der Fördermittel seitens der Arbeitsgruppe vorliegen.

 

Sachstandsberichte zu weiteren Themen
Wie von der LBL/FUW-Fraktion beantragt, wurde von der Verwaltung zum Sachstand weiterer Themen berichtet.
So wurden die Ergebnisse der letzten Verkehrsschau durch das Landratsamt, der Stand der Gemeindehomepage und die Hauptsatzungsänderung angesprochen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 28.06.2022

Bausachen

Errichtung einer PV-Anlage auf einem Einfamilienhaus, Pfandäcker 9
Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf seinem Gebäude, welche die laut Bebauungsplan erforderlichen Mindestabstände zu First, Ortgang und Traufe nicht einhält.
Da im Planbereich bereits mehrere Präzedenzfälle vorhanden sind, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Neubau Einfamilienhaus, Pfandäcker, FlSt. Nr. 1185
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten.
Es wurden zwei Abweichungen von den Bebauungsplanfestsetzungen festgestellt:
- Der Balkon ragt ca. 1m aus dem Baufenster heraus;
- Das Dach hat einen Winkelbau mit begrüntem Flachdach.
Für beide Fallkonstellationen liegen im Plangebiet Präzedenzfälle vor, weshalb von der Verwaltung empfohlen wurde, zur Bausache und den beiden Abweichungen das Einvernehmen zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat mehrheitlich angeschlossen.


Errichtung Phosphorelimination auf den Kläranlagen Hegenlohe und Thomashardt - Auftragsvergabe
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 22.02.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die Anlagen zur Phosphorelimination in beiden Kläranlagen beschränkt auszuschreiben.
Die Notwendigkeit ergibt sich aus neuen rechtlichen Rahmenbedingungen bzgl. Grenzwerten von Phosphor in geklärten Abwässern.
Für das Gewerk Beton- und Tiefbauarbeiten wurden von 7 Firmen Angebotsunterlagen angefordert; bei der Submission lagen von 3 Firmen Angebote vor. Der günstigste Bieter war die Fa. Weidler aus Urbach mit einem Angebotspreis von 219.619,46 € brutto.
Für das Gewerk Verfahrenstechnik wurden von 5 Firmen Angebotsunterlagen angefordert; bei der Submission lagen von 2 Firmen Angebote vor. Der günstigste Bieter war hier die Fa. Conaqua Wassertechnik aus Röthenbach mit einem Angebotspreis von 121.815,54 € brutto.
Für die Gesamtmaßnahme waren vom Ingenieurbüro SI Kosten von 395.000 € brutto veranschlagt; auf die beiden Gewerke entfallen laut Kostenberechnung 300.500 € brutto. Das aufsummierte Ergebnis der beiden Ausschreibungen beläuft sich auf nunmehr 341.435,00 €, somit 13,8 % mehr als veranschlagt. In Anbetracht der dramatischen Entwicklung der Preise bei Rohstoffen und Baumaterialien ist diese Steigerung jedoch verschmerzbar.
Der Gemeinderat hat nach technischen Erläuterungen zur Maßnahme der Vergabe an die beiden günstigsten Bieter einstimmig zugestimmt.


Erweiterung der Urnenstelen-Anlage auf dem Friedhof Thomashardt - Auftragsvergabe
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 29.03.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, auf Basis der vom Gremium verabschiedeten Ausführungsplanung die beschränkte Ausschreibung der Baumaßnahme vorzunehmen.
Es wurden 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, wovon 4 Firmen Angebotsunterlagen angefordert haben. Bei der Submission lagen von 2 Firmen Angebote vor.
Der günstigste Bieter war die Fa. Schweizer Garten- und Landschaftsbau aus Nürtingen mit einer Angebotssumme von 35.138,32 €. Die Kostenberechnung vom Büro SI vom März 2022 belief sich auf 21.200 €. Jedoch haben sich hier die deutlichen Steigerungen der Rohstoffkosten seither bemerkbar gemacht, weshalb alle Einheitspreise deutlich teurer waren, insbesondere im Bereich Beton, Stahl und Pflastersteine liegen die Steigerungen bei bis zu 100%.
Zusätzlich zu den Erd-, Fundament- und Pflasterarbeiten sind direkt bei der Fa. Kronimus neue Urnenstelen zu ordern, die gemäß Angebot 13.539,32 € brutto kosten.
Der Gemeinderat hat der Vergabe der Arbeiten bei einer Enthaltung zugestimmt.


Erneuerung der Verrohrung im Wasserturm Thomashardt - Ausschreibungsbeschluss
Der Wasserturm Thomashardt wurde 1955 in Betrieb genommen. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Instandhaltungsmaßnahmen am Wasserturm vorgenommen. So wurde der Turm außen renoviert, neue Fenster und Türen verbaut, eine Druckerhöhungsanlage eingebaut sowie zuletzt 2021 die komplette Elektrotechnik erneuert.
Lediglich die Verrohrung wurde bisher nicht erneuert, welche nunmehr jedoch deutliche Korrosionsspuren aufweist. Vom Gesundheitsamt wurde der Gemeinde bei der letzten Anlagenbesichtigung daher empfohlen, die gesamte Verrohrung zeitnah auszutauschen und aus Gründen der Trinkwasserhygiene analog zum Hochbehälter Hegenlohe in Edelstahl auszuführen.
Die Kostenberechnung der Maßnahme beläuft sich auf 78.000 € netto, da der Eigenbetrieb Wasser vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Der Gemeinderat hat der Ausschreibung der Arbeiten einstimmig zugestimmt.


Bebauungsplan „Rathaus und Umgebung“ - Entwurfsberatung
In dem historisch gewachsenen Gebiet entlang der Hauptstraße und am Rathausplatz in Thomashardt gibt es noch keine planungsrechtlichen Festsetzungen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, den bestehenden Ortskern aufzuwerten und eine maßvolle Nachverdichtung durch planungsrechtliche Festsetzungen zu sichern. Gleichzeitig ist der Bebauungsplan notwendig, um neuen, zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen und eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu ermöglichen.
Der Bebauungsplan sieht die Aufteilung des Gebiets in ein Wohngebiet vor. So kann eine angemessene Steuerung zukünftiger Bauvorhaben durch die Schließung von Baulücken sowie Ersatz- und Ergänzungsbebauung ermöglicht werden. Gleichzeitig wird eine massive Verdichtung im Ortskern vermieden und die Aufenthaltsqualität gesteigert.
Es handelt sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden kann. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligungsstufe sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.
Der Gemeinderat hat nach ausführlicher Beratung einstimmig den Beschluss gefasst, dem Bebauungsplanentwurf zuzustimmen und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Bebauungsplan „Thomashardter Straße“ - Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet entlang der Thomashardter Straße in Hegenlohe gibt es noch keine planungsrechtlichen Festsetzungen. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat im Herbst 2021 beauftragt, hierfür einen Bebauungsplan zu entwickeln.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die zukünftige städtebauliche Entwicklung entlang der Ortsdurchfahrt in Hegenlohe zu sichern. Gleichzeitig ist der Bebauungsplan notwendig, um neuen, zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen und eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu ermöglichen. Mit dem kleinräumigen Einbezug der dem Außenbereich zugeordneten „Flächen für Landwirtschaft“ in den Innenbereich im Westen des Geltungsbereiches soll eine Abrundung des Siedlungsrandes erfolgen. Durch die Bebauungsplanaufstellung wird zudem eine Nachverdichtung der innerhalb des Siedlungsbereiches liegenden Flächen und somit die Innenentwicklung vor Außenentwicklung angestrebt. 
Das städtebauliche Konzept sieht die Aufteilung des Gebiets in ein Mischgebiet und Wohngebiet vor. So kann eine angemessene Steuerung zukünftiger Bauvorhaben durch die Schließung von Baulücken sowie Ersatz- und Ergänzungsbebauung ermöglicht werden. 
Ebenso sollen entsprechend dem Bebauungsbestand Bebauungshöhen über die zulässige Trauf- und Firsthöhe definiert werden, welche künftig einen verbindlichen Rahmen setzten sollen. Des Weiteren sollen Festsetzungen wie das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Stellung der baulichen Anlagen wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sein.
Der § 13a BauGB regelt hierbei die Überplanung des Bestandes sowie die nachhaltige Sicherung des Planungsrechts und ihrer Nutzung. Der § 13b BauGB dient der Neuordnung des Planungsrechts über die Bestandsgebäude und zur Verbesserung der Erschließungssituation in Bezug auf die Ver- und Entsorgung sowie einer geordneten Erschließung.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. § 13b BauGB lässt die Aufstellung von Bebauungsplänen, deren Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB weniger als 10.000 Quadratmetern beträgt und durch die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, im beschleunigten Verfahren zu. Hierbei kann auf die frühzeitige Beteiligungsstufe sowie die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden.
Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss nach ausgiebiger Beratung einstimmig gefasst.


Fraktionsfinanzierung aus kommunalen Haushaltsmitteln
Vorbemerkungen
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022 wurde vom Gemeinderat am 22.02.2022 entsprechend dem gemeinsamen Antrag der LBL-/FUW-Fraktion mehrheitlich der folgende Beschluss gefasst: 
„Den Fraktionen des Gemeinderates werden jährlich Mittel aus dem Haushalt für sächliche und personelle Aufwendungen der Fraktionsarbeit in Höhe von 100,00 € je Fraktionsmitglied gewährt. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen.“ 
Entsprechend der Beschlusslage wurden im Haushaltsplan 2022 zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 1.200,00 € mit aufgenommen. 
Nach den Bestimmungen des § 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat bestehen im Lichtenwalder Gemeinderat aktuell folgende Fraktionen:
- Lichtenwalder Bürgerliste (LBL): 6 Fraktionsmitglieder
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU): 3 Fraktionsmitglieder
- Freie Unabhängige Wähler (FUW): 2 Fraktionsmitglieder


Rechtliche Rahmenbedingungen
Nach § 32a Abs. 3 GemO kann die Gemeinde den Fraktionen Mittel aus ihrem Haushalt für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Fraktionsarbeit gewähren. Eine Verpflichtung der Gemeinde, Fraktionen Mittel zu gewähren oder ein Anspruch der Fraktionen hierauf besteht angesichts des klaren Wortlauts („kann“) nicht. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen. 
Zur Orientierung der Kommunen sowie der Rechtsaufsichts- und Prüfungsbehörden hat das Innenministerium in Abstimmungen mit den Regierungspräsidien, der Gemeindeprüfungsanstalt und den kommunalen Landesverbänden „Grundsätze für die Fraktionsfinanzierung aus kommunalen Haushaltsmitteln“ vom 06.04.1992 herausgegeben, mit denen die Rechtslage in allen wesentlichen Fragen bei der Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln für Fraktionen in kommunalen Vertretungskörperschaften dargestellt wird – diese Grundsätze haben weiterhin in unveränderter Form Gültigkeit. Auf die der Sitzungsvorlage beigefügten Anlage und auf deren Kenntnisnahme wurde von der Verwaltung ausdrücklich hingewiesen.


Insbesondere ist zu beachten:
- Entsprechend der Rechtsnatur der Fraktionen kann sich deren Finanzierung durch kommunale Haushaltsmittel ausschließlich auf den Aufgabenbereich des Gemeinderats beziehen (Gemeindeangelegenheiten) und darf keinesfalls den Parteien und Wählergruppen dienen.
- Für die Finanzierung der Fraktionen gelten die Grundsätze des kommunalen Haushaltsrechts; auch unterliegt die Verwendung der bereitgestellten Haushaltsmittel der örtlichen als auch der überörtlichen Prüfung.
- Bei der Selbstbewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die Fraktionen bedarf es eines Verwendungsnachweises um festzustellen, dass die Mittel bestimmungsgemäß für die zulässigen Zwecke verwendet worden sind.


Satzung
Über die Grundsätze der Fraktionsfinanzierung, die Höhe der Fraktionsgelder, Auszahlung, Mittelverwendung, Buchführung, Abrechnungsverfahren, Rechnungsprüfung usw. sind zuvor entsprechende Regelungen zu treffen. 
Die Verwaltung hat hierfür den in der Anlage beigefügten Satzungsentwurf erarbeitet, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Hierzu ist anzumerken, dass dem Kommunalamt des Landkreises Esslingen bislang keine Kommune bekannt ist, welche eine derartige Regelung anzeigt hat; insoweit betritt man diesbezüglich „Neuland“.
Allerdings ist erst mit Inkrafttreten dieser Satzung die Gewährung von Fraktionsgeldern möglich, d.h. im laufenden Jahr 2022 werden diese – die Zustimmung des Gemeinderats vorausgesetzt – entsprechend anteilig berechnet und zur Auszahlung kommen.
Ab dem Jahr 2023 wird sich dies dann „normalisieren“ und den Fraktionen der jeweils volle Jahresbetrag von 100,00 € je Fraktionsmitglied bereitgestellt.


Sonstiges
Nach Ansicht der Verwaltung ist die Neuschaffung einer solchen Regelung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie dem Nichtvorhandensein bei den anderen kreisangehörigen Gemeinden grundsätzlich auf deren Notwendigkeit zu hinterfragen. 
An dieser Stelle wird auf die Bestätigung des Kommunalamts vom 14.03.2022 über die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2022 hingewiesen; demnach „ist es weiterhin notwendig, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln behutsam zu wirtschaften und sich auf die Pflichtaufgaben zu fokussieren“.
Nicht außer Acht gelassen darf in diesem Zusammenhang auch der zusätzliche personelle Mehraufwand, der mit der Auszahlung der Fraktionsgelder, der jährlichen Prüfung des Verwendungsnachweises, der Erstellung der Abrechnung, Buchung und Überwachung eventueller Rückforderungen, usw. verbunden ist.
Nachdem die Antragsteller unter den genannten Bedingungen erklärt haben, ihren Antrag nicht aufrecht erhalten zu wollen, hat der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt, die entsprechende Satzung zur Fraktionsfinanzierung zu beschließen.


Annahme von Spenden
Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
12,00 €, Katharina Ermert, Lichtenwald. Sachspende (Buchspende) für die Bücherei Lichtenwald.
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.
Der Bürgermeister bedankte sich bei dem Spender für die Unterstützung der Gemeinde.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26.07.2022

Bausachen

Umbau und Sanierung bestehendes Wohnhaus, Thomashardter Str. 63
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Umbau und die Sanierung eines Wohnhauses sowie den Anbau einer Gaube und eines Balkons.
Das Grundstück liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich und ist damit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben gut in die Umgebung ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Um- und Anbau eines Wohnhauses, Thomashardter Str. 15
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Um- und Anbau an einem bestehenden Wohnhaus sowie den Bau einer Garage.
Das Grundstück liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich und ist damit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Umgebung ein und ist über die Waldstraße öffentlich erschlossen, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt und das Einvernehmen verweigert.

 

Abbruch Bestandsgebäude und Neubau Mehrfamilienhaus, Thomashardter Str. 43
Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Abbruch des Bestandsgebäudes und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Staffelgeschoss und Flachdach.
In der Sitzung am 22.02.2022 wurde die Bausache bereits verhandelt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, dem Bauvorhaben zuzustimmen, wurde seinerzeit vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. 
Mit Schreiben vom 10.06.2022 wurde die Gemeinde Lichtenwald vom Landratsamt erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Es wurde seitens des Baurechtsamtes folgendes festgestellt: 
„Auf der Grundlage der neu vorgelegten Straßenabwicklung vom 15.03.2022 fügt sich das Vorhaben im Hinblick auf die vorhandene Bebauung entlang der Thomashardter Straße aus unserer Sicht in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. […]
Das geplante Mehrfamilienwohnhaus tritt straßenseitig als 4geschossiger Flachdachbau mit zurückversetzen Dachgeschoss in Erscheinung. Die geplante Firsthöhe liegt unter den Firsthöhen der Bestandsgebäude Nr. 45 und Nr. 37 entlang der Thomashardter Straße. Die Traufhöhe liegt zwar über den vorhandenen Traufhöhen der direkt benachbarten Bestandsgebäude. Da aber das Dachgeschoß um jeweils ca. 1,50m von der östlichen und südlichen Fassade zurückversetzt ist, wirkt der Aufbau des Dachgeschosses nicht ganz so wuchtig wie beispielsweise das Walmdach von Gebäude Nr. 37 (ehemaliges Rathaus). Auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite gibt es mit Haus Nr. 32 ebenfalls ein 3 geschossiges Wohngebäude mit ausgebauten Dachgeschoss“. 
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, unter den angeführten Aspekten das Einvernehmen zur Bausache zu erteilen.
Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt und das Einvernehmen verweigert.


Erneuerung der Verrohrung im Wasserturm Thomashardt - Vergabe

Der Wasserturm Thomashardt wurde 1955 in Betrieb genommen. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Instandhaltungsmaßnahmen am Wasserturm vorgenommen. So wurde der Turm außen renoviert, neue Fenster und Türen verbaut, eine Druckerhöhungsanlage eingebaut sowie zuletzt 2021 die komplette Elektrotechnik erneuert.
Lediglich die Verrohrung wurde bisher nicht erneuert, welche nunmehr jedoch deutliche Korrosionsspuren aufweist. Vom Gesundheitsamt wurde der Gemeinde bei der letzten Anlagenbesichtigung daher empfohlen, die gesamte Verrohrung zeitnah auszutauschen und aus Gründen der Trinkwasserhygiene analog zum Hochbehälter Hegenlohe in Edelstahl auszuführen. Die Kostenberechnung der Maßnahme beläuft sich auf 58.000 € netto, da der Eigenbetrieb Wasser vorsteuerabzugsberechtigt ist. Der Ausschreibung der Maßnahme hat der Gemeinderat in der Juni-Sitzung zugestimmt.
Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden 5 qualifizierte Firmen beteiligt, wovon jedoch bei der Submission nur eine ein Angebot abgegeben hat. Der Bieter Firma Norbert Schütz aus Boos lag bei einem Angebotspreis von 58.237,00 €, was fast exakt der Kostenberechnung entspricht.
Der Gemeinderat hat der Vergabe der Arbeiten an die Fa. Schütz einstimmig zugestimmt.


Bau einer Skateanlage - Auftragsvergabe

Zwischenzeitlich sind die vorbereitenden Arbeiten für eine Skateanlage südlich der Grundschule abgeschlossen, welche größtenteils in ehrenamtlicher Arbeit geleistet wurden. Ebenso wurden die Asphaltarbeiten vom Gemeinderat an die Fa. Gansloser vergeben, welche die Fläche voraussichtlich im August/September asphaltieren wird.
Entsprechend der dem Gremium am 31.05.2022 vorgestellten Konzeption für die Skateanlage inklusive Halfpipe liegen zwei Angebote vor, einmal für Skategeräte aus Stahl, im anderen Fall aus Beton. Der Gemeinderat hat sich nicht zuletzt auch aus Kostengründen einmütig für die Variante „Stahl“ ausgesprochen.
Für die Variante „Stahl“ beläuft sich das Angebot der Fa. Schuster Skateanlagen auf 65.188,20 € brutto. Der Auftragsvergabe an die Fa. Schuster hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.


Beseitigung von Kanalschäden im Bereich Probststraße - Auftragsvergabe

Im Zusammenhang mit einer punktuellen Kanalbefahrung in anderer Sache wurde festgestellt, dass der zwischen den Gebäuden Probststraße 22 und 24 in westlicher Richtung verlaufende Hauptkanal Schäden aufweist, die eine unverzüglich Behebung erforderlich machen.
So führt der dort festgestellte Fremdwassereintritt / Abwasseraustritt nicht nur zur Verunreinigung von Erdreich und Grundwasser, sondern es besteht auch die Gefahr der Unterspülung des Kanals, was erhebliche Folgeschäden nach sich ziehen würde.
Unter Einbeziehung des Ingenieurbüros SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG, welches bislang auch die Kanalsanierungsarbeiten im Lichtenwalder Gemeindegebiet begleitet hat, wurde der notwendige Sanierungsumfang festgelegt.
Der Gemeinde liegt ein Angebot der Firma Rossaro Kanaltechnik GmbH u. Co. KG aus 73431 Aalen vom 13.07.2022 in Höhe von 35.289,02 € vor. Aufgrund der Eilbedürftigkeit ist eine vorhergehende beschränkte Ausschreibung der Arbeiten trotz des finanziellen Umfangs nicht erforderlich.
Der Gemeinderat hat der Vergabe der Arbeiten einstimmig zugestimmt.
 
Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
1.785,00 €, Fa. Fischer, Weilheim. Geldspende für den Bau der Skateanlage (teilweiser Verzicht auf Rechnungsbetrag).
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.
Der Bürgermeister bedankte sich bei dem Spender für die großzügige Unterstützung der Gemeinde.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27.09.2022

Beitritt zum Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen (GKW)
Die beiden Kläranlagen der Gemeinde Lichtenwald werden seit dem 01.04.1998 im Rahmen eines Betriebsführungsvertrags mit dem GKW betrieben. Die Vergütung des GKW erfolgt im Rahmen einer jährlichen Pauschale.
Hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht für die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, zu der nicht nur die Kommunen, sondern auch Zweckverbande zählen, läuft zum 31.12.2022 die eingeräumte Übergangsfrist zur Anwendung der bisherigen Rechtslage aus. Eine Betriebsführung würde somit ab dem 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig.
Das GKW hat den Betriebsführungsvertrag mit der Gemeinde Lichtenwald daher zum 31.12.2022 gekündigt und der Gemeinde Lichtenwald angeboten, zum 01.01.2023 Zweckverbandsmitglied zu werden. Die Verbandsumlage bei einer Mitgliedschaft wäre weiterhin umsatzsteuerfrei.
Von der Verwaltung wurden die Aufwendungen 2023 mit Umsatzsteuer im Rahmen einer Betriebsführerschaft hochgerechnet und mit der voraussichtlichen Verbandsumlage 2023 verglichen; hier ergeben sich Kostenvorteile in Höhe von rund 50.000 € pro Jahr zugunsten der Gemeinde, die sich ebenso positiv auf die Abwassergebühren auswirken.
Vorteilhaft ist zudem, dass die gesamte Thematik Abwasserreinigung mit allen rechtlichen Konsequenzen sich zukünftig in den Händen des GKW befinden wird und auch das Eigentum an den Abwasserreinigungsanlagen (Kläranlagen, Regenüberlaufbecken etc.) an das GKW übergehen wird.
Von Seiten des Gemeinderates wurde dies positiv aufgenommen und einstimmig beschlossen, dem GKW zum 01.01.2023 beizutreten.


Bausachen

Erweiterung Balkon an bestehendem Gebäude, Gaiernweg 25
Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen vor. Der Bauherr beabsichtigt den Anbau eines Balkons am bestehenden Gebäude.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gaiernweg“; der geplante Balkon ragt auf einer Länge von ca. 4,6 m um ca. 1,5 m aus dem Baufenster heraus. Da es im Planbereich bereits mehrere genehmigte vergleichbare Baumaßnahmen außerhalb des Baufensters gibt, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Nutzungsänderung Einliegerwohnung in Ferienwohnung, Im Gänswasen 106
Es liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung vor. Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 30.11.2021 behandelt und damals das Einvernehmen verweigert.
Die Gemeinde wurde vom Baurechtsamt des Landratsamtes aufgefordert, erneut über das Einvernehmen zu befinden, da das Einvernehmen aus dortiger Sicht rechtswidrig versagt wurde. Die Verwaltung empfahl daher erneut, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt und das Einvernehmen verweigert.

 

Abbruch Bestandsgebäude und Neubau Mehrfamilienhaus, Thomashardter Str. 1
Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Abbruch des Bestandsgebäudes und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Satteldach und Tiefgarage.
Das Bauvorhaben liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich und ist nach §34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben sehr gut in die Umgebung ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt und das Einvernehmen verweigert.

 

Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Thomashardter Str. FlSt. 56
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Wohnhauses mit Garage.
Das Bauvorhaben liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich und ist nach §34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben sehr gut in die Umgebung ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

 

Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Thomashardter Str. FlSt. 56/1
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Wohnhauses mit Garage.
Das Bauvorhaben liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich und ist nach §34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben sehr gut in die Umgebung ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

 

Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Thomashardter Str. FlSt. 56/2
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Wohnhauses mit Garage sowie einem Tunnel zwischen Wohnhaus und Garage.
Das Bauvorhaben liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich und ist nach §34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben sehr gut in die Umgebung ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

 

Errichtung einer PV-Anlage sowie Balkonerweiterung, Pfandäcker 13
Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen vor. Der Bauherr beabsichtigt den Anbau einer PV-Anlage sowie einer Balkonerweiterung am bestehenden Gebäude.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Pfandäcker“, welcher Abstände von PV-Anlagen zum First, Ortgang und zur Traufe vorschreibt, welche im vorliegenden Fall unterschritten werden.
Da es hierfür bereits mehrere Präzedenzfälle im Plangebiet gibt, empfahl die Verwaltung, zur PV-Anlage das Einvernehmen zu erteilen.
Die geplante Balkonerweiterung mit Überdachung ragt rund 2 m aus dem Baufenster heraus. Vergleichbare Überschreitungen des Baufensters wurden seither bis maximal 0,6 m befürwortet, weshalb von der Verwaltung empfohlen wurde, hierzu das Einvernehmen nicht zu erteilen.
Diesen Beschlussvorschlägen hat der Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt.


Errichtung einer Schnellladesäule im Gewerbegebiet „Am freien Feld“
Die Energiewende und das Ziel der Klimaneutralität benötigen mehr Erneuerbare Energien. Wesentliche Bausteine sind hier neben Windenergie und Photovoltaik die E-Mobilität. Von Seiten des Bundes, des Landes und des Landkreises werden die Kommunen bei der Ausgestaltung der E-Mobilität unterstützt und gefördert. Ziel ist es, in Deutschland möglichst rasch ein flächendeckendes Angebot an öffentlich zugänglichen Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Die meisten Kommunen im Landkreis haben bereits eine oder mehrere öffentliche Lademöglichkeiten geschaffen.
Aus Sicht der Verwaltung muss eine solche Lademöglichkeit an einem verkehrsgünstigen Ort liegen und die Nutzer auch die Möglichkeit haben, während des Ladevorganges zu pausieren. Eine hohe Kundenfrequenz im Bereich sorgt dafür, dass eine Ladesäule intensiver genutzt wird. Ebenso muss eine leistungsstarke Stromversorgung in unmittelbarer Nähe vorhanden sein, um die Baukosten zu minimieren.
Der geeignetste Standort aus Verwaltungssicht war und ist daher das Gewerbegebiet Thomashardt, da es sich unmittelbar und gut zufahrbar an der L1151 befindet, eine neue und leistungsstarke Trafostation dort vorhanden ist und der Netto-Markt mit Bäckerei sich an ebendieser Stelle befindet. Ausreichend Parkplätze auf öffentlicher Verkehrsfläche sind ebenso vorhanden.
Der Landkreis Esslingen hat im Frühjahr als Planungshilfe für Lademöglichkeiten eine Analyse durchgeführt, wo das Laden in den Gemeinden am ehesten wahrscheinlich ist. Für Lichtenwald kam nur eine Stelle heraus, wo im Planungsraum eine Einschätzung mit „sehr hoch“ bzw. mit einer nennenswerten Anzahl an Ladevorgängen zu erwarten ist. Es ist das Gewerbegebiet Thomashardt. Hier deckt sich die Einschätzung mit der der Verwaltung.
Sicherlich ist eine Ladesäule mit 11 oder 22 kW wenig sinnvoll, da hier Ladevorgänge viele Stunden dauern und somit der Nutzen für eine öffentliche Station gering bis gar nicht gegeben ist (diese Ladeleistung ist geeignet für Über-Nacht-Laden an einer privaten Wallbox). Sinn macht nur eine Schnellladesäule mit deutlich höherer Ladeleistung. Dies wird auch von kommunalen Partner EnBW so gesehen. 
Zusammen mit der EnBW wurde ein geeigneter Standort vor der bestehenden Trafostation „Am freien Feld“ gefunden, um die Leitungswege und die Baukosten so gering wie möglich zu halten. Dort kann eine Schnellladesäule mit Hochborden umfasst am Fahrbahnrand stehen und ermöglicht dann das Laden von zwei Fahrzeugen jeweils vor und hinter der Säule längs am Fahrbahnrand auf zwei entsprechend hierfür reservierten Parkplätzen.
Hierfür würden einmalig rund 90.000 € an Investitionskosten anfallen, wovon jedoch die Hälfte als Zuschuss vom Land Baden-Württemberg übernommen wird.
Für den laufenden Betrieb, die Wartung und Zahlungsabwicklung über die EnBW würden jährlich rund 1.600 € anfallen.
Jedoch würden durch den laufenden Betrieb auch erhebliche Einnahmen generiert werden, die sich je kWh verkauften Strom für die Gemeinde auf 66,88 bis 72,83 Cent/KWh belaufen – abhängig von der Höhe der THG-Quote (Vermarktung von CO2-Zertifikaten). Die Gemeinde hat demgegenüber feste Stromverträge bis 2024, wo sich der Strombezug derzeit auf lediglich 20,73 Cent/kWh beläuft – mithin also ein deutlicher Überschuss entsteht.
Der Gemeinderat hat nach längerer Diskussion mehrheitlich beschlossen, keine Schnellladesäule zu errichten.


Wasserversorgung – Gebühren für die Jahre 2023 bis 2024
Gemeindekämmerer Mayer legte dem Gemeinderat die Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung in den Jahren 2023 bis 2024 vor.
Trotz deutlich gestiegener Bezugskosten für das Wasser kann bei unverändert hohen Grundgebühren der Wasserpreis für die beiden kommenden Jahre stabil bei 2,53 € netto gehalten werden. 
Als investive Maßnahmen, die bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt sind, stehen in den beiden kommenden Jahren eine Betonsanierung in der Wasserkammer des Wasserturms für geschätzt 30.000 € an, dazu die Beschaffung von weiteren Geräuschloggern für dann alle Wasserschächte im Ort für rund 50.000 €. Letztere haben sich nach der Anschaffung einer ersten Tranche in diesem Jahr bereits sehr bewährt und haben zur schnellen Lokalisation von Wasserrohrbrüchen entscheidend beigetragen.
Der Gemeinderat hat der Gebührenkalkulation nebst neuer Wasserversorgungssatzung einstimmig zugestimmt.


Feststellung Jahresabschluss 2021 für den Gemeindehaushalt
Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag aus Reihen des Gemeinderates mehrheitlich vertagt.


Wahl des Jugendrats
Dieses Jahr gingen auf die Ausschreibung für den Jugendrat keine Bewerbungen ein. Daher konnte kein neuer Jugendrat gewählt werden.


Gemeindeentwicklungskonzept
Von der Verwaltung wurde in der seinerzeitigen Sitzung des Zukunftsausschusses vom 26.06.2018 vorgeschlagen, eine „Zukunftswerkstatt“ für die Gemeindeentwicklung mit externer Moderation durchzuführen, was damals rund 7.000 € gekostet hätte. Dies wurde damals vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.
Im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2022 hat der Gemeinderat auf Antrag zweier Fraktionen beschlossen, den Zukunftsausschuss zu beauftragen, ein Gemeindeentwicklungskonzept zu erarbeiten und ggf. ein fachkompetentes Planungsbüro hinzuzuziehen.
In der Sitzung des Zukunftsausschusses vom 07.06.2022 hat sich der Ausschuss einmütig dagegen entschieden, ein solches Konzept selbst zu erarbeiten und hat die Verwaltung deshalb beauftragt, für ein entsprechendes Gemeindeentwicklungskonzept beim Stuttgarter Planungsbüro Reschl ein Angebot einzuholen. 
Das Büro Reschl hat ein detailliert aufgegliedertes Angebot mit Konzeptdarstellung erarbeitet und Ende August an die Verwaltung übermittelt. Das Gesamthonorar für das Konzept beläuft sich inklusive Nebenkosten und Mehrwertsteuer auf rund 63.000 €. Zur Umsetzung des gesamten Gemeindeentwicklungskonzeptes wird eine Bearbeitungsdauer von mindestens 1 ½ Jahren benötigt. Um den Ergebnishaushalt nicht in einem Jahr zu stark zu belasten, schlug die Verwaltung vor, das Konzept so zu beauftragen und umzusetzen, dass in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 jeweils rund 1/3 der veranschlagten Gesamtsumme (jeweils rund 21.000 €) anfallen.
Diesem Vorschlag hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.


Schulsozialarbeit
Mit Schreiben vom 12.07.2022 wurde von Seiten der Schulleitung die erstmalige Einrichtung der Schulsozialarbeit an der Grundschule in Lichtenwald beantragt, worauf am 22.07.2022 ein gemeinsames Gespräch von Rathausverwaltung, Schulleitung und dem Staatlichen Schulamt stattgefunden hat. 
So besteht grundsätzlich Interesse an einer dauerhaften Einrichtung der Schulsozialarbeit, wobei aber eingeräumt wurde, zunächst nach einem Jahr die Ergebnisse zu reflektieren und evaluieren. Der erforderliche Stellenumfang für kleinere Schulen wie Lichtenwald umfasst rund 50%, so die Aussage des Vertreters vom Staatlichen Schulamt. Die Rathausverwaltung steht der – zunächst auf 1 Jahr befristeten – Einrichtung der Schulsozialarbeit grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.
Gemäß dem Tarifvertrag für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst werden Schulsozialarbeiter in Entgeltgruppe S 11b TVöD-SuE eingruppiert. Bei einem Beschäftigungsumfang von 50% beläuft sich der Arbeitgeberaufwand auf rund 32.000 €.    
Die Schaffung einer neuen Stelle wird sowohl vom Land, als auch vom Landkreis derzeit mit einer jährlichen Förderpauschale von jeweils 16.700 € pro Vollzeitstelle bezuschusst, d.h. bei einer 50%-Stelle beläuft sich der Gesamtzuschuss auf 16.700 €, so dass sich die Gesamtbelastung „unterm Strich“ auf rund 15.000 € belaufen dürfte.
Bei Aufstockung einer bestehenden und bisher schon geförderten Stelle der Schulsozialarbeit bei einer anderen Schule im Landkreis, könnte die Gemeinde in das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ fallen, was mit einem deutlich höheren Zuschuss verbunden wäre (bis zu 73.600 € je Vollzeitstelle). 
Ein entsprechender Förderantrag wurde für beide Varianten bereits noch Ende Juli gestellt.
Der Gemeinderat hat daraufhin einstimmig folgenden Beschluss gefasst: 
Es wird, vorbehaltlich der positiven Entscheidung der Fördermittel, eine Stelle für die Schulsozialarbeit vorrangig in der „Aufstockungsvariante“ und sekundär in der Variante einer neuen Stelle an der Grundschule Lichtenwald mit 50% Stellenumfang geschaffen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.10.2022

Blutspenderehrung
Traditionell werden einmal im Jahr im Rahmen einer Gemeinderatssitzung in Lichtenwald Blutspender geehrt. Im Rahmen der Sitzung wurden von Bürgermeister Rentschler und Herr Kuhn vom DRK Baltmannsweiler Ehrennadeln, Ehrenurkunden und Präsente überreicht.
Folgende Blutspender wurden geehrt:
-Herr Markus Steinemann für 10maliges Blutspenden
-Herr Emil Werbel für 25maliges Blutspenden
In Abwesenheit geehrt wurden drei weitere Blutspender.


Bausachen

Umbau und Erweiterung bestehendes Wohnhaus, Brunnenwiesenweg 27
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung des bestehenden Gebäudes.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchweg Änderung“; der geplante Anbau und die Garage ragen zwischen 1,5 und 3m aus dem Baufenster heraus. Da es im Planbereich bereits mehrere genehmigte vergleichbare Baumaßnahmen außerhalb des Baufensters gibt, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Errichtung eines Geräteschuppens außerhalb des Baufensters, Im Gänswasen 110
Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Geräteschuppens außerhalb des Baufensters.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gänswasen II“.
Da vom Gemeinderat in der Sitzung vom 22.02.2022 in dem Planbereich erstmals zu einem Schuppen außerhalb des Baufensters das Einvernehmen erteilt wurde, liegt ein Präzedenzfall vor. Daher empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Errichtung je eines Geräteschuppens außerhalb des Baufensters, Breitestr. 44 und 44/1
Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen vor. Die Bauherren beabsichtigen die Errichtung je eines Geräteschuppens außerhalb des Baufensters an ihren Doppelhaushälften.
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gartenstraße 2. Änderung“.
Da es im Planbereich bereits genehmigte vergleichbare Baumaßnahmen außerhalb des Baufensters gibt, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Neubau eines Wohnhauses mit Zwei Wohneinheiten und Garage, Schorndorfer Str. FlSt. 1181
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Pfandäcker“ und entspricht den dortigen Festsetzungen, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.


Notstromversorgung – Beschaffung eines Generators
Bereits im Jahr 2021 wurde von Seiten der Gemeindeverwaltung begonnen, die kritischen Infrastrukturen für den Fall eines länger andauernden Stromausfalles im gesamten Gemeindegebiet zu identifizieren.
Hier ist insbesondere die Einsatzbereitschaft eines Krisenstabes, der Feuerwehr und des Bauhofs sicherzustellen, ebenso eine funktionsfähige Kommunikationsmöglichkeit für diese.
Dazu ist für den Ort insbesondere die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung aufrecht zu erhalten und ggf. eine Notunterkunft bereitzustellen.
Mit der Landeswasserversorgung und dem Gruppenklärwerk Wendlingen (Betriebsführer für Wasser bzw. Abwasser in Lichtenwald) wurden hierzu bereits die notwendigen Maßnahmen erörtert.
Die Abwasserentsorgung ist in Lichtenwald aufgrund der topographischen Gegebenheiten auch bei einem Stromausfall möglich; Das Abwasser wird dann noch rudimentär physikalisch durch Absetzen von Feststoffen in den Regenüberlaufbecken an beiden Kläranlagen sowie in der Staufenstraße geklärt und sodann der Vorflut zugeleitet.
Die Wasserversorgung im Bereich der Niederzone Hegenlohe bleibt aufgrund des Höhenunterschiedes zum Hochbehälter aktiv.
Die Hochzone Hegenlohe fällt bei einem Stromausfall sofort aus, da hier eine Druckerhöhungsanlage notwendig ist. Jedoch lässt sich die Hochzone Hegenlohe durch Öffnen der Zonentrennung auf Höhe der Grundschule in wenigen Minuten durch den Bauhof oder den Wassermeister der LW mit dem Wassernetz Thomashardt verbinden und mitversorgen.
Der Inhalt des Wasserturms Thomashardt reicht bei einer Mitversorgung der Hochzone Hegenlohe bei regulärer Wasserabnahme für ca. 1,7 Tage aus. Danach muss er mit der Förderpumpe wieder befüllt werden, die eine Notstromversorgung benötigt. Hierfür reichen die vorhandenen Stromaggregate der Feuerwehr aus.
Die erforderliche Notstromeinspeisung für die Förderpumpe wurde bereits Ende 2021 beim Elektriker der Gemeinde beauftragt. Aufgrund erheblicher Lieferschwierigkeiten von elektrischen Bauteilen (Lieferung erst im September diesen Jahres) erfolgt der Einbau voraussichtlich im Laufe des Oktobers/Novembers.
Im Falle eines längeren Stromausfalles fallen zudem alle Kommunikationsnetze (Festnetz, Mobilfunk und somit auch das Internet) innerhalb kurzer Zeit aus. Somit sind auch die Fachverfahren der EDV im Rathaus auch bei einer unterstellten Notstromversorgung dort nicht nutzbar und es besteht keine Kommunikationsmöglichkeit mit übergeordneten Katastrophenschutzbehörden. Daher ist es zweckmäßig, den Krisenstab der Gemeinde in den Räumen der Feuerwehr einzurichten, um die dortigen Kommunikationsmittel (digitaler BOS-Funk) nutzen zu können.
Das digitale Funkalarmierungssystem (DAU) im Feuerwehrmagazin ist bereits mit einer Notstromeinspeisung ausgestattet und kann mit einem vorhandenen kleinen Stromaggregat weiter betrieben werden, die digitale BOS-Funkanlage besitzt einen Batteriespeicher.
Die Kombination Feuerwehrmagazin/Krisenstab/Bauhof in einem Gebäude, welches aufgrund seiner Ausstattung zeitgleich als Notunterkunft (Bürgersaal mit Küche, WC-Anlagen, Duschen im Keller) genutzt werden kann, ist aufgrund der Konzentration des Feuerwehrpersonals an einem Ort ideal.
Für dieses Gebäude wurde ebenso bereits Ende letzten Jahres eine Notstromeinspeisung beauftragt. Die Umsetzung erfolgt analog zum Wasserturm aus den dort genannten Gründen.
Um ein mögliches größeres Ausweichgebäude zur Notunterbringung zu haben, wurde an der Mehrzweckhalle ebenso Ende letzten Jahres eine Notstromeinspeisung beauftragt. Die Umsetzung erfolgt analog zum Wasserturm aus den dort genannten Gründen.
Im Zuge der Haushaltsplanberatungen wurde von zwei Fraktionen beantragt, eine Blackout-Vorsorgekonzeption von einem Büro erstellen zu lassen. Diese liegt nun vor. Hierfür sind Kosten von rund 5.000 € angefallen.
Das Konzept fasst die Überlegungen und geplanten/bereits umgesetzten und beauftragten Maßnahmen der Gemeinde als Bericht anschaulich zusammen und gibt technische Hintergrunderläuterungen.
Zudem stellt es die Kosten für Netzersatzanlagen dar.
Aufgrund der vorliegenden Leistungsdaten der Gebäude reicht aus Sicht von Feuerwehrführung, Gemeindeverwaltung und dem Elektriker der Gemeinde für alle Einsatzzwecke an Bürgerzentrum und Halle ein Notstromaggregat mit 60 kVA mehr als aus.
Ein Anhänger-Aggregat in entsprechender Größe ist mit Kosten von rund 70.000 € verbunden, hinzu kommen laufende Wartungskosten sowie Abschreibungen. Aufgrund der Größe eines solchen Aggregates stellt sich hierfür die Unterbringungsfrage, da sowohl im Bauhof als auch in der Feuerwehr in Fahrzeughalle und unter Schleppdach keine ausreichenden Stellflächen vorhanden sind.
Nach Abklärung mit einem Aggregatehersteller aus der Region eignet sich jedoch ein kompaktes Zapfwellenaggregat mit 60 kVA für den Einsatz am Fendt-Schlepper der Gemeinde, welcher hierfür - entgegen der bisherigen Annahme - eine ausreichende Motorleistung besitzt.
Ein solch kompaktes Aggregat lässt sich im Bereich des Bauhofes noch problemlos unterbringen und kann einfach und schnell mit der Dreipunktaufnahme des Schleppers aufgenommen und am Einsatzort genau positioniert werden – deutlich einfacher als das Rangieren eines großen und schweren Anhängers. Zudem ist es wesentlich günstiger (rund 12.000 € Anschaffungskosten) und bedarf weniger aufwendiger und teurer Wartung, da es keinen eigenen Dieselantrieb besitzt.
Daher wurde empfohlen, ein solches Aggregat baldmöglichst zu beschaffen. Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.


