Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
Es wird darauf hingewiesen, dass Kinderreisepässe nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden dürfen. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Grund dafür ist das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländischen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023.
Sollten Sie ein neues Ausweisdokument für Ihr Kind benötigen, ist ab dem 01.01.2024 nur noch die Beantragung eines Personalausweises sowie eines Reisepasses (E-Pass) möglich. Bitte beachten Sie hier die Bearbeitungs- und Lieferzeit.
Expressanträge sind bei Personalausweisen NICHT möglich und bei Reisepässen mit einer Zusatzgebühr in Höhe von 32,00 EUR verbunden. Bei einem Express-Antrag für einen Reisepass wird das Dokument innerhalb von vier Werktagen an die Gemeindeverwaltung geliefert.
Weiterhin müssen Kinder bei der Antragstellung anwesend sein und es muss eine von allen sorgeberechtigten Elternteilen ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung – welche auf unserer Homepage zu finden ist – mit abgegeben werden. Bei Kindern ab dem sechsten Lebensjahr müssen die Fingerabdrücke bei beiden Ausweisdokumenten aufgenommen werden und ab dem neunten Lebensjahr muss das Kind selbstständig unterschreiben. Eine Schablone bzw. ein Muster für biometrische Passbilder für Kinder finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.
Antworten zu häufig gestellten Fragen, weshalb der Kinderreisepass abgeschafft wird finden Sie unter nachstehendem Link:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Die Gebühren und Gültigkeit der Ausweisdokumente, welche bei der Bundesdruckerei bestellt werden im Überblick:
Art des Dokuments Gebühr
Personalausweis für Personen unter 24 Jahre 22,80 €
Reisepass für Personen unter 24 Jahre 37,50 €
Zuschlag Express-Antrag bei Reisepässen 32,00 €
Die Gültigkeit beträgt beim Personalausweis sowie beim Reisepass sechs Jahre – sofern das Kind auf dem Foto noch zweifelsfrei zu erkennen ist.
Folgende vorläufige Dokumente können wie bisher von uns ausgestellt und am selben oder darauffolgenden Tag mitgenommen werden:
Art des Dokuments Gebühr/Gültigkeit
Vorläufiger Personalausweis 10,00 €/3 Monate
Vorläufiger Reisepass 26,00 €/höchstens 1 Jahr
Bitte beachten Sie, dass die vorläufigen Dokumente keinen elektronischen Chip enthalten und deshalb nicht in allen Ländern anerkannt werden!
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an das Bürgerbüro wenden.
Tel.: 07153 94630
E-Mail: .
Ihre Gemeindeverwaltung