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Bodenrichtwerte/Gutachterausschuss

 

 

Der Gutachterausschuss

Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ ist seit 1. Juli 2021 unabhängiges Sachverständigengremium und Ansprechpartner in Sachen Immobilienbewertung für die Großen Kreisstädte Kirchheim unter Teck und Nürtingen, die Städte Aichtal, Neuffen, Owen, Plochingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am Neckar und Wernau (Neckar), die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Beuren, Bissingen an der Teck, Deizisau, Denkendorf, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Köngen, Kohlberg, Lenningen, Lichtenwald, Neidlingen, Neuhausen auf den Fildern, Notzingen, Oberboihingen, Ohmden, Reichenbach an der Fils, Unterensingen und Wolfschlugen sowie für den Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen.

 

Gutachterausschuss - Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Landkreis Esslingen

Ohmstraße 16, 72622 Nürtingen, Tel. 07022/24234-0

www.gutachterausschuss-lkes.de

 

Ausführliche Informationen zum Zweckverband und den für Lichtenwald zuständigen Ansprechpartnern 

 

 

 

Information zu den neuen Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2022 

Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ informiert: 
Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat die Bodenrichtwerte für die Verbandsstädte und Verbandsgemeinden Kirchheim unter Teck und Nürtingen, die Städte Aichtal, Neuffen, Owen, Plochingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am Neckar und Wernau (Neckar), die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Beuren, Bissingen an der Teck, Deizisau, Denkendorf, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Köngen, Kohlberg, Lenningen, Lichtenwald, Neidlingen, Neuhausen auf den Fildern, Notzingen, Oberboihingen, Ohmden, Reichenbach an der Fils, Unterensingen und Wolfschlugen sowie für den Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen und die Bodenrichtwertzonen neu festgelegt.


Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 5 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. 


Die Bodenrichtwerte stehen ab 01.07.2022 auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses unter dem Link www.gutachterausschuss-lkes.de/leistungen/bodenrichtwerte zur Verfügung. Ebenso werden die Bodenrichtwertkarten im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw einsehbar sein.
 

Öffnungszeiten

Hinweis: Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sind Standesamts- und Rentenangelegenheiten nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab telefonisch unter 07153/9463-0 oder per E-Mail an einen Termin mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 

Montag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

 

Dienstag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

16:00 Uhr - 18:00 Uhr

 

Mittwoch

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

 

Donnerstag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 18:00 Uhr

 

Freitag

geschlossen