Neubeschaffung Feuerwehrfahrzeuge - Ausschreibung
In der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2022 wurde der Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Lichtenwald beschlossen. Dieser Bedarfsplan wurde von der Feuerwehrführung erstellt und vom Kreisbrandmeister geprüft und befürwortet.
Als wichtigste Punkte sind darin die Neubeschaffungen von zwei Feuerwehrfahrzeugen vorgesehen, und zwar ein neues Löschgruppenfahrzeug (LF 10) als Ersatz für das LF 8/6 aus dem Jahre 2000 sowie ein Mannschaftstransportwagen (MTW) als Ersatz für den bisherigen MTW aus dem Jahr 2002.
Der Fahrzeugausschuss der Feuerwehr hat in Zusammenarbeit mit einem fachlichen Berater in den letzten Monaten die Nachfolgefahrzeuge konkretisiert:
Hier wird für das LF 10 – wie vor einigen Jahren beim HLF 20 – von der Feuerwehr ein Serienfahrzeug der Fa. Magirus favorisiert, die sogenannte EC-Line.
Bei diesen Fahrzeugen können nur wenigen Optionen gewählt werden, sie sind im Wesentlichen immer gleich aufgebaut und ausgestattet und aufgrund der geringen Individualisierungsmöglichkeit deutlich günstiger in der Anschaffung.
Der Fahrzeugausschuss der Feuerwehr wünscht sich nach ausführlichem Studium der Fahrgestelle ein MAN-Fahrgestell, nahezu identisch zu dem des HLF 20.
Ein solches Fahrzeug kostet inklusive Beladung, Einbau Funktechnik, einer neuen Tragkraftspritze mit pneumatischem Auszug und allen Nebenkosten rund 325.000 €.
Ein solches Fahrzeug wird vom Land Baden-Württemberg mit 96.000 € bezuschusst. Ein entsprechender Zuschuss wurde von der Verwaltung beantragt und vom Land mittlerweile positiv beschieden. Als Nebenbedingung für die Gewährung ist eine rechtskräftige Vergabe nach europaweiter Ausschreibung bis zum 10. Juli 2023 festgelegt.

Das bisherige MTW der Feuerwehr Lichtenwald wurde von der Feuerwehr selbst zu einem Einsatzleitfahrzeug/Mehrzweckfahrzeug umgebaut und beinhaltet neben einem Regal im Laderaum mit diversen Materialien und Gerätschaften einen Tisch mit EDV und Funksprechstelle sowie eine Markise vor der Schiebetüre, um - neben dem eigentlichen Einsatzzweck als Mannschaftstransporter - bei größeren Schadenslagen von dort aus den Einsatz koordinieren zu können.
Das Nachfolgefahrzeug soll diese Fähigkeiten auch besitzen. Schnell hat sich bei der Konkretisierung des Fahrzeuges aber herausgestellt, dass ein neues MTW mit Allradantrieb und Automatik und einer Zusatzausstattung wie das bisherige Fahrzeug die 3,5t-Grenze bei der zulässigen Gesamtmasse übersteigt und somit gemäß den Förderrichtlinien des Landes nicht mehr förderfähig ist. Jedoch ist der Entfall der Förderung noch verschmerzbar, da solche Fahrzeuge nur mit 13.000 € gefördert werden.
Die Feuerwehr wünscht sich hier als neues Fahrzeug ein Mehrzweckfahrzeug (MZF) ähnlich der bayrischen Norm, welches alle Anforderungen der Feuerwehr Lichtenwald erfüllt (Mannschaftstransport, Kleingeräte/Ausstattung in Regalsystem im Laderaum, Funk/EDV-Tisch, Markise usw.). Als Fahrgestell wird ein MAN-Kastenwagen Hochdach mit Allrad und Automatik favorisiert.
Die Kosten für ein solches Fahrzeug belaufen sich nach Infoangeboten von diversen Herstellern auf rund 120.000 €. Hier kann die Vergabe nach beschränkter Ausschreibung erfolgen.
Der Gemeinderat hat der Beschaffung der beiden Fahrzeuge einstimmig zugestimmt.


Forstwirtschaftsplan 2023
Für das Jahr 2023 hat das Kreisforstamt für den Gemeindewald Lichtenwald wie in jedem Jahr einen Forstwirtschaftsplan erstellt. Neben dem üblichen Unterhalt ist in diesem Jahr vor allem Einschlag im Bereich unterhalb des Naturfreundehauses vorgesehen.
Nach der vorliegenden Kalkulation ergibt sich nach Abzug aller Aufwendungen ein Jahresgewinn von rund 1.600 € aus dem Gemeindewald.
Nach dem Vortrag von Revierförster Fritz hat der Gemeinderat dem Forstwirtschaftsplan einstimmig zugestimmt.


Einführung Schulsozialarbeit
Mit Schreiben vom 12.07.2022 wurde von Seiten der Schulleitung die erstmalige Einrichtung der Schulsozialarbeit an der Grundschule in Lichtenwald beantragt, worauf am 22.07.2022 ein gemeinsames Gespräch von Rathausverwaltung, Schulleitung und dem Staatlichen Schulamt stattgefunden hat.
So besteht grundsätzlich Bedarf an einer dauerhaften Einrichtung der Schulsozialarbeit, wobei aber eingeräumt wurde, zunächst nach einem Jahr die Ergebnisse zu reflektieren und evaluieren. Der erforderliche Stellenumfang für kleinere Schulen wie Lichtenwald umfasst rund 50%, so die Aussage des Vertreters vom Staatlichen Schulamt.
Die Rathausverwaltung steht der – zunächst auf 1 Jahr befristeten – Einrichtung der Schulsozialarbeit grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.
Zwischenzeitlich konnte vom Kreisjugendring (KJR) eine Schulsozialarbeiterin gefunden werden, die eine Aufstockung um 50 % wünscht (Stellenanteil wird durch Weggang von einer anderen Schule frei).
Sie könnte bereits zum 01.11.2022 beginnen, was für die Grundschule Lichtenwald äußerst vorteilhaft wäre.
Der KJR hat zusammen mit der Schulsozialarbeiterin bereits Gespräche mit der Schulleitung der hiesigen Grundschule geführt. Alle Beteiligten können sich eine Zusammenarbeit gut vorstellen.
Durch dieses Modell der Beauftragung des KJR mit der Schulsozialarbeit wird keine Stelle bei der Gemeinde geschaffen, sondern der KJR für die Bereitstellung der Dienstleistung vergütet.
Durch das Förderprogramm „Aufholen nach Corona“, um das sich die Gemeinde form- und fristgerecht beworben hat, werden Fördermittel in ca. derselben Höhe erwartet, wie der KJR für die Dienstleistung berechnen würde, so dass der Ergebnishaushalt „unter dem Strich“ nicht belastet wird.
Laut telefonischer Nachfrage der Kämmerei beim KVJS, welcher die Fördermittelanträge bearbeitet, ist von einer Genehmigung des Fördermittelantrages auszugehen, jedoch wird dies nicht vor Ende 05/2023 (!!) rückwirkend erfolgen, wobei in der Vergangenheit auch alle Anträge bewilligt worden sind.
Der Geschäftsführer vom KJR, Herr Rieck, stellte im Gremium das Konzept vor.
Im Anschluss hat der Gemeinderat einstimmig den KJR mit der Durchführung der Schulsozialarbeit mit 50 % Stellenumfang in der Grundschule Lichtenwald ab dem 01.11.2022 beauftragt. Die Stelle wird vorerst auf ein Jahr befristet.


Feststellung Jahresabschluss 2021 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung
Von Gemeindekämmerer Mayer wurde der ausführliche Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss dem Gremium vorgelegt und erläutert.
Der Eigenbetrieb Wasserversorgung hat im Jahr 2021 einen geringen Jahresfehlbetrag von rund 3.500 € erwirtschaftet, was an erhöhten Aufwendungen bei der Rohrbruchbeseitigung liegt. Zudem konnte der Wasserverlust im Jahr 2021 erneut deutlich reduziert werden und lag bei 8,3 % netto.
Der Gemeinderat nahm den Jahresabschluss zustimmend zur Kenntnis und hat den Feststellungsbeschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 einstimmig gefasst.


Feststellung Jahresabschluss 2021 für den Gemeindehaushalt
Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag aus Reihen des Gemeinderates erneut mehrheitlich vertagt.


Annahme von Spenden
Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
150,00 €, Martin Mayer, Baltmannsweiler. Geldspende für den Waldkindergarten.
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.
Der Bürgermeister bedankte sich bei dem Spender für die Unterstützung der Gemeinde.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 29.11.2022

Nachrücken in den Gemeinderat

Aufgrund des Todes von Gemeinderat Werner Kiepfer rückt die als nächste festgestellte Ersatzperson in den Gemeinderat nach. Für den Wahlvorschlag der CDU ist das Herr Peter Wöhr.
Vor dem Nachrücken ist durch den Gemeinderat festzustellen, ob Hinderungsgründe im Sinne des § 29 GemO vorliegen, anschließend erfolgt die Vereidigung durch den Bürgermeister.
Da Herr Wöhr wegen Krankheit nicht an der Sitzung teilnehmen konnte, hat der Gemeinderat zunächst einstimmig festgestellt, dass keine Hinderungsgründe vorliegen. Die Vereidigung erfolgt in der darauffolgenden öffentlichen Sitzung.


Gemeindeentwicklungskonzept – Vortrag Büro Reschl
Unlängst wurde vom Gemeinderat beschlossen, das Büro Reschl mit einem Gemeindeentwicklungskonzept zu beauftragen. Herr König vom Büro Reschl stellte nun dem Gremium den detaillierten Weg bis zur Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts vor.


Fortschreibung Regionalverkehrsplan – Anhörung Gemeinde
Die Gemeinde Lichtenwald wurde als Träger öffentlicher Belange zur Fortschreibung des Regionalverkehrsplans angehört. Das umfangreiche Planwerk wurde dem Gremium vorab zur Verfügung gestellt. Da keine Belange der Gemeinde tangiert sind, empfahl die Verwaltung, auf eine Stellungnahme zu verzichten.
Der Gemeinderat hat vom Sachverhalt Kenntnis genommen.


Gebührenkalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2023-2024
Die nun vorliegende Gebührenkalkulation für das Abwasser durch das Büro Schneider&Zajontz hat für den Kalkulationszeitraum 2023-2024 deutlich steigende kostendeckende Gebührensätze ergeben.
Insbesondere folgende Punkte aus den beiden Vorjahren haben hierzu beigetragen:
- die mit dem Umstieg auf das neue kommunale Haushaltsrecht zwingend erforderliche innere Leistungsverrechnung der Verwaltungsleistungen im Bereich Abwasser
- deutlich höhere Aufwendungen für den Unterhalt der Abwasseranlagen, da mehrere unerwartet teure Reparaturen ausgeführt werden mussten
- steigende Abschreibungen aufgrund zahlreicher Investitionen in das Abwassernetz (umfangreiche Kanalsanierungen in den letzten Jahren)
- Investition in die gesetzlich nun vorgeschriebene Phosphorelimination in beiden Kläranlagen
- der Ausgleich der Kostenunterdeckungen der Vorjahre durch die zuvor aufgeführten Punkte.
Die Neukalkulation hat folgende Gebührensätze ergeben:
Schmutzwasser 3,87 € / m³ (bisher: 3,12 € / m³)
Niederschlagswasser 0,60 € / m² (bisher: 0,48 € / m²).
Mehrere Gemeinderäte empfanden die Gebührenerhöhung aus der Kalkulation als zu hoch.
Von der Verwaltung wurde hierzu deutlich darauf hingewiesen, dass in den Jahren 2017, 2019 und 2021 durch die Gebührenkalkulation Gebührensenkungen für alle Bürger entstanden sind. 
Eine nicht-kostendeckende Festlegung von Abwassergebühren zum jetzigen Zeitpunkt sorgt dafür, dass bei der nächsten Gebührenkalkulation in zwei Jahren mit einer noch drastischeren Gebührenerhöhung zu rechnen ist, da aufgelaufene Verluste im Abwasserbereich binnen 5 Jahren nach dem Kommunalabgabengesetz auszugleichen sind.
Entgegen der Verwaltungsempfehlung hat der Gemeinderat beschlossen, die Schmutzwassergebühren um lediglich 15 % zu erhöhen, was 3,58 € / m³ entspricht.
Die Niederschlagswassergebühren wurden wie in der Kalkulation ermittelt auf 0,60 € / m² festgelegt.


Bebauungsplan Rathaus und Umgebung - Satzungsbeschluss
Im Bereich des Rathauses Thomashardt und seiner Umgebung gibt es bisher keinen Bebauungsplan. Mit dem Plan wird von der Gemeinde das Ziel verfolgt, die Bebauung bei Nachverdichtung und Neubau zu ordnen und in den Bereichen, die bisher keine Erschließung haben, eine Erschließungsstraße zu errichten sowie notwendige Abstände für Belichtung und Belüftung zwischen den Gebäuden zu schaffen.
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs-Bebauungsplanes eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Planungsbüro SI in eine Abwägungsübersicht aufgenommen und ggf. im Plan- und Textteil ergänzt. Diese Änderungen waren jedoch nur redaktioneller Natur.
Vom Gemeinderat wurde sodann die Abwägung gemäß Abwägungsübersicht vorgenommen und der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.


Bebauungsplan Thomashardter Straße – Entwurfsberatung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die zukünftige städtebauliche Entwicklung entlang der Hauptstraße in Hegenlohe zu sichern. Gleichzeitig ist der Bebauungsplan notwendig, um neuen, zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen und eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu ermöglichen. 
Mit dem kleinräumigen Einbezug der dem Außenbereich zugeordneten „Flächen für Landwirtschaft“ in den Innenbereich im Westen des Geltungsbereiches (Waldstraße/Meergasse) soll eine Abrundung des Siedlungsrandes erfolgen. Durch die Bebauungsplanaufstellung wird zudem eine Nachverdichtung der innerhalb des Siedlungsbereiches liegenden Flächen und somit die Innenentwicklung vor Außenentwicklung angestrebt. 
Das städtebauliche Konzept sieht die Aufteilung des Gebiets in ein Wohngebiet vor. So kann eine angemessene Steuerung zukünftiger Bauvorhaben durch die Schließung von Baulücken sowie Ersatz- und Ergänzungsbebauung ermöglicht werden.
Vom Gemeinderat wurde gewünscht, den Entwurf nochmals zu überarbeiten und im Plan lediglich Sattel-, Walm-, Krüppelwalm- und Zeltdächer zuzulassen sowie dagegen keine Doppelhäuser. Im Bereich der Waldstraße sollen nur eingeschossige Gebäude zulässig sein.
Daraufhin wurde die Beschlussfassung über den Entwurfsplan vertagt.


Rutschung Breitestraße - Sanierung
Im Bereich Breitestraße zwischen Hausnummer 6 und 14 hat sich in den letzten Wochen eine deutliche Setzung des Fahrbahnbelages ergeben, die mit starker Rissbildung einhergeht. Die betroffene Fläche ist ca. 3m auf 10 m groß.
Da die Setzung relativ plötzlich aufgetreten ist, wurde eine Schürfgrube geöffnet, um die Ursache feststellen zu können.
Unter dem einigermaßen normgerechten Straßenaufbau ist der gewachsene Boden abgerutscht; es sind deutliche Schichten Knollenmergel festzustellen sowie Schichtwasser. Aufgrund des bevorstehenden Winters sollte dieser Schaden schnellstmöglich behoben werden, bevor weiteres Wasser in den Fahrbahnaufbau eindringt und für Folgeschäden sorgt oder sich die Fahrbahn soweit setzt, dass hierdurch eine halbseitige Sperrung erforderlich wird.
Zwei Straßenbaufirmen, mit denen die Gemeinde regelmäßig zusammenarbeitet, haben den Schaden begutachtet und unabhängig voneinander vorgeschlagen, die Stelle auszukoffern und mit Schroppen zu verfüllen, auf die sodann der normgerechte Straßenaufbau aufgelegt wird. Je nach Massen wurden von beiden Firmen Preise von ca. 20.000 € bis 25.000 € genannt. Aufgrund der Summe ist eine Vergabe durch den Gemeinderat erforderlich.
Der Gemeinderat hat der schnellstmöglichen Sanierung der Schadstelle zugestimmt.


Annahme von Spenden
Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
505,00 €, dreidescan GmbH, Lichtenwald. Geldspende für den Kindergarten Thomashardt für Spielgeräte.
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.
Der Bürgermeister bedankte sich bei dem Spender für die Unterstützung der Gemeinde.


Sonstiges
Gemeindekämmerer Mayer bat im Rahmen einer Tischvorlage um die vorgezogene Sanierung der Wasserkammer im Wasserturm Thomashardt.
Im Rahmen der Erneuerung der Verrohrung im Wasserturm musste die Wasserkammer abgelassen werden. Dabei wurde festgestellt, dass die dortigen Betonschäden des mittlerweile über 60 Jahre alten Bauwerks weniger gravierend sind als ursprünglich befürchtet und man lediglich die Decke, den Boden sowie die Mittelsäule neu zementbeschichten muss.
Da die Sanierung der Wasserkammer für 2023 ohnehin vorgesehen war, macht zum jetzigen Zeitpunkt die sofortige Ausführung Sinn, da folgende ansonsten doppelt anfallenden Arbeiten entfallen können:
- zweite Baugrundreinigung des gesamten Turms
- zweite Behälterleerung und –reinigung mit anschließender Beprobung des Wassers
- keine zweite Gerüststellung im Behälter.
Dadurch werden von der Verwaltung Kosteneinsparungen in Höhe von rund 10.000 € netto erwartet.
Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen und die Arbeiten in Höhe von rund 37.000 € freigegeben.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 13.12.2022

Nachrücken in den Gemeinderat
Aufgrund des Todes von Gemeinderat Werner Kiepfer rückt die als nächste festgestellte Ersatzperson in den Gemeinderat nach. Für den Wahlvorschlag der CDU ist das Herr Peter Wöhr.
Herr Wöhr wurde daher vom Bürgermeister nach Ablegung des Gelöbnisses per Handschlag auf seine Aufgaben verpflichtet und nahm im Anschluss am Ratstisch Platz. Bürgermeister und Gemeinderat hießen ihn herzlich willkommen und freuen sich auf gute Zusammenarbeit.


Bausachen
Errichtung einer Dachgaube, Brunnenwiesenweg 24
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung einer Dachgaube am bestehenden Gebäude.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchweg Änderung“; das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Daher empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.


Anbau einer Terrassenüberdachung, Hegenloher Str. 16
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Anbau einer Terrassenüberdachung am bestehenden Gebäude.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ortsmitte I“ und liegt außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Jedoch wurde im selben Planbereich bereits 2005 das Einvernehmen zu einer Befreiung für einen Balkon außerhalb des Baufensters erteilt, weshalb die die Verwaltung empfahl, das Einvernehmen zu erteilen.
Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.


Neubeschaffung Feuerwehrfahrzeug - Vergabe
In der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2022 wurde der Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Lichtenwald beschlossen. Die dort vorgesehene Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges wurde am 25.10.2022 mit dem Ausschreibungsbeschluss für ein sogenanntes Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10) nach DIN mit Beladung und Funktechnik angestoßen.
Die Ausschreibung des Fahrzeuges wurde europaweit durchgeführt. Die Submission fand am 28.11.2022 statt. Die Angebote wurden im Anschluss vom einem hierzu beauftragten Fachberater geprüft und ausgewertet.
Los Fahrgestell:
Es ging ein Angebot der Firma MAN, Kirchentellinsfurt, ein.
Das Angebot erfüllt die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses in vollem Umfang.
Es wurde vorgeschlagen, das Los Fahrgestell an die Firma MAN zum Preis von 154.923,75 € brutto zu vergeben.
Die Lieferung des Fahrzeuges erfolgt jedoch frühestens im 2. Quartal 2024, so dass die Ausgabe auch erst dann fällig wird.
Los Funkausstattung:
Für das Los Funktechnik ging nur ein Angebot der Firma Magirus, Ulm, ein.
Das Angebot erfüllt die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses vollumfänglich.
Es wurde vorgeschlagen, das Los Funkausstattung an die Firma Magirus zum Preis von 5.524,29 € brutto zu vergeben.
Los Beladung:
Für das Los Beladung gingen Angebote von den Firmen Magirus, Ulm und Ziegler, Giengen/Brenz, ein.
Die Angebote erfüllen die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses in vollem Umfang. Das Angebot der Fa. Ziegler ist rund 5.400 € teurer als das Angebot der Fa. Magirus.
Es wurde vorgeschlagen, das Los Beladung an die Firma Magirus zum Preis von 58.162,44 € brutto zu vergeben.
Los Aufbau:
Für das Los Aufbau ging nur ein Angebot der Firma Magirus, Ulm, ein.
Das Angebot erfüllt die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses vollumfänglich.
Es wurde vorgeschlagen, das Los Aufbau an die Firma Magirus zum Preis von 230.860,00 € brutto zu vergeben.
Aufgrund der Lieferung des Fahrzeuges in 2024 kann der Aufbau erst anschließend erfolgen, so dass diese Ausgabe ebenso in 2024 fällig wird.


Das Angebot der Fa. Magirus entspricht dem von der Feuerwehr gewünschten Serienfahrzeug LF 10 vom TYP EC-Line 3, nur ohne Fahrgestell. Dies liegt daran, dass die Fa. Magirus derzeit von der Fa. MAN aufgrund Lieferschwierigkeiten keine Fahrgestelle mehr geliefert bekommt und daher kein Gesamtangebot inklusive Fahrgestell als Nebenangebot abgeben konnte.
Jedoch hätte laut Aussage vom fachlichen Berater und der Firma Magirus dies am Gesamtpreis nichts geändert, da in den letzten Monaten die Preise für Fahrgestelle, Aufbauten und Beladung extrem angestiegen sind.
Statt den noch Mitte des Jahres durch Infoangebote bestätigten und veranschlagten rund 325.000 € brutto belaufen sich die Gesamtkosten nunmehr auf 449.470,48 €, somit auf rund 124.000 € mehr.
Laut dem fachlichen Berater sind die Preise jedoch zur jetzigen Zeit üblich. Vielmehr ist bei einer Neuausschreibung zu einem späteren Zeitpunkt mit weiteren deutlichen Preissteigerungen zu rechnen.
Vergleichbare Fahrzeuge, die unlängst andernorts vergeben wurden, bewegten sich in vergleichbaren Preisrahmen. Das Angebot eines geeigneten Fahrgestells eines Mitbewerbers lag andernorts dabei preislich noch höher.
Ein Zuwendungsbescheid vom Land Baden-Württemberg für die Beschaffung liegt vor. Das Land beteiligt sich mit einer Zuwendung in Höhe von 96.000 €. Der Zuwendungsbescheid verfällt, wenn nicht bis spätestens 10.07.2023 ein Maßnahmenbeginn, d. h. die Bestellung des Fahrzeuges erfolgt.
Der Gemeinderat hat nach Aussprache einstimmig beschlossen, die Aufträge wie vorgeschlagen zu vergeben.


Bebauungsplan Thomashardter Straße - Entwurfsberatung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die zukünftige städtebauliche Entwicklung entlang der Hauptstraße in Hegenlohe zu sichern. Gleichzeitig ist der Bebauungsplan notwendig, um neuen, zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen und eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu ermöglichen. Mit dem kleinräumigen Einbezug der dem Außenbereich zugeordneten „Flächen für Landwirtschaft“ in den Innenbereich im Westen des Geltungsbereiches (Bereich Waldstraße/Meergasse) soll eine Abrundung des Siedlungsrandes erfolgen. Durch die Bebauungsplanaufstellung wird zudem eine Nachverdichtung der innerhalb des Siedlungsbereiches liegenden Flächen und somit die Innenentwicklung vor Außenentwicklung angestrebt.
Das städtebauliche Konzept sieht die Aufteilung des Gebiets in ein Wohngebiet vor. So kann eine angemessene Steuerung zukünftiger Bauvorhaben durch die Schließung von Baulücken sowie Ersatz- und Ergänzungsbebauung ermöglicht werden.
Der § 13a BauGB regelt hierbei die Überplanung des Bestandes sowie die nachhaltige Sicherung des Planungsrechts und ihrer Nutzung. Der § 13b BauGB dient der Neuordnung des Planungsrechts über die Bestandsgebäude und zur Verbesserung der Erschließungssituation in Bezug auf die Ver- und Entsorgung sowie einer geordneten Erschließung.
Die vom Gemeinderat in der Novembersitzung im Entwurf gewünschten Änderungen wurden eingearbeitet.
Nach Aussprache hat der Gemeinderat sodann den Entwurfsplan einstimmig beschlossen.


Außerschulische Betreuungsangebote – Neukalkulation Benutzungsgebühren
Seit dem Schuljahr 2006/2007 wird für die Kinder an der Grundschule Lichtenwald eine Betreuung außerhalb des Unterrichts in Form der „Verlässlichen Grundschule“ sowie einer sich daran zeitlich unmittelbar anschließenden „Flexiblen Nachmittagsbetreuung“ angeboten. Ergänzend hierzu findet im Bedarfsfall und einer zugleich entsprechend Anzahl von Anmeldungen, eine ganztägige „Ferienbetreuung“ in den Oster- oder Pfingstferien sowie den Sommer- und Herbstferien statt. Neben Getränken ist bei den beiden Betreuungsmodellen „Flexible Nachmittagsbetreuung“ und „Ferienbetreuung“ zudem noch eine warme Mittagsverpflegung beinhaltet.
Die turnusgemäße Neukalkulation der Benutzungsgebühren hierfür wurde von Gemeindekämmerer Mayer durchgeführt.
Aufgrund deutlich gestiegener Aufwendungen für Personal und Abschreibungen bei gleichzeitig weniger Kindern ergaben sich hierbei bei einer kostendeckenden Preiskalkulation Steigerungen von bis zu 39 % im Vergleich zu den bisherigen Sätzen. Von der Verwaltungsseite wurde aus politischen Gründen daher darauf verzichtet, konkrete Erhöhungsbeträge als Beschluss vorzuschlagen. Bürgermeister Rentschler bat in der Sitzung das Gremium, ihm einen Prozentsatz für die Erhöhung vorzuschlagen.
Aus dem Gremium wurden mehrere Prozentbeträge genannt; schlussendlich hat sich der Gemeinderat auf eine Erhöhung der Beiträge um 15 % geeinigt und dies einstimmig beschlossen.


Erlass einer Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b Umsatzsteuergesetz
Mit Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) zum 01.01.2016 hat sich die umsatzsteuerlich definierte Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des öffentlichen Rechts grundlegend geändert und sämtliche Einnahmen der Gemeinde sind auf ihre umsatzsteuerliche Relevanz zu prüfen. Grund der Änderung des UStG war die Umsetzung von Vorgaben des europäischen Mehrwertsteuerrechts. Von der nach § 27 Abs. 22 und Abs. 22a UStG eingeräumten Optionsmöglichkeiten, bis zum 31.12.2020, bzw. 31.12.2022 vorläufig noch das alte Steuerrecht anzuwenden, hat die Gemeinde jeweils Gebrauch gemacht.
Die Kämmerei hat zwar die Prüfung der Einnahmen auf ihre Umsatzsteuerpflicht zwar abgeschlossen und die Arbeiten für eine Anwendung zum 01.01.2023 weitgehend vorbereitet, doch die Umsetzung dieser Regelung im künftigen laufenden Verwaltungsbetrieb – der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg spricht gar von einem „Bürokratiemonster“ – ist dauerhaft mit erheblichem Zusatzaufwand verbunden. Zudem bestehen in einer nennenswerten Zahl von Fällen noch offene Fragen, die von den Verantwortlichen zu großer Verunsicherung führen oder gar mit einer Verteuerung der Leistungen, bzw. geringeren Einnahmen verbunden sind.
Ganz aktuell gibt es Bestrebungen, die bis einschließlich 31.12.2022 gültige Übergangsregelung bis zur zwingenden Anwendung des § 2b UStG um weitere 2 Jahre bis einschließlich 31.12.2024 zu verlängern. Begründet wird dies insbesondere mit den begrenzten personellen Ressourcen und Sachmittel, die vorrangig für die Bewältigung der Kosten für die Unterbringung der infolge des Ukraine-Kriegs geflüchteten Menschen, die Energiekrise und die anstehende Grundsteuerreform. 
Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann davon ausgegangen werden, dass die gesetzliche Regelung zur Optionsfristverlängerung von Bundestag und Bundesrat beschlossen und am 01.01.2023 in Kraft treten wird; dies wird jedoch nicht vor dem 16.12.2022 und damit nach der letzten Sitzung des Gemeinderats im Jahr 2022 erfolgen.
Daher wurde von Seiten der Verwaltung aus Gründen der Rechtssicherheit empfohlen, dennoch die „§ 2b UStG-Anpassungssatzung“ zu beschließen; Nachteile oder sonstige Folgen entstehen durch diese Satzungsregelung nicht.
Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.


Jahresabschluss 2021
Der ausführliche Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 lag dem Gremium seit der September-Sitzung als Sitzungsvorlage vor; Gemeindekämmerer Mayer erläuterte anhand einer Powerpoint-Präsentation die wesentlichen Zahlen.
So schloss das Jahr 2021 mit einem unerwartet hohen positiven ordentlichen Ergebnis von knapp 448.000 € und verbessert sich gegenüber den Planzahlen um rund 516.000 €. Bei der Planaufstellung war man noch von einem negativen ordentlichen Ergebnis von fast 70.000 € ausgegangen.
Trotz dieser durchaus positiven Entwicklung des Haushaltsjahres 2021 beruht dieses Ergebnis zu einem großen Teil auf „Einmaleffekten“, d.h. auf Vorgängen, die in künftigen Jahren nicht zwangsläufig eine Verstetigung erwarten lassen. 
Insgesamt summieren sich diese auf über 580.000 €, u. a. durch: 
• diverse Grundsteuernachveranlagungen für mehrere Jahre, 
• die mit 462.000 € höchsten Gewerbesteuereinnahmen in der Geschichte von Lichtenwald – auch hier durch Nachzahlungen für frühere Jahre, zugleich verbunden mit der Anpassung von Vorauszahlungen,
• höhere Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft wie auch der Kommunalen Investitionspauschale
• Diverse Corona-Soforthilfen
• Außerordentlich hohe Erlöse aus Holzverkäufen des Gemeindewaldes.
Die liquiden Mittel der Gemeinde haben sich auf Ende des Jahres 2021 auf 1,81 Mio. € erhöht.
Die Ergebnisrücklagen belaufen sich zum 31.12.2021 auf nunmehr 1,28 Mio. €.

 

Berichte über Gemeinderatssitzungen des Jahres 2021

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 19.01.2021

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 19.01.2021

 

Bausache

Nutzungsänderung des Stalls im EG in Wohnungen, Thomashardter Straße 45

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt, den vorhandenen Stall im Erdgeschoss in zwei Wohnungen umzunutzen.

Das Vorhaben liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich und ist nach §34 BauGB zu beurteilen. Da es sich vorliegend nur um eine Nutzungsänderung im EG handelt und am Gebäude ansonsten äußerlich nichts verändert wird, wurde von der Verwaltung empfohlen, zu der Bausache das Einvernehmen zu erteilen.
Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Haushalt 2021 – Einbringung

BM Rentschler ruft den Tagesordnungspunkt auf und beginnt mit dem Vortrag seiner Haushaltsrede. Anschließend übergibt er das Wort an Kämmerer Mayer, der auf die wesentlichen Punkte des Ergebnis- und Finanzhaushalts anhand einer Power-Point-Präsentation eingeht. Es folgten die Haushaltsreden der Fraktionen sowie Anträge der Fraktionen.

Haushaltsrede BM Rentschler
„Meine sehr geehrten Damen und Herren,
das Zahlenwerk des Haushaltsplans 2021 mit dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser liegt Ihnen als Entwurf vor.
Dies ist der zweite Haushalt der Gemeinde Lichtenwald, der nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht erstellt wird und somit alle Abschreibungen des Gemeindevermögens erwirtschaften muss.
Schon Anfang 2020 war klar, dass der Haushalt dadurch unter einem fortwährenden strukturellen Defizit von rund 100.000 € im Ergebnishaushalt leidet, was schnellstmöglich angegangen werden musste. Dafür wurden im Laufe des letzten Jahres mehrere Schritte unternommen, um auf der Einnahmeseite bei Steuern und Gebühren Erhöhungen hinzubekommen.
Unser Kämmerer Herr Mayer hat zusammen mit mir die vorhandene Haushaltsstruktur des Ergebnishaushaltes in jeder einzelnen Position durchleuchtet.
Insgesamt ist es der Verwaltung gelungen, dort die Ausgaben 2021 um rund 185.000 € im Verhältnis zum Jahr 2020 zu kürzen.
Dies ist ein zeitraubender und aufwändiger Kraftakt gewesen, der aus sehr vielen einzelnen kleinen Punkten besteht, die aber zusammen einen äußerst stattlichen Betrag ergeben.
Hinzu kommt noch die Senkung der Kreisumlage auf 30 v. H. anstatt der ursprünglich in der Finanzplanung des Landkreises angesetzten 33,1 v. H., die den Haushalt um weitere 112.000 € entlastet.
Trotz der aktuellen Wirtschaftskrise aufgrund der Corona-Pandemie ist es daher gelungen, das Defizit für 2021 in einen erträglichen Rahmen von rund 68.000 € im Ergebnishaushalt zu bekommen, welcher den laufenden Betrieb der Gemeinde abbildet.
Hier auch mein Dank an das Gremium!
Trotz zahlreicher intensiver -und zum Teil auch emotional geführten- Diskussionen ist hier ein rundes Ganzes herausgekommen. Insbesondere der Blick auf die aktuellen Zahlen nach der November-Steuerschätzung hat in der von der Verwaltung seit Sommer für die Zeit nach der Herbst-Steuerschätzung angekündigten Haushalts-Klausursitzung vor Weihnachten nochmals erhebliche Potentiale ergeben – sowohl für 2021, als auch für die Folgejahre.
Ohne die oben genannten Einsparungen durch die Verwaltung, der Senkung der Kreisumlage und der Einnahmeerhöhungen und Abgabenerhöhungen, die gemeinsam mit dem Gremium beschlossen wurden, wären wir bei einem Defizit von über 350.000 € gelandet.
Die sich aus der Sitzung ergebende To-do-Liste wurde von der Verwaltung für den Haushaltsentwurf bereits abgearbeitet, für die Folgejahre werden die Weichen nach Aufarbeitung der Themen im Laufe des Jahres 2021 gestellt.
Für die Folgejahre ist nach aktuellen Zahlen daher von einer „Null“ bzw. einem kleinen Überschuss im Ergebnishaushalt auszugehen, so wie es der Gesetzgeber fordert.
Gut, mag man denken, wir haben es also geschafft, wenn die Prognosen der Steuerschätzer richtig waren.
Doch das wäre sehr kurz gedacht und würde die Gemeinde in der Zukunft in erhebliche Schwierigkeiten bringen.
So wurden auch alle Unterhaltsmaßnahmen für 2021 an Straßen, Einrichtungen und Gebäuden auf das allernotwendigste Minimum gekürzt, ebenso die Mittelansätze für Anschaffungen und den laufenden Betrieb aller Bereiche.
Dies kann man, ein, vielleicht auch zwei Jahre so machen – jedoch definitiv nicht länger, da ansonsten die Substanz erheblichen Schaden erleiden würde und die Gemeinde wieder in den – nach 10 Jahren eifrigem Sanieren, Renovieren und Erneuern gerade erst hinter sich gebrachten – Sanierungsstau an Gebäuden, Einrichtungen, Straßen und Ausstattung zurückfallen würde.
Der Ergebnishaushalt wurde sprichwörtlich wie eine Zitrone ausgequetscht, und das gleich zweimal!
Weitere Einsparungen wären nur noch möglich, wenn wir Bereiche freiwilliger Leistungen der Gemeinde im Bereich Kultur, Sport und Bildung in Gänze streichen würden, was sicherlich nicht wünschenswert ist und dringend zu vermeiden ist.
Kommen wir vom Ergebnis- zum Finanzhaushalt.
Hier sind wir dank einer Liquidität von rund 1,4 Mio. € zum Jahresende 2021 ordentlich ausgestattet und können die geplanten Investitionen ohne Kreditaufnahmen abarbeiten – nicht nur in 2021, sondern über den kompletten Finanzplanungszeitraum bis 2024 und darüber hinaus.
Diese 1,4 Mio € stehen uns Ende 2021 zur Verfügung, nachdem für 2021 bereits folgende Projekte eingepreist sind, die insgesamt mit rund 1 Mio. € zu Buche schlagen:

  • Der barrierefreie Ausbau der restlichen Bushaltestellen innerorts, so wie es vom Gesetzgeber und vom VVS bis 2022 gefordert wird;

  • Die Fertigstellung des Großprojektes Schulsanierung;

  • Der Glasfaseranschluss für die Schule;

  • Die letzte Tranche der Kanalsanierungen;

  • Die Erneuerung der alten Heizungen in beiden Kindergärten aus energetischen Gründen;

  • Die Sanierung der desolaten Küche der Feuerwehr;

  • Die Aufstellung weiterer Urnenstelen auf dem Friedhof Hegenlohe;

  • Die Beschaffung eines Bauwagens als Jugendtreff;

  • Sowie die Planungskosten für die Phosphor-Abscheidung in beiden Kläranlagen, die 2022 eingebaut werden soll.

An den Projekten merkt man, dass der Fokus auf Projekten liegt, die zwingend erforderlich sind, aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen eine Pflichtaufgabe sind oder die energetische Gründe und somit langfristig positive Auswirkungen auf den Haushalt und die Umwelt haben.
Insgesamt werden für die genannten Maßnahmen Zuschüsse in Höhe von rund 260.000 € erwartet.
Bedenken muss man im neuen Haushaltsrecht jedoch immer die Folgen jeder Investition, da sie wiederum Abschreibungen in der Zukunft nach sich zieht, die den Ergebnishaushalt belasten.
Daher muss jede Investition so sparsam wie möglich durchgeführt werden.
Die Folgekosten der o. a. Investitionen in Form von Abschreibungen – ebenso von den Projekten im Finanzplanungszeitraum – sind in den Planzahlen bis 2024 jedoch bereits berücksichtigt.
Auch wenn ich mich damit in diesem Punkt alljährlich wiederhole:
Neben den eingeplanten Punkten, die es zu finanzieren gilt, bleibt anhand der Haushaltszahlen wenig bis kein Spielraum für weitere Wünsche und Projekte.
Durch die Wirtschaftskrise aufgrund der Corona-Pandemie gilt dies stärker und mehr denn je!
Es gilt, in den nächsten Monaten die Ausgaben im Ergebnishaushalt zu durchleuchten und auch die Einnahmeseite vom Ergebnishaushalt bei Steuern und Gebühren zu betrachten, um in den Folgejahren ein ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen.
So viel von meiner Seite zum Haushaltsentwurf.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Nun übergebe ich das Wort an Gemeindekämmerer Mayer.“

Haushaltspräsentaion Gemeindekämmerer Mayer
 

Anschließend ging Gemeindekämmerer Steffen Mayer anhand einer Power-Point-Präsentation detailliert auf die einzelnen Zahlen des Planwerks ein; nachfolgend eine Übersicht der wesentlichen Eckwerte: 

 

Ergebnishaushalt:

 

Ordentliche Erträge                                                                               5.562.287 €

Ordentliche Aufwendungen                                                                   5.630.635 €

Ordentliches Ergebnis                                                                              - 68.348 €

 

Außerordentliche Erträge                                                                         622.800 €

Außerordentliche Aufwendungen                                                                        0 €

Sonderergebnis                                                                                        622.800 €

 

Gesamtergebnis                                                                                       554.452

 

Finanzhaushalt:

 

Zahlungsmittelüberschuss lfd. Verwaltungstätigkeit                                281.746 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Zuschüsse, Verkäufe)            1.357.500 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                                 1.054.700 €

Kredittilgungen                                                                                            23.575 €

 

Finanzierungsmittelüberschuss                                                               560.971 €

 

Liquide Mittel:

 

Anfangsbestand zum 01.01.2021                                                            921.621 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss                                      560.971 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf                                                         0 €

 

Voraussichtlicher Endbestand zum 31.12.2021                                   1.482.592 €

 

Gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquidität (§ 22 GemHVO)              119.903 €

 

Verschuldung:

 

Anfangsbestand zum 01.01.2021                                                            366.450 €

Vorgesehene Kreditaufnahmen 2021                                                                 0 €

Vorgesehene Kredittilgung                                                                         23.575 €

 

Voraussichtlicher Schuldenstand zum 31.12.2021                                  342.875 €

 

Hebesätze ab 2021:

 

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)            350 v.H.(+ 50 v.H.)

  • Grundsteuer B (Sonstige Grundstücke)                                            400 v.H.(+/- 0 v.H.)

  • Gewerbesteuer                                                                                  380 v.H.(+ 30 v.H.)

 

Haushaltsrede der LBL-Fraktion
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Rentschler,
sehr geehrte Vertreter der Verwaltung und der Presse,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,
sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir durchleben gerade eine schwierige Zeit, die unser aller Leben, ob beruflich oder privat, beeinflusst und unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen stellt. Viele Berufszweige können nur noch in Kurzarbeit oder gar nicht mehr in gewohnter Weise arbeiten, Schulen und Kindergärten sind geschlossen, das Gesundheitswesen und damit verbundene Bereiche stoßen zunehmend an ihre Grenzen. Die Coronakrise hat somit auch unmittelbare Auswirkungen auf die Politik in Bund, Land und Kommunen. Neben dem Einbruch der Gewerbesteuer und massiven Minderungen anderer Einnahmen sind dem gegenüber kostenintensive Entscheidungen, wie zum Beispiel die Aussetzung der Kindergartengebühren, zu treffen. Das kommende Jahr stellt uns alle vor große Herausforderungen! 
Nun muss man aber keine Weltuntergangsstimmung herbeireden!
Wirtschaftsfachleute rechnen, nach dem wirtschaftlichen Einbruch im vergangenen Jahr, mit einer Erholung bereits wieder in 2021.
Durch die Pandemie fallen viele Ablenkungsmöglichkeiten weg, die Menschen konzentrieren sich wieder viel mehr auf das, was wirklich wichtig ist. So ergibt sich die Möglichkeit, Lösungen und Ideen zu entwickeln für Themen, die jetzt erst so richtig in den Fokus rücken.
Die Menschen lernen ihr direktes örtliches Umfeld wieder sehr viel mehr zu schätzen. Somit tut es Not, sich um innerörtliche Weiterentwicklungen zu kümmern. Nach dem Ausbau des Glasfasernetzes sind Lichtenwalder Firmen und Privathaushalte, die sich situationsbedingt im Homeoffice oder Homeschooling befinden, bestens gerüstet für die beruflichen und schulischen Herausforderungen. Dringend notwendig ist es, unsere Schule nun auch auf einen guten digitalen Stand zu bringen und damit zukunftsfähig zu machen.
Jeder einzelne von uns spürt gerade Tag für Tag ganz besonders, wie ihn politische Entscheidungen betreffen, ihn schützen, einschränken oder seine Lebensbedingungen verändern. Dadurch sind die Menschen der Gesellschaft und der Politik gegenüber sensibilisiert. Sie machen sich Gedanken um die Zukunft ihres Umfelds, ihrer Gemeinde, ihres Landes, unserer Umwelt. Sie denken mit und hinterfragen politische Entscheidungen. Aus diesem Grund sollte eine unserer wichtigsten Aufgaben im Jahr 2021 sein, die BürgerInnen aktiv ins Gemeindeleben mit einzubeziehen und sie bei Entscheidungsprozessen stärker zu beteiligen.
Bevor ich unsere Ideen für das Jahr 2021 konkretisiere, möchte ich einen Blick auf die finanzielle Situation des Haushalts 2021 werfen.
Finanzen
Die Finanzsituation der Gemeinde hat sich im Jahr 2020 positiver entwickelt als erwartet. Dank unerwarteter Zuschüsse des Landes konnte erreicht werden.
In 2020 konnten viele Projekte realisiert werden, so die Sanierung der Sanitärräume der Kindergärten und die Sanierung des oberen Sportplatzes. Auch der Umbau der Schule wurde begonnen.
Auch im Jahr 2021 stehen wir vor großen Herausforderungen. So wird ein negatives ordentliches Ergebnis von ca. -70.000€ erwartet.
Um dieses Ergebnis erreichen zu können, mussten fast alle Unterhaltungsmaßnahmen auf Null gefahren werden; wir leben also von der Substanz.
Für die Folgejahre wird ein ausgeglichenes bzw. positives Ergebnis erwartet. Hierbei sind aber viele Risiken nicht berücksichtigt, auch hier sind die Unterhaltungsmaßnahmen zu niedrig angesetzt. Aus unserer Sicht können wir aber nicht mehrere Jahre mit Substanzverzehr leben. Die LBL möchte einen nachhaltigen Haushalt, deshalb sollte ab dem Jahr 2022 wieder mit regulären Unterhaltungsmaßnahmen geplant werden.
Erfreulich entwickelt sich die Liquidität unserer Gemeinde, so dass wir auch in 2021 in unsere Zukunft investieren können. Hierzu hat die LBL zahlreiche konstruktive Vorschläge entwickelt, die wir heute in Form von Anträgen einbringen. 
Im Folgenden möchte ich unsere Einzelanträge, die wir gemeinsam mit der FUW-Fraktion stellen, etwas ausführen.
Bürgerbeteiligung und Information
Wie in meiner Einleitung bereits angesprochen, sollte im kommenden Jahr eines unserer obersten Ziele sein, die Bürger besser über unsere Diskussionen und Entscheidungen zu informieren und sie in Prozesse und Projekte einzubinden. Über die, hoffentlich bald wieder, regelmäßigen Bürgerfragestunden hinaus, sollte über weitere Diskussions- und Informationswege, wie z.B. einen Onlinechat, nachgedacht werden.
Zu diesen Themen stellen wir folgende Anträge:
1. Wie in der Gemeindeordnung vorgesehen, beantragen wir, eine jährlich stattfindende Einwohnerversammlung durchzuführen. Diese soll für alle interessierten Bürger ein Podium für Fragen, Anregungen und Kritik sein.
2. Die Homepage der Gemeinde ist eine wichtige Informationsquelle für die Bürger und ein Schaufenster nach außen. Der aktuelle Internetauftritt wird jedoch einer „digitalen Glasfaser-Kommune“ nicht mehr gerecht. Wir beantragen deshalb eine Modernisierung der Homepage. Sie soll sich zukünftig an den Belangen der Bürger orientieren und ein Bürgerservice-Portal und ein Ratsinformationssystem enthalten.
Infrastruktur und Verkehr
Obgleich in den letzten Jahren mehrfach angesprochen, gibt es immer noch zu viele Gefahrenstellen in Lichtenwald. Diese Problemstellen müssen mit Nachdruck angegangen und behoben werden. Von höchster Dringlichkeit ist dabei die Betrachtung der Schulwege aus beiden Ortsteilen, auf denen es immer wieder zu Konflikten zwischen den verschiedenen Nutzern des Schulwegs bis hin zu Unfällen mit Personenschaden kommt. Als weiteres Thema gilt es, die Probleme, die aus ungünstig geparkten Fahrzeugen erwachsen, anzugehen (OD Hegenlohe bei der Kirche, Probststr.)
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sicherheitsrisiken an den Schulwegen zu überprüfen und mit den zuständigen Behörden entschärfende Lösungen (Zebrastreifen, bessere Beschilderung Rad- bzw. Fußweg, Beseitigung von Hindernissen…) umzusetzen.
4. Um Gefahrensituationen an der OD Thomashardt zu entschärfen, beantragen wir die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h auf der OD vor allem auch mit Blick auf das geplante Pflegeheim.
Gerade in ländlichen Gemeinden sollten ökologische Gesichtspunkte beim Verkehr eine größere Bedeutung erhalten. Ein Umdenken eines jeden Einzelnen in verschiedenen Bereichen tut Not. Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel wird durch günstigere Preise attraktiver. Ein Schritt in diese Richtung würde, ähnlich wie in umliegenden Gemeinden bereits umgesetzt, die Einführung eines Ortstickets oder die Gestaltung eines Mitfahrbänkchens darstellen.
5. Lichtenwald sollte auf die VVS-Tarifzonengrenze 3 / 4 gesetzt werden. Hierdurch würden Busfahrten deutlich günstiger.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit eines VVS-Ortstickets bzw. Linienticket262 zu ermitteln. Mit einem solchen verbilligten Tagesticket würden Fahrten zwischen den Ortsteilen bzw. zwischen Plochingen und Schorndorf für Lichtenwalder Bürger erheblich attraktiver.
7. Wir beantragen die Konzeption und Umsetzung des Projektes „Mitfahrbänkle“.
Zum Abschluss des Punktes Infrastruktur und Verkehr wünschen wir uns, die schlecht zu begehenden Gehwege (z.B. Im Gänswasen, Gehweg Am Trieb, beide massiv beschädigt durch Wurzelarbeit der Bäume) in Augenschein zu nehmen und zu sanieren.
Ortsentwicklung und Freizeit
Der Trend mehr Freizeit im näheren Umfeld zu verbringen, steigt, nicht nur pandemiebedingt, rasant. Um hier attraktiv zu sein und zu bleiben, sind innerörtliche Entwicklungen anzustreben.
8. Wir beantragen die finale Umsetzung und Beschilderung des bereits gepflanzten Baumlehrpfads am Buhwiesenweg. (bereits 2019 beantragt)
9. Lichtenwald ist ein beliebtes Ausflugsziel. Es ist zu prüfen, ob der Wasserturm als öffentliche Aussichtsplattform regelmäßig für den Publikumsverkehr geöffnet werden kann.
10. Leere Baumquartiere sollten wieder bepflanzt, sowie die Bodenbepflanzung möglichst insektenfreundlich gestaltet werden. Wir als Gemeinde sollten mit gutem Beispiel voran gehen, denn nur so können wir die Bürger ermutigen, es in ihren Gärten ebenso zu tun.
Durch die Wiederbepflanzung erhält vor allem der Ortskern in Thomashardt wieder seinen ländlichen Charakter. (bereits 2019 beantragt)
Um wieder als Treffpunkt für die Bürger angenommen zu werden, wird der Rathausplatz Thomashardt entsprechend der Maßnahmen des Dorfentwicklungsplans ertüchtigt. (bereits 2019 beantragt)
11. Der Krankenpflegeverein Lichtenwald plante eine Begegnungsstätte im künftigen Pflegeheim. Leider wurde der Verein vom ehemaligen Kämmerer um sein gesamtes Vermögen betrogen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine halböffentliche Begegnungsstätte realisiert werden kann.
12. Einige Häuser stehen seit geraumer Zeit leer, verfallen oder werden zu Lagerplätzen. Um ein ansprechendes Gesamtbild unseres Ortes zu erreichen, sollte die Gemeinde versuchen, diese Gebäude zu erwerben, um die Grundstücke kontrolliert weiter zu veräußern. (bereits 2019 beantragt) Auch sollte die käufliche Übernahme des Bäckerhauses geprüft werden.
13. Bei vielen Gemeindebäumen wird das Laub durch Anwohner entsorgt. Um die Entsorgung, für alle Lichtenwalder Bürger, zu erleichtern, erarbeitet die Verwaltung gemeinsam mit dem AWB die Möglichkeit einer Laub- und Grasabgabe an der Grünsammelstelle.
Eine der wichtigsten freiwilligen Aufgaben einer Kommune ist die Bereitstellung einer Bücherei. Gerade in der momentanen Situation sieht man wieder die Wichtigkeit einer solchen Einrichtung. Wir müssen ein Auge darauf haben, dass die Bücherei erhalten bleiben kann. An dieser Stelle gratuliert die LBL der Büchereileitung recht herzlich zum 25-jährigen Jubiläum in 2021 und bittet die Gemeindeverwaltung dieses Jubiläum entsprechend zu würdigen. 
Bildung, Kinder und Jugend
Mit der Sanierung der Schule befinden wir uns auf einem guten Weg und hoffen, die Baumaßnahmen in 2021 zum Abschluss zu bringen, um den Kindern ein Lernen unter guten, zeitgemäßen Bedingungen zu ermöglichen.
Die aktuelle Situation zeigt uns sehr klar, wo in der Vergangenheit auf allen Ebenen wichtige Entwicklungen verschlafen wurden: unseren Schulen - unserer Schule! - fehlt es an der grundlegenden digitalen Infrastruktur, an schneller Anbindung und an zeitgemäßen Endgeräten. Unser Ziel ist es, unsere Schule digital gut ausgestattet in die Zukunft zu führen, um den Kindern eine optimale Wissensvermittlung zu ermöglichen.
Den erfreulich wachsenden Schülerzahlen und dem daraus resultierenden Raumbedarf ist leider unser Jugendhaus zum Opfer gefallen. Es ist notwendig, wieder einen Treffpunkt für Kinder und Jugendliche zu schaffen.
14. Wir bitten um eine umfassende Information zum Stand „Glasfaserausbau Schule“, zur aktuellen Ausstattung der digitalen Infrastruktur innerhalb der Schule (Endgeräte, Cloud, Lernsoftware, LAN…) sowie zur mittelfristigen Planung des digitalen Ausbaus in Absprache mit der Schulleitung.
15. Die Verwaltung entwickelt gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe Konzepte für die Kinder- und Jugendarbeit, um noch in diesem Jahr einen Treffpunkt (Skatepark, Dirtpark, Jugendhaus…) zu realisieren.
Von der Verwaltung wurde eine Kalkulation erstellt, um in Zukunft verlässlich und unkompliziert die Betreuungskosten der Verlässlichen Grundschule kostendeckend festlegen zu können. Diesbezüglich muss noch eine Satzung beschlossen werden, in die auch die Möglichkeit der Buchung eines zweiten Betreuungstages eingeplant wird.
Kunst und Kultur
Unsere Kulturarbeit befindet sich leider gerade im Coronaschlaf. Wir sind allerdings guter Dinge, dass unsere Kulturbeauftragten von ArtLichtenwald, sobald es wieder möglich sein wird, tatkräftig dort weitermachen werden, wo sie 2020 aufhören mussten.
2021 wäre eigentlich ein Jahr zum Anstoßen und Feiern. Lichtenwald feiert Goldene Hochzeit. Auch hier werden wir rüde von der Pandemie ausgebremst. Dennoch laufen die Vorbereitungen für verschiedene Jubiläumsveranstaltungen auf Hochtouren. Sie werden nun auf die Jahre 2021 und 2022 verteilt.
16. Wir beantragen, dass entsprechende Mittel im Haushalt eingeplant werden.
Lichtenwald ist eine lebenswerte Gemeinde. Sie bietet eine umfangreiche Kinderbetreuung, eine tolle Schulgemeinschaft, umfangreiche Sportangebote, eine große Zahl von Vereinen, ein breites Kulturangebot und wunderschöne Freizeitmöglichkeiten. Das alles zu erhalten und noch weiter auszubauen erfordert von einer Gemeinde große Anstrengungen. Wir sind bereit, uns diesen großen Herausforderungen gemeinsam zu stellen.
Abschließend möchte ich mich im Namen der LBL bei Herrn Mayer für die Ausarbeitung des Haushaltes 2021 recht herzlich bedanken. Es war wieder eine Mammutaufgabe. „Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.“ (Moliere, frz.Dramatiker)
Somit: Es gibt viel zu tun, packen wir es an!“

Haushaltsrede der CDU-Fraktion
„Sehr geehrtes Gremium,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
erst einmal möchte ich mich im Namen der CDU-Fraktion bedanken und ein großes Lob an die Gemeindeverwaltung für diese ausführliche wie auch klare Erstellung und Aufstellung des Haushaltsplanes 2021 aussprechen.
Vor uns haben wir die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltjahr 2021, welcher nach 2020 erneut nach dem neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen, kurz NKHR, erstellt wurde.
Sichtlich war es keine leichte Aufgabe, alle aufgeführten Punkte genau unter die Lupe zu nehmen und sich dem damit verbundenen Zeitaufwand auszusetzen.
Schon relativ früh im letzten Jahr galt es als Mammutaufgabe, ein Defizit von 100.000€ im Ergebnishaushalt anzugehen. Hierfür wurde seitens der Verwaltung ein Maßnahmenkatalog erstellt, welcher diverse diskussionsfähige Möglichkeiten bot, dem entgegenzuwirken.
Nach vielen Diskussionen über Einsparungsmöglichkeiten sowie eventuelle Steuer- oder Gebührenerhöhungen wurde jedes Für und Wider abgewogen, um eine gesunde, realisierbare Mitte zu finden, mit der man sich arrangieren kann. Hierbei wurde jeder Stein umgedreht und jede noch so banale Idee diskutiert - Stichwort Kurtaxe.
Um den Ergebnishaushalt aufzubessern wurden letztendlich Maßnahmen bestimmt.
Maßnahmen wie zum Beispiel die Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer A sowie der Gewerbesteuer oder auch die Erhöhung der Hundesteuer.
Allerdings kommt es aufgrund einer erneut nach unten korrigierten Verteilungsschlüsselzahl zu einer geringeren Einkommensteuer, der mit am wichtigsten Einnahmequelle der Gemeinde. Insgesamt wurde das Defizit um 32.000€ reduziert, dies ergibt ein Gesamtdefizit von 68.000€ im Ergebnishaushalt 2021. Das bedeutet wir sind in Zukunft weiterhin gefordert zusätzliche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu erkennen und umzusetzen.
Der einfachste Weg Einnahmen zu generieren wäre eine Erweiterungen von Wohn- und Gewerbeflächen. Allerdings gestaltet sich dies schwierig, da diese so gut wie vollkommen ausgeschöpft sind. Zwar sind einige Standorte potentiell, befinden sich aber im Landschaftsschutzgebiet.
In den Bereichen Sport und Kultur ist unsere Gemeinde wieder bestens aufgestellt. Unsere Freizeitangebote geben ein positives Bild nach außen ab, welches sich auch für umliegende Gemeinden attraktiv gestaltet. Bei einem ersehnten Ende der momentan wütenden Pandemie ist davon auszugehen, dass der vergangene Erfolg weiter seinen Lauf nehmen wird und es nicht notwendig ist, Einsparungen in diesen Bereichen vorzunehmen.
Der Finanzhaushalt ergibt 1,4 Millionen Euro an Liquidität. Diese beachtliche Summe ermöglicht uns auch ohne Darlehensaufnahme anstehende Projekte in naher Zukunft zu realisieren. Um ein paar Vorhaben zu nennen:
- ein Bauwagen für künftige Jugendtreffs,
- die Fertigstellung der Schulsanierung,
- neue Heizungen für die Kindergärten,
- oder die Erweiterung von Urnenstellen für den Friedhof.
Eine Bitte seitens der CDU-Fraktion an die Gemeindeverwaltung wäre hierbei, sich nach weiteren Zuschussmöglichkeiten zu informieren, um weiter Kosten zu senken.
Laut Finanzhaushalt ist auch in den kommenden Jahren mit einer noch höheren Liquidität zu rechnen. Trotz entstehender Abschreibungen, welche den Ergebnishaushalt belasten, ist dies positiv zu bewerten.
Schlussendlich ist zu sagen, dass die wirtschaftlichen Folgen der momentanen Pandemie noch nicht abzusehen sind und alles mit großer Vorsicht zu genießen ist.
Weiterhin sollten wir die Ausgabenseite so gering wie möglich halten, sinnvoll, wie auch vorausschauend wirtschaften und Einsparmaßnahmen wahrnehmen, wo es nur möglich ist, um für die Zukunft fest gesattelt zu sein.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit“

Haushaltsrede der FUW-Fraktion
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Rentschler,
sehr geehrte Vertreter der Verwaltung und der Presse,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,
sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Seit Anfang letzten Jahres bestimmt überwiegend das Thema Corona unser Leben. Es beherrscht unseren Alltag, unser Berufsleben und auch das öffentliche Leben. Viele Menschen machen sich Sorgen um ihre Gesundheit, den Erhalt des Arbeitsplatzes, oder haben Ängste wegen Einkommensverluste. Dieser Zustand dauert bis zum jetzigen Tag an und es ist noch nicht abzusehen, wie lange diese Phase noch andauert. Die Sehnsucht nach Normalität ist riesengroß. Genauso groß waren und sind die Herausforderungen, diese Krise mit all ihren Begleiterscheinungen zu managen. Auf Bundes- und Länder-Ebene, und bis hin zur kleinsten Gemeinde, müssen Entscheidungen getroffen oder umgesetzt werden, die zum großen Teil mit nicht geplanten zusätzlichen Kosten verbunden sind. Bei uns in Lichtenwald war dies z.b. die vorübergehende Aussetzung der Kindergartengebühren. Den höheren Ausgaben stehen dann auch noch geringere Einnahmen gegenüber. Diese Rahmenbedingungen werden Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt 2021 und auch noch darüber hinaus haben. Nichtsdestotrotz konnten wir letztes Jahr mehrere größere Projekte umsetzen: der obere Sportplatz wurde komplett saniert, die Sanitärräume der Kindergärten wurden erneuert und der Umbau der Schule ist begonnen worden.
Nun gilt es nach vorne zu schauen, denn jede Krisenzeit hat auch irgendwann mal ein Ende. Es gilt unseren Ort, auch mit verstärkter Einbeziehung der Bürgerschaft, durch neue Ideen noch lebenswerter zu gestalten. Zusammen mit der LBL haben wir einige Ideen gesammelt und in Anträge umformuliert. Wie diese Ideen aussehen, möchte ich nachher themenbezogen kurz vorstellen. Doch zuerst ein paar Sätze zum Thema Finanzen.
Finanzen
Was den Haushalt anbelangt, kann man mit Fug und Recht behaupten, dass die Gemeinde im letzten Jahr mit einem blauen Auge davongekommen ist. Aus dem anfangs erwarteten ordentlichen Ergebnis von – 100 000 Euro, ist ein einigermaßen ausgeglichenes Ergebnis geworden. Dies hängt auch von Zuschüssen ab, mit denen nicht gerechnet wurde. Beim kommenden Haushalt 2021 wird ein negatives ordentliches Ergebnis von ca. 70000 € erwartet. Dies ist ein guter Wert, der allerdings mit Hilfe von Einmaleffekten durch Kürzungen im Ergebnishaushalt erreicht wird, die man in den Folgejahren nicht fortführen sollte. Deswegen sollte für die Folgejahre speziell beim Posten „Instandhaltung und Modernisierung“ nachgebessert werden. Die FUW stellt fest, dass sich die Liquidität unserer Gemeinde allerdings erfreulich entwickelt.
Information und Bürgerbeteiligung
Um den Bedürfnissen der Einwohnerschaft gerecht werden zu können, ist es sehr wichtig, dass die Einwohnerschaft zu verschiedenen Themen Stellung nehmen kann. Da nun in Pandemie-Zeiten auch die Bürgerfragestunde in unseren Gemeinderatssitzungen nicht mehr durchgeführt wird, ist es umso wichtiger, den Austausch zwischen der Verwaltung, dem Gemeinderat und der Einwohnerschaft weiter auszubauen. Dies wollen wir mit einer jährlichen Einwohnerversammlung erreichen. Dazu haben wir den Antrag „Durchführung jährlicher Einwohnerversammlungen“ gestellt.
Wir erachten es außerdem für überlegenswert, die Homepage der Gemeinde, auch im Zuge der Digitalisierung zu überarbeiten. Die Homepage ist als Informationsquelle für die Bürgerinnen und Bürger sehr wichtig. Es sollten sich Gedanken gemacht werden über ein Bürgerserviceportal, ein Ratsinformationssystem und über einen öffentlichen Chatroom. Zu diesem Zweck haben wir den Antrag „Neuer Internetauftritt der Gemeinde“ erarbeitet.
Mobilität und Infrastruktur
Bei der Betrachtung der Schulwege gilt es, in diesem Jahr mögliche Gefahrenstellen zu entschärfen. Die Kinder müssen an zwei Kreisverkehren die Landesstraße überqueren und auf dem Weg zwischen Bürgerzentrum und Thomashardt kommt es immer wieder zu kleineren Unfällen zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern. Durch den Antrag „Sicherer Schulweg“ sollen diese Gefahrpotentiale reduziert werden.
Ein weiteres Anliegen ist die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/ h in Thomashardt, zumindest im Bereich der scharfen Kurve der Ortsdurchfahrt. Dies ist eine besonders gefährliche Stelle, vor allem bei Bus-Gegenverkehr. Diese Stelle wird auch viel von Kindern passiert, die auf dem Weg zur Schule sind. Durch den Antrag „Tempo 30 in Thomashardt“ wollen wir diese Gefährdung angehen.
Bezüglich dem öffentlichen Nahverkehr VVS soll versucht werden, Lichtenwald auf die Tarifzonengrenze 3/4 zu setzen. Dies würde das Ticket in Richtung Plochingen verbilligen. Dazu haben wir einen Antrag „VVS-Tarifzonen- Zuordnung“ erarbeitet.
Eine weitere Verbesserung im Rahmen des öffentlichen Nahverkehrs, wäre die Einführung eines Orts-Tickets. Durch die Gemeindeverwaltung soll dessen Realisierung untersucht werden. Hierzu haben wir den Antrag „Lichtenwalder Orts-Ticket bzw. Linien-Ticket 262“ gestellt.
Eine unkonventionelle Maßnahme, was Mobilität betrifft, sind „Mitfahrbänkle“. Es gibt einen beständigen PKW-Verkehrsfluss in beide Richtungen zwischen den zwei Ortsteilen. Die meisten Autos sind nicht komplett besetzt. Es soll als Anreiz dienen, einerseits auf das eigene Auto gelegentlich zu verzichten. Andererseits gelangen Personen, die kein eigenes Auto haben, oder nicht mehr fahren wollen/können (z.B. ältere Senioren) in den jeweils anderen Ortsteil, um dort Einrichtungen wie z.B. Arztpraxis, Bücherei, Rathaus und den Netto-Supermarkt unkonventionell zu erreichen. Dies soll nicht als Konkurrenz zum Linienbusverkehr angesehen werden, sondern aufgrund der Fahrplan-Taktung, als Ergänzung. Hierzu haben wir den Antrag „Mitfahrbänkle“ eingebracht.
Ortsentwicklung und Freizeit
Für die Einwohnerschaft hat die Bücherei einen sehr hohen Stellenwert. Sie bietet in normalen Zeiten, neben dem Verleihbetrieb auch etliche interessante Veranstaltungen an. Es ist eine sehr wichtige Einrichtung und es gilt, dieses Angebot zu erhalten. Zu ihrem 25-jährigen Jubiläum in diesem Jahr, gratuliert auch die FUW recht herzlich.
Was die Ortsentwicklung und Freizeit-Möglichkeiten anbelangt, haben wir einige Ideen in Anträge umgesetzt: So soll der bereits gepflanzte Baum Lehrpfad vervollständigt werden. Es ist zu prüfen, ob unser Wasserturm zu bestimmten Zeiten als Aussichtsplattform benutzt werden kann. Gemeindeeigene Pflanz-Gebote sollten hinsichtlich Insektenfreundlicher Bepflanzung geprüft werden und verschwundene Bäume in den Baumquartieren wieder nachgepflanzt werden. Der Rathausplatz Thomashardt soll attraktiver gestaltet werden, so dass er auch wieder als Treffpunkt für die Bürger angenommen wird. Bei länger leerstehenden Häusern sollte die Gemeinde versuchen, diese Gebäude zu erwerben, um sie dann kontrolliert weiter zu veräußern, sodass ein schöneres Ortsbild entstehen kann. Auch beim Bäckerhaus sollte dies geprüft werden. Ein Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ist auch, Laub und Gras auf unserem Grünschnittplatz entsorgen zu können. Dem werden wir uns annehmen.
Bildung und Digitalisierung
Aufgrund des hohen Stellenwertes von Homeschooling und Homeoffice, möchten wir auf diesen Themenblock intensiver eingehen.
Bedingt durch die wachsende Schülerzahl ist die Erweiterung und Sanierung der Grundschule in die Wege geleitet worden. Dies ist eine wichtige Investition für die Zukunft unserer Gemeinde. Die Grundschule ist damit auch für die kommenden Jahre räumlich gut aufgestellt. Ein anderes Thema ist die enorm gewachsene Bedeutung einer guten technischen Ausstattung der Schule.
Durch den Glasfaserausbau in Lichtenwald sind wir beim Thema Digitalisierung einen riesigen Schritt weitergekommen. Davon profitieren Alle in unserer Gemeinde: Gewerbebetriebe, Privathaushalte und auch die Schule. Die äußere Infrastruktur ist also gelegt und macht unseren Ort diesbezüglich sehr attraktiv. Bei welchem Punkt wir allerdings unbedingt dranbleiben müssen, ist die „innere Digitalisierung“ der Schule! Die Schule muss mit geeigneter Hardware und geeigneter Software ausgestattet sein. Sei es Optimierung des WLANs, schulische Serverlösungen, interaktive Tafeln oder mobile Endgeräte für Lehrer und Schüler sowie optimale Lernsoftware. Die Bedürfnisse der Schule müssen ständig ausgelotet werden und bei der Umsetzung gilt es keine Zeit zu verlieren. Dazu bedarf es einer konstruktiven, auf Augenhöhe stattfindenden Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Schule. Sowohl was die Ausschöpfung der verschiedenen Fördertöpfe, als auch die optimale digitale Ausstattung der Schule angeht. Der Antrag „Digitalisierung Grundschule“ soll dies unterstützen.
Und wir müssen es uns immer bewusst sein: Gesamtpolitisch gesehen, ist eine Investition in die Bildung unserer Kinder, gleichzeitig auch immer eine Stärkung unserer Demokratie.
Leider sind durch den Umbau der Schule, die bisherigen Räumlichkeiten des Jugendhauses verloren gegangen. Wir müssen alle gemeinsam schnell an einer Lösung dieses Problems arbeiten, um den Jugendlichen wieder einen Treffpunkt anbieten zu können. Der Antrag „Konzeption Jugendarbeit und Realisierung Jugendtreffpunkt“ soll dies in die Wege leiten. Er sieht vor, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, ein für uns passendes Konzept zu erarbeiten und es schnellstmöglich umzusetzen.
Kunst und Kultur
Lichtenwald hätte aufgrund seines 50-jährigen Jubiläums dieses Jahr wirklich Grund zu feiern! Doch die Freude hält sich -Corona bedingt- in Grenzen. Unsere Kulturbeauftragten von ArtLichtenwald können ihre Pläne nicht umsetzen. Das kulturelle Leben ist bis auf ein Minimum heruntergefahren. Die Vorbereitungen für das Jubiläum sind jedoch nicht eingestellt und werden auf die Zeit nach den Beschränkungen verteilt. Uns ist wichtig, dass dafür ausreichende Mittel im Haushalt eingeplant werden. Dies haben wir mit dem Antrag „Aufstockung Etat „50 Jahre Lichtenwald“ in die Wege geleitet.
Lichtenwald ist im Verhältnis zu seiner Größe eine sehr aktive Gemeinde. Es gibt viele unterschiedliche Vereine, Sportmöglichkeiten, ein reichhaltiges kulturelles Angebot, eine Bücherei mit kreativen Angeboten, einer -bald räumlich optimierten- Grundschule, den Bedürfnissen angepasste Kinderbetreuung und vielen individuellen Freizeitmöglichkeiten. Dies alles macht unseren Ort liebens- und lebenswert!
Abschließend möchte ich mich, im Namen der FUW, bei allen ehrenamtlichen Personen, die unser Gemeindeleben bereichern, bei der Freiwilligen Feuerwehr, die für uns im Einsatz sind, bei unserem Bürgermeister Herrn Rentschler mit Team, recht herzlich bedanken! Besonderen Dank gebührt in diesem Fall allerdings Herrn Mayer, für die sorgfältige und umfangreiche Erarbeitung des Haushalts 2021!

Antrag 1: Durchführung jährlicher Einwohnerversammlungen 
Herr Mayer erklärt, dass der Antrag 1 nicht haushaltswirksam sei und somit auch keine Mittel im Haushalt veranschlagt werden.
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Antrag 2: Neuer Internetauftritt der Gemeinde 
BM Rentschler spricht sich ebenfalls für einen barrierefreien Internetauftritt aus. Da momentan keine Kostenschätzungen vorliegen, sei die Höhe der zu veranschlagenden Mittel nur schwer abzuschätzen. Herr Mayer erklärt, dass sobald aussagekräftige Kosten vorliegen, vom Gremium ggf. auch überplanmäßige Ausgaben beschlossen werden könnten. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Antrag 3: Sicherer Schulweg (Fußgängerüberwege an den Kreisverkehren, Geh-/Radweg zwischen den Ortsteilen)
Ein Gemeinderat weist daraufhin, dass bei Landratsamt mit Nachdruck auf die Prüfung von Sonder- und Ausnahmemöglichkeiten sowie deren Anwendung hingewiesen werden solle. BM Rentschler erklärt, dass beim Landratsamt bereits mehrfach Anträge auf Fußgängerüberwege an den Kreisverkehren gestellt wurden. Sobald neue Richtlinien veröffentlicht wurden, wurde ein neuer Antrag seitens der Gemeinde gestellt. Dieser sei jedoch immer von Landratsamt aufgrund der geringen Fußgängerzahlen abgelehnt worden. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag mit einer Enthaltung zu.

Antrag 4: Tempo 30 in Thomashardt
BM Rentschler unterstützt ebenfalls den Antrag, dass vor Pflegeheimen die Einrichtung von einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vorgenommen werden soll.
Ein Gemeinderat fügt an, dass der letzte Antrag aufgrund von Lärmbelästigung gestellt wurde, nun aufgrund von Sicherheit, er sehe dem Antrag positiv entgegen.
Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Antrag 5: VVS-Tarifzonen-Zuordnung
BM Rentschler erläutert, dass er einen vergleichbaren Antrag bereits vor einigen Jahren an das Landratsamt bzw. den VVS gestellt hat. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Antrag 6: Lichtenwalder Ortsticket bzw. Linientticket262 
Ein Gemeinderat führt aus, dass das Ortsticket voraussichtlich wenig Anwendung finde, jedoch das Linienticket aufgrund des deutlichen reduzierten Ticketpreises Erfolg verspreche. Es sei jedoch zu beachten, dass das Ticket nur in Lichtenwald zu erwerben sei. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag bei einer Enthaltung zu.

Antrag 7: Aufstellen von „Mitfahrbänkle
BM Rentschler unterstützt den Antrag und bittet die Antragsteller um konkrete Standortvorschläge und weist auf die notwendige Gehwegrestbreite hin. Herr Mayer erläutert, dass die Mittel zur Aufstellung von „Mitfahrbänkle“ aus dem Straßenunterhaltungsbudget genommen werden kann und somit eine zusätzliche Veranschlagung nicht erforderlich sei. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Antrag 8: Beschilderung Baumlehrpfad 
BM Rentschler erklärt, dass die Schilder des Baumlehrpfades bereits bei Herrn Enßle, dem stellvertretenden Vorsitzenden vom OGV und Bauhofmitarbeiter, vorhanden und schon teilweise montiert seien. Die restlichen Schilder werden noch angebracht. Auch wurden unlängst Nachpflanzungen vorgenommen. Der Antrag wurde durch die Ausführungen der Gemeindeverwaltung in der Sitzung umfassend erläutert und kann als erledigt betrachtet werden.

Antrag 9: Wasserturm als öffentliche Aussichtsplattform
BM Rentschler führt aus, dass dies vorrangig vom Gesundheitsamt geprüft werden müsse, da es sich um eine Trinkwasseranlage handle. Darüber hinaus erklärt er, dass der Wasserturm bereits schon jetzt von jedermann als Aussichtsplattform durch Hinterlegung des Ausweises im Rathaus genutzt werden könne. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Antrag 10: Dorfentwicklungsprogramm, Wiederherstellung der umgesetzten Maßnahmen

BM Rentschler nimmt den Antrag gerne auf und erläutert, dass er die Nachpflanzungen veranlassen wird, ausgenommen auf privaten Pflanzbeeten und dem fehlenden Baum vor dem Rathaus, da hier bereits eine anderweitige Bepflanzung erfolgt ist. Das Gremium einigt sich, dass der fehlende Baum vor dem Rathaus nicht ersetzt werden soll. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag mit o.g. Ausnahme einstimmig zu.

Antrag 11: Begegnungsstätte im Pflegeheim Thomashardt 
BM Rentschler wird sich mit dem Investor in Verbindung setzen. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Antrag 12: Innenortsentwicklung
BM Rentschler erklärt, dass eine Vorkaufsrechtsprüfung der Gemeinde für jedes verkaufte Grundstück durchgeführt wird. Bezüglich des alten Bäckerhauses werde die Gemeindeverwaltung auf den Eigentümer zugehen. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Antrag 13: Laub- und Grasentsorgung
BM Rentschler wird den Antrag beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landratsamtes vorbringen. Er erläutert, dass er seinerzeit als Kreisrat zusammen mit Bürgermeister Funk einen vergleichbaren Antrag bzgl. Grasschnitt gestellt hat. Aufgrund der Abwasserthematik und den Kosten wurde der Antrag damals abgelehnt. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Antrag 14: Digitalisierung Grundschule 
BM Rentschler erklärt, dass Schule und Schulträger in Zusammenarbeit einen Medienentwicklungsplan entwerfen, der dann Grundlage für umfangreichen Zuschüsse ist. Er führt weiter aus, dass bereits 15 Tablets aus dem „Sofortausstattungsprogramm“ bestellt seien und diese in Kürze geliefert würden, zudem verfüge die Grundschule über einen Medienwagen mit einem Klassensatz Notebooks, Beamer und WLAN-Hotspot. Im Zuge der Schulsanierung werden alle restlichen Räume mit LAN-Anschlüssen ausgestattet, der Klassentrakt ist bereits LAN-verkabelt. Der FTTH-Anschluss der Schule wurde vom Gemeinderat bereits im Oktober an die Telekom vergeben. Sobald die Baufreigabe vom Fördermittelgeber Bund vorliegt, wird der Anschluss gebaut. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Antrag 15: Konzeption Jugendarbeit und Realisierung Jugendtreffpunkt

BM Rentschler erläutert, dass bereits Mittel in Höhe von 25.000 € im Finanzhaushalt eingeplant seien. Diese könne für einen Bauwagen als Jugendtreff oder auch einen Bike-Park, wofür Flächen bereits zu Verfügung stehen, genutzt werden.
Ein Gemeinderat schlägt vor, dass der Jugendrat ein Schreiben an die Jugendlichen aufsetzen solle, welches durch die Gemeinde verschickt werde. BM Rentschler wird auf den Gemeinderat zugehen, sobald Ergebnisse aus der Abfrage vorliegen. Durch die Erklärung der Verwaltung, dass bereits 25.000 € für o.g. Antrag eingestellt sind und dieser der Höhe nach einhellig als ausreichend betrachtet wird, stimmt der Gemeinderat den weiteren Bestandteile des Antrags einstimmig zu.

Antrag 16: Aufstockung Etat „50 Jahre Lichtenwald“
BM Rentschler erkundigt sich, ob es bei den 10.000 € um ein Budget für 2021 und 2022 handle. Ein Gemeinderat stellte klar, dass die 10.000 € nur für das Jahr 2021 bestimmt sein sollen. Herr Mayer erläutert, dass durch Umschichtungen von anderen Positionen innerhalb des Kulturbudgets der geforderte Betrag zustande kommen könne, da der Planansatz coronabedingt voraussichtlich nicht wie veranschlagt benötigt wird. Somit ergebe sich in der Summe auch keine betragsmäßige Änderung des Planansatzes. Dem hat der Gemeinderat so einstimmig zugestimmt.

Nach Beantwortung zahlreicher weiterer Fragen zum Haushalt durch die Verwaltung nahm der Gemeinderat vom Entwurf des Haushaltsplans 2021 und des Wirtschaftsplans 2021 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Kenntnis.

 

Musikschule Reichenbach an der Fils und Umgebung e.V. - Antrag auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses

Neben der Gemeinde Reichenbach an der Fils mit jährlich 20.000 € gewährt auch die Gemeinde Lichtenwald einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 5.000 € für den laufenden Betrieb der Musik-schule. Der Gemeinde Lichtenwald ging am 10.12.2020 ein Schreiben zu, wonach ersucht wird, den jährlichen Zuschuss von bislang 5.000 € auf künftig 10.000 € zu erhöhen.
Derzeit unterstützt die Gemeinde Lichtenwald den Musikunterricht mit 119,05 € je Schüler im Jahr (5.000 € : 42 Schüler) – zum Vergleich: Die Jugendarbeit der örtlichen Vereine wird derzeit mit 25,00 € je Jugendlichem bezuschusst, was bei der Musikschule einer Summe von 1.050,00 € (42 x 25,00 €) entsprechen würde.
Sowohl aus finanziellen Gründen (Haushaltskonsolidierung) als auch im berechtigten Interesse der örtlichen privaten Musiklehrer spricht sich die Verwaltung derzeit gegen eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses aus, insbesondere da die Höhe der Unterrichtsentgelte der Musikschule Reichenbach an der Fils e.V. im Vergleich zu den benachbarten Musikschulen noch im günstigen Bereich liegt und demnach vorrangig eine Erhöhung der Unterrichtsentgelte in Betracht gezogen werden sollte.
Der Gemeinderat hat ohne weitere Aussprache einstimmig beschlossen, den jährlichen Zuschuss an die Musikschule Reichenbach unverändert bei 5.000 € zu belassen.

 

Eigenbetrieb Wasserversorgung – Neufassung der Betriebssatzung

Vom Landtag Baden-Württemberg wurde am 17.06.2020 (GBl. S 403) das Gesetz zur Änderung des Eigenbetriebsgesetzes, des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der Gemeindeordnung verabschiedet.
Das Gesetz orientiert sich künftig stärker als bisher an den Regelungen des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR), insbesondere auch durch das neue Element der Liquiditätsplanung und -rechnung, welches sich aus dem Finanzplan und der Finanzrechnung des NKHR ableitet. Ferner wurden Regelungslücken und Unklarheiten beseitigt und einzelne Vorschriften zur Wirtschaftsführung und zum Rechnungswesen unter Berücksichtigung der praktischen Bedürfnisse aktualisiert und konkretisiert.
Vom Gemeindetag Baden-Württemberg wurde im Hinblick auf die Novellierung der Regelungen zur Wirtschaftsführung und zum Rechnungswesen der Eigenbetriebe und der neuen Eigenbetriebsverordnung der Text des Satzungsmusters redaktionell angepasst. Von der Verwaltung wurde die Mustersatzung inhaltlich 1:1 übernommen.
Anstatt einer Änderungssatzung wird aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit eine Neufassung der Betriebssatzung entsprechend dem vorgenannten Satzungsmuster vorgeschlagen.
Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen und die neue Eigenbetriebssatzung beschlossen.

 

Vorbereitung Verbandsversammlung Gemeindeverwaltungsverband

Vom Bürgermeister wurden die Vorlagen zur kommenden Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach/Fils (GVV) kurz erläutert. Die Unterlagen betreffen die Finanzen des GVV (Haushaltssatzung & Haushaltsplan 2021) sowie Änderungsverfahren des bestehenden Flächennutzungsplanes (FNP) auf Teilflächen in Reichenbach (Erweiterung Gewerbegebiet „Filsstraße-Ost“) und Baltmannsweiler (neuer Recyclinghof an der L1150). Belange der Gemeinde Lichtenwald sind bei den FNP-Änderungsverfahren keine berührt.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Vertreter der Gemeinde Lichtenwald in der Verbandsversammlung des GVVs ermächtigt werden, den Beschlussanträgen zuzustimmen.

 

Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:
560,28 €, Fa. Roos Fenster- und Haustüren, Reichenbach.
Sachspende für die Feuerwehr Lichtenwald (Material und Montage einer Türe für den Umbau der Sanitär- und Umkleideräume).
Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.
Der Bürgermeister bedankte sich recht herzlich bei dem Spender für die Unterstützung der Gemeinde und ihrer Feuerwehr.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 23.02.2021

Bausachen

 

Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern, Pfandäcker, FlSt. 1207 & 1208

 

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage im gleichnamigen Plangebiet.


Die Grundflächenzahl (GRZ) ist um 89 m² überschritten. Laut den Planunterlagen resultiert dies jedoch nicht aus den Gebäuden, sondern ausschließlich aus den mitzurechnenden Nebenflächen wie Stellplätze, Zufahrten und Tiefgarage. Die Tiefgarage wurde ggü. dem ursprünglichen Baugesuch verkleinert.


Die Überschreitung ist aus Sicht der Verwaltung vertretbar, da ansonsten nicht genügend Stellplätze geschaffen werden können.
Auf der Ost- und Westseite ragen Balkone mit ca. 50 cm aus dem Baufenster heraus. Dies ist jedoch ebenso städtebaulich vertretbar. Hierfür ist im Plangebiet bereits ein Präzedenzfall vorhanden (Pfandäcker 32)


Die Gauben sind – wie im ursprünglichen Baugesuch – als Schleppgauben geplant. Laut Bebauungsplan wären hier Spitzgauben vorgegeben. Auch hierfür gibt es im Plangebiet bereits Präzedenzfälle (Pfandäcker 7).


Bei Haus 2 wurden gegenüber den ursprünglichen Plänen die Trauf- und Firsthöhe um jeweils 25 cm reduziert, so dass die zulässigen Höhen nun eingehalten werden.


Aus diesen Gründen empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben zu erteilen. Aus dem Gemeinderat wurden zahlreiche Punkte der vorgelegten Pläne kritisiert und zahlreiche Fragen zum Thema Brandschutz, Abstandsflächen und Nebenanlagen gestellt. Bürgermeister Rentschler erläuterte, dass diese Punkte ausschließlich vom Baurechtsamt des Landratsamtes zu prüfen sind.


Nach der Aussprache hat der Gemeinderat mehrheitlich das Einvernehmen zu der Bausache verweigert.

 

Veränderte Ausführung der Außenanlage, Staufenstraße 21

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die veränderte Ausführung seiner Außenanlagen im Plangebiet Pfandäcker.


Bei der Prüfung der Unterlagen ist aufgefallen, dass die Stützmauer entlang der Staufenstraße nicht den erforderlichen Abstand von 50cm zum Fahrbahnrand einhält. Aus Sicht der Verwaltung ist dies jedoch sehr wichtig im Winterdienst und aus Verkehrssicherheitsgründen (Gefahr des Hängenbleibens von Fahrzeugen).


Zur restlichen Bausache wurde von der Verwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat nicht angeschlossen und zu dem Bauvorhaben inklusive Stützmauer mehrheitlich das Einvernehmen erteilt.

 

Anbau im Erdgeschoss über Garage, Seewiesenweg 23

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt einen Anbau mit Flachdach im Erdgeschoss seines Hauses über die Garage zu errichten.


Laut Bebauungsplan Hohenrain/Gassenäcker sind für den Bereich jedoch nur Pult- Sattel- und Zeltdächer zulässig. Ausnahmen sieht der Bebauungsplan nur für Garagen und Nebenanlagen vor.


Dem hat sich der Gemeinderat nicht angeschlossen und zu dem Bauvorhaben mehrheitlich das Einvernehmen erteilt.

 

Anbau an ein Wohnhaus, Breitestr. 55

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Anbau eines Aufzuges mit erdüberdecktem Nebenraum an das bestehende Wohnhaus.


Der Aufzug ragt zwar geringfügig aus dem Baufenster, was jedoch beim Hauptgebäude und dem unmittelbaren Nachbargebäude ebenso der Fall ist. Der Aufzug soll bündig in einer Linie mit der Fassade abschließen. Daher empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen.


Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Haushalt 2021 und Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung

BM Rentschler ruft den Tagesordnungspunkt auf und übergibt er das Wort an Kämmerer Mayer. Da sich zahlentechnisch gegenüber der Einbringung des Haushaltplans keine Veränderungen ergeben haben, wird allseits auf weitere Haushaltsreden verzichtet. 

 

Nach Beantwortung verschiedener Fragen durch die Verwaltung hat der Gemeinderat jeweils einstimmig die Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan sowie den Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung beschlossen.

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans für das Jahr 2021 wird an dieser Stelle nach Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch das Landratsamt Esslingen erfolgen. 

 

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 gemäß dem neuen Haushaltsrecht

BM Rentschler ruft den Tagesordnungspunkt auf und übergibt er das Wort an Kämmerer Mayer, der anhand einer Powerpoint-Präsentation dem Gremium das Kernstück des Umstellungsprojekts „Neues Haushaltsrecht“ ausführlich darstellt.

 

So musste für die Eröffnungsbilanz das gesamte Vermögen der Gemeinde Lichtenwald, insbesondere alle Straßen, Wege, Grundstücke, Gebäude, Kunstwerke, Fahrzeuge sowie das sonstige bewegliche Vermögen zum Stichtag 01.01.2020 zunächst erfasst und anschließend einzeln bewertet werden – insgesamt mehr als 1.100 Einzelpositionen. Wie bereits im letzten Amtsblatt im Detail veröffentlicht, beläuft sich das Vermögen der Gemeinde Lichtenwald zum 01.01.2020 auf rund 17,5 Mio. €, dem Verbindlichkeiten von lediglich 1,4 Mio. € gegenüberstehen.  

 

Nach Beantwortung zahlreicher Fragen durch die Verwaltung hat der Gemeinderat die Eröffnungsbilanz der Gemeinde zum 01.01.2020 einstimmig festgestellt.

 

Ersatzbeschaffung eines Bauhoffahrzeugs

Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 19.09.2017 wurde für den kommunalen Bauhof ein VW-Transporter (Pritschenwagen mit Doppelkabine) zum Preis von monatlich brutto 243,87 € (Listenpreis: 37.227,96 €) geleast. In diesem Betrag waren zudem alle Wartungs- und Verschleißreparaturen sowie eine Garantieverlängerung auf 48 Monate beinhaltet. Der aktuelle Leasingvertrag läuft Ende 2021 aus.

 

Es gibt nun mehrere Optionen: Kauf des vorhandenen Fahrzeuges zum Restwert von rund 19.000 € zum Leasingende, Kauf eines Neufahrzeuges zum Listenpreis von rund 39.000 € oder Leasing eines Neufahrzeuges für rund 295 €/Monat auf weitere 4 Jahre inklusive Wartung und Garantieverlängerung auf 4 Jahre. Ohne Wartung und Garantieverlängerung würde sich die monatliche Leasingrate auf rund 268 € belaufen.


Aufgrund des neuen Haushaltsrechtes sind Fahrzeuge entsprechend der Nutzungsdauer abzuschreiben. So beliefe sich die Abschreibung für ein Neufahrzeug pro Monat auf rund 323 €, für die Übernahme des Gebrauchtfahrzeuges auf 264 € pro Monat. Der Kauf eines Neufahrzeuges ist daher die teuerste Variante; ohne Wartungskosten wäre die Übernahme des Gebrauchtfahrzuges nur rund 50 € pro Jahr günstiger als das Leasing eines Neufahrzeuges, bei voraussichtlich steigenden Wartungs-/Reparaturkosten für den Gebrauchtwagen. Die Gemeindeverwaltung sprach sich deshalb nachdrücklich für das Leasing eines Neufahrzeuges mit Wartungspaket und Garantieverlängerung aus.


Dem hat sich der Gemeinderat nach längerer Debatte einstimmig angeschlossen.

 

Medienentwicklungsplan und Stand Digitalisierung Grundschule

Auf Antrag aus dem Gemeinderat wurde dieser Tagesordnungspunkt mehrheitlich vertagt.

 

Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgenden Spenden hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:

  • 500,00 € vom Arbeitskreis Asyl, Lichtenwald. Geldspende für die Fortführung der Flüchtlingsbetreuung in Lichtenwald.

  • 113,60 € von Firma Sven Kümmel Sanitär und Heizungstechnik, Unterensingen. Sachspende in Form von insgesamt 2.000 Litern Heizöl für die beiden Lichtenwalder Kindergärten.

  • 597,00 € von einem anonymen Spender (der Verwaltung bekannt, Namensnennung nicht erwünscht), Lichtenwald. Sachspende in Form von insgesamt 3.000 Schutzmasken für die Lichtenwalder Kindergärten.

Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spenden anzunehmen. Der Bürgermeister bedankte sich recht herzlich bei den Spendern für die Unterstützung der Gemeinde und ihrer Einrichtungen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 30.03.2021

Bausachen

Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Pfandäcker, FlSt. 1187

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung von einem Einfamilienhaus im gleichnamigen Plangebiet.


Abweichungen vom Bebauungsplan konnten keine festgestellt werden. Daher wurde von der Verwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat ohne Wortmeldungen einstimmig angeschlossen.

 

Anbau einer Photovoltaikanlage, Pfandäcker 22

Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vor. Der Bauherr möchte eine PV-Anlage auf seinem Hausdach anbringen, die die vom Bebauungsplan „Pfandäcker“ geforderten Mindestabstände von First, Ortgang und Traufe nicht einhält.


Da es im selben Plangebiet bereits Präzedenzfälle hierfür gibt, wurde von der Verwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.
Auch diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat ohne Wortmeldungen einstimmig angeschlossen.

 

Bau von drei Einfamilienhäusern, Thomashardter Straße, FlSt. Nr. 55 und 56

Es liegt eine Bauvoranfrage vor. Die Bauherren beabsichtigen den Abbruch des Bestandsgebäudes und den Bau von drei Einfamilienhäusern mit je zwei Vollgeschossen und Satteldächern mit 35° Dachneigung auf dem Grundstück. Das Grundstück liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich nach §34 BauGB.


Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben sehr gut in die Umgebung ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat nicht angeschlossen und das Einvernehmen mehrheitlich verweigert.

 

Einbau von Dachgauben, Neubau einer Garage, Blumenstr. 16

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Umbau und die Sanierung des bestehenden Gebäudes mit Einbau von Dachgauben sowie die Errichtung einer neuen Garage. Das Grundstück liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich nach §34 BauGB


Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben sehr gut in die Umgebung ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich das Gremium ohne Wortmeldungen einstimmig angeschlossen.

 

Schulsanierung - Innenausstattung

Bereits im vergangenen Sommer fand eine Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen der Kernzeit sowie der Schulleitung und den Elternvertretern bezüglich der Möblierung in den neuen Räumen der Schule statt. Die Planungen wurden vom örtlichen Unternehmen Raumdynamik vorgenommen. Gemäß Kostenberechnung liegt das Gewerk Innenausstattung bei 53.000 € brutto. Folgende Leistungen inklusive Montage und Elektrogeräte sind hierbei zu erbringen:

  • Garderobe Kernzeit

  • Küche Kernzeit

  • Tischsystem Lehrerzimmer

  • Schrankwandsystem Lehrerzimmer

  • Schrankwandsystem Rektorat

  • Teeküche Lehrerbereich

Anhand der gefertigten Entwürfe wurden drei Angebote eingeholt. Der günstigste Bieter war hier die Fa. Raumdynamik mit einem Angebotspreis von 48.970,88 € brutto, was rund 4.000 € günstiger als veranschlagt ist. Die Planungsleistungen in Höhe von rund 5.000 € (brutto) werden von Raumdynamik bei Vergabe erlassen. Der teuerste Anbieter lag bei einem Angebotspreis von 52.615,48 € brutto. Der Vergabe der dargestellten Gewerke an die Fa. Raumdynamik aus Lichtenwald hat der Gemeinderat einstimmig gebilligt.

 

Beschaffung weiterer Urnenstelen für den Friedhof Hegenlohe

Nachdem 2018 bereits schon sämtliche Fundamente für den vorläufigen Endausbau der Urnenstelen-Anlage auf dem Friedhof Hegenlohe hergestellt wurden, ist für das Jahr 2021 die Beschaffung von 4 weiteren Urnenstelen mit insgesamt 13 Einzelkammern vorgesehen. Diese Fertigteilelemente werden von der Fa. Kronimus hergestellt. Das vorliegende Angebot von dort beläuft sich auf 12.408,43 €. Der Beschaffung dieser 4 weiteren Urnenstelen hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

 

Kanalsanierungen 2021

Gemäß Eigenkontrollverordnung müssen Gemeinden ihre Kanäle regelmäßig überprüfen und festgestellte Schäden nach Dringlichkeit beheben.


Die letzte Kanalbefahrung vor einigen Jahren hat zahlreiche dringlich zu behebende Schäden ergeben, die seit 2015 mit großem finanziellen Aufwand behoben werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Kanalsanierungsrunde 2021, für die rund 220.000 € im Haushalt eingestellt sind, zu einem Abschluss der notwendigen Arbeiten führt. Der Ausschreibung der Kanalsanierungsmaßnahmen 2021 hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

 

Barrierefreier Umbau der innerörtlichen Bushaltestellen

Das Vorhaben ist dem Projekt des barrierefreien Ausbaus im Nahverkehr gemäß Nahverkehrsplan bzw. den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes geschuldet. Es besteht eine Pflicht für die Kommunen, die Bushaltestellen in ihrem Zuständigkeitsbereich als Baulastträger bis zum 1. Januar 2022 barrierefrei umzubauen. Die Kriterien für eine barrierefreie Nutzung umfassen im Wesentlichen:

  • ein Hochbord von mind. 18 cm

  • Manövrierflächen für Rollstühle

  • Stufenloser Zugang

In der Gemeinde Lichtenwald sind hiervon 8 innerörtliche Bushaltestellen betroffen. 4 weitere innerörtliche Bushaltestellen erfüllen die Kriterien bereits. Das Ingenieurbüro SI aus Weilheim wurde von der Gemeinde Lichtenwald beauftragt, die Situationen der bestehenden Haltepositionen vor Ort zu erfassen und die Möglichkeiten zum Umbau zu überprüfen. Die Kosten für die Maßnahmen belaufen sich auf rund 175.000 €, wovon jedoch rund 50 % vom Land bezuschusst werden.


Im Gemeinderat entspann sich eine längere Diskussion über die grundsätzliche Notwendigkeit des barrierefreien Ausbaus.
Bürgermeister Rentschler verdeutlichte, dass es zum einen eine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung gibt, zum anderen zeigte er sich irritiert, da ein barrierefreier Umbau nicht nur Rollstuhlfahrern, sondern auch Familien mit Kinderwägen, Gehbehinderten und Senioren dient und daher dringend erforderlich ist. Nach längerer Debatte hat der Gemeinderat der Ausschreibung sodann mehrheitlich zugestimmt.

 

Freiwilliger Verzicht auf die Benutzungsgebühren Kindergärten & verlässliche Grundschule

Entsprechend dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13.12.2020 waren die Betreuungseinrichtungen der Kommune (Kindergärten, Verlässliche Grundschule, Flexible Nachmittagsbetreuung) ab dem 16.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021 für den Regelbetrieb geschlossen; die Schließung wurde anschließend nochmals verlängert – seit dem 22.02.2021 sind Schule und Kindergärten wieder „regulär“ geöffnet.


Dabei umfassten die ohnehin vorgesehenen Ferienschließungen in den Kindergärten den Zeitraum vom 24.12.2020 bis einschließlich 03.01.2021. In der Schule war ferienbedingt vom 23.12.2020 bis 10.01.2021 (Weihnachtsferien) und vom 15.02.2021 bis 21.02.2021 (Faschingsferien) geschlossen. Gleichzeitig wurde während des gesamten Zeitraums vom 16.12.2020 bis zur Wiedereröffnung in allen Bereichen eine Notbetreuung für berufstätige Eltern ohne „größere“ Berechtigungsprüfungen angeboten; so war eine mündliche Erklärung, dass eine Betreuung aus beruflichen Gründen erforderlich ist, gemäß CoronaVO ausreichend. Demnach stand nahezu allen Eltern auch eine Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung, die dies gewünscht haben.


Zwischenzeitlich haben sich das Land und die kommunalen Spitzverbände darauf geeinigt, die Eltern für die Schließungen während der Zeit vom 11.01.2021 bis 22.02.2021 von Beiträgen und Gebühren zu entlasten, soweit Betreuungsstunden nicht geleistet werden konnten. Für den Erlass der Gebühren im genannten Zeitraum mit halbwöchentlicher Abrechnung entstehen der Gemeinde Einnahmeausfälle in Höhe von rund 12.800 €; als Erstattung von Seitens des Landes werden rund 11.800 € erwartet.
Dem Erlass hat der Gemeinderat bei einer Enthaltung zugestimmt.

 

Volkshochschule Esslingen – Verlängerung der Vereinbarung um 5 Jahre

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 26.02.2019 wurde dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Esslingen über den Beitritt zur Volkshochschule Esslingen (VHS) zum 01.03.2019 zugestimmt. Die derzeitige öffentlich-rechtliche Vereinbarung – diese ist im Sinne der Einheitlichkeit für die insgesamt 8 Außenstellenkommunen wortgleich und von der Dauer identisch – hatte eine Laufzeit von 5 Jahren und ist bis zum 31.12.2021 befristet.


Inzwischen liegt der Gemeinde – mitsamt den anderen Außenstellenkommunen – der Entwurf für die Fortführung der ab dem 01.01.2022 gültigen Vereinbarung vor. Im letzten vollständigen selbständigen VHS-Jahr 2018 hat die Gemeinde 198 Unterrichtseinheiten erbracht und dabei einen Abmangel von 15.672,72 € erwirtschaftet.


Die VHS-Esslingen hat die Arbeit vertragsgemäß zum 01.03.2019 übernommen – im Anlaufjahr (erstes örtliches Programm der VHS Esslingen zum 2. Semester 2019) wurden dann insgesamt 193 Unterrichtseinheiten erbracht, die noch einen Abmangel (inklusive Gemeindeabmangel 1. Quartal 2019) von 7.668,48 € erbracht haben. Für 2020 mussten nahezu alle Kurse ab März Corona-Bedingt abgesagt werden.


Im Hinblick auf andere Außenstellenkommunen der VHS Esslingen ist die Erbringung von 500 Unterrichtseinheiten in Nach-Corona-Zeiten realistisch, was rund 2 ½ mal so viel ist, wie die Gemeinde zuvor regelmäßig selbst erbracht hat. Hierfür würden gemäß der neuen Vereinbarung mit der Stadt Esslingen jährlich rund 5.500 € fällig werden.


Von der Verwaltung wurde daher empfohlen, den neuen Vertrag mit der Stadt Esslingen abzuschließen. Bürgermeister Rentschler betonte, dass man von Seiten der Verwaltung mit dem starken Partner VHS Esslingen sehr zufrieden ist und auch unter finanziellen Aspekten für die 2 ½ fache Leistung nur noch rund 1/3 des vorherigen Abmangels erzeugt.


Von Seiten mehrerer Gemeinderäte wurde die Notwendigkeit einer VHS im Ort in Frage gestellt. Nach einer längeren Debatte hat der Gemeinderat mit knapper Mehrheit beschlossen, den Vertrag mit der VHS Esslingen nicht zu verlängern.

 

Außerschulische Betreuungsangebote an der Grundschule Lichtenwald

Nachdem die Neukalkulation der seit dem 01.01.2015 unveränderten Benutzungsgebühren bereits schon am 22.09.2020, 20.10.2020, 03.11.2020 und 24.11.2020 Thema und Anlass kontroverser Diskussionen im Gemeinderat war, wurde die Sitzungsvorlage zuletzt aufgrund eines festgestellten Rechenfehlers kurzfristig von der Tagesordnung genommen.


Angesichts der tatsächlichen Anmeldezahlen mit Zeitpunkt vom 11/2020 – diese sollten nach Auffassung des Gremiums anstatt von mehrjährigen Durchschnittswerten für die Gebührenkalkulation herangezogen werden – sprach sich die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsklausursitzung vom 15.12.2020 dafür aus, auf eine Anpassung der Benutzungsgebühren zu verzichten und es bis auf Weiteres bei den bisherigen Gebührensätzen zu belassen.


Mit Antrag der LBL-Fraktion vom 22.02.2021 wurde nun die Verwaltung aber aufgefordert, „den TOP Außerschulische Betreuungsangebote an der GS – Kalkulation und Satzung dringend für die Märzsitzung 2021 auf die Tagesordnung zu nehmen.“

Die von der Verwaltung erstellte Gebührenkalkulation ergab nachfolgende Gebührenobergrenzen; es wurde aufgrund der bereits mehrfach erfolgten Beratung des Themas kein Vorschlag der Verwaltung über die tatsächliche Gebührenhöhe mehr gemacht.

 

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde vorgeschlagen, die errechneten Gebührenobergrenzen für die verlässliche Grundschule und die Ganztagesbetreuung zu übernehmen, dafür für die Ganztagesbetreuung einen Geschwisterrabatt von 50 % für das zweite und 70 % für das Dritte und jedes weitere Kind einzuführen sowie die Ferienbetreuung bei den bisherigen niedrigen Sätzen zu belassen.


Dies wurde vom Vorsitzenden so als Beschlussvorschlag ausformuliert, welcher sodann vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde.

 

Betreuungsangebote an den Lichtenwalder Kindergärten

Aus den Reihen des Gemeinderats wurde beantragt, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen. Dem Antrag wurde mehrheitlich stattgegeben.

 

Antrag der CDU-Fraktion über die Herausnahme von zwei Flurstücken aus dem Landschaftsschutzgebiet

Mit Antrag vom 01. März 2021 beantragt die CDU-Fraktion die Herausnahme der Flurstücke 311 und 312/2 der Gemarkung Thomashardt zwischen Bebauungsende Schorndorfer Straße und dem Kreisverkehr am Ortseingang Thomashardt aus dem Landschaftsschutzgebiet. Der Gemeinderat soll hierzu beschließen, einen entsprechenden Antrag an das Landratsamt zu stellen.
Als Begründung wird ausgeführt:


„Die Einbeziehung der Grundstücke an der Peripherie zum Baugebiet Pfandäcker südlich der Schorndorfer Straße, wäre ein geeigneter, wie auch sinnvoller Beitrag zur nachhaltigen Finanz-konsolidierung der Gemeinde Lichtenwald. Die Gemeinde verfügt dort über Gelände, das der Bebauung zugeführt werden könnte. Eine Erschließung der Grundstücke ist ohne große Probleme möglich. Gehwege sind bereits vorhanden, auch ein Abwasserkanal verläuft bereits an der Nordseite des in Frage kommenden Gebiets vorbei, so dass auch keine Abwasserproblematik zu erwarten wäre. Durch einen Vorhaben- / Erschließungsplan wäre eine kurzfristige Umsetzung erreichbar. Zum Bei-spiel möglich: Zweifache Doppelhaus-Bebauung mit 4 Stellplätzen, Fahrrad-Abstell- und Müllplatz. Wirklich schutzbedürftig ist das angesprochene Gebiet nicht, da es an die stark befahrene L1151 angrenzt“
Die Einbeziehung des genannten Bereiches wurde von Seiten der Verwaltung bereits im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Pfandäcker“ in den Jahren 2013 und 2014 forciert. Seinerzeit wurde vom Landratsamt deutlich gemacht, dass der besagte Bereich nicht mit Wohnbebauung überplant werden darf.


Die Flächen liegen nach wie vor im Landschaftsschutzgebiet und sind nicht im Flächennutzungsplan enthalten. Sowohl der Flächennutzungsplan, als auch ein Bebauungsplan würden bei einer Überplanung der Flurstücke gegen höherrangiges Recht verstoßen. Die Flächen liegen zudem nicht nur im Landschaftsschutzgebiet, sondern auch im regionalen Grünzug gemäß Regionalplan. Sie sind daher dauerhaft von Besiedlung freizuhalten. Zwingende Gründe des Allgemeinwohls, die eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet rechtfertigen würden, sind nicht zu erkennen.


Eine positive Bescheidung von einem dementsprechend gestellten Antrag ist nicht zu erwarten und führt lediglich zu erheblichem administrativem Aufwand auf Seiten der Gemeindeverwaltung und der Kreisverwaltung. Daher empfahl die Verwaltung, den Antrag abzulehnen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat mehrheitlich nicht angeschlossen und dem Antrag der CDU-Fraktion zugestimmt.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27.04.2021

Bausache

Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Bergäcker, FlSt. 107/46

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung von einem Einfamilienhaus im gleichnamigen Plangebiet.


Abweichungen vom Bebauungsplan konnten keine festgestellt werden. Daher wurde von der Verwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Eigenbetrieb Wasserversorgung – Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020

Mit der im Kernhaushalt zum 01.01.2020 erfolgten Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) wurde – entsprechend der vom Gesetzgeber eingeräumten Wahlmöglichkeit – zugleich auch das Rechnungswesen des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Lichtenwald“ auf die Kommunale Doppik umgestellt. Allerdings hat die eingeräumte Wahlmöglichkeit aufgrund von Regelungslücken und Unklarheiten oftmals zu erheblichen Anwendungsproblemen in der Praxis geführt, so dass der Gesetzgeber entsprechende Regelungen aktualisiert und konkretisiert hat. So ist bei Umstellung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens von der „alten“ Eigenbetriebs-Verordnung auf die neuen Vorschriften nunmehr auch eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

 

Dabei sind die Werte in der Eröffnungsbilanz mit den Restbuchwerten anzusetzen, die im bisherigen Rechnungswesen nachgewiesen sind. Insofern handelt es sich lediglich um eine „formelle“ Feststellung der Werte der Eröffnungsbilanz durch den Gemeinderat, die vorrangig der Dokumentation dient. Die vorgelegte Eröffnungsbilanz wurde vom Gemeinderat einstimmig festgestellt.

 

Gründung und Beitritt zum Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“

Auf Antrag aus dem Gemeinderat wurde dieses Thema vertagt.

 

Orts/Linienticket und VVS-Tarifzonenzuordnung

Mit Antrag vom 19.01.2021 beantragten die Fraktionen von LBL und FUW die Einführung eines Ortstickets Lichtenwald, eines Linientickets für die Linie 262 sowie eine geänderte Tarifzonenzuordnung auf die Grenze der Tarifzonen 3/4. Der Antrag wurde zur Prüfung an den VVS weitergeleitet, der daraufhin folgende Mitteilungen gemacht hat:

 

Tarifzonenzuordnung auf die Tarifzonengrenze 3/4

Bereits vor der Tarifzonenreform wurde im Frühjahr 2018 von der Gemeindeverwaltung angeregt, Lichtenwald der Tarifzonengrenze im alten Zonensystem zuzuordnen, analog der Nachbargemeinde Baltmannsweiler. Aufgrund des Hinweises vom Landratsamt Esslingen, dass eine große Tarifzonen-reform (Ringe-Modell statt einzelne Zonen in der gesamten Region) unmittelbar ansteht, wurde dies seinerzeit nicht mehr weiter verfolgt, da durch die große Tarifzonenreform auf das Ringsystem und dem Wegfall zahlreicher Einzelzonen bereits wesentliche finanzielle Vorteile für die Nutzer entstanden sind.


Der VVS hat nun bzgl. Tarifzonenzuordnung im neuen System seine Verkehrserhebungsdaten ausgewertet und ermittelt, welche Kosten es verursachen würde, wenn man Lichtenwald (heute in Zone 4) auf die Grenze der Zonen 3 und 4 verlegen würde. Die Berechnungen haben ergeben, dass dabei den VVS-Verkehrsunternehmen rund 9.200 € (Tarifstand 01.04.2021) an Mindererlösen entstehen würden, die jährlich von der Gemeinde Lichtenwald auszugleichen wären, wobei dieser Betrag dann künftig jeweils entsprechend den Tarifanpassungen angepasst werden würde.


Der ÖPNV im VVS-System wird mit einem Anteil von rund 60% ohnehin schon überwiegend über öffentliche Kassen (u. a. Landkreise, welche ihre Einnahmen wesentlich aus Umlagen bei den Gemeinden beziehen) finanziert. Der Anteil der Fahrgastentgelte beträgt somit lediglich rund 40%. Eine weitere Subvention des Verkehrssystems ohne jegliche verkehrliche Verbesserung für die Nutzer ist nicht sinnvoll. Die zusätzlichen Ausgaben von rund 10.000 € pro Jahr müssten anderweitig kompensiert werden und entsprechen beispielsweise einer Hebesatzerhöhung von rund 10 v.H. für die Grundsteuer B.

 

Linienticket für die Buslinie 262

Der Einführung eines TagesTickets nur für die Linie 262 („LinienTicket262“), das nur zwischen Plochingen und Schorndorf gelten würde, kann der VVS nicht zustimmen. Der VVS-Tarif ist vom Grundsatz her ein Zonentarif, davon abweichend gibt es nur die Angebote KurzstreckenTicket (für eine bestimmte Anzahl an Haltestellen, 1,50 €) und StadtTicket (für das Gebiet einer Kommune).

 

Ortsticket für die Buslinie 262

Die Einführung des so genannten StadtTickets für Lichtenwald (gültig einen Tag für beliebig viele Fahrten innerhalb der Gemeinde Lichtenwald zum Preis von 3,00 € für eine Person bzw. 6,00 € für Gruppen von bis zu fünf Personen) ist grundsätzlich möglich, jedoch dürfte sich die Nachfrage auf sehr niedrigem Niveau bewegen. Hierfür wurde aus den Verkehrserhebungsdaten das Fahrtenaufkommen innerhalb Lichtenwalds ausgewertet. Demnach werden pro Jahr innerhalb von Lichtenwald rund 3.000 Fahrten unternommen, ein Großteil davon im Ausbildungsverkehr, wofür Tickets mit entsprechender Rabattierung vorhanden sind (in der Regel Scool-Abo). Die Berechnungen für ein StadtTicket Lichtenwald kommen aufgrund dieser vergleichsweise geringen Fahrtenzahlen außerhalb des Ausbildungsverkehrs auf einen Abmangel von geschätzt 1.000 €/Jahr, den die Gemeinde zu übernehmen hätte. Es würde aber eine Spitzabrechnung auf Basis der tatsächlichen Verkaufsergebnisse erfolgen.


Aus Sicht der Verwaltung können die Themen aus Haushaltsgründen nicht weiterverfolgt werden. Dem hat sich der Gemeinderat teilweise angeschlossen und mehrheitlich beschlossen, zumindest ein StadtTicket befristet auf 2 Jahre für rund 1.000 €/Jahr einzuführen.

 

Fluglärmmessung

Der Flughafen Stuttgart hat im Jahr 2020 in Lichtenwald eine Fluglärmmessung durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Reichenbacher Anzeiger vom 12.03.2021 vorgestellt. Die LBL-Fraktion hat eine Vorstellung im Gemeinderat beantragt. Im Folgenden finden sich die vollständigen Ausführungen der Flughafen Stuttgart GmbH:

 

Wunschgemäß haben wir im April 2020 begonnen, in Lichtenwald die dortigen Schallimmissionen mit der mobilen Außenmessstelle unserer Fluglärmmessanlage zu erfassen. Auf dem Gelände des Bauhofs wurde die mobile Fluglärmmessanlage aufgestellt. Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) haben wir uns dazu entschlossen, den Messzeitraum bis einschließlich Juli 2020 zu verlängern. Da der Flugverkehr in den Monaten April/Mai deutlich zurückgegangen ist, haben wir uns für den Monat Juli entschieden, insbesondere da im Juli mehr Messwerte zur Verfügung standen. Somit wird sich dieser Bericht nur auf den Monat Juli 2020 beziehen.


Durch den Vergleich der erfassten Geräusche mit den Flugspuren am Flughafen Stuttgart startender und landender Flugzeuge haben wir aus den Daten diejenigen Immissionen herausgefiltert, die durch den Luftverkehr verursacht worden sind.


Seit dem 31. Oktober 2007 schreibt das novellierte Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vor, dass durch Überflüge verursachte Schallpegel differenziert für die Tagzeit (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und den Nachtzeitraum (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) auszuweisen sind.
Die aufgezeichneten Flugzeuggeräusche haben wir in den anliegenden Messberichten Klassen unterschiedlicher Maximalschallpegel zugeordnet und dabei unterschieden, ob diese Maximalschallpegel tagsüber (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) oder nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) auftraten. Außerdem haben wir aus den registrierten Schallpegel-Zeit-Verläufen der aufgezeichneten Überfluggeräusche die äquivalenten Dauerschallpegel nach novelliertem Fluglärmgesetz berechnet.

 

Zur Auswertung der Messergebnisse an dieser Stelle noch einige Erläuterungen: Die mobile Außenmessstelle erfasst sämtliche Geräusche, die über 24 Stunden jedes Tages im Messzeitraum am Mikrofonstandort als Schalldruck registrierbar sind. Der Schallpegel-Zeit-Verlauf wird im Messstellenrechner zur späteren Auswertung in digitaler Form gespeichert. Das im Messbericht ausgewiesene Gesamtgeräusch entspricht dem energieäquivalenten Mittel aus allen registrierten Geräuschen.


Für Anwohner des Flughafens und für uns als Flughafenbetreiber ist von besonderem Interesse, welchen Anteil Immissionen startender und landender Flugzeuge zu diesem Dauerschallpegel beitragen. Um Flugzeuggeräusche von anderen Geräuschen zu unterscheiden, werden alle Schallpegel, die mindestens 5 Sekunden lang einen vom Umgebungsgeräusch am Messort abhängigen, einstellbaren Schwellenwert überschreiten, als potenzielles Fluglärmereignis gespeichert und automatisch mit den von der Flugsicherung aufgezeichneten Flugspuren verglichen. Wenn zeitgleich mit dem registrierten Lärmereignis eine Flugbewegung im Einzugsbereich der Messstelle stattgefunden hat, wird das Ereignis als Fluglärm gewertet. Dies geschieht unabhängig davon, ob das registrierte Geräusch tatsächlich durch einen Überflug oder durch eine andere Lärmquelle verursacht wurde. Die ausgewiesenen Luftverkehrsimmissionen sind daher eher zu hoch als zu niedrig.


Schallereignissen, denen keine Flugbewegung zugeordnet werden kann, gelten ebenso wie Geräusche, die den festgelegten Schwellenwert nicht mindestens 5 Sekunden bzw. maximal 90 Sekunden lang überschreiten, als sonstige Umgebungsgeräusche.
Im Juli 2020 lag der aus allen registrierten Geräuschen berechnete Dauerschallpegel (Leq (3) nach novelliertem FluglärmG von 2007) in Lichtenwald tagsüber im Mittel bei 59,5 dB(A). Für den Nacht-zeitraum (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) liegt der aus allen registrierten Geräuschen berechnete Dauerschallpegel bei 49,6 dB(A).


Nach der DIN 45643 „Messung und Beurteilung von Flugzeuggeräuschen“ ist eine Ermittlung von Fluglärmdauerschallpegeln nur zulässig, wenn mindestens 50 % aller Überflüge im Einzugsbereich einer Messstelle relevant zur Schallimmission beitragen. Bei der Schallimmissionsmessung im Juli 2020 in Lichtenwald haben ca. 84 % aller Überflüge Schallereignisse verursacht, die sich vom Um-gebungsgeräusch abgehoben haben und Luftverkehrsgeräuschen zugeordnet werden konnten. Nach den Vorgaben der DIN 45643 können die dargestellten täglichen Fluglärmdauerschallpegel insofern zur Beurteilung der Fluglärmbelastung herangezogen werden.

 

Folgende Fluglärmdauerschallpegel (LA,eq(3),Tag und LA,eq(3),Nacht) ergeben sich im Monatsmittel am Messstandort:

                        LA,eq(3),Tag             LA,eq(3),Nacht
Juli 2020        46,3 dB(A)                40,1 dB(A)

 

Welche Maximalschallpegel durch Überflüge verursacht werden, zeigt die Häufigkeitsverteilung am Messstandort auftretender Maximalschallpegel. Der Anteil an durch Luftverkehr verursachten Spitzenschallpegel von Lmax > 70 dB(A) fällt am Standort in Lichtenwald (ca. 9 %) gering aus. Die über-wiegende Zahl aller Überflüge, denen ein Lärmereignis zugeordnet werden konnte, verursacht Maximalschallpegel zwischen 60 dB(A) und 70 dB(A).


Damit Sie die registrierten und ausgewiesenen Maximalschallpegel in Relation zu sonstigen Umgebungsgeräuschen setzen können, hier einige Vergleichsangaben: Ein PKW im Stadtverkehr verursacht bei einer Vorbeifahrt am Fahrbahnrand Einzelschallpegel zwischen 65 dB(A) und 80 dB(A). Bei der Vorbeifahrt eines Omnibusses werden am Fahrbahnrand 85 dB(A) registriert und bei der Vorbeifahrt eines schweren LKWs entstehen am Fahrbahnrand sogar Spitzenschallpegel von 90 dB(A).
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass im Juli 2020 im 2 km-Umkreis um die mobile Messstelle in Lichtenwald 1.701 Flugbewegungen stattgefunden haben. Bei 1.428 dieser Flugbewegungen sind zeitgleich mit der Flugbewegung Maximalschallpegel > 60 dB(A) registriert worden, die durch Überflüge verursacht wurden.

 

Demnach sind in Lichtenwald Überfluggeräusche wahrnehmbar. Eine Gefährdung der Gesundheit von Anwohnern kann angesichts der vergleichsweise niedrigen Pegelwerte nach Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung ausgeschlossen werden. Wir hoffen, durch die Messung und Auswertung der Schallimmissionen in Lichtenwald zu einer sach-bezogenen Diskussion der von Flugzeugen stammenden Schallemissionen beitragen zu können.
 

Mit freundlichen Grüßen
Flughafen Stuttgart GmbH“

 

Von Seiten des Gemeinderates wurde die Messung während der Corona-Zeit kritisiert und beantragt, dass der Flughafen Stuttgart um Wiederholung der Messung nach Ende der Corona-Pandemie ersucht wird.

 

Gesamtbetrachtung Vereinszuschüsse

Mit dem gemeinsamen Antrag der LBL- und FUW-Fraktion vom 22.02.2021 wurde beantragt, eine „Gesamtbetrachtung der Vereinsarbeit / Vereinszuschüsse“ auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 27.04.2021 zu nehmen. Nachfolgend hat die Verwaltung eine Übersicht der verschiedenen Formen der Vereinszuschüsse zusammengestellt:

 

a) Jugendzuschüsse

Die Gemeinde gewährt den Vereinen und Organisationen im Ort je Jugendlichem bis zum Alter von 18 Jahren einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 25,00 € pro Person – Stichtag ist jeweils der 01.01. eines Jahres. In den vergangenen Jahren haben sich die Jugend-zuschüsse wie folgt entwickelt:

Tabelle

 

b) Investive Zuschüsse

Soweit anhand der vorliegenden Unterlagen nachvollziehbar, hat die Gemeinde in den vergangenen Jahren folgende investiven Zuschüsse an die örtlichen Vereine bewilligt bzw. geleistet:

  • 2004: Umbau/Erweiterung des Vereinsheims des TC Lichtenwald e.V. 000,00 €

  • 2008: An- und Umbau des Vereinsheim des TSV Lichtenwald e.V. 000,00 €

  • 2017: Anbau Sanitärtrakt beim Vereinsheims des TC Lichtenwald e.V. 000,00 €

  • 2018: Neubau Allwettersportplatz des TC Lichtenwald e.V. 000,00 € 

 

c) Sonstige Zuschüsse

Die Gemeinde unterstützt die örtlichen Vereine, bzw. die Organisationen mit örtlichem Bezug auch in Form von jährlichen pauschalen Vereinszuschüssen bzw. Fördermitgliedsbeiträgen: 

Tabelle1

 

d) Nichtmonetäre Zuschüsse

Neben den direkten finanziellen Zuschüssen unterstützt die Gemeinde die Arbeit der örtlichen Vereine insbesondere auch mit nachfolgenden Leistungen:

  • Kostenfreie Überlassung des Bürgerzentrums für alle örtlichen Vereine – ausgenommen hiervon sind gewinnorientierte Veranstaltungen.

  • Kostenfreie Überlassung der Mehrzweckhalle zur sportlichen Nutzung durch die örtlichen Vereine

  • Auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren bei Veranstaltungen der örtlichen Vereine wie beispielsweise dem „LiWa Laufevent“ wird regelmäßig verzichtet

  • Unterstützung von Veranstaltungen durch den Einsatz des kommunalen Bauhofs (z.B. Schilderaufbau)

  • Unterstützung bei der Sportplatzpflege/Tennisplatzpflege (Mäharbeiten, Grünschnittentsorgung)

e) Verpachtung von gemeindeeigenen Flächen an die Vereine

Entsprechend der nachfolgenden Aufstellung ist ein Teil der gemeindeeigenen Gebäude bzw. Grundstücke an die örtlichen Vereine verpachtet:

 

Naturfreunde Lichtenwald e.V.

  • Flurstück 260/42 in Hegenlohe – „Ziegenwiese“ der Naturfreunde Lichtenwald e.V.

  • Flurstück 261 in Hegenlohe (Trieb 1) – Wanderheim mit Spielplatz

 

Obst- und Gartenbauverein e.V.

  • Flurstück 500/12 in Thomashardt (Schlichtener Weg 11) – Vereinsheim des Obst- und Gartenbauvereins

 

TC Lichtenwald e.V.

  • Flurstück 329/1 in Hegenlohe – Vereinsheim und Sportanlage des TC Lichtenwald e.V.

  • Flurstück 329/2 in Hegenlohe (Teilfläche) – Allwettersportplatz des TC Lichtenwald e.V.

 

TSV Lichtenwald e.V.

  • Flurstück 329 in Hegenlohe – Sportanlage „Unterer Sportplatz“ des TSV Lichtenwald e.V.

  • Flurstück 329/2 in Hegenlohe (Teilfläche) – Sportanlage „Oberer Sportplatz“ des TSV Lichtenwald e.V.

Daraufhin entspannte sich eine teils emotional geführte Diskussion im Gemeinderat über die Vereinsförderungen der Gemeinde. Nach Ende der Aussprache hat der Gemeinderat vom Bericht der Verwaltung Kenntnis genommen.

 

Betreuungsangebote an den Lichtenwalder Kindergärten

Auf Antrag aus dem Gemeinderat wurde dieses Thema vertagt.

 

Jugendeinrichtung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 beschlossen, zum Thema Jugendeinrichtung eine Arbeitsgruppe zu bilden, die aus folgenden Personen besteht: GR M. Unterberger, GR Reichow, GR Pfaff und Jugendrat Fritz. Zwischenzeitlich wurde von Jugendrat Fritz über soziale Netzwerke ein Stimmungsbild bzgl. Jugendeinrichtung bei den Jugendlichen eingeholt. Ebenso hat sich die Arbeitsgruppe online getroffen und beratschlagt.


Von der Gemeindeverwaltung Lichtenwald wurden alle Jugendlichen im Ort (Alter 12-17 Jahre) postalisch angeschrieben. Hierbei gingen 53 Rückläufer ein, was mit über 40% durchaus eine ordentliche Rückmeldequote ist.

 

Zwischenzeitlich haben sich auch eine Reihe von jüngeren Erwachsenen bis Mitte 20 bei der Gemeindeverwaltung und den Gemeinderatsfraktionen gemeldet, die die Wiedereinrichtung eines Jugendhauses fordern. Dies ist durchaus verwunderlich, da sich eine Jugendeinrichtung eben an Jugendliche wendet und nicht Erwachsene bis Mitte 20 als Zielgruppe hat. Zudem bestand in Lichtenwald bis August 2019 ein zuletzt nicht mehr frequentiertes Jugendhaus, welches dann aufgrund der bevorstehenden Schulsanierung geschlossen und entrümpelt wurde. Dieses Jugendhaus wurde seit Ende 2015 nicht mehr für die zuvor bestehenden regelmäßigen Jugendtreffs genutzt. Vielmehr fanden seither nur noch gelegentliche Partys in sehr ausschweifendem Maße statt, die sehr oft für erhebliche Vermüllung sowie Sachbeschädigungen im Jugendhaus und an der benachbarten Mehrzweckhalle und sowie auch zu Störungen von zeitgleich stattfindenden Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle geführt haben. Im Februar 2016 wurden daher die bis dahin möglichen privaten Anmietungen eingestellt. Die offenen Jugendtreffs fanden seither trotz einem ehrenamtlichen Team nur noch sehr sporadisch bis gar nicht mehr statt.

 

Die Umfrage der Verwaltung an alle Jugendlichen hat ergeben, dass der von den ehemaligen Jugendräten Achim Schmid und Mark Stehr ins Spiel gebrachte Bauwagen (vergleichbar zu den Wagen des Waldkindergartens mit Solarlicht und Gasheizung) wird von den Jugendlichen aus Lichtenwald deutlich nicht favorisiert, sondern ein Dirt-Bike-Park. Zudem wurden viele weitere Einzelvorschläge gemacht.


Das Ergebnis der Umfrage von Jugendrat Fritz hat ein ähnliches Bild ergeben, hier mit Tendenz zu einer Skateanlage. Bei dessen Umfrage haben sich 42 Personen beteiligt – ob dies alles Jugendliche waren, ist nicht bekannt.


Zwischenzeitlich hat sich eine junge Frau aus Lichtenwald bei der Verwaltung gemeldet, die sich für einen so genannten Pump-Track einsetzt. Dieses Modell einer „Fahrradstrecke“ gibt es in Ausführungen aus vorgefertigten Modulen, als asphaltierte Strecke oder auch als aus Erdreich modellierte Strecke (nähere Infos unter www.pumptrack.de und www.pumptrack.info/pumptrack-bauen/). Die Infos bzw. die Mails der jungen Frau wurden an Jugendrat Fritz weitergeleitet, um dies in die Arbeitsgruppe mit aufnehmen zu können.


Eine aus Erdreich modellierte Pump-Track-Strecke ist sicherlich im Kostenrahmen des Finanzhaushaltes realisierbar, sofern gewünscht. Pump-Track-Strecken sind gerade sehr populär und in vielen Orten im Umkreis bereits errichtet bzw. in Planung.


Von der Verwaltung wird für eine mögliche Jugendeinrichtung (unabhängig ob Bauwagen, Dirt-Bike-Park, Pumptrack oder anderes) die große Wiese neben dem Ausweichparkplatz Mehrzweckhalle als geeignet betrachtet, da dieser Bereich gut erreichbar ist und zudem außerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegt. Weitere für solche Zwecke nutzbare Grundstücke besitzt die Gemeinde nicht – weder im Innenbereich, noch im Außenbereich (hier sind nahezu alle Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet).


Einen Zuschuss in Höhe von 15.000 € zum Umbau des Jugendraums in der Kirche Thomashardt, dass dieser wieder rechtskonform nutzbar wird (Einbau zweiter Fluchtweg über Lichtschacht), war im Haushalt 2019 eingestellt, wurde von der Kirche jedoch nicht abgerufen. Laut Mitteilung der damaligen Ortspfarrerin hat der Kirchengemeinderat dies abgelehnt. Zwischenzeitlich wurde der zweite Fluchtweg aus den Jugendräumen der Kirche Thomashardt ohne Beteiligung der Gemeinde augenscheinlich realisiert.


In der Sitzung erfolgte ein ausführlicher Bericht von Jugendrat Fritz über die von Ihm getätigte Umfrage in sozialen Netzwerken. Bürgermeister Rentschler fügte an, dass die Arbeitsgruppe im Rahmen der Mittel 2021 (25.000 €) konkretisierte Ideen erarbeiten soll, damit die Mittel auch abgerufen werden können.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 11.05.2021

Betreuungsangebote an den Lichtenwalder Kindergärten

Die Gemeinde Lichtenwald orientiert sich bei der Festlegung der Betreuungsmodelle und Öffnungszeiten möglichst an den Bedürfnissen und Wünschen der Eltern; hierzu werden regelmäßige Bedarfsabfragen durchgeführt, um das Betreuungsangebot der Gemeinde entsprechend anzupassen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass „jeder individuellen Wunschbetreuung“ nachgekommen werden kann, da fast alle Änderungen der Betreuungsmodelle und Öffnungszeiten zugleich mit einer Änderung der Betriebserlaubnis (ggf. mit entsprechenden baulichen Auflagen) und zusätzlichem Betreuungspersonal verbunden sein können.


Eine Bedarfsabfrage wurde am 25.01.2021 an alle 147 Lichtenwalder Eltern mit Kindern im Alter zwischen 0 - 5 Jahren versandt. Sehr erfreulich war, dass bis zum Ende der Abgabefrist am 28.02.2021 insgesamt 142 Rückmeldungen bei der Gemeinde eingegangen sind. Dies entspricht einer Rücklaufquote von fast 97% (!) und stellt ein absolut repräsentatives Umfrageergebnis dar, welches keinen Spielraum für anderweitige „Interpretationen“ lässt.

 

Die häufigsten Rückmeldungen / Wünsche der Elternschaft gab es zu folgenden Punkten: 

a) KiGa Thomashardt: Tageweise Ganztagesbetreuung anstatt komplette Woche

b) KiGa Thomashardt: Angebot eines Mittagessens beim Betreuungsangebot „VÖ“

c) KiGa Thomashardt: Kindergartenöffnung bereits ab 07:00 Uhr                                     

 

Eine Übersicht sämtlicher Rückmeldungen – auch diese, welche von den Eltern nur vereinzelt genannt wurden – wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt. Zu den drei vorstehenden hauptsächlich genannten Rückmeldungen und Wünschen der Elternschaft nahm die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

zu a) Eine tageweise Ganztagesbetreuung wurde ursprünglich bis 08/2017 angeboten. Aufgrund von dem Ergebnis einer Begehung und Befragung des betriebsärztlichen Dienstes zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung der Erzieherinnen im Kindergarten Thomashardt wurde diese Betreuungsform ab 09/2017 nicht mehr angeboten. Weitere wichtige Begründung zur Abschaffung war, dass ein Kind in der Ganztagesbetreuung, welches nur an 1 Tag in der Woche betreut wird, einen Ganztagesplatz für die gesamte Woche blockiert. Angesichts der begrenzten Anzahl von insgesamt nur 20 Ganztages-plätzen führt die Möglichkeit einer tageweisen Ganztagesbetreuung zu entsprechenden Engpässen, so dass die Gemeinde ihrer rechtlichen Verpflichtung ggf. nicht mehr im gebotenen Umfang nachkommen kann.

 

zu b) Verlängerte Öffnungszeiten bis 13:30 Uhr werden auf den damaligen Wunsch der Eltern zwar seit 09/2017 angeboten, aber insbesondere im KiGa Thomashardt von nur sehr wenigen Kindern in Anspruch genommen. Um bei dem Betreuungsangebot „Verlängerte Öffnungszeiten“ ein Mittagessen anbieten zu können, wäre jedoch zum bestehenden Personal eine zusätzliche haushaltswirtschaftliche Hilfskraft erforderlich; eine Änderung der Betriebserlaubnis wäre dagegen nicht notwendig. Grundsätzlich wäre die Umsetzung möglich, aber zugleich mit entsprechenden Gebühren verbunden.

 

zu c) Eine Erweiterung der Öffnungszeiten auf 07:00 Uhr ist zugleich mit einer Änderung der Betriebserlaubnis verbunden; zudem wäre für die zusätzliche Betreuungszeit auch eine Aufstockung der Stellenanteile bzw. weiteres Personal erforderlich.

Auf Wunsch des Gemeinderats wurden die Elternbeiräte mit Schreiben vom 01.04.2021 bereits schon im Vorfeld über das Ergebnis der Bedarfsabfrage vom 25.01.2021 informiert und um Stellungnahme bis zum 12.04.2021 gebeten. Die Rückmeldungen wurden dem Gemeinderat ebenso zur Kenntnis gegeben, ebenso die dazu erfolgten Stellungnahmen der jeweiligen Einrichtungsleitungen.

 

Während der Sitzung ergab sich im Dialog mit Elternbeirat und Einrichtungsleitung, dass die in den Lichtenwalder Kindergärten angebotenen Betreuungsmodelle unverändert bleiben. Ergänzen hierzu kommen im Kindergarten Thomashardt folgende Betreuungsangebote:

a. bei der Betreuungsmöglichkeit VÖ die Zubuchoption Mittagessen (nur Kindergarten),

b. eine zusätzlich erweiterte VÖ (nur Kindergarten) mit 34 Stunden pro Woche, Montag – Donnerstag von 07:30 Uhr – 14:30 Uhr und freitags von 07:30 Uhr – 13:30 Uhr inklusive Mittagessen und

c. beim Ganztagesbetreuungsmodell (KiGa und Krippe) die Option, dieses auch mit drei Nachmittagen buchen zu können.
Für diese drei Maßnahmen ist keine Änderung der Betriebserlaubnis erforderlich und kein zusätzliche pädagogisches Personal einzustellen.

 

Dem hat der Gemeinderat sodann einstimmig zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, anhand dieser Betreuungsmodelle die Gebührenkalkulation für die Kindergartengebühren 2021/22 und 2022/23 durchzuführen.

 

Gründung und Beitritt zum Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“

Historisch bedingt sind die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg bei den Kommunen zu bilden. Innerhalb eines Landkreises können benachbarte Kommunen die Aufgaben nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit übertragen. Derzeit gibt es in Baden-Württemberg bei rund 1.000 Kommunen noch um die 900 Gutachterausschüsse. Dies ist ein Baden-Württembergischer Sonderfall.


Das Land Baden-Württemberg hat 2017 durch eine Novellierung der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) Regelungen getroffen mit der Absicht, die sehr kleinteilige Struktur von den bisherigen lokalen Gutachterausschüssen zu Gunsten größerer Einheiten zu verändern. Hierzu hat das Land eine Reihe von Vorgaben definiert. Beispielsweise sollen Minimum 1.000 auswertbare Kaufverträge pro Jahr als Maßstab gelten (in Lichtenwald rund 45 pro Jahr), um rechtssichere und damit von der Verwaltungsgerichtsbarkeit akzeptierte Bodenrichtwerte und Grundstückswertermittlungen liefern zu können.


Im Landkreis Esslingen schafft es lediglich die Stadt Esslingen mit ihren fast 100.000 Einwohnern, die geforderte Mindestzahl von 1.000 Kaufverträgen pro Jahr zu erreichen. Neben der Erwartung rechtssicherer Bodenrichtwerte und Grundstückswertermittlungen erfordert nun auch die bundesweite Grundsteuerreform von der Gerichtsbarkeit akzeptierte Grundlagen für die Einheitswertbescheide, die ein Gutachterausschuss ebenfalls nur dann liefern kann, wenn er die vorstehend genannten Vorgaben erfüllt.

 

Die Neubewertung der Grundsteuer basiert nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz vom 4. November 2020 neben der Grundstücksfläche explizit auch auf dem Bodenrichtwert. Und nach der amtlichen Vorabinformation der beiden Ministerien für Finanzen sowie für ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 21. Dezember 2020 zu dem neuen Landesgrundsteuergesetz werden ausnahmslos Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 benötigt für die nach dem bundesweit neuen Grundsteuerrecht zu erfolgende erste Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025.


Im Zuge der kommunalen Solidarität im Landkreis Esslingen war und ist die Zielsetzung, dass sich alle Städte und Gemeinden zusammenschließen. Unter fachlichen Gesichtspunkten ist dies unbedingt zu empfehlen und nicht zuletzt würde dies auch vom zuständigen Landesministerium begrüßt werden. Eine Übernahme der Aufgabe durch den Landkreis ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben der GuAVO nicht möglich.

 

Nach etwas über einem Jahr intensiver Gespräche und Vorbereitungen können jetzt sowohl der ausgearbeitete Entwurf einer Verbandssatzung als auch das Gutachten als Grundlage für die Gründung eines Zweckverbandes den Kommunen zur Beratung in den Gremien vorgelegt werden.

 

Den Rathäusern wurde vorgegeben, dass bis spätestens Mai 2021 zu entscheiden ist, ob ihre Stadt respektive Gemeinde unter den vorgelegten Bedingungen einem künftigen Zweckverband beitreten wird, der zum 01.07.2021 entstehen soll. Vom Bürgermeister wurde nochmals auf die Dringlichkeit der Angelegenheit hingewiesen – ohne einen Beitritt zum Zweckverband wäre die rechtssichere Erhebung der Grundsteuer in Zukunft gefährdet.


Von Seiten des Gemeinderates wurde der Zweckverband von mehreren Rednern scharf kritisiert als zu bürokratisch und zu teuer.
Bürgermeister Rentschler verwies darauf, dass es keine Alternativen zum Zweckverband gibt und in der Vergangenheit geführte Gespräche bzgl. kleinerer regionaler Einheiten nicht zum Erfolg geführt haben. Zudem verwies er darauf, dass ein Zweckverband ein probates und bewährtes Mittel für eine interkommunale Zusammenarbeit ist – so auch beim sehr erfolgreichen Zweckverband Breitbandversorgung des Landkreises.

 

Im Anschluss an eine sehr emotional geführte Debatte hat der Gemeinderat mit knapper Mehrheit für den Beitritt zum Zweckverband votiert.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 29.06.2021

Bausachen

 

Forsthausareal – Wohnpflegeanlage und barrierefreie Mehrfamilienhäuser, veränderte Ausführung

Das Baugesuch wurde bereits in der Sitzung vom 16.09.2019 behandelt. Der Bauherr hat nun eine veränderte Ausführung eingereicht, die jedoch nur das Gebäudeinnere sowie Balkone in Richtung Innenhof betreffen, ebenso wurde das Brandschutzkonzept überarbeitet.
Gemäß Baurechtsamt ist zu den Änderungen kein kommunales Einvernehmen erforderlich, ebenso keine erneute Angrenzerbenachrichtigung. Der Gemeinderat nahm daher von dem Vorhaben lediglich Kenntnis.

 

Verbreiterung einer Dachgaube, Gaiernweg 24

Der Einbau von zwei Dachgauben wurde bereits in der Sitzung vom 26.05.2020 behandelt und das Einvernehmen erteilt. Vom Bauherr wurde nun ein Antrag auf veränderte Ausführung mit einer verbreiterten Gaube eingereicht.
Diese entspricht dem Bebauungsplan, weshalb von der Verwaltung empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat ohne Aussprache einstimmig angeschlossen.

 

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Probststraße 35

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung von einem Einfamilienhaus mit Doppelgarage.
Das Bauvorhaben liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich und ist daher nach §34 BauGB zu beurteilen. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebung ein und auch die Erschließung ist gesichert, weshalb von der Verwaltung empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen. Dem hat sich das Gremium ohne Aussprache einstimmig angeschlossen.
 

Gutachterausschuss – Aufhebung der Gutachterausschuss-Gebührensatzung, Abbestellung der Gutachter und Auflösung der Geschäftsstelle

Mit Beschluss vom 11.05.2021 ist die Gemeinde Lichtenwald mit Wirkung zum 01.07.2021 dem Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ beigetreten.
Daher sind nun der Form halber alle amtierenden Gutachter nebst Vertreter des Finanzamtes von ihren Aufgaben abzubestellen, die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses aufzulösen und die Gutachterausschuss-Gebührensatzung aufzuheben.
Dem hat sich der Gemeinderat mehrheitlich angeschlossen.

 

Erneuerung der Heizkessel in den Kindergärten Hegenlohe und Thomashardt

Die beiden Kindergärten in Hegenlohe und Thomashardt sind in den letzten Jahren weitestgehend renoviert und saniert worden. Erneuerungsbedürftig sind in beiden Einrichtungen vor allem noch die Heizkessel, deren Erneuerung schon im Finanzhaushalt 2021 eingeplant ist. Die Anlagen sind 29 bzw. 24 Jahre alt und am Ende der Nutzungsdauer angelangt.
Aufgrund nicht vorhandener Neben- und Kellerräume scheiden Holzpelletsanlagen aus und Erdlagertanks für Pellets würden erhebliche Zusatzkosten verursachen. Dasselbe gilt mangels Gasleitungsnetz für Gasheizungsanlagen mit erforderlichen Erdtanks.
Für die Ölheizungen sind bereits doppelwandige Erdtanks vorhanden, die weiterverwendbar sind.
Ebenso wurden Wärmepumpen für die beiden Gebäude untersucht, die aufgrund der benötigten hohen Vorlauftemperaturen jedoch unwirtschaftlich im Betrieb wären.
Für zwei neue Ölheizkessel mit neuester Brennwerttechnologie wurden von den beiden für die Gemeinde arbeitenden Sanitärfachbetrieben Angebote angefordert. Beide haben unabhängig voneinander den Austausch der vorhandenen Heizungen gegen Öl-Brennwertkessel der neuesten Generation von der Fa. Weishaupt empfohlen, so dass die Angebote vergleichbar sind.
Günstigster Anbieter war die Fa. Maier aus Köngen mit einem Gesamtpries von 32.826,62 € brutto für beide Anlagen. Im Finanzhaushalt 2021 ist für die Maßnahme ein Betrag von 40.000 € vorgesehen.

Im Gemeinderat ergab sich eine rege Diskussion um das Für- und Wider für die Heizungserneuerung sowie um mögliche Auswirkungen der CO2-Steuer auf verschiedene Energieträger.
Nach Abschluss der Diskussion wurde der Auftrag mehrheitlich an die Fa. Maier aus Köngen vergeben.

 

Vergabe Kanalsanierungen 2021

In der März-Sitzung wurde beschlossen, weitere Kanalschäden haltungsweise zu sanieren und die Verwaltung mit der beschränkten Ausschreibung der Arbeiten zu beauftragen. Grundlage für die Bewertung des Kanalnetzes war das Ergebnis der optischen Inspektion. Auf Grundlage der verschiedenen Schadensarten erfolgte je eine Zuordnung in Schadensklassen (SKL). SKL 1 deutet auf geringfügige Schäden ohne akuten Handlungsbedarf hin. Eine Einordnung der Einzel- oder Haltungsschäden in SKL 5 beschreibt umgehenden Handlungsbedarf. Hieraus ergeben sich die Prioritäten zur Planung der Schadensbehebung. Alle Maßnahmen im Ort konnten bisher in geschlossener Bauweise (Inlinerverfahren) durchgeführt werden. Nachdem bei den vorangegangenen Sanierungskampagnen in den Jahren 2015 und 2017 alle Schäden der SKL 5 haltungsweise behoben wurden, wurden in 2019 und 2020 zahlreiche Haltungen der SKL 4 im Rahmen des Budgets saniert. Die restlichen Schäden in SKL 4 können im Jahr 2021 im Rahmen des Budgets von 220.000 € behoben werden – hiervon entfallen kalkuliert 185.000 € auf die eigentlichen Sanierungsarbeiten, der Rest auf Nebenkosten. Sodann sind im Bereich Kanäle nach jetzigem Stand mittelfristig keine größeren Investitionen mehr notwendig.
Bei der beschränkten Ausschreibung wurden 7 Firmen angeschrieben, wovon 3 ein Angebot abgegeben haben. Günstigster Bieter war die Fa. Pfaffinger aus Nagold mit einem Angebotspreis von 155.155,53 € – mithin rund 30.000 € günstiger als veranschlagt.
Der Gemeinderat hat dieser Vergabe einstimmig zugestimmt.

 

Barrierefreie Bushaltestellen – Vergabe

Das Vorhaben ist dem Projekt des barrierefreien Ausbaus im Nahverkehr im Landkreis Esslingen bzw. des Personenbeförderungsgesetzes § 8 geschuldet. Es besteht eine Pflicht für die Kommunen die Bushaltestellen im Gemeindegebiet bzw. im Zuständigkeitsbereich als Baulastträger bis zum 1. Januar 2022 barrierefrei umzubauen.
In der Gemeinde Lichtenwald sind hiervon 8 innerörtliche Bushaltestellen in Baulastträgerschaft der Gemeinde betroffen.
Die Kriterien für eine barrierefreie Nutzung umfassen im Wesentlichen:

  • ein Hochbord von mind. 18 cm

  • Blindenleitstreifen

  • Manövrierfläche Rollstuhl

  • Stufenloser Zugang

Das Ingenieurbüro SI aus Weilheim wurde von der Gemeinde Lichtenwald beauftragt, die Situationen der bestehenden Haltepositionen vor Ort zu erfassen und die Möglichkeiten zum Umbau zu überprüfen.
Maßnahmen zu den einzelnen Bushaltestellen:
Ein stufenloser Zugang ist bei allen Haltestellen gegeben. Die Bereitstellung einer Manövrierfläche für einen Rollstuhl kann auf Grund von örtlichen Gegebenheiten und zur Verfügung stehenden öffentlichen Flächen nur bei den Haltestellen beim Friedhof Thomashardt realisiert werden.
Im Wesentlichen besteht der Umbau der Bushaltestellen in der Gemeinde Lichtenwald in der Erhöhung der Bordsteine um den Aus- und Einstieg in das Fahrzeug zu erleichtern.
Die Aufwendungen für die Anpassungen an den Bestand sind in der Planung und den Kosten ebenfalls enthalten.
Aufgrund nachdrücklicher Stellungnahme vom Busunternehmen sowie einem folgenden Ortstermin mit Straßenbauamt und Busunternehmen wird der Umbau der Bushaltestelle Hegenlohe Kirche in ein Buskap favorisiert. Dadurch wird die sehr beengte Aufstellfläche für Fahrgäste an dieser stark frequentierten Haltestelle (insbesondere durch Kinder im Schülerverkehr) deutlich vergrößert, zudem können dort dann auch die erforderlichen Manövrierflächen für Rollstuhlfahrer erstellt werden.
Positiver Nebeneffekt ist die Beseitigung der vorhandenen Gefahrenstelle für Fußgänger und Kinder, da diese Busbucht leider regelmäßig zugeparkt wird.
Einhergehend hat die Verkehrsbehörde bereits mitgeteilt, dass im Zuge eines Buskaps gegenüber vor den Gebäuden Thomashardter Straße 2 und 4 ein zeitlich begrenztes Parkverbot werktags tagsüber eingerichtet werden kann, was einem reibungslosen Verkehrsablauf in diesem Bereich sehr dienlich wäre.
Die Kosten für die Umbaumaßnahmen belaufen sich gemäß Kostenberechnung für den Baubeschluss auf circa 145.000 € (brutto) zzgl. Nebenkosten, insgesamt auf 175.000 €. Im Finanzhaushalt 2021 stehen 175.000 € zur Verfügung. Zudem ist ein Zuschuss in Höhe von 87.000 € vom Land veranschlagt.
Zwischenzeitlich hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Zustimmung auf einen fördermittelunschädlichen vorzeitigen Baubeginn erteilt, damit die Maßnahme, wie im Personenbeförderungsgesetz vorgesehen, bis zum 01.01.2022 umgesetzt werden kann. Ebenso hat das Regierungspräsidium die erfreuliche Mitteilung gegeben, dass im vorliegenden Fall 90 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss gewährt werden können, da die Barrierefreiheit im Jahr 2021 besonders gefördert wird. Bisher wurde von einer Förderquote von 50 % ausgegangen.
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 30. März 2021 wurden die Umbaumaßnahmen beschränkt ausgeschrieben. Hierbei wurden 15 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, 8 haben ein Angebot abgegeben. Der günstigste Bieter war die Fa. Weidler aus Urbach mit einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 127.619,13 € brutto – mithin also rund 12.000 € unter den kalkulierten Baukosten.
Bei den vorliegenden Baukosten ergibt sich dadurch folgende Situation:
Gesamtkosten inklusive Nebenkosten: rund 158.000 €
Förderbetrag: rund 142.000 €.
Dadurch reduziert sich die tatsächliche Nettobelastung des Finanzhaushaltes von rund 88.000 € auf rund 16.000 €.
Im Gemeinderat ergab sich eine rege Diskussion um das Thema Buskap an der Kirche Hegenlohe. Schlussendlich wurde dieser Vorschlag mehrheitlich abgelehnt, der Vergabe an die Fa. Weidler jedoch mehrheitlich zugestimmt.
 

Betreuungsangebote an den Lichtenwalder Kindergärten

Von der Gemeindeverwaltung wurde zusammen mit dem Büro Heyder&Partner eine Gebührenkalkulation für die Kindergartengebühren für die beiden kommenden Kindergartenjahre vorgelegt.
Bislang wurden in Lichtenwald – wie in vielen anderen Kommunen auch – die Gebührensätze auf Basis der „Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände“ angepasst – hier wird grundsätzlich ein Kostendeckungsgrad von 20% durch Elternbeiträge angestrebt. Diese Empfehlungen zur Anpassung der Elternbeiträge beziehen sich aber lediglich auf Regelgruppen mit einer Wochenbetreuungszeit von 30 Stunden und werden hilfsweise in analogem Umfang auf die übrigen Betreuungsmodelle angewandt.
Selbstverständlich können diese empfohlenen Steigerungssätze die individuelle Situation vor Ort mit den sich oftmals deutlich unterscheidenden Betreuungsmodellen nicht abbilden, so dass insbesondere im Hinblick auf den seit Jahren weit unterdurchschnittlichen Deckungsgrad der  Elternbeiträge in Lichtenwald eine grundlegende Neukalkulation der Benutzungsgebühren auf Grundlage der tatsächlich anfallenden Aufwendungen erforderlich ist.
Auch von Seiten der Kommunalaufsicht des Landratsamts Esslingen wurde im Zusammenhang mit der letzten Anpassung der Benutzungsgebühren für die Kindertagesbetreuungseinrichtungen mit Schreiben vom 16.09.2019 ausdrücklich gefordert, künftig eine Gebührenkalkulation mit vorzulegen.
Herr Heyder erläuterte zusammen mit Gemeindekämmerer Mayer die Kalkulation und die Zahlengrundlagen.
Vom Gemeinderat wurden diese umfangreichen Kalkulationen allerseits begrüßt.
Von mehreren Räten wurde zudem gefordert, die Kinderrabatte abweichend von den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände festzulegen sowie die Gebühren für Waldkindergarten und stationäre Einrichtungen gemeinsam zu kalkulieren.
Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung wurde einvernehmlich festgelegt, dass:
- in allen 3 Kindergärten identisch angebotene Betreuungsmodell „Verlängerte Öffnungszeiten“ nunmehr einheitlich kalkuliert wird – die zuvor gewünschte Trennung in stationäre Kindergärten und Waldkindergarten soll wieder entfallen;

-Familiennachlässe:

Es werden nur im Haushalt lebende Kinder bis zum Alter von 10 Jahren (einschließlich des 10. Lebensjahres) berücksichtigt.

Neue Staffelung, wonach bei einer Familie mit 2 Kindern für das 1. Kind der volle Gebührensatz und für das 2. Kind ein Nachlass von 25% gewährt wird. Bei Familien mit 3 und mehr Kindern erhöht sich der Nachlass für das 3. und jedes weitere Kind auf jeweils 50%.

-Vergleich des Kostendeckungsgrads der Nachbarkommunen in Erfahrung bringen, welche in der Gebührenübersicht aufgeführt waren.

- Erstellung einer Gebührenübersicht mit verschiedenen Kostendeckungsgrad-Sätzen

Der Tagesordnungspunkt wurde sodann auf die Juli-Sitzung vertagt.

 

Genehmigung zur Annahme von Spenden

Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Spenden. Seit der letzten Beschlussfassung vom 23.02.2021 sind folgende Spenden bei der Gemeinde eingegangen.

 

Nr.

Datum

SpenderArt und Zweck der Spende

Betrag

 

1

 

19.04.2021

 

 

Christof und Katrin Schlör

Breitestraße 66

73669 Lichtenwald

 

Geldspende für die Freiwillige Feuerwehr Lichtenwald

 

 

 

100,00 €

 

Zudem liegt der Verwaltung die Anfrage einer Spendenannahme durch die Gemeinde vor, über welche vorab der Gemeinderat zu entscheiden hat. Es handelt sich hierbei um die Übernahme von Materialkosten einer „Matschküche“ für den Kindergarten Thomashardt; die Montage selbst soll von den Eltern des Kindergartens vorgenommen werden.

 

Nr.

Datum

SpenderArt und Zweck der Spende

Betrag

 

1

 

---

 

 

Keine Nennung des Spenders gewünscht – Name ist der Verwaltung bekannt

 

Sachspende (Materialkosten) für eine „Matschküche“ im   Kindergarten Thomashardt

 

 

 

ca. 230,00 €

 

Der Gemeinderat hat sodann einstimmig beschlossen, die Spenden anzunehmen.
Bürgermeister Rentschler bedankte sich herzlich bei den Spendern.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 04.08.2021

Blutspenderehrung

Wie jedes Jahr wird im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung zusammen mit dem Deutschen Roten Kreuz eine Blutspenderehrung durchgeführt.

Geehrt wurden:

  • Frau Lisa Graser für 10maliges Blutspenden

  • Herr Matthias Winkler für 75maliges Blutspenden

In Abwesenheit geehrt wurden drei weitere Blutspender.

 

Bürgermeister Rentschler überreichte zusammen mit Herr Kuhn vom DRK Baltmannsweiler dazu die Urkunden des DRKs sowie Präsente der Gemeinde und bedankte sich im Namen der Gemeinde bei den Blutspendern.

 

Bausache

Aufstockung bestehende Dachgaube und Anbau Balkon, Kirchweg 17

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Ausbau des Dachgeschosses mit der Aufstockung der vorhandenen Dachgaube und dem Anbau eines Balkons.
Das Vorhaben liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich und ist daher nach §34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung fügt sich das Vorhaben in die Umgebung ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zur Bausache zu erteilen.
Dem hat sich der Gemeinderat ohne Aussprache einstimmig angeschlossen.

 

Kalkulation der Kindergartengebühren von 09/2021 bis 08/2023

Von der Verwaltung wurde nochmals die Notwendigkeit einer Gebührenkalkulation für die Kindergartengebühren erläutert, die sich aus Forderungen des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes ergibt.


Die Gebührenkalkulation des Büros Heyder&Partner wurde bereits in der Juni-Sitzung im Gemeinderat vorgestellt.

 

Grundsätzlich wird ein Kostendeckungsrad von 20 % angestrebt, der so auch von den kommunalen Spitzenverbänden empfohlen wird.

 

Bisher stellt sich der Abmangel in Lichtenwald wie folgt dar:

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Aktuell (Stand 31.05.2021) können die in den Lichtenwalder Kindergärten betreuten Kinder den folgenden Familiengrößen zugeordnet werden: 

  • Familien mit 1 Kind 16 %

  • Familien mit 2 Kindern 61 %

  • Familien mit 3 Kindern 21 %

  • Familien mit 4 und mehr Kindern 2 %

Die Zahlen machen deutlich, dass nur 16% der Eltern überhaupt eine Kindergartengebühr entrichten würden – entsprechender Beschluss des Gemeinderats vorausgesetzt – die den eigentlich angestrebten Kostendeckungsgrad von 20% durch Elternbeiträge erreicht, mit der Folge, dass dieser bei der Gewährung entsprechender Familiennachlässe auch nie erzielt werden kann.

 

Von der Gemeindeverwaltung wurde jedoch nur die Gebührenkalkulation mit einem errechneten Deckungsgrad von 20 % (ohne Familiennachlässe) eingebracht und keine Gebührenvorschläge unterbreitet.

 

Vor der Sitzung wurde von zwei Fraktionen ein Antrag eingebracht, die sich aus der Gebührenkalkulation ergebenden Sätze grundsätzlich zu akzeptieren, jedoch sämtliche Steigerungen auf 10 % im kommenden Kindergartenjahr sowie um weitere 10 % im darauf folgenden Kindergartenjahr zu deckeln.

 

Als Familienrabatte wurden – entgegen der einvernehmlichen Festlegung durch den Gemeinderat in der Juni Sitzung – wieder die Rabattstaffeln gemäß Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände beantragt (25%, 50 % und 80 % Rabatt für Familien mit 2, 3 und 4 oder mehr Kindern).

 

Von der Verwaltung wurde dieser Antrag von seinen finanziellen Auswirkungen her hochgerechnet. Er hätte ergeben, dass für das Jahr 2021 nicht einmal die im Haushalt veranschlagten Planzahlen bei den Gebühreneinnahmen erreicht werden.

 

Daher wurde von der Verwaltung angeregt, die Deckelung auf 15 % im ersten Jahr und 10 % im zweiten Jahr zu begrenzen, da hiermit die Planzahlen erreicht werden können und nicht noch ein weiterer Abmangel im Haushalt entsteht.

 

Nach ausführlicher Debatte hat das Gremium sodann beschlossen, die Kindergartengebühren wie kalkuliert festzusetzen, jedoch mit einer Deckelung von 15 % im ersten Jahr und 10 % im zweiten Jahr. Als Familienrabatte wurden 25%, 50 % und 80 % Rabatt für Familien mit 2, 3 und 4 oder mehr Kindern festgelegt.

 

Genehmigung zur Annahme von Spenden

Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Spenden. Seit der letzten Beschlussfassung vom 29.06.2021 sind folgende Spenden bei der Gemeinde eingegangen.

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Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 28.09.2021

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Rentschler gibt bekannt, dass der Gemeinderat am 04.08.2021 beschlossen hat, die Kündigung der Angehörigkeit zum Diakonieverband Untere Fils zurück zu nehmen.

 

Bausachen
Neubau von zwei Reihenhäusern, Brühlweg 3 & 5

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Das Bauvorhaben wurde bereits im Juli 2019 behandelt und das Einvernehmen dazu erteilt.
Nun beantragt der Bauherr eine geänderte Ausführung, da zwischenzeitlich eine Abstandsbaulast von einem Nachbargrundstück vorliegt und das Gebäude an der Nordwestseite nicht mehr dreiecksförmig abgeschnitten werden muss.
Die Gemeindeverwaltung empfahl daher, das Einvernehmen zur Bausache zu erteilen.
Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Neubau eines Wohnhauses, Pfandäcker FlSt. Nr. 1190

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten.


Der Balkon mit darunter liegendem Wohnraum überragt das Baufenster auf der Ost- und Westseite um rund 1,5m. Vergleichbare Präzedenzfälle sind im Plangebiet bisher nicht vorhanden, so dass die Gemeindeverwaltung vorschlug, der Baugrenzenüberschreitung nicht zuzustimmen. Zum sonstigen Bauvorhaben empfahl die Gemeindeverwaltung das Einvernehmen zu erteilen.


Dem hat sich der Gemeinderat bei einer Enthaltung angeschlossen.

 

Errichtung von zwei Fertiggaragen und eines Carports, Am freien Feld 20

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung von zwei Fertiggaragen und einem Carport.


Da keine Abweichungen vom Bebauungsplan festgestellt werden konnten, empfahl die Gemeindeverwaltung, das Einvernehmen zu erteilen.


Dem hat sich der Gemeinderat ohne Aussprache einstimmig angeschlossen.

 

Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Haldenstr. 20

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Anbau an ein bestehendes Wohnhaus. Zusammen mit dem Bauantrag wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt, da der Anbau das Baufenster um rund 1,5m auf einer Länge von rund 6,2m überschreitet. Mangels entsprechender Präzedenzfälle im Plangebiet empfahl die Verwaltung der Baugrenzenüberschreitung nicht zuzustimmen. Zum sonstigen Bauvorhaben empfahl die Gemeindeverwaltung das Einvernehmen zu erteilen.

 

Dem hat sich der Gemeinderat bei einer Enthaltung angeschlossen.

 

Anbau am bestehenden Wohnhaus, Brunnenwiesenweg 15

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Anbau am bestehenden Wohnhaus mit größerer Terrasse und größerem Balkon. Der geplante Balkon überschreitet die Baugrenze an der tiefsten Stelle um rund 1,6m. Da es im Plangebiet mehrere vergleichbare Präzedenzfälle gibt, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen.
Dem hat sich der Gemeinderat bei einer Gegenstimme angeschlossen.

 

Genehmigung von Schlussabrechnungen
Baugebiet „Forsthausareal“

Das Baugebiet „Forsthausareal“ wurde mit Vertrag von 2016 an einen Erschließungsträger zur Entwicklung übergeben. Insgesamt wurden für Grunderwerb, Entwicklung, Zinsen etc. über das dafür bei der LBBW eingerichtete Sonderfinanzierungskonto 851.258,93 € ausgegeben. Das Sonderfinanzierungskonto ist bereits Ende November mit liquiden Mitteln vom Girokonto der Gemeinde abgelöst worden.


Nach Eingang der Kaufpreiszahlung für das Gelände durch den Investor nebst Zinsen ist für die Gemeinde ein Gewinn von 241.406,96 € aus dem Gebiet verblieben.


Die Schlussabrechnung hat der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Einführung Digitalfunk bei der Feuerwehr

Aufgrund der Umstellung auf Digitalfunk wurden für die Feuerwehr Lichtenwald entsprechende Funkgeräte für Fahrzeuge und Funkraum angeschafft und eingebaut. Dazu wurden kleinere Umbaumaßnahmen sowie Verkabelungen im Funkraum vorgenommen.
Für die Maßnahme wurden von der Verwaltung im Vorfeld 42.500 € veranschlagt; die Schlussabrechnung hat Ausgaben in Höhe von 48.871,43 ergeben. Dazu erhält die Gemeinde noch einen Landeszuschuss von 3.000 € für die Einführung des Digitalfunks.
Die Schlussabrechnung hat das Gremium zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Kanalsanierungen 2019

Die Kanalsanierungsarbeiten 2019 wurden an die Fa. Baierle zum Angebotspreis von 97.299,16 € vergeben. Die Kostenberechnung belief sich auf rund 95.000 €, zzgl. 15.000 € Nebenkosten (Ingenieur- und Planungsleistungen), insgesamt somit 110.000 €. Der entsprechende Betrag war auch im Haushalt veranschlagt.


Aufgrund diverser Mehrleistungen bzw. geänderten Ausführungen während der Arbeiten betrug die Abrechnungssumme mit Ingenieurhonorar 119.464,73 €.


Der Gemeinderat hat die vorgelegte Schlussabrechnung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Kanalsanierungen 2020

Die Kanalsanierungsarbeiten 2020 wurden an die Fa. Baierle zum Angebotspreis von 67.196,92 € vergeben. Die Kostenberechnung belief sich auf rund 90.000 €, zzgl. 20.000 € Nebenkosten (Ingenieur- und Planungsleistungen), insgesamt somit 110.000 €. Der entsprechende Betrag war auch im Haushalt veranschlagt.


Aufgrund diverser zusätzlich beauftragter Leistungen zur Ausschöpfung des Haushaltsansatzes und zur finanziellen Entlastung bei folgenden Maßnahmen betrug die Abrechnungssumme mit Ingenieurhonorar 108.654,91 €.
Der Gemeinderat hat die vorgelegte Schlussabrechnung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Löschwasserentnahmestelle am Naturfreundehaus

Die Arbeiten zur Herstellung einer Löschwasserentnahmestelle am Naturfreundehaus an der Hauptleitung der Landeswasserversorgung (LW) wurden von ebendieser im Auftrag der Gemeinde ausgeführt. Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung waren hierfür pauschal 50.000 € veranschlagt.


Die Schlussabrechnung der LW betrug 36.119,37 €.


Der Gemeinderat hat die vorgelegte Schlussabrechnung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Löschwassertank Ölmühle/Wagnerwiese

Für die Arbeiten zur Herstellung eines Löschwassertanks im Bereich Ölmühle/Wagnerwiese waren im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung pauschal 50.000 € veranschlagt. Die finale Kostenberechnung für die Maßnahme betrug inklusive Planungsleistungen rund 75.000 €. Die Schlussabrechnung für die Gesamtmaßnahme (Baukosten Fa. Gansloser sowie Ingenieurhonorar) betrug 86.804,70 €.


Der Gemeinderat hat die vorgelegte Schlussabrechnung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Sanierung der Sanitäranlagen in den Kindergärten Thomashardt und Hegenlohe

Im Haushalt 2020 waren 80.000 € für die Sanierung der Sanitärräume in den beiden Kindergärten veranschlagt. Die Vergabe erfolgte entgegen dem Verwaltungsvorschlag (Aufteilung der Arbeiten an die jeweils einzeln günstigste Bietergemeinschaft je Kindergarten) für beide Kindergärten an die Bietergemeinschaft Raumdynamik & Kümmel zum Angebotspreis von 113.246,74 €.


Die Schlussabrechnung ergab, dass die Auftragssumme der Bietergemeinschaft mit 113.246,74 € exakt eingehalten wurde. Aufgrund notwendiger Nebenaufträge (Bodenbeläge, Malerarbeiten, kleine Elektroarbeiten) betrug die Abrechnungssumme für die Gesamtmaßnahme 122.184,80 €.


Diese Schlussabrechnung hat der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Sanierung des oberen Sportplatzes

Im Haushalt 2020 waren 363.000 € für die Sanierung des oberen Sportplatzes veranschlagt. Die Auftragssumme nach Ausschreibung betrug inklusive Planungsleistungen 290.703,87 €. Die Schlussabrechnung hat eine Gesamtprojektsumme von 283.106,46 € ergeben. Vom Land wird die Maßnahme mit insgesamt 47.000 € bezuschusst.


Durch das positive Ergebnis bei dieser Maßnahme verbessert sich das Ergebnis der Finanzrechnung 2020 um rund 88.000 €.
Auch diese Schlussabrechnung hat das Gremium zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Erweiterung Urnenstelen Friedhof Thomashardt

Aufgrund dringendem Handlungsbedarf wurde 2020 die Erweiterung der Urnenstelen auf dem Friedhof Thomashardt vom Gemeinderat außerplanmäßig beschlossen. Es wurden drei weitere Urnenstelen zur Aufstellung auf bereits vorhandene Fundamente bei der Fa. Kronimus geordert. Insgesamt belief sich die Schlussabrechnung der außerplanmäßigen Maßnahme auf 9.528,24 €. Der Gemeinderat hat die vorgelegte Schlussabrechnung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Erweiterung Urnenstelen Friedhof Hegenlohe

Für die geplante Erweiterung der Urnenstelen auf dem Friedhof Hegenlohe wurden 2021 vier weitere Urnenstelen zur Aufstellung auf bereits vorhandene Fundamente bei der Fa. Kronimus geordert. Im Haushalt waren hierfür 13.000 € veranschlagt.
Insgesamt belief sich die Schlussabrechnung der Maßnahme auf 12.408,43 €.


Der Gemeinderat hat die vorgelegte Schlussabrechnung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Erweiterung Urnenstelen-Anlage auf dem Friedhof Thomashardt

Nach der im Jahr 2005 erstmaligen Bereitstellung von Urnenstelenplätzen auf den beiden Lichtenwalder Friedhöfen wurde die Urnenstelen-Anlage auf dem Friedhof Thomashardt schon mehrfach erweitert und befindet sich entsprechend der vom Gemeinderat beschlossenen Friedhofsplanung nunmehr im „Endausbau“.


Von den insgesamt 52 auf dem Friedhof Thomashardt vorhandenen Urnenkammern stehen aktuell (Stand 23.08.2021) noch 8 freie Plätze zur Verfügung.


Die Verwaltung hat daher Herr Bernlöhr vom Büro SI beauftragt, verschiedene Varianten für eine Erweiterung auszuarbeiten und dem Gemeinderat zu präsentieren.


Das Gremium diskutierte alle Varianten ausgiebig mit dem Planer und kam einhellig zur Meinung, dass die vorgelegte „Variante 3.5“ von ihm weiter verfolgt werden soll, da sich dadurch ein schöner Rundweg auf der Anlage ergibt. Zudem wurde ihm auf den Weg gegeben, für die gesamte Anlage einen befestigten Weg einzuplanen, um den vorhandenen Splittweg zu ersetzen, welcher sich nicht bewährt hat und für Gehbehinderte schlecht nutzbar ist.
Herr Bernlöhr wurde einstimmig mit der Ausarbeitung von detaillierten Plänen beauftragt, um diese 2022 baulich umsetzen zu können.

 

Bebauungsplan „Rathaus und Umgebung“ – Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften

In dem historisch gewachsenen Gebiet entlang der Hauptstraße und am Rathausplatz in Thomashardt gibt es keine planungsrechtlichen Festsetzungen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, den bestehenden Ortskern aufzuwerten und eine maßvolle Nachverdichtung durch planungsrechtliche Festsetzungen zu sichern. Gleichzeitig ist der Bebauungsplan notwendig, um neuen, zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen und eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu ermöglichen.


Das städtebauliche Konzept sieht die Aufteilung des Gebiets in ein Wohngebiet vor. So kann eine angemessene Steuerung zukünftiger Bauvorhaben durch die Schließung von Baulücken sowie Ersatz- und Ergänzungsbebauung ermöglicht werden. Gleichzeitig wird eine massive Verdichtung im Ortskern vermieden und die Aufenthaltsqualität durch Grünflächen gesteigert. Zudem werden bisher nicht direkt erschlossene Grundstücke ordnungsgemäß erschlossen und der Dorfplatz abgerundet. Ebenso sollen entsprechend dem vorhandenen Gebäudebestand Bebauungshöhen über die zulässige Trauf- und Firsthöhe definiert werden, welche künftig einen verbindlichen Rahmen setzen sollen.


Die Pläne, die von Herr Traub vom Büro SI im Gemeinderat vorgestellt wurden, fanden allgemein große Zustimmung beim Gemeinderat.
Dieser hat sodann folgendes beschlossen:

  1. Für den im Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 09.09.2021 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan "Rathaus und Umgebung“ aufgestellt. Es wird das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB angewandt. Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

  2. Für den im Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 09.09.2021 dargestellten Bereich wird gem. § 74 LBO die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften "Rathaus und Umgebung" aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

  3. Erlass einer Veränderungssperre. Die Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Rathaus und Umgebung“ wird gemäß § 14 BauGB beschlossen.

 

Ausübung kommunales Vorkaufsrecht

Im vorhergehenden Tagesordnungspunkt wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rathaus und Umgebung“ im Ortsteil Thomashardt sowie der Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich beschlossen.


Zur geordneten Erschließung des o. a. Gebietes und zur Umsetzung der planerischen Absichten ist der Bau einer Stichstraße erforderlich. Der geplante Straßenverlauf liegt unter anderem auf dem Grundstück Hauptstraße 23, FlSt. Nr. 63 in Thomashardt. Mit Kaufvertrag vom 20.07.2021 wurde das Anwesen Hauptstraße 23, Gebäude- und Freifläche mit 926 qm zum Preis von 395.000 € an eine Immobilien-GmbH aus Schorndorf veräußert. Dies entspricht einem Preis von 426,57 €/m² Bodenfläche. Zum Vergleich: der aktuelle Bodenrichtwert für den Bereich beträgt 440 €/m² unbebaut.


Nach den Vorschriften des § 24 Abs. 3 BauGB darf das Vorkaufsrecht nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts hat die Gemeinde den Verwendungszweck des Grundstückes anzugeben.


Wie bereits ausgeführt, ist zur Erschließung des Baugebietes „Rathaus und Umgebung“ und zur Umsetzung der dortigen planerischen Absichten – entsprechend dem Aufstellungsbeschluss – der Erwerb und Abbruch des Gebäudes Hauptstraße 23 städtebaulich erforderlich.


Der Gemeinderat hat nach Aussprache einstimmig beschlossen, das kommunale Vorkaufsrecht für das Objekt auszuüben.

 

Busverkehr im Bereich des Linienbündels 5

Das Linienbündel 5 des Busverkehrs im Raum Plochingen-Reichenbach wurde bisher nach entsprechender Ausschreibung seit dem 01.01.2019 eigenwirtschaftlich von der Fa. Fischle betrieben. Dieses Bündel umfasst auch die Linie 262, die zwischen Plochingen und Schorndorf über Lichtenwald verkehrt. Nach dem bisherigen Kenntnisstand erfolgte die Vergabe für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2027.
Für die beteiligten Kommunen wurde überraschend von Seiten des Landratsamtes im Rahmen einer Besprechung am 27.07.2021 folgendes offenbart:

  • Es erfolgte entgegen der bisherigen Annahme seit dem 01.01.2019 keine dauerhafte Beauftragung gemäß dem eigenwirtschaftlichem Angebot der Fa. Fischle, sondern lediglich immer auf 6 Monate befristete einstweilige Erlaubnisse, da ein unterlegener Wettbewerber Widerspruch gegen das Vergabeverfahren eingelegt hat.

  • Der Widerspruch wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart zurückgewiesen. Die darauf erfolgte Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart war jedoch erfolgreich.

    Hiergegen haben sowohl die Fa. Fischle als auch das Regierungspräsidium Stuttgart Berufung eingelegt. Die Verhandlung ist nach Kenntnisstand der Gemeindeverwaltung noch nicht terminiert. Als Grund für die erfolgreiche Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Vergabe wurden formelle Fehler bei der Wertung des Angebotes dargelegt.

  • Bereits Ende März 2021 hat die Fa. Fischle jedoch gegenüber dem Landratsamt Esslingen mitgeteilt, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens das eigenwirtschaftliche Angebot nicht mehr aufrecht erhalten zu wollen, so dass im Anschluss unabhängig vom Ausgang keine entsprechende eigenwirtschaftliche Weiterbeauftragung bis 30.06.2027 erfolgen kann, da die Fahrgelderlöse nicht auskömmlich seien. Das Linienbündel wurde daher – um den Busverkehr sicherstellen zu können – im Rahmen einer Direktvergabe vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 an den bisherigen Betreiber, die Fa. Fischle, vergeben. Die dafür notwendigen finanziellen Aufwendungen – rund 462.000 € für 6 Monate – werden vom Landkreis Esslingen getragen.

  • Für den Zeitraum ab dem 01.01.2022 soll über 2 Jahre eine Interimsvergabe bis 31.12.2023 nach entsprechender Ausschreibung erfolgen. Hier ist jedoch mit erheblich weniger Fahrtangebot zu rechnen als im ursprünglichen eigenwirtschaftlichen Angebot der Fa. Fischle. Um den Status quo aufrecht zu erhalten, sollen nach vorläufiger Berechnung alleine die Stadt Schorndorf und die Gemeinde Lichtenwald einen kommunalen Beitrag (abzüglich aller Zuschüsse) von rund 103.000 € pro Jahr entrichten, wovon auf Lichtenwald rund 40.000 € pro Jahr entfiele.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sind diese Summen für eine kleine Gemeinde absolut nicht stemmbar und entsprechen beispielsweise einer Hebesatzsteigerung der Grundsteuer B in Höhe von 40 Punkten. Dementsprechend hat Bürgermeister Rentschler dem Gremium einen Formulierungsvorschlag für die Stellungnahme an das Landratsamt unterbreitet. Diese fand nach der Aussprache die einstimmige Zustimmung des Gremiums.

 

Wahl des Jugendrats

Wie in jedem Jahr wurde über den Sommer die Neubesetzung des Jugendrats über das Amtsblatt ausgeschrieben.
Es ging eine Bewerbung vom bisherigen Jugendrat, Herr Neo Fritz, 16 Jahre alt, ein.


Von der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, dass Herr Neo Fritz für die folgenden 12 Monate den Jugendrat der Gemeinde bildet.


Diesem Vorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26.10.2021

Bausache

Errichtung einer Terrassenüberdachung, Haldenstr. 22

Es liegt ein Antrag auf Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen vor. Der Bauherr beabsichtigt den Bau einer Terrassenüberdachung. Diese befindet sich jedoch außerhalb des Baufensters und in einem festgelegten Sichtfeld.
Da erst unlängst im selben Plangebiet bei den Gebäuden Haldenstr. 14, 14/1 und Haldenstr. 20 zu einer Überschreitung der Baugrenze das Einvernehmen verweigert wurde, empfahl die Verwaltung, auch hier das Einvernehmen nicht zu erteilen.
Dem hat sich der Gemeinderat nicht angeschlossen und mehrheitlich das Einvernehmen erteilt.

 

Jahresabschluss 2020

Von Gemeindekämmerer Mayer wurde der ausführliche Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss dem Gremium vorgelegt und mittels einer Präsentation erläutert.


Ursprünglich war für das Jahr 2020 im Ergebnishaushalt ein negatives ordentliches Ergebnis in Höhe von rund 99.000 € veranschlagt. Im Jahresabschluss ist erfreulicherweise ein positives ordentliches Ergebnis von rund 188.000 € erwirtschaftet worden, was einer Ergebnisverbesserung von rund 287.000 € entspricht.


Gemeindekämmerer Mayer verwies jedoch darauf, dass sich diese Verbesserung überwiegend aus Einmaleffekten wie beispielsweise Corona-Hilfen und Zinsen für eine verspätete Kaufpreiszahlung zusammensetzen. Insgesamt sind von den rund 287.000 € Ergebnisverbesserung rund 253.000 € auf Einmaleffekte zurück zu führen, ohne die der Haushalt weiterhin mit negativem Ergebnis abgeschlossen hätte.


Nach Beantwortung aller Fragen des Gremiums durch Bürgermeister Rentschler und Kämmerer Mayer hat der Gemeinderat einstimmig den Jahresabschluss 2020 festgestellt.

 

Forstwirtschaftsplan 2022

Vom Kreisforstamt Esslingen wurde der Forstwirtschaftsplan 2022 für den Kommunalwald mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Darin ist vorgesehen, den Holzeinschlag 2022 im Gemeindewald vorwiegend im Bereich Salzklinge, Bannmühlerain und Hafenegert durchzuführen. Dazu sind Beträge für die Wegeinstandhaltung sowie diverse Bestandspflegemaßnahmen angesetzt. Insgesamt wird nach Plan mit dem Gemeindewald in 2021 ein geringes Defizit in Höhe von rund 900 € erwirtschaftet.
Das Gremium hat dem Forstwirtschaftsplan 2022 einstimmig zugestimmt.

 

Freiwilliger Verzicht auf die Benutzungsgebühren in den kommunalen Betreuungseinrichtungen in Folge der Corona-Pandemie (April bis Juni 2021)

Wie von der Verwaltung schon in der Sitzung vom 26.09.2021 mitgeteilt, wurde der Gemeinde vom Land Baden-Württemberg im Rahmen des „Kommunalpakets 2021“ ein Betrag von insgesamt 5.469,68 € überwiesen, der zur Entlastung der Eltern während der Corona-bedingten Schließzeiten während der Monate April bis Juni 2021 zu verwenden ist, soweit Betreuungsstunden nicht geleistet werden konnten.
Vom Lockdown waren die Lichtenwalder Kindergärten in der Zeit vom 24.04.2021 – 13.05.2021 und das außerschulische Betreuungsangebot (Verlässliche Grundschule / Flexible Nachmittagsbetreuung) in der Zeit vom 12.04.2021 – 08.06.2021 betroffen.
Von der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, dass auf die Benutzungsgebühren bzw. Benutzungsentgelte in o. a. Zeiträumen für die Tage verzichtet wird, an denen keine Betreuung in Anspruch genommen wurde. Dies verursacht für die Gemeinde ein zusätzliches Defizit in Höhe von geschätzt 1.200 €, da die Landesmittel die Gebührenausfälle nicht in Gänze abdecken.
Diesem Vorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Bannmühletalweg - Fahrbahndeckenerneuerung

Die Straße in das Bannmühletal, welche die Gehöfte Wagnerwiese, Ölmühle und Bannmühle erschließt, ist seit Jahren in völlig desolatem Zustand. Der Eigentümer ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch ForstBW.
Diesbezüglich ist die Gemeindeverwaltung seit nunmehr fast 10 Jahren im Austausch mit ForstBW, ohne dass der Zustand verbessert werden konnte.
Das Thema wurde bereits in der Sitzung vom 04.08.2021 nichtöffentlich erörtert und von der Verwaltung danach nochmals zum Thema mit ForstBW nachverhandelt.
Seit Anfang 2017 wurde das Thema aufgrund des sich immer weiter verschlechternden Zustandes von Seiten der Gemeinde forciert und bis auf Ebene der Betriebsleitung von ForstBW in Tübingen zwecks Herbeiführung einer notwendigen Lösung gebracht.
Ziel ist es, den Bannmühletalweg im dortigen Bereich in einen für die bestandsgeschützten Gebäude, aber auch für die sonstigen Nutzer akzeptablen Zustand zu versetzen und dringend notwendige Sanierungen durchzuführen.
Im Zuge dessen wurden über das Kreisarchiv und die Bauakten umfangreiche Recherchen zum Thema vorgenommen und zahlreiche Schriftsätze mit ForstBW ausgetauscht, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
- Die Wohn- und Gewerbegebäude im Bannmühletal wurden allesamt mit Baugenehmigung errichtet und haben Bestandsschutz; neue Gebäude zur Wohnnutzung oder gewerblichen Nutzung sind nach geltendem Recht dort nicht mehr zur Neuerrichtung zulässig.
- Die verkehrliche Erschließung erfolgt ausschließlich über den Bannmühletalweg, welcher historisch ein Vicinalweg (heute vergleichbar mit einer Gemeindeverbindungsstraße) war. Daher sollte dieser Weg erhalten bleiben und in einen akzeptablen Zustand versetzt werden, der auch den Erschließungserfordernissen Genüge trägt.
- Der Charakter als öffentlicher Weg wurde aufgrund eines Vertrages im Jahr 1942 zwischen der württembergischen Forstverwaltung und den benachbarten Gemeinden bedauerlicherweise und aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen aufgehoben und sodann durch Entwidmungsverfügung der beteiligten Gemeinden vollzogen. Seither ist der Weg ein Privatweg des Staatsforstes, der nur noch vom Forst und von den betroffenen Anliegern mit Kraftfahrzeugen benutzt werden darf.
- Bereits in den frühen 1970er-Jahren hat die Gemeinde einen Beitrag an den Staatsforst geleistet, damit der (bis dato nur geschotterte) Weg asphaltiert werden konnte.
Die Asphaltierung hat damals gemäß Kostenschätzung rund 28.000 DM gekostet. Die Gemeinde hat sich damals mit einem Beitrag i.H.v. 5.000 DM als Zuschuss beteiligt.
- ForstBW möchte sich jedoch grundsätzlich sämtlicher Asphaltwege entledigen und diese zurückbauen zu Schotterwegen, da sich diese als zu teuer in der Unterhaltung herausgestellt haben und eine Asphaltierung forstlich nicht notwendig ist. Daher wird seit ca. 2015 von dort u.a. auch für den Bannmühletalweg geplant, Asphaltierungen zu beseitigen und den Weg in einen Schotterweg zurück zu versetzen.

In mehreren Verhandlungsrunden zeichnet sich nunmehr mit ForstBW eine Einigung ab, deren Stand sich aus dem nachfolgenden Entwurf der Vereinbarung ergibt. Zu den Inhalten hat ForstBW seine Zustimmung bereits erteilt und wird eine endgültige Vereinbarung ausarbeiten.
Sofern die Einigung zustande kommt, würde sich die Möglichkeit ergeben, dass die Gemeinde den Bannmühletalweg in Eigenregie und auf eigene Kosten saniert (doppelte Oberflächenbeschichtung, größere Schadstellen mit Asphaltbeton vorprofilieren) und ForstBW der Gemeinde hierfür einen Zuschuss in der Höhe gewährt, der etwa den geschätzten Rückbaukosten der Asphaltdecke entspricht.
Von ForstBW wurde für den Rückbau und die Entsorgung des Asphalts ein Betrag i.H.v. 47.600 € brutto veranschlagt, weshalb sich dieser mit einer Zahlung in entsprechender Höhe beteiligen würde.
Die Gesamtkosten würden sich gemäß Kostenschätzung auf 90.000 € belaufen, so dass für die Gemeinde ein Betrag von rund 42.000 € zu stemmen wäre.
Nach der Beratung vom 04.08.2021 wurden Bedenken bezüglich der Gefahrentragung der Gemeinde für den Baumbestand seitlich des Weges aus den Reihen des Gemeinderates geäußert. Forst BW hat im Interesse einer gemeinsamen einvernehmlichen Lösung für die Thematik folgende geänderten Eckpunkte formuliert (Entfall des Punktes mit der Baumsicherung im Bereich von 30m längs des Weges) sowie gestattet, den Sachverhalt nebst Vereinbarungsentwurf in öffentlicher Sitzung zu beraten:

„Vorwort
Der Bannmühletalweg ist ein im Eigentum des Staatsforstvermögens liegender Privatweg. Er wird auch durch die Anlieger der dort errichteten Wohnhäuser als Erschließungsanlage genutzt ohne Nutzungsentgelt. Insbesondere sind die jeweiligen Eigentümer der Bannmühle und der Ölmühle zwecks Erschließung ihrer Grundstücke auf den Bannmühletalweg, genauso wie die übrigen Gebäude, notwendigerweise angewiesen. Deshalb sind sich die Vertragsschließenden darüber einig, dass die Gemeinde auf ihre Kosten unter Beteiligung der ForstBW unter Berücksichtigung der forstwirtschaftlichen Interessen den Bannmühletalweg instand setzt und gleichzeitig gestattet ForstBW die Nutzung des Bannmühletalwegs als notwendige Erschließung der Gebäude entlang desselben einschließlich der Bannmühle und der Ölmühle. Durch diesen Gestattungsvertrag soll die Klärung der mit diesem Weg zusammenhängenden Rechtsfragen keiner abschließenden Prüfung zugeführt werden (Rechtscharakter des Bannmühletalwegs), weshalb sich die Vertragsschließenden auf diesen Gestattungsvertrag wie folgt verständigt haben:
1. ForstBW gestattet der Gemeinde, den Bannmühletalweg nach den geltenden Regeln der Technik instand zu setzen und die hierfür notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Des Weiteren gestattet ForstBW der Gemeinde den Betrieb und die Unterhaltung des asphaltierten Bannmühletalwegs auf der im Lageplan vom xxxxx als Anlage aus diesem Vertrag ersichtlichen blau dargestellten Strecke (ca. 1150 m Länge). Sonstige Baumaßnahmen (z.B. Ausbauten) bedürfen der vorherigen Zustimmung von ForstBW.
2. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass mit Blick auf die Anlieger des Bannmühletalwegs der Zustand verbessert werden muss. Orientiert an den Kosten für den Umbau der Schwarzdecke zu einem ungebundenen Weg verpflichtet sich ForstBW, an die Gemeinde eine Einmalzahlung i.H.v. 40.000,00 € (i.W. vierzigtausend Euro) netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen für die Durchführung der Asphaltierung und Sanierung. Der vorerwähnte Betrag wird mit Beginn der Baumaßnahmen, d.h. 14 Tage nach schriftlicher Mitteilung über den Baubeginn, zur Zahlung an die Gemeinde fällig.
3. Der im Eigentum des Landes Baden-Württemberg stehende sanierungsbedürftige Teil des Bannmühletalwegs muss nach der Instandsetzung auch die forstbetriebliche Nutzung ermöglichen, weshalb die Nutzung einem beschränkten Personenkreis, insbesondere auch für die Anlieger am Bannmühletalweg einschließlich deren Besucher, gestattet ist.
4. Die Gemeinde verpflichtet sich, die Verkehrssicherungspflicht des Weges zu übernehmen. Des Weiteren verpflichtet sich die Gemeinde, die Instandhaltungspflicht für den Fahrweg (Fahrfestierung und Bankette) und die Teileinrichtungen des Bannmühletalwegs - vgl. Anlage 1 (Entwässerungsgraben, Rohrdohlen, Lichtraum) zu übernehmen.
5. Dieser Gestattungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, mindestens jedoch für eine Laufzeit von 30 Jahren ab beidseitiger rechtswirksamer Unterzeichnung dieses Vertrags. Nach Ablauf der vorerwähnten Laufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um 5 Jahre, es sei denn er wird von einer der Parteien aus Gründen, die im öffentlichen Interesse liegen, gekündigt. Dieser Gestattungsvertrag ist nicht ordentlich kündbar, so lange der Bannmühletalweg für die Erschließung der vorhandenen und dauerhaft genutzten Wohngebäude notwendig ist. Für die außerordentliche Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6. Bei einer fristlosen Kündigung durch ForstBW besteht für die Gemeinde nur dann eine Rückbauverpflichtung, wenn die zulässige Wohnnutzung aller Gebäude im Bannmühletal aufgegeben ist und dadurch eine Aufrechterhaltung einer asphaltierten Wegestrecke nicht mehr besteht.
7. Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrags wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. § 139 BGB wird abbedungen. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch rechtsgültige Regelungen zu ersetzen, die dem von den Parteien bei Vertragsabschluss gewünschten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelungen möglichst nahe kommen. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform, dies gilt für das Schriftformerfordernis selbst.

Der Vertrag ist zweifach gefertigt, ForstBW und die Gemeinde erhalten je eine Fertigung.

Der Vertrag wird wirksam, wenn beide Vertragsparteien wirksam unterzeichnet haben und der Gemeinderat der Gemeinde diesem Vertrag zugestimmt hat.“

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist dies ein sehr guter und gangbarer Kompromiss, an dem man jahrelang gearbeitet hat.
Damit könnte für alle Bewohner des Bannmühletals eine gute Lösung für die Anfahrbarkeit ihrer Grundstücke geschaffen werden, die finanziell vertretbar ist.
Im Gemeinderat ergab sich eine rege Debatte zum Thema sowie ein Diskussion um die Vertragslaufzeit.
Vom Bürgermeister wurde betont, dass ForstBW nach der Nachverhandlung im Sommer mitgeteilt hat, dass man von dort zu keinerlei weiteren Zugeständnissen mehr bereit sei. Er halte die ausgehandelte Vereinbarung aber für gut, da ForstBW selbst kein Interesse an der Erhaltung eines Asphaltweges habe und trotzdem 53% der Kosten tragen würde.
Da sich mehrere Redner aus dem Gremium bzgl. der 30jährigen Vertragslaufzeit geäußert haben, schlug Bürgermeister Rentschler einen veränderten Beschlussvorschlag vor, der die Zustimmung zur Vereinbarung beinhaltete und den Auftrag an die Verwaltung, nochmals bzgl. der Vertragslaufzeit nachzuverhandeln.
Diesen Vorschlag hat das Gremium mehrheitlich abgelehnt, was Bürgermeister Rentschler als traurigen Tag für das Bannmühletal und seine Bewohner bezeichnete, da der Weg nunmehr dauerhaft in eine Schotterstraße zurückgebaut werden wird.

 

Geh- und Radweg zwischen Hegenlohe und Thomashardt - Fahrbahndeckenerneuerung

Der Geh- und Radweg zwischen Hegenlohe und Thomashardt, welcher zwischen Kreisverkehr Hegenlohe und der Einmündung Staufenstraße entlang der L1151 verläuft, ist größtenteils in einem schlechten Zustand. Zahlreiche Setzungen, Risse, Wölbungen durch Baumwurzeln und Aufbrüche im Feinbelag sind vorhanden.
Die Gemeindeverwaltung hat bereits mehrfach beim Land, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, bzgl. einer Sanierung für die Strecke angefragt; bisher wurde aus Budgetgründen eine Sanierung von dort nicht in Aussicht gestellt.
Die letzte Anfrage im Frühjahr 2021 hat nun jedoch eine erfreulich positive Rückmeldung ergeben: entsprechende Mittel für die Sanierung wären vorhanden, jedoch keine ausreichenden Planungskapazitäten zur Umsetzung. Das Land hat daher vorgeschlagen, dass die Gemeinde den Weg im Auftrag des Landes saniert und das Land hierfür die tatsächlichen Bau- und Planungskosten der Gemeinde nach Abschluss der Maßnahme erstattet.
Von der nördlichen Grundstücksgrenze Bürgerzentrum aus befindet sich ein 170 m langes Teilstück der Strecke in Baulastträgerschaft der Gemeinde, da dieser Wegteil zugleich als Erschließung für eine landwirtschaftliche Anlage und einen von dem Weg nach Osten abzweigenden unbefestigten Feldweg dient.
Da die Wegstrecke insgesamt in einem schlechten Zustand ist (auch die Fläche der Gemeinde), macht eine Erneuerung der Fahrbahndecke nur an einem Stück Sinn, zumal die Kosten für die Baustelleneinrichtung dann nur einmal anfallen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich nach Kostenschätzung vom Büro SI vom 15.09.2021 auf 167.400 € brutto inklusive Nebenkosten, Planung und Bauleitung.
Davon entfallen auf das Land 134.500 €, auf die Gemeinde 32.900 €.
Dies wurde vom Gemeinderat einhellig begrüßt und beschlossen, den Weg im Jahr 2022 zu sanieren, sobald die Mittelfreigabe des Landes vorliegt.

 

Innerörtliche Entwicklung

Im Zusammenhang mit einem Antrag zu den Haushaltsplanberatungen 2021 wurde von Seiten des Gemeinderats ein aktives Zugehen der Gemeindeverwaltung auf die potentiellen Verkäufer, bzw. Grundstückseigentümer gefordert, um so die innerörtliche Entwicklung zur verbessern, insbesondere was leerstehende und stark sanierungsbedürftige Gebäude betrifft.
Vor allem aus finanziellen Gründen konnte die Gemeinde diese Thematik in der Vergangenheit nicht oder nur in eingeschränktem Umfang überhaupt in Betracht ziehen; zudem sind die rechtlichen Möglichkeiten, entsprechende Missstände zu beseitigen, ebenfalls sehr begrenzt.
Zwischenzeitlich hat die Gemeindeverwaltung verschiedene Möglichkeiten untersucht, bzw. veranlasst und berichtete hierzu dem Lichtenwalder Gremium:

  • Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot: So kann die Gemeinde nach den Bestimmungen des § 177 BauGB bei Missständen der inneren und äußeren Beschaffenheit einer baulichen Anlage, deren Beseitigung oder Behebung durch ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen. Die tatsächliche Umsetzung einer solchen Lösung gestaltet sich aber rechtlich als durchaus schwierig und wird zumeist von langjährigen juristischen Auseinandersetzungen begleitet sein.

  • Ausübung von Vorkaufsrechten: Bis auf wenige Ausnahmen hat die Gemeinde gemäß §§ 24 ff. BauGB bei jedem Grundstückskaufvertrag ein sogenanntes „Negativzeugnis“ auszustellen, wonach die Gemeinde bestätigt, dass sie von ihrem eventuell bestehenden Vorkaufsrecht für das betreffende Grundstück keinen Gebrauch macht. Das Vorkaufsrecht kann nur binnen 3 Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden. Allerdings besteht ein gesetzliches Vorkaufsrecht nur in sehr seltenen Fällen und scheidet nahezu immer aus.

  • Aktive „Grundstückspolitik“: Der Gemeindeverwaltung sind im gesamten Ortsgebiet verschiedene leerstehende bzw. ungenutzte Grundstücke bekannt, bei welchen mittlerweile versucht wurde, konkret auf die Eigentümer hinsichtlich einer Kaufanfrage zuzugehen. In allen Fällen bestehen bei den Betroffenen aber anderweitige Pläne, so dass sich auch hier in nächster Zeit keine Möglichkeiten ergeben werden.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 30.11.2021

Bausachen

 

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Pfandäcker FlSt. 1204

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Das Bauvorhaben entspricht vollumfänglich den Bebauungsplanfestsetzungen, weshalb die Gemeindeverwaltung empfahl, das Einvernehmen zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Nutzungsänderung Einliegerwohnung in Ferienwohnung, Im Gänswasen 106

Es liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung der Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung vor. Der Bauherr betreibt dort seit Jahren eine Ferienwohnung; aufgrund einer Anzeige aus der Nachbarschaft hat das Landratsamt festgestellt, dass die hierfür erforderliche Nutzungsänderung bisher fehlt. Die Nutzungsänderung ist aus Gründen der Rechtssicherheit dem Bauherren vom Landratsamt dringend empfohlen worden, wäre jedoch ohne die nachbarliche Anzeige nicht erforderlich gewesen.
Das Gebäude liegt im Plangebiet Gänswasen II, einem reinen Wohngebiet. Laut BauNVO können kleine Beherbergungsbetriebe in reinen Wohngebieten ausnahmsweise zugelassen werden. Die Nutzungsart ist im Bebauungsplan zudem nicht ausgeschlossen.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Vermietung von Fremdenzimmern in einem Wohngebiet nicht störend und grundsätzlich zu begrüßen. Städtebauliche Gründe für die Verweigerung des Einvernehmens werden zudem keine gesehen, da das Gebäude äußerlich unverändert ist und bleibt. Ein inhaltlich identischer Fall ist im Gänswasen 31 im selben Plangebiet gegeben. Deshalb empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen.

Dem hat sich der Gemeinderat nicht angeschlossen und mehrheitlich das Einvernehmen verweigert.

 

Jahresabschluss 2020 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung

Von Gemeindekämmerer Mayer wurde der ausführliche Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss dem Gremium vorgelegt und erläutert.
Der Eigenbetrieb Wasserversorgung hat im Jahr 2020 einen Jahresüberschuss von rund 50.000 € erwirtschaftet, was nahezu ausschließlich auf einen coronabedingt deutlich höheren Wasserverbrauch als ursprünglich prognostiziert zurückzuführen ist. Zudem konnte der Wasserverlust im Jahr 2020 deutlich reduziert werden und lag bei 11,6 % - dies war den Wasserrohrbrüchen geschuldet. Das Wassernetz ist jedoch in gutem Zustand, was die Nachtauslaufwerte in beiden Ortsteilen aus den Wasserbehältern belegen, die nahezu bei null liegen.
Der Gemeinderat nahm den Jahresabschluss zustimmend zur Kenntnis und hat den Feststellungsbeschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 einstimmig gefasst.

 

Photovoltaikanlagen mit Speicher auf Bürgerzentrum und Mehrzweckhalle

Seit 2015 beschäftigt sich die Gemeindeverwaltung mit dem Thema PV-Anlage auf der Mehrzweckhalle.
Aufgrund des relativ niedrigen Stromverbrauches der Mehrzweckhalle und Schule (ein gemeinsamer Stromanschluss) wurde bisher eine PV-Anlage nebst Speicher für Eigenverbrauchszwecke als nicht lohnend verworfen. Eine Kleinanlage auf dem Dach anzubringen ist aufgrund des hohen Eingerüstungsaufwandes wirtschaftlich nicht darstellbar.
Von Dritter Seite wurden vor einiger Zeit zwei Pachtangebote für das Hallendach an die Gemeinde gemacht, die 2018 vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt wurden.
Zwischenzeitlich steigen auch die Strompreise für kommunale Kunden drastisch und die Gemeinde bezahlt schon jetzt für ihre regulären Stromabnahmestellen (die Kläranlagen und die Straßenbeleuchtung haben Sondertarife) knapp 28 Cent brutto pro kWh - Tendenz sehr stark ansteigend.
Von Seiten der Netze BW wurde die Verwaltung auf die Fa. SENEC (eine Tochter der EnBW) aufmerksam gemacht, die PV-Systeme mit Speicher und einer sogenannten „SENEC.Cloud“ anbieten, in die auch weitere Verbrauchsstellen (maximal 4 weitere Verbrauchsstellen je Anlage sind möglich – hier wurden jeweils die größten Verbraucher nach der Erzeugungsstelle gewählt, um maximalen Eigenverbrauch zu erzielen) eingebunden werden können, ohne dass diese durch eine physische Stromleitung miteinander verbunden werden müssen. Wird der von der PV-Anlage produzierte Strom nicht direkt in der Liegenschaft verbraucht (überschüssiger Strom), wird dieser im Normalfall zu einer sehr niedrigen Vergütung in das Stromnetz eingespeist (Einspeisevergütung ab 01.11.2021 pro kWh: 4,82 Cent). Genau hier liegt die Stärke des SENEC Batteriespeichers in Verbindung mit der „SENEC.Cloud“. Der überschüssige Strom wird in die virtuelle SENEC.Cloud eingespeist und versorgt damit die Liegenschaft selbst und rechnerisch bis zu 4 weitere Verbrauchsstellen, unabhängig davon, wann der Strom produziert wird.
Gemeinsam mit der Netze BW und SENEC wurden die PV-Potentiale der gemeindeeigenen Liegenschaften analysiert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass sich lediglich die Liegenschaften Bürgerzentrum (Dachflächen in alle 4 Himmelsrichtungen) sowie die Mehrzweckhalle zur Belegung mit PV-Modulen eignen. Die anderen Liegenschaften sind aufgrund der Verschattungssituation mit anderen Gebäuden und Bäumen bzw. aufgrund zerklüfteter/schlecht nutzbarer Dachflächen eher weniger/nicht geeignet. Das Rathaus Thomashardt ist denkmalgeschützt und daher ist dort eine Anlage voraussichtlich auch nicht umsetzbar.
Die Netze BW schlägt vor, auf dem Bürgerzentrum eine PV-Anlage mit 50,25 kWp und einen Akkuspeicher mit 10,0 kWh nutzbarem Speicher zu installieren. In die „SENEC.Cloud“ könnten hier die Verbrauchsstellen der Liegenschaften: Rathaus, Sport- und Freizeitgelände, Bücherei und Dorfplatz eingebunden werden.
Auf der Mehrzweckhalle wird eine PV-Anlage mit 99,75 kWp und ein Akkuspeicher mit 10,0 kWh nutzbarem Speicher vorgeschlagen. In die „SENEC.Cloud“ könnten die Verbrauchsstellen der Liegenschaften: Friedhof Hegenlohe, Kindergarten Thomashardt, Kindergarten Hegenlohe und RRB / RÜB Staufenstraße eingebunden werden.
Die prognostizierte Anlagenleistung liegt bei rd. 135.000 kWh. Der Gesamtverbrauch der aufgezählten Liegenschaften lag 2019 bei rd. 108.500 kWh. Somit können die beiden Anlagen den Strombedarf für die 10 Liegenschaften und darüber hinaus produzieren. Das SENEC Projekt in dieser Form ist ein kommunales Pilotprojekt der Netze BW Regionalzentrum Mittlerer-Neckar. Die beiden Anlagen kosten zusammen mit Installation brutto 288.848,70 € und amortisieren sich spätestens nach rund 15 bzw. 17 Jahren.
Da es sich um ein derzeit konkurrenzloses Spezialprodukt für kommunale Kunden handelt, entfällt eine Ausschreibung, da keine weiteren Anbieter für kommunale Kunden mit vergleichbaren Systemen auf dem Markt vorhanden sind.
Auf Antrag eines Gemeinderates wurde der Tagesordnungspunkt mehrheitlich vertagt.

 

Erweiterung der Urnenstelen-Anlage auf dem Friedhof Thomashardt – Freigabe Entwurfsplanung

Nach der Vorstellung verschiedener Ausbauvarianten am 28.09.2021 durch Herr Bernlöhr vom Büro SI wurde vom Gemeinderat eine Variante als Vorzugsvariante festgelegt. Diese wurde nun vom Büro SI konkretisiert und auch eine darauf aufbauende weitere Ausbaumöglichkeit skizziert. Dazu wurde festgelegt, auf beiden bestehenden Urnenstelenanlagen auf den Friedhöfen in Thomashardt und Hegenlohe einen fußgängerfreundlicheren Belag aus großformatigem Pflaster anstelle des Splittbelages zu verlegen, was insbesondere für Gehbehinderte wichtig ist.
Die nunmehr vorgelegte Planung beläuft sich für Thomashardt im Jahr 2022 auf 43.000 € für den weiteren Ausbau mit Wegen, neuem Pflasterbelag, Fundamenten und zunächst 4 Urnenstelen, für den Pflasterbelag in Hegenlohe werden 6.000 € veranschlagt.
Vom Gemeinderat wurden die vorgelegten Planungen einstimmig akzeptiert und die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung im Jahr 2022 beauftragt.

 

Grünflächenpflege 2022-2024 - Auftragsvergabe

Für die turnusgemäße Ausschreibung der kommunalen Grünflächenpflege in den kommenden drei Jahren wurden insgesamt 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Lediglich zwei Firmen haben jedoch ein Angebot abgegeben.
Der günstigste Bieter war die Fa. Julian Sartorius aus 73669 Lichtenwald mit einem Angebotspreis von 30.702,00 € brutto. Der bisherige Auftragnehmer hatte auch ein Angebot abgegeben, welches jedoch deutlich über dem erstplatzierten Angebot lag.
Vom Gemeinderat wurden daher die Grünpflegearbeiten für die kommenden drei Jahre mehrheitlich an die Fa. Sartorius aus Lichtenwald vergeben.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 14.12.2021

Bausache

 

Aufbau einer Photovoltaikanlage auf dem bestehenden Wohnhaus, Pfandäcker 26

Es liegt ein Antrag auf Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen vor. Der Bauherr beabsichtigt den Bau einer PV-Anlage auf dem bestehenden Wohnhaus. Der Bebauungsplan schreibt für PV-Anlagen Mindestabstände zu Traufe, First und Ortgang vor, die im vorliegenden Fall unterschritten werden. Da es im Plangebiet jedoch bereits mehrere Präzedenzfälle gleicher Art gibt, wurde durch die Verwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat mehrheitlich angeschlossen.

 

Photovoltaikanlagen mit Speicher auf Bürgerzentrum und Mehrzweckhalle

Seit 2015 beschäftigt sich die Gemeindeverwaltung mit dem Thema PV-Anlage auf der Mehrzweckhalle.
Aufgrund des relativ niedrigen Stromverbrauches der Mehrzweckhalle und Schule (ein gemeinsamer Stromanschluss) wurde bisher eine PV-Anlage nebst Speicher für Eigenverbrauchszwecke als nicht lohnend verworfen. Eine Kleinanlage auf dem Dach anzubringen ist aufgrund des hohen Eingerüstungsaufwandes wirtschaftlich nicht darstellbar.
Von Dritter Seite wurden vor einiger Zeit zwei Pachtangebote für das Hallendach an die Gemeinde gemacht, die 2018 vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt wurden.
Zwischenzeitlich steigen auch die Strompreise für kommunale Kunden drastisch und die Gemeinde bezahlt schon jetzt für ihre regulären Stromabnahmestellen (die Kläranlagen und die Straßenbeleuchtung haben Sondertarife) knapp 28 Cent brutto pro kWh - Tendenz sehr stark ansteigend.
Von Seiten der Netze BW wurde die Verwaltung auf die Fa. SENEC (eine Tochter der EnBW) aufmerksam gemacht, die PV-Systeme mit Speicher und einer sogenannten „SENEC.Cloud“ anbieten, in die auch weitere Verbrauchsstellen (maximal 4 weitere Verbrauchsstellen je Anlage sind möglich – hier wurden jeweils die größten Verbraucher nach der Erzeugungsstelle gewählt, um maximalen Eigenverbrauch zu erzielen) eingebunden werden können, ohne dass diese durch eine physische Stromleitung miteinander verbunden werden müssen. Wird der von der PV-Anlage produzierte Strom nicht direkt in der Liegenschaft verbraucht (überschüssiger Strom), wird dieser im Normalfall zu einer sehr niedrigen Vergütung in das Stromnetz eingespeist (Einspeisevergütung ab 01.11.2021 pro kWh: 4,82 Cent). Genau hier liegt die Stärke des SENEC Batteriespeichers in Verbindung mit der „SENEC.Cloud“. Der überschüssige Strom wird in die virtuelle SENEC.Cloud eingespeist und versorgt damit die Liegenschaft selbst und rechnerisch bis zu 4 weitere Verbrauchsstellen, unabhängig davon, wann der Strom produziert wird.
Gemeinsam mit der Netze BW und SENEC wurden die PV-Potentiale der gemeindeeigenen Liegenschaften analysiert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass sich lediglich die Liegenschaften Bürgerzentrum (Dachflächen in alle 4 Himmelsrichtungen) sowie die Mehrzweckhalle zur Belegung mit PV-Modulen eignen. Die anderen Liegenschaften sind aufgrund der Verschattungssituation mit anderen Gebäuden und Bäumen bzw. aufgrund zerklüfteter/schlecht nutzbarer Dachflächen eher weniger/nicht geeignet. Das Rathaus Thomashardt ist denkmalgeschützt und daher ist dort eine Anlage voraussichtlich auch nicht umsetzbar.
Die Netze BW schlägt vor, auf dem Bürgerzentrum eine PV-Anlage mit 50,25 kWp und einen Akkuspeicher mit 10,0 kWh nutzbarem Speicher zu installieren. In die „SENEC.Cloud“ könnten hier die Verbrauchsstellen der Liegenschaften: Rathaus, Sport- und Freizeitgelände, Bücherei und Dorfplatz eingebunden werden.
Auf der Mehrzweckhalle wird eine PV-Anlage mit 99,75 kWp und ein Akkuspeicher mit 10,0 kWh nutzbarem Speicher vorgeschlagen. In die „SENEC.Cloud“ könnten die Verbrauchsstellen der Liegenschaften: Friedhof Hegenlohe, Kindergarten Thomashardt, Kindergarten Hegenlohe und RRB / RÜB Staufenstraße eingebunden werden.
Die prognostizierte Anlagenleistung liegt bei rd. 135.000 kWh. Der Gesamtverbrauch der aufgezählten Liegenschaften lag 2019 bei rd. 108.500 kWh. Somit können die beiden Anlagen den Strombedarf für die 10 Liegenschaften und darüber hinaus produzieren. Das SENEC Projekt in dieser Form ist ein kommunales Pilotprojekt der Netze BW Regionalzentrum Mittlerer-Neckar. Die beiden Anlagen kosten zusammen mit Installation brutto 288.848,70 € und amortisieren sich selbst bei sehr konservativen Annahmen spätestens nach rund 15 bzw. 17 Jahren.
Da es sich um ein derzeit konkurrenzloses Spezialprodukt für kommunale Kunden handelt, entfällt eine Ausschreibung, da keine weiteren Anbieter für kommunale Kunden mit vergleichbaren Systemen auf dem Markt vorhanden sind.
Das Thema wurde bereits in der November-Sitzung beraten und auf Antrag des Gemeinderates vertagt. Von einzelnen Gemeinderäten wurden dazwischen umfangreiche Fragenkataloge vorgelegt, die von der Verwaltung und der NetzeBW beantwortet wurden.
Von der Verwaltung wurde nochmals deutlich gemacht, dass es sich nicht um ein Renditeobjekt handelt, sondern vorrangig um einen Beitrag zur klimaverträglichen Eigenstromversorgung für die Liegenschaften der Gemeinde. Jedoch muss sich auch ein solches Projekt wirtschaftlich tragen, d. h. es muss sich innerhalb der Abschreibungsdauer von 20 Jahren amortisieren, was im vorliegenden Fall gegeben ist.
Mehrere Gemeinderäte betonten, dass aus ihrer Sicht das Thema Nachhaltigkeit auch der entscheidende Punkt bei dem Projekt ist, der noch vor der Wirtschaftlichkeit kommt.
Nach ausgiebiger Debatte hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, das Bürgerzentrum und die Mehrzweckhalle mit PV-Anlagen mit Senec-Cloud-Speichern auszurüsten.

 

 Berichte über Gemeinderatssitzungen des Jahres 2020

 Berichte über Gemeinderatssitzungen des Jahres 2019

 Berichte über Gemeinderatssitzungen des Jahres 26.02.2019

Erhöhung und Erweiterung bestehende Stützmauer, Hohenrain 29 – Antrag auf Befreiung

Der Bauherr beabsichtigt die Erhöhung und Erweiterung der bestehenden Quaderstein-Stützmauer und hat dafür einen Antrag auf Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen eingereicht. Laut Bebauungsplan sind Mauern zur Böschungssicherung mit einem Grenzabstand von 0,5m und bis zu einer Höhe von 1,0m zulässig.


Aus Sicht der Verwaltung ist die Stützmauer schon im Ist-Zustand deutlich höher als das Maximalmaß und optisch sehr massiv. Laut Plan ist die Mauer im Ist-Zustand im Schnitt rund 2 m hoch. Vergleichbare Stützmauern gibt es im Hohenrain mehrere. Eine weitere Erhöhung um 1,1m, wie beantragt, erscheint aus Sicht der Verwaltung jedoch aus städtebaulicher Sicht nicht vertretbar, da die Höhe dann mehr das Dreifache des Zulässigen beträgt.


Bürgermeister Rentschler zeigte sich über das Baugesuch verwundert, da er bisher von einer Nachgenehmigung zur Bestandsmauer ausging und nicht von einer zusätzlichen Erhöhung des Bestandes. Mehrere Gemeinderäte drückten ebenfalls ihre Verwunderung darüber aus und bekräftigten, dass eine weitere Erhöhung des Bestandes viel zu massiv sei. Ein Gemeinderat sprach den Erdhügel auf dem darunter liegenden Grundstück an, der angeblich von der Baufirma der Bestandsmauer aufgeschüttet wurde. Bürgermeister Rentschler erläuterte, dass dies eine rein privatrechtliche Angelegenheit zwischen den betroffenen Nachbarn sei, die von diesen selbst geklärt werden muss.


Der Gemeinderat hat sodann einstimmig das Einvernehmen zu der Bausache verweigert.

 

Erhöhung und Erweiterung bestehende Stützmauer, Hohenrain 27 – Antrag auf Befreiung

Bürgermeister Rentschler verwies auf die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt und den Tagesordnungspunkt zuvor, da es sich um die Fortsetzung der selben Mauer auf dem Nachbargrundstück handle und der Sachverhalt gleich gelagert sei. Dem hat sich der Gemeinderat angeschlossen und einstimmig das Einvernehmen zu der Bausache verweigert.

 

Erstellung einer Einfriedung, Teckweg 5

Es liegt ein Antrag auf Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen vor. Der Bauherr möchte anstatt des laut Bebauungsplan zulässigen Knotengeflechtzauns mit 1,0m Höhe ein Holzlattenzaun mit waagerechter Lattung und 1,0m Höhe errichten. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich ein Holzlattenzaun gut in die Umgebung und wird daher befürwortet.


Dem hat sich das Gremium angeschlossen und einstimmig das Einvernehmen dazu erteilt.

 

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Pfandäcker, FlSt. 1209

Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses und hat hierfür einen Bauantrag im Genehmigungsverfahren eingereicht.


Die Prüfung des Baugesuchs hat ergeben, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans Pfandäcker weitestgehend entspricht. Lediglich die Garage steht auf der Nordseite dreiecksförmig (an der tiefsten Stelle 1,8m) aus dem Baufenster heraus, da dieses schräg verläuft. Die Gemeindeverwaltung hat hier vorgeschlagen, das Einvernehmen zu erteilen, damit die Garage rechteckig gebaut werden kann.


Der Gemeinderat hat sich dem angeschlossen und zur Bausache und der Baugrenzenüberschreitung das Einvernehmen erteilt.

 

Veränderte Ausführung der Außenanlage, Hohenrain 43

Es liegt ein Antrag auf Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen vor.


Der Bauherr möchte eine andere Außenanlage zur Ausführung bringen, als mit dem Baugesuch des Hauses genehmigt wurde.

 

Anhand der eingereichten Unterlagen ist jedoch nur schwer bis gar nicht beurteilbar, was überhaupt ausgeführt werden soll. Aus Sicht der Verwaltung kann nicht festgestellt werden, ob die geplante Ausführung im Einklang mit den Bebauungsplanvorgaben steht.


Es wurde von der Verwaltung daher vorgeschlagen, das Einvernehmen so lange nicht zu erteilen, bis ein entsprechend beurteilbarer Freiflächenplan der Außenanlage vorgelegt wird.


Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat ohne weitere Aussprache einstimmig angeschlossen.

 

Anschluss der VHS Lichtenwald an die VHS Esslingen

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, den Teil Kunst- und Kulturarbeit von diesem Tagesordnungspunkt zu vertagen.


Die letzten Jahre hat die VHS Lichtenwald pro Jahr durchschnittlich etwa 170 Unterrichtseinheiten erbracht. Rund 50 % der Kurse mussten wegen Teilnehmermangel abgesagt werden. Der Wunsch der Umlandgemeinden und der Stadt Esslingen ist es seit Langem, dass die VHS Lichtenwald wieder unter das gemeinsame Dach der VHS Esslingen zurückkehrt, wo sie bis Ende 2003 auch war. Aufgrund der Kündigung des bisherigen VHS-Leiters hat sich diese Möglichkeit kurzfristig ergeben. Der Gemeinderat hat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung bereits ausgiebig die Thematik beraten und den einstimmigen Grundsatzbeschluss getroffen, wieder zur VHS Esslingen zurück zu kehren. Auch wurde die Anregung aus den Reihen des Gremiums, einen Kunst- und Kulturverein zu gründen und zu bezuschussen, von der Verwaltung aufgegriffen. Durch die Vertagung steht dieser Punkt nun nicht mehr zur Beschlussfassung an.


Um den Beitritt zur VHS Esslingen zum 01.03.2019 zu vollziehen, ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vonnöten, die der Vorlage beigefügt ist.


Ziel ist es ferner, die Zahl der erbachten Unterrichtseinheiten auf 1.000 zu steigern, eine Erhöhung um fast das 6-Fache. Hierfür würde ein an die Stadt Esslingen zu erstattender Betriebskostenzuschuss von rund 7.000 € entstehen. Gleichzeitig entsteht aufgrund der wegfallenden Personalkosten eine jährliche Einsparung in Höhe von rund 6.000 € für die Gemeinde – also deutliche Mehrleistung für weniger Geld.


Herr Zielinski von der VHS Esslingen erläuterte die Arbeit der VHS Esslingen und das angedachte Außenstellenkonzept mit einem Ansprechpartner für die Außenstelle Lichtenwald. Ferner erläuterte er die Zertifizierungspflicht für Volkshochschulen, die Voraussetzung für Fördermittel des Landes sind. Bürgermeister Rentschler erläuterte, dass er deshalb schon seit geraumer Zeit im Gespräch mit der VHS Esslingen und diversem Bürgermeisterkollegen war, da eine solche Zertifizierung für eine kleine VHS wie Lichtenwald aus seiner Sicht nicht stemmbar sei. Kurzfristiger Handlungsbedarf hat sich nun erst durch den Personalweggang ergeben, jedoch sollte diese Chance nun genutzt werden.


Im Gemeinderat entbrannte eine ausgiebige Debatte über das Für und Wider in Bezug auf den Anschluss an die VHS Esslingen. Im Anschluss hat der Gemeinderat bei drei Enthaltungen dem Beitritt zur VHS Esslingen zum 01.03.2019 zugestimmt.

 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2019
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2019

Das umfangreiche Zahlenwerk der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser wurden dem Gemeinderat rechtzeitig vor der Sitzung vorgelegt. Vor der Beratung und dem Beschluss trug Bürgermeister Rentschler seine Haushaltsrede vor.

 

Haushaltsrede Bürgermeister Rentschler:

„Meine sehr geehrten Damen und Herren,

das Zahlenwerk der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser liegen Ihnen vor.

 

Unser neuer Kämmerer Herr Mayer hat den ersten Haushalt für die Gemeinde erstellt. Das Erscheinungsbild des Planes hat sich durch sein Wirken deutlich verändert, zudem sind zahlreiche anschauliche Grafiken darin enthalten.

 

Auf die Gefahr, mich wie in jedem Jahr fast wörtlich zu wiederholen: nach wie vor zeigt sich die deutsche Wirtschaft unbeeindruckt solide und setzt den gleichmäßigen Wachstumskurs fort. Das hat auch positive Auswirkungen auf den Einkommensteueranteil, der nach der Steuerschätzung für 2019 erneut ansteigen wird.

 

Doch die dunklen Wolken am wirtschaftlichen Horizont sind sichtbar: man geht von wesentlich niedrigeren Steigerungen betreffend der Steuereinnahmen aus. Der Brexit-Irrsinn und der von den USA Zollkrieg zeigen ihre traurige Wirkung….

 

Die Zuführungsrate beträgt 2019 Jahr planmäßig 314.000 €. Aufgrund kräftig steigender Kosten insbesondere bei den Personalausgaben fällt die Zuführungsrate allenfalls ordentlich aus.

 

2018 war ein investitionsreiches Jahr in Lichtenwald: neue Fenster für beide Kindergärten, Außenrenovierung von Rathaus und Wasserturm, barrierearmer Zugang für das Rathaus, ein neues HLF 20 für die Feuerwehr – nur um die Highlights zu nennen.

 

Doch 2019 geht es genau so weiter – die wichtigsten Punkte im Überblick: 290.000 € für die anstehende Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahme in der Schule, 80.000 € für den 5. Tennisplatz des TCs, 110.000 € für die hoffentlich drittletzte Sanierungsrunde in den Abwasserkanälen.

 

Die Restsumme für 2020 und 2021 beträgt hierfür 110.000 € bzw. 220.000 € - hier liegen uns nun belastbare Zahlen vor und das Ende ist konkret absehbar. Insgesamt wurden dann über 650.000 € in die Kanäle investiert, um sie wieder dicht und haltbar zu bekommen.

 

Vielen werden sich fragen: so viel Geld, wovon man gar nichts sieht. Warum macht man das?


Zum einen ist es eine gesetzliche Pflichtaufgabe, die Schäden nach Bekanntwerden möglichst rasch abzuarbeiten, zum anderen beugt es weiteren, viel teureren Schäden vor, die einen Austausch der Kanäle zur Folge hätten. Und zu guter Letzt ist es ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz: Abwasser hat nichts im Erdreich und im Grundwasser zu suchen!

 

Im Bereich des Eigenbetriebs Wasser wollen wir in Jahr 2019 die beiden letzten offenen Punkte beim Thema Löschwasserversorgung angehen: Einen Löschwasserbehälter zwischen Ölmühle und Wagnerwiese sowie eine Löschwasserentnahmestelle an der LW-Druckleitung am Naturfreundehaus – eine Investition in den Brandschutz für 100.000 €.

 

Danach haben wir das Investitionsprogramm im Bereich Wasserversorgung sodann ebenfalls komplett abgearbeitet

Sehr erfreulich ist, dass wir den Wasser- und Abwasserpreis bei der letzten Kalkulation für die Jahre 2019 und 2020 trotz dieser geplanten Investitionen deutlich um rund 5,7 % (Wasser) bzw. 3,7 % (Abwasser) senken konnten. Die Niederschlagswassergebühr konnte sogar um 9,1 % gesenkt werden.

 

Erschreckend sind die Ausgabensteigerungen im Personalbereich. Gesamt steigt dieser Posten nun auf rund 1,8 Mio. € pro Jahr!

 

Dies ist weitestgehend dem enormen Ausbau der Kinderbetreuung zuzuschreiben. Hier haben sich die Personalkosten zwischen 2011 und 2019 verdreifacht und liegen nun bei 945.000 €.

 

Der Schuldenstand vom Eigenbetrieb Wasser beträgt zum Jahresende 2019 rund 550.000 €, der des Kernhaushaltes rund 390.000 €. Insgesamt also rund 940.000 € - das immer noch viel für eine kleine und finanzschwache Gemeinde.

 

Trotz einem enormen Investitionsprogramm in der mittelfristigen Finanzplanung sind nach heutigem Stand keine Kreditaufnahmen erforderlich. Die mittelfristige Finanzplanung wird unser Gemeindekämmerer Mayer detailliert erläutern.

Das hat jedoch starke Auswirkungen auf die Rücklage: diese Beträgt zum Jahresbeginn 2019 planmäßig 1.178.000 €.


Durch das Investitionsprogramm sinkt die allgemeine Rücklage bis Ende 2022 jedoch auf nur noch 550.000 €. Eine Summe, die als Puffer für schlechte Jahre sowie als Liquiditätsreserve zwingend benötigt wird!

 

Dies gilt natürlich nur bei einer weitgehend stabilen Wirtschaftslage. Auch gilt noch abzuschätzen, was das neue Haushaltsrecht für Auswirkungen auf unsere Investitionskraft haben wird. Der Haushalt 2019 wird der letzte kamerale Haushalt sein. Ab 1.1.2020 gilt das neue kommunale Haushaltsrecht verbindlich und wir werden im Laufe des Jahres die Umstellungsarbeiten vornehmen. Wir dürfen also sehr gespannt sein auf den Haushalt 2020!

 

Auch wenn ich mich damit in diesem Punkt ebenso alljährlich wiederhole: Neben den eingeplanten Punkten, die es zu finanzieren gilt, bleibt wenig Spielraum für weitere Wünsche und Projekte – jedoch haben wir bereits viele Wünsche erfüllt und sehr sehr viele Projekte umgesetzt und dabei unsere Hausaufgaben im Bestand gemacht.

 

Trotzdem müssen wir weiter gemeinsam Haushaltsdisziplin wahren, um nicht unsere Rücklage zu „Vervespern“. Zudem muss es oberstes Ziel bleiben, keine weiteren Schulden aufzunehmen, um in schlechten Zeiten keine noch höhere Belastung des Haushaltes aus Zins- und Tilgung zu haben.

 

So viel von meiner Seite zum Haushalt.

 

Vielen Dank!


Nun übergebe ich das Wort an Gemeindekämmerer Mayer.“

 

Gemeindekämmerer Mayer erläuterte das Planwerk anhand von einer Präsentation, die die wichtigsten Kennzahlen des Haushaltes grafisch veranschaulichte sowie die Vorhaben in der mittelfristigen Finanzplanung darstellte.


Zusammengefasst stellte er fest, dass die Finanzen der Gemeinde – zumindest aus Sicht des kameralen Rechnungswesens – weiterhin auf einer soliden Basis stehen. Allerdings zeige die Entwicklung der kommenden Jahre, dass die investiven Maßnahmen aus den laufenden Mitteln allein nicht finanziert werden können und der Griff in die Rücklage nur begrenzt möglich ist; auch sind mittelfristig keine zusätzlichen Einnahmen aus weiteren Bauplatzverkäufen absehbar. Deshalb müsse – wie bereits vom Kommunalamt bei der Bestätigung der letztjährigen Haushaltssatzung aufgegeben – eine sparsame Haushaltsführung weiterhin oberste Priorität haben, um auch bei einer Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen über ein  ausreichendes Finanzpolster zur Deckung der laufenden Kosten und Investitionen zu verfügen.

 

Im Anschluss an die Haushaltsreden betonten mehrere Gemeinderäte ihre ausdrückliche Zustimmung zum Planwerk.

Nach Beantwortung aller Fragen durch den Bürgermeister und den Kämmerer wurden vom Gremium der Haushaltsplan und der Wirtschaftsplan 2019 einstimmig beschlossen.

 

Vorbereitung Verbandsversammlung Gemeindeverwaltungsverband

Vom Bürgermeister wurden die Vorlagen zur kommenden Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach/Fils (GVV) kurz erläutert. Sie beinhalten ein Änderungsverfahren des bestehenden Flächennutzungsplanes für die Erweiterung der Spedition Nagel in Reichenbach, das ausschließlich die Gemeinde Reichenbach betrifft, sowie die Finanzen des GVV. Aus dem Gremium erfolgten hierzu keine Wortmeldungen.


Sodann hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die Vertreter der Gemeinde Lichtenwald in der Verbandsversammlung des GVVs ermächtigt werden, den Beschlussanträgen zuzustimmen.

 

Kommunalwahlen und Europawahlen – Wahl des Gemeindewahlausschusses sowie Bildung der Wahlbezirke

Von der Verwaltung wurde ein Vorschlag für die Bildung des Gemeindewahlausschusses, welcher mit den Betroffenen abgestimmt ist, unterbreitet. In der Sitzung äußerte eine Gemeinderätin, dass sie zwar nicht mehr für den Gemeinderat kandidiere, jedoch kurzfristig gebeten wurde, auf einer Kreistagswahlliste zu kandieren. Aufgrund dieser nun eingetretenen Befangenheit konnte nicht über den Gemeindewahlausschuss Beschluss gefasst werden. Vom Gemeinderat wurde daher angeregt, diesen über das elektronische Verfahren nach § 37 Abs. 1 S. 2 GemO zu beschließen (sogenannter Umlaufbeschluss).


Als Wahlbezirke wurden einstimmig bestimmt:

  • Hegenlohe mit Wahlraum Bürgerzentrum

  • Thomashardt mit Wahlraum Kindergarten Thomashardt

  • sowie der Briefwahlbezirk im Bürgerzentrum.

 Berichte über Gemeinderatssitzungen des Jahres 26.03.2019

Bausachen

Veränderte Ausführung der Außenanlage, Hohenrain 43

Es liegt ein Antrag auf Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen vor. Der Bauherr möchte die bereits genehmigte Außenanlage anderweitig ausführen. Das jetzige Vorhaben wurde bereits in der Februar-Sitzung behandelt, jedoch waren die vorgelegten Pläne nur schwer bzw. nicht beurteilbar. Zwischenzeitlich wurden ergänzte Pläne vorgelegt. Der Bauherr plant mehrere Verschiebungen der Pflanzgebote, diverse Zäune ohne nähere Material- und Höhenangaben sowie diverse Stützmauern bis max. 1,80 m Höhe.


Aus Sicht der Gemeindeverwaltung gibt es für vergleichbare Stützmauern und Pflanzgebotsverschiebungen bereits Präzedenzfälle im Baugebiet, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen dazu zu erteilen. Bei den Zäunen wurde von Seiten der Gemeindeverwaltung auf die Regelungen im Bebauungsplan verwiesen – sofern diese eingehalten werden, spricht nichts gegen die Zäune.


Aus den Reihen des Gemeinderates wurden die vorgelegten Pläne jedoch deutlich kritisiert. Nach einer längeren Aussprache hat das Gremium sodann mehrheitlich entschieden, das Einvernehmen zu den geplanten Pflanzgebotsverschiebungen und Stützmauern nicht zu erteilen. Das Einvernehmen zu den Zäunen wurde mehrheitlich erteilt, wenn sie den Vorgaben des Bebauungsplanes entsprechen.

 

Neubau eines Einfamilienhauses, Gaiernweg 7

Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses und hat hierfür einen Bauantrag im Genehmigungsverfahren eingereicht. Die Prüfung des Baugesuchs hat ergeben, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans Gaiernweg weitestgehend entspricht. Lediglich der Carport und das Vordach stehen auf der Nordseite und der Ostseite geringfügig aus dem Baufenster hervor. Da jedoch im selben Planbereich mehrere derartige Präzedenzfälle vorhanden sind, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, das Einvernehmen zu der Bausache zu erteilen. Der Gemeinderat hat sich dem angeschlossen und zur Bausache und der Baugrenzenüberschreitung das Einvernehmen erteilt.

 

Personelle Strukturen im Kindergartenbereich

Bisher ist die Leitung der kommunalen Kindergärten in Lichtenwald im Hauptamt angesiedelt. Sämtliche nicht-pädagogischen Leitungsaufgaben werden auch von dort ausgeführt. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS bzw. Landesjugendamt) hat der Gemeinde nun mitgeteilt, dass sie bis spätestens 01.01.2020 eine Einrichtungsleitung benennen muss, die dem Fachkräftekatalog für pädagogische Fachkräfte entspricht. Dies ergibt sich aus § 45 Abs. 4 SGB VIII i. V. m. § 7 KiTaG.


Aufgrund der positiven Erfahrungen in anderen Gemeinden empfahl die Gemeindeverwaltung eine zentrale Einrichtungsleitung einzurichten. Anhand der Vorgaben des TVöD wäre eine solche Stelle in Entgeltgruppe S17 einzustufen. Bei der vorhandenen Gruppenzahl von 8 Gruppen empfahl die Verwaltung mit Blick auf andere Gemeinden eine Stellemit einem Beschäftigungsumfang von 50%.


Bürgermeister Rentschler zeigte sich über diese zusätzliche Forderung ggü. kleinen und finanzschwachen Gemeinden von Seiten des KVJS sehr verärgert, da hierbei dauerhaft weitere rund 30.000 € pro Jahr an Personalkosten für die Gemeinde entstehen würden.


Im Gemeinderat ergab sich eine teils hitzige Diskussion um das Für- und Wider der geforderten zusätzlichen Einrichtungsleitung. Mehrere Gemeinderäte waren der Meinung, alternativ eine dezentrale Einrichtungsleitung dahingehend einzurichten, dass diese Funktionen von den Erzieherinnen vor Ort vor übernommen werden.


Bürgermeister Rentschler teilte mit, dass man dies natürlich auch dezentral machen könne, jedoch für das betreffende Personal nach TVöD eine entsprechend höhere Einstufung vorgenommen werden muss. Zudem wird eine teilweise Freistellung der jeweils betroffenen Person vonnöten, für die wieder zusätzliches Personal eingestellt werden müsse. Dies liese sich jedoch berechnen, was aufgrund der Wahlvorbereitung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.


Vom Gemeinderat wurde sodann eine solche Vergleichsberechnung gewünscht, um eine Entscheidung treffen zu können. Der Punkt wurde daher einstimmig vertagt, bis eine solche Vergleichsrechnung vorliegt.

 

Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR); Grundsatzbeschluss sowie Vergabe des Auftrags zur Erfassung und Bewertung der Vermögensgegenstände

Alle Gemeinden in Baden-Württemberg müssen spätestens bis zum 01.01.2020 ihre Haushaltswirtschaft auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) umgestellt haben. Auch wenn eigentlich keine Entscheidungsmöglichkeit mehr besteht, da die Umstellung gesetzlich verpflichtend ist, wurde vom Gemeinderat aus formellen Gründen ein entsprechender Grundsatzbeschluss gefasst.

 

Die Kämmereileitung ist bereits schon mit entsprechend weit fortgeschrittenen Vorarbeiten beschäftigt (Erstellung Produktbuch, Aufbau Haushaltsstruktur, Altdatenübernahme, Aufbau Anlagenbuchhaltung, Bewertungsrichtlinie usw.).

Angesichts der engen Zeitschiene wurde die Verwaltung ermächtigt, eigenständig die im Rahmen der künftigen Haushaltsgliederung und Vermögensbewertung bestehenden Wahlrechte und Entscheidungsalternativen auszuüben, so dass flexibel und ohne weiteren Zeitverzug an dem Umstellungsprojekt weitergearbeitet werden kann. Zudem wurde der Auftrag für die Bewertung des gesamten Gemeindevermögens, welches insbesondere den Grundstücksbestand, Gebäude, Straßen, Spielplätze u.v.m. umfasst, an das Büro SCS Schüllermann Consulting GmbH aus Sigmaringen zum Angebotspreis von 17.879,75 € vergeben.

 

Vorbereitung Verbandsversammlung Gemeindeverwaltungsverband

Vom Bürgermeister wurden die Vorlagen zur kommenden Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach/Fils (GVV) kurz erläutert. Sie beinhalten ein Änderungsverfahren des bestehenden Flächennutzungsplanes für die Erweiterung der Spedition Nagel in Reichenbach, das ausschließlich die Gemeinde Reichenbach betrifft, sowie die Finanzen des GVV.
Aus dem Gremium erfolgten hierzu keine Wortmeldungen.

 

Sodann hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die Vertreter der Gemeinde Lichtenwald in der Verbandsversammlung des GVVs ermächtigt werden, den Beschlussanträgen zuzustimmen.

 

Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgender Spende hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:

  • 200,00 €, Herr Karl Kessler, Lichtenwald, Geldspende für die Jugendarbeit

Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spende anzunehmen.
Der Bürgermeister bedankte sich bei dem Spender sehr herzlich für die Unterstützung der Gemeinde und ihrer Einrichtungen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 09.04.2019

Bausache

Aufstellung eines SB-Pavillons der KSK Esslingen, Am Freien Feld 2

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr möchte auf dem Parkplatz des Netto-Marktes ein SB-Pavillon als Ersatz für den entfallenen Geldautomaten in der Hegenloher Straße errichten.


Das Vorhaben entspricht vollumfänglich den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Daher wurde von der Verwaltung empfohlen, das Einvernehmen dazu zu erteilen. Mehrere Gemeinderäte drückten ihre Zustimmung zum Standort aus und begrüßten, dass die Bargeldversorgung im Ort gewährleistet bleibt.

 

Das Einvernehmen zu der Bausache wurde einstimmig erteilt.

 

Weiterführung der Kunst- und Kulturarbeit

In der öffentlichen Anhörung der Künstlerinnen und Künstler Ende März wurde deutlich, dass von deren Seite das Modell eines „Kunst- und Kulturvereins“ nicht gewünscht wird. Vielmehr wird ein Kulturbeauftragter favorisiert. Dem Wunsch nach einem Kulturbeauftragten kann man durchaus nahetreten (siehe Beschlussvorschlag in der Februar-Sitzung), jedoch ist aus Verwaltungssicht ein Stellumfang von 50%, was einem Umfang von rund 19,5 Stunden pro Woche entspricht, finanziell nicht vertretbar. Der Stundenanteil des ehemaligen Kulturbeauftragten Schattschneider belief sich auf rund 15 Stunden pro Woche. Auch zu Zeiten der früheren Kulturbeauftragten Hermann entfielen 15 Stunden pro Woche auf die Kulturarbeit (38 % Beschäftigungsumfang).


Zwischenzeitlich hat sich ein ortsansässiges Künstlerehepaar bei der Verwaltung gemeldet, die mit dem Ort, den Künstlern und den Notwendigkeiten bestens vertraut sind und die sich ein ganz anderes Modell vorstellen könnten: Die Gemeinde beschäftigt beide auf Basis eines sogenannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses; die darüber hinaus anfallenden Arbeitsstunden für die Kulturarbeit werden von Beiden auf rein ehrenamtlicher Basis für Lichtenwald und das örtliche Kunst- und Kulturleben erbracht. Die Gemeinde erhält so indirekt eine 50%-Stelle mit Doppelbesetzung, die durch das ehrenamtliche Engagement der Beiden in weiten Teilen mitgetragen wird. Zugleich wurde von Beiden betont, dass sie davon ausgehen, dass mit dem Verkauf von Getränken sowie aus dem Erlös der Eintrittskarten (nach Abzug des prozentualen Anteils für die jeweiligen Künstler - keine Festbetragshonorare mehr), nach einer gewissen Anlaufphase, Einnahmen von rund 7.000 € - 8.000 € für die Gemeinde generieren könnten. Bislang musste die Gemeinde für die Kulturarbeit einen jährlichen Abmangel abdecken. Beide haben informell bei allen ortsansässigen Künstlerinnen und Künstlern vorgefühlt, ob sich diese eine solche Lösung vorstellen könnten. Alle Rückmeldungen von einem Großteil der Künstlerinnen und Künstler waren diesbezüglich positiv. Lediglich zwei Personen haben sich kritisch geäußert, gehören jedoch nicht zum Kreis der Künstlerinnen und Künstler, sondern sind lediglich Kulturinteressierte.


Es wäre eine großartige Chance für die Gemeinde, zusammen mit den Künstlerinnen und Künstlern, das Kulturleben im Ort auf neue und professionelle Beine zu stellen, ohne zugleich ausufernde Personalkosten zu verursachen. Da das Künstlerehepaar auch andernorts entsprechende Veranstaltungen professionell plant und durchführt, ist dies aus Sicht der Gemeindeverwaltung geradezu eine Idealbesetzung, zumal bereits die entsprechende Vernetzung und Ortskenntnis vorhanden ist. Nach einer langen und kontroversen Debatte hat sich der Gemeinderat bei einer Gegenstimme dazu entschieden, die vorgeschlagene Lösung zum 01.05.2019 umzusetzen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 21.05.2019

FTTH-Breitbandausbau in Lichtenwald – Vorstellung durch die Telekom

Die Deutsche Telekom plant in Lichtenwald den Ausbau eines Glasfasernetzes bis in die Häuser (FTTH: Fiber to the home, Glasfaser bis ins Haus). Die Gemeinde Lichtenwald und das Unternehmen haben dazu am 16. Mai 2019 eine Absichtserklärung unterzeichnet. Bandbreiten von bis zu 1.000 Mbit pro Sekunde werden für mehr als 1250 Haushalte möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass genügend Bürger im Vorfeld einen Glasfaseranschluss buchen. Die Vorvermarktung für die schnellen Anschlüsse soll im Herbst starten. Die Gemeinde Lichtenwald hat damit eine einmalige Chance, in der Digitalisierung einen Quantensprung zu vollziehen. Lichtenwald ist die 2. Gemeinde im Landkreis und die 7. In der ganzen Region Stuttgart, welche diese Chance bekommt.

 

Herr Fahrian von der Telekom erläuterte anhand einer Präsentation im Gremium die Planbereiche sowie die technischen Details sowie die Möglichkeiten, die sich mit dieser Zukunftstechnologie ergeben und beantwortete die Fragen der Gemeinderäte dazu.


Geplant ist auf Telekom-Kosten zum jetzigen Zeitpunkt ein Ausbau von 95% der Haushalte in Lichtenwald. Lediglich 4 Straßen (Pfandäcker, Gassenäcker, Teile von Streichet und Am freien Feld) sind bisher nicht in diesem eigenwirtschaftlichen Ausbau vorgesehen; die Telekom und die Gemeindeverwaltung stehen diesbezüglich jedoch in intensiven Gesprächen, um einen 100%-Ausbau mit einem kommunalen Anteil durchführen zu können.

 

Bausache

Veränderte Gestaltung Außenanlagen mit Antrag auf Befreiung, Hohenrain 41

Die Bauherren beabsichtigen an der Westseite des Grundstückes eine Natursteinmauer aus Muschelkalk auf der Grundstücksgrenze zu errichten. Diese wird je nach Geländeverlauf 50 – 90cm hoch und rund 20m lang sein. Die Mauer soll das abfallende Gelände auffangen, um den Garten besser benutzbar zu machen. Da bereits mehrere vergleichbare Mauern im Baugebiet als Präzedenzfälle vorhanden sind, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu erteilen.


Dem hat sich der Gemeinderat mehrheitlich angeschlossen.

 

Löschwasserversorgung

Im Bereich der Wasserversorgung wurden von der Gemeinde in den letzten Jahren große Investitionen vorgenommen, aus denen der – trotz deutlicher Senkung in 2019 – immer noch sehr hohe Wasserpreis resultiert.


Bei der Löschwasserversorgung bestehen jedoch im Bereich des Naturfreundehauses sowie im Bereich Ölmühle/Wagnerwiese Mängel, da diese nicht ausreichend ist. Nachdem diverse Varianten mit der Landeswasserversorgung (LW) und dem Ingenieurbüro SI erörtert und durchgerechnet wurden, ergibt sich folgende Situation: Am Naturfreundehaus wird von der LW im Auftrag der Gemeinde eine hydraulisch entkoppelte und selbstnachfüllende Löschwasserentnahmestelle an der Überlandleitung der LW angebracht. Hierfür hat die LW der Gemeinde ein Angebot für Planung und Bauausführung in Höhe von 27.500 € netto unterbreitet.


Im Bereich der Ölmühle/Wagnerwiese ist aus Kostengründen eine Flachtanklösung mit einem Volumen von 30m³ unter der Zufahrt der Ölmühle vorgesehen. Die ursprünglich avisierte klassische Tanklösung mit 30m³ verursacht zahlreiche Probleme sowie deutliche Mehrkosten durch notwendige Genehmigungen und Untersuchungen im Bereich Wasserrecht, Naturschutz und die notwendige Umlegung von Stromkabeln der NetzeBW. Hier beläuft sich die Kostenberechnung auf 63.000 € netto. Die Maßnahme soll beschränkt ausgeschrieben werden.


Der Gemeinderat hat sodann einstimmig beschlossen, die LW mit der Löschwasserentnahmestelle am Naturfreundehaus zu beauftragen und den Löschwassertank im Bereich Ölmühle/Wagnerwiese beschränkt auszuschreiben.

 

Kanalsanierungen 2019

Die Gemeinde Lichtenwald hat im Rahmen der Eigenkontrollverordnung in den Jahren 2015 und 2017 bereits alle Kanalschäden in der höchsten Schadstufe (Schadensklasse 5) in geschlossener Bauweise saniert. Zu ersetzende Kanäle wurden bereits in den Jahren zuvor erneuert. Für die Sanierung von Schäden in Schadensklasse 4 sind laut Kostenschätzung weitere 440.000 € fällig, die in den Jahren 2019, 2020 und 2021 verteilt in die Finanzplanung eingestellt wurden. Im Jahr 2019 sollen Schäden für 110.000 € behoben werden, was nun beschränkt ausgeschrieben werden soll.


Diesen Beschluss hat das Gremium ebenso einstimmig gefasst.

 

Vergabe der Reinigungsleistungen für das Bürgerzentrum und die Grundschule

Von Seiten des Kreisprüfungsamts wurde die Gemeinde aufgefordert, die Reinigungsleistungen von Bürgerzentrum und Schule neu auszuschreiben. Die Verwaltung hat deshalb unter Einbeziehung einer Fachfirma eine beschränkte Ausschreibung für die Reinigungsleistungen ab dem 01.07.2019 vorgenommen, wobei in diesem Zusammenhang der Reinigungsumfang und -turnus komplett überarbeitet und teilweise auch erweitert wurde. 8 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, jedoch haben nur 3 Firmen ein Angebot abgegeben.


Für das Bürgerzentrum mit Bauhof und Feuerwehr war der günstigste Bieter die Fa. LiHa aus Lenningen mit einem Angebotspreis von 25.830,67 € brutto, für die Schule die Fa. Rall aus Ebersbach mit einem Angebotspreis von 25.200,73 € brutto.


Im Gemeinderat ergab sich eine ausführliche Diskussion um das Thema und die Reinigungsstandards. Im Anschluss an die Aussprache wurde bei einer Enthaltung die Vergabe an den jeweils günstigsten Bieter beschlossen.

 

Resolution Fluglärm

Der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Plochingen (Plochingen, Deizisau, Altbach) hat bei seiner letzten Verbandsversammlung am 29. April 2019 nachfolgende Resolution zum Thema Fluglärm verabschiedet. Der Verbandsvorsitzende, Herr Bürgermeister Buß, hat die weiteren vom Fluglärm der östlichen Einflugschneise des Stuttgarter Flughafens massiv betroffenen Gemeinden Neuhausen, Denkendorf, Esslingen, Baltmannsweiler und Lichtenwald gebeten, sich dieser Resolution anzuschließen.


Aus Sicht der Gemeindeverwaltung Lichtenwald ist diese Resolution inhaltlich richtig und die Gemeinde Lichtenwald sollte sich dieser auf jeden Fall anschließen, da sämtliche Sachverhalte vollumfänglich zutreffend sind. Insbesondere die absolute Zahl an Flugbewegungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen, was zu einer erheblichen Lärmbelastung führt. Die Grenze des für die Bevölkerung Erträglichen und Zumutbaren ist insbesondere in den verkehrsstarken Zeiten längst überschritten.


Die überwiegende Abwicklung der Nachtflüge aus/in östliche Richtung ist ebenso unverständlich und führt zu einer deutlichen Benachteiligung der östlich des Flughafens gelegenen Gemeinden und ihrer Einwohner.

Resolutionstext:
Als Mitglieder der Gemeinderäte Altbach, Deizisau und Plochingen stellen wir fest, dass die Messkampagnen 2011/2013 sowie 2018 eine deutliche Erhöhung des Fluglärmdauerschallpegels im Monatsmittel nachgewiesen haben. Besonders signifikant ist diese Entwicklung für die Nachtzeit in Deizisau gegeben. Weiter ist festzustellen, dass in der kritischen Nachtzeit der weit überwiegende Flugverkehr in Richtung Osten abgewickelt wird, was zu einer besonderen Belastung der Gemeinden im Verbandsgebiet führt. Die Verschlechterung der Fluglärmsituation einerseits und die besondere Belastung durch den Fluglärm in der Nacht durch einseitige Festlegung der Abflugrichtungen sind aus Sicht der Mitgliedsgemeinden nicht akzeptabel. Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes hat deshalb im Zusammenhang mit der Fluglärmbelastung der Mitgliedsgemeinden nachstehende Forderungen verabschiedet:

  • Wir lehnen alle Ausbaupläne des Flughafens zur Ausweitung des Flugbetriebes ab! Insbesondere sind die Überlegungen zum Bau einer zweiten Startbahn endgültig aufzugeben.

  • Mit dem fortschreitenden Stand der Technik müssen die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften regelmäßig und zeitnah dynamisch angepasst werden, damit am Flughafen Stuttgart nur Luftfahrzeuge mit lärm- und schadstoffarmen Triebwerken starten und landen dürfen. Kurzfristig ist sicherzustellen, dass die im Jahr 2011 ermittelten äquivalenten Dauerschallpegel auch künftig nicht überschritten werden.

  • Die lärmabhängige Gebührenregelung muss stärker zu Ungunsten der lauten Maschinen gespreizt werden. Lärmabhängige Gebühreneinnahmen sollen unmittelbar für Lärmschutzmaßnahmen sowohl am Flughafen aber auch bei direkt betroffenen Anliegern eingesetzt werden.

  • Das Nachtflugverbot muss strikt eingehalten werden. Ausnahmen sind weiter einzuschränken. Gebührenzuschläge für Starts und Landungen in den empfindlichen Tagesrandzeiten (zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr) sind zu erhöhen.

  • Gefordert wird eine gleichmäßige und damit faire Verteilung der Nachtflugbewegungen - insbesondere der Postflüge – jeweils in beide An- und Abflugrichtungen des Flughafens. Die deutliche Benachteiligung der Verbandskommunen ist sachlich nicht zu rechtfertigen und deshalb ist ein Ausgleich herbeizuführen.

  • Gefordert wird weiter, die nicht mehr zeitgemäße Regelung zu den Lärmfestschreibungskonturen aus dem Jahr 1978 fortzuschreiben und den aktuellen Lärmschutzerfordernissen anzupassen.

Mehrere Gemeinderäte äußerten sich positiv zu dem Thema und der Resolution. Ein Gemeinderat vertrat die Ansicht, dass mehrere Formulierungen inhaltlich falsch seien und daher so nicht gefordert werden können.


Nach einer kurzen Debatte hat der Gemeinderat bei einer Enthaltung beschlossen, sich der Resolution vollumfänglich anzuschließen.

 

Schulsanierung – Freigabe Entwurfsplanung

Am 27. November 2018 hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, die Schule im Bereich des Toilettentraktes umfangreich zu sanieren, das bisherige Jugendhaus zu neuen Kernzeiträumen umzubauen sowie einen Anbau am Lehrerbereich zu erstellen, der einen zusätzlichen Raum (Büroraum/Lagerraum/Besprechungsraum – je nach Bedarf Schule) enthält sowie das Lehrerzimmer deutlich vergrößert. Damit wird das Musterraumprogramm des Landes-Baden-Württemberg für 1,5-zügige Grundschulen erfüllt.


In den letzten Monaten wurden weitere Ideen in den Planungsprozess eingebracht und in einer öffentlichen Anhörung im Rahmen einer Gemeinderatssitzung am 19.03.2019 vorgestellt.


Unter anderem wurde für die Schülertoiletten als wesentliche bauliche Änderung zum Bestand die Entfernung der Beton-Schutzgitter zum Schulhof vorgeschlagen sowie die Entfernung der Glasstein-Abtrennung zwischen Toiletten und Vorräumen. Wenn an dieser Stelle die Wände geöffnet werden, erscheint es sinnvoll, die vorhandenen Fenster in diesem Zuge mit zu tauschen, da diese nicht ballwurfsicher verglast sind.


Für den Lehrer-Bereich sind die Änderungen am weitestgehenden. So wird neben dem in der Größe unveränderten Anbau ein komplett veränderter Grundriss vorgeschlagen. Das Lehrerzimmer soll sich zukünftig im Bereich des jetzigen Sekretariats und Flures befinden, das jetzige Lehrerzimmer wird zu einem Eingangsbereich sowie einem Vorraum mit Küche. Das bisherige Rektorat enthält nun das Sekretariat. Im Anbau finden sich das Rektorat sowie ein Besprechungszimmer.


Die Lehrertoiletten sollen nicht nur saniert werden, sondern um 90 Grad gedreht und im Grundriss verändert werden. Die Räume werden dadurch nahezu quadratisch und besser nutzbar. Der Zugang erfolgt dann von Norden statt von Osten.
Vom Büro Knecht wurde für die Sanierung der Toilettenanlagen das Farb- und Materialschema der Mehrzweckhalle vorgeschlagen (anthrazitfarbene Bodenfliesen 40x40cm, Wandfliesen weiß und rot 20x20cm, Trennwände dunkelgrau, Sanitärgegenstände weiß). Auch hier wurden umfangreiche Änderungen eingebracht. Es wurden drei Farbschemen vorgeschlagen, wobei die 3. Variante präferiert wurde. Diese sieht ein sehr buntes Farbschema (4 verschiedene Farben, unterschiedlich für Jungen- und Mädchentoiletten) mit horizontal verlegten Wandfliesen im Format 20x10cm von Vogue, Serie Interni, vor, für den Boden einheitlich cremefarbene Fliesen 60x60cm. Die Trennwandanlagen sollen in einem neutralen Farbton gehalten werden. Die Lehrertoiletten sollen mit denselben Fliesen gestaltet werden, jedoch in neutralem Farb-schema an den Wänden.


Bei der Anhörung am 19.03.2019 wurde von allen Fraktionen signalisiert, dass man den Wünschen der Elternschaft und Schule gerne nachkommt. Das Büro Knecht hat die dort gezeigten Präsentationen von der Verwaltung erhalten und seine Pläne entsprechend überarbeitet sowie eine Kostenberechnung nach DIN 276 erstellt.


Klar war, dass Grundrissänderungen in den Lehrertoiletten mit neuen Zugängen sowie eine vollständig neue Raumaufteilung im Lehrerbereich zu deutlichen Mehrkosten führen werden. Dadurch müssen im Lehrerbereich alle Räume neue Decken, Wand- und Bodenbeläge erhalten, was zuvor nur für den Anbau und das vergrößerte Lehrerzimmer vorgesehen war. Die Türen mit Zargen sind im gesamten Bereich zu erneuern. Ebenso ist durch die Grundrissänderungen/Wandentfernungen die Gesamte Elektrik im Lehrerbereich zu erneuern. Zudem werden durch die Grundrissänderungen teilweise neue Möbel erforderlich. So sind der Einbauwandschrank im Rektorat sowie im Lehrerzimmer durch die Änderung durch neue Schranksysteme zu ersetzen, ebenso die Schrankküche. Aufgrund der anderen Raumzuschnitte ist zudem ein neues modulares Tischsystem für das Lehrerzimmer erforderlich. Auch wurde auf Anregung des Gemeinderates eine Schadstoffuntersuchung berücksichtigt. Für die Kernzeit wurde eine Küche, eine Garderobe, ein Essensausgabetresen sowie ein Schranksystem berücksichtigt.


Insgesamt ergeben sich dadurch Mehrkosten in Höhe von 155.000 € für die Gesamtmaßnahme. Da der Landeszuschuss statt den erhofften 45.000 € stattliche 95.000 € beträgt, reduziert sich die tatsächliche Mehrbelastung für die Gemeindefinanzen auf 105.000 €.


Vom Büro Knecht wurde für den Anbau am Lehrertrakt ein optisch abgesetzter Kubus mit flach geneigtem Dach hinter einer waagrechten Attika ähnlich der Mehrzweckhalle vorgeschlagen, die Fenster sollen raumhoch sein. Aus ökologischen Gründen wurde ein Holzständerbau mit Lärchenholzverschalung vorgeschlagen. Von Seiten des Gemeinderates wurde jedoch mehrheitlich gewünscht, den Anbau analog dem Bestand mit einem Pultdach und einem Fensterband an der Nordseite sowie Oberlichtern an der Südseite auszuführen. Zudem wurde mehrheitlich ein Massivbau mit gestrichenem Rauhputz beschlossen.


Mit diesen Änderungen wurde die Entwurfsplanung vom Gremium sodann freigegeben.

 

Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgenden Spenden hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:

  • 300,00 €, Herr Karl Kessler, Lichtenwald, Geldspende zur Sportförderung

  • 702,10 €, CDU-Ortsverband Lichtenwald, Sachspende Sitzbank Triebweg

Nachdem die befangenen Gemeinderäte im Zuschauerraum platz genommen haben, hat das Gremium einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spenden anzunehmen.


Der Bürgermeister bedankte sich bei den Spendern sehr herzlich für die Unterstützung der Gemeinde und ihrer Einrichtungen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2019

Verabschiedung alter Gemeinderat / Verpflichtung neuer Gemeinderat

Bürgermeister Rentschler verabschiedete in einer Rede die ausgeschiedenen Gemeinderäte und benannte zahlreiche Meilensteine, die der Gemeinderat in seiner zurückliegenden Amtszeit gemeinsam mit Bürgermeister und Verwaltung umgesetzt hat. Er bedankte sich beim alten Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit. Der alte Gemeinderat hat zuvor festgestellt, dass bei den neuen Gemeinderäten keine Gründe im Sinne der Gemeindeordnung vorliegen, die an der Übernahme des Amtes hindern.


Anschließend verpflichtete er alle neu gewählten Gemeinderäte mit der gesetzlichen Gelöbnisformel und per Handschlag. Der neue Gemeinderat wurde somit in das Amt eingeführt und konnte seine Arbeit sofort aufnehmen.


Vom neuen Gemeinderat wurden sodann die Mitglieder in die beratenden Ausschüsse der Gemeinde sowie in den Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach/Fils und den Zweckverband Landeswasserversorgung gewählt.


Zur ersten stellvertretenden Bürgermeisterin wurde Frau Constanze Pfaff gewählt, zum 2. stellvertretenden Bürgermeister Herr Moritz Unterberger.

 

Bausachen

Sanierung Wintergarten im EG, Anbau im UG, Streichet 7/1

Es liegt ein Antrag im Kenntnisgabeverfahren vor. Der Bauherr möchte die o. g. Maßnahmen in seinem Gebäude umsetzen. Dies entspricht vollumfänglich den Bebauungsplanfestsetzungen.


Der Gemeinderat hat von diesem Bauvorhaben Kenntnis genommen.

 

Errichtung einer Faßsauna, Haldenstraße 9

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Bau einer Faßsauna in seinem Garten. Der dort gültige Bebauungsplan schließt solche Vorhaben nicht aus. Daher empfahl die Gemeindeverwaltung, das Einvernehmen dazu zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angenommen.

 

Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Probststraße 15

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage im sogenannten unbeplanten Innenbereich, weshalb das Vorhaben nach §34 BauGB zu beurteilen ist. Die dortigen Voraussetzungen sind nach Ansicht der Verwaltung gegeben, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zur Bausache zu erteilen.


Das Gremium hat zu dem Vorhaben das Einvernehmen sodann einstimmig erteilt.

 

Forsthausareal – Wohnpflegeanlage und barrierefreie Mehrfamilienhäuser

Es liegen zwei getrennte Bauanträge auf eine Wohnpflegeanlage sowie auf barrierefreie Mehrfamilienhäuser vor. Die Bauanträge wurden von der Verwaltung und dem Planungsbüro SI, welches auch den Bebauungsplan erstellt hat, eingehend geprüft. Es wurden mehrere Abweichungen vom Bebauungsplan festgestellt:

  • die Grundflächenzahl wird maßgeblich durch zusätzliche KfZ-Stellplätze bedingt um 271 m² überschritten.

  • im Bereich des laut Bebauungsplan zwingend zu erhaltenden Baumbestandes sind Stellplätze eingezeichnet. Die vorgelegten Unterlagen von Vermesser (Lageplan) sowie Planer des Vorhabens (Außenanlagenplan) sind an dieser Stelle widersprüchlich.

  • die Wohnpflegeanlage überschreitet die zulässige Gebäudehöhe im Obergeschoss um 1,02 m, im Dachgeschoss um 0,88 m.

  • im Bereich der Mehrfamilienhäuser wir die zulässige Gebäudehöhe um 0,8 m überschritten.

  • das Baufenster wird auf der Südseite der Wohnpflegeanlage geringfügig überschritten, da die Baugrenze dort leicht schräg verläuft.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sind lediglich die geringfügige Überschreitung der Baugrenze sowie die Überschreitung der Grundflächenzahl – welche maßgeblich einer ausreichenden Zahl an Stellplätzen für Besucher geschuldet ist – akzeptabel. Alle anderen Punkte sind nach Ansicht der Verwaltung vom Planer zu korrigieren.
Der Gemeinderat hat sich dafür entscheiden, eine Sondersitzung mit dem Planer abzuhalten und die Entscheidung über das kommunale Einvernehmen vertagt.

 

Löschwassertank Ölmühle/Wagnerwiese - Auftragsvergabe

Gemäß Gemeinderatsbeschluss wurde die Errichtung des zwingend benötigten Löschwassertanks in diesem Bereich beschränkt ausgeschrieben, da die Schüttung der Wasserleitung in diesem Bereich nicht für eine Brandbekämpfung ausreichend ist. Es wurden 14 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert; bei der Submission lagen lediglich von 4 Firmen Angebote vor. Der günstigste Anbieter nach Prüfung und Wertung der Angebote war die Firma Gansloser aus Deggingen mit einem Angebot in Höhe von 60.422,38 €, was rund 12.000 € über der kalkulierten Summe liegt.


Bei einer Enthaltung wurden die Arbeiten vom Gemeinderat zum Angebotspreis an die Firma Gansloser vergeben.

 

Vergabe der Fassadensanierungsarbeiten an den Kindergärten

Die Fassaden der Kindergärten Hegenlohe und Thomashardt sind deutlich in die Jahre gekommen und wiesen Putzabplatzungen, verwitterte Holzteile und optische Mängel auf. Zudem haben die Fenstertauschmaßnahmen im vergangenen Jahr ebenso Spuren hinterlassen. Von der Verwaltung wurden daher mehrere regionale Malerbetriebe um ein Angebot zur Fassadensanierung in beiden Einrichtungen gebeten. Der günstigste Anbieter, die Firma Roos Malerwerkstätte aus Reichenbach/Fils, hat für beide Kindergärten ein Angebot in Höhe von 15.117,87 € abgegeben.


Aus Sicht der Verwaltung ist dies als sehr günstig zu betrachten.


Das Gremium hat sich dem angeschlossen und einstimmig die Vergabe an die Fa. Roos beschlossen.

 

Kauf von Wiesengrundstücken wegen der Möglichkeit zur Errichtung eines Mobilfunk-Sendemastens

Im September 2014 wurde vom Gemeinderat das Mobilfunkkonzept beschlossen, welches vom Büro IBaum erstellt wurde. Dieses sieht einen Sendemast an der „Kurve“ des alten Schulweges nördlich vom Baugebiet Hohenrain vor.


Seit diesem Zeitpunkt wurde von der Gemeindeverwaltung intensiv mit verschiedenen Netzbetreibern verhandelt, dort einen Mobilfunk-Sendemast zu errichten. Zwischenzeitlich konnte im Sommer 2018 ein Pachtvertrag mit der Firma Telefonica (Netze E-Plus und O2) für die dort gelegenen gemeindeeigenen Grundstücke abgeschlossen werden, um einen Sendemast zu errichten. Aufgrund der Mastgröße sind baurechtliche Abstandsflächen erforderlich, die teilweise auf Privatgrund liegen. Von zwei der drei betroffenen Grundstücke liegen die Zustimmungen für die erforderlichen Baulastenübernahmen bereits vor.
Beim dritten Grundstück handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, die einer Baulast nicht zustimmt. Die Erbengemeinschaft hat der Gemeinde aber einen anderen Vorschlag betreffend all ihrer 4 Flurstücke unterbreitet, der ebenfalls akzeptabel ist: ein Teil der Erbengemeinschaft will die südlichen Teile behalten (mit Hecke eingefriedet und als Freizeitgrundstück genutzt). Der nördliche Teil ist Wiesenfläche und will vom anderen Teil der Erbengemeinschaft veräußert werden. Es handelt sich dabei um 50 % der Gesamtfläche.


Nach einem Kauf könnten durch die Gemeinde die Baulasten auf dem Flurstück eingetragen werden und das Gesamtpaket der erworbenen Wiesen danach meistbietend zum Weiterverkauf angeboten werden.


Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen und dem Kauf der Wiesenflächen zugestimmt.

 

FTTH-Ausbau in Lichtenwald

Wie bereits in der Sitzung am 21. Mai 2019 vorgestellt, plant die Telekom – wenn genügend Interesse im Ort besteht – einen sehr weitreichenden eigenfinanzierten FTTH-Ausbau in Lichtenwald. Es werden rund 95 % der Hausanschlüsse abgedeckt.

Leider sind folgende 4 Straßen von den Planungen der Telekom nicht berücksichtigt:

  • Nördlicher Ast von „Am Freien Feld“

  • Pfandäcker

  • Gassenäcker

  • Streichet ab Hausnummer 17 bis zur Wendeplatte

Von Seiten der Verwaltung wurde bei der Telekom darauf gedrängt, das gesamte Gemeindegebiet auszubauen. Dies ist für die Telekom jedoch wirtschaftlich nicht darstellbar. Jedoch ist schon das bestehende Angebot als sensationell für Lichtenwald zu betrachten – bisher wurde mit einem kommunalen Eigenanteil für diesen Ausbau von 500.000 – 600.000 € gerechnet.

 

Der Schwellenwert zur Beantragung von Fördermitteln liegt derzeit bei 30 Mbit/s. In den nicht berücksichtigten Straßen liegt die derzeitige Versorgung bei > 30 Mbit/s (bei 50 Mbit/s). Demzufolge gibt es derzeit keine rechtliche Grundlage, den Ausbau der Breitbandversorgung auszuschreiben und Fördermittel dafür zu erhalten.


Eine andere Möglichkeit ist, dass die Kommune in erforderlichen Bereichen mit einer europaweiten Ausschreibung die passive Infrastruktur in diesem Bereich selbst baut und sodann zum Betrieb ausschreibt. Diese Möglichkeit erscheint aus Sicht der Verwaltung jedoch als nicht umsetzbar, da durch die erforderliche Ausschreibung im Vorfeld immense Planungskosten für die Gemeinde entstehen würden und die passive Infrastruktur zudem durch die ab 2020 vorgeschriebenen Ab-schreibungen im neuen Haushaltsrecht den Haushalt belasten würde. Zudem wäre die Gemeinde für die Instandhaltung der passiven Infrastruktur zuständig.


Eine realisierbare und vergaberechtlich zulässige Möglichkeit ist, dass die Gemeinde den Ausbau der Telekom zum Anlass nimmt, um diverse Gehwege auszubessern. Bei Aufgrabungen im Gehwegbereich bleiben oft Reststreifen übrig, die laut ZTV-Asphalt-StB-12 erneuert werden müssen (Mindestbreite für übrige Reststreifen ist 35 cm) bzw. nach entsprechender Geldleistung der Gemeinde bei sanierungsbedürftigen Gehwegen oftmals flächig vom ausführenden Unternehmen mit gerichtet werden. Dadurch wird der Tiefbau zeiteffizienter (wegfallende Asphaltschnitte sowie wegfallende Fugenbänder) und für das ausführende Unternehmen deutlich kostengünstiger.


Die Telekom hat der Gemeinde nach zahlreichen Gesprächen den Vorschlag gemacht, dies entsprechend bei den zahlreich entstehenden Reststreifen im Ort beim FTTH-Ausbau zu tun. Es wurde hierfür eine Summe von 150.000 € in den Raum gestellt. Durch die ersparten Mittel bei der Oberflächenwiederherstellung wäre die Telekom bereit, auf eigene Rechnung die oben genannten Gebiete zu erschließen.


Diesem zwischen Verwaltung und Telekom ausgehandelten Vorschlag hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 23.07.2019

Bausachen

Errichtung eines Stellplatzes, Bergäcker 71

Es liegt ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans vor. Der Bauherr möchte einen Stellplatz errichten, was grundsätzlich verfahrensfrei ist. Jedoch wird durch den zusätzlichen Stellplatz die nach Bebauungsplan maximal zulässige Länge der Grundstücksbefestigung entlang der Straße überschritten. Aus Sicht der Verwaltung ist die Befreiung jedoch sinnvoll, damit dort mehr Parkfläche entsteht. Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen und das Einvernehmen erteilt.

 

Abbruch eines bestehenden Hauses und Neubau eines Wohnhauses, Kirchweg 12

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr möchte das bestehende Gebäude abbrechen, um ein Wohnhaus mit Garage zu errichten. Das Vorhaben liegt im so genannten unbeplanten Innenbereich und ist daher nach §34 BauGB zu beurteilen. Da sich das geplante Gebäude in die Eigenart der näheren Umgebung fügt und keine weiteren Punkte gegen die Errichtung sprechen, hat die Gemeindeverwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Neubau von zwei Reihenhäusern, Brühlweg, FlSt. Nr. 892/1

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt, zwei Reihenhäuser mit Garage zu errichten. Ein ähnliches Vorhaben wurde bereits im Juli 2017 behandelt und das kommunale Einvernehmen erteilt. Das Vorhaben wurde jedoch nicht ausgeführt.


Der Bauherr beantragt abweichend vom Bebauungsplan eine Garage außerhalb des Baufensters, eine geringfügige Baugrenzenüberschreitung mit der Terrassenüberdachung, eine Überschreitung der Grundflächenzahl sowie eine abweichende Dachform und Dachneigung (Satteldach mit 30 Grad anstelle eines Pultdaches mit 20 Grad). Aus Sicht der Verwaltung gibt es für jeden der Punkte bereits Präzedenzfälle im Plangebiet, zudem fügt sich die geplante Dachform deutlich besser in die vorhandene Bebauung ein. Diesem Beschlussvorschlag hat sich das Gremium einstimmig angeschlossen.

 

Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Pfandäcker, FlSt. Nr. 1189

Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses und hat hierfür einen Bauantrag im Genehmigungsverfahren eingereicht.


Die Prüfung des Baugesuchs hat ergeben, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans Pfandäcker weitestgehend entspricht.


Der Abstand der Dachgaube auf der Westseite zur Traufe entspricht nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes. Dieser gibt einen Mindestabstand von 0,8 m vor. Hierfür gibt es keine Präzedenzfälle, weshalb von der Verwaltung empfohlen wurde, das Einvernehmen zu der Gaube nicht zu erteilen.


Auf der Ostseite ist ein Zwerchgiebel mit Flachdach geplant. Diese Dachform entspricht ebenso nicht dem Bebauungsplan, jedoch gibt es im Plangebiet dafür bereits zahlreiche Präzedenzfälle. Deshalb empfahl die Verwaltung, hierzu das Einvernehmen zu erteilen.


Vom Gemeinderat wurde der Beschlussvorschlag bzgl. der Gauben mehrheitlich abgelehnt und damit das Einvernehmen zu der geplanten Gaube erteilt. Entsprechend dem Verwaltungsvorschlag hat der Gemeinderat das Einvernehmen zum Zwerchgiebel sowie zum restlichen Vorhaben einstimmig erteilt.

 

Vergabe Kanalsanierungen 2019

In der Mai-Sitzung wurde beschlossen, im laufenden Jahr 2019 weitere Kanalschäden der zweithöchsten Schadstufe 4 haltungsweise zu sanieren. In der Kostenberechnung waren hierfür rund 95.000 € ohne Nebenkosten veranschlagt. In den kommenden 2 Jahren sind weitere rund 300.000 € für die noch offenen Sanierungsmaßnahmen in der Finanzplanung vorgesehen.


Von 9 angeschriebenen Spezialfirmen haben 8 ein Angebot abgegeben. Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Baierle aus Fremdingen-Schopflohe mit 97.299,16 € abgegeben.


Der Gemeinderat hat die Vergabe an die Fa. Baierle einstimmig beschlossen.

 

Kindergartengebührensatzung für die Jahre 2019/2020 und 2020/2021

Die aktuelle Kindergartengebührensatzung legt die Gebühren lediglich bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres Ende August fest. Daher ist es notwendig, eine neue Gebührensatzung zu beschließen.


Von Seiten der Verwaltung wurden die landesweiten Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände herangezogen, um die Gebührensätze neu zu berechnen. Diese schlagen eine Erhöhung um 3 % für das nächste Kindergartenjahr vor. Da die Verwaltung mit ähnlichen Lohnsteigerungen im Folgejahr im Bereich des TVöD rechnet, wurde dieselbe Steigerungsrate auch für das Kindergartenjahr 2020/2021 eingerechnet. Dazu wurde ein weiteres Gebührenmodell „Halbtageskrippe“ für den Kindergarten Thomashardt eingeführt. Trotz der Gebührenerhöhung wird der empfohlene Kostendeckungsgrad von 20 % nicht erreicht. In den beiden kommenden Jahren erwartet die Gemeindeverwaltung einen Kostendeckungsgrad von rund 17,8 %. Nach ausführlicher Diskussion hat der Gemeinderat sodann einstimmig die vorgelegte Gebührensatzung für die kommenden beiden Kindergartenjahre beschlossen.

 

Sanierung oberer Sportplatz - Vorberatung

Das Thema Sportplatzsanierung wurde bereits am 25.04.2017 nichtöffentlich zusammen mit Herr Wilfert vorberaten und Herr Wilfert mit der Ausarbeitung der Pläne beauftragt (kleinstmögliche Sanierungsvariante inklusive Eigenleistung Montage Zäune). Ein geringerer Sanierungsumfang ist sinnvoll nicht umsetzbar.

 

Am 16.05.2017 wurde das Thema ausgiebig öffentlich beraten und von Herr Wilfert detailliert vorgestellt.

 

Damals wurde einstimmig beschlossen, dass die Sanierung des oberen Sportplatzes nach Erhalt der Fördermittelzusage vom Land Baden-Württemberg (Sportfachförderung) angegangen wird. Bereits damals wurde mit einer Wartezeit von 2-3 Jahren auf den Zuschuss gerechnet.

 

Nach nunmehr fast exakt 2 Jahren ist mit Bescheid vom 21.05.2019 ein Landeszuschuss in Höhe von 47.000 € (beantragt waren 52.000 €) bewilligt worden.

 

Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich inkl. Eigenleistung Selbstmontage der Zaunelemente & Netze auf vom Zaunbauer errichtete Pfosten auf rund 324.000 € (aktualisierter Preisstand Juni 2019). Abzüglich des Zuschusses sind von der Gemeinde rund 277.000 € an Sanierungskosten zu stemmen. Als Alternativen wurden in den o. g. Sitzungen noch folgende Varianten mündlich vorgestellt (aktuelle Kosten hinzugefügt):

  • o. g. Sanierung ohne Eigenleistungen: ca. 353.000,00 €

  • „Standard-Sanierung“ mit Erneuerung Rasentragschicht ohne Eigenleistungen: ca. 434.000,00 €

  • Kunstrasenplatz 50 x 30 m: ca. 331.000,00 €

  • Kunstrasenplatz 60 x 90 m: ca. 800.000,00 €

Der vom Land bewilligte Zuschuss bezieht sich jedoch ausschließlich auf die eingangs erwähnte Sanierung für 324.000€ und kann nicht nachträglich für anderweitige Ausführungsalternativen verwendet werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Sanierung des oberen Sportplatzes unumgänglich.

 

Die Rasenfläche ist sehr uneben, es fehlen Bewässerung und Drainage. Bei starkem Regen steht der Platz unter Wasser und wird bei Nutzung beschädigt, in trockenen Sommern wie in den letzten Jahren vertrocknet der Rasen und nimmt auch hierdurch starken Schaden.

 

Die durch Fachfirmen durchgeführten Pflegemaßnahmen der letzten Jahre haben dadurch nur wenig Erfolg gebracht und die Qualität des Platzes hat sich weiter verschlechtert.

 

Zudem sind die Auslaufbereiche vor den Zuschauerbarrieren zu gering und das Spielfeld endet an der Ostseite unmittelbar an einer steilen Böschung. Die Verletzungsgefahr für Sportler ist durch die Unebenheit und die fehlenden Auslaufbereiche erheblich. Des Weiteren fehlen allseits Ballfangzäune, was bei den Parkplätzen und der Landesstraße ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko (Beschädigungen an Fahrzeugen und Unfallgefahr durch Bälle, ggf. auf die Straße laufende Spieler) darstellt. Die Verkehrsbehörde und die Verkehrspolizei fordern bereits seit 2011 einen Ballfangzaun zur Landesstraße hin.

 

Die für Sportplätze (Rasenflächen) gültige Norm DIN 18035-4 schreibt zur Ebenheit vor, dass das max. Stichmaß auf eine Strecke von 4 m, gemessen mit einer Richtlatte, lediglich +/- 20 mm betragen darf. Dieser Wert ist z. T. erheblich überschritten.

 

Eine Begehung mit einem Vertreter der zuständigen Unfallkasse hat ebenso gravierende Sicherheitsmängel ergeben: Die DIN 18035 enthält Vorgaben hinsichtlich Ebenheit und Deckungsgrad des Rasens. Das Einhalten der Vorgaben stellt sicher, dass ein sicherer Betrieb möglich ist. Es befinden sich in der Rasentragschicht größere Löcher und Fehlstellen, die eine Gefahr darstellen. Es ist sicherzustellen, dass der Platz ausschließlich in ordnungsgemäßem Zustand genutzt wird. Entlang der Straße und der Böschung sind an den Seiten des Platzes keine Ballfangzäune vorhanden. Dadurch entsteht die Gefahr, dass Personen die Böschung hinabstürzen können sowie Bälle auf Fahrzeuge und Personen fliegen. Entsprechend der DIN 18035 sind Ballfangzäune vorzusehen. Die erforderlichen Hindernisfreien Räume und Sicherheitsabstände sind zu beachten.

 

Der Gemeinderat hat das Thema ausgiebig vorberaten. Die endgültige Beschlussfassung ist für die September-Sitzung vorgesehen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 24.09.2019

 

Ehrung eines Gemeinderates

Bürgermeister Rentschler ehrte zu Beginn der Sitzung Gemeinderat Werner Kiepfer für seine 25jährige Tätigkeit im Gemeinderat der Gemeinde Lichtenwald und hielt eine kurze Rede. Anschließend überreichte er ihm eine Urkunde des Gemeindetages Baden-Württemberg sowie ein Präsent der Gemeinde Lichtenwald und dankte ihm herzlich für sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement für die Gemeinde Lichtenwald und ihrer Einwohner.

 

Wahl des Jugendrates

Für den Jugendrat der Gemeinde Lichtenwald gingen zwei Bewerbungen ein: Herr Achim Schmid aus Hegenlohe sowie Herr Mark Stehr aus Thomashardt haben sich hierfür beworben. Da es maximal drei zu besetzende Plätze gibt, wurde von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, beide Bewerber zu wählen.


Eine Gemeinderätin stellte den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, da sie eine persönliche Vorstellung der Bewerber wünscht. Dem wurde bei 4 Gegenstimmen statt gegeben.

 

Bausachen

Errichtung eines Carports, Schulstraße 17

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr möchte einen Carport außerhalb des Baufensters errichten. Da es im Plangebiet einen identischen Präzedenzfall gibt (Schulstraße 11), empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu der Bausache zu erteilen. Dem hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Errichtung eines Gartenhauses im Außenbereich, FlSt. Nr. 792/3

Es liegt ein Antrag auf Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen „Gartenhausgebiet Hauwiesen“ vor. Der Bauherr möchte ein Gartenhaus mit Panoramafenstern und einer Größe von 38,25 m³ errichten. Laut Bebauungsplan sind nur Gartenhäuser bis 16 m³ Größe zulässig, die zudem vorwiegend der Aufbewahrung von Gerätschaften dienen sollen und nicht zum dauernden Aufenthalt. Nach Ansicht der Verwaltung kann beim vorliegenden Bauantrag deshalb kein Einvernehmen zur Befreiung erteilt werden. Diesem Beschlussvorschlag hat sich das Gremium ebenso einstimmig angeschlossen.

 

Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern, Pfandäcker, FlSt. Nr. 1207 und 1208

Es liegt ein Antrag im Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt, zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage zu errichten. Die GRZ ist um 132 m² überschritten. Laut Planunterlagen resultiert dies jedoch nicht aus den Gebäuden, sondern ausschließlich aus den mitzurechnenden Nebenflächen wie Stellplätze, Zufahrten und Tiefgarage. Da eine geringere Stellplatzzahl nicht vernünftig wäre, empfahl die Verwaltung, hierzu das Einvernehmen zu erteilen.


Auf der Ost- und der Westseite ragen Balkone ca. 0,45 m bzw. ca. 0,35 m aus dem Baufenster heraus, ebenso die Dachüberstände auf der Südseite mit ca. 0,35 m, auf der Nordseite mit ca. 0,5 m und auf der Ostseite mit ca. 0,2 m. Hierfür ist jedoch nur eine Zulassung von Seiten des Landratsamtes erforderlich.


Als Gauben sind Schleppgauben geplant. Dies entspricht nicht dem Bebauungsplan: hier sind Satteldächer vorgesehen, somit sind Gauben nur als Spitzgauben bzw. Dreiecksgauben zulässig. Jedoch gibt es bereits Präzedenzfälle für abweichende Gaubenformen im Plangebiet. Zudem fügen sich die Schleppgauben städtebaulich sehr gut ein, weshalb die die Verwaltung empfahl, dazu das Einvernehmen zu erteilen.


Beim Haus 2 (südlich gelegenes Gebäude) sind laut den Plänen die maximal zulässigen Trauf- und Firsthöhen um jeweils 0,25 m überschritten. Aufgrund der widersprüchlichen Angaben aus dem Lageplan sowie aus den Schnitten wird von einem Planungsfehler ausgegangen, der sich durch entsprechende Deckblätter korrigieren lässt. Die Verwaltung empfahl daher, zu den Höhenüberschreitungen kein Einvernehmen zu erteilen, den übrigen Punkten jedoch zuzustimmen.


Den Beschlussvorschlägen der Verwaltung hat sich der Gemeinderat mehrheitlich angeschlossen.

 

Errichtung von einem Nebengebäude, Pfandäcker, FlSt. 1212

Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Bau eines Nebengebäudes in der dafür vorgesehenen Baufläche in den Pfandäckern im gleichnamigen Plangebiet. Laut Bebauungsplan sind hierfür folgende Regelungen vorgesehen: Innerhalb der festgesetzten Fläche für Nebenanlagen (Nba) beträgt die maximal zulässige Traufhöhe 6,0 m und die maximal zulässige Firsthöhe (höchster Dachpunkt) 9,0 m. Als Dachform sind Satteldächer sowie extensiv begrünte Flachdächer zulässig. Diese Vorgaben sind von der Bausache eingehalten, da flach geneigte Dächer bis 5° noch als Flachdächer zählen. Aus Sicht der Verwaltung ist daher das Einvernehmen zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich das Gremium mehrheitlich angeschlossen.

 

Errichtung einer Terrasse auf der bestehenden Garage, Seewiesenweg 42

Es liegt ein Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vor. Die Befreiung für die Terrasse wurde bereits am 12.11.2013 im Gremium erörtert und das kommunale Einvernehmen dazu erteilt. Der Bauherr hat nun die Terrasse nicht wie ursprünglich geplant und vom Landratsamt genehmigt mit 2 m Abstand zur Nachbargarage auf der bestehenden Doppelgarage errichtet, sondern bis zur Grenze. Da es hierzu bereits identische Präzedenzfälle im Plangebiet gibt (Hohenrain 20), empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu der Befreiung zu erteilen.
Den Beschlussvorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Vom Bürgermeister wurde darauf hingewiesen, da es aufgrund des identisch gelagerten Präzedenzfalles im Plangebiet hier voraussichtlich trotzdem zu einer Genehmigung durch das Baurechtsamt kommen wird.

 

Seniorenwohnen im Forsthausareal

Es liegt ein neuer Antrag für die Wohnpflegeanlage sowie zwei barrierefreie Mehrfamilienhäuser im Baugenehmigungsverfahren vor. Ein Investor plant die Errichtung einer Wohnpflegeanlage im östlichen Teil des Forsthausareales und entlang dem Kirchweg zwei barrierefreie Mehrfamilienhäuser mit einer Grünanlage dazwischen. Bei der Prüfung der Unterlagen konnten nun keinerlei Abweichungen vom Bebauungsplan mehr festgestellt werden. Das Vorhaben entspricht nun weitestgehend den ursprünglichen Planungen sowie allen Vorgaben aus dem Bebauungsplan. Daher empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu der Bausache nun erteilen.


Im Gemeinderat ergab sich trotz der eingehaltenen Planvorschriften eine hitzige Diskussion. Aus dem Gemeinderat wurde kritisiert, dass es zu wenig Besucherparkplätze gäbe. Der Planer des Projektes erläuterte dazu, dass weitere Stellplätze vom Gemeinderat ausdrücklich nicht gewünscht wurden in der Sitzung des Gemeinderats vom 08.07.19 und daher aus der vorliegenden Planung gestrichen wurden, da die hierfür zwingend benötigte Überschreitung der GRZ abgelehnt wurde.


Nach Abschluss der Diskussion hat der Gemeinderat das Einvernehmen mit knapper Mehrheit verweigert. Vom Bürgermeister wurde darauf hingewiesen, dass bei Einhaltung aller Planvorschriften – was hier der Fall ist – das fehlende Einvernehmen vom Landratsamt ersetzt wird und eine Baugenehmigung erteilt werden wird.

 

Sanierung oberer Sportplatz

Am 16.05.2017 wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die Sanierung des oberen Sportplatzes nach Erhalt der Fördermittelzusage vom Land Baden-Württemberg (Sportfachförderung) angegangen wird. Bereits damals wurde mit einer Wartezeit von 2-3 Jahren auf den Zuschuss gerechnet. Nach nunmehr fast exakt 2 Jahren ist mit Bescheid vom 21.05.2019 ein Landeszuschuss in Höhe von 47.000 € (beantragt waren 52.000 €) bewilligt worden.

 

Das Projekt wurde sodann in der Sitzung vom 23. Juli 2019 vom Gremium vorberaten und diverse Fragen aufgeworfen. Der Planer Herr Wilfert stand nun dem Gremium für Fragen zur Verfügung und erläuterte die technischen Details. Er erläuterte insbesondere, dass er bereits vor der Juli-Sitzung eine Bodenuntersuchung bei einem Sachverständigen in Auftrag gegeben hat, um finale Kostensicherheit bzgl. des notwendigen Bodenaufbau zu haben. Entgegen der ursprünglichen Annahme, dass der Boden mit ca. 5 cm Sand abgemagert werden muss, hat das Gutachten einen Abmagerungsbedarf von 12 cm Sand ergeben. Durch diese Massenmehrung ergeben sich deutliche Kostensteigerungen um rund 39.000 € auf nunmehr gesamt 363.000 €. Abzüglich der Zuschüsse ist von der Gemeinde somit ein Betrag von 316.000 € zu stemmen. Für die selbe Summe wie für die Einarbeitung von 12 cm Sand ist es jedoch möglich, die oberste Schicht der Rasentragschicht durch frisches und somit besseres Material zu ersetzen, weshalb dies von Herr Wilfert empfohlen wurde.


Aus dem Gemeinderat wurde angebracht, dass man den Platz für eine zukünftige Laufbahn frei halten sollte. Bürgermeister Rentschler erläuterte, dass diese bereits auf der Ostseite im Bebauungsplan vorgesehen ist und der Platz daher auf der Westseite bündig zum Parkplatz geplant ist. Ein Gemeinderat regte an, ihn zudem noch nordbündig auszuführen, dass auf der Südseite noch Platz für eine kurze Laufbahn oder eine Weitsprunggrube entsteht. Dies wurde vom Bürgermeister begrüßt und Herr Wilfert sagte zu, die Planung entsprechend anzupassen.


Nach Abschluss der Aussprache hat der Gemeinderat sodann mehrheitlich beschlossen, den Sportplatz zu sanieren und die Ausschreibung der Arbeiten vorzunehmen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 22.10.2019

 

Wahl des Jugendrates

Für den Jugendrat der Gemeinde Lichtenwald gingen zwei Bewerbungen ein: Herr Achim Schmid aus Hegenlohe sowie Herr Mark Stehr aus Thomashardt haben sich hierfür beworben. Da es maximal drei zu besetzende Plätze gibt, wurde von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, beide Bewerber zu wählen. Nachdem der Gemeinderat diesen Punkt in der September-Sitzung mehrheitlich vertagt hatte, hat er nun einstimmig die beiden Kandidaten zum Jugendrat der Gemeinde Lichtenwald gewählt.

 

Bausachen

Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, Reichenbacher Straße, FlSt. Nr. 794/5

Es liegt eine Bauvoranfrage vor. Der Bauherr beabsichtigt den Bau eines weiteren Wohnhauses mit Garage hinter seinem bereits bestehenden Wohnhaus. Da das Baugrundstück im so genannten unbeplanten Innenbereich liegt, ist es nach §34 BauGB zu beurteilen. Da die verkehrliche Erschließung privat geplant ist und das neue Gebäude von der Kubatur und den Trauf- und Firsthöhen ungefähr dem Bestandsgebäude entspricht, empfahl die Verwaltung, das Einvernehmen zu der Bausache zu erteilen. Diesen Beschlussvorschlag hat der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt und das Einvernehmen zu der Bausache verweigert.

 

Um- und Anbauten an der Grundschule, Junger Geiger 1

Der Gemeinderat hat Ende 2018 mehrheitlich beschlossen, die Grundschule im Bereich der Toiletten zu sanieren, einen Anbau an den Lehrerbereich zu errichten und das bisherige Jugendhaus für die Kernzeitbetreuung komplett umzubauen. Die Entwurfspläne nebst Kostenberechnung wurden im Mai 2019 durch den Gemeinderat freigegeben und weitere Änderungswünsche vorgebracht. Die Kosten betragen voraussichtlich 445.000 €; die Gesamtmaßnahme wird vom Land Baden-Württemberg mit 90.000 € bezuschusst.


Mehrere Gemeinderäte fragten nach dem Farb- und Materialkonzept. Bürgermeister Rentschler verwies darauf, dass es hier ausschließlich um das Baugesuch mit den vom Gemeinderat im Mai 2019 gewünschten Änderungen gehe, nicht um Fragen der Ausstattung und Details einzelner Gewerke. Ohne eine Freigabe des Baugesuches kann das Baugenehmigungsverfahren nicht beginnen.


Bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat sodann das kommunale Einvernehmen zu dem Baugesuch erteilt.

 

Funkmast am alten Schulweg

Im September 2014 wurde vom Gemeinderat das Mobilfunkkonzept beschlossen, welches vom Büro IBaum erstellt wurde. Dieses sieht einen Sendemast an der „Kurve“ des alten Schulweges nördlich vom Baugebiet Hohenrain vor.


Seit diesem Zeitpunkt wurde von der Gemeindeverwaltung intensiv mit verschiedenen Netzbetreibern verhandelt, um dort einen Mobilfunk-Sendemast zu errichten. Im Sommer 2018 konnte ein Pachtvertrag mit der Firma Telefonica (Netze E-Plus und O2) für die dort gelegenen gemeindeeigenen Grundstücke abgeschlossen werden, um einen Sendemast zu errichten. Zwischenzeitlich sind die notwendigen Baulasten für die Abstandsflächen von Telefonica mit den Eigentümern vereinbart worden. Auch das Baugesuch liegt nun vor.


Das Vorhaben ist nach §35 BauGB zu beurteilen. Eine entsprechende Privilegierung für Funkmasten ist vorhanden. Daher empfahl die Gemeindeverwaltung, das Einvernehmen zu erteilen. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung hat sich der Gemeinderat einstimmig angeschlossen.

 

Errichtung einer Lagerhalle, Am freien Feld, FlSt. Nr. 1173

Es liegt ein Antrag im Kenntnisgabeverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Bau einer Lagerhalle auf seinem Grundstück im Gewerbegebiet. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.


Der Gemeinderat nahm von dem Vorhaben Kenntnis.

 

Jahresrechnung 2018 und Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes Wasser

Gemeindekämmerer Mayer stellt den Jahresabschluss 2018 mit einer Präsentation im Gemeinderat vor. Er fasst die wichtigsten Punkte zusammen und betont, dass statt der geplanten Rücklagenentnahme von 104.000 € stattdessen 538.000 € an die Rücklage zugeführt werden konnten. Er und Bürgermeister Rentschler zeigten sich hocherfreut über die Zahlen und den Rücklagenbestand, der nun zum Jahresende 2018 rund 1,8 Mio. € betrug.


Beim Eigenbetrieb Wasser hat sich ein Jahresüberschuss von rund 28.000 € ergeben, was ebenfalls besser als die Planzahl von 19.000 € ist.

 

Zu beiden Punkten wurden dem Gemeinderat vorab umfangreiche Zahlenwerke vorgelegt.

 

Der Gemeinderat zeigte sich über die Zahlen ebenfalls erfreut und hat die Jahresrechnung 2018 sowie den Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes Wasser wie vorgelegt genehmigt.

 

Beschaffung eines Radladers für den Bauhof

Der inzwischen 28 Jahre alte Radlader „Zeppelin“ des Bauhofs (7.299 Betriebsstunden) weist einen Motorschaden auf (fehlende Kompression auf allen Zylindern). Der Kostenvoranschlag für eine Motorinstandsetzung beläuft sich auf rund 13.400 €. Angesichts des Alters und dem Gesamtzustands des Radladers – für die Maschine sind in den vergangenen 5 Jahren mit zunehmender Tendenz fast 9.000 € an Wartungs- und Reparaturkosten angefallen – hat die Verwaltung unter Hinzuziehung der beiden Bauhofmitarbeiter mehrere Angebote für Gebrauchtmaschinen eingeholt. Diese Angebote lagen alle zwischen 38.000 € und 40.000 € und beinhalten neben dem Fahrzeug eine Standard-Schaufel sowie eine Palettengabel.
Vom Bauhof wird die angebotene Maschine Kramer Typ 5065 zum Angebotspreis von 39.151 € aufgrund der sehr großen Wendigkeit und kleinen Größe favorisiert, da sich das Gerät damit besser auf den relativ engen Wegen der Friedhöfe bewegen lässt. Ergänzend zu der Maschine aus 2016 mit erst 987 Betriebsstunden wird noch eine passende Klappschaufel für 3.450 € benötigt.


Für den defekten Radlader wurde noch ein Angebot von 4.165 € abgegeben.


Mittel für die Ersatzbeschaffung sind im Haushalt keine veranschlagt; jedoch sind noch Restmittel von der Leasingübernahme des Bauhoftraktors vorhanden. Von der Verwaltung wurde daher eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rund 33.700 € beantragt.


Diese überplanmäßige Ausgabe für die Ersatzbeschaffung hat der Gemeinderat einstimmig freigegeben.

 

Annahme von Spenden

Über die Annahme von folgenden Spenden hatte der Gemeinderat gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung zu entscheiden:

  • 50,00 €, Frau Marie-Luise Burghoff, Reichenbach, Sachspende für die verlässliche Grundschule

  • 535,50 €, BMS GmbH, Wolfschlugen, Sachspende für die Feuerwehr

Das Gremium hat einstimmig den Beschluss gefasst, diese Spenden anzunehmen.


Der Bürgermeister bedankte sich bei den Spendern sehr herzlich für die Unterstützung der Gemeinde und ihrer Einrichtungen.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 19.11.2019

Blutspenderehrung

Wie jedes Jahr zum Jahresende wird im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung zusammen mit dem Deutschen Roten Kreuz eine Blutspenderehrung durchgeführt.
Geehrt wurden:

  • Frau Julia Graser für 10maliges Blutspenden

  • Frau Constanze Pfaff für 10maliges Blutspenden

  • Frau Petra Hemming für 25maliges Blutspenden

  • und in Abwesenheit Frau Martina Hartmann für 10maliges Blutspenden.

Bürgermeister Rentschler überreichte mit einem Vertreter des DRK Baltmannsweiler dazu die Urkunden des DRKs sowie Präsente der Gemeinde.

 

Genehmigung von Schlussabrechnungen

Kanalsanierungen 2017

Die Kanalsanierungsarbeiten 2017 wurden an die Fa. KTF aus Börslingen zum Ausschreibungspreis von 98.734,30 € vergeben. Die Kostenberechnung belief sich auf 100.000 €, zzgl. 20.000 € Nebenkosten (Ingenieur- und Planungsleistungen).


Aufgrund diverser Mehrleistungen während der Ausführung der Arbeiten betrug die Abrechnungssumme der Fa. KTF 108.491,85 €.


Die Gesamtmaßnahme wurde daher statt mit 120.000 € mit 131.000 € abgeschlossen. Der Gemeinderat hat die vorgelegte Schlussabrechnung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Erweiterung Urnenstelen Friedhof Hegenlohe

Für die Erweiterung der Urnenstelen auf dem Friedhof Hegenlohe wurden 2018 38.000 € im Haushalt veranschlagt. Die Vergabesumme nach Ausschreibung belief sich auf 42.186,92 €. Nach Abschluss der Maßnahme wurden für die Baumaßnahmen und die Landschaftsarchitektin insgesamt 40.306,80 € abgerechnet, da einzelne Kleinmaßnahmen nicht ausgeführt wurden.


Der Gemeinderat hat die vorgelegte Schlussabrechnung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Beschaffung HLF 20 für die Feuerwehr

Im September 2017 wurde vom Gemeinderat die europaweite Ausschreibung des neuen Feuerwehrfahrzeuges HLF 20 beschlossen. Die Auftragsvergabe an die Fa. Magirus in Ulm erfolgte im November 2017 zum Angebotspreis von 310.000,18 €. Hinzu kamen die funktechnische Ausstattung sowie einzelne Ausrüstungsgegenstände, die zusätzlich beschafft werden sollten. Insgesamt wurde für das Fahrzeug ein Gesamtbetrag von 320.000 € im Haushalt 2018 veranschlagt. Die Schlussabrechnung hat nun eine Gesamtsumme von 323.340,43 € ergeben. Vom Land wurde die Maßnahme mit 90.000 € gefördert.


Auch diese Schlussabrechnung hat das Gremium zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Fenstersanierung Kindergärten Thomashardt und Hegenlohe

Im September 2017 wurde vom Gemeinderat eine Fenstersanierung an den beiden Kindergärten in Thomashardt und Hegenlohe beschlossen und im Haushalt 2018 dafür 105.000 € veranschlagt.


Die Ausschreibung im Frühjahr 2018 hat eine Auftragssumme von 86.956,44 € inkl. Planungsleistungen ergeben. Die Schlussabrechnung der Maßnahme nach Ausführung betrug 89.746,99 €.


Diese Schlussabrechnung hat der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Beschaffungs eines zweiten Bauwagens für den Waldkindergarten

Die Beschaffung des 2. Bauwagens für den Waldkindergarten mit Ausstattung wurde mit 25.000 € im Haushalt 2018 veranschlagt. Der Wagen wurde baugleich zum ersten Wagen beschafft, dazu die erforderlichen Möbel und Ausstattungsgegenstände. Insgesamt wurden 28.786,94 € ausgegeben. Insgesamt gingen Fördermittel des Landes in Höhe von 17.500 € für die Maßnahme ein.


Diese Schlussabrechnung hat der Gemeinderat ebenso zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Sanierung Kläranlage Thomashardt

Im Jahr 2016 hat der Gemeinderat die Sanierung der Kläranlage Thomashardt beschlossen. Die Maßnahme wurde im Herbst 2017 abgeschlossen. Die Auftragssumme nach Ausschreibung betrug inklusive Planungsleistungen 513.068,20 €. Die Schlussabrechnung hat eine Gesamtprojektsumme von 517.062,43 € ergeben. Vom Land wurde die Maßnahme mit insgesamt 332.900 € bezuschusst.


Auch diese Schlussabrechnung hat das Gremium zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Baugebiet „Thomashardt-Ost“

Das Baugebiet „Thomashardt-Ost“ wurde mit Vertrag von 2012 an einen Erschließungsträger zur Entwicklung übergeben. Insgesamt wurden für Grunderwerb, Erschließung etc. 4.158.013,33 € ausgegeben. Nach der Schlussabrechnung des Sonderfinanzierungskontos ist für die Gemeinde ein Gewinn von 139.391,51 € verblieben, der mit der Auflösung des Kontos in 2018 an die Gemeindekasse ausbezahlt wurde.


Diese Schlussabrechnung hat der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Baugebiet „Pfandäcker“

Das Baugebiet „Pfandäcker“ wurde mit Vertrag von 2015 an einen Erschließungsträger zur Entwicklung übergeben. Insgesamt wurden für Grunderwerb, Erschließung etc. 2.011.817,62 € ausgegeben. Nach der Schlussabrechnung des Sonderfinanzierungskontos ist für die Gemeinde ein Gewinn von 1.305.468,40 € verblieben, der mit der Auflösung des Kontos in 2018 an die Gemeindekasse ausbezahlt wurde.


Auch diese Schlussabrechnung hat der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Forstwirtschaftsplan 2020

Vom Kreisforstamt Esslingen wurde der Forstwirtschaftsplan 2020 mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Darin ist vorgesehen, den Holzeinschlag 2020 im Gemeindewald vorwiegend im Bereich des Naturfreundehauses durchzuführen. Dazu sind geringe Summen für die Wegeinstandhaltung angesetzt sowie diverse Ersatzpflanzungen im Bereich des Bannmühletals. Insgesamt wird nach Plan mit dem Gemeindewald in 2020 ein geringes Defizit in Höhe von rund 3.600 € erwirtschaftet.

 

Das Gremium hat dem Forstwirtschaftsplan 2020 einstimmig zugestimmt.

Öffnungszeiten

Hinweis: Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sind Standesamts- und Rentenangelegenheiten nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab telefonisch unter 07153/9463-0 oder per E-Mail an einen Termin mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 

Montag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Dienstag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag

geschlossen

 

(telefonische Erreichbarkeit während den angegebenen Öffnungszeiten sowie freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr)

HINWEIS: Bitte beachten Sie unter AKTUELLES eventuell vorübergehend geänderte Öffnungszeiten!!!

 

Notfallnummern können auf dem Anrufbeantworter der Gemeinde abgehört werden.

 

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